Meine Nachbarschaft: Herrnstraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Wirksame Verbesserung der Einhaltung der Tempo-30-Regelung im unteren Bereich der Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7612 entstanden aus Vorlage: OF 1558/5 vom 14.09.2025 Betreff: Wirksame Verbesserung der Einhaltung der Tempo-30-Regelung im unteren Bereich der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie die Einhaltung der Tempo-30-Regelung im unteren Bereich der Buchrainstraße zwischen Offenbacher Landstraße und Kreuzung Wiener Straße nachhaltig verbessert werden kann. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu berücksichtigen: - Installation eines Geschwindigkeits-Displays gemäß § 45 Abs. 1c StVO zur Erhöhung der Verkehrssicherheit; - Anbringen von gut sichtbaren Fahrbahnmarkierungen ("30") nach § 39 Abs. 5 StVO zur Verdeutlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Begründung: Im unteren Abschnitt der Buchrainstraße wird die bestehende Tempo-30-Regelung nachweislich häufig nicht eingehalten. Dadurch entstehen erhöhte Unfallgefahren sowie eine erhebliche Minderung der dortigen Wohn- und Aufenthaltsqualität. Zudem erhöht sich die Unfallgefahr für Kinder, die die ansässige Kita ("Ki.Bi.Z Buchrain") besuchen, enorm. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der effektiven Durchsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO sowie der Gefahrenabwehr gemäß § 45 StVO. Durch die Kombination optischer und baulicher Elemente kann die Verkehrssicherheit gesteigert und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung dauerhaft gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Buchrainstraße zwischen Wiener Straße und Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7611 entstanden aus Vorlage: OF 1557/5 vom 21.09.2025 Betreff: Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Buchrainstraße zwischen Wiener Straße und Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, durch welche Maßnahmen die vorgeschriebenen 30 km/h (Tempo-30-Zone) in der Buchrainstraße auf der Strecke zwischen Wiener Straße und Offenbacher Landstraße eingehalten werden können. Begründung: Die Buchrainstraße zwischen der Wiener Straße und der Offenbacher Landstraße ist eine der wichtigsten Durchfahrtsstraßen in Oberrad. Bürger beschweren sich, dass die vorgeschriebenen 30 km/h in der Tempo-30-Zone von vielen Fahrzeugen nicht eingehalten werden. Dieser Straßenabschnitt wird auch von vielen Kindern und Fahrradfahrern genutzt, die dadurch gefährdet werden. Durch die erhöhte Geschwindigkeit und das Rasen einiger Fahrzeugführer in Verbindung mit unachtsamem Fahren werden auf dieser Strecke zudem auch Schäden an den Seitenspiegeln der dort geparkten Fahrzeuge verursacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7408 entstanden aus Vorlage: OF 1465/5 vom 17.07.2025 Betreff: Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad Der Magistrat wird gebeten, an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad eine deutlich erkennbare Grenzmarkierung anzubringen, um das Parken im Einmündungsbereich zu verhindern und somit die uneingeschränkte Befahrbarkeit durch größere Fahrzeuge sicherzustellen. Begründung: Im Einmündungsbereich Herrnstraße/Nonnenpfad wird regelmäßig so geparkt, dass insbesondere größere Fahrzeuge, darunter Müllfahrzeuge, die Kurve nicht passieren können. Dies hat in der Vergangenheit mehrfach dazu geführt, dass Mülltonnen nicht geleert werden konnten, was hygienische und logistische Probleme für die betroffenen Anwohner nach sich zieht. Das Parken an dieser Stelle verstößt gegen § 12 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wonach das Parken im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen unzulässig ist, wenn ein Abstand von weniger als fünf Metern zur Schnittlinie der Fahrbahnkanten unterschritten wird. Dennoch kommt es regelmäßig zu Verstößen, da der Bereich derzeit nicht baulich oder durch Markierungen gesichert ist. Durch eine gut sichtbare Grenzmarkierung kann die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben unterstützt und die Durchfahrt für Entsorgungsfahrzeuge dauerhaft sichergestellt werden. Bild: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Instandsetzung der Bänke, des Weges sowie der Rasenfläche am Spazierweg zwischen Burgenlandweg und Wiener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6708 entstanden aus Vorlage: OF 1351/5 vom 26.02.2025 Betreff: Instandsetzung der Bänke, des Weges sowie der Rasenfläche am Spazierweg zwischen Burgenlandweg und Wiener Straße Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Bänke, der Weg sowie die Rasenfläche am Spazierweg zwischen Burgenlandweg Höhe Waldfriedhof und Wiener Straße Höhe Hausnummer 52 bis 54 wieder instand gesetzt werden. Begründung: Sowohl die Bänke als auch der Weg und die Rasenfläche drumherum auf dem oben genannten Spazierweg wurden verwüstet und es wurde wild gegrillt, was an den Brandspuren deutlich zu sehen ist. Auf dem Weg sind Rillen, die für Fahrradfahrer gefährlich sind. Um diese Bänke für die Oberräder Bevölkerung wieder ansprechend und zugänglich sowie den Weg sicher zu machen, ist eine Instandsetzung der Bänke und des Weges sowie der Rasenfläche erforderlich. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1008
Notwendiger Rückschnitt der Platanus acerifolia im oberen Teil der Buchrainstraße (zwischen Wiener Straße und Burgenlandweg)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6428 entstanden aus Vorlage: OF 1293/5 vom 03.01.2025 Betreff: Notwendiger Rückschnitt der Platanus acerifolia im oberen Teil der Buchrainstraße (zwischen Wiener Straße und Burgenlandweg) Der Magistrat wird gebeten, dass die Bäume (überwiegend Platanus acerifolia) in der Buchrainstraße zwischen Wiener S traße und Burgenlandweg grundsaniert und stark zurückgeschnitten werden. Begründung: Die seit Jahren nicht geschnittenen und ungepflegten Bäume haben sich mittlerweile zu einem Sicherheitsrisiko sowohl für die dortigen Anwohner als auch für den fußläufigen und fahrenden Durchgangsverkehr entwickelt. Dadurch, dass die Bäume mittlerweile weit höher als die Häuser gewachsen sind und in direkter Nähe zu den Häusern stehen, haben die Anwohner jedes Jahr im Herbst ein Problem mit verstopften Regenrinnen und durch die Baumfrüchte verstopften Abflussrohren. Dies führt teilweise zu Schäden und regelmäßig zu nicht unerheblichen Kosten für Reinigung und Instandsetzung. Die Bäume haben im mittleren und oberen Bereich dürres Astwerk. Einige Äste ragen über die Straße. Hier ist des Öfteren schon Astbruch entstanden. Nach Rücksprache mit den Anwohnern sind Dellen in den geparkten Kfz keine Seltenheit, wobei ein Anwohner eine kleine Platzwunde durch herabfallendes Astwerk erhielt. Äste, die über die Straße ragen, sind ein Sicherheitsrisiko. Dadurch, dass die Bäume in den letzten Jahren nicht geschnitten wurden, haben sie, wie für diesen Standort notwendig, keinen vernünftigen Kronenaufbau. Die Bäume gehören konsequent auf Stock gesetzt. Gerade diese Baumart verträgt dies ohne Probleme und entwickelt eine dichte Krone mit vielen Austrieben. Abhilfe ist dringend erforderlich, um ggf. Unfälle durch auf Passanten und Autos herabfallende Äste zu vermeiden. Dies kann nur durch einen umfänglichen Baumschnitt der jeweiligen Bäume erfolgen. