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Meine Nachbarschaft: Jürgen-Ponto-Platz

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Haushalt 2026 Produktbereich 22: Umwelt Produktgruppe 22.09: Grün- und Freiflächen Mobile Begrünung Münchener Straße

07.11.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2025, OF 1776/1 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich 22: Umwelt Produktgruppe 22.09: Grün- und Freiflächen Mobile Begrünung Münchener Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden Mittel in Höhe von 50.000 Euro für 4- 5 "Pflanzbehälter" zur Begrünung der Münchener Str. eingestellt. Begründung: Da es in der Münchener Str. aufgrund von dort verlegten Leitungen, Rohren und Untertunnelung der Straße keine direkte Bepflanzung mit Bäumen möglich ist, sollen dort große Pflanzkübel aufgestellt werden, die mit Laubbäumen als obere Begrünung und weiteren kleineren Pflanzen als untere Begrünung bepflanzt werden; ähnlich wie dies auch schon vor einigen Jahren im Oeder Weg gemacht wurde. Positioniert werden sollen diese auf bisherigen Autoparkplätzen in der Straße, die dafür entsprechend umgewidmet werden. Mit der genannten Summe müsste es möglich sein mindestens 4 - 5 solcher Pflanzbehälter in der Münchener Str. aufzustellen. Im Bahnhofsviertel insgesamt, aber speziell auch in der Münchener Str. fehlt es an Grün. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Viele Anwohner:innen, aber auch Besucher:innen, wünschen sich - auch und gerade in einem urbanen Stadtgebiet wie dem Bahnhofsviertel - eine höhere Aufenthaltsqualität durch mehr Grün. Angesichts des Klimawandels und des damit verbunden Anstiegs der Durchschnittstemperaturen können solche zusätzlichen Bäume und Pflanzen zu einem besseren Mikroklima beitragen. Gerade im Bahnhofsviertel, das in Teilen der Bevölkerung und der öffentlichen Wahrnehmung oft einen schlechten Ruf hat, könnte eine solche Bepflanzung zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität und des Stadtbilds beitragen. Da das Bahnhofsviertel besser als die meisten anderen Stadtteile an den ÖPNV angeschlossen ist und es gleich mehrere fußläufig erreichbare Parkhäuser in diesem Bereich gibt, ist die Wegnahme von einigen wenigen Parkplätzen in der Münchener Str. auch vertretbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Falschparkende in der Niddastraße

21.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7568 entstanden aus Vorlage: OF 1743/1 vom 30.09.2025 Betreff: Falschparkende in der Niddastraße Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Verkehrsprobleme in der Niddastraße zwischen Elbestraße und Weserstraße in Bezug auf Falschparkende behoben werden. Begründung: Die Niddastraße ist zwischen Elbestraße und Weserstraße eine Zweirichtungsstraße. Auf der nördlichen Straßenseite wird jedoch - vor allem abends - entgegen der Fahrtrichtung im Halteverbot geparkt, wodurch ein Verkehr in zwei Richtungen nicht mehr möglich ist. Dies führt zu Hupkonzerten und bedrohlichen Situationen. Anwohnende kommen nicht mehr in ihre Tiefgaragen und Orte für Feuerwehrdrehleitern sind zugeparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Verkehrschaos in der nördlichen Niddastraße beenden

04.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1742/1 Betreff: Verkehrschaos in der nördlichen Niddastraße beenden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das tägliche Verkehrschaos in der Niddastraße zwischen Elbestraße und Weserstraße unverzüglich durch geeignete Maßnahmen zu beenden. Das Parken von PKWs im absoluten Halteverbot auf der nördlichen Seite muss unverzüglich beendet werden. Begründung: Die Niddastraße hat zwischen Elbestraße und Weserstraße einen Zwei-Richtungs-Verkehr. Auf beiden Seiten der Straße existiert absolutes Halteverbot. Jedoch parken täglich PKWs auf der nördlichen Seite der Straße. Der Straßenraum wird dabei so weit verengt, dass die Straße faktisch nur noch als Einbahnstraße nutzbar ist. Es fahren jedoch aus beiden Richtungen PKWs und LKWs in die Niddastraße, diese begegnen sich dann frontal in der Mitte der Straße. Durch Rangieren und Rückwärtsfahren wird versucht die Situation zu lösen. Insbesondere im Bereich der Weserstraße führt das zu erheblichen Verkehrsproblemen und Rückstaus. Außerdem sind die Zufahrten zu den Gebäuden Niddastraße 32 und zur momentanen Baustellenfläche oft blockiert. Auf den Bildern (Quelle: privat) ist deutlich zu sehen, wie Autos auf die Gegenspur fahren müssen, weil sie sonst an den falsch geparkten Autos nicht vorbei kommen. Es besteht in diesem Bereich dringender Handlungsbedarf, damit das tägliche Verkehrschaos nicht noch zu größeren Unfällen führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1742/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Radverkehr über den Kaisersack wieder ermöglichen

02.09.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7304 entstanden aus Vorlage: OF 1689/1 vom 12.08.2025 Betreff: Radverkehr über den Kaisersack wieder ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit eine Querung des Kaisersacks zwischen Kaiserstraße und Hauptbahnhof mit dem Fahrrad wieder ermöglicht wird. Dazu sollen die Verkaufsstände nicht wieder in die Mitte versetzt werden, sondern am Rand stehen, um den abgesenkten Bordstein in Richtung Kaiserstraße wieder befahrbar zu machen, oder ersatzweise ein weiterer Bordstein abgesenkt werden. Begründung: Auf Anregung des Ortsbeirats wurden vor einigen Jahren die hohen Bordsteine teilweise abgeflacht, um eine fahrradtaugliche Verbindung vom Hauptbahnhof in die Alt- und Innenstadt zu schaffen. Durch das Aufstellen von Verkaufsständen und anderem Mobiliar ist diese Verbindung inzwischen dauerhaft blockiert. Der Magistrat muss hier eine Lösung finden, um diese wichtige Radverbindung wiederherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Kaiserstraße zwischen Gallusanlage und Neuer Mainzer Straße

02.09.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7294 entstanden aus Vorlage: OF 1678/1 vom 12.08.2025 Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Kaiserstraße zwischen Gallusanlage und Neuer Mainzer Straße Der Magistrat wird gebeten, den Straßenabschnitt der Kaiserstraße zwischen Gallusanlage und Neuer Mainzer Straße so umzugestalten, dass ein Fußgängerstreifen eingerichtet werden kann, um den Fußgänger*innen auf dem stark frequentierten Weg durch die Wallanlage von der Alten Oper zum Willy-Brandt-Platz und umgekehrt Vorrang vor dem Autoverkehr zu geben. Zudem soll der Fußgängerüberweg im Zuge der Umgestaltung eingerichtet werden. Begründung: Die Kaiserstraße durchschneidet die Wallanlagen, die als grüne Lunge eine wichtige Funktion für Frankfurts Klima hat. Dementsprechend wird sie von Fußgänger*innen und Fahrradfahrenden stark frequentiert, vor allem als Verbindung zwischen Alter Oper und Willy-Brandt-Platz. Daher sollte diese Personengruppe auch Vorrang haben. An der beschriebenen Stelle muss man häufig warten, um die Straße überqueren zu können. Erschwerend kommt hinzu, dass dieser Straßenabschnitt auch als Rennstrecke von Taxifahrer*innen genutzt wird, um die Grünphase der Ampel an der Neuen Mainzer Straße noch zu erreichen, was die Überquerung zusätzlich gefährlich macht. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Überflüssige Ampel Kaiserstraße/Moselstraße abbauen, Fußgängerüberwege einrichten

02.09.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7303 entstanden aus Vorlage: OF 1688/1 vom 12.08.2025 Betreff: Überflüssige Ampel Kaiserstraße/Moselstraße abbauen, Fußgängerüberwege einrichten Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Kaiserstraße/Moselstraße zu entfernen und stattdessen eine Rechts-vor-Links-Regelung ohne weitere Vorfahrtsregelung einzuführen. Zusätzlich sind drei Fußgängerüberwege einzurichten: 1. Über die Kaiserstraße östlich der Kreuzung 2. Über die Moselstraße westlich der Kreuzung 3. Über die Moselstraße östlich der Kreuzung Begründung: Durch die Einrichtung einer Fußgängerzone und die begonnene Umgestaltung des sogenannten Kaisersacks entfällt die Grundlage für die bestehende Lichtsignalanlage. Fußgängerüberwege sind eine sinnvolle und zeitgemäße sowie kostengünstigere Lösung, die zugleich den Fußverkehr ohne unnötige Wartezeiten ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Fahrradständer vor dem TegutSupermarkt in der Kaiserstraße

24.06.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7163 entstanden aus Vorlage: OF 1656/1 vom 04.06.2025 Betreff: Fahrradständer vor dem Tegut-Supermarkt in der Kaiserstraße Vorgang: OM 194/21 OBR 1; ST 1534/21 Der Magistrat wird gebeten, vor dem Tegut-Supermarkt in der Kaiserstraße 62 bis 64 ausreichend Fahrradabstellmöglichkeiten zu schaffen, wie der Magistrat bereits in der Stellungnahme vom 3. September 2021, ST 1534, zugesagt hatte. Der Ortsbeirat begrüßt die erhebliche Steigerung der Radbügelmenge im Bahnhofsviertel in den vergangenen Monaten, bittet jedoch um die Umsetzung der lange geforderten Fahrradständer vor dem lokalen Nahversorger. Begründung: Der Bereich vor dem Tegut-Supermarkt in der Kaiserstraße ist bedauerlicherweise weiterhin unterversorgt mit sicheren Fahrradabstellgelegenheiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 194 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1534 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1779 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Nachtleben in der City

27.05.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7068 entstanden aus Vorlage: OF 1622/1 vom 06.05.2025 Betreff: Nachtleben in der City Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob bestimmte öffentliche Bereiche in Frankfurt auch nach 22:00 Uhr stärker für die Außengastronomie genutzt werden können. Hierzu sollen Bereiche geprüft werden, an denen keine oder nur sehr wenige Anwohnende leben und diese nur unwesentlich gestört werden, z. B.: - Hauptwache - Roßmarkt/Goetheplatz/Rathenauplatz - Zeil (zwischen Hauptwache und Konstablerwache) - Kaiserstraße (östlich der Neue Mainzer Straße) - Junghofstraße 2. zu prüfen und zu berichten, ob diese in Punkt 1 genannten Bereiche generell stärker für das Nachtleben, z. B. Innengastronomie, Klubs und Diskotheken, genutzt werden können und welche Wege es gibt, die nächtliche Wirtschaft in der City mehr in diese Bereiche zu lenken. Begründung: Die TA Lärm ist in Bezug auf die Nachtruhe sehr streng. Ein lockerer Umgang ist nur dort möglich, wo Menschen nicht gestört werden. "Party-Lärm" sollte daher in Gebiete gelenkt werden, in denen möglichst keine Anwohnenden leben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1653

