Meine Nachbarschaft: Im Sachsenlager
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Aktueller Stand zu Gerüstbauten an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Grüneburgweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 692/2 Betreff: Aktueller Stand zu Gerüstbauten an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Grüneburgweg Vorgang: V 350/22 OBR 2; ST 1545/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nach Ablauf des 30.06.2023 zu berichten, ob der Bauherr fristgemäß seine gemäß ST 1545 aus 2022 zum 30.06.2023 fälligen Zulieferungen erbracht hat und ob das Gerüst entsprechend abgebaut bzw. die Baustelle zeitnah eingerichtet wird. Begründung: In der ST lautete es: "Dem Magistrat ist bewusst, dass das besagte Gerüst bereits seit geraumer Zeit dort steht. Es wurde bis zum 30. Juni 2022 bewilligt. Bei einer erneuten Verlängerung muss der Bauherr genaue Angaben über die Länge der geplanten Maßnahme machen und eine Erklärung abgeben, welche Bauzeiten noch zu erwarten sind und welche Bautätigkeiten tatsächlich stattfinden. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ohne diese Angaben wird es nicht geben." Das Interesse des Ortsbeirats am Ausgang des Verfahrens besteht, da der Unmut in der Anwohnerschaft ob des Gerüsts verständlicherweise andauert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.03.2022, V 350 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1545 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 692/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 734 2023 Die Vorlage OF 692/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL
Partei: FDP
Weiter lesenVorzeitige Optimierung einiger Umgestaltungsmaßnahmen am Grüneburgweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2023, OM 3980 entstanden aus Vorlage: OF 627/2 vom 26.02.2023 Betreff: Vorzeitige Optimierung einiger Umgestaltungsmaßnahmen am Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, einige der Umgestaltungsmaßnahmen "Fahrradfreundliche Nebenstraßen", die sich gegenwärtig in der Evaluations-Projektphase befinden, kurzfristig zu ändern und zu optimieren. Es handelt sich um folgende Maßnahmen: 1. Verlegung der Verweilzone vom eher unattraktiven Standort auf Höhe der Hausnummer 91 auf Höhe der Hausnummer 77 (ehemals Deutsche Bank). Vorteile: Das Parklet würde so nicht direkt vor einem Wohnhaus und in der Nähe von gastronomischen Einrichtungen stehen, sodass man sich Getränke und Speisen holen kann und die Gastronomen entsprechend davon profitieren. 2. Entfernung des Transparentes zur Fahrradstraße auf Höhe der Frankfurter Sparkasse/Ecke Reuterweg. Nach mehr als vier Monaten ist ein separater Hinweis auf eine Fahrradstraße nicht mehr notwendig und das Schild versperrt seit Monaten wichtige Parkplatzfläche. Durch Entfernung des Transparentes könnten die Parkplätze wieder genutzt werden. 3. Grundsätzliche Bitte für verstärkte Kontrollen zu: - Fahrradfahrern auf Bürgersteigen; - Abstellen von Fahrrädern auf Bürgersteigen; - Nutzung der Lieferzonen nur für Lieferzwecke. Begründung: Es handelt sich um wiederkehrende Beschwerden von Anwohnern, Gewerbetreibenden und Besuchern des Grüneburgwegs. Nach nunmehr über vier Monate nach der Umgestaltung des ersten Abschnittes des Grüenburgweges in eine "Fahrradfreundliche Nebenstraße" erreichen den Ortsbeirat immer wieder Klagen der Betroffenen mit konkreten Vorschlägen zur Änderungen und Optimierungen der Maßnahmen. So verzeichnet der Einzelhandel seit dem Umbau erhebliche Umsatzverluste - teilweise im zweistelligen Bereich und v. a. auch während des wichtigen Weihnachtsgeschäftes. Die Hypothese einer erhöhten Passantenfrequenz durch die Verkehrsberuhigung hat sich nicht bewahrheitet. Obwohl der sonnige Herbst und der milde Winter ideale Voraussetzungen für Radfahrer und Passanten dargestellt hätten, blieben diese aus. Wegen der fehlenden Parkplätze kommen viele Kunden nicht mehr. Zu den inhabergeführten Ladengeschäften kommen wegen des individuellen Flairs viele Kunden aus anderen Stadtteilen und dem Taunus - ohne Auto ist der Grüneburgweg für diese Kundengruppen nicht zu erreichen. Auch für viele ältere oder behinderte Menschen sind lange Fußwege oder Rad und Elektroroller keine Option. Dazu kommt, dass sich z. B. mehrere Weinkisten, größere Pflanzen und Sträuße, Hundesofas oder manche Deko- und Einrichtungsgegenstände nicht mit dem Fahrrad transportieren lassen. Die Parkplatz- und Ladezonensuche wird durch den Wegfall zahlreicher Parkflächen erschwert. Wegen der hohen Zahl an Lieferanten (Restaurants und Ladengeschäfte) und Paketdienstleistern reichen die Flächen nicht aus. Zusätzlich werden manche Ladezonen regelmäßig von Handwerkerfahrzeugen den ganzen Tag belegt. Die Folge ist ein vermehrtes Parken in der zweiten Reihe. Dies führt teilweise auch in den ruhigeren Straßenabschnitten und Nebenstraßen zu Chaos. Das Feedback vieler Kunden und Anwohner zeigt Unverständnis für die unverhältnismäßig hohe Zahl an Fahrradständern auf den Flächen bisheriger Parkplätze. Dies gilt gleichermaßen auch für Abstellplätze für E-Roller, von denen kein einziger in den vorgesehenen Zonen zu finden ist - sie werden immer noch mitten auf Gehwegen abgestellt. Die verwaisten E-Roller- und Fahrradplätze auf Höhe des Grüneburgwegs 95 waren schon Gegenstand eines früheren Antrags - eine Nutzung derselben findet immer noch nicht statt. Zudem wundern sich die Anwohner, warum ein großes Parklet direkt neben einem Wohnhaus platziert wurde. Auch dieses ist noch nie genutzt worden - trotz teilweise warmer, angenehmer Witterung. Scheinbar verweilen die Menschen lieber auf den Parkbänken am Mitscherlichplatz oder gehen direkt in den Grüneburgpark. Nach den massiven Umsatzverlusten der vergangenen vier Monate wird die Hundeboutique am Grüneburgweg 94 aufgegeben. Es wäre schön, wenn der Experimentierphase nicht noch weitere Geschäfte zum Opfer fallen und die konkreten Verbesserungsvorschläge zügig umgesetzt werden können. So ließe sich vielleicht doch noch eine Win-Win-Situation durch die Umgestaltung erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1807 Aktenzeichen: 66-0
Hinweisschilder vor neuer Ampelanlage Klimsch-Anlage - Sinaipark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3864 entstanden aus Vorlage: OF 505/9 vom 16.04.2023 Betreff: Hinweisschilder vor neuer Ampelanlage Klimsch-Anlage - Sinaipark Der Magistrat wird gebeten, die Autofahrer mit reflektierenden Baken auf die Verschwenkung der Fahrbahnen in Höhe des neuen Überganges Klimsch-Anlage- Sinaipark auf beiden Seiten der Eschersheimer Landstraße hinzuweisen. Begründung: Die Verschwenkung der Fahrbahnen wird von den meisten Kfz-Lenkern nicht oder zu spät gesehen. Es kommt regelmäßig fast zu Unfällen und ein Absperrgitter wurde bereits kaputtgefahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1713 Aktenzeichen: 66-7
Keine Diagonalsperre im Grüneburgweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2023, OF 658/2 Betreff: Keine Diagonalsperre im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Diagonalsperre im Grüneburgweg zu verzichten, da sie unannehmbare Nachteile für die Straße und die umliegenden Wohnviertel verursachen würde, was sich insbesondere an der Auswirkung der Diagonalsperre im Oederweg zeigt, die zu massiven Verkehrsbelastungen der Anwohner geführt hat. Begründung: Sie macht die Belieferung des REWE-Marktes unmöglich, der demzufolge wegziehen muß, was die Nahversorgung des gesamten Wohnviertels entscheidend verschlechtert. Sie lenkt Tausende von PKW in die engen Wohnstraßen, insbesondere in die Straßen Im Trutz, Emil-Claar-Straße, Gärtnerweg, Im Sachsenlager, Auf der Körnerwiese, Körnerstraße, Böhmerstraße, wo die Abgasbelastungen, Straßenlärmemission und Gefährdung von Fußgängern, Radfahrern und Tieren eminent steigen werden. Sie macht LKW-Zufahrten (z.B. für Möbellieferungen, Umzüge, Getränkelieferungen, Paketzustellung) schwieriger und zeitraubender und teilweise wegen der zu engen Kurvenradien sogar unmöglich. Bereits heute hat z.B. die Müllabfuhr an manchen Kurven große Probleme und muß mehrfach hin- und her rangieren oder gar rückwärts in eine Straße hineinfahren. Sie behindert und verzögert Rettungsdienste, was besonders bei Feuerwehr- und Notarzteinsätzen tödliche Folgen haben kann. Die Hoffnung, daß der in die Wohnviertel umgeleitete Verkehr sich andere Wege suchen wird, ist realitätsferne Illusion, wie das Beispiel Oederweg bereits zeigt und jeder unideologisch vorgehende Verkehrsplaner weiß. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 658/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 658/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 658/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenWo sollen die Bürger parken?
