Meine Nachbarschaft: Herchenhainer Weg
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und dadurch werden alle gefundenen
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Gießener Straße - Überschwemmungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6051 entstanden aus Vorlage: OF 901/10 vom 21.10.2024 Betreff: Gießener Straße - Überschwemmungen Der Magistrat wird gebeten, den Bereich in der Gießener Straße zwischen Weinstraße/Sigmund-Freud-Straße und Homburger Landstraße sowie den Kreuzungsbereich Marbachweg/Gießener Straße prioritär in die Reinigungsliste der Sinkkästen aufzunehmen, insbesondere vor erwarteten Starkregenereignissen. Begründung: Der genannte Abschnitt ist Teil einer intensiv genutzten Verkehrsverbindung. Bei Starkregen kann das Wasser nicht zügig durch die vorhandenen Kanäle abfließen. Es entstehen auf der Gießener Straße verkehrsgefährdende Überschwemmungen, ein größerer See wie zuletzt am 26.09.2024, den Pkws nicht durchfahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fußgängerüberweg vor Am Burghof 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6062 entstanden aus Vorlage: OF 912/10 vom 21.10.2024 Betreff: Fußgängerüberweg vor Am Burghof 5 Die Straße Am Burghof ist als einzige verbindende Straße in Richtung Frankfurter Berg entsprechend stark frequentiert. Insbesondere bewegungseingeschränkte Personen, welche von der nördlichen Seite kommend die Bushaltestelle "Alt-Bonames" sicher erreichen wollen, sind derzeit sehr verunsichert. Bürgerinnen und Bürger haben den Ortsbeirat 10 zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass auf Höhe der Straße Am Burghof 5 eine sichere Querung fehlt. Ferner weist der aktuelle Schulweg, für die von der südlichen Seite der Straße Am Burghof kommenden Kinder eine ungesicherte Querung vor der Homburger Landstraße 623 aus. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen Fußgängerüberweg auf Höhe der Straße Am Burghof 5 einzurichten. Die Schulwegkommission wird im Anschluss daran gebeten, den Schulwegplan anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 407 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Baustelleneinrichtung auf der Homburger Landstraße im Niddatal
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6048 entstanden aus Vorlage: OF 894/10 vom 21.10.2024 Betreff: Baustelleneinrichtung auf der Homburger Landstraße im Niddatal Der Magistrat wird gebeten, die auffallend große Baustelleneinrichtung auf der Homburger Landstraße im Niddatal angemessen zu reduzieren und bei fehlendem Bedarf abbauen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 412 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2024, OM 6016 entstanden aus Vorlage: OF 330/15 vom 15.10.2024 Betreff: Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg Der Ortsbeirat bemüht sich bereits seit Jahren um eine Ausweisung des Streckenabschnitts der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg als Tempo-30-Zone oder zumindest um eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Bisher wurde dies jedoch mit Hinweis auf den Status der Homburger Landstraße als Landesstraße verweigert. Die Straßenverkehrsordnung wurde aktuell jedoch derart geändert, dass es den Kommunen erleichtert ist, Tempo-30-Zonen auszuweisen - bei "hochfrequentierten Schulwegen", explizit auch auf Wegen zu Schulen, und - auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiteren Vorfahrtsstraßen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, baldmöglichst den Streckenabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg entweder der Tempo-30-Zone Nieder-Eschbach (Ortskern) zuzufügen oder als eigenständige Tempo-30-Zone auszuweisen. Minimal soll das Tempo in diesem Bereich auf Tempo 30 begrenzt werden. Begründung: Im Baugebiet Nieder-Eschbach westlich der Homburger Landstraße wohnen viele junge Familien mit entsprechend vielen Kinder im (grund-)schulpflichtigen Alter. Gerade in den hochfrequentierten morgendlichen Verkehrszeiten müssen diese zum Besuch der Michael-Grzimek-Schule die Homburger Landstraße überqueren. Auch ein Teil der älteren Kinder, die die weiterführende Otto-Hahn-Schule besuchen, muss die Straße queren. Aber auch für Erwachsene und besonders für in der Mobilität eingeschränkte Personen ist eine Begrenzung auf Tempo 30 eine erhebliche Erleichterung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 766 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1
Einen zweiten Spiegel auf der Homburger Landstraße installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5904 entstanden aus Vorlage: OF 873/10 vom 27.08.2024 Betreff: Einen zweiten Spiegel auf der Homburger Landstraße installieren Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist, einen zweiten Spiegel auf der Homburger Landstraße in Höhe der Hausnummer 194 zu installieren. Begründung: Fahrer/Innen, welche mit einem normalen Pkw aus der Straße Alt-Preungesheim auf die Homburger Landstraße fahren, können auf dem vorhandenen Spiegel den von links kommenden Verkehr sehen, aber der von rechts kommende Verkehr ist nur sehr eingeschränkt einsehbar. Daher wäre ein zweiter Spiegel, der diesen Missstand aufhebt, sehr hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2154 Beratung im Ortsbeirat: 10
