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Meine Nachbarschaft: Helmut-Walcha-Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Raserei in der Weilburger Straße wirksam ausbremsen

21.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7572 entstanden aus Vorlage: OF 1750/1 vom 30.09.2025 Betreff: Raserei in der Weilburger Straße wirksam ausbremsen Der Magistrat wird gebeten, einfach umzusetzende bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Weilburger Straße zu ergreifen, wie z. B. Fahrbahnverschwenkungen durch abgepollerte, versetzte Sperrflächen und dabei insbesondere den Abschnitt zwischen Helmut-Walcha-Straße und Schwalbacher Straße rund um den Kindergarten in der Hausnummer 49 in den Fokus zu nehmen. Begründung: Fast 700 Meter sture Geradeausfahrt ohne Ampeln motivieren vor allem nachts einige Raser, auf der Weilburger Straße ihre Motoren auszuprobieren. Anwohnende hören den Motorenlärm dann schon von Weitem, wenn diese von Westen kommend aus der Kleyerstraße in die Weilburger Straße einbiegen und sodann mit hoher Drehzahl die gesamte Weilburger Straße durchdröhnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Radbügel für das Familienzentrum Monikahaus im Gallus

21.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7571 entstanden aus Vorlage: OF 1749/1 vom 30.09.2025 Betreff: Radbügel für das Familienzentrum Monikahaus im Gallus Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der Kriegkstraße 32 bis 36 im Gallus auf zwei bis drei Pkw-Parkplätzen eine größere Anzahl Radbügel installieren zu lassen, um den dort bestehenden Bedarf nach Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu decken. Begründung: Im Bereich der Kriegkstraße 32 bis 36 fehlen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder völlig. Das Familienzentrum Monikahaus mit mehr als 180 Fachkräften, 30 Ehrenamtlichen und zahlreichen Besucherinnen und Besuchern hat einen erheblichen Bedarf. Auch Nachbarinnen und Nachbarn benötigen sichere Abstellplätze. Zusätzliche Radbügel verbessern hier deutlich die Situation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Lahnstraße begrünen

02.09.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7310 entstanden aus Vorlage: OF 1703/1 vom 16.08.2025 Betreff: Lahnstraße begrünen Vorgang: OM 2615/22 OBR 1; ST 2051/24 Der Ortsbeirat stimmt der seitens des Magistrats in der Stellungnahme vom 02.12.2024, ST 2051, vorgelegten Planung mit der Maßgabe zu, dass in der Lahnstraße auf dem Abschnitt zwischen Schwalbacher Straße und Krifteler Straße im Bereich der Parkbuchten Bäume oder ersatzweise Hochbeete bzw. Stauden gepflanzt werden. Hierfür könnte abschnittsweise ein Stellplatz entlang der beiden Parkbuchten zugunsten von Beeten entfallen, ähnlich wie in der Pariser Straße. Begründung: Der o. g. Abschnitt ist noch immer relativ karg und benötigt dringend eine Aufwertung in Form von Begrünung, um die Aufenthaltsqualität zu steigern sowie das Stadtklima zu verbessern. Bei Bedarf können Anwohner im Rahmen einer Baumpatenschaft unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2615 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2051

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Fragen zur Hausbesetzung im Gallus

17.08.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 1702/1 Betreff: Fragen zur Hausbesetzung im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Bestätigt der Magistrat, dass linke Aktivisten am 12. Juli 2025 das städtische Gebäude in der Lahnstraße 1 im Gallus besetzt haben, um dort ein "Internationalistisches Bildungszentrum" zu etablieren? 2. Wieso wurde trotz eingedrungener Personen keine Strafanzeige gestellt, sondern die Nutzung geduldet? 3. Welche öffentlichen Veranstaltungen fanden bereits statt (z. B. Konzerte, Flohmarkt, Filmvorführung) und wie war die Verwaltung in die Planung oder Kommunikation involviert? 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage (Vertrag, Zwischennutzung, faktische Duldung) basiert das Vorgehen des Liegenschaftsamts? 5. Inwiefern ist die Duldung mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen - insbesondere § 63 HGO (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) - vereinbar? 6. Welche konkreten Kosten entstehen durch die Duldung (Sicherung, Reinigung, Versicherung, Instandsetzung, Heizung, Strom, Wasser/Abwasser, Müllentsorgung, Hausmeister)? 7. Wer trägt die Haftung bei möglichen Schäden - etwa durch Brand, Sachbeschädigung oder Personenschäden? 8. Wurde die bauliche und sicherheitstechnische Eignung des Objekts geprüft (Brandschutz, Statik, Hygiene, Fluchtwege)? 9. Welche Maßnahmen sind vorhanden, um die Sicherheit von Besetzern und Anwohnern zu gewährleisten? 10. Welche Signalwirkung hat die Duldung für zukünftige Besetzungen städtischer Immobilien - unabhängig der politischen Ausrichtung der Gruppen? 11. Welche Leitlinien gelten zukünftig zur Sicherstellung gleichmäßiger Anwendung von Recht und Ordnung für andere politische Gruppen? 12. Wie bewertet der Magistrat die öffentliche Kritik, welche die Duldung als "Skandal" und "fatales Signal" bezeichnen? 13. Wie reagiert der Magistrat auf die FAZ-Kritik, dass die Duldung Ausdruck städtischer Schwäche sei und leerstehende Immobilien langfristig Missbrauch begünstigen? 14. Weshalb wurde keine geordnete Zwischennutzung öffentlich ausgeschrieben oder vertraglich geregelt? 15. Welche rechtlich abgesicherten Nutzungskonzepte (z. B. kulturell, sozial, nachbarschaftlich) wurden geprüft oder abgelehnt? 16. Welche Auswirkungen erwartet der Magistrat auf das soziale Klima im Gallus? 17. Wie fügt sich die Duldung in eine stadtteilbezogene Entwicklungsstrategie ein? 18. Wie rechtfertigt der Magistrat es gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, dass Objekte nach dem Ankauf über Jahre leer stehen und so weder für Wohnzwecke noch für soziale Nutzung zur Verfügung stehen? 19. Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit städtische Immobilien nach einem Ankauf zeitnah für eine sinnvolle Nutzung (Wohnen, Soziales, Kultur) aktiviert werden, statt dauerhaft brach zu liegen? 20. Wurde der Leerstand genutzt, um die Immobilie energetisch zu ertüchtigen? Begründung: Das betroffene Gebäude befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Durch die faktische Duldung einer Besetzung durch eine linke Gruppierung entsteht eine besondere rechtliche und politische Konstellation. Weder Polizei noch Ordnungsamt greifen ein, solange das Liegenschaftsamt keine Räumung veranlasst. Daraus ergeben sich Fragen der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen sowie mögliche finanzielle und haftungsrechtliche Risiken für die Stadt. Darüber hinaus sind sicherheitsrechtliche Belange berührt (bauaufsichtliche Eignung, Brandschutz, Fluchtwege, Hygiene) und es stellen sich haushaltsrechtliche Fragen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Sicherungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten, Versicherungsfragen, mögliche Schäden). Die Entscheidung betrifft unmittelbar das Stadtteilinteresse des Gallus, ohne dass der Ortsbeirat involviert wurde. Eine transparente Aufklärung über die Beweggründe und Folgen der Duldung ist daher notwendig. Zudem verfolgt die Stadt Frankfurt erklärtermaßen die Strategie, Immobilien gezielt aufzukaufen, um sie vor "Luxussanierungen" und spekulativen Verwertungen zu bewahren. Dieses Ziel wird jedoch konterkariert, wenn Objekte nach dem Ankauf über längere Zeit leer stehen und damit weder Wohnraum schaffen noch einer rechtssicheren sozialen oder kulturellen Zwischennutzung zugeführt werden. Eine Politik, die Immobilien dem Markt entzieht, sie aber nicht zeitnah aktiviert, verfehlt ihren beabsichtigten sozialen Nutzen. Vor diesem Hintergrund ist darzulegen, welche Maßnahmen der Magistrat ergreift, um städtische Liegenschaften zeitnah einer Nutzung zuzuführen und Leerstand zu vermeiden. Die Kombination aus faktischer Duldung einer Hausbesetzung städtischen Eigentums, öffentlicher Kritik durch politisch Verantwortliche und Kommentatoren sowie die Wahrnehmung städtischer Untätigkeit verstärkt das Bedürfnis nach Klarheit. Die FAZ bezeichnet das Verhalten der Stadt als schwach und fatal, da es rechtlich zweifelhafte Duldung begünstige und langfristig auf Leerstand folgender Besetzung hinauslaufe. Eine präzise, transparente und rechtlich fundierte Aufarbeitung durch den Magistrat ist für das Vertrauen der Bürgerschaft und rechtspolitische Klarheit notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1702/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Umbenennung der Haltestelle „Kriegkstraße“ in „Golub-Lebedenko-Platz“ im Gallus

