Meine Nachbarschaft: In der Römerstadt
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Vorlagen
Schließung und Umwidmung des Grillplatzes Hadrianstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7173 entstanden aus Vorlage: OF 624/8 vom 06.01.2021 Betreff: Schließung und Umwidmung des Grillplatzes Hadrianstraße Vorgang: V 1726/20 OBR 8; ST 2092/20 Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Grillplatz Heddernheim/Hadrianstraße zu schließen und ihn nicht mehr in der Liste der städtischen Grillplätze zu führen. Die Fläche, die bereits als Arboretum/Baumpflanzung verschiedenartiger Gehölze angelegt ist, wird als reine Grünfläche aufgewertet; 2. zu prüfen, welche weiteren Baumarten dort noch angepflanzt werden können; 3. eine Schautafel mit Erklärungen zum Arboretum aufzustellen und bei jedem Baum des Arboretums eine Tafel aufzustellen, die den Namen und das Verbreitungsgebiet aufführt; 4. in der Nähe weiter nach einer geeigneten Ersatzfläche für einen Grillplatz zu suchen. Begründung: Auf dieser Fläche besteht bekanntermaßen seit Langem ein Widerspruch zwischen Naturschutz/Naherholung und Grill-Nutzung, die speziell im Sommer die schöne Baumpflanzungsanlage erheblich strapaziert. Weder ist es gelungen, das Abfallproblem in den Griff zu bekommen, noch sind die vom Magistrat anfänglich zugesagten "Parkwächter" zum Einsatz gekommen. Der Schutz der Grünfläche wird vom Ortsbeirat im Interesse aller Naherholungsfreunde, die das Niddagebiet aufsuchen, höher gewertet als ihr Nutzen für Grillpartys. Flächen für ein schönes Picknick gibt es im ganzen Frankfurter Niddabereich. Auch verfügt die Stadt über weitere acht Grillplätze. Die seit Jahren debattierte Schließung des Grillplatzes kann nicht von einer negativen Entscheidung in einem anderen Ortsbezirk über eine mögliche Ersatzfläche abhängig gemacht werden. Deswegen ist es jetzt Zeit, eine Entscheidung zu treffen, da auch das zuständige Fachamt in seiner letzten Stellungnahme daran erinnert. Zudem schlägt der Ortsbeirat Neuanpflanzungen innerhalb des Arboretums vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.08.2020, V 1726 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2092 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 995 Aktenzeichen: 67 0
Elektrobusse für Alt- Praunheim vorrangig einsetzen
Antrag vom 17.01.2021, OF 563/7 Betreff: Elektrobusse für Alt- Praunheim vorrangig einsetzen Der Magistrat setzt zum schnellstmöglichen Zeitpunkt ausschließlich Elektrobusse auf den Linien M72 und 73 ein, da diese durch Alt-Praunheim fahren. Ziel ist, dadurch die Luftbelastung durch CO2 zu reduzieren. Begründung: Alt- Praunheim wird im "Entwurf Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Frankfurt" als ein Straßenabschnitt genannt, in dem die Feinstaub- und Stickstoffdioxid- Belastung über den zulässigen Grenzwerten liegt, so dass für Alt- Praunheim eigentlich ein Fahrverbot für bestimmte Fahrzeuge erlassen werden müsste. Diese Teilstrecke zu sperren halten die Autoren nicht für verhältnismäßig, da die Straße zwischen Heerstraße und Graebestraße mit einer Gesamtlänge von 2 km einem Fahrverbot unterzogen werden müsste. Auf der Buslinie M60 sind bereits seit Dezember 2020 E-Busse eingesetzt. Aber auch die Linien M72 und 73 fahren durch Alt-Praunheim. Hier sollten aus den genannten Gründen baldmöglichst ebenfalls E-Busse fahren. Bislang fahren für Frankfurt nur 19 Elektrobusse, die Anschaffung von nur 11 E-Bussen von 60 insgesamt wird vom Verkehrsdezernenten in einem Artikel der Frankfurter Rundschau (23.11.2020) mit den Kosten begründet. Dabei wird ignoriert, dass nicht nur die Anschaffungs-, sondern auch die Folgekosten von Luftverschmutzung und CO2- Belastung zu bewerten sind. Die Luftqualität hat eine entscheidende Wirkung auf die Gesundheit der Menschen. Die Belastung mit Luftschadstoffen kann dazu beitragen, Krankheiten auszulösen oder zu verschlimmern und im schlimmsten Fall sogar die Lebenszeit um Jahre verkürzen. Das Gebot des schnellen Handels gebietet auch die Tatsache, dass sich im entsprechenden Abschnitt eine Altenwohnanlage und in der Nähe das Nordwest- Krankenhaus befinden. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 563/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und FARBECHTE (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Grüngürtel schützen und Problem der Brachfläche Hadrianstraße 48 (ehemalige „Römerschänke“) endlich angehen!
Antrag vom 06.01.2021, OF 625/8 Betreff: Grüngürtel schützen und Problem der Brachfläche Hadrianstraße 48 (ehemalige "Römerschänke") endlich angehen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. ob die Fläche städtisches (verpachtetes) Eigentum ist oder Privatbesitz; sollte sich die Fläche in Privatbesitz befinden, ist mitzuteilen, ob der Magistrat schon einmal versucht hat, dem Eigentümer ein Kaufangebot zu machen; sollte die Stadt Eigentümerin sein, ist mitzuteilen, ob der Nutzungs- oder Pachtvertrag kündbar ist bzw. bereits gekündigt wurde und wenn nein, warum nicht; 2. was aus den 2015/16 geführten umweltamtlichen Verfahren des Regierungspräsidiums Darmstadt gegen den Nutzer der o.g. Fläche geworden ist, insbesondere, ob der weiteren Beseitigungsanordnung nachgekommen wurde; 3. welche weiteren behördlichen Schritte gegen den Nutzer / den Eigentümer der Liegenschaft seitdem eingeleitet wurden und mit welchem Ergebnis; insbesondere ist mitzuteilen, ob von Seiten der Stadt auf eine Beseitigung des innerhalb der Liegenschaft und damit im Grüngürtel lagernden Schrotts hingewirkt wurde; 4. welche Initiativen dem Magistrat angezeigt erscheinen, um die Fläche, die zum Schutzgebiet des Grüngürtels gehört und auf der die Anlage von Kleingärten möglich ist, der Bevölkerung zugänglich zu machen. Der Ortsbeirat schlägt hierzu vor, das Grundstück zusammen mit dem benachbarten, bisher als Grillplatz genutzten Arboretum und dem Minigolfplatz zu denken und entsprechende Zielsetzungen für einen verbesserten Naturschutz dort und eine ansprechende Nutzung zu erarbeiten und mitzuteilen. Begründung: Seit der letzten Anfrage des Ortsbeirates sind fünf Jahre vergangen. Das eingezäunte Grundstück mit seinen zahlreichen Bäumen erscheint immer noch ungepflegt, das Gebäude der ehemaligen Römerschänke steht verlassen und umwuchert da. Reste eines Campingwagens, eine alte Badewanne und vieles mehr machen aus der Fläche einen Schandfleck im Niddagebiet. Dabei könnte eine Verbindung mit dem benachbarten Arboretum attraktiv sein. Auch die Anlage von Kleingärten wäre nach der Niederlegung des baufälligen Gaststättengebäudes denkbar. Der Ortsbeirat erbittet dringend kreative Überlegungen im Magistrat! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1925 2021 Die Vorlage OF 625/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 5 folgende Frage angefügt wird: "sind auf dem Grundstück Altlasten vorhanden?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stau Alt Praunheim bis Heerstraße, Ampelanlage im Bereich Alt-Praunheim verlegen
Antrag vom 04.01.2021, OF 552/7 Betreff: Stau Alt Praunheim bis Heerstraße, Ampelanlage im Bereich Alt-Praunheim verlegen Bürger im OBR7 haben angeregt, die Ampelanlage, die z.Zt. vor der Bushaltestelle platziert ist, hinter die Bushaltestelle in Höhe des kleinen Zentrums Alt Praunheim zu verlegen. Der Grund: Die Ampelphasen für Fußgänger decken sich nicht mit der Taktung der Busse. Es kommt permanent zu Autostaus, da der Verkehr durch unterschiedliche Ampelphasen und Bus-Stopps nicht abfließen kann. Dies wiederum belastet die Luftqualität. Eine Verlegung der Ampelanlage hat mehrere Vorteile: 1. Die Straße ist dort ca 3m schmaler als an der aktuellen Stelle, eine Überquerung entsprechend schneller. 2. Es gibt dort mehrere kleine Geschäfte, für die eine Überquerung der Straße von Vorteil wäre. 3. Der Autostau kann sich vor der großen Kreuzung besser und schneller auflösen. Daher fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verlegung der Ampelanlage vor die Bushaltestelle möglich ist und wenn nein, welche Gründe dagegen sprechen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 552/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP und fraktionslos (= Annahme)
Konzept für Jugendliche im Quartier Mertonviertel/Riedwiese
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2020, OM 6936 entstanden aus Vorlage: OF 612/8 vom 09.11.2020 Betreff: Konzept für Jugendliche im Quartier Mertonviertel/Riedwiese Der Magistrat wird beauftragt, für das Quartier Mertonviertel/Riedwiese ein Konzept für offene Jugendarbeit zu entwickeln, u. a. mit folgenden Bestandteilen: 1. Das Konzept soll In- und Outdoor-Angebote enthalten, also auch ein Jugendhaus mit Öffnungszeiten, die speziell an Wochenenden länger sind (d. h. Freitag und Samstag bis 23:00 Uhr). 2. Die Bolzplätze an der Rosa-Luxemburg-Straße und am Max-Kirschner-Weg sollen erweitert und durch neue geeignete Flächen und Geräte (z. B. überdachter Tisch für Kartenspiel, Bodenschachspiel, Skaterbahn, Basketball usw.) ergänzt werden. 3. Es soll geprüft werden, wo die auf dem Rathenauplatz erprobten orangenen Sitzkringel ("Riesen-Donuts") für Jugendliche aufgestellt werden können. 4. Für den bereits gut ausgebauten Bolzplatz an der Rosa-Luxemburg-Straße soll eine verbesserte Gestaltung sowie eine Beleuchtung geprüft werden. Begründung: Im Rahmen eines Bürgerrundgangs im Mertonviertel haben Eltern und Jugendliche gegenüber Ortsbeiratsmitgliedern auf fehlende ortsnahe Angebote für Jugendliche hingewiesen. Die vorhandenen Spielplätze und -geräte sind vor allem für Kinder bis 12 Jahren da (z. B. Spielplatz Hundertwasser-Kita, Spielplatz Emil-v.-Behring-Straße/Gleisdreieck). Das Jugendhaus am Riedberg in der Friedrich-Dessauer-Straße ist zu weit entfernt und schließt zudem freitags bereits um 22:00 Uhr. An den restlichen Wochentagen variieren die Öffnungszeiten zwischen 21:00 Uhr und 19:00 Uhr, sonntags und montags ist komplett geschlossen. Derzeit gibt es ausschließlich für Kinder Angebote. Es fehlt an Angeboten für Heranwachsende, zum Beispiel fehlen Flächen, auf denen sie sich speziell im Sommer draußen gut aufhalten können, ohne Anwohner zu stören. Deswegen sollen zum Beispiel geeignete Standorte für zusätzliche Tischtennisplatten geprüft und ggf. umgesetzt werden, dazu Sitzgelegenheiten mit Tischen. Die "Riesen-Donuts" eignen sich gut, weil sie modern aussehen und ein Sitzen in gemeinsamer Runde ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 613 Aktenzeichen: 51
Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen
Anregung vom 26.11.2020, OA 641 entstanden aus Vorlage: OF 613/8 vom 09.11.2020 Betreff: Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. In Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften soll den entsprechenden Hausanschriften in der Nordweststadt ein festgelegter, umzäunter oder ummauerter Sperrmüllplatz zugewiesen werden, der ausschließlich für den Sperrmüll benutzt wird und den Mietern bekannt gegeben wird. 2. Die Wohnungsbaugesellschaften sollen gebeten werden, zur Sauberhaltung ihrer Grundstücke eigene "Müll-Sheriffs" - das können z. B. Ein-Euro-Jobber sein - einzusetzen, die für Sauberkeit auf den Flächen sorgen und wilden Sperrmüll, dessen Verursacher nicht festgestellt werden kann, zu diesen Sperrmüllabholplätzen in nächster Nähe bringen. 3. Die Nordweststadt mit den Straßen Weißkirchener Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Thomas-Mann-Straße, Praunheimer Weg, Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Heilmannstraße, Ernst-Kahn-Straße und In der Römerstadt wird 2021 zu einem abfallpolizeilichen Ermittlungsschwerpunkt. Es sollen vermehrt Sperrmüllsünder ermittelt und entsprechende Bußgelder verhängt werden. 4. Die zum 01.07.2020 erhöhten Bußgelder für illegale Sperrmüllentsorgung und für nicht termingerecht rausgestellten Sperrmüll werden bis zu dem nach Kreislaufwirtschaftsgesetz maximal zulässigen Betrag erhöht. Begründung: Wild lagernder Abfall ist in der Nordweststadt zunehmend ein Problem. Immer wieder taucht in den Straßenräumen unangemeldeter oder zu früh abgelegter Sperrmüll auf, behindert die Verkehrswege und sorgt für Umweltverschmutzung. Die Stadtpolizei hat hierzu bereits Ermittlungsschwerpunkte gebildet, zum Beispiel in der Stichstraße Gerhart-Hauptmann-Ring 71 bis 89, wo es in letzter Zeit zu erheblichen Beschwerden gekommen ist. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Sperrmüll früher "loswerden" wollen, diesen entweder schon viel zu früh auf die nur beschränkt vorhandenen Abfuhrplätze oder einfach auf die Straße, auf die Gehwege oder auf die Grünflächen stellen, die gerade "passen", werden ihr Verhalten entweder nur durch harte Bußgelder oder gar nicht ändern. Daher werden die Eigentümer der größeren Siedlungsbauten, das sind im Schwerpunkt die Wohnungsbaugesellschaften, nicht umhinkommen, mehr Verantwortung zu übernehmen und das Sperrmüllproblem mit eigenen Investitionen besser in den Griff zu bekommen. Feste und umfriedete Sperrmüllplätze, die systematisch in der ganzen Nordweststadt eingerichtet werden, können dafür sorgen, dass die Verwahrlosungen zurückgehen und der aus Unwissenheit oder Dreistigkeit zum Beispiel drei Wochen zu früh abgelegte Sperrmüll nicht im Weg herumliegt. Um wilden Sperrmüll auf den Grundstücken der Stadt und der Wohnungsbaugesellschaften könnten sich im öffentlichen Interesse zur Unterstützung der Stadtpolizei, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und der FES Hilfskräfte kümmern, zum Beispiel im Rahmen der Reinigungsarbeiten, die als Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II gelten ("Ein-Euro-Jobber"). Die Bußgelderhöhung zum 01.07.2020 ist zwar zu begrüßen, aber die Stadt sollte den gesamten gesetzlichen Ermessensspielraum nutzen, vor allem, wenn es um umweltschädlichen Sperrmüll wie zum Beispiel Kühlschränke geht. Bei Sperrmüll über einen Kubikmeter und 100 Kilogramm wären das 1.500 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2021, B 158 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 184 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 641 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 96 Beschluss: Die Vorlage OA 641 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7056, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 79 4
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnstation „Römerstadt“
Anregung vom 26.11.2020, OA 640 entstanden aus Vorlage: OF 603/8 vom 10.11.2020 Betreff: Barrierefreier Umbau der Stadtbahnstation "Römerstadt" Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.05.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der geplante barrierefreie Umbau der Stadtbahnstation "Römerstadt" erfolgt nicht in der Form, wie er in der Sitzung des Ortsbeirates 8 am 22.10.2020 vorgestellt wurde. Folgende vier Punkte müssen in jedem Fall an den Planungen überarbeitet werden: 1. Im Bereich des Ausgangs Hadrianstraße ist kein barrierefreier Zugang von der Straßenebene zu den Bahnsteigen vorgesehen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, im Zuge des geplanten Umbaus der Stadtbahnstation "Römerstadt" dafür zu sorgen, dass auch der Zugang aus Richtung Hadrianstraße einen Aufzug erhält. 3. Im Bereich des Ausgangs In der Römerstadt ist auf jedem Bahnsteig ein Durchgang von einer Breite von eineinhalb Metern und einer Länge von über zehn Metern zu den beiden Aufzügen vorgesehen, der dann sehr schwer einsehbar ist. 4. Das Gleisschotterbett soll um rund 0,24 Meter verringert werden, wodurch zu erwarten ist, dass die Lärmbelastung im Bereich Hadrianstraße für die Anwohnerinnen und Anwohner, die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer der Geschwister-Scholl-Schule neben der Belastung durch die stark frequentierte Rosa-Luxemburg-Straße nochmals erhöht wird. Begründung: Zu 1. Der Ausgang der Hadrianstraße wird außer von den Anwohnerinnen und Anwohnern auch von Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrern der Geschwister-Scholl-Schule sowie von Besucherinnen und Besuchern des Niddaparks genutzt. Bei einem fehlenden barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen müssten die entsprechenden Personen einen Umweg von rund 270 Metern über die Hadrianstraße/In der Römerstadt bzw. von rund 520 Metern über die Hadrianstraße/Im Heidenfeld/In der Römerstadt auf sich nehmen, um einen der beiden Aufzüge am Ausgang in der Straße In der Römerstadt zu benutzen. Auf beiden Seiten der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der Stadtbahnstation gibt es zwar Wege zwischen den beiden Ausgängen der Stadtbahnstation "Römerstadt". Auf der stadteinwärtigen Seite müssen aber 28 Stufen und 20 Halbstufen überwunden werden und der restliche Weg ist auch nicht eben. Auf der stadtauswärtigen Seite müssen insgesamt 45 Stufen überwunden werden. Im Laufe des Umweges über die Straße Im Heidenfeld gibt es zwar zwei Durchgänge zur Abkürzung, die jedoch nicht barrierefrei sind. Ein Durchgang hat Treppen mit 14 Stufen und der zweite hat Treppen mit sechs Stufen. Von einem barrierefreien Umbau der Stadtbahnstation kann deshalb nur bedingt gesprochen werden. Zu 2. Die anstehenden Umbaumaßnahmen und das Konzept dazu sind aus Sicht des Ortsbeirates zu begrüßen. Bei einem Umbau mit der Zielsetzung "Barrierefreiheit" sollten allerdings keine "halben Sachen" gemacht werden. Im Gegensatz zum Zugang von der Straße In der Römerstadt soll der Zugang Hadrianstraße keinen Aufzug erhalten. Das ist inkonsequent, zumal gerade der südliche Zugang für die Nutzung des U-Bahn-Anschlusses wichtig ist: Siedlung Römerstadt, Geschwister-Scholl-Schule, Musikbunker und Niddatal. Zu 3. Für die Benutzer der Aufzüge im Bereich Ausgang In der Römerstadt ist jeweils ein Durchgang zwischen Außenwand und Treppenaufgang in einer Breite von eineinhalb Metern und einer Länge von über zehn Metern vorgesehen. Dieser Bereich soll durch Oberlichter mit Tageslicht und einer Beleuchtung versehen werden. Es entsteht jedoch ein sehr langer und schmaler Durchgang vom jeweiligen Bahnsteig zu dem jeweiligen Aufzug, der sehr schlecht einsehbar ist. Es stellt sich auch die Frage, ob eine Durchgangsbreite von eineinhalb Metern noch als barrierefrei gelten kann und ob dies den Bestimmungen für einen Fluchtweg entspricht. Zu 4. Um einen barrierefreien Einstieg von dem jeweiligen Bahnsteig in die U-Bahnen zu erreichen, muss die derzeitige Höhendifferenz von rund 0,24 Meter überwunden werden. Die vorgesehene Verringerung des Gleisschotterbettes ist eine Möglichkeit der Überwindung der Differenz. Dies führt aber dazu, dass die schalldämmende Wirkung des Gleisbettes deutlich verringert wird. Ab dem Ausgang Hadrianstraße stadteinwärts verläuft die Strecke auf einem Höhenniveau von über vier Metern über dem angrenzenden Gelände. Vom Gleiskörper entfernt befinden sich stadtauswärts Wohngebäude (Abstand beginnend mit rund zehn Metern) und stadteinwärts ein Schulgebäude der Geschwister-Scholl-Schule (Abstand etwa 20 Meter). Auf gleichem Höhenniveau neben den Gleisen verläuft die jeweils zweispurige stark frequentierte Rosa-Luxemburg-Straße. Bis heute gibt es außer einem Spritzschutz keinen Lärmschutz, der die hohe Belastung durch den Verkehrslärm für die Anwohnerinnen und Anwohner, die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer vermindert. Eine Alternative für die Überwindung der Höhendifferenz zwischen Bahnsteigkante und Einstieg in die U-Bahn-Fahrzeuge ist die entsprechende Anhebung der jeweiligen Bahnsteige. Die beiden Bahnsteige müssen im Rahmen der Umbaumaßnahmen ebenfalls überarbeitet werden. Unter anderem bilden sich derzeit immer wieder Pfützen bei Regen auf den Bahnsteigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.11.2021, B 409 Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 183 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 640 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 95 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 640 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 640 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 640 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 640 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7055, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7311, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 576, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 Aktenzeichen: 92 13
