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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünung der Alten Gasse

07.09.2021 · Aktualisiert: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 672 entstanden aus Vorlage: OF 116/1 vom 08.07.2021 Betreff: Begrünung der Alten Gasse Vorgang: OM 4403/19; ST 2280/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Begrünung der Alten Gasse, insbesondere des Plätzchens vor der Liegenschaft Bleichstraße 17, mit weniger tief wurzelnden Pflanzen, etwa Stauden oder Sträuchern, machbar ist. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 2019, ST 2280, führt der Magistrat aus, dass eine Anpflanzung von Bäumen in der Alten Gasse aufgrund der dort verlaufenden unterirdischen Trassen nicht ohne umfangreiche Verlegearbeiten möglich sei. Es ist deshalb zu prüfen, ob alternative Möglichkeiten der Begrünung in Betracht kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4403 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2280 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 226 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg, geänderte Lösung

27.08.2021 · Aktualisiert: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 84/3 Betreff: Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg, geänderte Lösung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße die Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg wie folgt zu gestalten: Von der Holzhausenstraße westlich des Kreuzungsbereichs bis in den Oeder Weg südlich des Kreuzungsbereichs wird zwischen den beiden gegenläufigen Fahrspuren eine trennende Barriere installiert (siehe Skizze). Diese Barriere verhindert, dass der Durchgangsverkehr von Norden in den Oeder Weg einfahren kann. Sie ermöglicht jedoch folgende Fahrbeziehungen: - Durchgängige Befahrbarkeit der gesamten Holzhausenstraße in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge von Süden aus dem Oeder Weg in alle Richtungen - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf dem Oeder Weg von Norden nur in westlicher Richtung in die Holzhausenstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf der Holzhausenstraße von Westen nur in südlicher Richtung in den Oeder Weg. Begründung: Die vorgeschlagene Verkehrsführung bietet verschiedene Vorteile: Da sich die durchgängige Befahrbarkeit der Holzhausenstraße in beiden Richtungen nicht darstellen lässt, ist es wichtig, dass aber auf jeden Fall die Durchgängigkeit in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße erhalten bleibt. Zwischen Anlagenring und Hauptportal des Hauptfriedhofs ist dies die einzige legale Linksabbiegemöglichkeit aus der Eckenheimer Landstraße, die ohne Umwege durch Wohngebiete direkt nach Westen führt. Diese direkte Verbindung bis zur Eschersheimer Landstraße und darüber hinaus ist auch für viele Fahrzeuge aus der Nordendstraße und den östlich davon gelegenen Quartieren wichtig. Die vorgeschlagene Verkehrsführung hat außerdem den Vorteil, dass alle Fahrzeuge aus Richtung Norden, die nach Westen zur Eschersheimer Landstraße wollen, dies ohne Umwege direkt über den Oeder Weg und den Rechtsabbieger in die Holzhausenstraße tun können. Sie belasten damit nicht die Eckenheimer Landstraße mit dem engen Zugang an der Einmündung des Oeder Wegs und die folgenden Seitenstraßen wie Schwarzburgstraße, Glauburgstraße und Keplerstraße. Die von Süden den Oeder Weg heraufkommenden Fahrzeuge können an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße in alle Richtungen weiterfahren. Die Einschränkungen für den von Westen kommenden Verkehr, der an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße nach rechts in den Oeder Weg abbiegen muss, sind hinnehmbar, da es für diese Fahrzeuge alternative West-Ost-Routen gibt und diese Richtung nicht die Bedeutung der entgegengesetzten Fahrtrichtung hat. Für den Busverkehr ergeben sich keine Änderungen zur jetzigen Wegeführung, die Abbiegeradien entsprechen den jetzigen Maßen. Schließlich ist die vorgeschlagene Lösung sehr preiswert, kann also auch ohne große Kosten im Betrieb erprobt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 77/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 84/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Keine Diagonalsperre im nördlichen Oeder Weg

26.08.2021 · Aktualisiert: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 89/3 Betreff: Keine Diagonalsperre im nördlichen Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Einrichtung einer Diagonalsperre am nördlichen Oeder Weg zwischen Eckenheimer Landstraße und Holzhausenstraße zu verzichten. Stattdessen soll der Magistrat prüfen und berichten, inwiefern sich das Projekt fahrradfreundliche Nebenstraße auch mit der Installation von Bodenschwellen und Fahrbahnverschwenkungen umsetzen lässt, die den motorisierten Verkehr auf Fahrradgeschwindigkeit herunterbremsen. Begründung: Der Oeder Weg ist eine von wenigen verbliebenen Einkaufsstraßen in Frankfurt, noch dazu eine mit sehr wenig Leerstand, trotz Coronapandemie und einem zunehmenden Trend zum Onlineshopping. Das ist der Arbeit der ansässigen Gewerbetreibenden zu verdanken, die sich über Jahre einen treuen Kundenstamm aufgebaut haben, der weit über das Nordend hinausreicht. Mit der Diagonalsperre fürchten die Gewerbetreibenden von diesen Kunden abgeschnitten zu werden. Ein entsprechender Brief, gezeichnet von 22 Gewerbetreibenden des Oeder Wegs, mit der Bitte, auf die Diagonalsperre im Norden ebenso zu verzichten wie auf die Schranke im Süden und den Wegfall von 79 Parkplätzen, ging der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat Mitte Juli zu. Schranke und Parkplatzrückbau sind inzwischen umgesetzt. Die Gewerbetreibenden fürchten, sich nicht mehr auf dem Oeder Weg halten zu können. Ein Verlust an Attraktivität dieser Stadtteil-Einkaufsstraße steht ebenso zu befürchten wie ein Verlust an Arbeitsplätzen. Der Wegfall von Geschäften - und damit auch von Kunden - kann zudem einen Dominoeffekt auslösen und die Existenznot anderer Gewerbetreibender, insbesondere der Gastronomie, verschärfen. Im Gegensatz zur kritisierten Diagonalsperre sind Bodenschwellen und Verschwenkungen einfach und provisorisch einzurichten. Sie erlauben es, Fahrzeugen von Norden weiterhin in den Oeder Weg ein- und die Geschäfte anzufahren und machen den Oeder Weg durch die Drosselung auf Fahrradgeschwindigkeit sowohl fahrradfreundlich als auch unattraktiv für den Durchfahrtsverkehr. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 89/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behindertenübergang im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße

08.07.2021 · Aktualisiert: 21.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 572 entstanden aus Vorlage: OF 44/3 vom 26.05.2021 Betreff: Behindertenübergang im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße Der Magistrat wird gebeten, den Behindertenübergang am Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße (östlich der Paul-Hindemith-Anlage) durch eine Markierung kenntlich zu machen. Im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße (östlich der Paul-Hindemith-Anlage, siehe Foto unten) ist der Gehweg abgesenkt, sodass ein barrierefreies Überqueren der Straße möglich ist. Allerdings ist diese Stelle sehr oft zugeparkt, sodass ein Überqueren nicht möglich ist, deshalb ist es notwendig, den Bereich des abgesenkten Gehweges zu markieren, und so zu gewährleisten, dass ein barrierefreies Überqueren möglich ist. Quelle: Google Earth Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2181 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg

06.07.2021 · Aktualisiert: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Betreff: Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße die Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg so zu gestalten, dass - die Holzhausenstraße in beiden Fahrtrichtungen zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße durchgehend befahrbar bleibt, - der Oeder Weg zwischen Eckenheimer Landstraße und Holzhausenstraße in beiden Richtungen befahrbar bleibt, - an der Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg, von Norden kommend, ausschließlich nach rechts in Richtung Westen abgebogen werden kann. Die Geradeausfahrt aus Norden in den Oeder Weg wird durch eine quergestellte Pollerreihe (oder ein anderes bauliches Element) verhindert, die schmal zwischen den beiden Fahrtrichtungen der Holzhausenstraße steht. Diese ist in der Breite so bemessen, dass der von Norden kommende Verkehr zwar an der Durchfahrt in den unteren Oeder Weg gehindert wird, aber der von Süden den Oeder Weg hinaufkommende Bus sie beim Linksabbiegen in die Holzhausenstraße ohne Probleme passieren kann. - durch die genannte Pollerreihe (oder ein anderes Element) auch das Linksabbiegen aus der östlichen Holzhausenstraße in den Oeder Weg verhindert wird, - das Rechtsabbiegen aus der westlichen Holzhausenstraße in den Oeder Weg, insbesondere für den Bus, problemlos möglich ist. Für diese Verkehrsführung wird eine Pilotphase von einem halben Jahr anberaumt. Erst wenn sich diese Verkehrsführung nicht bewähren sollte, werden andere Lösungen für die Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Oeder Weg aus Richtung Norden erprobt. Begründung: Gegenüber einer Einbahnstraßenregelung Richtung Norden im Oeder Weg zwischen Holzhausenstraße und Eckenheimer Landstraße ist die oben vorgeschlagene Lösung wirksamer und anwohnerfreundlicher, dabei ebenfalls einfach, auch zur Probe, durchführbar. Bei der Einbahnstraßenregelung müsste der gesamte Verkehr von Norden um den engen Bereich am oberen Ende des Oeder Wegs auf die Eckenheimer Landstraße herumgeführt werden, was zur erhöhten Belastung der Anwohner in diesem Bereich sowie zur vermehrten Staubildung führt. Nach dieser Umfahrung würde dann der Verkehrsanteil, der nach Westen will, in die Holzhausenstraße einbiegen - ein unnötiger Umweg gegenüber der Lösung im Antrag. Auf dem gleichen Wege würde aber auch der Durchgangsverkehr aus Richtung Norden in den Oeder Weg gelangen, da man von der Holzhausenstraße problemlos nach links in den Oeder Weg abbiegen könnte. Auch ein Linksabbiegeverbot würde da nur wenig helfen. Damit wäre das eigentliche Ziel, den von Norden kommenden Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg herauszuhalten, konterkariert. Das Argument, dass es bei der im Antrag vorgeschlagenen Lösung für den Bus zu schwierig sei, von Süden nach links in die Holzhausenstraße abzubiegen, kann im Übrigen nicht nachzogen werden, da es nachweislich in Frankfurt für Busse wesentlich schwierigere Abbiege- und Wendesituationen gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.06.2021, OF 62/3 Nebenvorlage: Antrag vom 27.08.2021, OF 84/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 62/3 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 77/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 77/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 84/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradfreundlicher Oeder Weg soll ein Gewinn für alle werden!