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2023, OF 661/2 Betreff: Wo sollen die Bürger parken? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wo die Bürger, deren Parkplätze im Grüneburgweg weggefallen sind und noch wegfallen sollen, ihre Fahrzeuge abstellen sollen. Begründung: Durch den Wegfall zahlreicher Parkplätze im Zug der Realisierung des Projektes "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" stehen Einwohner vor dem Dilemma, daß sie nicht wissen, wo sie ihre Fahrzeuge parken können, da auch die Straßenränder aller umliegenden Straßen in weitem Umkreis bereits von Fahrzeugen der dort wohnenden Bürger belegt sind. Die im Ortsbeirat 2 geäußerte Ansicht "Die sollen ihre Autos abschaffen und Fahrrad fahren" kann unmöglich die Ansicht des Magistrats wiedergeben, da er sonst gegen verschiedene Gebote des Grundgesetzes verstieße, insbesondere gegen Art.2, Abs.1, aber auch Art.11, 12, 14 sowie Art.20, Abs.3. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 661/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 661/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 661/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenPlanungskorrektur Grüneburgweg ist notwendig
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2023, OF 659/2 Betreff: Planungskorrektur Grüneburgweg ist notwendig Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Planungen für den Grüneburgweg im Zug der Realisierung des Projektes "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" abgeändert werden müssen, um folgenden bisher nicht berücksichtigten Fakten Rechnung zu tragen: Die Ladendichte im mittleren und östlichen Grüneburgweg beträgt 112 Läden pro Kilometer, im Oederweg nur 76 (fast nur im südlichen Abschnitt), im Kettenhofweg 19. Die umgebenden Stadtviertel bestehen im Grüneburgweg und Kettenhofweg fast ausschließlich aus Wohnungen, im Oederweg trifft dies nur für die nördliche Hälfte zu. Daraus folgt, daß Kettenhofweg und nördlicher Oederweg miteinander vergleichbar sind, mittlerer und östlicher Grüneburgweg aber eine andere Infrastruktur aufweisen und der südliche Oederweg ebenfalls eine wieder andere Struktur. Aus diesen offensichtlichen Fakten ergibt sich, daß die Planungen für die unterschiedlichen Straßen und Straßenabschnitte sich unterscheiden müssen. Der Magistrat wird daher gebeten, diese Planungen sachgerecht abzuändern und über die vorgesehenen Änderungen zu berichten. Anmerkung: Mit "Laden" sind alle Arten Geschäfte mit häufigem Publikumsverkehr gemeint, wie Supermärkte, Kioske, Cafés, Restaurants, Blumengeschäfte, Zeitungsläden, Apotheken, Kosmetik-Geschäfte, Weinhandlungen, Bankfilialen, Handwerksbetriebe etc. Begründung: Die drei Straßen Grüneburgweg, Kettenhofweg und Oederweg wurden bisher einheitlich zum Ziel "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" beplant. Die Fakten zeigen aber, daß diese drei Straßen völlig unterschiedliche Funktionen in Vierteln unterschiedlicher Struktur aufweisen. Daher darf diesen drei Straßen keine Einheitsplanung übergestülpt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 659/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 659/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 659/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Umwandlung der Buslinie 64 in eine Metrobuslinie sowie Einrichtung einer Vorrangschaltung auf dieser Route
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2023, OF 637/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Umwandlung der Buslinie 64 in eine Metrobuslinie sowie Einrichtung einer Vorrangschaltung auf dieser Route Stadtverordnetenversammlungrat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Es werden Mittel in Höhe von 50.000.-€ in den Haushalt eingestellt, damit die Buslinie 64 im Vorlaufbetrieb der Lückenschlussuntersuchung (Verbindung Hauptbahnhof - Westend - Ginnheim) zum Fahrplanwechsel Winter 2023/Sonntag, 10. Dezember 2023, in eine 1. Metrobuslinie (24-Stunden-Verkehr) umzuwandeln (analog der Linie 58 im Frankfurter Westen) 2.sowie eine.Vorrangschaltung auf der Route einzurichten. Begründung: Begründung: Die Busse der Linie 64 (Hauptbahnhof - Alte Oper - Kronberger Straße/Grüneburgweg - Campus Westend - Ginnheim) verkehren zu selten (bis 20:00 Uhr im 15-Minuten-Takt, danach im 30-Minuten-Takt, letzte Fahrt 00:55 Uhr ab Frankfurt Hauptbahnhof, erste Fahrt 04:59 Uhr, danach wieder im 30-Minuten-Takt). An Sonntagen verkehren sie ganztägig im 30-Minuten-Takt. Es kommt immer wieder zu Verspätungen und Ausfällen von Bussen, die in Ermangelung digitaler Anzeigen an vielen Bushaltestellen von den Fahrgästen nicht überblickt werden können. Auch erscheint die o. g. Strecke teilweise durch sehr hohes Fahrgastaufkommen überlastet. Das ist auf dieser sehr essenziellen und hoch frequentierten Strecke (einzige direkte Verbindung des Westends östlich der Bockenheimer Anlage mit dem Hauptbahnhof) eine Situation, die der Ortsbeirat schnellstmöglich ändern will. Die Vorrangschaltung soll zudem dazu beitragen, dass Verspätungen und Ausfälle aufgrund von Staus insbesondere in den Hauptverkehrsstunden vermieden werden. Im Zuge der Entscheidung der Verantwortlichen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in Frankfurt und dem damit einhergehenden Ausbau von Radwegen wurde den Bürgerinnen und Bürgern zugesagt, dass der ÖPNV verbessert und ausgebaut wird. Die Verkehrswende sei oberste Priorität. Eine Verbesserung ist aus Sicht des Ortsbeirates bisher nicht zu verzeichnen. Vielmehr verschärft sich die Situation u. a. aufgrund von Personalmangel beim RMV noch weiter. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 180 2023 Die Vorlage OF 637/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, 2 SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE, 2 CDU und 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03: Verkehrsanlagen Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 275/8 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03: Verkehrsanlagen Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 sind auskömmliche Mittel für die Sanierung der Heddernheimer Landstraße zwischen U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße einzustellen. Priorität hat dabei die grundhafte Erneuerung des Kreuzungsbereiches Heddernheimer Landstraße/Dillenburger Straße in Höhe der Abfallverbrennungsanlage (AVA). Begründung: Die Heddernheimer Landstraße ist in ihrem Abschnitt zwischen Stadtbahnstation "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße eine stark befahrene Gewerbestraße, insbesondere durch die Fahrzeuge der FES und den von der AVA abfahrenden Schwerlastverkehr Richtung Rosa-Luxemburg-Straße oder Eschersheimer Landstraße. Vor allem der Straßenbelag der Aufstellflächen im Kreuzungsbereich in Höhe der AVA ist in sehr schlechtem Zustand, was für die Verkehrssicherheit abträglich ist. Da die Straße auch eine bedeutende Radroute von Niederursel in Richtung Stadtmitte ist, ist sie in einem ansprechenden Zustand zu versetzen. Aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Straßenarbeiten für die Erweiterung des Stromnetztes ist mit einer zusätzlichen Verschlechterung zu rechnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 106 2023 Die Vorlage OF 275/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenMarbachweg/Am Dornbusch: Verkehrliche Anforderungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 503/9 Betreff: Marbachweg/Am Dornbusch: Verkehrliche Anforderungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. wie viele Einsatzfahrten der Feuerwehr täglich/monatlich/jährlich über den Marbachweg zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße sowie über die Straße Am Dornbusch geführt wurden, 2. ob es eine Häufung der Einsatzfahrten zu bestimmten Tageszeiten gibt. Die Zahlen mögen für die genannten Straßenabschnitte getrennt ermittelt werden. Begründung: Bei der Beschlussfassung über den Bau einer Ringstraßenbahn über die o.g. Straßenabschnitte ist zu berücksichtigen, dass es sich bei diesen um eine bedeutende Wegstrecke für die Einsatz-fahrzeuge der Feuerwehr der Brandwache am oberen Marbachweg handelt. Nach den bisher vorgelegten Planungsideen gibt es für die Einsatzfahrzeuge keine Überholmöglichkeiten, wenn sich eine Straßenbahn auf der Strecke befindet, hinter der sich - geplant - der MIV ein-zuordnen hat. Entgegenkommende Straßenbahnen, die ein Überholen vollständig unmöglich machen, sind ebenfalls zu berücksichtigen. Daraus resultiert in der Konsequenz ein Risiko, dass Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr ihr Ziel nur mit Verzögerung erreichen. Um eine Entscheidung über den Bau der Ringstraßenbahn selbst und/oder die Art und Weise des Baus treffen zu können, muss das Risiko eingeschätzt werden können. Dies ist nur bei besserer Kenntnis der Anzahl der Einsatzfahrten möglich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 503/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenBordsteinkante absenken, Behindertenparkplatz an der Eschersheimer Landstraße 240
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2023, OF 504/9 Betreff: Bordsteinkante absenken, Behindertenparkplatz an der Eschersheimer Landstraße 240 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die noch nicht barrierefreie Bordsteinkante am Behinderte*innenparkplatz Eschersheimer Landstraße 240 dahingehend zu verändern, dass auch Rollstuhlfahrer*innen ohne Einschränkungen den Parkplatz nutzen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 504/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenEinrichtung eines Behindertenparkplatzes bei der Rossegger-Apotheke
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2023, OF 506/9 Betreff: Einrichtung eines Behindertenparkplatzes bei der Rossegger-Apotheke Bedingt durch die Umgestaltung der Fahrbahnen in Höhe des neuen Überganges Klimschanlage - Sinaipark können gehbehinderte Menschen nicht mehr an der Apotheke halten. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den ersten Parkplatzes (mit dem Verkehrszeichen 286) auf der westlichen Seite der Eschersheimer Landstraße in Richtung Süden (etwa bei Hausnummer 381) in einen Behindertenparkplatz umzuwandeln. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 506/9 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenBehindertenparkplätze bei Integrativem Kindergarten