Wendeverbote in der Dillenburger Straße an der Ampelanlage Heddernheimer Landstraße und der Zu- und Abfahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße
Antrag vom 10.11.2020, OF 602/8 Betreff: Wendeverbote in der Dillenburger Straße an der Ampelanlage Heddernheimer Landstraße und der Zu- und Abfahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, wie das Wenden von Fahrzeugen an der Ampelanlage der Kreuzung Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße und im Bereich Ende Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße zur Dillenburger Straße / Abfahrt von der Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße verhindert werden kann. Gibt es neben dem Verkehrszeichen 272 "Verbot des Wendens" noch weitere Möglichkeiten zur Verhinderung des Wendens? Begründung: Bei erhöhtem Verkehrsaufkommen auf der Strecke von der Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring aus Richtung Oberursel versuchen Kraftfahrzeugführer den Rückstau dadurch zu umgehen, in dem sie die Spur zum Abbiegen in die Dillenburger Straße benutzen und bis zum Bereich Ende der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße / Abfahrt von der Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße oder zur Ampelanlage der Kreuzung Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße fahren. Dort wenden sie und fahren auf der Dillenburger Straße in Richtung Erich-Ollenhauer-Ring und nutzen die Vorfahrtsregelung. Im Bereich Ende der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße / Abfahrt von den Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße kommt es immer wieder zu Gefahren mit den Fahrzeugen auf der Dillenburger Straße in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße bzw. NordWestZentrum. An der Ampelanlage Dillenburger Straße / Heddernheimer Landstraße kommt es beim Wenden immer wieder zu gefährlichen Situation (insbesondere mit den FußgängInnen). Mit dem Aufstellen des Verkehrszeichens 272 "Verbot des Wendens" an den Gefahrstellen wäre eine rechtliche Voraussetzung zum verhindern des Wendens gegeben. Gibt es weitere Möglichkeiten zum Unterbinden des Wendens an den oben genannten Stellen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1860 2020 Die Vorlage OF 602/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Mitteilung an die Stadtbezirksvorsteherin/den Stadtbezirksvorsteher Tempo 80-Schild auf der Rosa-Luxemburg-Straße
Antrag vom 09.11.2020, OF 599/8 Betreff: Mitteilung an die Stadtbezirksvorsteherin/den Stadtbezirksvorsteher Tempo 80-Schild auf der Rosa-Luxemburg-Straße Der / die zuständige Stadtbezirksvorsteher / Stadtbezirksvorsteherin wird gebeten, die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu informieren, dass das verdrehte Tempo 80-Schild an der Rosa-Luxemburg-Straße in Fahrtrichtung Innenstadt in Höhe Heddernheimer Steg / Römische Töpferöfen kurz nach der Auffahrt aus Richtung Dillenburger Straße wieder richtig und sichtbar aufgestellt wird. Begründung: Das Verkehrsschild steht "umgedreht" da und kann nicht erkannt werden, so dass Auffahrende aus Richtung Dillenburger Straße die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht wahrnehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 599/8 wurde zurückgezogen.
Verkehrsberuhigter Bereich in der Straße Alt-Heddernheim zwischen der Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt
Anregung an den Magistrat vom 22.10.2020, OM 6720 entstanden aus Vorlage: OF 592/8 vom 05.10.2020 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Straße Alt-Heddernheim zwischen der Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt Der Magistrat wird beauftragt , den Teil der Straße Alt-Heddernheim zwischen der Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt bzw. vom Ende der Straße Alt-Heddernheim bis zur Ecke In der Römerstadt in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln. Begründung: Einen entsprechenden Antrag haben Anwohner eines Gebäudes im oben genannten Bereich in einem Schreiben vom Juli 2020 an die Stadt Frankfurt am Main gestellt. Im Antwortschreiben vom 10.08.2020 wird vom Straßenverkehrsamt unter anderem Folgendes mitgeteilt: ". . Grundsätzlich halte ich Ihren Vorschlag, den hinteren Bereich der Straße Alt-Heddernheim ab Ecke Wenzelweg in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln, für begrüßenswert. Bei einem verkehrsberuhigten Bereich sind alle Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt und müssen aufeinander Rücksicht nehmen. Für die Umgestaltung des genannten Bereichs müssen jedoch der Ortsbeirat und der Magistrat zustimmen. . . Grundsätzlich wirken sich schmale Straßen, wie der betroffene Bereich, positiv auf die Fahrgeschwindigkeit aus. Es sind vorwiegend Anlieger unterwegs. Ohne Durchgangsverkehr gibt es auch ein vergleichsweise geringes Verkehrsaufkommen. . ." Im Schreiben der Anwohner wird unter anderem als Begründung angeführt: "... Der hintere Bereich der Straße Alt-Heddernheim ist baulich so angelegt, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. Fußgänger, Radfahrer und Autos müssen sich die Fahrbahn teilen (Mischprinzip). Diese Straße wird überwiegend als Aufenthalts- und Bewegungsraum für alle Verkehrsarten und -teilnehmer benutzt und erfüllt somit bereits die Grundvoraussetzung eines verkehrsberuhigten Bereichs. Sehr viele Anlieger und Anwohner (viele Kinder/Spaziergänger sowie Radfahrer) sind zu Fuß (viele mit Kinderwagen) oder Fahrrad in der Straße Alt-Heddernheim unterwegs, um die Kleingärten und den Niddauferweg/Grüngürtel zu erreichen." Der Bürgersteig ist nicht durchgängig vorhanden und auf dem vorhandenen Bürgersteig darf teilweise geparkt werden. Ferner ist die Straßenbreite (teilweise nur etwa 2 Meter) durch die Bebauung sehr beengt. Fußgänger und andere Bürgersteignutzer müssen deshalb auch auf die Fahrbahn ausweichen. Ferner sind noch Radfahrer unterwegs, die die Fahrbahn auch gegen die Fahrrichtung benutzen. Die Straße wird von Kindern aus den umliegenden Häusern als Spielplatz genutzt. Der Charakter einer "Spielstraße" wird durch den angrenzenden Kleingartenbereich und die Wiese an der Nidda (Bubeloch) verstärkt. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Nutzer des Straßenabschnitts bedarf es einer Regelung, die die Fahrgeschwindigkeit deutlich reduziert. Mit einer Umwandlung in eine verkehrsberuhigte Zone ist diese Reduzierung aus Sicht des Ortsbeirats 8 zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 604 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Dialog-Displays in der Heddernheimer Kirchstraße dauerhaft als Maßnahme zur Verkehrssicherheit
Anregung an den Magistrat vom 22.10.2020, OM 6724 entstanden aus Vorlage: OF 585/8 vom 04.10.2020 Betreff: Dialog-Displays in der Heddernheimer Kirchstraße dauerhaft als Maßnahme zur Verkehrssicherheit Der Magistrat wird gebeten, das Geschwindigkeits-Dialog-Display in der Heddernheimer Kirchstraße an der Robert-Schumann-Schule fortdauernd in Betrieb zu lassen oder ein weiteres auf Höhe der Kita Dinos Freunde zu installieren. Begründung: Dialog-Displays werden besonders vor sozialen Einrichtungen eingesetzt und führen zu einer erhöhten Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit, da die Verkehrsteilnehmenden zusätzlich zu den anordnenden Verkehrszeichen einen optischen Hinweis auf eine gegebenenfalls erhöhte Geschwindigkeit erhalten. Die Verkehrssicherheit an der Heddernheimer Kirchstraße, an der mehrere Kindergärten und Kindertagesstätten, die Grundschule sowie die nahe gelegene Turnerschaft-Sporthalle liegen, muss verbessert werden. Deutliche Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit erhöhen, wie sie beispielsweise in der Hessestraße an der Querung der Haltestelle Sandelmühle - Aldi Süd umgesetzt wurden, wären hier grundsätzlich mindestens ebenso notwendig. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb das Geschwindigkeitsdisplay an der Grundschule nicht durchgehend im Jahr in Betrieb ist, gehen doch die Kinder das ganze Jahr über in die Schule. Da bei Einfahrt in die Straße keine anderweitigen Hindernisse zur Verlangsamung der Geschwindigkeit beitragen, die Einhaltung von Tempo 30 gerade hier immer wieder ignoriert wird und Verkehrsteilnehmende oft mit überhöhter Geschwindigkeit fahren, ist auch der Bereich an der Kita Dinos Freunde besonders schützenswert. Die Eingänge beider Einrichtungen liegen, abgetrennt durch einen relativ schmalen Gehweg, unmittelbar an der Straße. Viele Kinder queren die Straße täglich, wobei die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen sowieso schon beengt und die Sicht durch parkende Autos oft behindert ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 397 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsbehinderung durch Bautätigkeit im Bereich Wenzelweg/Alt-Heddernheim/In der Römerstadt
