Meine Nachbarschaft: Kirchhainer Straße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Sichere Überquerung der Dehnhardtstraße ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7335 entstanden aus Vorlage: OF 1081/9 vom 09.06.2025 Betreff: Sichere Überquerung der Dehnhardtstraße ermöglichen Vorgang: OM 3692/23 OBR 9; ST 2346/23; ST 570/25 Am 30.06.2025 wurde auf der Dehnhardtstraße ein Kind von einem Pkw angefahren, als es die Straße in Höhe der Hausnummer 74 überqueren wollte. Dort verläuft ein Fußgängerweg, der eine vielgenutzte Verbindung zwischen der Kirchhainer Straße und der Grommetstraße darstellt. Die Straßenränder sind dort dicht beparkt und die Sichtbeziehungen schwierig. Darauf wurde bereits 2023 in einer Anregung hingewiesen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, an der genannten Stelle geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit für zu Fuß Gehende bei der Überquerung der Straße zu verbessern. Begründung: Die genannte Gefahrenstelle befindet sich an einer vielgenutzten Fußverbindung zwischen östlich der Dehnhardtstraße liegenden Wohngebieten und der U-Bahn-Linie auf der Eschersheimer Landstraße. Zudem befindet sich in unmittelbarer Nähe der Gefahrenstelle eine Kita. Hier sind demnach nicht nur viele Erwachsene, sondern auch viele Kinder unterwegs. Die Situation an der Dehnhardtstraße ist unübersichtlich und aufgrund der parkenden Fahrzeuge sind gerade Kinder nur schwer zu sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3692 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2346 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 570
Wildes Parken an Fahrrad- und Fußgängerwegen zwischen EleonoreSterlingStraße und Amöneburger Straße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5712 entstanden aus Vorlage: OF 783/9 vom 14.06.2024 Betreff: Wildes Parken an Fahrrad- und Fußgängerwegen zwischen Eleonore-Sterling-Straße und Amöneburger Straße verhindern Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Fahrradfahrer den beliebten Fahrradweg und Fußgänger den intensiv genutzten Fußgängerweg zwischen Kleingärten und Bebauungsrand nutzen können, ohne wild geparkte Elektroautos umkurven bzw. umlaufen zu müssen. Begründung: Leider werden in den Kreuzungsbereichen der drei einmündenden Straßen und sogar im breiten Grünstreifen parallel des Weges häufig Fahrzeuge geparkt, obwohl ausreichend Parkplätze an den Kleingärten zur Verfügung stehen. Anwohner und Kleingartenvereine sollten parallel sensibilisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2153 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radverkehr frei zwischen Ilkenhansstraße und Kirchhainer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3989 entstanden aus Vorlage: OF 543/9 vom 21.05.2023 Betreff: Radverkehr frei zwischen Ilkenhansstraße und Kirchhainer Straße Der Magistrat wird gebeten, den Verbindungsweg zwischen Ilkenhansstraße und Kirchhainer Straße (siehe Foto) durchgehend für den Radverkehr freizugeben. Aktuell ist der Abschnitt zwischen Ilkenhansstraße und Dehnhardtstraße als gemeinsamer Rad- und Fußweg ausgewiesen. Im Abschnitt zwischen Dehnhardtstraße und Kirchhainer Straße ist der gleiche Verbindungsweg gemäß Beschilderung jedoch ausschließlich ein Fußweg. Dies führt zu Verwirrung und ggf. zu größeren Umwegen für Radfahrer. Ein qualitativer Unterschied des Weges zwischen den verschiedenen Abschnitten ist nicht zu erkennen, sodass eine Vereinheitlichung zugunsten eines durchgehenden gemeinsamen Rad- und Fußweges oder zumindest eine "Radverkehr frei"-Regelung vorgenommen werden sollte. (Foto: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2078 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-5
Vorrang für Fußgänger: Fußwege besser markieren und sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3692 entstanden aus Vorlage: OF 479/9 vom 24.02.2023 Betreff: Vorrang für Fußgänger: Fußwege besser markieren und sichern Der Magistrat wird gebeten, die drei stark genutzten Fußwege zwischen Kirchhainer Straße und Ilkenhansstraße sowie die beiden zwischen Kirchhainer Straße und Denhardtstraße an den jeweiligen Straßenquerungen durch Markierungen auf der Straße abzusichern. Sie sind wichtiger Teil der Nahverkehrsmobilität. Die Fußwege sollten deswegen auch nicht durch parkende Fahrzeuge zugestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2346 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 570 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Titusstraße - Verkehrssicherheit am Zebrastreifen und im Kreuzungsbereich Habelstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2503 entstanden aus Vorlage: OF 182/8 vom 22.06.2022 Betreff: Titusstraße - Verkehrssicherheit am Zebrastreifen