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Meine Nachbarschaft: Hildegard-Schaeder-Straße

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Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Buchrainstraße zwischen Wiener Straße und Offenbacher Landstraße

24.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7611 entstanden aus Vorlage: OF 1557/5 vom 21.09.2025 Betreff: Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Buchrainstraße zwischen Wiener Straße und Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, durch welche Maßnahmen die vorgeschriebenen 30 km/h (Tempo-30-Zone) in der Buchrainstraße auf der Strecke zwischen Wiener Straße und Offenbacher Landstraße eingehalten werden können. Begründung: Die Buchrainstraße zwischen der Wiener Straße und der Offenbacher Landstraße ist eine der wichtigsten Durchfahrtsstraßen in Oberrad. Bürger beschweren sich, dass die vorgeschriebenen 30 km/h in der Tempo-30-Zone von vielen Fahrzeugen nicht eingehalten werden. Dieser Straßenabschnitt wird auch von vielen Kindern und Fahrradfahrern genutzt, die dadurch gefährdet werden. Durch die erhöhte Geschwindigkeit und das Rasen einiger Fahrzeugführer in Verbindung mit unachtsamem Fahren werden auf dieser Strecke zudem auch Schäden an den Seitenspiegeln der dort geparkten Fahrzeuge verursacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Mehr Bänke in Oberrad aufstellen

24.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7613 entstanden aus Vorlage: OF 1559/5 vom 14.09.2025 Betreff: Mehr Bänke in Oberrad aufstellen Der Magistrat wird gebeten, im Stadtteil Oberrad mehr Bänke aufzustellen und schlägt dafür folgende Standorte vor: - gegenüber dem Eingang der Gärtnerei Stoll, Im Bärengarten 1: Dort befindet sich gegenüber dem Eingang ein vier mal vier Meter breiter Grünstreifen; - an der Ostseite der Friedhofsmauer: Hinter den Häusern Hildegard-Schaeder-Straße 2 bis 19 ist ein kleiner Platz, der gepflastert ist und von drei Zieräpfelbäumen flankiert wird. Begründung: Abgesehen von der Tatsache, dass auch die Bewohner von Oberrad immer älter werden und froh über jede Bank sind, auf die sie sich setzen können, sorgt der Klimawandel mit heißen Phasen in den Sommermonaten dafür, dass sich besonders die Teile der Bevölkerung, die keinen Garten bzw. Balkon haben, gerne im Grünen aufhalten. Da diese Grünflächen in Oberrad noch vorhanden sind, sollte durch das Aufstellen von Bänken dafür gesorgt werden, dass der dortige Aufenthalt angenehm ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Wirksame Verbesserung der Einhaltung der Tempo-30-Regelung im unteren Bereich der Buchrainstraße

24.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7612 entstanden aus Vorlage: OF 1558/5 vom 14.09.2025 Betreff: Wirksame Verbesserung der Einhaltung der Tempo-30-Regelung im unteren Bereich der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie die Einhaltung der Tempo-30-Regelung im unteren Bereich der Buchrainstraße zwischen Offenbacher Landstraße und Kreuzung Wiener Straße nachhaltig verbessert werden kann. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu berücksichtigen: - Installation eines Geschwindigkeits-Displays gemäß § 45 Abs. 1c StVO zur Erhöhung der Verkehrssicherheit; - Anbringen von gut sichtbaren Fahrbahnmarkierungen ("30") nach § 39 Abs. 5 StVO zur Verdeutlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Begründung: Im unteren Abschnitt der Buchrainstraße wird die bestehende Tempo-30-Regelung nachweislich häufig nicht eingehalten. Dadurch entstehen erhöhte Unfallgefahren sowie eine erhebliche Minderung der dortigen Wohn- und Aufenthaltsqualität. Zudem erhöht sich die Unfallgefahr für Kinder, die die ansässige Kita ("Ki.Bi.Z Buchrain") besuchen, enorm. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der effektiven Durchsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO sowie der Gefahrenabwehr gemäß § 45 StVO. Durch die Kombination optischer und baulicher Elemente kann die Verkehrssicherheit gesteigert und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung dauerhaft gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Straßenbeleuchtung im Altebergsweg

27.06.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7212 entstanden aus Vorlage: OF 1443/5 vom 05.06.2025 Betreff: Straßenbeleuchtung im Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Altebergsweg die Straßenbeleuchtung ausreichend vorhanden ist und gegebenenfalls ausgebaut werden kann. Begründung: Im Sinne der Verkehrssicherheit sind Gehwege und Straßen durch ausreichende Straßenbeleuchtung auszustatten. Im Bereich des Altebergswegs mangelt es an einigen Stellen an einer ausreichenden Straßenbeleuchtung. Es wäre im Sinne der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie der Anwohnerinnen und Anwohner, wenn es dort eine ausreichende Straßenbeleuchtung gäbe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Instandsetzung der Bänke, des Weges sowie der Rasenfläche am Spazierweg zwischen Burgenlandweg und Wiener Straße

21.03.2025 · Aktualisiert: 24.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6708 entstanden aus Vorlage: OF 1351/5 vom 26.02.2025 Betreff: Instandsetzung der Bänke, des Weges sowie der Rasenfläche am Spazierweg zwischen Burgenlandweg und Wiener Straße Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Bänke, der Weg sowie die Rasenfläche am Spazierweg zwischen Burgenlandweg Höhe Waldfriedhof und Wiener Straße Höhe Hausnummer 52 bis 54 wieder instand gesetzt werden. Begründung: Sowohl die Bänke als auch der Weg und die Rasenfläche drumherum auf dem oben genannten Spazierweg wurden verwüstet und es wurde wild gegrillt, was an den Brandspuren deutlich zu sehen ist. Auf dem Weg sind Rillen, die für Fahrradfahrer gefährlich sind. Um diese Bänke für die Oberräder Bevölkerung wieder ansprechend und zugänglich sowie den Weg sicher zu machen, ist eine Instandsetzung der Bänke und des Weges sowie der Rasenfläche erforderlich. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1008

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Notwendiger Rückschnitt der Platanus acerifolia im oberen Teil der Buchrainstraße (zwischen Wiener Straße und Burgenlandweg)