Antrag vom 05.10.2020, OF 591/8 Betreff: Verkehrsbehinderung durch Bautätigkeit im Bereich Wenzelweg/Alt-Heddernheim/In der Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, ob - zumindest in Zukunft sichergestellt werden kann, dass in einem begrenzten Bereich mit sehr schmalen Straßen im Bereich des Ortbeitsrats 8, wie zum Beispiel der Bereich Wenzelweg / Alt-Heddernheim / In der Römerstadt, nicht mehrere Baunehmigungen mit gleichzeitigem Baubeginn erteilt werden und dass so weit wie möglich die Baumaterialien und Baugeräte (u.a. Baukrähne) nicht im öffentlichen Raum (Straßen einschließlich Bürgersteige) abgelagert bzw. aufgestellt werden. - die derzeitigen Baustellen in dem oben genannten Bereich zeitlich gestreckt und die Inanspruchnahme des öffentlichen Raums (bis hin zur Vollsperrung einzelner Straßen) zeitlich und räumlich reduziert oder vermieden werden können. Ferner möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten, dafür Sorge zu tragen, dass in dem oben genannten Bereich Rettungs- und Müllfahrzeuge durchfahren können und somit in die Straße Alt-Heddernheim gelangen können. Begründung: In dem oben genannten Bereich sind zur Zeit drei Baustellen eingerichtet. Bei der Baustelle in der Straße In der Römerstadt (u.a. Hausnummer 7) war die Straße für einige Zeit komplett gesperrt und es war eine längere Sperrung vorgesehen. Zur Zeit ist die Sperrung aufgehoben, weil offensichtlich die Alternativstrecke über die Straße Wenzelweg nicht praktikabel ist. An der Alternativstrecke Wenzelweg ist ebenfalls eine Baustelle eingerichtet und der Baukrahn steht auf dem schmalen Bürgersteig und zum Teil auf der Fahrbahn. Im weiteren Verlauf der Umfahrung der Baustelle In der Römerstadt müssen die Fahrzeuge über den Teil der Straße Alt-Heddernheim zwischen Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt fahren. Dieser Teil der Strecke ist sehr eng und unter anderem durch parkende Fahrzeuge unübersichtlich. Die Fußgänger müssen wegen fehlender oder parkender Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen. Es bedarf Maßnahmen, für Fußgänger, Radfahren usw., die diesen Straßenabschnitt auch gegen die Fahrtrichtung benutzen. Insbesondere, wenn durch die Umleitung das Verkehrsaufkommen erhöht ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 22.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 591/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Annahme); FREIE WÄHLER (Enthaltung)
Situation auf den Parkplätzen unter der Brücke in der Franz-Werfel-Straße
Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6660 entstanden aus Vorlage: OF 874/9 vom 14.09.2020 Betreff: Situation auf den Parkplätzen unter der Brücke in der Franz-Werfel-Straße Auf der öffentlichen Fläche zwischen der Franz-Werfel-Straße 32 und der Franz-Werfel-Straße 36 unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße haben Anwohner und Passanten folgende Beobachtungen gemacht, die teils als Einzelfälle, teils wiederholt bis sehr häufig auftreten: Ablagerung von Sperrmüll, Altbatterien, Autoteilen, Altöl in teils offenen Behältern, Verschmutzungen durch Verpackungsabfälle, Essensreste, Zigarettenkippen und Wodkaflaschen, Spuren von Wildpinkeln und Uringestank, Parken von Fahrzeugen ohne Zulassung, ohne gültige HU oder ohne grüne Plakette, Parken von Kfz-Anhängern ohne Zugfahrzeug ordnungswidrig länger als 14 Tage am gleichen Ort. Der Bauzaun des Baustoffzwischenlagers ist vielfach beschädigt, an verschiedenen Stellen außerhalb des Bauzauns sind auf der Fläche oder in den angrenzenden Grünstreifen Verschmutzungen durch Verpackungsabfälle oder größere Müllablagerungen festzustellen. Der Magistrat wird gebeten, in dem genannten Bereich auf den öffentlichen Flächen unter der Brücke die Zufahrt für Fahrzeuge aller Art zu sperren und nur den Durchgang für Fußgänger und Radfahrer frei zu halten. Ferner wird der Magistrat gebeten, die Situation im betreffenden Bereich zu prüfen und entsprechend tätig zu werden. Der Bauzaun könnte vielleicht sogar abgebaut und das Baustofflager aufgelöst werden, sollte die betreffende Baumaßnahme bereits abgeschlossen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 370 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 3
Spritzschutz an der Brücke Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße
Anregung an den Magistrat vom 17.09.2020, OM 6562 entstanden aus Vorlage: OF 571/8 vom 01.09.2020 Betreff: Spritzschutz an der Brücke Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße Vorgang: OM 4422/19 OBR 8; ST 1382/19 Der Magistrat wird beauftragt, den Spritzschutz an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße an der Fahrbahn stadtauswärts (westliche Seite) zu erweitern . Begründung: Im Nachgang zur Stellungnahme vom 29.07.2019, ST 1382, wurde der Spritzschutz an der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße über die Hadrianstraße erneuert. So wurde auch an der Fahrbahn stadtauswärts östlich (rechts Fahrbahn) der Spritzschutz vom Bunker bis zur U-Bahn-Station "Römerstadt" wiederhergestellt. Auf der westlichen Seite der Fahrbahn stadtauswärts (linke Fahrbahn der Rosa-Luxemburg-Straße) wurde jedoch nur der Bereich unmittelbar über die Hadrianstraße erneuert. Es fehlt der Spritzschutz vom Bunker bis zur Hadrianstraße. Während die Radfahrer und Fußgänger, die den Weg unter der Brücke von der Hadrianstraße in Richtung Nidda benutzen, auf der einen Seite der Brücke (östliche Seite) vor Spritzwasser geschützt sind, ist der Schutz auf der anderen Seite der Brücke nicht gegeben. Die weitere Fläche zwischen Brückenunterquerung und Bunker wird als Parkplatz von Anwohnern der Römerstadt und unter anderem auch von Lehrkräften der Geschwister-Scholl-Schule genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4422 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1382 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 282 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 6
Fahrradständer an der U-Bahn-Station „Römerstadt“
Anregung an den Magistrat vom 17.09.2020, OM 6561 entstanden aus Vorlage: OF 569/8 vom 01.09.2020 Betreff: Fahrradständer an der U-Bahn-Station "Römerstadt" Vorgang: OM 3109/14 OBR 8; ST 2/15 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die in der Stellungnahme vom 12.01.2015, ST 2, angekündigte Installation von Fahrradständern an der U-Bahn-Station "Römerstadt" nun endlich erfolgt. Der Ortsbeirat bittet um die Installation von Bügelfahrradständer (sogenannte Omega-Bügel = "Fahrradständer Frankfurter Modell"). Begründung: In der Stellungnahme vom 12.01.2015, ST 2, wurde ausgeführt, dass der Anregung des Ortsbeirats entsprochen wird und "dass im Bereich der U-Bahn-Haltestelle ‚Römerstadt' unmittelbar vor dem Zugang in der Unterführung der Hadrianstraße auf zwei vorhandenen Sperrflächen und auf einer Sperrfläche am Ende der PKW-Parkplätze entlang des Friedhofes Heddernheim direkt vor dem Brückenbauwerk der Straße ‚In der Römerstadt' Fahrradanlehnbügel installiert werden." Nach fünf Jahren sollte die Installation der Fahrradständer endlich erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2014, OM 3109 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 2 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 277 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92 13
Ersatz einer maroden Sitzbank an der Nidda
Anregung an den Magistrat vom 17.09.2020, OM 6560 entstanden aus Vorlage: OF 582/8 vom 01.09.2020 Betreff: Ersatz einer maroden Sitzbank an der Nidda Vorgang: OM 3353/18 OBR 8; ST 1765/18 Der Magistrat wird beauftragt, entsprechend seiner Zusage in der Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1765, die marode Sitzbank, die an dem Weg an der Nidda zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Praunheimer Wehr (in Höhe des westlichen Fußballtors) steht, zu ersetzen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1765, wurde zugesagt, dass die marode Bank erneuert wird. Der Ortsbeirat forderte in der Anregung vom 14.06.2018, OM 3353, den Ersatz durch eine seniorengerechte Sitzgelegenheit. Der Stellungnahme ST 1765 ist nicht zu entnehmen, ob mit dem Ersatz eine seniorengerechte Sitzgelegenheit installiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3353 Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1765 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2020, ST 2206 Aktenzeichen: 67 0
Unfallgefahren am Gartenweg Im Burgfeld
Anregung an den Magistrat vom 17.09.2020, OM 6565 entstanden aus Vorlage: OF 583/8 vom 01.09.2020 Betreff: Unfallgefahren am Gartenweg Im Burgfeld Der Magistrat wird beauftragt, den Gartenweg hinter den Häusern Im Burgfeld Nr. 215 bis Nr. 219 unterhalb der Mauer und an zwei weiteren Stellen im Verlauf des Weges Richtung Rosa-Luxemburg -Straße in einen einwandfreien Zustand zu versetzen. Begründung: Dieser asphaltierte Gartenweg hat sich im Laufe der Jahre durch Witterungseinflüsse und durch Wurzelwerk der flankierenden Bäume und Büsche zu einer unfallträchtigen Piste entwickelt. Ältere Spaziergänger, besonders mit Gehhilfen, sind besonders gefährdet. Bei schlechter Witterung erhöht sich das Unfallrisiko noch extrem. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 275 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 0
Zukünftige Nutzung des Hochbunkers Hadrianstraße
