Meine Nachbarschaft: Kalbacher Hauptstraße
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Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 336 entstanden aus Vorlage: OF 37/12 vom 28.05.2021 Betreff: Schulwegbeleuchtung für künftige IGS Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, rechtzeitig zur Inbetriebnahme der neuen IGS Kalbach-Riedberg Anfang 2022 dafür zu sorgen, dass für Kinder aus Kalbach ein sicherer, beleuchteter Schulweg ausgewiesen werden kann. Dies kann erfolgen durch eine Beleuchtung der Alten Riedbergstraße vom Kautenhof bis zur Einmündung in die Talstraße, ggf. durch Solarenergie gespeist. Beeinträchtigungen der Tierwelt durch nächtliche Lichtverschmutzung sollen vermieden werden, in dem die Leuchtdauer beschränkt wird auf die für Schulkinder notwendigen Zeiten, also von 06:45 Uhr bis 08:30 Uhr und 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr (sofern es dann jeweils dunkel ist). Begründung: Ausgewiesene Schulwege erfordern eine Beleuchtung für die dunkle Jahreszeit. Da ein guter Teil der Schülerinnen und Schüler der IGS Kalbach-Riedberg aus Kalbach kommt und ein Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterstützenswert ist, soll der kürzeste Weg zwischen Kalbach und beleuchteten Wegen auf dem Riedberg ertüchtigt werden. Die Beschränkung der Leuchtdauer auf die Morgen- und frühen Abendstunden reduziert Beeinträchtigungen der Tierwelt beträchtlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 589 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1676 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 965 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2690 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52
Erinnerung: Ausbau der Station und des Park-and-ride-Parkplatzes „Kalbach“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 334 entstanden aus Vorlage: OF 34/12 vom 28.05.2021 Betreff: Erinnerung: Ausbau der Station und des Park-and-ride-Parkplatzes "Kalbach" Vorgang: OM 4335/19 OBR 12; ST 1035/19; OM 5941/20 OBR 12; ST 1183/20; OM 6445/20 OBR 12; OM 6601/20 OBR 12; ST 2162/20; ST 307/21 Der Magistrat wird gebeten, die Ortsbeiräte 10 und 12 über die verschiedenen Maßnahmen rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" zu informieren. Dies betrifft insbesondere: - Stand des Ausbaus des Park-and-ride-Platzes an der U-Bahn-Station "Kalbach" (Vorlage OM 4335 vom 22.02.2019) - Errichtung einer Toilettenanlage (Vorlage OM 6601 vom 18.09.2020) - Einrichtung einer E-Auto-Ladestation (Vorlage OM 6445 vom 28.08.2020) - Errichtung zusätzlicher Wartehallen zum Schutz vor der Krähenkolonie (Vorlage ST 1183 vom 19.06.2020) Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, über den Bauzustand der Unterführung Talstraße bzw. Unterer Kalbacher Weg unter der A 661 zu berichten. Begründung: Rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" hat sich eine ganze Reihe von Themen angesammelt, über die anlässlich der neuen Wahlperiode gesamthaft berichtet werden sollte. Neu hinzugekommen ist der Bauzustand der Autobahnunterführung, an der großflächig Beton abgeplatzt ist und die Bewehrung freigelegt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4335 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1035 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5941 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1183 Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6445 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6601 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2162 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 307 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1677 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 807 Aktenzeichen: 92 13
Sonnenschutz für Spielplatz Im Hain
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 335 entstanden aus Vorlage: OF 36/12 vom 27.05.2021 Betreff: Sonnenschutz für Spielplatz Im Hain Vorgang: OM 3665/18 OBR 12; ST 2264/18 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz neben der Kindertagesstätte 134, Im Hain, einen Sonnenschutz aufzustellen, wie bereits vom Ortsbeirat mit Anregung OM 3665 im Jahre 2018 gefordert und vom Magistrat mit der Stellungnahme ST 2264 genehmigt. Begründung: Die Lage des Spielplatzes ist ideal, er befindet sich direkt neben der Kindertagesstätte 134 und mitten in dem Wohngebiet "Im Hain". Allerdings scheint die Sonne von morgens bis abends auf diesen Platz, sodass es bei großer Hitze für Kinder gefährlich ist bzw. eine Benutzung in der prallen Sonne im Sommer nicht möglich ist. Da an dieser Stelle auch kein Baum steht, der Schatten spenden könnte, ist ein Sonnenschutz dringend erforderlich. Die Anregung wurde bereits schon im Jahr 2018 beschlossen. In den vergangenen zwei Jahren waren die Sommer extrem heiß, die Eltern konnten mit ihren Kindern den Spielplatz zwei Sommer lang also nur sehr eingeschränkt benutzen. Die Stellungnahme ST 2264 des Magistrats sollte noch dringend vor dem kommenden Sommer erfüllt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3665 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2264 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2021, ST 1507 Aktenzeichen: 67 2
Verschattung für die Außenstelle der Grundschule Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 124 entstanden aus Vorlage: OF 13/12 vom 19.04.2021 Betreff: Verschattung für die Außenstelle der Grundschule Kalbach Der Magistrat wird gebeten, über dem kleinen Schulhof an der Außenstelle der Grundschule Kalbach (Talstraße 26a) eine geeignete Verschattung, z. B. ein Sonnensegel, anzubringen. Begründung: Die Außenstelle der Grundschule Kalbach wird seit der dritten Welle der Coronapandemie täglich ganztags für die Schüler als Notbetreuung genutzt. Die freie Fläche, die als Kleinstschulhof genutzt wird, wird im Sommer ganztags von der Sonne bestrahlt. Daher ist eine Verschattung dringend erforderlich. Selbst wenn die Pandemie besiegt sein wird, bleiben die Pavillons so lange wichtige Zusatzräumlichkeiten, bis die Grundschule erweitert wird, denn die Schülerzahlen steigen weiterhin, und die Grundschule ist jetzt schon bis auf den letzten Raum belegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1364 Aktenzeichen: 40 31
Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 entstanden aus Vorlage: OF 8/12 vom 26.04.2021 Betreff: Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST 1248/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. das Verkehrskonzept für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben, und aus dem hervorgeht, welches die Haupterschließungsstraßen für Kalbach-Riedberg sind, offenzulegen und 2. belastbare Kriterien des Verkehrskonzepts aufzuzeigen, welche die Altenhöferallee, die Graf-von-Stauffenberg-Allee, die Riedbergallee und die Carl-Hermann-Rudloff-Allee als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Begründung: Mit Anregung des Ortsbeirates vom 13.03.2020 (OM 5933) wurde der Magistrat gebeten zu prüfen, ob und in welchen Bereichen für die Straßen Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden kann. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248, wurde auf das Verkehrskonzept für den Riedberg verwiesen, dass Straßen "wie z. B. Graf-von-Stauffenberg-Allee, Riedbergallee etc." als Haupterschließungsstraßen mit Anbindung an die Hauptverkehrsstraßen Rosa-Luxemburg-Straße, Marie-Curie-Straße und Am Weißkirchener Berg dienen. Anhand der Verweise ist nicht hinreichend nachvollziehbar, dass die genannten Straßen im Verkehrskonzept als Haupterschließungsstraßen ausgewiesen sind und welche belastbaren Kriterien sie als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1346 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 970 Aktenzeichen: 32 1
Beschlüsse des Ortsbeirats zur Talstraße und Bonifatiusstraße berücksichtigen Vortrag des Magistrats vom 11.01.2021, M 4
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2021, OA 679 entstanden aus Vorlage: OF 714/12 vom 08.02.2021 Betreff: Beschlüsse des Ortsbeirats zur Talstraße und Bonifatiusstraße berücksichtigen Vortrag des Magistrats vom 11.01.2021, M 4 Vorgang: OM 6947/20 OBR 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 4 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregung OM 6947 berücksichtigt wird und der Planungszeitraum so gestrafft wird, dass - wie im Juni 2020 avisiert - ein Baubeginn 2023 möglich bleibt (und nicht erst nach Abschluss der Planungen 2025). Begründung: Die Vorlage M 4 beinhaltet ausschließlich die bereits im Juni 2020 gezeigten Planungen und nimmt keinerlei Bezug auf den Beschluss des Ortsbeirates 12 vom 27.11.2020, weitere Baumstandorte zu prüfen. Außerdem ist unklar, warum die Planung bis zum Jahr 2025 laufen soll, wenn doch vor gut einem halben Jahr ein Baubeginn für 2023 avisiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.01.2021, M 4 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6947 Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1296 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 24.02.2021 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 679 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme); AfD und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 4 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 679 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionberichts) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 4 = Annahme, OA 679 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (M 4 und OA 679 = Annahme) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 679 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionberichts) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7292, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 66 0
Kindertagesstätte Kalbacher Stadtpfad - Status des Neubaus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7223 entstanden aus Vorlage: OF 707/12 vom 04.02.2021 Betreff: Kindertagesstätte Kalbacher Stadtpfad - Status des Neubaus Vorgang: OA 343/18 OBR 12; OM 5642/20 OBR 12; ST 1346/20 In der Stellungnahme vom 27.07.2020, ST 1346, berichtet der Magistrat, dass eine weitere sechsgruppige Kindertagesstätte mit einem durch den Stadtteil nutzbaren Mehrzweckraum geplant wird. Dies vorausgestellt, wird der Magistrat gebeten, über den Status der Planung des Neubaus der Kindertagesstätte und des Versammlungs- und Veranstaltungsraums am Kalbacher Stadtpfad zu berichten. Begründung: Der Neubau der Kindertagesstätte und der Mehrzweckhalle an dieser Stelle wird im Stadtteil dringend benötigt. Nicht erst die Corona-Pandemie hat aufgezeigt, dass ein kulturelles Angebot essenziell für die Gesellschaft ist und auch Raum braucht. Die in der Vorlage OA 343 vom 30.11.2018 genannten Bedürfnisse bei der Planung des neuen Versammlungs- und Veranstaltungsraums sind weiterhin zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 30.11.2018, OA 343 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5642 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1346 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 604 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 12 am 27.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 12 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4
Mini-Skateranlage in Kalbach erweitern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7055 entstanden aus Vorlage: OF 692/12 vom 13.12.2020 Betreff: Mini-Skateranlage in Kalbach erweitern Der Magistrat wird gebeten, die sehr kleine Skateranlage auf dem Parkplatz am Kalbacher Stadtpfad (gegenüber Kita Krambambuli) um zwei zusätzliche bewegliche Elemente zu erweitern. Begründung: Auf dem Parkplatz am Kalbacher Stadtpfad befindet sich ein kleines Skate-Element/Rampe, das von den Kindern mit Rollern, Fahrrädern und Skates genutzt wird. Diese hatte früher mehr Elemente, die allerdings abgebaut wurden. An dieser Stelle kann man mit wenigen Mitteln mehr Abwechslung an einer gut erreichbaren Stelle schaffen. So haben Kinder mehr Möglichkeiten, die Freizeit im eigenen Stadtteil zu verbringen, und können sich dort wohlfühlen. Sinnvoll ist die Mitbestimmung und Mitarbeit (Kinderrechte) der Kinder, die Erfahrung haben, welche Elemente attraktiv und platzmäßig geeignet sind. Dies könnte beispielhaft über das Jugendhaus Kalbach geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 829 Aktenzeichen: 67 2
Die Bahnübergänge zwischen Kalbach und dem Alten Flugplatz Bonames/Kalbach verkehrssicherer ausbauen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7052 entstanden aus Vorlage: OF 688/12 vom 29.12.2020 Betreff: Die Bahnübergänge zwischen Kalbach und dem Alten Flugplatz Bonames/Kalbach verkehrssicherer ausbauen Der Magistrat wird gebeten, die Bahnübergange westlich des Unteren Kalbacher Wegs verkehrssicherer zu gestalten. Eine zu prüfende Möglichkeit wäre die Errichtung einer Schranke oder einer Ampel. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, an dieser Stelle die Sicht durch regelmäßigen Rückschnitt der umliegenden Bäume und Sträucher frei zu halten. Begründung: Der parallel zur Talstraße verlaufende Feldweg ist die direkte Wegeverbindung zwischen dem Kalbacher Ortskern und dem alten Flugplatz Bonames/Kalbach. Dieser Weg wird dementsprechend stark von Fußgängern und Radfahrern frequentiert. In der Höhe der U-Bahn-Station "Kalbach" quert der Feldweg die Schienen der Linie U 2 und U 9, wobei dieser Übergang und auch die beiden südlicheren Übergänge nicht gesichert sind. Da teils die Einsehbarkeit an diesen Stellen stark eingeschränkt ist, sollten die Übergänge entsprechend sicherer gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1049 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 155 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 92 14