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 724 Aktenzeichen: 67-0
Aufstellen einer seniorengerechten Sitzbank und Bepflanzungen vor der Liegenschaft Wiener Straße 42
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4739 entstanden aus Vorlage: OF 965/5 vom 02.11.2023 Betreff: Aufstellen einer seniorengerechten Sitzbank und Bepflanzungen vor der Liegenschaft Wiener Straße 42 Vorgang: OM 4113/23 OBR 5; ST 2015/23 Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung einer seniorengerechten Sitzbank nebst Müllbehälter und Bepflanzungen vor der Liegenschaft Wiener Straße 42 zu veranlassen. Begründung: In der kürzlich veröffentlichten Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2015, wurde festgestellt, dass die verbleibende Gehwegbreite in diesem Bereich nicht ausreicht, um die vorhandene Aufpflasterung als Parkfläche zu nutzen. Diese Erkenntnis führt zu der Einsicht, dass eine zusätzliche bauliche Gestaltung in diesem Abschnitt erforderlich ist. Der Ortsbeirat wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern in Oberrad auf zusätzliche Sitzmöglichkeiten angesprochen, insofern besteht ein Bedarf auch an der Wiener Straße für zusätzliche Bänke. Die Einrichtung einer Sitzbank und eines Müllbehälters sowie die Bepflanzung eines Teils dieses Bereichs könnten dazu beitragen, die Lebensqualität und die Attraktivität der Umgebung zu steigern. Die Lage vor der Liegenschaft Wiener Straße 42 bietet sich ideal an, um diesen Platz in eine angenehme Aufenthaltszone zu verwandeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 692 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Schneiden der Hecken in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4433 entstanden aus Vorlage: OF 877/5 vom 23.08.2023 Betreff: Schneiden der Hecken in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, die Hecken in Oberrad auf folgenden Wegen bzw. in folgenden Arealen zu schneiden: Da ist zum einen das Gebiet links der Wehrstraße bis zum Bahndamm und der Autobahn. Auf den Wegen wuchern die Büsche und sogar ganze Bäume auf den Fahrwegen, die von den Gärtnern benutzt werden, um zu ihren Feldern zu kommen. Für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge sind die Wege nicht mehr breit genug und für Pkws, die von den Gärtnern genutzt werden dürfen, sind die Wege unter Umständen breit genug, aber die Autos werden dabei total zerkratzt. Da ist zum Z weiten das Areal im östlichen Oberrad, das begrenzt wird von der Buchrainstraße, dem Burgenlandweg, der Straße Im Eichlehen bzw. der Autobahn und der Wiener Straße. Hier ragen Büsche und Bäume zum Teil bis zu einem Meter in die Wege hinein, die dadurch zugewachsen sind. Begründung: Es gibt durch die zugewachsenen Wege keine Möglichkeit der Zu- bzw. Durchfahrt für die Feuerwehr im Falle eines Brandes. Rettungsfahrzeuge haben ebenso Schwierigkeiten bei der Anfahrt. Gerade angesichts des Klimawandels können Brände schneller entstehen und sich besser ausbreiten, wenn der Feuerwehr der Weg versperrt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2409 Aktenzeichen: 66-0
Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARALTankstelle)
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 868/5 Betreff: Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARAL-Tankstelle) Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Pläne ihm für das bisher ungenutzte Grundstück an der Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße (ehemalige ARAL-Tankstelle) bekannt sind? Begründung: Seit mehreren Jahren liegt das Grundstück an der Offenbacher Landstraße / ecke Wiener Straße brach. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn das Areal wieder einer sinnvollen Nutzung, z.B. mit einer Wohnbebauung mit Geschäften, Ärzten und Kinderbetreuungseinrichtungen, zugeführt werden würde. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 750 2023 Die Vorlage OF 868/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenSchaffung zusätzlicher Parkplätze vor der Liegenschaft Wiener Straße 42
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4113 entstanden aus Vorlage: OF 816/5 vom 28.05.2023 Betreff: Schaffung zusätzlicher Parkplätze vor der Liegenschaft Wiener Straße 42 Der Magistrat wird gebeten , vor der Liegenschaft Wiener Straße 42 weitere Parkplätze zu schaffen, indem Parkplätze auf dem Bürgersteig vor dieser Liegenschaft mittels Verkehrszeichen 315-66 und 315-67 StVO verfügt werden. Begründung: Vor der Liegenschaft Wiener Straße 42 befindet sich eine Aufpflasterung. Dadurch ist auch der Teil der sich vor der Umgestaltung der Wiener Straße dort befindlichen Parkplätze auf dem Niveau des Bürgersteigs ausgebaut worden. Um den Parkdruck in diesem Bereich der Wiener Straße zu minimieren, hält es der Ortsbeirat für sinnvoll, diesen Raum als Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2015 Aktenzeichen: 32-1