24.01.2025 · Aktualisiert: 06.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6428 entstanden aus Vorlage: OF 1293/5 vom 03.01.2025 Betreff: Notwendiger Rückschnitt der Platanus acerifolia im oberen Teil der Buchrainstraße (zwischen Wiener Straße und Burgenlandweg) Der Magistrat wird gebeten, dass die Bäume (überwiegend Platanus acerifolia) in der Buchrainstraße zwischen Wiener S traße und Burgenlandweg grundsaniert und stark zurückgeschnitten werden. Begründung: Die seit Jahren nicht geschnittenen und ungepflegten Bäume haben sich mittlerweile zu einem Sicherheitsrisiko sowohl für die dortigen Anwohner als auch für den fußläufigen und fahrenden Durchgangsverkehr entwickelt. Dadurch, dass die Bäume mittlerweile weit höher als die Häuser gewachsen sind und in direkter Nähe zu den Häusern stehen, haben die Anwohner jedes Jahr im Herbst ein Problem mit verstopften Regenrinnen und durch die Baumfrüchte verstopften Abflussrohren. Dies führt teilweise zu Schäden und regelmäßig zu nicht unerheblichen Kosten für Reinigung und Instandsetzung. Die Bäume haben im mittleren und oberen Bereich dürres Astwerk. Einige Äste ragen über die Straße. Hier ist des Öfteren schon Astbruch entstanden. Nach Rücksprache mit den Anwohnern sind Dellen in den geparkten Kfz keine Seltenheit, wobei ein Anwohner eine kleine Platzwunde durch herabfallendes Astwerk erhielt. Äste, die über die Straße ragen, sind ein Sicherheitsrisiko. Dadurch, dass die Bäume in den letzten Jahren nicht geschnitten wurden, haben sie, wie für diesen Standort notwendig, keinen vernünftigen Kronenaufbau. Die Bäume gehören konsequent auf Stock gesetzt. Gerade diese Baumart verträgt dies ohne Probleme und entwickelt eine dichte Krone mit vielen Austrieben. Abhilfe ist dringend erforderlich, um ggf. Unfälle durch auf Passanten und Autos herabfallende Äste zu vermeiden. Dies kann nur durch einen umfänglichen Baumschnitt der jeweiligen Bäume erfolgen. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 724 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Zukunft des Baumbestands in der Mathildenstraße 28: Prüfung der Auswirkungen der Baumaßnahme der Sankt BonifatiusGemeinde in Oberrad

29.11.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6188 entstanden aus Vorlage: OF 1261/5 vom 09.11.2024 Betreff: Zukunft des Baumbestands in der Mathildenstraße 28: Prüfung der Auswirkungen der Baumaßnahme der Sankt Bonifatius-Gemeinde in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie viele Bäume im Zuge der geplanten Baumaßnahmen der Sankt Bonifatius-Gemeinde in Oberrad, Mathildenstraße 28, zur Fällung vorgesehen sind. Begründung: Laut Informationen der Sankt Bonifatius-Gemeinde in Oberrad (https://www.sanktbonifatius.de/zukunftsprojekt-herz-jesu/) und der Initiative Nachbarprotest (https://nachbarprotest.de/) plant die katholische Gemeinde Oberrad den Abriss mehrerer Gebäude, darunter das Gemeindehaus, das Pfarrhaus, der Kindergarten sowie ein Wohnhaus in der Mathildenstraße 28. An deren Stelle soll ein neues, viergeschossiges Gebäude errichtet werden. Nach Angaben der oben genannten Initiative sollen für die Umsetzung dieses Bauvorhabens mindestens 35 ausgewachsene Bäumen gefällt werden. Es besteht die Sorge, dass im Zuge der weiteren Bauarbeiten insgesamt bis zu 50 Bäume entfernt werden könnten. Ausgewachsene Bäume spielen eine entscheidende Rolle für das Stadtklima und die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner. Sie bieten Schatten, verbessern die Luftqualität, reduzieren Lärm und tragen zur Biodiversität bei. Das Pflanzen von Ausgleichsbäumen außerhalb von Frankfurt kann diese lokalen Vorteile nicht ersetzen und trägt nicht zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Daher ist es von öffentlichem Interesse, Klarheit über den genauen Umfang der geplanten Baumfällungen zu erhalten und zu prüfen, ob alternative Lösungen möglich sind, die den Erhalt der Bäume berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 208 Aktenzeichen: 79-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen

08.11.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6114 entstanden aus Vorlage: OF 1249/5 vom 04.11.2024 Betreff: Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen Vorgang: OM 3614/23 OBR 5; ST 1526/23 Der Magistrat wird gebeten, im Reversbrunnenweg mit Verkehrszeichen 274 Tempo 30 einzuführen. Begründung: Der Reversbrunnenweg ist ein etwa 250 Meter langer Straßenabschnitt zwischen Wendelsweg, Bergesgrundweg, Altebergsweg, Seehofsweg und Goldbergweg auf dem Tempo 50 gilt, während auf den genannten Straßen Tempo 30 gilt. In der VwV-StVO heißt es gem. Nr. XII, Rz 14 zu Zeichen 274: "Liegt innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis zu 300 Meter), so kommt zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht. Dieses fördert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trägt auch zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung bei." Demnach ist in diesem Fall zur Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht die qualifizierte Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 der StVO erforderlich. Dessen ungeachtet ist der Ortsbeirat der Ansicht, dass sehr wohl eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt, da die besagte Straße über keinen Gehweg verfügt und dort, wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1526 selbst einräumt, vorwiegend Durchgangsverkehr herrscht. Darüber hinaus ist der Reversbrunnenweg als Fahrradverbindung im Schulwegeplan enthalten. Die Einführung von Tempo 30 ist somit zulässig und geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 385 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Friedhofswärterhäuschen im Burgenlandweg 10 in Oberrad für Bürgerangebote herrichten

13.09.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5934 entstanden aus Vorlage: OF 1182/5 vom 17.07.2024 Betreff: Friedhofswärterhäuschen im Burgenlandweg 10 in Oberrad für Bürgerangebote herrichten Der Magistrat wird gebeten, das Friedhofswärterhäuschen im Burgenlandweg 10 in Oberrad für Bürgerangebote barrierefrei herzurichten. Begründung: Das Friedhofswärterhäuschen im Burgenlandweg 10 in Oberrad steht seit Jahren leer und verfällt zusehends. Diesem Zustand muss entgegengewirkt werden. In Oberrad fehlt ein zentraler Ort, an dem vielfältige Hilfs- und Beratungsangebote für die Bürgerinnen und Bürger gebündelt werden können. Das leer stehende Friedhofswärterhäuschen bietet sich hierfür hervorragend an. Es könnte zu einem Anlaufpunkt werden, an dem beispielsweise folgende Angebote bestehen: - Soziale Beratung: Allgemeine Lebensberatung, Schuldnerberatung, Suchtberatung, Seniorenberatung, etc. - Bildungsangebote: Kurse zu verschiedenen Themen wie Sprachen, EDV, Nachhilfe - Bürgeramt: Möglichkeit, verschiedene Behördengänge vor Ort zu erledigen - Veranstaltungen: Vorträge, Lesungen, Kulturveranstaltungen Die Erreichbarkeit des Friedhofswärterhäuschens ist durch die gute Busanbindung gegeben. Durch die barrierefreie Umgestaltung würde das Angebot auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zugänglich werden. Die Umgestaltung des Friedhofswärterhäuschens in ein Bürgerhaus mit vielfältigen Angeboten würde einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität in Oberrad leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 209 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neugestaltung der Grünfläche im Wendehammer der Hildegard-Schaeder-Straße