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Neuregelung und Ausschilderung Lieferverkehr Kaisertor

29.04.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6923 entstanden aus Vorlage: OF 1585/1 vom 08.04.2025 Betreff: Neuregelung und Ausschilderung Lieferverkehr Kaisertor Der Magistrat wird gebeten, den Andienungsverkehr der Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe im Abschnitt der Kaiserstraße zwischen Hauptbahnhof und Moselstraße, dem sogenannten Kaisertor, neu zu regeln und den Lieferverkehr vormittags in der Zeit von 05:00 Uhr bis 11:00 Uhr zu ermöglichen. Begründung: Im Zuge der Umwidmung des Kaisertors zur Fußgängerzone sind nicht nur alle Pkw-Parkplätze entfallen, sondern auch die Anlieferbereiche. Lieferfahrzeuge müssen weit entfernt abgestellt werden. Derzeit werden einfahrende Fahrzeuge mit einem Bußgeld belegt, was für die Geschäftsleute nachteilig ist. Foto: Wikipedia Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Planungen für das „Kaisertor“ vorstellen

18.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6663 entstanden aus Vorlage: OF 1558/1 vom 25.02.2025 Betreff: Planungen für das "Kaisertor" vorstellen Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 1 und der geneigten Öffentlichkeit den aktuellen Stand der Planungen zur Neugestaltung des sogenannten "Kaisertors" im Abschnitt der Kaiserstraße zwischen den Straßen Moselstraße und Am Hauptbahnhof vorzustellen und den Ortsbeirat an den Planungen zu beteiligen. Begründung: Mittlerweile wurde dieser Straßenabschnitt dem Straßenverkehr entwidmet. Es besteht eine gewisse Unzufriedenheit bei den Anwohnenden und Gastronomen über den jetzigen Zustand: Es gibt immer noch viel zu viele Fahrzeuge, die das Einfahrt- und Parkverbot ignorieren. Außerdem ist die Müllsituation immer noch nicht unter Kontrolle, da nach wie vor die Mülleimer viel zu früh in den öffentlichen Raum gestellt werden. Es bedarf jetzt dringend einer Vision und konkreten Planung, um die Menschen positiv zu stimmen und die Aufenthaltsqualität vor Ort deutlich zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1315

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Beschilderung Moselstraße - Kaiserstraße verbessern

18.02.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6550 entstanden aus Vorlage: OF 1526/1 vom 02.02.2025 Betreff: Beschilderung Moselstraße - Kaiserstraße verbessern Der Magistrat wird gebeten , die Beschilderung in der Moselstraße so anzupassen, dass Fahrzeugführer, die in die Kaiserstraße (Richtung Kaisertor) abbiegen, schon vor oder an der Ampel darauf hingewiesen werden, dass für sie die Einfahrt möglicherweise verboten ist. Begründung: Wenn man aus nördlicher Richtung auf der Moselstraße fährt und dann an der Ampel rechts in die Kaiserstraße abbiegen möchte, um Richtung Kaisertor zu fahren, kann man noch nicht ahnen, dass dieser Straßenabschnitt mittlerweile für den Verkehr gesperrt ist. Das Verbotsschild für die Einfahrt ist so aufgestellt, dass man es an der Ampel noch nicht sehen kann (siehe Bild). Erst beim Abbiegen kann der Fahrzeugführer das Schild sehen, dann steht er schon auf dem Fußgängerüberweg und muss ein kompliziertes Manöver auf der Kreuzung ausüben, um zu wenden. Dies verursacht mitunter Probleme und birgt Gefahren für Fußgänger und den gesamten Verkehr im Kreuzungsbereich. Der Fahrzeugführer sollte schon vor dem Vorgang des Abbiegens darauf hingewiesen worden sein, dass für ihn die Einfahrt verboten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1166 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Poller in der Münchener Straße entfernen

03.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6245 entstanden aus Vorlage: OF 1410/1 vom 13.10.2024 Betreff: Poller in der Münchener Straße entfernen Der Magistrat wird gebeten, die grauen Poller im Bereich Münchener Straße/Ecke Elbestraße entfernen zu lassen. Bild: privat Begründung: Wie auf dem Bild zu sehen, wurden vor die grauen Poller noch rot-weiße Poller gesetzt. Somit haben die grauen Poller ihren Zweck verloren und können entfernt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 292 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Frankfurts Vielfalt sichtbar machen: Mehrsprachige Straßenschilder für die Münchener Straße

08.10.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1409/1 Betreff: Frankfurts Vielfalt sichtbar machen: Mehrsprachige Straßenschilder für die Münchener Straße Vorgang: E 14/24 Grüne/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß Etatantrag E14 vom 16.06.2024 mehrsprachige Straßenschilder entlang der Münchener Straße aufstellen zu lassen. Diese sollen als zusätzliche Schilder unterhalb der bestehenden Straßenschilder montiert werden. Folgende Sprache sollen wegen der vielfältigen Herkunft der Menschen im Bahnhofsviertel und der internationalen Geschäfte und gastronomischen Betriebe gewählt werden: Türkisch, Arabisch, Paschtu, Tigrinya, Hessisch, Englisch, Hebräisch, Italienisch, Rumänisch, Polnisch, Kroatisch, Indisch, Spanisch und gegebenenfalls weitere Sprachen. Begründung: Der Ortsbeirat 1 kommt der Bitte der Stadtverordnetenversammlung nach, die Vielfältigkeit Frankfurts im Straßenraum sichtbar zu machen und folgt dem Etatantrag E14. Insbesondere im Bahnhofsviertel wird die Vielfalt zahlreicher Herkünfte und Sprache gelebt. Besonders gut lässt sich das in der Münchener Straße ablesen, wo Menschen mit der Straßenbahn pendeln, Gaststätten besuchen, in Geschäften einkaufen, zu Fuß zum Arbeitsplatz gehen oder abends feiern. Mehrsprachige Straßenschilder sind ein sichtbarer Beitrag, dass Menschen anderer Herkunft sich in Frankfurt willkommen und wohl fühlen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 14 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1409/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); Linke und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Öffentliche Toiletten im Bahnhofsviertel gestalten und ausschildern

03.09.2024 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5826 entstanden aus Vorlage: OF 1381/1 vom 29.08.2024 Betreff: Öffentliche Toiletten im Bahnhofsviertel gestalten und ausschildern Im Bahnhofsviertel wurden in den letzten Wochen zwei Toilettenanlagen, jeweils eine in der Moselstraße und eine in der Kaiserstraße, aufgestellt und in Betrieb genommen. Diese funktionieren wunderbar, erzeugen keine Geruchsbelästigung und sind eine große Hilfe im Kampf gegen die Verschmutzung des Viertels. Leider sind diese "Betonklötze" grau und könnten durchaus ein schöneres Bild nach außen hin abgeben. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die Außenwände optisch ansprechend gestalten zu lassen. Dies soll in Absprache mit dem Koordinierungsbüro Bahnhofsviertel und dem Regionalrat Bahnhofsviertel erfolgen. Für eine Zusammenarbeit bei der Gestaltung mit Akteuren aus dem Viertel kommen Schulen (Karmeliterschule, Weißfrauenschule), Kindereinrichtungen (z. B. Internationales Kinderhaus) sowie Bewohner*inneninitiativen oder Künstler*innen, die über Erfahrung mit solchen Projekten verfügen, inf rage. Weiterhin sollten beide Toilettenanlagen gerade für Besucherinnen und Besucher leicht zu finden sein. Deswegen ist eine ausreichende Beschilderung im Umfeld (z. B. an Kreuzungen) notwendig und entsprechend vorzusehen. Begründung: Der Ortsbeirat ist dankbar, dass die seit vielen Jahren geforderten öffentlichen Toiletten im Bahnhofsviertel zumindest an den Standorten Kaiserstraße und Moselstraße inzwischen errichtet wurden. Zu Recht werden im Viertel allerdings die tristen, grauen Außenwände der beiden Anlagen kritisiert. Sie tragen nicht zur Verschönerung des Viertels bei. Die bunt bemalte Toilettenanalage im Osthafenpark zeigt, dass es auch besser geht. Eine Ausschilderung der Toiletten ist bisher bedauerlicherweise unterblieben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1063 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnhofsviertel: Den Kaisermarkt erhalten

03.09.2024 · Aktualisiert: 18.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5827 entstanden aus Vorlage: OF 1345/1 vom 17.08.2024 Betreff: Bahnhofsviertel: Den Kaisermarkt erhalten Der Magistrat wird gebeten, alles dafür zu tun, dass der Kaisermarkt im Bahnhofsviertel auf der Kaiserstraße erhalten bleibt. Dabei soll auch eine zeitliche Unterbrechung des Marktbetriebes für wenige Wochen oder Monate unbedingt vermieden werden. Begründung: Der Kaisermarkt steht seit Langem unter Druck. Wie nun zu lesen ist, möchte der Betreiber den Markt nicht weiterführen. Der Markt ist jedoch für das Viertel sehr wichtig. Er belebt das Viertel, sorgt für eine soziale Durchmischung, ist ein Teil der Nahversorgung und bietet Abwechslung und die Möglichkeit zum Verweilen. Sollte der jetzige Betreiber den Betrieb einstellen, so soll die Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (HFM) unmittelbar die Organisation übernehmen. Für die Beschicker ist es wichtig, dass dabei keine Unterbrechung des Betriebs erfolgt und ein nahtloser Übergang gewährleistet wird. Die Eigentümerinitiative Bahnhofsviertel hat ihre Unterstützung bereits zugesagt; dieses Angebot sollte ebenfalls geprüft und angenommen werden. Es zeigt, wie wichtig den Menschen im Viertel dieser Markt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2175

OF (Antrag Ortsbeirat)

Toiletten im Bahnhofsviertel bemalen

19.08.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 1344/1 Betreff: Toiletten im Bahnhofsviertel bemalen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für eine zeitnahe Außenbemalung der beiden neu aufgestellten Toilettenanlagen im Bahnhofsviertel in der Kaiserstraße und der Moselstraße zu sorgen. Dies könnte in Zusammenarbeit mit den sich im Viertel befindlichen Schulen (Karmeliterschule, Weißfrauenschule) oder Kindereinrichtungen (z.B. Internationales Kinderhaus) und/oder der Bewohner*inneninitiative geschehen. Auch eine Zusammenarbeit mit Künstler*innen wie beispielsweise Thekra Jaziri, die über Erfahrung mit solchen Projekten verfügt, ist denkbar. Begründung: Der Ortsbeirat ist dankbar, dass die seit vielen Jahren geforderten öffentlichen Toiletten im Bahnhofsviertel zumindest an den Standorten Kaiserstraße und Moselstraße inzwischen errichtet wurden. Zurecht werden im Viertel allerdings die tristen grauen Außenwände der beiden Anlagen kritisiert. Sie tragen nicht zur Verschönerung des Viertels bei. Die bunt bemalte Toilettenanalage im Osthafenpark zeigt, dass es auch besser geht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.08.2024, OF 1381/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1344/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1381/1 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstraße

