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Meine Nachbarschaft: Heinz-Herbert-Karry-Straße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße

29.04.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 270/16 Betreff: Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gegebenen Parkmöglichkeiten in der Vilbeler-Landstraße ab Wilhelmshöher Straße in Richtung Bergen, so mit entsprechenden Parkflächenmarkierung zu versehen, dass der Gehweg auch von Fußgängern - insbesondere Personen mit Behinderungen oder mit Kinderwagen - genutzt werden können, ohne dabei auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Begründung: Die vielbefahrene Vilbeler Landstraße ist im Bereich ab Wilhelmshöher Straße in Fahrtrichtung Bergen teilweise mit dem Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) ausgeschildert. Allerdings, parken dort einige Zeitgenossen dermaßen willkürlich, dass Fußgänger, insbesondere Menschen mit Behinderung und oder Menschen, welche einen Kinderwagen etc. bewegen, die dort geparkten Fahrzeuge nicht passieren können ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Insbesondere Seh- oder gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger kommen dabei in Notsituationen, was eine erhebliche Unfallgefahr darstellt. Eine Parkflächenmarkierung wäre deshalb absolut angebracht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 270/16 wurde zurückgezogen.

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterstützung des Bergerstraßenfestes aus Etatmitteln

11.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 706/3 Betreff: Unterstützung des Bergerstraßenfestes aus Etatmitteln Das Berger Straßen Fest ist das größte Stadtteilfest im Nordend. Es wird organisiert von der Interessengemeinschaft Untere Berger Straße. Das Fest erzielt keinen Gewinn, es muss lediglich die entstehenden Kosten decken. Dafür werden Standmieten erhoben, die ansässigen Einzelhändler vor Ort werden bevorzugt. Gemeinnützige Sportvereine aus Frankfurt erhalten kostenfrei die Möglichkeit ihr Angebot auf dem Fest zu präsentieren. Musikgruppen aus dem Stadtteil werden beim Bühnenprogramm ebenfalls im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten besonders berücksichtigt. Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Berger Straßen Fest aus Mitteln der beschlossenen E 92 des Produktbereiches 21 für 2024 mit EUR 6.000,00 zu unterstützen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Initiative OI 53 2024 Die Vorlage OF 706/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und VOLT gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Parteien: CDU, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltungskonzept untere Berger Straße

02.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 688/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltungskonzept untere Berger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, den Magistrat aufzufordern, für die Planung und Konzepterstellung zur Umgestaltung der unteren Berger Straße Budget im Haushalt 2024/2025 einzuplanen. Begründung: Die Pandemielage hat gezeigt, wie wichtig attraktive Stadtteilzentren als Begegnungsorte sind und dass der Bedarf hierzu nicht ausreicht. Ein Beispiel aus dem Nordend ist die Berger Straße. Hier passen die Strukturen nicht mehr zum Bedarf und es wird eine integrierte Planung benötigt, die die Situation von Gewerbe, Verkehr und Verweilorte mit den Anforderungen aus Gegenwart und Zukunft zusammenbringt. Die Stellungnahme ST 1948 vom 22.9.23 stellt fest, dass dazu eine "umfassende Gesamtplanung" gebraucht wird, diese jedoch aufgrund der "vorhandenen Kapazitäten nicht kurzfristig umsetzbar" sei. Antragsteller: GRÜNE Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 136 2024 Die Vorlage OF 688/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach "Budget" die Worte "und Personal" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße

12.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 583/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße Vorgang: EA 10/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aufgrund der Sperrung des Siegfried-Gößling-Wegs wegen einer Gefahrenstelle wird der Magistrat gebeten die ehemalige Wegeverbindung zwischen dem Wendekreisel am Ende der Wilhelmshöher Straße und der Zeuläckerstraße wiederherzustellen. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, für die Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Mit dem Bau der Autobahn A 661 wurde der ehemals vorhandene Verbindungsweg zerstört und nicht wieder hergerichtet. Der Weg stellt eine sinnvolle, kurze Verbindung zu den Kleingärten bzw. zur Wilhelmshöher Straße und zur Heinz-Herbert-Karry-Straße dar. Bei zwei Ortsterminen befürworteten Vertreter/innen des Amts für Bau und Immobilien (ABI) die Wiederherstellung der gewünschten Wegeverbindung. Derzeit erarbeitet das ABI einen Kostenrahmen für die beabsichtigte Maßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 10 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 9 2024 Die Vorlage OF 583/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns

12.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 580/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns Vorgang: EA 7/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für die Planung zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns in den Haushalt 2024 / 2025 einzustellen. Der Planungsbereich sollte in einem größeren Radius rund um das Seckbacher Rathaus mit Schwerpunkt auf der Bebauung an der Wilhelmshöher Straße liegen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Bei der Stadtteilbegehung in Seckbach am 13.09.2012 wurde seitens des Planungsdezernenten, des Stadtplanungsamts und der Wirtschaftsförderung zugesagt, bis zum Frühjahr 2013 Vorschläge zur Verbesserung, der im Antragstext genannten Punkte, dem Ortsbeirat vorzulegen. Bis heute liegen diese Vorschläge dem Ortsbeirat nicht vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 7 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 6 2024 Die Vorlage OF 580/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Superblock für Bornheim

12.03.2024 · Aktualisiert: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5245 entstanden aus Vorlage: OF 385/4 vom 26.02.2024 Betreff: Superblock für Bornheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Bornheim ein Superblock eingerichtet werden kann. Denkbar hierfür wären die Quartiere, die von der Saalburgstraße, Wittelsbacherallee, Habsburgerallee, Höhenstraße und Burgstraße begrenzt sind (siehe Anlage). In diesen Quartieren gibt es seit Jahrzehnten eine Verkehrsführung über Einbahnstraßen. Allerdings hat sich der verkehrsentlastende Effekt in den letzten Jahren aufgrund eines höheren Nutzungsdrucks sämtlicher Verkehrsteilnehmenden stark abgeschwächt. Begründung: Besonders das Herzstück dieses Gebiets, die Berger Straße im Abschnitt Höhenstraße bis Uhrtürmchen bzw. U-Bahn-Station "Bornheim Mitte", nehmen viele Anwohnende und Besuchende als völlig überlastet wahr - und dies ganz besonders an den Markttagen mittwochs und samstags. Trotz sehr guter Anbindung an den ÖPNV fahren (zu) viele mit dem Pkw in Richtung Berger Straße und blockieren fahrend oder parkend den öffentlichen Raum; auch in den Nebenstraßen. Durch eine Vorrangstellung des Fuß- und Radverkehrs und einer Umgestaltung des öffentlichen Parkraums in diesem Bereich, könnten die zahlreichen Parksuchverkehre stark reduziert werden. Dabei sollen die vorhandenen Parkhäuser in das Verkehrskonzept miteingebunden werden. Regelmäßige Verkehrskontrollen unter Einbeziehung der Radfahrenden sollten die neue Verkehrsordnung absichern helfen. Dies betrifft u. a. die Fußgängerzone zwischen Saalburgstraße und Uhrtürmchen, die bereits jetzt als Fahrradstrecke genutzt wird, und die daher auch auf die Verkehrsführung hin geprüft werden kann. Zusammen mit einer gestalterischen Aufwertung wäre das Ergebnis eine erhöhte Aufenthaltsqualität, die Anwohnenden, Besuchenden, den Gaststätten und dem Einzelhandel zugutekäme. Wichtig im Rahmen einer möglichen Umgestaltung ist eine prinzipielle Erreichbarkeit der Straßen mit dem Auto. Ferner sollten temporäre Stellflächen für Anlieferung, Pflegedienste und Handwerker ausgewiesen werden. Das Bewohnerparken soll eine angemessene Berücksichtigung finden; das Konzept der Quartiersgarage kann auf Grundlage einer hinreichenden Analyse der Parkraumsituation und der Auswertung der Daten in das Verkehrskonzept eingebunden werden. Ziel ist, durch eine Umgestaltung den öffentlichen Raum allen Nutzenden in angemessener Weise zugänglich und nutzbar zu machen und dadurch eine erhöhte Aufenthalts- und Lebensqualität zu erreichen, ohne den Verkehr in die den Superblock angrenzenden Quartiere zu verdrängen. Eine Umgestaltung sollte unter Einbeziehung von Verkehrsfachleuten und in einem professionellen Partizipationsprozess aller Beteiligten einschließlich des Ortsbeirats erfolgen. Anlage: [Quartiersausschnitt] Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1586 Beratung im Ortsbeirat: 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bornheimer Weinfest 2024 Unterstützung der Bühnentechnik