24.06.2021 · Aktualisiert: 15.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 62/3 Betreff: Fahrradfreundlicher Oeder Weg soll ein Gewinn für alle werden! Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten bei der Planung zur Umgestaltung des Oeder Wegs in eine Fahrradfreundliche Nebenstraße: - Auf die Sperrung des Oeder Wegs aus Richtung Norden zunächst zu verzichten. Weitere Sperrungen sollen erst in einem weiteren Schritt geprüft werden, wenn die weiteren Umgestaltungsmaßnahmen umgesetzt wurden und zu keiner spürbaren Verlangsamung des Verkehrs geführt haben. - Bei der Umgestaltung von Parkflächen sollen nur die Flächen freigeräumt werden, die künftig auch von Gastronomen oder Einzelhändlern genutzt werden. Begründung: Bei der letzten Präsentation der Pläne zur Umgestaltung des Oeder Weges waren leider lediglich ADFC und Radentscheid und nicht die Einzelhändler eingeladen. Der Ortsbeirat 3 möchte die Interessen der Geschäftsleute auf dem Oeder Weg aber auf jeden Fall in der Planung berücksichtigen. Ebenfalls hat die Anwohnerschaft der Seitenstraßen die nachvollziehbare Befürchtung, dass ein Entfall von über 70 Parkplätzen auf dem Oeder Weg bis Glauburgstraße eine Zunahme des Parksuchverkehrs in den Seitenstraßen zur Folge hätte. Deshalb schlägt das Gremium diesen Kompromiss vor um den Befürchtungen von ausbleibenden Kunden und der Zunahme des Parksuchverkehrs in den angrenzenden Straßen Rechnung zu tragen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 62/3 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 77/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fragen zur Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses

10.06.2021 · Aktualisiert: 15.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 281 entstanden aus Vorlage: OF 48/3 vom 24.05.2021 Betreff: Fragen zur Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses Im Spätsommer 2020 wurden Anwohnern und den Mitgliedern des Ortsbeirats 3 die Pläne für den Neubau des Clementinen Kinderkrankenhauses entlang der Richard-Wagner-Straße vorgestellt. Die Baumaßnahme sollte im Frühjahr 2021 beginnen. Das Bauprojekt umfasst die Errichtung eines Neubaus sowie den Umbau des Bestandsgebäudes an der Richard-Wagner-Straße/Ecke Weberstraße (ehemalige Palliativstation des Marienkrankenhauses). Im Rahmen der Entwurfsplanung und den damit einhergehenden Prüfungen wurden nun Baumängel in besagtem Eckgebäude Richard-Wagner-Straße/Weberstraße entdeckt. Diese fallen so schwerwiegend aus, dass eine Sanierung nicht möglich ist. Es besteht die Notwendigkeit, das Gebäude abzureißen. Dies wurde den Anwohnern und dem Ortsbeirat vor einigen Wochen mitgeteilt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wird seitens der Stadtplanung nach Abriss des Bestandsgebäudes inkl. dort vorhandener Parkplätze auf die ausreichende, mindestens im bestehenden Umfang stattfindende Schaffung von unterirdischen Parkmöglichkeiten für Mitarbeiter, Patienten und Besucher geachtet? 2. Wird bei der nun vergrößerten Baustelle nochmals das Thema Baustellenlogistik überprüft? Es gab und gibt berechtigte Zweifel an der geplanten Führung des abfließenden Baustellenverkehrs über die Weberstraße und/oder die Richard-Wagner-Straße in die Eckenheimer Landstraße. 3. Verfolgt die Stadtplanung bzw. das Amt für Straßenbau und Erschließung mit Bezug auf das Ziel "Fahrradstadt Frankfurt" einen wünschenswerten Umgestaltungsplan des Straßenraums für die Richard-Wagner-Straße? 4. Plant das Amt für Straßenbau und Erschließung bereits die nach den jahrzehntelangen Baumaßnahmen notwendige Grundsanierung von Straßen und Bürgersteigen der Richard-Wagner-Straße im Abschnitt Nibelungenallee bis Eckenheimer Landstraße? 5. Plant das Amt für Straßenbau und Erschließung im Abschnitt Nibelungenallee bis zur Weberstraße auf der Richard-Wagner-Straße die Einrichtung von Gehwegnasen, Fahrradständern sowie eine Fortführung der für das Mikroklima im dicht bebautem Nordend wichtigen Baumreihen auf dem unteren Abschnitt der Richard-Wagner-Straße sowie geeignete Maßnahmen, den mit dem Krankenhausstandort verbundenen Autoverkehr zu verlangsamen? 6. Wird seitens der baugenehmigenden Stadtplanung darauf geachtet, dass die Planung des Neubaus des Clementinen Kinderkrankenhauses klimafreundliche Dach- und Fassadenbegrünungen berücksichtigt? Begründung: Die Richard-Wagner-Straße gleicht im Abschnitt zwischen den Kreuzungsbereichen mit der Brahmsstraße im Nordosten und der Eckenheimer Landstraße im Südwesten einer Dauerbaustelle. Bürgersteige wurden auf der nördlichen Straßenseite teilweise nur notdürftig wieder hergestellt und sind durch die Baustelleneinrichtung von der Einmündung der Brahmsstraße bis zur Einmündung der Weberstraße auf der südlichen Seite komplett gesperrt. Es ist zum einen erforderlich, für die sicherlich nun länger andauernde Baustellenphase eine vernünftige Zwischenlösung zu finden, und anschließend die Richard-Wagner-Straße weiterzuentwickeln, auch im Sinne einer Verbindung des Radverkehrs an die Eckenheimer Landstraße und den Oeder Weg als Verbindung in die Innenstadt. Gleichzeitig sollte die erforderliche Umplanung dazu genutzt werden, um nun das Gesamtgebäude auch vor dem Hintergrund von Klimaaspekten neu zu überdenken. Dach- und Fassadenbegrünungen kühlen Gebäude im Sommer und tragen zu einem angenehmen Mikroklima in der Umgebung bei. Da sich die bebauten Städte bzw. Stadtquartiere schneller aufheizen, sollte dies bei großen privaten wie öffentlichen Bauprojekten beachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1814 Aktenzeichen: 53 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkraumbewirtschaftung im Nordend

10.06.2021 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 271 entstanden aus Vorlage: OF 9/3 vom 07.04.2021 Betreff: Parkraumbewirtschaftung im Nordend Die Parkraumbewirtschaftung im Nordend wird bereits umgesetzt. Leider gab es hierzu im Vorfeld keinerlei Information für die Anwohnerschaft und den Ortsbeirat, deshalb erreichen den Ortsbeirat vermehrt Anfragen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Nach welchen Kriterien werden die Parkscheinautomaten aufgestellt? Wurde die erforderliche Barrierefreiheit berücksichtigt? Wurden die Arbeiten an eine Fremdfirma vergeben? 2. In der Presse war zu lesen, dass der Oeder Weg erst im Zuge der geplanten Umgestaltung in das neue Parkkonzept integriert wird. Was bedeutet das für die dortige Parkregelung in der Zwischenzeit? 3. Ist für die ansässigen Geschäfte/Gewerbetreibenden vorgesehen, dass sie mittels eines Gerätes die Parkgebühr für ihre Kunden in der ersten Stunde um 50 Prozent reduzieren können, von zwei Euro auf ein Euro? 4. Wie wird die Bewohnerschaft über die geänderte Parkregelung informiert? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2264 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Datenbasierte Verkehrspolitik für das Nordend

27.05.2021 · Aktualisiert: 15.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 36/3 Betreff: Datenbasierte Verkehrspolitik für das Nordend Vorgang: B 56/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu erheben, 1. wie viele PKW im Nordend (Stand 2021) zugelassen sind. 2. wie sich die Zahl der zugelassenen PKW im Nordend im Zeitraum der letzten 5 Jahre verändert hat. 3. wie viele PKW davon ein E-Nummernschild haben. 4. wie viele Elektro-Ladesäulen und Wasserstofftanksäulen für Brennstoffzellenautos im Stadtgebiet existieren, wie sich diese auf das Stadtgebiet verteilen und wer sie zur Verfügung stellt. 5. wie viele Bewohnerparkausweise (Stand 2021) im Nordend ausgestellt / gültig waren. 6. wie viele Gewerbeparkausweise (Stand 2021) im Nordend ausgestellt / gültig waren. 7. wie sich die Zahl der Bewohner- und Gewerbeparkausweise im Zeitraum der letzten 5 Jahre verändert hat. 8. ob und wie viele Parkflächen es gibt, die Car-Sharing-Anbietern vorbehalten sind. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, zu erheben oder zumindest nachvollziehbar zu schätzen, 9. wie viele ausgewiesene PKW-Parkflächen es im Nordend gibt. 10. wie viele Straßenkilometer darüber hinaus als Parkflächen im Nordend genutzt werden können. 11. wie viele dieser Straßenkilometer ausschließlich Besitzer:innen von Bewohnerparkausweisen vorbehalten sind, sofern diese nicht deckungsgleich sind mit den 2.753 Bewohnerparkplätzen, welche in B 56 vom 8.2.2021 ausgewiesen wurden. 12. wie viele Parkplätze und Parkhäuser es im Nordend gibt, wie viele Parkplätze diese anbieten und wie deren durchschnittliche Auslastung ist. Begründung: Der öffentliche Straßenraum in Frankfurt ist begrenzt. Insbesondere in den Innenstadtlagen, die sich durch eine hohe Verdichtung auszeichnen, kommt es deshalb immer wieder zu Konflikten in Politik und Stadtgesellschaft darüber, wie dieser begrenzte Straßenraum gerecht auf alle Verkehrsteilnehmenden zu verteilen sei. Klar ist: Um unsere Stadt vor Staus zu schützen, müssen attraktive Angebote geschaffen werden, um Menschen dazu zu bewegen, Verkehrsmittel jenseits des eigenen PKWs zu nutzen. Solche Anreize Fußgängerinfrastruktur liegen. Klar ist für uns aber auch, dass jeder Mensch stets selbstbestimmt dasjenige Verkehrsmittel wählen können soll, das ihm in der jeweiligen Situation am praktischsten erscheint. Dazu muss er die benötigte Infrastruktur aber auch vorfinden können. So zentral die Frage der individuellen Mobilität für die Stadtgesellschaft ist und so weitreichend die Entscheidungen sind, welche die Kommunalpolitik regelmäßig auf diesem Gebiet trifft, so befremdlich ist es, dass die Stadt Frankfurt in zentralen Fragen nicht die nötigen Daten bereitstellen kann, um faktenbasierte und an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientierte Entscheidungen treffen zu können. Aus dem Bericht des Magistrats B 56 vom 8.2.2021 geht hervor, dass die Stadt - keine Statistik über die Anzahl der Parkplätze für PKW im öffentlichen Straßenraum führt. - zwar weiß, wie viele PKW in Frankfurt zugelassen sind (359.895), jedoch nicht, wie sich diese PKW auf die einzelnen Stadtteile verteilen. Die Stadt kann nicht einmal die Anzahl der bewirtschafteten Parkplätze im Stadtgebiet benennen, obwohl die Parkraumbewirtschaftung zu ihren Einnahmen beiträgt und die Kenntnis solcher Daten eine deutlich treffsicherere Verkehrs- und Parkraumplanung ermöglichen würde. Die Zahl der PKW in Frankfurt ist seit 2007 kontinuierlich gestiegen. Allein im Zeitraum 2019-2020 sind laut Statistischem Jahrbuch Frankfurt fast 20.000 PKW hinzugekommen. Mit 340.180 zugelassenen PKW 2019 gegenüber 765.315 Einwohner:innen besitzt fast jede:r zweite Frankfurter:in einen PKW. Für das Nordend mit seinen 54.000 Einwohner:innen kennt der Magistrat nur 2.753 für Bewohner:innen reservierte Stellplätze. Unklar bleibt hier, wie sich diese Zahl genau zusammensetzt und ob Parkflächen am Straßenrand hier bereits einbezogen wurden. Dennoch werden im Stadtgebiet zunehmend Parkflächen umgewidmet, ohne dass beispielsweise durch neue Quartiersgaragen Ausgleich geschaffen wird. Allein im Oeder Weg sollen im Rahmen der Umgestaltung zur fahrradfreundlichen Nebenstraße über 70 Parkflächen wegfallen. Politik muss sich an den Bedürfnissen der Bürger:innen ausrichten und darf nicht auf Bauchentscheidungen beruhen. Dafür braucht es Daten und Fakten. Der Magistrat wird aufgefordert, diese zu erheben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.02.2021, B 56 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 36/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 118 2021 Die Vorlage OF 36/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die letzten vier Absätze ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße

06.05.2021 · Aktualisiert: 13.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 93 entstanden aus Vorlage: OF 5/3 vom 22.04.2021 Betreff: Fußgängerüberweg vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße Der Magistrat wird gebeten, am Übergang vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße eine direkte, sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger herzustellen und hierfür einen Ortstermin anzuberaumen. Begründung: Der begrünte Mittelstreifen der Eysseneckstraße setzt die Grünfläche des Holzhausenparks optisch fort. Das gegenüber des Eingangs zum Holzhausenpark befindliche Wasserhäuschen dient auch vielen großen und vor allem kleinen Parkbesucherinnen und Parkbesucher zur Versorgung mit Süßigkeiten und Erfrischungen. Vom Park ist das Wasserhäuschen durch die stark befahrene Holzhausenstraße getrennt. Ein direkter, sicherer Überweg existiert an dieser Stelle nicht. Die bestehende Verkehrsführung sieht vor, dass Fußgängerinnen und Fußgänger vom Park kommend zunächst die Hammanstraße, dann die Holzhausenstraße am bestehenden Überweg links von der Eysseneckstraße und schließlich die Eysseneckstraße von der linken Seite zum Mittelstreifen überqueren müssen. Dies entspricht nicht der Lebensrealität. Viele Fußgängerinnen und Fußgänger nutzen ungeachtet der Überwege den direkten Weg. Die Holzhausenstraße ist als eine der Hauptachsen zwischen Eschersheimer Landstraße und Oeder Weg stark vom Individualverkehr befahren, auch die Buslinie M36 verkehrt auf dieser Strecke. Die in diesem Bereich einmündenden Querstraßen (Eysseneckstraße, Hammanstraße und Klettenbergstraße) erschweren die Übersichtlichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger. Zwar ist der Bereich unmittelbar vor dem Eingang zum Park für parkende Fahrzeuge gesperrt, die vor und hinter der Markierung abgestellten Fahrzeuge führen jedoch zu einer erheblichen Einschränkung der Sichtverhältnisse - nicht nur für die querenden Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern auch für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahrer auf der Holzhausenstraße. Ein sicherer Überweg wäre daher dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1328 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit von Gehwegen und Radfahrstreifen

06.05.2021 · Aktualisiert: 17.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 91 entstanden aus Vorlage: OF 3/3 vom 22.04.2021 Betreff: Barrierefreiheit von Gehwegen und Radfahrstreifen Der Magistrat wird dringend aufgefordert, auf die Barrierefreiheit der Gehwege und Radfahrstreifen zu achten. Dies gilt insbesondere bei der Umsetzung von Maßnahmen der eigenen Ämter. Gehwege und Radfahrstreifen dürfen nicht blockiert werden und müssen in ihren Mindestbreiten erhalten werden. Im Bedarfsfall (Aufstellung von Geräten, Einrichtung von Baustellen) müssen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen oder Umleitungen eingerichtet werden. Im Rahmen der Vorbereitungen zur Parkraumbewirtschaftung ist im Nordend vor der Liegenschaft Mittelweg 11 auf einem ohnehin sehr engen Gehweg eine der Parkuhren installiert worden. Zurzeit wird diese Stelle zusätzlich wegen der gegenüberliegenden Baustelle durch Absperrbaken beengt. Nach der Aufstellung der Parkuhr verbleibt nun eine Durchgangsbreite von deutlich weniger als einem Meter. Auch nach Entfernung der Absperrbaken ist der Gehweg noch zu eng. Der Gehweg im Oeder Weg, kurz vor der Einmündung der Cronstettenstraße, ist für Fußgänger zurzeit komplett gesperrt ohne irgendeine Umleitung. Es handelt sich nicht nur um einen Schulweg, sondern es ist der Weg zu den Krabbelstuben und Kindergärten in der Cronstettenstraße und wird daher von Familien mit kleinen Kindern stark genutzt. Da eine Ausweichmöglichkeit fehlt (gegenüber verlaufen die Bahnschienen, es gibt keinen Gehweg), sind die Eltern gezwungen, mit Kindern auf den Radfahrstreifen auszuweichen. Hier muss schnellstens eine Lösung gefunden werden, die auch den schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern gerecht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1549 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße

18.02.2021 · Aktualisiert: 21.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7205 entstanden aus Vorlage: OF 1021/3 vom 07.01.2021 Betreff: Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Oeder Wegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Magistrat wird gebeten, die Planungen weiterzuführen und den Verkehrsversuch zur Umsetzung zu bringen. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Versuchszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Die Funktion des Oeder Weges als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden, ebenso die Fußgängerfreundlichkeit in allen Bereichen, in denen Platz für Außengastronomie geschaffen wird. Bei der Anordnung von Parkplätzen sollen eine Parkraumbewirtschaftung für Anwohnende und Bereiche für Ladezonen und Kurzeitparkmöglichkeiten berücksichtigt werden. Die Zufahrt zum Parkhaus in der Querstraße soll von der Eschersheimer Landstraße aus allen Richtungen gut möglich sein. Dadurch sollen sich einerseits auch die Gewerbetreibenden wiederfinden und andererseits soll eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen geschaffen werden. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktem Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen durch den Versuch auf die Anwohner und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die Planungen, die eine Zufahrtsregelung am unteren Ende des Oeder Weges und an der Holzhausenstraße vorsehen, werden vom Ortsbeirat begrüßt. Der Durchfahrtsverkehr würde damit reduziert werden, mehr Platz für Radfahrende und Fußgänger geschaffen und die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohner vor Ort sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Oeder Weg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnern und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln. Mit den Ergebnissen lässt sich auch der Erfolg des Versuchs auf Fakten basierend bewerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1153 Antrag vom 24.06.2021, OF 61/3 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 119 Antrag vom 18.10.2021, OF 175/2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden!

18.02.2021 · Aktualisiert: 13.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7211 entstanden aus Vorlage: OF 940/3 vom 08.09.2020 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, dass 1. in den Mietspiegel 2022 Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Kartenübersicht erkennbar markiert werden; 2. für Wohnungen in Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 Euro bzw. 0,96 Euro pro Quadratmeter (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildallee, die Höhenstraße, die Eschersheimer Landstraße, die Friedberger Landstraße, die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage", und zwar die Eschersheimer Landstraße zwischen Heinestraße und Holzhausenstraße (im Bereich der Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstraße, Friedberger Landstraße, Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100 Prozent aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße

18.02.2021 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7206 entstanden aus Vorlage: OF 1057/3 vom 18.02.2021 Betreff: Der Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat begrüßt den vom Verkehrsdezernat vorgelegten Planungsentwurf zur Ausgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Magistrat wird gebeten, diesen Entwurf unter folgenden Maßgaben weiterzuverfolgen: 1. Der Oeder Weg bleibt für den Anwohnerverkehr, den Lieferverkehr sowie Busse und Zweiräder ohne Einschränkungen befahrbar. Ziel der Maßnahmen ist allein die Reduzierung des Durchgangsverkehrs aus nördlicher und südlicher Richtung, eine Verkehrsberuhigung und die Vermeidung von unnötigem Parksuchverkehr. 2. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme Oeder Weg erfolgt in einzelnen Teilschritten, die bezüglich Kommunikation und Beteiligung aller Betroffenen, insbesondere auch der Gewerbetreibenden, zu jeder Zeit umfassend begleitet werden. 3. Alle Teilschritte werden sowohl vor Beginn der Maßnahme als auch während und nach deren Durchführung ausführlich durch Verkehrsmessungen und Befragungen aller Betroffenen begleitet. 4. Für die Erprobung der Teilschritte wird ausreichend Zeit angesetzt, um im Hinblick auf die Verkehrsmessungen und einzelne Gestaltungsmaßnahmen zu validen Ergebnissen zu kommen. Die Ergebnisse werden umgehend transparent gemacht und diskutiert, erst anschließend beginnen ggf. nächste Teilschritte. 5. Als erster Teilschritt bietet sich die probeweise Sperrung der südlichen Einfahrt vom Eschenheimer Turm in den Oeder Weg sowie die Durchführung von gestalterischen Maßnahmen im unteren Teil des Oeder Wegs bis zur Querstraße an. 6. Die Diagonalsperre auf der Kreuzung Oeder Weg/Holzhausenstraße wird nicht realisiert. Stattdessen wird durch eine geeignete Verkehrsführung auf der Kreuzung sichergestellt, dass die Befahrbarkeit der Holzhausenstraße in Ost-West-Richtung auf ihrer gesamten Länge erhalten bleibt, aber gleichzeitig die Einfahrt von Norden in den Oeder Weg für den Durchgangsverkehr verhindert wird. Hierfür gibt es einfache technisch durchführbare Lösungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1114 Antrag vom 12.01.2023, OF 434/3 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Oeder Weg - Umgestaltung und Straßensperrungen nicht übers Knie brechen

02.02.2021 · Aktualisiert: 24.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1047/3 Betreff: Oeder Weg - Umgestaltung und Straßensperrungen nicht übers Knie brechen Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die vorliegende Umgestaltung des Oeder Wegs zunächst zurückzustellen. Begründung: Es hat sich gezeigt, dass insbesondere die Punkte der geplanten Diagonalsperre an der Holzhausenstraße und die geplante Durchfahrtsbeschränkung am Anlagenring sehr kontrovers diskutiert werden. Gerade auch der Austausch mit den Gewerbetreibenden über die geplante Umgestaltung braucht Zeit. Die Veränderung der Verkehrsströme und die Auswirkungen auf die Anliegerstraßen muss berücksichtigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 1047/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben!