Antrag vom 01.09.2020, OF 573/8 Betreff: Zukünftige Nutzung des Hochbunkers Hadrianstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Zuletzt mit ST 376 v. 02.03.2020 teilte der Magistrat mit, dass er zur aktuellen Nutzung des Bunkers Hadrianstraße keine Auskünfte erteilen kann, da sich die Liegenschaft nicht in städtischem Besitz befinde. Nach Informationen des Ortsbeirates wird der Hochbunker derzeit in Proberäume und Aufnahmestudios für einen "Musikbunker" verwandelt. Aus Sicht des Ortsbeirates ist eine sinnvolle Nutzung der früheren Notunterkunft grundsätzlich zu begrüßen. Etwa 1000 Quadratmeter Fläche auf vier Etagen sollen von den Bands genutzt werden. Dazu kommen noch die Flure, Treppenhäuser, Toiletten und Technikräume. Nach presseöffentlicher Einschätzung des dort tätigen Immobilieninvestors Maag Grundbesitz GmbH & Co. Verwaltungs-KG bestünde sogar im Dachgeschoss noch eine Ausbaureserve von zirka 350 Quadratmetern nutzbarer Fläche. Dem Vernehmen nach sind an die Baugenehmigung hohe Auflagen zum Schallschutz und zur Energieeffizienz geknüpft und der Investor wünsche sich, dass die Musiker zur An- und Abreise die U-Bahn nutzen (Offenbach Post v. 04.03.2020). Der Ortsbeirat hält es hingegen für wahrscheinlicher, dass die Nutzer vorwiegend mit dem Pkw kommen. Da der Parkraumdruck in der Hadrianstraße schon sehr hoch ist, stellt sich die Frage, wie diese zusätzliche Nachfrage abgedeckt wird. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Welche Auflagen zu Schallschutz und Energieeffizienz wurden an Ausbau und Betrieb des "Musikbunkers" geknüpft? Wieviele Stellplätze waren zu schaffen, nachzuweisen oder abzulösen? Welche Betriebszeiten sind für den "Musikbunker" genehmigt bzw. müssen die Proben vor Mitternacht enden und können auch sonntags dort Proben stattfinden, und wenn ja, unter welchen Auflagen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 573/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU, BFF und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Baumaßnahmen in der Straße An der Ringmauer - Parkplatzprobleme in der Hadrianstraße -
Antrag vom 01.09.2020, OF 576/8 Betreff: Baumaßnahmen in der Straße An der Ringmauer - Parkplatzprobleme in der Hadrianstraße - Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Grundsanierung einschließlich der Versorgungsträgerarbeiten in der Straße An der Ringmauer bis voraussichtlich Sommer 2021 führt zu erheblichen Parkplatzproblemen in der Siedlung Römerstadt. Da die Anwohner in ihrer Straße keinen Parkplatz finden können, werden umliegende Straßen wie die Hadrianstraße zum Parken genutzt. Dort herrscht bereits in Normalzeiten erheblicher Parkdruck (Anwohner, Kleingärtner, Griller, Spaziergänger etc.), worauf der Ortsbeirat immer wieder hingewiesen hat. Derzeit ist es so, dass die Anwohner der Hadrianstraße nur noch werktags vormittags Besorgungen mit dem Pkw machen können, weil sie sonst Gefahr laufen, bei Rückkehr keinen Stellplatz mehr zu finden. Die Nutzung der Freifläche unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße unmittelbar angrenzend an die Geschwister-Scholl-Schule für Parkplätze ist vom Magistrat immer wieder abgelehnt worden (ST 853 v. 27.04.2020). In Ginnheim hingegen ist das Parken unter den Brückenbauwerken der Rosa-Luxemburg-Straße offenbar zulässig (REWE-Parkplatz und Nähe Blumen-Kiosk). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, wenigstens für die Zeit der Sanierung der Straße An der Ringmauer die Fläche unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße (Höhe Bunker angrenzend zur Geschwister-Scholl-Schule) zu öffnen, mit etwas Schotter auszulegen und vorübergehend für das Parken freizugeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 576/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Dixi-Toiletten am Grillplatz Hadrianstraße
Antrag vom 01.09.2020, OF 577/8 Betreff: Dixi-Toiletten am Grillplatz Hadrianstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der umstrittene Grillplatz Hadrianstraße konnte in diesem Sommer hitze- und coronabedingt kaum benutzt werden. Außerdem hat die Anlage einer Blumenwiese für Insekten dazu geführt, dass das dortige schöne Arboretum vor allem der Natur zur Verfügung stand - sehr zur Freude der Spaziergänger an der Nidda. Allerdings stehen in Höhe der Brücke Richtung Ginnheim noch immer zwei Dixi-Toiletten und verschandeln die Landschaft. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Wann werden die Dixi-Toiletten endlich abgeholt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 577/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Installation von Fahrradständern im Bereich Im Burgfeld 136 (mayhaus)
Anregung an den Magistrat vom 20.08.2020, OM 6371 entstanden aus Vorlage: OF 565/8 vom 01.08.2020 Betreff: Installation von Fahrradständern im Bereich Im Burgfeld 136 (mayhaus) Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich Ernst-May-Haus (mayhaus), Im Burgfeld 136, mehrere Fahrradständer (Fahrrad-Anlehnbügel) zu installieren . Begründung: In der Nähe des Gebäudes Im Burgfeld 136 befinden sich keine Fahrradständer, an denen die Besucher des mayhauses ihre mitgeführten Fahrräder sicher abstellen können. Deshalb sollten in diesem Bereich Bügelfahrradständer (sogenannte Omega-Bügel = "Fahrradständer Frankfurter Modell") installiert werden. Die Anzahl der aufzustellenden Ständer sollte so umfangreich sein, dass sie für Besuchergruppen des mayhauses in ausreichender Anzahl vorhanden sind. Für mehrere Ständer wäre die Freifläche zwischen den Gebäuden Im Burgfeld 143/145 und 147 geeignet. Um die Ständer sollte die Fläche befestigt werden, sodass bei entsprechender Witterung keine zusätzliche Verschmutzung im mayhaus entsteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 399 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 8 am 16.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 399) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Illegalen Autoverkehr zwischen Niederursel und der Krebsmühle verhindern
Anregung an den Magistrat vom 20.08.2020, OM 6368 entstanden aus Vorlage: OF 562/8 vom 22.07.2020 Betreff: Illegalen Autoverkehr zwischen Niederursel und der Krebsmühle verhindern Der Magistrat wird beauftragt, das Befahren der Rad- und Spazierwege zwischen Niederursel und der Krebsmühle und der anderen Wege zu verhindern. Dies könnte auf der Verlängerung des Weißkirchener Wegs, der besonders frequentiert ist, mit einer Schranke zum Beispiel in Höhe des Friedhofs erreicht werden. Die Landwirte, die den Weg nutzen, erhalten einen Schlüssel, denn es ist eine überschaubare Anzahl. Außerdem sollen schnellstens und regelmäßig auf allen betroffenen Wegen (z. B. auch dem Dorfwiesenweg) Polizeikontrollen erfolgen. Begründung: Es ist immer wieder und in den letzten Monaten verstärkt zu beobachten, dass Autofahrer aus dem Bereich Nordweststadt/Niederursel den Umweg über das Nordwestzentrum scheuen, um auf die Rosa-Luxemburg-Straße aufzufahren. Stattdessen werden die Rad- und Spazierwege zwischen Niederursel und der Krebsmühle genutzt. Im Besonderen ist der Weg zwischen dem Niederurseler Friedhof bis oberhalb der Krebsmühle (Verlängerung Weißkirchener Weg) betroffen. Er ist für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben und entsprechend breit und asphaltiert. Dies lädt offensichtlich zum illegalen Befahren (aus beiden Richtungen) ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2020, ST 2204 Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 254 Aktenzeichen: 32 4
Ampelschaltung an der Kreuzung Am Weißkirchener Berg/Rosa-Luxemburg-Straße
Anregung an den Magistrat vom 20.08.2020, OM 6367 entstanden aus Vorlage: OF 561/8 vom 22.07.2020 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Am Weißkirchener Berg/Rosa-Luxemburg-Straße Der Magistrat wird beauftragt, die Grünphase für Fahrradfahrer und Fußgänger in Richtung Bommersheim beziehungsweise von dort kommend zu verlängern und zu veranlassen, dass die Schaltung auf Grün schneller erfolgt. Begründung: Die Grünphase ist extrem kurz, es bleibt keine Zeit, die Straße komplett bei Grün zu queren. Wenn mehrere Radfahrer oder Fußgänger dort warten, gibt es ein Zeitproblem. Dazu kommt, dass die Wartezeit auf die Grünphase relativ lang ist, sodass sehr oft die Straße bei Rot passiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2000 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 207 Aktenzeichen: 32 1
Grillplatz Hadrianstraße
Antrag vom 01.08.2020, OF 566/8 Betreff: Grillplatz Hadrianstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, wie der derzeitige Sachstand zum Grillplatz Hadrianstraße ist. Der Ortsbeirat bittet insbesondere um Auskunft zu folgenden Fragen: Wann wird die Schließung des Grillplatzes vollständig vollzogen? Wann gibt es ein Ersatz in der Nähe des bisherigen Platzes? Wäre die Fläche zwischen Nidda und der Gaststätte "Ginnheimer Wälches", dem Strandort der früheren Verwaltung der Bundesgartenschau, eine Alternative, zumal dort evtl. noch Versorgungsleitungen vorhanden sind? Ferner möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu veranlassen, die vollzogene Schließung des Grillplatzes Hadrianstraße bei den Veröffentlichungen zu berücksichtigen. Begründung: Mit ST 888 vom 27.04.2020 wird auf die V 458 vom 18.05.2017 geantwortet wird. Nach drei Jahren wurde geantwortet, dass hinsichtlich der Freizeittauglichkeit des Grillplatzes kein neuer Sachstand mitgeteilt werden kann. Am 21.03.2019 hat nach auf Vorschlag eines Vertreters des Grünflächenamtes der Ortsbeirat dem Vorschlag der Verlegung des Grillplatzes in den Bereich Niddapark/Ginnheimer Wäldchen einstimmig zugestimmt. In der Saison 2020 wurde die Infrastruktur des Grillplatzes (z.B. Bänke, Abfalleimer, Steineinfassungen) auf der Wiese beseitigt. Die Wiese wurde in diesem Jahr erst einmal gemäht und es sind Hinweisschilder auf eine Bienenwiese aufgestellt. Ein vollständiger Vollzug der Schließung des Grillplatzes wäre z.B. die Entfernung des Hinweises und des Lageplans unter www.frankfurt.de. Ferner sollte sichergestellt werden, dass bei zukünftigen Publikationen der Grillplatz Hadrianstraße nicht mehr aufgelistet wird. Die Fläche eignet sich nach dem Rückbau nicht mehr als Grillplatz. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1726 2020 Die Vorlage OF 566/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umfassendere Informationen zu Covid-19-Fällen auf der Website der Stadt Frankfurt
