Meine Nachbarschaft: Im Trierischen Hof
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Vorlagen
Domstraße für Radverkehr in beide Richtungen freigeben und Radinfrastruktur schaffen
Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 41 entstanden aus Vorlage: OF 4/1 vom 17.04.2021 Betreff: Domstraße für Radverkehr in beide Richtungen freigeben und Radinfrastruktur schaffen Der Magistrat wird gebeten, Folgendes umzusetzen: Die Domstraße wird entgegen der Einbahnstraße auch für den Radverkehr freigegeben und somit in beide Richtungen mit dem Rad befahrbar. Zusätzlich müssen Markierungen eingerichtet und, wenn möglich, eine eigene Fahrradampel an der Kreuzung mit der Berliner Straße aufgestellt werden. Begründung: Die Domstraße ist ein wichtiges Verbindungsstück zwischen Innenstadt und Altstadt/Mainufer. Für Radfahrerinnen und Radfahrer, die vom Main oder der Altstadt kommend Richtung Innenstadt fahren wollen, stellt die Domstraße jedoch ein Problem dar, da diese offiziell nicht genutzt werden kann. Da eine Umfahrung jedoch einen großen Umweg bedeutet, wählen viele Radfahrerinnen und Radfahrer daher bereits jetzt den Weg über die Domstraße (was zeigt, dass genug Platz auf der Straße vorhanden ist) oder weichen auf den breiten Gehweg der Domstraße aus, um Richtung Berliner Straße zu gelangen. Diese Situation sollte daher angepasst und die Infrastruktur radfreundlich gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1408 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2817 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Stände und Fläche für den Erzeugermarkt Konstablerwache, Maßnahmen, die jetzt zur mittelfristigen Umsetzung begonnen werden können
Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7313 entstanden aus Vorlage: OF 1553/1 vom 31.01.2021 Betreff: Mehr Stände und Fläche für den Erzeugermarkt Konstablerwache, Maßnahmen, die jetzt zur mittelfristigen Umsetzung begonnen werden können Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Reineckstraße sowie der Fahrgasse zwischen Konstablerwache und Töngesgasse und den umzäunten Platz vor der Staufenmauer in Absprache mit dem Frankfurter Marktverein e. V. dem Wochenmarktbereich auf der Konstablerwache wie folgt zuordnen zu lassen: 1. Alle notwendige Belange der Feuerwehr sind zu berücksichtigen. Hierzu ist gegebenenfalls ein gemeinsamer Ortstermin von Vertreterinnen bzw. Vertretern der Frankfurter Feuerwehr, der Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (HFM), des Frankfurter Marktvereins e. V. und des Ortsbeirates 1 zu vereinbaren. 2. Der ruhig gelegene Platz vor der Staufenmauer soll von Marktbeschickerinnen bzw. Marktbeschickern zu gastronomischen Zwecken (Abgabe und Verzehr von Speisen und Getränken ) genutzt werden. 3. Auf dem Bereich vor der Staufenmauer dürfen keine dauerhaften Aufbauten errichtet werden. Der Bereich darf auch nicht als Abstellfläche für Fahrzeuge an Tagen zwischen den Markttagen genutzt werden. 4. Auf jeden Fall ist zu prüfen, in welcher Weise der Bereich den Bürgerinnen bzw. Bürgern an marktfreien Tagen anwohnerinnen- bzw. anwohnerverträglich zugänglich gemacht werden kann. 5. Im Bereich des südwestlichen Treppenaufgangs gegenüber dem Ende der Fahrgasse soll ein attraktiver, breiter, barrierefreier Aufgang zum Plateau berücksichtigt und geschaffen werden. Es ist zu prüfen, ob dieses Vorhaben über Einnahmen aus dem Markt finanziert werden kann. 6. Durch die Ausweitung der Marktfläche sollen zusätzliche Marktbeschickerinnen bzw. Marktbeschicker die Möglichkeit erhalten, Stände anzumieten. Hierbei sollen Anbieterinnen bzw. Anbieter von nachhaltig erzeugten Lebensmitteln vorrangig berücksichtigt werden. 7. Wasser und Energieversorgung von zusätzlichen Ständen dürfen keine Hindernisse auf Straßen und Gehwegen hervorrufen. Begründung: Bereits im Sommer 2019 zeigte sich, dass die Marktfläche und die Zahl der Stände zu gering ist, um die Nachfrage zu befriedigen. Der Erzeugermarkt ist ein Opfer seines eigenen Erfolges geworden. Trotz des hohen Zuspruchs zum Konzept des Marktes wurden dem Ortsbeirat zunehmend Klagen über langes Anstehen, ausverkaufte Waren und Beengtheit zugetragen. Diesen Beschwerden kann über eine - zurzeit nicht notwendige - Ausweitung des Marktgeschehens Rechnung getragen werden. Momentan würde die Ausweitung dazu dienen, coronabedingt mehr Abstand einzuhalten zu können. Im Jahr 2020 ist der Absatz ökologisch erzeugter Lebensmittel bundesweit um 27 Prozent gestiegen. Diesem Trend sollten auch die Frankfurter Wochenmärkte und hier insbesondere der Erzeugermarkt Rechnung tragen können. Dies kann nur über eine Ausweitung der Flächen und attraktivere Gestaltung des Platzes geschehen. Ein weiterer und barrierefreier Zugang käme vornehmlich den Bewohnerinnen bzw. Bewohnern der südlichen Innenstadt und der Altstadt entgegen, wäre aber auch eine wichtige Verbindung zur den Erweiterungsflächen des Marktes. Die Möglichkeit ein gutes und gesundes gastronomisches Angebot zu schaffen, kann im Bereich des Platzes vor der Staufenmauer genutzt werden. Die hierfür bislang dafür genutzten Flächen sind zu klein und zu beengt. Auf dem begrünten Platz ist es deutlich kühler als auf dem Tableau der Konstablerwache. Der Platz wird seit Jahrzehnten minder- oder fehlgenutzt und kann auf diese Weise eine bürgerinnen- bzw. bürgerfreundliche Nutzung erhalten. Den Erzeugerinnen bzw. Erzeugern von nachhaltig produzierten Lebensmitteln können auf diese Weise zusätzliche sichere Absatzmärkte angeboten werden, und den Kundinnen bzw. Kunden werden weitere zuverlässige Anbieterinnen bzw. Anbieter zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1275 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 90 1
Mehr Abstand, mehr Stände und mehr Fläche für den Erzeugermarkt Konstablerwache, Maßnahmen, die sofort umgesetzt werden können
Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7312 entstanden aus Vorlage: OF 1552/1 vom 31.01.2021 Betreff: Mehr Abstand, mehr Stände und mehr Fläche für den Erzeugermarkt Konstablerwache, Maßnahmen, die sofort umgesetzt werden können Der Magistrat wird gebeten, umgehend in der Fahrgasse links und rechts der Fahrbahn zwischen Konstablerwache und Töngesgasse sowie in gleicher Weise in der angrenzenden Reineckstraße in Absprache mit dem Frankfurter Marktverein e. V. durch Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis - vorübergehend und als eine weitere Sofortmaßnahme - zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die Nutzung des Erzeugermarktes an den Markttagen gestatten zu lassen. Notwendige Belange der Feuerwehr sind selbstverständlich zu berücksichtigen. Begründung: Bei dem Bereich handelt es sich um einen für zu Fuß Gehende reservierten Bereich. Das Abstandhalten fällt leichter, wenn der Markt schnellstmöglich etwas ausgeweitet werden kann. Die Maßnahme soll auch als Testlauf für eine dauerhafte Ausweitung des Erzeugermarktes dienen. Für zusätzliche Stände sind im bisherigen Marktbereich keine weiteren Plätze vorhanden. Im vergangenen Jahr ist der Absatz von biologisch erzeugten Lebensmitteln bundesweit um 27 Prozent gestiegen. Es ist daher dringend notwendig, die Anzahl von Anbietern und der Fläche für den Verkauf von diesen Lebensmitteln zu steigern, damit die Frankfurter Bevölkerung an diesem Trend adäquat teilnehmen kann. Der Erzeugermarkt Konstablerwache kann sofort erweitert werden, bauliche Maßnahmen müssen zunächst nicht eingeleitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1027 Aktenzeichen: 90 1
Unterstützung des Vereins Stadttaubenprojekt Frankfurt
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7216 entstanden aus Vorlage: OF 1052/3 vom 04.02.2021 Betreff: Unterstützung des Vereins Stadttaubenprojekt Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, den Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. in die Liste der zu unterstützenden Vereine aufzunehmen. Der Verein kümmert sich auch im Nordend um das Tierwohl der Tauben und eine regulierte Vermehrung der Population, z. B. durch ein geplantes Taubenhaus an der Konstablerwache. Begründung: Der gemeinnützige Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt betreut Taubenhäuser, in denen die Tiere versorgt und die Gelege ausgetauscht werden, wie auch eine Auffangstation, bei der verletzte und in Not geratene Tauben abgegeben werden können. Wie die FR im Sommer 2020 berichtete, hat die Corona-Epidemie die Zahl der abgegebenen Tauben sprunghaft steigen lassen. Der Verein erfüllt damit eine wichtige Aufgabe für den Tierschutz in Frankfurt und unterstützt darin Feuerwehr und Ordnungsamt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1201 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 0
Wohnungsleerstände in der Innenstadt: Was tut der Magistrat damit dieser Skandal in Zeiten von Wohnungsnot und Obdachlosigkeit beendet wird?