13.09.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5933 entstanden aus Vorlage: OF 1181/5 vom 26.08.2024 Betreff: Neugestaltung der Grünfläche im Wendehammer der Hildegard-Schaeder-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. die Grünfläche im Wendehammer der Hildegard-Schaeder-Straße neu zu gestalten. Dabei sind die folgenden Punkte zu berücksichtigen: a) die beiden Bäume sind zu belassen; b) die Bänke im Inneren der Grünfläche sind zu belassen; c) eine Zuwegung zu den Bänken ist zu schaffen; d) die Rosen sind zu entfernen; e) die tote Trauerweide ist zu entfernen; f) auf der Fläche ist eine Wildblumenwiese anzulegen; g) die marode Einfriedung ist zu entfernen; h) es ist zu erörtern, inwieweit es sinnvoll ist, eine neue Einfriedung zu installieren. 2. die Planungen dem Ortsbeirat zuzuleiten. Begründung: Die Grünfläche im Wendehammer der Hildegard-Schaeder-Straße gibt ein katastrophales Bild ab. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, diese neu zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2061 Aktenzeichen: 67-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Umrüstung von Gasleuchten im Goldbergweg

26.04.2024 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.04.2024, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 1091/5 vom 05.04.2024 Betreff: Umrüstung von Gasleuchten im Goldbergweg Vorgang: B 73/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Gasleuchten im Goldbergweg zwischen Hansenweg und Buchrainstraße durch LED-Leuchten zu ersetzen . Die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Gehwege muss sichergestellt werden. Begründung: Im Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 19.02.2024, B 73, zur Umrüstung von Gasleuchten ist der Goldbergweg nicht in die Übersichtstabelle mit aufgenommen worden. Die Beleuchtung in diesem Bereich ist völlig unzureichend. Die Gehwege bzw. die Hindernisse und eventuelle Stolperfallen sind bei dieser Beleuchtung kaum zu sehen und auch aus Umweltgründen ist eine schnellstmögliche Umrüstung auf moderne LED-Leuchten anzustreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 73 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1814 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4782, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Austausch einer Sitzbank in Oberrad

15.03.2024 · Aktualisiert: 29.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5328 entstanden aus Vorlage: OF 1041/5 vom 28.02.2024 Betreff: Austausch einer Sitzbank in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, die Bank an der Mathildenstraße/Ecke An der Mannsfaust in Oberrad auszutauschen. Begründung: Die Bank an der Mathildenstraße/Ecke An der Mannsfaust ist in einem desolaten Zustand (kaputte Latten, mit Grünspan überzogen). Da diese Bank häufig - insbesondere von Senioren - genutzt wird, sollte sie schnellstmöglich ausgetauscht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1223 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße

23.02.2024 · Aktualisiert: 29.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5184 entstanden aus Vorlage: OF 1011/5 vom 06.02.2024 Betreff: Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die vom Verkehrsamt neu eingerichteten Halteverbotszonen in der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße in Richtung Innenstadt umgewidmet werden und Parken auch auf dem Bürgersteig in einer maximalen Breite von 30 Zentimetern erlaubt wird. Begründung: Um eine Beeinträchtigung und Störung der vorbeifahrenden Straßenbahnen in dem genannten Abschnitt durch falsch parkende Fahrzeuge zu vermeiden, ist es ausreichend, das Parken auf den Bürgersteigen auf einer Breite von 30 Zentimetern zu ermöglichen und die Parkflächen insbesondere auf der Straßenseite deutlich zu markieren. Die Bürgersteige in diesem Abschnitt sind zwischen 1,80 Meter und 2,05 Meter bzw. teilweise sogar 2,60 Meter breit, sodass hier noch eine Breite von 1,50 Meter bis 1,80 Meter für die Fußgänger übrig bleibt. Es existieren entlang der Offenbacher Landstraße bzw. Buchrainstraße genug Beispiele und die meisten Bürgersteige in Oberrad sind deutlich schmaler als die vorgesehene Breite von 2,20 Metern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1061 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Optimierung der Gussasphaltschwellen in der Buchrainstraße

24.11.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4741 entstanden aus Vorlage: OF 967/5 vom 06.11.2023 Betreff: Optimierung der Gussasphaltschwellen in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, die Gussasphaltschwellen in der Buchrainstraße dahin gehend zu optimieren, dass 1. die Gussasphaltschwellen niedriger und länger werden und damit einen geringeren Anstiegswinkel haben, 2. die Gussasphaltschwellen durch Markierungen auf der Fahrbahn vor der jeweiligen Schwelle gekennzeichnet werden und 3. die Verkehrszeichen 112 - Unebene Fahrbahn - entfernt werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Verkehrsberuhigung in der Buchrainstraße. Die Gussasphaltschwellen müssen aus Sicht des Ortsbeirates jedoch noch optimiert werden. Die Ausmaße der Gussasphaltschwellen sollten sich an denen vor der Mühlbergschule orientieren. Die Hinweise mittels Verkehrszeichen 112 - Unebene Fahrbahn - sind durch Markierungen direkt vor den Gussasphaltschwellen zu ersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 690 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße (II)

20.10.2023 · Aktualisiert: 08.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4677 entstanden aus Vorlage: OF 942/5 vom 02.10.2023 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße (II) Vorgang: OM 3059/22 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die am 01.09.2023 angebrachte Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße bis zur Toreinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 11 zu verlängern. Begründung: In der Anregung des Ortsbeirates vom 04.11.2022, OM 3059, hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, in der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße von dem südöstlichen Teil der Kreuzung bis zur Hofeinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 11 eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen. Leider wurde diese Grenzmarkierung nicht bis zur Toreinfahrt markiert, sondern endet bereits vorher. Da die Hofeinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 14 durch parkende Autos blockiert wird, ist eine Verlängerung der Grenzmarkierung sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3059 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 219 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schneiden der Hecken in Oberrad

15.09.2023 · Aktualisiert: 21.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4433 entstanden aus Vorlage: OF 877/5 vom 23.08.2023 Betreff: Schneiden der Hecken in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, die Hecken in Oberrad auf folgenden Wegen bzw. in folgenden Arealen zu schneiden: Da ist zum einen das Gebiet links der Wehrstraße bis zum Bahndamm und der Autobahn. Auf den Wegen wuchern die Büsche und sogar ganze Bäume auf den Fahrwegen, die von den Gärtnern benutzt werden, um zu ihren Feldern zu kommen. Für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge sind die Wege nicht mehr breit genug und für Pkws, die von den Gärtnern genutzt werden dürfen, sind die Wege unter Umständen breit genug, aber die Autos werden dabei total zerkratzt. Da ist zum Z weiten das Areal im östlichen Oberrad, das begrenzt wird von der Buchrainstraße, dem Burgenlandweg, der Straße Im Eichlehen bzw. der Autobahn und der Wiener Straße. Hier ragen Büsche und Bäume zum Teil bis zu einem Meter in die Wege hinein, die dadurch zugewachsen sind. Begründung: Es gibt durch die zugewachsenen Wege keine Möglichkeit der Zu- bzw. Durchfahrt für die Feuerwehr im Falle eines Brandes. Rettungsfahrzeuge haben ebenso Schwierigkeiten bei der Anfahrt. Gerade angesichts des Klimawandels können Brände schneller entstehen und sich besser ausbreiten, wenn der Feuerwehr der Weg versperrt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2409 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Bereich Hansenweg/Altebergsweg

