Meine Nachbarschaft: Kleiststraße
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Vorlagen
Nachpflanzung von zwei Bäumen am Rande des BoulePlatzes gegenüber dem Friedberger Platz
Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4694 entstanden aus Vorlage: OF 592/3 vom 29.09.2023 Betreff: Nachpflanzung von zwei Bäumen am Rande des Boule-Platzes gegenüber dem Friedberger Platz Der Magistrat wird gebeten, die beiden abgeholzten Bäume am Rande des Boule-Platzes gegenüber dem Friedberger Platz und die zwei fehlenden Bäume auf dem Friedberger Platz nachzupflanzen. Begründung: Am Boule-Platz gegenüber dem Friedberger Platz an der Friedberger Landstraße wurden schon vor einiger Zeit zwei Bäume gefällt. Diese bittet der Ortsbeirat nachzupflanzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 323 Aktenzeichen: 67-0
Fehlende Baumpflanzung in den Baumscheiben in der Brahmsstraße und in der Nordendstraße vor der Hausnummer 46
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4518 entstanden aus Vorlage: OF 576/3 vom 29.08.2023 Betreff: Fehlende Baumpflanzung in den Baumscheiben in der Brahmsstraße und in der Nordendstraße vor der Hausnummer 46 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann und wie die leeren Baumscheiben in der Brahmsstraße und in der Nordendstraße vor der Hausnummer 46 endlich bepflanzt werden. Begründung: Im Zuge der Wiederherstellung von Straßen und Gehwegen nach Fertigstellung des Wohnquartiers "Marie" (ehemaliges Marienkrankenhaus) im Jahr 2021 wurden sechs Baumscheiben für die Anpflanzung von Bäumen angelegt. Zwei Baumscheiben (Richard-Wagner-Straße/Ecke Brahmsstraße sowie Brahmsstraße/Ecke Nordendplatz) wurden bereits zweimal mit Bäumen bepflanzt. Mangels Pflege sind die Bäume an beiden Standorten abgestorben. Auch die zwei fehlenden Bäume in der Nordendstraße vor der Hausnummer 46 sollten ersetzt werden. Bilder: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2471 Aktenzeichen: 67-0
Unmöglicher U 5-Schienenersatzverkehr
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4489 entstanden aus Vorlage: OF 667/10 vom 04.09.2023 Betreff: Unmöglicher U 5-Schienenersatzverkehr Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, warum der wochenlange Schienenersatzverkehr (SEV) der U-Bahn-Linie 5 in diesem Sommer so unfreundlich für Eckenheimer und Preungesheimer Fahrgäste ausgerichtet wurde. Von Interesse sind dabei folgende Punkte: 1. Warum wurde der SEV der Linie U 5 nicht umsteigefrei zur Verfügung gestellt? 2. Welche Alternativen über die Konstablerwache wurden geprüft und diese warum verworfen? Zum Beispiel: a) Warum wurde nicht die Ersatzlinie 10 von und nach Eckenheim über die Glauburgstraße geführt? b) Warum wurde die U 5 nicht bis Musterschule geführt und der Ersatzverkehr ab Glauburgstraße zur Friedberger Landstraße? 3. Warum musste man zweimal umsteigen mit zweimal Zeitverlust von je fünf bis acht Minuten, um zu Dom oder Schauspielhaus zu kommen? 4. Warum wurde zudem die Konstablerwache ausschließlich umständlich von Süden angefahren statt direkt? 5. Warum wurden die Fahrgäste nicht sinnvoll online informiert? 6. Was hat dieser SEV den Steuerzahler gekostet und was hat er erwirtschaftet? 7. Wird es künftig klare, international verständliche Hinweise - auch auf die Erreichbarkeit der teils abgelegenen Haltestellen - geben? Begründung: Nicht nur internationale Fahrgäste waren genervt und überfordert. Dieser SEV war leider keine Werbung für den Frankfurter Personennahverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 337 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10
Vogel- und Insektentränken auf dem Hauptfriedhof und den Friedhöfen im Ortsbezirk 10
Antrag vom 31.08.2023, OF 659/10 Betreff: Vogel- und Insektentränken auf dem Hauptfriedhof und den Friedhöfen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob zusätzliche Vogel- und Insektentränken auf dem Hauptfriedhof (im Bereich der Gemarkung Eckenheim) und den Friedhöfen im Ortsbezirk 10 eingerichtet werden können. Begründung: Im Bereich des Hauptfriedhofes gibt es bereits jetzt ca. 100 Wasserentnahmestellen, davon sind ca. 15 bis 20 im Bereich der Gemarkung Eckenheim, die ausschließlich mit Grundwasser befüllt werden. Da Wasserstellen in Zukunft für Insekten und Vögel immer wichtiger werden, sollten als Ausgleich weitere Vogel- und Insektentränken aufgestellt werden. Auf dem Frankfurter Hauptfriedhof gibt es offensichtlich bereits zumindest eine vorhandene Vogel- und Insektentränke (siehe Anlage, Wasserentnahmestelle Nr. 2, Gewann A, Gemarkung Nordend), die als Vorbild für neue weitere Vogel- und Insektentränken dienen könnte. In Zusammenarbeit mit Friedhofsverwaltung, Gärtnereibetrieben, Friedhofsgenossenschaft und lokalen Steinmetzbetrieben könnten kostengünstig weitere Vogel- und Insektentränken auf dem Hauptfriedhof (Gemarkung Eckenheim) und auch auf den Friedhöfen im Ortsbezirk 10 realisiert werden. Vogel- und Insektentränken würden auch die Projekte des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) mit seinen ca. 350 Nistkästen, den ökologischen Mustergarten (von Mitarbeitern des Grünflächenamtes angelegt) und das Bienenprojekt der Imkerei Silvanus mit seinem Sammelgebiet von 4 Bienenvölker auf dem Hauptfriedhof (im südwestlichen Bereich Friedberger Landstraße/Rat-Beil-Straße, Nordend) unterstützen. Wasserentnahmestelle Nr. 2, Gewann A, Gemarkung Nordend Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 659/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen AfD (= Annahme)
Lücken im Baumbestand des Alleenrings nachpflanzen
Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4267 entstanden aus Vorlage: OF 550/3 vom 29.06.2023 Betreff: Lücken im Baumbestand des Alleenrings nachpflanzen Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig Bäume an folgenden Standorten des Alleenrings nachzupflanzen: - Rothschildallee, nördliche Baumreihe gegenüber der Bushaltestelle "Günthersburgallee"; - Rothschildallee, nördliche Baumreihe vor den Häusern mit den Hausnummern 26 und 28; - Rothschildallee, südliche Baumreihe vor dem Haus mit der Hausnummer 33. Außerdem wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zur Begrünung sowie zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität umsetzen: - Begrünung des Zaunes der Hundewiese; - Anpflanzung einer Staudeninsel auf dem Alleenring auf der kleinen Verkehrsinsel auf Höhe der Rotlintstraße; - Aufstellen einer Bank auf dem Aleenring südlich vor dem Haus mit der Hausnummer 47. Der Ortsbeirat beteiligt sich an den Begrünungsmaßnahmen mit einem Betrag von 5.000 Euro. Begründung: Auf dem Alleenring im Abschnitt zwischen Burgstraße und Friedberger Landstraße gibt es einige Lücken im Baumbestand. Der Grünstreifen wird zunehmend von Anwohnerinnen und Anwohnern zur Naherholung genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2153 Antrag vom 20.11.2023, OF 603/3 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.12.2023, OIB 270 Aktenzeichen: 67-0
Keine Öffnung des Berger Wegs/Klingenwegs nach Bergen
Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4256 entstanden aus Vorlage: OF 197/16 vom 26.06.2023 Betreff: Keine Öffnung des Berger Wegs/Klingenwegs nach Bergen Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Berger Weg/Klingenweg nicht als Einbahnstraße nach Bergen freigegeben wird. Begründung: Der Frankfurter Presse vom 23.06.23 ist zu entnehmen, dass das Verkehrsdezernat plant, den Berger Weg/Klingenweg zur Einbahnstraße zu machen und die Linie 83 (Lohrberg-Bus) über Bergen zur Friedberger Landstraße fahren zu lassen. Eine Probefahrt soll noch vor den Sommerferien stattfinden (Frankfurter Neue Presse, 23.06.23/Lokales Sommer, Sonne, sinnlose Staus, Keine Lösung für den Lohrberg in Sicht - Erneut Vorstoß für Ringbus-Linie). Die Maßnahme soll ergriffen werden, um das sommerliche Verkehrschaos am Lohrberg zu beruhigen. Eine Öffnung des Berger Wegs/Klingenwegs nach Bergen würde ein enormes Verkehrsaufkommen nach Bergen in ein Wohngebiet bewirken. Das Wohngebiet rund um den Berger Teil des Klingenwegs ist durch verkehrsberuhigende Maßnahmen gekennzeichnet. 30er-Zone, Spielstraßen und versetzte Haltebuchten machen das Straßenbild aus. Auch wurde die Schranke vor ca. zwei Jahrzehnten aus gutem Grund dort eingerichtet. Es ist den Anwohnerinnen und Anwohnern verständlicherweise weder zu vermitteln noch zuzumuten, warum in Zeiten von Umwelt- und Naturschutz sowie Verkehrsberuhigung im Frankfurter Innenstadtbereich ein Wohngebiet im Außenbezirk direkt an einem Naherholungsgebiet für motorisierten Durchgangsverkehr geöffnet werden soll. Der Berger Weg/Klingenweg wird als Fahrradstrecke stark genutzt und zwischen dem motorisierten Verkehr und den Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern auf dem einspurigen Weg würde ein erhöhtes Unfallrisiko entstehen. Das Busangebot für Besucher des Lohrbergs würde durch die vorgeschlagene Lösung unattraktiver gemacht werden, da sich die Fahrtzeit deutlich erhöht. Generell wird eine Abstimmung mit dem und Einbindung des Ortsbeirates 16 als dringend erforderlich angesehen. Insbesondere auf Grund der Tatsache, dass es sich bei dem Berger Weg/Klingenweg um eine hochfrequentierte Wander- und Radstrecke handelt, setzt sich der Ortsbeirat Bergen-Enkheim für eine klare Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs ein. Mit einem Konzept, welches mobilitätseingeschränkten Menschen und Gartennutzerinnen und Gartennutzern eine angenehme Anfahrt mittels Auto ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2231 Aktenzeichen: 32-1
Fernwärmenetz - Anschluss auch fürs Nordend
Antrag vom 26.06.2023, OF 549/3 Betreff: Fernwärmenetz - Anschluss auch fürs Nordend Vor einigen Jahren wurde im Alleenring ein Fernwärmeanschluss gelegt und einige Anlieger an das Fernwärmenetz angeschlossen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, Welche Gebiete im Nordend sind bereits an das Fernwärmenetz angeschlossen? Können im Rahmen von kommenden Baumaßnahmen (wie etwa in der Nordendstraße) die Fernwärmeanschlüsse gleich mit verlegt werden? Wie ist die Planung für die Anbindung weiterer Quartiere im Nordend an den bestehenden Fernwärmeanschluss? Begründung: Die Umstellung auf erneuerbare Energien kann im Nordend nicht vorrangig über Wärmepumpen erfolgen aufgrund z.B. der engen Bebauung. Der Anschluss an das Fernwärmenetz muss deshalb vorrangig seitens der Stadt vorangetrieben werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 549/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 549/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 549/3 wurde zurückgezogen.
Fahrradbügel am Bürgerhospital installieren
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4144 entstanden aus Vorlage: OF 530/3 vom 01.06.2023 Betreff: Fahrradbügel am Bürgerhospital installieren Der Magistrat wird gebeten, auf der Gehwegnase an der Einmündung der Richard-Wagner- Straße in die Nibelungenallee Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Es gibt im Ortsbezirk, gerade auch von Besuchern des Bürgerhospitals, die Nachfrage nach Fahrradstellplätzen. An dieser Stelle besteht die Möglichkeit, Fahrradbügel zu installieren, ohne Pkw-Stellplätze zu verringern oder die Fußgänger zu beeinträchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1804 Aktenzeichen: 66-2
Grüne Welle für den ÖPNV
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4146 entstanden aus Vorlage: OF 534/3 vom 01.06.2023 Betreff: Grüne Welle für den ÖPNV Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo die Attraktivität des ÖPNV im Nordend durch die Einrichtung einer Grünen Welle gestärkt werden kann. Begründung: Der ÖPNV verläuft an vielen Stellen im Nordend parallel mit dem Autoverkehr beispielsweise entlang der Friedberger Landstraße, der Eckenheimer Landstraße oder der Rohrbachstraße sowie auf dem Oeder Weg oder auf dem Alleenring und Anlagenring. Häufig unterliegen Busse und Bahnen dabei denselben Ampelphasen, wodurch sie beispielsweise auf der oberen Friedberger Landstraße an Querstraßen wie der Rat-Beil-Straße, der Gießener Straße und der Dortelweiler Straße regelmäßig ausgebremst werden. Ein ÖPNV, der Vorfahrt vor dem querenden Verkehr erhielte, könnte sich deutlich schneller durch die Stadt bewegen und so ein noch attraktiveres Angebot darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.06.2023, OF 559/3 Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4273 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2010 Aktenzeichen: 92-11
Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 10 umstellen auf insektenfreundliche und energiesparende Leuchten
Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4039 entstanden aus Vorlage: OF 619/10 vom 18.05.2023 Betreff: Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 10 umstellen auf insektenfreundliche und energiesparende Leuchten Insektenfreundliche Leuchtmittel sind auf den notwendigen Streubereich konzentriert und setzen energiesparende Leuchten ein. Der Magistrat wird daher gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie weit die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf solche insektenfreundlichen Leuchtmittel vorangeschritten ist. Hierbei sollten auch Vorgänge und Pläne der Verwaltungen und Ämter einbezogen werden, die nicht in städtischer Verantwortung liegen (wie zum Beispiel Hessen Mobil oder die Autobahn GmbH des Bundes ). Begründung: Lichtverschmutzung verstärkt das Insektensterben. Insbesondere leuchten immer noch einige Straßenleuchten im Straßenverlauf und an den Autobahnauf- und abfahrten der Friedberger Landstraße, Homburger Landstraße und im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Jean-Monnet-Straße mit gelben Intensivlichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2222 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Fahrradbügel am Bürgerhospital
Antrag vom 01.06.2023, OF 531/3 Betreff: Fahrradbügel am Bürgerhospital Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten prüfen und zu berichten, ob für die Besucherinnen und Besucher des Bürgerhospitals Fahrradbügel am Eingang der Richard-Wagner-Straße installiert werden können und die Maßnahme entsprechend durchzuführen. Die Fahrradbügel sollten vorrangig auf sogenannten Gehwegnasen angebracht werden, nur wenn dies nicht möglich ist, soll maximal ein PKW-Parkplatz geopfert werden. Begründung: Die Fahrradständer im Innenhof des Bürgerhospitals, der von der Richard-Wagner-Straße aus erreicht werden kann, sind oftmals alle besetzt. Auch am Eingang zum Krankenhaus auf der Nibelungenallee befinden sich nur wenige Fahrradständer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 531/3 wurde zurückgezogen.
