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Meine Nachbarschaft: Holzhausenstraße

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Idee

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hinweisschilder vor neuer Ampelanlage Klimsch-Anlage - Sinaipark

27.04.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3864 entstanden aus Vorlage: OF 505/9 vom 16.04.2023 Betreff: Hinweisschilder vor neuer Ampelanlage Klimsch-Anlage - Sinaipark Der Magistrat wird gebeten, die Autofahrer mit reflektierenden Baken auf die Verschwenkung der Fahrbahnen in Höhe des neuen Überganges Klimsch-Anlage- Sinaipark auf beiden Seiten der Eschersheimer Landstraße hinzuweisen. Begründung: Die Verschwenkung der Fahrbahnen wird von den meisten Kfz-Lenkern nicht oder zu spät gesehen. Es kommt regelmäßig fast zu Unfällen und ein Absperrgitter wurde bereits kaputtgefahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1713 Aktenzeichen: 66-7

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Haushalt 2023 Begrünung der Eckenheimer Landstraße 187 bis 201

20.04.2023 · Aktualisiert: 16.05.2023

Antrag vom 20.04.2023, OF 503/3 Betreff: Haushalt 2023 Begrünung der Eckenheimer Landstraße 187 bis 201 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Mittel zur Verfügung gestellt, die den Austausch des oberen Erdreichs auf den ehemaligen Parkplätzen der Eckenheimer Landstraße 187 bis 201 und die anschließende Bepflanzung ermöglichen. Begründung: Bereits Anfang November 2021 wurde der Beschluss gefasst, die Parkplätze im Bereich Eckenheimer Landstraße 187 bis 201 zum Schutz der Bäume aufzulösen. Leider bestehen die Flächen weiterhin aus Schotterplätzen anstatt aus begrüntem Erdreich, das der Versickerung von Regenwasser förderlich wäre. Um starker Überhitzung der Stadt im Sommer vorzubeugen, ist die Begrünung jeder möglichen Fläche dringend notwendig. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Etatanregung EA 119 2023 Die Vorlage OF 503/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Haushalt 2023 Nachbarschaftsbüro Eckenheim

17.04.2023 · Aktualisiert: 15.05.2023

Antrag vom 17.04.2023, OF 566/10 Betreff: Haushalt 2023 Nachbarschaftsbüro Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2023 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit im Nachbar-schaftsbüro Eckenheim, Eckenheimer Landstraße 326, sicherstellen zu können. Die letztlich pro Jahr hierfür zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur zweckgebunden für dieses Nachbarschaftsbüro verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Begründung: Gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 10 am 02.05.2023, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 91 2023 Die Vorlage OF 566/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Haushalt 2023 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03: Verkehrsanlagen Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße

17.04.2023 · Aktualisiert: 23.05.2023

Antrag vom 17.04.2023, OF 275/8 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03: Verkehrsanlagen Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 sind auskömmliche Mittel für die Sanierung der Heddernheimer Landstraße zwischen U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße einzustellen. Priorität hat dabei die grundhafte Erneuerung des Kreuzungsbereiches Heddernheimer Landstraße/Dillenburger Straße in Höhe der Abfallverbrennungsanlage (AVA). Begründung: Die Heddernheimer Landstraße ist in ihrem Abschnitt zwischen Stadtbahnstation "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße eine stark befahrene Gewerbestraße, insbesondere durch die Fahrzeuge der FES und den von der AVA abfahrenden Schwerlastverkehr Richtung Rosa-Luxemburg-Straße oder Eschersheimer Landstraße. Vor allem der Straßenbelag der Aufstellflächen im Kreuzungsbereich in Höhe der AVA ist in sehr schlechtem Zustand, was für die Verkehrssicherheit abträglich ist. Da die Straße auch eine bedeutende Radroute von Niederursel in Richtung Stadtmitte ist, ist sie in einem ansprechenden Zustand zu versetzen. Aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Straßenarbeiten für die Erweiterung des Stromnetztes ist mit einer zusätzlichen Verschlechterung zu rechnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 106 2023 Die Vorlage OF 275/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Marbachweg/Am Dornbusch: Verkehrliche Anforderungen

17.04.2023 · Aktualisiert: 12.05.2023

Antrag vom 17.04.2023, OF 503/9 Betreff: Marbachweg/Am Dornbusch: Verkehrliche Anforderungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. wie viele Einsatzfahrten der Feuerwehr täglich/monatlich/jährlich über den Marbachweg zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße sowie über die Straße Am Dornbusch geführt wurden, 2. ob es eine Häufung der Einsatzfahrten zu bestimmten Tageszeiten gibt. Die Zahlen mögen für die genannten Straßenabschnitte getrennt ermittelt werden. Begründung: Bei der Beschlussfassung über den Bau einer Ringstraßenbahn über die o.g. Straßenabschnitte ist zu berücksichtigen, dass es sich bei diesen um eine bedeutende Wegstrecke für die Einsatz-fahrzeuge der Feuerwehr der Brandwache am oberen Marbachweg handelt. Nach den bisher vorgelegten Planungsideen gibt es für die Einsatzfahrzeuge keine Überholmöglichkeiten, wenn sich eine Straßenbahn auf der Strecke befindet, hinter der sich - geplant - der MIV ein-zuordnen hat. Entgegenkommende Straßenbahnen, die ein Überholen vollständig unmöglich machen, sind ebenfalls zu berücksichtigen. Daraus resultiert in der Konsequenz ein Risiko, dass Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr ihr Ziel nur mit Verzögerung erreichen. Um eine Entscheidung über den Bau der Ringstraßenbahn selbst und/oder die Art und Weise des Baus treffen zu können, muss das Risiko eingeschätzt werden können. Dies ist nur bei besserer Kenntnis der Anzahl der Einsatzfahrten möglich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 503/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Behindertenparkplätze bei Integrativem Kindergarten

16.04.2023 · Aktualisiert: 12.05.2023

Antrag vom 16.04.2023, OF 507/9 Betreff: Behindertenparkplätze bei Integrativem Kindergarten In der Eschersheimer Landstraße 393 befindet sich ein Integrativer Kindergarten, zum Holen und Bringen der Kinder wird dringend eine Möglichkeit benötigt, wo die Kinder ein- und aussteigen können. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, zwei Parkplätze auf dem bestehenden Parkstreifen in Behindertenparkplätze umzuwandeln. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 507/9 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Einrichtung eines Behindertenparkplatzes bei der Rossegger-Apotheke

16.04.2023 · Aktualisiert: 12.05.2023

Antrag vom 16.04.2023, OF 506/9 Betreff: Einrichtung eines Behindertenparkplatzes bei der Rossegger-Apotheke Bedingt durch die Umgestaltung der Fahrbahnen in Höhe des neuen Überganges Klimschanlage - Sinaipark können gehbehinderte Menschen nicht mehr an der Apotheke halten. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den ersten Parkplatzes (mit dem Verkehrszeichen 286) auf der westlichen Seite der Eschersheimer Landstraße in Richtung Süden (etwa bei Hausnummer 381) in einen Behindertenparkplatz umzuwandeln. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 506/9 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Bordsteinkante absenken, Behindertenparkplatz an der Eschersheimer Landstraße 240