02.07.2024 · Aktualisiert: 24.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5751 entstanden aus Vorlage: OF 1327/1 vom 01.07.2024 Betreff: Beordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstraße Die Planung des Straßenverkehrsamts zur Umgestaltung bzw. Neubeordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstraße im Abschnitt zwischen Gutleutstraße und Münchener Straße wird befürwortet. Der Magistrat wird gebeten, alles Weitere zu veranlassen. Anlage 1 (ca. 910 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2000 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1012 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnhofsviertel: Elbestraße begrünen und Gehweg erneuern

02.07.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5736 entstanden aus Vorlage: OF 1302/1 vom 15.06.2024 Betreff: Bahnhofsviertel: Elbestraße begrünen und Gehweg erneuern Vorgang: OM 4589/23 OBR 1; ST 117/24 Der Magistrat wird gebeten, in der Elbestraße zwischen Taunusstraße und Niddastraße Bäume zu pflanzen. Außerdem soll der Gehweg auf der östlichen Seite saniert werden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte in der Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4589, gefordert, die Litfaßsäulen in der Elbestraße bei der Neuvergabe der Werberechte nicht neu zu vergeben, sondern abbauen zu lassen. Erfreulicherweise hat nun das Werbeunternehmen freiwillig und selbstständig die Litfaßsäulen entfernt. Der Gehweg zeigt sich nun in einem äußerst schlechten Zustand und muss dringend saniert werden. In diesem Zuge soll geprüft werden, wo Bäume in diesem Straßenabschnitt gepflanzt werden können. Eventuell bieten sich die alten Standorte der Litfaßsäulen an. Da der Straßenabschnitt keinerlei Begrünung aufweist, sollten unbedingt Standorte für Baumpflanzungen gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4589 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 117 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2132 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuordnung der Straßenbahnhaltestelle „Hauptbahnhof/Münchener Straße“ zur Verbesserung der Fahrgastorientierung

02.07.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5735 entstanden aus Vorlage: OF 1301/1 vom 11.06.2024 Betreff: Neuordnung der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof/Münchener Straße" zur Verbesserung der Fahrgastorientierung Der Magistrat wird gebeten, die Ausstattung der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof/Münchener Straße" stadteinwärts (z. B. Sitzbank, dynamische Abfahrtsanzeige, Haltestellenschild usw.) so zu reorganisieren, dass alle Elemente gebündelt und die Haltestelle klar und deutlich als solche im öffentlichen Straßenraum erkennbar ist. Begründung: Die aktuelle Anordnung der Haltestelleneinrichtungen führt zu Verwirrung unter den Fahrgästen, da viele im Bereich der dynamischen Abfahrtsanzeige warten, während die tatsächliche Haltestelle der Bahnen und Busse deutlich weiter vorne liegt. Insbesondere im Nachtbusverkehr hat dies bereits dazu geführt, dass Fahrgäste ihren Bus verpassten, weil sie die längere Distanz zur eigentlichen Haltestelle in der kurzen Haltezeit nicht überwinden konnten. Auch tagsüber führen die suboptimal platzierten Einrichtungen zu unnötigen Verzögerungen beim Fahrgastwechsel. Eine Neugestaltung würde die Effizienz des Fahrgastwechsels steigern und die Zufriedenheit der Fahrgäste erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2128 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kaiser-Boulevard - ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Flaniermeile

02.07.2024 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5734 entstanden aus Vorlage: OF 1300/1 vom 11.06.2024 Betreff: Kaiser-Boulevard - ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Flaniermeile Der Magistrat wird gebeten, den mittleren Teil der Kaiserstraße im Bahnhofsviertel zwischen Gallusanlage und Weserstraße nach dem Vorbild des "Kaisertores" als "Kaiser-Boulevard" in seinen Sprachschatz aufzunehmen. Die Zufahrt in die Kaiserstraße von der Gallusanlage aus soll dauerhaft für Pkw-Verkehr gesperrt werden; Einsatzfahrzeuge und Radverkehr sollen weiterhin passieren dürfen. Der Abschnitt der Kaiserstraße zwischen Gallusanlage und Weserstraße soll von der Weserstraße aus nur noch für Anlieger und Lieferfahrzeuge erreichbar bleiben. Parkplätze in den Seitenstreifen sollen der Außengastronomie zugutekommen oder als Lade- und Lieferzonen bzw. Fahrradstellplätze ausgewiesen werden. Mittelfristig soll dieser Abschnitt in eine Fußgängerzone umgestaltet werden. Begründung: Der westliche Teil der Kaiserstraße in Richtung Hauptbahnhof, das sogenannte "Kaisertor", wurde bereits auf Verlangen des Ortsbeirats 1 für den Pkw-Verkehr gesperrt und soll perspektivisch zur Fußgängerzone umgestaltet werden. Dies ist ein erster wichtiger Schritt, den vielen zu Fuß Gehenden, Pendler*innen, Einkaufenden, Besucher*innen und Anwohnenden Platz zur Verfügung zu stellen. Doch bereits ab der nächsten Kreuzung zur Moselstraße bis zur Gallusanlage stauen und behindern sich parkende und fahrende Pkw gegenseitig. Verursacht wird das Chaos vor allem durch die noch sehr schlecht geregelte Verkehrsführung im Bahnhofsviertel im Allgemeinen und die Zufahrtmöglichkeit im Osten im Besonderen. Ein Schließen der Zufahrt Gallusanlage würde das gesamte Bahnhofsviertel beruhigen und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität für Anwohnende, Radfahrende und zu Fuß Gehende drastisch verbessern. Die Außengastronomie könnte sich erweitern und die Menschen könnten den Flair des großstädtischen Boulevards in aller Ruhe genießen. Foto: Google Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2133 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

KindertransporteDenkmal - Schild erneuern

02.07.2024 · Aktualisiert: 17.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5737 entstanden aus Vorlage: OF 1303/1 vom 15.06.2024 Betreff: Kindertransporte-Denkmal - Schild erneuern Der Magistrat wird gebeten , das Hinweisschild zum Kindertransporte-Denkmal in der Kaiserstraße erneuern zu lassen, damit die Informationen über den QR-Code wieder abgerufen werden können. Begründung: Die Hinweistafel ist beschädigt und der QR-Code ist nicht mehr nutzbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1635 Aktenzeichen: 41

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Ortsbezirk 1: Wann kommt endlich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße 33 bis 41?

23.04.2024 · Aktualisiert: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5393 entstanden aus Vorlage: OF 1213/1 vom 02.04.2024 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Wann kommt endlich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße 33 bis 41? Vorgang: OM 2415/22 OBR 1; ST 1161/23 Seit Juni 2022 fordert der Ortsbeirat 1 die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße im Bereich der Hausnummern 33 bis 41. Zuletzt hat der Magistrat in der Stellungnahme vom 22.05.2023, ST 1161, mitgeteilt, dass noch im 2. Quartal 2023 die Planungen dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Leider ist dies bisher nicht geschehen. Vor Ort ist auch nichts umgesetzt worden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebten, dem Ortsbeirat 1 die Planungen zur Verkehrsneuordnung zeitnah vorzulegen und die baldmögliche terminliche Umsetzung zu benennen. Begründung: Die in der Anregung an den Magistrat vom 21.06.2022, OM 2415, beschlossenen Ladezonen, Radbügel und außengastronomischen Flächen werden dringend gebraucht. Einzelhandel, Gastronomie und Verkehrsteilnehmende warten nun bereits seit zwei Jahren auf die Umsetzung. Gerade auf das Bahnhofsviertel sollte derzeit die allerhöchste Priorität gesetzt werden. Es handelt sich hier nicht um eine bauliche Umgestaltung, sondern lediglich Beschilderungs- und Markierungsarbeiten mit dem Ziel, die Gehwege freizuhalten, illegales Parken zu unterbinden und Platz für alle Verkehrsmittel zu schaffen. Es ist unverständlich, warum der Magistrat hierfür so viel Zeit benötigt. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2415 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1161 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1687 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

E-Scooter-Parkplätze Münchener Straße verlagern

23.04.2024 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5394 entstanden aus Vorlage: OF 1214/1 vom 02.04.2024 Betreff: E-Scooter-Parkplätze Münchener Straße verlagern Der Magistrat wird gebeten, die in der Münchener Straße vor der Terminus- Klause eingerichteten E-Scooter-Parkplätze so verlegen zu lassen, dass Außengastronomie wieder ermöglicht werden kann. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, künftig darauf zu achten, dass Gewerbe und Außengastronomie durch E-Scooter-Parkplätze nicht negativ beeinträchtigt werden. Der Ortsbeirat 1 ist bei der Auswahl geeigneter Flächen gerne behilflich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.08.2024, OF 1347/1 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5829 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1815 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Übergang Hauptbahnhof zur Kaiserstraße auch während des Umbaus des Hauptbahnhofs jederzeit sicher gestalten

16.01.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4968 entstanden aus Vorlage: OF 1103/1 vom 17.12.2023 Betreff: Übergang Hauptbahnhof zur Kaiserstraße auch während des Umbaus des Hauptbahnhofs jederzeit sicher gestalten Durch Umbauarbeiten fällt auf dem Bahnhofsvorplatz ein Großteil der Fläche für zu Fuß Gehende weg. Wie bei solchen Baustellen üblich, ist damit zu rechnen, dass das Umfeld sich dynamisch anhand des Baufortschritts verändert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Abstimmung mit der Deutschen Bahn Folgendes zu veranlassen: 1. Zu jeder Zeit muss ausreichend Fläche für zu Fuß Gehende zwischen Hauptbahnhofseingang und Kaiserstraße verbleiben, um starkes Gedränge und Stresssituationen an den Übergängen zu vermeiden. 2. Der Bahnhofsvorplatz soll frei von den Verkehrsfl uss störenden Gegenständen gehalten werden wie z. B. den historisierenden Verkaufswagen, um die derzeit reduzierte Verkehrsfläche nicht noch zusätzlich erheblich einzuschränken. 3. Die Fahrgeschwindigkeit auf der Straße Am Hauptbahnhof (B44) soll so reduziert werden, dass auch bei Gedränge von zu Fuß Gehenden auf die Fahrbahn das Risiko an schweren Verletzungen minimiert wird. Die zulässige Fahrgeschwindigkeit ist an dieser Gefahrenstelle deutlich mit Schildern, Bodenmarkierungen und ggf. weiteren Maßnahmen für alle Fahrspuren in alle Richtungen sichtbar anzuzeigen. Begründung: Der Fußübergang vor dem Hauptbahnhof ist vermutlich der meistfrequentierte Übergang in Frankfurt. Durch eine zeltartige Lagerhalle auf dem Bahnhofsvorplatz wird derzeit die Fläche für zu Fuß Gehende vor dem Hauptbahnhof um mehr als zwei Drittel reduziert. Zusätzlich stehen um die Zelthalle herum zwei historisierende Verkaufswagen, die die Fläche weiter einschränken und wenigstens versetzt werden müssen. Hier war schon vor der Baustelle bereits oft erhebliches Gedränge. Gerade zu den Hauptverkehrszeiten ist die Fläche extrem voll und es droht, dass zu Fuß Gehende von Nachdrängenden auf die Fahrbahn geschoben und verletzt werden könnten. Normalerweise wird bei Baustellen auf angrenzenden Straßen das Tempo reduziert. Dies ist hier ebenfalls beidseitig notwendig, insbesondere, weil es sich bei dem Übergang um eine stark frequentierte Wegeverbindung handelt. Der Magistrat möge dazu prüfen, welche Fahrgeschwindigkeit angemessen ist und soll die Tempobegrenzung sodann deutlich sichtbar auf allen Fahrbahnen umsetzen lassen. Derzeit ist nur ein vereinzeltes Tempo-30-Schild auf der B44 in Fahrtrichtung Norden wegen der Fahrbahnverengung aufgestellt, jedoch schlecht sichtbar. In Fahrtrichtung Süden steht dagegen überhaupt kein Schild, obwohl es dort wegen der Krümmung der Straße und der schlechten Einsehbarkeit noch wichtiger wäre. Die Situation rund um Radwege, Taxistand, Fußgängerüberwege und Baustelle ist für Ortsunkundige (oft mit veraltetem Navi mit Tempo-50) derart irritierend, dass es einer rechtzeitigen und deutlichen Beschilderung sowie weiterer Markierungen bedarf. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1242 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für zu Fuß Gehende öffnen