Fahrradweg in der Rohrbachstraße
Antrag vom 01.06.2023, OF 533/3 Betreff: Fahrradweg in der Rohrbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg auf dem Bürgersteig in der Rohrbachstraße vom Alleenring Richtung Friedberger Landstraße breiter zu gestalten. Dabei soll geprüft werden, ob der Bürgersteig breit genug ist, um einen zweispurigen Radweg in beiden Fahrtrichtungen einzurichten. Begründung: An den Pfosten, die die Kfz-Parkplätze abgrenzen, werden viele Fahrräder auf der Seite des Radweges angekettet, was den Platz für die Fahrradfahrer wegnimmt und diese daher auf den für die Fußgänger ausgelegten Teil des Bürgersteigs ausweichen müssen. Der Bürgersteig scheint jedoch breit genug zu sein, um diesen Radweg breiter zu gestalten und eventuell eine Doppelspur einzurichten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 533/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 533/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 533/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Mehr Tischtennisplatten für das Nordend
Antrag vom 31.05.2023, OF 540/3 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Adlerflychtplatz - Grünfläche am Oederweg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünfläche auf dem Friedberger Platz - Günthersburgallee zwischen Alleenring und Rohrbachstraße Lutherplatz - Orsenigopark an der Hallgartenstraße - Grünfläche Rotlintstraße zwischen Egenolfstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, sodass es wünschenswert wäre, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.09.2023, OF 563/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 540/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 540/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 540/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 563 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 563/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Abschaffung der Rechtsabbiegerampel an der Kreuzung Friedberger Landstraße/RatBeilStraße
Antrag vom 24.05.2023, OF 192/16 Betreff: Abschaffung der Rechtsabbiegerampel an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rat-Beil-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: die kürzlich neu eingerichtete Rechtsabbieger Ampel von der Friedberger Landstraße aus nördlicher Richtung kommend in die Rat-Beil-Straße wird ersatzlos abgeschafft. Begründung: Die fragliche Kreuzung befindet sich zwar nicht in dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des Ortbeirats Bergen-Enkheim. Dessen Zuständigkeit ergibt sich jedoch daraus, dass von der neugeschaffenen Verkehrssituation tagtäglich hunderte Bürger aus dem Stadtteil Bergen-Enkheim betroffen sind. Fahrzeuge, die auf der Friedberger Landstraße von der Friedberger Warte kommend in südlicher Richtung nach Frankfurt fahren, konnten schon immer an der Kreuzung Friedberger Landstraße / Rat-Beil-Straße rechts abbiegen. Das Abbiegen war Jahrzehnte lang möglich ohne Beschränkung, natürlich schon immer mit der Absicherung durch einen Fußgängerweg für Fußgänger und Radfahrer. Für die Rechtsabbiegerspur wurde jetzt aber eine Ampel installiert mit der Folge, dass durch die Ampelphase sich permanent ein Rückstau bildet, letztendlich auf beiden Fahrspuren Richtung Frankfurt am Main, wobei sich dieser Rückstau oftmals bis weit hinter die Friedberger Warte auf die B 3 sich auswirkt. Das bedeutet für die aus Bergen-Enkheim kommenden Fahrzeuge - und natürlich auch für alle anderen Fahrzeugen - das Stehen in einem künstlich geschaffenen Stau mit den daraus resultierenden erheblichen Umweltbeeinträchtigungen. Dabei hat die neuinstallierte Ampelanlage keinerlei Sinn, außer dem Zweck, die Autofahrer zu drangsalieren und zu schikanieren. Für Fußgänger und Radfahrer ergibt sich keine verbesserte Verkehrssituation, denn dann, wenn die Autofahrer bei einer grünen Ampelschaltung rechts in die Rat-Beil-Straße abbiegen dürfen, sind auch die Fußgänger und Radfahrer zum Anhalten gezwungen. Der Verkehr läuft somit insgesamt nicht reibungsloser, wie seit Jahrzenten der Fall, sondern es wird ein künstlicher Stau mit allen umweltschädlichen Folgen geschaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 192/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, GRÜNE, LINKE und BFF gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung SPD und FDP
Mehr Sicherheit auf dem Schulweg an der Friedberger Warte
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3881 entstanden aus Vorlage: OF 578/10 vom 17.04.2023 Betreff: Mehr Sicherheit auf dem Schulweg an der Friedberger Warte Es besteht eine komplexe Verkehrssituation rund um die Friedberger Warte mit den Einmündungen der Homburger Landstraße und der Dortelweiler Straße sowie der Zubringersituation zur A 661. Durch die Anpassung der Schulbezirke werden noch mehr Kinder aus dem Ortsbezirk 10 auf ihrem Schulweg die Friedberger Landstraße zur und von der Valentin-Senger-Schule überqueren müssen. Deshalb wird der Magistrat gebeten, die direkt nördlich der Friedberger Warte gelegenen Fußgängerampeln in beide Fahrtrichtungen mit einer Rotlichtüberwachungsanlage nebst beschilderter Ankündigung zu versehen. Ferner soll dieser Bereich ergänzend durch das Installieren von geeigneten Messstationen zur Geschwindigkeitsüberwachung und wenn möglich auch zur Überwachung der Wegführung für zu Fuß Gehende und Radfahrende sicherer gestaltet werden. Begründung: Die großflächige, komplexe Kreuzungssituation rund um die Friedberger Warte mit den Einmündungen der Homburger Landstraße und der Dortelweiler Straße sowie der Zubringersituation zur A 661 ist für alle Verkehrsbeteiligten herausfordernd. Immer wieder sind Autofahrende auffällig, die die formal gültige Signalisierung ignorieren und erheblich zu schnell oder entgegen der Abbiegevorschriften fahren. Für Grundschulkinder auf dem Schulweg ist das gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1970 Antrag vom 18.11.2023, OF 710/10 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4866 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5
Hundewiese Ginnheim
Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3862 entstanden aus Vorlage: OF 500/9 vom 17.04.2023 Betreff: Hundewiese Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, die vorhandene Hundewiese zwischen der südlichen Platensiedlung und der Astrid-Lindgren-Schule inklusive des Zauns unverändert zu belassen und von einer Entfernung des Zauns sowie einer etwaigen Umwidmung der Fläche abzusehen. Begründung: Vor wenigen Wochen hat der Magistrat eine neue Hundewiese inklusive Zaun in der Grünanlage an der Nibelungenallee eingerichtet. Vor diesem Hintergrund und gemäß dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung kann es nunmehr keine rechtliche Grundlage mehr geben, den vorhandenen Zaun an der Ginnheimer Hundewiese zu entfernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1612 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 245 Aktenzeichen: 67-0
