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Meine Nachbarschaft: In der Fuchskaut

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Bushaltestelle „Rathaus Harheim“

27.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7701 entstanden aus Vorlage: OF 252/14 vom 11.10.2025 Betreff: Bushaltestelle "Rathaus Harheim" Der Magistrat wird gebeten, die Erhöhung der Fahrgastwartefläche an der Bushaltestelle "Rathaus Harheim" auf Höhe Alt-Harheim 1 zu beauftragen, um den barrierefreien Ein- und Ausstieg zu gewährleisten. Begründung: Die Bushaltestelle "Rathaus Harheim" in Richtung Maßbornstraße befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Apotheke und wird von den Buslinien 28 und 29 angefahren. Trotz der Absenkungsmöglichkeit der Busse ist der barrierefreie Ein- und Ausstieg an dieser Stelle nicht problemlos möglich und führt regelmäßig zu längeren Haltezeiten oder vereinzelt auch zu Stürzen. Aus diesem Grund bemängeln zahlreiche Fahrgäste und Busfahrer den viel zu niedrigen Bordstein an der Bushaltestelle. Vor allem für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Rollatoren oder Kinderwagen könnte die Erhöhung der Fahrgastwartefläche zu einer deutlich verbesserten Ein- und sichereren Ausstiegsmöglichkeit führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Maßnahmen zur tierschutzgerechten Vogelabwehr in der Maßbornstraße

23.06.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7125 entstanden aus Vorlage: OF 238/14 vom 25.05.2025 Betreff: Maßnahmen zur tierschutzgerechten Vogelabwehr in der Maßbornstraße Der Magistrat wird gebeten, die in der Maßbornstraße zwischen der Straße In den Aspen und der Maßbornstraße 60 parkenden Fahrzeuge tierschutzgerecht mit minimalem Eingriff vor Vogelkot zu schützen, indem Folgendes umgesetzt wird: Auf den fünf Straßenlaternen, unter denen sich Parkplätze befinden, sollen auf dem Ausleger der Laternen ca. zwei Meter lange Verschrägungen (Winkel) angebracht werden, sodass an diesen Stellen ein Aufsitzen von Vögeln über den Parkbuchten verhindert wird. Begründung: Laternen sind ideale Aufsitzpunkte für flugfähige Wildtiere, wie Rabenvögel, Elstern und Ringeltauben. Aufgrund des eng bemessenen Parkraums haben Anwohnende und Betroffene den Ortsbeirat zur Hilfe gerufen, da die Kosten für die Reinigung der Fahrzeuge in keinem Verhältnis zu einer kleinen tierschutzgerechten Maßnahme stehen. Im Rahmen einer minimalen Vergrämung sollen Alu-Verschrägungen (Winkel) mittels metallenen Kabelbindern (Schellen) angebracht werden, die im Gegensatz zu geklebten Spikes und Spanndrähten haltbarer und ästhetischer anzusehen sind. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1816 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4

23.05.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7005 entstanden aus Vorlage: OF 615/12 vom 22.05.2025 Betreff: Erdaushub Riederwaldtunnel für den Bereich Kalbach und Riedberg entlang der BAB 5 verwenden, Bebauungspläne Nr. 840 und Nr. 803 Ä 4 Vorgang: V1685/20 OBR 12; ST 817/21 Ein Teil des Riedbergs im Bereich der L 3019/Ecke Altenhöferallee sowie Kalbachs ist gegen den Lärm durch die BAB 5 nicht durch einen Lärmschutzwall geschützt. Bei rund 70 Prozent Westwind heißt dies, dass große Teile Kalbachs und Teile des Riedbergs unter einem permanenten Lärmschutzpegel tags und nachts leben. Einem Bericht der Hessenschau vom 14.05.2025 unter https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-10-000-lkw-ladungen-erde-sol len-an-a5-aufgeschuettet-werden-100.html war zu entnehmen, dass in den nächsten Wochen die Bagger anrücken und im Frankfurter Osten den Riederwaldtunnel für die A 66 graben sollen . Der anfallende Erdaushub soll entlang der BAB 5 in den Stadtteilen Praunheim und Niederursel zu meterhohen Wällen aufgeschüttet werden. Die Ortsvorsteherin des Ortsbeirates 8 wird mit "von Fluch und Segen" für den Erdaushub und ein Vertreter des BUND mit "bis zu 16 Meter hoch könnte der Schallschutz über die Felder aufragen" und "solche Barrieren blockieren nicht nur den Lärm, sondern auch die lokalen Kaltluftströme" in dem Hessenschaubericht zitiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat - in Absprache mit der Autobahn GmbH und/oder Hessen Mobil - gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der durch den Riederwaldtunnel anfallende Erdaushub nicht auch oder nur im Bereich von Kalbach und dem Riedberg entlang der BAB 5 aufgeschüttet werden kann. Begründung: Bevor der Erdaushub durch ablehnende Ortsbeiräte oder klagende Organisationen über weite Strecken in andere Lagerstätten verbracht wird oder sich verzögert, sollte eine alternative Variante geprüft werden. Auf die Bebauungspläne Nr. 840, der den planungsrechtlichen Hintergrund des Satzungsbeschlusses vom 28.02.2008 beinhaltet (in Kraft getreten 20.05.2008), und Nr. 803 Ä 4 Altkönigblick (rechtsverbindlich seit 14.05.2013) wird hierbei hingewiesen, entlang der BAB im Bereich von Kalbach und Riedberg für Lärmschutz Sorge zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.06.2020, V 1685 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 817 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1854 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns am Erlenbacher Stadtweg (K812)

24.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6719 entstanden aus Vorlage: OF 228/14 vom 10.03.2025 Betreff: Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns am Erlenbacher Stadtweg (K812) Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass Büsche und Sträucher im Bereich zwischen Maßbornstraße und Korffstraße so weit zurückgeschnitten werden, dass sie nicht mehr in die Fahrbahn ragen. Begründung: Die angesprochene Maßnahme ist aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend zu erledigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1301

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

GrünGürtelPark Nieder-Eschbach umbenennen

17.02.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6513 entstanden aus Vorlage: OF 221/14 vom 03.01.2025 Betreff: GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach umbenennen Vorgang: M 154/20 Der Magistrat wird gebeten, den "GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach" in "Grüngürtelpark Eschbachtal" umzubenennen. Begründung: Seit der Erweiterung des GrünGürtel-Parks Nieder-Eschbach (vgl. M 154) liegt dieser zu einem großen Teil auf Harheimer Gemarkung. Dies betrifft das Gebiet zwischen dem Harheimer Weg bzw. Erlenbacher Stadtweg und dem im Rahmenplan zur Vorlage M 154 als "Römische Straße" bezeichneten Weg, unten rot eingerahmt. Den GrünGürtel-Park namentlich allein einem Stadtteil zuzuschlagen, ist daher nicht mehr gerechtfertigt. Quelle: M 154/20 Parlis Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 689 Aktenzeichen: 79-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim

17.02.2025 · Aktualisiert: 19.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6516 entstanden aus Vorlage: OF 226/14 vom 08.02.2025 Betreff: Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim Vorgang: V 513/22 OBR 14; ST 74/23; OM 4991/24 OBR 14; ST 1137/24 Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem Ortsbeirat 14 konkrete Aussagen zum Bauvorhaben des neuen Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Harheim auf dem vom Brandschutz-, Katastrophenschutz und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) eigens dafür im September 2022 per Erbbaurechtsvertrag erworbenen Grundstücks in der Straße Altkönigblick zu machen. In seiner Stellungnahme vom 07.06.2024, ST 1137, teilte der Magistrat folgenden Sachverhalt mit: "Die Festlegung konkreter Bauvorhaben erfolgt unter Beachtung und Abwägung der Bedarfslage vor Ort und einsatztaktischer Kriterien." Da bisher weder ein Zeitplan genannt noch eine Liste der abzuarbeitenden Vorhaben vorgelegt wurden, fordert der Ortsbeirat den Magistrat darüber hinaus auf, - eine Liste vorzulegen, in welcher Reihenfolge der Bau der zur Realisierung anstehenden Gerätehäuser erfolgen soll; - falls es keine solche Liste gibt, eine solche zu erstellen und dem Ortsbeirat vorzulegen; - zu begründen, was die in der Stellungnahme ST 1137 genannten Stellen daran hindert, dies zu tun. Begründung: Vor mehr als neun Jahren hat der Ortsbeirat 14 aus dringlichen Gründen den Bau eines neuen Gerätehauses in Harheim beantragt, da das bestehende Feuerwehrgerätehaus hinsichtlich Bau und Funktion weder den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr entspricht noch sich der erforderliche Raumbedarf zum ordnungsgemäßen Verstauen der Einsatzkleidung und separaten Umkleideräumen für Frauen realisieren lässt. Zusätzlich droht die nachhaltige Nachwuchsförderung zu erlahmen, weil schlicht kein Platz für einen entsprechenden Jugendraum zur Verfügung steht. Anfragen des Ortsbeirats, die mit Nachdruck auf die Notwendigkeit eines Standortneubaus der Freiwilligen Feuerwehr hingewiesen haben, führten bisher zu wenig planbaren Informationen seitens des Magistrats. Zweieinhalb Jahre nach dem Grundstückserwerb in der Straße Altkönigblick durch das BKRZ fordert der Ortsbeirat eine nachvollziehbare Einschätzung "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts", wann denn endlich mit dem Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses für Harheim zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.10.2022, V 513 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 74 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 4991 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1137 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 811

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Gefahr durch Wildwechsel am Erlenbacher Stadtweg (K812)

03.02.2025 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 223/14 Betreff: Gefahr durch Wildwechsel am Erlenbacher Stadtweg (K812) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat festzustellen, wie viele Wildunfälle sich in den vergangenen Jahren auf dem Erlenbacher Stadtweg zwischen Korff- und Maßbornstraße ereignet haben und zu klären, ob Sicherungsmaßnahmen, z.B. Warnschilder oder Zäune, als sinnvoll erachtet werden. Begründung: Berichten zu Folge gab es in der Vergangenheit regelmäßig Unfälle mit kreuzendem Rehwild im Bereich der Kurve auf dem beschriebenen Streckenabschnitt. Der Ortsbeirat möchte daher das Gefährdungspotential feststellen und klären, ob sich die Situation ggf. durch die angesprochenen Maßnahmen verbessern lässt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1126 2025 Die Vorlage OF 223/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Radweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs: partieller Lückenschluss

20.01.2025 · Aktualisiert: 13.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6326 entstanden aus Vorlage: OF 217/14 vom 06.01.2025 Betreff: Radweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs: partieller Lückenschluss Vorgang: OM 536/16 OBR 13; ST 1557/16 Der Magistrat wird gebeten, die Weiterführung des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Harheim, welcher derzeit an der Einmündung Maßbornstraße endet, entlang des Erlenbacher Stadtwegs bis zur Brücke über den Eschbach zu prüfen und zu berichten. Die Forderung des Ortsbeirats nach einem kompletten Lückenschluss bleibt davon unberührt. Begründung: Mit der Stellungnahme vom 21.11.2016, ST 1557, teilte der Magistrat mit, die Einrichtung eines Radwegs sei wegen der zu geringen Breite der Brücke über den Eschbach "kurzfristig (...) nicht möglich." Die Route wird von Radfahrern rege frequentiert. Das kurze, bisher nicht realisierte Stück stellt wegen der unübersichtlichen Kurve einen Gefahrenherd dar. Ein Ausbau zwischen Maßbornstraße und Eschbachbrücke würde bis zum kompletten Lückenschluss einen Teil der Strecke sicherer machen. Der Vorschlag sollte demnach eine kurzfristige Realisierung möglich machen und die Situation zumindest teilweise verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2016, OM 536 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1557 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 762 Beratung im Ortsbeirat: 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Radverkehrskonzept Nord/Lückenschluss Radweg NiederErlenbach - Bonames

20.01.2025 · Aktualisiert: 13.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6325 entstanden aus Vorlage: OF 216/14 vom 06.01.2025 Betreff: Radverkehrskonzept Nord/Lückenschluss Radweg Nieder-Erlenbach - Bonames Der Ortsbeirat erinnert an den Lückenschluss des bestehenden Radwegs zwischen Nieder-Erlenbach und Bonames entlang des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Maßbornstraße und Korffstraße. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Lückenschluss den im Radverkehrskonzept als "Radhauptnetz perspektivisch" vorgesehenen - dann neu zu bauenden - Radweg über den Pfingstberg ersetzen kann. Begründung: Die Lücke in der Radwegeverbindung birgt auf der von Radfahrern stark frequentierten Strecke ein hohes Gefährdungspotenzial. Der Ortsbeirat hat wiederholt erfolglos auf den notwendigen Lückenschluss hingewiesen. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des "Radverkehrskonzepts Nord" könnte der bestehende Radweg im Falle des Schließens der Lücke eine Alternative zu dem im vorläufigen Netzwerkplan als "Radhauptnetz perspektivisch" vorgesehenen Radweg über den Pfingstberg sein, denn er verläuft nur wenige Hundert Meter südlich parallel zu der vorgesehenen neuen Route. Er wäre z. B. aus Richtung Nieder-Erlenbach mindestens genauso attraktiv zum Erreichen der Schulstandorte mit dem Rad, zumal die Topografie (weniger Steigung) auch vorteilhaft wäre. Möglicherweise ist die vorgeschlagene Alternative, weil es sich nur um wenige Hundert Meter zusätzlichen Radweg handelt, günstiger zu realisieren. Naturschonender wäre die an der Landesstraße entlanggeführte Variante allemal, da keine neue Strecke über den Pfingstberg nötig wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 763 Beratung im Ortsbeirat: 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kennzeichnung des Radweges nach Harheim

05.11.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6037 entstanden aus Vorlage: OF 180/13 vom 22.10.2024 Betreff: Kennzeichnung des Radweges nach Harheim Der Magistrat wird aufgefordert, den Beginn des Radweges nach Harheim an der Kreuzung Erlenbacher Stadtweg/Am Ohlenstück deutlich sichtbar zu kennzeichnen und dies im Rahmen eines Ortstermins mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Die Einfahrt des verkehrsberuhigten Bereichs Am Ohlenstück ist gleichzeitig der Beginn und das Ende des Radwegs nach Harheim und es ist unklar, wie Auto- und Radfahrer sich an dieser Stelle verhalten sollen. Begründung: Überall im Stadtgebiet werden neue Radwege auf existierende Straßen eingerichtet. An Ein- und Ausfahrten, Bushaltestellen und an Einmündungen wird genau farblich markiert, wo Radfahrer zu erwarten sind, damit Autofahrer Radfahrer auf dem Radweg nicht versehentlich in Gefahr bringen. Nicht so in Nieder-Erlenbach: Hier beginnt und endet der Radweg am Erlenbacher Stadtweg nach Harheim, ohne dass es irgendeine Markierung gibt. Autofahrer, die aus dem Ohlenstück kommen, wissen hoffentlich, dass Radfahrer von beiden Seiten auf dem Gehweg kommen können. Radfahrer wissen hoffentlich, wo sie auf den Radweg einfädeln sollen. Es ist ein Wunder, dass es dort noch zu keinem Unfall gekommen ist. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dringend, diesen Missstand durch eine klare Markierung zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 418 Beratung im Ortsbeirat: 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten

24.06.2024 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5633 entstanden aus Vorlage: OF 181/14 vom 04.04.2024 Betreff: Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten Der Magistrat wird gebeten, an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten vor den Liegenschaften mit den Hausnummern 3 und 5 (gegenüber dem Hotel Ecke Maßbornstraße) ein absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283) einzurichten und die entsprechende Beschilderung zu installieren. Begründung: Im besagten Straßenabschnitt In den Schafgärten ist der als sicherer Schulweg ausgewiesene Gehweg für Schüler der Grundschule Harheim aufgrund häufig abgestellter Fahrzeuge unzugänglich und kann nur über ein Ausweichen auf die befahrene Straße begangen werden. Darüber hinaus ist der für Fahrradfahrer zugelassene Zweirichtungsverkehr dieser Einbahnstraße bei Gegenverkehr nicht ohne Gefahr durch entgegenkommende Fahrzeuge nutzbar. Aus diesen Gründen ist es dringend geboten, für diesen Straßenabschnitt ein absolutes Halteverbot einzurichten, damit sich Fußgänger, Fahrradfahrer und alle übrigen Verkehrsteilnehmer auf ihrem Weg zur Schule und zu Kindereinrichtungen sowie Liegenschaften sicher begegnen können. Das bereits in der Vergangenheit beschilderte eingeschränkte Halteverbot war aufgrund der Parksituation nicht ausreichend. Dennoch wurde dies im Jahr 2023 aus nicht ersichtlichen Gründen entfernt, was jedoch zu einer erheblichen Verschlechterung der Situation geführt hat. Dies geschah, obwohl das Straßenverkehrsamt gemäß Protokoll einer Ortsbegehung am 20.01.2023 die Beschilderung vom eingeschränkten Halteverbot zu einem absoluten Halteverbot zu ändern beabsichtigte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1734

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einstellung von Planungsmitteln zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie: Verlängerung des Radwegs von NiederErlenbach nach Bonames/Baugebiet am Eschbachtal

06.04.2024 · Aktualisiert: 06.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 187/14 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einstellung von Planungsmitteln zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie: Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach nach Bonames/Baugebiet am Eschbachtal Der Ortsbeirat 14 bittet den Magistrat Planungsmittel in Höhe von 100.000 Euro einzustellen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach über die Kreuzung Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg hinaus entlang des Erlenbacher Stadtwegs bis zum Baugebiet "Am Eschbachtal" und "An der Steinernen Straße". Im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie sind zwei Varianten zu prüfen: a) Verlängerung des Radwegs von der Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg entlang der Umgehungsstraße unter Einbezug des Brückenbauwerks b) Verlängerung des Radwegs von der Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg entlang der Umgehungsstraße ohne Einbezug des Brückenbauwerks Des weiteren sollen im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie gleichzeitig Fördermittel vom Bund/Land akquiriert werden. Begründung: So langsam nehmen die Planungen für das Gymnasium Nord im Baugebiet "An der Steinernen Straße" Fahrt auf. Neben der Erschließung durch eine U-Bahn-Station muss im Sinne der Nahmobilität gewährleistet sein, dass Kinder und Jugendliche gefahrenfrei mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können. Dies verhindert wiederum, dass Elterntaxis den sowieso bereits verkehrlich überlasteten Bereich zusätzlich verstopfen. Bisher ist die Umgehungsstraße aufgrund ihrer Einstufung als Landesstraße mit der entsprechenden möglichen Fahrgeschwindigkeit keine Alternative, um mit dem Fahrrad gefahrenfrei von Stadtteil zu Stadtteil zu gelangen. Außerdem hofft der Ortsbeirat, dass der Radweg wie unlängst bei der Verbindung von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach nicht 50 Jahre auf sich warten lässt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 76 2024 Die Vorlage OF 187/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationsbasiertes Carsharing in Harheim

11.03.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 entstanden aus Vorlage: OF 173/14 vom 26.02.2024 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Harheim Vorgang: OM 2026/13 OBR 14; ST 869/13; OM 2584/22 OBR 6; ST 2766/22; V 745/23 OBR 6; ST 81/24 Der Magistrat wird gebeten, im Zuge des geplanten Zuteilungsverfahrens von Carsharing-Stationen (Zuteilungsbündel 3) den Ortsbezirk 14 in die aktuelle Ausschreibung mit aufzunehmen und dort von dem entsprechenden Anbieter mindestens zwei Standorte einrichten zu lassen. In diesem Zuge wird um die Einrichtung fester Carsharing-Stationen an den folgenden Standorten (nach Priorität) gebeten: 1. Parkplatz "Zur Untermühle" (bereits genehmigt mit ST 869 ); 2. Maßbornstraße auf Höhe des Netto-Marktes; 3. Parkplatz Friedhof Harheim. Begründung: Der Magistrat hat in diversen Stellungnahmen anderer Ortsbeiräte (bspw. ST 2766, ST 81) angekündigt, im gesamten Stadtgebiet interessierten Carsharing-Anbietern die Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu ermöglichen und bereitet entsprechende Zuteilungsverfahren vor. Es ist vorgesehen, nacheinander Zuteilungsverfahren in drei zusammenhängenden Teilräumen der Stadt durchzuführen, die jeweils etwa ein Drittel der Gesamtzahl der Einwohnenden umfassen und innenstadtnahe Stadtteile mit solchen am Stadtrand kombinieren. Der Ortsbezirk 14 (Harheim) ist dabei aktuell in Zuteilungsbündel 3, gemeinsam mit den Bezirken 3, 8, 9, 10, 12, 13 und 15. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.03.2013, OM 2026 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 869 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 81 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1279 Aktenzeichen: 61-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Lückenschluss im Radweg zwischen Harheim und Bonames

27.02.2024 · Aktualisiert: 03.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 161/13 Betreff: Lückenschluss im Radweg zwischen Harheim und Bonames Wir bitten den OBR 14 (Harheim) über den Magistrat auf einen zeitnahen Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Harheim und Bonames entlang des Erlenbacher Stadtweges zwischen der Einmündung Maßbornstraße und dem Nieder Eschbacher Stadtweg hinzuwirken. Im Zuge der Errichtung des neuen Gymnasiums Nord im Baugebiet Bonames Ost wird diese Verbindung für die Schülerinnen und Schüler aus Nieder Erlenbach von großer Bedeutung sein. Begründung: Die Planungen für die Umsetzung des Gymnasiums Nord sind im vollen Gange und die fehlende Radwegeverbindung zwischen Nieder Erlenbach und Bonames sollte hierbei unbedingt geschlossen werden. Da die Planung und Umsetzung von Radwegen in den Außenbezirken der Stadt Frankfurt sehr lange dauert, sollte schon jetzt die Notwendigkeit dieser Maßnahme deutlich gemacht werden, damit bei der Eröffnung der Schule auch ein sicherer Radweg für die Schüler aus unserem Stadtteil vorhanden sein wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 13 am 12.03.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 161/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 13 am 23.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 161/13 wird bis zur Sitzung am 02.07.2024 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 13 am 02.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 161/13 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pflanzkübel in der Maßbornstraße

22.01.2024 · Aktualisiert: 14.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 4990 entstanden aus Vorlage: OF 168/14 vom 08.01.2024 Betreff: Pflanzkübel in der Maßbornstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. die Wiederaufbereitung und Neubepflanzung von zwei Pflanzkübeln in der Maßbornstraße im Bereich der Hausnummer 22 zu beauftragen sowie 2. den Abtransport von insgesamt drei Pflanzkübeln in der Maßbornstraße im Bereich der Hausnummern 20 und 23 sicherzustellen, sofern für diese eine kontinuierliche Pflege und regelmäßige Wässerung durch das Grünflächenamt nicht sichergestellt werden kann. Begründung: Pflanzkübel sind zweckdienlich, verhindern das rechtswidrige Parken und können das allgemeine Straßenbild aufwerten. Dies lässt sich anhand des Pflanzkübels in der Maßbornstraße 4 eindrucksvoll belegen, da dieser bereits seit vielen Jahren von den Anwohnern eigens bepflanzt und gepflegt wird. Aus diesem Grund hat der Ortsbeirat hinsichtlich einer Patenschaft mit den unmittelbar ansässigen Anwohnern in der Maßbornstraße Kontakt aufgenommen, damit auch diese für die übrigen Pflanzkübel unterstützend tätig werden. So konnten Anwohner gefunden werden, die sich für das Gießen der Pflanzkübel im Bereich Maßbornstraße 22 bereit erklärt haben. Eine Neubepflanzung und Wiederaufbereitung der beiden Kübel wäre daher sehr wünschenswert. Für die Pflanzkübel im Bereich der Maßbornstraße 20 und 23 hingegen konnten leider keine Patenschaften gefunden werden. Sofern die Pflege und Wässerung dieser Pflanzkübel durch das Grünflächenamt nicht möglich ist, sollten diese Kübel wieder entfernt werden. Bild 1: Maßbornstraße 22, Ecke Am Eschbachtal (Quelle: privat) Bild 2: Maßbornstraße 20, Ecke Am Eschbachtal (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 763 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querungshilfe Erlenbacher Stadtweg