28.11.2023 · Aktualisiert: 19.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4816 entstanden aus Vorlage: OF 1075/1 vom 24.11.2023 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für zu Fuß Gehende öffnen Der Magistrat wird gebeten, den Straßenabschnitt der Kaiserstraße zwischen Am Hauptbahnhof und Moselstraße schnellstmöglich zur Fußgängerzone umzuwidmen, für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren und für zu Fuß Gehende öffnen zu lassen. Hierzu sollen folgende Maßnahmen getroffen werden: 1. Die Zufahrt von der Moselstraße in den sogenannten Kaisersack wird mit klappbaren oder versenkbaren Pollern versehen und somit für den Lieferverkehr und berechtigte Anwohnende weiterhin erreichbar bleiben. 2. Im genannten Bereich wird das Abstellen von E-Scootern generell untersagt. 3. Es wird eine temporäre Bepflanzung mit Kübelpflanzen und -bäumen eingerichtet, die die Aufenthaltsqualität erhöht. 4. Die Nutzung der Fläche für den Kaisermarkt muss gewährleistet werden. 5. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit sollen Bordsteine abgesenkt werden, wo das möglich ist. Die Entscheidung soll zeitnah getroffen und die Maßnahmen sollen rechtzeitig bis zum Beginn der Fußball-Europameisterschaft 2024 umgesetzt werden, um die Menschenmassen bewältigen zu können, die zusätzlich zu den Pendlerinnen und Pendlern sowie Anwohnenden vom Hauptbahnhof in die Innenstadt strömen werden. Begründung: Bereits vor Beginn der Umbaumaßnahmen in der B-Ebene des Hauptbahnhofes und der Sperrung des Ausgangs Kaisersack herrschte an der Stelle reger Betrieb. Pendlerinnen und Pendler sowie Reisende queren den Kaisersack auf dem Weg zu Fuß ins Bahnhofsviertel und die Innenstadt. Da die Nutzung des ÖPNV und der Fußverkehr in Frankfurt weiterhin zunehmen, wird auch die Frequentierung des Kaisersacks steigen. Zudem ist nach Fertigstellung und Öffnung der B-Ebene und des Ausgangs Kaisersack zur Fußball-Europameisterschaft 2024 damit zu rechnen, dass sehr viel mehr Menschen als bisher den Kaisersack queren werden. Dafür wird der Platz der bisherigen Sackgasse und des Wendekreises benötigt. Dieser Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er-Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.11.2023, OA 418 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1241 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen

28.11.2023 · Aktualisiert: 02.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2023, OA 418 entstanden aus Vorlage: OF 1074/1 vom 28.11.2023 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen Vorgang: OM 4816/23 OBR 1 Zwischenbescheide des Magistrats vom 08.04.2024 und 29.08.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 1 und den Anliegern (Eigentümern und Nutzern) einen Ideenwettbewerb für die Gestaltung des Kaisersacks im Bereich östlich der Straße Am Hauptbahnhof bis westlich der Moselstraße auszuloben. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: 1. Der genannte Bereich soll in eine Fußgängerzone umgewandelt werden und nur noch für Fahrzeuge von Rettungsdiensten und Anlieferungsverkehr (vormittags) befahrbar sein. 2. Die gesamte Fläche zwischen der Straße Am Hauptbahnhof und Moselstraße soll einen Platzcharakter mit niveaugleichen und barrierefreien Wegebeziehungen erhalten. Der Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er- Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. 3. Die vorhandenen Parkplätze sollen entsprechend entfallen. Der Bereich der jetzigen Parkplätze sowie Teile des Wendehammers und des Kaisersacks sollen entsiegelt und begrünt werden. Als Vorbild können bspw. die geplanten Hochbeete am Rathenauplatz dienen. 4. Die im Vergleich zur nördlichen Seite der Kaiserstraße fehlenden Bäume auf der südlichen Seite der Kaiserstraße sollen ergänzt werden. 5. Die entstehenden begrünten Flächen und die Wegeflächen sind mit adäquaten Materialien und Sitzgelegenheiten auszustatten. 6. Bei der Umgestaltung der Straßenflächen, Parkplätze und des Wendehammers ist den Belangen des Wochenmarktes Rechnung zu tragen. 7. Im genannten Bereich soll das Abstellen von E-Scootern nicht mehr möglich sein. Begründung: Der sogenannte Kaisersack ist das Entree der Stadt Frankfurt für Hunderttausende Menschen, die täglich am Hauptbahnhof ankommen. Nach dem Verlassen des Bahnhofvorplatzes ist der Kaisersack das Erste, was Touristen, Geschäftsreisende, Pendelnde und Anwohnende sehen, wenn sie das Bahnhofsviertel betreten. Heute bietet sich dort ein katastrophales Bild: Massenweise liegen dort E-Scooter und Müll herum. Autos stehen im Wendehammer und versperren den Weg. Insgesamt ein unwürdiges Bild für eine Weltstadt wie Frankfurt. Der U-Bahnausgang in diesem Bereich soll bis 2024 bereits neu gestaltet sein. Es bietet sich an, diesen Teil der Kaiserstraße durch Umbau des Kaisersacks in Grünanlagen mit Blumenbeeten, Bäumen und Sitzgelegenheiten aufzuwerten und die Kaiserstraße zu der prachtvollen Straße werden zu lassen, die sie einst war. Der dort stattfindende Kaisermarkt (Wochenmarkt) sollte an der Stelle verstetigt werden, um damit auch eine Aufwertung zu erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4816 Bericht des Magistrats vom 27.09.2024, B 362 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.01.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 418 wird auf den Ausschuss für Mobilität und Smart-City delegiert. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Dem Charakter als zentraler Versammlungsort ist Rechnung zu tragen.") sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Dem Charakter als zentraler Versammlungsort ist Rechnung zu tragen.") sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 23. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.01.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung), ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Der Bereich soll so umgestaltet werden, dass er weiterhin als Versammlungsort für Kundgebungen und Demonstrationen genutzt werden kann.") und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2024, TO II, TOP 36 Beschluss: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung), AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Der Bereich soll so umgestaltet werden, dass er weiterhin als Versammlungsort für Kundgebungen und Demonstrationen genutzt werden kann.") 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 04.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 418 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 4338, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024 § 4816, 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 04.06.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung Jürgen-Ponto-Platz instand setzen

28.11.2023 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4817 entstanden aus Vorlage: OF 1064/1 vom 09.11.2023 Betreff: Beleuchtung Jürgen-Ponto-Platz instand setzen Der Magistrat wird gebeten , die defekten Straßenlaternen am Jürgen-Ponto-Platz instand setzen zu lassen. Begründung: Die Beleuchtung ist seit längerer Zeit ausgefallen und der Platz abends/nachts sehr dunkel. Mangelmeldungen bei der Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH führten bisher nicht zum Erfolg. Eventuell muss Kontakt mit dem Grundstückseigentümer/Hausmeister aufgenommen werden. Gerade im Bahnhofsviertel ist eine gut funktionierende Beleuchtung wichtig, um keine Angsträume oder Rückzugsmöglichkeiten für Kriminelle zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1170 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzbänke an der Kaiserstraße zwischen Roßmarkt und Kaiserplatz aufstellen

10.10.2023 · Aktualisiert: 21.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4582 entstanden aus Vorlage: OF 1016/1 vom 22.09.2023 Betreff: Sitzbänke an der Kaiserstraße zwischen Roßmarkt und Kaiserplatz aufstellen Der Magistrat wird gebeten, auf dem nördlichen Gehweg der Kaiserstraße zwischen Kaiserplatz und Roßmarkt wenigstens zwei Sitzbänke (Frankfurter Bank) aufzustellen. Begründung: Es fehlt im ganzen Abschnitt der Kaiserstraße an Gelegenheiten, um sich auszuruhen. Der bestehende Platz auf dem nördlichen Gehweg kann hierfür gut genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 125 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1813 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Litfaßsäulen in der Elbestraße bei Neuvergabe der Werberechte nicht neu vergeben, sondern abbauen

10.10.2023 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4589 entstanden aus Vorlage: OF 1026/1 vom 05.09.2023 Betreff: Litfaßsäulen in der Elbestraße bei Neuvergabe der Werberechte nicht neu vergeben, sondern abbauen Vorgang: M 106/23 Der Magistrat wird gebeten , bei der Neuvergabe der Werberechte im Jahr 2026 die beiden Litfaßsäulen in der Elbestraße (zwischen Niddastraße und Taunusstraße) nicht mehr als Werbefläche zu vergeben und diese schnellstmöglich abbauen zu lassen. Begründung: Die Litfaßsäulen werden als Urinal missbraucht. Dies führt seit Jahren zu einer enormen Geruchsbelästigung und Verunreinigung des Gehweges und der Straße. Um diesen unerträglichen Missstand zu beenden, müssen die Litfaßsäulen entfernt werden. Nach der Entfernung sollte geprüft werden, ob es möglich ist, in diesem Bereich Bäume zu pflanzen, da eine Begrünung im genannten Straßenabschnitt fehlt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.06.2023, M 106 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 117 Antrag vom 15.06.2024, OF 1302/1 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5736 Aktenzeichen: 61-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Betrieb von Spielhallen im Bahnhofsviertel

