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Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen
Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Erneuerung der Gehwege der Sindlinger Bahnstraße zwischen Lehmkautstraße und Farbenstraße
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2277 entstanden aus Vorlage: OF 737/6 vom 27.05.2013 Betreff: Erneuerung der Gehwege der Sindlinger Bahnstraße zwischen Lehmkautstraße und Farbenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bürgersteige auf beiden Seiten der Sindlinger Bahnstraße zwischen Lehmkautstraße und Farbenstraße zu erneuern. Begründung: Die beiden Gehwegabschnitte entlang der Sindlinger Bahnstraße gehören zu den am meisten frequentierten Bürgersteigen im Stadtteil. Zwei Arztpraxen, der REWE-Markt, Hotel Post, Optiker, Imbissläden, Volksbank, Bäckerei, Tabakgeschäft, Eisdiele und die Bushaltestelle der Linien 53 und 55 befinden sich auf dem ca. 150 Meter langen Abschnitt der Straße wie auch der einzige ampelgesteuerte Übergang. Die hohe Belastung durch parkende Pkws sowie den Lkw-Andienungsverkehr und diverse Baumaßnahmen haben die Bürgersteige stark in Mitleidenschaft gezogen. Stolperfallen und Pfützen erschweren die Nutzung gerade für Senioren und Gehbehinderte. Eine zeitnahe Sanierung dieses Bereiches ist dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1300 Aktenzeichen: 66 5
Graffiti-Entfernung in der Bahnunterführung im S-Bahnhof der Linie S 1 in Sindlingen
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2281 entstanden aus Vorlage: OF 742/6 vom 27.05.2013 Betreff: Graffiti-Entfernung in der Bahnunterführung im S-Bahnhof der Linie S 1 in Sindlingen Der Magistrat wird gebeten, die an den Wänden befindlichen Graffiti in der Bahnunterführung im S-Bahnhof der Linie S 1 in der Sindlinger Bahnstraße entfernen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1365 Aktenzeichen: 66 2
Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1387 entstanden aus Vorlage: OF 458/6 vom 01.08.2012 Betreff: Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße Vorgang: ST 32/12 Der Magistrat wird gebeten, auf der West-Höchster Straße zwischen dem P+R-Parkplatz S-Bahn-Station Zeilsheim und dem Einkaufsmarkt an der Ecke Annabergstraße einen Schutzstreifen für Radfahrer, die von Sindlingen nach Zeilsheim fahren, anzubringen. Begründung: Nach der Aufbringung der Markierung in der Sindlinger Bahnstraße (ST 32/12) endet der Radweg vor der S-Bahn-Station. In Richtung Zeilsheim war in der Vergangenheit der Bürgersteig als gemeinsamer Fuß- und Radweg mit Verkehrszeichen 240 eingerichtet. Diese Beschilderung wurde nun abgebaut, sodass Fahrradfahrer jetzt die Fahrbahn nutzen müssen. Die Fahrbahnbreite ermöglicht einen Fahrradschutzstreifen. In umgekehrter Fahrtrichtung, von Zeilsheim in Richtung Sindlingen, existiert ein getrennter Fuß- und Radweg abseits der Fahrbahn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 32 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1690 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerüberwege Hugo-Kallenbach-Straße/Richard-Weidlich-Platz in Sindlingen
Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1259 entstanden aus Vorlage: OF 409/6 vom 28.05.2012 Betreff: Fußgängerüberwege Hugo-Kallenbach-Straße/Richard-Weidlich-Platz in Sindlingen Der Magistrat wird gebeten, mit dem Ortsbeirat 6 einen Ortstermin in der Hugo-Kallenbach-Straße durchzuführen mit dem Ziel, die Überquerbarkeit der Straße für Fußgängerinnen und Fußgänger zu verbessern. Dieser Ortstermin sollte nachmittags um 16.00 Uhr durchgeführt werden, da dies eine der kritischen Zeiten ist. Begründung: Die Hugo-Kallenbach-Straße verfügt bis zum Wendehammer über zwei Rechtskurven. Im Bereich der ersten Rechtskurve beginnt links die Zuwegung zum Richard-Weidlich-Platz und damit auch der Zugang zur Bushaltestelle und zum S-Bahnhof. Schülerinnen