24.06.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7156 entstanden aus Vorlage: OF 1647/1 vom 29.05.2025 Betreff: Umbenennung der Haltestelle "Kriegkstraße" in "Golub-Lebedenko-Platz" im Gallus Der Magistrat wird gebeten, auf die traffiQ zuzugehen, um die Umbenennung der Haltestelle "Kriegkstraße" der Straßenbahnlinie 14 und Buslinie 52 in "Golub-Lebedenko-Platz" anzuregen. Begründung: Die Haltestelle der Straßenbahnlinie 14 in der Kleyerstraße liegt zwischen dem Golub-Lebedenko-Platz und der Einmündung in die Kriegkstraße. Aufgrund der großen Länge der Kriegkstraße zwischen Idsteiner Straße und Kleyerstraße würde eine Umbenennung für eine bessere Auffindbarkeit sorgen. Zu Ehren der in den letzten Tagen vor Kriegsende ermordeten Häftlinge Adam Golub und Georgij Lebedenko aus dem KZ Adlerwerke, hat der Ortsbeirat 1 mit Stimmen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU eine bisher namenlose Fläche 1997 in Golub-Lebedenko-Platz benannt. Gerade erst wurde zum 80. Mal an den Todesmarsch aus dem KZ Katzbach erinnert. Dabei wurde auch speziell der beiden vorab erwähnten Häftlinge gedacht, denen am 14.03.1945 die Flucht gelang, die jedoch von Anwohnenden verraten und dann an Ort und Stelle von der SS hingerichtet wurden. Bilder: Google Maps, Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1593

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Blockaden beseitigen - Gehwege freihalten: Absperrpfosten an der Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße im Gallus

24.06.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7154 entstanden aus Vorlage: OF 1645/1 vom 03.06.2025 Betreff: Blockaden beseitigen - Gehwege freihalten: Absperrpfosten an der Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße im Gallus Vorgang: OM 5994/24 OBR 1; ST 447/25 Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße 1. die in der Stellungnahme vom 21.03.2025, ST 447, bezeichneten "größeren baulichen Maßnahmen" schnellstmöglich umsetzen zu lassen; 2. eine schnelle Zwischenlösung zum Schutz der zu Fuß Gehenden vor falsch parkenden Pkws einrichten zu lassen; 3. kurzfristig an Freitagabenden und Samstagabenden durch die städtische Verkehrspolizei oder die Landespolizei falsch geparkte Pkw konsequent abschleppen zu lassen. Begründung: Mutwillig falsch parkende Fahrzeuge in den Abendstunden blockieren regelmäßig den Gehweg. Ein Durchkommen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl ist unmöglich. Das ist völlig inakzeptabel! Der "Hinweis" aus der Stellungnahme vom 21.03.2025, ST 477, in dieser Sache Ordnungsamt und Landespolizei herbeizurufen, erwies sich erwartungsgemäß aufgrund fehlender Kapazitäten als völlig wirkungslos. Der Magistrat wird aufgefordert, endlich zu handeln. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5994 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 447 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen III

27.05.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7063 entstanden aus Vorlage: OF 1613/1 vom 11.05.2025 Betreff: Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen III Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Einmündung der Kriegkstraße in die Idsteiner Straße von der Kriegkstraße kommend den Bereich rechts in der Idsteiner Straße durch eine Sperrfläche abzusichern sowie entlang des Gehwegs bis hin zu den offiziellen Parkbuchten rotweiße Poller zu ergänzen, bei Bedarf mit Feuerwehrschließung. Außerdem muss das Piktogramm auf der Fahrbahn, welches auf Kinder aufmerksam macht, erneuert werden. Begründung: Durch Falschparker ist der Bereich schlecht einsehbar und eingeengt, was die Sicherheit und das frühzeitige Gesehenwerden anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Kindern, negativ beeinträchtigt. Auch der Gehweg wird teilweise beparkt. Daher ist eine bessere Ordnung des ruhenden Verkehrs angezeigt. Falschparker im Bereich der Einmündung Piktogramm Gehwegparken Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1623

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Verkehrssituation Ecke Lahnstraße/Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn ́sche Höfe sicherer gestalten - noch mal von vorne

27.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7073 entstanden aus Vorlage: OF 1632/1 vom 06.05.2025 Betreff: Verkehrssituation Ecke Lahnstraße/Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn'sche Höfe sicherer gestalten - noch mal von vorne Vorgang: OM 5836/24 OBR 1; ST 92/25 In der Stellungnahme vom 13.01.2025, ST 92, lokalisierte der Magistrat die Kita Lahn'sche Höfe in der Ecke Lahnstraße/Gustavsburgplatz. Diese Adresse gibt es aber gar nicht, weshalb sich dort auch keine Kita befinden kann. Die Kita befindet sich in der Rebstöcker Straße 20 und hat ihren Eingang zur Rebstöcker Straße, weshalb der Ortsbeirat unter anderem Tempo 30 auf der Rebstöcker Straße fordert. Dies vorangeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Antwort zu der Anregung vom 03.09.2024, OM 5836, in den Punkten 1 bis 3 zu revidieren und das Geforderte vollständig umzusetzen. Begründung: Die Annahmen in der Stellungnahme ST 92 sind falsch. Da die Verkehrssituation folgerichtig weiterhin gefährlich ist, wird der Magistrat nochmals zum Handeln aufgefordert, die bestehenden Gefahrenpunkte vollständig zu beheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5836 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 92 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1594

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Verkehrspolitische Maßnahmen nach Westville-Fertigstellung

09.04.2025 · Aktualisiert: 09.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 1597/1 Betreff: Verkehrspolitische Maßnahmen nach Westville-Fertigstellung Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Nach Bezug des Westville-Komplexes wird mit einem wesentlich höheren Verkehrsaufkommen im Gallus zu rechnen sein. Welche verkehrspolitischen Maßnahmen sind vorgesehen, um das höhere Verkehrsaufkommen zu händeln? 2. Sofern noch keine Maßnahmen vorgesehen sind: Welche verkehrspolitischen Maßnahmen können ergriffen werden? 3. Konkret: Inwiefern ist es möglich die Taktung des ÖPNV - insbesondere der Tram - zu erhöhen? Begründung: Zwischen der Mainzer Landstraße und der Kleyerstraße unweit des Frankfurter Hauptbahnhofes entstehen unter dem Namen Westville insgesamt 1.300 Mietwohnungen, Kindertagesstätten, Gewerbeflächen sowie 1.200 Tiefgaragenplätze. Durch die zuvor genannten Zahlen wird deutlich, dass zukünftig im Gallus rund um den Westville-Komplex mit einem wesentlichen höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Zudem ist auch anzunehmen, dass die neuen Bewohner auch die öffentlichen Verkehrsmittel - insbesondere die Tram - nutzen werden. Schon jetzt ist die Tram regelmäßig überfüllt. Gerade um den Bewohnern einen Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu erleichtern ist eine stärkere Taktung der Tram erforderlich. Daher ist es wichtig, dass durch die Stadt verkehrspolitische Überlegungen angestrengt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1181 2025 Die Vorlage OF 1597/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 Linke und Die Partei (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern

25.02.2025 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1572/1 Betreff: Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Immer mehr Gebäude im Gallus stehen über einen längeren Zeitraum leer, wie in der Weilburger Straße 17 oder seit Jahresbeginn in der Mainzer Landstraße 261-263. Kontrollen der Eigentümer zur Sicherung des Gebäudes und des Grundstücks finden offenbar nicht statt. Dies vorangeschickt fragen wir den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, um gegen den verwahrlosten Zustand des Grundstücks vorzugehen und dieses gegen unbefugte Nutzung sichern zu lassen? https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/5963009< /p> Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1144 2025 Die Vorlage OF 1572/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger frei halten

21.01.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6341 entstanden aus Vorlage: OF 1512/1 vom 21.01.2025 Betreff: Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger frei halten Der Magistrat wird gebeten, die je nach Straßenabschnitt zwischen 1,40 Meter und 1,60 Meter schmalen Gehwege in der Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße durch geeignete Maßnahmen für Fußgänger frei zu halten. Hierzu sollen u. a. folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Einrichtung eines Längsparkbereichs auf der westlichen Straßenseite. Hierfür ist an der Kreuzung Lahnstraße/Krifteler Straße ein neues Schild zu installieren und vor der Einfahrt zum Parkhaus ein Schild auszutauschen. 2. Bestreifung des Abschnittes nach Einrichtung des Längsparkens durch die Verkehrspolizei für mehrere Wochen, um zu überprüfen, ob die Beschilderung ausreicht, um ordnungswidriges Parken zu verhindern. 3. Abpollerung des Gehweges entlang der Parkbuchten, bevorzugt mit Installation der Poller auf den Parkflächen, sollten trotz Einrichtung des Längsparkens weiterhin Teile des Gehweges zugestellt werden. Begründung: Anwohner beklagen sich, dass der Gehweg vor allem mit Kinderwagen und Rollstühlen nur eingeschränkt benutzt werden kann, da parkende Autos in den Gehwegbereich hereinragen. So werden Fußgänger gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Er soll daher erhalten bleiben. Anwohner sind zudem verwundert, dass in unmittelbarer Nähe zum Ordnungsamt dieser Zustand nicht durch die Stadt behoben wird. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1099 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen

29.10.2024 · Aktualisiert: 18.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6004 entstanden aus Vorlage: OF 1415/1 vom 13.10.2024 Betreff: Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen Der Magistrat wird gebeten , einen Rotlichtblitzer an der Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße/Kleyerstraße für den beidseitigen Verkehr aufstellen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sind alternative Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs zu prüfen. Begründung: Viele Kinder laufen auf ihrem Schulweg aus den Neubauten der Weilburger Straße über die Kleyerstraße Richtung Galluswarte und müssen anschließend dort die Mainzer Landstraße überqueren. An dieser Stelle fahren regelmäßig Autos als auch Straßenbahnen bei Rot, während die Kinder loslaufen, da die Ampel für sie Grün zeigt. Aus diesem Grund gab es eine große Diskussion auf der letzten Schulelternbeiratssitzung der Günderrodeschule über die Sicherheit des Schulwegs. Quelle: Apple Karten Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 278