und im Kreuzungsbereich Habelstraße erhöhen Der Magistrat wird beauftragt, 1. an der Kreuzung Titusstraße/Habelstraße die Abbiegespur für die aus der Habelstraße links abbiegenden Radfahrenden farblich rot zu markieren; 2. auf der Titusstraße in Höhe der Hausnummer 35 mittig eine demontierbare Verkehrsinsel (siehe Abb. 1) oder eine ähnliche geeignete Maßnahme einzurichten, um in diesem weiträumigen Straßenabschnitt riskante Überholmanöver zu unterbinden. Eine zusätzliche demontierbare Leitbake oder Ähnliches würde zudem als räumliche Trennung der Fahrbahnen dienen und waghalsige Überholmanöver in diesem Bereich unterbinden (s. u.); 3. am Zebrastreifen eine Fahrbahnerhöhung vorzunehmen, um die Querung auch für Schulkinder sicherer zu gestalten, da die Titusstraße zum Rasen und gar Überholen unter Nutzung der Gegenfahrbahn einlädt. Abbildung 1 Vorschlag neue Markierung auf dem Kreuzungsbereich. Quelle: Google Maps, Veränderung: VR Begründung: Die Titusstraße ist eine sehr breit angelegte, maßgebliche Verbindungsstraße zum Nordwestzentrum und in Abschnitten auch Schulweg zur Grundschule Heddernheim. Der o. g. weiträumige Kreuzungsbereich auf dieser stark frequentierten Strecke ist für abbiegende Radfahrende sowie für Autofahrende, die hier die Rechts-vor-Links-Regelung beachten müssen, sehr unübersichtlich und zu wenig strukturiert. Besonders für Radfahrende, die aus der Habelstraße links abbiegen, ist zudem unsicher, wo entlang sie genau fahren müssen. Durch Farbauftrag, der die Radspur auf der Fahrbahn sichtbar macht, wird die Verkehrsführung insgesamt verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht. Besonders im Straßenabschnitt der Titusstraße auf Höhe der Hausnummer 35 weitet sich die Fahrbahn und lädt etliche Autofahrende ein, mit überhöhter Geschwindigkeit und sogar äußerst riskante Überholmanöver zu fahren. Hier ist eine geeignete Maßnahme, die dies unterbindet, dringend erforderlich. Überholt wird teilweise sogar am Zebrastreifen, indem trotz Verkehrsinsel auf die Gegenfahrbahn gewechselt wird. Auch hier ermöglicht der Straßenverlauf, dass häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird. Der einzige Zebrastreifen in der Titusstraße ist u. a. Schulweg. Nur eine Fahrbahnerhöhung kann die Problematik hier verhindern (Der Ortsbeirat schlägt eine Aufpolsterung der Fahrbahnquerung vor, wie sie bspw. in Frankfurt-Eschersheim/Dornbusch auf der Kirchhainer Straße 2 in Höhe der Kindertagesstätte vorhanden ist). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2589 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Starkregen-Prävention Schulen und Straßen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1684 entstanden aus Vorlage: OF 192/9 vom 30.01.2022 Betreff: Starkregen-Prävention Schulen und Straßen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich Prävention und Bewältigung von Starkregenereignissen im Ortsbezirk darstellt. Nach der Starkregenkarte Frankfurt sind beispielsweise die Straßen Dehnhardtstraße, Kirchhainer Straße, Kurhessenstraße, Zehnmorgenstraßen, Hügelstraße, Woogstraße, Raimundstraße, Ricarda-Huch-Straße in Teilen betroffen. Vor allem die Flächen der Johann-Hinrich-Wichern-Schule und in Teilen auch die der Ziehenschule sind als Überflutungsbereiche markiert. Begründung: Die Starkregenkarte Frankfurt informiert über die Gefährdung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1213 Antrag vom 29.10.2022, OF 373/9 Aktenzeichen: 66 0
Grafenstraße und Kirchhainer Straße: Austausch Gaslaternen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1499 entstanden aus Vorlage: OF 181/9 vom 27.12.2021 Betreff: Grafenstraße und Kirchhainer Straße: Austausch Gaslaternen Vorgang: M 69/14 Der Magistrat wird gebeten, den Austausch der noch vorhandenen Gaslaternen in der Grafenstraße und Kirchhainer Straße unter Beibehaltung der Peitschenlaternen gegen LED- Beleuchtung vorzuziehen. Aktuell sind vor allem die Bürgersteige, die sich nicht in der Nähe der vorhandenen Laternen befinden, nahezu nicht beleuchtet. Zur sicheren Nutzung von Gehwegen und Straße braucht es mehr Licht. Begründung: Die Umrüstung der Gaslaternen in der gesamten Stadt ist seit 2014 durch die Vorlage M 69 beschlossen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1538 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 91 52
Verkehrsanbindung des Planungsgebiets nördlich der Anne-Frank-Siedlung