Zukunft des KiZ Herrnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4114 entstanden aus Vorlage: OF 817/5 vom 28.05.2023 Betreff: Zukunft des KiZ Herrnstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. das Abschließen weiterer Aufnahmeverträge für den Hort im KiZ Herrnstraße weiter zuzulassen, 2. die Hortplätze im KiZ Herrnstraße solange vorzuhalten, bis die ESB an der Gruneliusschule hinsichtlich der Kapazitäten allen Schülerinnen und Schülern der Gruneliusschule bei entsprechendem Wunsch einen Platz anbieten kann, 3. für den Hort im KiZ Herrnstraße ein Übergangskonzept zur ESB in der Gruneliusschule zu erarbeiten, 4. die frei werdenden Hortplätze im KiZ Herrnstraße dem Kindergarten und/oder der U3-Betreuung zuzuschlagen. Begründung: Da der Hort im KiZ Herrnstraße bereits jetzt schon keine neuen Aufnahmeverträge mehr abschließen darf, somit nur noch der Einschulungsjahrgang 2023 versorgt wird, und der IB als Träger der ESB der Gruneliusschule nach eigener Auskunft frühestens im Frühjahr 2025 die Betreuungskapazität ausbauen kann, läuft es in Oberrad auf eine weitere Verschärfung der ohnehin sehr prekären Hortplatz-Versorgung im Stadtteil hinaus, mindestens jedoch für die Einschulungsjahrgänge 2024 und 2025. Hier ist es sinnvoll, die Hortplatzsituation nicht weiter zu verschärfen und den Eltern Planungssicherheit zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1900 Aktenzeichen: 40-7
Geschwindigkeitskontrollen in Oberrad, Goldbergweg und Wiener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3780 entstanden aus Vorlage: OF 688/5 vom 28.02.2023 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Oberrad, Goldbergweg und Wiener Straße Der Magistrat wird aufgefordert, die Geschwindigkeitskontrollen in der 30er-Zone Goldbergweg und Wiener Straße insbesondere an der Gruneliusschule und Umgebung zu intensivieren. Begründung: In der 30er-Zone Goldbergweg und Wiener Straße wird die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h von vielen Autofahrern - teilweise deutlich - überschritten. Da im Bereich der Gruneliusschule viele Schüler der Grundschule und auch Mütter mit ihren Kleinkindern auf dem Weg zur Schule/zu den Kitas unterwegs sind und auch ein reger Fahrradverkehr herrscht, besteht durch das Rasen bzw. Nichteinhalten der Höchstgeschwindigkeit eine erhöhte Unfallgefahr. Aus diesem Grund hält der Ortsbeirat es für notwendig, dass die Geschwindigkeitskontrollen deutlich verstärkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1473 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Beteiligung des Ortsbeirates bei der Standortauswahl für E-Ladesäulen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3634 entstanden aus Vorlage: OF 683/5 vom 20.02.2023 Betreff: Beteiligung des Ortsbeirates bei der Standortauswahl für E-Ladesäulen Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat vor dem Aufstellen von E- Ladesäulen bei der Standortauswahl frühzeitig in den Entscheidungsfindungsprozess zu integrieren. Begründung: Der Ausbau der E-Mobilität ist ein wichtiger Baustein für mehr Klimaschutz und weniger Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Hiermit ist auch der Ausbau der Ladesäulen verbunden. Es ist aber auch wichtig und richtig, die Bürgerinnen und Bürger in diesen Prozess zu integrieren, um eine hohe Akzeptanz zu erzielen. Beim Aufstellen der E-Ladesäulen im Nonnenpfad ist dies bedauerlicherweise nicht passiert: Die Bürgerinnen und Bürger und auch der Ortsbeirat wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Der Standort ist denkbar ungeeignet. Die drei Ladesäulen lassen nicht mal mehr zwei Meter Gehwegbreite und sind direkt vor Wohnhäusern installiert. Wäre der Ortsbeirat rechtzeitig in den Entscheidungsfindungsprozess integriert worden, wäre eine bessere Lösung gefunden worden. Hier erwartet der Ortsbeirat in Zukunft eine adäquate Einbindung. Eine gelungene Partizipation von Bürgerschaft und Ortsbeirat sieht anders aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1135 Aktenzeichen: 66-0
Versetzen der E-Ladesäulen im Nonnenpfad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3633 entstanden aus Vorlage: OF 682/5 vom 20.02.2023 Betreff: Versetzen der E-Ladesäulen im Nonnenpfad Der Magistrat wird gebeten, die sich vor den Liegenschaften Nonnenpfad 41 bis 45 befindlichen E-Ladesäulen an den Melanchthonplatz zu versetzen und den genauen Aufstellungsort vorher mit dem Ortsbeirat 5 zu erörtern. Die Gehwege sind dabei frei zu halten. Begründung: Der Ausbau der E-Mobilität ist ein wichtiger Baustein für mehr Klimaschutz und weniger Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Hiermit ist auch der Ausbau der Ladesäulen verbunden. Es ist aber auch wichtig und richtig, die Bürgerinnen und Bürger in diesen Prozess zu integrieren, um eine hohe Akzeptanz zu erzielen. Beim Aufstellen der E-Ladesäulen im Nonnenpfad ist dies bedauerlicherweise nicht passiert. Die Bürgerinnen und Bürger wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Eine gelungene Partizipation sieht anders aus. Darüber hinaus verbleibt auf dem restlichen Bürgersteig nicht mal mehr eine Breite von zwei Metern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1148 Aktenzeichen: 66-0
Sanierung des Fahrbahnbelages der de-Neufville-Straße hier: zwischen Einmündung Herrnstraße und Wiener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2146 entstanden aus Vorlage: OF 436/5 vom 18.04.2022 Betreff: Sanierung des Fahrbahnbelages der de-Neufville-Straße hier: zwischen Einmündung Herrnstraße und Wiener Straße Der Magistrat wird gebeten, den Fahrbahnbelag der de-Neufville-Straße zwischen der Einmündung in die Herrnstraße und der Einmündung in die Wiener Straße zu sanieren. Begründung: Während der Fahrbahnbelag der de-Neufville-Straße zwischen der Einmündung der Offenbacher Landstraße und der Einmündung Herrnstraße erneuert worden ist, ist dies im restlichen Teil der de-Neufville-Straße nicht passiert. Hier haben sich mittlerweile Schlaglöcher größeren Ausmaßes gebildet, die beseitigt werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1920 Aktenzeichen: 66 7
Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1719 entstanden aus Vorlage: OF 331/5 vom 31.01.2022 Betreff: Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße (II) Vorgang: OM 6202/20 OBR 1; ST 1567/20 Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Einmündung Brunnenstraße derart zu erneuern, dass das Kopfsteinpflaster im Bereich der Weiche durch einen Spilttmastixbelag ausgetauscht wird. Begründung: Die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der de-Neufville-Straße und der Einmündung Nonnenpfad ist vor einiger Zeit derart erneuert worden, dass das Kopfsteinpflaster durch einen Spilttmastixbelag ausgetauscht worden ist. Einzig im Bereich der Weiche ist dies nicht geschehen. Dieser Bereich birgt - vor allen Dingen bei schlechter Witterung - eine erhöhte Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Besonders betroffen davon sind die Radfahrerinnen und Radfahrer. In der Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1567, führt dieser aus, dass es vorgesehen ist, "die Pflasterfläche in der ersten Jahreshälfte 2021 zu erneuern." Geschehen ist bislang nichts! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6202 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1567 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1535 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5