28.11.2023 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4826 entstanden aus Vorlage: OF 143/13 vom 13.11.2023 Betreff: Querungshilfe Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, die Einrichtung einer Querungshilfe für Fußgänger am Erlenbacher Stadtweg auf Höhe der Bushaltestelle "Hohe Brück" vorzunehmen. Diese Maßnahme ist für die Sicherheit der Erlenbacher Schulkinder dringend notwendig. Begründung: Obwohl im gesamten Stadtbezirk Nieder-Erlenbach Tempo 30 gilt, scheinen einige Verkehrsteilnehmer bei der Ankunft im Erlenbacher Stadtweg dies gern zu übersehen. Aus Richtung L 3008 kommend wird gern zügig in den Ort eingebogen und rasch beschleunigt, was zu gefährlichen Situationen an der Einmündung zur Straße Hohe Brück führt. Insbesondere für Schulkinder kann die Überquerung des Erlenbacher Stadtweges durch dessen Breite in Kombination mit rasch einfahrenden Autos zu einem Spießrutenlauf werden. Der Magistrat wird gebeten, die Situation vor Ort durch die Einrichtung einer deutlich sichtbaren Querungshilfe zu entschärfen. Diese Maßnahme wird einfahrenden Autofahrern deutlich signalisieren, dass das Tempo gedrosselt werden muss, um Fahrgästen des Busses die Überquerung der Straße zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1442 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 13 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 13 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 13 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freies WLAN für NiederErlenbach

28.11.2023 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4828 entstanden aus Vorlage: OF 145/13 vom 13.11.2023 Betreff: Freies WLAN für Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, im Stadtteil Nieder-Erlenbach ein freies öffentliches WLAN-Netz einzurichten. Es gibt in Nieder-Erlenbach genug öffentliche Gebäude, an die ein WLAN-Router installiert werden kann: Das Rathaus, das Bürgerhaus, das KiZ Im Sauern oder auch die Toilette am Erlenbacher Stadtweg kommen als Standorte infrage. Begründung: Deutschland ist ein digitales Entwicklungsland. Speziell in Nieder-Erlenbach lässt die Qualität des mobilen Datennetzes in Teilen des Stadtteils zu wünschen übrig. Die Stadt fokussiert ihre Anstrengungen auf den Bereich der Innenstadt und lässt die äußeren Stadtteile unversorgt. Es ist nicht hinzunehmen, dass immer nur die Innenstadt von solchen Digitalisierungsinitiativen profitiert, während die Außenbezirke nicht angeschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 434 Aktenzeichen: 16-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anlegen einer Blumeninsel

27.11.2023 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4755 entstanden aus Vorlage: OF 162/14 vom 13.11.2023 Betreff: Anlegen einer Blumeninsel Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel im Bereich der Ampelanlage Maßbornstraße an der Einmündung Erlenbacher Stadtweg zu entsiegeln und zu begrünen bzw. eine Blumenwiese für Insekten anzulegen. Begründung: Die Verkehrsinsel in diesem Bereich hat im Grunde keinen weiteren Zweck und wird auch von Fußgängern nicht genutzt - der Fußgängerüberweg befindet sich weiter oben. Von daher erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, diese Fläche anders zu nutzen und entsprechend zu begrünen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 644 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2033 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1123 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Instandsetzung des Zaunes zwischen Erlenbacher Stadtweg und Altkönigblick

13.11.2023 · Aktualisiert: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 163/14 Betreff: Instandsetzung des Zaunes zwischen Erlenbacher Stadtweg und Altkönigblick Wir bitten den Magistrat, den Zaun zwischen der Umgehungsstraße, dem Erlenbacher Stadtweg und der Straße Altkönigblick, auf Höhe Hausnummer 27 wieder in Stand zu setzen. Begründung: Der Zaun wurde vor einiger Zeit bei einem Verkehrsunfall beschädigt und stellt dadurch, dass er nun leicht überwunden werden kann, eine Gefahr insbesondere für spielende Kinder dar. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 163/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 163/14 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Pflanzkübel in der Maßbornstraße

17.06.2023 · Aktualisiert: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 147/14 Betreff: Pflanzkübel in der Maßbornstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Neubepflanzung und teilweise Wiederaufbereitung von fünf Pflanzkübeln in der Maßbornstraße im Bereich der Hausnummern 20, 22 und 23 zu beauftragen sowie die kontinuierliche Pflege - gegebenenfalls durch Patenschaften - sicherzustellen. Begründung: Die angesprochenen und vereinzelt beschädigten Pflanzkübel (siehe Bild 1 und Bild 2) sind zweckdienlich und verhindern das rechtswidrige Parken in diesem Bereich. Leider werden die darin gepflanzten Gewächse nicht im erforderlichen Maße gepflegt, weswegen sich das Straßenbild durch Wildwachstum beziehungsweise vertrocknete und abgestorbene Pflanzen zunehmend verschlechtert. Da insbesondere in den Sommermonaten mit den Hitze- und Trockenperioden eine regelmäßige Wässerung notwendig ist, muss das Grünflächenamt hier eine kontinuierliche Pflege vornehmen. Möglicherweise kann zudem mit den unmittelbar ansässigen Anwohnern Kontakt hinsichtlich einer Patenschaft aufgenommen werden, damit diese hier unterstützend tätig werden. Bild 1: Maßbornstraße, Ecke Am Eschbachtal (Quelle: Eigene Aufnahme) Bild 2: Maßbornstraße, Ecke Am Eschbachtal (Quelle: Eigene Aufnahme) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 147/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 14 am 18.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 147/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 147/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 147/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 147/14 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Eine weitere Tischtennisplatte für den Spielplatz In der Fuchskaut

20.05.2023 · Aktualisiert: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 141/14 Betreff: Eine weitere Tischtennisplatte für den Spielplatz In der Fuchskaut Wir bitten den Magistrat auf dem Spielplatz In der Fuchskaut eine weitere Tischtennisplatte zu installieren. Die Maßnahme soll aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert werden, wobei sich die erforderlichen Mittel auf schätzungsweise 4t€ belaufen. Begründung: Die vorhandene Tischtennisplatte auf dem Spielplatz In der Fuchskaut ist bei gutem Wetter erfreulicherweise hoch frequentiert, so dass andere interessierte Ping Pong Spieler teils größere Wartezeiten auf sich nehmen müssen, um auch mal zum Zug zu kommen. Dem wollen wir mit einer weiteren Tischtennisplatte Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 14 am 05.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 232 2023 Die Vorlage OF 141/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dialog-Display in Alt-Harheim

13.02.2023 · Aktualisiert: 11.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3524 entstanden aus Vorlage: OF 126/14 vom 28.01.2023 Betreff: Dialog-Display in Alt-Harheim Der Magistrat wird gebeten, ein Dialog-Display (zur Einhaltung von Tempo 30) im Bereich zwischen Maßbornstraße 2 und Alt-Harheim 29 zu installieren. Begründung: Durch die Installierung eines Dialog-Displays können Fahrzeugführer auf die Einhaltung der in diesem Bereich angeordneten Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 hingewiesen werden. Diese Maßnahme trägt zu einer erhöhten Sicherheit der Grundschulkinder, die den ausgewiesenen Schulweg ohne Eltern meistern sollen, bei. Eine Schulwegbegehung mit der Leitung der Grundschule Harheim, der Kinderbeauftragten im Ortsbezirk 14, des Elternbeirats der Grundschule Harheim, des Stadtschulamts, des Straßenverkehrsamts, des Amts für Straßenbau und Erschließung und des Ortsbeirats 14 führte zu dem Ergebnis, dass die Verkehrsteilnehmer mit einer derartigen "Geschwindigkeitsmessung" entsprechend sensibilisiert werden können. Schließlich sind die in diesem Bereich vorgesehenen "Gehwege" sehr schmal und darüber hinaus mehrmals in der Woche durch Mülltonnen und häufig durch Anlieferungen dermaßen versperrt, dass Fußgänger auf die befahrene Straße ausweichen müssen. Die sich daraus ergebenen Gefahren gelten für Kinder gleichermaßen wie auch für ältere Menschen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1211 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 14 am 05.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 14 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Glascontainer Nieder-Erlenbach

