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Meine Nachbarschaft: Heinrichstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße

06.12.2022 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3243 entstanden aus Vorlage: OF 673/1 vom 01.11.2022 Betreff: Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass Fußgängerinnen sowie Fußgängern und Radfahrerinnen sowie Radfahrern auf den für sie vorgesehenen Wegen entlang der Schmidtstraße ausreichend Platz frei gehalten wird. Hierzu sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei einem Ortstermin besprochen werden: 1. Das bereits eingerichtete absolute Halteverbot entlang der Schmidtstraße von der Mainzer Landstraße kommend in Richtung der Straße Am Römerhof gehend wird durch bauliche Maßnahmen, wie z. B. das Aufstellen von Fahrradbügeln oder Pflanztrögen, durchgesetzt. Wo nötig und aus Platzgründen nicht anders darstellbar, z. B. unter den Bahnbrücken, werden Fuß- und Radweg durch Poller gesichert. 2. Das absolute Halteverbot wird auf die gesamte Länge ausgedehnt, der Abschnitt zwischen Eisenbahnbrücke und der Straße Am Römerhof also neu eingerichtet. 3. Der Radweg, der zwischen Mainzer Landstraße und Eisenbahnbrücke getrennt vom Fußverkehr besteht, wird bis zur Straße Am Römerhof verlängert. 4. Bis zur Umsetzung der Maßnahmen wird der ruhende Verkehr regelmäßig überwacht. Begründung: Fuß- und Radweg entlang der Schmidtstraße können häufig nur eingeschränkt genutzt werden, da Falschparker auf den Flächen zwischen den Baumscheiben parken und so die Breite der Wege deutlich beschneiden. Für Personen mit Rollstuhl oder Kinderwagen ist bisweilen ein zentimetergenaues Navigieren notwendig, um sich einen Weg zu bahnen. Unter der Eisenbahnbrücke parken zudem häufig Lkws. Diese nehmen vor allem Radfahrerinnen und Radfahrern die Sicht, die aus dem Weg entlang des Bahndamms auf die Schmidtstraße abbiegen oder diese queren wollen. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist ein durchgängiger, baulich getrennter Radweg auf der gesamten Schmidtstraße erstrebenswert. Einzelhandel und Gewerbetreibende halten auf ihren Grundstücken ausreichend Parkplätze für Kundinnen sowie Kunden und Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter zur Verfügung. Eine Nutzung des öffentlichen Raums ist nicht notwendig. Eigene Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 874 Antrag vom 11.06.2023, OF 930/1 Antrag vom 11.08.2023, OF 965/1 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4381 Antrag vom 13.10.2024, OF 1416/1 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Liefer- und Ladezonen auf der Europa-Allee einrichten

06.12.2022 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3245 entstanden aus Vorlage: OF 677/1 vom 11.11.2022 Betreff: Liefer- und Ladezonen auf der Europa-Allee einrichten Der Magistrat wird gebeten, entlang der Europa-Allee stadteinwärts zwei Liefer- und Ladezonen einzurichten. Hierzu sollen jeweils Parkplätze umgewidmet werden. Eine Lieferzone soll direkt hinter der Kreuzung Europa-Allee/Eppenhainer Straße eingerichtet werden, eine weitere hinter der Ausfahrt Europatunnel vor dem Prädium. Die Liefer- und Ladezonen sollen werktags von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr eingerichtet werden. Begründung: In den genannten Abschnitten befinden sich zahlreiche Einzelhändler, Gewerbe und Gastronomiebetriebe, die beliefert werden müssen. In zwei Kiosken befinden sich zudem Filialen von Paketlieferanten, die mehrmals täglich von Paketdiensten beliefert werden. Vor allem große Pakete werden von Kundinnen und Kunden auch mit dem Auto abgeholt. Fast rund um die Uhr während üblicher Liefer- und Geschäftszeiten wird in diesen Bereichen neben dem Parkstreifen in zweiter Reihe geparkt. Die Europa-Allee wird von der Buslinie M 46 und aufgrund der vielen Baustellen von zahlreichen Lkws befahren, die hier immer wieder behindert werden. Der Ortsbeirat erhofft sich durch die Einrichtung der Zonen eine Entschärfung der Falschparkersituation und mehr Sicherheit auf der Europa-Allee. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 789 Antrag vom 21.05.2023, OF 890/1 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4067 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum

06.12.2022 · Aktualisiert: 27.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3259 entstanden aus Vorlage: OF 695/1 vom 15.11.2022 Betreff: Vorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum Vorgang: B 380/22 Der Magistrat wird gebeten, folgende Standortvorschläge für Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum im sogenannten "Teilraum", in dem sich der Ortsbezirk 1 befindet, zu berücksichtigen: 1. Innenstadt: Schillerstraße nahe Eschenheimer Turm außerhalb der Fußgängerzone; 2. Gutleut: Haltestelle "Erntestraße" (Fahrten in Richtung Autobahn und Umweg Hafentunnel wegen Sperrung Camberger Brücke); 3. Gallus: Frankenallee/Schwalbacher Straße; 4. Gallus: Krifteler Straße/Mainzer Landstraße (nahe Lidl, Aldi, REWE ); 5. Gallus: Galluswarte nahe der S-Bahn-Station (insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen). Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, vorrangig an Umsteigepunkten des ÖPNV Mobilitätsstationen mit weiteren Mobilitätsangeboten zu planen, um den Umstieg auf nachhaltige Verkehrsmittel bequemer zu machen und zu beschleunigen. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 380, schreibt der Magistrat, dass er den Ortsbeiräten Gelegenheit gibt, eigene Standortvorschläge zu stationsgebundenen Carsharing-Stationen einzubringen. Die aufgeführten Orte stellen Umsteigepunkte und stark frequentierte Haltestellen des ÖPNV dar oder befinden sich vor Einzelhandelszentren. Anschlussfahrten oder der Transport von größeren Gütern können so bequem durchgeführt werden. Außerdem ist mit einer guten Auslastung der Carsharingangebote zu rechnen. Im Bereich des Hauptbahnhofes und der Innenstadt bieten sich zudem die bestehenden Parkhäuser für stationsgebundenes Carsharing an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 380 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 783

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in der Leonardo-da-Vinci-Allee

05.12.2022 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3298 entstanden aus Vorlage: OF 511/2 vom 23.10.2022 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in der Leonardo-da-Vinci-Allee Der Magistrat wird gebeten, entlang der Leonardo-da-Vinci-Allee Neumarkierungen des Radfahrstreifens vorzunehmen. Hier ist der Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos (Dooring-Zone) in beiden Fahrtrichtungen, nach dem Vorbild vieler anderer Straßen in Frankfurt, z. B. der Schloßstraße, einzuplanen. Die großzügige Fahrbahnbreite der Leonardo-da-Vinci- Allee ermöglicht dies problemfrei. Begründung: Immer wieder passieren Unfälle aufgrund unbedachter Öffnungen der Autotüren nach links oder rechts mit schwerverletzten Personen, neulich erst mit tödlichem Ausgang auf der Mainzer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 744 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Stau im Hafentunnel vermeiden

21.11.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 698/1 Betreff: Stau im Hafentunnel vermeiden Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsführung und Ampelschaltung an der Kreuzung Hafenstraße/ Mainzer Landstraße zu optimieren, um Staus im Hafentunnel und auf der Hafenstraße zu minimieren. Die Ampelschaltung soll dahingehend geändert werden, dass mehr Verkehrsteilnehmer*innen, die von der Hafenstraße aus links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, pro Ampelphase abgewickelt werden können. Die Schaltungen sind so zu optimieren, dass der Straßenbahnverkehr auf der Mainzer Landstraße nicht beeinträchtigt wird. Des Weiteren soll geprüft werden, ob der Verkehr schon frühzeitig aufgeteilt werden kann in 1. Fahrzeuge, die an der oben benannten Kreuzung geradeaus fahren oder rechts abbiegen wollen oder an der Kreuzung Hafenstraße/Niddastraße nach rechts abbiegen wollen, einerseits; und 2. Fahrzeuge, die links in die Mainzer Landstraße bzw. eine Kreuzung zuvor in die Adam-Riese-Straße abbiegen wollen andererseits. Hierzu sollen am Ende des Hafentunnels, wenn die einspurige Straßenführung in zwei Spuren übergeht, entsprechende Markierungen und Beschilderungen angebracht werden. Sollte dies nicht möglich sein, soll die Straßenführung ab der Kreuzung Hafenstraße/ Niddastraße/ Adam-Riese-Straße entsprechend eingeführt werden. Begründung: Durch die überraschende längerfristige Sperrung der Camberger Straße fehlt eine wichtige Wegeverbindung zwischen Gutleut und Gallus. Die erste Möglichkeit, von einem ins andere Viertel zu kommen, ergibt sich an der Hafenstraße, danach erst wieder am Hauptbahnhof. Während die Fahrtrichtung vom Gallus ins Gutleut den Umständen entsprechend gut funktioniert, sind die Wege vom Gutleut ins Gallus schwieriger. Die Ampelphasen lassen an der Kreuzung Hafenstraße/ Mainzer Landstraße meist nur 3-4 Fahrzeuge passieren, weiter östlich ist ein Abbiegen auf die Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts nicht möglich. Daher kommt es vor allem in den Morgenstunden und am späten Nachmittag und Abend zu vermehrten Staus auf der Hafenstraße. Durch eine Optimierung der Ampelphase sollen Staus und über den Umweg hinaus längere Fahrtzeiten vermieden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 698/1 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Zuschuss Gallus Garten II