Installation einer barrierefreien Ampelanlage am Kreuzungsbereich Wiener Straße/Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1509 entstanden aus Vorlage: OF 303/5 vom 03.01.2022 Betreff: Installation einer barrierefreien Ampelanlage am Kreuzungsbereich Wiener Straße/Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, am Kreuzungsbereich Wiener Straße/Offenbacher Landstraße eine barrierefreie Ampelanlage zu installieren. Begründung: Am Kreuzungsbereich Wiener Straße/Offenbacher Landstraße befindet sich derzeit zwar eine Ampelanlage, diese ist jedoch nicht barrierefrei. Dies bedeutet, dass es weder ein Blindensignal noch ein Rillenpflaster gibt. Um auch blinden und/oder sehbehinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern das gefahrlose Queren dieses Kreuzungsbereiches zu ermöglichen, ist die Installation einer barrierefreien Ampelanlage sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1321 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Reinigung von Dreckecken in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1199 entstanden aus Vorlage: OF 260/5 vom 25.10.2021 Betreff: Reinigung von Dreckecken in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, bei der Reinigung von Oberrad das Augenmerk auch auf spezielle Dreckecken um Flaschencontainer zu richten. Zudem weist der Ortsbeirat den Magistrat darauf hin, dass der Buchrainplatz nur unzureichend gereinigt wird. So wird z. B. Laub mittels Bläser vom Platz auf die dortige Straßenbahnhaltestelle gepustet. Begründung: Es sammelten sich um die Flaschencontainer immer wieder Scherben und anderer Müll an. Betroffen ist auch der Wendehammer der Schafheckstraße (siehe Fotos). Flaschencontainer vor der Wiener Straße 124 Flaschencontainer im Wendehammer der Schafheckstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 466 Aktenzeichen: 79 4
Aufbringen von Aufflasterungen in der Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1214 entstanden aus Vorlage: OF 280/5 vom 25.11.2021 Betreff: Aufbringen von Aufflasterungen in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Wiener Straße/Ecke Goldbergweg und Einmündung Burgenlandweg zwei Aufpflasterungen aufzubringen. Die genaue Lage der Aufpflasterungen ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: In der Buchrainstraße ist die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Leider halten sich viele Autofahrerinnen und Autofahrer nicht daran. Die Straße wird unter anderem für den Freizeitverkehr als Zuwegung zum Scheerwald und zum Sportplatz Beckerwiese genutzt. Die viel zu schnell fahrenden Kraftfahrzeuge gefährden die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in unzumutbarer Weise. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 596 Aktenzeichen: 66 5
Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Wiener Straße gegenüber der Liegenschaft Wiener Straße 122
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 434 entstanden aus Vorlage: OF 104/5 vom 14.06.2021 Betreff: Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Wiener Straße gegenüber der Liegenschaft Wiener Straße 122 Der Magistrat wird gebeten, in der Wiener Straße gegenüber der Liegenschaft Wiener Straße 122 einen Verkehrsspiegel anbringen zu lassen. Begründung: Beim Einbiegen von der Liegenschaft Wiener Straße 122 in die Wiener Straße ist die Einsicht in die Wiener Straße nur schwer möglich. Ein Spiegel gegenüber der Ausfahrt würde verhindern, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer zu weit in die Wiener Straße hineinfahren, um die Verkehrslage besser überblicken zu können. Ein zu weites Hineinfahren bedeutet ggf. die Behinderung des fließenden Verkehrs und die Gefährdung der Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Anbringung des Spiegels würde zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2056 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Instandsetzung des Gehweges in der Wiener Straße (III) hier: zwischen den Liegenschaften Wiener Straße 102 und Wiener Straße 122
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 435 entstanden aus Vorlage: OF 105/5 vom 14.06.2021 Betreff: Instandsetzung des Gehweges in der Wiener Straße (III) hier: zwischen den Liegenschaften Wiener Straße 102 und Wiener Straße 122 Der Magistrat wird gebeten , den Gehweg der südlichen Wiener Straße zwischen den Liegenschaften Wiener Straße 102 und Wiener Straße 122 instand setzen zu lassen. Begründung: Der südliche Bürgersteig der Wiener Straße zwischen den Liegenschaften Wiener Straße 102 und Wiener Straße 122 hat Schäden davongetragen. Die Schäden sind mittlerweile so immens, dass es gerade für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Kinderwagen oder Rollator schwierig ist, diesen Abschnitt zu passieren. Der jetzige Zustand stellt eine Gefahrenquelle dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2057 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Auskunftsersuchen zum Stand der Planungen bezüglich Sanierung und Neubau der Gruneliusschule