03.01.2023 · Aktualisiert: 03.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 107/13 Betreff: Glascontainer Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird aufgefordert die FES anzuweisen für ausreichend Glascontainer im Stadtteil Nieder-Erlenbach zu sorgen. Insbesondere am Bürgerhaus wurde ein im Laufe des Jahres 2022 zerstörter Container noch immer nicht ersetzt. Auch in anderen Bereichen des Stadtteils, etwa am Erlenbacher Stadtweg, wurden Container im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen entfernt und niemals ersetzt. Begründung: Die Bürger sind gehalten Altglas ordnungsgemäß dem Recycling zu zuführen. Hierfür sind ausreichend Glascontainer in hinreichender Nähe zur Wohnung notwendig. In Nieder-Erlenbach wird das Recyclingsystem immer weiter ausgedünnt und die Anzahl der Container bei steigender Einwohnerzahl immer weiter reduziert. Um auch in Zukunft eine hohe Recyclingquote sicher zu stellen ist es dringend notwendig, endlich gegen zu steuern und mehr Container aufzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 13 am 17.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 107/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 13 am 14.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 107/13 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 13 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 107/13 wird bis zur Sitzung am 02.07.2024 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 13 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 107/13 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60

05.12.2022 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2022, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 121/14 vom 05.12.2022 Betreff: Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 17.05.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf der o. g. derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche von ca. 8.000 Quadratmetern besteht die Absicht, einen Verbrauchermarkt einzurichten. Der Magistrat wird aufgefordert, das Bauprojekt unter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen zu realisieren: Flächenversiegelung Ackerboden ist ein unersetzlicher Produktionsfaktor für die landwirtschaftlichen Betriebe, damit Grundlage einer sicheren Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung und zusätzlich - etwa durch die Kaltluftentstehung - ein unverzichtbares Element zu klimaneutralem Wohnen in urbanen Wohnsiedlungen. Daher muss die Flächenversiegelung so gering wie möglich gehalten werden. Die Versiegelung der genutzten Ackerflächen muss durch geeignete Maßnahmen an anderer Stelle im gleichen Ortsbezirk durch Entsiegelung von Flächen vergleichbarer zusammenhängender Größe vollständig ausgeglichen werden. Positiv in Ansatz gebracht werden kann auch die Umwandlung von Ackerland in ökologisch hochwertigeres extensiv bewirtschaftetes Grünland in Form von Wildwiese, Blumenwiese oder dergleichen. Parkplatz- und Verkehrsflächen werden mit geeigneten Belägen mit maximaler Wasserdurchlässigkeit versehen. Gebäude werden mit Dach- und Fassadenbegrünung und mit halbtransparenten PV-Anlagen ausgerüstet. Die Gebäude müssen CO2-neutral und energietechnisch autark sein. Niederschlag und Regenwasser Regenniederschlag wird auf Gebäuden aufgefangen und verwendet. Eine reguläre Entwässerung über die Kanalisation ist nicht vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3643 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 384 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 292 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Ablehnung) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 2888, 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.02.2023 § 3547, 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.07.2023 Aktenzeichen: 66-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Einzelhandel in Harheim

05.12.2022 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2022, OA 291 entstanden aus Vorlage: OF 118/14 vom 19.11.2022 Betreff: Einzelhandel in Harheim Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 17.05.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf den Flächen Grundbuchbezirk Harheim, Flurstück 96, Flur 2 (2.599 Quadratmeter), und Flurstück 97, Flur 2 (5.392 Quadratmeter), Baurecht für die Errichtung von Einzelhandelsflächen zu schaffen. Es ist beabsichtigt, einen Supermarkt mit regionalen Akzenten mit einer Verkaufsfläche von rund 1.400 Quadratmetern und einen Drogeriemarkt mit rund 700 Quadratmetern zu realisieren. Begründung: In Harheim beschränken sich die Einkaufsmöglichkeiten für Dinge des täglichen Bedarfs auf einen kleinen Discountmarkt, eine Bäckerei und zwei Metzgereien mit eingeschränkten Öffnungszeiten. Der Ortsbeirat ist daher der Meinung, dass es bei der Struktur des Einzelhandels im Stadtteil erheblichen Nachholbedarf gibt. Für o. g. Fläche besteht Interesse namhafter Unternehmen des Einzelhandels, das vom Ortsbeirat vorgeschlagene Vorhaben auf dem Wege der vorhabenbezogenen Projektentwicklung möglichst schnell umzusetzen. Die Fläche eignet sich sehr gut für den vorgeschlagenen Zweck. Sie ist zu Fuß, per Individualverkehr und mit ÖPNV sehr gut erreichbar. Durch die Lage am Ortsrand und direkt an der Umgehungsstraße ist eine zusätzliche Verkehrsbelastung des Ortskerns und angrenzender Wohngebiete nicht zu erwarten. Aus den Analysen der interessierten Einzelhandelsunternehmen ergibt sich ein sehr gutes Potenzial für den Handel mit Gütern des täglichen Bedarfs. Der Ortsbeirat wünscht sich einen Lebensmittelmarkt, der das bestehende Angebot des Discountmarkts ergänzt, sowie einen Drogeriemarkt, der wegen des mangelnden lokalen Angebots besonders dringend gebraucht wird. Nach bereits vorliegenden Entwürfen ist beides realisierbar. Weitere im Stadtteil bisher fehlende Infrastruktur wie öffentliche E-Ladesäulen und ein Service-Point für Bankdienstleistungen könnten sich im Zuge des Vorhabens ebenfalls realisieren lassen. Ebenso könnte die Bushaltestelle "Tempelhof", deren Lage auf der östlichen Seite der Maßbornstraße ein Sicherheitsrisiko darstellt, verlegt und mit einem Wartehäuschen ausgestattet werden. Dem Ortsbeirat ist es wichtig, dass durch die Neubauten für die Märkte an dieser städtebaulich markanten Stelle ein architektonisch ansprechender, dem Ortsbild angepasster Ortseingang entsteht. Auf hohe Entwurfsqualität ist daher ebenso zu achten wie auf einen möglichst geringen Flächenbedarf und eine an den Kriterien des nachhaltigen Bauens ausgerichtete Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3643 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 385 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 291 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 291 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Ablehnung) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 291 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 2887, 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.02.2023 § 3546, 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.07.2023 Aktenzeichen: 61-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim

07.11.2022 · Aktualisiert: 14.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3063 entstanden aus Vorlage: OF 111/14 vom 20.10.2022 Betreff: Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim Der Magistrat wird gebeten, blinden- und sehbehindertengerechte Straßenüberquerungen und Fußgängerwege in Harheim zu ermöglichen und insbesondere an folgenden Orten zu veranlassen: 1. Maßbornstraße a) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 1 und 2 sowie zwischen den Abbiegungen Bürgerstraße und In den Aspen b) Fußgängerampel zwischen den Hausnummern 43 und 44 2. Korffstraße a) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 12 und 14 b) Bushaltestelle Spitzenstraße c) Fußgängerampelanlage und Zebrastreifen zum Niedereschbacher Stadtweg 3. Harheimer Stadtweg a) Überquerungsmöglichkeit in der Nähe der Fußgängerbrücke b) Taktile Bodenmarkierung zur Fußgängerbrücke über den Eschbach (beidseitig) zur Straße An der Pfarrwiese Begründung: In Harheim wurde das barrierefreie, insbesondere das blinden- und sehbehindertengerechte Überqueren von stark befahrenen Straßen, wie der Maßbornstraße oder der Korffstraße bisher vernachlässigt. Dies gilt auch für Bodenmarkierungen zur haptischen Ankündigung von Bushaltestellen und Brücken sowie Querungsmöglichkeiten zum Beispiel im Harheimer Stadtweg, der durch den Ausbau der Linie S 6 stark von Baufahrzeugen in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus gibt es in der Straße In den Schafgärten mit seiner dort beheimateten Grundschule und Kindertagesstätte dringenden Handlungsbedarf, da der für Fußgänger notwendige mehrmalige Straßenseitenwechsel eine sichere Nutzung für sehbehinderte Menschen bis jetzt nahezu unmöglich macht. Aufgrund der fehlenden akustischen und taktilen Signale, stellen vor allem die benannten Fußgängerwege und Überquerungsorte für blinde und sehbehinderte Menschen eine große Herausforderung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 434