18.11.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2022, OF 675/1 Betreff: Zuschuss Gallus Garten II Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Ortsbeirat bittet um Bereitstellung einer Projektförderung in Höhe von EUR 1500,00 aus dem Ortsbeiratsbudget zur Deckung von laufenden Ausgaben und Sachinvestitionen des Gallus Garten II. Begründung: Der Gallus Garten II bildet einen Treffpunkt für alle im Gallus. Derzeit arbeiten die Verantwortlichen an der Installierung des Kunstobjekts "Dach für den Garten". In 2019 und 2020 stellten sich die Verantwortlichen im OBR1 vor und erreichten in 2020 einen überparteilichen Beschluss für eine Projektförderung in Höhe 1.500€. Jedoch ist diese Förderung dann doch nicht angekommen. Stattdessen wurden 1.500€ vom Grünflächenamt für "Anlagevermögen", wie für Anschaffungen, wie Werkzeug, Schrauben, Folien, Mäusegitter, Rasenmäher,... über den damaligen Trägerverein, Kinder im Zentrum e.V. (Mehrgenerationenhaus), abgewickelt. Doch damit sind die laufenden und Ausgaben und Sachinvestitionen nicht gedeckt: für den Bau von Hochbeeten, Laubsammler und Bioschütten, Paletten-Werkzeugschrank, Sitzplätze, wie 12 Stämme, schräge Parkbank, rote Gartenbank und seit kurzem das genehmigte Kunstobjekt "Dach für den Garten". Die Verantwortlichen bauen diese Objekte aus gerettetem Baumaterial von Baustellen, was nachhaltiges Rohstoffrecycling / Upcycling darstellt. Dies ist leider personal-/zeitintensiv und damit kostenwirksam - d.h. nicht über Anträge ex-post abrechnungsfähig. Langfristiges Ziel ist eine Institutionelle Förderung, aber bis dahin braucht der Gallus Garten II für die angefallenen und bestehenden Aufgaben eine Projektförderung, damit die Verantwortlichen nicht auch noch selbst weiter in Vorlage für die Materialkosten treten müssen, wenn diese schon in ihrer freien Zeit freiwillig für die Biodiversität im Gallus arbeiten. Konkret soll jetzt, nach 3 1/2 Jahren Aufbauarbeit, mit Flyern, Plakaten und gezielter Kommunikation in die Nachbarschaft (ca 5.000 Haushalte), den Stadtteil und die Stadt gewirkt werden. Als nicht-institutioneller Gemeinschaftsgarten verfügt der Gallus Garten II bisher nicht einmal über die notwendigen Mittel für eine Homepage, Vereinskorrespondenz/-logo/-visitenkarten; geschweige die Technik um die o.g. Plakate und Flyer in A3 farbig zu drucken, etc. Dennoch gelang es mit großem persönlichem Einsatz des neuen Trägervereins und seines Vorstands, Ralf Harth, Eva Bloch-Ibn-Abdoulai und Dr. Shekiba Rahim, die Infrastruktur für das Hochbeetgärtnern in der Frankenallee zu verstetigen. Der Vorstand würde sehr gerne weiter wichtige Fragen der Stadtnatur und der Klimakrise an der Galluswarte öffentlichkeits- und massenwirksam thematisieren. Dafür wird jetzt endlich die erste und wahrscheinlich letzte Projektförderung des OBR1 für das Einzelprojekt "GallusGarten II an der Galluswarte" benötigt. Dies gibt den Verantwortlichen die Möglichkeit, Altlasten abzubauen, vernetzter und konkreter nach vorn zu denken und professioneller für die Stadtnatur im Gallus arbeiten zu können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 188 2022 Die Vorlage OF 675/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folg ergänzt wird: "Alle Ausgaben sind durch den Verein bei der Stadtverwaltung mit Belegen nachzuweisen und abzurechnen. Der Ortsbeirat bittet die Verwaltung, dem Ortsbeirat die Abrechnung und Nachweise in Kopie vorzulegen." Zudem wird der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, 2 SPD, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Artenschutz im Ortsbezirk 1: Wildbienenhabitate für das Gallus

15.11.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 671/1 Betreff: Artenschutz im Ortsbezirk 1: Wildbienenhabitate für das Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 3 GOOBR bzw. NR1005 vom 11.09.2014, Beschluss der STVV vom 16.10.2014 §5183 Folgendes beschließen: Der Ortsbeirat gewährt dem gemeinnützigen Verein "Gemeinschaftsgarten an der Galluswarte gem. e.V." (Gallus Garten II) einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 800,00€ als Anschubfinanzierung für das Projekt "Wildbienenhabitate für das Gallus" in der Frankenallee zwischen Galluswarte und Hellerhofstraße. Alle Ausgaben sind durch den Verein bei der Stadtverwaltung mit Belegen nachzuweisen und abzurechnen. Der Ortsbeirat bittet die Verwaltung, dem Ortsbeirat die Abrechnung und Nachweise in Kopie vorzulegen. Begründung: Der Verein setzt sich bereits seit langer Zeit nachhaltig für den Klima- und Artenschutz im Ortsbezirk 1 ein. Das Senckenberg Projekt "Insektenwiesen Hessen" unterstützt und berät bei der Schaffung geeigneter Nistplätze und ganzjähriger Nahrungsquellen für lokale Wildbienenarten. Außerdem soll die Bevölkerung für die Belange des Artenschutzes sensibilisiert werden. Eine langjährige wissenschaftliche Begleitung ist geplant. Anlage: Projektbeschreibung Wildbienenhabitate inkl. Kostenübersicht Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 112 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 187 2022 Die Vorlage OF 671/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "Ehrenamtliche Arbeit des Vereins ist dabei nicht zu vergüten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Parksituation Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße

01.11.2022 · Aktualisiert: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2998 entstanden aus Vorlage: OF 612/6 vom 16.10.2022 Betreff: Griesheim: Parksituation Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, das verkehrswidrige Parken in der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße dahin gehend zu verhindern, dass 1. massive Poller das Parken bis auf den Grünstreifen unterbinden und 2. regelmäßige Kontrollen vorgenommen werden, vornehmlich in den Abendstunden, um Sprinter, die für diese Parkbuchten zu lang sind, aufzuschreiben bzw. abzuschleppen. Begründung: Nicht nur, dass sich der Fußweg bzw. Grünstreifen entlang der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße zur Müllkippe entwickelt, wird die Grünfläche von parkenden Kfz/Sprintern etc. zerstört und die Fußgänger und Radfahrer, deren Weg ebenfalls hier entlang führt, behindert, weil diese zu lang sind und deshalb auf die Grünflächen fahren. Entsprechende Ansprachen werden teilweise verbal unangebracht unterbunden. Dies kann zum Schutz der Bewohner nicht länger hingenommen werden. Grünstreifen sind keine Abstellflächen für Firmenfahrzeuge etc. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 542 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2114 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bank Frankenallee austauschen/erneuern

01.11.2022 · Aktualisiert: 31.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3018 entstanden aus Vorlage: OF 643/1 vom 05.10.2022 Betreff: Bank Frankenallee austauschen/erneuern Der Magistrat wird gebeten, im Mittelbereich der Frankenallee in Höhe der Kreuzung mit der Schwalbacher Straße die südliche Sitzbank erneuern zu lassen. Dabei soll geprüft werden, ob diese ggf. auch gegen eine Picknickbank getauscht werden kann und dabei ausreichend Platz für mobilitätseingeschränkte Personen besteht . Begründung: Die Bank ist in einem schlechten Zustand und nicht sehr einladend für Menschen, die sich dort niederlassen wollen. Da viele Restaurants in der Nähe sind, die oft Essen zum Mitnehmen verkaufen, essen die Menschen dieses meistens in der Mittagspause draußen auf der Frankenallee. Daher wäre es wünschenswert, wenigstens eine Picknickbank in diesem Bereich anzubieten. Foto (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 307