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 46/5 Betreff: Auskunftsersuchen zum Stand der Planungen bezüglich Sanierung und Neubau der Gruneliusschule Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, was durch die zuständigen Ämter seit Oktober 2020 unternommen wurde, um Möglichkeiten zu finden, Sanierung und Neubau der Gruneliusschule unter der Prämisse umzusetzen, dass zum einen der Erhalt des Altbaus und zum anderen die Umsetzung des erarbeiteten pädagogischen Konzeptes gewährleistet sind. Folgende Möglichkeiten sind aus Sicht des Ortsbeirates alternativ oder additiv gegeben: 1. andere Lage des Neubaus ohne Komprimierung des Baukörpers; 2. andere Anordnung der Gebäudeteile ohne Komprimierung des Baukörpers; 3. andere Nutzung des Altbaus. Begründung: Bereits im Oktober 2020 hat der Ortsbeirat in der OM 6838 das Ziel formuliert, dass bei der Neugestaltung des Schulstandortes der Gruneliusschule auf dem Gelände Wiener Straße 13 zum einen der Altbau erhalten und zum anderen das erarbeitete pädagogische Konzept der Schulgemeinde umgesetzt werden soll. Bei der Vorstellung von zwei Entwürfen zur geplanten Baumaßnahme Gruneliusschule am 01.07.2020 war im ersten Vorschlag der Altbau nicht mehr enthalten. Im zweiten Vorschlag war der Altbau enthalten, das erarbeitete pädagogische Konzept jedoch war nicht mehr vollständig umgesetzt. Hier sieht der Ortsbeirat Nachbesserungsbedarf, um den Erhalt des Altbaus und die Umsetzung des erarbeiteten pädagogischen Konzepts besser miteinander zu verbinden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 63 2021 Die Vorlage OF 46/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenAufstellen eines Mülleimers am Spielplatz hinter der Liegenschaft Wiener Straße 128
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7337 entstanden aus Vorlage: OF 1901/5 vom 02.02.2021 Betreff: Aufstellen eines Mülleimers am Spielplatz hinter der Liegenschaft Wiener Straße 128 Der Magistrat wird gebeten, am Spielplatz hinter der Liegenschaft Wiener Straße 128 einen Mülleimer aufstellen zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich darüber beklagt, dass am Spielplatz hinter der Liegenschaft Wiener Straße 128 kein Mülleimer aufgestellt sei. Der Ortsbeirat bittet hier um Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2021, ST 1386 Beratung im Ortsbeirat: 5
Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Nördliche Buchrainstraße I
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6843 entstanden aus Vorlage: OF 1795/5 vom 12.10.2020 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Nördliche Buchrainstraße I Der Magistrat wird gebeten, in der nördlichen Buchrainstraße Messungen mittels Via Count-Geräten durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der nördlichen Buchrainstraße zwischen Offenbacher Landstraße und Wiener Straße/Goldbergweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 160 Aktenzeichen: 32 4
Instandsetzung der Aufpflasterung am Verkehrsknotenpunkt Wiener Straße/Goldbergweg/Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6841 entstanden aus Vorlage: OF 1793/5 vom 12.10.2020 Betreff: Instandsetzung der Aufpflasterung am Verkehrsknotenpunkt Wiener Straße/Goldbergweg/Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, die Aufpflasterung am Verkehrsknotenpunkt Wiener Straße/Goldbergweg/Buchrainstraße wieder instand zu setzen. Begründung: Durch Wasser und das ständige Befahren von Autos haben sich viele Steine der Aufpflasterung am Verkehrsknotenpunkt Wiener Straße/Goldbergweg/Buchrainstraße gelöst bzw. sind verschoben. Dies stellt vor allem für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie E-Roller-Fahrerinnen und E-Roller-Fahrer eine große Gefahr dar. Weiterhin ist einer Ausweitung des Schadens vorzubeugen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 462 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5
Sanierung und Neubau der Gruneliusschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6838 entstanden aus Vorlage: OF 1790/5 vom 13.10.2020 Betreff: Sanierung und Neubau der Gruneliusschule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, Sanierung und Neubau der Gruneliusschule unter der Prämisse umzusetzen, dass zum einen der Erhalt des Altbaus und zum anderen die Umsetzung des erarbeiteten pädagogischen Konzeptes Teil dieses Schulgebäudes sind. Folgende Möglichkeiten sind aus Sicht des Ortsbeirates alternativ oder additiv gegeben: 1. andere Lage des Neubaus ohne Komprimierung des Baukörpers; 2. andere Anordnung der Gebäudeteile ohne Komprimierung des Baukörpers; 3. andere Nutzung des Altbaus. Begründung: Bei der Neugestaltung des Schulstandortes der Gruneliusschule auf dem Gelände Wiener Straße 13 sollen zum einen der Altbau erhalten und zum anderen das erarbeitete pädagogische Konzept der Schulgemeinde umgesetzt werden. Bei der Vorstellung von zwei Entwürfen zur geplanten Baumaßnahme Gruneliusschule am 01.07.2020 war im ersten Vorschlag der Altbau nicht mehr enthalten. Im zweiten Vorschlag war der Altbau enthalten, das erarbeitete pädagogische Konzept jedoch war nicht mehr vollständig umgesetzt. Hier sieht der Ortsbeirat Nachbesserungsbedarf, um den Erhalt des Altbaus und die Umsetzung des erarbeiteten pädagogischen Konzepts besser miteinander zu verbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 441 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 63 Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1358 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2278 Beratung im Ortsbeirat: 5
Instandsetzung der Bänke auf dem Buchrainplatz und in der Wiener Straße vor dem Heimatmuseum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6844 entstanden aus Vorlage: OF 1796/5 vom 15.10.2020 Betreff: Instandsetzung der Bänke auf dem Buchrainplatz und in der Wiener Straße vor dem Heimatmuseum Der Magistrat wird gebeten, die Bänke auf dem Buchrainplatz (vier Bänke) und die Bank in der Wiener Straße vor dem Heimatmuseum in Oberrad instand zu setzen. Eine der Bänke am Buchrainplatz Bank vor dem Heimatmuseum (Wiener Straße) Begründung: Alle Bänke sind in einem mehr oder weniger schlechten Zustand. Vor allem die Bank vor dem Heimatmuseum zeichnet sich dadurch aus, dass das Holz voller Löcher ist, sodass ein Sitzen nicht empfehlenswert ist, wenn Mann/Frau sich nicht die Kleidung ruinieren möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 81 Aktenzeichen: 67 0
Wiederaufstellung des Schildes Tempo-30-Zone an der Einfahrt in die Stichstraße Wiener Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 1800/5 Betreff: Wiederaufstellung des Schildes Tempo-30-Zone an der Einfahrt in die Stichstraße Wiener Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Schild im Einfahrtsbereich in die Stichstraße vor der Liegenschaft Wiener Straße 124 wieder zu errichten. Begründung: Das Schild ist durch Bauarbeiten, die seit längerem abgeschlossen sind, von einem Baufahrzeug umgefahren waren und sollte wieder seinen ursprünglichen Bestimmungsort bekommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 1800/5 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenKeine Entsorgung privaten Grünschnitts und anderer Gartenabfälle in der Grünanlage zwischen Burgenlandweg und Wiener Straße!