11.03.2024 · Aktualisiert: 19.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2024, OF 392/4 Betreff: Bornheimer Weinfest 2024 Unterstützung der Bühnentechnik Der Ortsbeirat 4 unterstützt die Durchführung des Bornheimer Weinfestes 2024 (30.04. bis 04.05.2024) am Fünffingerplätzchen mit 1.500,00 Euro für die Bühnentechnik aus seinem Budget. Begründung: Das Bornheimer Weinfest wird vom Gewerbeverein Bornheim Mitte seit einigen Jahren auf dem Bornheimer Fünffingerplätzchen und einem Teil der Berger Straße veranstaltet, um durch gemeinschaftliches Erleben die Aufmerksamkeit auf diesen Teil Bornheims zu lenken. In den meisten Jahren konnten auch Überschüsse erwirtschaftet werden, die in andere Aktivitäten einflossen, wie z.B. eine festliche Beleuchtung der Berger Straße zur Adventszeit. Das Fest erfreut sich wachsender Beliebtheit in Bornheim und darüber hinaus. In zwei Corona-Jahren fiel es aus. Mittlerweile sind durch verschärfte Vorschriften und rasant verteuerte Dienstleistungen im Einkauf die zu kalkulierenden Kosten enorm gestiegen, so dass in verschiedenen Richtungen nach Unterstützung für das Fest gesucht wird. Vor diesem Hintergrund sollte der Ortsbeirat mit der o.g. Unterstützung zum Gelingen der Veranstaltung beitragen. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 4 am 12.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 301 2024 Die Vorlage OF 392/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Berger Straße 6 bis 8

29.02.2024 · Aktualisiert: 27.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2024, OF 674/3 Betreff: Berger Straße 6 bis 8 Vorgang: V 762/23 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat möchte an die V762 erinnern und nachfragen, was der Grund ist, die Liegenschaft Berger Straße 6-8 nicht anzukaufen. Der akute Wohnraummangel in Frankfurt lässt es nicht zu, Möglichkeiten zur Herstellung bezahlbaren Wohnraums links liegen zu lassen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.09.2023, V 762 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 918 2024 Die Vorlage OF 674/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen 2024

01.02.2024 · Aktualisiert: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2024, OF 379/4 Betreff: Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen 2024 Der Ortsbeirat stellt dem Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. zur Finanzierung eines Teilprojektes, nämlich der Beschaffung des Holzes für Hasen, innerhalb des "Ostermarktes für Kinder" am Gründonnerstag 2024 (28.03.2024) einen Betrag in Höhe von 500 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der "Ostermarkt für Kinder" erfreut seit vielen Jahren nicht nur die Kinder, sondern trägt auch zur Attraktivität der Einkaufslage Berger Straße bei und steigert über die stadtweit eingesetzten Werbemittel (Plakate und Postkarten) auch deren Bekanntheit. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 284 2024 Die Vorlage OF 379/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße

25.01.2024 · Aktualisiert: 26.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5036 entstanden aus Vorlage: OF 602/3 vom 21.11.2023 Betreff: Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Merianstraße Maßnahmen zu ergreifen, um ausreichende Gehwegbreiten sicherzustellen und einen gefahrlosen Begegnungsverkehr für Radfahrende zu ermöglichen. Es wird darum gebeten, insbesondere vor den Hausnummern 24, 26 und 40 bis 44 auf die Gehwegbreiten zu achten. Hier befinden sich Schaltkästen auf den Bürgersteigen. Es wird angeregt, an diesen Stellen die Parkreihen für Autos zu unterbrechen. Generell soll auf der gesamten Straße geprüft werden, ob das aufgesetzte Parken mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig grundsätzlich auf die Straße verlagert werden kann. Der Straßenquerschnitt erscheint dafür ausreichend. Es soll geprüft werden, ob das Schrägparken im westlichsten Abschnitt auf der Südseite in Längsparken umgewandelt werden kann. Zugunsten des Fahrradverkehrs in freigegebener Richtung gegen die Einbahnstraße soll geprüft werden, ob Ausweichbuchten eingerichtet werden können. Begründung: Die Merianstraße erfüllt eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen der Friedberger Landstraße und dem Merianplatz. Neben der Bornheimer Landstraße ist sie die kürzeste Beziehung in den südlichen Bereich der Berger Straße. Autoverkehr belastet die Merianstraße nicht übermäßig. Durch die relative Enge der Straße bleiben jedoch nur geringe Gehwegbreiten übrig, die an den beschriebenen Stellen grenzwertig sind. Kinder auf kleinen Fahrrädchen, Rollstühle oder Kinderwagen passen nicht mehr zwischen den Installationen auf dem Bürgersteig und der Parkreihe von Autos hindurch. Für Fahrradfahrer ist das Fahren in westliche Richtung angenehm. Die Merianstraße verfügt sogar über eine ampelgeregelte Querung der Friedberger Landstraße. Beim Fahren in östliche Richtung bestehen jedoch bei Begegnungen mit dem Autoverkehr kaum Ausweichmöglichkeiten. Hier sollen wenige Ausweichbuchten eine Verbesserung schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1231 Antrag vom 20.06.2024, OF 728/3 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5913 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlagern von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Gewerbe auf der unteren Berger Straße vom Bürgersteig auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge

25.01.2024 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5037 entstanden aus Vorlage: OF 604/3 vom 07.11.2023 Betreff: Verlagern von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Gewerbe auf der unteren Berger Straße vom Bürgersteig auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge Vorgang: OM 3601/23 OBR 3; ST 1948/23 Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Maßnahmen auf der unteren Berger Straße umzusetzen: 1. Verlagern von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Gewerbe vom Bürgersteig auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge, wo die Laufbreite für den Fußverkehr auf dem Bürgersteig 2,20 Meter unterschreitet, insbesondere vor den Hausnummern 12 bis 14, 15, 18, 26, 30, 59, 62, 65, 67, 70, 81, 84 bis 86 und 101; 2. Einrichten von Lieferzonen auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge, u. a. vor den Hausnummern Berger Straße 94 bis 96 und Baumweg 44. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 22.09.2023, ST 1948, argumentiert der Magistrat, dass es einer umfassenden Gesamtplanung für die untere Berger Straße bedarf, diese aber aufgrund der zahlreichen konkurrierenden Projekte derzeit nicht kurzfristig in Aussicht gestellt werden kann. Aus Sicht des Ortsbeirates sollte dies aber nicht verhindern, dass eine Reihe von Missständen kurzfristig behoben und kleinere Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden können. Dies wird in der Stellungnahme auch durchaus angedeutet durch den Satz: "Die Verlagerung von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Warenauslagen kann beim ASE beantragt werden und wird grundsätzlich begrüßt, insbesondere, wenn hierdurch im Gegenzug Laufachsen an Querungsstellen für Fußgänger:innen freigehalten werden." Der Ortsbeirat bittet daher das ASE, bei Anträgen auf Genehmigung von Gastronomie auf Gehwegen an den oben genannten Hausnummern automatisch die Genehmigung für die entsprechenden Parkplätze zu erteilen und nicht für die Gehwege. Viele Anwohnende haben den Wunsch nach Veränderungen geäußert, da die vorhandene Flächenaufteilung nicht mehr zur gewünschten Flächennutzung passt. Die Dominanz parkender Autos, die fehlenden Verweilmöglichkeiten und die teilweise zugestellten Fußgängerwege machen eine Umgestaltung notwendig. Gleichzeitig müssen aber Parkmöglichkeiten für den Lieferverkehr vorgehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3601 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1948 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 821 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltungskonzept untere Berger Straße