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einzelhandel in Harheim

10.10.2022 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2904 entstanden aus Vorlage: OF 105/14 vom 24.09.2022 Betreff: Einzelhandel in Harheim Der Magistrat wird gebeten, auf den Flächen "Vor der Wasserlach" im Grundbuchbezirk Harheim, Flurstück 96, Flur 2 (2.599 Quadratmeter), und Flurstück 97, Flur 2 (5.392 Quadratmeter), Baurecht für die Errichtung von Einzelhandelsflächen zu schaffen. Es sollen ein Supermarkt mit einer Verkaufsfläche von rund 1.400 Quadratmetern und ein Drogeriemarkt mit rund 700 Quadratmetern realisiert werden. Begründung: In Harheim beschränken sich die Einkaufsmöglichkeiten für Dinge des täglichen Bedarfs auf einen kleinen Discountmarkt, eine Bäckerei und zwei Metzgereien mit eingeschränkten Öffnungszeiten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit des Einkaufs in umliegenden Stadtteilen und Gemeinden. Der Ortsbeirat ist daher der Meinung, dass es bei der Struktur des Einzelhandels im Stadtteil erheblichen Nachholbedarf gibt. Für o. g. Fläche besteht Interesse namhafter Unternehmen des Einzelhandels, das vom Ortsbeirat vorgeschlagene Vorhaben möglichst schnell umzusetzen. Die Fläche eignet sich sehr gut für den vorgeschlagenen Zweck. Sie ist zu Fuß, per Individualverkehr und mit dem ÖPNV sehr gut erreichbar. Durch die Lage am Ortsrand und direkt an der Umgehungsstraße ist eine zusätzliche Verkehrsbelastung des Ortskerns und angrenzender Wohngebiete nicht zu erwarten. Aus den Analysen der interessierten Einzelhandelsunternehmen ergibt sich ein sehr gutes Potenzial für den Handel mit Gütern des täglichen Bedarfs. Der Ortsbeirat wünscht sich einen Lebensmittelmarkt, der das bestehende Angebot des Discountmarkts ergänzt, sowie einen Drogeriemarkt, der wegen des mangelnden lokalen Angebots besonders dringend gebraucht wird. Nach bereits vorliegenden Entwürfen ist beides realisierbar. Weitere im Stadtteil bisher fehlende Infrastruktur, wie öffentliche E-Ladesäulen und ein Service-Point für Bankdienstleistungen, könnten sich im Zuge des Vorhabens ebenfalls realisieren lassen. Ebenso könnte die Bushaltestelle "Tempelhof", deren Lage auf der östlichen Seite der Maßbornstraße ein Sicherheitsrisiko darstellt, verlegt und mit einem Wartehäuschen ausgestattet werden. Dem Ortsbeirat ist es wichtig, dass durch die Neubauten für die Märkte an dieser städtebaulich markanten Stelle ein architektonisch ansprechender, dem Ortsbild angepasster Ortseingang entsteht. Auf hohe Entwurfsqualität ist daher ebenso zu achten wie auf einen möglichst geringen Flächenbedarf und eine an den Kriterien des nachhaltigen Bauens ausgerichtete Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2309 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 14 am 13.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 14 am 24.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 14 am 05.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 14 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationsbasiertes Carsharing in Harheim

10.10.2022 · Aktualisiert: 27.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2908 entstanden aus Vorlage: OF 110/14 vom 26.09.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Harheim Vorgang: NR 343/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von stationsbasiertem Carsharing auf Basis der Vorlage vom 06.04.2022, NR 343, folgende Stellplätze vorzuschlagen: - Parkplatz Zur Untermühle - Maßbornstraße 60, Nähe Netto-Markt Begründung: Die genannten Standorte im Stadtteil sind einfach erreichbar und ermöglichen einen stärkeren und attraktiveren Mobilitätsmix. Gerade in den Stadtteilen am Stadtrand, die weniger mit dem ÖPNV vernetzt sind, bietet Carsharing eine ideale Alternative zum nur selten benötigten individuellen Pkw. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 72 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60

10.10.2022 · Aktualisiert: 20.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2905 entstanden aus Vorlage: OF 106/14 vom 25.09.2022 Betreff: Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60 Auf der o. g. derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche von rund 10.000 Quadratmetern besteht die Absicht, einen Verbrauchermarkt einzurichten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Bauprojekt unter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen zu prüfen: Flächenversiegelung Ackerboden ist ein unersetzlicher Produktionsfaktor für die landwirtschaftlichen Betriebe, damit Grundlage einer sicheren Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung und zusätzlich - etwa durch die Kaltluftentstehung - ein unverzichtbares Element zu klimaneutralem Wohnen in urbanen Wohnsiedlungen. Daher muss die Flächenversiegelung so gering wie möglich gehalten werden. Die Versiegelung der genutzten Ackerflächen muss durch geeignete Maßnahmen an anderer Stelle im gleichen Ortsbezirk, durch Entsiegelung von Flächen vergleichbarer zusammenhängender Größe, vollständig ausgeglichen werden. Positiv in Ansatz gebracht werden kann auch die Umwandlung von Ackerland in ökologisch hochwertigeres extensiv bewirtschaftetes Grünland in Form von Wildwiese, Blumenwiese oder dergleichen. Parkplatz- und Verkehrsflächen werden mit geeigneten Belägen mit maximaler Wasserdurchlässigkeit versehen. Gebäude werden mit Dach- und Fassadenbegrünung und mit halbtransparenten PV-Anlagen ausgerüstet. Die Gebäude müssen CO2-neutral und energietechnisch autark sein. Niederschlag und Regenwasser Regenniederschlag wird auf Gebäuden aufgefangen und verwendet. Eine reguläre Entwässerung über die Kanalisation ist nicht vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 607 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3643 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 14 am 13.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am Ohlenstück

13.09.2022 · Aktualisiert: 29.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2662 entstanden aus Vorlage: OF 83/13 vom 28.08.2022 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am Ohlenstück Vorgang: OM 1917/22 OBR 13; ST 1720/22 Der Magistrat wird gebeten, Bezug nehmend auf die Stellungnahme vom 22.07.2022, ST 1720, geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Straße Am Ohlenstück zu ergreifen. Da es, wie in der Stellungnahme zu lesen ist, an dem niveaugleichen Ausbau hapert, warum kein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden kann, der Magistrat jedoch andere Mittel hat, um für eine Verkehrsberuhigung zu sorgen, wird er gebeten, diese wahrzunehmen. Auch in diesem Bereich wird es viele Kinder geben, auf die besondere Rücksicht im Straßenverkehr zu nehmen ist. Begründung: Nicht nachvollziehbar ist, warum es im oberen Teil des Neubaugebiets in der Straße Am Ohlenstück vom Quartiersplatz/Kindergarten aus Richtung REWE-Markt keinen verkehrsberuhigten Bereich geben soll. Es kann nicht sein, dass es nur am niveaugleichen Ausbau liegt, denn auch Richtung der Straße Erlenbacher Stadtweg gibt es einen separaten Fußweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1917 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1720 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 210 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1587 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zusätzliche Beschilderung „In den Schafgärten“ zur Einhaltung der Einbahnstraße

20.08.2022 · Aktualisiert: 15.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2022, OF 103/14 Betreff: Zusätzliche Beschilderung "In den Schafgärten" zur Einhaltung der Einbahnstraße Wir bitten den Magistrat, in der Straße "In den Schafgärten" auf Höhe des Eingangsbereichs zum Bürgerhaus Harheim entsprechend eine Beschilderung mit Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) vorzunehmen, um die Einhaltung der neuerlich errichteten Einbahnstraße sicherzustellen. Begründung: Die im Jahre 2019 neu eingerichtete Einbahnstraße von der Maßbornstraße in Fahrtrichtung zu "In den Schafgärten" wird nach Informationen einiger Anlieger leider noch nicht von jedem Verkehrsteilnehmer befolgt. Aus diesem Grund möchten wir die Einbahnstraßensituation und das Verbot der Einfahrt besonders in die Engstelle in Richtung Maßbornstraße nochmal deutlich machen, in dem wir um eine zusätzliche und eindeutige Beschilderung mittels Verkehrszeichen 267 bitten. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 14 am 05.09.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 103/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 103/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 103/14 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufbringen des Piktogramms „Achtung Kinder“ auf der Straße Am Ohlenstück