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 1801/5 Betreff: Keine Entsorgung privaten Grünschnitts und anderer Gartenabfälle in der Grünanlage zwischen Burgenlandweg und Wiener Straße! Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Grünanlage auf der linken Seite entlang des Zaunes Burgenlandweg 10, Richtung Wiener Straße, von privatem Schnittgut und sonstigen Gartenabfällen nachhaltig befreit wird. Anschließend ist dieser Teil der Anlage wieder in gepflegten Zustand zu versetzen. Die Verursacher sind angemessen auf künftige Unterlassung hinzuweisen. Begründung: Bürger beklagen sich darüber, dass die Gartenabfälle von privaten Gartenbetreibern in großen Mengen einfach über den Zaun in die Grünanlage geworfen werden, anstatt sie zu entsorgen. Eine komplette Pflege der Anlage ist dadurch nicht möglich und unterbleibt. Erholung suchende stört dieser Zustand. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 1801/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1801/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1801/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1801/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenAbpollern des Einmündungsbereiches Wiener Straße/Nonnenpfad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6579 entstanden aus Vorlage: OF 1751/5 vom 27.08.2020 Betreff: Abpollern des Einmündungsbereiches Wiener Straße/Nonnenpfad Der Magistrat wird gebeten , den östlichen Einmündungsbereich der Wiener Straße in den Nonnenpfad abzupollern. Begründung: Der Bürgersteig im östlichen Einmündungsbereich der Wiener Straße in den Nonnenpfad wird regelmäßig durch ein Auto zugeparkt. Dies führt dazu, dass diese Kreuzung deutlich unübersichtlicher wird. Da dieser Teil der Wiener Straße ein Schulweg für viele Schülerinnen und Schüler ist, bedeutet dies eine zusätzliche Gefahrenquelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 289 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6202 entstanden aus Vorlage: OF 1682/5 vom 01.06.2020 Betreff: Erneuerung der Fahrbahn der Offenbacher Landstraße hier: zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Einmündung Brunnenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung de-Neufville-Straße und der Einmündung Brunnenstraße derart zu erneuern, dass das Kopfsteinpflaster im Bereich der Weiche durch einen Splitt -Mastix-Belag ausgetauscht wird. Begründung: Die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der de-Neufville-Straße und der Einmündung Nonnenpfad ist vor einiger Zeit derart erneuert worden, dass das Kopfsteinpflaster durch einen Splitt-Mastix-Belag ausgetauscht worden ist. Einzig im Bereich der Weiche ist dies nicht geschehen. Dieser Bereich birgt - vor allen Dingen bei schlechter Witterung - eine erhöhte Gefahr für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Besonders betroffen davon sind die Radfahrerinnen und Radfahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1567 Antrag vom 31.01.2022, OF 331/5 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1719 Aktenzeichen: 66 5
Beleuchtung des parallel zum Nonnenpfad hinter den Liegenschaften Nonnenpfad 15 bis 53 verlaufenden Fußweges
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5979 entstanden aus Vorlage: OF 1632/5 vom 25.04.2020 Betreff: Beleuchtung des parallel zum Nonnenpfad hinter den Liegenschaften Nonnenpfad 15 bis 53 verlaufenden Fußweges Der Magistrat wird gebeten, den parallel zum Nonnenpfad hinter den Liegenschaften Nonnenpfad 15 bis 53 verlaufenden Fußweg ausreichend beleuchten zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der parallel zum Nonnenpfad hinter den Liegenschaften Nonnenpfad 15 bis 53 verlaufende Fußweg nicht beleuchtet ist. Da dieser Fußweg jedoch eine häufig genutzte Verbindung vom Buchrainplatz zu den Liegenschaften in der Wiener Straße darstellt, sollte dieser auch ausreichend beleuchtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1561 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 91 52
Müll in den Oberräder Gärten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5981 entstanden aus Vorlage: OF 1634/5 vom 28.04.2020 Betreff: Müll in den Oberräder Gärten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Abladen von Schutt jeglicher Art in den Oberräder Gärten so erlaubt ist, wie auf den als Anlage beigefügten Fotos zu sehen ist. Begründung: Die als Anlage beigefügten Fotos sind in dem Geviert Offenbacher Landstraße/Wege zum Friedhof von der Wiener Straße aus kommend (in Höhe der Hausnummer 50), Im Eichlehen/ Burgenlandweg gemacht worden. Auf der Suche nach einem Bolzplatz für Jugendliche war der Regionalrat vor einigen Jahren innerhalb dieses Areals fündig geworden. Damals ist den Oberrädern von der Stadt beschieden worden, dass in diesem Gebiet keine Tore aufgestellt werden dürften, da das vorgeschlagene Grundstück sich im Grüngürtel befände. Für die Jugendlichen ist dann ein anderer Standort für die Tore gefunden worden - auf dem Platz hinter der Villa Bonn. Nur müssen hier die Tore bei jeder Veranstaltung ab- und wieder aufgebaut werden. Die Tore hätten dem Grundgürtel viel weniger Schaden zugefügt als es die in der Anlage zu sehenden Ablagerungen nun tun. Anlage 1 (ca. 354 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1448 Aktenzeichen: 79 4
Beseitigung der Straßenschäden in der Herrnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5923 entstanden aus Vorlage: OF 1620/5 vom 24.02.2020 Betreff: Beseitigung der Straßenschäden in der Herrnstraße Der Magistrat wird gebeten, die Straßenschäden in der Herrnstraße zu beseitigen. Begründung: Derzeit befindet sich die Fahrbahnoberfläche der Herrnstraße in einem schlechten Zustand, da es viele größere und kleinere Schlaglöcher gibt. Dies ist vor allem für die Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad in die Schule fahren, eine große Gefahrenquelle. Aber auch für die Radfahrerinnen und Radfahrer und die Autofahrerinnen und Autofahrer ist es vor allem bei Dunkelheit sehr gefährlich. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 843 Aktenzeichen: 66 5