21.01.2021 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7142 entstanden aus Vorlage: OF 1045/3 vom 20.01.2021 Betreff: Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben! Der Magistrat wird gebeten , den Verkauf des Wohnhauses im Oeder Weg 106 an die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (WPS) durch Ausübung des Vorkaufsrechts zu verhindern. Begründung: In den beiden letzten Jahren wurden die zahlreichen Entmietungspraktiken der WPS in den Frankfurter Tageszeitungen FAZ, FNP und FR immer wieder thematisiert. Im Nordend waren Mieterinnen und Mieter in von der WPS erworbenen Wohnhäusern u. a. in der Eckenheimer Landstraße und in der Bornheimer Landstraße sowie in der Spohrstraße und in der Leimenrode betroffen. Jetzt sind es die Mieterinnen und Mieter im Oeder Weg 106. Das Wohnhaus im nordöstlichen Oeder Weg liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 50 - Nordend Mitte. Vielleicht ist es ein glücklicher Zufall, weil der Milieuschutz auf der gegenüberliegenden Seite nicht mehr gilt. Es liegt jetzt am Magistrat, dem Geschäftsmodell der WPS Einhalt zu gebieten und dazu alle verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 777 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsüberwachung optimieren, Sonnemannstraße war bekannt für schnelles Fahren

21.01.2021 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7165 entstanden aus Vorlage: OF 1030/3 vom 27.11.2020 Betreff: Verkehrsüberwachung optimieren, Sonnemannstraße war bekannt für schnelles Fahren Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsüberwachung zu optimieren. Viele Anregungen aus den Ortsbeiräten zu verstärkten Verkehrskontrollen, zur Überwachung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, Rotlichtverstößen und Falschparken werden abschlägig beantwortet oder nur auf besonderen Nachdruck umgesetzt. Den Mitgliedern des Ortsbeirates sind Straßen bekannt, auf denen durch rücksichtsloses Verhalten von Autofahrern immer wieder Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer bestehen. Beispielsweise ist in der Nibelungenallee und der Höhenstraße nachts Tempo 30 vorgeschrieben. Dieses Tempolimit wird aber nicht überwacht. Gleiches gilt auch für die Strecke des Anlagenrings vom Sandweg bis zum Eschenheimer Tor. Regelmäßigere Schwerpunktkontrollen wären ausdrücklich erwünscht. Begründung: Auf viele Anregungen aus den Ortsbeiräten zur Überwachung des Straßenverkehrs werden unter Hinweis auf beschränkte Ressourcen, nicht gegebener Zuständigkeit oder dem Nichtvorliegen eines Unfallschwerpunktes immer wieder abschlägige Antworten gegeben. Dabei gibt es Fußgängerüberwege, auch Schulwege, auf denen regelmäßig noch über die Kreuzung gefahren wird, wenn die Fußgängerampel schon Grün zeigt. Es gibt Straßenabschnitte, auf denen immer wieder zu schnell gefahren oder unnütz stark beschleunigt wird. Autos werden abgestellt, wo es gefällt und ohne Sicherheitsaspekte anderer zu bedenken. Dass Kontrollen und ein Eingreifen aber sinnvoll sind, zeigte sich im Nordend beispielsweise in der Hallgartenstraße. Auch in dieser Straße fanden Autorennen statt, die dann aber durch die Polizeieinheit KART beendet wurden. Leider gingen dieser Maßnahme aber auch mehrere Anläufe von Anliegern und Ortsbeiratsmitgliedern voraus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 787 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einzelhandel im Oeder Weg erhalten - keine reine Fahrradstraße

07.01.2021 · Aktualisiert: 24.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2021, OF 1022/3 Betreff: Einzelhandel im Oeder Weg erhalten - keine reine Fahrradstraße Der Oeder Weg ist eine unverwechselbare Einkaufsstraße im Nordend und funktioniert trotz der Nähe zur Innenstadt. Die Anfahrtmöglichkeit mit dem Auto ist für viele Gewerbetreibende ein wichtiger Standortfaktor für den Oeder Weg. Gerade auch für Geschäfte deren Kunden nicht nur aus dem direkten Einzugsbereich kommen. Natürlich ist die aktuelle Situation auch für die Geschäftsleute auf dem Oeder Weg sehr schwierig. Gerade jetzt sollte die Politik versuchen sie mit allen möglichen Maßnahmen zu unterstützen. Der Ortsbeirat 3 - Nordend begrüßt deshalb Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Aufenthaltsqualität auf dem Oeder Weg wie zum Beispiel: - Begrünungsmaßnahmen - zusätzliche Bänke - zusätzliche Fahrradständer - breitere Fußgängerwege durch Verlagerung von Sommergärten - sicherere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger - Verlangsamung des Verkehrs auf der Straße Abgelehnt werden - die Sperrung des Oeder Wegs am Anlagenring und an der Holzhausenstraße, - die Umwandlung des Oeder Wegs in eine reine Fahrradstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1022/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 1022/3 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradfreundlicher Grüneburgweg - Anliegerinnen bzw. Anlieger von Beginn an einbinden

31.12.2020 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1263/2 Betreff: Fahrradfreundlicher Grüneburgweg - Anliegerinnen bzw. Anlieger von Beginn an einbinden Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Planungsprozess zur Umgestaltung des Grüneburgwegs zur Fahrradfreundlichen Nebenstraße die aktuellen Planungsstände sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt (www.radfahren-ffm.de) als auch vor Ort durch eine Ausstellung/Schautafeln zu veröffentlichen und die Bürger*innen zu ermutigen sich im Gestaltungsprozess einzubringen, wie es auch schon beim Oeder Weg geschehen ist. Begründung: Die Umgestaltung des Grüneburgwegs wird nicht einhellig von Geschäftstreibenden und Anwohner*innen befürwortet. Es gibt vielfältige Bedenken. Diese gilt es zu hören, zu diskutieren und zu berücksichtigen für weitere Planungsschritte. Gerade ein solches Projekt sollte von einer breiten Mehrheit der Menschen vor Ort getragen werden. Eine Frühzeitige Einbindung ist daher ein wichtiges Element der Planung. Hierfür müssen als erstes die aktuellen Planungsstände an die Öffentlichkeit gebracht werden. Da der Ortsbeirat aufgrund der Kontaktbeschränkungen nicht mehr die Reichweite erzielt wie vor einem Jahr, müssen andere und weitere Wege gegangen werden. Das Beispiel der online- und Vor-Ort-Veröffentlichung der Pläne beim Oeder Weg ist ein gutes Beispiel, an dem sich auch die Planungen für den Grüneburgweg orientieren sollten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1263/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulweg Liebfrauenschule: Geschwindigkeitsbeschränkung in der Bleichstraße

30.11.2020 · Aktualisiert: 28.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6988 entstanden aus Vorlage: OF 1005/3 vom 16.11.2020 Betreff: Schulweg Liebfrauenschule: Geschwindigkeitsbeschränkung in der Bleichstraße Vorgang: OM 5202/19 OBR 3 Während der Begehung des Schulwegs zur Liebfrauenschule für Kinder aus dem Nordend am 6. Dezember 2019 wurde beschlossen, in der Bleichstraße hinter der Liebfrauenschule Tempo 30 einzurichten. Dies wurde sehr schnell umgesetzt. Leider steht das Verkehrsschild genau vor der Litfaßsäule in der Bleichstraße, sodass keine Autofahrerin/kein Autofahrer das Schild wahrnehmen kann. Der Magistrat wird gebeten, eine Markierung für Tempo 30 auf die Straße aufzubringen, sodass die Geschwindigkeitsbeschränkung deutlich sichtbar wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5202 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 737 Antrag vom 22.12.2021, OF 184/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1476 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit für querenden Radverkehr Eckenheimer Landstraße/Anlagenring (Scheffeleck)

30.11.2020 · Aktualisiert: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 entstanden aus Vorlage: OF 1003/3 vom 16.11.2020 Betreff: Sicherheit für querenden Radverkehr Eckenheimer Landstraße/Anlagenring (Scheffeleck) Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1818/19 Im Januar 2019 wurde bereits eine Umgestaltung des Fahrradweges in der Eckenheimer Landstraße beantragt: Für den aus der Eckenheimer Landstraße stadteinwärts fahrenden Radverkehr, der die Eschenheimer Anlage überquert, um in den Anlagenring zu fahren, soll die vorgesehene Querung der Eckenheimer Landstraße farblich gekennzeichnet werden. In der Stellungnahme äußerte der Magistrat, dass eine farbliche Markierung des Fahrradweges quer über die Eckenheimer Landstraße zum Geleit auf die Verkehrsinsel den Fahrradverkehr "von der weiterhin notwendigen Aufmerksamkeit" entbinden würde. Zugleich sei "nicht sichergestellt, dass der in unmittelbarer räumlicher Nähe befindliche Kfz-Verkehr mit dieser Richtungsänderung rechnet". Deshalb wurde die angeregte Umgestaltung des Fahrradwegs abgelehnt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum davon ausgegangen wird, dass ein rot markierter Fahrradweg Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dazu verleitet, nicht aufmerksam zu sein, vor allem, da sie mit der aktuellen Planung des Fahrradweges dazu gezwungen sind, in den laufenden Verkehr zu fahren und diesen zu durchqueren. Diese unerwartete Richtungsänderung ist für den in "unmittelbarer räumlicher Nähe befindlichen Kfz-Verkehr" häufig sehr überraschend, weil Autofahrerinnen und Autofahrer oft nicht wissen und auch nicht darauf aufmerksam gemacht werden, dass der offizielle Radweg quer durch den fließenden Verkehr läuft. Häufig folgen - so auch "Fahrradweg Option 2" in der Stellungnahme des Magistrats - unsichere oder ortunkundige Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dem Straßenverlauf, um so von der Eckenheimer Landstraße über die Eschenheimer Anlage in den Anlagenring zu kommen. Allerdings kann die Eschenheimer Anlage nur gequert werden, wenn die Ampel grün wird, was aber für die Autofahrerinnen und Autofahrer heißt, dass sie rechts in die Eschenheimer Anlage abbiegen. Es kommt also täglich zu Situationen, in denen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer in den fließenden Verkehr fahren, ohne dass die Autofahrerinnen und Autofahrer damit rechnen. Dies vorausgestellt, wird der Magistrat erneut gebeten, den Radweg auf der Eckenheimer Landstraße und dort insbesondere die Querung durch den fließenden Verkehr auf die in der Mitte der Straße liegende Verkehrsinsel rot zu markieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 624 Antrag vom 08.10.2021, OF 126/3 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1280 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung und Schutz der Blumenrabatten am Oppenheimer Platz