16.04.2023 · Aktualisiert: 12.05.2023

Antrag vom 16.04.2023, OF 504/9 Betreff: Bordsteinkante absenken, Behindertenparkplatz an der Eschersheimer Landstraße 240 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die noch nicht barrierefreie Bordsteinkante am Behinderte*innenparkplatz Eschersheimer Landstraße 240 dahingehend zu verändern, dass auch Rollstuhlfahrer*innen ohne Einschränkungen den Parkplatz nutzen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 504/9 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Cronstettenstraße für den Autodurchgangsverkehr sperren

23.03.2023 · Aktualisiert: 22.03.2024

Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3792 entstanden aus Vorlage: OF 481/3 vom 22.02.2023 Betreff: Cronstettenstraße für den Autodurchgangsverkehr sperren Der Magistrat wird aufgefordert, - die Cronstettenstraße/Ecke Falkensteiner Straße entsprechend den Vorschlägen des Verkehrsdezernats durch einen Diagonalfilter zu sperren; - zwischen der Falkensteiner Straße und der Humbrachtstraße eine Sperre für Autos, einen Diagonalfilter, einzurichten; - die Sperrungen umgehend umzusetzen, notfalls provisorisch; - alle Details zur Gestaltung der neuen erweiterten Fußgängerecken, einschließlich von Baumpflanzungen, zu planen und dem Ortsbeirat 3 vorzustellen. Begründung: Da eine Verkehrswende mit Umverteilung des städtischen Raumes zugunsten von Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer und dem nicht kommerziellen Verweilen im Straßenraum nach Jahrzehnten der Autodominanz bei der Stadtplanung überfällig sind und die Klimakatastrophe mindestens einen nicht-fossilen Verkehr erfordert, sind grundsätzliche Veränderungen der Verkehrs- und Stadtplanungspolitik notwendig. Soziale Härten durch diese Veränderung müssen berücksichtigt werden. Deshalb sind die Anwohnerinnen und Anwohner in der Cronstettenstraße und deren Umfeld nach dem starken Anwachsen des Autoverkehrs zu schützen - als erster Schritt zu sogenannten Superblocks für ein lebenswertes Frankfurt, welches u. a. zum Kommunizieren, zum Feiern, zum Spielen und für Kiezkonzerte auf den Straßen einlädt. Sie brauchen eine längere Planung. Quelle: Geoportal Frankfurt/Dezernat XII Quelle: Geoportal Frankfurt/Dezernat XII Quelle: Geoportal Frankfurt/Dezernat XII Quelle: Geoportal Frankfurt/Dezernat XII Quelle: Geoportal Frankfurt/Dezernat XII Quelle: Geoportal Frankfurt/Dezernat XII Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1545 Auskunftsersuchen vom 25.01.2024, V 838 Beratung im Ortsbeirat: 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchgangsverkehr aus der Humboldtstraße und Schwarzburgstraße heraushalten

23.03.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3793 entstanden aus Vorlage: OF 464/3 vom 06.02.2023 Betreff: Durchgangsverkehr aus der Humboldtstraße und Schwarzburgstraße heraushalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie nach der Baustellensperrung in der Glauburgstraße der Umfahrungsverkehr, aufgrund der Umgestaltung des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße, herausgehalten werden kann. Insbesondere soll die Variante geprüft werden, bei der der motorisierte Individualverkehr an der Kreuzung Humboldtstraße/Ecke Schwarzburgstraße von Norden kommend in Richtung Osten und von Süden kommend in Richtung Westen abgeleitet wird - analog zur Vorgehensweise an ähnlichen Kreuzungen in der Nachbarschaft, wie beispielsweise der Kreuzung Humboldtstraße/Ecke Stalburgstraße. Gleichzeitig soll an der Kreuzung Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße die Möglichkeit zum Linksabbiegen von Westen kommend in Richtung Norden ermöglicht werden. Bildquelle: Geoportal, Stadt Frankfurt am Main Begründung: Die Erfahrungen aus der Umgestaltung des Oeder Wegs zeigen, dass ein besonderes Augenmerk auf denjenigen motorisierten Individualverkehr gelegt werden muss, der sich zulasten der Anwohnenden seine Wege durch die engen Nebenstraßen des Oeder Wegs sucht. Aufgrund der derzeitigen Sperrung der Glauburgstraße kann aktuell noch nicht beobachtet werden, wie sehr sich der Schleichverkehr auf dieses Quartier auswirkt. Seitens der Anwohnenden besteht die Sorge, dass sich ähnliche Steigerungsraten des Kfz-Verkehrs wie im Holzhausenviertel einstellen werden. Hierzu wurde von Anwohnenden selbst dieser Vorschlag eingebracht, der vom Ortsbeirat unterstützt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1544 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entsiegelung der Fläche Humboldtstraße/Ecke Hermannstraße

23.03.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3799 entstanden aus Vorlage: OF 473/3 vom 06.02.2023 Betreff: Entsiegelung der Fläche Humboldtstraße/Ecke Hermannstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Fläche an der nordöstlichen Humboldtstraße/Ecke Hermannstraße (vor dem Flurstück 26/2) entsiegelt und bepflanzt werden kann. Die gepflasterte Fläche ist in städtischem Besitz und wird häufig für Müllablagerungen genutzt. Begründung: Vor dem Haus an der Humboldtstraße/Ecke Hermannstraße befindet sich im Bereich der Hermannstraße kein Vorgarten wie sonst in der Straße üblich. Stattdessen dient diese öffentliche Fläche einer Verbreiterung des Gehwegs und wird gerne zur Müllablagerung genutzt. Eine Entsiegelung und Begrünung würde - abgesehen vom klimatischen Aspekt - die graue Fläche aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1490 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulbushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule

23.03.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3800 entstanden aus Vorlage: OF 474/3 vom 10.02.2023 Betreff: Schulbushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule Vorgang: OM 2541/22 OBR 3; ST 2644/22 Die Anregung vom 07.07.2022, OM 2541, wurde mit der Stellungnahme ST 2644 nur unzureichend beantwortet. Es ist zu beobachten, dass die Haltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule ausschließlich als Busparkplatz, aber nicht als Haltestelle für Busse in einer engen Wohnstraße genutzt wird. Die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, die durch die Sichtbehinderung entsteht, wurde in der Stellungnahme nicht thematisiert. Des Weiteren wurden keine Lösungen für die Schülerinnen und Schüler der Phorms-Schule angeboten, die auch auf eine Bushaltestelle für ihren Schulbus angewiesen sind, da sich der Ein- und Ausstieg an der öffentlichen Haltestelle als gefährlich und verkehrsbehindernd herausgestellt hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Bushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule auf die ersten sechs Parkplätze auf der Eschersheimer Landstraße/Ecke Fürstenbergerstraße zur gemeinsamen Nutzung von zwei städtischen Schulen und von drei Privatschulen (Private Kant-Schule, Phorms-Schule und Internationale Schule) zu verlegen; 2. ein Halteverbot für sog. "Elterntaxis" in der Hammanstraße und Fürstenbergerstraße von 07:30 Uhr bis 08:30 Uhr, von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 17:30 Uhr durchzusetzen. Dies soll vor allem der Reduktion des Rangierverkehrs dienen sowie die sichere Zufahrt der Rettungsdienste und Müllwagen ermöglichen. Begründung: Ab dem 06.04.2022 wurde auf einer öffentlichen Fläche eine Schulbushaltestelle für einen großen Schulbus direkt gegenüber der Privaten Kant-Schule eingerichtet. Die Einrichtung dieser Schulbushaltestelle, die die Private Kant-Schule andient, erfolgte ohne Abstimmung mit dem Ortsbeirat 3, den Kinderbeauftragten, dem Stadtschulamt, Schulwegsicherung oder dem Radfahrbüro. Die Standortwahl der Bushaltestelle stellt nicht etwa eine Entschärfung, sondern eine deutliche Erhöhung des Gefahrenpotenzials der ohnehin überlasteten Kreuzung dar. Trotz Bushaltestelle findet noch immer Rangierbetrieb der drei weiteren Busse im Besitz der Privaten Kant-Schule statt. Darüber hinaus wurde den Mobilitätsbedürfnissen aller anderen Schulen in der Gegend nicht Rechnung getragen. Die Bushaltestelle ist zwar als solche markiert und sollte auch von anderen (Schul-) Bussen angedient werden können, was aber dadurch verhindert wird, dass die "Haltestelle" schlicht ein Schulbusparkplatz für den Schulbus der Privaten Kant-Schule ist. Schulen wie die Phorms Frankfurt City bzw. die Internationale Schule, die bisher 30 bis 40 Kinder auf einem viel zu engen Gehweg vor der Holzhausenstraße 66 aufnehmen und dabei den öffentlichen Busverkehr der Linie 36 verdrängen, benötigen keine Haltestelle für mittelgroße, sondern für große Busse. Das Verfahren, einen privaten Busparkplatz im öffentlichen Raum an derart neuralgischer Position ohne Rücksprache zur Verfügung zu stellen, ist enorm fragwürdig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2541 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2644 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2173 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal

17.03.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3706 entstanden aus Vorlage: OF 224/15 vom 16.03.2023 Betreff: Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal Vorgang: M 23/23 In der Vorlage M 23 wird unter Ziffer 3. b) angegeben, dass auch aus dem Projekt PD 5.001048 - Baugebiet am Eschbachtal Mittel in Höhe von 300.000 Euro zur Finanzierung der Umgestaltung Eschersheimer Landstraße abgezogen werden sollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, - wie sich der Abzug der erwähnten Mittel auf die Durchführung des Baugebietes Am Eschbachtal (/Harheimer Weg) auswirkt; - welche zeitlichen Verzögerungen sich durch den Abzug der erwähnten Mittel für das Baugebiet ergeben; - wie und wann diese abgezogenen Mittel für das Baugebiet wieder ausgeglichen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 23 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1310 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 9 im Toilettenkonzept berücksichtigen

16.03.2023 · Aktualisiert: 15.04.2024

Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3689 entstanden aus Vorlage: OF 474/9 vom 26.02.2023 Betreff: Zusätzliche öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 9 im Toilettenkonzept berücksichtigen Vorgang: OM 1264/21 OBR 9; ST 2470/22; M 174/22 In der Sitzung des Ortsbeirates am 16.02.2023 berichtete Frau Stadträtin Weber, dass weitere Prüfanträge für Standorte öffentlicher Toiletten im Ortsbezirk 9 entgegengenommen werden können. Der Magistrat wird deshalb gebeten, entlang der A-Linie an der Eschersheimer Landstraße einen weiteren Standort für eine öffentliche Toilettenanlage zu prüfen. Dieser könnte am Umstiegspunkt an der Station "Hügelstraße" sinnvoll platziert werden. Begründung: In den derzeitigen Planungen des Toilettenkonzepts ist der Ortsbezirk 9 bisher noch ein fast weißes Blatt. Das Ziel des Toilettenkonzepts, im Radius von etwa 600 Metern je eine öffentliche Toilette erreichbar zu machen, wird hier in keiner Weise erreicht. Insbesondere an der sehr stark frequentierten A-Linie entlang der Eschersheimer Landstraße ist aber ein Bedarf an öffentlichen Toiletten gegeben und wurde gegenüber dem Ortsbeirat auch schon mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern eingefordert. Daher wird der Magistrat gebeten, diese Versorgungslücke zwischen dem Alleenring und der Station "Am Weißen Stein" zu schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1264 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2470 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Antrag vom 21.05.2023, OF 546/9 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3991 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 727 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen

16.03.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3687 entstanden aus Vorlage: OF 470/9 vom 23.02.2023 Betreff: Fußweg in der Kaiser-Sigmund-Straße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Sperrfläche an der Grünfläche zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Kaiser-Sigmund-Straße in Abstimmung mit der Branddirektion so umzugestalten, dass das Falschparken dort durchgängig verhindert wird. Luftbild: Geoportal der Stadt Frankfurt Begründung: Die Fahrzeuge, die an dieser Stelle regelmäßig falsch parken - häufig große Transporter, blockieren nicht nur den Kurvenradius, sondern auch die Sicht der Fußgängerinnen und Fußgänger, was regelmäßig zu gefährlichen Situationen führt, auch weil die Verkehrsregeln hier nicht von allen beachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1574 Antrag vom 12.01.2024, OF 660/9 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5032 Antrag vom 10.05.2025, OF 1015/9 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6984 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Verpackungsmüll im Umfeld des Hauses Dornbusch

02.03.2023 · Aktualisiert: 30.03.2023

Antrag vom 02.03.2023, OF 477/9 Betreff: Verpackungsmüll im Umfeld des Hauses Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadt wird gebeten um das Haus Dornbusch und an der Eschersheimer Landstraße zwischen der Kreuzung Am Dornbusch und der Fritz Tarnow Straße zusätzliche und vor allem größere Abfallbehälter aufzustellen und diese auch häufiger zu leeren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 477/9 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Andienung des Handwerksbetriebes Hofmeister Natursteine in der Eckenheimer Landstraße ermöglichen