Antrag vom 02.02.2021, OF 1555/1 Betreff: Wohnungsleerstände in der Innenstadt: Was tut der Magistrat damit dieser Skandal in Zeiten von Wohnungsnot und Obdachlosigkeit beendet wird? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: In der Innenstadt ist zur Zeit ein erstaunlich hoher Wohnungsleerstand zu verzeichnen. Ganze Häuserblocks scheinen großteils entmietet zu sein. Dies betrifft beispielsweise die Battonnstraße 7 bis 21, aber auch einzelne Liegenschaften in der Allerheiligenstraße oder Heiligkreuzgasse Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Wie viele Wohnungen sind zur Zeit im Stadtteil Innenstadt leerstehend? Aus welchen Gründen stehen diese Wohnungen leer? Was hat der Magistrat im Einzelnen in den letzten 4 1/2 Jahren unternommen, um Wohnungsleerständen entgegen zu wirken? Mit welchem Konzept ist der Magistrat angetreten um Wohnungsleerstand zu bekämpfen? Hat der Magistrat Zwischennutzungskonzepte entwickelt und umgesetzt, um akute Wohnungsnot zu begrenzen? Wie viele leerstehende Wohnungen konnte der Magistrat in den beiden genannten Bereichen in den letzten 4 1/2 Jahren wieder dem Wohnungsmarkt zuführen? Wie bewertet der Magistrat die ständig steigende Anzahl leerstehender Wohnungen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1958 2021 Die Vorlage OF 1555/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main - Verlängerung der Straßenbahnlinie 12 bis nach Fechenheim „Schießhüttenstraße“ Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163
Anregung vom 25.01.2021, OA 674 entstanden aus Vorlage: OF 799/11 vom 11.01.2021 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main - Verlängerung der Straßenbahnlinie 12 bis nach Fechenheim "Schießhüttenstraße" Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 31.03.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass statt der Straßenbahnlinie 15 die Linie 12 zeitnah bis zu einer Realisierung der schienengebundenen Westanbindung Fechenheims bis zur Station "Schießhüttenstraße" in Frankfurt-Fechenheim verlängert wird. Die Linie 15 wird zukünftig nur bis zur "Hugo-Junkers-Straße" geführt. Begründung: Die Linie 12 endet heute außerhalb des Kernbereichs Fechenheims an der Hugo-Junkers-Straße in der Nähe des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße unmittelbar am ehemaligen Versandhandel Neckermann, der vor Ort einmal 4.000 Beschäftigte hatte. In Zukunft werden hier circa 100 Mitarbeiter in einem Rechenzentrum arbeiten. Mit dem Anschluss an das Kerngebiet Fechenheims würden 11.000 Bürgerinnen und Bürger sowie alle gut an Fechenheim angeschlossenen Fahrgäste einen zusätzlichen, attraktiven und schnellen Anschluss an die U 4 (westliches Seckbach und Konstablerwache) und ohne Umstieg direkt nach Bornheim bekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 94 Anregung vom 24.06.2024, OA 470 Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 674 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 674 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 674 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 580, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1127, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 11
Softwareprobleme bei den Bussen im Ortsbezirk 6
Antrag vom 12.01.2021, OF 1473/6 Betreff: Softwareprobleme bei den Bussen im Ortsbezirk 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten, Warum gab es nach dem Fahrplanwechsel am 13.12.2020 Probleme mit der Software bzw. den Zielanzeigen bei den Bussen (Bündel B), die im Ortsbezirk 6 eingesetzt werden? Warum wurde die Software nicht rechtzeitig vor dem Fahrplanwechsel auf ihre richtige Zielanzeige überprüft? Wann wird die Software aktualisiert, so dass die Zielanzeigen an den Bussen wieder korrekt sind? Begründung: Seit dem Fahrplanwechsel fahren die Busse im Ortsbezirk 6, welche dem Bündel B zugeteilt sind, mit Zielanzeigen durch die Gegend die zum Teil haarsträubend sind. Beispiele für Zielanzeigen nach dem Fahrplanwechsel: 59 Bornheim Mitte via Seckbacher Landstraße statt Cheruskerweg 54 Konstablerwache statt Griesheim Bf M55 Enkheim Victor Slotosch Straße statt Rödelheim 58 Zeilsheim Bf via Höchst Bf statt Eschborn 53 Nieder Erlenbach im Fuchsloch 58 Hauptbahnhof via Dornbusch 53 Kalbach via Zeilweg 58 Gateway Gardens Mitte 55 Nordwestzentrum via Industriehof 53 Dornbusch Hügelstraße 54 Konstablerwache Hier ist es geboten, dass schnellstens Abhilfe geschaffen wird und die Software entsprechend aktualisiert wird, damit die Zielanzeigen wieder korrekt dargestellt werden. Beispielfotos: Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 70 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1917 2021 Die Vorlage OF 1473/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7023 entstanden aus Vorlage: OF 1528/1 vom 06.12.2020 Betreff: Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße Vorgang: OM 6339/20 OBR 1; ST 2016/20 Am Samstag, dem 21.11.2020, ereignete sich ein tragischer Unfall in der Oskar-von-Miller-Straße, wenige Meter vom Ortsbezirk 1 entfernt, bei dem zwei Menschen starben und ein Mensch schwer verletzt wurde. Dieser Unfall hätte sich auch anderswo ereignen können, beispielsweise in der Berliner Straße, der Mainzer Landstraße, auf der Europa-Allee, auf dem Mainufer oder auf dem Anlagenring. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, wie folgt zu prüfen und zu berichten: 1. Verbände wie FUSS e. V. und der Verkehrsclub Deutschland fordern nicht erst seit dem 21.11.2020 die Einführung von flächendeckendem Tempo 30 in der Innenstadt. Wie ist die Meinung des Magistrats im Lichte des oben erwähnten tragischen Unfalls hierzu? 2. Der Unfallwagen war ein sogenannter "Sportgeländewagen", und nach seinem serienmäßig veränderten und individualisierten Äußeren zu urteilen, ein typisches Fahrzeug, wie es Autoposer nutzen. Derartige Fahrzeuge, wie auch "Sportwagen" und "schwarze Limousinen", fahren immer wieder mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch den Ortsbezirk. Wird der Magistrat an seiner Strategie zur Verfolgung dieser Gruppe etwas ändern? Wenn ja, was genau? 3. Immer wieder lehnt der Magistrat die im Ortsbeirat beantragten Temporeduzierungen ab. Er antwortet dann beispielsweise, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit nur im Einzelfall erlaubt sei und dass "keine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende qualifizierte Gefahrenlage" besteht, so beispielsweise in der Stellungnahme ST 2016 aus dem Jahr 2020. Das klingt nach einem Unfall mit zwei Toten wie blanker Hohn. Wird der Magistrat zukünftig sensibler mit Anträgen des Ortsbeirats umgehen und insbesondere bei schlecht einsehbaren Situationen zu einer anderen Einschätzung kommen? 4. Wird der Magistrat in Bezug auf stationäre und mobile Geschwindigkeitskontrollen eine Neueinschätzung der Priorisierung und eine stärkere Überwachung des Verkehrs anstreben? Begründung: Links: - https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/zwei-tote-bei-unfall-in-frankfu rt-mann-faehrt-in-fussgaengergruppe-17064383.html - https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-suv-tragoedie-unfall-toedlich-raser-mensch en-halten-mahnwache-90110955.html - https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-raser-bmw-suv-raserei-polizei-ostend-unfa ll-hohe-geschwindigkeit-tote-zr-90109180.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6339 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2016 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1178 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Radbügel Berliner Straße 60
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6910 entstanden aus Vorlage: OF 1487/1 vom 07.11.2020 Betreff: Radbügel Berliner Straße 60 Der Magistrat wird gebeten , im Bereich der Berliner Straße 60 eine angemessene Anzahl von Fahrradbügeln aufstellen zu lassen. Begründung: In diesem Abschnitt sind keine Bügel gesetzt worden, sodass Kundinnen und Kunden der Fachgeschäfte keine Möglichkeit zum Anschließen des Fahrrades finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 614 Aktenzeichen: 66 2
Parken im Bereich von Spiel- und Grünflächen im Bereich der Staufenmauer - Wann handelt der Magistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020?
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6913 entstanden aus Vorlage: OF 1490/1 vom 07.11.2020 Betreff: Parken im Bereich von Spiel- und Grünflächen im Bereich der Staufenmauer - Wann handelt der Magistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020? Vorgang: OM 6003/20 OBR 1; ST 1444/20 Im Bereich des Spielplatzes und der Grünfläche an der Staufenmauer (Fahrgasse 88) wird weiterhin täglich und vollkommen selbstverständlich illegal geparkt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung fahren täglich unzählige Male an diesem Bereich vorbei und könnten im Zuge der Amtshilfe diesen Bereich beobachten. Den Anwohnerinnen und Anwohnern, aber insbesondere den Kindern wird eine Frei- und Spielfläche entzogen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, nunmehr endgültig und mit wirkungsvollen Maßnahmen dafür zu sorgen, dass dieses illegale Handeln (das Parken in einer Grünfläche ist verboten) endlich beendet wird. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Ortsbeirat den Magistrat bereits vor über einem Jahr auf das illegale Parken hingewiesen hat und der Magistrat bislang kein wirksames Mittel fand, um diese Praxis zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6003 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1444 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 532 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2021, ST 1498 Aktenzeichen: 67 2
Kosten des SPD-Vorwahlkampfes
Antrag vom 07.11.2020, OF 1517/1 Betreff: Kosten des SPD-Vorwahlkampfes Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Im gesamten Bereich des Ortsbezirks sind sowohl im öffentlichem Straßenraum als auch in unterirdischen Stationen des ÖPNV Plakate ausgehängt auf denen zuvorderst der Frankfurter Oberbürgermeister ins Publikum strahlt. Erst in zweiter Linie ist erkennbar, dass es sich um Reklame für ein Seniorenticket des ÖPNV-Organisators RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund) handelt. Der überwiegend aus Einnahmen aus dem Ticketverkauf und Landeszuschüssen finanzierte Verbund wird üblicherweise von seinem Geschäftsführer Herrn Prof. Ringat vertreten. Der Oberbürgermeister ist Mitglied des Aufsichtsrats und in seiner Funktion nicht in das operative Geschäft eingebunden. Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Kosten entstehen für die Plakataktion insgesamt innerhalb des Ortsbezirks 1? 2. Über welchem Zeitraum hängen die Plakate an den Litfasssäulen im öffentlichen Straßenraum? 3. Was kostet die Hängung eines einzelnen Plakates im öffentlichem Straßenraum z. B. im stark frequentiertem Bereich der Konstablerwache (pro Tag/Woche/Monat)? 4. Was kostet die Hängung eines einzelnen Plakates im Bereich einer U-Bahn-Station z. B. der Hauptwache (pro Tag/Woche/Monat)? 5. Wer ist Auftraggeber und Finanzier der Kampagne "Seniorenticket"? 6. Warum wird auf den Plakaten nicht - wie ansonsten üblich und sinnvoll - das zu bewerbende Produkt in den Vordergrund gestellt, sondern ein Politiker? 7. Welche Agentur wurde mit der Entwicklung der Kampagne beauftragt? 8. Warum wird im Internetangebot des RMV nicht in gleicher Weise - oder zumindest mit den gleichen Gesichtern - für das Seniorenticket geworben, jedoch vorwiegend im Bereich des Ortsbezirks 1? 9. Wie verträgt sich die Funktion des Oberbürgermeisters als Werbemodell mit der Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden? 10. Kann der Frankfurter Oberbürgermeister in seiner Rolle als Testimonial seine Aufgaben im Aufsichtsrat noch neutral und objektiv wahrnehmen? Wenn ja, warum? 11. Wie ist der Werbevertrag zwischen RMV und dem Oberbürgermeister gestaltet und wird der Vertrag - neben den Steuererklärungen des Oberbürgermeisters - auch veröffentlicht? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 43 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1856 2020 Die Vorlage OF 1517/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und Die PARTEI
Schnellstraße für die Campusmeile?