24.09.2023 · Aktualisiert: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2023, OF 1020/1 Betreff: Betrieb von Spielhallen im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zum Betrieb von Spielhallen und der Anwendung und Kontrolle des Hessischen Spielhallengesetzes zu beantworten: 1. Wird die Vorschrift, dass zwischen Spielhallen ein Mindestabstand von 300 Metern Luftlinie einzuhalten ist, gemäß den gesetzlichen Vorgaben beachtet? (HSpielhG §2 Abs.2) 2. §2 Abs.3 HSpielhG sagt: "Zu einer bestehenden Einrichtung oder Örtlichkeit, die ihrer Art nach von Kindern und Jugendlichen regelmäßig aufgesucht wird, ist ein Mindestabstand von 300 Metern einzuhalten" Ist diese Vorschrift bei der Genehmigung von Spielhallen im Bahnhofsviertel beachtet worden? 3. Auffallend ist, dass - vornehmlich in der Taunusstraße - Leuchtschriften wie CASINO oder SPIEL-IN zu sehen sind. Ist dies mit dem Wortlaut des Gesetzes vereinbar, der vorsieht, dass nur das Wort "Spielhalle" als Außenwerbung verwendet werden darf? (HSpielhG §2 Abs.6) 4. Werden die Betriebe bezüglich der Öffnungszeiten und Sperrzeiten durch das Ordnungsamt bzw. die Stadtpolizei regelmäßig kontrolliert? (HSpielhG §4 Abs.1,2) 5. Wie ist die Formulierung zu verstehen: "Die Erlaubnis ist auf 15 Jahre zu befristen. ."; ist hiermit der Antragsteller bzw. Betreiber und/oder die Örtlichkeit der Spielhalle zu verstehen? Wie viele Spielhallenbetriebe sind aktuell zugelassen, davon tatsächlich zu den vorgeschriebenen Öffnungszeiten zugänglich? (HSpielhG §9 Abs.3) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: Auskunftsersuchen V 768 2023 Die Vorlage OF 1020/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkdruck im Bahnhofsviertel - Fahrradbügel für die Kaiserstraße

06.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4060 entstanden aus Vorlage: OF 880/1 vom 16.05.2023 Betreff: Parkdruck im Bahnhofsviertel - Fahrradbügel für die Kaiserstraße Der Magistrat wird gebeten, entlang der gesamten Kaiserstraße zwischen Hauptbahnhof und Gallusanlage im Bereich der Pkw-Parkplätze und in Kreuzungsbereichen auf den Gehwegflächen eine große Zahl von Fahrradbügeln an bringen und seitlich mit Pollern sichern zu lassen. Es ist darauf zu achten, dass Wege für zu Fuß Gehende und gastronomische Flächen nicht eingeschränkt werden. Begründung: An wenigen Stellen in der Kaiserstraße und dem weiteren Umkreis im Bahnhofsviertel hat der Magistrat bereits Fahrradbügel auf einem Pkw-Stellplatz anbringen lassen. Diese werden auch rege angenommen. Leider stehen im gesamten Bahnhofsviertel und vor allem in der Kaiserstraße darüber hinaus kaum Fahrradbügel zur Verfügung. Der Parkdruck ist enorm! Das Ergebnis ist, dass Räder an Laternen, Schildermasten, Sonnenschirmen der Gastronomie, Bäumen und weiteren dafür nicht vorgesehenen Objekten angeschlossen werden. Dies behindert wiederum die Gewerbetreibenden und Passanten. Wer das Rad nicht anschließen kann, riskiert einen Diebstahl. Schon jetzt nutzen sehr viele Menschen das Fahrrad, um sich im Bahnhofsviertel fortzubewegen. Da mit einem weiteren Anstieg des Radverkehrsaufkommens in den kommenden Jahren zu rechnen ist, muss der Magistrat rechtzeitig reagieren, um den Bedarf decken zu können. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2120 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradbügel und Sitzbänke an der Kaiserstraße zwischen Roßmarkt und Kaiserplatz aufstellen

19.05.2023 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2023, OF 868/1 Betreff: Fahrradbügel und Sitzbänke an der Kaiserstraße zwischen Roßmarkt und Kaiserplatz aufstellen Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf den Gehwegen der Kaiserstraße zwischen Kaiserplatz und Roßmarkt weitere 15 Radbügel aufzustellen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob auf dem südlichen Gehweg zusätzliche Bügel eingerichtet werden können. Weiterhin möge der Magistrat auf dem nördlichen Gehweg wenigstens zwei Sitzbänke aufstellen. Begründung: Die bestehenden Fahrradbügel auf der Nordseite der Straße sind sehr gut ausgelastet und häufig vollständig belegt; auf der Südseite stehen hingegen nur wenige Radbügel. Außerdem fehlt es im ganzen Abschnitt an Gelegenheiten, um sich auszuruhen. Der bestehende Platz auf dem nördlichen Gehweg kann hierfür gut genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 868/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 868/1 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilitätswende und Logistikkonzept: Liefer- und Ladezonen im Bahnhofsviertel

02.05.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3923 entstanden aus Vorlage: OF 837/1 vom 12.04.2023 Betreff: Mobilitätswende und Logistikkonzept: Liefer- und Ladezonen im Bahnhofsviertel Der Magistrat wird gebeten, im Bereich derzeitiger Pkw-Parkplätze in der Kaiserstraße und Münchener Straße im Bahnhofsviertel Liefer- und Ladezonen ausweisen, den Bodenbelag im Rahmen eines Modellprojektes farblich markieren sowie eindeutig beschildern zu lassen. Dabei sollen der Gewerbeverein und das Koordinierungsbüro Bahnhofsviertel in die Planungen mit einbezogen werden. Begründung: Die Mobilitätswende kann nur gelingen, wenn Gewerbetreibende, Paketzustellerinnen und Paketzusteller sowie Handwerkerinnen und Handwerker nach wie vor ihre Fahrzeuge zur Erfüllung ihrer Dienstleistungen und der Anlieferung von Waren im öffentlichen Raum verkehrskonform abstellen können. Am Beispiel der Kaiserstraße und Münchener Straße ist derzeit nicht ersichtlich, wo Lieferfahrzeuge zum Entladen von Waren parken dürfen. Das führt ständig zum ordnungswidrigen Halten, das andere Personen gefährdet. Zudem wird in der zweiten Reihe oder auf Bürgersteigen geparkt. Gerade in der Münchener Straße werden dadurch der Straßenbahnverkehr und Radfahrende sowie zu Fuß Gehende massiv behindert. Damit die Klima- und Mobilitätswende in Frankfurt gelingen kann, muss der öffentliche Raum zugunsten von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden neu und gerecht verteilt werden. In diesem Zuge ist es wichtig, die Akzeptanz in der Bevölkerung aber auch innerhalb von Institutionen wie der IHK und den Gewerbevereinen zu schaffen und dem Argument des "Autofraßes" entgegenzuwirken, in dem für einen Personenkreis, der auf Parkplätze zur Berufsausübung zwingend angewiesen ist, der notwendige Raum erweitert oder erst geschaffen wird. verwirrende Beschilderung Kaiserstraße Positivbeispiel Wiesbaden Bilder: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1689 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten

02.05.2023 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3927 entstanden aus Vorlage: OF 847/1 vom 30.04.2023 Betreff: VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten Vorgang: M 163/20; B 125/23 Der Magistrat schreibt in seinem Bericht vom 10.03.2023, B 125, dass der barrierefreie Ausbau von Haltestellen nicht Bestandteil in der Magistratsvorlage M 192 war und dies nicht mehr in die beschlossene Magistratsvorlage aufgenommen werden könne. Der Magistrat verweist zudem auf den Nahverkehrsplan 2025+ und dessen Anlagen, in denen der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 nach dem 01.01.2022 begründet und aufgelistet sei. Die Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) seien somit erfüllt. Die zugehörige Karte weist den geplanten Ausbau folgender Straßenbahnhaltestellen mit Priorität und voraussichtlichem Fertigstellungsjahr aus: - Güterplatz, Priorität A, 2024 - HBF/Münchener Straße, Priorität A, 2025 ff. - Weser-/Münchener Straße, Priorität A, 2025 ff. - Rebstöcker Straße, Priorität A, 2025 ff. - Schwalbacher Straße, Priorität A, 2025 ff. - Galluswarte, Priorität B, 2024 - Speyerer Straße, Priorität B, 2024 - Wickerer Straße, Priorität B, 2025 ff. - Ordnungsamt, Priorität B, 2025 ff. - Platz der Republik, Priorität B, 2025 ff. - Galluspark, Priorität C, 2025 ff. - Kriegkstraße, Priorität C, 2025 ff. Es ist festzustellen, dass seit dem 01.01.2022 im Ortsbezirk 1 keine Straßenbahnhaltestellen barrierefrei umgebaut worden sind. Es wurde lediglich die Haltestelle "Börneplatz" für die T40-Wagen verlängert. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Haltestelle "Galluswarte" für die T40-Wagen zu verlängern, jedoch nicht vollständig barrierefrei auszubauen. Die oben genannten Ausnahmen werden lediglich pauschal begründet und beziehen sich auf die Fertigstellung der U 5 und grundlegende Umbaumaßnahmen, die als komplex beschrieben werden. Der überproportional hohe Anteil von 33 Prozent der noch nicht umgebauten Haltestellen der Priorität A und 20 Prozent der weiteren Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich im Ortsbezirk 1. Der Magistrat beabsichtigt, in den Jahren 2023/2024 mit der barrierefreien Planung der Haltestelle "Rebstöcker Straße" zu beginnen. Weitere Umplanungen sind dem Ortsbeirat 1 derzeit nicht bekannt. Wenn die Planungen nicht beschleunigt werden, sind die vom Magistrat benannten Termine nicht mehr zu halten. Es ist weiterhin festzustellen, dass die Haltestellen mit der Priorität A und B einen hohen Fahrgastwechsel aufweisen und somit auch viele Menschen mit Behinderungen dort ein- und aussteigen. Das Fahrpersonal und Fahrgäste müssen helfend eingreifen und die Haltezeit verlängert sich. Das widerspricht der selbstbestimmten Fortbewegung behinderter Menschen und der beabsichtigten Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs. Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen und Seniorinnen und Senioren leiden besonders darunter, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des PBefG bisher im Ortsbezirk 1 nicht im ausreichenden Maße umgesetzt worden sind. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Anstrengungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen; 2. zu prüfen, ob der Umbau beschleunigt werden kann, wenn nicht alle Vorgaben zur vollständigen Barrierefreiheit sofort umgesetzt werden; 3. die Daten der Umbauzeiträume zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben; 4. die Kosten für die Umbaumaßnahmen zu beziffern; 5. der Stadtverordnetenversammlung das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zur Abstimmung vorzulegen; 6. den Ortsbeirat 1 über das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 125 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1500 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trampelpfad/Grünfläche Gallusanlage instand setzen