Blindensignalanlagen an verschiedenen Ampeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5891 entstanden aus Vorlage: OF 867/10 vom 20.08.2024 Betreff: Blindensignalanlagen an verschiedenen Ampeln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampeln rings um die Kreuzung Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße sowie die Ampeln an der Kreuzung Homburger Landstraße/Marbachweg mit akustischem Blindensignal ausgestattet werden können. Begründung: Durch die akustischen Signale können Blinde und Sehbehinderte sicherer über die Kreuzungen gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 55 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Parkbank in Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 876/10 Betreff: Parkbank in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, in der Homburger Landstraße zwischen Kirchhofsweg und Oberen Kalbacher Weg in Bonames 1. die Parkbank zwischen Pfarrhaus und Bushaltestelle abbauen zu lassen, da hier seit einiger Zeit leider eine regelmäßige Vermüllung mit Scherben, Zigarettenkippen sowie mit ekligen Hinterlassenschaften Mitten in Bonames zu beklagen ist. Dies alles bleibt jeweils mit Blick auf die Umwelt und den öffentlichen Raum zu unterbinden, zumal dabei auch Kinder und Hunde gefährdet sind. 2. bis zum Abbau der Bank dort nach Erfordernis Sonderreinigungen zu veranlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 876/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 876/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 876/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU, AfD und fraktionslos (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenRuhende oder erledigte Baustelleneinrichtungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2024, OF 887/10 Betreff: Ruhende oder erledigte Baustelleneinrichtungen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit den Zielen: 1. Aktuell sämtliche ruhende oder erledigte Baustelleneinrichtungen im Ortsbezirk 10 umgehend beseitigen zu lassen. 2. Baustelleneinrichtungen jeweils grundsätzlich auf ordnungsgemäße und platzsparende Einrichtung überprüfen zu lassen. 3. Keine Kosten für die Allgemeinheit zu den vorgenannten Punkten zu übernehmen. 4. Bei ruhenden oder erledigten Baustellen die Einschränkungen gemäß der Straßenverkehrsordnung umgehend zu beenden. Begründung: Baustellen ziehen sich teils merkwürdig zeitintensiv über Monate und teils ohne erkennbare Aktivität hin. So zum Beispiel in der Homburger Landstraße in der Höhe Hilgenfeld. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 887/10 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE und 1 FDP gegen CDU (= Annahme); 4 GRÜNE, SPD, Linke, 1 FDP, AfD und fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenDie Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5665 entstanden aus Vorlage: OF 846/10 vom 18.06.2024 Betreff: Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessern Vorgang: OM 4239/23 OBR 10; ST 2245/23 Der Magistrat wird gebeten, die von der FAAG am 22.11.2021 angekündigte Sanierung in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle Linie U5) so voranzutreiben, dass für die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern eine optimale Veränderung erreicht wird. In der Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245, werden zwar Veränderungen angekündigt, doch Radverkehr-Piktogramme auf rumpeligem Straßenbelag können nicht die Lösung sein. Begründung: Dieses Teilstück der Homburger Landstraße bedarf einer dringenden Grundsanierung, um gleichzeitig die Chance einer Verbesserung der gesamten Infrastruktur zu erreichen. Anlage 1 (ca. 184 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4239 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2088 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Holpriger Bürgersteig zwischen Weinstraße 33 und 35
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5674 entstanden aus Vorlage: OF 844/10 vom 17.06.2024 Betreff: Holpriger Bürgersteig zwischen Weinstraße 33 und 35 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig zwischen der Weinstraße 33 und 35 wieder verkehrssicher herzurichten. Begründung: Im Laufe der Zeit sind an diesem Ort durch starke Baumwurzelwucherungen erhebliche Verformungen (Hebungen und Absenkungen) des nördlichen Bürgersteiges in der Weinstraße entstanden. Sie stellen eine große Unfallgefahr dar, besonders mit Blick auf die kommende Winterzeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1946 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) b) Der Ortsbeirat verzichtet auf eine Stellungnahme des Magistrats, da die Angelegenheit sich inzwischen erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/HeinrichBerbalkStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5595 entstanden aus Vorlage: OF 311/15 vom 21.05.2024 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße Vorgang: B 1158/02; V 1055/18 OBR 15; ST 453/19; OM 1844/22 OBR 15; ST 1642/23 Der Magistrat wird gebeten, den bereits beschlossenen Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/ Heinrich-Berbalk-Straße in den Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße zu integrieren und dafür Sorge zu tragen, dass dieser auch gebaut wird. Begründung: Der Ortsbeirat setzt sich schon seit vielen Jahrzehnten für einen Verkehrskreisel an dieser Stelle ein. In der ST 453 heißt es hierzu wie folgt: "Der geplante Kreisverkehr als Anschluss an die Homburger Landstraße und die Berner Straße ist integraler Bestandteil der Planung zur Ortsrandstraße und soll daher im Zuge des ersten Bauabschnitts gebaut werden." In der Stellungnahme ST 1642 hat der Magistrat wie folgt ausgeführt: "Der Kreisverkehrsplatz Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße ist Planungsbestandteil des Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße. Dieser befindet sich derzeit noch in der Aufstellung, weshalb die konkreten Fragen derzeit noch nicht beantwortet werden können. Sobald der Bebauungsplan Nr. 923 rechtskräftig ist, erfolgt die Umsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich des Kreisverkehrsplatzes Hornburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße. Der Magistrat wird frühzeitig den Ortsbeirat und die betroffenen Grundstückseigentümer:innen und Anwohnenden über den Baubeginn, die Zeitplanung und die konkreten Maßnahmen informieren." Bedauerlicherweise ist der Verkehrskreisel trotz dieser Zusagen nicht in dem Bebauungsplan aufgenommen worden, was für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar ist. Um Ergänzung und Umsetzung wird deshalb gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2002, B 1158 Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1055 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 453 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1844 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1642 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2035 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00
Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5549 entstanden aus Vorlage: OF 816/10 vom 21.05.2024 Betreff: Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten Vorgang: OM 5558/24 OBR 10 Der Magistrat wird um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse zu den leider wiederholten Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten vorliegen. Von besonderem Interesse ist seit Jahren der Bereich um den sehr stark überflutungsgefährdeten, unter der Straße kanalisierten Bachlauf an der staugefährdeten Ecke Am Dorfgarten und Am Dachsberg. Der gegenüberliegende Supermarkt wurde auch aktuell sehr stark beschädigt; 2. welche Aspekte ggf. noch zu ermitteln sind; 3. welche Maßnahmen wann eingeleitet werden sollen, ggf. welche warum nicht. Die Ergebnisse sollen spätestens im Rahmen der mit der Anregung vom 04.06.2024, OM 5558, erbetenen Informationsveranstaltung vorgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5558 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1631 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
30er-Piktogramme in der Tempo30Zone im Frankfurter Bogen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5561 entstanden aus Vorlage: OF 820/10 vom 21.05.2024 Betreff: 30er-Piktogramme in der Tempo-30-Zone im Frankfurter Bogen Die sehr weitläufige Tempo-30-Zone im Frankfurter Bogen umfasst eine Fläche von 72 Hektar. Die hauptsächlichen Ein- und Ausfahrmöglichkeiten bestehen über Goldpeppingstraße, Huswertstraße und Weilbrunnstraße. Dort wurden die Verkehrszeichen 274 aufgestellt. Die jeweils zurückzulegenden Strecken von Beginn bis Ende der Tempo-30-Zone betragen - von Goldpeppingstraße bis Huswertstraße rund 1.450 Meter; - von Goldpeppingstraße bis Weilbrunnstraße rund 1.300 Meter; - von Weilbrunnstraße bis Huswertstraße rund 790 Meter. Es ist in allen Bereichen dieser Zone häufig festzustellen, dass sich Fahrzeugführer*innen mutmaßlich nicht an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halten. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung kann die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch die Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat basierend auf der VwV zur StVO gebeten, ergänzend zu den bestehenden Piktogrammen entsprechende 30er-Piktogramme aufzubringen. In beide Fahrtrichtungen wenigstens auf - Renettenstraße, Höhe Nr. 12; - Gundelandstraße, Höhe Nr. 11; - An den Drei Hohen, Höhe Nr. 15/36; - Herrenapfelstraße, Höhe Nr. 13b; - Kantapfelstraße, Höhe Nr. 10. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1700 Aktenzeichen: 32-1
ÖPNV stärken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5383 entstanden aus Vorlage: OF 810/10 vom 08.04.2024 Betreff: ÖPNV stärken Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und ab wann im Ortsbezirk 10 der öffentliche Personennahverkehr insgesamt freundlicher für Fahrgäste gestärkt werden kann. Von besonderem Interesse sind folgende Belange: a) weniger Umsteigeerfordernisse sowie weniger Ausfälle; b) deutlich besserer und schnellerer U 5-Schienenersatzverkehr; c) insbesondere, wie der bisher auf Gießener Straße und Homburger Landstraße geteilte U 5-Hin- und Rück-Schienenersatzverkehr künftig fahrgastfreundlicher organisiert werden kann. Nicht nur Gäste aus anderen Ländern, auch in Frankfurt lebende Menschen waren leider von dieser Aufteilung vor Ort sehr irritiert und betroffen. Begründung: Keine Glanzleistung und keine Werbung, sondern ein echter Schildbürgerstreich war und ist für Frankfurt der Schienenersatzverkehr der Linie U 5, der die Konstablerwache statt von Norden, leider sehr, sehr umständlich und zudem zeitraubend nur von Süden anfährt. Dies wurde bereits im Sommer 2023 kritisiert und muss erneut auch jetzt in den Osterferien als absoluter Reinfall bezeichnet werden. Besonders irritierend dabei ist, dass dieses Thema offenbar den Magistrat überhaupt nicht zu interessieren scheint. Offenbar auch nicht, dass eben deshalb das Auto so selbst in Frankfurt unverzichtbar gemacht wird, obwohl der Magistrat ja eigentlich eine Verkehrswende anstrebt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1686 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11
Abfallbehälter mit integriertem Aschenbecher
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5385 entstanden aus Vorlage: OF 812/10 vom 09.04.2024 Betreff: Abfallbehälter mit integriertem Aschenbecher Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist, beim Austausch oder Neuaufstellen von Abfallbehältern, Modelle mit integriertem Aschenbecher zu nutzen, besonders an stärker frequentierten Stellen im Ortsbezirk 10. Begründung: An stärker frequentierten Stellen ist leider besonders stark das achtlose Wegwerfen von Zigarettenstummeln zu beobachten. Es sind keine Möglichkeiten für die Entsorgung vorhanden und verständlicherweise wollen viele nicht riskieren, den Mülleimer in Brand zu setzen. Man kann die Situation verbessern, indem man zukünftig beim Austausch von veralteten oder Neuaufstellen von Abfallbehältern, Modelle mit Aschenbecher aufstellt. Sinnvoll wären diese z. B. in der Weilbrunnstraße in der Höhe von Netto-Markt und Spielcasino, in der Nähe von Bäckereien, Einkaufsmöglichkeiten, auf dem Weg nach Hause von der Bahn usw. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1379 Aktenzeichen: 79-4