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6869 entstanden aus Vorlage: OF 983/3 vom 14.10.2020 Betreff: Schnellstraße für die Campusmeile? Der Alleenring - hier: Miquel-/Adickes- und Nibelungenallee - ist vor allem für die meisten Pkws und Lkws eine willkommene Abkürzung vom Miquelknoten zur A 661. Folgen für die Anwohnerinnen und Anwohner sind viel Lärm und Abgase. Um die gesundheitsschädlichen Emissionen für diese zu beseitigen, bedarf es einer neuen Gestaltung dieses Verkehrsweges. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob eine Reduzierung der Autofahrspuren für jede Richtung um mindestens eine Spur zugunsten einer separaten Busspur möglich ist; 2. ob als kurzfristige Zwischenlösung eine Kapazitätssteigerung des Busverkehrs durch Takterhöhungen für Zeiten einer besonders hohen Nachfrage zu erreichen ist; 3. ob mittelfristig als Ersatz für den Bus eine Fahrtrasse exklusiv für eine Tramlinie gebaut werden könnte, die vom Hauptbahnhof zum Ostbahnhof fährt. Eine derartige Tramlinie würde u. a. Berufstätige, Studierende u. Ä. aus der Region, die mit der Bahn am Haupt- bzw. Ostbahnhof ankommen, eine schnelle und bequeme Fahrmöglichkeit zu ihren Hochschulen und Arbeitsplätzen an der Campusmeile darstellen; 4. ob die Einrichtung eines Radschnellweges für den gesamten Alleenring und die Errichtung von größeren Radabstellanlagen (wie z. B. an der Konstablerwache) an geeigneten Flächen in der Nähe der Hochschulen oder an Kreuzungen möglich ist; 5. ob ihm aktuelle Untersuchungen vorliegen, die darüber Auskunft geben, woher die Fahrzeuge kommen und welches Ziel sie über den Alleenring ansteuern; 6. ob die Schaltung der Ampelanlagen nach den Bedürfnissen von Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern an stark frequentierten Kreuzungen bzw. Übergängen des Alleenringes möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 454 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Lärmbelästigung im Allerheiligenviertel
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6682 entstanden aus Vorlage: OF 1434/1 vom 03.10.2020 Betreff: Lärmbelästigung im Allerheiligenviertel In den Sommermonaten kam es regelmäßig zu Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner der Allerheiligenstraße über Lärmbelästigungen in den Nachtstunden - insbesondere an den Wochenenden - durch Besucherinnen und Besucher, die den Lokalen im Bereich zwischen der Kreuzung Breite Gasse/Stoltzestraße und der Langen Straße zuzuordnen waren. Die Lärmbelästigungen dauerten in der Regel bis in die frühen Morgenstunden des Folgetages an und waren auch von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Battonnstraße zu ertragen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie viele Beschwerden es bei der Stadtpolizei in den Sommermonaten des Jahres 2020 zu diesen Lärmbelästigungen gab und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um diesen Lärm abzustellen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten zu berichten, welche Maßnahmen er künftig zu ergreifen gedenkt, um den Bewohnerinnen und Bewohnern des Allerheiligenviertels in allen Nächten die Nachtruhe zu gewährleisten. Begründung: In der Bevölkerung im Allerheiligenviertel hat sich der Eindruck verfestigt, dass der Magistrat dem Lärmgeschehen seit vielen Jahren tatenlos zuschaut und eingegangene Beschwerden ignoriert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 527 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1716 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4
Der Trierische Hof ist keine Expresszufahrt zum Parkhaus, sondern eine Wohnstraße mit Zufahrtsrecht für Anliegende
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6680 entstanden aus Vorlage: OF 1432/1 vom 03.10.2020 Betreff: Der Trierische Hof ist keine Expresszufahrt zum Parkhaus, sondern eine Wohnstraße mit Zufahrtsrecht für Anliegende Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Straße Im Trierischen Hof in der Mitte (circa auf Höhe der Liegenschaft Im Trierischen Hof 1) baulich unterbrochen werden kann, mit Einrichtung einer Wendemöglichkeit im Bereich des Knicks der Straße für den von Norden einfahrenden Verkehr. Hierzu sind zwei oder drei der zurzeit offensichtlich nicht vermieteten Parkplätze so umzulegen, dass ein minimalistischer Wendehammer eingerichtet werden kann; 2. oder ob Anwohnerinnen und Anwohner und hier insbesondere die Mieterinnen und Mieter der Parkplätze mit einer Berechtigung zur Einfahrt durch eine automatisch schließende Schranke im Bereich Hasengasse ausgestattet werden können; 3. ob eine Richtungsänderung der Einbahnstraße möglich und zielführend wäre. Begründung: Die Straße wird mehr und mehr zur (zeitlichen) Abkürzung der Warteschlange des Parkhauses genutzt. Gemäß dem Motto "die Ehrlichen sind die Dummen" gelangen illegale Nutzerinnen und Nutzer der Straße so schneller in das Parkhaus. Außerdem wird in der Straße ständig nach Parkplätzen gesucht, obwohl dort nur Anwohnerparkplätze eingerichtet sind. Viel schlimmer ist jedoch, dass die Anwohnenden der kleinen Straße mit Lärm, Abgasgiften und Feinstaub belastet werden. Weil die Gehwege immens schmal sind, ist der Fußverkehr in der Regel gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Daher sollten dort nur ortskundige Anwohnerinnen und Anwohner einfahren können, da diese die Gefahrensituation kennen und besser einschätzen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 587 Antrag vom 18.08.2024, OF 426/4 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5816 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Öffentliche Toiletten für bessere hygienische Verhältnisse in der Berliner Straße
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6521 entstanden aus Vorlage: OF 1360/1 vom 01.08.2020 Betreff: Öffentliche Toiletten für bessere hygienische Verhältnisse in der Berliner Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. mit den gastronomischen Betrieben im Bereich des Westeingangs der Kleinmarkthalle Gespräche zu führen, damit diese auf die Toilettenanlagen hinweisen und auf das Handeln ihrer Gäste achtgeben; 2. bei der Planung des Umbaus der Kleinmarkthalle die Installation einer festen, räumlich getrennten Toilettenanlage zu bedenken, die nach Möglichkeit ebenfalls außerhalb der Geschäftszeiten geöffnet ist. Begründung: Seit zwei bis drei Jahren haben sich vor dem Haupteingang der Kleinmarkthalle (Westeingang) mehrere gastronomische Betriebe etabliert. Diese werden auch außerhalb der Öffnungszeiten der Kleinmarkthalle rege genutzt. Die Anwohnerinnen und Anwohner in der Nähe der Kleinmarkthalle beobachten leider in diesen Zeiten eine erhebliche Verschlechterung der hygienischen Verhältnisse der Innenhöfe, der Ecken, Türnischen und Einfahrten etc. Diese werden nämlich als Toiletten durch die Gäste missbraucht und führen bei den Anwohnerinnen und Anwohnern zu großem Ärger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2020, ST 2190 Aktenzeichen: 91 22
Nachhaltige Mobilitätszentralen in den Parkhäusern Konstablerwache und Hauptwache
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6525 entstanden aus Vorlage: OF 1392/1 vom 26.08.2020 Betreff: Nachhaltige Mobilitätszentralen in den Parkhäusern Konstablerwache und Hauptwache Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: In den Parkhäusern Hauptwache und Konstablerwache sollen die erdgeschossigen Bereiche künftig für Fahrräder, E-Bikes, Lastenräder und Carsharing-Elektrofahrzeuge nutzbar sein. Elektrisch angetriebene Fahrräder und Carsharing-Pkw sollen zudem geladen werden können. Bei zunehmendem Bedarf und hoher Auslastung sollen diese Bereiche auch um weitere nachhaltige Mobilitätsangebote erweitert werden können. Begründung: Direkt an der Fahrradstraße Katharinenpforte/Bleidenstraße/Töngesgasse und in unmittelbarer Nähe zur Zeil ist es notwendig, dass nachhaltige Mobilitätsangebote verfügbar, bequem erreichbar und wetterfest untergebracht sind. Zudem sind die Standorte der Parkhäuser bereits bekannt und Nutzer bzw. Nutzerinnen finden die verfügbaren Angebote dort an einem zentralen Ort vor. Auch das Umsteigen zwischen verschiedenen Angeboten wird dadurch erleichtert. Durch den Entfall weniger Pkw-Stellplätze werden auf gleicher Fläche durch Fahrräder insgesamt mehr Stellplätze entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1876 Aktenzeichen: 91 7
Die Ödnis bespielen: Die Platzfolge für kulturelle und künstlerische Veranstaltungen öffnen