25.01.2024 · Aktualisiert: 26.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5039 entstanden aus Vorlage: OF 626/3 vom 07.01.2024 Betreff: Umgestaltungskonzept untere Berger Straße Vorgang: OM 3601/21 OBR 3; ST 1948/23 Der Magistrat wird gebeten, ein Gespräch mit dem Ortsbeirat über eine Planung und Konzepterstellung zur Umgestaltung der Berger Straße zu führen. Wie in der Stellungnahme vom 22.09.23, ST 1948, erwähnt, ist es sinnvoll, eine umfassende Gesamtplanung vorzunehmen. Da diese aufgrund der vorhandenen Kapazitäten nicht kurzfristig umsetzbar sei, möchte der Ortsbeirat Klarheit, wann eine mittelfristige Planung in Angriff genommen werden kann. Begründung: Im Kontext der gestiegenen Nutzungsansprüche an den Straßenraum Berger Straße, die veränderten Nutzungsbedürfnisse und die damit einhergehende zunehmende Bedeutung der Straße als zentrales Element für urbane Lebensqualität sollte vonseiten der Stadt Frankfurt die Chance ergriffen werden, den Straßenraum Berger Straße weiterzuentwickeln. Die Berger Straße hat das Potenzial, im kommunalen Entwicklungsprozess zu einer Straße der kurzen Wege mit Fokus auf Naherreichbarkeit, Nahmobilität und guter Aufenthaltsqualität im Straßenraum zu werden, die eine Vorbildfunktion und Strahlkraft für andere Straßen in Frankfurt entfalten kann. Durch die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und die hiermit einhergehende Steigerung der Attraktivität für Einkaufende wird der Einzelhandel gefördert und das Ladensterben aufgehalten. Gleichzeitig werden auch konsumfreie Flächen geschaffen und so die Aufenthaltsqualität für alle gesteigert. Die immer wiederkehrenden Stellungnahmen auf Anträge des Ortsbeirates bezüglich kleinerer und größerer Verbesserungsvorschläge, dass eine Gesamtplanung notwendig ist, aber nicht gemacht werden kann, sind unbefriedigend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3601 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1948 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1180 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Außengastronomie auf Parkflächen in der unteren Berger Straße

25.01.2024 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5040 entstanden aus Vorlage: OF 627/3 vom 09.01.2024 Betreff: Außengastronomie auf Parkflächen in der unteren Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben umzusetzen: a) Außengastronomieflächen auf Parkplätzen in der unteren Berger Straße werden nur als Ersatz für Außengastronomieflächen auf dem Fußweg genehmigt und nur auf der westlichen Straßenseite; b) Außengastronomieflächen auf Parkplätzen müssen, wenn die Bestuhlung saisonbedingt entfernt wird, wieder als Parkflächen nutzbar sein; c) weitere neue Außengastronomieflächen werden in der unteren Berger Straße nicht mehr genehmigt; d) Außengastronomieflächen müssen während des Berger Straßenfestes frei gemacht werden. Begründung: Durch die Verlegung von Außengastronomieflächen auf der westlichen Straßenseite auf Parkflächen würden die Fußwege besser passierbar werden. Die Genehmigung darf jedoch nicht dazu führen, dass die Außengastronomieflächen erweitert werden. Weiterhin müssen die Parkplätze, wenn sie nicht für die Außengastronomie genutzt werden, wieder als Parkflächen zur Verfügung stehen. Der Parkdruck ist im östlichen Nordend sehr hoch und die Parkraumbewirtschaftung ist noch nicht umgesetzt. Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität hat der Ortsbeirat bereits im letzten Jahr beschlossen, die Parkplätze auf der östlichen Straßenseite durch die Änderung von Quer- in Längsparkplätze in großer Zahl zu reduzieren. Deshalb sollten keine weiteren Parkplätze in dieser noch von einigen Einzelhändlern geprägten Einkaufsstraße wegfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 822 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung des verkehrsberuhigten Bereichs in Höhe der Berger Straße 257

16.01.2024 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4945 entstanden aus Vorlage: OF 372/4 vom 30.12.2023 Betreff: Verlängerung des verkehrsberuhigten Bereichs in Höhe der Berger Straße 257 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die beiden Hinweisschilder "Verkehrsberuhigte Zone" auf der Berger Straße kurz hinter der Kirchnerschule auf Höhe des Schultors versetzt werden können und auf Höhe der Berger Straße 257 ein weiterer Hinweis auf dem Straßenbelag (Piktogramm) auf den Beginn der verkehrsberuhigten Zone angebracht werden kann. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner sowie Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer erleben regelmäßig, dass dort Autos wie auch Fahrräder beim Einfahren in die verkehrsberuhigte Zone die Geschwindigkeit nicht auf die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit reduzieren. Die Fahrbahn verschmälert sich ebenda nochmals und die Bürgersteige sind zudem sehr schmal. Da dieser Bereich unmittelbar vor der Kirchnerschule beginnt, sind davon auch Schulkinder betroffen. Quelle: 257 Berger Straße - Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1182 Beratung im Ortsbeirat: 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Liegenschaft der Ozean Group GmbH Ringelstraße/Berger Straße (ehemals GaumerGrundstück)

01.01.2024 · Aktualisiert: 08.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2024, OF 371/4 Betreff: Liegenschaft der Ozean Group GmbH Ringelstraße/Berger Straße (ehemals Gaumer-Grundstück) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Auskünfte zur oben genannten Liegenschaft an die Mitglieder des Ortsbeirates zu übersenden. A) • Welche Anzahl von Wohnungen wurden im ersten bzw. zweiten Förderweg erstellt und welche Dauer hat jeweils die Bindungsfrist? • In welchem Preissegment sind die Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg angesiedelt? • In welchem Preissegment bewegen sich die anderen Wohnungen? • Wann ist die Fertigstellung und die Vermietung der Wohnungen geplant? • Sind die Wohnungen des ersten und zweiten Förderwegs schon beim Wohnungsamt gemeldet? • Wer schlägt vor, welche Mietgesuche geprüft werden? • Nach welchen Kriterien erfolgt die Entscheidung, welche Anträge auf Wohnungen des ersten und zweiten Förderweges angenommen werden? B) • Wie groß sind die Wohnungen und welche Anzahl von Zimmern gibt es jeweils? • Sind die Küchen jeweils ein eigener Raum mit Tageslichtfenstern? • Haben die Toiletten und/oder Badezimmer ein Tageslichtfenster? • Ist es möglich, Grundrisse der einzelnen Wohnungstypen an die Mitglieder des Ortsbeirates zu übersenden? • Welche Anzahl von Wohnungen können alleinstehenden Menschen im ersten und zweiten Förderweg angeboten werden? • Ist angedacht, Wohngemeinschaften im ersten und zweiten Förderweg für zusammenpassende Personengruppen (Auszubildende, Studierende, Senior*innen) zu bilden? C) Gibt es Räume zur Trocknung der Wäsche? D) Nach welchem energetischen Standard wurden die Wohnungen gebaut? E) • Wurde ein Brauchwassersystem zur Bewässerung der Grünflächen und Toiletten eingebaut? • Wird auch Regenwasser von umliegenden Dächern gesammelt und dem Grünflächenamt und den Anwohner*innen zur Verfügung gestellt? • Wird zwischen Trinkwasser, Grauwasser und Abwasser unterschieden? • Wird die Wärme des Grauwassers das Warmwasser vorwärmen können? F) Wurden Anlagen zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme in die Bebauung integriert und wenn Ja, welche sind das? G) • Welche Formen der Fassaden- und Dachbegrünung wurden eingebaut? • Mit Blick auf die Tiefgarage: Werden ein oder mehrere Bäume im Hinterhof gepflanzt werden können? • Welche maximale Höhe werden die Bäume erreichen können? • Wird das Freigelände der Kindertagesstätte vor übermäßiger Sonneneinstrahlung mit den Bäumen geschützt? H) Werden alle Wohnungen barrierefrei sein und wenn ja, nach welchem Standard? I) Wird es einen gemeinsamen Raum für Treffen der Hausgemeinschaft geben? J) • Welche Anzahl von Stellplätzen wurden gebaut und wie viele davon sollen dem Carsharing und behinderten Personen zugeordnet werden? • Sind gesondert Stellplätze für Lastenfahrräder und Fahrräder ausgewiesen? • Welche Anzahl von Stellplätzen wird dem Supermarkt zugeordnet? K) Wird es eine direkte Wegebeziehung zwischen der Ringelstraße und der Berger Straße als Verlängerung der Eberhardstraße geben? Begründung: Die Mitglieder des Ortsbeirates und Bornheimer*innen möchten über die Standards und Bedingungen, der in ihrer Umgebung gebauten Wohnareale informiert sein. Vielen Dank an die beteiligten Bürger*innen, die bei der Erstellung des Antrages behilflich waren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 4 am 16.01.2024, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 371/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und CDU gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Annahme); FDP, Volt und dFfm (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße