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2018, OF 516/9 Betreff: Verkehrsanbindung des Planungsgebiets nördlich der Anne-Frank-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird im Anschluss an OM 3377 aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob eine direkte Straßenanbindung des Planungsgebiets "Nördlich Anne-Frank-Siedlung" an die Jean-Monnet-Straße geschaffen werden kann. Begründung: Wie bei der Präsentation der Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs zum Planungsgebiet "Nördlich Anne-Frank-Siedlung" deutlich wurde, sorgen sich die Bürger, die bereits in diesem Bereich bzw. entlang der sich anschließenden Erschließungsstraßen wohnen, vor allem darum, wie der zu erwartende zusätzliche Verkehr auf den vorhandenen Straßen bewältigt werden kann. Bislang ist eine Erschließung ausschließlich über den Berkersheimer Weg vorgesehen. Unabhängig davon, ob zwei oder drei Straßen aus diesem Gebiet auf den Berkersheimer Weg führen, bestehen Bedenken, ob die Kapazitäten des Berkersheimer Wegs, der Zehnmorgenstraße und der Eschersheimer Landstraße auf der Höhe des Platzes Am Weißen Stein ausreichen, um den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen. Wegen des weiteren, aus den Baugebieten am Frankfurter Berg und Bonames zu erwartenden Verkehrs wird auf die OM 3377 ausdrücklich Bezug genommen. Eine direkte Anbindung an die Jean-Monnet-Straße, die nicht über die Amöneburger Straße führt, könnte auch von den Bewohnern des Gebiets Im Geeren genutzt werden und so zu einer weiteren Entlastung des Berkersheimer Wegs, der Zehnmorgenstraße und des Platzes Am Weißen Stein führen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 20.09.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1008 2018 Die Vorlage OF 516/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenSperrung der verlängerten Amöneburger Straße für Kraftfahrzeuge
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2211 entstanden aus Vorlage: OF 323/9 vom 14.08.2017 Betreff: Sperrung der verlängerten Amöneburger Straße für Kraftfahrzeuge Der Magistrat wird gebeten, in der Verlängerung der Amöneburger Straße in Richtung der Streuobstwiese im Bereich der beiden Poller zusätzlich den mittleren Poller wieder einzusetzen, um so eine Durchfahrt von Kraftfahrzeugen wirksam zu verhindern. Begründung: Der Fußweg neben der Streuobstwiese in der Verlängerung der Amöneburger Straße ist für Fußgänger, Radfahrer und Mofas freigegeben. Ein Schild weist darauf hin. Dessen ungeachtet wird der Weg rechtswidrig auch von Kraftfahrzeugen genutzt, was insbesondere Spaziergänger gefährdet. Der Ortstermin, der mit Bürgern sowie Vertretern der zuständigen Ämter, des Ortsbeirats und des Kleingartenvereins "Am Marbachweg" im März 2017 stattfand, brachte keinen Lösungsvorschlag in der Frage, wie die Nutzung als Durchfahrtsweg wirksam unterbunden werden kann. Auf dem Fußweg sind noch zwei von ursprünglich drei Pfosten vorhanden. Da diese beiden Pfosten am äußeren Wegrand installiert sind, sind sie nicht geeignet, die Durchfahrt zu blockieren. Es wird daher angeregt, neben den beiden äußeren Pfosten einen Pfosten in der Mitte zu setzen. Sollte der Weg als Rettungs- oder Versorgungsweg benötigt werden, ist dieser Pfosten als umlegbarer Pfosten auszuführen, der von berechtigten Nutzern per Schlüssel geöffnet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2476 Aktenzeichen: 66 0
Drei Verkehrssituationen an der Kirchhainer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2017, OM 1570 entstanden aus Vorlage: OF 227/9 vom 02.04.2017 Betreff: Drei Verkehrssituationen an der Kirchhainer Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass - an der Haltestelle "Ziegenhainer Straße" der Buslinie 69 (westliche Seite) der mittlere Poller entfernt wird; - an der Haltestelle "Andreaskirche" der Buslinie 69 (westliche Seite) die zwei mittleren der vier Poller beseitigt werden; - auf dem Bürgersteig an der Kreuzung Kirchhainer Straße/Rauschenberger Straße (nördliche Seite) zwei Poller installiert werden. Begründung: Durch die fraglichen Poller an den beiden Bushaltestellen wird das Aussteigen (das Schieben) mit Rollatoren und besetzten Rollstühlen sehr erschwert bis fast unmöglich gemacht. Die Buslinie 69 wird zwar in der Regel mit Kleinbussen betrieben, manchmal aber auch mit Bussen in einer Standardgröße. Auch nach einem Entfernen des einen bzw. der zwei Poller wird es Autofahrern aufgrund der verbleibenden Poller nicht möglich sein, die Haltestellen (widerrechtlich) zuzuparken. An dem Bürgersteig der Kreuzung Kirchhainer Straße/Rauschenberger Straße (nördliche Seite) besteht zwar ein Halteverbot, dies wird aber mehr oder minder regelmäßig missachtet. Häufig parken dort Lieferwagen mit den linken Rädern auf der Straße und mit den rechten Rädern und mit dem größten Teil des Chassis auf dem Bürgersteig. Dadurch wird es auf dem noch nutzbaren Bürgersteig so eng, dass Mütter/Väter mit Kinderwagen kaum noch ein Durchkommen finden. Auch wird die Zufahrt zur Bushaltestelle "Rauschenberger Straße" (östliche Seite) erschwert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1389 Aktenzeichen: 32 1