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absperrpfosten an der östlichen Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße

29.10.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5994 entstanden aus Vorlage: OF 1399/1 vom 08.10.2024 Betreff: Absperrpfosten an der östlichen Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße Der Magistrat wird gebeten, je einen kontrastreichen rot-weißen Pfosten an der östlichen Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße anbringen zu lassen, um illegales Pkw-Parken zu verhindern, und zwar 1. in der Kleyerstraße auf Höhe der Hausnummer Kleyerstraße 1 beim südlichen Schnittpunkt von Fußgängerüberweg und Bordstein; 2. in der Weilburger Straße auf Höhe der Hausnummer Kleyerstraße 1 wenige Zentimeter nördlich des Schachtdeckels. Begründung: Der Gehweg und die unterschiedlichen Schachtdeckel auf dem Gehweg zwischen Kleyerstraße und Weilburger Straße werden regelmäßig illegal zugeparkt. Fotos: Manuel Denkwitz Luftbild: Geoportal Frankfurt, eigene Eintragungen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 447 Antrag vom 03.06.2025, OF 1645/1 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7154 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn’sche Höfe sicherer gestalten

03.09.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5836 entstanden aus Vorlage: OF 1357/1 vom 13.08.2024 Betreff: Verkehrssituation Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn'sche Höfe sicherer gestalten Vorgang: OM 2005/22 OBR 1; ST 1816/22; OM 4054/23 OBR 1; ST 409/24 Der Magistrat wird gebeten, durch folgende Maßnahmen die Verkehrssicherheit rund um die Kita Lahn'sche Höfe zu erhöhen: 1. Rund um die Kita Lahn'sche Höfe soll auf der Rebstöcker Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 angeordnet werden, da hier leider regelmäßig "sehr sportlich" gefahren wird. 2. Im Zuge von Tempo 30 soll der in der Stellungnahme vom 06.06.2024, ST 409, angesprochene Überweg von der Lahnstraße zur Straßenbahnhaltestelle geprüft und umgesetzt werden, da nun aufgrund der reduzierten Geschwindigkeit eine sicherere Gesamtsituation geschaffen ist. Der Überweg wird benötigt, da der Umweg über zwei weitere Kreuzungen für viele zu Fuß Gehende zu aufwendig und den Kindern nicht zu erklären ist. 3. Der nach Bauarbeiten kaum erkennbare Fußgängerüberweg Lahnstraße/Ecke Krifteler Straße soll in Kürze farblich erneuert werden. In diesem Zuge soll auch das entfernte Schild "Fußgängerüberweg" wieder aufgestellt werden. 4. Die im Jahr 2023 ausgesetzten Geschwindigkeitskontrollen in der Rebstöcker Straße sollen wieder aufgenommen werden. Eine regelmäßige Geschwindigkeitskontrolle soll zukünftig auch in der westlichen Lahnstraße in Nähe der Kita erfolgen. 5. Der Häuserblock Rebstöcker Straße/Lahnstraße/Krifteler Straße soll möglichst zügig, in Abstimmung mit der Kinderbeauftragten, anhand der dortigen Nutzungsbedürfnisse in den Schulwegeplan aufgenommen werden. Begründung: Der Häuserblock Rebstöcker Straße/Lahnstraße/Krifteler Straße wurde vor Jahren mit Wohngebäuden und einer Kita bebaut. Er wurde jedoch nicht in den Schulwegeplan einbezogen, obwohl dort zahlreiche Familien mit schulpflichtigen Kindern leben. Der Fußgängerüberweg auf der Lahnstraße über die Krifteler Straße ist in der Stellungnahme vom 15.08.2022, ST 1816, in der Zeichnung 22/0000 Blatt 1 zur Krifteler Straße noch enthalten, seit Fertigstellung von Bauarbeiten jedoch kaum noch erkennbar. Die Anwohnenden fordern die Wiederherstellung des "Zebrastreifens", insbesondere für die Schul- und Kindergartenkinder. Fotos: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2005 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1816 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4054 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 409 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 92 Antrag vom 06.05.2025, OF 1632/1 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7073 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bäume in der Weilburger Straße 17 weitestgehend erhalten und Ersatzpflanzungen vornehmen

02.07.2024 · Aktualisiert: 13.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5741 entstanden aus Vorlage: OF 1308/1 vom 11.06.2024 Betreff: Bäume in der Weilburger Straße 17 weitestgehend erhalten und Ersatzpflanzungen vornehmen Vorgang: V 890/24 OBR 1; ST 837/24 Der Magistrat wird gebeten, unter Hinweis auf die erteilte Baugenehmigung eines Neubaus mit 23 Wohnungen und 17 Pkw-Stellplätzen in der Weilburger Straße 17 und die Stellungnahme vom 26.04.2024, ST 837, folgende Maßnahmen anzuordnen und sicherzustellen: 1. Bestehende Bäume und Grünflächen sind im Zuge der Baumaßnahme weitestgehend zu erhalten und zu schützen. 2. Anstelle von Bäumen, die nicht erhalten werden können, soll die Ersatzpflanzung in mindestens dreifacher Anzahl auf dem betreffenden Grundstück, ersatzweise auf einem benachbarten Grundstück, erfolgen. 3. Bäume auf öffentlichem Grund sind zu erhalten und wirksam gegen Beschädigungen durch Baustelleneinwirkungen zu schützen. 4. Bei reiner Wohnnutzung soll auf oberirdische Stellplätze auf dem Grundstück verzichtet werden. An deren Stelle sollen entsiegelte, begrünte Flächen entstehen. Begründung: Im Gebiet des Ortsbezirks 1 kommt es immer wieder zur genehmigten Fällung zahlreicher Bestandsbäume. In Zeiten der sommerlichen Erhitzung und den spürbaren Auswirkungen der Klimakrise sollen Neubauvorhaben so geplant und umgesetzt werden, dass auf die bestehende Natur Rücksicht genommen wird und nach Fertigstellung des Neubaus bessere klimatische Bedingungen als zuvor entstehen. Die umliegende Neubebauung hält keine oberirdischen Stellplätze vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 890 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 837 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1926 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzgelegenheiten an der Kreuzung Frankenallee/Kriegkstraße

02.07.2024 · Aktualisiert: 18.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5743 entstanden aus Vorlage: OF 1310/1 vom 15.06.2024 Betreff: Sitzgelegenheiten an der Kreuzung Frankenallee/Kriegkstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Sitzgelegenheiten an der Kreuzung Frankenallee/Kriegkstraße wieder in einen ansehnlichen und einladenden Zustand zu versetzen oder zu erneuern. Begründung: Der Zustand der Sitzgelegenheiten an der Kreuzung Frankenallee/Kriegkstraße ist nicht mehr ansehnlich und lädt auch nicht mehr zum Verweilen ein. Damit diese wieder von den Anwohnern und Spaziergängern genutzt werden, ist eine Instandsetzung notwendig. Quelle: eigene Bilder Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1673 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2172

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradpiktogrammketten Kleyerstraße versetzen, Sicherheit erhöhen

23.04.2024 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5399 entstanden aus Vorlage: OF 1220/1 vom 02.04.2024 Betreff: Fahrradpiktogrammketten Kleyerstraße versetzen, Sicherheit erhöhen Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradpiktogrammketten in der Kleyerstraße gemäß den Musterlösungen für Radverbindungen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen so weit in Richtung Fahrbahnmitte versetzen zu lassen, dass mindestens 75 Zentimeter Abstand zu den seitlich parkenden Fahrzeugen besteht. Das bedeutet praktisch, die Markierung der Piktogrammketten auf dem Asphalt im Bereich der Straßenbahnschienen. Begründung: Die bestehenden Piktogrammketten sind in einem sehr geringen Abstand zu den seitlich parkenden Fahrzeugen angeordnet. Bei sich öffnenden Autotüren sind Radfahrende gezwungen, seitlich in Richtung Straßenbahngleise auszuweichen. Das birgt das Risiko von Stürzen, wenn die Fahrradradreifen in die Straßenbahnschienen gelangen. Radpiktogrammketten zwischen den Schienen führen Radfahrende mit sicherem Abstand über die gesamte Länge der Kleyerstraße. Bild: Manuel Denkwitz, Kleyerstraße stadtauswärts Grafik: Musterlösungen für Radverbindungen des Hessisches Verkehrsministeriums Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1818 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung

07.04.2024 · Aktualisiert: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1201/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung Vorgang: E109/22 Grüne/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1832/22; EA 82/22 OBR 1; EA 100/23 OBR 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umgestaltung der Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128, sowie Tevesstraße 99, 73 und 43 in der Friedrich-Ebert-Siedlung werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Ursprünglich sollten mit der E 109/22 die Mittel für Spielplatzbau und -sanierung aufgestockt und ein Spielplatzprioritätenprogramm aufgelegt werden. Bisher ist dies dem OBR 1 noch nicht vorgestellt worden. Sollte dort bereits die Umgestaltung aufgenommen worden sein, so wird gebeten, diese auf oberste Priorität zu setzen und die Mittel dafür zeitnah freizugeben. Die Planung der Spielplätze soll in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten, dem Quartiersmanagement und der Elterninitiative Perspektiven für Kinder im Gallus e.V. aus der Siedlung erfolgen. Begründung: An der Situation hat sich nichts geändert: Die o.g. Spielplätze sind relativ klein und alt und liegen in der Nähe voneinander, mitten in einer Wohnbebauung. Nicht alle Spielgeräte sind mehr benutzbar. Die meisten Spielgeräte richten sich an Kinder ab ca. 3-4 Jahren, Anwohner/-innen wünschen sich aber auch Spielgeräte für Kleinst- und Kleinkinder unter 3 Jahren. Auch für ältere Schulkinder und Jugendliche gibt es wenig interessante Spielgeräte. Um den Anliegen aller Altersgruppen Rechnung zu tragen, wäre es daher sinnvoll, z.B. die Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128 aufeinander abzustimmen und für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten sowie gleichzeitig die Spielplätze Tevesstraße 99, 73 und 43 für Kleinst- und Kleinkinder umzugestalten. Die Kinder und Jugendlichen der Friedrich-Ebert-Siedlung haben angemessene Spiel- und Freizeitmöglichkeiten dringend nötig. Mit der EA 82 aus 2022 wurde dies bereits angeregt und i.R. der E 109 angenommen. Es ist aber nichts passiert. Auch nach der EA 100 aus 2023 passierte wieder nichts. Die Kinder können aber nicht noch länger warten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.03.2022, EA 82 Etatantrag vom 04.05.2022, E 109 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 100 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 82 2024 Die Vorlage OF 1201/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tierschutz angemessen vergüten

14.03.2024 · Aktualisiert: 26.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5304 entstanden aus Vorlage: OF 649/3 vom 03.02.2024 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; ST 956/23; OA 387/23 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschale, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 vom 12.05.2023 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen oder haben sie bereits gekündigt. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr aufnehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind notwendig, um die Gebäude instandzusetzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt lässt derzeit zudem Willkür vermuten. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge äußerst niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnende gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner*in. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1363 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bauvorhaben Camberger Straße 21: Zugang zur Baustelle nicht durch das Wohngebiet führen

05.03.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5225 entstanden aus Vorlage: OF 1169/1 vom 16.02.2024 Betreff: Bauvorhaben Camberger Straße 21: Zugang zur Baustelle nicht durch das Wohngebiet führen Der Magistrat wird gebeten, sicherstellen zu lassen, dass die Zufahrt und Abfahrt zur Baustelle des Bauvorhabens in der Camberger Straße 21 (ehemaliges Autohaus) als auch der offizielle Einlass und Auslass der Bauarbeitenden über die Rampe der Camberger Brücke und nicht durch das Wohngebiet über die Weilburger Straße erfolgen. Begründung: Anwohnende befürchten erheblichen Baustellenverkehr in der Tempo-30-Zone der Weilburger Straße. Ein Befahren der Weilburger Straße mit schweren Baufahrzeugen ist auch aufgrund der kürzlichen Straßenerneuerung unbedingt zu vermeiden. Auch sollen keine Kleinbusse mit Bauarbeitenden in der Weilburger Straße halten, sondern ebenfalls die Camberger Straße als direkten Zugang auf das Baustellengelände nutzen. Bisher kam es bereits zur gelegentlichen Nutzung des Zugangs durch das Wohngebiet, weil Zäune zwischen den Grundstücken noch nicht entfernt worden waren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1237 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tierschutz angemessen vergüten

22.02.2024 · Aktualisiert: 19.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5162 entstanden aus Vorlage: OF 684/9 vom 06.02.2024 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; OA 387/23 OBR 6; ST 956/23; OM 4939/24 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße die Tiere stapeln, wenn die Tierheime die Fundtiere - auch aus dem Ortsbezirk 9 - nicht mehr annehmen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnenden gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4939 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 949 Aktenzeichen: 32-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Leerstehendes Haus Weilburger Straße 17

16.02.2024 · Aktualisiert: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1172/1 Betreff: Leerstehendes Haus Weilburger Straße 17 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Die Liegenschaft Weilburger Straße 17 steht seit vielen Jahren leer und hinterlässt einen verwahrlosten Eindruck. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gefragt: Welche Absichten bestehen im Zusammenhang mit diesem Grundstück? Beabsichtigt der Magistrat, die Liegenschaft einer Wohnnutzung zuzuführen? Begründung: Seit geraumer Zeit wird die Immobilie nicht mehr regelmäßig genutzt, besucht und kontrolliert. Der Haupteingang ist seit Jahren durch Sträucher und Bäume zugewachsen, das Grundstück ist vermüllt und im Dachgeschoss steht seit langer Zeit ein Dachfenster offen. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 890 2024 Die Vorlage OF 1172/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kontrastreiche Poller im Ortsbezirk 1

06.02.2024 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5094 entstanden aus Vorlage: OF 1143/1 vom 17.01.2023 Betreff: Kontrastreiche Poller im Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass künftig inmitten von Wegebeziehungen anstatt grauer Poller nur noch StVO-konforme, kontrastreiche, rot-weiße Poller verwendet werden, die auch von Menschen mit schlechterer Sehkraft erkannt werden. Weiterhin sollen an folgenden Stellen entweder die grauen Poller durch kontrastreiche rot-weiße Poller ersetzt oder mit deutlichen rot-weißen Aufklebern sichtbarer gemacht werden: - Südlicher Fuß-/Radweg um das Skyline-Plaza, ein Poller am Geh-/Radweg; - Camberger Straße /Mainzer Landstraße unter der Eisenbahnbrücke: ein Poller auf Gehweg; - Mainzer Landstraße 193 bis 197, Einfahrt 195 bis 197: acht Poller auf Gehweg; - Mainzer Landstraße 191 bis 193, Einfahrt 191 bis 193: drei Poller auf Gehweg; - Speicherstraße 42 bis 44, Zufahrt Tiefgarage Nr. 42: zwei Poller auf Gehweg; - Speicherstraße 2, Fußgängerüberweg, sechs Poller am Fußgängerüberweg; - Weilburger Straße 3 bis 5, Zufahrt Parkplatz Ärztehaus: vier Poller auf Gehweg; - Weilburger Straße 17, Zufahrt Hinterhof: zwei Poller auf Gehweg; - Pariser Straße 2 bis 10, zwei Zufahrten, acht Poller auf Gehweg. Begründung: Wenn inmitten eines Weges ein "unsichtbarer" Poller steht, so ist dies sehr gefährlich für die zu Fuß Gehenden, insbesondere für sehbehinderte Menschen. Gemäß § 43 Absatz 1 Satz 1 StVO müssen Sperrpfosten rot-weiß gestreift sein. Kontrastreicher rot-weißer Poller (Hafenstraße), grauer Poller vs. kontrastreicher rot-weißer Poller (Skyline Plaza) - Fotos: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1153

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tierschutz angemessen vergüten

15.01.2024 · Aktualisiert: 17.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4939 entstanden aus Vorlage: OF 531/11 vom 07.11.2023 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; ST 956/23; OA 387/23 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt lässt derzeit zudem Willkürlichkeit anmuten. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnende gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Antrag vom 06.02.2024, OF 684/9 Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5162 Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1674 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Halteverbot in der Weilburger Straße sichtbar machen

28.11.2023 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4796 entstanden aus Vorlage: OF 1035/1 vom 02.11.2023 Betreff: Halteverbot in der Weilburger Straße sichtbar machen Der Magistrat wird gebeten, in der Weilburger Straße auf Höhe der Hausnummern 14 bis 16 beidseitig der Tiefgagagenausfahrt sogenannte "Zickzacklinien" (Verkehrszeichen Nr. 299) vor der Randbegrünung auf dem Fahrbahnbelag markieren zu lassen. Damit soll das bereits bestehende und beschilderte Halteverbot verdeutlicht und das Falschparken zurückgedrängt werden. Begründung: Die Falschparkenden versperren mit ihren Fahrzeugen den Tiefgaragen-Nutzerinnen und Nutzern die Sicht auf die Straße und zwingen die Autofahrenden, weit in den Fahrbahnbereich hineinzufahren. Das gefährdet wiederum andere Verkehrsteilnehmende. An dieser Stelle kam es schon zu diversen Beinaheunfällen. Fotos: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 672 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkhaus Galluswarte ausschildern und in das Parkleitssystem aufnehmen