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreier Fuß- und Radweg zwischen Adam-Riese-Straße und Mainzer Landstraße im Gallus

01.11.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3015 entstanden aus Vorlage: OF 640/1 vom 12.10.2022 Betreff: Barrierefreier Fuß- und Radweg zwischen Adam-Riese-Straße und Mainzer Landstraße im Gallus Der Magistrat wird gebeten, die Wegeverbindung zwischen dem Grünflächenamt und dem Amt für Straßenbau und Erschließung in der Adam-Riese-Straße und der Mainzer Landstraße in einen barrierefreien Fuß- und Radweg umgestalten zu lassen. Begründung: Der Weg stellt ein wichtiges und viel genutztes Verbindungsstück zwischen der Mainzer Landstraße und der Adam-Riese-Straße dar und wird von vielen Mitarbeitenden und Besuchenden der Ämter genutzt. Hohe Bordsteine und Schotterflächen erschweren jedoch das Vorankommen. Der Weg soll jedoch auch für die zahlreichen Menschen mit Mobilitätseinschränkung und Radfahrende bequem zu benutzen sein, die derzeit einen großen Umweg in Kauf nehmen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 496 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 2: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Taunusanlage und Mainzer Landstraße bis zum Platz der Republik

10.10.2022 · Aktualisiert: 24.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2938 entstanden aus Vorlage: OF 475/2 vom 22.09.2022 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 2: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Taunusanlage und Mainzer Landstraße bis zum Platz der Republik Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig folgende Maßnahmen entlang der Taunusanlage und der Mainzer Landstraße bis zum Platz der Republik in Fahrtrichtung Westen umzusetzen: 1. die bestehenden Pkw-Parkplätze im Gehwegbereich werden gesperrt, entsprechende Beschilderungen werden demontiert; 2. an der Stelle der bisherigen Pkw-Parkplätze werden Radbügel in ausreichender Anzahl aufgestellt; 3. der Radstreifen wird physisch von den Pkw-Fahrstreifen als sogenannte "Protected Bike Lane" abgetrennt, mit Klemmfix-Baken versehen und als Radweg beschildert. Lediglich Grundstückszufahrten und Einmündungen sind davon auszunehmen. Begründung: Vor wenigen Wochen verstarb wieder eine Radfahrerin bei einem Unfall, der durch einen Pkw-Fahrer verursacht wurde. Das Opfer fuhr auf dem ungesicherten, schmalen Radstreifen ohne Dooring-Zone in Höhe Taunusanlage 20 in Richtung Mainzer Landstraße, als ein Pkw-Fahrer die Fahrertür öffnete. Die Radfahrerin konnte nicht mehr ausweichen und verletzte sich so schwer, dass sie im Krankenhaus verstarb. Nur 100 Meter weiter vor dem Deutsche-Bank-Hochhaus ist ein Ghost Bike zu sehen, das auf einen tödlichen Unfall eines 57-jährigen Fahrradfahrers hinweist, der am 26. September 2019 hier verunglückte. Der Magistrat hat sich dazu bekannt, den Radverkehr in Frankfurt sicherer zu machen und die "Vision Zero", also keine Toten mehr im Straßenverkehr, anzustreben. Um dieses Ziel zu erreichen, sind umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs erforderlich. Leider wird oft erst dann reagiert, wenn Tote und Schwerstverletzte zu beklagen sind. Um künftig entlang der Mainzer Landstraße und Taunusanlage keine weiteren Opfer beklagen zu müssen, sind diese Maßnahmen dringend erforderlich und schnellstmöglich umzusetzen. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 328 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit des Radverkehrs beim Umbau der Galluswarte angemessen berücksichtigen

04.10.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2806 entstanden aus Vorlage: OF 607/1 vom 19.09.2022 Betreff: Sicherheit des Radverkehrs beim Umbau der Galluswarte angemessen berücksichtigen Vorgang: OM 1919/22 OBR 1; ST 1584/22 Der Magistrat wird gebeten, die dem Ortsbeirat vorgestellten Pläne zum Umbau des Knotenpunkts Galluswarte anzupassen und die Sicherheitsbelange des Radverkehrs in folgenden Punkten zu berücksichtigen: 1. Kein Radfahrstreifen in Mittellage auf der Mainzer Landstraße westlich der Galluswarte. Stattdessen soll der Radfahrstreifen am rechten Fahrbahnrand geführt werden, der Rechtsabbiegestreifen für den motorisierten Individualverkehr (MIV) auf die Camberger Straße links davon. Die Schaltung der Lichtsignalanlage soll entsprechend angepasst werden, sodass die Verkehrsströme konfliktfrei passieren können. 2. Entflechtung des Bus- und Radverkehrs unter der S-Bahn-B rücke an der Bushaltestelle. Stattdessen soll der Radverkehr von dem Radfahrstreifen (siehe 1.) auf den neu geplanten Zweirichtungsradweg und östlich der Bushaltestelle wieder auf die Fahrbahn geführt werden. 3. Während des Zeitraums der Sperrung der Camberger Brücke soll der Rechtsabbiegerstreifen der Camberger Straße in Richtung Mainzer Landstraße stadteinwärts zum Radstreifen markiert werden. Der mittlere Fahrstreifen soll dafür als Rechtsabbiegestreifen markiert werden. Die Haltelinie soll zurückverlegt und davor eine Radanstellfläche markiert werden. Die Stellungnahme vom 08.07.2022, ST 1584, wird dadurch hinfällig. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Pläne des Magistrats, die Fahrradinfrastruktur an der Galluswarte auszubauen bzw. einzurichten. Aus Sicht des Gremiums reichen die vorgestellten Pläne jedoch nicht aus, um sicheres Radfahren an diesem stark befahrenen Knotenpunkt zu gewährleisten. Studien zeigen subjektive und objektive Gefährdungen für Radfahrende an Radfahranlagen in Mittellage, daher raten Radverkehrsverbände von dieser Art der Verkehrsführung ab. Eine alternative Planung für die Verkehrsführung aus Richtung Westen ist notwendig. Unter der S-Bahn-Brücke kommt es in der jetzigen Verkehrssituation dazu, dass Radfahrende entweder hinter den dort haltenden Bussen warten oder links an ihnen vorbeifahren müssen - dies geschieht an einer Stelle, an der sich die Fahrbahn von zwei auf einen Fahrstreifen verengt und führt oft zu Situationen, in denen Autofahrende entweder mit zu wenig Seitenabstand überholen oder von hinten sehr dicht auf die Radfahrenden auffahren und sie durch Hupen o. Ä. nötigen. Die vorgestellten Planungen sehen in diesem Bereich lediglich eine Umwidmung des rechten Fahrstreifens in einen Radfahrstreifen/Sonderfahrstreifen für Busse und eine Roteinfärbung vor. Dadurch würde sich an der Situation allerdings nichts ändern. Sollte es nicht möglich oder gewünscht sein, die Bushaltestelle zu verlegen (Busbucht o. Ä.), müssen die Verkehrsströme hier entflochten werden. Der ohnehin neu geplante Zweirichtungsradweg als Verbindung zwischen Camberger Straße und Günderrodestraße bietet sich dafür an. Durch eine Verbindung des Radfahrstreifens aus Richtung Westen kann hier, mit wenig zusätzlichem Aufwand, eine sichere Umfahrung der Bushaltestelle geschafft werden. Radfahrende hätten dann die Möglichkeit, wahlweise diesen Radweg zu nutzen oder den Bussonderstreifen, wenn dort gerade keine Busse fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1919 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1584 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 142 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlende Scheibe S-Bahn-Station „Galluswarte“ ersetzen

04.10.2022 · Aktualisiert: 24.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2807 entstanden aus Vorlage: OF 608/1 vom 16.09.2022 Betreff: Fehlende Scheibe S-Bahn-Station "Galluswarte" ersetzen Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn die fehlende Glasscheibe an der S-Bahn-Station "Galluswarte" Ausgang Frankenallee ersetzen zu lassen. Begründung: Seit einigen Wochen fehlt am Aufgang zur Treppe beziehungsweise Rolltreppe eine Glasscheibe. Durch die Öffnung weht nicht nur Wind in die Haltestelle, sondern auch Dreck und Müll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 257 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreie Kreuzungsmöglichkeit Mainzer Landstraße/Ecke Heinrichstraße