Bebauungsplan NW 81 C Nr. 1 für den Teilbereich der Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage, der von der Waldecker Straße, der Wolfhagener Straße, der Kirchhainer Straße und der Reinhardstraße eingegrenzt ist
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2017, OF 246/9 Betreff: Bebauungsplan NW 81 C Nr. 1 für den Teilbereich der Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage, der von der Waldecker Straße, der Wolfhagener Straße, der Kirchhainer Straße und der Reinhardstraße eingegrenzt ist Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - warum die lt. B-Plan vorgesehene Tiefgarage im Zuge des Baus der umgebenden Wohnblocks seinerzeit nicht geschaffen wurde; - welche Möglichkeiten er sieht, die ursprünglich vorgesehene Tiefgarage nachträglich zeitnah zu erbauen. Begründung: In dem Bereich des Betreffs besteht Parkplatznot. Verschärft wurde diese Situation in den letzten Jahren durch die Beseitigung von insgesamt 36 Parkplätzen. Die Berechtigung der Beseitigung wird in diesem Zusammenhang nicht in Zweifel gezogen. Zumindest bei einem Teil der beseitigten Parkplätze ist die sachliche Begründung dafür einleuchtend. Vielmehr geht es darum, durch die in Frage stehende Tiefgarage die Parkplatznot (erheblich) zu mindern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2017, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 440 2017 Die Vorlage OF 246/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenSchleichverkehr am Eschersheimer Feld (verlängerte Amöneburger Straße) verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 119/9 Betreff: Schleichverkehr am Eschersheimer Feld (verlängerte Amöneburger Straße) verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher wird gebeten, Vertreter des Straßenverkehrsamts, des Baubezirks Nord/Ost, des Kleingartenvereins am Marbachweg und des Ortsbeirats 9 zu einem Ortstermin in der verlängerten Amöneburger Straße einzuladen, um mögliche Lösungen zur Eindämmung des Schleichverkehrs entlang des Fuß- und Radwegs an der Streuobstwiese am Eschersheimer Feld zu erörtern. Begründung: Seitdem der Poller in der verlängerten Amöneburger Straße vor einigen Jahren entfernt worden ist, beschweren sich Fußgänger häufig über eine Gefährdung durch die widerrechtliche Benutzung des Fuß- und Radweges am Eschersheimer Feld durch den Kraftfahrzeugverkehr. Der Kleingartenverein benötigt gleichzeitig eine Zufahrt für seine Ver- und Entsorgungsfahrzeuge. Eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung wird angestrebt. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.09.2016, OF 100/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 03.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 100/9 wird durch die Annahme der Vorlage 119/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 119/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, FDP
Weiter lesenSperrung der verlängerten Amöneburger Straße für Kraftfahrzeuge
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2016, OF 100/9 Betreff: Sperrung der verlängerten Amöneburger Straße für Kraftfahrzeuge Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Verlängerung der Amöneburger Straße (Richtung Streuobstwiese an Stelle der beiden äußeren Poller den mittleren Poller einzusetzen, um so eine Durchfahrt von Kfz wirksam zu verhindern. Begründung: Der Fußweg in der Verlängerung der Amöneburger Straße neben der Streuobstwiese ist für Fußgänger, Radfahrer und Mofas freigegeben. Ein Schild weist darauf hin. Dessen ungeachtet wird der Weg rechtswidrig auch von Kfz genutzt, was insbesondere Spaziergänger gefährdet. Die Nutzung als Durchfahrtsweg muss wirksam unterbunden werden. In der Mitte des Fußwegs sind noch zwei von ursprünglich drei Pfosten vorhanden. Da diese außen angebracht sind, sind sie nicht geeignet, die Durchfahrt zu blockieren. Es wird daher angeregt, statt der beiden äußeren Pfosten einen Pfosten in der Mitte zu setzen. Sollte der Weg als Rettungs- oder Versorgungsweg benötigt werden, ist dieser Pfosten als umlegbarer auszuführen, der von berechtigten Nutzern per Schlüssel geöffnet werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.10.2016, OF 119/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 06.10.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 100/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 03.