05.07.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2455 entstanden aus Vorlage: OF 79/13 vom 19.06.2022 Betreff: Aufbringen des Piktogramms "Achtung Kinder" auf der Straße Am Ohlenstück Der Magistrat wird gebeten, zeitnah an allen drei Zufahrten zur Straße Am Ohlenstück das Piktogramm "Achtung Kinder" auf den Asphalt aufzubringen. An allen drei Kreuzungen Erlenbacher Stadtweg, Neue Fahrt und Niedereschbacher Straße wechselt Tempo 30 in den verkehrsberuhigten Bereich. Um das allen Verkehrsteilnehmern deutlicher zu machen, ist das Aufbringen des Piktogramms "Achtung Kinder" unbedingt erforderlich. Des Weiteren sollte der aus Harheim kommende Radweg an der Kreuzung Am Ohlenstück/Erlenbacher Stadtweg durch rote Farbe kenntlich gemacht werden. Begründung: Die Straße Am Ohlenstück führt durch das komplette Neubaugebiet Westrand. Aufgrund der Bauweise ist es ein verkehrsberuhigter Bereich geworden, was sehr zu begrüßen ist. Da in ganz Nieder-Erlenbach sonst fast durchgängig Tempo 30 gilt, ist das zusätzliche Piktogramm wichtig, um alle Verkehrsteilnehmer auf die Veränderung aufmerksam zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2569 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung des Fuß- und Radweges Harheim - Nieder-Erlenbach

27.06.2022 · Aktualisiert: 27.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2343 entstanden aus Vorlage: OF 88/14 vom 10.06.2022 Betreff: Beleuchtung des Fuß- und Radweges Harheim - Nieder-Erlenbach Vorgang: OM 1297/22 OBR 14; ST 905/22; V 137/21; OBR 14; ST 1048/22 Der Magistrat wird gebeten, seine Stellungnahme vom 19.04.2022, ST 905, zu überdenken und der mit der Vorlage vom 10.01.2022, OM 1297, vorgetragenen Anregung des Ortsbeirates zu entsprechen und dabei insektenfreundliche Beleuchtung einzusetzen, da es sich auf dem Teilstück zwischen dem Erlenbacher Stadtweg 90 und dem Ortseingang Nieder-Erlenbach um einen ausgewiesenen Schulweg handelt. Begründung: Die Begründung des Magistrats gemäß seiner Stellungnahme vom 19.04.2022, ST 905, diesen Schulweg unbeleuchtet zu lassen, konterkariert die Ausführungen des Magistrats in seiner Stellungnahme vom 29.04.2022, ST 1048, ein Stück Wirtschaftsweg als Schulweg zum geplanten Neubau des Gymnasiums Nord zu beleuchten, damit alle Schülerinnen und Schüler sicher und selbstständig die Schule erreichen können. Der Fuß- und Radweg zwischen den Stadtteilen Harheim und Nieder-Erlenbach wird intensiv genutzt und ist unter anderem als Schulweg ausgewiesen. Eine energieeffiziente und naturverträgliche Beleuchtung des oben bezeichneten Streckenabschnitts, idealerweise mittels insektenfreundlicher Solarstraßenleuchten, würde der Nutzung als ausgewiesener Schulweg gerecht werden und das Sicherheitsgefühl sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer bei Dunkelheit enorm erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.09.2021, V 137 Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1297 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 905 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2022, ST 1048 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2323 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 767

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sichere Schulwege zur Grundschule Harheim

10.06.2022 · Aktualisiert: 17.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2022, OF 92/14 Betreff: Sichere Schulwege zur Grundschule Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die ausgewiesenen Schulwege im Stadtteil Harheim sicherer zu gestalten und gegebenenfalls zu überarbeiten. Dabei sollten unter anderem die folgenden Gesichtspunkte Beachtung finden: 1. Das verkehrswidrige Parken auf dem Gehweg gegenüber von der Liegenschaft "Alt-Harheim 20" bis zur Straßenmündung "Zur Untermühle" muss unterbunden und weitere Stahlabweiser installiert werden. Die vom Magistrat am 23.08.2019 (ST 1591) beschlossenen und mittlerweile umgesetzten zwei Stahlabweiser reichen nicht aus. 2. Entlang der Maßbornstraße fehlt zur Überquerung der Straße "Harheimer Stadtweg" ein Zebrastreifen, mindestens jedoch eine Querungshilfe bzw. Straßenschraffierung. 3. Die folgenden Abschnitte wurden für ausgewiesene Schulwege bisher nicht berücksichtigt und bedürfen einer Aktualisierung: a) zwischen "Urnbergweg", "Im Kalk" und "Eckstraße", b) "An der Pfarrwiese" und "In den Biegen" sowie c) große Teile von "Am Römerbrunnen" und "Bürgerstraße". Begründung: Die Einschulung zahlreicher Schulanfänger Anfang September kommt mit großen Schritten auf Harheim zu. Dies beinhaltet für viele Kinder, den Schulweg nach einer Eingewöhnungszeit in Eigeninitiative (ohne Eltern) zu meistern. Da die ausgewiesenen Schulwege in Harheim vereinzelte Gefahrenpunkte bzw. Schwachstellen aufweisen, müssen diese dringend noch vor dem Einschulungstermin in diesem Jahr behoben werden. zu 1.: Der Einsatz von zusätzlichen Stahlabweisern verhindert, dass Fahrzeuge, deren Halter das Café besuchen oder ein Paket abgeben, verkehrswidrig abgestellt werden. Kinder müssen häufig auf die Straße ausweichen, um den teilweise komplett zugeparkten Gehweg zu umgehen. zu 2.: Der "Harheimer Stadtweg" wird durch die Großbaustelle zum Ausbau der S6 bis zum Berkersheimer Bahnhof permanent von Lastkraftwagen und Besuchern der Sportvereine genutzt. Das Überqueren der Straße ist mit Schwierigkeiten verbunden, da Kinder dazu mit Fahrzeugen aus drei Richtungen, nämlich Abbieger aus der "Maßbornstraße" sowie Fahrzeuge aus dem "Harheimer Stadtweg", rechnen müssen. Ein Zebrastreifen oder eine andere Straßenbelagsschraffierung könnte an dieser Stelle zu einer erhöhten Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer führen und den ausgewiesenen Schulweg deutlich gefahrenloser gestalten. zu 3.: Die Sichtung der offiziell ausgewiesenen Schulwege haben Lücken offenbart, die dringend zu überprüfen sind. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 14 am 27.06.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 14 am 05.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 14 am 09.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Änderung der Verkehrsführung Ecke Am Ohlenstück/Erlenbacher Stadtweg

03.05.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2059 entstanden aus Vorlage: OF 68/13 vom 19.04.2022 Betreff: Änderung der Verkehrsführung Ecke Am Ohlenstück/Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, für die Verkehrsführung an der Ecke Am Ohlenstück/Erlenbacher Stadtweg in einer Ortsbegehung gemeinsam mit dem Ortsbeirat eine alternative Lösung zu entwickeln. Die Situation, wie sie sich im aktuellen Bauzustand darstellt, stellt einen Gefahrenpunkt für die schwächeren Verkehrsteilnehmer dar, da Konflikte zwischen Fußgängern, Autofahrern und Radfahrern vorprogrammiert sind. Begründung: - Die derzeitige Ecklösung zwingt Fußgänger auf die Straße, bevor sie wieder den Bürgersteig des Erlenbacher Stadtwegs erreichen. Die hohe Bordsteinkante ist für Menschen mit Rollator schwierig. Die kleine Kante vom Bordstein zum Pflanzbeet ist außerdem kaum sichtbar und kann, besonders nachts, zur Stolperfalle werden, wenn jemand über das Pflanzbeet abkürzen will. Die in den letzten Wochen neu verlegten großen Natursteine behindern insbesondere für Kinder zusätzlich die Sicht auf einbiegenden Autoverkehr. - Das Schild "Spielstraße" steht so weit vorne, dass es von einbiegenden Autofahrern eigentlich kaum wahrgenommen werden kann. - Fußgänger werden gezwungen, die Straße zu benutzen. Autofahrern wird jedoch gerade durch die Eckbepflanzung die Sicht auf die Fußgänger eingeschränkt. - Radfahrer, die aus Harheim kommen, die Straße in Richtung Hohe Brück queren wollen, müssen nun bis zur Straße Am Ohlenstück fahren und dann wieder schräg zurück über den Erlenbacher Stadtweg (die frühere Bordsteinabsenkung gegenüber der Hohe Brück wurde zurückgebaut). Die Autofahrer, kommend aus der Straße Am Ohlenstück, sehen die Radfahrer durch die Krümmung der Straße nach links und die Lärmschutzwand rechts zu spät. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1916 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs auf das komplette Baugebiet Westrand