04.10.2022 · Aktualisiert: 18.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2808 entstanden aus Vorlage: OF 609/1 vom 19.09.2022 Betreff: Barrierefreie Kreuzungsmöglichkeit Mainzer Landstraße/Ecke Heinrichstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Lichtsignalanlage (LSA) Mainzer Landstraße/Ecke Heinrichstraße die Bordsteine abzusenken, sodass auch mobilitätseingeschränkte Personen die Mainzer Landstraße hier bequem und sicher queren können. Begründung: Auch wenn die LSA offenbar nicht als dauerhafte Einrichtung geplant war, existiert sie an dieser Stelle seit mindestens fünf Jahren. Die jetzige Lösung ist für Menschen mit Rollstuhl, Rollator etc. nicht nutzbar, hier sollte dringend nachgebessert werden. Quelle: private Aufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 320 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1765 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 565 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Querungsmöglichkeit Flörsheimer Straße

04.10.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2809 entstanden aus Vorlage: OF 610/1 vom 19.09.2022 Betreff: Sichere Querungsmöglichkeit Flörsheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, im Fünfmeterbereich vor dem Fußgängerüberweg an der Einmündung Flörsheimer Straße in die Frankenallee Fahrradbügel aufstellen zu lassen und den Fußgängerüberweg damit wirksam gegen Falschparker zu sichern. Alternativ könnte die Fläche entsiegelt und mit niedrig wachsenden Pflanzen bepflanzt werden. Begründung: An der genannten Stelle stellen regelmäßig Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Fahrzeuge ab und versperren damit die Sichtbeziehung am Fußgängerüberweg. Auch, weil sich in unmittelbarer Nähe ein Altenzentrum befindet und der Fußgängerüberweg Bestandteil eines Schulwegs ist, besteht hier Handlungsbedarf. Sowohl Fahrradabstellanlagen als auch Grünflächen werden in diesem Bereich dringend benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 144 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Mainzer Landstraße entlang des Bahnhofsviertels

04.10.2022 · Aktualisiert: 24.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2822 entstanden aus Vorlage: OF 626/1 vom 13.09.2022 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Mainzer Landstraße entlang des Bahnhofsviertels Vor wenigen Wochen verstarb wieder eine Radfahrerin bei einem Unfall, der durch einen Pkw-Fahrer verursacht wurde. Das Opfer fuhr auf dem ungesicherten, schmalen Radstreifen ohne Dooring Zone in Höhe Taunusanlage 20 in Richtung Mainzer Landstraße, als ein Pkw-Fahrer die Fahrertür öffnete. Die Radfahrerin konnte nicht mehr ausweichen und verletzte sich so schwer, dass sie im Krankenhaus verstarb. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, kurzfristig folgende Maßnahmen entlang der Mainzer Landstraße zwischen Platz der Republik und Weserstraße in Fahrtrichtung Innenstadt umsetzen zu lassen: 1. Die bestehenden Pkw-Parkplätze im Gehwegbereich werden gesperrt, entsprechende Beschilderungen werden demontiert. 2. An der Stelle der bisherigen Pkw-Parkplätze werden Radbügel in ausreichender Anzahl aufgestellt. 3. Der Radstreifen wird physisch von den Pkw-Fahrstreifen als sogenannte Protected Bike Lane abgetrennt, mit Klemmfix-Baken versehen und als Radweg beschildert. Lediglich Grundstückszufahrten und Einmündungen sind davon auszunehmen. Begründung: Der Magistrat hat sich dazu bekannt, den Radverkehr in Frankfurt sicherer zu machen und die "Vision Zero", also keine Toten mehr im Straßenverkehr, anzustreben. Um dieses Ziel zu erreichen, sind umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs erforderlich. Leider wird oft erst dann reagiert, wenn Tote und Schwerstverletzte zu beklagen sind. Um künftig entlang der Mainzer Landstraße und Taunusanlage keine weiteren Opfer beklagen zu müssen, sind diese Maßnahmen dringend erforderlich und schnellstmöglich umsetzen zu lassen. Mainzer Landstraße zwischen Platz der Republik und Weserstraße Quelle: Luftbild Geoportal Frankfurt

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bouleplatz im Gallus

04.10.2022 · Aktualisiert: 21.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2805 entstanden aus Vorlage: OF 606/1 vom 11.09.2022 Betreff: Bouleplatz im Gallus Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob entlang der Frankenallee ein oder zwei Bouleplätze hergestellt werden können. Dazu ist vor allem der Abschnitt zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße sowie der Abschnitt zwischen Kriegkstraße und Schwalbacher Straße zu prüfen. Begründung: Zwischen der Kriegkstraße und Schwalbacher Straße spielen bereits jetzt öfters verschiedene Personengruppen Boule, aber kommen sich dabei mit den anderen Nutzern des Mittelstreifens in die Quere, daher wäre eine klare Kennzeichnung für alle wünschenswert. Der kleine Park zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße ist kaum belebt und könnte so eine Attraktion hinzugewinnen. Andere Standorte sind selbstverständlich auch denkbar, da sich Boule immer größerer Beliebtheit erfreut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2810

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Schulneubau auf dem ehemaligen FIAT-Gelände CO2-frei beheizen

04.10.2022 · Aktualisiert: 19.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2794 entstanden aus Vorlage: OF 591/6 vom 18.09.2022 Betreff: Griesheim: Schulneubau auf dem ehemaligen FIAT-Gelände CO2-frei beheizen Der Magistrat wird gebeten, darauf zu achten, dass beim Schulneubau auf dem ehemaligen FIAT-Gelände (Mainzer Landstraße/Ecke Elektronstraße) alternative Heizmöglichkeiten installiert werden. Dies kann durch einen Anschluss an ein von Abwärme der Rechenzentren gespeistes Nahwärmenetz geschehen oder durch ein Konzept mit Solarthermie und Wärmespeicher wie in der Parkstadt Unterliederbach oder durch weitere Konzepte wie z. B. aktuell im Neubaugebiet Hilgenfeld. Begründung: In der 13. Sitzung des Ortsbeirats 6 wurde ein Konzept vorgestellt, wie Nahwärme aus Rechenzentren in den Norden Griesheims transportiert werden kann und wie im Prinzip ganz Griesheim allein mit Nahwärme geheizt werden kann. Die Frage, ob mit dieser Nahwärme auch die neue Schule an der Mainzer Landstraße versorgt werden könne, wurde dahin gehend etwas ausweichend beantwortet, dass die Behörden nicht die schnellsten seien, was wohl so zu verstehen ist, dass die Schule fertig sein wird, bevor die Nahwärme angeschlossen werden kann. Trotzdem stellt sich die Frage, ob man das Heizungssystem der Schule nicht gleich so bauen kann, dass es dann relativ schnell und kostensparend an die Nahwärme angeschlossen werden kann, wenn diese verfügbar wird. Außerdem gibt es in Frankfurt Beispiele von Plusenergiehäusern, die ohne oder fast ohne Gasheizung auskommen. Das Plusenergiehaus in der Speicherstraße auf der Basis von Abwärme aus dem anliegenden Abwasserkanal ist ein gutes Beispiel ebenso wie die Häuser in der Kamelienstraße in der Parkstadt Unterliederbach, wo die Heizung durch eine Kombination von Solarthermie, Wärmespeicher (Eisspeicher) und Pelletkraftwerk erfolgt, wobei in der Summe eines Jahres betrachtet mehr Energie erzeugt wird, als die Häuser verbrauchen. Auch im Neubaugebiet Hilgenfeld wird mit modernen Systemen gearbeitet, hier vor allem mit Erdwärme. Angesichts der Energiekrise und der Klimakrise sollten solche Möglichkeiten genutzt werden und keine Schulen mehr gebaut werden, die noch weitgehend auf konventionellen Heizsystemen beruhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2184 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Skatepark/Pumptrack Europaviertel

04.10.2022 · Aktualisiert: 21.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2800 entstanden aus Vorlage: OF 598/1 vom 15.09.2022 Betreff: Skatepark/Pumptrack Europaviertel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo im Gallus für einen Skatepark und/oder eine Pumptrackanlage geeignete Flächen vorhanden sind. Dabei soll insbesondere geprüft werden, inwieweit dies in Einklang gebracht werden kann mit den Wünschen einiger Jugend lichen für die noch zu entwickelnde Fläche am Ende der Europa-Allee. Begründung: Gerade ältere Kinder und Jugendliche brauchen weitere Bewegungsangebote in der Stadt. Mehrere Eltern und Jugendliche haben diesen Wunsch, auch gab es dazu eine Petition auf FFM.de - Frankfurt fragt mich, die über 200 Unterstützer generieren konnte. Da die Antwort der Verwaltung etwas zurückhaltend war, soll diesem Wunsch hiermit nochmal Nachdruck verliehen werden. Des Weiteren hat das Grünflächenamt den Ortsbeirat per E-Mail über das Beteiligungsverfahren zur Grünfläche West informiert und dort mitgeteilt, dass sich die beteiligten Jugendlichen "u. a. ein Basketballfeld, ein Fußballplatz, eine Skateranlage und Tischtennisplatten" wünschen. Daher soll geprüft werden, ob dort oder in der Nähe genügend Platz ist, eine Skateranlage/Pumptrack zu installieren. Falls nicht, soll die Skateranlage/Pumptrack an einem anderen Ort im Europaviertel oder altem Gallus entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2809