und Schüler der Internationalen Schule Frankfurt nutzen diesen Weg ebenso wie Pendler etc., die den ÖPNV nutzen wollen. Dabei überqueren die meisten Fußgänger die Hugo-Kallenbach-Straße im Bereich dieser Rechtskurve. Ein Fußgängerüberweg existiert nicht. Morgens zwischen 7.50 Uhr und 8.30 Uhr sowie nachmittags von 16 Uhr bis 16.30 Uhr herrscht ein reger Verkehr von Pkws und auch Taxen. Ein Überqueren der Straße ist schwierig und gefährlich, weil die Fahrzeuge Stoßstange an Stoßstange fahren. Bisweilen ist es ein Geduldsspiel, auf die andere Seite der Hugo-Kallenbach-Straße zu gelangen. Für Pendler etc., die den ÖPNV nutzen und an den Fahrplan gebunden sind, ist dies eine missliche Situation. Im Bereich der zweiten Rechtskurve befindet sich - links von den Wohnblocks des Bauvereins bzw. der Nassauischen Heimstätte - ein Fußweg, der von den Anwohnern und auch den Schülern der Internationalen Schule Frankfurt genutzt wird. Auch hier existiert kein gesicherter Übergang. Die Frequentierung der Zuwege ist insgesamt von Schulbeginn bzw. -ende sowie den Fahrplänen des ÖPNV abhängig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1233 Antrag vom 07.08.2013, OF 779/6 Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2374 Aktenzeichen: 32 1
Richard-Weidlich-Platz
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 890 entstanden aus Vorlage: OF 277/6 vom 24.01.2012 Betreff: Richard-Weidlich-Platz Der Magistrat wird gebeten, am Richard-Weidlich-Platz, vor dem Grundstück mit der Hausnummer 10, eine Sperrfläche abzumarkieren und das Verkehrszeichen 283, Haltverbot, durch ein größeres zu ersetzen. Begründung: Gegenüber dem Haus mit der Nummer 10 sind fünf Parkplätze ausgewiesen. Leider kommt es immer wieder vor, dass trotz des Haltverbot-Schildes Fahrzeuge vor dem besagten Haus parken. Die gegenüberliegenden Fahrzeuge werden dadurch blockiert und können nicht mehr aus ihren Parkbuchten fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 772 Aktenzeichen: 66 0
Sanierung Silostraße
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 779 entstanden aus Vorlage: OF 236/6 vom 28.12.2011 Betreff: Sanierung Silostraße Der Magistrat wird gebeten, die Silostraße im Abschnitt zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese zeitnah grundzusanieren, bzw. die notwendigen Mittel in den nächsten Haushalt einzustellen, damit die Sanierung zeitnah erfolgen kann. Begründung: Der Abschnitt der Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese ist in einem sehr schlechten Zustand. Da die Hoechster-Farben-Straße nun in absehbarer Zeit nicht saniert werden soll, wäre es sinnvoll, die Sanierung der Silostraße vorzuziehen, um den Zustand der Straße zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 699 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5
Abmarkieren von Radwegen in der Sindlinger Bahnstraße zwischen Richard-Weidlich-Platz und SBahnhof Zeilsheim
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 452 entstanden aus Vorlage: OF 147/6 vom 03.10.2011 Betreff: Abmarkieren von Radwegen in der Sindlinger Bahnstraße zwischen Richard-Weidlich-Platz und S-Bahnhof Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, auf beiden Seiten der Sindlinger Bahnstraße zwischen Richard-Weidlich-Platz und S-Bahnhof Zeilsheim Radwege auf der Fahrbahn abmarkieren zu lassen. Begründung: Die Sindlinger Bahnstraße ist in oben genanntem Abschnitt breit genug für die beidseitige Einrichtung von abmarkierten Radwegen, was zu einer erhöhten Sicherheit für die Radfahrer beitragen wird. Wie Mitgliedern des Ortsbeirates 6 berichtet wurde, wird häufig der Gehweg von den Radfahrern benutzt, um eventuelle Gefährdungen durch Kraftfahrzeuge zu vermeiden. Im Sinne der Sicherheit der Fußgänger ist diese Praxis jedoch nicht empfehlenswert. Darüber hinaus wird die Einengung der Fahrbahnen zu geringeren Geschwindigkeiten des motorisierten Verkehrs beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 32 Aktenzeichen: 32 1