02.05.2023 · Aktualisiert: 08.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3937 entstanden aus Vorlage: OF 808/1 vom 13.04.2023 Betreff: Trampelpfad/Grünfläche Gallusanlage instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die durch den Trampelpfad beschädigte Grünfläche in der Gallusanlage inkl. der umliegenden Grünflächen/Hecken auf Höhe der Neckarstraße instand zu setzen und den Trampelpfad zu beseitigen sowie das schiefe Haltverbotsschild zu begradigen und wieder fest zu verankern. Begründung: Vor 15 Jahren war der Trampelpfad nur wenige Zentimeter breit. Inzwischen ist von der einst satten Grünfläche an dieser Stelle nicht mehr viel übrig. Gerade in Zeiten des Klimawandels sind gut gepflegte Grünflächen enorm wichtig. Das Verkehrsschild wirkt, als drohte es, umzukippen. 2023 2008 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1666

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022

02.05.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3928 entstanden aus Vorlage: OF 848/1 vom 30.04.2023 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022 Vorgang: B 145/23 Der Magistrat berichtet in seinem Bericht vom 24.03.2023, B 145, über die Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022. Darin finden sich in 2022 keine Maßnahmen im Ortsbezirk 1, obwohl folgende fünf Straßenbahnhaltestellen der Priorität A immer noch nicht umgebaut worden sind: Güterplatz, Priorität A HBF/Münchener Straße, Priorität A Weser-/Münchener Straße, Priorität A Rebstöcker Straße, Priorität A Schwalbacher Straße, Priorität A Der Magistrat berichtet außerdem über Rücklagen zum Jahresende 2022 in Höhe von über 33 Millionen Euro. Laut Magistrat sei der ausgewiesene Rücklagenbestand überwiegend durch Finanzierungsbewilligungen gebunden, unter anderem für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1. dem Ortsbeirat 1 mitzuteilen, welche Finanzierungsbewilligungen aus den Rücklagen für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen bzw. für weitere Maßnahmen im Ortsbezirk 1 vorliegen; 2. welche Straßenbahnhaltestellen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 barrierefrei umgebaut werden sollen; 3. die Anstrengungen zum barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen, um die Vorgaben im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Personenbeförderungsgesetz (PBefG) schnellstmöglich erfüllen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 145 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2023, ST 1871 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 60-11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ortstermin zur Festlegung der Toilettenstandorte im Bahnhofsviertel

12.04.2023 · Aktualisiert: 16.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 836/1 Betreff: Ortstermin zur Festlegung der Toilettenstandorte im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit Vertreter*innen von Baudezernat und Amt für Bau und Immobilien (ABI) im Bahnhofsviertel zu koordinieren, um die Standortfrage für Toiletten zu klären. Dabei sollen die in mehreren Anträgen vom Ortsbeirat 1 präferierten Standorte wie Kreuzung Gutleutstraße / Ecke Moselstraße, Wiesenhüttenplatz, Karlsplatz, Niddastraße / Ecke Elbestraße, Niddastraße / Ecke Weserstraße und Kaisersack auf technische Machbarkeit überprüft und Prioritäten festgelegt werden auch hinsichtlich Art und Umfang. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat begrüßenswerterweise das endlich vorgelegte Toilettenkonzept verabschiedet. Jetzt gilt es zeitnah die noch weitgehend offenen Fragen hinsichtlich geeigneter Standorte abschließend zu klären, damit die Pläne endlich konkretisiert und die menschenunwürdigen Bedingungen im Bahnhofsviertel in Bezug auf Toiletten beendet werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 836/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 836/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, LINKE. und Die Partei

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilitätswende VII: Radbügel und Lieferzone in der Elbestraße

21.03.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3767 entstanden aus Vorlage: OF 779/1 vom 28.02.2023 Betreff: Mobilitätswende VII: Radbügel und Lieferzone in der Elbestraße Der Magistrat wird gebeten, in der Elbestraße vor dem Hotel Nizza mit der Hausnummer 10 ans telle von zwei Pkw-Stellplätzen eine geeignete Anzahl von Radbügeln zum sicheren Abstellen von Fahrrädern aufstellen sowie die Fläche markieren zu lassen. Der Magistrat wird zudem gebeten, in der Elbestraße auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor dem Hotel Premier Inn City Center eine Lade- und Lieferzone über die Länge von zwei Pkw-Stellplätzen einrichten zu lassen. Begründung: Im gesamten Bahnhofsviertel gibt es kaum Radbügel. In der Elbestraße vor den Hotels Nizza und Premier Inn City Center existieren weder Radbügel noch Schildermasten, an denen die Menschen ihre Fahrräder sicher anschließen können. Die Gehwegbreiten reichen leider nicht aus, um Radbügel aufstellen zu können, da ansonsten die Fußwege zu schmal wären. Eine Lade- und Lieferzone bzw. eine Zone zum kurzfristigen Ein- und Aussteigen von Gästen ist notwendig, da in diesem Bereich alle Pkw-Stellplätze ganztags belegt sind, überwiegend von Pendlerinnen und Pendlern, die dort kostenlos ihren Pkw abstellen. Derzeit blockieren Lieferfahrzeuge die Fahrbahn. Quelle: Geoportal Frankfurt, Elbestraße 7/11 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1498 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der Weserstraße

21.03.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3772 entstanden aus Vorlage: OF 788/1 vom 20.03.2023 Betreff: Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der Weserstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Weserstraße zwischen Taunusstraße und Gutleutstraße Längsparken anordnen zu lassen, die Markierungen sowie die Beschilderung anpassen zu lassen und vor den Kreuzungsbereichen Kaiserstraße und Münchener Straße an geeigneter Stelle jeweils eine Lade- und Lieferzone einrichten zu lassen. Außerdem soll zwischen Taunusstraße und Gutleutstraße auf der rechten (östlichen) Seite ein Radweg oder Radschutzstreifen markiert und rot eingefärbt werden. Das Radfahren ist entgegen der Einbahnstraße für Radfahrende konsequent und durchgängig freizugeben und entsprechend beschildern zu lassen. Zwischen Kaiserstraße und Münchner Straße soll der zweite Fahrstreifen entfallen. Die Markierungen (insbesondere an der Kreuzung Münchner Straße) sind anzupassen. Auf der linken (westlichen) Seite soll der Gehweg verbreitert werden, so dass der Gehweg (im blau markierten Bereich) so breit ist wie im südlichen Bereich Ecke Münchner Straße. Begründung: Teilweise wird auf beiden Straßenseiten der Weserstraße schräg geparkt. Die immer größeren Pkw und SUV blockieren dadurch sowohl die Fahrbahn als auch die Sicht für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Diese müssen im Gegenverkehr oft ausweichen, anhalten und absteigen. Durch Längsparken wird die Fahrbahn so weit verbreitert, dass Radfahrende sicher Pkw passieren und zu Fuß Gehende die Fahrbahn besser überblicken und überqueren können. Ladezonen verhindern das Halten von Lieferfahrzeugen in zweiter Reihe. Ein Radweg bzw. Radschutzstreifen erhöht zudem die Sicherheit für Radfahrende. Die Reduzierung der Autodichte im Bahnhofsviertel soll im Bereich der Weserstraße und perspektivisch in der Verlängerung der Mainluststraße im Zuge der Anpassung der Verkehrsführung zum Theatertunnel beginnen. Taunusstraße - Kaiserstraße, Kaiserstraße - Münchener Straße, Münchener Straße - Gutleutstraße Luftbilder: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen eines Mitgliedes des Ortsbeirates Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1502 Antrag vom 17.12.2023, OF 1104/1 Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 831 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilitätswende II: Grundhafte Erneuerung von Straßen und Plätzen nicht ohne Beteiligung des Ortsbeirates 1

21.03.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3769 entstanden aus Vorlage: OF 782/1 vom 28.02.2023 Betreff: Mobilitätswende II: Grundhafte Erneuerung von Straßen und Plätzen nicht ohne Beteiligung des Ortsbeirates 1 Vorgang: B 14/23; OA 233/22 OBR 1 Der Ortsbeirat weist den Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 14, zurück und fordert den Magistrat auf, den Ortsbeirat 1 über alle Instandsetzungs-, Erhaltungs-, Umgestaltungs- und Verschönerungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum frühzeitig zu informieren und bereits im Planungsstadium zu beteiligen. Begründung: Werden Maßnahmen im Ortsbeirat vorgestellt, dann sind diese in der Regel bereits zu Ende geplant und Änderungen oder Optimierungen sind nur noch in minimalem Maße möglich. Grundsätzliche Wünsche des Ortsbeirates, die auch im Zuge einer Instandhaltung ganz oder teilweise kostengünstig umgesetzt werden könnten, müssen oft zu einem späteren Zeitpunkt mit hohem Kostenaufwand nachgeholt werden. Dies führt zu Unverständnis und Unbehagen in der Bevölkerung, da Baumaßnahmen oft mehrfach und innovative Maßnahmen erst mit deutlicher Verzögerung umgesetzt werden. Das in der Anregung des Ortsbeirates vom 16.08.2022, OA 233, genannte Beispiel der Kaiserstraße, die nach Asphaltierungsarbeiten im Stil der autogerechten 70er-Jahre dem Individualverkehr wieder übergeben wurde, ist und bleibt eine vertane Chance und ein ständiges Ärgernis. Das kann künftig vermieden werden, wenn der Ortsbeirat beteiligt wird und seine Kompetenz einbringt. Foto: Alexander Mitsch, Beispiel Kaiserstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 06.09.2022, OA 233 Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 14 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1495 Aktenzeichen: 66-0

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„Die neue Kaiserstraße – Frankfurts grüne Magistrale vom Hauptbahnhof in die Innenstadt“