Berücksichtigung von Fuß- und Radverkehr bei der Baustelleneinrichtung auf der Friedberger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3801 entstanden aus Vorlage: OF 476/3 vom 06.02.2023 Betreff: Berücksichtigung von Fuß- und Radverkehr bei der Baustelleneinrichtung auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, entsprechende Markierung vorzunehmen und Schilder einzurichten, die dem Fuß- und Radverkehr eine Umfahrung der Baustelle entlang der Friedberger Landstraße in Richtung Norden, zwischen Mauerweg und Gaußstraße, aufzeigen. Weiterhin soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 20 entlang der Baustelle gelten und eine sichere Einfädelung für den Radverkehr auf die Fahrspur des Kfz-Verkehrs eingerichtet werden. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, in Zukunft den Fuß- und Radverkehr bei Planung und Genehmigung von Baustelleneinrichtungen, die die Nutzung von Radwegen und Bürgersteigen einschränken, stärker zu berücksichtigen, indem klare Handlungsempfehlungen für das Umfahren von Baustellen ausgewiesen werden. Begründung: Der Ortsbeirat sieht in der Art der Einrichtung der Baustelle entlang des betroffenen Bereichs auf der Friedberger Landstraße eine Gefahrenquelle für den Fuß- und Radverkehr. Insbesondere durch die langanhaltende Einschränkung für die Nutzerinnen- und Nutzergruppen ist eine klare Handlungsempfehlung zur Umfahrung der Baustelle notwendig. Ein reines Wegfallen der Radspur auf der Friedberger Landstraße lässt Radfahrende vor der Baustelle ratlos zurück. Der Kfz-Verkehr rechnet an dieser Stelle nicht damit, dass er sich die Fahrspur mit dem Radverkehr teilen muss. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1491 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1
Fahrradbügel Rotlintstraße/Ecke Hallgartenstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3798 entstanden aus Vorlage: OF 458/3 vom 09.01.2023 Betreff: Fahrradbügel Rotlintstraße/Ecke Hallgartenstraße Vorgang: OM 3121/22 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, die Errichtung von Fahrradbügeln auf der Rotlintstraße/Ecke Hallgartenstraße gemäß der folgenden Planung des Radfahrbüros umzusetzen. . Quelle: Straßenverkehrsamt/Stadtvermessungsamt/Geoportal Begründung: Auf der Grundlage der Anregung OM 3121, in der der Ortsbeirat 3 den Magistrat bittet, auf der Rotlintstraße/Ecke Hallgartenstraße Fahrradbügel installieren zu lassen, entwickelte das Radfahrbüro des Straßenverkehrsamtes den oben aufgeführten Vorschlag. Der Ortsbeirat ist mit dem Vorschlag einverstanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3121 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1485 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6378 Beratung im Ortsbeirat: 3
Querparken auf Längsparken auf der nördlichen Schwarzburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße umstellen
Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3802 entstanden aus Vorlage: OF 477/3 vom 06.02.2023 Betreff: Querparken auf Längsparken auf der nördlichen Schwarzburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße umstellen Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite der Schwarzburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße das Querparken der Autos auf Längsparken umzustellen. Begründung: Der Seniorenbeauftragte des Nordends wies darauf hin, dass in dem genannten kurzen Stück der Schwarzburgstraße die auf der Nordseite querparkenden Autos aufgrund der Enge der Straße in der Regel sehr weit auf dem Gehweg parken. Dies ist ein Problem für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie für Nutzerinnen und Nutzer von Rollatoren und Kinderwagen. Dies ist umso gravierender, als sich in diesem Teilstück das St. Katharinen- und Weißfrauenstift befindet. Die Bewohnerinnen haben sich schon mehrfach an den Seniorenbeauftragten gewandt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1483 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1
Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zur 2. Planänderung des Planfeststellungsverfahrens für die Ostumgehung Frankfurt am Main Endausbau der A 661
Antrag vom 10.03.2023, OF 285/4 Betreff: Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zur 2. Planänderung des Planfeststellungsverfahrens für die Ostumgehung Frankfurt am Main Endausbau der A 661 Der Bitte des Amtes für Straßenbau und Erschließung vom 22. Februar 2023, zu einer Stellungnahme zum Planänderungsverfahren beizutragen, entspricht der Ortsbeirat 4 im Folgenden. Die Vorbetrachtungen zur Realisierung einer Direktrampe, eines Verflechtungsstreifens und eines erweiterten Lärmschutzes haben Ergebnisse zu Tage gebracht, die Anlass zur Sorge geben. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen als verfahrensführende Behörde wird deshalb aufgefordert: Auf der für den Bau der Direktrampe von Friedberger Landstraße auf die A 661 vorgesehenen Fläche befindet sich derzeit dichtes Grün - Bäume und Sträucher. Nach Beendigung des Bauvorhabens sollen so ortsnah wie möglich Nachpflanzungen durch den Vorhabenträger erfolgen. Die Inbetriebnahme der Direktrampe wird vermutlich zu einer Verkehrszunahme von 18% auf der Friedberger Landstraße führen. Zur Reduktion der Lärmemissionen soll dort mindestens ab der Friedberger Warte in Richtung Norden eine Tempobeschränkung von 30 km/h eingeführt werden. Die Lärmabschätzungen durch die geplanten verkehrlichen Maßnahmen haben ergeben, dass auf der Friedberger Landstraße - trotz geplanter Lärmschutzwände - Lärm-Werte von 70 dB am Tage und 60 dB in der Nacht erreicht werden können. Diese Grenzwerte hat das Bundesverwaltungsgericht als "grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle" definiert. Aber auch in den anderen angrenzenden Stadtteilen Bornheim, Seckbach und Riederwald wird mit sehr hohen Lärmbelastungen gerechnet. Hier muss der Vorhabenträger proaktiv auf die betreffenden Anwohner:innen bzw. Eigentümer:innen zugehen und bestmögliche passive Lärmschutzmaßnahmen (z. B. besonders schallschützende Fenster etc.) veranlassen und bezahlen. In der "Unterlage 1.1a - allgemein verständliche Zusammenfassung nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 UVPG", Seite 13, stehen zum Thema Auswirkungen auf das Landschaftsbild folgende Aussagen: "Die bereits bestehende A661 verläuft teilweise im Einschnitt und ist daher nicht immer einsehbar, aber ihre Geräuschkulisse beeinträchtigt die Erholungsqualität im grünen Siedlungsumfeld...Im Hinblick auf die Erholungs- und Freizeitfunktion ist das Umfeld des Planungsbereichs daher deutlich beeinträchtigt. Daher sind das Landschaftsbild und die Bedeutung für die wohnortnahe Erholung durch die genannten Faktoren stark vorbelastet." Um den Aufenthalt im Umfeld der Autobahn A 661 wieder halbwegs erträglich zu machen, muss die geplante Einhausung mindestens in der Variante L2 mit einer Länge von 1080 Metern auf dem Abschnitt Friedberger Landstraße bis südlich der Seckbacher Landstraße realisiert werden unter maßgeblicher finanzieller Beteiligung des Bauherrn. Abschließend noch eine Bemerkung zur Bürgerbeteiligung. So sehr diese auch von uns begrüßt wird, gleicht sie in dieser Form doch eher einer Farce. Die vorliegenden Tabellen, Erläuterungsberichte, Lagepläne etc. sind so voraussetzungsvoll, dass sie die alleine gelassenen Bürger:innen geradezu in die Politikverdrossenheit drängen. Auch wenn Erläuterungen in "einfacher Sprache" vorliegen, ist eine echte Beteiligung in Form einer Präsenzveranstaltung zwingend. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4