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 100/9 wird durch die Annahme der Vorlage 119/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 119/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenAlternativstrecke innerhalb der Radroute 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4796 entstanden aus Vorlage: OF 1006/9 vom 18.11.2015 Betreff: Alternativstrecke innerhalb der Radroute 7 Vorgang: B 108/14 Die Mehrzahl der Rad fahrenden Bevölkerung fährt nicht entlang der im Bericht des Magistrats, B 108, beschriebenen Radroute 7, sondern in einem Teilstück eine andere Strecke. Die Wahl der Strecke hängst immer vom Start- und Zielpunkt ab. Es scheint jedoch sinnvoll, diese Alternativstrecke mit in die Radroute 7, zum Beispiel als 7a aufzunehmen. Im Anhang zum Bericht des Magistrats B 108 scheint diese Route auch vorhanden zu sein. Der Magistrat wird gebeten, die Radroute 7a wie folgt festzulegen: Im Verlauf der Radroute auf dem Landwehrweg biegt die Route nicht auf die Kirchhainer Straße ab, sondern verläuft weiterhin auf dem Landwehrweg. Von dort führt sie durch die Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage, quert die Hügelstraße an der vorhandenen Amp el, führt parallel zur Jean-Monnet-Straße bis zur Abbiegung rechts in die Kirschwaldstraße und weiter in die Fritz-Tarnow-Straße, wo die beiden Teilwege wieder zusammenfließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.04.2014, B 108 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 369 Aktenzeichen: 61 1
Burgholzer Straße - Spielstraße - Verkehrsberuhigter Bereich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4069 entstanden aus Vorlage: OF 904/9 vom 13.04.2015 Betreff: Burgholzer Straße - Spielstraße - Verkehrsberuhigter Bereich Der Magistrat hat sich in letzter Zeit in anerkennenswerter Weise bemüht, Verbesserungen in der Burgholzer Straße zu erreichen. So wurden zwei "Stellvertreter" (Betonpoller) und ein Halteverbotsschild aufgestellt. Dennoch ist die Situation prekär geblieben, da sich kaum ein Autofahrer an das Schritttempo hält. Der Magistrat wird deshalb gebeten, weitere Maßnahmen zu ergreifen. 1. Es sollte eine Aufpflasterung von der Kirchhainer Straße einfahrend auf der Burgholzer Straße aufgebracht werden. 2. Es ist eine Markierung auf der Straße (direkt nach der Aufpflasterung), zulässige Höchstgeschwindigkeit 5 km/Stunde, anzubringen. 3. Es sollte eine verstärkte mobile Verkehrsüberwachung durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1044 Aktenzeichen: 32 1
Straßenbeleuchtung für Fuß-/Radweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3548 entstanden aus Vorlage: OF 826/9 vom 24.09.2014 Betreff: Straßenbeleuchtung für Fuß-/Radweg Der Landwehrweg ist bis zu den Häusern Amöneburger Straße von Straßenlaternen beleuchtet. Ab der Ecke zum Haus Ziegenhainer Straße 54 bis zur Gärtnerei fehlt die Beleuchtung. Der Magistrat wird daher gebeten, das Teilstück Landwehrweg ab der Ecke Ziegenhainer Straße 54 bis zur Gärtnerei Werner (von Laterne 15 vor dem Haus Amöneburger Straße 54 bis Ziegenhainer Straße 18a) durch Straßenlaternen zu beleuchten. (c) 2014 - Stadt Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 79 Aktenzeichen: 91 52
Den Hin- und Rückweg zur Ludwig-Richter-Schule sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2014, OM 3195 entstanden aus Vorlage: OF 775/9 vom 25.04.2014 Betreff: Den Hin- und Rückweg zur Ludwig-Richter-Schule sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten 1. der Aufbringung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) an der Straße Nußzeil, etwa in Höhe der Hausnummer 88; 2. einer Aufpflasterung zwecks Minderung der Geschwindigkeit der Straße Hinter den Ulmen unmittelbar beziehungsweise kurz vor deren Einmündung in die Nußzeil; 3. eines eventuellen Hinweises auf den Fußgängerüberweg kurz vor der Kreuzung Hinter den Ulmen/Nußzeil zu prüfen und anschließend zu berichten. Begründung: Der Bereich Anne-Frank-Siedlung/Kirchhainer Straße einschließlich des gesamten Umfelds ist dicht besiedelt. Entsprechend groß ist die Anzahl an Schulkindern, die täglich von hier zur Ludwig-Richter-Schule und zurück streben. Der Schulweg zur und von der Ludwig-Richter-Schule führt über die Straße Hinter den Ulmen mittels Querung der Nußzeil etwa in Höhe Hausnummer 88. Autofahrer, aus Hinter den Ulmen kommend, erreichen unmittelbar nach dem Einbiegen in die Nußzeil die erwähnte Querung, deshalb sind besondere Vorsorgen erforderlich, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen und Unfallgefahren vorzubeugen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1173