14.07.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4293 entstanden aus Vorlage: OF 841/5 vom 27.06.2023 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Bereich Hansenweg/Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welcher sich im Bereich Hansenweg/Altebergsweg befindlichen städtischen Fläche eine eingefriedete Hundeauslauffläche eingerichtet werden kann. Begründung: An den Ortsbeirat werden immer häufiger Anfragen bezüglich der Einrichtung von Hundeauslaufflächen herangetragen. Bürgerinnen und Bürger, die im südlichen Teil Oberrads im Bereich des Hansenwegs wohnen, haben vorgeschlagen, dort eine Hundeauslauffläche einzurichten. Der Ortsbeirat hält dieses Areal für geeignet und bittet um eine entsprechende Prüfung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2133 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straße zwischen Altebergsweg und An der Goetheruh

16.06.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4104 entstanden aus Vorlage: OF 806/5 vom 26.05.2023 Betreff: Straße zwischen Altebergsweg und An der Goetheruh Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es sich bei der Straße zwischen Altebergsweg und An der Goetheruh (zu diesen parallel verlaufend) um einen nur für Anlieger zugänglichen Privatweg handelt. Dies besagt ein Verkehrszeichen, welches an der Kreuzung des Weges mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen (siehe Foto unten) aufgestellt ist. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass Anlieger des besagten Weges sie mit Verweis auf ein an der Kreuzung des Weges mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen aufgestellten Verkehrszeichens von der Benutzung des Weges abhalten wollten. Der Weg führt ca. einen Kilometer von der genannten Kreuzung nach Osten. In der näheren Umgebung befindet sich an der Kreuzung der Straße An der Goetheruh mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen ein weiteres Verkehrszeichen, welches eine Befahrung der Straße An der Goetheruh untersagt - allerdings auf privatem Grund angebracht ist (aber gut von der Straße aus sichtbar). Weitere Verbotsschilder sind dem Ortsbeirat in der näheren Umgebung des Weges nicht bekannt. Jedenfalls das auf privatem Grund befindliche Verkehrszeichen dürfte unberechtigt aufgestellt worden sein. Zur Vermeidung weiterer Konflikte ist es angezeigt, die Rechtslage zu klären. Soweit der Weg tatsächlich derzeit nur von Anliegern benutzt werden darf, wäre es wünschenswert, dies zu ändern. Der Weg wird von vielen Spaziergängerinnen und Spaziergängern als Verbindung von Oberrad nach Sachsenhausen genutzt und dient der Naherholung. Kreuzung des besagten Weges mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen Kreuzung der Straße An der Goetheruh mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2196 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo-30-Zone Wendelsweg

24.02.2023 · Aktualisiert: 20.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 entstanden aus Vorlage: OF 637/5 vom 11.01.2023 Betreff: Tempo-30-Zone Wendelsweg Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone, die derzeit im Wendelsweg an der Ecke zum Bergesgrundweg endet, rund um den Seehofpark zu verlängern, d. h. den Reversbrunnenweg mit einzubeziehen. Quelle: Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt: Derzeitiges Ende der Tempo-30-Zone im Wendelsweg Begründung: Der Seehofpark erfreut sich stetig steigender Beliebtheit. Dass Autofahrer über die derzeit dort geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hinaus nicht in der Geschwindigkeit eingeschränkt werden, birgt an dieser Stelle vielfältige Risiken. An der Ecke Wendelsweg/Bergesgrundweg befinden sich ein mitunter sehr stark frequentierter Kiosk und die Reiterstaffel der Polizei. Ebenfalls spazieren hier weiter in Richtung Gärten in den Altebergsweg und Reversbrunnenweg viele Fußgängerinnen und Fußgänger und natürlich viele Eltern mit ihren Kindern, die den Spielplatz im Park nutzen. Zudem sind hier viele Radfahrerinnen und Radfahrer unterwegs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Antrag vom 16.10.2024, OF 1233/5 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6113 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6114 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (III) hier: Nutzungsänderung der Liegenschaft „Burgenlandweg 10“

27.01.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3454 entstanden aus Vorlage: OF 621/5 vom 09.01.2023 Betreff: Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (III) hier: Nutzungsänderung der Liegenschaft "Burgenlandweg 10" Der Magistrat wird gebeten, bei den weiteren Bemühungen, das Verwaltungsgebäude am Waldfriedhof Oberrad einer sinnvollen Nutzung zuzuführen, auch eine Nutzungsänderung der Liegenschaft "Burgenlandweg 10" in Betracht zu ziehen, damit sich bis Ende 2023 eine Lösung abzeichnet. Begründung: Auf den FNP-Artikel vom 04.01.2023 - "Frankfurt lässt das Oberräder Friedhofswärterhaus verfallen", wird auf Facebook auf § 35 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) verwiesen, in dem es heißt: Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Der Ortsbeirat schließt sich den Ausführungen an und bittet den Magistrat, bei der Suche nach einer sinnvollen Nutzung auch eine Nutzungsänderung in Betracht zu ziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1669 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Mülleimer an der Haltestelle „Buchrainstraße“

25.11.2022 · Aktualisiert: 27.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3166 entstanden aus Vorlage: OF 601/5 vom 10.11.2022 Betreff: Neuer Mülleimer an der Haltestelle "Buchrainstraße" Der Magistrat wird gebeten, den seit längerer Zeit defekten Mülleimer an der Haltestelle der Buslinien 81 und 82 an der Buchrainstraße/Ecke Goldbergweg auszutauschen. Begründung: Seit Wochen scheint der Mülleimer an der Haltestelle der Buslinien 81 und 82 an der Buchrainstraße/Ecke Goldbergweg offensichtlich kaputt zu sein. Es ist keine ideale Lösung, den kaputten Mülleimer nach "Art von Christo" zu verhüllen und es dabei zu belassen. Der Ortsbeirat 5 erwartet, dass ein neuer intakter Mülleimer installiert wird, der auch regelmäßig geleert wird. Im Augenblick wird der Müll, vorwiegend Zigarettenkippen - da niemand einen Brand verursachen will - neben den Mülleimer geworfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 737 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße

04.11.2022 · Aktualisiert: 15.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3059 entstanden aus Vorlage: OF 590/5 vom 13.10.2022 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße vom südöstlichen Teil der Kreuzung bis zur Hofeinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 11 eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 Absatz 1, StVO Abschnitt 9. Markierungen). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße derart zugeparkt wird, dass es für aus der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße einfahrende Autofahrer nicht möglich ist, in einen Zug hineinzufahren. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 479 Antrag vom 02.10.2023, OF 942/5 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4677 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz II