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagements Nachbarschaftsbüro und StadtRaum Preungesheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 788/10 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagements Nachbarschaftsbüro und StadtRaum Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Doppelhaushalt 2024/2025 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit der Quartiersmanagemente im Nachbarschaftsbüro Preungesheim, Wegscheidestraße 32A sowie im StadtRaum Preungesheim, Homburger Landstraße 148 sicherstellen zu können. Die letztlich pro Jahr hierfür zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur zweckgebunden für die Quartiersmanagemente Nachbarschaftsbüro sowie StadtRaum Preungesheim verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Begründung: Gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 101 2024 Die Vorlage OF 788/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFehlender Winterdienst - Treppe am Ende der Braumannstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5006 entstanden aus Vorlage: OF 750/10 vom 21.01.2024 Betreff: Fehlender Winterdienst - Treppe am Ende der Braumannstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wer für den Winterdienst auf der Treppe am Ende der Braumannstraße (Sackgasse, Gemarkung 0490, Flur 10, Flurstück 10/132, sowie Gemarkung 0509, Flur 8, Flurstück 746/437) zuständig ist und wer ggf. für Personenschäden nach einem Unfall haftet. Ferner wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich zu veranlassen, dass notwendiger Winterdienst auch auf der beschriebenen Treppe durchgeführt wird. Begründung: Am 18.01.2024 gab es starken Schneefall. Auf den Bürgersteigen und Fußwegen zwischen Kreuzstraße und Hoherodskopfstraße war vom Winterdienst ein knapp ein Meter breiter Weg gekehrt worden. Die Treppe am Ende der Braumannstraße, die zu den Fußwegen in Richtung Hoherodskopfstraße führt, war bis zum Abend überhaupt nicht gekehrt worden. Vielmehr waren alle Stufen mit Schnee bedeckt, festgetreten, angetaut, matschig oder wieder gefroren. Der Zustand hatte sich in den folgenden Tagen kaum verbessert. Somit bestand auf diesem viel benutzten Abschnitt eine erhöhte Unfallgefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1102 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-2
Sperrmüllprobleme
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5011 entstanden aus Vorlage: OF 743/10 vom 08.01.2024 Betreff: Sperrmüllprobleme Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die seit Jahren auftretenden Probleme mit Sperrmüll, teils mit Sondermüll bzw. gewerblichem Müll und leider auch direkt nach den fest vorgegebenen Abholzeiten im Siedlungsbereich der Gießener Straße, Ronneburgstraße und Hoherodskopfstraße möglichst künftig vermieden werden können. Begründung: Fraglich erscheint, ob die bisher vorgegebenen Abstände von immerhin vier bis fünf Wochen je Sperrmüllentsorgung noch zeitgemäß sind. Rein statistisch erneut sich die Frankfurter Bevölkerung alle sieben Jahre. Dies ist mit Umzügen - einhergehend mit Sperrmüll - verbunden. Zudem gibt es auch im Bestand natürlich Neuanschaffungen. Womöglich weil qualitativ weniger gute Geräte schneller als bisher kaputtgehen oder technisch überholt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 488
Kreuzung durch Markierungen verkehrssicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4981 entstanden aus Vorlage: OF 283/15 vom 19.12.2023 Betreff: Kreuzung durch Markierungen verkehrssicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Kreuzung Homburger Landstraße/Urseler Weg durch Fahrbahnmarkierungen übersichtlicher und verkehrssicherer gestaltet werden kann. Begründung: Nach den Beobachtungen des Ortsbeirats spielt sich der überwiegende Verkehr von Osten als Linksabbieger nach Süden und von Norden als Linksabbieger nach Osten ab. Letzterer schneidet meist die Kurve und kommt dem Gegenverkehr ins Gehege. Mit einer Mittellinie und Stopplinie im Urseler Weg in westlicher Richtung vor der genannten Kreuzung würde die Fahrbahneinteilung übersichtlicher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1117 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1
Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4980 entstanden aus Vorlage: OF 282/15 vom 19.12.2023 Betreff: Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Einfahrt in die Straße Urseler Weg, von der Homburger Landstraße kommend in Richtung Osten zur Straße Alt-Niedereschbach, für den Schwerverkehr mit dem Verkehrszeichen Nr. 253 oder Nr. 266 (Verbot für Kfz über zehn Meter Länge) gesperrt werden kann. Ein Zusatzschild (1020-30) "Anlieger frei" soll der Ver- und Entsorgung und dem ÖPNV dienen. Begründung: Die Straße Alt-Niedereschbach, in die der Urseler Weg mündet, beschreibt im alten Ortskern einen engen 90-Grad-Bogen, in dem sich immer wieder ortsunkundige Sattelzugführer (40-Tonner) festfahren (mit Beschädigungen von privaten Hoftoren und Hausfassaden). An der südlichen Einfahrt in die Straße Alt-Niedereschbach, von der Deuil-La-Barre-Straße kommend, sind die Verkehrszeichen Nr. 253 mit dem Zusatzzeichen (1020-30) "Anlieger frei" verbaut. Aus westlicher Richtung (Homburger Landstraße) fehlt eine Beschilderung. Da es aus dem Urseler Weg und Alt-Niedereschbach keine geeignete Möglichkeit gibt, diese Engstelle anderweitig zu umfahren (Sackgassen, enge und kurvige Wohngebietsstraßen, entgegenkommende Linienbusse, Kindergärten und Schulen), sollten Lkw-Führer schon vor der Einfahrt in das Gebiet informiert und gewarnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1118 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1
Erneute Nachfrage nach Blitzern und Tempo-30-Zone an der Kreuzung Friedberger Warte/Homburger Landstraße stadtauswärts