Anleiterbarkeit der aufgestockten Häuser Spohrstraße 51 bis 57
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3604 entstanden aus Vorlage: OF 439/3 vom 12.01.2023 Betreff: Anleiterbarkeit der aufgestockten Häuser Spohrstraße 51 bis 57 Der Magistrat wird gebeten, wie folgt zu verfahren: Vor den von dem Beamten-Wohnungs-Verein aufgestockten Häusern Spohrstraße 51 bis 57 wird die Parkaufstellung von Schrägparken in Parallelparken geändert, um einen ausreichenden Drehkreis für die Drehleiter der Feuerwehr und damit die Erreichbarkeit der oberen Geschosse zu gewährleisten. Für den Rest der oberen Spohrstraße zwischen Nibelungenallee und Rat-Beil-Straße gilt auf beiden Straßenseiten Bestandsschutz, d. h. die Parkanordnung vor allen anderen Liegenschaften ändert sich nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1313 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63-0
Spielfläche Nordendstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3602 entstanden aus Vorlage: OF 437/3 vom 10.01.2023 Betreff: Spielfläche Nordendstraße Vorgang: V 621/23 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, dass die weiteren Planungen der Fahrradstraße in der Nordendstraße den Erhalt der Spielfläche vor dem Café Größenwahn berücksichtigen. Entsprechende Maßnahmen sorgen dafür, dass Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer in diesem Bereich entsprechend ihr Tempo drosseln bzw. auf spielende Kinder achtgeben. Begründung: Es handelt sich um eine kleine Fläche direkt vor dem Cafè Größenwahn, die sich als Spielfläche für Kinder etabliert hat. Sie stärkt zudem die Attraktivität der Außengastronomie des Restaurants, da sich hier auch die Kinder der Gäste beschäftigen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.02.2023, V 621 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1267 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-0
Fahrradweg Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3606 entstanden aus Vorlage: OF 447/3 vom 12.01.2023 Betreff: Fahrradweg Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße Vorgang: OM 2056/17 OBR 3; ST 2291/19 Ende 2019 gab der Magistrat bekannt, eine Änderung der Verkehrsführung auf der Glauburgstraße im Abschnitt zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße sei möglich. Damals wurde die Einrichtung einer Fahrradschleuse an der Ampel zur Friedberger Landstraße noch nicht mitgedacht. Radfahrende fühlen sich an Ampeln sicherer, wenn eine rote Zone vor den haltenden Autos für sie eingerichtet ist (Fahrradschleuse), sodass sie als erste starten können, ohne übersehen zu werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie die weitere Planung für die Glauburgstraße im Abschnitt zwischen der Spohrstraße und der Friedberger Landstraße aussieht und wann diese umgesetzt wird. Zusätzlich zur damaligen Planung wird um die Einrichtung einer Fahrradschleuse an der Ampel Glauburgstraße/Ecke Friedberger Landstraße gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2056 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2291 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1325 Antrag vom 05.09.2023, OF 578/3 Auskunftsersuchen vom 19.10.2023, V 782 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2
Mehr Sicherheit an der Einmündung Brahmsstraße - Nordendstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3607 entstanden aus Vorlage: OF 453/3 vom 12.01.2023 Betreff: Mehr Sicherheit an der Einmündung Brahmsstraße - Nordendstraße Der Magistrat wird gebeten, - am südlichen Ende der Brahmsstraße vor der Einmündung in die Nordendstraße zur Reduzierung der Pkw-Geschwindigkeit eine breite, für Radfahrer gefahrlos passierbare Schwelle (z. B. Aufpflasterung auf Gehwegeniveau) anzubringen und - beide Ecken an dieser Einmündung und insbesondere die beiden Übergänge auf den Nordendplatz durch Abpollern (oder andere geeignete Maßnahmen) gegen Befahren und Parken von Pkw so abzusichern, dass dieser attraktive, von vielen Kindern genutzte Spielplatz ungefährdet erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1298 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1
Die Zukunft des Gebrauchtwagenhändler-Areals schnellstmöglich klären
Antrag vom 09.02.2023, OF 468/3 Betreff: Die Zukunft des Gebrauchtwagenhändler-Areals schnellstmöglich klären Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird um Auskunft über die Zukunft des Gebiets der ehemaligen Gebrauchtwagenhändler entlang der Friedberger Landstraße gebeten. Dabei soll der Magistrat insbesondere Antwort auf folgende Fragen geben: 1. Wie sind die genauen Eigentumsverhältnisse? 2. Welche langfristigen Pläne hat die Stadt mit diesem Gebiet? 3. Kann die Fläche einer vorübergehenden Zwischennutzung zugeführt werden, beispielsweise als Ausweichflächen für sanierungsbedürftige Kitas oder Schulen im Nordend? 4. Kann die Fläche sinnvoll in die Planungen des Gymnasiums Ost integriert werden - beispielsweise als Alternative zum geplanten Bau an der Dortelweiler Straße? 5. Wie sieht der Magistrat die Chance, das gesamte Areal zwischen Friedberger Landstraße und Dortelweiler Straße der Bevölkerung zugänglich zu machen, beispielsweise in Form einer Parkverbindung von Günthersburgpark und Wasserpark? Der Ortsbeirat weist den Magistrat darauf hin, dass der derzeitige Zustand dieser Fläche einer Stadt wie Frankfurt unwürdig ist. Begründung: Viele Gebrauchtwagenhändler auf diesem Areal haben in Erwartung des geplanten Baus der Günthersburghöfe ihre Präsenz dort bereits aufgegeben, sodass sich entlang einer zentralen Ausfallstraße der Stadt nur noch trostlose Trümmer finden. Dieser Anblick und die Aussicht, dass sich dieser Zustand aufgrund der ungeklärten Verhältnisse auf Jahre verfestigen könnte, ist unerträglich. Nachdem die Ortsvorsteherin dem Ortsbeirat in der Sitzung im Januar 2023 mitgeteilt hat, dass sich die Pläne der Stadt, auf dem besagten Gebiet eine provisorische Flüchtlingsunterkunft unterzubringen, aus Kostengründen zerschlagen haben, bittet der Ortsbeirat darum, dieses Gebiet schnellstmöglich einer sinnvollen (Zwischen-)Verwendung zuzuführen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der SPD wird über den 4. Aufzählungspunkt im Tenor gesondert abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 696 2023 1. Punkt 4. des Tenors wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 468/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Fitnessbänke für das Nordend
Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3444 entstanden aus Vorlage: OF 416/3 vom 27.10.2022 Betreff: Fitnessbänke für das Nordend Das Bedürfnis der Nordendbewohnerschaft nach Bewegung an der frischen Luft ist sehr groß. Viele nutzen die begrünten Straßenzüge zum Joggen und für Freiluftübungen. Im Rahmen des Projektes Nahmobilität war bereits angedacht, mehr Fitnessangebote im öffentlichen Raum zu etablieren. Das Grünflächenamt hat nun die Aufstellung von einzelnen Fitnessgeräten abgelehnt mit dem Argument, es wären mehrere Fitnessgeräte pro Standort nötig. Die Aufstellung von Fitnessbänken wäre eine mögliche Alternative. Sie werden gegebenenfalls auch vom Sportamt unterstützt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Nordend Fitnessbänke aufgestellt werden können. Folgende Standorte sollten geprüft werden: - Rotlintstraße in der Grünfläche zwischen Böttgerstraße und Hallgartenstraße; - Hallgartenstraße; - Grünfläche im Bereich der Klettenbergstraße; - Grünfläche im Bereich der Eysseneckstraße. (Quelle: www.urbanparc.de/products/fitnessbank) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.04.2023, OF 505/3 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 983 Aktenzeichen: 66-0
Verkehrsspiegel an der Nibelungenallee
Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3448 entstanden aus Vorlage: OF 455/3 vom 12.01.2023 Betreff: Verkehrsspiegel an der Nibelungenallee An der Kehrtwendung auf der Nibelungenallee (Höhe Händelstraße) wird die Sicht auf den kommenden Verkehr durch die Bäume des Grünstreifens versperrt. Um dem entgegenzuwirken, wird der Magistrat aufgefordert , einen Verkehrsspiegel aufzustellen. So kann die gefährliche Situation behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1262 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1
Planung und Bau eines gut befahrbaren Radwegs parallel zur Friedberger Landstraße ab dem Abzweig Berger Weg bis zur Stadtgrenze Frankfurt am Main/Bad Vilbel
Anregung vom 16.01.2023, OA 301 entstanden aus Vorlage: OF 368/11 vom 08.12.2022 Betreff: Planung und Bau eines gut befahrbaren Radwegs parallel zur Friedberger Landstraße ab dem Abzweig Berger Weg bis zur Stadtgrenze Frankfurt am Main/Bad Vilbel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen gut befahrbaren Radweg parallel zur Friedberger Landstraße ab dem Abzweig Berger Weg bis zur Stadtgrenze Frankfurt am Main/Bad Vilbel zu planen und zu bauen. Im Vorfeld sind mit der Stadt Bad Vilbel Verhandlungen über die Weiterführung des gut befahrbaren Radwegs innerhalb des Bad Vilbeler Gebiets aufzunehmen. Vorzugsweise sollte der gut befahrbare Radweg auf der Standspur der rechten Seite von Frankfurt am Main kommend in Richtung Bad Vilbel fü hrend geplant und angelegt werden. Falls die notwendige Breite des gut befahrbaren Radwegs nicht ausreichend sein sollte, könnte der Radweg beidseits der Friedberger Landstraße hergestellt werden. Der gut befahrbare Radweg sollte ausreichend breit, baulich abgetrennt und farblich gestaltet sein. Begründung: Die jetzige Radwegeführung von Frankfurt am Main nach Bad Vilbel über den Heilsberg kann nicht als gut befahrbarer Radweg genutzt werden, da dieser Weg nicht entsprechend ausgebaut ist. Ein- und Ausfahrten von Garagen sowie querende Fußgänger im Bereich von Bushaltestellen behindern den Radverkehr. Zwecks Minderung des Kfz-Verkehrs sind die Bedingungen für den Rad- und E-Scooter-Verkehr zu optimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 225 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 301 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2889, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023 Aktenzeichen: 66-2
Bodenschwelle in der unteren Brahmsstraße
Antrag vom 12.01.2023, OF 454/3 Betreff: Bodenschwelle in der unteren Brahmsstraße Die Brahmsstraße wird in den Rushhour-Zeiten zu einer Einfallstraße ins Nordend und wird von zu schnell fahrenden Autos befahren. Um der erhöhten Verkehrsgefahr entgegenzuwirken, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, eine Bodenschwelle an der Einmündung in die Nordendstraße anzubringen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 454/3 wurde zurückgezogen.
Ampelsignal für Rechtsabbieger von Gießener Straße auf den Marbachweg optimieren
Anregung an den Magistrat vom 10.01.2023, OM 3331 entstanden aus Vorlage: OF 491/10 vom 19.12.2022 Betreff: Ampelsignal für Rechtsabbieger von Gießener Straße auf den Marbachweg optimieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das Ampelsignal für den nach rechts abbiegenden Verkehr von der Gießener Straße Richtung Friedberger Landstraße auf den Marbachweg Richtung Feuerwehr optimiert werden kann. Hier dürfen gleichzeitig Kraftfahrzeuge rechts abbiegen, Fußgänger die Straße überqueren und die Züge der Linie U 5 links und rechts abbiegen. Weiter wird der Magistrat gebeten, festzustellen und zu berichten, ob eine Trennung der Verkehre, rechts abbiegende Kraftfahrzeuge, Fußgänger und Züge der Linie U 5, möglich ist. Begründung: Vor einiger Zeit wurde während der Herstellung des mittleren Radstreifens auch eine gesonderte Spur für Rechtsabbieger errichtet. Die Ampel ist geblieben. Bei Grün fahren die Autos los, mit Beachtung auf Fußgänger, die ebenfalls Grün haben, genau wie die U 5-Bahnfahrer. Da nicht alle Autofahrer begreifen, dass die Bahn gleichzeitig fahren darf, sind schon einige Auffahrunfälle passiert. Die Autos fahren los und bremsen, genau wie die Bahnfahrer, die auch leicht losfahren und selbst darauf achten müssen, ob die Autofahrer sie sehen und durchlassen. Bestätigt wurde die Gefahrstelle nach Rücksprache mit einem der Bahnfahrer. Bei der Fahrt in beiden Richtungen in dieser Kurve ist besondere Vorsicht geboten. Die Situation wurde bereits der Zentrale gemeldet. Es erfolgte keine Änderung. Die gelbe Warnleuchte erkennen höchstens ein paar Fahrer, die diese Strecke öfter fahren und kennen, alle anderen sind überfordert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1127 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0
Rettungswegekonzept in der oberen Spohrstraße umsetzen
Antrag vom 16.12.2022, OF 438/3 Betreff: Rettungswegekonzept in der oberen Spohrstraße umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in dem Abschnitt der Spohrstraße zw. Nibelungenallee und Rat-Beil-Straße die Parkordnung auf der gesamten westlichen Straßenseite von Quer- in Längsparken umzuwidmen. Begründung: Nach der Aufstockung eines Mehrfamilienhauses dürfen die vier neuen Wohnungen nur dann bewohnt werden, wenn eine Anleiterung von einem Hubrettungsfahrzeug möglich ist. Um die nötige Straßenbreite für diesen 2. Rettungsweg zu gewährleisten, muss die vor der Liegenschaft herrschende Parkordnung von Quer- in Längsparken umgeordnet werden. Wie bei einem Ortstermin von Vertretern des Straßenverkehrsamts dargelegt, ist es im Sinne des Frankfurter Rettungswegekonzepts nicht nur schlüssig, sondern sogar vorgeschrieben, dass die gesamte westliche Straßenseite in Längsparken umgewandelt wird, da für die gleich hohen Nachbarhäuser dasselbe Prinzip gilt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 438/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Klimafolgen für das Nordend durch den Riederwaldtunnel