Bereich Reinhardtstraße/Kirchhainer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2013, OF 633/9 Betreff: Bereich Reinhardtstraße/Kirchhainer Straße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - ob es möglich ist, nachhaltig, in häufigen Wiederholungen die mobile Verkehrskontrolle zu Geschwindigkeits-Messungen einzusetzen; - oder einen der neu zur Anschaffung vorgesehenen stationären Überwachungsgeräte an geeigneter Stelle zu installieren; - Vergleichszahlen aus den Ergebnissen bisheriger Kontrollen in dem hier gefragten Bereich zu nennen; - über den Gesamtumfang erhobener Gebühren wegen Geschwindigkeits- Ordnungswidrigkeiten und die Anzahl der Anzeigen wegen Geschwindigkeits-Übertretungen zu informieren. Begründung: Der Umfang von Geschwindigkeits-Übertretungen bis hin zum Rasen wird von Anwohnern als eklatant bezeichnet. Eine Gefährdung besteht für alle Anwohner und insbesondere für die Kinder des Kindergartens und des Horts am Anfang der Kirchhainer Straße. Ganz sicher wird die Straßenverbindung auch von vielen Autofahrern , die an der Abfahrt Eckenheim die Autobahn A 661 verlassen und hier eine schnelle Abkürzung für ihre weitere Fahrt sehen, genutzt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 20.06.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 633/9 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenVerkehrssituation Kreuzung Reinhardstraße - Kirchhainer Straße (Kurvenradius)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2011, OM 434 entstanden aus Vorlage: OF 155/9 vom 06.09.2011 Betreff: Verkehrssituation Kreuzung Reinhardstraße - Kirchhainer Straße (Kurvenradius) Ausgangssituation: Verkehrsteilnehmer, welche - aus der Reinhardstraße kommend - nach rechts in die Kirchhainer Straße einbiegen, fahren oft zu schnell, da sie keine Vorfahrt zu beachten haben, und stehen plötzlich vor Fußgängern auf dem Zebrastreifen in der Kirchhainer Straße, der sich gleich nach der Bushaltestelle in Höhe des Ausgangs aus dem Hort-Kindergartengrundstück befindet. Um die Fahrzeugführer zum langsameren Fahren anzuhalten, erscheint es als gute Lösung, den Kurvenradius der Einmündung der Reinhardstraße in die Kirchhainer Straße zu vergrößern (in die Kreuzung hinein zu bauen), sodass die Verkehrsteilnehmer eine spitzere Kurve fahren und somit die Geschwindigkeit reduzieren müssen. Die gleichzeitige Anhebung des Fußgängerüberwegs in der Reinhardstraße ergäbe einen zusätzlichen Effekt zur Drosselung des Fahrtempos. Der Magistrat wird daher gebeten, eine Veränderung an dem genannten Kurvenradius vorzunehmen und gleichzeitig den Fußgängerüberweg in der Reinhardstraße anzuheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1405 Aktenzeichen: 66 0
Zufahrt zu den Kleingartenvereinen in der verlängerten Amöneburger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2011, OM 267 entstanden aus Vorlage: OF 129/9 vom 18.08.2011 Betreff: Zufahrt zu den Kleingartenvereinen in der verlängerten Amöneburger Straße Vorgang: OM 1156/07 OBR 9; ST 1220/07 Am Ende der verlängerten Amöneburger Straße befinden sich Kleingartenvereine. Die Zufahrt von Rettungswagen, Feuerwehr, Fäkalien-Abpumpfahrzeug, Flüssiggas-Tankwagen, Getränkehändler und FES für die Entsorgung des Grünschnittes ist über die Anfahrt Burgholzer Straße nicht immer möglich. Die Zufahrt ist sehr eng und durch nicht korrekt parkende Kraftfahrzeuge teilweise stark behindert. Eine Ergänzung des derzeitigen Geh-/Radwegs um ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit dem Zusatz "Anlieger frei" wäre eine Möglichkeit. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. eine geeignete Zufahrt für Rettungs-, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge zu den Kleingartenvereinen zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen; 2. Wegweiser zu diesen Vereinen anzubringen, wie dies auch in anderen Ortsteilen erfolgt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2011, ST 1321 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsberuhigter Bereich „Burgholzer Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2011, OM 268 entstanden aus Vorlage: OF 130/9 vom 18.08.2011 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich "Burgholzer Straße" Vorgang: V 1103/09 OBR 9; ST 15/10; OM 1156/07 OBR 9; ST 1220/07 Durch die inzwischen abgeschlossenen Bauvorhaben in der Burgholzer Straße sind die Markierungen zum Parken für die verkehrsberuhigte Straße nicht mehr gut sichtbar und müssen eventuell auch wegen der neuen Tiefgarage mit 16 Parkplätzen verändert werden. Der Pfosten im Feld neben der Kleingartenanlage wurde entfernt, diese Strecke wird besonders in den Abendstunden gerne als Schleichweg vom Berkersheimer Weg nach Eschersheim benutzt. Die Fahrer fahren über den Fußgänger-/Radweg und über Amöneburger Straße, Burgholzer Platz und Burgholzer Straße deutlich schneller als in einem verkehrsberuhigten Gebiet erlaubt ist (7-10 km/h). Viele Verkehrsteilnehmer halten sich zwar an die Tempo 30-Begrenzung, nicht aber an das geforderte Schritttempo. Ein verkehrsberuhigter Bereich ist eine öffentliche Verkehrsfläche, auf der der Fußgängerverkehr bevorrechtigt ist. Sie dient als Aufenthalts- und Bewegungsraum für alle Verkehrsarten und -teilnehmer, soweit sie dort zugelassen sind. Dies ist leider vielen Auto-, Motorrad- und Radfahrern nicht bekannt. Die bauliche Ausgestaltung entspricht dem Ziel, den Verkehr wirksam zu beruhigen. Blumentröge, Bänke, Schwellen und sonstige Hindernisse erschweren die Durchfahrt und zwingen jeden zu gemächlicher Fahrt. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. die Markierung für das versetzte Parken nach Überprüfung eventueller Änderungen, bedingt durch die Ein-/Ausfahrten zur neuen Tiefgarage, zu erneuern; 2. nach Rückfrage bei der Feuerwehr, die unerlaubte Durchfahrt durch den Fußgänger-/Fahrradweg durch geeignete Maßnahmen zu verhindern; 3. den Abschnitt der Amöneburger Straße zwischen Landwehrgraben und Burgholzer Platz mit geeigneten Maßnahmen verkehrlich zu beruhigen - mittels versetztem Parken und/oder Markierungen mit Pflanzkübeln unter Berücksichtigung der Zufahrt für Einsatzfahrzeuge, Müllabfuhr und ähnliches; 4. zusätzlich zu den Schildern 325/326 - Verkehrsberuhigter Bereich Anfang und Ende - Schilder "Schritttempo!" an allen Anfangsschildern anzubringen oder Piktogramme auf die Fahrbahn aufzubringen, die Fahrzeugführer sensibilisieren; 5. an der Ecke Amöneburger Straße 26 bis 28 zusätzlich zur schraffierten Fläche einen wegklappbaren Pfosten oder einen Pflanzkübel aufzustellen, damit die Fußgänger, die ab Rauschenberger Straße über die Amöneburger Straße zum Burgholzer Platz gehen, nicht plötzlich vor einem Auto stehen, welches die Kurve schneidet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1434 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 6. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Abstimmung: zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger im Bereich Burgholzer Straße und Amöneburger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2011, OF 79/9 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger im Bereich Burgholzer Straße und Amöneburger Straße Vorgang: ST 15/10 In dem o.g. Bereich hat der Autoverkehr durch Nachverdichtung und einen fehlenden Pfosten auf dem Fahrradweg in Richtung Berkersheimer Weg zugenommen. Viele AnwohnerInnen setzen sich dafür ein, Schleichverkehr zu unterbinden, sichere Wege zu schaffen und die gebotene Schrittgeschwindigkeit in dem Bereich der Spielstraße durch die Erneuerung der Parkplatz-Markierungen und einen kleinen Baum zu unterstützen. Besonders heikel ist außerdem die unübersichtliche Kurve der Amöneburger Straße, wo der Gehweg abrupt aufhört. Die nach der Kurve angrenzende Sperrfläche wird von den AutofahrerInnen häufig missachtet. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, - die Durchfahrt durch den Fußgänger-/Fahrradweg durch erneutes Setzen eines Pfostens in der Verlängerung der Amöneburger Straße zu verhindern, - den Gehweg an der Kurve der Amöneburger Straße um die Kurve herum bis vor den Eingang des Hauses Nr. 33 zu ziehen und die Sperrfläche dadurch zu ersetzen und - die Markierung für das versetzte Parken zu erneuern und am Beginn der Burgholzer Straße zur Verkehrsberuhigung vor das Haus Kirchhainer Straße 50 (Eckhaus) einen kleinkronigen Baum zu pflanzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 18.08.2011, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 79/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehr beruhigen in der Allendorfer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2011, OM 62 entstanden aus Vorlage: OF 17/9 vom 02.05.2011 Betreff: Verkehr beruhigen in der Allendorfer Straße Nach Beobachtungen von Anwohnern wird in der Allendorfer Straße zu schnell gefahren. Um den Autoverkehr zu verlangsamen und die Sicherheit der querenden Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. ob in der Allendorfer Straße versetztes Parken angeordnet werden kann. Damit möglichst keine Parkplätze wegfallen, soll der Wechsel dort vorgenommen werden, wo sowieso nicht geparkt werden darf. Anbieten würde sich das Parken von der Reinhardtstraße aus auf der rechten Seite von Hausnummer 1 bis 11. An dem querenden Fußweg könnte der Wechsel auf die linke Seite stattfinden bis zur Hausnummer 17. Dort ist rechts eine Sperrfläche und links eine Einfahrt. Da könnte das Parken wieder auf die rechte Seite wechseln; 2. ob die Querung des Fußweges in der Allendorfer Straße aufgepflastert werden kann; 3. ob in der Reinhardtstraße westlich der Kirchhainer Straße eine Tempo-30-Bodenmarkierung aufgebracht werden kann, um die Autofahrerinnen und Autofahrer zu erinnern, dass Sie sich in einer Tempo-30-Zone befinden; 4. ob derzeit gehäuft Geschwindigkeitsübertretungen zu verzeichnen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 945 Antrag vom 08.03.2012, OF 322/9 Aktenzeichen: 32 1