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4866 entstanden aus Vorlage: OF 710/10 vom 18.11.2023 Betreff: Erneute Nachfrage nach Blitzern und Tempo-30-Zone an der Kreuzung Friedberger Warte/Homburger Landstraße stadtauswärts Vorgang: OM 3881/23 OBR 10; ST 1970/23 Der Magistrat wird erneut gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man an der o. g. Kreuzung abschnittsweise eine Tempo-30-Zone entlang des Schulwegs und eine Rotlichtüberwachung installieren kann. Begründung: Seit dem Umbau der Kreuzung von einem Kreisel in die jetzige Straßenführung hat es schon mehr als vier Mal eine Beschädigung der Abschirmung des Fußgängerüberwegs in Höhe der Friedberger Warte gegeben. Ebenso fällt auf, dass die Radfahrerampel für Radfahrende, welche in Höhe der Homburger Landstraße nach links in diese einbiegen wollen, regelmäßig ignoriert und überfahren wird, da viele stadtauswärts Fahrende noch bei schon bestehendem Rotlicht weiter Richtung Bad Vilbel schnell noch Gas geben, um über die Ampel zu kommen. Auch dies ist ein Auslöser für die Beschädigung der Abschirmung. Da der Überweg der neue Schulweg für Kinder aus der Walter-Hesselbach-Straße und weitere ist, sollte dieser die höchsten Sicherheitsstandards erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3881 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1970 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 633 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Rückbau der Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Zorbachstraße und der Boßstraße in die Kreuzstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4870 entstanden aus Vorlage: OF 717/10 vom 21.11.2023 Betreff: Rückbau der Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Zorbachstraße und der Boßstraße in die Kreuzstraße Der Magistrat wird gebeten, die vor Monaten angebrachten Markierungen im Mündungsbereich der Zorbachstraße und der Boßstraße in die Kreuzstraße in Preungesheim so zurückzunehmen, dass lediglich im Bereich der Fußgängerüberwege die Markierung erhalten bleibt und somit dieser Bereich deutlich für Falschparker erkennbar ist. Begründung: Die vorhandene Beschilderung des Gehwegparkens (Vz. 315) lässt eine solche massive Markierung nicht zu. Auch verlieren die Anwohner entsprechenden Parkraum, der in dieser Straße dringend benötigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 634 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Bänke in der Weilbrunnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4624 entstanden aus Vorlage: OF 680/10 vom 26.09.2023 Betreff: Bänke in der Weilbrunnstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man in der Weilbrunnstraße zwischen Homburger Landstraße und Gravensteiner-Platz ein oder zwei Bänke installieren kann; beispielsweise vor Hausnummer 13 (ehemalige Kita) oder gegenüber der Einmündung Huswertstraße in der Höhe der Arztpraxis. Begründung: Mehrere Bewohner, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, haben um das Aufstellen von Bänken gebeten, damit sie sich auf dem Weg zum Wochenmarkt zwischenzeitlich ausruhen können. Der Weg dorthin führt bergauf und ist für viele ohne Pause nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 100 Aktenzeichen: 67-2
Gewerbegebiet August-Schanz-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4625 entstanden aus Vorlage: OF 669/10 vom 04.09.2023 Betreff: Gewerbegebiet August-Schanz-Straße Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, insbesondere der Wirtschaftsförderung, um Prüfung und Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragestellungen gebeten, die alle dem Zweck dienen, das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße fit für die Zukunft zu machen: 1. Wie kann die Stromversorgung auskömmlich gesichert werden (alleine im letzten Jahr waren wieder zwei Ausfälle zu beklagen)? 2. Wie kann auch für große Lkw eine sichere Zu- und Ausfahrt von und zu der Homburger Landstraße ermöglicht werden? 3. Wie kann der sehr hohe Parkplatzdruck gemindert werden, insbesondere durch die zusätzliche Schaffung von Parkraum? Begründung: Die Zukunftsfähigkeit ist durch entsprechende Maßnahmen vor Ort und im Umfeld des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße deutlich zu erhöhen. Etwaige entfallende Parkplätze oder sonstige Nachteile, z. B. im Zusammenhang mit der U 5-Linienverlängerung, sind rechtzeitig auszugleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1620 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6473 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
Weiteres Parken auf dem vorhandenen Rasenstreifen an der Homburger Landstraße im Nordpark vermeiden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4629 entstanden aus Vorlage: OF 687/10 vom 26.09.2023 Betreff: Weiteres Parken auf dem vorhandenen Rasenstreifen an der Homburger Landstraße im Nordpark vermeiden Der Magistrat wird gebeten, das Parken auf dem Grünstreifen a n der Homburger Landstraße zwischen der schon mit Baumstämmen abgepollerten Strecke und der Nidda unmöglich zu machen, z. B. mit weiteren Baumstämmen. Begründung: Leider wird auf dem restlichen Grünstreifen am Rande der Homburger Landstraße zwischen der schon mit Baumstämmen versehenen Fläche und der Nidda weiterhin wild geparkt, sobald der neu angelegte Parkplatz voll ist. Das Parken auf Rasenflächen ist ohnehin nicht erlaubt und sollte daher auch physisch unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 51 Aktenzeichen: 66-3
Sichere Überquerung der Homburger Landstraße am Nordpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4630 entstanden aus Vorlage: OF 688/10 vom 25.09.2023 Betreff: Sichere Überquerung der Homburger Landstraße am Nordpark Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit dem Ziel einer regulären Querungsmöglichkeit der Homburger Landstraße am Nordpark. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 510 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Maßnahmen Drogendealer Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2023, OF 262/15 Betreff: Maßnahmen Drogendealer Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass in Nieder-Eschbach regelmäßig mit Drogen gedealt wird? 2. Wenn ja, welche konkreten Maßnahme werden seitens des Magistrats ergriffen, um dem präventiv dem entgegenzuwirken? 3. Wenn nein, warum besteht dahingehend kein Austausch mit der hessischen Polizei? Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich immer wieder darüber, dass offene mit Drogen gedealt wird. Das betrifft vorzugsweise die Abendstunden am Wochenende, findet aber auch unter der Woche, auch teilweise tagsüber statt. Konkret ist dies nach Auskunft der Bürgerinnen und Bürger Nieder-Eschbachs an folgenden Orten beaobachtet worden: - Kleingartenanlage rechte Seite Im Weidenfeld - Parkplatz/Garagen Einfahrt Urseler Weg/ Homburger Landstraße rechts - Parkplatz an der Deuil-La-Barre Straße an der Kita St. Stephanus - Dahlienstraße/ Kreuzung Gladiolenstraße - Fußweg Görlitzer Straße - Friedhof Nieder-Schbach Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 14 Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Vertreter der regionalen Kriminalitätsbekämpfung und einen Vertreter des Polizeireviers 14. (Nord) in die Bürgerfragestunde einzuladen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 780 2023 Die Vorlage OF 262/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung hinter dem Wortlaut "Fußweg Görlitzer Straße" der Wortlaut "(Evangelische Kirche)" ergänzt wird. Weiterhin wird die Begründung um folgende Punkte ergänzt: "Schwimmbadeingang im Winter" und "Feldweg an der freiwilligen Feuerwehr". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Buslinie 63 fortsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4481 entstanden aus Vorlage: OF 663/10 vom 04.09.2023 Betreff: Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Buslinie 63 fortsetzen Bei der Präsentation der Vorplanung zur Verlängerung der Linie U 5 zum Frankfurter Berg wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Buslinie 63 nicht mehr zum Gravensteiner-Platz bestehen soll. In den Planunterlagen sind bei den relevanten Bushaltestellen auch keine Hinweise darauf zu finden, nur auf einen Schülerbus. Die bestehende Direktverbindung zum Gravensteiner-Platz ist aber nicht nur wegen der Carlo-Mierendorff-Schule bedeutend. Wie eine Bürgerin aus Eschersheim anmerkte, trifft dies u. a. auch auf die Anbindung des dort ansässigen Einzelhandels zu. Ebenso zu beachten ist, dass viele Vereine, beispielsweise auch die TSG Frankfurter Berg, Nutzer der unweit befindlichen Bezirkssportanlage sind. Durch die neue Abbiegemöglichkeit Am Dachsberg/Homburger Landstraße würde sich darüber hinaus die jetzige Strecke verkürzen bzw. beschleunigen. Das Potenzial sowie der Bedarf der Linie 63 vom/zum Gravensteiner-Platz bzw. dem Weißen Stein scheint doch unterschätzt zu werden. Die Akzeptanz und der Umstieg auf den ÖPNV wird nicht funktionieren, wenn angebotene Verbindungen eingestellt werden. Der Magistrat wird gebeten, entgegen der Ankündigung am Bestand der Linie 63 festzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 335 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10
Weinstraße - Am Flutgraben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4482 entstanden aus Vorlage: OF 670/10 vom 04.09.2023 Betreff: Weinstraße - Am Flutgraben Immer wieder ist es für Lkw schwierig, beim Verlassen der Straße Am Flutgraben in die Weinstraße das Rechtsabbiegegebot einzuhalten: Pkw, die rechts neben der Einmündung der Straße Am Flutgraben in die Weinstraße geparkt sind, behindern das vorgeschriebene Rechtsabbiegen. Ja, sie verhindern es sogar gelegentlich, sodass dann verkehrswidrig links gegen die Einbahnstraßenrichtung in die Weinstraße abgebogen wird! Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen diese gefährliche Verkehrssituation an der Ecke Weinstraße - Am Flutgraben verhindert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 260 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Straßenpiktogramme im Bereich der Weilbrunnstraße 16 und 18 in Preungesheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 671/10 Betreff: Straßenpiktogramme im Bereich der Weilbrunnstraße 16 und 18 in Preungesheim Im Bereich der Weilbrunnstraße 16 und 18 (aus Richtung Homburger Landstraße) wird das beschädigte und kaum mehr zu erkennende Straßenpiktogramm (Vz. 136, Vorsicht Kinder) erneuert, und im Bereich der Kita Weltreise der ASB Lehrerkooperative, Weilbrunnstraße 13, wird ein weiteres Straßenpiktogramm, (Vz. 136, Vorsicht Kinder), analog der beiden Straßenpiktogramme aus Richtung Frankfurter Bogen, angebracht. Begründung: Das vorhandene Straßenpiktogramm (Vz. 136, Vorsicht Kinder) ist im Bereich der Weilbrunnstaße 16 und 18 (aus Richtung Homburger Landstraße) stark beschädigt und kaum mehr zu erkennen und es bedarf dringlich einer Erneuerung. Gleichzeitig sollte im Bereich der Kita Weltreise der ASB Lehrerkooperative, Weilbrunnstraße 13, ein weiteres Straßenpiktogramm angebracht werden, analog der beiden Straßenpiktogramme aus Richtung Frankfurter Bogen. Da in diesem Bereich durch parkende PKWs eine unübersichtliche Verkehrssituation besteht, die Tempo-30-Verkehrsbeschränkung kaum eingehalten wird und auch kein eigener Radweg zur Verfügung steht, sollte versucht werden, die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Schüler und Kitakinder, zu erhöhen. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 671/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen AfD (= Annahme)
Partei: AfD
Weiter lesenVerkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4239 entstanden aus Vorlage: OF 645/10 vom 27.06.2023 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in wieweit verkehrsberuhigende Maßnahmen im Straßenabschnitt ab dem Abzweig in die Weilbrunnstraße bis zur Einmündung der Gießener Straße möglich sind, zur - Reduktion des durchfließenden Pkw- und Lkw-Verkehrs; - Herstellung der Verkehrssicherheit auf den Gehwegen (siehe Anlage 1); - Gewährleistung der Verkehrssicherheit für Radfahrer; - Reduktion jahrzehntelanger Belastung der Anwohner auf ein Mindestmaß; - Schaffung von notwendigen Anfahrt-/Parkflächen für bestehende Gewerbetreibende; - Schaffung der Voraussetzungen für zukünftige Ansiedlung von Einzelhandel/Gastronomie. Begründung: Die schon seit Jahrzehnten bestehende Belastung dieses Straßenabschnittes durch durchfahrende Pkw, Lkw sowie der Buslinie 39, insbesondere durch die Erschließung des Frankfurter Bogens und der daraus resultierenden erheblichen Mehrbelastung, nimmt beständig zu und ist für die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zumutbar. Es ist jetzt wichtig, die Voraussetzungen für eine generationsübergreifende, lebenswerte, grüne Zukunft für diesen Teilbereich des alten Stadtkerns zu schaffen. Mögliche Lösungsansätze: 1. Umleitung der Buslinie 39 über den Gravensteiner-Platz ab Weilbrunnstraße an der Endhaltestelle der Stadtbahnlinie U 5 - Verbesserung der öffentlichen Nahverkehrsstruktur und daraus resultierender besseren Erreichbarkeit von wichtiger anderer Infrastruktur (Physiotherapie, Seniorenheim, Wochenmarkt, Kindergarten, Schule, U-Bahn-Linie 5 usw.) - Verbesserung der Stadteilvernetzung; 2. Verminderung der Attraktivität dieses Abschnittes für den Durchgangsverkehr durch bspw. Versatzparkplätze/Haltebuchten/Poller/Sonderflächen mit Blumenkübel, somit Umleitung über die Gießener Straße. Anlage 1 (ca. 184 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5665 Aktenzeichen: 32-1