28.11.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4847 entstanden aus Vorlage: OF 352/4 vom 06.11.2023 Betreff: Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße Vorgang: OM 1679/22 OBR 4; ST 2778/22 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2778, in Aussicht gestellte Umsetzung der Anregung des Ortsbeirates vorzunehmen. Begründung: In der Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679, heißt es: "...den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Straße in die Weidenbornstraße (Hausnummer 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Straße oder Seckbacher Landstraße) nicht durch falschparkende Fahrzeuge behindert wird ...". Die Umsetzung der Maßnahme ist bislang nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 305 Antrag vom 03.05.2025, OF 517/4 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7048

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen gegen verkehrswidrig geparkte Fahrzeuge in der Eschweger Straße ergreifen

27.11.2023 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4747 entstanden aus Vorlage: OF 517/11 vom 02.11.2023 Betreff: Maßnahmen gegen verkehrswidrig geparkte Fahrzeuge in der Eschweger Straße ergreifen Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die das verkehrswidrige Parken in den Kurvenbereichen Arolser Straße/Ecke Eschweger Straße (rechts und links) sowie in der Kurve an der Eschweger Straße Hausnummer 12 unterbinden. Begründung: Trotz Fahrbahnmarkierungen (Sperrfläche) wird an den o. g. Bereichen verkehrswidrig geparkt. Durch die verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuge wird die Sicht anderer Verkehrsteilnehmer erheblich eingeschränkt, sodass die Unfallgefahr erheblich steigt. Des Weiteren hat die FES Schwierigkeiten, die Anlieger der Hausnummern 16 bis 20 und der Hausnummern 23 bis 33 der Eschweger Straße anzudienen, wenn in der Kurve der Eschweger Straße 12 Fahrzeuge stehen, obwohl eine Fahrbahnmarkierung diese Fläche mit einem Parkverbot ausweist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 637 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Taubenfütterung im Bereich der unteren Berger Straße und im Sandweg unterbinden

20.11.2023 · Aktualisiert: 19.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 622/3 Betreff: Taubenfütterung im Bereich der unteren Berger Straße und im Sandweg unterbinden Im Bereich der unteren Berger Straße und des Sandwegs werden aktuell an mehreren Stellen im öffentlichen Straßenraum regelmäßig/täglich Tauben gefüttert. Dies führt zu einer ständig steigenden Anzahl von Tauben im öffentlichen Raum. Auch private Hauseigentümer haben sich zu dieser Thematik in der Vergangenheit schon an den Ortsbeirat gewandt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich auf das seit 1970 in Frankfurt existierende Fütterungsverbot für Tauben hinzuweisen und das Füttern zu unterbinden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 622/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme); Volt (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Begehung der Gebäude auf dem Grundstück Ringelstraße/Berger Straße (ehemals GaumerGrundstück)

14.11.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 353/4 Betreff: Begehung der Gebäude auf dem Grundstück Ringelstraße/Berger Straße (ehemals Gaumer-Grundstück) der Ortsbeirat möge beschließen: der Ortsvorsteher möge eine Vereinbarung mit der Besitzerin oder dem Besitzer der Gebäude auf dem Grundstück Ringelstr./Berger Str. (ehemals "Gaumer-Grundstück") treffen, damit sich die Mitglieder des Ortsbeirates zu einer Begehung des Gebäudes vor dem Bezug der Wohnungen zusammenfinden können. Begründung: Die Wohnungen stehen kurz vor der Fertigstellung und für die Mitglieder des Ortsbeirates ist es von Interesse, die Wohnungen zu besichtigen, um sich einen Eindruck insbesondere über die Sozialwohnungen im 1. und 2. Förderweg und . . sowie . . zu verschaffen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 4 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 353/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und FDP gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Weihnachtsbeleuchtung Berger Straße, Zuschuss an Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V.

14.11.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 355/4 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Berger Straße, Zuschuss an Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V. Der Ortsbeirat gewährt dem Gewerbeverein Bornheim Mitte für Auf- & Abbau der Dekoration für die Weihnachtsbäume, Lagerung & Instandsetzung der gesamten Beleuchtung und ggf. Beschaffung neuer Materialien auf der Berger Straße einen Zuschuss von 2350 Euro aus seinem Budget. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Gewerbeverein sorgt alljährlich für eine Illumination von Teilen der Berger Straße zur Advents- und Weihnachtszeit. Dabei entstehen Kosten für Auf- und Abbau sowie die Lagerung. Der Gewerbeverein hat sich an den Ortsbeirat mit der Bitte um einen Zuschuss gewandt. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU FDP Volt dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 4 am 28.11.2023, TO II, TOP 5 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 265 2023 Die Vorlage OF 355/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt, dFfm

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Aufzugsanlage für die UBahnStation „Seckbacher Landstraße“

17.10.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4622 entstanden aus Vorlage: OF 349/4 vom 28.09.2023 Betreff: Zusätzliche Aufzugsanlage für die U-Bahn-Station "Seckbacher Landstraße" Der Magistrat wird gebeten, weitere Aufzugsanlagen in der U-Bahn-Station "Seckbacher Landstraße" zu planen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Begründung: Die jetzige Aufzugsanlage besteht aus einem Aufzug von der Straße bis zum Zwischengeschoss, auf dem die Fahrkartenautomaten stehen, und einen weiteren Schrägaufzug zu den Gleisen. Bei Ausfall einer der Aufzugsanlagen ist es für mobilitätseingeschränkte Menschen nicht möglich, die Bahnsteige zu betreten und zu verlassen, womit ihnen die Nutzung dieser U-Bahn-Station unter diesen Umständen verwehrt bleibt. Es hat sich in letzter Zeit gezeigt, dass die Aufzugsanlagen öfters ausfallen. Die Reparaturarbeiten an den Aufzugsanlagen nehmen zudem erhebliche Zeit in Anspruch, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen die U-Bahn-Station häufig gar nicht nutzen können. Um hier Abhilfe zu schaffen, sollten weitere Aufzuganlagen (ähnlich den Bestandsaufzugsanlagen) geplant und umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1067 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Streetbasketballfeld an der oberen Seckbacher Landstraße

16.10.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2023, OF 351/4 Betreff: Streetbasketballfeld an der oberen Seckbacher Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die Installation eines Streetbasketballfelds mit sogenanntem Käfig und entsprechenden Sitzmöglichkeiten auf der Grünfläche an der oberen Seckbacher Landstraße vor der Brücke über die A 661 vor dem Fußballplatz der SG Bornheim 1945 e.V. Grün-Weiss möglich ist. Das Spielfeld sollte nach Empfehlung des DBBs (Deutscher Basketball Bund e. V.) eine Größe von 10 x 10 bis zu 15 x 15 Metern haben. Begründung: Die besagte Grünfläche hat derzeit keine explizite Funktion und liegt brach. Daher wäre es begrüßenswert, wenn hier ein weiterer offizieller Treffpunkt für Sportbegeisterte und vor allem die jüngere Generation geschaffen werden könnte. Der Platz erscheint dafür mehr als geeignet, da direkt dahinter auf dem Fußballplatz fast täglich bis spätabends gesportelt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.09.2023, OF 350/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 4 am 17.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 350/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 351/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 4 am 28.11.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 350/4 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 351/4 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Nutzung eines Hundeauslaufs