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2023, OF 507/9 Betreff: Behindertenparkplätze bei Integrativem Kindergarten In der Eschersheimer Landstraße 393 befindet sich ein Integrativer Kindergarten, zum Holen und Bringen der Kinder wird dringend eine Möglichkeit benötigt, wo die Kinder ein- und aussteigen können. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, zwei Parkplätze auf dem bestehenden Parkstreifen in Behindertenparkplätze umzuwandeln. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 507/9 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenUmgestaltung im westlichen Teil des Grüneburgwegs gescheitert: Aufgrund neuer Erkenntnisse Neuplanung erforderlich
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2023, OF 660/2 Betreff: Umgestaltung im westlichen Teil des Grüneburgwegs gescheitert: Aufgrund neuer Erkenntnisse Neuplanung erforderlich Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) vom 3. April 2023 zum Wegfall von weiteren Parkplätzen 1. den Grüneburgweg von der Siesmayer-Straße zum Mitscherlich-Platz (westlicher Teil) nicht wie geplant als Fahrradstraße umzubauen; 2. neue Vorschläge zum Verlauf der fahrradfreundlichen Nebenstraße im westlichen Teil des Grüneburgwegs unter der Prämisse eines größtmöglichen Erhalts von PKW-Parkplätzen zu erarbeiten und hierzu an den Ortsbeirat zu berichten; 3. diese neuen Vorschläge im Ortsbeirat und in einer öffentlichen Informationsveranstaltung vor ihrer Umsetzung vorzustellen; 4. (falls nicht in der Sitzung des Ortsbeirats am 8. Mai 2023 erfolgt) darauf einzuwirken, dass das ASE ihre neuen Erkenntnisse in ihrer Email vom 3. April 2023 in einer öffentlichen Informationsveranstaltung zeitnah vor der Umgestaltung dieses Teils des Grüneburgwegs vorstellt. Begründung: Das ASE hat in einer nicht-öffentlichen Sitzung am 28. März 2023 und seiner Email vom 3. April 2023 erstmals dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass es die Fahrbahn im Grüneburgweg von der Siesmayer-Straße zum Mitscherlich-Platz saniert und dadurch weitere Parkplätze auf der Südseite des Grüneburgwegs entfallen werden. Aufgrund der ohnehin eingeschränkten Parkplatzsituation sowie der massiven Beschwerden der Anwohner und Gewerbetreibenden, die für ihre Kunden geschäftsnahe Parkplätze benötigen, ist ein weiterer Wegfall von Parkplätzen am Grüneburgweg nicht tragbar. Insbesondere Seniorinnen, Senioren und behinderte Menschen, die auf das Automobil und wohnortnahe Parkplätze angewiesen sind, fürchten um ihre Mobilität und haben Sorge vor sozialer Vereinsamung. Außerdem melden schon jetzt Gewerbetreibende, die vom bisherigen Umbau betroffen sind, massive Umsatzeinbußen aufgrund des Wegfalls von Parkplätzen sowie der erschwerten Zufahrt zu ihren Geschäften. Insofern zeigt sich, wie auch das ASE in seiner Email vom 3. April 2023 feststellt, dass die beschlossene Umgestaltung im westlichen Teil des Grüneburgwegs nicht wie vereinbart umgesetzt werden kann und diese gescheitert ist. Um die Mobilität von Seniorinnen, Senioren und behinderten Menschen sowie das einzigartige Flair des Grüneburgwegs mit seinen Geschäften, Läden und Restaurants zu erhalten, bittet den Magistrat, den Grüneburgweg von der Siesmayer-Straße zum Mitscherlich-Platzes nicht wie geplant als Fahrradstraße umzubauen, sondern neue Vorschläge zum Verlauf der fahrradfreundlichen Nebenstraße dort zu erarbeiten. Dabei wird der Magistrat gebeten, diese neuen Vorschläge in einer öffentlichen Informationsveranstaltung dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit vor ihrer Umsetzung vorzustellen. Eine solche umfassende Bürgerbeteiligung ist auch deshalb geboten, da die Stadt bislang bei öffentlichen Informationsveranstaltungen kommuniziert hatte, dass es sich bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs um reversible Maßnahmen handele, die nach einer Evaluationsphase bewertet und unter Umständen rückgängig gemacht würden. Eine nur provisorische Umsetzung zu Testzwecken ist aufgrund der neuen Erkenntnisse mit Blick auf die Thematik "Grundsanierung" der Fahrbahn ausweislich der beigefügten Email vom ASE jedoch nicht mehr möglich, was diesem ursprünglichen Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger widerspricht. Aufgrund der Mitteilung des ASE am 28. März 2023, die Fahrbahnsanierung in Q2/2023 zu beginnen, ist dieser Antrag eilbedürftig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 660/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 660/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 660/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-Dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2023, OF 646/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-Dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Zwischen Bockenheim und Westend im südlichen Teil des Niddaparks, z.B. nördlich der dort verlaufenden Bahnlinie und westlich vom Makkabi Tennis & Swash Park, einen Trimm-Dich-Pfad mit einem natürlichen Bodenuntergrund zu gestalten, der von Bockenheim z.B. über die Sophienstr. und Knöterichweg und vom Westend her z.B. über den Grüneburgpark über die Autobahnbrücke erreichbar ist, s.u. Anlage 1 mit Karte und Skizze für eine mögliche Wegführung. Es wird angeregt, dass der Weg die Fitnessanlage Niddatal mit seinen bereits vorhandenen Fitnessgeräten integriert wird, um so die Kosten für Geräte an anderen Fitness-Stationen geringer halten zu können. 2. Entlang des Trimm-Dich-Pfades ca. 10 Fitness-Stationen mit einigen Outdoor-Geräten einzurichten, wobei an ca. 5 Stationen Outdoor-Geräte, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, eingerichtet und die anderen 5 Stationen markiert und beschildert werden könnten mit Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht, um so die Kosten zu reduzieren. 3. Schilder, die durch den Parcours führen und ihn ausweisen, beginnend in Bockenheim und im Westend, anzubringen. 4. Den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs in Ziff. 1 im Frühjahr 2023 nachzusäen und dadurch zu begrünen, siehe Foto 1 in Anlage 2. 5. Bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten und den kleinen Teich nachzubessern bzw. neu anzulegen, s. Foto 2 in Anlage 2. Hierfür soll für die Übernahme der erforderlichen Sach- und Personalkosten bzw. Kosten aufgrund der Beauftragung von Dritten der Haushalt in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen mit 45.000,- Euro aufgestockt werden. Begründung: Anregung von Bewohnern Bockenheims und des Westends Der Niddapark wird von zahlreichen Bewohnern/ Bewohnerinnen, Spaziergängern/ Spaziergängerinnen und anderen Sporttreibenden aus Bockenheim, dem Westend und der ganzen Stadt intensiv zum Joggen und spazieren gehen und für andere Sportarten genutzt. Weite Teile des Wegs sind z.B. als Schotterwege gestaltet und fügen sich bereits heute schön in den Niddapark ein. Einzelne andere Stellen bestehen aus harten Teerwegen und es wird angeregt, diese Stellen des Trimm-Dich-Pfads ebenfalls durch einen natürlichen Bodenuntergrund, z.B. Naturweg oder Schotterweg, zu ersetzen. Dieser ist für Sportreibende und Nutzer/ Nutzerinnen gesünder und trägt damit zur Volksgesundheit der Frankfurter und Frankfurterinnen bei. Zudem wird angeregt, die Aufenthaltsqualität im Niddapark zusätzlich zu steigern, indem entlang des in Ziff. 1 genannten Weges die dortigen Rasenflächen im Frühjahr 2023 nachgesät und begrünt werden. Zudem unterstützt die Aufforstung der vorhandenen Bäume insbesondere in der Nähe der Fitnessanlage Niddapark (Ziff. 5) das Bestreben der Koalition im Römer, Frankfurt klimaneutral zu gestalten. Dabei würde eine Nachbesserung bzw. Neugestaltung des bereits vorhandenen kleinen Teiches bei der Fitnessanlage Niddapark die Attraktivität des Niddaparks und des Trimm-Dich-Pfades zusätzlich erhöhen, s.u. Fotos in Anlage 2. Gerade nach der Pandemie und zur erhöhten Lebensqualität und positiven Freizeitgestaltung sollte der ‚grüneren' und gesünderen Gestaltung der unmittelbaren Lebensbedingungen vor der ‚eigenen Haustüre" ein besonderer Stellenwert auch im Haushalt eingeräumt werden. Dieser vergleichsweise überschaubare finanzielle Aufwand käme der breiten Bevölkerung Bockenheims und des Westends und allen Frankfurtern und Frankfurterinnen zu Gute. Dies leistet einen zusätzlichen Beitrag, die Klimaziele in Frankfurt am Main zu erreichen. Der Trimm-Dich-Pfad wäre aus Bockenheim sehr gut über z.B. die Sophienstraße aber auch die nördlich von der Sophienstraßen gelegenen Straßen und Wege, wie z.B. über die Frauenlobstraße, erreichbar, siehe die Karte in der Anlage 1. Aus dem Westend wäre er ebenfalls sehr gut erreichbar über den bereits vorhandenen Weg vom Grüneburgweg über die Autobahnbrücke entlang der A66. Die Integration des Trimm-Dich-Pfades und seine Anbindung über bereits vorhandene Wege reduzieren die Kosten für dieses Projekt erheblich. Ein typischer Trimm-Dich-Pfad sieht ca. 15 bis 20 Fitness-Stationen vor. Es wird angeregt, den Trimm-Dich-Pfad an der vorhandenen Fitnessanlage Niddatal, die einige Fitnessgeräte hat, vorbeizuführen, und ca. 10 weitere Fitness Stationen mit einem ganzheitlichen Ansatz und Übungen für den ganzen Körper, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, einzurichten. Dabei sollen aus Kostengründen ca. die Hälfte der Fitness-Stationen mit Outdoor-Geräten und die andere Hälfte mit einer Beschilderung für Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht ausgestattet werden. Die Details sollten bei der konkreten Planung festgelegt werden. Die Kosten werden auf ca. Euro 45.000 geschätzt unter folgenden Annahmen: - Ca. 5 Fitness-Stationen sollen mit Outdoor Sportgeräten ausgestattet werden. Die Kosten für die Geräte, den Bodenbelag und die Montagekosten werden auf ca. 2.000 bis 3.500 Euro pro Fitness-Station und damit insgesamt auf ca. 15.000 Euro geschätzt. - Um die Kosten zu reduzieren, wird angeregt, an den anderen 5 Fitness-Stationen keine Outdoor-Sportgeräte, sondern Übungen ohne Geräte, basierend auf dem eigenen Körpergewicht, vorzusehen und diese an Tafeln zu beschreiben. Hierfür werden ca. 5.000 Euro für Schilder für die Kennzeichnung der jeweiligen Station und die Beschreibung der Sportübung geschätzt (d.h. 1.000 Euro pro