Metallbügel erneuern
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 453 entstanden aus Vorlage: OF 148/6 vom 08.09.2011 Betreff: Metallbügel erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Metallbügel zur Wegeabgrenzung am Entenbrunnen, Richard-Weidlich-Platz, kurzfristig zu erneuern. Begründung: Die Metallbügel sind verrostet und brüchig. Leider ist es auch schon zu Unfällen gekommen, sodass eine zeitnahe Erneuerung notwendig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 35 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 951 Antrag vom 13.03.2015, OF 1320/6 Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4301 Aktenzeichen: 67 0
Geschwindigkeitsbegrenzung: Tempo 30 gegen Raser und Verkehrslärm auf der Sindlinger Bahnstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2011, OM 356 entstanden aus Vorlage: OF 117/6 vom 24.08.2011 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung: Tempo 30 gegen Raser und Verkehrslärm auf der Sindlinger Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der gesamten Strecke der Sindlinger Bahnstraße vom S-Bahnhof Zeilsheim bis zur Einmündung in die Farbenstraße am Sindlinger Dalles eine Tempobeschränkung auf 30 km/h einzurichten. Begründung: Die Sindlinger Bahnstraße verleitet die Autofahrer durch die gerade Linienführung zum Fahren mit erhöhten Geschwindigkeiten. Eine Tempobeschränkung auf 30 km/h sollte zu einer Reduzierung der real gefahrenen Geschwindigkeiten beitragen, damit dem Schutz der Fußgänger und Radfahrer dienen und gleichzeitig einen Beitrag zum Lärmschutz leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1359 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 907 Aktenzeichen: 32 1
Parkmöglichkeiten am Bahnhof Zeilsheim
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2011, OM 363 entstanden aus Vorlage: OF 130/6 vom 15.08.2011 Betreff: Parkmöglichkeiten am Bahnhof Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Parkmöglichkeiten für die Anwohner im Umfeld des Bahnhofs Zeilsheim verbessert werden können. Begründung: Mit der Einrichtung des Bahnhofs Zeilsheim kommen auch viele Pendler mit dem Auto - oft aus dem Umkreis von Frankfurt - zum Bahnhof Zeilsheim und stellen es im Umfeld ab (steigt man in Zeilsheim in die S-Bahn, zahlt man nur den Fahrpreis für das Stadtgebiet Frankfurt). Zwar wurden im Zuge des Bahnhofbaus auch 28 Parkplätze neu geschaffen, diese reichen aber nicht aus, sodass jetzt insbesondere die Sindlinger Bahnstraße, die Ferdinand-Hofmann-Straße und die Hermann-Küster-Straße regelmäßig zugeparkt sind und die Anwohner dort keine Parkplätze mehr finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 28 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsinsel bepflanzen
Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 202 entstanden aus Vorlage: OF 83/6 vom 22.06.2011 Betreff: Verkehrsinsel bepflanzen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel Hoechster-Farben-Straße/Einmündung Westenbergerstraße als Wildkräuter- und Wildblumenwiese zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1120 Aktenzeichen: 67 0
Installation eines Sonnenschutzes
Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 98 entstanden aus Vorlage: OF 44/6 vom 10.05.2011 Betreff: Installation eines Sonnenschutzes Der Magistrat wird gebeten, auf dem Kinderspielplatz Sindlinger Bahnstraße einen Sonnenschutz durch eine geeignete Bepflanzung zu installieren. Begründung: Auf dem Spielplatz, der von der Bevölkerung sehr gut angenommen wird, fehlt jeglicher Sonnenschutz. Vor circa zwei Jahren wurden einige schattenspendende Bäume gefällt, die nicht mehr ersetzt wurden. Somit fiel der Schutz bei starker Sonneneinwirkung weg, was für Eltern und Kinder eine große Belastung darstellt. Daher ist es angebracht, den Sonnenschutz durch eine geeignete Bepflanzung wieder herzustellen. Dabei soll darauf geachtet werden, dass kein Efeu gepflanzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2011, ST 872 Aktenzeichen: 67 0