26.11.2021 · Aktualisiert: 29.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1200 entstanden aus Vorlage: OF 261/5 vom 10.10.2021 Betreff: Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz II Vorgang: OM 311/21 OBR 5; ST 1700/21 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezugnahme auf die Vorlage OM 311 nochmals die Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz in Oberrad, zumindest versuchsweise, derart zu verändern, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgängerinnen sowie Fußgängern und des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen" kann. Dies könnte, auch bei Beibehaltung des Vorrangs der Straßenbahnen, dadurch erreicht werden, dass die genannten Lichtzeichenanlagen für den Pkw-Verkehr früher als derzeit auf Rot umspringen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Vorlage vom 11.06.2021, OM 311, den Magistrat gebeten, am Buchrainplatz in Oberrad die Lichtzeichenanlagen vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 334 und 350 so zu schalten, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen" kann. Dies soll ermöglichen, dass - besonders zur Hauptverkehrszeit - die querenden Verkehre der Buchrainstraße, des REWE-Parkplatzes und des Taxiplatzes abgewickelt werden können. Der notwendige Rückstau aus beiden Richtungen der Offenbacher Landstraße soll außerhalb des etwa 50 Meter langen Verkehrsraums zwischen den Fußgängerampeln zum Buchrainplatz abgewickelt werden. Dies hat der Magistrat mit Verweis auf den Vorrang der Straßenbahnen in seiner Stellungnahme vom 17.09.2021, ST 1700, abgelehnt. Dem Ortsbeirat erschließt sich nicht, weshalb die genannten Lichtzeichenanlagen auch bei Vorrang der Straßenbahnen nicht derart geschaltet werden können, dass ein "volllaufen" des genannten Bereichs verhindert werden kann. Der Ortsbeirat gibt insbesondere zu bedenken, dass die Straßenbahn sich auf nahezu der gesamten Offenbacher Landstraße im Bereich Oberrads die Verkehrsfläche mit dem Kfz-Verkehr teilt. Insoweit dürften Verzögerung durch etwaige Staubildung ohnehin Einfluss auf den Straßenbahnverkehr in Oberrad nehmen. Eine Anpassung der Ampelschaltung sollte zumindest versuchsweise erprobt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 311 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1700 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 768 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufbringen von Aufflasterungen in der Buchrainstraße

26.11.2021 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1214 entstanden aus Vorlage: OF 280/5 vom 25.11.2021 Betreff: Aufbringen von Aufflasterungen in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Wiener Straße/Ecke Goldbergweg und Einmündung Burgenlandweg zwei Aufpflasterungen aufzubringen. Die genaue Lage der Aufpflasterungen ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: In der Buchrainstraße ist die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Leider halten sich viele Autofahrerinnen und Autofahrer nicht daran. Die Straße wird unter anderem für den Freizeitverkehr als Zuwegung zum Scheerwald und zum Sportplatz Beckerwiese genutzt. Die viel zu schnell fahrenden Kraftfahrzeuge gefährden die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in unzumutbarer Weise. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 596 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Austausch der alten Gaslaternen in Oberrad im Goldbergweg zwischen Buchrainstraße und Bleiweißstraße

29.10.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 938 entstanden aus Vorlage: OF 180/5 vom 08.10.2021 Betreff: Austausch der alten Gaslaternen in Oberrad im Goldbergweg zwischen Buchrainstraße und Bleiweißstraße Der Magistrat wird gebeten, den Austausch der Gaslaternen im Goldbergweg zwischen Buchrainstraße und Bleiweißstraße vorzuziehen und zeitnah auf LED umzustellen. Begründung: Der Weg auf dem o. a. Streckenabschnitt wird durch die vorhandenen Gaslaternen nur mäßig beleuchtet und ist zudem stellenweise uneben, sodass Verletzungsgefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 384 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat)

Mit geeigneten Maßnahmen gegen Geschwindigkeitsübertretungen in der Buchrainstraße vorgehen

14.10.2021 · Aktualisiert: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 176/5 Betreff: Mit geeigneten Maßnahmen gegen Geschwindigkeitsübertretungen in der Buchrainstraße vorgehen Der Magistrat wird gebeten, in der Buchrainstraße verkehrsberuhigende Maßnahmen in Form eines fest installierten Blitzers sowie einer oder mehreren Aufpflasterungen vorzunehmen. Begründung: Der zuständige Kinderbeauftragte und Anwohner schildern immer wieder, dass in der Buchrainstraße durch Autos mit überhöhter Geschwindigkeit erhebliche Gefahrensituationen für Erwachsene, Jugendliche und Kinder entstehen. Durch einen fest installierten Blitzer sowie durch eine oder mehrere Aufpflasterungen, welche die Fahrbahn mit einer Sinusschwelle anhebt und die Fahrbahn mit einer weiteren Sinusschwelle danach wieder senkt, würden alle Fahrzeuge gezwungen, die Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren. Damit wäre der derzeit völlig fehlende Schutz für Fußgänger*innen jeden Alters endlich gewährleistet. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 176/5 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz

11.06.2021 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 311 entstanden aus Vorlage: OF 45/5 vom 17.05.2021 Betreff: Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, am Buchrainplatz in Oberrad die Lichtzeichenanlagen vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 334 und 350 so zu schalten, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgänger sowie des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen" kann. Begründung: Dies soll ermöglichen, dass - besonders zur Hauptverkehrszeit - die querenden Verkehre der Buchrainstraße, des Rewe-Parkplatzes und des Taxiplatzes abgewickelt werden können. Der notwendige Rückstau aus beiden Richtungen der Offenbacher Landstraße soll außerhalb des etwa 50 Meter langen Verkehrsraums zwischen den Fußgängerampeln zum Buchrainplatz abgewickelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1700 Antrag vom 10.10.2021, OF 261/5 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1200 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Setzen von Pollern in der Mathildenstraße II hier: Liegenschaft Goldbergweg 19

07.05.2021 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 107 entstanden aus Vorlage: OF 3/5 vom 15.04.2021 Betreff: Setzen von Pollern in der Mathildenstraße II hier: Liegenschaft Goldbergweg 19 Der Magistrat wird gebeten, unter Beibehaltung der Parkplätze rechts und links des über die Mathildenstraße führenden Eingangs zur Liegenschaft Goldbergweg 19 den Bürgersteig vor dem Eingang zur Liegenschaft Goldbergweg 19 abzupollern. Begründung: Der Bürgersteig im südlichen Teil der Mathildenstraße ist sehr schmal. Trotzdem ist dort an einigen Stellen das Parken erlaubt. Dies führt dazu, dass der über die Mathildenstraße führende Eingang zur Liegenschaft Goldbergweg 19 derart zugeparkt wird, dass es den Bewohnerinnen und Bewohnern beispielsweise nicht möglich ist, mit Gepäck in die Wohnung zu kommen. Auch Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren haben dann keine Möglichkeit des Zugangs mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1557 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Setzen von Pollern in der Mathildenstraße hier: Mathildenstraße 42