29.09.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2023, OF 350/4 Betreff: Nutzung eines Hundeauslaufs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Grünfläche zwischen Seckbacher Landstraße und SG Bornheim als eingezäunter Hundeauslauf (dauerhaft oder auch mobil) genutzt werden kann. Begründung: Die Rasenfläche hat aktuell keine besondere Nutzung. Im nördlichen Bornheim gibt es keinen eingezäunten Hundeauslauf. Für viele Hundebesitzer*innen böte die Einrichtung eines Hundeauslaufs an der Seckbacher Landstraße die Möglichkeit ihren Haustieren einen freien Auslauf ohne Leine zu gewähren. Möglich wäre eine feste, dauerhafte Lösung oder die Erlaubnis der Nutzung des Rasens durch Aufstellen eines mobilen Hundezauns. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.10.2023, OF 351/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 4 am 17.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 350/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 351/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 4 am 28.11.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 350/4 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 351/4 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nutzungsänderung von Gewerbeflächen in der unteren Berger Straße und dem Oeder Weg verhindern

21.09.2023 · Aktualisiert: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4514 entstanden aus Vorlage: OF 564/3 vom 01.09.2023 Betreff: Nutzungsänderung von Gewerbeflächen in der unteren Berger Straße und dem Oeder Weg verhindern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei Aufgabe eines Geschäft s (Einzelhändler oder Dienstleister) auf der unteren Berger Straße und dem Oeder Weg die Umwandlung der Gewerbefläche in einen Gastronomiebetrieb verhindert oder eingeschränkt werden kann. Begründung: Durch die hohen Mietkosten verdrängen auf der unteren Berger Straße und dem Oeder Weg Gastronomiebetriebe mehr und mehr Einzelhändlerinnen und Einzelhändler sowie Dienstleisterinnen und Dienstleister. Die Nahversorgung der Bevölkerung in der Umgebung beider Straßen wird dadurch sehr eingeschränkt. Darüber hinaus erhöht die hohe Zahl der Gastronomiebetriebe den Lärmpegel - insbesondere abends - erheblich, was bereits zu vielen Beschwerden geführt hat. Durch eine Einschränkung von Nutzungsänderungen könnte diesem Trend entgegengewirkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2478 Aktenzeichen: 63-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel für die Berger Straße

19.09.2023 · Aktualisiert: 31.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4463 entstanden aus Vorlage: OF 323/4 vom 27.08.2023 Betreff: Fahrradbügel für die Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Berger Straße im Bereich der Hausnummern 152 bis 174 zweimal je drei bis vier Fahrradbügel zu montieren. Begründung: An den oben genannten Stellen werden zahlreiche Fahrräder abgestellt, ohne dass es dafür spezielle Vorrichtungen gibt. Dies führt zu wildem Parken und für Fußgängerinnen und Fußgänger ist zum Teil ein Wechsel der Straßenseite kaum möglich. Gegenüber des oben genannten Bereiches befinden sich etliche Lebensmittel- und Drogeriemärkte und erhöhen den Besucherstrom zusätzlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 206 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller als Sicherheit auf der Berger Straße vor Hausnummer 260

19.09.2023 · Aktualisiert: 31.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4473 entstanden aus Vorlage: OF 341/4 vom 07.09.2023 Betreff: Poller als Sicherheit auf der Berger Straße vor Hausnummer 260 Der Magistrat wird gebeten, mehrere (zwei bis drei) Poller auf dem Bürgersteig der Berger Straße vor Hausnummer 260 (Gaststätte Apfelwein Solzer) zu montieren. Begründung: Durch die Zunahme der täglich immer mehr werdenden parkenden Autos auf dem Bürgersteig vor dem Gaststätteneingangsbereich auf der Berger Straße, Hausnummer 260, kommt es immer wieder zu Behinderungen für Fußgängerinnen und Fußgänger. Egal ob mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl, ein Durchgehen ist leider nicht mehr möglich. Selbst Eltern mit einem Kind an der Hand kommen hier nicht vorbei, ohne auf die Fahrbahn auszuweichen, was wiederum sehr gefährlich ist. Der Durchgang beträgt zum Teil weniger als 50 Zentimeter. Siehe nachfolgende Bilder: Berger Straße 260, 60385 Frankfurt am Main (Fotos: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 203 Beratung im Ortsbeirat: 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2023

18.09.2023 · Aktualisiert: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2023, OF 500/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2023 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGS) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro brutto; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Brutto Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro brutto. Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instandgehalten. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.500 bis 5.000 Euro brutto. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 257 2023 Die Vorlage OF 500/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach

11.09.2023 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2023, OA 384 entstanden aus Vorlage: OF 497/11 vom 26.08.2023 Betreff: Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach Vorgang: EA 7/23 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Bürgerschaft und dem Ortsbeirat Probleme in Alt-Seckbach zu identifizieren und dann anhand der gemeinsamen städtebaulichen Analyse eine Konzeption für Alt-Seckbach zu erstellen, die Garant für den Erhalt der Infrastruktur eines lebendigen und zukunftsträchtigen Stadtteils ist. Begründung: Dem Stadtteil Alt-Seckbach droht in seinem historischen Kern um das alte Rathaus herum ein deutlicher Niedergang. Viele Häuser entlang der Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße leiden unter dem viel zu intensiven (Berufs-)Verkehrsaufkommen in diesen engen Straßen. Investitionen unterbleiben und machen das Wohnen und damit das Betreiben von Läden/Geschäften immer unattraktiver. Der Betrieb von gemeinschaftsstiftenden Strukturen wie dem alten Rathaus oder von Gaststätten leidet oder unterbleibt ganz. Folgendes ist schon heute zu besichtigen: 1. Das alte Seckbacher Rathaus ist in seiner gegenwärtigen Form und Ausstattung für Feiern, Veranstaltungen oder andere Nutzungen nicht (mehr) attraktiv. Die ABG kümmert sich nur unwillig um das Haus. Die Front zur Hofhausstraße ist dringend renovierungsbedürftig und der frühere Blumenschmuck ist wohl auch der Kostenschere zum Opfer gefallen. Hier ist ein neues Nutzungskonzept in Zusammenarbeit zwischen Vereinen, Ortsbeirat, ABG und Stadtverwaltung zu erarbeiten, das dazu beiträgt, für das Stadtteilleben einen attraktiven Beitrag zu leisten. 2. Der dem alten Seckbacher Rathaus gegenüberliegende kleine Platz ist vollgestellt mit riesigen Verteilerkästen, ist in der Regel ungepflegt und wird vernachlässigt. Jedenfalls ist er kein Ort, an dem sich Seckbacher gerne zu einem Plausch treffen. Dieser Platz müsste aufgewertet und z. B. mit einem kleinen Brunnen etc. ausgestattet werden. 3. Die gegenüberliegende Gastwirtschaft mit Innenhof "Zum Schwanen" steht seit Monaten leer und ein neuer Pächter/Betreiber ist offenbar kaum zu finden. Das Gleiche gilt für das danebenliegende Haus der früheren Frankfurter Sparkasse, die dieses vor ca. einem Jahr verlassen hat und das seitdem leer steht, ohne dass in Seckbach wenigstens noch ein Geldautomat installiert worden wäre. 4. Die Verkaufsstelle/das Restaurant/Café in der ehemaligen Bäckerei "Schaan" steht leer, ohne dass eine neue Nutzung in Aussicht steht. Die Liste der Probleme ließe sich lange fortsetzen, wobei sich die Problemursachen bei den einzelnen Objekten regelmäßig wiederholen: fehlende Parkplätze/zu hohes Verkehrsaufkommen/zu niedrige Mieten/fehlende Investitionen. Wenn jetzt nicht gehandelt wird, wird die Lage immer schwieriger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 7 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 7 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 384 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3904, 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 17.10.2023 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße: Die beiden Plätze, Rathausplatz und Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse, sind qualitativ hochwertig umzugestalten