Verkehrssicherheit L 3019 - Am Weißkirchener Berg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7047 entstanden aus Vorlage: OF 680/12 vom 04.01.2021 Betreff: Verkehrssicherheit L 3019 - Am Weißkirchener Berg Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit auf der L 3019 - Am Weißkirchener Berg zwischen der Einmündung der Altenhöferallee und der Kreuzung Am Weißkirchener Berg/L 3019 (erste Einmündung nach Kalbach) durch eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h zu verbessern. Begründung: Am 24.09.2020 ereignete sich ein Verkehrsunfall mit Todesfolge zwischen einem (die Straße querenden) Motorroller und einem aus Richtung Kalbach kommenden Auto. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit an dieser schlecht einsehbaren Stelle kann das Risiko künftiger Unfälle deutlich senken. Aktuell besteht in diesem Bereich eine Mischung von Geschwindigkeitsbegrenzungen von teils 60 km/h, teils 70 km/h. Eine einheitliche Regelung reduziert die Verwirrung und kann die Akzeptanz steigern. Da der genannte Straßenabschnitt gleichzeitig die primäre Autoverbindung zwischen den beiden Teilen Kalbach und Riedberg des Ortsbezirks 12 ist, liegt eine stärkere Anlehnung an innerörtliche Geschwindigkeiten ebenfalls nahe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 986 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7064 entstanden aus Vorlage: OF 703/12 vom 17.12.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST1248/20 Seit nunmehr rund 24 Jahren hat Kalbach Tempo 30, was allseits bekannt ist und sich bewährt hat. Mit der Umsetzung von Tempo 30 haben sich die Verkehrsschilder stark reduziert. Der Rad- und Fußgängerverkehr wurde deutlich sicherer, Personenschäden traten nicht mehr ein. Die Kalbacher Hauptstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihres Ausbaustandards entgegen der Stellungnahme des Magistrats zum Riedberg (ST 1248 vom 26.06.2020) mit regelmäßig verkehrenden Buslinien eine Tempo-30-Straße. Auch Kalbach-Riedberg leidet wie weite Bereiche von Frankfurt unter Feinstaub, da sich eine A 661 mit 80.000 und einer A 5 mit 150.000 täglichen Fahrzeugbewegungen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadtteil befinden. Daher müssen alle Möglichkeiten der Reduzierung in Betracht gezogen werden. Daher sollte der Magistrat nicht verkehrspolitische Aspekte über gesundheitliche Risiken stellen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Riedbergallee, die Graf-von-Staufenberg-Allee sowie die Altenhöferallee künftig mit Tempo-30- Streckenanordnungen zu versehen. Begründung: Mit großer Mühe gelingt es der Stadt Frankfurt nur durch ein Tempolimit von 40 km/h, die Umweltbelastungen durch Feinstaub zu reduzieren. Daher sollte in einem hauptsächlich zum Wohnen und Leben bestimmten Ortsbezirk Tempo 30 flächendeckend gelten. Nach § 45 Absatz 1 c StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30 im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigungen und Schadstoffbelastungen. Die Entscheidung obliegt dann den Straßenverkehrsbehörden aufgrund der eigenen Ermessensgrundlage nach § 45 StVO (bes. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 und 5). Anders als in der Stellungnahme ST 1248 erwähnt, besteht durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO die Möglichkeit von Verkehrsbeschränkungen, wenn diese dem Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen dienen. Dabei muss eine Zustimmung der obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 980 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsspiegel gegenüber der Einfahrt der Golf Range
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7063 entstanden aus Vorlage: OF 702/12 vom 29.12.2020 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber der Einfahrt der Golf Range Der Magistrat wird gebeten, einen doppelseitigen Verkehrsspiegel gegenüber der Einfahrt der Golf Range am Martinszehnten (siehe Bild) aufzustellen. Dieser soll die Ausfahrt vom Parkplatz der Golf Range und der Sportanlage Am Martinszehnten sicherer gestalten. Begründung: Bei der Ausfahrt des Sportgeländes Am Martinszehnten auf der Höhe des Bistros Golf Range sind die Sichtverhältnisse oft schwierig. An dieser Stelle sind auf dem Seitenstreifen oft parkende Lkws, die die Sicht blockieren, und Büsche, die nicht zurückgeschnitten sind. Durch einen Verkehrsspiegel kann an dieser Stelle mit sehr kleinem Aufwand die Ausfahrtsituation stark verbessert werden. (Quelle: Apple Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 981 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 7
Spielgeräte in der Kita am Kalbacher Stadtpfad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7059 entstanden aus Vorlage: OF 696/12 vom 18.12.2020 Betreff: Spielgeräte in der Kita am Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten, die an die Kita 10 bereits vor Monaten gelieferten Spielgeräte möglichst schnell aufzubauen. Begründung: Für Kinder sind nicht nur eine liebevolle Betreuung und Spielangebote, sondern auch eine optisch positive Umgebung für ihre körperliche und seelische Entwicklung sehr wichtig. Im Hof der Kita 10 im Kalbacher Stadtpfad sind einige Spielgeräte gelagert, um sie zu gegebenem Zeitpunkt aufzubauen. Der Sandkasten ist wegen Sicherheitsmängeln abgesperrt und das nun schon seit zwei Jahren und die bereits schon lange gelieferten Geräte stehen hinter einer Absperrung und können nicht bespielt werden. Die Situation ist für die Kinder nicht nachvollziehbar, die Spielgeräte sind da, sie wollen spielen, können sich aber nur mit wenigen beweglichen Spielgeräten beschäftigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 585 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2066 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67 2