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6228 entstanden aus Vorlage: OF 573/12 vom 27.04.2020 Betreff: Umfassendere Informationen zu Covid-19-Fällen auf der Website der Stadt Frankfurt Seit dem Beginn der Corona-Pandemie stellt die Stadt Frankfurt am Main und das städtische Gesundheitsamt über die überarbeitete Website der Stadt viele Informationen für die Bevölkerung zur Verfügung. Auf der Seite finden sich jedoch keine tagesaktuellen Informationen zum Covid-19-Infektionsgeschehen in der Stadt. Die Stadt verweist dafür lediglich auf die Website des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration. Darüber hinaus weist die FNP in ihrem Interview vom 02.06.2020 mit dem Frankfurter Gesundheitsdezernenten Stefan Majer darauf hin, dass das Gesundheitsamt nicht vollständig über einen Covid-19-Ausbruch in einem Altenheim in Alt-Praunheim informiert hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Onlineangebote des städtischen Gesundheitsamtes bzw. der Stadt Frankfurt zeitnah so zu überarbeiten, dass folgende Informationen abgerufen werden können: 1. Aktuelle Zahlen zu den Covid-19-(Neu-)Infektionen, insbesondere zu initialen Fällen, die außerhalb eines bekannten Clusters auftreten, stationär behandelten Personen, Genesenen und Verstorbenen in der Stadt Frankfurt sowie deren Altersverteilung; 2. Anzahl der an den zentralen Teststellen der Stadt durchgeführten Tests und die Quote der positiven Tests; 3. Angaben darüber, ob die unter 1. genannten Infektionen im Zusammenhang mit Alten-/Pflegeheimen (§ 36 IfSG), Kitas/Schulen (§ 33 IfSG) oder Krankenhäusern/Arztpraxen (§ 3 IfSG) stehen; 4. weitere Informationen darüber, in welchem Kontext die Infektionen stattgefunden haben könnten, sofern diese vorliegen. Eine Aktualisierung wird fortlaufend vorgenommen (zu 1. täglich, ansonsten wöchentlich). Idealerweise wird (grob) geografisch gegliedert. Begründung: Im Zuge der Corona-Pandemie gibt es deutlich mehr Zugriffe auf öffentliche Onlineangebote und ein großes Informationsbedürfnis der Bevölkerung. Die umfassenden Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten sollten von einem Höchstmaß an Transparenz durch die Verwaltung begleitet werden, um eine hohe Akzeptanz zu erreichen. Je stärker die Pandemie-Maßnahmen in das Alltagsleben eingreifen, desto klarer muss die Notwendigkeit durch belastbare Fakten belegt werden. Auch nachdem die Pandemie schon mehrere Wochen andauert, veröffentlichen weder Landes- noch Bundesbehörden Informationen darüber, in welchem Kontext Covid-19-Neuinfektionen stattfinden, also z. B. am Arbeitsplatz, in der Familie oder in der Schule. Ebenso wird nicht angegeben, ob neu gemeldete Infektionen in einem dem Gesundheitsamt bereits bekannten Umfeld (z. B. einem bereits aufgedeckten Cluster) oder ohne erkennbare Verbindung zu bisherigen Fällen aufgetreten sind. Eine Auskunft darüber würde aber dabei helfen, das Gefährdungspotenzial und Gefährdungssituationen im eigenen Alltag besser abschätzen zu können, insbesondere da abzusehen ist, dass die Pandemie die Stadt noch monatelang beschäftigen wird und möglicherweise im Herbst wieder mit deutlich steigenden Fallzahlen zu rechnen ist. Die Covid-19-Pandemie-Maßnahmen müssen in Zukunft vermutlich deutlich zielgerichteter auf kleinere regionale Bereiche ausgerichtet werden. Umso wichtiger sind lokale Zahlen und Daten sowie deren transparente Veröffentlichung. Als gutes Beispiel könnte hier die Website der Stadt Dortmund genannt werden. Dort findet sich ein News-Ticker mit aktuellen Informationen, z. B. über verstorbene Personen und wo sich diese infiziert haben, sowie eine umfassende digitale Statistik. Auf der Website der Region Hannover werden z. B. genaue Statistiken auch nach betroffenen Ortsteilen und Altersstruktur gegliedert veröffentlicht. Die Stadt Frankfurt sollte als fünftgrößte deutsche Stadt eigenständig über das Infektionsgeschehen informieren und nicht nur auf das Ministerium in Wiesbaden verweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1885 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 53 1
Installation von Fahrradständern im Bereich Römerstadtsteg
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2020, OM 6209 entstanden aus Vorlage: OF 548/8 vom 01.06.2020 Betreff: Installation von Fahrradständern im Bereich Römerstadtsteg Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Bereich des Römerstadt stegs (Nähe der Gebäude Ernst-Kahn-Straße 1, 11 und 13) mehrere Fahrradständer (Fahrrad-Anlehnbügel) installiert werden. Der vorhandene, veraltete und zum Teil beschädigte Fahrradständer sollte entfernt werden. Begründung: Im oben genannten Bereich befindet sich ein Fahrradständer, bei dem aber jeweils nur das Vorder- oder Hinterrad angeschlossen werden kann. Da die Fahrräder sehr eng nebeneinander abgestellt werden und keinen festen Halt am Fahrradständer finden, kommt es immer wieder vor, dass die Fahrräder umfallen und gelegentlich die Räder beschädigt werden. Viele Radfahrer meiden diese Abstellmöglichkeit und befahren deshalb die Rampe zum Nordwestzentrum. Dabei kommt es immer wieder zu Konflikten auf der Rampe mit anderen Nutzern. Damit die Besucher des Nordwestzentrums ihre mitgeführten Fahrräder sicher abstellen können, sollten in diesem Bereich mehrere Bügelfahrradständer (sogenannte Omega-Bügel = "Fahrradständer Frankfurter Modell") aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1777 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 2
Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2020, OM 6213 entstanden aus Vorlage: OF 555/8 vom 14.06.2020 Betreff: Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20 Vorgang: OM 2470/17 OBR 8; ST 1876/18, V 1441/19 OBR 8; ST 216/20 In der Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 216, welche sich auf die regelmäßig Vermüllung der o. a. Ablagestelle bezieht, heißt es: "Im Rahmen eines ämterübergreifenden Ortstermins mit dem zuständigen Ortsbeirat wurde vereinbart, dass der Ortsbeirat an die Wohnungsbaugesellschaft herantritt und das Vorgehen bespricht: Aufgabe der Wohnungsbaugesellschaft ist es dabei, einen entsprechenden Antrag beim Amt für Straßenbau und Erschließung zu stellen und die Kosten für eine Müllplatz-Einhausung zu übernehmen. Bislang liegt dem Magistrat kein Antrag vor." Der Ortsbeirat teil hierzu mit, dass ein Herantreten des Ortsbeirates an die Baugesellschaft, insbesondere wenn es sich wie hier um stadtnahe Gesellschaften handelt, bei dem Ortstermin nicht besprochen wurde, vielmehr wurde vereinbart, dass dies durch den Magistrat erfolgt (siehe hierzu die Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST1876). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, sich mit dem Eigentümer der Liegenschaft Hadrianstraße 20 in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, die vorgesehene Einhausung herbeizuführen, um diesen andauernden Schandfleck endlich zu beseitigen. Ebenso wird darum gebeten, diesen offensichtlich überaus beliebten Müllabladeplatz regelmäßig zu kontrollieren. Begründung: Seit wenigen Wochen mehren sich bei den Mitgliedern des Ortsbeirats wieder Beschwerden über erhebliche Verschmutzungen am dortigen Müllplatz und weit darüber hinaus. Trotz Bemühens der Stabsstelle Sauberes Frankfurt, entsteht kurz nach deren Säuberungsaktionen bereits der nächste Müllberg. Anbei einige Bilder von beschwerdeführenden Anwohnern. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2470 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1876 Auskunftsersuchen vom 17.10.2019, V 1441 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 216 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1779 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 807 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2223 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1494 Antrag vom 21.11.2022, OF 225/8 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3269 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 155 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 79-4
Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße
Antrag vom 10.05.2020, OF 545/8 Betreff: Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die nachfolgenden Punkte prüfen zu lassen und zu berichten: Welche der nachfolgenden Varianten für einen Durchbruch des Mittelstreifens in der Ernst-Kahn-Straße ist verkehrstechnisch sicher und lässt sich umsetzen? a) Ausbau des derzeit provisorischen Durchbruchs des Mittelstreifens in Höhe der Bushaltestelle, der aufgrund der derzeitigen Bauarbeiten vorhanden ist. b) Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der beiden Abzweige und gleichzeitig Verlegung des Fußgängerüberweges in Richtung Bushaltestelle. Begründung: Zu a) Im Rahmen der Bauarbeiten wurden zwei Durchbrüche durch den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße geschaffen, die zur Zeit noch vorhanden sind. Die Benutzer z. B. des Abzweigs zu den Hausnummern 8 ff (u.a. Tiefgarage, Kirchengemeinde Cantate-Domino und angeschlossenem Kindergarten) finden es von Vorteil, wenn sie bei ihrer Fahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring den Durchbruch benutzen können und nicht über die Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt fahren müssen um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Gleiches gilt beispielsweise für Kraftfahrzeugführer, die vom Erich-Ollenhauer-Ring kommend und in den Abzweig mit den Hausnummern 1 bis 43 fahren wollen, in dem sich unter anderem zwei Tiefgaragen befinden. Der Durchbruch in Höhe der Bushaltestelle hätte den Vorteil, dass keine Parkplätze in der Ernst-Kahn-Straße entfallen würden. Zu b) Eine noch bessere Variante wäre ein neu zu schaffender Durchbruch in Höhe der jeweiligen Abzweige einerseits zu den Hausnummern 1 bis 45 und andererseits zum Abzweig der Hausnummern 8 ff. Damit könnten die Kraftfahrzeuge unmittelbar die gegenüberliegende Fahrbahn bzw. Abzweige bei der Ausfahrt aus dem jeweiligen Abzweig erreichen. Ein Wenden innerhalb der Ernst-Kahn-Straße ist dann nicht mehr nötig. Der Fußgängerüberweg (Zebra-Streifen) muss zur Bushaltestelle verlegt werden. Der jetzige Fußgängerüberweg liegt dann sehr nahe am Durchbruch. Für eine Verlegung spricht auch, dass der jetzige Fußgängerüberweg nicht rechtwinklig zur Fahrbahn bzw. zu den Bürgersteigen verläuft und sich sehr nahe an der Einmündung vom dem Erich-Ollenhauer-Ring in die Ernst-Kahn-Straße befindet. Es kommt immer wieder vor, dass von Kraftfahrzeugfahrern bei der Einfahrt in die Ernst-Kahn-Straße nicht unmittelbar ein Fußgängerüberweg erwartet wird. Durch den schrägen Verlauf des Fußgängerüberwegs und den Mittelstreifen entsteht zusätzlich eine gewisse Unübersichtlichkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.03.2020, OF 528/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1647 2020 1. Die Vorlage OF 528/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 545/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Reparatur der Fußgängerbrücke und Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße
Antrag vom 03.03.2020, OF 528/8 Betreff: Reparatur der Fußgängerbrücke und Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die nachfolgenden Punkte prüfen zu lassen und zu berichten: a) Wie lange ist die Fußgängerbrücke über die Ernst-Kahn-Straße aufgrund der Reparaturarbeiten noch gesperrt? b) Kann der provisorische Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der Bushaltestelle aufgrund der Bauarbeiten dauerhaft erhalten bleiben? c) Kann ein Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der beiden Abzweige geschaffen werden und der Fußgängerüberweg in Richtung Bushaltestelle verlegt werden? Begründung: Zu a) Die Fußgängerbrücke über die Ernst-Kahn-Straße ist Teil des Schulweges für Kinder aus dem Bereich der Hausnummern 1 bis 45 zur Römerstadtschule. Sie wurde im Herbst/Winter 2019 wegen Reparaturarbeiten gesperrt. Gelegentlich wird auch an der Brücke gearbeitet. Jedoch erscheint die Dauer der Reparaturarbeiten sehr lang und die baldige Benutzung der Brücke für einen sicheren Übergang über die Ernst-Kahn-Straße wird von den Schulkindern herbei gesehnt. Zu b) Die Fragen b) und c) sind alternativ zu sehen. Im Rahmen der Bauarbeiten wurden zwei Durchbrüche durch den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße geschaffen, die zur Zeit noch vorhanden sind. Die Benutzer des Abzweigs zu den Hausnummern 8 ff (u.a. Tiefgarage, Kirchengemeinde Cantate-Domino und angeschlossenem Kindergarten) finden es von Vorteil, wenn sie bei ihrer Fahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring den Durchbruch benutzen können und nicht über die Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt fahren müssen um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Der Durchbruch in Höhe der Bushaltestelle hätte den Vorteil, dass keine Parkplätze in der Ernst-Kahn-Straße entfallen würden. Zu c) Die Fragen b) und c) sind alternativ zu sehen. Eine noch bessere Variante wäre ein neu zu schaffender Durchbruch in Höhe der jeweiligen Abzweige einerseits zu den Hausnummern 1 bis 45 und andererseits zum Abzweig der Hausnummern 8 ff. Damit könnten die Kraftfahrzeuge unmittelbar die gegenüberliegende Fahrbahn bzw. Abzweige erreichen. Gleichzeitig sollte der Fußgängerüberweg (Zebra-Streifen) zur Bushaltestelle verlegt werden. Der jetzige Fußgängerüberweg verläuft nicht rechtwinklig zur Fahrbahn und liegt sehr nahe an der Einmündung vom dem Erich-Ollenhauer-Ring in die Ernst-Kahn-Straße. Es kommt immer wieder vor, dass von Kraftfahrzeugfahrern bei der Einfahrt in die Ernst-Kahn-Straße nicht unmittelbar ein Fußgängerüberweg erwartet wird und wegen dem schrägen Verlauf zusätzlich eine gewisse Unübersichtlichkeit entsteht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.05.2020, OF 545/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1647 2020 1. Die Vorlage OF 528/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 545/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Neubau der Sportplätze an der Wilhelm-Epstein-Straße insbesondere Turn- und Sportverein Makkabi e. V. und Griechische Sport Union Frankfurt 1967 e. V.
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5680 entstanden aus Vorlage: OF 754/9 vom 23.01.2020 Betreff: Neubau der Sportplätze an der Wilhelm-Epstein-Straße insbesondere Turn- und Sportverein Makkabi e. V. und Griechische Sport Union Frankfurt 1967 e. V. In Anbetracht dessen, dass Makkabi frühestens in zwei bis drei Jahren mit dem Bau seiner Sportanlage an der Wilhelm-Epstein-Straße beginnen kann, vorausgesetzt, das Verkehrsdezernat entscheidet sich beim Lückenschluss U 4 Ginnheim - Bockenheim für die Variante entlang der Rosa-Luxemburg-Straße, eine Entscheidung, die nach Expertenaussagen ebenfalls frühestens in einem halben Jahr fallen wird, muss der Magistrat umgehend handeln, um das Überleben der Fußballvereine Griechische Sportunion sowie des marokkanischen Vereins und des kosovarischen Vereins zu sichern. Bereits jetzt klagen die Vereine über Mitgliederschwund aufgrund der katastrophalen Zustände der Anlage, wegen unzureichenden und maroden sanitären Anlagen und Umkleiden sowie einem unzumutbaren Hartplatz. Der Magistrat wird gebeten, für die Übergangszeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einen normalen Spielbetrieb an der Wilhelm-Epstein-Straße gewährleisten zu können. Dazu gehört die Instandsetzung des Hartplatzes ebenso wie z. B. das Aufstellen eines Duschcontainers zusätzlich zu den fünf Duschen im Bestand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 545 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 52 2
Parkraumkonzept Hadrianstraße hier: Parkplätze in Höhe der Rosa-Luxemburg-Straße
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5668 entstanden aus Vorlage: OF 521/8 vom 02.01.2020 Betreff: Parkraumkonzept Hadrianstraße hier: Parkplätze in Höhe der Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: OM 2473/17 OBR 8; ST 331/18 OBR 8 Der Magistrat wird gebeten, die Fläche vor dem Bunker in der Hadrianstraße und die Fläche unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße komplett als Parkplatz zur Verfügung zu stellen und demzufolge zu asphaltieren und auszuweisen. Der Ortsbeirat verweist auf die Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 331, in der der Magistrat die Erstellung eines Parkraumkonzeptes befürwortet. Begründung: Die Fläche zwischen den beiden Brücken der Rosa-Luxemburg-Straße wird bereits schon jetzt als Stellfläche für Kfz genutzt. Diese gilt es als offiziellen Parkplatz herzurichten. Die Fläche unter der Brücke ist schon lange abgesperrt. Dieser Platz unter der Brücke kann städtebaulich nicht wirklich gut anders genutzt werden. Es bietet sich an, diesen Bereich als Parkraum zur Verfügung zu stellen, da in den angrenzenden Straßen jetzt schon permanent Parkplätze zu knapp sind. Daher soll der Bereich asphaltiert und beschildert werden und mit einem Gesamtkonzept als ordentlicher Parkraum dienen, wie dies auch schon in zwei Bereichen im benachbarten Stadtteil Ginnheim geschehen ist. Dort befindet sich ein Supermarkt unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße, dessen Parkplatz direkt unter der Brücke dieser Schnellstraße liegt, und in der Nähe der Bundesbank wird ein Bereich unter der Rosa-Luxemburg-Straße auch als Parkplatz genutzt. Vergleichbar ist auch, dass in Alt-Eschersheim unter der Maybachbrücke geparkt wird. Da dies in den angrenzenden Stadtteilen funktioniert, geht der Ortsbeirat davon aus, dass dies auch in Heddernheim möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2473 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 331 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 853 Aktenzeichen: 66 3
Haushalt 2020 Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen bzw. 16.06 Verkehrseinrichtungen Sanierung der Straßen einschließlich der Bürgersteige sowie der Durchgänge in der Siedlung Römerstadt