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6526 entstanden aus Vorlage: OF 1393/1 vom 27.08.2020 Betreff: Die Ödnis bespielen: Die Platzfolge für kulturelle und künstlerische Veranstaltungen öffnen Der Magistrat wird gebeten, die eher minder genutzten Plätze Rathenauplatz, Goetheplatz und Roßmarkt durch eine vermehrte kulturelle und künstlerische Nutzung zu beleben und zu vitalisieren. Zu diesem Zweck soll der Magistrat folgende Maßnahmen umsetzen: 1. Hierzu soll zuvor ein Komitee eingerichtet werden, das sich aus Vertretern der Frankfurter Kunst- und Kulturszene zusammensetzt und gemeinsam ein Konzept und einen Veranstaltungsplan entwirft. Die Stadt soll prüfen, inwieweit sie mögliche Spielflächen finanziell und organisatorisch unterstützen kann. In einem gewissen Rahmen soll auch zusätzliche Gastronomie ermöglicht werden. 2. Auf der Platzfolge sollen breite Radwege angelegt werden, damit die Radfahrenden von der Goethestraße (Fahrradstraße) und der Kaiserstraße zur Katharinenpforte (Fahrradstraße) gelangen. 3. Drei Monate vor dem Ende des Experiments soll über die Dauer der Fortsetzung entschieden werden. 4. Die Bespielung soll andere Veranstaltungen, wie beispielsweise politische Demonstrationen, nicht ausschließen. Begründung: Der verkehrspolitische Sprecher der CDU, Martin Daum, äußerte im Rahmen einer Diskussion zum Mainkai im Haus am Dom mit dem Titel "Wie geht es weiter mit dem Mainkai?" am 24.08.2020 seine Unzufriedenheit mit der Bespielung der Plätze in der Innenstadt. Die CDU sei für Experimente zu haben. Unter anderem müsse die Ödnis auf Rathenauplatz und Roßmarkt besser bespielt werden. Diese gute Idee sollte aufgegriffen und mit Leben gefüllt werden. Die Platzfolge hat eine in Corona-Zeiten attraktive Größe, um dort unter freiem Himmel, in Zelten oder provisorischen Gebäuden, Veranstaltungen aller Art durchzuführen. Dieser Raum soll für die Menschen in Frankfurt genutzt werden. Künstlern soll hiermit eine Einnahmequelle ermöglicht werden. Immer wieder war aus künstlerischen und kulturellen Kreisen die Kritik zu hören, dass der gesperrte Mainkai nicht ausreichend kulturell und künstlerisch genutzt wurde. Die Platzfolge bietet dafür eine sinnvolle Fläche. Um die Geräuschkulisse erträglich zu gestalten, ist jedoch der motorisierte Fahrzeugverkehr zu minimieren. Es soll nur noch Lieferverkehr und Anwohnerverkehr zugelassen werden. Die Platzfolge wird für den Durchgangsverkehr und den Parksuchverkehr nicht benötigt. Es bestehen dort keine öffentlichen Parkgaragen. Das Parkhaus Hauptwache kann von der Berliner Straße aus effektiver angefahren werden, als aus Richtung Roßmarkt und Katharinenpforte. Lediglich ein äußerst geringer Anwohnerverkehr und der Lieferverkehr müssten auf einem Teil der bestehenden Straßen zugelassen werden. Eine Sperrung hätte dazu positive Effekte für die Querung von Fußgängern. Es würden konkret der Übergang "Freßgass"/Rathenauplatz bzw. Goetheplatz/Goethestraße als auch die allgemeinen Querungsmöglichkeiten von den Plätzen zu den umliegenden Straßen und Geschäften erheblich verbessert werden. Veranstalter brauchen Planungssicherheit. Daher soll bereits drei Monate vor dem Ende des Experiments über die Fortsetzung entschieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 211 Aktenzeichen: 41
Berliner Meilenstein an der Paulskirche
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6329 entstanden aus Vorlage: OF 1362/1 vom 03.08.2020 Betreff: Berliner Meilenstein an der Paulskirche Der Magistrat wird aufgefordert, eine Replik des 50. Berliner Meilensteins, der sich im Original am Luftbrückendenkmal am Frankfurter Flughafen befindet, in unmittelbarer Nähe zur Paulskirche aufbauen zu lassen. Angedacht ist ein Ort östlich der Paulskirche in der Nähe der "Walter-Kolb-Eiche". Ein genauer Standort kann in Abstimmung mit den Ämtern, der "Initiative Denkmalschutz für Berliner Meilensteine" (Herr Damm) und dem Ortsbeirat bestimmt werden. Die Berliner Meilensteine stehen unter Denkmalschutz und sind ein Symbol für die deutsche Nachkriegsgeschichte mit einem geteilten und einem nun wiedervereinten Deutschland. Begründung: Die Berliner Meilensteine wurden in der Nachkriegszeit ab 1954 an vielen Autobahnen aufgestellt. Initiator für die meisten Berliner Meilensteine war der Bund der Berliner und Freunde Berlins. Über 300 Meilensteine wurden bis 1989 als Symbol der Verbundenheit mit Berlin an Autobahnen und in den Städten der damaligen BRD aufgestellt. Es sollte ein Zeichen sein, dass Berlin nicht vergessen ist bzw. wird. 1958 wurde der 50. Meilenstein am Frankfurter Kreuz nahe der Rhein-Main Air Base durch den damaligen regierenden Bürgermeister von Berlin, Willy Brandt, eingeweiht. Nach Umbauten verschwand der Meilenstein und wurde erst 2010 auf dem Gelände der Autobahnmeisterei Frankfurt wiederentdeckt. Seit 2015 steht der Meilenstein unter Denkmalschutz. Der Berliner Meilenstein steht für eine bewegte deutsche Nachkriegsgeschichte, von der Teilung und Isolierung Berlins bis zur glücklichen Wiedervereinigung Deutschlands. Der Platz neben der Paulskirche eignet sich besonders für die Installation eines Berliner Meilensteins, da dieser Ort zum einen direkt an der Berliner Straße ist und täglich von vielen Touristen besucht wird. Und zum anderen passen die Paulskirche als Symbol der Demokratie und der Berliner Meilenstein als Symbol für friedlichen Protest und die Bemühungen um die Deutsche Einheit sehr gut zusammen. Die Kosten für die Replik des Berliner Meilensteins trägt die Initiative, ebenso die Kosten für die Informationstafel. Nur für das Fundament und das Aufstellen des Steins muss der Magistrat sorgen. Bilder: 50. Berliner Meilenstein (die Kilometerangabe passt laut Google Maps von der Paulskirche aus genau); Informationstafel zum Berliner Meilenstein (Quelle: privat). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2037 Aktenzeichen: 41
Öffnung des Eisernen Stegs und Holbeinstegs für den Autoverkehr
Antrag vom 18.08.2020, OF 1384/1 Betreff: Öffnung des Eisernen Stegs und Holbeinstegs für den Autoverkehr Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Vorkehrungen zu treffen, um den Eisernen Steg und den Holbeinsteg für den motorisierten Verkehr freizugeben und für zu Fußgehende zu sperren. Entsprechende Zufahrtsrampen sind zeitnah einzurichten. Notwendigen Baumfällarbeiten stimmt der Ortsbeirat vorauseilend im Sinne eines Vorratsbeschlusses zu. Beim Bau der Brücken wurde nicht an die Zukunft gedacht, sondern eine viel zu geringe Breite gewählt. Daher soll der Verkehr jeweils nur in eine Richtung zugelassen werden, abhängig nach Tageszeit, nämlich: • Eiserner Steg: Vormittags Einrichtungsverkehr Richtung Norden, nachmittags Richtung Süden. • Holbeinsteg: Vormittags Einrichtungsverkehr Richtung Süden, nachmittags Richtung Norden. Auf jeden Fall ist sicherzustellen, dass immer ein schöner Kreisverkehr entlang und über den Main gefahren werden kann, damit auch Anwohnende etwas davon haben. Begründung: Frankfurt ist Autostadt und muss Autostadt bleiben. Das Verkehrsaufkommen in Frankfurt ist seit Jahren steigend, gleichzeitig werden dem motorisierten Individualverkehr (MIV) auf Druck einer lauten und unwissenschaftlichen Minderheit ("Radfahrer-Lobbyisten") ständig Flächen entzogen. Die Folgen sind Staus sowie erhöhte Lärm- und Schadstoffbelastung. Drastische, konsequente und gut geplante Konzepte sind gefragt, um dem zukunftsträchtigen und alternativlosen Konzept des MIV den nötigen Platz in der Stadt zur Verfügung zu stellen. Auch die Gruppierung der Autoposenden kommt in unserer Stadt zu kurz: In den letzten Jahren wurden eine Reihe von beliebten und städtebaulich reizvollen Poserrouten durch Schikanen und Kontrollen zerstört. Autoposerinnen und Autoposer, die mit Erreichung des Schulabschlusses dachten, ihnen steht die Welt offen, mussten plötzlich Drangsalierung und Kratzer am Spoiler fürchten. Mit einer neuen attraktiven Poserroute am Main wird sich die Stadt Frankfurt endlich solidarisch mit diesen Benachteiligten zeigen. Relevante Nadelöhre im Frankfurter Verkehrsnetz sind die Brücken über den Main. Die Lösung ist offensichtlich: Wir benötigen mehr Straßen und mehr Fahrspuren, insbesondere in der Innenstadt. Wie seriöse Studien belegen, benötigt man im Berufsverkehr oftmals bis zu 40 Minuten, um mit dem Auto von Sachsenhausen zur Konstablerwache zu gelangen! Zwei weitere Nord-Süd-Verbindungen, die tageszeitabhängig die Alte Brücke und die Untermainbrücke entlastet, werden dafür sorgen, dass sich die notwendige Fahrzeit signifikant verringert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.07.2020, OF 1342/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 7 Vor Abstimmung ändert der Antragsteller die Vorlage OF 1342/1 dahin gehend ab, dass der bisherige Antragstext durch den Antragstext der Vorlage OF 1384/1 ersetzt wird und der Antragstenor um die Worte "Weiterhin wird der Magistrat gebeten, am Eisernen Steg Erweiterungsflächen anzubringen, um Nothaltebuchten zu ermöglichen." ergänzt wird. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1342/1 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1384/1 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, 1 LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE, Die PARTEI und U.B. (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Verlegung der Sitzbank in der Töngesgasse
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6323 entstanden aus Vorlage: OF 1350/1 vom 03.08.2020 Betreff: Verlegung der Sitzbank in der Töngesgasse Der Magistrat wird aufgefordert, die Sitzbank auf der Höhe der Töngesgasse 46 an die Kreuzung Töngesgasse/Schärfengäßchen zu verlegen. Die Sitzbank soll so platziert werden, dass die Blickrichtung nicht direkt in die Schaufenster führt. Begründung: Die Blickrichtung des derzeitigen Standortes der Sitzbank auf der Höhe der Töngesgasse 46 führt direkt in die Schaufenster des Ladens. Solange sich in den Räumlichkeiten eine Spielhalle befand, schien dies keinen zu stören. Jetzt jedoch befindet sich dort ein Restaurant. Die Gäste fühlen sich durch die Blicke der auf der Bank sitzenden Personen beobachtet. Durch das Verlegen der Bank einige Meter weiter könnte das Problem gelöst werden. Quelle: geoinfo.frankfurt.de Quelle: maps.google.com Quellen: eigene Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1963 Aktenzeichen: 67 0
Das kostenpflichtige Parken mit effizienteren Methoden kontrollieren