28.11.2023 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4798 entstanden aus Vorlage: OF 1037/1 vom 02.11.2023 Betreff: Parkhaus Galluswarte ausschildern und in das Parkleitssystem aufnehmen Der Magistrat wird gebeten, das Parkhaus Galluswarte aus allen Himmelsrichtungen mit den üblichen Wegweisern für Parkhäuser ausschildern zu lassen. Dabei sollen mindestens folgende Orte mit einem Wegweiser versehen werden: 1. Galluswarte in westlicher Fahrtrichtung beim Abzweig zur Kleyerstraße am Wegweiser zum Parkhaus Ordnungsamt; 2. Kleyerstraße/Ecke Krifteler Straße am Wegweiser zum Parkhaus Ordnungsamt; 3. Weilburger Straße auf Höhe des Ärztehauses in südlicher Fahrtrichtung, damit Besuchende des Ärztehauses zum Parkhaus geleitet werden; 4. Kleyerstraße 20 zur Einfahrt in die Parkgarage - beidseitig; 5. Weilburger Straße/Ecke Helmut-Walcha-Straße in Richtung Kleyerstraße beidseitig; 6. Helmut-Walcha-Straße/Ecke Kleyerstraße. Weiterhin soll das Parkhaus - wie fast alle anderen Parkgaragen auch - in die gängigen Apps zur Anzeige von freien Plätzen aufgenommen werden, wie z. B. Hit Radio FFH, und in das Frankfurter Parkleitsystem integriert werden. Begründung: Verschiedene Institutionen wie das AmkA, das Gallustheater und das Ärztehaus empfehlen Anreisenden per Auto das Parkhaus in der Kleyerstraße 20 mit den Bezeichnungen "Gallus-Warte" oder "Mainzer Landstraße". Leider ist an der Galluswarte nur das weit entfernte Parkhaus Ordnungsamt ausgeschildert, und so strandet ein Teil der Parkhaussuchenden in den Wohngebieten. Das Parkhaus Galluswarte wird 24/7 von Apcoa betrieben und weist 460 Parkplätze aus (https://www.apcoa.de/parken/frankfurt/mainzer-landstrasse/). Es könnte problemlos größere Mengen an Fahrzeugen aufnehmen und damit die umliegenden Wohnviertel deutlich entlasten. Foto: Manuel Denkwitz, einziger Wegweiser zum Parkhaus Galluswarte Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 533 Antrag vom 02.04.2024, OF 1218/1 Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5397 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaresiliente und dichtere Bepflanzung entlang der Kleyerstraße

10.10.2023 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4565 entstanden aus Vorlage: OF 990/1 vom 19.09.2023 Betreff: Klimaresiliente und dichtere Bepflanzung entlang der Kleyerstraße Der Magistrat wird gebeten, entlang der Kleyerstraße von der Sondershausenstraße nach Westen in Richtung Griesheim eine dichtere und klimaresiliente Bepflanzung möglichst aus dem 10.000-Bäume-Programm umsetzen zu lassen. Auch ein Tiny Forest ist vorstellbar. Zudem soll geprüft werden, ob die intensiven künstlerischen Schnittarbeiten in Form von Kugelbüschen dort notwendig sind oder ob die Büsche naturnaher wachsen dürfen. Begründung: Frankfurt braucht dringend mehr Bäume und klimaresiliente Pflanzen und sollte zur Bepflanzung vor allem derzeit brachliegende Flächen nutzen. Quelle: Geoportal Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 200 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gedenktafel für Hans Frick in der Lahnstraße - aktueller Sachstand

10.10.2023 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4569 entstanden aus Vorlage: OF 994/1 vom 22.09.2023 Betreff: Gedenktafel für Hans Frick in der Lahnstraße - aktueller Sachstand Vorgang: OIB 156/17 OBR 1; ST 1568/22 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme vom 08.07.2022, ST 1568, versprochene Gedenktafel für Hans Frick in der Lahnstraße anbringen zu lassen. Für den Fall, dass es bei der Umsetzung des Anliegens Schwierigkeiten gibt, wird der Magistrat gebeten auszuführen, woran die Verzögerung liegt. Begründung: Seit vielen Jahren bemüht sich der Ortsbeirat 1 um eine Gedenktafel für den Schriftsteller Hans Frick an der Lahnstraße 28 und hat sogar 500 Euro finanzielle Beteiligung zugesichert. Der Magistrat hat das Anliegen ebenso wiederholt begrüßt. Bedauerlicherweise hängt die Gedenktafel aber 14 Monate nach der letzten positiven Auskunft des Magistrats weiterhin nicht am Gebäude. Gründe für die Verzögerung wurde bisher noch nicht benannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.12.2017, OIB 156 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1568 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 83 Aktenzeichen: 40-7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tierschutz angemessen vergüten

10.10.2023 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4585 entstanden aus Vorlage: OF 1021/1 vom 19.09.2023 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; ST 956/23; OA 387/23 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz angemessener Rechnung zu tragen, 1. indem die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in der Anregung an die Stadtverordnetenversammlung OA 387 des Ortsbeirats 6 beantragt, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend angepasst wird; 2. indem alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt werden und nicht nur die Tierheime Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. indem er die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen wie in den Vorjahren wieder aufnimmt; 4. indem ein jährlicher Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt wird, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt mutet derzeit zudem willkürlich an. Die Stellungnahme vom 24.09.2023, ST 956, zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen ein und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei ca. 750.000 Einwohnenden höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Die Verwaltung der Stadt Frankfurt hat derzeit offensichtlich keine Kriterien für die Mittelvergabe. Einerseits gibt sie die Rufnummern von Tierschutzorganisation an hilfesuchende Personen heraus, erhält Fundtierlisten von diesen Institutionen, zahlt dann aber trotzdem keine Fundtierpauschale und verweigert die Bearbeitung von Finanzierungsanträgen. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt. Richtiger Tierschutz ist nicht teuer, sondern bewirkt positive Effekte an anderer Stelle. Derzeit müssen die Tierschützer viel sparen und können in ihren Institutionen keine langfristigen Maßnahmen angehen. Das ist ökonomisch nachteiliger, als wenn die Tierheime angemessen ausgestattet werden und nachhaltige Investitionen tätigen können. Derzeit müssen viele Ehrenamtliche mit eigenem Geld einspringen, das sie ansonsten in den Konsum stecken würden. Die Spenden können sie zwar von der Steuer absetzen, aber in Summe schadet das dann wiederum dem Staat, indem er geringere Einnahmen hat. Die Vereinsvorstände "verschwenden" viel Zeit mit Fundraising, anstatt sich um "sinnvollere Dinge" zu kümmern. Die derzeitige Situation ist schadhaft und destruktiv und führt dazu, dass das Ehrenamt kollabiert, der Tierschutz vernachlässigt wird und darüber hinaus auch das Vertrauen in den Rechtsstaat (die Stadt Frankfurt ist für Tierschutz zuständig!) schwindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 298 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Längsparken auf der Südseite der Idsteiner Straße zwischen Hufnagelstraße und Kriegkstraße

25.08.2023 · Aktualisiert: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2023, OF 963/1 Betreff: Längsparken auf der Südseite der Idsteiner Straße zwischen Hufnagelstraße und Kriegkstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der südlichen Straßenseite der Idsteiner Straße zwischen Hufnagelstraße und Kriegkstraße Längsparken statt dem bestehenden Schrägparken einzurichten, auch wenn dadurch einige PKW-Parkplätze entfallen. Begründung: Im Straßenabschnitt ist es regelmäßig kaum möglich als Fußgängerin oder Fußgänger den Gehweg zu benutzen, da Kraftfahrzeuge beim Parken große Teile des Gehwegs blockieren. Komfortables Passieren etwa mit Kinderwägen ist nicht möglich. Der Straßenabschnitt befindet sich in der Nähe des derzeitigen Standortes der Grundschule im Europaviertel. Vor diesem Hintergrund sollte eine Nutzung des Gehwegs jederzeit gewährleistet werden. Da sich auf der Fahrbahn im Streckenabschnitt Linienbusse treffen können, die in diesem Fall regelmäßig ihre Geschwindigkeit erheblich reduzieren müssen, um gefahrlos aneinander vorbeizufahren, ist eine Änderung der Parkregelung weg vom Schrägparken ebenso von Vorteil. Ein möglicher gänzlicher Wegfall der PKW-Parkplätze im Straßenabschnitt scheint ob der zu erwartenden Geschwindigkeitserhöhung der PKW auf der Straße in diesem Fall keine zielführende Option. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 963/1 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Den Gustavsburgplatz aufwerten und sicherer machen

06.06.2023 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4054 entstanden aus Vorlage: OF 872/1 vom 16.05.2023 Betreff: Den Gustavsburgplatz aufwerten und sicherer machen Der Magistrat wird gebeten , das derzeit teilweise erlaubte Gehwegparken rund um den Gustavsburgplatz aufzuheben, die Beschilderung vollständig entfernen und die Gehwege durch Poller absichern zu lassen, um auch das illegale Gehwegparken dort wirksam zu unterbinden. Begründung: Rund um den Gustavsburgplatz und die zentrale Straßenbahnhaltestelle wird legal und illegal geparkt. Die Gehwege sind teilweise nicht benutzbar, in jedem Fall werden zu Fuß Gehende gefährdet und Mobilitätseingeschränkte behindert. Der spärliche und gefährdete Baumbestand wird zusätzlich durch parkende Fahrzeuge geschädigt. Und das, obwohl das Gallus seit Jahrzehnten mit Grün unterversorgt ist, auch heute noch in diesem dicht bebauten Gebiet. Für die Anwohner stehen ausreichend Parkplätze in den Tiefgaragen zur Verfügung. Der Gustavsburgplatz sollte nach dem Willen der Bevölkerung, der Initiativen vor Ort und des Ortsbeirates aufgewertet werden. Dazu gehört auch die Verbesserung und Sicherung der Wegebeziehungen. Auch der versprochene Fußgängerüberweg von der Lahnstraße zur Straßenbahnhaltestelle steht noch aus. Foto: Google Maps; Grafik: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2175 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 409 Antrag vom 13.08.2024, OF 1357/1 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5836 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel für das Gallus Theater und den Geschichtsort Adlerwerke