11.09.2023 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4349 entstanden aus Vorlage: OF 496/11 vom 25.07.2023 Betreff: Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße: Die beiden Plätze, Rathausplatz und Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse, sind qualitativ hochwertig umzugestalten Vorgang: M 20/16; OM 1774/22 OBR 11; ST 1456/22; ST 208/23; OM 3824/23 OBR 11; ST 1458/23 Der Magistrat wird gebeten, zusätzlich zur Anregung an den Magistrat vom 14.03.2022, OM 1774, folgende Maßnahmen zur Umgestaltung der beiden Plätze an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße sowie zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse in einer gestalterisch hochwertigen Weise sowie unter dem Gesichtspunkt der Klimaanpassung umzusetzen. Hierfür sind eigenständige Gestaltungsplanungen zu erstellen: 1. Bei beiden Plätzen ist jeweils ein großkroniger Baum in einem großzügig zu bemessenen Wurzelraum zu setzen, damit sie nachhaltig die Plätze beschatten und prägen können. Darüber hinaus sollten Pflanzstreifen und Wandbegrünungen an den umliegenden Gebäuden vorgesehen werden. 2. Die auf dem Platz an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße bestehenden Verteilerkästen, Schaukästen, der Briefkasten und der Bücherschrank sind entweder zu verlegen, zu versenken, an den Standorträndern in ein zu erstellendes Gestaltungskonzept einzubinden oder an eine andere Stelle in Seckbach zu versetzen (teilweise bereits in der Vorlage OM 1774 angeregt). 3. Auf dem Platz an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße sollte ein kleines Brünnchen oder ein Wasserspeier (Trinkbrunnen) errichtet werden. Dies könnte mit einer Information verbunden werden, dass sich der Name Seckbach (in Ersterwähnung Seckibah) von Sickerwasser, also von Quellen, ableitet. 4. Darüber hinaus sollte eine Verbindung zwischen dem Platz und dem historischen Rathaus geschaffen werden, z. B. mittels einer Zurückverlegung der Ampel bis zur Rathausgasse und einem breiten Fußgängerbereich zwischen Rathaus und dem Platz (über den Bereich hinaus, der in der Vorplanung der Vorlage M 20 dargestellt wird). 5. Die an dem Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse vorhandene Wandbegrünung aus Rosen sollte von vornherein mit einem Pflanzstreifen gesichert werden. Der Platz ist so zu bauen, dass am Rande keine Autos parken können, damit die seitliche Zugänglichkeit gesichert ist (wie in der Vorplanung der Vorlage M 20 vorgesehen). Begründung: Die Grundsanierung der Wilhelmshöher Straße mit den beiden Plätzen bietet eine einmalige Gelegenheit, die beiden Plätze qualitativ und klimagerecht neu zu gestalten. Sie dienen bereits heute als Aufenthaltsort - insbesondere als Pausenort für ältere Menschen auf ihrem Weg zum/vom Einkaufen. Beide Plätze könnten die Identifikation mit dem Stadtteil fördern. Diese Funktionen müssen unter dem besonderen Gesichtspunkt der Klimaanpassung mit qualitativ hochwertigen Planungen und deren Umsetzung erreicht werden. Beide Plätze sind aktuell in einem erbärmlichen Zustand, weil über Jahrzehnte verschiedene Schränke, Einbauten, Kästen, Masten etc. ohne jenen Qualitätsanspruch errichtet wurden. Auf beiden Plätzen gibt es aktuell keinen Baum. Der einzige Großstrauch auf dem Platz an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße befindet sich in einer Degenerationsphase. Darüber hinaus liegt der Platz an der Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße gegenüber dem historischen Seckbacher Rathaus und sollte in einem gestalterischen Gesamtbild zusammen mit dem Rathaus geplant werden. Der Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse bietet durch eine private Anpflanzung eine Wand aus Strauchrosen, die gesichert werden sollte. Darüber hinaus muss planerisch unterbunden werden, dass beiderseits des Platzes (in der Draisbornstraße und Lohrgasse) Kraftfahrzeuge parken. Derzeit ist oftmals nur über Umwege, über die viel befahrene Wilhelmshöher Straße, ein Betreten des Platzes möglich, weil parkende Fahrzeuge den Zugang von den genannten Straßen aus behindern oder zumindest erschweren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.01.2016, M 20 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2022, OM 1774 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1456 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 208 Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3824 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1458 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 56 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ankauf der Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8

05.09.2023 · Aktualisiert: 04.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2023, OF 579/3 Betreff: Ankauf der Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8 Vorgang: V 592/23 OBR 3; ST 1337/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, warum die Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8 nicht angekauft wird. Wurde Kontakt zum jetzigen Eigentümer aufgenommen? Wie lautet seine Antwort? Bestehen Verkaufsabsichten? Was spricht aus Sicht der ABG gegen einen Ankauf? Begründung: In der ST 1337 antwortete der Magistrat lapidar mit einem Satz, dass die Liegenschaft nicht von der ABG aufgekauft wird. Wäre die Antwort begründet gewesen, hätte sich dieser erneute Antrag erübrigt. So müssen erst weitere Monate vergehen und die Mitarbeiter:innen des Magistrats erneut mit der Frage beschäftigt werden, bis wirkliche Klarheit herrscht. Dieses Antwortverhalten kann leider nur als Verzögerungstaktik von Seiten des Magistrats ausgelegt werden und wird vom Ortsbeirat bedauert. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.01.2023, V 592 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1337 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 762 2023 Die Vorlage OF 579/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltungsmaßnahmen auf der unteren Berger Straße

18.07.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.07.2023, OM 4323 Betreff: Umgestaltungsmaßnahmen auf der unteren Berger Straße Vorgang: OM 4134/23 OBR 3 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 15.06.2023, OM 4134, durch die Vorlage OM 4323 ersetzt wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen auf der unteren Berger Straße umzusetzen: a) Die Baumscheiben werden eingefasst, sodass sie als Hochbeete bepflanzt werden können. Hierfür sollen Patenschaften für Anwohnende und Gewerbetreibende vergeben werden. Quelle: www.stadt-dortmund.de b) Die Beleuchtung wird auf energieeffiziente LED-Leuchten umgestellt und so gestaltet, dass sie trotz des dichten Baumbestandes den Straßenraum ausreichend ausleuchten. Insbesondere im Bereich des Merianplatzes muss die Beleuchtung verbessert werden. c) Nach Abschluss der Bautätigkeit im Bereich der Einmündung Schellingstraße/Ecke Musikantenweg sollte dieser Bereich neu gestaltet werden und nicht nur in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Dazu gab es bereits mehrere Ortstermine. Es sollte jedoch mit Blick auf die Neubauten ein neues Konzept unter Beteiligung des Ortsbeirates und Anwohnenden erarbeitet werden. d) Das Teilstück der Merianstraße zwischen Merianplatz und Elkenbachstraße ist in eine temporäre Spielstraße zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr umzuwandeln und der Straßenbelag so zu gestalten, dass er auch zum Spielen geeignet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4134 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2262 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ersatzangebot während der Betriebseinstellung der U 4

13.07.2023 · Aktualisiert: 16.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4269 entstanden aus Vorlage: OF 553/3 vom 28.06.2023 Betreff: Ersatzangebot während der Betriebseinstellung der U 4 Der Magistrat wird gebeten, auf die VGF einzuwirken, dass sie während der Betriebseinstellung der U 4 vom 22.07.2023 bis zum 04.09.2023 entlang der Berger Straße ein Ersatzangebot des ÖPNV bereitstellt. Speziell die Stationen "Merianplatz" und "Höhenstraße" sind von den bisher veröffentlichen Ersatzangeboten durch die Straßenbahnlinien 12 und 16 sowie der Sonderlinie nicht betroffen. Ein alternatives Angebot während der sechswöchigen Betriebseinstellungen ist für diese Stationen bisher nicht zu erkennen. Begründung: Die Kompletteinstellung der U 4 über sechs Wochen in den Sommerferien ist für viele Familien und Angestellte eine Katastrophe. Dass die Nachrüstung der Strecke sinnvoll ist, um eine höhere Taktung zu ermöglichen, wird dabei nicht infrage gestellt. Jedoch drängt sich die Frage auf, welche Alternativangebote in dieser Zeit für die untere Berger Straße gemacht werden für Personen, die auf den ÖPNV angewiesen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2318 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit an der Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63