27.11.2020 · Aktualisiert: 29.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6954 entstanden aus Vorlage: OF 1847/5 vom 09.11.2020 Betreff: Instandsetzung und Schutz der Blumenrabatten am Oppenheimer Platz Der Magistrat wird gebeten, die Blumenrabatten entlang der Wiesenfläche wieder instand zu setzen und durch rund um die Rabatten angebrachte, umlaufende, niedrige Schutzzäune - circa 40 Zentimeter hoch aus dünnem Maschendraht, auf Holzpfählen - vor einfliegenden und einrollenden Bällen und vor Betreten zu schützen. Begründung: Der Oppenheimer Platz wird von Anwohnern stark genutzt und auf der Wiese spielen gelegentlich kleine Kinder mit Bällen. Ebenso kann es gelegentlich vorkommen, dass unachtsame Platzbesucher die Blumenrabatte betreten. Zum Schutz der Rabatten sind deshalb niedrige, umlaufende Schutzzäune notwendig, wie sie bereits an der Stephanstraße auf der Höhe des Peterskirchhofs angebracht wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 540 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radbügel zum Schutz von zu Fuß Gehenden und zum Komfort von Radfahrenden

24.11.2020 · Aktualisiert: 29.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6911 entstanden aus Vorlage: OF 1488/1 vom 07.11.2020 Betreff: Radbügel zum Schutz von zu Fuß Gehenden und zum Komfort von Radfahrenden Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Bleichstraße 20 - wo vorhanden - die rotweißen Stahlabweiser entfernen zu lassen und im gesamten Bereich Fahrradbügel zum Anschließen von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Begründung: In dem Bereich besteht ein erhöhter Bedarf an Anschließmöglichkeiten für Fahrräder (neue Wohnungen). Es gilt auch das Parken auf dem Gehweg wirksam zu unterbinden, da in diesem Abschnitt deutlich zu schnell gefahren wird und das Ausweichen auf die Fahrbahn lebensgefährlich ist. Fotos: Dr. Pehlivan Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 670 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einsatz der Polizeieinheit „KART“ im Bereich Sandweg/Alleenring/Berger Straße/ Eschenheimer Anlage Ecke Scheffeleck

29.10.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6865 entstanden aus Vorlage: OF 958/3 vom 20.09.2020 Betreff: Einsatz der Polizeieinheit "KART" im Bereich Sandweg/Alleenring/Berger Straße/ Eschenheimer Anlage Ecke Scheffeleck Der Magistrat wird gebeten, die Hessische Landespolizei zu bitten, die Einheit "KART" im Bereich Sandweg/Alleenring/Berger Straße verstärkt zu Kontrollen einzusetzen. In diesem Bereich gibt es häufig Fahrten von extrem lauten Kfz und Motorrädern auch in den späten Abend- und Nachtstunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 448 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 in Bleichstraße und Brönnerstraße - Wirklichkeit oder nur auf dem Papier?

20.10.2020 · Aktualisiert: 27.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6689 entstanden aus Vorlage: OF 1442/1 vom 03.10.2020 Betreff: Tempo 30 in Bleichstraße und Brönnerstraße - Wirklichkeit oder nur auf dem Papier? Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das ausgeschilderte Tempo 30 in der Bleichstraße und der Brönnerstraße auch eingehalten wird. Begründung: Schilder aufstellen alleine reicht nicht. Der Magistrat muss auch wirksame Maßnahmen ergreifen, um Tempo 30 mit seinen für die Anwohnerschaft positiven Begleiterscheinungen (weniger Lärm, geringere Gefahr, bessere Luft, weniger Feinstaub) durchzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 119 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten

24.09.2020 · Aktualisiert: 19.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 entstanden aus Vorlage: OF 930/3 vom 12.08.2020 Betreff: Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten Vorgang: OM 1388/17 OBR 3; ST 1046/17 Der Magistrat wird aufgefordert, den Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich zu gestalten. Folgende erste Maßnahmen werden vorgeschlagen: Auf der Sperrfläche Ecke Mittelweg/Klitscherstraße werden Fahrradständer installiert, auch um Autos daran zu hindern, auf dem Fußgängerüberweg zu parken. Zur Verkehrsberuhigung wird außerdem die Parkanordnung geändert, indem zwei Autoparkplätze im Mittelweg nach der Einfahrt auf die rechte Straßenseite verlegt und in Fahrradparkplätze umgewandelt werden. Des Weiteren wird geprüft, ob nicht ein Autoparkplatz auf dem kleinen Plätzchen, das den Mittelweg trennt, für die Aufstellung von Fahrradständern ersetzt werden kann. Begründung: Der Mittelweg ist als wichtige Verbindung zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg eine enge Straße, in der es trotz hohen Bedarfes keine Fahrradständer gibt und die zudem noch aufgrund der Innenstadtnähe von Schleichverkehr und "Fremdparkern" stark belastet ist. Die Folge ist, dass Fahrräder kaum sicher abgestellt werden können und jeder verfügbare Platz (Straßenschilder, Drängelgitter) genutzt wird, um Fahrräder abzuschließen. Der sehr enge Bürgersteig wird damit für Fußgänger noch weiter zugestellt, was zusätzlich zu den zugeparkten Kreuzungen den Mittelweg für Fußgänger und gerade auch für Kinder sehr unübersichtlich macht. Die kleine Straße muss dringend umgestaltet werden, um dem Bedarf an Fahrradparkplätzen zu entsprechen und auch der Straße als Verbindung für Fußgänger von der Eckenheimer Landstraße zum Oeder Weg gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1388 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1046 Antrag vom 10.02.2021, OF 1059/3 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7207 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1751 Antrag vom 14.05.2022, OF 286/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2276 Antrag vom 29.02.2024, OF 660/3 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5309 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere Verkehrssicherheit

24.09.2020 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6666 entstanden aus Vorlage: OF 912/3 vom 14.08.2020 Betreff: Aufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere Verkehrssicherheit Der Magistrat wird gebeten, in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat ein Konzept zu entwickeln, wie Schritt für Schritt die Schrägparkplätze für Pkw in der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Oeder Weg in Parallelparkplätze umgewandelt werden können. Folgende Ziele sollen dabei verfolgt werden: 1. Höhere Aufenthaltsqualität für zu Fuß Gehende auf den dann breiteren Bürgersteigen; 2. mehr Platz für Geschäftsauslagen, Bummeln, Außengastronomie und Kultur (Stärkung der Glauburgstraße als Einzelhandels- und Freizeitstandort); 3. größere Sicherheit für Radfahrende durch das Parallelparken angesichts der im Ostteil der Glauburgstraße verlegten Straßenbahnschienen; Folgende Vorgaben sollen zudem gelten: 1. Die Durchführung aller Einzelschritte soll insgesamt nicht länger als ein Jahr dauern; 2. die 50:50-Regelung beim Bewohnerparken muss grundsätzlich gewahrt bleiben; 3. die erste Maßnahme soll wegen der dort vorhandenen Gefährdung der Radfahrenden die Umwandlung des Schrägparkens in Parallelparken auf der Nordseite der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Spohrstraße sein. Die weiteren Abschnitte sollen ab der Lenaustraße nach Westen bis zum Oeder Weg folgen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob über die Glauburgstraße ein Fußgängerüberweg markiert werden könnte; - ob die noch vorhandenen Flächen zwischen den Schienen asphaltiert und vom Kopfsteinpflaster befreit werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 151 Antrag vom 19.10.2021, OF 121/3 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1038 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Biebergasse den zu Fuß Gehenden überlassen

18.08.2020 · Aktualisiert: 13.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6324 entstanden aus Vorlage: OF 1352/1 vom 01.08.2020 Betreff: Biebergasse den zu Fuß Gehenden überlassen Der Magistrat wird aufgefordert, analog zu den Sperrungen der vergangenen Jahre zur Adventszeit die Biebergasse ganzjährig in einen Bereich für zu Fuß Gehende umzuwandeln und den Durchgangsverkehr dort herauszunehmen. Die Maßnahme soll ein Konzept begleiten, in dem die Lage von Pollern und anderen Objekten sowie eine Optimierung des Fahrbahnbelags und der Trassenführung festgeschrieben werden. Der Kiosk soll erhalten bleiben. Weiterhin soll in dem Konzept dargestellt werden, wie die Biebergasse optisch ansprechend gestaltet und damit die Aufenthaltsqualität maßgeblich erhöht werden kann. Lieferverkehr soll - analog zur Praxis für den Börsenplatz - bis 11:00 Uhr möglich sein, sodass sich für den Anlieferverkehr keine Veränderungen ergeben würden. Begründung: Der Durchgangsverkehr durch die Biebergasse (Einbahnstraße) behindert den Fußgängerverkehr zwischen Hauptwache und Rathenauplatz erheblich. Ein zusätzlicher großzügiger Flanierbereich wäre ein weiterer logischer Schritt zu einer verkehrsberuhigteren Innenstadt. Die Umsetzung hätte - analog zu den Sperrungen in der Adventszeit - keine negativen Auswirkungen auf den Autoverkehr. Die Biebergasse weist keinen bewussten Verkehr mehr auf. Vielmehr führen Navigationsgeräte von Ortsunkundigen den Verkehr immer wieder durch die Biebergasse. Eine bewusste Sperrung würde dazu führen, dass dieser (ungewollte) Verkehr dort nicht mehr durchfährt. Für den Taxiverkehr soll auf das Konzept aus der Adventszeit zurückgegriffen werden, dessen Standorte gemäß den Daten der städtischen Website www.mainziel.de bereits ganzjährig die originären Standorte sind (Große Eschenheimer Straße 8, fünf Halteplätze, Börsenstraße 1, zehn Halteplätze). Von daher wäre formell für den Taxiverkehr gar keine Änderung vorzunehmen. Für einen florierenden Einzelhandel ist eine attraktive und fußgängerfreundliche Innenstadt eine wichtige Voraussetzung. Ein wichtiger Faktor ist dabei, dass sich zu Fuß Gehende nicht vor anderen Verkehrsteilnehmern fürchten müssen. In der Adventszeit hat die Öffnung trotz erheblicher Passantenfrequenz keine negativen Auswirkungen auf den Einzelhandel und die Gastronomie gehabt, sondern hat die Attraktivität der Innenstadt erheblich gesteigert und damit einen hohen Umsatz begünstigt. Die Besucherzahl ist in der Adventszeit besonders hoch. Der Verkehr hat auch in dieser verkehrsreichen Zeit ohne die Befahrung der Biebergasse funktioniert. Die Biebergasse wird für den Verkehr also selbst in verkehrsreichen Zeiten nicht benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 586 Antrag vom 13.08.2024, OF 1334/1 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5820 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplatzsuchverkehr mit moderner Technik verringern