06.06.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4055 entstanden aus Vorlage: OF 873/1 vom 16.05.2023 Betreff: Fahrradbügel für das Gallus Theater und den Geschichtsort Adlerwerke Der Magistrat wird gebeten, auf die Eigentümer der Grundstücke entlang des öffentlichen Verbindungsweges zwischen Kleyerstraße und Weilburger Straße entlang des Gallus Theaters (Kleyerstraße 15, Flur 207) zuzugehen und diese aufzufordern, eine ausreichende Anzahl an Fahrradbügeln für die zahlreichen Besuchenden des Gallus Theaters und des Geschichtsorts Adlerwerke aufzustellen. Falls die Grundstückseigentümer den dringenden Bedarf nicht decken wollen, wird der Magistrat gebeten, in Verhandlungen mit den Grundstücks eigentümern einzutreten, um die Erlaubnis zu erhalten, auf eigene Kosten Fahrradbügel aufstellen zu dürfen. Es sollen mindestens 30 Fahrraddoppelbügel entlang des Mittelgrünstreifens errichtet werden. Begründung: Täglich besuchen zahlreiche Gäste das Gallus Theater und den Geschichtsort Adlerwerke im Gebäudeensemble der ehemaligen Adlerwerke. Im gesamten Umfeld dieser Institutionen sind jedoch keinerlei Fahrradbügel zu finden, obwohl zahlreiche Gäste mit dem Rad zu den Veranstaltungen anreisen. Die Gehwegfläche entlang der Adlerwerke zwischen Kleyerstraße und Weilburger Straße ist ausreichend breit, um zwischen den Straßenleuchten entlang des Grünstreifens Fahrradbügel montieren zu können. Falls Bedenken wegen des Denkmalschutzes bestehen, verweist der Ortsbeirat darauf, dass die ehemaligen Adlerwerke einmal Fahrräder hergestellt hatten. Außerdem können Fahrradbügel in Material, Farbe und Form so gewählt werden, dass sie sehr gut zur denkmalgeschützten Fassade passen. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2121 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundeauslauffläche in der Friedrich-Ebert-Siedlung nun endlich umsetzen und einzäunen

06.06.2023 · Aktualisiert: 06.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4057 entstanden aus Vorlage: OF 877/1 vom 16.05.2023 Betreff: Hundeauslauffläche in der Friedrich-Ebert-Siedlung nun endlich umsetzen und einzäunen Vorgang: OM 3128/18 OBR 1; ST 1523/18 Der Magistrat wird gebeten, die Grünfläche an der Kleyerstraße neben dem Kleingartengelände (im städtischen Grünflächenkataster als Grünanlage Nr. 930 gekennzeichnet) als Hundeauslauffläche einzurichten. Diese soll, wie am Alleenring, eingezäunt werden. Begründung: Laut der Stellungnahme vom 06.08.2018, ST 1523, befürwortet der Magistrat die Einrichtung der Fläche. Die Anwohnerinnen und Anwohner wünschen sich jedoch auch eine Einzäunung, was die Stadt jahrelang kategorisch ablehnte. Nun wurde die Hundeauslauffläche zwischen Spohrstraße und Richard-Wagner-Straße am Alleenring im Nordend doch eingezäunt, was bei Hunden sowie deren Halterinnen und Haltern gut ankommt. Was im Nordend möglich ist, sollte auch im Gallus möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3128 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1523 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2023, ST 1856 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 449 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1515 Antrag vom 27.12.2024, OF 1503/1 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.01.2025, OIB 370

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten

02.05.2023 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3927 entstanden aus Vorlage: OF 847/1 vom 30.04.2023 Betreff: VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten Vorgang: M 163/20; B 125/23 Der Magistrat schreibt in seinem Bericht vom 10.03.2023, B 125, dass der barrierefreie Ausbau von Haltestellen nicht Bestandteil in der Magistratsvorlage M 192 war und dies nicht mehr in die beschlossene Magistratsvorlage aufgenommen werden könne. Der Magistrat verweist zudem auf den Nahverkehrsplan 2025+ und dessen Anlagen, in denen der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 nach dem 01.01.2022 begründet und aufgelistet sei. Die Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) seien somit erfüllt. Die zugehörige Karte weist den geplanten Ausbau folgender Straßenbahnhaltestellen mit Priorität und voraussichtlichem Fertigstellungsjahr aus: - Güterplatz, Priorität A, 2024 - HBF/Münchener Straße, Priorität A, 2025 ff. - Weser-/Münchener Straße, Priorität A, 2025 ff. - Rebstöcker Straße, Priorität A, 2025 ff. - Schwalbacher Straße, Priorität A, 2025 ff. - Galluswarte, Priorität B, 2024 - Speyerer Straße, Priorität B, 2024 - Wickerer Straße, Priorität B, 2025 ff. - Ordnungsamt, Priorität B, 2025 ff. - Platz der Republik, Priorität B, 2025 ff. - Galluspark, Priorität C, 2025 ff. - Kriegkstraße, Priorität C, 2025 ff. Es ist festzustellen, dass seit dem 01.01.2022 im Ortsbezirk 1 keine Straßenbahnhaltestellen barrierefrei umgebaut worden sind. Es wurde lediglich die Haltestelle "Börneplatz" für die T40-Wagen verlängert. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Haltestelle "Galluswarte" für die T40-Wagen zu verlängern, jedoch nicht vollständig barrierefrei auszubauen. Die oben genannten Ausnahmen werden lediglich pauschal begründet und beziehen sich auf die Fertigstellung der U 5 und grundlegende Umbaumaßnahmen, die als komplex beschrieben werden. Der überproportional hohe Anteil von 33 Prozent der noch nicht umgebauten Haltestellen der Priorität A und 20 Prozent der weiteren Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich im Ortsbezirk 1. Der Magistrat beabsichtigt, in den Jahren 2023/2024 mit der barrierefreien Planung der Haltestelle "Rebstöcker Straße" zu beginnen. Weitere Umplanungen sind dem Ortsbeirat 1 derzeit nicht bekannt. Wenn die Planungen nicht beschleunigt werden, sind die vom Magistrat benannten Termine nicht mehr zu halten. Es ist weiterhin festzustellen, dass die Haltestellen mit der Priorität A und B einen hohen Fahrgastwechsel aufweisen und somit auch viele Menschen mit Behinderungen dort ein- und aussteigen. Das Fahrpersonal und Fahrgäste müssen helfend eingreifen und die Haltezeit verlängert sich. Das widerspricht der selbstbestimmten Fortbewegung behinderter Menschen und der beabsichtigten Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs. Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen und Seniorinnen und Senioren leiden besonders darunter, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des PBefG bisher im Ortsbezirk 1 nicht im ausreichenden Maße umgesetzt worden sind. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Anstrengungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen; 2. zu prüfen, ob der Umbau beschleunigt werden kann, wenn nicht alle Vorgaben zur vollständigen Barrierefreiheit sofort umgesetzt werden; 3. die Daten der Umbauzeiträume zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben; 4. die Kosten für die Umbaumaßnahmen zu beziffern; 5. der Stadtverordnetenversammlung das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zur Abstimmung vorzulegen; 6. den Ortsbeirat 1 über das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 125 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1500 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kiosk und Gastronomie am Gustavsburgplatz wiederbeleben

02.05.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3931 entstanden aus Vorlage: OF 801/1 vom 12.04.2023 Betreff: Kiosk und Gastronomie am Gustavsburgplatz wiederbeleben Der Magistrat wird gebeten, die seit Langem geschlossene Trinkhalle auf dem Gustavsburgplatz an Interessentinnen und Interessenten zu verpachten, die dazu bereit sind, außer dem Kioskverkauf auch ein außengastronomisches Angebot über einen Sommergarten und ein kulturelles Angebot zu schaffen sowie die vorhandenen Toiletten öffentlich zugänglich zu machen. Begründung: Das Amt für Bau und Immobilien (ABI) ist für die Verpachtung des Kiosks auf dem Gustavsburgplatz zuständig. Amt und Ortsbeirat haben Kenntnis von Interessierten, die nicht nur Zeitschriften, Lebensmittel und Alkohol verkaufen wollen, sondern vor allem ein breites Angebot, einen Sommergarten, kulturelle Aktionen und den Betrieb einer öffentlichen Toilette anbieten möchten. Potenzielle Betreiber wären bereit, auch eigeninitiativ Reparaturen durchführen zu lassen und für ein ansprechendes Ambiente sowie Sauberkeit im Umfeld zu sorgen. Die Interessierten bekommen derzeit jedoch keine Antworten auf ihre Anfragen, sondern werden vertröstet mit dem Hinweis, es gäbe mehrere Interessierte, aber man habe sehr viel zu tun und solle von weiteren Anfragen absehen. Die Angebote wären in vielfacher Hinsicht ein großer Gewinn für das Gallus. In den letzten Jahren sind entlang der Mainzer Landstraße und Lahnstraße zahlreiche neue Wohnungen entstanden und Hunderte Personen und Familien zugezogen. Gastronomische Angebote und Plätze mit hoher Aufenthaltsqualität sind jedoch Mangelware. Statt einer herkömmlichen Trinkhalle würden potenzielle Betreiber gerne Gastronomie- und Kulturangebote für alle schaffen, Waren des täglichen Bedarfs verkaufen und Toiletten für Kundinnen und Kunden, Eltern und Kinder des nahe gelegenen Spielplatzes wie auch für ÖPNV-Benutzerinnen und Benutzer bereitstellen. In Kürze wird in der Gustavsburgstraße die "Gustav's Lounge" eingerichtet, die von Jugendlichen gestaltet, bespielt und für alle Anwohnenden nutzbar gemacht wird. Der Ortsbeirat 1 hat das Vorhaben finanziell unterstützt sowie weitere Bänke, Fahrradbügel und einen Bücherschrank beigesteuert. Vergleichbare Projekte wie auf dem Wiesenhüttenplatz haben eindrucksvoll bewiesen, dass aus vermüllten Brennpunkten durch eine Aufwertung von Gestaltung und Angebot, privatem Engagement und sozialer Kontrolle Orte mit einer hohen Aufenthaltsqualität entstehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2188 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschilderung „Geschichtsort Adlerwerke“