22.03.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1917 entstanden aus Vorlage: OF 65/13 vom 07.03.2022 Betreff: Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs auf das komplette Baugebiet Westrand Der Magistrat wird gebeten, im Baugebiet Westrand den verkehrsberuhigten Bereich auf das komplette Wohngebiet zu erweitern. Zurzeit ist der verkehrsberuhigte Bereich nur zwischen dem Erlenbacher Stadtweg und dem Quartiersplatz vorgesehen. Er sollte jedoch auch vom Quartiersplatz bis zur Tennishalle gelten, da es den Autofahrern und Anwohnern nur schwer vermittelbar ist, warum in einem Wohngebiet verschiedene Regelungen gelten. Begründung: Im neuen Wohngebiet liegen einige Häuser vom Quartiersplatz bis zur Tennishalle gleich an der Straße und nicht - so wie im unteren Teil des Wohngebiets - in Stichstraßen. Gerade auch aus diesem Grund ist es nicht ersichtlich, warum im oberen Teil kein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wurde. Zum Schutz der Fußgänger, und hier besonders der Kinder, ist die Umsetzung zwingend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1720 Antrag vom 28.08.2022, OF 83/13 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2662 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsbegrenzung im Harheimer Stadtweg

07.03.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.03.2022, OM 1773 entstanden aus Vorlage: OF 77/14 vom 07.03.2022 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung im Harheimer Stadtweg Der Magistrat wird dringend gebeten, im Harheimer Stadtweg von der Einmündung Maßbornstraße bis zur südlichen Seite der Niddabrücke die Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen festzusetzen. Diese Regelung ist mit sofortiger Wirkung zu veranlassen und soll bis zum Ende der Bauarbeiten des S 6-Ausbaus gültig bleiben. Zusätzlich ist das bestehende Halteverbot von der Fußgängerbrücke bis zur Maßbornstraße zu verlängern. Begründung: Der Transport von Erde und Schotter für die S-Bahn-Baustelle läuft seit einigen Tagen über den Harheimer Stadtweg und ist nach Angaben der DB Netz AG noch mehrere Monate erforderlich. Aufgrund der Enge der Straße ist die Maßnahme unbedingt angezeigt, um das Gefahrenpotenzial, welches von den schweren Fahrzeugen ausgeht, zu minimieren. Der Harheimer Stadtweg wird als Rad- und Fußweg zur S-Bahn, zur Spielstraße und zur Bezirkssportanlage stark frequentiert. Der geringe Zeitverlust der Baufahrzeuge auf der nur wenige Hundert Meter langen Strecke ist aus Sicht des Ortsbeirats gegenüber dem Sicherheitsgewinn zu vernachlässigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1473 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden

07.02.2022 · Aktualisiert: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1523 entstanden aus Vorlage: OF 62/14 vom 21.01.2022 Betreff: Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden Der Magistrat wird gebeten, den am 13. Januar 2022 von Stadträtin Rosemarie Heilig und Stadtrat Stefan Majer vorgestellten erweiterten Winterdienst auf Fahrradwegen in Frankfurt am Main auf den Frankfurter Norden auszuweiten und sicheres Fahrradfahren auf den Verbindungsstraßen zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach (1), Harheim und Nieder-E schbach (2) sowie Harheim und Bonames (3) zu ermöglichen. Begründung: Zwischen den Stadtteilen findet eine intensive Nutzung der Fuß- und Fahrradwege statt. Die Relevanz dieser Verbindungswege ist in den letzten Jahren - im Vergleich zu anderen Verbindungsstrecken zwischen den Frankfurter Stadtteilen - überdurchschnittlich gestiegen. Als Gründe dafür sind die permanent steigende Einwohnerzahl und die damit verbundene höhere Frequentierung der Schul-, Hort- und Einkaufswege sowie die Nutzung von Fahrrädern als Alternative zum Pkw insbesondere zu Uhrzeiten, in denen der öffentliche Nahverkehr ruht, zu nennen. Zur Schonung von Pflanzen und Tieren wäre die "Streuung" mit einem "Salz-Wasser-Gemisch", wie sie auch auf den fünf vorgestellten Strecken genutzt wird, wünschenswert. Da die vorgesehenen Streufahrzeuge auch zu Kehrfahrzeugen umgerüstet werden können, wären diese ein weiterer Beitrag für ein ganzjährig sicheres Fahrradfahren zwischen den Stadtteilen im Frankfurter Norden. Quelle: OpenStreetMap Planskizze Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden Erklärung zur Planskizze: 1. Erlenbacher Stadtweg (Harheim - Nieder-Erlenbach) 2. Niedereschbacher Stadtweg (Harheim - Nieder-Eschbach) 3. Harheimer Weg (Harheim - Bonames) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1198 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verhinderung des Parkens auf dem Durchgang im Bereich des Parkplatzes Harheimer Stadtweg/Ecke Maßbornstraße

23.01.2022 · Aktualisiert: 11.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 61/14 Betreff: Verhinderung des Parkens auf dem Durchgang im Bereich des Parkplatzes Harheimer Stadtweg/Ecke Maßbornstraße Wir bitten den Magistrat, die Fläche im Bereich des (durch Unterbrechung der Hecke) angelegten Durchgangs zwischen den parkenden KFZ an der Ecke Harheimer Stadtweg / Maßbornstraße entsprechend auszuweisen bzw. zu schraffieren, so dass dieser für Fußgänger passierbar bleibt. Begründung: In dem oben genannten Bereich halten und parken regelmäßig Fahrzeuge und verhindern so den hier angedachten Durchgang für Fußgänger als Abkürzung von und zu dem Fußgängerüberweg über die Maßbornstraße. (siehe Foto und Lagebeschreibung auf der Rückseite) Quelle: Eigene Aufnahme Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 14 am 07.02.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 61/14 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gefährdung Hausanschlüsse durch Straßenbäume

22.01.2022 · Aktualisiert: 11.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 57/14 Betreff: Gefährdung Hausanschlüsse durch Straßenbäume Der Magistrat soll berichten, ob bei der Neubepflanzung mit Straßenbäumen der Schutz der Hausanschlüsse (Kanal, Wasser, Strom) ausreichend berücksichtigt wurde. Der Ortsbeirat bittet um Erläuterung der Zuständigkeit für die Regulierung im Fall von Beschädigung der o.g. Einrichtungen durch Baumwurzeln aus dem öffentlichen Raum. Begründung: Dem Ortsbeirat ist ein Fall in der Maßbornstraße bekannt, in dem der Abwasseranschluss schon mehrfach durch die Baumwurzeln beschädigt und verstopft wurde. Die Kosten der Reinigung mussten jeweils von der Stadt Frankfurt, bzw. ihrer Versicherung, übernommen werden. Im Sinne des Schutzes der Hauseigentümer vor weiterem Ärger und der Stadt Frankfurt vor weiteren Kosten, wird um grundsätzliche Erläuterung gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 14 am 07.02.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 305 2022 Die Vorlage OF 57/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Verkehrsberuhigung Grundschule/Kindertagesstätte 96 in Harheim

18.04.2019

Die Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.

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Verkehrsberuhigung Grundschule/Kindertagesstätte 96 in Harheim

18.04.2019

Die Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.