Einrichtung Zebrastreifen
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM 4787 entstanden aus Vorlage: OF 1646/6 vom 25.10.2010 Betreff: Einrichtung Zebrastreifen Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Ferdinand-Hofmann-Straße in die Sindlinger Bahnstraße (an der Sindlinger S-Bahn-Station "Zeilsheim") den ursprünglich vorhandenen Zebrastreifen wieder einzurichten. Begründung: Jahrzehntelang befand sich an der Einmündung der Ferdinand-Hofmann-Straße in die Sindlinger Bahnstraße ein Zebrastreifen, um den Fußgängern Richtung Zeilsheim einen gefahrlosen Übergang zu ermöglichen. Im Zuge der Bauarbeiten an der S-Bahn-Station "Zeilsheim" und der Umgestaltung des Einmündungsbereiches wurde dieser Zebrastreifen entfernt, "vergessen" und nicht wieder aufgebracht. Die wachsenden Fußgängerströme zum S-Bahnhof, zu den Bushaltestellen Richtung Zeilsheim und zum Aldi-Markt in der Annabergstraße machen deutlich, wie wichtig ein Zebrastreifen an dieser Stelle war und ist. Anlage 1 (ca. 410 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2011, ST 386 Aktenzeichen: 66 2
Für ein schöneres Sindlingen: Reinigung der Bahnunterführung der S1 in Sindlingen
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2009, OM 3351 entstanden aus Vorlage: OF 1201/6 vom 20.05.2009 Betreff: Für ein schöneres Sindlingen: Reinigung der Bahnunterführung der S1 in Sindlingen Der Magistrat wird gebeten, eine Grundreinigung aller Betonwände und Geländer in der Unterführung der Trasse der S1 im Bereich der Sindlinger Bahnstraße und des Richard-Weidlich-Platzes zu veranlassen. Begründung: Die vor Jahren sanierten und farblich gestalteten Wände der S1-Unterführung in der Sindlinger Bahnstraße sind verdreckt und in einem außerordentlich unansehnlichen Zustand. Das Bauwerk am Ensemble-geschützten und belebten Richard-Weidlich-Platz ist keine gute Visitenkarte des Stadtteils. Eine Grundreinigung ist deshalb dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2009, ST 1333 Aktenzeichen: 66 0
Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim
Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3172 entstanden aus Vorlage: OF 1139/6 vom 30.03.2009 Betreff: Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die zuständige Behörde damit zu beauftragen, zwischen der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und Höchst sowie von der Jahrhunderthalle in Richtung Zeilsheim eine entsprechende Beschilderung anzubringen, die eine Durchfahrt für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkws über 12 Tonnen) verbietet. Begründung: Täglich und in zunehmendem Maße fahren Schwerlasttransporter durch Zeilsheim. Aufgrund der Verkehrssituation, insbesondere der zu engen Straßen in Zeilsheim, die nicht für derartigen Lkw-Verkehr ausgelegt sind, müssen Lkws oft zu riskanten Wendemanövern ansetzen. Dies führt zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr. Es kommt zu gefährlichen Situationen insbesondere in den Kurven- und Kreuzungsbereichen von Hofheimer Straße, Alt-Zeilsheim und Pfaffenwiese, aber auch von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim fahrend im Verkehrsbereich Pfaffenwiese, Neu-Zeilsheim, Pfortengartenweg, Alt-Zeilsheim und Hofheimer Straße. Die schon jetzt aufgestellten Hinweisschilder in Richtung Autobahnanschluss Sindlingen über die B40a, z.B. in Höhe der Jahrhunderthalle, reichen nicht aus. Außerdem sind Alternativrouten möglich, die eine Durchfahrt durch Zeilsheim entbehrlich machen, da diese Fahrzeuge Zeilsheim nur durchfahren - entweder in Richtung Höchst oder von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim. Von Wiesbaden auf der A 66 kommend kann über die Anschlussstelle Krifteler Dreieck, die