02.05.2023 · Aktualisiert: 15.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3936 entstanden aus Vorlage: OF 807/1 vom 12.04.2023 Betreff: Beschilderung "Geschichtsort Adlerwerke" Der Magistrat wird gebeten, im Straßenverkehrsraum eine Beschilderung für den "Geschichtsort Adlerwerke" vorzunehmen. Mögliche Standorte sind: Unter der Brücke Galluswarte für die Fußgänger und Ankommenden per S-Bahn und Tram; Mainzer Landstraße/Ecke Kleyerstraße für beide Fahrtrichtungen; Platz der Republik für beide Fahrtrichtungen und Am Güterplatz. Die Schilder sollten das Logo des Geschichtsorts enthalten und könnten wie abgebildet aussehen. Quelle: Geschichtsort Adlerwerke Begründung: Den "Geschichtsort Adlerwerke" gibt es nun seit einem Jahr. Der lange und mühsame Weg für diesen Ort hat sich gelohnt. Immer mehr Menschen kommen zu diesem Ort, um sich zu informieren, zu bilden und zu gedenken. Darunter sind viele Schulgruppen, aus Frankfurt und auch von außerhalb. Um die Sichtbarkeit dieser wichtigen Bildungs- und Gedenkstätte zu erhöhen und um die Erreichbarkeit zu erleichtern, sollten Hinweisschilder im Verkehrsraum angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1693

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Längsparken Idsteiner Straße anordnen

02.05.2023 · Aktualisiert: 08.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3938 entstanden aus Vorlage: OF 809/1 vom 12.04.2023 Betreff: Längsparken Idsteiner Straße anordnen Der Magistrat wird gebeten , in der Idsteiner Straße auf dem Abschnitt zwischen Kriegkstraße und Hufnagelstraße in Richtung stadteinwärts das Parken auf dem Gehweg zu unterbinden, sodass nur noch längs zur Fahrbahn innerhalb des markierten Parkstreifens geparkt werden kann. Das Ende des Parkstreifens soll zur Einmündung Hufnagelstraße hin mit einem Poller sichergestellt und als Sperrfläche markiert werden. Begründung: Der Gehweg auf dem o. g. Abschnitt wird durch das derzeitige Querparken häufig zugeparkt und es finden Behinderungen auf dem Gehweg statt, sodass die Restbreite aktuellen Anforderungen oftmals nicht mehr genügt. Da die gegenwärtige Situation zum illegalen Parken im Einmündungsbereich zur Hufnagelstraße hin einlädt, was die Sicht in den Querverkehr gefährlich behindert, soll dies künftig durch einen rot-weißen Poller unterbunden werden, wie bereits an ähnlichen Stellen im Umkreis im Einsatz (z. B. vor Stephensonstraße gegenüber). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1652

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung

05.04.2023 · Aktualisiert: 19.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2023, OF 794/1 Betreff: Haushalt 2023 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung Vorgang: E 109/22 Grüne/SPD/FDP/Volt; Beschl. d.Stv.-V., §1832/22; EA 82/22 OBR 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umgestaltung der Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128, sowie Tevesstraße 99, 73 und 43 in der Friedrich-Ebert-Siedlung werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Ursprünglich sollten mit der E 109/22 die Mittel für Spielplatzbau und -sanierung aufgestockt und ein Spielplatzprioritätenprogramm aufgelegt werden. Bisher ist dies dem OBR 1 noch nicht vorgestellt worden. Sollte dort bereits die Umgestaltung aufgenommen worden sein, so wird gebeten, diese auf oberste Priorität zu setzen und die Mittel dafür zeitnah freizugeben. Die Planung der Spielplätze soll in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten, dem Quartiersmanagement und der Elterninitiative Perspektiven für Kinder im Gallus e.V. aus der Siedlung erfolgen. Begründung: An der Situation hat sich nichts geändert: Die o.g. Spielplätze sind relativ klein und alt und liegen in der Nähe voneinander, mitten in einer Wohnbebauung. Nicht alle Spielgeräte sind mehr benutzbar. Die meisten Spielgeräte richten sich an Kinder ab ca. 3-4 Jahren, Anwohner/innen wünschen sich aber auch Spielgeräte für Kleinst- und Kleinkinder unter 3 Jahren. Auch für ältere Schulkinder und Jugendliche gibt es wenig interessante Spielgeräte. Um den Anliegen aller Altersgruppen Rechnung zu tragen, wäre es daher sinnvoll, z.B. die Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128 aufeinander abzustimmen und für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten sowie gleichzeitig die Spielplätze Tevesstraße 99, 73 und 43 für Kleinst- und Kleinkinder umzugestalten. Die Kinder und Jugendlichen der Friedrich-Ebert-Siedlung haben angemessene Spiel- und Freizeitmöglichkeiten dringend nötig. Mit der EA 82 aus 2022 wurde dies bereits angeregt und i.R. der E 109 angenommen. Die Kinder können aber nicht noch länger warten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.03.2022, EA 82 Etatantrag vom 04.05.2022, E 109 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 100 2023 Die Vorlage OF 794/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ausländerbehörde im Ortsbezirk 1: Umbenennung in „Service Center Migration“ sowie Einrichtung eines „Willkommens-Cafés“

31.01.2023 · Aktualisiert: 03.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2023, OF 747/1 Betreff: Ausländerbehörde im Ortsbezirk 1: Umbenennung in "Service Center Migration" sowie Einrichtung eines "Willkommens-Cafés" Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, die Ausländer-behörde in der Kleyerstraße 86 in "Service Center Migration" umbenennen sowie ein "Willkommens-Café" im Zugangsbereich einrichten zu lassen. Begründung: Die Außendarstellung der Ausländerbehörde, die Funktionsweise und die Behandlung der Kundinnen und Kunden ist seit Jahrzehnten und andauernd eine Katastrophe. Menschen müssen sehr lange auf Termine warten, teilweise auf der Straße, werden vor Ort ohne Termin abgewiesen und von Mitarbeitenden der Verwaltung oder Sicherheitsleuten würdelos behandelt. Statt Menschen aus der EU oder anderen Ländern in Frankfurt willkommen zu heißen, werden sie durch die Bürokratie abgeschreckt und verunsichert. Durch eine Umbenennung wird signalisiert, dass die Verwaltung den Menschen eine Serviceleistung anbietet und die Hemmschwelle oder Angst vor der Behörde gesenkt. Das negativ besetzte Wort "Ausländer" gehört in diesem Zusammenhang der Vergangenheit an. Ein "Willkommens-Café" signalisiert außerdem, dass die Menschen sich dort aufhalten und entspannen dürfen sowie die Zeit bis zu ihrem Termin überbrücken können. Das kommt auch den Mitarbeitenden im Amt zu Gute, da die Kundinnen und Kunden entspannter in die Beratungsgespräche gehen können. Darüber hinaus muss weiterhin und mit mehr Elan daran gearbeitet werden, dass die Verwaltung digitaler, kundenfreundlicher und effizienter wird und mehr Stellen in der Verwaltung geschaffen werden. Antragsteller: GRÜNE fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 747/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, LINKE. und Die Partei gegen GRÜNE (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geh- und Schulweg in der Frankenallee frei halten