28.05.2020 · Aktualisiert: 14.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6091 entstanden aus Vorlage: OF 800/3 vom 03.01.2020 Betreff: Parkplatzsuchverkehr mit moderner Technik verringern Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Nordend eine digitale Parkraumerfassung installiert werden kann, mit der der Parkplatzsuchverkehr reduziert werden soll. Der Parkraum, der erfasst werden soll, umfasst als Pilotprojekt die Berger Straße und den Oeder Weg. Zur Erfassung sollen auf dem Boden Sensoren angebracht werden, die den Zustand des Parkplatzes - belegt oder frei - an eine Anwendung melden, die diese Informationen als Open Data zur Verfügung stellt. So können diese Informationen in Navigationssystemen verwendet werden und nach Nordend einfahrenden Autofahrern anzeigen, wie viele Parkplätze insgesamt belegt sind und in welchem Bereich noch die Chance besteht, einen Parkplatz zu finden. Das Nordend soll dabei wegen des hohen Parkdrucks und der Situation der Einkaufsstraße als Pilotraum gelten, um herauszufinden, ob durch digitale Maßnahmen der Parkplatzsuchverkehr signifikant verringert werden kann. Begründung: Parkplatzsuchverkehr ist für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer ein Ärgernis. Die vorgeschlagenen Maßnahmen orientieren sich technisch an bestehenden Systemen auf Supermarktparkplätzen. Sie sollen für Autofahrer eine Entscheidungshilfe sein, ob sie in ein Viertel oder in eine Straße zur Parkplatzsuche überhaupt hineinfahren oder direkt Alternativen erwägen. Natürlich kann die Parkplatzanzeige nur eine Momentaufnahme sein, aber erfahrene Autofahrer wissen die Information, ob in einer Straße nur ein oder zehn Parkplätze frei sind, einzuschätzen. So arbeiten ja auch Parkleitsysteme. Es soll aus Kostengründen auf stationäre Anzeigen verzichtet werden, und die Bereitstellung als Open Data ermöglicht es allen - kommerziell oder privat -, entsprechende sinnvolle Anwendungen für Smartphones oder andere Endgeräte zu entwickeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1707 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 3

OA (Anregung Ortsbeirat)

Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen

19.05.2020 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2020, OA 556 entstanden aus Vorlage: OF 1251/1 vom 20.04.2020 Betreff: Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Straßen einen ausreichend breiten, durchgehenden, sicheren, farbig markierten und baulich abgetrennten Radweg auf einer (wo räumlich möglich) der heutigen Fahrspuren des MIV (motorisierter Individualverkehr) anlegen zu lassen: 1. Untermainbrücke, Neue Mainzer Straße, Hochstraße, Bleichstraße, Seilerstraße, Lange Straße und Ignatz-Bubis-Brücke sowie 2. Flößerbrücke, Obermainanlage, Friedberger Anlage , Eschenheimer Anlage, Bockenheimer Anlage, Taunusanlage, Gallusanlage und Untermainanlage. Bezüglich der Ignatz-Bubis-Brücke, der Flößerbrücke und der Untermainbrücke wird der Magistrat beauftragt, sich mit dem zuständigem Ortsbeirat ins Benehmen zu setzen. Sollte dieser dem Vorhaben nicht zustimmen, ist das Anliegen des Ortsbeirates 1 auf den übrigen Straßen umsetzen zu lassen mit der Option auf eine Verlängerung zu einem späteren Zeitpunkt. Der Radweg im Abschnitt Flößerbrücke Richtung Untermainanlage ist auf der in Fahrtrichtung linken Straßenseite zu realisieren. Begründung: Die beschriebenen Routen gehören zu den am schnellsten befahrenen Strecken der Frankfurter Innenstadt. Durch eine angemessene Aufteilung der Verkehrsflächen kann dem gestiegenen Anteil des Radverkehrs Rechnung getragen werden. Durchweg stehen dem MIV auf der beschriebenen Strecke mindestens zwei Fahrspuren zur Verfügung, meistens sind es jedoch drei, in der Hochstraße beispielsweise sogar bis zu fünf. Die Straßen sind (auch) bewohnt und Radwege (zumal sichere) kaum vorhanden. Das gefahrene Tempo, der Gestank und der Lärm auf dem City- und Anlagenring sind immens, und Geschwindigkeitskontrollen finden kaum statt, nicht mal im Bereich der Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kitas, Schulen, Jugendhäuser). Sichere, breite und benutzbare Radwege tragen dazu bei, dass die raren Grünanlagen der Innenstadt nicht stärker vom Radverkehr genutzt werden. Gerade ältere Menschen beklagen sich über schnelle Radlerinnen und Radler in Grünanlagen. Attraktiv ausgebaute Radwege bieten die Chance, einen guten Teil des Radverkehrs von den Grünflächen des Anlagenrings auf den Straßenbereich zu locken und damit die Aufenthaltsqualität in diesem wichtigen und einzigartigen Naherholungsbereich zu verbessern. Um von der Grünfläche aus einen größeren Abstand zum Autoverkehr zu gewinnen, soll der Radweg auf der Strecke Flößerbrücke bis Untermainanlage auf der linken Straßenseite geführt werden. Die Einrichtung von sicheren und gut benutzbaren Radwegen ist eine einfache, schnelle und preiswerte Methode, um Unfälle, Lärm und Abgase in der Stadt zu reduzieren. Ein breiter Radweg mit baulicher Abgrenzung zur Fahrbahn des MIV begrenzt die gefahrene Geschwindigkeit. Sie bietet viele Vorteile für Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch für die Menschen, die sich tagsüber zum Arbeiten oder Einkaufen in der Stadt aufhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5974 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.06.2020, OIB 426 Bericht des Magistrats vom 11.09.2020, B 465 Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 94 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 348 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 98 Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 335 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 118 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 361 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4, 5 Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, BFF und dFfm gegen SPD und LINKE. (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 59 Beschluss: a) Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 86 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); SPD und LINKE. (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6053, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hochbeete für den Oeder Weg

20.02.2020 · Aktualisiert: 29.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5852 entstanden aus Vorlage: OF 783/3 vom 08.01.2020 Betreff: Hochbeete für den Oeder Weg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob aus dem Programm "Frankfurt frischt auf" zwei weitere Hochbeete im Bereich der Einmündung Bornwiesenweg in ähnlicher Art wie die vorhandenen finanziert und aufgestellt werden können. Die Patenschaft für die bestehenden hat die Initiative "KuNo - Kunst im Nordend" übernommen, sie würde auch die neuen Hochbeete pflegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 925 Aktenzeichen: 67 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen

20.02.2020 · Aktualisiert: 22.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2020, OA 535 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 02.01.2020 Betreff: Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen Vorgang: OA 344/18 OBR 3; OA 345/18 OBR 3; OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19; B 427/19 Der Ortsbeirat hat die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Magistrat in mehreren Anträgen gebeten, für Gebiete, die nicht in die Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend aufgenommen wurden, die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen erneut zu prüfen. Die Antworten des Magistrats können nicht überzeugen: "Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung". Der erste Satz des Zitats kann sich nur auf Gebiete beziehen, für die die Erhaltungssatzung gilt, denn nur in diesen Gebieten kann die Wirkung der Erhaltungssatzung auf B asis aktualisierter Daten und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft werden. Nicht dagegen in Stadtbezirken oder Teilbezirken, die nicht zum Satzungsgebiet gehören. Wenn signifikante Anhaltspunkte gegeben sind, die eine Ergänzung des Satzungsgebietes bzw. die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen geboten sein lassen, um "unerwünschten Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz Nr. 2 BauGB" beizutragen, ist es zwingend geboten, die erforderliche "umfassende Untersuchung" ohne Zeitverzug zu veranlassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verdrängungsdruck die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schon so weit verändert hat, dass es kein schützenswertes Milieu mehr gibt (siehe dazu Artikel in der FAZ vom 19.12.2019 "Häuserkampf mit Aktenbergen": https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/so-setzt-sich-frankfurt-fuer-den-milieusc hutz-der-viertel-ein-16543078.html). Der Ortsbeirat hat in seinen Anregungen darauf hingewiesen, dass die Begründungen für den Ausschluss bestimmter Gebiete aus den Erhaltungssatzungen teilweise nicht nachvollziehbar und zum Teil auch nachweislich unzutreffend sind. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den folgenden Stadtbezirken und Teilbereichen von Stadtbezirken unverzüglich mit den umfassenden Untersuchungen zu beginnen und die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen: 1. Teilbereich des Stadtbezirks 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße) Diesem Teilbereich wird in der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt, was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße etc.). 2. Stadtbezirk 202 Die hier neu errichtete School of Finance & Management hat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem Stadtbezirk verschärft. 3. Teilbereich des Stadtbezirks 212 (Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße) Das ganz überwiegend hochpreisige Wohnungsneubauprojekt Marie wird den Aufwertungsdruck in diesem Teilbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit erhöhen. 4. Teilbereich des Stadtbezirks 222 (Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße) Die Nachbarschaft zur Frankfurt University of Applied Sciences, vor allem aber zum Neubauquartier Günthersburghöfe wird den Aufwertungsdruck spürbar erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2018, OA 344 Anregung vom 29.11.2018, OA 345 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 534 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 78 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 90 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 535 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5516, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5620, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 5956, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Änderung der Sperrung auf der Eysseneckstraße