B40a und die Hoechster-Farben-Straße nach Höchst gelangt werden. Aus Richtung Frankfurt kommend kann Höchst über die Abfahrt Kelkheim, die Schmalkaldender Straße und Silostraße erreicht werden, sodass für den Schwerlasttransport keine Notwendigkeit für die Benutzung der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und der damit verbundenen Durchfahrt durch Zeilsheim besteht. Da die Verkehrsführung in Zeilsheim nicht für Schwerlasttransporter ausgelegt und ein behinderungsfreies Vorbeifahren von Schwerlasttransportern nicht möglich ist, ist ein Durchfahrtsverbot dringend erforderlich. Entsprechende Hinweisschilder sollten schon an den Autobahnanschlussstellen Krifteler Dreieck und Kelkheim angebracht werden sowie ebenfalls an der Pfaffenwiese und der Hoechster-Farben-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.06.2009, ST 923 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsspiegel an der Kreuzung Sindlinger Bahnstraße/Heussleinstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.10.2008, OM 2666 entstanden aus Vorlage: OF 948/6 vom 15.09.2008 Betreff: Verkehrsspiegel an der Kreuzung Sindlinger Bahnstraße/Heussleinstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Sindlinger Bahnstraße/Heussleinstraße vor Haus-Nr. 126 einen Spiegel anbringen zu lassen, um den aus Richtung Zeilsheim kommenden Verkehr besser erkennen zu können. Begründung: An der Kreuzung Sindlinger Bahnstraße/Heussleinstraße kommt es wegen schlechter Sichtverhältnisse immer wieder zu kritischen Situationen und Unfällen. Der aus dem Bereich Hugo-Kallenbach-Straße/Albert-Blank-Straße (Internationale Schule) auf die Sindlinger Bahnstraße mündende Verkehr leidet unter mangelhafter Einsichtsmöglichkeit auf den aus Richtung Zeilsheim kommenden Verkehr. Ursache hierfür ist die Reihe mächtiger Platanen am Fahrbahnrand. Ein Spiegel an der Ecke Sindlinger Bahnstraße/Heussleinstraße vor Haus-Nr. 126 würde die schlechten Sichtverhältnisse erheblich verbessern und die Sicherheit an dieser vielbefahrenen Kreuzung erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2009, ST 68 Aktenzeichen: 66 7
Ausbau eines Feldweges („Hofheimer Weg") zwischen Sindlingen und Hattersheim zu einem Rad- und Fußweg
Anregung vom 30.10.2007, OA 522 entstanden aus Vorlage: OF 618/6 vom 15.09.2007 Betreff: Ausbau eines Feldweges ("Hofheimer Weg") zwischen Sindlingen und Hattersheim zu einem Rad- und Fußweg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den von der Hoechster-Farben-Straße (L 3265) abzweigenden unbefestigten Feldweg ("Hofheimer Weg") nach Hattersheim zu einem Rad- und Fußweg ausbauen zu lassen (siehe anliegenden Plan). Begründung: Der angesprochene Feldweg ist zurzeit unbefestigt und für Radfahrer und Fußgänger nur sehr eingeschränkt nutzbar. Nach etwa 450 m erreicht der Feldweg die Stadtgrenze zu Hattersheim, wo er in einen gut ausgebauten Weg mit einer wassergebundenen Decke mündet, der Teil des bestehenden Radwegenetzes von Hattersheim und des Main-Taunus-Kreises ist. Der Ausbau würde einen wichtigen Lückenschluss vollziehen. Anlage 1 (ca. 67 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.06.2011, M 111 Antrag vom 22.08.2022, OF 551/6 Auskunftsersuchen vom 06.09.2022, V 465 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 07.11.2007 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.11.2007, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 522 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2007, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 522 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2007, TO II, TOP 64 Beschluss: Der Vorlage OA 522 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG, BFF und NPD gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3198, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2007 Aktenzeichen: 66 2
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