23.02.2023 · Aktualisiert: 12.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3608 entstanden aus Vorlage: OF 475/3 vom 31.01.2023 Betreff: Andienung des Handwerksbetriebes Hofmeister Natursteine in der Eckenheimer Landstraße ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Andienung des Handwerks betriebes Hofmeister Natursteine in der Eckenheimer Landstraße 187 bis 201 sichergestellt werden kann, ohne dass für jede An- und Ablieferung eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden muss. Möglich wäre die Lösung eines abschließbaren Pollers für die Zufahrt an die Grundstücksgrenze mit der Maßgabe, dass der Poller nur für An- und Ablieferungen geöffnet werden darf. Begründung: Der Handwerksbetrieb Hofmeister Natursteine benötigt sporadisch (circa viermal pro Jahr) zum Abtransport von Material die Zufahrtsmöglichkeit vom Fußweg entlang der Eckenheimer Landstraße mit einem kleineren Lkw-Kran. Der Transport dauert circa fünf bis zehn Minuten. Durch die Sperrung der Fläche unter den Bäumen wurde die Zufahrtsmöglichkeit nun unterbunden. Dem Handwerksbetrieb wurde angeraten, für die Anlieferung jedes Mal einen Antrag auf Sondernutzung zu stellen. Das ist ein unnötiger bürokratischer Aufwand für beide Seiten. Eine Lösung mit einem abschließbaren Poller würde das Problem einfach lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1287 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielfläche Nordendstraße

23.02.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3602 entstanden aus Vorlage: OF 437/3 vom 10.01.2023 Betreff: Spielfläche Nordendstraße Vorgang: V 621/23 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, dass die weiteren Planungen der Fahrradstraße in der Nordendstraße den Erhalt der Spielfläche vor dem Café Größenwahn berücksichtigen. Entsprechende Maßnahmen sorgen dafür, dass Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer in diesem Bereich entsprechend ihr Tempo drosseln bzw. auf spielende Kinder achtgeben. Begründung: Es handelt sich um eine kleine Fläche direkt vor dem Cafè Größenwahn, die sich als Spielfläche für Kinder etabliert hat. Sie stärkt zudem die Attraktivität der Außengastronomie des Restaurants, da sich hier auch die Kinder der Gäste beschäftigen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.02.2023, V 621 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1267 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit an der Einmündung Brahmsstraße - Nordendstraße

23.02.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3607 entstanden aus Vorlage: OF 453/3 vom 12.01.2023 Betreff: Mehr Sicherheit an der Einmündung Brahmsstraße - Nordendstraße Der Magistrat wird gebeten, - am südlichen Ende der Brahmsstraße vor der Einmündung in die Nordendstraße zur Reduzierung der Pkw-Geschwindigkeit eine breite, für Radfahrer gefahrlos passierbare Schwelle (z. B. Aufpflasterung auf Gehwegeniveau) anzubringen und - beide Ecken an dieser Einmündung und insbesondere die beiden Übergänge auf den Nordendplatz durch Abpollern (oder andere geeignete Maßnahmen) gegen Befahren und Parken von Pkw so abzusichern, dass dieser attraktive, von vielen Kindern genutzte Spielplatz ungefährdet erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1298 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Fahrbahnbelag in der Glauburgstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Hausnummer 23

23.02.2023 · Aktualisiert: 16.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3609 entstanden aus Vorlage: OF 478/3 vom 31.01.2023 Betreff: Neuer Fahrbahnbelag in der Glauburgstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Hausnummer 23 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Fahrbahn in der Glauburgstraße auch in dem Reststück ab Hausnummer 23 bis zur Eckenheimer Landstraße asphaltiert wird. Begründung: Die Glauburgstraße ist bis auf das angesprochene Reststück bereits mit einer Asphaltdecke überzogen. In dem angesprochenen Bereich ist noch Kopfsteinplaster. Dadurch sind die Anwohnenden in diesem Bereich einer erhöhten Lärmbelästigung ausgesetzt, gerade auch im Bereich des Übergangs zwischen beiden Belagsarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1578 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheitszaun und Sichtschutz an neuen Fußgängerbrücken über die Bahntrasse

16.02.2023 · Aktualisiert: 06.06.2023

Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3564 entstanden aus Vorlage: OF 452/9 vom 30.01.2023 Betreff: Sicherheitszaun und Sichtschutz an neuen Fußgängerbrücken über die Bahntrasse Die beiden neuen Brücken für Fußgänger in Höhe der Maybachstraße/Eschersheimer Landstraße und Am Grünen Graben über die Bahntrasse der S 6 im Ortsbezirk benötigen dringend aus optischen und sicherheitstechnischen Gründen zusätzliche Anbauten. Der Magistrat wird gebeten, an den beiden Fußgängerbrücken jeweils an den nördlichen Seiten optische Sichtschutzvorrichtungen für die direkten Anwohner zu errichten. Der Sichtschutz soll aber nicht zur Beschattung oder ähnlichen Beeinträchtigungen führen. Zusätzlich bedarf es ebenfalls auf der nördlichen Seite der Brücke Höhe Maybachstraße/Eschersheimer Landstraße sowie nordwestlich am Birkenholzweg aus Sicherheitsgründen einer Absperrung, damit das direkt angrenzende Wohngebäude nicht erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1177

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Information der Anwohnenden über geplante Verkehrsführungsänderungen

10.02.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

Antrag vom 10.02.2023, OF 465/3 Betreff: Information der Anwohnenden über geplante Verkehrsführungsänderungen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten gemeinsam mit dem ASE eine öffentliche Informationsveranstaltung vor jeglichen Verkehrsführungsänderungen im Umfeld des Oeder Weges durchzuführen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 465/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 465/3 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Holzhausenstraße: Durchfahrt von Osten nach Westen öffnen!

09.02.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

Antrag vom 09.02.2023, OF 466/3 Betreff: Holzhausenstraße: Durchfahrt von Osten nach Westen öffnen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Ziel der Machbarkeit eine Planung vorzulegen , um die Holzhausenstraße, die momentan durch die Diagonalsperre unterbrochen wird, wieder von Osten nach Westen durchgängig befahrbar und von Norden erreichbar zu machen und so die zahlreichen Umfahrungsverkehre durch die Wohn- und Nebenstraßen im Einzugsbereich Oeder Weg mit ihren einher gehenden Belastungen entscheidend zu reduzieren. Ein entsprechender Lösungsvorschlag liegt dem verantwortlichen Amt vor (OF 84/3, 2021, siehe PARLIS). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 466/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 466/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und Volt gegen SPD und FDP (= Annahme); bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Versetzen der Parkuhr vor der integrierten Sitzgelegenheit auf dem Oeder Weg gegenüber Hausnummer 100 bis 102