11.07.2023 · Aktualisiert: 31.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4234 entstanden aus Vorlage: OF 316/4 vom 23.06.2023 Betreff: Barrierefreiheit an der Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63 Vorgang: OM 3206/22 OBR 4; ST 1028/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Niveau-Anpassungen des Bürgersteigs an der o. g. Stelle zur Erreichung der Barrierefreiheit durchgeführt werden können. Begründung: Gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1028, entsprechen temporäre Rampen - die vermutlich finanziell günstiger wären - nicht den DIN-Normen. Deshalb bleibt offensichtlich keine andere Möglichkeit, als das Niveau des Bürgersteigs anzupassen, um mobilitätseingeschränkten Anwohnerinnen und Anwohnern den Einkauf von Waren des täglichen Bedarfs zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3206 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1028 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2287

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltungsmaßnahmen auf der unteren Berger Straße Hinweis: Die Vorlage OM 4134 wird durch die Vorlage OM 4323 ersetzt.

15.06.2023 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4134 entstanden aus Vorlage: OF 462/3 vom 06.02.2023 Betreff: Umgestaltungsmaßnahmen auf der unteren Berger Straße Hinweis: Die Vorlage OM 4134 wird durch die Vorlage OM 4323 ersetzt. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen auf der unteren Berger Straße umzusetzen: 1. Die Baumscheiben werden eingefasst, sodass sie als Hochbeete bepflanzt werden können. Hierfür sollen Patenschaften für Anwohnende und Gewerbetreibende vergeben werden. Quelle: www.stadt-dortmund.de 2. Die Beleuchtung wird auf energieeffiziente LED-Leuchten umgestellt und so gestaltet, dass sie trotz des dichten Baumbestandes den Straßenraum ausreichend ausleuchten. Insbesondere im Bereich des Merianplatzes muss die Beleuchtung verbessert werden. 3. Nach Abschluss der Bautätigkeit im Bereich der Einmündung Schellingstraße/Ecke Musikantenweg sollte dieser Bereich neu gestaltet werden und nicht nur in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Dazu gab es bereits mehrere Ortstermine. Es sollte jedoch mit Blick auf die Neubauten ein neues Konzept unter Beteiligung des Ortsbeirates und Anwohnenden erarbeitet werden. 4. Das Teilstück der Merianstraße zwischen Merianplatz und Elkenbachstraße ist in eine temporäre Spielstraße zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr umzuwandeln und der Straßenbelag so zu gestalten, dass er auch zum Spielen geeignet ist. 5. Auf der gesamten unteren Berger Straße analog der oberen Berger Straße wird eine Rechts-vor-links-Regelung eingeführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.07.2023, OM 4323

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordsteinabsenkung Ecke Große Spillingsgasse/Freihofstraße

13.06.2023 · Aktualisiert: 29.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4093 entstanden aus Vorlage: OF 315/4 vom 09.05.2023 Betreff: Bordsteinabsenkung Ecke Große Spillingsgasse/Freihofstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Große Spillingsgasse/ Freihofstraße den Bordstein absenken zu lassen. Begründung: Der Bordstein soll an dieser Stelle abgesenkt werden, damit die Überquerung der Großen Spillingsgasse auch für Personen im Rollstuhl, mit Rollator oder für Kinder auf Fahrrädern möglich ist, ohne auf die Freihofstraße ausweichen zu müssen. Durch die Nähe der Turngemeinde Bornheim 1860 e. V., mehrerer Kitas und der Musikschule auf der Berger Straße sind hier viele Kinder und Familien, und durch die Nähe zur Johanniskirche und Gemeinde auch viele ältere Personen, in den Straßen unterwegs. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1800

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung Fahrbahnmarkierung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße

05.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3994 entstanden aus Vorlage: OF 458/11 vom 19.05.2023 Betreff: Anbringung Fahrbahnmarkierung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen auf der Wilhelmshöher Straße und der Hofhausstraße wieder anzubringen, da derzeit insbesondere in Kreuzungsbereichen die Autofahrer keine hinreichenden Orientierungspunkte haben. Begründung: Der Zustand der Straßen Wilhelmshöher Straße und Hofhausstraße ist denkbar schlecht. Zudem fehlen mittlerweile fast völlig die gebotenen Fahrbahnmarkierungen, um den Autoverkehr insbesondere in den Kreuzungsbereichen ausreichend zu lenken. Es besteht Unfallgefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1750 Aktenzeichen: 66-7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) über die Heinz-Herbert-Karry-Straße auf Höhe der Melsunger Straße

05.06.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3995 entstanden aus Vorlage: OF 459/11 vom 17.05.2023 Betreff: Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) über die Heinz-Herbert-Karry-Straße auf Höhe der Melsunger Straße Der Magistrat wird gebeten, über die Heinz-Herbert-Karry-Straße auf Höhe der Melsunger Straße einen gesicherten Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zum gegenüberliegenden Platz Auf der Sülze einzurichten. Begründung: Das Überqueren der Heinz-Herbert-Karry-Straße in diesem Bereich ist durch das hohe Verkehrsaufkommen unmöglich. Um die Zuwegung zum Platz Auf der Sülze zu gewährleisten und sicherer zu gestalten, ist die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifens) unbedingt erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 276 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterstützung für Power am Tower 2023

24.05.2023 · Aktualisiert: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2023, OF 312/4 Betreff: Unterstützung für Power am Tower 2023 Der Ortsbeirat unterstützt aus seinem Budget den Stadtteilarbeitskreis Nordend/Bornheim bei der Ausrichtung seines Kinder- und Jugendfestes Power am Tower am 22.09.2023 am Bornheimer Uhrtürmchen mit 350 Euro für die Musikbühne (das entspricht der Hälfte dieser Kosten). Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Im September findet wieder das traditionelle Kinder- und Jugendfest statt, an dem über 25 Einrichtungen aus den Ortsbezirken 3 und 4 teilnehmen. An diesem Fest, das ein sichtbares Zeichen einer lebendigen und vielfältigen Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteilen darstellt, sollte sich der Ortsbeirat mit dem oben genannten Betrag beteiligen und sich die Bühnenkosten mit dem Ortsbeirat 3 teilen. Zu den Hauptaufgaben des Stadtteilarbeitskreises, der das Fest veranstaltet, zählen die Vernetzung der Kinder- und Jugendeinrichtungen und die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil. Darüber hinaus trägt die Veranstaltung zur Belebung der mittleren Berger Straße bei und gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich über die zahlreichen Einrichtungen und ihre Angebote in einem lockeren Umfeld zu informieren. Für Kinder und Jugendliche bietet es ein buntes Programm. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 4 am 13.06.2023, TO II, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 235 2023 Die Vorlage OF 312/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterstützung für das Berger Straßenfest

02.05.2023 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2023, OF 524/3 Betreff: Unterstützung für das Berger Straßenfest Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt das kommende Berger Straßenfest 2023 mit 5000€. Begründung: Besonders durch den Anstieg der Energiepreise sind die Frankfurter Stadtfeste gefährdet. Dies gilt auch für das Berger Straßenfest in unserem Stadtteil, das noch auf der dringenden Suche nach finanzieller Unterstützung ist. Als Ortsbeirat sollen wir helfen, wo wir können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 225 2023 Die Vorlage OF 524/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 GRÜNE CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen 1 GRÜNE und ÖkoLinX (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10