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3261 entstanden aus Vorlage: OF 401/3 vom 26.10.2022 Betreff: Klimafolgen für das Nordend durch den Riederwaldtunnel Vorgang: OA 223/22 OBR 11 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat 3 ein Gutachten vorzulegen, welches die klimatologischen Auswirkungen des Mehrverkehrs infolge des Baus des Riederwaldtunnels bzw. des Erlenbrucher Dreiecks auf das Nordend aufzeigt; 2. dem Ortsbeirat 3 Maßnahmen zur Abfederung der Folgen dieser klimatologischen Auswirkungen für das Nordend vorzulegen; 3. das Bundesverkehrsministerium um Auskunft zu ersuchen, ob die klimatologischen Auswirkungen mit den Klimaschutzvorgaben des Bundes, auf Basis des Bundes-Klimaschutzgesetzes, vereinbar sind. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass bis zur Klärung der angesprochenen Fragen ein Bau- und Rodungsmoratorium verhängt wird. Der Ortsbeirat 3 unterstützt hierbei ausdrücklich das durch den Ortsbeirat 11 in der Anregung OA 223 geforderte Moratorium. Begründung: Für den Ortsbezirk 3 würde die Inbetriebnahme der Autobahnverbindung laut dem im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erstellten Verkehrsgutachten auf einigen Straßen, z. B. auf der schon heute stark belasteten Friedberger Landstraße, eine deutliche Zunahme des Verkehrs bedeuten. Die damit verbundenen Belastungen sollten im Hinblick auf die zukünftigen Klimaverhältnisse neu bewertet werden. Der Magistrat soll transparent machen, mit welchen Folgen das Nordend aufgrund der klimatologischen Auswirkungen rechnen muss und mit welchen Maßnahmen im Nordend sich an diese Folgen angepasst werden soll. Ein Bau- und Rodungsmoratorium soll verhindern, dass bereits erste Eingriffe mit negativen Klimafolgen für das Nordend umgesetzt werden, ohne dass eine abschließende Bewertung des Bundesverkehrsministeriums bezüglich der Vereinbarkeit der Verkehrsmaßnahme mit dem Klimaschutz vorliegt. Hierbei folgt der Ortsbeirat 3 den Forderungen des Ortsbeirats 11. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.09.2022, OA 223 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 694 Aktenzeichen: 61 12
Errichtung von Fahrradbügeln in der oberen Rotlintstraße und Freihaltung der Wegebeziehung
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3262 entstanden aus Vorlage: OF 411/3 vom 26.10.2022 Betreff: Errichtung von Fahrradbügeln in der oberen Rotlintstraße und Freihaltung der Wegebeziehung Der Magistrat wird gebeten, in der oberen Rotlintstraße (zwischen Alleenring und Hallgartenstraße) den Grünanlagenübergang im Bereich der Tischtennisplatte beidseitig mit Fahrradbügeln zu versehen. Zur besseren Passierbarkeit sollen auch die Bordsteine abgesenkt bzw. abgerampt werden. Begründung: In der oberen Rotlintstraße gibt es bislang keine Fahrradbügel. Außerdem ist die Grünanlage durch die geparkten Fahrzeuge für Menschen mit Kinderwagen oder Rollator so gut wie nicht zu erreichen. Rollstuhlfahrer haben zudem wegen der hohen Bordsteine keine Chance der Passierbarkeit. Durch ein Öffnen der Wegebeziehung, die Installation von Fahrradbügeln sowie die Bordsteinabsenkung kann für alle Bürgerinnen und Bürger eine qualitätsvollere Situation geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 891 Aktenzeichen: 66-2
Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167
Anregung vom 06.12.2022, OA 289 entstanden aus Vorlage: OF 481/10 vom 04.12.2022 Betreff: Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Insbesondere im Berufsverkehr verursachen die aus Richtung Bad Vilbel kommenden und in die Dortelweiler Straße einbiegenden Kraftfahrzeuge immense Stauungen. Dies führt bereits zu zusätzlichen Ausweichverkehren, welche die nördlichen Stadtteile besonders belasten. Die Ringstraßenbahn wird sicherlich schon aufgrund der deutlich größeren Fahrzeuglänge mehr Zeit beanspruchen, als es bislang bei den Bussen der Linie 34 der Fall ist. Das ist relevant beim Einbiegen in die/aus der Friedberger Landstraße sowie bei der Querung der Abbiegespur in die Dortelweiler Straße (NEU!). Ferner besteht zurzeit in der Homburger Landstraße die Bushaltestelle in Höhe der Wetzlarer Straße. Sie ist unverzichtbar für die Anwohnerinnen und Anwohner östlich der Homburger Landstraße und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des amerikanischen Generalkonsulats. Besonders mit Blick auf eine maßgebende Verbesserung des ÖPNV sollten bereits bestehende und gut angenommene Möglichkeiten nicht aufgehoben werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragestellungen zu prüfen und zu berichten: 1. Wie/wo wendet der Bus der Linie 43? 2.Wie ist der zeitliche Unterschied der Grünphasen an den oben beschriebenen Ampelanlagen zwischen der Ringstraßenbahn (gegebenenfalls zuzüglich den Bussen der Linie 43) und den Bussen der Linie 34 (aktuell)? 3. Wie viele Fahrzeuge werden bei der Ringstraßenbahn (zuzüglich den Bussen der Linie 34) beziehungsweise beim Bus der Linie 34 (aktuell) stündlich im Berufsverkehr jeweils in die Dortelweiler Straße einbiegen können? 4. Wie werden die nördlichen Stadtteile vor dann zunehmenden Ausweichverkehren geschützt? Der Magistrat wird außerdem gebeten, die Kombi-Haltestelle Wetzlarer Straße auf jeden Fall in die Maßnahme aufzunehmen, also nicht nur optional. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 66-0
Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum
Antrag vom 26.11.2022, OF 451/3 Betreff: Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum Die Ortsvorsteherin wird gebeten, folgende Standorte für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum für den Ortsbezirk 3 an das Mobilitätsdezernat und das Amt für Straßenbau und Erschließung zu übermitteln: 1. Feldgerichtstr. / Höhe Malapertstraße 20 2. Eysseneckstraße 41 3. Cronstettenstraße 29 4. Fürstenberger Straße 152 5. Oeder Weg / Ecke Bornwiesenweg 6. Glauburgstraße 81 / 83 7. Justinianstr. 8 8. Hermannstr. 32 9. Rat-Beil-Straße 47 10. Spohrstraße 41 11. Matthias-Beltz-Platz /gegenüber Spohrstr. 2 bzw. am Trinkhäuschen 12. Koselstraße 40 13. Hallgartenstraße 46 14. Vogelsbergstraße 28 15. Gaußstraße 2 16. Burgstraße 27 17. Sandweg 21 18. Sandweg 117 Begründung: Das Mobilitätsdezernat hat die Ortsbeiräte aufgefordert, Standortvorschläge für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum zu benennen. Die Vorschläge sollen als zusammengefassten Vorschlag je Ortsbeirat formlos mitgeteilt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umstellung der Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße
Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3124 entstanden aus Vorlage: OF 406/3 vom 24.10.2022 Betreff: Umstellung der Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße, zwischen Martin-Luther-Platz und Rothschild allee, so umgestaltet werden kann, dass neben der Fahrspur für den motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehr, auch die Bürgersteige auf beiden Seiten ausreichend beleuchtet werden. Begründung: Die Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße erfüllt ihren Zweck nur bedingt. Die Bürgersteige werden von den vorhandenen Laternen wenig bis gar nicht erhellt. Dies stellt zum einen ein Risiko für den Fußverkehr dar, da Hindernisse - wie Sperrmüll und Poller - nur schwer erkannt werden können. Da dieser Weg stark von Schulkindern frequentiert wird, ist es dem Ortsbeirat ein besonderes Anliegen, hier für mehr Sicherheit zu sorgen. Zum anderen beeinträchtigt die dunkle Martin-Luther-Straße das Sicherheitsgefühl der Anwohnenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 456 Aktenzeichen: 91 52
Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes frei halten
Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3120 entstanden aus Vorlage: OF 400/3 vom 27.10.2022 Betreff: Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes frei halten Der Magistrat wird gebeten, den Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes (vor den Häusern Friedberger Landstraße 61 bis 63) am westlichen Ende mit Pollern zu sichern, die nur von autorisiertem Personal mit entsprechendem Schlüssel entfernt werden können. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob außerhalb des Durchgangs im Bereich des Friedberger Platzes Fahrradbügel installiert werden können. Begründung: Seit Beginn der Coronapandemie werden verstärkt Autos auf dem Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes (Friedberger Landstraße 61 bis 63) geparkt. Die Poller, die das verhindern sollen, können einfach von jedermann entfernt werden. Um den Bürgern weiterhin den ungehinderten Durchgang zu ermöglichen, sollen in Zukunft verschließbare Poller installiert werden. Zusätzliche Fahrradbügel außerhalb des Durchgangs erhöhen die Aufenthaltsqualität zusätzlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 580 Aktenzeichen: 66 0
Fahrradbügel auf schraffierter Fläche der Hallgartenstraße/Ecke Rotlintstraße
Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3121 entstanden aus Vorlage: OF 394/3 vom 26.09.2022 Betreff: Fahrradbügel auf schraffierter Fläche der Hallgartenstraße/Ecke Rotlintstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der schraffierten Fläche auf der Kreuzung Hallgartenstraße /Ecke Rotlintstraße Fahrradbügel installieren zu lassen. Begründung: Anwohner klagen zu Recht über mangelnde Abstellmöglichkeiten. An besagter Ecke befinden sich zudem ein kleines Restaurant sowie eine Kita. Es ist anzunehmen, dass die Fahrradbügel dankbare Abnehmer finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.01.2023, OF 458/3 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 582 Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3798 Aktenzeichen: 66 2
Radwegeführung an der Eckenheimer Landstraße/Ecke Nibelungenallee
Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3122 entstanden aus Vorlage: OF 419/3 vom 09.11.2022 Betreff: Radwegeführung an der Eckenheimer Landstraße/Ecke Nibelungenallee Der Magistrat wird beauftragt, die Radwegeführung an der Eckenheimer Landstraße/ Ecke Nibelungenallee in Richtung Norden so umzugestalten, dass ein hindernisloses Befahren möglich wird. Begründung: Zurzeit müssen Radfahrende bei ordnungsgemäßer Nutzung des Radwegs zweimal scharf abbiegen, um die dort installierten Verkehrszeichen und Stahlabweiser zu umfahren. Meist wird dies durch die regelwidrige Nutzung des Fußwegs umgangen. Um dies zu verhindern, wird um eine Umsetzung der verbauten Verkehrszeichen und Stahlabweiser gebeten. Bild: Falko Görres Bild: Falko Görres (Quelle: Geoportal Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 585 Aktenzeichen: 66 2
Tempo30Schild früher bei der Abbiegung von der Friedberger Landstraße in den Berger Weg aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3093 entstanden aus Vorlage: OF 339/11 vom 22.10.2022 Betreff: Tempo-30-Schild früher bei der Abbiegung von der Friedberger Landstraße in den Berger Weg aufstellen Der Magistrat wird gebeten, bei der Abbiegung von der Friedberger Landstraße in den Berger Weg schon frühzeitig eine Temporeduzierung von 80 km/h auf 30 km/h vorzunehmen und ein Tempo-30- Schild bereits vor dem Radweg aufzustellen. Begründung: Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger, die von oder zur Brücke über die B 521 am Heiligenstock wollen, müssen die Abbiegespur der Autofahrerinnen und Autofahrer von der Friedberger Landstraße kommend überqueren. Diese Stelle ist gefährlich, weil die Abbiegerinnen und Abbieger mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h um die Kurve fahren. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Autofahrerinnen und Autofahrer noch besser warnen, auf kreuzenden Fuß- und Radverkehr zu achten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 898 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Sicherer Radverkehr an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Nibelungenallee
Antrag vom 27.10.2022, OF 403/3 Betreff: Sicherer Radverkehr an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Nibelungenallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Nördlich der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Nibelungenallee (vor dem Restaurant "Mr. Thai Express") sollen die Poller, die den Fahrradweg vom Fußgängerweg abgrenzen, entfernt und das Verkehrsschild versetzt werden. Begründung: Radfahrer, die aus Richtung Süden die Eckenheimer Landstraße befahren, müssen, wenn sie ordnungsgemäß den Radweg befahren sollen, kurz nördlich dieser Kreuzung durch eine enge "Schikane" kurven, um mehreren Verkehrszeichenmasten und Stahlabweisern auszuweichen, die dort verbaut sind. Durch eine geänderte Führung wird die Sicherheit erheblich verbessert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 403/3 wurde zurückgezogen.
Gefahrenstelle für den Radverkehr in der Eckenheimer Landstraße beseitigen
Antrag vom 24.10.2022, OF 402/3 Betreff: Gefahrenstelle für den Radverkehr in der Eckenheimer Landstraße beseitigen Der Magistrat wird gebeten, am östlichen Radweg der Eckenheimer Landstraße, nördlich der Kreuzung mit der Nibelungenallee (hinter der Litfaßsäule), die Radspur so zu verlegen oder die Stahlabweiser sowie die Straßenschilder so versetzen, dass letztere für den Radverkehr keine gefährlichen Hindernisse mehr darstellen. Begründung: Die Eckenheimer Landstraße ist eine wichtige Nord-Süd-Verbindung für den Radverkehr durch das Nordend. An der besagten Stelle macht die Radspur einen Knick, der von Stahlabweisern und Straßenschildern flankiert wird. Diese Kombination stellt eine Gefahrenstelle für den Radverkehr dar. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 402/3 wurde zurückgezogen.
Illegales Wenden auf der Eschersheimer Landstraße und Friedberger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2973 entstanden aus Vorlage: OF 381/3 vom 18.08.2022 Betreff: Illegales Wenden auf der Eschersheimer Landstraße und Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen das illegale Wenden auf der Eschersheimer Landstraße, hier insbesondere im Bereich der Kreuzung mit der Fichardstraße, und auf der Friedberger Landstraße, hier insbesondere im Bereich Nibelungenplatz stadteinwärts, sowie in den Kreuzungsbereichen mit der Münzenberger Straße/Rat-Beil-Straße sowie der Dortelweiler Straße, jeweils stadteinwärts und -auswärts, verhindert werden kann. Begründung: Verbotene Wendemanöver führen immer wieder zu gefährlichen Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere mit zu Fuß Gehenden. An der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße kam es Anfang August wieder zu einem schweren Unfall, bei dem eine Fußgängerin schwer verletzt wurde. Die Fußgängerin hatte die Ampel bei Grün überquert und war von dem wendenden Pkw erfasst worden. Schwere Verkehrsunfälle durch illegales Wenden sind leider keine Seltenheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 346 Aktenzeichen: 32 1
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