09.02.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

Antrag vom 09.02.2023, OF 483/3 Betreff: Versetzen der Parkuhr vor der integrierten Sitzgelegenheit auf dem Oeder Weg gegenüber Hausnummer 100 bis 102 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Parkuhr wenige Meter nach links oder nach rechts versetzt werden kann, um von der neu installierten Sitzgelegenheit aus nicht direkt auf eine Parkuhr, sondern ins Grüne zu schauen. Begründung: Die Sitzgelegenheit wurde auf dem Oeder Weg an einer Stelle genau vor einer bereits bestehenden Parkuhr gesetzt, die auf dem Oeder Weg mittig zwischen der Einmündung Wolfsgangstrasse bzw. Lersnerstrasse plaziert wurde. Nun liegt sie aber direkt im Sichtfeld von Leuten, die die Sitzgelegenheit nutzen wollen und stört den Blick auf eine Grünfläche. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 483/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU, SPD, Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Glascontainerstandorte im Umfeld des Haus Dornbusch

02.02.2023 · Aktualisiert: 28.02.2023

Antrag vom 02.02.2023, OF 451/9 Betreff: Glascontainerstandorte im Umfeld des Haus Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit dem Glascontainerstandortberater und einem Mitarbeiter des ASE zu organisieren. Begründung: Im Umfeld des Haus Dornbusch gibt es drei störende Glascontainerstandorte mit insgesamt vier Glascontainern und einem Altkleidercontainer. Bezüglich des Glasbehälters am Blumengeschäft in der Ladenzeile an der Eschersheimer Landstraße gab es die Zusage für eine Umsetzung, die bis dato noch nicht erfolgt ist. Vor der Dornbuschkirche stehen drei Container im Einmündungsbereich der Carl-Goerdeler-Straße die die Sicht versperren, was aus Gründen der Verkehrssicherheit gerade vor einer Schule bedenklich ist. Außerdem behindern sie die angestrebte Umgestaltung des Platzes. Auch beim dritten Standort auf dem Grünstreifen der Bertramstraße im Einmündungsbereich zum Marbachweg wurde um Umsetzung gebeten. Idealerweise wäre eine unterirdische Lösung anzustreben, wofür der Ortsbeirat bereits Finanzmittel beschlossen hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 451/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz der Begründung das Wort "drei" durch das Wort "vier" und das Wort "vier" durch das Wort "fünf" ersetzt und im fünften Satz nach dem Wort "Marbachweg" die Worte "sowie der Eduard-Rüppell-Straße" ergänzt werden. Abstimmung: CDU, 1 SPD, LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Reinigung der Grünfläche auf der Eckenheimer Landstraße 187 bis 191

31.01.2023 · Aktualisiert: 02.03.2023

Antrag vom 31.01.2023, OF 472/3 Betreff: Reinigung der Grünfläche auf der Eckenheimer Landstraße 187 bis 191 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Grünfläche auf der Eckenheimer Landstraße 187-191 regelmäßig von Laub und Abfall gereinigt wird. Begründung: Die Fläche unter den Bäumen wurde im letzten Jahr abgesperrt. Leider ist keinerlei Umgestaltung- oder Begrünungsmaßnahme erfolgt und das wird auch nach Stellungnahme des Magistrates auf längere Zeit so bleiben. Nun sollte die Fläche wenigstens regelmäßig gereinigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 472/3 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und Volt (= Annahme)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung des Fahrradweges auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und Neuhofstraße

26.01.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3445 entstanden aus Vorlage: OF 429/3 vom 22.11.2022 Betreff: Sicherung des Fahrradweges auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und Neuhofstraße Vorgang: OM 1031/21 OBR 3; ST 492/22 Auf der Grundlage der Anregung OM 1031 des Ortsbeirates 3 hat der Magistrat den in der Abbildung skizzierten Vorschlag eines von der Fahrbahn separierten Fahrradweges auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße bis zur Höhe der Pizzeria da Peppe vorgelegt. Der Ortsbeirat 3 hat diesem Vorschlag zugestimmt. Mittlerweile gibt es viele Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern (u. a. auch von dem Betreiber der an die Pizzeria da Peppe anschließenden Weinstube), dass fast allabendliches unerlaubtes Falschparken auf dem Fahrradweg auch vor der Weinstube und dem Restaurant Settimo Cielo immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer geführt hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Maßnahme bis zur Ecke Neuhofstraße zu erweitern und die Ecke Neuhofstraße ebenfalls durch Fahrradbügel abzusichern. Die Rotmarkierung soll jedoch ab Beginn der Sicherungselemente enden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1031 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 492 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1260 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fitnessbänke für das Nordend

26.01.2023 · Aktualisiert: 04.12.2023

Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3444 entstanden aus Vorlage: OF 416/3 vom 27.10.2022 Betreff: Fitnessbänke für das Nordend Das Bedürfnis der Nordendbewohnerschaft nach Bewegung an der frischen Luft ist sehr groß. Viele nutzen die begrünten Straßenzüge zum Joggen und für Freiluftübungen. Im Rahmen des Projektes Nahmobilität war bereits angedacht, mehr Fitnessangebote im öffentlichen Raum zu etablieren. Das Grünflächenamt hat nun die Aufstellung von einzelnen Fitnessgeräten abgelehnt mit dem Argument, es wären mehrere Fitnessgeräte pro Standort nötig. Die Aufstellung von Fitnessbänken wäre eine mögliche Alternative. Sie werden gegebenenfalls auch vom Sportamt unterstützt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Nordend Fitnessbänke aufgestellt werden können. Folgende Standorte sollten geprüft werden: - Rotlintstraße in der Grünfläche zwischen Böttgerstraße und Hallgartenstraße; - Hallgartenstraße; - Grünfläche im Bereich der Klettenbergstraße; - Grünfläche im Bereich der Eysseneckstraße. (Quelle: www.urbanparc.de/products/fitnessbank) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.04.2023, OF 505/3 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 983 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Platz vor dem Haus Dornbusch

19.01.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3381 entstanden aus Vorlage: OF 414/9 vom 07.01.2023 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Platz vor dem Haus Dornbusch Bei der Vorstellung der Pläne für die Ringstraßenbahn wurde ersichtlich, dass in diesem Zuge eine Fläche des Platzes vor dem Haus Dornbusch in Anspruch genommen werden soll. Ebenso wird eine neue Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger der Eschersheimer Landstraße eingeplant. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, bei der weiteren Planung für einen Umbau des Platzes vor dem Haus Dornbusch so vorzugehen, dass keine zeitliche oder bauliche Abhängigkeit zu den Planungen und Umbauten für die Ringstraßenbahn entsteht, sondern dieser Bereich für einen zweiten Bauabschnitt vorgesehen wird, an den die zu aktualisierende Planung für den restlichen Bereich anschließen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1088 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 39 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Was kosten die Blumenkübel und Parklets im Oeder Weg?