Asphaltierung Radweg im Feld zwischen Kalbach und Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7051 entstanden aus Vorlage: OF 686/12 vom 17.12.2020 Betreff: Asphaltierung Radweg im Feld zwischen Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg von der Bonifatiusstraße kommend Richtung Riedberg vor der Unterführung der U-Bahn in einem Teilstück von circa 120 Metern zu asphaltieren. Begründung: Dieser Radweg ist ein durchgehender Verbindungsweg vom Riedberg (Parkstadt 2000) an den Kleingärten vorbei in Richtung Kalbach. Da gerade Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer diesen Weg stark frequentieren, ist dieser Streckenabschnitt in einen guten Zustand zu versetzen. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 983 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 5
Gefährlicher Bahnübergang in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7014 entstanden aus Vorlage: OF 1114/10 vom 14.12.2020 Betreff: Gefährlicher Bahnübergang in Bonames Vorgang: OM 4382/19 OBR 10; ST 1446/19 In der Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1446, ist unter anderem zu lesen: "Derzeit wird der Bereich westlich des Bahnübergangs am Oberer Kalbacher Weg von Hessen Mobil überplant. Bestandteil der Planung ist eine neue Geh- und Radweganlage zwischen Kalbach und Bonames. Dies betrifft auch den Bereich der westlichen Verkehrsinsel. Diese Planung wird mit der Stadt Frankfurt am Main, unter Berücksichtigung der Situation am Bahnübergang, abgestimmt." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat 10 umgehend die Planungen zur Kenntnis zu bringen und diese möglichst im Rahmen einer Sitzung öffentlich vorzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat 10 wäre keinesfalls damit einverstanden, dass wichtige Angelegenheiten (beispielsweise seitens Hessen Mobil) geplant werden, aber nicht öffentlich vorgestellt würden. Dies geschah leider hinsichtlich der neuen Omega-Brücke am Frankfurter Berg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4382 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1446 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 967 Aktenzeichen: 32 1
Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad (KIZ 10)
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2021, OF 706/12 Betreff: Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad (KIZ 10) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Was war der Grund für den Auszug der Kinder und Erzieher*innen aus dem Kinderzentrum (KIZ 10)? 2. Wie lange dauert die Sanierung bzw. Renovierung? 3. Was ist an Maßnahmen und Ausweichquartieren geplant und in welchem Zeitfenster? 4. Wo und wie sollen diese errichtet bzw. gefunden werden? 5. Wie erfolgen in Zeiten des Lockdowns die Verteilung der Kinder und deren Erzieher*innen, um allen eine höchstmögliche Kontaktreduzierung unter Einhaltung der Hygienevorschriften zu gewährleisten? 6. Welche zusätzlichen Räumlichkeiten (z.B. zur Essensversorgung, Toiletten, Waschräume, etc.) werden an den drei aufnehmenden Einrichtungen (KIZ Im Hain 134, KIZ Magda-Spiegel-Weg, KIZ Ernst-Balser-Straße), geplant und/oder errichtet, um die Kinder aus den Turnräumen wieder in kindgerechten Gruppenräumen unterzubringen? 7. Wie soll der überschaubare Außenbereich der drei KIZ weitere Kinder aufnehmen? 8. Wie wird zeitnah sichergestellt, dass es nicht in allen drei aufnehmenden Einrichtungen eine Überbelegung gibt, die nun durch die zusätzlichen Kinder eingetreten ist? Begründung: Nach Auskunft einer Elternvertreterin des KIZ 10 erhielten die Eltern am Freitag, den 11.12.20 eine Information, dass ihre Kinder ab Montag, den 14.12.20 in drei verschiedenen Kitas (KIZ Im Hain, KIZ Magda-Spiegel-Weg, KIZ Ernst-Balser-Straße) ausgelagert werden müssen. Es stehen dringende Sanierungsmaßnahmen an, um eine sichere Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Bei einer Ortsbegehung im KIZ 10 wurden so gravierende Mängel festgestellt, dass diese Entscheidung getroffen werden musste. Seit dieser Zeit befinden sich in jeder der drei Kindergartengruppen des KIZ Im Hain je 5 zusätzliche Kinder und im Hort weitere 24 Kinder. Im KIZ Magda-Spiegel-Weg wird eine Kindergartengruppe mit 26 Kindern im Turnraum betreut und im KIZ Ernst- Balser-Straße werden 29 Kinder in einem Turnraum betreut. Dieser Zustand ist - gerade in der jetzigen Zeit - nicht zu akzeptieren und muss von Seiten der Stadt Frankfurt unverzüglich geändert werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1895 2021 Die Vorlage OF 706/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
Weiter lesenMehr Bäume für Talstraße und Bonifatiusstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6947 entstanden aus Vorlage: OF 676/12 vom 16.11.2020 Betreff: Mehr Bäume für Talstraße und Bonifatiusstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Planung für die Sanierung der Talstraße und den Ausbau der Bonifatiusstraße deutlich mehr Bäume und Begrünung einzuplanen, als es in den aktuellen Plänen der Fall ist. Folgende Standorte sollen geprüft und nach Möglichkeit bepflanzt werden: - Fünf Bäume auf der südöstlichen Seite der Bonifatiusstraße, z. B. an den in der Skizze vorgeschlagenen Standorten. - Drei weitere Bäume im südöstlichen Bereich der Talstraße (zwischen Alter Riedbergstraße und Bonifatiusstraße). Je einen Baum vor den Häusern 80/82, 88/90 und 100/100a soll gepflanzt werden. - Einen Baum vor den Hausnummern 64 und 66. - Zwei Bäume oder eine andere Form von Begrünung an der Talstraße vor den Hausummern 48 und 50 zur Auflockerung der geplanten Folge von sieben Stellplätzen. An dieser Stelle bitte auf die Sicht der Busfahrerinnen und Busfahrer achten. - Je einen Baum vor den Hausnummern 44, 46, 54 sowie 56 - die Planung sieht dort bislang nur Grünflächen vor. Falls Bäume dort nicht möglich sind, soll eine andere Form von möglichst großer Bepflanzung gewählt werden. (Bildquellen: Karten aus dem Handout der Ortsbeiratssitzung vom 19.06.2020 mit eigener Bearbeitung) Begründung: Aktuell gibt es im Bereich der Talstraße wenige Bäume und wenig Begrünung insgesamt. Gerade der nordwestliche Teil ist durchgängig versiegelt. In den Planungen für eine Sanierung sind mehr neue Stellplätze als eigentlich benötigt für Pkw vorgesehen. Die meisten Anwohnerinnen und Anwohner verfügen bereits über Stellplätze auf dem eigenen Grundstück. Stellplätze im öffentlichen Raum werden zwar weiter benötigt, aber nicht in der geplanten Zahl. Die Talstraße ist mit der Buslinie 29 sehr gut an den ÖPNV angeschlossen, sodass nicht alle Anwohnerinnen und Anwohner auf das Auto angewiesen sind. In Zeiten des Klimawandels und immer extremeren Wetterphänomenen muss ein größerer Fokus auf Begrünung gelegt werden. Bäume reduzieren nicht nur den CO2-Gehalt der Luft, sie sorgen über Verdunstung von Wasser für eine spürbare Abkühlung. Eine dichte Baumbepflanzung kann die Temperatur eines Quartiers in Sommernächten um mehrere Grad Celsius senken. Als Nebeneffekt schluckt Begrünung Schall und wertet eine Straße auch ästhetisch auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.02.2021, OA 679 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 690 Auskunftsersuchen vom 14.07.2023, V 727 Antrag vom 02.02.2024, OF 479/12 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5172 Aktenzeichen: 66 0