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6343 entstanden aus Vorlage: OF 1382/1 vom 02.08.2020 Betreff: Das kostenpflichtige Parken mit effizienteren Methoden kontrollieren Der Magistrat wird gebeten , zu prüfen und zu berichten, ob Kamera-Autos mit Scantechnologie für die Kontrolle des passiven Verkehrs eingesetzt werden können und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, beispielsweise in Bezug auf eine Beschilderung am Stadtrand, eine Park-App und eine Umrüstung der Parkautomaten. Begründung: Die Stadt Frankfurt könnte mit der Kontrolle durch Kamera-Autos mit Scantechnologie das Anwohnerparken und die kostenpflichtigen Parkplätze vermutlich kostensparender und gründlicher kontrollieren. In vielen europäischen Ländern ist die Digitalisierung der Parkkontrolle weit vorangeschritten. Beispielsweise kontrollieren in den niederländischen Städten seit mehreren Jahren sogenannte Scan-Autos die Einhaltung der Parkregeln (https://www.computerwoche.de/a/amsterdam-digitalisiert-das-knoellchen-schreiben ,3331839). Das Scannen von Nummernschildern für die Kontrolle verspricht generell mehrere Vorteile. So testete die Stadt Frankfurt seit Februar 2020 im Parkhaus "Am Gericht" das Scannen der Nummernschilder zur effizienteren Abwicklung des Bezahlvorgangs und hat dieses Verfahren nun auch im Parkhaus Konstablerwache eingeführt. (Links: https://www.parkhausfrankfurt.de/ de/presse/?document=501, https://www.parkhausfrankfurt.de/de/presse/?docume nt=514). Durch ein solches System können Strafzettel im Backoffice erstellt und dadurch unliebsame Konfrontationen vermieden werden. Die Arbeit der Kontrolleure ist sicherer und abwechslungsreicher geworden, weil sie zwischen Innen- und Außendienst wechseln können. Zum Außendienst gehören zum Beispiel Patrouillen in speziellen Scanfahrzeugen und die Begutachtung von komplexeren Parksituationen. Die Jobzufriedenheit schnellte in Amsterdam steil nach oben, die Fehlzeiten wegen Krankheit sind von 24,3 Prozent im Jahr 2011 auf rund 3,5 Prozent im Jahr 2016 zurückgegangen. Angesichts des akuten Personalmangels bei der Frankfurter Parkraumüberwachung und den daraus resultierenden Mängeln bei der Überwachung der Bewohnerparkplätze ist dies ein enormer Vorteil für die Wohnbevölkerung. Mit Hilfe solcher Systeme können nicht nur die Kosten um 35 Prozent gesenkt, sondern auch die Verfügbarkeit um 99,9 Prozent erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2020, ST 1901 Aktenzeichen: 32 4
Sitzbänke in der Hasengasse vor der Kleinmarkthalle schaffen
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6327 entstanden aus Vorlage: OF 1358/1 vom 02.08.2020 Betreff: Sitzbänke in der Hasengasse vor der Kleinmarkthalle schaffen Der Magistrat wird gebeten, vor dem Eingang zur Kleinmarkthalle i n der Hasengasse Sitzgelegenheiten zu schaffen und dabei insbesondere die bestehenden großzügigen Betoneinfassungen um die Bäume mit Sitzen zu versehen. Begründung: Der Eingang zur Kleinmarkthalle in der Hasengasse lädt leider wenig zum Verweilen ein. Sitzbänke könnten sich kostengünstig auf den Betoneinfassungen errichten lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1962 Aktenzeichen: 67 0
Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt: Alten Straßenverlauf endlich zurückbauen und städtische Grünfläche erweitern
Antrag vom 03.08.2020, OF 1364/1 Betreff: Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt: Alten Straßenverlauf endlich zurückbauen und städtische Grünfläche erweitern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, den alten Straßenverlauf der Straße Kornmarkt an der Kreuzung Berliner Straße / Kornmarkt endlich zurückbauen und die städtische Grünfläche hinter dem Gebäude der Stadtkämmerei um diese Fläche erweitern zu lassen. Begründung: Der Umbau der Kreuzung Berliner Straße / Kornmarkt ist bereits seit März 2019 abgeschlossen. Während die OFB Projektentwicklung GmbH als Eigentümerin der "Kornmarkt Arkaden" bereits kurz nach Abschluss der Bauarbeiten die zum Objekt gehörende Grünfläche in vorbildlicher Weise angelegt und begrünt hat, dümpelt - - weit über ein Jahr später - die der öffentlichen Hand gehörende Fläche des alten Straßenverlaufs der Straße Kornmarkt immer noch vor sich hin. Der ehemalige Bürgersteig sowie die Rechtsabbiegerspur in die Berliner Straße, teilweise aufgefüllt mit Schotter, bieten ein trostloses Bild und stellen einen krassen Kontrast zur direkt gegenüberliegenden Grünfläche der "Kornmarkt Arkaden" dar. Das Unvermögen der Stadt Frankfurt im Vergleich zu dem, was private Investoren zu leisten imstande sind, wird dem Betrachter hier überdeutlich vor Augen geführt (siehe Fotos Antragsrückseite) Die öffentliche Grünfläche, die sich direkt neben Paulskirche und Stadtkämmerei befindet und auf der auch die 1957 zu Ehren des nach dem 2. Weltkrieg ersten freigewählten Frankfurter Oberbürgermeisters Walter Kolb (SPD) gepflanzte "Walter-Kolb-Eiche" nebst Gedenktafel steht, hat ein würdigeres Erscheinungsbild als das derzeitige verdient. Zudem trägt eine Erweiterung des innerstädtischen Grüns an dieser Stelle auch den Erfordernissen der Klimaanpassung in der Innenstadt Rechnung und ist daher jetzt endlich zügig umzusetzen. Kreuzung Berliner Straße / Kornmarkt: Private Hand (Foto 1) vs. . Kreuzung Berliner Straße / Kornmarkt: Öffentliche Hand (Foto 2) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1364/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und U.B. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei Abwesenheit Die PARTEI
Zu hohes Tempo in der Battonnstraße
Antrag vom 01.08.2020, OF 1351/1 Betreff: Zu hohes Tempo in der Battonnstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Battonnstraße im Abschnitt Börneplatz - Allerheiligentor zwischen den Fahrbahnen des MIV und dort wo es die Straßenbahn nicht behindert, Barken oder Schwellen als Fahrbahnbegrenzung anbringen zu lassen um die Fahrbahn optisch zu schmälern. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen eine Fülle von seit Jahren geäußerten Beschwerden über zu schnelles Fahren und dem damit verbundenem Lärm aus der Battonnstraße vor. Durch eine optische Schmälerung der Fahrbahnen kann eine Reduzierung des Tempos in diesem dicht bewohntem Bereich erreicht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1722 2020 Die Vorlage OF 1351/1 wird als Auftrag an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Öffnung des Eisernen Stegs für den Autoverkehr
Antrag vom 21.07.2020, OF 1342/1 Betreff: Öffnung des Eisernen Stegs für den Autoverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Vorkehrungen zu treffen, um den Eisernen Steg für den motorisierten Verkehr freizugeben. Entsprechende Zufahrtsrampen sind zeitnah einzurichten. Wegen der geringen Breite des Eisernen Stegs soll der Verkehr jeweils nur in eine Richtung zugelassen werden, abhängig nach Tageszeit (vormittags Einrichtungsverkehr Richtung Norden, nachmittags Richtung Süden). Begründung: Frankfurt ist Autostadt und muss Autostadt bleiben. Das Verkehrsaufkommen in Frankfurt ist seit Jahren steigend, gleichzeitig werden dem motorisierten Individualverkehr (MIV) auf Druck einer lauten und unwissenschaftlichen Minderheit ("Radfahrer-Lobbyisten") ständig Flächen entzogen. Die Folgen sind Staus sowie erhöhte Lärm- und Schadstoffbelastung. Drastische, konsequente und gut geplante Konzepte sind gefragt, um dem zukunftsträchtigen und alternativlosen Konzept des MIV den nötigen Platz in der Stadt zur Verfügung zu stellen. Relevante Nadelöhre im Frankfurter Verkehrsnetz sind die Brücken über den Main. Die Lösung ist offensichtlich: Wir benötigen mehr Straßen und mehr Fahrspuren, insbesondere in der Innenstadt. Wie seriöse Studien belegen, benötigt man im Berufsverkehr oftmals bis zu 40 Minuten, um mit dem Auto von Sachsenhausen zur Konstablerwache zu gelangen1. Eine weitere Nord-Süd-Verbindung, die tageszeitabhängig die Alte Brücke und die Untermainbrücke entlastet, wird dafür sorgen, dass sich die notwendige Fahrzeit signifikant verringert. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.08.2020, OF 1384/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 7 Vor Abstimmung ändert der Antragsteller die Vorlage OF 1342/1 dahin gehend ab, dass der bisherige Antragstext durch den Antragstext der Vorlage OF 1384/1 ersetzt wird und der Antragstenor um die Worte "Weiterhin wird der Magistrat gebeten, am Eisernen Steg Erweiterungsflächen anzubringen, um Nothaltebuchten zu ermöglichen." ergänzt wird. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1342/1 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1384/1 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, 1 LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE, Die PARTEI und U.B. (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Probeweise Öffnung der Berliner Straße für den Fuß- und Radverkehr
Antrag vom 21.07.2020, OF 1345/1 Betreff: Probeweise Öffnung der Berliner Straße für den Fuß- und Radverkehr Vorgang: M 240/09; A 795/15 SPD; A 796/15 SPD; M 153/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Berliner Straße für den Fuß- und Radverkehr - unter Entfall der Nutzung durch den allgemeinen motorisierten Verkehr - probeweise für die Dauer eines Jahres zu öffnen. Zielsetzung der probeweisen Öffnung ist die Untersuchung der stadträumlichen und verkehrlichen Folgewirkungen für die geordnete städtebauliche Entwicklung der Frankfurter Innenstadt gemäß Innenstadtkonzept (siehe M 153 / 2014). Die probeweise Öffnung soll am 01.09.2020 beginnen und am 30.08.2021 enden und durch ein umfangreiches Umleitungskonzept begleitet werden. Nach Abschluss der probeweisen Öffnung wird der Stadtverordnetenversammlung ein Bericht zu den verkehrlichen Auswirkungen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Begründung: Im Innenstadtkonzept (Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 153, beschlossen am 16.07.2015, § 6130) als dem zentralem Werk für die geordnete städtebauliche Entwicklung der Frankfurter Innenstadt wird der in Rede stehende Planungsbereich unter mehreren Aspekten betrachtet und Handlungsbedarf begründet. So heißt es in der Magistratsvorlage beispielsweise unter "Freiraum stärken" zur stadträumlichen Bedeutung: "Bei den Werkstattveranstaltungen [zum Innenstadtkonzept] betonten Bürgerinnen und Bürgern immer wieder den hohen Stellenwert der Straßen, Plätze und Grünanlagen. Sie hoben hervor, dass die Qualität des öffentlichen Raums maßgeblich zur Attraktivität der Innenstadt und zum Wohlbefinden der Nutzer