20.02.2020 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5840 entstanden aus Vorlage: OF 771/3 vom 02.01.2020 Betreff: Änderung der Sperrung auf der Eysseneckstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Eysseneckstraße die derzeitige Sperrung in Höhe Kleebergstraße nach Süden bis zur Einmündung der Stettenstraße verlagert werden kann. Somit könnte der nördliche Teil der Eysseneckstraße von der Innenstadt/Westend wie auch vom Oeder Weg aus via Melemstraße und Neuhaußstraße und damit weit geringerem Umweg erreicht werden. Begründung: Im letzten Jahr war die Eysseneckstraße baustellenbedingt durchgängig befahrbar. Dies führte erstaunlicherweise zu keinem nennenswerten zusätzlichen Verkehrsaufkommen. Gleichzeitig waren die Liegenschaften in der nördlichen Eysseneckstraße wesentlich einfacher zu erreichen. Die vorgeschlagene Verschiebung der Sperrung würde das Ziel der Unterbindung von Schleichverkehr durch die Eysseneckstraße erreichen und gleichzeitig die Belastungen für die umliegenden Wohnstraßen durch Umwegefahrten verringern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1030 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung von Fahrradbügeln in der Sömmerringstraße

20.02.2020 · Aktualisiert: 21.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5842 entstanden aus Vorlage: OF 780/3 vom 02.01.2020 Betreff: Aufstellung von Fahrradbügeln in der Sömmerringstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Sömmerringstraße vor dem Haus Nr. 27 acht bis zehn Fahrradbügel zu installieren. Dafür sollen zwei Längsparkplätze aufgegeben werden. Begründung: Die Sömmerringstraße verbindet den Oeder Weg mit dem Bornwiesenweg. Auf der gesamten Länge der Sömmerringstraße (ca. 300 Meter) ist auf beiden Straßenseiten Längsparken (auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung links bzw. rechts) vorgesehen. Hingegen gibt es keine Abstellplätze für Fahrräder. Das hat zur Folge, dass Fahrräder in großer Anzahl auf den ohnehin schmalen Gehwegen (auf denen auch noch mit halbem Pkw geparkt werden darf) abgestellt und vorzugsweise an den Vorgartenzäunen angeschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1139 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Fahrradbügel im Oeder Weg vor dem REWE-Markt

20.02.2020 · Aktualisiert: 21.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5851 entstanden aus Vorlage: OF 782/3 vom 02.01.2020 Betreff: Zusätzliche Fahrradbügel im Oeder Weg vor dem REWE-Markt Der Magistrat wird gebeten, im Oeder Weg vor dem REWE-Markt weitere acht bis zehn Fahrradbügel zu installieren. Dafür können zwei Längsparkplätze aufgegeben werden . Begründung: Die Kunden des REWE-Marktes kommen ganz überwiegend zu Fuß oder mit dem Rad. Weil die vor und gegenüber des REWE-Markts aufgestellten acht Fahrradbügel nicht ausreichen, ist der Fußweg auf Höhe des REWE-Markts an Werktagen regelmäßig von abgestellten Rädern vollgestellt. Die gegenüber des Kinocenters Metropolis auf Höhe der Bushaltestelle vorgesehenen Fahrradabstellplätze werden von REWE-Kunden vermutlich kaum genutzt, weil ihnen die Entfernung zu groß ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1137 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lose Platten im Oeder Weg

23.01.2020 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5656 entstanden aus Vorlage: OF 784/3 vom 09.01.2020 Betreff: Lose Platten im Oeder Weg Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst die gefährlichen losen Gehwegplatten im Bereich Oeder Weg 56 bis 58 zu beseitigen und durch einen gefahrlos begehbaren stabilen Belag zu ersetzen. Begründung: Die Platten sind nicht mehr fest verankert, sondern wackeln, stehen hoch und sind besonders in der Dunkelheit gefährlich für Passanten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 826 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verschönerung Alte Gasse

14.01.2020 · Aktualisiert: 08.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5563 entstanden aus Vorlage: OF 1006/1 vom 04.07.2019 Betreff: Verschönerung Alte Gasse 1. Der Magistrat wird gebeten, a) in der Alten Gasse die folgenden Maßnahmen umzusetzen: - Installation von weiteren Fahrradbügeln; - Begrünung des Gehwegs, insbesondere im Bereich des Plätzchens vor der Liegenschaft Bleichstraße 17. Hierbei ist auch die Möglichkeit von Baumbepflanzungen zu prüfen; - Begrünung der Mittelinsel des Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Alte Gasse, Vilbeler Straße, Große Friedberger Straße und Schäfergasse; - Verbreiterung des Gehwegs dort, wo dies ohne Verlust von Parkplätzen möglich ist und - Aufstellung von Sitzelementen, die straßenraumgestalterischen Anforderungen genügen (analog den Maßnahmen in der Großen Friedberger Straße); b) die Aufnahme der Alten Gasse in das Programm "Schöneres Frankfurt" zu prüfen; c) die genauen Standorte von Fahrradbügeln, Begrünungsmaßnahmen und den weiteren gestalterischen Elementen mit dem Ortsbeirat abzustimmen; d) zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrsflächen in der Alten Gasse in näherer Zukunft einer grundhaften Erneuerung zugeführt werden müssen. 2. Zudem wird von Anwohnern berichtet, dass die Tiefgarage der Liegenschaft Alte Gasse 5 mitsamt Kraftfahrzeugen wohl seit Jahren unter Wasser steht und nicht mehr benutzt wird. Der Magistrat wird daher gebeten mitzuteilen, ob ihm zu diesem Sachverhalt Informationen vorliegen. Begründung: Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung von funktionalen Verkehrsanforderungen in der Alten Gasse sind die vorbezeichneten Maßnahmen erforderlich. Sollte aus technischen Gründen eine grundhafte Erneuerung von Verkehrsflächen erforderlich sein, so könnte dieser Umstand dazu genutzt werden, den Straßenraum in der Alten Gasse umfassend neu zu gestalten. Falls das Gerücht zutrifft, dass die Tiefgarage der Liegenschaft Alte Gasse 5 seit Jahren unter Wasser steht, und damit Kraftfahrzeuge vor sich hin rosten, so könnte dies eine Umweltgefährdung etwa durch Altöl, das in den Boden und ins Grundwasser gelangt, darstellen. Entsprechende bodenschutz- und gewässerschutzrechtliche Verwaltungsmaßnahmen wären dann erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 749 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 223 Antrag vom 07.07.2021, OF 117/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 10

OA (Anregung Ortsbeirat)

Zwei schöne große Bäume für bessere Luft und kühleres Stadtklima im Bereich Alte Gasse/Bleichstraße

14.01.2020 · Aktualisiert: 21.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.01.2020, OA 513 entstanden aus Vorlage: OF 978/1 vom 31.05.2019 Betreff: Zwei schöne große Bäume für bessere Luft und kühleres Stadtklima im Bereich Alte Gasse/Bleichstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich der Mittelinsel der nördlichen Alten Gasse sowie im Bereich vor der Liegenschaft Bleichstraße 17 - ebenfalls in der Alten Gasse - jeweils einen Baum pflanzen und pflegen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich leben und arbeiten sehr viele Menschen. Bäume steigern die Aufenthaltsqualität deutlich, da Bäume im Sommer der städtischen Erwärmung entgegenwirken, die Luftqualität verbessern, Staub filtern und Lärm von den stark befahrenen Straßen (hier Bleichstraße) abfangen. Weil als Folge des begonnenen Klimawandels zu beobachten ist, dass die sommerlichen Temperaturen in Frankfurt immer weiter ansteigen, muss frühzeitig mit der ausreichenden Pflanzung von Bäumen begonnen werden. Der Standort bietet sich an, da es sich um zwei (noch) wenig genutzte Freiflächen handelt und keine Verkehrsflächen betroffen sind. Der Standort wurde von Anliegern vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 25.05.2020, B 237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.02.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 513 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 60 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 513 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5332, 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 13.02.2020 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer Bleichstraße/Alte Gasse

14.01.2020 · Aktualisiert: 02.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5585 entstanden aus Vorlage: OF 1174/1 vom 12.12.2019 Betreff: Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer Bleichstraße/Alte Gasse Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Bleichstraße/Alte Gasse/Petersstraße idealerweise auf der Verkehrsinsel an der Einmündung Bleichstraße/Alte Gasse einen kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer zu installieren. Begründung: Bei der Schulwegsbegehung für die Liebfrauenschule am 6. Dezember 2019 fiel diese Kreuzung als gefährlicher Punkt auf. Viele Autos fahren nicht nur zu schnell, sondern fahren auch regelmäßig über Rot und gefährden damit Schülerinnen und Schüler auf deren Schulweg. Daher war der Wunsch aller Teilnehmer, an dieser Stelle mindestens einen Rotblitzer, besser aber einen kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 619 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2020/2021 Erhalt und Wiederherstellung von Klein- und Kleinstgrünanlagen

04.01.2020 · Aktualisiert: 30.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2020, OF 769/3 Betreff: Haushalt 2020/2021 Erhalt und Wiederherstellung von Klein- und Kleinstgrünanlagen Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, Mittel für den Erhalt, die Wiederherstellung und die Pflege für Klein- und Kleinstgrünanlagen bereitzustellen. Begründung: Angesichts der klimatischen Verhältnisse, aber auch ob ihrer Bedeutung im dicht besiedelten Nordend, sind auch die kleinen und kleinsten Grünflächen wie beispielsweise die Paul-Hindemith-Anlage und der Adlerflychtplatz im Oeder Weg von Belang. Um den Erhalt der Flächen zu gewährleisten und ggf. ihr Potential aufzuwerten, sollten ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 134 2020 Die Vorlage OF 769/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Situation für Fahrradfahrer am Eschenheimer Tor verbessern

17.12.2019 · Aktualisiert: 22.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2019, OF 1177/1 Betreff: Situation für Fahrradfahrer am Eschenheimer Tor verbessern Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die komplexe Kreuzungssituation im Bereich des Eschersheimer Tors so umgestaltet werden kann, dass sie für Fahrradfahrer so gefahrlos wie möglich passiert werden kann. Insbesondere soll geprüft werden, ob die Fahrradwege durchgehend geführt werden können, und ob eine vorgezogene Grünphase für Radfahrer eingerichtet werden kann. Begründung: Die Führung des Radverkehrs und des motorisierten Verkehrs in dem Bereich resultiert in erheblichen Gefährdungen für Fahrradfahrer, die etwa von der Eschersheimer Landstraße oder dem Oeder Weg in den Kreuzungsbereich einfahren, um in Richtung Hauptwache weiterzufahren. Die komplexe Verkehrsführung des motorisierten Verkehrs führt dazu, dass Autofahrer sich so auf den richtigen Fahrstreifen konzentrieren müssen, dass die Aufmerksamkeit für Radfahrer auf der Strecke bleibt. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1525 2020 Die Vorlage OF 1177/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller entfernen - Fläche nutzen