Antrag vom 07.01.2020, OF 510/8 Betreff: Haushalt 2020 Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen bzw. 16.06 Verkehrseinrichtungen Sanierung der Straßen einschließlich der Bürgersteige sowie der Durchgänge in der Siedlung Römerstadt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Etat zum Ausbau der Verkehrswege wird um den Betrag erhöht, der für die Sanierung der Straßen der Bürgersteige und der Durchgänge zwischen den einzelnen Straßenzüge in der Siedlung der Römerstadt benötigt wird. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020/2021 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den nachfolgenden Haushalt vom Magistrat angemeldet. Begründung: Bei der Vorstellung der Bewerbung um den Titel Unesco-Weltkulturerbe für die drei Siedlung "Römerstadt", "Riederwald-Ost" und "Heimatsiedlung" im November 2019 in den Räumen vom Neuen Forum in der Hadrianstraße wurde von den anwesenden Bewohnern mehrfach darauf hingewiesen, dass der Zustand der Straßen in der Siedlung Römerstadt sanierungsbedürftig ist. Es wurde die Auffassung geäußert, dass es nicht ausreicht, die Fassaden der Gebäude herzurichten, sondern zum Bild der Römerstadt gehören auch die Straßen. Hinzuzufügen ist ferner, dass die Verkehrseinrichtungen (Bürgersteige, Durchgänge) ebenfalls zum Bild der Siedlung gehören. Zu a) Die einzelnen Straßen (Hadrianstraße, Mithrasstraße, Im Burgfeld, Am Forum, Im Heidenfeld, An der Ringmauer sowie In der Römerstadt) sollten wegen der Straßenbelagsschäden und vieler kleinteiliger Reparaturen grundlegend einen neuen Straßenbelag erhalten. Teilweise sind die Wölbungen des Straßenbelags zwischen Straßenrand und Straßenmitte so hoch, dass Pkws bei der Ausfahrt von Garagenausfahrten auf dem Straßenbelag aufsetzen. Somit muss ein Fahrer mit Pkw mit normaler Bodenfreiheit bei der Nutzung der angemieteten Garagen bei jeder Abfahrt mit einer Beschädigung des Fahrzeugs rechnen. Zu b) Die Bürgersteige in der Römerstadtsiedlung sind zum Teil erneuerungsbedürftig. An einigen Stellen ist der Belag beschädigt und der Bürgersteig in seiner Breite erheblich eingeschränkt. Teilweise ist die Bürgersteignutzung auch deshalb eingeschränkt, weil die Gehfläche eine sehr hoch Neigung zur Bordsteinkante hin aufweist. In jedem Fall müssen die Bürgersteige hinsichtlich einer behindertengerechte Nutzung überprüft werden und ggf. entsprechend überarbeitet werden. Es macht keinen Sinn, wenn die Durchgänge zwischen den Straßenzügen behindertengerecht umgestaltet werden sollen und die Bürgersteige in den Straßenzügen sind nicht entsprechend ausgestattet. Siehe hierzu die Ausführungen unter zu c). Zu c) Mit ST 49 vom 14.01.2019 (siehe auch ST 938 vom 18.05.2018) ist die Umgestaltung der Durchgänge für eine behindertengerechte Nutzung zugesagt. Wichtig ist, dass alle Durchgänge entsprechend umgestaltet werden und dass mit der Aussage in der ST 49 "nicht vor 2021" gemeint ist, dass im Jahr 2021 damit begonnen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 115 2020 Die Vorlage OF 510/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2019, OM 5533 entstanden aus Vorlage: OF 497/8 vom 12.11.2019 Betreff: Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob a) die Ampelanlage an der Kreuzung Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt zeitweise eine andere Steuerung hinsichtlich der Grünphase für die Fußgängerüberwege erhalten kann und b) die Aufforderungstasten für die Grünphasen der Fußgänger an der oben genannten Ampelanlage funktionsfähig sind oder ob die Wirkungsweise verbessert werden kann. Begründung: Zu a) Bei der Kinderkonferenz in der Römerstadtschule am 15. Oktober 2019 wurde von den Kindern bemängelt, dass die Grünphase für die Fußgängerüberwege nicht ausreichend lange andauert. Insbesondere für den Überweg zwischen dem Grundstück der Römerstadtschule Richtung Gebäude In der Römerstadt 137/139 trifft dies zu. Die Kinder müssen dann auf der Verkehrsinsel auf die nächste Grünphase warten. Dieser Fußgängerüberweg ist Teil des Schulweges aus der Siedlung Römerstadt zur Römerstadtschule. Die betroffenen Kinder sind zwischen 6 und 11 Jahre alt. Die Fahrzeuge fahren aus der Ernst-Kahn-Straße um die Kurve in Richtung Praunheim in die Straße In der Römerstadt. Dabei erscheint den Kindern die Situation als bedrohlich, denn aus ihrer Sicht fahren die Fahrzeuge auf sie zu. In dem oben genannten Alter der Kinder ist die Erfahrung im Straßenverkehr begrenzt. Sie können zum Beispiel die Geschwindigkeit der Fahrzeuge nur schwer einschätzen. Mit einer Veränderung der Grünphasendauer für insbesondere den zuletzt beschriebenen Fußgängerüberweg während der Schulzeit von etwa 07:15 Uhr bis 16:00 Uhr würde dem Sicherheitsempfinden der Schulkinder entgegengekommen. Außerhalb der genannten Zeit könnte die bisherige Schaltung beibehalten werden, da davon auszugehen ist, dass diese so gestaltet ist, damit der Verkehrsfluss (Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge) optimiert ist. Zu b) Bei Versuchen mit den Aufforderungstasten für die Grünphasen der Fußgänger erscheint es so, als ob die Tastenbetätigung keine Auswirkung auf die Ampelanlage hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 573 Aktenzeichen: 32 1
Bunker in Heddernheim
Antrag vom 12.11.2019, OF 498/8 Betreff: Bunker in Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die folgenden Punkte prüfen und zu berichten: a) Wie viele Mietverträge gibt es mit den Nutzern des Musikbunkers in der Heddernheimer Kirchstraße 32 und wann laufen diese Verträge aus (im Jahr 2020 oder im Jahr 2025)? b) Welche Nutzung ist für die drei Bunker in Heddernheim (Musikbunker in der Heddernheimer Kirchstraße 32, Bunker in der Brühlstraße und Bunker in der Hadrianstraße) geplant? c) Ist die dauerhafte Nutzung als Musikbunker des Bunkers in der Heddernheimer Kirchstraße 32 gefährdet? d) Kann die jeweilige Laufzeit der automatischen Verlängerung der Verträge von jeweils einem Jahr auf jeweils fünf Jahre erhöht werden? e) Wie wird zur Zeit der Bunker in der Hadrianstraße genutzt? Begründung: Zu a) Die Anfrage des Ortsbeirats mit V 652 vom 07.03.2013 bezog sich auf den Musikbunker in der Heddernheimer Kirchstraße 32 und unter Punkt a) wurde gefragt: "Wurden bzw. werden die 1993 über 20 Jahre abgeschlossenen Proberaummietverträge verlängert und werden weiterhin mit welcher Befristung Mietverträge abgeschlossen?" In der ST 790 vom 10.06.2013 wurde unter "Zu a)" folgende Antwort gegeben: "Für die fünf 1993 von der Stadt Frankfurt am Main erworbenen ehemaligen Luftschutzbunker wurden nach Abschluss umfangreicher Sanierungsarbeiten langfristige Mietverträge mit den jeweiligen Trägervereinen abgeschlossen. Die Verträge haben noch eine Laufzeit bis zum Jahr 2020 beziehungsweise 2025. Danach verlängern sie sich automatisch um jeweils 12 Monate, falls nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird."Aus der gegebenen Antwort geht nicht hervor, wann die Verträge im Zusammenhang mit dem Musikbunker in Heddernheim konkret enden (Jahr 2020 oder Jahr 2025). Die Antwort bezog sich auf alle fünf Bunker in ganz Frankfurt, die sich im Besitz der Stadt Frankfurt am Main zum Zeitpunkt der Antwort befanden. Aus den Antworten zu den Punkten b) bis d) ist zu entnehmen, dass es mehrere Musikgruppen als Nutzer gibt und dass ein Mietvertrag Ende 2020 endet. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht entsprechend gekündigt wird. Zu b) und c) In letzter Zeit wurde von Bürgern in Heddernheim bei den Bunkern Heddernheimer Kirchstraße 32 und Brühlstraße Mitarbeiter der Stadt Frankfurt angetroffen, die vermeintliche Bestandsaufnahmen von den Gebäuden vornahmen. Die Mitarbeiter lehnten jegliche Auskünfte ab. Somit stellt sich die Frage, mit welcher Absicht die Mitarbeiter der Stadt Frankfurt unterwegs waren und welche Planungen zu Grunde liegen? Ferner stellt sich die Frage, ob die dauerhafte Nutzung des Bunkers in der Heddernheimer Kirchstraße 32 als Musikbunker gefährdet ist oder soll diese Nutzungsart beendet werden? Außerdem stellt sich die Frage, ob auch der Bunker in der Hadrianstraße in die Planungen einbezogen ist? Zu d) In der Antwort zu d) in der ST 790 vom 10.06.2013 wird ausgeführt, dass die sogenannten Musikbunker mit dem Ziel gekauft wurden, um die darin befindlichen Musikübungsräume dauerhaft zu sichern. Aus Sicht des Ortsbeirats 8 ist jedoch der Zeithorizont der jeweiligen Vertragsverlängerung um jeweils einem Jahr nur ein kurzfristiger Zeitraum (siehe hierzu auch Absatz Zu a). Für eine bessere Planbarkeit für die Musikgruppen erscheint dem Ortsbeirat eine jeweilige Verlängerung um fünf Jahre angemessen. Dieser Zeithorizont würde der Aussage der dauerhaften Nutzung des Musikbunkers besser entsprechen. Zu e) In der ST 689 vom 11.05.2012 wurde ausgeführt, dass der Bunker in der Hadrianstraße leer steht und aus der Zivilschutzbindung entlassen wurde. Aus dem Bunker in der Hadrianstraße dringen aber immer wieder Geräusche (vermutlich Elektromotoren, Gebläse) nach draußen. Diese Beobachtungen haben immer wieder zu Spekulationen geführt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1516 2019 Die Vorlage OF 498/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Teilsanierung der Straße „In der Römerstadt“
Antrag vom 01.10.2019, OF 492/8 Betreff: Teilsanierung der Straße "In der Römerstadt" Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, in dem Haushalt 2020/21 auskömmliche Mittel für die grundhafte Sanierung der Straße "In der Römerstadt" im Bereich der Kreuzung Konstantinstraße bis zum Übergang in die Heddernheimer Kirchstraße einzustellen. Begründung: Die Straße besteht in diesem Abschnitt (rd. 400 Meter) im Wesentlichen nur noch aus über die Jahre angesammelte Teerflicken und Ausbesserungsarbeiten. Der Straßenbelag ist über Gebühr uneben und wellig, an den Bushaltestellen wirft sich der Teer seitlich auf. Der insgesamt schlechte Allgemeinzustand birgt vermeidbare Gefahren insbesondere für Zweiradfahrer und erhöht unnötig die Geräuschemission, in der von Wohnhäusern geprägten Straße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 17.10.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 492/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 492/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 113 2020 Die Vorlage OF 492/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)
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