21.04.2025

Stellen Sie sich vor, wie Reisende aus dem Hauptbahnhof Frankfurt treten – und statt Lärm, Abgasen und hektischem Verkehr empfängt sie eine breite, ruhige Flaniermeile. Die Kaiserstraße als Fußgängerzone wird zum lebendigen, sicheren und attraktiven Stadtraum, der Bahnhof und Innenstadt verbindet – nicht nur als Weg, sondern als Erlebnis. Kernidee: Die Kaiserstraße wird zur weitgehend autofreien Zone umgestaltet – ausgenommen bleiben lediglich Anliegerverkehr, Lieferzonen (zeitlich begrenzt) und Einsatzfahrzeuge. Durch diesen Schritt schaffen wir eine durchgehende, barrierearme Verbindung vom Hauptbahnhof zur Innenstadt. Warum jetzt? Mehr Aufenthaltsqualität: Statt parkender Autos und hupender Taxis entsteht Raum für Menschen, Gastronomie und Begegnung. Sicherheit und Barrierefreiheit: Ideal für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Familien mit Kindern – ohne Straßenquerungen. Arbeitnehmer aus dem Bankenviertel müssen vom HBF nicht mehr den "sicheren" Umweg über die Gutleutstraße nehmen. Ein städtisches Aushängeschild: Für internationale Gäste wird der erste Eindruck der Stadt verbessert. Lokale Belebung: Einzelhandel, Cafés und Kultureinrichtungen profitieren von erhöhter Laufkundschaft und besserem Stadtklima. „Grüne Achse“ mit Bäumen & Urban Gardening: Schatten spendende Alleen, begrünte Fassaden und Kühlzonen gegen die Sommerhitze. Kunst & Kultur im öffentlichen Raum: Wechselausstellungen lokaler Künstler, temporäre Skulpturen, interaktive Lichtinstallationen, Straßenmusik-Bühnen. Café-Terrassen und Pop-Up-Stores: Flexibel nutzbare Flächen für Gastronomie, Start-ups und lokale Manufakturen – z. B. in umgebauten Pavillons oder modularen Containern. Digitale Services: Interaktive Info-Stelen mit Stadtplan, WLAN-Hotspots, Echtzeit-ÖPNV-Infos, Sprachwahl für Tourist*innen. Mobilitätsstationen am Rand: Fahrradparkhäuser, E-Scooter-Stationen und Shuttles an den Übergängen zur Fahrzone – z. B. am Hbf, Weserstraße, Taunusanlage. Sicher und inklusiv: Klare Beleuchtungskonzepte, taktile Leitsysteme, Sitzgelegenheiten alle 100 Meter, generationengerechtes Design. Pilotphase mit Bürgerbeteiligung: Pop-up-Fußgängerzone im Sommer (z. B. 6 Monate) mit begleitender Evaluation, Umfragen und Möglichkeit zur Mitgestaltung. Schlusswort: Die Umgestaltung der Kaiserstraße ist kein Verkehrsprojekt – es ist ein Stadtentwicklungsprojekt. Eine Einladung, Frankfurt gemeinsam neu zu denken. Offen. Grün. Lebendig.

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„Die neue Kaiserstraße – Frankfurts grüne Magistrale vom Hauptbahnhof in die Innenstadt“

21.04.2025

Stellen Sie sich vor, wie Reisende aus dem Hauptbahnhof Frankfurt treten – und statt Lärm, Abgasen und hektischem Verkehr empfängt sie eine breite, ruhige Flaniermeile. Die Kaiserstraße als Fußgängerzone wird zum lebendigen, sicheren und attraktiven Stadtraum, der Bahnhof und Innenstadt verbindet – nicht nur als Weg, sondern als Erlebnis. Kernidee: Die Kaiserstraße wird zur weitgehend autofreien Zone umgestaltet – ausgenommen bleiben lediglich Anliegerverkehr, Lieferzonen (zeitlich begrenzt) und Einsatzfahrzeuge. Durch diesen Schritt schaffen wir eine durchgehende, barrierearme Verbindung vom Hauptbahnhof zur Innenstadt. Warum jetzt? Mehr Aufenthaltsqualität: Statt parkender Autos und hupender Taxis entsteht Raum für Menschen, Gastronomie und Begegnung. Sicherheit und Barrierefreiheit: Ideal für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Familien mit Kindern – ohne Straßenquerungen. Arbeitnehmer aus dem Bankenviertel müssen vom HBF nicht mehr den "sicheren" Umweg über die Gutleutstraße nehmen. Ein städtisches Aushängeschild: Für internationale Gäste wird der erste Eindruck der Stadt verbessert. Lokale Belebung: Einzelhandel, Cafés und Kultureinrichtungen profitieren von erhöhter Laufkundschaft und besserem Stadtklima. „Grüne Achse“ mit Bäumen & Urban Gardening: Schatten spendende Alleen, begrünte Fassaden und Kühlzonen gegen die Sommerhitze. Kunst & Kultur im öffentlichen Raum: Wechselausstellungen lokaler Künstler, temporäre Skulpturen, interaktive Lichtinstallationen, Straßenmusik-Bühnen. Café-Terrassen und Pop-Up-Stores: Flexibel nutzbare Flächen für Gastronomie, Start-ups und lokale Manufakturen – z. B. in umgebauten Pavillons oder modularen Containern. Digitale Services: Interaktive Info-Stelen mit Stadtplan, WLAN-Hotspots, Echtzeit-ÖPNV-Infos, Sprachwahl für Tourist*innen. Mobilitätsstationen am Rand: Fahrradparkhäuser, E-Scooter-Stationen und Shuttles an den Übergängen zur Fahrzone – z. B. am Hbf, Weserstraße, Taunusanlage. Sicher und inklusiv: Klare Beleuchtungskonzepte, taktile Leitsysteme, Sitzgelegenheiten alle 100 Meter, generationengerechtes Design. Pilotphase mit Bürgerbeteiligung: Pop-up-Fußgängerzone im Sommer (z. B. 6 Monate) mit begleitender Evaluation, Umfragen und Möglichkeit zur Mitgestaltung. Schlusswort: Die Umgestaltung der Kaiserstraße ist kein Verkehrsprojekt – es ist ein Stadtentwicklungsprojekt. Eine Einladung, Frankfurt gemeinsam neu zu denken. Offen. Grün. Lebendig.

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Fahrradbügel

11.01.2023

An der Ecke Münchener/ Elbestraße gibt es bis auf wenige Straßenschilder keine Möglichkeiten Fahrräder abzuschließen. Viele Menschen gehen hier tagsüber Essen und Einkaufen, Abends In die Bars etc. Die Anschlussmöglichkeiten müssten wegen Außengastronomie auf aktuelle Parkplätzen gebaut werdenY Durch Fahrradbügel könnte auch das zuparken der Ecken vor den beiden Restaurants Merkez und Bayram verhindert werden.

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Münchener Straße autofrei

21.07.2021

Die Autos in der Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz behindern einfach nur den Fuß-, Rad- und den Tramverkehr. Überall wird irgendwo geparkt, ein totales Chaos und Durcheinander entsteht. Es ist einfach zu viel in dieser kleinen Straße. Quelle des Bildes: https://www.dieschilder.com/components/com_jshopping/files/img_products/full_SK-V-80-___-Fur-Autos-verboten7.png

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Öffentliche Förderung und Befürwortung von denkmalgerechten Dachrekonstruktionen in der Innenstadt.

09.04.2021

Völlig zurecht wurde die Entscheidung getroffen, dem "Langen Franz" wieder den Hut aufzusetzen. Er ist allerdings bei Weitem nicht das einzige Gebäude in Frankfurt, das seit den Zerstörungen in Krieg und Nachkriegszeit trotz gut erhaltener Fassade wie "geköpft" dasteht. Die sicherlich traurigsten Beispielen stellen das Entrée zur Kaiserstraße und das Kämmereigebäude neben der Paulskirche dar. Die völlig absurd wirkenden Flachdächer waren damals notdürftig nötig, heute wirken sie in der prosperierenden Metropole unbeholfen und peinlich. Geben wir nicht nur dem Langen Franz, sondern der Innenstadt an vielen Stellen wieder ihre Dächer zurück. Die Eigentümer sollten nicht nur dazu angehalten, sondern es sollte auch von öffentlicher Seite forciert und finanziell gefördert werden.

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Kaiserstraße temporär autofrei

16.12.2020

Abstand im Fußgänger*innenverkehr ist derzeit oberstes Gebot. Um die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu vermeiden, schlage ich vor, den Fußgänger*innenraum im Innenstadtbereich temporär weitläufiger zu gestalten. Für einen bestimmten Zeitraum ließe sich dazu die Kaiserstraße zwischen Hauptbahnhof und Gallusanlage für den Autoverkehr schließen. Zumal ohnehin in den nächsten Lockdown-Wochen von geringerem Verkehr auszugehen ist – wohingegen das Aufkommen von zu Fuß gehenden oder verweilenden Personen ähnlich hoch bleibt. Liefer- und Handwerksdurchfahrt sollte selbstverständlich weiterhin möglich bleiben.

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Mobile Polizeistation BHVN - Kaiserstr

14.07.2020

Installation einer mobilen Polizeistation zur permanenten Präsenz im Bahnhofsviertel. Ein möglicher Ort könnte der Anfang der Kaiserstraße sein. Hier ist die Straße geschlossen und bietet Platz. In New York gibt es vergleichbare Stationen z.b. am Times Squar. Es gäbe somit viel schneller Schutz und Ablsufpunkt vor Ort.

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Taunusstraße Sanieren und Rotlicht umquartieren

22.06.2020

Jetzt wo die Bordelle sowieso nicht aufmachen dürfen und die Damen nicht ihr Gewerbe nachgehen dürfen ist es eine gute Chance die Taunusstraße neu zu gestalten. Wenn sie so wird wie die Kaiserstrasse reicht es doch auch schon.

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Straßensperrungen für die Gastronomie in Covid-19-Zeiten

13.05.2020

Meine Idee wäre es in Zeiten von Corona beliebte Einkaufsstraßen bzw. Straßen mit hoher Gastronomie-Dichte (Kaiserstraße, Leipziger Straße, Berger Straße) ab 16 Uhr für den Verkehr zu sperren. Bis dahin ist der Anlieferverkehr durch. Dann könnten die Restaurants hygienekonform mit Abstand Tische auf die Straße stellen. Das wäre ein einfach umzusetzendes, billiges Konjunkturprogramm für die Frankfurter Gastro-Wirtschaft.

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Mehr Lebensqualität im Bahnhofsviertel durch neues Verkehrskonzept für Weserstraße/Niddastraße

19.12.2019

Die Weserstraße, als Verbindungsstück der Haupverkehrsstraßen Mainzer Landerstraße und Taunusstraße, ist für die anliegenden neu entwickelten Wohngebäude und zukünftigen Wohn- und Hotelobjekte der entscheidende Einflussfaktor für eine angemessene Lebensqualität. Das aktuelle Verkehrskonzept lässt jedoch eine angemesse Lebensqualität nicht zu, da dieses nicht auf die Bedürnisse eines nunmehr stark mit Wohnungen besiedeltes Viertel zugeschnitten ist. Insbesonders sind folgende Gründe zu nennen: - Sehr hohe Emmissionen durch stark beschleunigende, rasende bzw. zu schnell fahrende Fahrzeuge. Nach Abbremsen auf Höhe der Kreuzung Niddastr./Weserstr. ist gerade bei einer Grünphase der Ampel an der Kreuzung zur Taunusstr. zu beobachten, dass der Großteil der Fahrzeuge sehr stark beschleunigt, da die sehr breit ausgebaute Straße dies zulässt. Dadurch entstehen hohe Geräusch- und Schadstoffemmissionen. - Eine sichere Überquerung des Zebrastreifens ist nicht möglich. Von der Mainzer Landstraße kommende Fahrzeuge weisen eine zu hohe Geschwindigkeit auf, um rechtzeitig bremsen zu können. Ebenso werden häufig Fußgänger von von der Niddastr. abbiegenden Fahrzeugen übersehen. - Das Verlassen des Viertels mit dem Fahrrad in Richtung Westend ist nicht angemessen möglich. Das befahren der Weserstraße in Richtung Mainzer Landstraße ist durch die parkende Autos auf Höhe der Deutschen Bank und dem starken Gegenverkehr nicht möglich. Die Route über die Taunusstr. ist durch fehlende Fahrradwege, starkem Verkehr und den beidseitig parkenden Autos nicht sicher. Ein neues Verkehrskonzept, mit Elementen wie z. Bsp. einer Umwandlung der Weserstraße in eine 30er Zone, Neugestaltung des Zebrasteifens, etc. kann die Lebensqualität deutlich erhöhen.