Bodenhülsen für die Absperrgitter auf dem Parkplatz vor der Kita Krambambuli
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6940 entstanden aus Vorlage: OF 667/12 vom 12.11.2020 Betreff: Bodenhülsen für die Absperrgitter auf dem Parkplatz vor der Kita Krambambuli Der Magistrat wird gebeten, die Absperrgitter auf dem großen Parkplatz am Kalbacher Stadtpfad (vor der Kita Krambambuli) mit entsprechenden Bodenhülsen zu versehen. Die Absperrgitter sollten händisch und zerstörungsfrei entfernt und wieder eingesetzt werden können. Begründung: Im Sommer dient der Parkplatz am Kalbacher Stadtpfad als Kerbeplatz. Um das Zelt aufzubauen, müssen die Absperrgitter kurzzeitig entfernt werden. In den vergangenen Jahren war dies mit großen Umbauarbeiten verbunden, welche man mit entsprechend standardisierten Hülsen sehr leicht vermeiden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 213 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6939 entstanden aus Vorlage: OF 666/12 vom 12.11.2020 Betreff: Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung Vorgang: OM 557/16 OBR 12; ST 1564/16 Der Magistrat wird gebeten, den Verkehrsspiegel an der Einmündung Talstraße in die Straße Am Hasensprung durch einen doppelten Spiegel mit Blick in beide Richtungen zu ersetzen. Begründung: Die bereits vom Ortsbeirat im August 2016 gestellte Anregung zum Austausch des vorhandenen, einseitigen Verkehrsspiegels durch einen Verkehrsspiegel, der den Verkehrsteilnehmern, Autofahrern und Radfahrern aus beiden Richtungen Einsicht in die Straße Am Hasensprung gewährt, wurde vom Magistrat mit der Stellungnahme vom 21.11.2016, ST 1564, aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt. Wer dort täglich entlangfährt, ist sicher kompetent genug, die gefährliche Situation einzuschätzen. Der bereits vorhandene Verkehrsspiegel ist nur für die Verkehrsteilnehmer sinnvoll, die von Osten kommend in die Straße Am Hasensprung einbiegen wollen. Die Verkehrsteilnehmer, auch die Radfahrer, die von Westen kommen, können in die Straße Am Hasensprung nur einsehen, wenn sie bis zur Mitte der Fahrbahn der Straße Am Hasensprung vorfahren. Um einem entgegenkommenden Fahrzeug auszuweichen, muss man rückwärts über den Zebrastreifen fahren. Diese Straßen sind der offizielle Schulweg der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Kalbach, von daher ist eine vorausschauende Fahrweise hier besonders wichtig. Zusätzlich befinden sich in der Nähe drei Kindertagesstätten. Um die Verkehrssicherheit hier nochmals zu erhöhen, wird um den Austausch des Spiegels gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 557 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1564 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 689 Aktenzeichen: 66 2
Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 665/12 Betreff: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße zu berichten, ob Kalbach als Standort in Betracht kommt. Begründung: Für alle Beteiligten ist es notwendig zu wissen, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetreib in Nachbarschaft zu zwei produzieren Industriebetrieben zu betreiben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1864 2020 Die Vorlage OF 665/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße oder eine andere Schule zu berichten, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetrieb in Nachbarschaft zu zwei produzierenden Industriebetrieben zu betreiben." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
Weiter lesenAbfallbehälter im Bereich Oberer Kalbacher Weg (U-Bahn-Haltestelle „Kalbach“ und Park-and-ride-Platz)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6774 entstanden aus Vorlage: OF 1066/10 vom 12.10.2020 Betreff: Abfallbehälter im Bereich Oberer Kalbacher Weg (U-Bahn-Haltestelle "Kalbach" und Park-and-ride-Platz) Der Magistrat wird gebeten, sämtliche Abfallbehälter im Bereich Oberer Kalbacher Weg (U-Bahn-Haltestelle "Kalbach" und Park-and-ride-Platz) zu überprüfen und möglichst durch größere oder vor Krähen gesicherte Abfallbehälter auszutauschen. Begründung: Der starken Verschmutzung vor Ort soll mit allen geeigneten Maßnahmen begegnet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 424 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 79 4
Holzablagerung auf einer landwirtschaftlichen Fläche
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2020, OF 661/12 Betreff: Holzablagerung auf einer landwirtschaftlichen Fläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. welchen Hintergrund es hat, dass in dem Bereich der Alten Riedbergstraße Ecke Kalbacher Stadtpfad bereits seit einem geraumen Zeitraum gefällte Baumstämme und viele Holzschnitzelberge lagern, 2. ob es sich im eine dauerhafte Lagerstätte handelt und 3. wie künftig weiter damit umgegangen wird. Begründung: Diese ungenutzte landwirtschaftliche Fläche stellt kein Lagerbereich für Holzmaterialien dar und ist daher seiner eigentlichen Nutzung - gerne naturnah - wieder zuzuführen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 23.10.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 661/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1862 2020 Die Vorlage OF 661/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenMainova pachtet verfügbare und nutzbare Gewerbedachflächen, um Energie über Solaranlagen zu erzeugen und zu vertreiben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6600 entstanden aus Vorlage: OF 629/12 vom 05.09.2020 Betreff: Mainova pachtet verfügbare und nutzbare Gewerbedachflächen, um Energie über Solaranlagen zu erzeugen und zu vertreiben Vorgang: B 436/20 1. Der Magistrat wird gebeten, auf die Mainova AG als kommunales Energieversorgungsunternehmen hinzuwirken, künftig verstärkt ungenutzte Dachflächen in Gewerbegebieten des Stadtgebietes Frankfurt am Main zu pachten, um dort Fotovoltaikanlagen zu installieren und zu betreiben. 