Station). - Hinzukommen kommen geschätzt ca. weitere 25.000 Euro (i) zur Beschilderung des Trimm-Dich-Pfads, (ii) die Ersetzung des Teerbelags an einzelnen wenigen Stellen mit einem natürlichen Belag, z.B. Naturweg oder Schotterweg (z.B. westlich des Makkabi Tennis & Swash Park), (iii) bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten, und (iv) den kleinen Teich nachzubessern, und dafür den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs im Frühjahr 2022 nachzusäen und zu begrünen. Anlage 1: Karte mit Weg und Stationen Anlage 2: Fotos Anlage 1: Karte mit Verlauf des Trimm-Dich-Pfads mit Standorten für Stationen Markierter Weg Markiert den Bereich des Trimm-Dich-Pfads mit Standorten für Stationen Quelle: https://www.google.de/maps/place/Kn%C3%B6terichweg,+60487+Frankfurt+am+Main,+All emagne/@50.1326606,8.6332513,15.37z/data=!4m6!3m5!1s0x47bd096c8ffdd7b5:0x8664f87 e2dc8dbc6!8m2!3d50.1298225!4d8.6365123!16s%2Fg%2F1td5_vjz mit ergänzter Markierung des Wegs Anlage 2: Fotos zum Aufforstungsbedarf und Teich der Antragstellerin Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 186 2023 Die Vorlage OF 646/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenSchulbushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3800 entstanden aus Vorlage: OF 474/3 vom 10.02.2023 Betreff: Schulbushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule Vorgang: OM 2541/22 OBR 3; ST 2644/22 Die Anregung vom 07.07.2022, OM 2541, wurde mit der Stellungnahme ST 2644 nur unzureichend beantwortet. Es ist zu beobachten, dass die Haltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule ausschließlich als Busparkplatz, aber nicht als Haltestelle für Busse in einer engen Wohnstraße genutzt wird. Die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, die durch die Sichtbehinderung entsteht, wurde in der Stellungnahme nicht thematisiert. Des Weiteren wurden keine Lösungen für die Schülerinnen und Schüler der Phorms-Schule angeboten, die auch auf eine Bushaltestelle für ihren Schulbus angewiesen sind, da sich der Ein- und Ausstieg an der öffentlichen Haltestelle als gefährlich und verkehrsbehindernd herausgestellt hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Bushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule auf die ersten sechs Parkplätze auf der Eschersheimer Landstraße/Ecke Fürstenbergerstraße zur gemeinsamen Nutzung von zwei städtischen Schulen und von drei Privatschulen (Private Kant-Schule, Phorms-Schule und Internationale Schule) zu verlegen; 2. ein Halteverbot für sog. "Elterntaxis" in der Hammanstraße und Fürstenbergerstraße von 07:30 Uhr bis 08:30 Uhr, von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 17:30 Uhr durchzusetzen. Dies soll vor allem der Reduktion des Rangierverkehrs dienen sowie die sichere Zufahrt der Rettungsdienste und Müllwagen ermöglichen. Begründung: Ab dem 06.04.2022 wurde auf einer öffentlichen Fläche eine Schulbushaltestelle für einen großen Schulbus direkt gegenüber der Privaten Kant-Schule eingerichtet. Die Einrichtung dieser Schulbushaltestelle, die die Private Kant-Schule andient, erfolgte ohne Abstimmung mit dem Ortsbeirat 3, den Kinderbeauftragten, dem Stadtschulamt, Schulwegsicherung oder dem Radfahrbüro. Die Standortwahl der Bushaltestelle stellt nicht etwa eine Entschärfung, sondern eine deutliche Erhöhung des Gefahrenpotenzials der ohnehin überlasteten Kreuzung dar. Trotz Bushaltestelle findet noch immer Rangierbetrieb der drei weiteren Busse im Besitz der Privaten Kant-Schule statt. Darüber hinaus wurde den Mobilitätsbedürfnissen aller anderen Schulen in der Gegend nicht Rechnung getragen. Die Bushaltestelle ist zwar als solche markiert und sollte auch von anderen (Schul-) Bussen angedient werden können, was aber dadurch verhindert wird, dass die "Haltestelle" schlicht ein Schulbusparkplatz für den Schulbus der Privaten Kant-Schule ist. Schulen wie die Phorms Frankfurt City bzw. die Internationale Schule, die bisher 30 bis 40 Kinder auf einem viel zu engen Gehweg vor der Holzhausenstraße 66 aufnehmen und dabei den öffentlichen Busverkehr der Linie 36 verdrängen, benötigen keine Haltestelle für mittelgroße, sondern für große Busse. Das Verfahren, einen privaten Busparkplatz im öffentlichen Raum an derart neuralgischer Position ohne Rücksprache zur Verfügung zu stellen, ist enorm fragwürdig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2541 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2644 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2173 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Knotenpunkt Siesmayerstraße/Ecke Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3720 entstanden aus Vorlage: OF 630/2 vom 28.02.2023 Betreff: Knotenpunkt Siesmayerstraße/Ecke Bockenheimer Landstraße Vorgang: OM 1688/17 OBR 2; ST 419/18 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Siesmayerstraße, zwischen Bockenheimer Landstraße und Siesmayerstraße Hausnummer 15, die Parkplätze zugunsten eines rot markierten Fahrradstreifens umzuwidmen. Die rote Markierung ist bis zum Schwenk auf den Bürgersteig fortzuführen; 2. zwischen Bockenheimer Landstraße und Grüneburgweg, in nördlicher und südlicher Richtung, sollten Fahrradpiktogramme aufgebracht werden. Begründung: Die Siesmayerstraße ist am Knotenpunkt zur Bockenheimer Landstraße von Kfz und Radfahrenden stark belastet. Insbesondere die aus Richtung Grüneburgweg kommenden Fahrradfahrenden nutzen aus Sicherheitsgründen auch den Gehweg, um an den häufig auftretenden Fahrzeugschlangen vor der Ampel zum Abbieger auf der Bockenheimer Landstraße zu gelangen. Auch Fahrradfahrende, die die Straße benutzen, werden ohne ausreichenden Abstand überholt und auch geschnitten. Radfahrende bewegen sich oft in der gefährlichen Dooring-Zone neben den parkenden Fahrzeugen. Bei einer Verkehrszählung im Jahr 2017 wurden die Verkehrsströme von Rad und Kfz auch am Knotenpunkt Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße gemessen. In der Stellungnahme vom 23.02.2018, ST 419, kann der hohe Anteil von Radfahrenden erkannt werden, der inzwischen sicherlich noch zugenommen hat. Aus diesen Gründen sind Radfahrende schützenswerter als parkende Fahrzeuge. Anlage: Auszug aus der ST 419: Einfädelung zur Bockenheimer Landstraße Richtung Bockenheimer Landstraße Richtung Grüneburgweg Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1487 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1487) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2
Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3706 entstanden aus Vorlage: OF 224/15 vom 16.03.2023 Betreff: Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal Vorgang: M 23/23 In der Vorlage M 23 wird unter Ziffer 3. b) angegeben, dass auch aus dem Projekt PD 5.001048 - Baugebiet am Eschbachtal Mittel in Höhe von 300.000 Euro zur Finanzierung der Umgestaltung Eschersheimer Landstraße abgezogen werden sollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, - wie sich der Abzug der erwähnten Mittel auf die Durchführung des Baugebietes Am Eschbachtal (/Harheimer Weg) auswirkt; - welche zeitlichen Verzögerungen sich durch den Abzug der erwähnten Mittel für das Baugebiet ergeben; - wie und wann diese abgezogenen Mittel für das Baugebiet wieder ausgeglichen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 23 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1310 Aktenzeichen: 66-0
Zusätzliche öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 9 im Toilettenkonzept berücksichtigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3689 entstanden aus Vorlage: OF 474/9 vom 26.02.2023 Betreff: Zusätzliche öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 9 im Toilettenkonzept berücksichtigen Vorgang: OM 1264/21 OBR 9; ST 2470/22; M 174/22 In der Sitzung des Ortsbeirates am 16.02.2023 berichtete Frau Stadträtin Weber, dass weitere Prüfanträge für Standorte öffentlicher Toiletten im Ortsbezirk 9 entgegengenommen werden können. Der Magistrat wird deshalb gebeten, entlang der A-Linie an der Eschersheimer Landstraße einen weiteren Standort für eine öffentliche Toilettenanlage zu prüfen. Dieser könnte am Umstiegspunkt an der Station "Hügelstraße" sinnvoll platziert werden. Begründung: In den derzeitigen Planungen des Toilettenkonzepts ist der Ortsbezirk 9 bisher noch ein fast weißes Blatt. Das Ziel des Toilettenkonzepts, im Radius von etwa 600 Metern je eine öffentliche Toilette erreichbar zu machen, wird hier in keiner Weise erreicht. Insbesondere an der sehr stark frequentierten A-Linie entlang der Eschersheimer Landstraße ist aber ein Bedarf an öffentlichen Toiletten gegeben und wurde gegenüber dem Ortsbeirat auch schon mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern eingefordert. Daher wird der Magistrat gebeten, diese Versorgungslücke zwischen dem Alleenring und der Station "Am Weißen Stein" zu schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1264 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2470 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Antrag vom 21.05.2023, OF 546/9 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3991 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 727 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zusätzliche Mülleimer für den Stadtteil Dornbusch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3691 entstanden aus Vorlage: OF 476/9 vom 26.02.2023 Betreff: Zusätzliche Mülleimer für den Stadtteil Dornbusch Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Carl-Goerdeler-Straße (im Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße und Mierendorffstraße) sowie auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich der Hausnummern 252 und 322 zusätzliche, größere und krähensichere Mülleimer aufzustellen und diese häufiger zu leeren . Begründung: Durch die Ansiedlung verschiedener gastronomischer Betriebe, die einen hohen Anteil an Take-away-Verkäufen haben, kommt es im genannten Bereich zu einem Mehraufkommen von Müll (z. B. Verpackungen und Essensreste). Dessen Entsorgung sowie des Mülls rund um den Wochenmarkt in der Carl-Goerdeler-Straße soll durch weitere Mülleimer in diesem Bereich gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1066 Antrag vom 08.02.2024, OF 669/9
Verpackungsmüll im Umfeld des Hauses Dornbusch