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Entschärfung der Einmündung Spielmannstraße/Ecke „kleine“ Mainzer Landstraße/Straßenbahngleise

04.10.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2786 entstanden aus Vorlage: OF 578/6 vom 19.09.2022 Betreff: Nied: Entschärfung der Einmündung Spielmannstraße/Ecke "kleine" Mainzer Landstraße/Straßenbahngleise Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsstelle Einmündung Spielmannstraße/Ecke "kleine" Mainzer Landstraße zu den Straßenbahngleisen so zu entschärfen, dass kein Auto mehr versehentlich auf die Gleise fahren kann. Ein Zaun oder eine bessere farbliche Markierung könnten helfen, um weitere Vorfälle zu vermeiden. Begründung: Es ist jetzt schon mehrere Male vorgekommen, dass an dieser Stelle Autos versehentlich auf die Gleise der Straßenbahntrasse gelangten und sich dort festfuhren. Das letzte Mal ist dies Anfang September wieder passiert. Sie müssen dann aufwendig geborgen werden. Außerdem besteht dabei immer die Gefahr, dass bei einem zukünftigen Vorfall das Auto mit der Straßenbahn zusammenstößt und es zu einem schweren Verkehrsunfall kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 89 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer für die Speyerer Straße/Frankenallee

04.10.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2804 entstanden aus Vorlage: OF 604/1 vom 16.09.2022 Betreff: Fahrradständer für die Speyerer Straße/Frankenallee Der Magistrat wird gebeten, an der nördlichen Seite der Frankenallee an der Speyerer Straße unter Berücksichtigung der Bodenleitsysteme weitere Fahrradständer anzubringen. Begründung: In den vergangenen Wochen wurden vermehrt Straßenschilder und Laternen genutzt, um zusätzliche Fahrräder an der Seite der Frankenallee an der Einmündung des Abschnitts der Speyerer Straße abzustellen. Offensichtlich sind bereits vorhandene Fahrradbügel nicht mehr ausreichend. Auf dem Gehweg ist nach Einschätzung des Ortsbeirates noch ausreichend Platz, um weitere Fahrradbügel zeitnah anbringen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 153 Beratung im Ortsbeirat: 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Klimaschutz im Gallus - Bebauungsplan Hellerhöfe Südliche Frankenallee/Hellerhofstraße klima- und sozial gerecht anpassen Vortrag des Magistrats vom 08.07.2022, M 101

06.09.2022 · Aktualisiert: 14.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 226 entstanden aus Vorlage: OF 594/1 vom 06.09.2022 Betreff: Klimaschutz im Gallus - Bebauungsplan Hellerhöfe Südliche Frankenallee/Hellerhofstraße klima- und sozial gerecht anpassen Vortrag des Magistrats vom 08.07.2022, M 101 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats M 101 zum Bebauungsplan Nr. 928 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bebauungsplan Nr. 928 wie folgt ergänzt wird: 1. Der Anteil von gefördertem Wohnungsbau soll von 30 Prozent auf 50 Prozent angehoben werden, davon jeweils 50 Prozent für Förderweg 1 und 2. 2. Darüber hinaus sollen besondere Wohnformen, wie gemeinschaftliche, generationenübergreifende und genossenschaftliche Wohnprojekte besondere Berücksichtigung finden. 3. Bürogebäude mit 16 Stockwerken sind nicht mehr zeitgemäß. Es ist zu überprüfen, ob der geplante Anteil an Bürofläche reduziert und durch weiteren Wohnraum ersetzt werden kann. 4. Es sollen Maßnahmen zur Fassadenbegrünung und Fotovoltaik auf den Dachflächen und an den Fassaden, soweit von der Sonneneinstrahlung her sinnvoll, vorgesehen werden. 5. Sowohl Regenwasser- als auch Brauchwassernutzung sind auf dem Grundstück vorzusehen 6. Es sollen keine Parkflächen, auch nicht unterirdisch, ausgewiesen werden, die das nach der Stellplatzsatzung notwendige Minimum überschreiten. Ladestationen für E-Bikes und E-Autos sind vorzusehen, eine Carsharing-Station für die Anwohnenden soll in Kooperation mit einem lokalen Anbieter eingerichtet werden. 7. Der (zu begrüßende!) Schulneubau darf nicht dazu führen, dass den Investorinnen und Investoren beim Hochhausbau große Zugeständnisse gemacht werden. Begründung: Der Wohnraummangel in Frankfurt ist eklatant, insbesondere der Mangel an tatsächlich bezahlbarem Wohnraum. Jahr für Jahr fallen mehr Sozialwohnungen aus der Bindung, als neue gebaut werden. Dem muss etwas entgegengesetzt werden, damit Frankfurt tatsächlich eine Stadt für alle sein kann. Gerade seit Beginn der Coronapandemie sinkt der Bedarf an Bürofläche, da viele Unternehmen vermehrt auf mobiles Arbeiten setzen. Es stehen genug Büroflächen in Frankfurt leer, während es an Wohnraum mangelt. Hier könnte Abhilfe geschaffen werden. Das Gallus ist exzellent für den ÖPNV erschlossen, die S-Bahn-Station "Galluswarte" sowie die Straßenbahn sind in nächster Nähe. Auch der Ausbau des Radwegenetzes schreitet voran, daher sollte der zusätzliche Autoverkehr hier so weit es geht minimiert werden. Und dass die Klimakatastrophe nicht erst kommt, sondern wir schon mitten drin sind, sollte spätestens dieser Sommer unmissverständlich klar gemacht haben. Daher sind alle Maßnahmen, die dem entgegen wirken, explizit notwendig und kein Nice-to-have. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.07.2022, M 101 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 419 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 101 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 226 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD, BFF-BIG und FRAKTION (M 101 = Annahme) Gartenpartei (M 101 = Ablehnung) 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 26 Der Antrag der LINKE. die Beratung der Vorlagen M 101 und OA 226 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen wird mit den Stimmen von GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen die Stimmen von LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION bei Enthaltung von BFF-BIG abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 101 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 226 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 101 = Ablehnung) 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2022, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 101 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 226 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1 und 6.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Ziffern 2. bis 5. und 7.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 101 und OA 226 = Annahme) Gartenpartei (M 101 = Ablehnung, OA 226 = Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Der Vorlage M 101 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 226 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1 und 6.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Ziffern 2. bis 5. und 7.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2220, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wohnraum so lange wie möglich erhalten!

06.09.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2646 entstanden aus Vorlage: OF 597/1 vom 06.09.2022 Betreff: Wohnraum so lange wie möglich erhalten! Die Gebäude auf dem ehemaligen FAZ-Areal sollen abgerissen und laut Bebauungsplan Nr. 928 mit Wohn- und Bürogebäuden sowie einer Schule neu bebaut werden. Aktuell sind die dortigen Gebäude bewohnt, unter anderem haben durch den Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe Geflüchtete im Eckhaus Frankenallee/Ecke Günderroderstraße Unterkunft gefunden. Die Bewohnerinnen und Bewohner müssen "zeitnah" ausziehen. Das der Wohnungsmarkt in Frankfurt angespannt ist, ist allgemein bekannt. Zudem sind aktuell Tausende Geflüchtete aus der Ukraine in Notunterkünften untergebracht, was die Lage zusätzlich verschärft. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wann sollen die Abbrucharbeiten der Gebäude, insbesondere des o. g. Eckhauses, konkret beginnen? 2. Bis wann müssen die aktuellen Bewohnerinnen und Bewohner tatsächlich ausziehen? 3. Wann soll mit dem Bau der Grundschule begonnen werden? 4. Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, darauf hinzuwirken, dass die Bauabschnitte so gestaltet werden, dass die Gebäude noch möglichst lange weiter bewohnt werden können? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 743 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 972 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Briefkästen in Griesheim hier: Ersatzstandort für den abgebauten Briefkasten am FIATGelände