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15

Mehr Lebensqualität im Bahnhofsviertel durch neues Verkehrskonzept für Weserstraße/Niddastraße

19.12.2019

Die Weserstraße, als Verbindungsstück der Haupverkehrsstraßen Mainzer Landerstraße und Taunusstraße, ist für die anliegenden neu entwickelten Wohngebäude und zukünftigen Wohn- und Hotelobjekte der entscheidende Einflussfaktor für eine angemessene Lebensqualität. Das aktuelle Verkehrskonzept lässt jedoch eine angemesse Lebensqualität nicht zu, da dieses nicht auf die Bedürnisse eines nunmehr stark mit Wohnungen besiedeltes Viertel zugeschnitten ist. Insbesonders sind folgende Gründe zu nennen: - Sehr hohe Emmissionen durch stark beschleunigende, rasende bzw. zu schnell fahrende Fahrzeuge. Nach Abbremsen auf Höhe der Kreuzung Niddastr./Weserstr. ist gerade bei einer Grünphase der Ampel an der Kreuzung zur Taunusstr. zu beobachten, dass der Großteil der Fahrzeuge sehr stark beschleunigt, da die sehr breit ausgebaute Straße dies zulässt. Dadurch entstehen hohe Geräusch- und Schadstoffemmissionen. - Eine sichere Überquerung des Zebrastreifens ist nicht möglich. Von der Mainzer Landstraße kommende Fahrzeuge weisen eine zu hohe Geschwindigkeit auf, um rechtzeitig bremsen zu können. Ebenso werden häufig Fußgänger von von der Niddastr. abbiegenden Fahrzeugen übersehen. - Das Verlassen des Viertels mit dem Fahrrad in Richtung Westend ist nicht angemessen möglich. Das befahren der Weserstraße in Richtung Mainzer Landstraße ist durch die parkende Autos auf Höhe der Deutschen Bank und dem starken Gegenverkehr nicht möglich. Die Route über die Taunusstr. ist durch fehlende Fahrradwege, starkem Verkehr und den beidseitig parkenden Autos nicht sicher. Ein neues Verkehrskonzept, mit Elementen wie z. Bsp. einer Umwandlung der Weserstraße in eine 30er Zone, Neugestaltung des Zebrasteifens, etc. kann die Lebensqualität deutlich erhöhen.

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Kaiserstraße grundlegend fußgängergerecht umbauen

08.06.2019

Die Kaiserstraße ist inzwischen für Fußgänger zum Hauptverbindungsweg zwischen Hauptbahnhof und Innenstadt geworden. Dies muss sich auch in der Verteilung der Verkehrsflächen spiegeln. Derzeit sind die durch die Gastronomie erheblich eingeengten Fußwege total überlastet, während auf den Straßen kaum etwas los ist. Ich schlage vor, die Straße zur Einbahnstraße Richtung Alleenring zu machen und sie Parkmöglichkeiten radikal zu reduzieren. Die freiwerdenden Flächen werden zur Erweiterung der Bürgersteige genutzt (keinesfalls zur Erweiterung der Außengastronomie!). Die Sackgasse am Hauptbahnhof wird zur Fußgängerzone, Spielstraße oder zu einem Platz, der den Wochenmarkt aufnehmen kann. All dies würde zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Klima schonenden Reduktion des motorisierten Verkehrs führen.

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Unnötige Ampeln abschalten

18.02.2019

Es gibt im Stadtgebiet zahlreiche überflüssige Ampeln, die in meinen Augen problemlos zugunsten einer Rechts-vor-links-Regelung oder Ausschilderung einer Vorfahrtsstraße entfallen könnten. Allein im Bahnhofsviertel fielen mir die Kreuzungen Taunusstraße mit Weser- und Moselstraße sowie die Kreuzungen Kaiserstraße mit Moselstraße ein. Gleiches gilt für die Kreuzung Grüne-/Uhlandstraße und Ostendstraße/Hanauer Ldstr. im Ostend.

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Unnötige Ampeln abschalten

18.02.2019

Es gibt im Stadtgebiet zahlreiche überflüssige Ampeln, die in meinen Augen problemlos zugunsten einer Rechts-vor-links-Regelung oder Ausschilderung einer Vorfahrtsstraße entfallen könnten. Allein im Bahnhofsviertel fielen mir die Kreuzungen Taunusstraße mit Weser- und Moselstraße sowie die Kreuzungen Kaiserstraße mit Moselstraße ein. Gleiches gilt für die Kreuzung Grüne-/Uhlandstraße und Ostendstraße/Hanauer Ldstr. im Ostend.

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Verkehrsverbesserung im südlichen Bahnhofsviertel

08.08.2016

Mit dem Verkehr im Südlichen Bahnhofsviertel geht oftmals ein großer Lärmpegel mit ein. Durch die Verstopfung der Seitenstraßen zum Beispiel in der Weser-,Mosel-, Elbestraße zeichnet sich oft ein regelrechtes Hupkonzert ab. Die meisten dieser Seitenstraßen sind bereits Einbahnstraßen, um den Verkehr zu drosseln. An den Seiten der Straße liegen auch meistens Parkplätze, welche gut genutzt werden und dauerhaft tagsüber von Pendlern und Besuchern belegt sind. Dies hat zur Folge, dass zahlreiche Lieferanten der ganzen Läden oder auch die Müllabfuhr die Straßen verstopfen, da sie Mitten auf der Straße halten müssen. Die meisten Parkplätze sind bereits werktags zeitbegrenzt mit einem Halteverbot gekennzeichnet, was in meinen Augen jedoch keineswegs eingehalten wird. Dies wird deutlich, wenn man zum Beispiel durch die Münchenerstraße läuft, bei der selbst teils in der zweiten Reihe auf Straße gehalten wird, was sogar die Durchfahrt der Straßenbahn behindert. Meine Idee ist es nun, wie bereits in anderen Stadtteilen Anwohnerausweise für die Parkmöglichkeiten einzuführen und auch strengere Kontrollen, damit auch wirklich nur den Betroffenen vom geringen Platzangebot im Bahnhofsviertel geholfen wird. Auswertige haben die Möglichkeit in die umliegenden Parkhäuser auszuweichen oder am nahegelegenden Hauptbahnhof anzureisen.

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Hauptbahnhof - Busbahnhof

12.09.2014

Oft Disskutiert kein Umsetzungsstand - Freunde, Verwandte, Familien, Kinder oder noch besser Touristen aus der ganzen Welt kommen u. a. mit Bussen, großen Erwartungen, schönen Vorstellungen und viel Freude in Frankfurt am Main an um die Mainmetropole zu besuchen, die letzten Meter im Bus erweisen sich schon als eine Schmach, da die Busse oftmals nicht genügend Stellplätze haben oder sich auf der viel zu engen Stuttgarter- oder Münchener Straße stauen. Dann die Prozedur des Aussteigens, viel Gedrängel, Autohupen von der Seite, oder uuups fast von einem Bus oder der Straßenbahn "mitgenommen" worden. Hat man erstmal seinen Koffer traut man seinen Augen nicht, bis auf einige bunte Schilder (A,B;C;D) für ca. 20.000 EUR gibt es quasi keinen Busbahnhof, keine Bussteige, keine richtigen Unterstellplätze, keine modernen WCs oder einladene Lokale - ein grauer Parkplatz von Mietwaagenverleihunternehmen , eingezäunt von hässlichen Metallgeländern sind der erste Anblick Frankfurts. Es ist an der Zeit das die Stadt hier eingreift - sie muss nichtmal selbst investieren aber sie sollte den Besitzer des Parkplatzes und die Deutsche Bahn zum einlenken bewegen oder Anreize schaffen hier etwas zu ändern - ein Runder Tisch mit allen beteiligten auch den Fernbusunternehmen - wie wäre es mit einem Busbahnhof der unter einem Gebäude oder Parkhaus Platz findet, ein Parkhaus mit dem sich ggf. sogar mehr Rendite macht als mit diesem lausigen Betonplatz? Ein "Hochhaus" wie es mal von der Deutschen Bahn geplant war mit unterirdischem Busbahnhof usw. usw. Es gibt viel Ideen die Südseite des Bahnhofs zu nutzen, wacht auf und fangt an

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Sanierung der Carl-Benz-Straße und der Adam-Opel-Straße, nördliches Ende der Carl-Ulrich-Brücke

12.09.2014

Die Carl-Benz-Straße und die Adam-Opel-Straße sind Teil der L3001 und haben eine zentrale Erschließungsfunktion für den Verkehr von Offenbach (Kaiserstraße) zur Hanauer Landstraße. Sie sind die zentralen Verkehrsadern des Gewerbegebiets Fechenheim-Süd sowie des Osthafens (Oberhafens, um genau zu sein). Die Carl-Ulrich-Brücke wird zz. aufwendig erneuert, auf ihrer Südseite entsteht auf der Offenbacher Hafeninsel ein neues Wohn- und Geschäftsgebiet. Sowohl die Carl-Benz-Straße nordwestlich der Ferdinand-Porsche-Straße als auch die Adam-Opel-Straße sind seit Jahrzehnten (!) in einem bedauernswerten Zustand aus marodem Kopfsteinpflaster. Die Straßen sind stark zugeparkt und die Schlaglöcher so tief, dass insbesondere der (zz. durch die Baufälligkeit der Hanauer Landstraße) noch besonders starke Schwerlastverkehr kaum noch 30 km/h dort fahren kann. Das Straßensystem ist zu Verkehrsspitzenzeiten überlastet und wegen des schlechten Zustands fahren viele Pendler statt über durchs Industriegebiet eher durch das Fechenheimer Wohngebiet. Die nördliche Brückenauf- und -abfahrt der Carl-Ulrich-Brücke ist marode, uneben und eng; ein Fahrradweg kann aus Platzgründen nicht angelegt werden, obwohl dieser durch den Fechenheimer und Offenbacher Mainbogen als Erschließung des Naherholungsgebiets Grüngürtel besonders wünschenswert wäre. Sowohl der Zustand der Straßen als auch der Brückenauffahrt ist seit vielen Jahren bekannt - und dennoch tut sich nichts. Wer das Fechenheimer Gewerbegebiet gerade nach der Schließung von Neckermann für neue Investoren und Betriebe attraktiv machen will und gleichzeitig das Erholungspotenzial des Fechenheimer Mainbogens erschließen möchte, sollte den Straßenzug und die Brückenverbindung attraktiv gestalten.