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2023, OF 477/9 Betreff: Verpackungsmüll im Umfeld des Hauses Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadt wird gebeten um das Haus Dornbusch und an der Eschersheimer Landstraße zwischen der Kreuzung Am Dornbusch und der Fritz Tarnow Straße zusätzliche und vor allem größere Abfallbehälter aufzustellen und diese auch häufiger zu leeren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 477/9 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenSicherheitszaun und Sichtschutz an neuen Fußgängerbrücken über die Bahntrasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3564 entstanden aus Vorlage: OF 452/9 vom 30.01.2023 Betreff: Sicherheitszaun und Sichtschutz an neuen Fußgängerbrücken über die Bahntrasse Die beiden neuen Brücken für Fußgänger in Höhe der Maybachstraße/Eschersheimer Landstraße und Am Grünen Graben über die Bahntrasse der S 6 im Ortsbezirk benötigen dringend aus optischen und sicherheitstechnischen Gründen zusätzliche Anbauten. Der Magistrat wird gebeten, an den beiden Fußgängerbrücken jeweils an den nördlichen Seiten optische Sichtschutzvorrichtungen für die direkten Anwohner zu errichten. Der Sichtschutz soll aber nicht zur Beschattung oder ähnlichen Beeinträchtigungen führen. Zusätzlich bedarf es ebenfalls auf der nördlichen Seite der Brücke Höhe Maybachstraße/Eschersheimer Landstraße sowie nordwestlich am Birkenholzweg aus Sicherheitsgründen einer Absperrung, damit das direkt angrenzende Wohngebäude nicht erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1177
Fokussierte Verkehrskontrollen der Busschleuse im Grüneburgweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3554 entstanden aus Vorlage: OF 596/2 vom 27.01.2023 Betreff: Fokussierte Verkehrskontrollen der Busschleuse im Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ordnungsbehörden anzuweisen, bei ihren Verkehrskontrollen im Westend einen verstärkten Fokus auf die Einhaltung der geltenden Durchfahrtsregeln für Pkw an der Busschleuse (Kreuzung Grüneburgweg/Feldbergstraße/Wolfgangstraße) zu legen. Begründung: In der Bürgerfragestunde vom 23.01.2023 berichteten Bürgerinnen und Bürger wiederholt von Verstößen gegen die im Zuge der Umgestaltung des Grüneburgweges neuaufgestellten Durchfahrtsregeln. Ein Ortsbeiratsmitglied hat das entsprechende Verhalten ebenfalls mehrfach feststellen können. Der Ortsbeirat erhofft sich von einer verstärkten Kontrolle der genannten Stelle langfristig eine zuverlässigere Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1255 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1255) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Verkehrssituation in der Leerbachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3556 entstanden aus Vorlage: OF 598/2 vom 27.01.2023 Betreff: Verkehrssituation in der Leerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen hinsichtlich der Verkehrssituation in der Leerbachstraße bei Eignung umzusetzen: 1. auf dem Grüneburgweg in Abstimmung mit den betroffenen Gewerbeunternehmen vor der Mc-Paper Filiale einen Lieferantenparkplatz zum Be- und Entladen der Postpakete einzurichten, dieser könnte von der DM-Drogerie zugleich mitgenutzt werden, 2. zu veranlassen, dass die Ordnungsbehörden der Leerbachstraße mehr Aufmerksamkeit schenken und auf dem Geh- und Radweg falschparkende Pkw sowie die im absoluten Halteverbot stehenden entsprechend zu sanktionieren. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung eines Bewohners der Leerbachstraße. Auf dem Grüneburgweg liegt eine McPaper-Filiale mit angeschlossenem DHL-Umschlagplatz. Die Lkws (Lieferung und Abholung) halten allerdings nicht auf dem Grüneburgweg, sondern nutzen auf der Rückseite des Gebäudes einen Durchgang in die Leerbachstraße. Entweder wird auf dem Fahrradweg gehalten oder auf dem Fußgängerweg. Dies führt zur häufigen Blockade der schmalen Leerbachstraße und entsprechende Staus. Beim anstehenden Umbau des Grüneburgweges und der stärkeren Verlagerung des Pkw-Verkehrs in die Leerbachstraße wäre eine solche Blockade durch anliefernden Lkw-Verkehr sinnvollerweise zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1251 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1251) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Glascontainerstandorte im Umfeld des Haus Dornbusch
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2023, OF 451/9 Betreff: Glascontainerstandorte im Umfeld des Haus Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit dem Glascontainerstandortberater und einem Mitarbeiter des ASE zu organisieren. Begründung: Im Umfeld des Haus Dornbusch gibt es drei störende Glascontainerstandorte mit insgesamt vier Glascontainern und einem Altkleidercontainer. Bezüglich des Glasbehälters am Blumengeschäft in der Ladenzeile an der Eschersheimer Landstraße gab es die Zusage für eine Umsetzung, die bis dato noch nicht erfolgt ist. Vor der Dornbuschkirche stehen drei Container im Einmündungsbereich der Carl-Goerdeler-Straße die die Sicht versperren, was aus Gründen der Verkehrssicherheit gerade vor einer Schule bedenklich ist. Außerdem behindern sie die angestrebte Umgestaltung des Platzes. Auch beim dritten Standort auf dem Grünstreifen der Bertramstraße im Einmündungsbereich zum Marbachweg wurde um Umsetzung gebeten. Idealerweise wäre eine unterirdische Lösung anzustreben, wofür der Ortsbeirat bereits Finanzmittel beschlossen hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 451/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz der Begründung das Wort "drei" durch das Wort "vier" und das Wort "vier" durch das Wort "fünf" ersetzt und im fünften Satz nach dem Wort "Marbachweg" die Worte "sowie der Eduard-Rüppell-Straße" ergänzt werden. Abstimmung: CDU, 1 SPD, LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenUmwandlung der Buslinie 64 in eine Metrobuslinie sowie Einrichtung einer Vorrangschaltung auf dieser Route
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3421 entstanden aus Vorlage: OF 729/1 vom 06.01.2023 Betreff: Umwandlung der Buslinie 64 in eine Metrobuslinie sowie Einrichtung einer Vorrangschaltung auf dieser Route Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 64 im Vorlaufbetrieb der Lückenschlussuntersuchung (Verbindung Hbf - Westend - Ginnheim) zum Fahrplanwechsel Winter 2023/ Sonntag, 10. Dezember 2023, in eine 1. Metrobuslinie (24-Stunden-Verkehr) umzuwandeln (analog der Linie 58 im Frankfurter Westen) sowie eine 2. Vorrangschaltung auf der Route einzurichten. Begründung: Die Busse der Linie 64 (Hauptbahnhof - Alte Oper - Kronberger Straße/Grüneburgweg - UniCampus Westend - Ginnheim) verkehren zu selten (bis 20:00 Uhr im 15-Minuten-Takt, danach im 30-Minuten-Takt, letzte Fahrt 00:55 Uhr ab FFM Hbf, erste Fahrt 04:59 Uhr, danach wieder im 30-Minuten-Takt). An Sonntagen ganztägig im 30-Minuten-Takt. Es kommt immer wieder zu Verspätungen und Ausfällen von Bussen, die in Ermangelung digitaler Anzeigen an vielen Bushaltestellen von den Fahrgästen nicht überblickt werden können. Auch erscheint die o. g. Strecke teilweise durch sehr hohes Fahrgastaufkommen überlastet. Das ist auf dieser sehr essenziellen und hoch frequentierten Strecke eine Situation, die schnellstmöglich geändert werden sollte. Die Vorrangschaltung soll zudem dazu beitragen, dass Verspätungen und Ausfälle aufgrund von Staus insbesondere in den Hauptverkehrsstunden vermieden werden. Im Zuge der Entscheidung der Verantwortlichen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in Frankfurt und dem damit einhergehenden Ausbau von Radwegen wurde den Bürgerinnen und Bürgern zugesagt, dass der ÖPNV verbessert und ausgebaut wird. Die Verkehrswende sei oberste Priorität. Eine Verbesserung ist aus Sicht des Ortsbeirats bisher nicht zu verzeichnen. Vielmehr verschärft sich die Situation u. a. aufgrund von Personalmangel beim RMV noch weiter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1203 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92-11
Umwandlung der Buslinie 64 in eine Metrobuslinie sowie Einrichtung einer Vorrangschaltung auf dieser Route
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3439 entstanden aus Vorlage: OF 574/2 vom 09.01.2023 Betreff: Umwandlung der Buslinie 64 in eine Metrobuslinie sowie Einrichtung einer Vorrangschaltung auf dieser Route Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 64 im Vorlaufbetrieb der Lückenschlussuntersuchung (Verbindung Hauptbahnhof - Westend - Ginnheim) zum Fahrplanwechsel Winter 2023/Sonntag, 10. Dezember 2023, in eine 1. Metrobuslinie (24-Stunden-Verkehr) umzuwandeln (analog der Linie 58 im Frankfurter Westen) sowie eine 2. Vorrangschaltung auf der Route einzurichten. Begründung: Die Busse der Linie 64 (Hauptbahnhof - Alte Oper - Kronberger Straße/Grüneburgweg - Campus Westend - Ginnheim) verkehren zu selten (bis 20:00 Uhr im 15-Minuten-Takt, danach im 30-Minuten-Takt, letzte Fahrt 00:55 Uhr ab Frankfurt Hauptbahnhof, erste Fahrt 04:59 Uhr, danach wieder im 30-Minuten-Takt). An Sonntagen verkehren sie ganztägig im 30-Minuten-Takt. Es kommt immer wieder zu Verspätungen und Ausfällen von Bussen, die in Ermangelung digitaler Anzeigen an vielen Bushaltestellen von den Fahrgästen nicht überblickt werden können. Auch erscheint die o. g. Strecke teilweise durch sehr hohes Fahrgastaufkommen überlastet. Das ist auf dieser sehr essenziellen und hoch frequentierten Strecke (einzige direkte Verbindung des Westends östlich der Bockenheimer Anlage mit dem Hauptbahnhof) eine Situation, die der Ortsbeirat schnellstmöglich ändern will. Die Vorrangschaltung soll zudem dazu beitragen, dass Verspätungen und Ausfälle aufgrund von Staus insbesondere in den Hauptverkehrsstunden vermieden werden. Im Zuge der Entscheidung der Verantwortlichen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in Frankfurt und dem damit einhergehenden Ausbau von Radwegen wurde den Bürgerinnen und Bürgern zugesagt, dass der ÖPNV verbessert und ausgebaut wird. Die Verkehrswende sei oberste Priorität. Eine Verbesserung ist aus Sicht des Ortsbeirates bisher nicht zu verzeichnen. Vielmehr verschärft sich die Situation u. a. aufgrund von Personalmangel beim RMV noch weiter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1273 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1273) vorgelegt hat.
Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Platz vor dem Haus Dornbusch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3381 entstanden aus Vorlage: OF 414/9 vom 07.01.2023 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Platz vor dem Haus Dornbusch Bei der Vorstellung der Pläne für die Ringstraßenbahn wurde ersichtlich, dass in diesem Zuge eine Fläche des Platzes vor dem Haus Dornbusch in Anspruch genommen werden soll. Ebenso wird eine neue Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger der Eschersheimer Landstraße eingeplant. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, bei der weiteren Planung für einen Umbau des Platzes vor dem Haus Dornbusch so vorzugehen, dass keine zeitliche oder bauliche Abhängigkeit zu den Planungen und Umbauten für die Ringstraßenbahn entsteht, sondern dieser Bereich für einen zweiten Bauabschnitt vorgesehen wird, an den die zu aktualisierende Planung für den restlichen Bereich anschließen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1088 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 39 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0
Fußgängerquerung über die Eschersheimer Landstraße in Höhe des Sinaiparks
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2023, OF 418/9 Betreff: Fußgängerquerung über die Eschersheimer Landstraße in Höhe des Sinaiparks Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten einen Ortstermin mit ASE und Straßenverkehrsamt am Ausgang der Klimsch-Anlage auf Höhe der neuen Ampelanlage zu organisieren. Begründung: An der stadteinwärts führenden Fahrbahn der Eschersheimer Landstraße kam es kürzlich zu einem Verkehrsunfall direkt vor der neuen Ampelanlage. Grund könnte die unübersichtliche Bauweise der überbreiten Fußgängerinsel am Gleiskörper sein. Die eigentliche Unfallstelle direkt an der Fahrbahn-Verschwenkung ist wieder provisorisch mit rotweißen Baustellenbarken gesichert. Auch die Parksituation vor der Apotheke ist mehr als unbefriedigend, da es obwohl zugesagt, so gut wie keine Kurzzeithaltemöglichkeiten für die Kunden der der Apotheke gibt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 418/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenGefährliche Situation für Fußgänger am Grüneburgweg und Im Trutz Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2023, OF 557/2 Betreff: Gefährliche Situation für Fußgänger am Grüneburgweg und Im Trutz Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Gefahrensituation für Fußgänger an der Straßenecke Grüneburgweg / Im Trutz (vor dem Fischgeschäft) entschärft werden kann, die in folgendem Fehlverhalten zahlreicher Radfahrer besteht: Radfahrer, die im Grüneburgweg aus östlicher Richtung kommend nach links in die Straße Im Trutz einbiegen wollen, nutzen dafür sehr häufig (mehrfach am Tag) den auf dem folgenden Foto rot markierten Weg: von der Fahrbahn quer über den Fußgängerüberweg (bei jeder beliebigen Ampelschaltung), auf den Bürgersteig vor dem Eingang zum Fischgeschäft, quer über den Bürgersteig, und weiter neben der Fußgängerampel über den Trutz in diesen in südlicher Richtung. (Fotoquelle: Antragsteller) Dabei fahren die Radfahrer immer mit sehr hoher Geschwindigkeit, und achten niemals auf die Fußgänger, weil sie zur Eigensicherung nur den Autoverkehr im Blick haben. Diese Fahrweise ist auch immer wieder mit Lastenrädern beobachtet worden. Explizit wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch geeignete Plazierung von gestaffelten Sperrgittern - die für Fußgänger incl. Rollstuhlfahrer passierbar gestellt sind - das Problem dauerhaft gelöst werden kann. Der Antragsteller ist gern bereit, dazu einen detaillierten Vorschlag zu unterbreiten. Begründung: Fußgänger erwarten nicht, daß plötzlich von der Straße her ein rasender Radfahrer über den Gehweg geschossen kommt. Meist fahren die Radfahrer in wenigen Zentimetern Abstand an den Fußgängern vorbei, die sich häufig nur durch eine Sprung zur Seite in Sicherheit bringen können - auch vom Antragsteller so erlebt. Die gefährliche Fahrweise wird auch im Dunkeln und ohne Licht regelmäßig genutzt - ebenfalls vom Antragsteller so erlebt; sein Protest wurde vom Radfahrer quittiert mit dem Satz: "Nun seien sie doch nicht so unfreundlich". Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 557/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenTemporäre Begrünung - Grüneburgweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2023, OF 556/2 Betreff: Temporäre Begrünung - Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt der temporären Projektphase "Fahrradfreundliche Nebenstraße - Grüneburgweg" die angedachte temporäre Begrünung in Form von Pflanzkübeln etc. realisiert wird. Begründung: Den öffentlich vorgestellten Präsentationen des Magistrats zum derzeitig in der Umsetzungsphase befindlichen Projekt ist zu entnehmen, dass eine temporäre Begrünung mit Pflanzkübeln und weiteren Maßnahmen geplant ist. Auf dem in der Projektphase weiter fortgeschrittenen Oeder Weg sind diese Begrünungsmaßnahmen zum Ende letzten Jahres bereits umgesetzt worden. Dementsprechend möchte der Ortsbeirat 2 genauer wissen, ab wann dies auch im Westend geschieht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 556/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 556/2 wird bis zur Sitzung am 08.05.2023 zurückgestellt, da am 28.03.2023 ein Gespräch im zuständigen Amt stattfinden wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 556/2 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenToilettenkonzept im Ortsbezirk 9: Ginnheim priorisieren, Dornbusch nicht vergessen! Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.12.2022, OA 294 entstanden aus Vorlage: OF 406/9 vom 20.10.2022 Betreff: Toilettenkonzept im Ortsbezirk 9: Ginnheim priorisieren, Dornbusch nicht vergessen! Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Prüfung der Einrichtung einer öffentlichen Toilette an der Haltestelle "Ginnheim", wie in dem Vortrag vom 04.11.2022, M 174 unter Punkt l) genannt, zu streichen. Stattdessen ist die Errichtung einer Toilettenanlage in der Liste unter Punkt c) wie folgt zu ergänzen: "19. VGF-Station Ginnheim: Bestands- oder Systemtoilette"; 2. die Einrichtung einer öffentlichen WC-Anlage im Stadtteil Dornbusch unter Punkt c) wie folgt zu ergänzen: "20. Am Haus Dornbusch: Bestands-, Vertrags- oder Systemtoilette". Begründung: Zu 1.: Der Ortsbeirat hat den Bedarf bereits seit Längerem erkannt und beantragt. Der Magistrat hatte auf das Toilettenkonzept verwiesen. Dieses sieht jedoch nur eine Prüfung vor. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordneten, die Priorisierung gegenüber der Ursprungsfassung der Vorlage M 174 zu erhöhen. Hintergrund: Es handelt sich hier bereits um einen stark frequentierten Umstiegsknotenpunkt, der durch zusätzliche ÖPNV-Haltestellen im Zuge des Ausbaus der Strecken der S 6 und der U 4 noch deutlich ausgebaut wird. Die nächste öffentliche Toilette befindet sich zwar im Luftlinienumkreis des Wasserspielplatzes Niddapark; für die Versorgung dieses Standorts ist sie jedoch nicht geeignet, da die durch die Bahnstrecke eingeschränkte Wegebeziehung circa zweieinhalb Kilometer Umweg (Hin- und Rückweg zum Bahnhof Ginnheim) erfordert. Außerdem könnten bestehende Anlagen der VGF am Bahnhof erweitert werden. Zu 2.: Die Bedarfsanalyse des ABI zeigt im Ergebnisbericht einen Bedarf an der Kreuzung Miquelallee/Eschersheimer Landstraße und in der Nähe der Kreuzung Marbachweg/Eschersheimer Landstraße auf. Beide Bedarfe wurden bei den Maßnahmen, die in der Magistratsvorlage genannt werden, nicht berücksichtigt. Da der Ortsbeirat seit Jahren auf eine Aufwertung des öffentlichen Raums im Bereich "Haus Dornbusch" drängt, sich hier bereits öffentliche Gebäude befinden und ein erfolgreich etablierter Wochenmarkt stattfindet, sieht der Ortsbeirat diesen Standort als gute Option für die Installation einer öffentlichen Toilette und verweist auf die hohe Zahl von Menschen, die an dieser Stelle den ÖPNV nutzen, den Einzelhandel frequentieren oder sich im öffentlichen Raum aufhalten, denen diese Maßnahme zugutekäme. Leider blieb der Vortrag auch eine Antwort schuldig, warum die identifizierten Bedarfe nicht berücksichtigt werden sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 238 Bericht des Magistrats vom 15.01.2024, B 29 Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 354 Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 186 Bericht des Magistrats vom 26.06.2025, B 241 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 21 Herr Alexander Bauer von der Frankfurter Behinderten-ArbeitsGemeinschaft (FBAG) erhält im Rahmen der Debatte als sachkundiger Bürger das Wort. Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE,SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie LINKE. und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.02.2023, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 174 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 277 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 286 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 294 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 300 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 318 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 320 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2023, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 8. Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU und AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318, OA 320 und OA 329 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 8. a) Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Shehata, Schenk, Yildiz, Momsen und Wollkopf sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme bei Ablehnung des baulichen Standards eines gemeinsamen Waschbereiches) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2950, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023
Am Lindenbaum: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße erlauben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3278 entstanden aus Vorlage: OF 391/9 vom 30.01.2022 Betreff: Am Lindenbaum: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße erlauben Der Magistrat wird gebeten, das Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße im westlichen Teil der Straße Am Lindenbaum zu erlauben. Die Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum/Kleinschmidtstraße ist fahrradfreundlich ausgebaut. Allerdings ist es dem Fahrradverkehr nicht erlaubt, von der Eschersheimer Landstraße kommend weiter auf der Straße Am Lindenbaum zur Kreuzung Nußzeil/Denhardtstraße zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 893 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5024 Aktenzeichen: 32-1
Baumfällung Leimenrode 29