12.01.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

Antrag vom 12.01.2023, OF 450/3 Betreff: Was kosten die Blumenkübel und Parklets im Oeder Weg? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - wie viele der großen Cortenstahl-Blumenkübel und Parklets Ende letzten Jahres im Oeder Weg aufgestellt wurden, - welche Kosten für die Anschaffung (Beschaffung, Aufstellung) und für die Unterhaltung (Bepflanzung, Reinigung, Reparaturen) eines einzelnen Blumenkübels bzw. Parklets veranschlagt werden und - wieviel die Gesamtkosten für sämtliche Cortenstahl-Blumenkübel und Parklets im Oeder Weg in der Anschaffung und im jährlichen Unterhalt betragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 450/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 450/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 647 2023 Die Vorlage OF 450/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um den Punkt: "4. Wieviel CO2 wurde bei der Herstellung der Pflanzengefäße produziert?" ergänzt wird. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Bodenschwelle in der unteren Brahmsstraße

12.01.2023 · Aktualisiert: 06.02.2023

Antrag vom 12.01.2023, OF 454/3 Betreff: Bodenschwelle in der unteren Brahmsstraße Die Brahmsstraße wird in den Rushhour-Zeiten zu einer Einfallstraße ins Nordend und wird von zu schnell fahrenden Autos befahren. Um der erhöhten Verkehrsgefahr entgegenzuwirken, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, eine Bodenschwelle an der Einmündung in die Nordendstraße anzubringen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 454/3 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Elternhaltestellen für die Phorms-Schule

12.01.2023 · Aktualisiert: 02.03.2023

Antrag vom 12.01.2023, OF 443/3 Betreff: Elternhaltestellen für die Phorms-Schule Die Phorms Schule, als bilinguale Ganztagsschule, hat einen über den Stadtteil hinausgehenden Einzugsbereich, so dass manche Eltern auf das Auto angewiesen sind, um ihre Kinder in die Schule zu bringen. Der Bereich des Schuleingangs der Phorms Schule in der Fürstenbergerstraße wird dadurch täglich von Elterntaxis zugeparkt, was zu Verkehrskonflikten und Gefahrensituationen für Anwohner und Schüler führt. Um das Wohnviertel verkehrlich zu entlasten, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, Elternhaltestellen für die Schule einzurichten. Eine von der Schule vorgeschlagene Möglichkeit wäre die Holzhausenstraße, nahe dem Haltepunkt des Phorms Busses. Dadurch würden Eltern die Möglichkeit haben, ihre Kinder an diesen Elternhaltestellen abzusetzen, den Rest des Weges legen die Kinder dann selbstständig zurück. Diese Haltestellen sollen temporär (morgens von 7:30 Uhr bis 9:00 Uhr, nachmittags von 15:00 bis 18:00 Uhr) eingerichtet werden und zu den anderen Zeiten weiterhin als Parkflächen dienen. Zusätzlich soll das Halteverbot vor der Phorms Schule durchgesetzt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 443/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 443/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, LINKE. und FDP (= Annahme)

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Parkanordnung Falkensteiner Straße

11.01.2023 · Aktualisiert: 06.02.2023

Antrag vom 11.01.2023, OF 436/3 Betreff: Parkanordnung Falkensteiner Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Parkanordnung in der Falkensteiner Straße zwischen Oeder Weg und Cronstettenstraße so geändert werden kann, dass Längs- und Schrägparkplätze versetzt auf den Straßenseiten angeordnet werden. Analog der Parkanordnung in der Comeniusstraße zwischen Burgstraße und Weidenbornstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.11.2022, OF 424/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 424/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 432/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 434/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 435/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 436/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Ausweichverkehr aus dem Holzhausenviertel heraushalten

10.01.2023 · Aktualisiert: 02.03.2023

Antrag vom 10.01.2023, OF 433/3 Betreff: Ausweichverkehr aus dem Holzhausenviertel heraushalten Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen, um das Holzhausenviertel vom Durchgangsverkehr zu entlasten, der sich durch die Umgestaltung des Oeder Wegs dorthin verlagert hat: 1. Die Durchfahrt der Cronstettenstr. in Richtung Osten soll nach dem Frauensteinplatz für den Kfz-Verkehr gesperrt werden. 2. Die Kreuzung Falkensteiner Str. / Humbrachtstr. soll für den KfZ-Verkehr gesperrt werden. (Sperrung der Humbrachtstraße an ihrem nördlichen Ende) 3. Die freiwerdenden Kreuzungsflächen durch die Punkte 1 und 2 sollen, entsprechend dem Konzept im Oeder Weg, mit Parklets und / oder Pflanzkübeln gestaltet werden. Weiterhin soll geprüft werden, ob alternativ - zumindest aber perspektivisch - diese Flächen entsiegelt und bepflanzt werden kann. Begründung: Bereits bei der Vorstellung der Pläne zur Umgestaltung des Oeder Wegs, hat das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) darauf hingewiesen, dass bei negativen Folgen für die Nebenstraßen eine Nachbesserung erfolgen soll. Wie die Anwohnenden und das ASE selbst festgestellt haben, hat sich ein nicht unerheblicher Teil des Durchgangsverkehrs in Richtung Süden in das Holzhausenviertel verlagert. Durch eine Änderung der Verkehrsführung kann die Situation deutlich verbessert werden. Gleichzeitig sollen die Anwohnenden von freiwerdenden Flächen profitieren, indem man diese eine neuen Nutzung zuführt. Eine Entsiegelung der Flächen wäre ein wichtiger Beitrag zur Klimaanpassung, da es ein Aufheizen der Flächen vor Ort reduziert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.11.2022, OF 424/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 424/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 432/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 434/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 435/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 436/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme) 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 424/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 432/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 433/3 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 434/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 435/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 480/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Vorlage OF 481/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Fahrradbügel auf der Freifläche vor der Humboldtstraße 28 installieren

10.01.2023 · Aktualisiert: 16.05.2023

Antrag vom 10.01.2023, OF 459/3 Betreff: Fahrradbügel auf der Freifläche vor der Humboldtstraße 28 installieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf einer Freifläche zwischen dem Bürgersteig und dem Zaun vor dem Haus Humboldtstraße 28 (Ecke Hermannstraße) Fahhrradbügel zu installieren. Begründung: Es gibt im Ortsbezirk,auch von den Bewohnern des Hauses Humboldtstraße 28 die Nachfrage nach zusätzlichen Fahhrradstellplätzen. An dieser Stelle besteht die Möglichkeit Fahrradbügel zu installieren ohne PKW-Stellplätze zu verringern oder die Fußgänger zu beeinträchtigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 459/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 459/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 459/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 459/3 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Fußgängerquerung über die Eschersheimer Landstraße in Höhe des Sinaiparks