2. Darüber hinaus wird angestrebt, den vor Ort erzeugten Strom auch den jeweils in den Gewerbegebieten ansässigen Unternehmen über eine Stromkaufvereinbarung (PPA) zur Verfügung zu stellen. Begründung: Allein im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" gibt es ausreichende Dachflächen, die nicht verschattet sind und zur Energiegewinnung zur Verfügung stehen. Hierzu kann das bestehende Solarkataster Hessen zu den verfügbaren und gut nutzbaren Flächen zu Rate gezogen werden. Da die Mainova AG zu 75 Prozent zu der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding gehört und damit in städtischem Eigentum ist, erfolgt somit ein Beitrag zur Klimaneutralität der Stadt Frankfurt am Main. Über das Power Purchase Agreement (PPA - Stromliefervertrag) könnten auch der Bau und der Betrieb, damit die Investitions- und Betriebskosten, finanziert werden. Dies stellt zusammenfassend eine Ergänzung zum Klimaschutz in Frankfurt am Main dar. Hierzu wird auf den Bericht vom 28.08.2020, B 436, verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.08.2020, B 436 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 27 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 91 50
Kanalisation Ecke An der Wellenburg/Kalbacher Stadtpfad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6596 entstanden aus Vorlage: OF 625/12 vom 03.09.2020 Betreff: Kanalisation Ecke An der Wellenburg/Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten, den Ablauf zur Kanalisation an der Ecke An der Wellenburg/Kalbacher Stadtpfad zu verbessern. Begründung: Dieser läuft mittlerweile bei jedem etwas länger andauernden Regen über und überschwemmt Teile der Straße und des Bürgersteigs. Bei Regen müssen Fußgänger regelmäßig auf die Straße ausweichen. Selbst mehrere Störungsmeldungen führten nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation. Sicherlich ist es auch nicht im Sinne der Stadtentwässerung, wenn ein Abfluss nicht ordnungsgemäß funktioniert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 306 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Planung von Elektroladesäulen bei der Grundsanierung der Talstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6599 entstanden aus Vorlage: OF 628/12 vom 03.09.2020 Betreff: Planung von Elektroladesäulen bei der Grundsanierung der Talstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo bei der Grundsanierung der Talstraße Elektroladesäulen errichtet werden können. Begründung: Wenn die Talstraße grundsaniert wird, ist mit aufwendigen Bodenarbeiten zu rechnen. Bei dieser Gelegenheit könnte man Elektroladesäulen installieren und so die Akzeptanz von alternativen Antriebsformen erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 24 Anregung vom 19.02.2021, OA 680 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 91 52
Aktuelle Statistik über die Notwendigkeit neuer Gewerbegebiete auf bisher nicht versiegelten Flächen mit Zahlen von 2020 erstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6375 entstanden aus Vorlage: OF 298/15 vom 18.08.2020 Betreff: Aktuelle Statistik über die Notwendigkeit neuer Gewerbegebiete auf bisher nicht versiegelten Flächen mit Zahlen von 2020 erstellen Der Magistrat wird aufgefordert, eine aktuelle Statistik zu der Notwendigkeit der Ausweisung weiterer Gewerbegebiete auf bisher nicht versiegelten, aber aus klimatischen Gründen zu erhaltenden Freiflächen vorzulegen - unter besonderer Berücksichtigung der nördlichen Frankfurter Stadtteile. Dabei ist darzulegen, - wie hoch der aktuelle Bedarf an Gewerbeflächen in Frankfurt und speziell im Frankfurter Norden ist; - wie hoch der derzeitige Leerstand solcher Flächen ist; - wie sich der Flächenbedarf in den letzten Jahren entwickelt hat; - wie sich der Leerstand in den letzten Jahren entwickelt hat, speziell: wie sich der Leerstand im Jahr 2020 aufgrund der Coronakrise entwickelt hat; - wie viel Gewerbefläche in Wohnraum umgewandelt wurde (2015 bis 2020); - wie viel Gewerbefläche nach derzeitiger Planung demnächst in Wohnraum umgewandelt werden soll; - wie viele An- und Abmeldungen von Gewerbetrieben in den letzten Jahren (2015 bis 2020) aufgetreten sind; - auf welchen nicht oder nicht (mehr) vollständig genutzten bzw. künftig frei werdenden Flächen diese Notwendigkeit - auch unter erweiterten Kosten - umgesetzt werden kann beziehungsweise im negativen Fall, warum dies nicht möglich sein soll; - wie die Verkehrsproblematik, die durch das erhöhte Fahrzeugaufkommen wegen der weiteren Gewerbeansiedlung in Nieder-Eschbach entstehen wird, bewältigt werden soll. Die Statistik hat sich auf aktuelle Zahlen aus 2020 zu beziehen, unter besonderer Berücksichtigung des Corona-bedingten Rückgangs der Nachfrage nach weiteren Gewerbeflächen aller Art (z. B. durch Homeoffice) in der kommenden Dekade. Begründung: Der Wunsch der IHK nach Gewerbeflächen im Frankfurter Norden besteht seit Jahrzehnten. Allerdings wurde er noch nicht durch konkrete, aktuelle Zahlen belegt. Derzeit ist solch ein Wunsch nicht begründbar, da speziell im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach und Am Martinszehnten durchaus viel Leerstand zu beobachten ist, aber auch Betriebe an Umsiedlung denken. Die Arbeitswelt ist - bedingt durch die Coronakrise - im Wandel, dies sollte bei der Planung von Gewerbe bedacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2020, ST 2189 Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2726 Aktenzeichen: 61 0
Mehrzweckraum Kalbacher Stadtpfad