19.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7334 entstanden aus Vorlage: OF 1897/5 vom 01.02.2021 Betreff: Setzen von Pollern in der Mathildenstraße hier: Mathildenstraße 42 Der Magistrat wird gebeten, unter Beibehaltung des Parkplatzes rechts des Eingangs zur Liegenschaft Mathildenstraße 42 den Bürgersteig vor dem Eingang zur Liegenschaft Mathildenstraße 42 abzupollern. Begründung: Der Bürgersteig im südlichen Teil der Mathildenstraße ist sehr schmal. Trotzdem ist dort an einigen Stellen das Parken erlaubt. Dies führt dazu, dass der Eingang zur Liegenschaft Mathildenstraße 42 derart zugeparkt wird, dass es den Bewohnerinnen und Bewohnern beispielsweise nicht möglich ist, mit Gepäck in die Wohnung zu kommen. Auch Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren haben dann keine Möglichkeit des Zugangs mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1157 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grundstücke in der Hildegard-Schaeder-Straße

19.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7335 entstanden aus Vorlage: OF 1898/5 vom 01.02.2021 Betreff: Grundstücke in der Hildegard-Schaeder-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. mit den Eigentümerinnen und Eigentümern unbebauter Grundstücke in der Hildegard-Schaeder-Straße Kontakt bezüglich einer Bebauung derselben und 2. mit den Eigentümerinnen und Eigentümern nicht eingefriedeter Grundstücke in der Hildegard-Schaeder-Straße Kontakt bezüglich der Einfriedung derselben aufzunehmen. Begründung: In der Stadt Frankfurt am Main wird Wohnraum dringend benötigt. In der Hildegard-Schaeder-Straße sind augenscheinlich noch Grundstücke unbebaut. Hier ist es sinnvoll, mit den Eigentümerinnen und Eigentümern die Möglichkeit einer Bebauung zu erörtern. Des Weiteren gibt es in der Hildegard-Schaeder-Straße noch nicht eingefriedete Grundstücke, die sich mitunter zu illegalen Müllentsorgungsplätzen wandeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1258 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg

27.11.2020 · Aktualisiert: 18.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6950 entstanden aus Vorlage: OF 1837/5 vom 08.11.2020 Betreff: Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg Der Magistrat wird gebeten, analog zum Verkehrsknotenpunkt Goldbergweg/Hansenweg auch am Verkehrsknotenpunkt Goldbergweg/Mathildenstraße Wartelinien (Zeichen 341, § 42 StVO) anzubringen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger bemängeln, dass durch die Unübersichtlichkeit des Verkehrsknotenpunktes Goldbergweg/Mathildenstraße eine erhöhte Unfallgefahr besteht. Vor allem für die Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer ist hier das Anbringen von Wartelinien angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2021, ST 705 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ehemaliges Verwaltungsgebäude am Waldfriedhof Oberrad, Burgenlandweg 10

12.11.2020 · Aktualisiert: 08.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 1839/5 Betreff: Ehemaliges Verwaltungsgebäude am Waldfriedhof Oberrad, Burgenlandweg 10 Bezugnehmend auf das Expose vom 23.10.2020 zur Vergabe des o.g. bebauten Grundstücks als gewerbliches Erbbaurecht wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wann wurde die Ausschreibung Burgenlandweg 10 im Amtsblatt veröffentlicht? 2. Wann und von wem wurde das Gebäude begutachtet? 3. Wurde es inzwischen ausgemessen? Welche Daten wurden festgestellt? 4. Wann und durch wen wurde der Wert des Gebäudes ermittelt? 5. Auf welchen Berechnungsgrundlagen basierte die Wertermittlung? Welcher Wert ergab sich daraus? 6. Wann hat die Bauaufsicht einer gewerblichen Nutzung zugestimmt? 7. Nach welchen Kriterien erfolgt die Entscheidung zur Vergabe des Gebäudes in Erbbaupacht? 8. Wer hat einen Verkauf avisiert bzw. beschlossen? 9. Wer entscheidet über die Vergabe des Gebäudes in Erbbaupacht oder Verkauf? 10. Welche Kriterien liegen der Wahl der jeweiligen Möglichkeiten (Erbbaupacht / Kauf) zugrunde? 11. Wie wurde die Kaufpreisvorstellung der Stadt Frankfurt ermittelt? 12. Bei der Besichtigung am 3.11.2020 lag kein Energieausweis vor. Wurde dieser inzwischen ausgestellt und wann? Wie lautet das Ergebnis? 13. Am Pforteneingang wurde ein neues Schild über die Öffnungs- und Schließzeiten des Friedhofes angebracht. Welche Relevanz haben diese Angaben für künftige Mieter bzw. Erwerber? Soll ein Schließdienst zu dessen Aufgaben gehören? 14.Der letzte Absatz der Vergabekonditionen lautet:" Die Stadt Frankfurt behält sich eine freihändige Vergabe ebenso wie Nachverhandlungen oder die Abstandnahme von der Ausschreibung vor" Dieser Passus ist erklärungsbedürftig. Er stellt sich wie ein Freibrief für die Stadt dar. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert dieser? Begründung: In dem genannten Expose befinden sich Unklarheiten und Ungereimtheiten, die Bürger bei der Besichtigung ebenfalls aufgeworfen haben. So war vom Kauf bislang keine Rede. Vielmehr hat das Grünflächenamt mit Schreiben v. 06.09.2017 die Rücknahme der Schlüssel damit begründet, dass der Magistrat beschlossen habe, die Liegenschaft in Erbbaupacht zu vergeben. Diese Absicht wurde noch einmal mit der Stellungnahme des Magistrats vom 9.3.2018 (ST 603) bestätigt "....... "das Gebäude in Erbpacht zu vergeben. Nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten wird die Vergabe in Erbpacht öffentlich bekannt gemacht." Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1865 2020 Die Vorlage OF 1839/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Setzen von Pollern in der Buchrainstraße (V)

30.10.2020 · Aktualisiert: 29.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6839 entstanden aus Vorlage: OF 1791/5 vom 12.10.2020 Betreff: Setzen von Pollern in der Buchrainstraße (V) Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig der östlichen Buchrainstraße ab der Liegenschaft Buchrainstraße 5a abzupollern. Begründung: In dem genannten Abschnitt parken auf dem Bürgersteig immer wieder Autos. Dadurch werden die Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere gehbehinderte Menschen und Eltern mit Kinderwagen, behindert und müssen auf die Straße ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 461 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Nördliche Buchrainstraße I

30.10.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6843 entstanden aus Vorlage: OF 1795/5 vom 12.10.2020 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Nördliche Buchrainstraße I Der Magistrat wird gebeten, in der nördlichen Buchrainstraße Messungen mittels Via Count-Geräten durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der nördlichen Buchrainstraße zwischen Offenbacher Landstraße und Wiener Straße/Goldbergweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 160 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung der Aufpflasterung am Verkehrsknotenpunkt Wiener Straße/Goldbergweg/Buchrainstraße

30.10.2020 · Aktualisiert: 29.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6841 entstanden aus Vorlage: OF 1793/5 vom 12.10.2020 Betreff: Instandsetzung der Aufpflasterung am Verkehrsknotenpunkt Wiener Straße/Goldbergweg/Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, die Aufpflasterung am Verkehrsknotenpunkt Wiener Straße/Goldbergweg/Buchrainstraße wieder instand zu setzen. Begründung: Durch Wasser und das ständige Befahren von Autos haben sich viele Steine der Aufpflasterung am Verkehrsknotenpunkt Wiener Straße/Goldbergweg/Buchrainstraße gelöst bzw. sind verschoben. Dies stellt vor allem für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie E-Roller-Fahrerinnen und E-Roller-Fahrer eine große Gefahr dar. Weiterhin ist einer Ausweitung des Schadens vorzubeugen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 462 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Keine Entsorgung privaten Grünschnitts und anderer Gartenabfälle in der Grünanlage zwischen Burgenlandweg und Wiener Straße!