06.09.2022 · Aktualisiert: 18.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2561 entstanden aus Vorlage: OF 535/6 vom 16.08.2022 Betreff: Griesheim: Briefkästen in Griesheim hier: Ersatzstandort für den abgebauten Briefkasten am FIAT-Gelände Vorgang: OM 1094/21 OBR 6; ST 602/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und gegebenenfalls alles in die Wege zu leiten, damit gemäß Stellungnahme ST 602 letzter Absatz ein Briefkasten in der Elektronstraße/Ecke Lärchenstraße angebracht wird, entweder an der Bushaltestelle Richtung Mainzer Landstraße oder am Grundstück, welches zu dem dort ansässigen Discounter gehört. Möglich wäre hier der Bereich der Grünflächen nahe der Lichtsignalanlage. Begründung: Nach Auskunft der zuständigen Betriebsniederlassung sollte, wie in der Stellungnahme ST 602 festgehalten, eine Wiederaufstellung nach Benennung eines Standortes erfolgen. Da weder von der Betriebsniederlassung noch vom Magistrat hier Abhilfe geschaffen wurde, benennt der Ortsbeirat einen Standort für einen Briefkasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1094 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 602 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 71 Antrag vom 03.03.2024, OF 958/6 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5212 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Längsparken in der Schwalbacher Straße

06.09.2022 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2616 entstanden aus Vorlage: OF 553/1 vom 16.08.2022 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Längsparken in der Schwalbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen und Beschilderung im Abschnitt der Schwalbacher Straße 68 bis 86 entlang der Paul-Hindemith-Schule beidseitig wie folgt anpassen zu lassen: 1. Änderung der Parksituation für Pkw von Senkrecht-/Schrägparken auf Längsparken zur dauerhaften Sicherstellung der Gehwegmindestbreiten; 2. Anpassung der Straßenmarkierungen und Beschilderung gemäß Punkt 1.; 3. Aufstellen von je mindestens zehn Fahrradbügeln für 20 Fahrräder unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich/Kreisverkehr Idsteiner Straße sowie vor dem Kreuzungsbereich Frankenallee/Kita für Anwohnende, Schülerinnen und Schüler sowie Kitabesuchende. Begründung: Die ausgewiesenen Pkw-Parkplätze sind als Parkplätze zum Senkrecht-/Schrägparken markiert und beschildert. Da heutige Fahrzeuge meist länger sind als zum Zeitpunkt der Einrichtung, ragen diese sowohl in den Gehwegbereich als auch in den Fahrbahnbereich. Das führt zu Gefährdungen von Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg zur Paul-Hindemith-Schule und von Kindergartenkindern auf dem Weg zu ihrer Kita. Es schränkt jedoch auch den Gehwegbereich für mobilitätseingeschränkte Personen, Rollstuhlfahrende oder Eltern mit Kinderwagen stark ein. Die Einrichtung von Längsparken würde zudem die nutzbare Fahrbahn verbreitern und Radfahrenden mehr Schutz vor ausweichenden Pkw und Lkw bieten. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Parkende Busse blockieren Bürgersteig und Radweg (Goldener Wok, Mainzer Landstraße)

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2570 entstanden aus Vorlage: OF 547/6 vom 08.08.2022 Betreff: Nied: Parkende Busse blockieren Bürgersteig und Radweg (Goldener Wok, Mainzer Landstraße) Vorgang: OM 5439/19 OBR 6; ST 412/20 Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß seiner Stellungnahme vom 06.03.2020, ST 412, Gehwegaufsätze, wie z. B. Frankfurter Hüte, anzubringen. Poller sind nur im äußersten Notfall umzusetzen, da diese den Fußgängerweg noch weiter einschränken würden. Die Absperrung müsste ungefähr ab der Höhe der Zufahrt zum Parkplatz des Restaurants bis circa 50 bis 75 Meter Richtung Ruderclub bzw. signalgesteuertem Fußgängerüberweg erfolgen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, die mittig stehenden Laternenmasten sichtbar zu markieren, damit eine Kollision der zu Fuß Gehenden mit einem Laternenmast verhindert wird. Ebenfalls wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob der circa drei Meter breite Fußgängerweg an dieser Stelle für Mischverkehr (zu Fuß Gehende und Radfahrer , beide im Zweirichtungsverkehr) optimal geeignet ist. Begründung: Das Restaurant Goldener Wok in der Mainzer Landstraße ist ein beliebtes Lokal. Hier kommen nicht nur Gäste aus der Nachbarschaft, sondern es wird auch von Bussen angefahren. Diese bleiben dann verkehrswidrig dort stehen, d. h. sie parken dort. Auch Lieferanten nutzen den kurzen Weg zum Anliefern und Abladen der bestellten Ware und parken mittig auf dem Bürgersteig, obwohl Parkplätze für das Lokal in unmittelbarer Nähe vorhanden sind. Des Weiteren ist dieser Fußgängerweg seit gut einem Jahr als Mischverkehrsweg auch für Radfahrer in beiden Richtungen nutzbar gekennzeichnet. Mittig stehen die Laternenmasten. Wie bei einem Ortstermin festzustellen war, wird dieser Weg von beiden Verkehrsteilnehmergruppen gut frequentiert. Insbesondere auch von Gruppen von Menschen, die das Restaurant besuchen oder verlassen. Dies ist eine sportliche Herausforderung für alle Teilnehmer, insbesondere wenn auch noch auf dem Weg geparkt wird. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, schnellstmöglich hier Vorkehrungen zu treffen, die die Verkehrsteilnehmer und hier insbesondere die zu Fuß Gehenden schützen und um Unfälle zu vermeiden. Der Einsatz von Pollern sollte nur im äußersten Notfall angewandt werden, da diese den Mischverkehrsweg weiter einschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5439 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 412 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2799 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Europa-Allee West anbringen

06.09.2022 · Aktualisiert: 23.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2622 entstanden aus Vorlage: OF 561/1 vom 18.08.2022 Betreff: Fahrradbügel Europa-Allee West anbringen Der Magistrat wird gebeten, auf Höhe der Europa-Allee 130 links des Hauszugangs sowie rechts der Garagenzufahrt Fahrradbügel anzubringen. Begründung: An den o. g. Stellen parken häufig widerrechtlich SUVs auf dem Gehweg, wodurch sie dort eine Behinderung darstellen. Die hohen Bordsteine stellen für SUVs leider kein Hindernis dar, den Bürgersteig zu befahren. Wie in den Abbildungen unten ersichtlich, können Fahrräder aktuell nur an Schildermasten angeschlossen werden, was zeigt, dass hier Bedarf an Fahrradbügeln besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2826 Antrag vom 08.01.2023, OF 755/1 Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3593 Antrag vom 12.04.2023, OF 819/1 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3908

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wie geht es weiter mit der Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße?

06.09.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 entstanden aus Vorlage: OF 557/1 vom 01.08.2022 Betreff: Wie geht es weiter mit der Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße? Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie weit die Planungen zur Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße sind und diese dem Ortsbeirat und der interessierten Öffentlichkeit vorzustellen. Begründung: Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1539, spricht die Stadt davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Dieses ist nun schon vorbei, daher bittet der Ortsbeirat um zügige Vorstellung und weitere Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2827 Antrag vom 01.04.2023, OF 804/1 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Antrag vom 02.02.2025, OF 1515/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEV

06.09.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2621 entstanden aus Vorlage: OF 559/1 vom 20.08.2022 Betreff: Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEV Der Magistrat wird gebeten, anlässlich des Schienenersatzverkehrs in der Mainzer Landstraße im August/September 2022, 1. bei der Einrichtung von Schienenersatzverkehr und bei der Verlegung von ÖPNV-Haltestellen künftig dafür Sorge zu tragen, dass auch mobilitätseingeschränkte Nutzerinnen und Nutzer wie Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie auf einen Rollator angewiesene Menschen gut vorankommen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Nutzung von Rolltreppen in der Regel untersagt ist, wenn ein Rollator von der Krankenkasse beschafft wurde. 2. insbesondere sicherzustellen, dass die genannten Personengruppen halbwegs komfortabel zum Hauptbahnhof mit seinen vielen Umstiegsmöglichkeiten gelangen können; 3. notfalls für die genannten Personengruppen neben dem normalen Schienenersatzverkehr einen Ruf-Taxiservice einzurichten. Begründung: In den Sommerferien ist bzw. war für den Abschnitt Mönchhofstraße bis Platz der Republik/Hohenstauffenstraße ein Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet, die Linien 11, 14 und 21 bedienten diesen Abschnitt mit der Ausnahme der Haltestellen "Mönchhofstraße", "Wickerer Straße" und "Rebstöcker Straße" nicht. Durch den SEV entstanden besonders an den Haltestellen "Mönchhofstraße" und "Hohenstauffenstraße" größere Laufwege. Außerdem wurden die Niederflurhaltestellen "Mönchhofstraße", "Galluswarte" und "Glauburgstraße" nicht bedient. Die eingesetzten Busse verfügten einerseits teilweise nicht über Niederflurtechnik, andererseits sind sämtliche Haltestellen des SEV nicht barrierefrei ausgebaut, sodass auch ein Niederflurbus hier ein nur schwer zu meisterndes Hindernis darstellt. Die Nutzung des ÖPNV ist/war für mobilitätseingeschränkte Reisende während des SEV daher sehr beschwerlich. Eine solche Situation gilt es künftig zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 612 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tierschutz im Ortsbezirk 1: Zwanzigjähriges Antragsjubiläum - Ein Taubenhaus im Gallus