beiträgt. [. .] Das Innenstadtkonzept bestätigt die Einschätzungen der Bürgerinnen und Bürger und leitet folgende Ziele für den Freiraum ab: Der öffentliche Raum ist die Bühne des urbanen Lebens. Das Angebot und die Qualität der Straßen- und Platzräume sowie Parkflächen haben maßgeblichen Einfluss auf die Attraktivität der Innenstadt. Öffentliche Räume sind Erlebnisorte und Ruhebereiche. Sie müssen darüber hinaus ökologischen und verkehrlichen Anforderungen entsprechen. Ziel ist die sukzessive Aufwertung und Ergänzung aller wichtigen öffentlichen Platz- und Grünräume mit einer entsprechend ihrer Lage und Funktion differenzierten Gestaltung." Unter "Vernetzung vorantreiben" wird auf Mobilität im Stadtraum eingegangen: "Die Bürgerinnen und Bürger schätzen die gute verkehrliche Anbindung der Innenstadt, insbesondere den gut funktionierenden ÖPNV. Die fußläufigen Nord-Süd-Verbindungen zum Main werden als wichtig und teils verbesserungswürdig erachtet. Insbesondere die Barrierewirkung der Berliner Straße soll nach Meinung zahlreicher Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Planungswerkstätten reduziert werden. Gleiches gilt für die Mainuferstraße. [. .] Unter Berücksichtigung der Erschließungsfunktionen für den motorisierten Verkehr soll die Innenstadt für Fußgänger und Radfahrer ausgebaut werden." Hierauf nimmt der Stadtverordnetenbeschluss unter "Maßnahmen mit weiterem Prüfungs- /Überarbeitungsbedarf, die erst nach einem erneuten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu realisieren sind" Bezug: "Am Ziel, die Aufenthaltsqualität und die gleichberechtigte Mobilität in der Innenstadt und am Mainufer weiter zu verbessern und dazu die Barrierewirkung der Berliner Straße und des Mainkai zu verringern, wird festgehalten. Unter grundsätzlicher Beibehaltung der heutigen Verkehrsführung und teilweiser Verlagerung des Durchgangsverkehrs wird Raum für Radfahrstreifen, breitere Gehwege und Begrünung geschaffen. Der Magistrat möge eine Vorplanung für die Berliner Straße, die diese Ziele umsetzt und in der auch die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit bewertet werden, erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung vorlegen; [. .]" Mit der probeweisen Öffnung der Berliner Straße für den Fuß- und Radverkehr - unter Entfall der Nutzung durch den allgemeinen motorisierten Verkehr - möge der Magistrat herausfinden, ob erstens die im Innenstadtkonzept beschriebenen Erwartungen sich als realistische Annahmen erweisen und wie sich zweitens die verkehrlichen Folgewirkungen darstellen. Um hier zu einer fundierten Bewertung zu gelangen, ist eine Betrachtung über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten notwendig. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.12.2009, M 240 Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 153 Anfrage vom 11.02.2015, A 795 Anfrage vom 11.02.2015, A 796 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1345/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und U.B. gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme)
Verbesserung der Verkehrssituation in der Töngesgasse, Hasengasse und im Holzgraben
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6128 entstanden aus Vorlage: OF 1310/1 vom 27.05.2020 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation in der Töngesgasse, Hasengasse und im Holzgraben Mit Datum vom 10. November 2019 legte die SPD-Fraktion dem Ortsbeirat einen Antrag mit folgendem Inhalt vor: "Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu veranlassen: In der Töngesgasse werden Bremsschwellen installiert, um den Charakter einer Fahrradstraße wiederherzustellen. Die Schwellen sollen dabei den Fahrradverkehr möglichst wenig beeinträchtigen. Weiterhin entfallen die Parkplätze auf der südlichen Seite der Töngesgasse, um Platz für Fahrräder, Verweilplätze und Begrünung zu machen. In Hasengasse und Holzgraben werden ebenfalls Bremsschwellen installiert, im dortigen Einbahnstraßenbereich werden die Fahrradwege gegen die Fahrtrichtung der Autos gesondert gekennzeichnet, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen." In der Folge wurde vom Ortsbeirat mehrheitlich beschlossen, die Vorlage zurückzustellen, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Der Termin hätte bis Mitte März ohne Abstandsregeln und danach unter Berücksichtigung der Vorsichtsmaßnahmen stattfinden können. Der Ortstermin fand aus unbekannten Gründen bis heute nicht statt. Die Fahrbedingungen für den Radverkehr in der Tögesgasse sind unhaltbar. Durch weiteres Abwarten zieht sich eine mögliche und notwendige Verbesserung nur unnötig in die Länge. In der Töngesgasse und ihren Nebenstraßen befinden sich eine Vielzahl an Wohnungen. Deren Mieterinnen und Mieter leiden unter dem Lärm der zahlreichen Poser (Deutsch: Angeber in umgebauten Fortbewegungsmitteln). Aktuelle Beschwerden aus der Bevölkerung liegen weiterhin vor. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, der Töngesgasse und der nördlichen Hasengasse nachhaltig den Charakter einer Fahrradstraße mit Radverkehr in beiden Richtungen zu verleihen. Dazu sind deutlich erkennbare rot eingefärbte und ausreichend breite Radwege in beiden Richtungen anzulegen. Die Parkplätze auf der südlichen Seite der Töngesgasse und der westlichen Seite der Hasengasse können - um Platz für Fahrräder, Verweilplätze und Begrünung zu schaffen - entfallen, da genügend Parkplätze in den umliegenden Parkhäusern vorhanden sind. Im Zusammenhang mit der nördlichen Hasengasse und dem Holzgraben wird der Magistrat gebeten, sogenannte "Berliner Kissen" installieren zu lassen, um dem sogenannten Posen entgegenzuwirken. Begründung: Inzwischen hatten alle Fraktionen genug Zeit, um sich selbst ein ausreichendes Bild von der katastrophalen Lage des Radverkehrs in dieser Straße zu machen. Ein weiterer Aufschub ist im Sinne der in diesem Bereich Wohnenden und Radfahrenden nicht länger hinnehmbar. Bremsschwellen haben sich allgemein nur in Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen bewährt (siehe Wikipedia-Artikel "Bremsschwellen" in der Anlage). Insbesondere in der Töngesgasse handelt es sich aber um eine stark befahrene Straße (Ausfahrt Parkhaus), und durch die unstete Fahrweise vor und nach Bremsschwellen steigt der Verkehrslärm insgesamt an. Um Poser von der Route Friedrich-Stoltze-Platz, Töngesgasse, Hasengasse, Holzgraben zu vergraulen, empfiehlt es sich, die sogenannten "Berliner Kissen" in den weniger stark befahrenen Bereichen zu installieren. "Berliner Kissen" lassen Raum für Radverkehr und behindern Müllfahrzeuge usw. nicht. Anlage 1 (ca. 279 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1753 Aktenzeichen: 32 1
Fehlende Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern in der „Fahrradstraße“ Töngesgasse
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6129 entstanden aus Vorlage: OF 1311/1 vom 27.05.2020 Betreff: Fehlende Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern in der "Fahrradstraße" Töngesgasse Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Töngesgasse 40 auf der nördlichen Straßenseite auf einem der bestehenden Parkplätze fünf Rohrbügel zum Anschließen von Fahrrädern installieren zu lassen. Begründung: Durch die Ansiedlung des Supermarktes in diesem Bereich hat sich die Frequenz stark erhöht, und viele Menschen aus der Alt- und Innenstadt nutzen das Rad zum Einkauf. Da es in dieser "Fahrradstraße" so gut wie keine Fahrradanschließmöglichkeiten gibt - im Umfeld aber genügend Parkraum in Parkhäusern zur Verfügung steht -, kann der Wegfall eines Parkplatzes (gleich Platz für zehn Fahrräder) akzeptiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1755 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradreparaturstation am Willy-Brandt-Platz
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6123 entstanden aus Vorlage: OF 1305/1 vom 20.05.2020 Betreff: Fahrradreparaturstation am Willy-Brandt-Platz Der Magistrat wird gebeten, auf dem Willy-Brandt-Platz an geeigneter Stelle eine Fahrradreparaturstation zu installieren, analog zu dem Modell, das bereits an der Konstablerwache im Einsatz ist. Begründung: Die anderen Reparaturstationen in der Innenstadt werden sehr gut angenommen und häufig frequentiert. Im Netzwerk der Servicestationen in Frankfurt klafft jedoch eine Lücke zwischen Düsseldorfer Straße und Hauptwache. Eine Station auf dem Willy-Brandt-Platz würde diese Lücke schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1758 Antrag vom 06.06.2021, OF 73/1 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 389 Aktenzeichen: 66 2
Begrünungsmaßnahme Berliner Straße/Museum für Moderne Kunst
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6126 entstanden aus Vorlage: OF 1308/1 vom 27.05.2020 Betreff: Begrünungsmaßnahme Berliner Straße/Museum für Moderne Kunst Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die rückwärtige Fassade des Museums für Moderne Kunst in der Berliner Straße möglichst großflächig begrünt wird. Begründung: Dieser Abschnitt der Berliner Straße stellt eindeutig einen Tiefpunkt der städtebaulichen Gestaltung in der Frankfurter Alt- und Innenstadt dar. Daher sollte diese Fassade wenigstens für eine Begrünung genutzt werden, um das Kleinklima in diesem Bereich und der sich aufwärmenden Stadt geringfügig zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1730 Antrag vom 28.01.2025, OF 1528/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6552 Aktenzeichen: 41 38
Fehlende gelbe Tonnen