12.10.2020 · Aktualisiert: 17.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1801/5 Betreff: Keine Entsorgung privaten Grünschnitts und anderer Gartenabfälle in der Grünanlage zwischen Burgenlandweg und Wiener Straße! Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Grünanlage auf der linken Seite entlang des Zaunes Burgenlandweg 10, Richtung Wiener Straße, von privatem Schnittgut und sonstigen Gartenabfällen nachhaltig befreit wird. Anschließend ist dieser Teil der Anlage wieder in gepflegten Zustand zu versetzen. Die Verursacher sind angemessen auf künftige Unterlassung hinzuweisen. Begründung: Bürger beklagen sich darüber, dass die Gartenabfälle von privaten Gartenbetreibern in großen Mengen einfach über den Zaun in die Grünanlage geworfen werden, anstatt sie zu entsorgen. Eine komplette Pflege der Anlage ist dadurch nicht möglich und unterbleibt. Erholung suchende stört dieser Zustand. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 1801/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1801/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1801/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1801/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuanstrich des Zebrastreifens in der Buchrainstraße

18.09.2020 · Aktualisiert: 29.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6582 entstanden aus Vorlage: OF 1754/5 vom 03.09.2020 Betreff: Neuanstrich des Zebrastreifens in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten , den Zebrastreifen am unteren Ende der Buchrainstraße (Einmündung in die Offenbacher Landstraße) neu zu streichen. Begründung: Seit der Eröffnung des Buchrainplatzes 2013 ist einige Zeit vergangen, und der Zebrastreifen ist in die Jahre gekommen. Vor allem alte und sehbehinderte Menschen erkennen den Zebrastreifen nicht mehr so gut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 354 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernung von Unrat in Sachsenhausen hier: Grundstück zwischen Altebergsweg und Wendelsweg

18.09.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6574 entstanden aus Vorlage: OF 1740/5 vom 27.08.2020 Betreff: Entfernung von Unrat in Sachsenhausen hier: Grundstück zwischen Altebergsweg und Wendelsweg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der auf dem Grundstück zwischen Altebergsweg und Wendelsweg - westlich der Einmündung des Schnappb ornwegs - befindliche Unrat zeitnah beseitigt wird. Begründung: Im oben genannten Bereich befindet sich ein Grundstück, das mit Unrat zugepflastert ist. Ein Vor-Ort-Termin des Regierungspräsidiums Darmstadt brachte zwar die Erkenntnis zutage, dass das Grundstück insgesamt einen verlassenen und verwahrlosten Eindruck macht, bei den Hinterlassenschaften, wie z. B. ein Kfz, ist dies als Untertreibung zu verstehen. Der Ortsbeirat wünscht sich ein deutlich stringenteres Vorgehen gegen die Vermüllung der Umwelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 67 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen eines Verkehrsschildes

18.09.2020 · Aktualisiert: 26.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6583 entstanden aus Vorlage: OF 1755/5 vom 03.09.2020 Betreff: Aufstellen eines Verkehrsschildes Der Magistrat wird gebeten, in der Buchrainstraße vor dem Zebrastreifen in Höhe des REWE-Marktes das Verkehrsschild 350 aufzustellen, mit dem auf den Zebrastreifen hingewiesen wird. Als Hinweis auf den Zebrastreifen dient das stehende Verkehrsschild 350. Quelle: Wikipedia Begründung: Leute, vor allem ältere Leute, haben sich darüber beschwert, dass Autos die Buchrainstraße auch mit höherer Geschwindigkeit herunterfahren, ohne an dem Zebrastreifen am unteren Ende der Buchrainstraße und an der Einmündung in die Offenbacher Landstraße zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2124 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Charlotte-Schiffler-Straße

19.06.2020 · Aktualisiert: 17.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6199 entstanden aus Vorlage: OF 1678/5 vom 01.06.2020 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Charlotte-Schiffler-Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Charlotte-Schiffler-Straße Messungen mittels ViaCount-Geräten durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: In der Charlotte-Schiffler-Straße befindet sich ein Spielplatz für kleinere Kinder. Des Weiteren spielen dort auch sehr viele Kinder. Bereits mehrfach kam es dort fast zu Unfällen, da die Autofahrerinnen und Autofahrer die Kinder übersehen haben bzw. viel zu schnell gefahren sind. Daher besteht dort dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1870 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müll in den Oberräder Gärten

15.05.2020 · Aktualisiert: 21.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5981 entstanden aus Vorlage: OF 1634/5 vom 28.04.2020 Betreff: Müll in den Oberräder Gärten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Abladen von Schutt jeglicher Art in den Oberräder Gärten so erlaubt ist, wie auf den als Anlage beigefügten Fotos zu sehen ist. Begründung: Die als Anlage beigefügten Fotos sind in dem Geviert Offenbacher Landstraße/Wege zum Friedhof von der Wiener Straße aus kommend (in Höhe der Hausnummer 50), Im Eichlehen/ Burgenlandweg gemacht worden. Auf der Suche nach einem Bolzplatz für Jugendliche war der Regionalrat vor einigen Jahren innerhalb dieses Areals fündig geworden. Damals ist den Oberrädern von der Stadt beschieden worden, dass in diesem Gebiet keine Tore aufgestellt werden dürften, da das vorgeschlagene Grundstück sich im Grüngürtel befände. Für die Jugendlichen ist dann ein anderer Standort für die Tore gefunden worden - auf dem Platz hinter der Villa Bonn. Nur müssen hier die Tore bei jeder Veranstaltung ab- und wieder aufgebaut werden. Die Tore hätten dem Grundgürtel viel weniger Schaden zugefügt als es die in der Anlage zu sehenden Ablagerungen nun tun. Anlage 1 (ca. 354 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1448 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reinigung und Erneuerung von Straßenschildern in Oberrad

15.05.2020 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5982 entstanden aus Vorlage: OF 1635/5 vom 28.01.2020 Betreff: Reinigung und Erneuerung von Straßenschildern in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, an der Gabelung der Straßen Buchrainstraße und Altebergsweg die Straßenschilder zu erneuern. Begründung: Wie auf dem unten stehenden Foto zu sehen ist, fehlt das Straßenschild für die Buchrainstraße gänzlich und das Straßenschild für den Altebergsweg könnte gereinigt oder erneuert werden. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1383 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust/Mathildenstraße (II)