06.09.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2644 entstanden aus Vorlage: OF 591/1 vom 18.08.2022 Betreff: Tierschutz im Ortsbezirk 1: Zwanzigjähriges Antragsjubiläum - Ein Taubenhaus im Gallus Vorgang: OM 1002/12 OBR 1; ST 926/12; OM 4114/15 OBR 1; ST 1169/15; OM 4594/15 OBR 1; ST 1169/15; OM 4595/15 OBR 1; ST 967/16; OM 346/16 OBR 1; ST 1030/16; OM 2657/18 OBR 1; ST 736/18; OIB 186/18 OBR 1; ST 810/18; OM 6016/20 OBR 1; ST 810/18; OM 6016/20 OBR 1; ST 1547/20; V 442/22 OBR 1; OM 2021/22 Der Magistrat wird gebeten, die über zwanzigjährigen Bemühungen des Ortsbeirats 1 für ein Taubenhaus im Gallus nun endlich umzusetzen und insbesondere folgende Maßnahmen zügig in die Wege zu leiten: 1. Der Magistrat möge auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der folgenden Liegenschaften aktiv zugehen und sie über die Möglichkeit eines Taubenhauses auf ihrem Grundstück und die Vorteile für das Umfeld der Galluswarte informieren: "Haus Gallus" in der Frankenallee 111, Amt für multikulturelle Angelegenheiten (Amk A) in der Mainzer Landstraße 291 bis 293 sowie weitere, geeignete Grundstücke. 2. Des Weiteren soll der Magistrat die Möglichkeit eines Taubenhauses auf dem Dach der Günderrodeschule in der Hufnagelstraße 25 und auf dem Dach der zu planenden Grundschule in der Günderrodestraße/Ecke Frankenallee und im Turm der Galluswarte prüfen. 3. Parallel dazu soll der Magistrat gemäß Stellungnahmen ST 881 und ST 1030 aus 2016 ein Konzept in Zusammenarbeit mit dem Stadttaubenprojekt Frankfurt erarbeiten, das ein Taubenhaus im Wasserturmpark oder dem Gebäude des Wasserturms selbst vorsieht. Die Planung des Wasserturmparks hat der Ortsbeirat bereits verabschiedet, sodass einer Realisierung durch den Projektentwickler Aurelis nichts mehr im Weg steht. Nach Übergabe der Flächen kann der Magistrat ein Taubenhaus installieren, das jedoch rechtzeitig innerhalb des nächsten Jahres geplant werden muss. Begründung: Seit mindestens 2002 beschäftigt sich der Ortsbeirat 1 mit dem Problem des auf die Passanten herabfallenden Taubenkots im Bereich der Galluswarte, soweit im Frankfurter Parlamentsinformationssystem (PARLIS) recherchierbar. Aus der Erinnerung einiger Ortsbeiräte wird dieses Problem aber schon weitaus länger vom Ortsbeirat 1 in regelmäßigen Abständen angegangen. 2012 schrieb der Magistrat bereits auf Bitten des Ortsbeirats 1 mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer verschiedener Liegenschaften an, um das Interesse an einem Taubenhaus zu wecken (Anregung an den Magistrat OM 1002 und Stellungnahme ST 936 aus 2012). Danach geschah nichts. 2015 lehnte der Magistrat dann den zuvor für gut befundenen Vorschlag ab, auf dem Dach des Neubaus des Grünflächenamtes wegen einer Dachterrasse und einer Bienenweide ein Taubenhaus errichten zu lassen (Anregung an den Magistrat OM 4114 und Stellungnahme ST 1169 aus 2015). Eine Lösung für ein Taubenhaus wurde nicht gefunden. 2016 befand der Magistrat nach diversen Ortsterminen, dass sich der alte Wasserturm im Wasserturmpark als Taubenhaus besonders gut eignen würde (Anregungen an den Magistrat OM 4594 und OM 4595 aus 2015 sowie Stellungnahme ST 967 aus 2016). Nachdem nach eingehender Prüfung unter Abwägung der Vor- und Nachteile der Standort auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes von Grünflächenamt, Amt für Straßenbau- und Erschließung sowie Energiereferat verworfen wurde, erfolgte eine Prüfung des Alternativ-Standortes "Wasserturm". Die Lage wäre hervorragend geeignet. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung wurde als bestmögliche Lösung die Errichtung eines Taubenhauses auf dem Gelände präferiert, da die Versorgung der Tauben im Turmbereich nur über eine sehr steile, schlecht zugängliche Treppe möglich wäre. Die Ver- und Entsorgung des Schlages wäre kaum darstellbar. Das Grünflächenamt verhandelte diesbezüglich mit Aurelis, jedoch gestalteten sich die Verhandlungen schwierig. Alternativ nutzbare Grundstücke, auf die die Stadt Frankfurt am Main Zugriff hätte, stünden nicht zur Verfügung (Stellungnahme ST 881 aus 2016). Die Verhandlungen mit der Aurelis scheiterten. Diese war nicht bereit, die in Rede stehende Fläche der Stadt Frankfurt vorab zum Aufstellen eines Taubenhauses zur Verfügung zu stellen. Wenn die Aurelis in einigen Jahren die Fläche an die Stadt Frankfurt übergeben haben würde, könne sich der Magistrat, so bis zu diesem Zeitpunkt keine andere Lösung gefunden sei, mit weiteren Planungen zum Aufstellen eines Taubenhauses auf dieser Fläche befassen (Stellungnahme ST 1030 aus 2016). Der Magistrat ging anschließend sogar nicht mehr auf weitere Anfragen zu einem Taubenhaus ein, sondern hob seine Verdienste in Bezug auf die Reinigung verschmutzter Flächen hervor (Anregung an den Magistrat OM 346 und Stellungnahme ST 1410 aus 2016). Wieder geschah nichts. 2018 sorgte der Ortsbeirat dafür, dass das Stadttaubenprojekt wenigstens finanziell unterstützt wird, damit es seiner wichtigen und hilfreichen Aufgabe nachkommen kann (Anregung an den Magistrat OM 2657 und OIB 186 aus 2018). Auch heute noch kämpft das Projekt jährlich um finanzielle Unterstützung. 2020 antwortete der Magistrat unter anderem auf eine Anfrage des Ortsbeirats, dass ein Taubenhaus, in dem sich die Tiere überwiegend aufhalten und in dem die Population durch einen Austausch der Eier eingegrenzt wird, eine langfristige Betreuung erfordere. Die Einrichtung eines Taubenhauses könne nicht als isolierte Maßnahme betrachtet werden. Es sei ebenso notwendig, vorhandene Nistplätze und alternative Futterplätze in der Nähe zu reduzieren (Anregung an den Magistrat OM 6016 und Stellungnahme ST 1547 aus 2020). Der Ortsbeirat weiß das und fordert ja bereits seit Jahren, dass das Stadttaubenprojekt eingebunden wird. Dennoch geschah nichts. 2022 kamen die Auswirkungen des Abbaus der Taubenhäuser am Westbahnhof hinzu, die Sanierungsarbeiten weichen mussten und für die kein Ausweichstandort gesucht wurde (Anfrage an den Magistrat V 442 aus 2022). Des Weiteren eskalierte die Lage an der Galluswarte, weil die vormals installierten Netze im Brückenbereich Löcher aufwiesen, Tauben sich darin verfingen und qualvoll verendeten. Erst nach Protest aus der Bevölkerung reagierte der Magistrat und ließ Tiere befreien und Löcher stopfen. Weiterhin ist jedoch kein Taubenhaus in Sicht und der Magistrat fühlt sich für das Wohl der Tiere nicht zuständig. Der Ortsbeirat forderte zum Schutz der Tiere im April 2022 ein Stadttaubenschutzkonzept mit dem Ziel einer entsprechenden Strategie und Satzung (Anregung an den Magistrat OM 2021 aus 2022). Eine Antwort steht noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1002 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 936 Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4114 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST 1169 Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4594 Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4595 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 346 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 967 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2016, ST 1030 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1410 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2657 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.02.2018, OIB 186 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 736 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 810 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6016 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1574 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2021 Auskunftsersuchen vom 28.06.2022, V 442 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2716 Aktenzeichen: 32-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrskontrollen auf der Mainzer Landstraße?