Ampelanlage Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4246 entstanden aus Vorlage: OF 636/10 vom 26.06.2023 Betreff: Ampelanlage Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße Der Magistrat wird gebeten, die leider schon in die Jahre gekommene, veraltete Ampelanlage an der Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße wie folgt schnellstmöglich zu modernisieren: 1. Drucktasten für Fußgänger; 2. akustische Hinweise für Blinde und seheingeschränkte Personen; 3. südliche Fußgängerquerung über die Homburger Landstraße. Dies möge mit höchster Priorität nebst nachvollziehbarem Zeitplan geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2243 Aktenzeichen: 32-1
Geschwindigkeit im Einmündungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4250 entstanden aus Vorlage: OF 644/10 vom 26.06.2023 Betreff: Geschwindigkeit im Einmündungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße Knapp 30 Meter vor der Einmündung der Weilbrunnstraße in die Homburger Landstraße wird das Ende der Tempo-30-Zone (Verkehrszeichen 274.2) angezeigt. Das verleitet etliche Fahrerinnen und Fahrer, insbesondere während einer laufenden Grünphase und beim Linksabbiegen in die Homburger Landstraße, ihr Fahrzeug sehr stark zu beschleunigen. Vermutlich ist aufgrund der Verkehrszeichenlage in diesem kurzen Abschnitt sogar eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig. Gegebenenfalls wird noch das etwas unauffällig am Rand stehende Tempo-30-Schild kurz nach der Grundstückseinfahrt von Hausnummer 201 übersehen. Zumindest sind auch deshalb öfter Fahrzeuge mit vermutlich deutlich überhöhter Geschwindigkeit in südlicher Fahrtrichtung auf der Homburger Landstraße zu beobachten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die zulässige Geschwindigkeit aus der Weilbrunnstraße kommend im Einmündungsbereich auf 30 km/h reglementiert werden kann, z. B. durch ein zusätzliches Tempo-30-Schild kurz nach dem Ende der Tempo-30-Zone in der Weilbrunnstraße, oder mit welchen Maßnahmen die geschilderte Verkehrssituation an dieser Einmündung sowie in der Homburger Landstraße sicherer gestaltet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2241 Aktenzeichen: 32-4
Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Nachfragen zur Ablehnung einer Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4247 entstanden aus Vorlage: OF 638/10 vom 26.06.2023 Betreff: Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Nachfragen zur Ablehnung einer Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges Vorgang: OM 3503/23 OBR 10; ST 1131/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wann seiner Ansicht nach ein Bereich in unmittelbarem Zusammenhang zu einer Lichtsignalanlage steht, wenn nicht bei einer Entfernung von ca. 20 Metern; 2. welchen Zusammenhang er zwischen seinem Verweis auf § 11 Absatz 1 StVO ("Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste") und der Anregung des Ortsbeirates 10 sieht, bei der es ja gerade darum ging, ein entsprechendes Stocken zu vermeiden; 3. wie er seine Aussage, dass ein Abbiegen in den Hagebuttenweg auch am Fliederweg möglich ist, vor dem Hintergrund eines Umweges von ca. 800 Metern mit entsprechenden Emissionen bewertet. Begründung: Mit einstimmig verabschiedeter Anregung vom 23.01.2023 hatte der Ortsbeirat 10 eine entsprechende Haltelinie nebst Hinweisschild angeregt, um insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten entstehende, vermeidbare Rückstaus zu verhindern. Die Ausführungen des Magistrats vermögen nicht zu überzeugen. Der Ortsbeirat 10 bittet daher um entsprechende Ergänzungen und erneute Prüfung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3503 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1131 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2242 Aktenzeichen: 32-1
Fuß- und Radwegeverbindung im Rahmen der umweltgerechten „Strahlen und Speichen“ in Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4248 entstanden aus Vorlage: OF 640/10 vom 26.06.2023 Betreff: Fuß- und Radwegeverbindung im Rahmen der umweltgerechten "Strahlen und Speichen" in Preungesheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, inwieweit das bisher wohl nur angekündigte Umwelt- und Naturschutzkonzept der sogenannten "Strahlen und Speichen" inklusive der Fuß- und Radwegeverbindung zwischen dem Frankfurter Bogen und der Homburger Landstraße geprüft, geplant und bis wann realisierbar abgeschlossen werden kann. Begründung: Sowohl das Konzept der "Strahlen und Speichen" als auch der erhoffte Fuß- und Radweg werden in Preungesheim Vorteile bringen, eventuell auch für die Erreichbarkeit des Neubaugebietes mit den Schulen, dem Sportpark Preungesheim und dem Grundstück der St. Christophorus-Kirche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2064 Aktenzeichen: 79-0
Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am GravensteinerPlatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4249 entstanden aus Vorlage: OF 642/10 vom 26.06.2023 Betreff: Hinweise auf das Fütterungsverbot für Tauben am Gravensteiner-Platz Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gravensteiner-Platz im Bereich der Dorflinde sowie an den Zugängen zum Gravensteiner-Platz an der Weilbrunnstraße und der Gundelandstraße Hinweisschilder anzubringen, die in Piktogrammen und leicht verständlichen Texten auf das Fütterungsverbot von Tauben hinweisen. Begründung: Die Taubenpopulation am Gravensteiner-Platz und den benachbarten Straßen nimmt stetig zu. Regelmäßig werden unerkannt Haferflocken und Körner auf dem Gravensteiner-Platz für die Vögel ausgestreut. Im Sommer ist weiter häufig zu beobachten, dass Besucherinnen und Besucher des Gravensteiner-Platzes die Tauben mit Krümeln von Eishörnchen etc. füttern und sich nicht bewusst sind, dass sie mit der Fütterung die Vermehrung der Vögel fördern und eine mit Bußgeld bewährte Ordnungswidrigkeit begehen. Schon jetzt sorgen die Vögel dafür, dass Balkons und Terrassen von Anwohnerinnen und Anwohnern verschmutzt werden. Nester unter Fotovoltaikanlagen stellen eine latente Brandgefahr dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1022 Antrag vom 26.08.2024, OF 868/10 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5892 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Praktische und sichere Überquerungsmöglichkeit
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4131 entstanden aus Vorlage: OF 243/15 vom 14.05.2023 Betreff: Praktische und sichere Überquerungsmöglichkeit Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Punkte zu prüfen und bei positivem Ergebnis umzusetzen: - Ist eine Anschlussmöglichkeit eines Fuß- und Radweges an den Grenzweg zwischen Nieder- und Ober-Eschbach vom Im Weidenfeld kommend in Richtung der U-Bahngleise (U 2) und zum etwa 20 Meter entfernten ampelregulierten Übergang an der Kreuzung Anna-Lindh-Allee/Ecke Homburger Landstraße sowie an der L 3003 möglich? - Kann alternativ eine Anschlussmöglichkeit geschaffen werden, welche die Überquerung über die L 3003 von der Einmündung der Abbiegung des Grenzwegs auf die gegenüberliegende, im Frankfurter Stadtgebiet liegende Seite für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicherer gestaltet? - Ist zudem eine Überquerungsmöglichkeit über den Straßengraben auf der gegenüberliegenden Seite der Abbiegung des Grenzwegs in die L 3003 umsetzbar, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende problemlos und sicher auf den dahinterliegenden Fuß- und Radweg gelangen können? Begründung: Hinsichtlich der Lage benannter Stelle an der Stadtgrenze zwischen Frankfurt und Bad Homburg wurde eine für genannte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer akzeptable Regelung bisher nicht berücksichtigt. Und das, obwohl die L 3003 vom Fuß- und Radweg der L 3003 zum Grenzweg sowie umgekehrt häufig und regelmäßig überquert wird. Dieses liegt nahe, da mit der Überquerung häufig ein Zugang zu ausgeschilderten Radwegen auf beiden Seiten sowie auf Bad Homburger Seite zu einem gern genutzten Feld zum Blumenselbstpflücken am Grenzweg gesucht wird. Allerdings ist die Überquerung aktuell unpraktisch und vor allem unsicher gestaltet, da die Mündung des Grenzwegs in ca. 20 Meter Entfernung einer von dort unzugänglichen Überquerungsmöglichkeit liegt. So müssen Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende an dieser Stelle eine Landstraße überqueren, auf welcher immerhin ein Tempolimit von 50 km/h gilt. Dass es an dieser Stelle aufgrund der nahe gelegenen Ampelanlage häufig stockenden Verkehr gibt, macht eine Überquerung zusätzlich unübersichtlich. Außerdem gibt es keine Einmündung in den Fuß- und Radweg der L 3003, so müssen die Menschen als weiteres Hindernis bei laufendem Verkehr einen Straßengraben überwinden, der schon an diversen Stellen ausgetreten ist. Gerade für Kinder und ältere Menschen ist dieser Zustand unzumutbar. Quelle: ViaMichelin.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1989 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 555 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1803
Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 10 umstellen auf insektenfreundliche und energiesparende Leuchten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4039 entstanden aus Vorlage: OF 619/10 vom 18.05.2023 Betreff: Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 10 umstellen auf insektenfreundliche und energiesparende Leuchten Insektenfreundliche Leuchtmittel sind auf den notwendigen Streubereich konzentriert und setzen energiesparende Leuchten ein. Der Magistrat wird daher gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie weit die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf solche insektenfreundlichen Leuchtmittel vorangeschritten ist. Hierbei sollten auch Vorgänge und Pläne der Verwaltungen und Ämter einbezogen werden, die nicht in städtischer Verantwortung liegen (wie zum Beispiel Hessen Mobil oder die Autobahn GmbH des Bundes ). Begründung: Lichtverschmutzung verstärkt das Insektensterben. Insbesondere leuchten immer noch einige Straßenleuchten im Straßenverlauf und an den Autobahnauf- und abfahrten der Friedberger Landstraße, Homburger Landstraße und im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Jean-Monnet-Straße mit gelben Intensivlichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2222 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Weinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4025 entstanden aus Vorlage: OF 605/10 vom 22.05.2023 Betreff: Weinstraße Immer wieder beobachten Anwohnerinnen und Anwohner gefährliche Begegnungen in der Weinstraße durch Autoverkehr gegen die Einbahnstraße. Auch gibt es besonders im Abschnitt zwischen Kreuzstraße/Flutgraben und Gießener Straße Übertretungen des Tempo-30-Gebots, wodurch gerade Kinder der anliegenden Kit as gefährdet werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die aktuelle Verkehrssituation in der Weinstraße sicherer gestaltet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2087 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
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