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6127 entstanden aus Vorlage: OF 1309/1 vom 24.05.2020 Betreff: Fehlende gelbe Tonnen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern im Bereich der Großen Fischerstraße, Zum Pfarrturm, Weckmarkt und Fahrgasse wieder g elbe Tonnen zur Verfügung gestellt werden, damit die dort Wohnenden ihren Müll endlich legal - nämlich getrennt - entsorgen können. Die Maßnahme ist durch entsprechende Anschreiben an alle Mieterinnen und Mieter zu begleiten. Begründung: Bereits im Jahr 2012 wurden den Mieterinnen und Mietern gelbe Tonnen in Aussicht gestellt. Zwischenzeitlich wird von der im folgenden Presseartikel genannten Vermieterin sogar eine Kraft beschäftigt, die sich um die Sauberkeit und Fehlwürfe in die Papiertonnen kümmert. Die Nutzung der gelben Tonne hat für die Mieterschaft ganz handfeste Vorteile, da dadurch die Müllgebühren für die Haushalte sinken können. Die Entsorgung von Verpackungen wird nämlich bereits an der Supermarktkasse bezahlt. Werden Verpackungen mit der schwarzen Tonne abgefahren, fallen dafür nochmals Müllgebühren an. Auszug aus der Frankfurter Rundschau vom 05.08.2012: "Gelbe Tonne Frankfurt Strafen für falsche Mülltrennung Was kommt eigentlich in die Gelbe Tonne? Über diese Frage haben sich schon ganze Hausgemeinschaften zerstritten, denn wenn falscher Müll in der Tonne landet, drohen Strafen von der FES. Um das Mülltrennungssystem sinnvoller zu gestalten, ist eine Art ‚gelbe Tonne plus' geplant. Und schon wieder der Zettel mit den blauen Buchstaben der FES auf der gelben Tonne! In dem Sechs-Parteien-Mietshaus im Nordwesten der Stadt sind mittlerweile alle drei Stockwerke miteinander verkracht. Der Grund: ‚Fehlbefüllung!' Das heißt: In der Tonne für Verpackungsmüll landen regelmäßig Kartons oder Essensreste, besonders dann, wenn das 80-Liter-Gefäß für den Restmüll schon voll ist. Man bezichtigt sich gegenseitig der Untat. Unangenehm für die Mietergemeinschaft: Sind mehrfach ‚Störstoffe' in der Tonne, dann wird diese nicht mehr regulär geleert, eine kostenpflichtige Sonderleerung muss zuerst bei der FES beantragt werden. Bis dahin, so berichtet eine entnervte Mieterin, stapele sich der Verpackungsmüll in der Wohnung. ‚Und dafür zahlt man so hohe Müllgebühren!' 150 bis 200 Störungsmeldungen Es funktioniert nicht so recht mit der gelben Tonne, die doch mal eine Müll-Errungenschaft sein sollte. Die Tonnen-Leerung ist kostenlos, die Hersteller tragen die Kosten im ‚Dualen System'. Genau genommen hat der Bürger aber schon im Geschäft beim Warenkauf für die Entsorgung der Verkaufsverpackungen bezahlt. Eigentlich sollte jeder der rund 380.000 Haushalte in Frankfurt eine gelbe Tonne nutzen dürfen. Das ist aber nicht so, einige müssen ganz verzichten. Beispielsweise die Mieter von mehr als 200 Wohnungen an der Großen Fischerstraße/Ecke Weckmarkt in der Nähe des Mains. Die Vermieterin, die FAAG, hat nach angeblich vielen, vielen ‚Fehlbefüllungen' und Einzug der gelben Tonnen durch die FES auf selbige schließlich vollständig verzichtet. Alle 14 Tage, in diesem Rhythmus wird die Tonne geleert, ‚gibt es stadtweit zwischen 150 und 200 Störungsmeldungen über Fehlbefüllungen der gelben Tonne', berichtet Stephanie Pieper von der Pressestelle der FES. In den Gefäßen befänden sich dann Restabfälle, Kartonagen, Glas oder Bioabfälle. Wegen anhaltender Störungen sind im Jahr 2011 75 gelbe Tonnen komplett von den Liegenschaften entfernt worden, sagt die FES-Statistik. Müllkontrolle in den Siedlungen Ein Anwohner hat ausgerechnet, dass das die Müllkosten enorm in die Höhe treibt und empört sich, dass keine Tonnen-Lösung gefunden werde. Frank Junker, Chef der ABG, zu der die FAAG gehört, sichert zu, ‚dass es in Kürze', nach Abschluss der Baumaßnahmen in der Großen Fischerstraße, wieder gelbe Tonnen geben werde. Damit ist das grundsätzliche Problem der ‚Fehlbefüllung' nicht gelöst. Die ABG stellt in Siedlungen die Tonnen in absperrbare ‚Häuschen', damit nicht etwa Fremde den Müll verunreinigen, so Junker. Die Nassauische Heimstätte arbeitet gar eigens mit einem Eschborner Service-Unternehmen zusammen, das sozusagen die Müllkontrolle in den Siedlungen übernommen hat. Laut Sprecher Jens Duffner rechne sich das für alle Seiten. Die Wohnungsunternehmen betreiben zwar umfangreiche Müll-Aufklärung, das tun auch FES und Stadt, unter anderem mit der Broschüre ‚Oskar' für alle Haushalte. Gelbe Tonne plus Das alles hat aber unter dem Strich nicht gefruchtet. Die FES geht davon aus, dass es 40 Prozent Fehleinwürfe im Verpackungsmüll gebe. Das liege nicht nur an der Haltung mancher Frankfurter, die finden, ‚am Schluss wird eh alles zusammengeworfen', oder ‚meine Wohnung ist doch keine Müllsortieranlage'. ‚Die Kennzeichnung', das gibt man bei der FES auch sofort zu, sei mehr als unübersichtlich. Umweltdezernat und FES planen, 2013 in einem Modellversuch eine Wertstoff-Tonne als eine Art ‚gelbe Tonne plus' einzuführen. Der genaue Zeitpunkt und die Siedlung stehen noch nicht fest. Neben den Verpackungen, meist aus dem Wertstoff Kunststoff, könnten dort Metallreste oder Holz entsorgt werden. Umweltdezernentin Rosemarie Heilig (Grüne), eine große Müllexpertin und kritische Begleiterin des Dualen Systems, macht keine falschen Hoffnungen. Es werde mit der Wertstoff-Tonne nicht einfacher, aber vom System her ‚sinnvoller', da eben alles Wiederverwertbare, auch die wertvollen Metalle, an einem Platz gesammelt würden. Im Sechs-Parteien-Mietshaus ist man allerdings eher skeptisch: ‚Vielleicht gibt es dann nur noch mehr Möglichkeiten, etwas falsch einzuwerfen in die Tonne.'" Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2020, ST 1497 Aktenzeichen: 79 4
Neuordnung der Verkehrswege am Kornmarkt zugunsten des Fußgänger- und Fahrradverkehrs
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5998 entstanden aus Vorlage: OF 1252/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neuordnung der Verkehrswege am Kornmarkt zugunsten des Fußgänger- und Fahrradverkehrs Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise folgendes Verkehrswegeteilkonzept von ihm umgesetzt werden kann: Den Kornmarkt auf Höhe zwischen Kleiner Hirschgraben und Berliner Straße derart umgestalten zu lassen, dass die Fahrspuren für den Kfz-Verkehr zugunsten breiterer Fuß- und Fahrradwege zurückgebaut werden. Die Fußwege sind - wo immer möglich - zu begrünen. Die Autospuren sind im Wesentlichen zur Zu- bzw. Abfahrt zum Parkhaus Hauptwache umzugestalten. Die weitflächige Verkehrszuführung aus Richtung Hauptwache zur Berliner Straße ist umzupriorisieren. Anlässlich des vom Ortsbeirat gewünschten langfristigen Umbaus des Mainkai mit Einschränkungen für den Autoverkehr ist die hier geforderte fußverkehrsfreundliche Umgestaltung über die Berliner Straße hinweg (über den weiteren Kornmarkt und die Buchgasse) bis hin zum Main einheitlich fortzuführen. Die Kornmarktarkaden sind besser an den Innenstadtraum anzubinden. Durch diese Maßnahmen sollen der Römerberg einschließlich Fahrtor durch einen neuen durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fuß- und Fahrradverkehrsraum zum Fluss westlich der Paulskirche bzw. des Römers entlastet werden. Die Maßnahme ist zu ergänzen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Berliner Straße im Bereich der Paulskirche. Der Straßenverkehr ist großzügig zug unsten von querenden zu Fuß Gehenden und Radfahrenden neu zu priorisieren und unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung zu versehen. Das hiermit vorgelegte Teilkonzept ist bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 umzusetzen und soll bestehende Initiativen zum Umbau des Paulskirchenumfelds sinnvoll ergänzen. Begründung: Der Klimawandel erzwingt eine Diskussion um klimaschonende städtische Infrastrukturen. Zur Eindämmung der CO2-Belastung sind in der Innenstadt öffentliche Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrerinnen/Radfahrer sowie den öffentlichen Nahverkehr zu stärken. Gerade die Vernetzung der öffentlichen Räume der Frankfurter Innenstadt und am Mainufer ist mangelhaft und durch Infrastruktur für den Autoverkehr zu stark eingeschränkt. Mainkai und Berliner Straße wirken wie Barrieren. Fußwege sind oft zu unattraktiv - in Zwischenlagen werden sie teils kaum genutzt, da sie jenseits der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Es mangelt an durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fußgänger- und Fahrradverkehrsräumen zum Fluss jenseits des Römerbergs. Der Ortsbeirat benötigt ein Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" entlang der vier Zuwege - von Hauptwache und Roßmarkt über Kornmarkt bzw. Kornmarktarkaden und Buchgasse, - von Kaiserplatz über Berliner Straße/Theatertunnel durch das ehemalige Degussa-Gelände, - von Zeil über Hasengasse und am Dom vorbei, - die gesamte Fahrgasse, das Einzelprojekte sinnvoll integriert und auch die neue Altstadt besser integriert. Entsprechende Maßnahmen sind zugunsten öffentlicher Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger wie Radfahrerinnen/Radfahrer zu beschleunigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1380 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 445 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrswende einleiten, die Menschen durch kluges und überlegtes Handeln überzeugen und nördliches Mainufer nicht gegen Berliner Straße oder unsere südlichen Nachbarn ausspielen