Instandsetzung des Gehweges vor der Gruneliusschule - Liegenschaft Wiener Straße 13
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5600 entstanden aus Vorlage: OF 1535/5 vom 01.01.2020 Betreff: Instandsetzung des Gehweges vor der Gruneliusschule - Liegenschaft Wiener Straße 13 Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg vor der Gruneliusschule - Liegenschaft Wiener Straße 13 - instand zu setzen. Begründung: Die Erhebung im Verbundpflaster des Gehweges stellt für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere für ältere Menschen und Kinder, eine Stolper- und Gefahrenstelle dar. Weiterhin ist einer Ausweitung des Schadens vorzubeugen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 510 Aktenzeichen: 66 2
Instandsetzung der Aufpflasterung an der Einmündung des Nonnenpfades in die Wiener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5601 entstanden aus Vorlage: OF 1536/5 vom 01.01.2020 Betreff: Instandsetzung der Aufpflasterung an der Einmündung des Nonnenpfades in die Wiener Straße Der Magistrat wird gebeten, die Aufpflasterung an der Einmündung des Nonnenpfades in die Wiener Straße wieder instand zu setzen. Begründung: Durch Wasser und das ständige Befahren von Autos haben sich viele Steine der Aufpflasterung an der Einmündung des Nonnenpfades in die Wiener Straße gelöst bzw. sind verschoben. Dies stellt vor allem für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie E-Roller-Fahrerinnen und E-Roller-Fahrer eine große Gefahr dar. Weiterhin ist einer Ausweitung des Schadens vorzubeugen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 777 Aktenzeichen: 66 5
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Prioritäten setzen bei der Umrüstung von Gasleuchten auf LED
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 1505/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Prioritäten setzen bei der Umrüstung von Gasleuchten auf LED Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Haushaltsmittel für LED-Leuchten mit folgenden Prioriäten einzusetzen: Sachsenhausen - Gutzkowstraße - Textorstraße - Oskar-Sommer-Straße Oberrad - Nonnenpfad - Kinzigstraße - De-Neufville-Straße Begründung: Der Ortsbeirat ist erfreut, dass nach den Beschlüssen des Klimaschutzplans die Umrüstung der Gasleuchten auf LED mit höherer Priorität betrieben werden soll. Da nicht zu erwarten ist, dass schon in den nächsten zwei Jahren alle Leuchten umgerüstet sein werden, schlägt der Ortsbeirat vor, die oben angeführten Straßen mit höchster Priorität umzurüsten, da dort der Leidensdruck auf Grund von häufigen Ausfällen am größten ist. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 1505/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, FDP, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 35 2020 Die Vorlage OF 1505/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Aufzählung der Straßen in Sachsenhausen wie folgt ergänzt wird: Walldorfer Straße, Niersteiner Straße und Wendelsweg. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
Weiter lesenSicherung des Einmündungsbereiches der de-Neufville-Straße in die Wiener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5281 entstanden aus Vorlage: OF 1411/5 vom 07.10.2019 Betreff: Sicherung des Einmündungsbereiches der de-Neufville-Straße in die Wiener Straße Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Überqueren der de-Neufville-Straße an der Einmündung in die Wiener Straße für die Schülerinnen und Schüler der Gruneliussch ule sicherer zu gestalten. Begründung: Viele Eltern von Schülerinnen und Schülern der Gruneliusschule, die vom westlichen Oberrad zur Schule laufen, haben Angst, ihre Kinder alleine die de-Neufville-Straße überqueren zu lassen. Es ist für die Schülerinnen und Schüler teilweise sehr schwierig, beim Überqueren der de-Neufville-Straße in die Straße Einsicht zu nehmen, da dies durch die parkenden Autos in der de-Neufville-Straße erschwert wird. Des Weiteren fahren viele Autos, die von der de-Neufville-Straße rechts in die Wiener Straße fahren wollen, mit erhöhter Geschwindigkeit, da sie Vorfahrt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 240 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Wilde Siedlung im Stadtteil Oberrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2019, OF 1414/5 Betreff: Wilde Siedlung im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, warum seit vielen Monaten im Rahmen des südlichen Landschaftsstreifens im Stadtteil Oberrad eine Besiedlung entsteht, die offensichtlich auf Dauerbewohnung angelegt ist. Begründung: Zwischen den Liegenschaften Wiener Straße 100 und Wiener Straße 102 führt ein landwirtschaftlicher Wirtschaftsweg zur Tellersiedlung. Im zweiten Kreuzungsbereich inmitten von Feldern und Gärten ist eine Wohnwagensiedlung entstanden, die offensichtlich auf Dauer angelegt ist. Darauf deutet u.a. gespaltenes Langholz von mehreren Kubikmetern hin. Das Grundstück ist eingezäunt und weist ein Grundstück im Privatbesitz aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1451 2019 Die Vorlage OF 1414/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenInstandsetzung des Gehweges in der Wiener Straße (II) hier: zwischen den Liegenschaften Wiener Straße 63 und Wiener Straße 81
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4098 entstanden aus Vorlage: OF 1125/5 vom 02.01.2019 Betreff: Instandsetzung des Gehweges in der Wiener Straße (II) hier: zwischen den Liegenschaften Wiener Straße 63 und Wiener Straße 81 Vorgang: OM 1661/17 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg der nördlichen Wiener Straße zwischen den Liegenschaften Wiener Straße 63 und Wiener Straße 81 instand zu setzen. Begründung: Der nördliche Bürgersteig der Wiener Straße zwischen den Liegenschaften Wiener Straße 63 und Wiener Straße 81 hat durch Wurzeleinwuchs Schäden davongetragen. Die Schäden sind mittlerweile so immens, dass es gerade für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Kinderwagen oder Rollator schwierig ist, diesen Abschnitt zu passieren. Der jetzige Zustand stellt eine Gefahrenquelle dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1661 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 640 Aktenzeichen: 66 2