26.11.2019 · Aktualisiert: 02.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5450 entstanden aus Vorlage: OF 1110/1 vom 01.11.2019 Betreff: Poller entfernen - Fläche nutzen Der Magistrat wird aufgefordert, die Betonpoller in der nördlichen Stephanstraße/Ecke Brönnerstraße entfernen zu lassen. Die Fläche kann dann anderweitig beispielsweise als Grünfläche oder als Radabstellfläche genutzt werden. Begründung: Die Betonpoller in der Stephanstraße scheinen keinen anderen Zweck zu haben, als dass sie eine bestimmte Fläche zustellen sollen, damit dort nicht geparkt werden kann. Die Fläche kann jedoch viel sinnvoller und ästhetischer genutzt als auch gestaltet werden. So könnten mit wenig Aufwand Radbügel dort angebracht werden oder es könnte eine kleine Grünfläche entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 502 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bürgergarten - Sanierungsarbeiten durchführen

29.10.2019 · Aktualisiert: 21.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5359 entstanden aus Vorlage: OF 1091/1 vom 05.10.2019 Betreff: Bürgergarten - Sanierungsarbeiten durchführen Der Magistrat wird gebeten, im Bürgergarten in der Eschenheimer Anlage (gegenüber dem Kino Metropolis) Sanierungsarbeiten am Mauerwerk und am Medusenbrunnen durchführen zu lassen. Wie auf den Bildern zu sehen ist, müssen einzelne Mauersteine ersetzt werden. Pflanzen, die im Mauerwerk wachsen und dieses beschädigen, sollten entfernt werden. Der Medusenbrunnen bedarf ebenso einer Sanierung und Instandsetzung. Begründung: Der Bürgergarten ist ein wahres Schmuckstück im Anlagenring und findet oft viel zu wenig Beachtung. Rund um den Eschenheimer Turm ist viel Verkehr und der Bürgergarten mit seinen Pflanzen, Wegen und Brunnen bietet eine Oase der Ruhe und Erholung in unmittelbarer Nähe. Daher sollte dieser Bürgergarten in seiner Pracht erhalten bleiben. Dazu sind im hinteren Bereich rund um den Medusenbrunnen Sanierungsarbeiten notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 250 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1362 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit der Schulwege zur Liebfrauenschule

19.09.2019 · Aktualisiert: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5202 entstanden aus Vorlage: OF 716/3 vom 29.05.2019 Betreff: Sicherheit der Schulwege zur Liebfrauenschule Vorgang: OM 1709/17 OBR 1 Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Schulelternbeirat und den zuständigen Behörden eine Schulwegebegehung der Schulwege der Kinder aus dem Nordend zur Liebfrauenschule anzuberaumen, um geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu ergreifen. Der Ortstermin soll gemeinsam mit dem Ortsbeirat 1 stattfinden. Begründung: Die Schulwege der Kinder aus dem Nordend zur Liebfrauenschule führen alle über stark befahrene Straßen und unübersichtliche Ampelanlagen. Sie sind durchgehend unsicher und bedürfen einer grundlegenden Überprüfung, vor allem die Querungen über den Anlagenring und die Bleichstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1709 Antrag vom 16.11.2020, OF 1005/3 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6988 Antrag vom 22.12.2021, OF 184/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1476 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OA (Anregung Ortsbeirat)

Mehr Platz und Lebensqualität für alle - vernünftige Platzverteilung in der Weißadlergasse

17.09.2019 · Aktualisiert: 22.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.09.2019, OA 465 entstanden aus Vorlage: OF 1011/1 vom 29.07.2019 Betreff: Mehr Platz und Lebensqualität für alle - vernünftige Platzverteilung in der Weißadlergasse Vorgang: OM 4827/19 OBR 1 Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.01.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Vielfalt des gastronomischen Angebots in der Weißadlergasse mit seinem Sitzplatzangebot im Innenraum und in den Außenbereichen zu erhalten und seine Ausweitung im Außenbereich wie folgt zu fördern: 1. Die Fahrbahn soll für den Autoverkehr auf das notwendige Maß reduziert und der Gastronomie sollen - dort wo gewünscht - Sommergartenflächen auf der ehemaligen Fahrbahn angeboten werden. 2. Wegen der unmittelbaren Nähe des Parkhauses entfallen - dort wo die Gastronomie Sommergartenflächen nutzt - die Parkplätze und ihre teure Bewirtschaftung. 3. Frei werdende Überwachungskräfte werden in den bislang ungenügend überwachten Bewohnerparkbereichen des Ortsbezirks eingesetzt. 4. Gehwegflächen sind weitgehend großzügig frei zu halten und werden nur in Ausnahmefällen für Sommergärten vergeben. 5. In der gesamten Weißadlergasse wird Tempo 30 eingerichtet. 6. In der Straße sind ausreichend Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern zu schaffen. Begründung: Zu Ziffer 1.: Die Fahrbahn ist für eine Straße mit hoher Aufenthaltsqualität und touristischer Attraktivität deutlich zu breit. Zwei Fahrzeuge können nicht nebeneinander fahren. Die Straße wird - wegen ihrer Breite - öfters nicht als Einbahnstraße erkannt. Jedoch verleitet die Straße zum zu schnellen Fahren, insbesondere nachts. Eine Reduzierung der Fahrbahnbreite ist zur Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sowie aus Klima- und Umweltschutzgründen geboten. Beispiele dafür, wie Sommergärten in Straßen eingerichtet werden können, gibt es viele. Kriterien für Sicherheit und Gestaltung sind vorhanden, eingespielt und müssen eingehalten werden. Da die Sommergärten gerne von der Bevölkerung angenommen werden, ist es auch gerechtfertigt, öffentlichen Raum dafür freizugeben. Beispiele von im Straßenraum eingerichteten Sommergärten im Oeder Weg: Fotos: Andreas Laeuen Zu Ziffer 2.: Im Rahmen einer Begehung Anfang Juli mit Vertreterinnen und Vertretern nahezu aller Gastronomiebetriebe wurde einhellig der Wunsch geäußert, die Parkmöglichkeiten in der Straße - wegen des nahen Parkhauses - zugunsten von Sommergärten aufzugeben. Diese Parkplätze werden - wegen der Bewirtschaftung - nicht von Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt. Die allermeisten Gastronomiebetriebe der Straße sind inhaberin-/inhabergeführt. Sie bestehen seit mindestens sieben Jahren und sind untereinander gut vernetzt. Zu Ziffer 3.: Regelmäßig erreichen den Ortsbeirat Klagen über eine unzureichende Überwachung der Parkplakettengebiete mit ihren für die Bewohnerinnen und Bewohner reservierten Parkplätzen. Frei werdende Kräfte können - zur Zufriedenheit der Anwohnerinnen und Anwohner - in den Wohngebieten im Ortsbezirk eingesetzt werden. Die Innenstadt ist mit Parkhäusern hervorragend ausgestattet. Zu Ziffer 4.: Den Ortsbeirat haben ebenfalls Klagen über schlecht passierbare Gehwege in der Weißadlergasse erreicht. Darauf hat der Ortsbeirat bereits mit der Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4827, reagiert. Eine regelmäßige und strengere Überwachung der Gastronomie oder sogar Zurücknahmen von Genehmigungen sind auf Dauer nicht leistbar und führen zu langwierigen Klagen vor den Verwaltungsgerichten. Eine solche für alle Beteiligten unschöne Situation ist zu vermeiden. Daher sollte - gemäß dem Beschluss des Ortsbeirats - in diesem Jahr die Begehbarkeit der Fußwege sichergestellt und im nächsten Jahr eine Verlagerung der Sommergärten auf den Fahrbahnrand angestrebt werden. Zu Ziffer 5.: Tempo 30 dient der Sicherheit in dieser sehr belebten Straße. Zu Ziffer 6.: Die Ausstattung mit Anschließmöglichkeiten für Fahrräder ist in diesem Bereich ungenügend. Ein hoher Anteil der Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen in der Straße kommt mit dem Fahrrad. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4827 Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 187 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 465 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4728, 34. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.10.2019 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - „Römer-Park“ nicht aufgeben!

12.09.2019 · Aktualisiert: 28.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5074 entstanden aus Vorlage: OF 479/8 vom 26.08.2019 Betreff: Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - "Römer-Park" nicht aufgeben! Vorgang: V 1258/19 OBR 8; ST 1506/19; M 110/19 -vertr.- Seit über 20 Jahren will der Ortsbeirat in der Nordweststadt mit einer Freilichtanlage an die Römerstadt NIDA (das "teutsche Pompeji") erinnern, dort, wo die alten Ami-Baracken umwuchert von wildem Grün auf einem komplizierten Bundesgrundstück stehen. Die letzte große Freifläche auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134, die noch Überreste dieser bedeutenden provinzialrömischen Siedlung birgt und auf der das Denkmalamt seit 1991 bereits gräbt, soll jetzt, wie es der gültige Bebauungsplan aus den 60er-Jahren hergibt, mit Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG überbaut werden. Der Magistrat teilt zu einer Anfrage des Ortsbeirates wörtlich mit: "Geplant ist, in den neu gestalteten Freiflächen einige der Fundstücke aus den Ausgrabungen zu präsentieren und so vor Ort erlebbar zu machen." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 einen Interessenausgleich zwischen den Erfordernissen der Stadtentwicklung und der Denkmalpflege sicherzustellen und sorgfältig zu prüfen, wie die bedeutenden, derzeit auf dem Areal gesicherten Reste römischer Siedlungsstrukturen, wie z. B. die Fundamente der römischen Villa mit Fußbodenheizung, in die Keller der vorgesehenen Wohngebäude (wie beim Erhalt der Wallanlagen im Neubau der Stiftung Waisenhaus in der Bleichstraße) und/oder in die Freiraumgestaltung integriert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können; 2. dem Ortsbeirat das Bauvorhaben der ABG sowie die Konzepte zur Präsentation römischer Überreste umgehend in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.05.2019, V 1258 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1506 Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 110 (nicht öffentlich) Anregung vom 17.10.2019, OA 477 (nicht öffentlich) Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2365 Aktenzeichen: 61 00

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