25.04.2023 · Aktualisiert: 31.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3847 entstanden aus Vorlage: OF 286/4 vom 06.04.2023 Betreff: Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10 Der Magistrat wird aufgefordert, alle gesetzlichen Möglichkeiten sowie alle persönlichen Einflussmöglichkeiten seitens der städtischen Vertreterinnen und Vertreter im Vorstand der Pestalozzi-Stiftung Frankfurt zu nutzen, um den Verkauf des Hauses zu verhindern und/oder eine sozialverträgliche Lösung für die Mieterinnen und Mieter zu erreichen, insbesondere die Ausübung eines städtischen Vorkaufsrechts im Rahmen der Milieuschutzsatzung (hier: Erhaltungssatzung Nr. 51 vom 04.12.2018) oder die Vermittlung an eine gemeinwohlorientierte Käuferin/einen gemeinwohlorientierten Käufer über die Genossenschaftliche Immobilienagentur (GIMA). Begründung: Laut Erhaltungssatzung Nr. 51 - Berger Straße -, die das genannte Mietshaus mit zehn Parteien umfasst, besteht bereits seit Jahren ein erheblicher Verdrängungsdruck in diesem Teil von Bornheim. Die Mieterinnen und Mieter des Hauses wohnen bislang zu sehr günstigen Bedingungen, da sich das Gebäude im Besitz der gemeinnützigen Pestalozzi-Stiftung Frankfurt befindet (Stiftungszweck: Förderung der Ausbildung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studienhilfe für Personen, die in Frankfurt am Main oder in der Region Rhein-Main wohnen). Obwohl das Haus der Stiftung durch das Ehepaar Hoffmann zu gemeinnützigen Zwecken übereignet wurde (siehe Stiftungsurkunde, Abb. 1), wurde es nach Auskunft der Mieterinnen und Mieter nun jedoch auf dem freien Markt angeboten (s. Abb. 2). Hausbesichtigungen von Interessierten haben bereits stattgefunden und finden weiterhin statt. Laut Auskunft der Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes, Dr. Helga Budde, an die Mieterinnen und Mieter handle es sich um eine Verkaufsprüfung; ein Verkauf sei ggf. notwendig, um dem Satzungszweck der Stiftung weiter nachkommen zu können und die Stiftung in ihrer Substanz erhalten zu können. Dem entgegen berichten die Mieterinnen und Mieter, dass die Eigentümerin dem substanziellen Erhalt des Hauses nicht nachgekommen sei und die letzten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen 2001 (Dach) bzw. 2008 (Fenster) vorgenommen wurden. Dies bestätigte der Geschäftsführer der Stiftung, Werner Wiegand, in der Frankfurter Rundschau vom 14.03.2023 und schätzte die möglichen Kosten auf 300.000 Euro bis 500.000 Euro. Die Stiftung ist somit nicht nur ihren Verpflichtungen als Eigentümerin nicht nachgekommen, sondern hat auch Stiftungskapital mindestens fahrlässig im Wert gemindert. Der Verkauf an eine gemeinwohlorientierte Käuferin/einen gemeinwohlorientierten Käufer dient beiden Zwecken, dem Erhalt bzw. der Wiederherstellung eines zeitgemäßen Zustands und dem Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung. Abb. 1: Stiftungsurkunde zur Übereignung des Hauses an die Pestalozzi-Stiftung Frankfurt durch das Ehepaar Hoffmann für gemeinnützige Zwecke (Foto: Privat). Abb. 2: Immobilien-Verkaufsangebot der LBS für das Haus Fechenheimer Straße 12 (Foto: Privat). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2306 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zweirad-Parken an der U-Bahn-Station „Seckbacher Landstraße“/Am Rötheneck

25.04.2023 · Aktualisiert: 11.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3854 entstanden aus Vorlage: OF 300/4 vom 03.04.2023 Betreff: Zweirad-Parken an der U-Bahn-Station "Seckbacher Landstraße"/Am Rötheneck Der Magistrat wird gebeten, eine zufriedenstellende Situation hinsichtlich der parkenden Zweiräder am Eingang der o. g. U-Bahn-S tation herbeizuführen. Lösung könnte die Errichtung einer Scooter-Parkanlage oder mindestens eine dringende Aufforderung zum Abtransport an die Verleihfirma sein. Begründung: Insbesondere die Leih-E-Scooter werden häufig nachlässig auf dem Gehweg abgestellt, sodass der Zugang zur Station und der Gehweg verstellt sind. Leider kein seltener Anblick (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1479

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und teilweise Umgestaltung der Hofhausstraße

24.04.2023 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2023, OF 449/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und teilweise Umgestaltung der Hofhausstraße Vorgang: EA 13/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Sanierung der Hofhausstraße, von der Kreuzung Wilhelmshöher Straße bis Nußgartenstraße, inkl. der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße, werden in den Haushalt 2023 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die Hofhausstraße ist auf der Strecke Nußgartenstraße bis Wilhelmshöher Straße völlig marode und dringend sanierungsbedürftig. Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 28 2023 Die Vorlage OF 449/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltung des kleinen Platzes gegenüber des Rathauses Seckbach

24.04.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3824 entstanden aus Vorlage: OF 440/11 vom 21.01.2023 Betreff: Gestaltung des kleinen Platzes gegenüber des Rathauses Seckbach Vorgang: OM 1774/22 OBR 11; ST 1456/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der kleine Platz in Alt- Seckbach gegenüber dem Alten Rathaus so gestaltet werden kann, dass er wieder zum Verweilen einlädt und seiner Mittelpunktfunktion entspricht. Begründung: Der Platz gegenüber dem Alten Rathaus ist derzeit wenig attraktiv. Auf der kleinen Fläche sind wahllos Elektroschaltschränke aufgestellt, das wenige Grün ist ungepflegt und die Fassaden der den Platz umgebenden Bebauung sind ziemlich desolat - einschließlich der Fassade des von der ABG verwalteten Alten Rathauses. Hier sind neue Konzeptionen gefragt. Vielleicht wäre die Einleitung eines städtebaulichen Wettbewerbs eine Idee, die weiterführen kann, zumal in einigen Jahren die Wilhelmshöher Straße auch an dieser Stelle saniert worden sein soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2022, OM 1774 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1456 Antrag vom 25.07.2023, OF 496/11 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1752 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4349 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Neuanlage Straßenbegleitgrün Alleenring Querung der Berger Straße

18.04.2023 · Aktualisiert: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2023, OF 514/3 Betreff: Neuanlage Straßenbegleitgrün Alleenring Querung der Berger Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) Entspricht die Neugestaltung des Straßenbegleitgrüns auf dem Alleenring Höhe der Querung der Berger Straße einer aktuellen klimaangepassten Stadtgestaltung? b) Warum wurden hier nicht Blühwiesen anstatt der Schotterflächen angelegt? c) Ist geplant im Sinne der Artenvielfalt noch weitere Blühpflanzen in die Fläche einzubringen? Begründung: Gerade wurde die städtische Freiflächensatzung beschlossen, die detailierte Anforderungen an private Hauseigentümer bei der Gestaltung ihrer Freiflächen stellt. Schottergärten sind verboten. Es mutet merkwürdig an, dass in der heutigen Zeit noch Flächen in dieser Form gestaltet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 514/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 514/3 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Anwohnerparken in Seckbach einführen

03.04.2023 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2023, OF 397/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Anwohnerparken in Seckbach einführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend finanzielle Mittel im Haushalt geplant, damit für Seckbach eine Parkraumbewirtschaftung mit Anwohnerparken eingeführt werden kann. Begründung: Der Parkdruck in Seckbach ist hoch. Verstärkt wird dies durch die Baustelle auf der Wilhelmshöher Straße und durch Pendler, die Seckbach als kostenlose Abstellmöglichkeit für ihre Pkws nutzen, um dann die letzten Meter in die Innenstadt zur Arbeit zu gelangen. Seit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Bornheim weichen die Pendler vermehrt nach Seckbach aus. Dem soll nun durch eine konsequente Parkraumbewirtschaftung mit der Einführung von Anwohnerparken in Seckbach sowie durch regelmäßige Kontrollen entgegengewirkt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 2 2023 Die Vorlage OF 397/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Halbsatz des Tenors wie folgt lautet: "(. .) damit für den westlichen Teil Seckbachs, Melsunger Straße, Im Heimgarten und der Eschweger Straße eine Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken eingeführt werden kann." Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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