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3267 entstanden aus Vorlage: OF 422/3 vom 22.11.2022 Betreff: Baumfällung Leimenrode 29 Vorgang: V 564/22 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welchen Grundlagen eine Genehmigung zur Baumfällung auf dem Grundstück Leimenrode 29 erteilt wurde. Darüber hinaus wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie ist die Baumfällung einer naturnahen Fläche, bestehend aus einem Ensemble von Bäumen und Sträuchern, unmittelbar an einer Grundstücksgrenze und im Bereich der Abstandsfläche zu den Nachbargrundstücken zu erklären, im Hinblick auf den ausdrücklichen Schutz naturnaher Flächen im Bereich der Innenstadt? 2. Welche Argumente sprachen für das Erteilen der Genehmigung zur Baumfällung, wenn laut der Unteren Naturschutzbehörde Laubbäume einen besonderen Schutz genießen und der Baumbestand zur Verbesserung des Klimas (Stichwort Abkühlung), insbesondere im Innenstadtgebiet, zu erhalten und zu vergrößern ist? 3. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, in Zukunft solche Kahlschläge der wenigen noch erhaltenen Streifen von Natur im Nordend zu verhindern? Begründung: Am 02.11.2022 wurde eine komplette Reihe von Laubbäumen, Sträuchern und Gehölzen im unmittelbaren Grundstücksgrenzbereich zwischen dem Grundstück Leimenrode 29 und den Grundstücken der Finkenhofstraße 23 bis 27 gerodet. Die Fläche ist circa 30 Meter lang und fünf Meter breit. Auf dem Grundstück Leimenrode 29 entsteht der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 24 Wohneinheiten inklusive Tiefgarage (28 Stellplätze) nach Abbruch eines Bürogebäudes aus den 1960er-Jahren. Im Bauantrag sind diese Bäume, laut Bericht einer betroffenen Bürgerin, als "im Bestand zu erhalten" eingetragen. So ist der Bauantrag von der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt 2021 genehmigt worden. Die Bauaufsicht war nach eigenem Bekunden am 09.11.2022, also eine Woche nach Kahlschlag, nicht über das Fällen dieser Bäume informiert. Der Kahlschlag aller Bäume erfolgte ohne Vorankündigung für die betroffene Nachbarschaft, in deren Gärten die Bäume reichten, da sie unmittelbar an der Grundstücksgrenze standen. Die naturnahe Fläche beherbergte bis zu diesem Zeitpunkt Eichhörnchen, Eichelhäher, Buntspechte und Grünspechte, Mäusebussarde, Fledermäuse, Rotkehlchen, Kohl- und Blaumeisen etc. Für den Innenstadtbereich handelte es sich um einen äußerst seltenen Streifen von Natur, wie ein Wald, im Gegensatz zu den klassischen Straßenbäumen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.12.2022, V 564 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 659 Aktenzeichen: 63 0
Gefährlichen Schulweg an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Miquelallee entschärfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3266 entstanden aus Vorlage: OF 421/3 vom 08.11.2022 Betreff: Gefährlichen Schulweg an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Miquelallee entschärfen Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich einen Ortstermin mit der Schulwegkommission unter Beteiligung der Ortsbeiräte 2 und 3 durchzuführen, um die gefährliche Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Miquelallee und dort insbesondere den hochgefährlichen Rechtsabbiegerverkehr von Westen aus der Miquelallee in die Eschersheimer Landstraße zu entschärfen. Begründung: Die Situation für Fußgänger und Fahrradfahrer an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Miquelallee ist sehr gefährlich. Hier besteht dringender Handlungsbedarf! Die Problematik ist eine Folge der Tatsache, dass Fußgänger und Fahrradfahrer gleichzeitig mit den abbiegenden Autos und Lkw grünes Signal haben. Die Autos und Lkw biegen von der Miquelallee stadteinwärts rechts ab, während gleichzeitig die Fahrradfahrer geradeaus fahren und Fußgänger die Eschersheimer Landstraße auf dem Fußgängerüberweg überqueren. Aufgrund dieser Konstellation entstehen immer wieder sehr gefährliche Situationen für alle Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß, per Roller oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, auch für viele Kinder auf dem Schulweg. Diese Stelle sollte so schnell wie möglich von der Schulwegkommission begutachtet werden, um einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 946 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2263 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1175 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1
Kreuzungsbereich Hansaallee/Fürstenbergerstraße entschärfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3311 entstanden aus Vorlage: OF 548/2 vom 10.11.2022 Betreff: Kreuzungsbereich Hansaallee/Fürstenbergerstraße entschärfen Der Magistrat wird gebeten, zugunsten der Verkehrssicherheit von Schulkindern zu Fuß und mit dem Fahrrad sowie dem Fahrradverkehr im Allgemeinen, die Kreuzung Hansaallee/Ecke Fürstenbergerstraße aufgrund des hohen Aufkommens des motorisierten Verkehrs neu zu gestalten. Die Kreuzung ist laut dem Schulwegplan Kreuzungspunkt sehr vieler Wegebeziehungen der sechs in der Nähe befindlichen Schulen. Da die Kreuzung vier Zu- und Abfahrten vorhält, entstehen bei hohen Verkehrsaufkommen, bei der Rechts-vor-Links-Regelung in einer Tempo-30-Zone, unüberschaubare Situationen, die manche Verkehrsteilnehmende überfordern bzw. andere Verkehrsteilnehmende gefährden. Bei dieser Gemengelage gibt es keine einfache Lösung, daher soll bei einer Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt sowie Schulleiterinnen und Schulleiter der umliegenden Schulen, Anwohnenden und dem Ortsbeirat nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden . Zur Terminfindung sollen die Ämter auf den Ortsvorsteher zugehen. Ergebnisse der Ortsbegehung sollen dem Ortsbeirat zeitnah vorgestellt werden. Begründung: Bei einem Treffen mit mehreren Eltern von Schulkindern konnte nach Schulschluss besichtigt werden, was es heißt, als Schulkind die Kreuzung zu Fuß oder mit dem Rad zu queren. Eine Querung war oftmals nicht auf direktem Wege, sondern nur im "Zickzack" möglich, da manche Fahrzeugführende oft nicht mit den Vorfahrtsregeln zurecht kamen bzw. das Recht des Stärkeren in Anspruch nahmen. Gerade der Zulauf von Fahrzeugen aus der von Norden kommenden Hansaallee trägt besonders zu dem erhöhten Verkehrsaufkommen bei, da die Hansaallee in südlicher Richtung gerne als Abkürzung genutzt wird, um z. B. die Eschersheimer Landstraße in Richtung Nordend zu überqueren. Luftaufnahme 2020 Anlage 1 (ca. 129 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1071 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Bereich Zebrastreifen Fürstenbergerstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße und Hansaallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3312 entstanden aus Vorlage: OF 549/2 vom 10.11.2022 Betreff: Bereich Zebrastreifen Fürstenbergerstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße und Hansaallee Der Magistrat wird gebeten, zugunsten der Verkehrssicherheit von Schulkindern und Erwachsenen auf der Fürstenbergerstraße, Richtung Eschersheimer Landstraße und vor der Kreuzung auf der Hansaallee, die folgenden Maßnahmen zur Einhaltung der Abstandsregel fünf Meter vor einem Zebrastreifen (Schulweg) umzusetzen: 1. Auf der Fürstenbergerstraße/Ecke Hansaallee in Richtung Eschersheimer Landstraße, vor dem Zebrastreifen (Schulweg) entsprechend der STVO, ist der fünf-Meter-Abstand zu gewährleisten. Hierzu sind vor dem Zebrastreifen die schraffierten Flächen entsprechend zu erweitern und durch Poller oder besser noch durch Fahrradbügel vor einem illegalen Parken zu schützen. 2. Auf der von Süden kommenden Hansaallee, vor der Kreuzung Fürstenbergerstraße, vor dem Zebrastreifen (Schulweg) entsprechend der STVO, ist der fünf-Meter-Abstand zu gewährleisten. Hierzu sind vor dem Zebrastreifen die schraffierten Flächen entsprechend zu erweitern und durch Poller oder besser noch durch Fahrradbügel vor einem illegalen Parken zu schützen. 3. Die schon ziemlich verblichenen Straßenmarkierungen (schraffierte Flächen und Haltelinien) in den genannten Bereichen sind zu erneuern. Begründung: Mehrere Eltern von Schulkindern berichten von Problemen ihrer Kinder bei der Überquerung der beiden genannten Zebrastreifen, bedingt durch den geringen Abstand zwischen parkenden Fahrzeugen auf den davor liegenden schraffierten Flächen. Diese schraffierten Flächen werden extrem häufig von parkenden Fahrzeugen zugeparkt und versperren die Sicht auf den Zebrastreifen (Schulweg) und gefährden dadurch die Schulkinder auf dem (Rück-) Weg zu ihrer Schule. Entsprechende Vorfälle waren bei einer Besichtigung durch ein Ortsbeiratsmitglied zu beobachten. Der von der STVO geforderte Abstand von fünf Metern zwischen Fahrzeugen und dem Zebrastreifen wird derzeit nicht eingehalten. Anlage: Blick Hansaallee Richtung Eschersheimer Landstraße Blick Hansaallee Blick Hansaallee/Fürstenbergerstraße Anlage 1 (ca. 129 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 755
Baumschutz bei Neubauvorhaben
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 423/3 Betreff: Baumschutz bei Neubauvorhaben In den letzten Monaten kam es immer wieder zu Anfragen aus der Bürgerschaft zur Fällung von Bäumen im Rahmen von Baumaßnahmen. Aktuell beschäftigen den Ortsbeirat ein Neubauprojekt in der Leimenrode bei dem eine ganze Reihe von Bäumen an der Nachbarschaftsgrenze des Baugrundstücks gefällt wurden und die Neubauplanung auf dem Grundstück Eschersheimer Landstraße 26-28, auf dem sich auch einige größere Bäume befinden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Wird bei Einreichung eines Bauantrages der aktuelle Baumbestand auf dem Grundstück erhoben? Wenn ja, in welcher Form? Luftbild, vor Ort Termin, Gutachten b) Welche Kriterien werden herangezogen wenn ein Fällantrag in Zusammenhang mit einem Neubauvorhaben eingereicht wird? c) Besteht die Möglichkeit bei Bauanträgen mit Baumbestand im Bereich von Nachbarschaftsgrenzen die Abstandsflächen zu vergrößern um den Baumbestand zu schützen? d) Gibt es aktuell im Nordend Anfragen zur Fällung von Bäumen, die die Standsicherheit von Häusern gefährden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 564 2022 Die Vorlage OF 423/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenErhöhtes Verkehrsaufkommen in der Finkenhofstraße durch die Sperrung im südlichen Oeder Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3115 entstanden aus Vorlage: OF 105/3 vom 07.10.2021 Betreff: Erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Finkenhofstraße durch die Sperrung im südlichen Oeder Weg Die Anwohnerinnen in der Finkenhofstraße berichten über ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in ihrer Straße, seitdem die südliche Einfahrt in den Oeder Weg aus Richtung Innenstadt kommend gesperrt wurde. Der Bürgersteig ist in dieser Straße sehr schmal, deshalb müssen Maßnahmen zum Schutz der Fußgänger und zur Sicherung des Gehwegs gegen das Befahren getroffen werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob der südliche Gehweg der Finkenhofstraße mit einer durchgängigen Pollerreihe gesichert werden kann; - alternativ dazu, ob die Parkanordnung in der Finkenhofs traße wechselweise auf der südlichen und der nördlichen Seite angeordnet werden kann; - wie der Zebrastreifen an der Einmündung der Eschersheimer Landstraße besser gesichert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 498 Aktenzeichen: 32 1