14.02.2020 · Aktualisiert: 28.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5771 entstanden aus Vorlage: OF 1568/5 vom 29.01.2020 Betreff: Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust/Mathildenstraße (II) Vorgang: OM 4239/19 OBR 5; ST 1077/19 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Einmündung der Straße An der Man nsfaust in die Mathildenstraße abzupollern. Begründung: Auf der linken Fahrbahnseite der Einmündung An der Mannsfaust/Mathildenstraße befindet sich eine Sperrfläche, auf der nicht geparkt werden darf. Das Zuparken geschieht jedoch mit Regelmäßigkeit, sodass die Fahrzeuge der FES nur mit Schwierigkeiten diesen Abschnitt befahren können. Der Magistrat sagte das Abpollern für das 3. Quartal 2019 zu. Dies wurde jedoch noch nicht umgesetzt. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dies nun umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4239 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1077 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 989 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absicherung des südlichen Bürgersteigs der Offenbacher Landstraße hier: von der Einmündung Mathildenstraße bis Liegenschaft Offenbacher Landstraße 322

22.11.2019 · Aktualisiert: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5416 entstanden aus Vorlage: OF 1482/5 vom 04.10.2019 Betreff: Absicherung des südlichen Bürgersteigs der Offenbacher Landstraße hier: von der Einmündung Mathildenstraße bis Liegenschaft Offenbacher Landstraße 322 Der Magistrat wird gebeten, den südlichen Bürgersteig der Offenbacher Landstraße von der Einmündung der Mathildenstraße bis zur Liegenschaft Offenbacher Landstraße 322 durch Fahrradbügel und Poller abzusichern. Begründung: Auf dem südlichen Bürgersteig der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der Mathildenstraße und der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 322 ist das Parken untersagt. Trotz dieses Verbotes werden dort Autos geparkt. Dies hat teilweise zur Folge, dass es für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger oder Eltern mit Kinderwagen unmöglich ist, den Bürgersteig zu nutzen. Teilweise wird sogar der dort befindliche Radstreifen in Beschlag genommen. Um hier allen Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden, sieht es der Ortsbeirat als geboten an, den Bürgersteig an dieser Stelle durch Fahrradbügel und Poller gegen das verkehrswidrige Befahren abzusichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 390 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch

25.10.2019 · Aktualisiert: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5296 entstanden aus Vorlage: OF 1435/5 vom 08.10.2019 Betreff: Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch Vorgang: OM 1647/17 OBR 5; ST 1512/17 Der Magistrat wird nochmals gebeten, der Gefährdung der Fußgängerinnen und Fußgänger sowie der Radfahrerinnen und Radfahrer in der Straße Im Bärengarten zwischen dem Abzweig Strahlenberger Weg und Speckweg sowie auf dem Wirtschaftsweg zwischen Speckweg und Wehrstraße durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Der Ortsbeirat hält die Einrichtung einer Fahrradstraße oder die Anordnung von Tempo 30 für geeignet. Begründung: Die Straße Im Bärengarten ist eine schmale Straße, freigegeben als Anliegerstraße ohne nutzbaren Gehweg. Der daran nach Osten anschließende Wirtschaftsweg hat gar keinen Bürgersteig. Dieser Weg ist eigentlich nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben, wird aber intensiv von Schleichverkehr befahren. In seiner Stellungnahme ST 1512 führt der Magistrat aus, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Sicherheitsgründen bei entsprechenden baulichen Gegebenheiten angeordnet werden dürfen. Da sich Fußgänger und Kraftfahrzeuge mangels Gehweg den Straßenraum teilen müssen, liegt hier eine besondere Gefahrenlage vor. In vergleichbarer Weise sind im Altebergsweg und dem südlichen Strahenberger Weg Tempo 30 angeordnet. Der Magistrat möge sich nicht auf die Spitzfindigkeit berufen, Im Bärengarten gebe es einen Gehweg. Dieses Konstrukt ist äußerst schmal, an etlichen Stellen durch Einbauten weiter eingeengt oder zugewachsen und wird in der Praxis von keinem Fußgänger benutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1647 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1512 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 293 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitskontrolle durch Enforcement-Trailer im südlichen Teil der Buchrainstraße

13.09.2019 · Aktualisiert: 05.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5172 entstanden aus Vorlage: OF 1371/5 vom 24.08.2019 Betreff: Geschwindigkeitskontrolle durch Enforcement-Trailer im südlichen Teil der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, im südlichen Teil der Buchrainstraße (ca. Hausnummer 60) Geschwindigkeitskontrollen durch Enforcement-Trailer durchzuführen. Begründung: Der Enforcement-Trailer hat sich als wichtiger Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert, insbesondere auch weil die Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage und rund um die Uhr durchgeführt werden können. Gerade in der südlichen Buchrainstraße kommt es gemäß Anwohnerinnen und Anwohnern zu höheren Geschwindigkeitsübertretungen, und dies auch oft in den Abendstunden und am Wochenende. Daher ist es sinnvoll, dies über einen längeren Zeitrahmen zu kontrollieren. Dies trägt dann nicht nur zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen Lärmpegels bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2126 Aktenzeichen: 32 4

Ideen

Idee
2

Anbringung Abfallbehälter Oberrad

22.04.2024

Anbringung von Abfallbehältern Hansenweg, Altebergsweg und Umgebung zur Enzsorgung von Hundekotbeuteln

Idee
5

Aufpflasterung/Markierung dringend notwendig

30.10.2023

Im oberen Teil der Buchrainstraße/Oberrad wurde zur Verkehrsberuhigung eine Aufpflasterung vorgenommen, die aufgrund der fehlenden farblichen Markierung für alle Verkehrsteilnehmer schlecht bzw. kaum zu erkennen ist und somit vor allem Radfahrer äußerst gefährlich werden kann. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Straße ein relativ starkes Gefälle hat und von jugendlichen Radfahrern auf deren Weg zu Sportplätzen mit relativ hoher Geschwindigkeit befahren wird. Ein Ausweichen im Randbereich der Fahrbahn ist zwar technisch möglich, aber deren Notwendigkeit wird aufgrund der unzureichenden Erkennung der Aufpflasterung zu spät oder gar nicht erkannt. Hinzu kommt, dass ein derartiges Ausweichen in den Randbereich der Fahrbahn zudem ebenfalls gefährlich ist, da dieser in der sogenannten "Dooring-Zone" liegt, in der unzählige Radfahrer schon ihr Leben verloren, da die Türen dort geparkter Kraftfahrzeuge ohne sog. Radfahrerblick geöffnet wurden und immer noch werden. Ein Lösungsansatz könnte in der farblichen Markierung der Aufpflasterung liegen. Darüber hinaus bieten sich weitere Lösungsansätze an.