Ampel in der Kirchhainer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2011, OM 5024 entstanden aus Vorlage: OF 1384/9 vom 03.02.2011 Betreff: Ampel in der Kirchhainer Straße Anwohner haben den Sinn und Zweck der Ampel in der Kirchhainer Straße, Höhe Rauschenberger Straße, infrage gestellt. Die Ampel steht für den Fahrzeugverkehr regelmäßig und ohne erkennbaren Grund auf Rot. Mit Rücksicht darauf, dass in der Kirchhainer Straße auch Schulwege verlaufen, wird vorgeschlagen, die Ampel durch einen Zebrastreifen zu ersetzen. Ein solcher Austausch hat bereits an anderen Stellen in Eschersheim stattgefunden und wurde jeweils von Kindereinrichtungen, Polizei et cetera begrüßt. Durch diese Maßnahme würde auch der Tempo 30-Zone in der Kirchhainer Straße verstärkt Rechnung getragen. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die genante Ampelanlage durch einen Zebrastreifen ersetzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2011, ST 790 Aktenzeichen: 32 1
Tempo-30-Zonen in Eschersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2009, OM 3433 entstanden aus Vorlage: OF 958/9 vom 17.06.2009 Betreff: Tempo-30-Zonen in Eschersheim Bei der Einrichtung der Tempo-30-Zonen in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurden die Neben- und Wohnstraßen mit einbezogen. Größere Straßen vor allem mit Busverkehr wurden ausgenommen (z. B. Alt Eschersheim, Zehnmorgenstraße). In diesen Straßen wurde auch die Höchstgeschwindigkeit 30 eingeführt, jedoch mit einer unzähligen Anzahl von Schildern (Zeichen 274) unter Beibehaltung der Vorfahrtsregelung gegenüber den Nebenstraßen mit Tempo-30-Zonen. In den letzten Jahren haben sich die Verhältnisse gegenüber der Zonen-Einrichtung vielfach geändert. Busse fahren auch durch Tempo-30-Zonen (Im Uhrig, Kirchhainer Straße und so weiter). Vorfahrtstraßen sind auch in Tempo-30-Zonen möglich (z. B. Deuil-la-Barre-Straße in Nieder-Eschbach). Um dem ständig wachsenden Schilderwald im Ortsbezirk zu begegnen und eine einheitliche Tempo-30-Führung im Stadtteil zu gewährleisten, wird der Magistrat aufgefordert, 1. in Alt Eschersheim zwischen der Nidda-Brücke nach Heddernheim, Bahnhof Eschersheim, Bahnübergang Lachweg und Wohngemeinschaft Bonameser Straße eine einzige Tempo-30-Zone einzurichten unter Einbeziehung von Maybachstraße, Alt Eschersheim und Bonameser Straße; 2. im Gebiet zwischen Hügelstraße (nördlich), Eschersheimer Landstraße (östlich) und der Bahnlinie bis zum Berkersheimer Weg vor dem Sportplatz eine einzige Tempo-30-Zone einzurichten, unter Einbeziehung von Ende Eschersheimer Landstraße, Im Wörth, Nußzeil und Zehnmorgenstraße; 3. alle Vorwarnschilder auf z. B. Fußgängerüberwege (Zeichen 134-10) zu entfernen, da diese bei Tempo 30 nicht mehr notwendig sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.09.2009, ST 1413 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2010, ST 1317 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 9 am 26.08.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 23.09.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 6. a) Die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis. b) Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die schriftliche Stellungnahme des Magistrats noch auf dem üblichen Verwaltungsweg zugeleitet wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsinseln in der Kirchhainer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2009, OM 2898 entstanden aus Vorlage: OF 819/9 vom 11.01.2009 Betreff: Verkehrsinseln in der Kirchhainer Straße Der Magistrat wird gebeten, die fünf behindernden Verkehrsinseln in der Kirchhainer Straße so bald wie möglich abtragen zu lassen. Begründung: Durch die Einrichtung der Tempo-30-Zone und aufgrund des Parkens auf beiden Straßenseiten ist schnelles Fahren kaum möglich, und die Voraussetzungen für Verkehrssicherheit sind in hohem Maße gegeben. Die Verkehrsinseln sind wegen der Gegebenheiten inzwischen nicht nur überflüssig, sondern behindern darüber hinaus erheblich. Jede Insel führt zu einem Wegfall von je zwei Parkplätzen auf beiden Seiten, also insgesamt vier. Dadurch wird der bereits bestehende Parkdruck im Quartier noch erhöht. Auch für die Busse der neu eingerichteten Linie 69 bedeuten die Inseln Schwierigkeiten und Hindernisse. Es wurde beobachtet, dass ein Bus eine solche Insel links, also auf der Gegenfahrbahn, umkurvt hat, weil ein PKW so ungünstig geparkt hatte, dass vorschriftsmäßig rechts kein Durchkommen mehr war. Es ist anzunehmen, dass es sich dabei nicht um einen Einzelfall handelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2009, ST 520 Aktenzeichen: 66 0
Ideen
Keine Ideen gefunden.