08.01.2023 · Aktualisiert: 01.02.2023

Antrag vom 08.01.2023, OF 418/9 Betreff: Fußgängerquerung über die Eschersheimer Landstraße in Höhe des Sinaiparks Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten einen Ortstermin mit ASE und Straßenverkehrsamt am Ausgang der Klimsch-Anlage auf Höhe der neuen Ampelanlage zu organisieren. Begründung: An der stadteinwärts führenden Fahrbahn der Eschersheimer Landstraße kam es kürzlich zu einem Verkehrsunfall direkt vor der neuen Ampelanlage. Grund könnte die unübersichtliche Bauweise der überbreiten Fußgängerinsel am Gleiskörper sein. Die eigentliche Unfallstelle direkt an der Fahrbahn-Verschwenkung ist wieder provisorisch mit rotweißen Baustellenbarken gesichert. Auch die Parksituation vor der Apotheke ist mehr als unbefriedigend, da es obwohl zugesagt, so gut wie keine Kurzzeithaltemöglichkeiten für die Kunden der der Apotheke gibt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 418/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Temporäre Begrünung - Grüneburgweg

08.01.2023 · Aktualisiert: 04.07.2025

Antrag vom 08.01.2023, OF 556/2 Betreff: Temporäre Begrünung - Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt der temporären Projektphase "Fahrradfreundliche Nebenstraße - Grüneburgweg" die angedachte temporäre Begrünung in Form von Pflanzkübeln etc. realisiert wird. Begründung: Den öffentlich vorgestellten Präsentationen des Magistrats zum derzeitig in der Umsetzungsphase befindlichen Projekt ist zu entnehmen, dass eine temporäre Begrünung mit Pflanzkübeln und weiteren Maßnahmen geplant ist. Auf dem in der Projektphase weiter fortgeschrittenen Oeder Weg sind diese Begrünungsmaßnahmen zum Ende letzten Jahres bereits umgesetzt worden. Dementsprechend möchte der Ortsbeirat 2 genauer wissen, ab wann dies auch im Westend geschieht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 556/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 556/2 wird bis zur Sitzung am 08.05.2023 zurückgestellt, da am 28.03.2023 ein Gespräch im zuständigen Amt stattfinden wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 556/2 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel an der Eckenheimer Landstraße 279/Ecke Kühhornshofweg

08.12.2022 · Aktualisiert: 05.12.2023

Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3276 entstanden aus Vorlage: OF 388/9 vom 23.11.2022 Betreff: Fahrradbügel an der Eckenheimer Landstraße 279/Ecke Kühhornshofweg Der Magistrat wird gebeten, an der Eckenheimer Landstraße 279/Ecke Kühhornshofweg einige Fahrradbügel einzurichten, um das illegale Parken auf dem Gehweg zu verhindern. Bildquelle: privat Begründung: Auf den Bildern anbei sieht man die Fläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 894 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Am Lindenbaum: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße erlauben

08.12.2022 · Aktualisiert: 22.03.2024

Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3278 entstanden aus Vorlage: OF 391/9 vom 30.01.2022 Betreff: Am Lindenbaum: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße erlauben Der Magistrat wird gebeten, das Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße im westlichen Teil der Straße Am Lindenbaum zu erlauben. Die Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum/Kleinschmidtstraße ist fahrradfreundlich ausgebaut. Allerdings ist es dem Fahrradverkehr nicht erlaubt, von der Eschersheimer Landstraße kommend weiter auf der Straße Am Lindenbaum zur Kreuzung Nußzeil/Denhardtstraße zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 893 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5024 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzbank im Oeder Weg erneuern

08.12.2022 · Aktualisiert: 23.05.2023

Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3264 entstanden aus Vorlage: OF 414/3 vom 27.10.2022 Betreff: Sitzbank im Oeder Weg erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Sitzbank im Oeder Weg/Ecke Mittelweg, die sich in einem sehr schlechten Zustand befindet, gegen eine neue Sitzbank auszutauschen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 567 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefährlichen Schulweg an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Miquelallee entschärfen

08.12.2022 · Aktualisiert: 26.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3266 entstanden aus Vorlage: OF 421/3 vom 08.11.2022 Betreff: Gefährlichen Schulweg an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Miquelallee entschärfen Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich einen Ortstermin mit der Schulwegkommission unter Beteiligung der Ortsbeiräte 2 und 3 durchzuführen, um die gefährliche Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Miquelallee und dort insbesondere den hochgefährlichen Rechtsabbiegerverkehr von Westen aus der Miquelallee in die Eschersheimer Landstraße zu entschärfen. Begründung: Die Situation für Fußgänger und Fahrradfahrer an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Miquelallee ist sehr gefährlich. Hier besteht dringender Handlungsbedarf! Die Problematik ist eine Folge der Tatsache, dass Fußgänger und Fahrradfahrer gleichzeitig mit den abbiegenden Autos und Lkw grünes Signal haben. Die Autos und Lkw biegen von der Miquelallee stadteinwärts rechts ab, während gleichzeitig die Fahrradfahrer geradeaus fahren und Fußgänger die Eschersheimer Landstraße auf dem Fußgängerüberweg überqueren. Aufgrund dieser Konstellation entstehen immer wieder sehr gefährliche Situationen für alle Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß, per Roller oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, auch für viele Kinder auf dem Schulweg. Diese Stelle sollte so schnell wie möglich von der Schulwegkommission begutachtet werden, um einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 946 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2263 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1175 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Bereich Zebrastreifen Fürstenbergerstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße und Hansaallee

05.12.2022 · Aktualisiert: 15.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3312 entstanden aus Vorlage: OF 549/2 vom 10.11.2022 Betreff: Bereich Zebrastreifen Fürstenbergerstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße und Hansaallee Der Magistrat wird gebeten, zugunsten der Verkehrssicherheit von Schulkindern und Erwachsenen auf der Fürstenbergerstraße, Richtung Eschersheimer Landstraße und vor der Kreuzung auf der Hansaallee, die folgenden Maßnahmen zur Einhaltung der Abstandsregel fünf Meter vor einem Zebrastreifen (Schulweg) umzusetzen: 1. Auf der Fürstenbergerstraße/Ecke Hansaallee in Richtung Eschersheimer Landstraße, vor dem Zebrastreifen (Schulweg) entsprechend der STVO, ist der fünf-Meter-Abstand zu gewährleisten. Hierzu sind vor dem Zebrastreifen die schraffierten Flächen entsprechend zu erweitern und durch Poller oder besser noch durch Fahrradbügel vor einem illegalen Parken zu schützen. 2. Auf der von Süden kommenden Hansaallee, vor der Kreuzung Fürstenbergerstraße, vor dem Zebrastreifen (Schulweg) entsprechend der STVO, ist der fünf-Meter-Abstand zu gewährleisten. Hierzu sind vor dem Zebrastreifen die schraffierten Flächen entsprechend zu erweitern und durch Poller oder besser noch durch Fahrradbügel vor einem illegalen Parken zu schützen. 3. Die schon ziemlich verblichenen Straßenmarkierungen (schraffierte Flächen und Haltelinien) in den genannten Bereichen sind zu erneuern. Begründung: Mehrere Eltern von Schulkindern berichten von Problemen ihrer Kinder bei der Überquerung der beiden genannten Zebrastreifen, bedingt durch den geringen Abstand zwischen parkenden Fahrzeugen auf den davor liegenden schraffierten Flächen. Diese schraffierten Flächen werden extrem häufig von parkenden Fahrzeugen zugeparkt und versperren die Sicht auf den Zebrastreifen (Schulweg) und gefährden dadurch die Schulkinder auf dem (Rück-) Weg zu ihrer Schule. Entsprechende Vorfälle waren bei einer Besichtigung durch ein Ortsbeiratsmitglied zu beobachten. Der von der STVO geforderte Abstand von fünf Metern zwischen Fahrzeugen und dem Zebrastreifen wird derzeit nicht eingehalten. Anlage: Blick Hansaallee Richtung Eschersheimer Landstraße Blick Hansaallee Blick Hansaallee/Fürstenbergerstraße Anlage 1 (ca. 129 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 755 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Schulkinder in der Hansaallee vor Rasern schützen