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2020, OF 604/12 Betreff: Mehrzweckraum Kalbacher Stadtpfad In der ST 1346 vom 27.07.2020 wird berichtet, dass eine sechsgruppige Kita mit einem durch den Stadtteil nutzbaren Mehrzweckraum geplant wird. Hierzu wurde vom Ortsbeirat ein Anforderungskatalog erarbeitet, welcher in der OA 343 vom 30.11.2018 zu finden ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Planungsstand bzgl. der Anlage und insbesondere des Mehrzweckraums am Kalbacher Stadtpfad zu berichten. Begründung: Ein entsprechend großer Veranstaltungsraum wird im Stadtteil dringend benötigt. Von daher sind diese Informationen für die Planungen von Veranstaltungen relevant. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1747 2020 Die Vorlage OF 604/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenQuerung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5940 entstanden aus Vorlage: OF 553/12 vom 29.01.2020 Betreff: Querung der Kalbacher Hauptstraße im Kreuzungsbereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz verbessern Vorgang: M 208/91; OM 1693/12 OBR 12; ST 129/13; OM 3938/15 OBR 12; ST 718/15 Der Magistrat wird gebeten, entsprechend früherer Ortsbeiratsbeschlüsse und der Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 718, den kritischen Kreuzungsbereich Am Zedernholz/Bonifatiusstraße/Kalbacher Hauptstraße so umzugestalten, dass eine sichere Querung der Kalbacher Hauptstraße für Rad- und Fußverkehre ermöglicht wird. Begründung: In 2019 wurde der vom Ortsbeirat begrüßte Lückenschluss der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames/Kalbach im Bereich Am Martinszehnten/Am Zedernholz fertiggestellt und somit die gewünschte Nutzung der Straße Am Zedernholz für den Radverkehr spürbar verbessert. Diese optimierte Streckenführung endet jedoch in Höhe der Kalbacher Hauptstraße, da hier keine Querungshilfen bestehen. Auch nutzen nach wie vor viele Sportlerinnen und Sportler des Sport- und Freizeitzentrums Kalbach, die mit der U-Bahn an- und abreisen, den kürzeren Weg über den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an dieser ungesicherten Stelle die Kalbacher Hauptstraße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Mit der Stellungnahme ST 718 wurde dem Ortsbeirat die Aufnahme der Kreuzung Kalbacher Hauptstraße/Bonifatiusstraße/Am Zedernholz in das Lückenschlussprogramm Radverkehr mit dem Ziel, die Querbarkeit der Kalbacher Hauptstraße zu verbessern, mitgeteilt und eine Umsetzung der Maßnahme für 2016 in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat begrüßt die Aufnahme in das Lückenschlussprogramm sehr. Der Ortsbeirat erkennt in einer Umgestaltung des kritischen Bereiches nicht nur eine Erhöhung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle, sondern auch eine generelle Förderung des Fuß- und Radverkehres und bittet um Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1639 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 129 Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3938 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 718 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1247
Zwei entfernte Bäume an der Bushaltestelle „Am Weißkirchener Berg“ ersetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5942 entstanden aus Vorlage: OF 556/12 vom 02.03.2020 Betreff: Zwei entfernte Bäume an der Bushaltestelle "Am Weißkirchener Berg" ersetzen Der Magistrat wird gebeten, an der Bushaltestelle "Am Weißkirchener Berg" in Fahrtrichtung Nordweststadt auf der öffentlichen Fläche die zwei Bäume nachzupflanzen, die infolge einer privaten Baumaßnahme entfernt wurden. Begründung: Jeder Baum ist für das Stadtklima bedeutsam und spendet im Sommer unmittelbaren Sonnenschutz für die an der Haltestelle wartenden Personen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1359 Antrag vom 26.04.2021, OF 26/12 Aktenzeichen: 66 0
Oberer Kalbacher Weg in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5864 entstanden aus Vorlage: OF 939/10 vom 24.02.2020 Betreff: Oberer Kalbacher Weg in Bonames Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerweg im Bereich zwischen der Zufahrt zur Frankfurter Volksbank und der Bonameser Hainstraße beispielsweise durch zusätzliche Poller von störend abgestellten Fahrzeugen frei zu halten. Begründung: Der Fußgängerbereich und die Einfahrten werden ständig von nicht legal abgestellten Fahrzeugen zugeparkt, sodass weder für Fußgänger noch für Autofahrer dort ein Durchkommen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1180 Aktenzeichen: 66 2
Straßen- und Bürgersteigsperrung Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg nach 1,5 Jahren beenden
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2020, OF 562/12 Betreff: Straßen- und Bürgersteigsperrung Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg nach 1,5 Jahren beenden Vor rund 1,5 Jahren wurde der obige Abschnitt in Kalbach gesperrt, um einige Neubauten zu errichten. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat 1. wird gebeten nach nunmehr rund 1,5 Jahren den obigen Abschnitt Bachstraße Ecke Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchner Berg wieder für den Fuß, Rad-und Kraftfahrverkehr zugänglich zu machen und die Sperrung zu beenden und 2. mitzuteilen, welche Gründe dem entgegenstehen die Straße wieder für den öffentlichen Verkehr freizugeben, da das Bauvorhaben schon weit fortgeschritten ist. Begründung: In der Stadt Frankfurt am Main werden an unzähligen Ecken im Stadtgebiet Neubaumaßnahmen im Rahmen von Ausnutzung von Baulücken durchgeführt. Wenn für jede Neubaumaßnahme 1,5 Jahre Straßen (teilweise), Kreuzungen, Bürgersteige gesperrt werden würden, wäre mit erheblichen Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner zu rechnen. Da sich seit einem halben Jahr diese Beschwerden gegenüber den Mitgliedern im Ortsbeirat häufen, die Vertreter des Ortsbeirates diesen Zustand nicht beenden können, muss dies nun zeitnah durch die Stadt Frankfurt am Main öffentlich erklärt oder beendet werden. Nur abschließend ist zu erwähnen, dass dieser Bereich auch ein Schulweg in einem gefährlichen Kurvenbereich ist, der allein aus Sicherheitsgründen keine weitere Schließung rechtfertigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 562/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenBeidseitiges absolutes Halteverbot in der Straße Am Brunnengarten
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2020, OF 557/12 Betreff: Beidseitiges absolutes Halteverbot in der Straße Am Brunnengarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Am Brunnengarten" vom Kreuzungsbereich der Straße "Zum Bergwerk" und bis in Höhe der ersten Grundstückszufahrten (ca. 10 Meter in nördlicher Richtung), anstelle des einseitig bestehenden, eingeschränkten Halteverbots, auf beiden Straßenseiten ein absolutes Halteverbot einzurichten. Begründung: Im genannten Einmündungsbereich parken wiederholt Fahrzeuge und behindern nicht nur den Fußgängerverkehr, sondern auch das Ein- und Ausbiegen von Fahrzeugen massiv bzw. machen dies unmöglich. Die Einrichtung eines absoluten Halteverbots soll dazu dienen, den Grad der Regelbefolgung zu erhöhen und Fahrzeuge hier nicht abzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 557/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 557/12 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenMarkierungen der Tempo-30-Zone in Kalbach und temporäre Geschwindigkeitsanzeigetafeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5639 