Anregung vom 19.05.2020, OA 555 entstanden aus Vorlage: OF 1248/1 vom 28.04.2020 Betreff: Verkehrswende einleiten, die Menschen durch kluges und überlegtes Handeln überzeugen und nördliches Mainufer nicht gegen Berliner Straße oder unsere südlichen Nachbarn ausspielen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XVIII. Wahlperiode) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der begonnene Verkehrsversuch "Öffnung des nördlichen Mainufers" für zu Fuß Gehende und Radfahrende mit allen vorgesehenen Zählungen und Auswertungen korrekt zu Ende geführt werden wird. Dies kann nur durch eine Fortsetzung des Versuchs nach dem coronabedingten Shutdown ermöglicht werden, bis belastbare Zahlen erhoben werden können. Ebenso muss ein Verkehrskonzept erstellt werden, das auch die Berliner Straße mit einbezieht, und so Barrieren und Umweltbelastung durch den Kfz-Verkehr verringert oder gleich ganz aufhebt und die Innenstadt für alle wesentlich attraktiver macht. Inhalt des Konzepts muss sein, beiden Hauptverkehrsachsen Schöne Aussicht - Mainkai sowie Allerheiligenstraße - Stoltzestraße - Battonnstraße - Berliner Straße nachhaltig durch Einführung von verkehrsberuhigten Bereichen, Tempo 30, breiten abgetrennten Radwegen und Reduzierung auf höchstens eine Fahrspur zu beruhigen, um für möglichst viele Anwohnerinnen und Anwohner Lärm, Trennungswirkung, Unfallgefahr und verschmutzte Luft zu reduzieren. Ergänzt werden muss der Maßnahmenkatalog durch ein Lkw-Verbot an Wochenenden sowie in der Nacht für Schöne Aussicht, Allerheiligenstraße, Battonnstraße und Berliner Straße. Allerheiligenstraße und Battonnstraße (zwischen Börneplatz und Allerheiligentor) sind mit Radwegen in beide Richtungen auszustatten. In gleicher Weise gilt es, die Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende durch längere Grünphasen an bestehenden Signalanlagen, Schaffung von neuen Querungsmöglichkeiten (Zebrastreifen) und Beseitigung von störendem Mobiliar (Gitter usw.) deutlich zu verbessern. t Begründung: In den die Römerkoalition tragenden Parteien mehren sich die Stimmen, Mainkai und Berliner Straße ganzheitlich zu betrachten. Auch die bislang herrschende Konzeptionslosigkeit bei der Durchführung des Versuchs stößt in diesem Zusammenhang vermehrt auf Kritik. Die bis heute ertragenen belastenden Auswirkungen des Versuchs in Bereichen abseits des nördlichen Mainkais dürfen nicht umsonst angefallen sein. Es darf kein Zurück zur früheren Raserstrecke am Main geben, nur um das Thema zu Wahlkampfzwecken am Köcheln zu halten. Chancen auf konstruktive Lösungen mit erheblichen Verbesserungen auch für die Anwohnerinnen und Anwohner der zurzeit enorm belasteten Berliner Straße, Battonnstraße, Stoltzestraße und Allerheiligenstraße sollten genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.05.2020, OF 1304/1 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.06.2020, OIB 421 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage NR 1168 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1193 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1211 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage NR 1262 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage NR 1244 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 591 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6962, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 32 1
Neues Verkehrszeichen „Grünpfeil nur für Radfahrer“ im Ortsbezirk einsetzen
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6023 entstanden aus Vorlage: OF 1293/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neues Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" im Ortsbezirk einsetzen 1. Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen "Grünpfeil" (VZ 721, vormals VZ 720 mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr") an folgenden Kreuzungen aufzustellen, um Radfahrenden das Rechtsabbiegen bei "Rot" zu ermöglichen: - Junghofstraße beim Abbiegen auf den Roßmarkt - Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt aus sämtlichen vier Richtungen - Kornmarkt nach Süden beim Abbiegen in die Bethmannstraße - Fahrgasse nach Süden beim Abbiegen in die Berliner Straße - Gutleutstraße Richtung Innenstadt in die Zanderstraße - Kreuzung Alte Brücke/Mainkai/Schöne Aussicht/Kurt-Schumacher-Straße aus sämtlichen vier Richtungen - Schöne Aussicht beim Abbiegen auf die Ignatz-Bubis-Brücke - Lange Straße beim Abbiegen in die Schöne Aussicht - Untermainbrücke beim Abbiegen auf den Untermainkai - Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf den Güterplatz, in die Heinrichstraße und in die Günderrodestraße - Kleyerstraße beim Abbiegen auf die Mainzer Landstraße - Kreuzung Europa-Allee/Lissabonner Straße, kommend von der Emser Brücke, beim Abbiegen in die Europa-Allee - Europa-Allee stadtauswärts beim Abbiegen in die Lissabonner Straße - Europa-Allee stadteinwärts beim Abbiegen in die Stephensonstraße - Osloer Straße beim Abbiegen auf den Platz der Einheit 2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, auch alle anderen Ampelkreuzungen mit bereits vorhandenen Radfahrstreifen auf die neue Abbiegeregel zu prüfen. Eine ebensolche Prüfung ist bei jeder Errichtung neuer Radweganlagen unaufgefordert durchzuführen. Begründung: Das mit der StVO-Novelle mit Wirkung ab dem 28.04.2020 neu eingeführte Zeichen zum Rechtsabbiegen für Radfahrende ist ein Grünpfeil (VZ 721) mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr". Mit dem neuen Zeichen ist nach § 37 Absatz 2 Nummer 1 Satz 11 das Rechtsabbiegen für Radfahrende unter folgender Maßgabe möglich: "Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Radfahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen." Der bisherige Grünpfeil für alle Verkehrsteilnehmer war häufig in der Kritik. Für Autofahrer brachte er im Stadtverkehr meistens keinen Mehrwert, weil man an der folgenden Ampel sowieso wieder halten musste, um auf eine grüne Welle zu warten. Zudem waren die Unfallzahlen höher als bei normalen Abbiegesituationen. Der neue Grünpfeil für Radfahrende ist dagegen eine erhebliche Verbesserung. Er wurde Anfang 2019 in neun Städten getestet und ist mit der StVO-Novelle nun bundesweit nutzbar. Links: StVO-Novelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl1 20s0814.pdf%27%5D__1588316642745 https://www.fr.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-dies e-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html https://www.fnp.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-die se-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1917 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Bordstein im Bereich Domstraße/Domplatz absenken
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6000 entstanden aus Vorlage: OF 1254/1 vom 29.04.2020 Betreff: Bordstein im Bereich Domstraße/Domplatz absenken Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Bordstein im gesamten Bereich des Eingangs zum Dom absenken zu lassen. Begründung: Der Bereich wird von vielen älteren Menschen genutzt. Durch eine barrierefreie Umgestaltung würde der Platzcharakter des Bereichs hervorgehoben werden. Der Ortsbeirat hat bereits eine Absenkung im Bereich des "Garküchenplatzes" angeregt, und der Magistrat beabsichtigt, die Arbeiten im dritten Quartal 2020 ausführen zu lassen. Die Arbeiten könnten kostensparend gleichzeitig vor dem Eingang des Doms ausgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1382 Aktenzeichen: 66 2
Neuordnung der Sandgasse zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und attraktiven Zugangs zum Main
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5999 entstanden aus Vorlage: OF 1253/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neuordnung der Sandgasse zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und attraktiven Zugangs zum Main Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise folgendes Verkehrswegeteilkonzept von ihm umgesetzt werden kann: Die Sandgasse ist durch einen fuß- und fahrradfreundlichen Überweg über die Berliner Straße zum Paulskirchengelände anzuschließen und damit zu beleben, auch zugunsten des Einzelhandels in der Sandgasse. Die Maßnahme ist zu ergänzen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Berliner Straße parallel der Paulskirche. Der Verkehr ist auch hier weiträumig zugunsten der Fuß- und Radverkehrquerung neu zu priorisieren, unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung. Die Maßnahme ist zu ergänzen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Berliner Straße im Bereich der Paulskirche. Der Straßenverkehr ist großzügig zug unsten von querenden zu Fuß Gehenden und Radfahrenden neu zu priorisieren und unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung zu versehen. Das hiermit vorgelegte Teilkonzept ist bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 umzusetzen und soll bestehende Initiativen zum Umbau des Paulskirchenumfelds sinnvoll ergänzen. Begründung: Der Klimawandel erzwingt eine Diskussion um klimaschonende städtische Infrastrukturen. Zur Eindämmung der CO2-Belastung sind in der Innenstadt öffentliche Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrerinnen/Radfahrer sowie den öffentlichen Nahverkehr zu stärken. Gerade die Vernetzung der öffentlichen Räume der Frankfurter Innenstadt und am Mainufer ist mangelhaft und durch Infrastruktur für den Autoverkehr zu stark eingeschränkt. Mainkai und Berliner Straße wirken wie Barrieren. Fußwege sind oft zu unattraktiv - in Zwischenlagen werden sie teils kaum genutzt, da sie jenseits der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Es mangelt an durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fuß- und Radverkehrsräumen zum Fluss jenseits des Römerbergs. Der Ortsbeirat benötigt ein Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" entlang der vier Zuwege - von Hauptwache und Roßmarkt über Kornmarkt bzw. Kornmarktarkaden und Buchgasse, - von Kaiserplatz über Berliner Straße/Theatertunnel durch das ehemalige Degussa-Gelände, - von Zeil über Hasengasse und am Dom vorbei, - die gesamte Fahrgasse, das Einzelprojekte sinnvoll integriert und auch die neue Altstadt besser integriert. Entsprechende Maßnahmen sind zugunsten öffentlicher Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger wie Radfahrerinnen/Radfahrer zu beschleunigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1381 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 446 Aktenzeichen: 66 0
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