05.12.2022 · Aktualisiert: 15.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3310 entstanden aus Vorlage: OF 547/2 vom 10.11.2022 Betreff: Schulkinder in der Hansaallee vor Rasern schützen Der Magistrat wird gebeten, zugunsten der Verkehrssicherheit von Schulkindern und Erwachsenen auf der südlich und nördlich verlaufenden Hansaallee (Tempo 30) zwischen Vogtstraße und Fürstenbergerstraße die folgenden Maßnahmen zur Einhaltung von Tempo 30 umzusetzen: 1. Regelmäßige Radarkontrollen, insbesondere zu Schulbeginn und Schulende der umliegenden Schulen. 2. Eine Teil-Aufpflasterung (z. B. Berliner Kissen, Plateau-Aufpflasterung etc.) ist auf Höhe von Hausnummer 27, auf der südlich verlaufenden Hansaallee, vor dem ersten Zebrastreifen zur Geschwindigkeitsreduzierung anzubringen, um Querende nicht zu gefährden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Buslinienverkehr (Achsenbreite) nicht behindert wird. 3. Tempo-30-Piktogramme im genannten Bereich aufzubringen. 4. Im Bereich des Lessing-Gymnasiums ein Schild mit Hinweis auf die Schule anzubringen. 5. Erneuerung der verblichenen Zebrastreifen sowie aller sonstigen Straßenmarkierungen, um den Schulweg der vielen Kinder, die die umliegenden Schulen besuchen, abzusichern. 6. Die aus nördlicher Richtung kommende Fahrradspur, ab der Bremer Straße bis zur Kreuzung Fürstenbergerstraße, rot zu markieren. Die Spur endet derzeit auf Höhe der Holzhausenstraße. 7. Das Linksabbiegen in die Vogtstraße durch Straßenmarkierungen deutlicher kennzeichnen. Begründung: Eltern von Schulkindern berichten über deutlich zu schnell fahrende Fahrzeuge aus Richtung Norden, die auch regelmäßig Zebrastreifen missachten und sowohl Schulkinder als auch Erwachsene gefährden, die die Zebrastreifen überqueren wollen. Die Eltern berichten, dass oft nur jedes dritte oder vierte Auto vor dem Zebrastreifen gehalten hat. Ein Ortsbeiratsmitglied, das einige Zeit vor Ort mit den Eltern die Verkehrssituation während Schulschluss zwischen 14:30 Uhr und 16:00 Uhr in Augenschein nahm, konnte die Beobachtungen der Eltern vollumfänglich wahrnehmen. Da sich in der näheren Umgebung sechs Schulen (Holzhausenschule ausgelagert, Elisabethenschule, Elisabethenschule Außenstelle, Lessing-Gymnasium, Fürstenbergerschule, Engelbert-Humperdinck-Schule) befinden, sind bei Schulbeginn und Schulschluss Hunderte Schulkinder in diesem Bereich unterwegs. Anlage: Beispiel Plateau-Aufpflasterung Beispiel Berliner Kissen Aufpflasterung Höhe Vogtstraße 4 Fahrradspur Bremer Straße bis Hansaallee Ende Fahrradspur Hansaallee Fahrradfahrer zwischen Fahrzeugen ohne Abstand Verblichene Markierungen Anlage 1 (ca. 129 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 754 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungsbereich Hansaallee/Fürstenbergerstraße entschärfen

05.12.2022 · Aktualisiert: 07.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3311 entstanden aus Vorlage: OF 548/2 vom 10.11.2022 Betreff: Kreuzungsbereich Hansaallee/Fürstenbergerstraße entschärfen Der Magistrat wird gebeten, zugunsten der Verkehrssicherheit von Schulkindern zu Fuß und mit dem Fahrrad sowie dem Fahrradverkehr im Allgemeinen, die Kreuzung Hansaallee/Ecke Fürstenbergerstraße aufgrund des hohen Aufkommens des motorisierten Verkehrs neu zu gestalten. Die Kreuzung ist laut dem Schulwegplan Kreuzungspunkt sehr vieler Wegebeziehungen der sechs in der Nähe befindlichen Schulen. Da die Kreuzung vier Zu- und Abfahrten vorhält, entstehen bei hohen Verkehrsaufkommen, bei der Rechts-vor-Links-Regelung in einer Tempo-30-Zone, unüberschaubare Situationen, die manche Verkehrsteilnehmende überfordern bzw. andere Verkehrsteilnehmende gefährden. Bei dieser Gemengelage gibt es keine einfache Lösung, daher soll bei einer Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt sowie Schulleiterinnen und Schulleiter der umliegenden Schulen, Anwohnenden und dem Ortsbeirat nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden . Zur Terminfindung sollen die Ämter auf den Ortsvorsteher zugehen. Ergebnisse der Ortsbegehung sollen dem Ortsbeirat zeitnah vorgestellt werden. Begründung: Bei einem Treffen mit mehreren Eltern von Schulkindern konnte nach Schulschluss besichtigt werden, was es heißt, als Schulkind die Kreuzung zu Fuß oder mit dem Rad zu queren. Eine Querung war oftmals nicht auf direktem Wege, sondern nur im "Zickzack" möglich, da manche Fahrzeugführende oft nicht mit den Vorfahrtsregeln zurecht kamen bzw. das Recht des Stärkeren in Anspruch nahmen. Gerade der Zulauf von Fahrzeugen aus der von Norden kommenden Hansaallee trägt besonders zu dem erhöhten Verkehrsaufkommen bei, da die Hansaallee in südlicher Richtung gerne als Abkürzung genutzt wird, um z. B. die Eschersheimer Landstraße in Richtung Nordend zu überqueren. Luftaufnahme 2020 Anlage 1 (ca. 129 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1071 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

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