24.01.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3415 entstanden aus Vorlage: OF 717/1 vom 09.01.2023 Betreff: Geh- und Schulweg in der Frankenallee frei halten Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg vor der Frankenallee Hausnummer 104 bis 110 wieder frei benutzbar zu gestalten. Zu diesem Zweck sollen die Baucontainer, die für die Baustelle Frankenallee Hausnummer 98 bis 102 auf dem Gehweg aufgestellt wurden, versetzt werden, zum Beispiel auf die Fahrbahn. Eine temporäre Sperrung der Fahrbahn ist ggf. in Erwägung zu ziehen. Begründung: Auf dem Gelände Frankenallee Hausnummer 98 bis 102 (ehemals Autohaus Gruber) besteht seit Längerem eine Baustelle. Der Gehweg auf der Nordseite der Frankenallee wurde deshalb zunächst direkt vor, dann auch im Umfeld der Baustelle gesperrt. Dieser Gehweg ist ein Schulweg. Um trotzdem einen sicheren Schulweg für die Schulkinder zu ermöglichen, wurde zwischenzeitlich vor der Frankenallee 110 ein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet, der zum Grünstreifen in der Mitte der Frankenallee führte. Im Dezember wurden nun auch vor der Frankenallee Hausnummer 104 bis 110 mehrere Baucontainer aufgestellt, was auch den Gehweg vor diesen Häusern unpassierbar und den Eingang zur Hausnummer 104 unmöglich macht - lediglich ein schmaler Zugang zu den Containern selbst ist noch frei. Da die Positionierung der Baucontainer zudem eine Sichtbehinderung darstellte, wurde der seit Sperrung des Gehwegs auf der Nordseite eingerichtete temporäre Fußgängerüberweg entfernt; statt die Sichtbehinderung zu entfernen, wurde der Überweg entfernt. Stattdessen wurde ein temporärer Überweg an der Kreuzung Kriegkstraße/Frankenallee markiert. Die aktuelle Situation führt dazu, dass für direkt Anwohnende und Schulkinder der Gehweg auf der Nordseite der Frankenallee nun mindestens für den Bereich der Hausnummer 94 bis 110 gesperrt/unpassierbar geworden ist. Der Unmut und die Empörung der Anwohnenden über die Einschränkungen des öffentlichen Raums und des Fußverkehrs aufgrund der Baustellenarbeit ist groß, da sie als unverhältnismäßig wahrgenommen werden. Für Anwohnende und Schulkinder, die dennoch den gewohnten, nunmehr entfernten Überweg kreuzen oder z. T. sogar direkt an der Baustelle entlanglaufen, entstehen darüber hinaus zudem gefährliche Situationen. Vor dem Hintergrund der ohnehin geplanten Umgestaltung der Frankenallee und des allgemeinen Wunsches nach Verkehrsberuhigung sollte die Maßgabe sein, bei der Lösung der Konfliktsituation konsequent "von innen nach außen" zu denken, also zuerst die Belange der Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und erst sekundär die des motorisierten Verkehrs in den Blick zu nehmen. Die Expertinnen und Experten des ASE sollten die Situation prüfen, neu bewerten und konsequent von den schwächsten Verkehrsteilnehmenden her denken. Foto: Daniela Mehler-Würzbach Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 886 Aktenzeichen: 66-2

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S-Bahn Station Gallus (S1,S2,S8,S9)

03.11.2025

An der Kleyerstraße und umliegenden Straßen entstehen immer mehr große Wohnungsbauprojekte. Somit gibt es immer mehr Einwohner im Gallus. Direkt dort entlang fahren die S-Bahnen S1, S2, S8 und S9. Leider gibt es dort jedoch keine Station, so dass man nicht davon profitiert. Meine Idee: Anbindung des Gallus (Höhe Kleyerstraße) an die genannten S-Bahnlinien. Von der Station profitieren nicht nur die neuen Einwohner in den neuen Wohneinheiten. Auch die weiteren Einwohner profitieren durch eine schnellere Anbindung zum Flughafen und in Richtung Höchst.

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Verkehrsspiegel benötigt

06.09.2022

Auf der Helmut-Walcha-Straße ausfahrt Richtung Kleyerstraße fehlt ein Spiegel. Autofahrer können bei der Auffahrt auf die Kleyerstraße nicht sehe ob ein Auto von Links kommt, weil die Parkplätze auf der Linken Seite die Sicht verdecken.

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Verkehrsspiegel benötigt

06.09.2022

Auf der Helmut-Walcha-Straße ausfahrt Richtung Kleyerstraße fehlt ein Spiegel. Autofahrer können bei der Auffahrt auf die Kleyerstraße nicht sehe ob ein Auto von Links kommt, weil die Parkplätze auf der Linken Seite die Sicht verdecken.

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Erster Brunnen im Gallus, z.B. an der Frankenallee

17.08.2020

Ich kenne keinen einzigen Brunnen im Gallusviertel, was ich sehr schade finde. Die Wikipedia Liste mit den 145 Brunnen in Frankfurt listet auch keinen einzigen im Gallus auf. Brunnen spenden kalte Luft und Entspannung. Die Frankenallee ist ja quasi das Erholungsgebiet im Gallus. Sie wurde auch bereits sehr schön hergerichtet. An der Ecke Frankenallee/Kriegkstraße hat sich mit 2 Cafés, einer Trinkhalle und einem Bäcker schon ein Treffpunkt im Gallus entwickelt. Ein Brunnen auf dem Platz mit Zebrastreifen zwischen den Parkstreifen würde diese Ecke weiter aufwerten.

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Zusätzliche Zebrastreifen auf der Frankenallee

27.01.2020

Ich schlage vor, an der Kreuzung Frankenallee/Kriegkstraße zwei Zebrastreifen über die Frankenallee (östlich der Kriegstraße) einzurichten. Diese fehlen aktuell zur gefahrlosen Überquerung der Kriegkstraße. Alternativ wäre auch ein weiterer Zebrastreifen über die Kriegkstraße, zentral auf der Kreuzung, denkbar.

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Diese App auch für Falschparker nutzen

17.01.2020

In der Weilburger Straße stehen Nacht für Nacht ca. 30 Fahrzeuge im absoluten Halteverbot, in Feuerwehreinfahrten oder auf Gehwegen. Mir geht es weniger darum, jeden einzelnen Falschparker zu erfassen. Aber zumindest solche Hotspots, auf denen täglich diverse Falschparker stehen und kaum kontrolliert werden, würde ich gern hierüber melden. Die Stadtpolizei müsste dann das Gebiet stärker kontrollieren oder direkt nach Meldung jemanden schicken.

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Zebrastreifen und Überweg für Radfahrer

26.11.2019

Dort kreuzen neben der Brücke täglich eine Vielzahl Fahrradfahrer_innen die Kleyerstraße (direkt an Espenstraße, siehe Bild). Es ist schwierig die Straße zu kreuzen, daher wünsche ich mir dort einen Zebrastreifen und eine Querungsmöglichkeit für Radfahrer_innen.

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ÖPNV Frankfurt 2035

16.11.2019

ÖPNV Frankfurt 2035 I. Integraler Fahrplantakt in Frankfurt u. Umgebung (ähnlich wie Dt.Takt) 1. (Regional-) und SBahn 2. U-Bahn 3. Straßenbahn 4. Bus Schnelles Umsteigen an allen größeren Halten ohne Wartezeit innerhalb Frankfurts II. Forderungen an das zukünftige U-Bahnnetz: Neubau 1. U-Bahnstation Sekbach Süd (Wilhelmshöherstr.) 2. Verbindung Heerstraße – Niederursel über das Neubaugebiet Ausbau 1. U-Bahnverlängerung (A-Strecke) über Louisa bis nach Neu-Isenburg 2. Verlängerung der U6 bis zur Praunheimer Brücke 3. Verlängerung der U6 bis zur Gerbermühle (Oberrad) III. Forderungen an das zukünftige Straßenbahnnetz: Neubau 1. Straßenbahnlinie auf dem Alleenring zwischen Universitätssportanlagen und Ostbahnhof/Sonnemannstraße 2. Straßenbahnlinie zwischen Börneplatz und Lokalbahnhof/Schweizerstraße 3. Straßenbahnlinie von der Mainzer Landstraße über Taunusanlage, Alter Oper, Uni Campus Westend zur Holzhausenstraße 4. Straßenbahn in der Gutleutstraße 5. Straßenbahn auf der Hügelstraße statt Bus 39 6. Straßenbahnlinie von Rödelheim über Praunheim zum Nordwestzentrum 7. Straßenbahnverlängerung über Kleyerstraße bis Griesheim Bf 8. Straßenbahn Schönhof – Rödelheim Bf Ausbau 1. Verlängerung der Linie 15 nach Schwanheim 2. Verlängerung der Linie 16 bis Niddapark (Umstieg zur S-Bahn) 3. Verlängerung der Straßenbahn von Schwanheim über Nied nach Höchst 4. Verlängerung Straßenbahnlinie 17 zur Mönchhofstr. (- Nied Kirche) 5. Verlängerung der Linie 18 Richtung Preungesheim U 6. Anschluss Frankfurt West ans Straßenbahnnetz

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Umgestaltung - Golub-Lebedenko-Platz - Gallus

09.10.2015

Das Gallus ist bekanntermaßen nicht der grünste Stadtteil. Aber es bieten sich Plätze zur Umgestaltung an. Der Golub-Lebedenko-Platz ist wunderbar an der Ecke Lahnstraße/Kriegstraße gelegen. Aktuell ist er hässlich eingezäunt und mit einem verwahrlosten Spielplatz versehen. Ich könnte mir vorstellen, dass eine Öffnung und Umgestaltung sowohl dem sozialen Leben im Gallus helfen würde, wie auch der Ansiedlung attraktiver Geschäfte und Cafés - wie zum Beispiel dem Café Wissmüller. Es wäre schön für die Nachbarschaft und für die arbeitende Bevölkerung in den umliegenden Büros. Vielleicht wäre dann auch ein Wochenmarkt an dieser Stelle möglich.

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Umgestaltung - Golub-Lebedenko-Platz - Gallus

09.10.2015

Das Gallus ist bekanntermaßen nicht der grünste Stadtteil. Aber es bieten sich Plätze zur Umgestaltung an. Der Golub-Lebedenko-Platz ist wunderbar an der Ecke Lahnstraße/Kriegstraße gelegen. Aktuell ist er hässlich eingezäunt und mit einem verwahrlosten Spielplatz versehen. Ich könnte mir vorstellen, dass eine Öffnung und Umgestaltung sowohl dem sozialen Leben im Gallus helfen würde, wie auch der Ansiedlung attraktiver Geschäfte und Cafés - wie zum Beispiel dem Café Wissmüller. Es wäre schön für die Nachbarschaft und für die arbeitende Bevölkerung in den umliegenden Büros. Vielleicht wäre dann auch ein Wochenmarkt an dieser Stelle möglich.