Zwei zusätzliche Bänke auf dem Weg zum Waldfriedhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3090 entstanden aus Vorlage: OF 852/5 vom 20.04.2018 Betreff: Zwei zusätzliche Bänke auf dem Weg zum Waldfriedhof Der Magistrat wird gebeten, auf dem Weg von der Wiener Straße (vor dem Haus Nr. 52) zum Waldfriedhof auf dem mittleren Teil - der Weg, auf dem die Grüne-Soße-Stelen stehen - zwei zusätzliche Bänke aufzustellen. Begründung: Mit Anbruch des Sommers in diesen Tagen sind die Bänke am Anfang und am Ende des Weges besetzt und umlagert. Dieser Abschnitt des Weges hat auch die meiste Sonneneinstrahlung, weil hier kein Haus und keine Bäume den Weg verschatten. Unabhängig vom Wetter ist es für Senioren angenehm, sich auf halbem Weg zum Friedhof auszuruhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1530
Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2621 entstanden aus Vorlage: OF 725/5 vom 25.12.2017 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße (II) Der Magistrat wird gebeten, in der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg erneut Messungen mittels Via Count-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich weiterhin über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Nach übereinstimmenden Aussagen hat sich die Situation verschärft, was aus Sicht des Ortsbeirates eine erneute Messung und eine daraus resultierende Bewertung rechtfertigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 684 Aktenzeichen: 32 4
Absicherung der Zufahrt zu den Liegenschaften Nonnenpfad 11 bis 13
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2622 entstanden aus Vorlage: OF 726/5 vom 27.12.2017 Betreff: Absicherung der Zufahrt zu den Liegenschaften Nonnenpfad 11 bis 13 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Zufahrt - vor allem für die Feuerwehr, die Rettungswagen und die Müllabfuhr - zu den Liegenschaften Nonnenpfad 11 bis 13 abzusichern. Begründung: Die Bewohnerinnen und Bewohner der Liegenschaften Nonnenpfad 11 bis 13 haben sich darüber beklagt, dass das zu ihren Liegenschaften führende Stück des Nonnenpfades derart zugeparkt wird, dass weder die Feuerwehr, noch der Rettungswagen, noch die FES zu den Liegenschaften gelangen kann. Im Falle der FES mussten nun schon mehrfach Sonderleerungen vorgenommen werden, die auf die Bewohnerinnen und Bewohner umzulegen sind. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 731 Aktenzeichen: 32 1
Erneuerung des Fahrbahnbelags und des Fußgängerweges zwischen Wiener Straße 129 und 130
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2624 entstanden aus Vorlage: OF 728/5 vom 01.01.2018 Betreff: Erneuerung des Fahrbahnbelags und des Fußgängerweges zwischen Wiener Straße 129 und 130 Der Magistrat wird gebeten, den Teil der Wiener Straße zwischen Wiener Straße 128 und 130 sowie den Fußgängerweg auf der linken Straßenseite mit Zugang zum Haus Wiener Straße 130 zu erneuern. Begründung: Auf diesem letzten Teil der Wiener Straße, die als Stichstraße endet, ist der Zugang zu dem Haus Wiener Straße 130. Dies ist eine Altenwohnanlage. Naturgemäß sind hier die Senioren oftmals mit Rollatoren unterwegs. Auf dem Fußgängerweg ist die Pflasterung in der Mitte nach oben gewölbt, d. h. die Steine ragen bis zu zehn Zentimeter nach oben und sind mit einem Rollator schwer zu überwinden. Die Alternative, die Straße zu benutzen, ist keine, da hier Schlaglöcher sind, die bei entsprechendem Wetter mit Wasser gefüllt bzw. bei entsprechenden Temperaturen vereist sind und eine Unfallgefahr darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 598 Aktenzeichen: 66 5
Aufstellen einer zusätzlichen Bank an der Ersatzhaltestelle des Schienenersatzverkehrs E 16 in der Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1663 entstanden aus Vorlage: OF 465/5 vom 04.05.2017 Betreff: Aufstellen einer zusätzlichen Bank an der Ersatzhaltestelle des Schienenersatzverkehrs E 16 in der Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ersatzhaltestelle des Schienenersatzverkehrs E 16 (ersetzt die Straßenbahnlinien 16 und 17 für die Dauer des Umbaus der Offenbacher Landstraße) in Höhe der Offenbacher Landstraße Hausnummer 364 an geeigneter Stelle eine Haltestellen-Bank aufzustellen. Begründung: Da die Umbauarbeiten der Offenbacher Landstraße und damit der Schienenersatzverkehr laut aktueller Planung bis zum Februar 2018 andauern sollen, sollte an dieser Stelle eine Haltestellen-Bank aufgestellt werden. Hier warten sehr viele Leute mit ihren Einkaufstaschen, da diese Haltestelle die nächstgelegene zum REWE-Markt ist. Darunter sind viele ältere Leute, die zu den Altenwohnanlagen in der Wiener Straße fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1847 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 13
Instandsetzung des Gehweges in der Wiener Straße hier: Zwischen Einmündung Grazer Weg und Liegenschaft Wiener Straße 81
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1661 entstanden aus Vorlage: OF 463/5 vom 29.04.2017 Betreff: Instandsetzung des Gehweges in der Wiener Straße hier: Zwischen Einmündung Grazer Weg und Liegenschaft Wiener Straße 81 Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg der nördlichen Wiener Straße zwischen Einmündung Grazer Weg und Liegenschaft Wiener Straße 81 instand zu setzen. Begründung: Der nördliche Bürgersteig der Wiener Straße zwischen Einmündung Grazer Weg und der Liegenschaft Wiener Straße 81 hat durch Wurzeleinwuchs Schäden davongetragen. Die Schäden sind mittlerweile so immens, dass es gerade für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Kinderwagen oder Rollator schwierig ist, diesen Abschnitt zu passieren. Der jetzige Zustand stellt eine Gefahrenquelle dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1568 Antrag vom 02.01.2019, OF 1125/5 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4098 Aktenzeichen: 66 5
Ideen
Keine Ideen gefunden.