entstanden aus Vorlage: OF 525/12 vom 06.01.2020 Betreff: Markierungen der Tempo-30-Zone in Kalbach und temporäre Geschwindigkeitsanzeigetafeln Vorgang: OM 3724/14 OBR 12; ST 282/15 Der Magistrat wird gebeten, entsprechend seiner Stellungnahme vom 20.02.2015, ST 282 (zur OM 3724 vom 05.12.2014), die zugesagte, aber noch nicht umgesetzte Anbringung einer Fahrbahnmarkierung "Tempo 30" im Einfahrtsbereich von der Umgehungsstraße L 3019 in die Straße Lange Meile auszuführen. Da die Beachtung der Tempo-30-Zone in Kalbach leider schwindet, sollen mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln vorübergehend in den vier Einfahrtsbereichen Kalbachs aufgestellt werden. Begründung: Während in den engen Straßen des Ortskerns zwangsläufig mit verminderter Geschwindigkeit gefahren wird, sind besonders in den Straßen Am Weißkirchener Berg, Lange Meile, Talstraße und in Teilbereichen der Kalbacher Hauptstraße Fahrgeschwindigkeiten deutlich über Tempo 30 festzustellen. Um auf die Geschwindigkeitsanordnungen aufmerksam zu machen, sind zeitlich befristete, mobile Geschwindigkeitsanzeigetafeln in den oben genannten Straßenbereichen zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2014, OM 3724 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 282 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 708 Antrag vom 29.09.2023, OF 344/4 Auskunftsersuchen vom 17.10.2023, V 771 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit in der Straße Am Weißkirchener Berg insbesondere für Schulkinder erhöhen - Errichtung von erhöhten Bordsteinen und Drängelgittern prüfen, um das Überfahren der Bordsteine zu verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5638 entstanden aus Vorlage: OF 524/12 vom 06.01.2020 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am Weißkirchener Berg insbesondere für Schulkinder erhöhen - Errichtung von erhöhten Bordsteinen und Drängelgittern prüfen, um das Überfahren der Bordsteine zu verhindern Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen eines Ortstermins Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straße Am Weißkirchener Berg - insbesondere im Bereich der Einmündung der Straße Wirschelweg - zu prüfen und zu berichten. Im Rahmen dieser Prüfungen soll auch geprüft werden, ob die Erhöhung der Bordsteinkanten und/oder die Errichtung von Drängelgittern in dem genannten Bereich auf der ortseinwärts gerichteten Straßenseite geeignet ist, das Überfahren der Bordsteine zu verhindern und damit die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Begründung: Von Anwohnern wurde verschiedentlich berichtet, dass auf der ortseinwärts gerichteten Straßenseite der Straße Am Weißkirchener Berg, insbesondere im Bereich der Einmündung der Straße Wirschelweg, Kraftfahrzeuge, u. a. auch Linienbusse, häufig über die in diesem Bereich recht flachen Bordsteine fahren, um dem Gegenverkehr auszuweichen, statt den Gegenverkehr abzuwarten. Dieses Verhalten stellt insbesondere deshalb eine Gefährdung dar, weil die Einmündung der Straße Wirschelweg in die Straße Am Weißkirchener Berg auch einen Schulweg darstellt und Eltern verschiedentlich vor dem Hintergrund des festgestellten "Überfahrens" der Bordsteinkante ihre Kinder bereits auf anderen Wegen in die Schule schicken. Vor diesem Hintergrund soll geprüft werden, ob und wie die Verkehrssicherheit in dem Bereich erhöht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 794 Aktenzeichen: 66 2
Prüfung des Bedarfs und der Schulraumkapazitäten in Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5643 entstanden aus Vorlage: OF 535/12 vom 15.01.2020 Betreff: Prüfung des Bedarfs und der Schulraumkapazitäten in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, den konkreten Bedarf und die Kapazitäten von Schulräumlichkeiten in Kalbach zu prüfen und hierüber zu berichten. Dabei sind auch die Containeranlage in der Talstraße 26a und potenzielle weitere Erweiterungsflächen zu berücksichtigen. Bezüglich des Bedarf s ist eine detailliertere und aktuellere Aufstellung als die des Schulentwicklungsplans wünschenswert und notwendig. Begründung: In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass sich die Kapazitäten der Grundschule Kalbach am Limit bewegen. Im wachsenden Stadtteil Kalbach-Riedberg ist der Bedarf an Schulplätzen stark ansteigend, dieser Tatsache ist mit detaillierteren Daten Sorge zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1427 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Erneuerung der Talstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 518/12 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Erneuerung der Talstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Haushaltsmittel, welche im aktuellen Haushaltsentwurf für die Grunderneuerung der Talstraße in Kalbach vorgesehen sind, werden in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die Talstraße beschäftigt den Ortsbeirat 12 schon seit Jahrzehnten. Es ist zu begrüßen, dass die Grunderneuerung im Haushaltsentwurf vorgesehen ist, mit diesem Antrag bekräftigt der Ortsbeirat dieses Anliegen nochmals. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 21 2020 1. Die Vorlage OF 518/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin (möglichst Montag- oder Freitagnachmittag) mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSpender für Hundekottüten im Kalbacher Freizeitpark und im Bonifatiuspark aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5513 entstanden aus Vorlage: OF 505/12 vom 17.11.2019 Betreff: Spender für Hundekottüten im Kalbacher Freizeitpark und im Bonifatiuspark aufstellen Der Magistrat wird gebeten, im Freizeitpark Kalbach und im Bonifatiuspark auf dem Riedberg Spender für Hundekottüten aufzustellen und dabei zu prüfen, ob es plastikfreie Varianten der Beutel gibt. Im Freizeitpark Kalbach bieten sich Stationen am Zugang von der Kalbacher Hauptstraße oder vom Kalbacher Stadtpfad an. Im Bonifatiuspark sollten die Spender im Bereich der neu ausgewiesenen Hundefreilauffläche angebracht werden. Begründung: In diesen Parkanlagen werden viele Hunde ausgeführt, und es gibt immer wieder Beschwerden von Anliegern, dass der Kot nicht von den Hundebesitzern entfernt wird. Sie hoffen, dass diese Situation sich mit dem Aufstellen von Hundekottütenspendern verbessert. Es haben sich auch schon Hundehalter bereit erklärt, als Pate zur Verfügung zu stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 187 Aktenzeichen: 67 0
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