Radweg und Radfahrende im Marbachweg schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3145 entstanden aus Vorlage: OF 366/9 vom 16.10.2022 Betreff: Radweg und Radfahrende im Marbachweg schützen Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Planung für die Schließung der Radwegelücke auf der Eschersheimer Landstraße und der im Bereich der Haltestelle "Dornbusch" vorgesehenen Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen auch eine bauliche Trennung des ersten Abschnitts des Radwegs am Marbachweg (von der Eschersheimer Landstraße in Richtung Eckenheimer Landstraße, siehe Foto auf Seite 2 mit Markierung) in den Bereichen, in denen keine Parkplätze oder Einfahrten dahinter liegen, einzuplanen und umzusetzen. Hier kommt es zu sehr häufigen und gefährlichen Parkverstößen durch Pkw- und Lieferverkehr. Einer der bestehenden Parkplätze sollte in diesem Zuge für den Lieferverkehr reserviert werden, um hier eine legale Abhilfe zu schaffen. Ferner wird der Magistrat darum gebeten, auf der Sperrfläche in Höhe des Marbachwegs 361 Radbügel zu installieren, die zusätzliche Abstellmöglichkeiten für R äder unter anderem für die Kundschaft des umliegenden Gewerbes bieten würden. Begründung: Im Zuge der Planung und Umsetzung des neuen Radwegs auf der Eschersheimer Landstraße sollte auch diese leicht und ohne Nachteile für andere Verkehrsteilnehmende umsetzbare Maßnahme berücksichtigt werden, um die Sicherheit der Radfahrenden zu erhöhen - zumal durch den Ausbau des Radwegs hier auch mit einem erhöhten Aufkommen von Radfahrenden zu rechnen ist und sich der Radweg im Schulwegeplan befindet. Denkbar sind hier zum Beispiel KlickFix-Module. Zur Illustration der Häufigkeit der Parkverstöße sei auch auf das Luftbild aus dem Geoportal der Stadt Frankfurt auf Seite 2 verwiesen, in dem sich zwei Fahrzeuge auf dem Radstreifen befinden und zwei weitere die Sperrfläche als Parkplatz nutzen. Quelle: Geoportal.frankfurt.de (Luftbilder 2021) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 596 Aktenzeichen: 32 1
Baulandbeschluss in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2022, OF 418/3 Betreff: Baulandbeschluss in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, ob und wie sichergestellt ist, dass bei der Neubebauung des Grundstücks Eschersheimer Landstraße 28 der § 34 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baulandbeschluss der Stadt Frankfurt vom 23.1.2020 eingehalten werden. Begründung: Wie zu beobachten ist und gemäß Aussagen von Anliegern wird die oben genannte Adresse neu bebaut. Gemäß der Website des Bauträgers Swiss Life uf diesem 2.073 qm großen Grundstück hochwertiger Wohn- und Gewerberaum in bester Innenstadtlage entstehen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.09.2022, OF 385/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 544 2022 1. Die Vorlage OF 385/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 418/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 418/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenInteressen von Anwohnern am Grüneburgweg schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3100 entstanden aus Vorlage: OF 492/2 vom 19.09.2022 Betreff: Interessen von Anwohnern am Grüneburgweg schützen Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür zu sorgen, dass deutlich mehr Kontrollen durchgeführt werden, dass Anwohnerparkplätze im Bereich Grüneburgweg tatsächlich den Anwohnern zur Verfügung stehen und nicht von anderen Personen genutzt werden; 2. zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit Anwohnerparkplätze den Anwohnern am Grüneburgweg tatsächlich zur Verfügung stehen (und nicht von "Nicht-Anwohnern" zugeparkt sind). Begründung: Es liegt eine Beschwerde von Anwohnern im Grüneburgweg vor. Nach Einschätzung von Anwohnern im Grüneburgweg wird seit der Umgestaltung des Grüneburgwegs circa ein Drittel der Anwohnerparkplätze, insbesondere im mittleren Teil des Grüneburgwegs, von Verkehrsteilnehmern genutzt, die nicht in diesem Stadtbezirk wohnen. Außerdem kommt es häufig zu weiteren Regelverstößen, da parkende "Nicht-Anwohner" kein Parkticket erwerben (siehe Fotos mit Pkw ohne Anwohnerparkausweis und z. T. Kennzeichen nicht aus Frankfurt). Da durch die Umgestaltung des Grüneburgwegs außerdem Parkplätze weggefallen sind, müssen Anwohner häufig im Viertel kreisen, um einen Parkplatz zu finden. Dadurch kommt es zu zusätzlichen Verkehrsemissionen. Laut Auskunft der Städtischen Verkehrspolizei (Amt 36) am 13.09.2022 wurde der Bewohnerparkbereich 16 am Grüneburgweg zuletzt in der 34. Kalenderwoche (22.08.2022 bis 28.08.2022) im Spätdienst kontrolliert. Daher ist davon auszugehen, dass im besten Fall nur circa alle zwei bis drei Wochen solche Verkehrskontrollen am Grüneburgweg stattfinden. Eine höhere Überwachungsintensität könne die Städtische Verkehrspolizei aufgrund des hohen Beschwerdeaufkommens aus allen Teilen der Stadt nicht gewährleisten, siehe E-Mail vom 13.09.2022 als Anlage. Dies ist aus Sicht des Ortsbeirates nicht ausreichend, um die Interessen von Anwohnern, wohnortnah zu parken, ausreichend zu schützen. Auch kann diese Situation beispielsweise für Familien mit Kindern, ältere Menschen oder Personen mit gewissen Einschränkungen, insbesondere, wenn sie nicht berechtigt sind, auf Sonderparkplätzen, zu parken, zu einer großen Belastung werden. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, deutlich mehr Kontrollen durchzuführen, und ihn zu informieren, welche Maßnahmen er ergreift, damit Anwohnerparkplätze tatsächlich den Anwohnern zur Verfügung stehen. Fotos vom 14.09.2022: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1275 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1275) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Weiterführung des Grünen Ypsilons im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2022, OF 463/10 Betreff: Weiterführung des Grünen Ypsilons im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die zuständigen Ämter einzuladen, im Ortsbeirat 10 die Fortführung des Grünen Ypsilons im Ortsbezirk 10 vorzustellen. Begründung: Mit der anstehenden Fertigstellung der Querung der Eschersheimer Landstraße wird der Sinai-Park an das Grüne Ypsilon angeschlossen, wodurch dieses das Gebiet des Ortsbezirks 10 erreicht. Insofern ist eine Vorstellung des Gesamtkonzepts auch für den Ortsbezirk 10 geboten, über dessen Gebiet der vorgesehene Anschluss an den Lohrberg und seine Parks erfolgen soll. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 463/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenZügiger Rückbau E-Roller- und Radstellplätze am Grüneburgweg 95/Einfahrt in den Kreisverkehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 514/2 Betreff: Zügiger Rückbau E-Roller- und Radstellplätze am Grüneburgweg 95/Einfahrt in den Kreisverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über einen Zeitraum von 3 Monaten zu prüfen, ob die im Rahmen der Umgestaltung des Grüneburgweges am Grüneburgkreisel angelegten E-Roller- und Radstellplätze tatsächlich genutzt werden. Falls keine Nutzung erfolgt, sind diese zügig zurückzubauen und wieder als PKW-Parkplätze auszuweisen. Begründung: Die tatsächliche Nutzung der neuen Rad- und E-Roller-Stellplatzangebote ist bislang nicht Teil der wissenschaftlichen Begleitstudie der fahrradfreundlichen Umgestaltung des Grüneburgweges. Während manche zusätzlich geschaffene Radstellplätze durchaus rege genutzt werden, gibt es nach Hinweisen von Anwohnern an der Zufahrt des Grüneburgweges in den Grüneburgkreisel permanent leerstehende, ungenutzte E-Roller und Radstellplätze. Hier könnten wieder mindestens fünf dringend benötigte Parkplätze erstellt werden. Die Umgestaltungsmaßnahmen sollten sich an den Interessen und Bedürfnissen der Anwohner und Bürger orientieren. Bildbelege an auf der folgenden Seite. Sonntag, 16.10.22, 17.00 Uhr (Quelle: Bilder der Antragstellerin) Montag, 17.10.22, ca. 15.00 Uhr Weitere Fotos bringt die Antragfstellerin noch als Tischvorlage mit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.10.2022, OF 523/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 514/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 523/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 514/2 wird durch die Vorlage OF 523/2 ersetzt. 2. Die Vorlage OF 523/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
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S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 523/2 Betreff: Zügiger Rückbau E-Roller- und Radstellplätze am Grüneburgweg 95/Einfahrt in den Kreisverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über einen Zeitraum von 3 Monaten zu prüfen, ob die im Rahmen der Umgestaltung des Grüneburgweges am Grüneburgkreisel angelegten E-Roller- und Radstellplätze tatsächlich genutzt werden. Falls keine Nutzung erfolgt, sind diese zügig zurückzubauen und wieder als PKW-Parkplätze auszuweisen. Begründung: Die tatsächliche Nutzung der neuen Rad- und E-Roller-Stellplatzangebote ist bislang nicht Teil der wissenschaftlichen Begleitstudie der fahrradfreundlichen Umgestaltung des Grüneburgweges. Während manche zusätzlich geschaffene Radstellplätze durchaus rege genutzt werden, gibt es nach Hinweisen von Anwohnern an der Zufahrt des Grüneburgweges in den Grüneburgkreisel permanent leerstehende, ungenutzte E-Roller und Radstellplätze. Hier könnten wieder mindestens fünf dringend benötigte Parkplätze erstellt werden. Die Umgestaltungsmaßnahmen sollten sich an den Interessen und Bedürfnissen der Anwohner und Bürger orientieren. Bildbelege an auf der folgenden Seite. Sonntag, 16.10.22, 17.00 Uhr (Quelle: Bilder der Antragstellerin) Montag, 17.10.22, ca. 15.00 Uhr Montag, 31.10.22, ca. 17.00 Uhr Dienstag, 01.11.22, ca. 7.45 Samstag, 05.11.22 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.10.2022, OF 514/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 514/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 523/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 514/2 wird durch die Vorlage OF 523/2 ersetzt. 2. Die Vorlage OF 523/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
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