01.08.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2022, OF 558/1 Betreff: Verkehrskontrollen auf der Mainzer Landstraße? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen gab es auf der Mainzer Landstraße 2021 und 2022 (bisher)? 2. An welchen Stellen werden regelmäßig Radarkontrollen durchgeführt und wie häufig? Wie ist die Quote der Verstöße hierbei? 3. Wie oft und wo wird der Enforcement Trailer eingesetzt? Wie sind hier die Quoten? 4. Wäre die Installation einer festen Blitzersäule denkbar, bspw. an den Kreuzungen Mainzer Landstraße und Krifteler Straße oder Schwalbacher Straße? Wenn nein, warum nicht? 5. Werden auch Lärmmessungen der Autos durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Begründung: Mehrere Anwohner haben sich über die Geschwindigkeit der Autos auf der Mainzer Landstraße, vor allem im Abschnitt zwischen der Schwalbacher und Rebstöcker Straße, beschwert. Autos fahren hier oft 70 oder mehr km/h. Auch fällt auf, dass zunehmend laute und "aufgemotzte" Autos dabei sind, die sehr viel Lärm entwickeln und so Anwohnerinnen und Anwohner stören. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Auskunftsersuchen V 472 2022 Die Vorlage OF 558/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Optimierung des Bebauungsplans Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg hier: Bebauung ehemaliges Polizeipräsidium

28.06.2022 · Aktualisiert: 04.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.06.2022, OA 206 entstanden aus Vorlage: OF 492/1 vom 07.06.2022 Betreff: Optimierung des Bebauungsplans Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg hier: Bebauung ehemaliges Polizeipräsidium Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.01.2023 Das Stadtplanungsamt hat dem Ortsbeirat 1 vor Kurzem die geplanten Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg vorgestellt. Dabei wurden zu einem großen Teil die Grundlagen, Berechnungen und Prognosen aus dem Jahr 2000 zugrunde gelegt, wie zum Beispiel die Prognose des erwarteten Pkw-Verkehrsaufkommens und der Leistungsfähigkeit der andienenden Straßen, der Regenereignisse oder der Umweltverträglichkeit. In den vergangenen 22 Jahren haben sich die Rahmenbedingungen jedoch drastisch verändert. Die Klimakatastrophe bedingt die Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden und umsetzbaren Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung, Verschattung, Kühlung, Erhaltung der Biodiversität und Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei Bau und Betrieb der Gebäude sowie der Mobilität. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Erstellung des Bebauungsplans Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen: 1. Vollständige Einhaltung der Vorgaben aus der Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung). 2. Weitestgehende Entsiegelung, Begrünung und Baumbepflanzung aller zur Verfügung stehenden Grünflächen sowie Begrünung geeigneter Wandflächen. 3. Festsetzung der Pflanzung von zwei beidseitigen Baumreihen in dem angrenzenden Abschnitt der Mainzer Landstraße. 4. Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Belange und des vor Kurzem erarbeiteten Wasserkonzeptes der Stadt Frankfurt. Hierzu schreibt der BUND in seiner Pressemitteilung vom 31. Mai 2022: "Das Wasserkonzept verlangt, dass in Neubaugebieten Leitungssysteme für Brauchwasser verlegt werden, um zum Beispiel Toiletten damit zu spülen. Zisternen wären hilfreich, um daraus auch das Gießwasser für städtische Grünflächen und Stadtbäume zu entnehmen, anstatt Hydranten zur Nutzung kostbaren Trinkwassers anzuzapfen. Die Tankwagen des Grünflächenamtes könnten aus solchen Zisternen gefüllt werden und das Stadtgrün auf kurzen Wegen mit Wasser versorgen." Diese Vorgaben sollen festgesetzt werden. Ein Prüfauftrag reicht nicht aus. 5. Weiternutzung der Brunnen, die zur bauzeitlichen Grundwasserhaltung beim Bau des U-Bahn-Tunnels im Europaviertel genutzt wurden, zur Deckung des Brauchwasserbedarfs. 6. Ermittlung der zu erwartenden Zahlen an Einwohnerinnen und Einwohnern, Schülerinnen und Schülern, Arbeitsplätzen und Hotelgästen sowie des daraus entstehenden Bedarfes an Trink- und Brauchwasser. 7. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden. 8. Frühzeitige Klärung und Konkretisierung hydrogeologischer Fragestellungen wie Analyse von Altlasten oder Grundwasserverunreinigungen, Prüfung der Versickerungsfähigkeit der Böden, des Grundwasserstandes unter dem Gelände oder Einbindung geplanter Gebäudeteile ins Grundwasser mit Barrierewirkung. 9. Wahl möglichst nachhaltiger Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck. 10. Weitgehendes Recycling oder Downcycling der beim Abbruch der bestehenden Gebäude gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück. 11. Beschränkung der notwendigen Stellplätze für alle Nutzungen auf das mögliche Minimum von 15 Prozent (Eingruppierung in Zone IV) gemäß § 3 der Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Mobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung zu den U-Bahn-Stationen "Messe" und "Güterplatz", der Straßenbahn und dem Hauptbahnhof ausweist. 12. Nutzung von Solarenergie auf extensiv begrünten Dachflächen und Fassadenbereichen zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. 13. Sicherstellung fußläufiger Verbindungen und Querungen auf dem Grundstück für die Öffentlichkeit. 14. Frühzeitige, umfassende Beteiligung und Information der Öffentlichkeit über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus, da die Auswirkungen der intensiven Bebauung des Grundstücks auf die Umgebung ausstrahlen. Über die Veröffentlichung im Amtsblatt und auf der Homepage des Stadtplanungsamtes hinaus sollen Flugblätter verteilt, Plakate ausgehängt, betroffene Bürgerinnen und Bürger und Institutionen im Stadtteil beteiligt und Informationsveranstaltungen im Ortsbezirk veranstaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 87 Bericht des Magistrats vom 02.10.2023, B 370 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 56 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 206 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu Ziffer 11.: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zum Rest der Vorlage: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Volt (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 206 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), BFF-BIG (= Ziffern 1. bis 10. sowie 12. bis 14. vereinfachtes Verfahren, Ziffer 11. Ablehnung) und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 206 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu Ziffern 1. bis 10. und 12. bis 14.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu Ziffer 11.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (OA 206 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 87) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2295, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022

OA (Anregung Ortsbeirat)

Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestalten

28.06.2022 · Aktualisiert: 14.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.06.2022, OA 207 entstanden aus Vorlage: OF 493/1 vom 07.06.2022 Betreff: Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestalten Das Immobilienbüro Rhein-Main der Fa. Lidl Dienstleistung GmbH ist an den Ortsbeirat 1 herangetreten, um in einem Ortstermin am 7. Juni 2022 die Neubeplanung des Grundstücks mit Wohnbebauung, Tiefgaragenstellplätzen und einem neuen Lidl-Supermarkt vorzustellen. Von den teilnehmenden Ortsbeiratsmitgliedern wurde das Vorhaben insgesamt als positiv bewertet, insbesondere die bessere städtebauliche Einfügung, die intensivere Nutzung des Grundstücks, die lediglich eingeschossige Tiefgarage zur Vermeidung einer baumschädlichen Wasserhaltung und die Errichtung von weiterem Wohnraum unter Einbeziehung der ABG Holding. Andere Aspekte wurden kritisch gesehen und kontrovers diskutiert wie z. B. die geplanten Grünflächen und die Intensität der Begrünung, die Lage, Überdachung und Anzahl der Stellplätze, die Lkw-Zufahrt oder die Wahl nachhaltiger Baustoffe. Des Weiteren wurden Anregungen zu Konstruktion und weiteren Nutzungen gemacht. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Genehmigung folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen: 1. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden. 2. Wahl möglichst nachhaltiger und verhältnismäßig leichter Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck bzw. Holz-Modulbau zur schnellen und somit kostengünstigeren Errichtung der Gebäude. 3. Weitgehendes Recycling der beim Abbruch des bestehenden Supermarktes gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück. 4. Reduzierung der notwendigen Stellplätze für Gewerbeflächen und Wohnflächen auf das mögliche Minimum, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Nahmobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung aufweist. 5. Anordnung von Abstellflächen für Lastenräder und E-Bikes für Besucherinnen und Besucher der Gewerbeflächen. 6. Errichtung von Rankbegrünungen oder begrünten Pergolen oberhalb der restlichen erdgeschossigen Flächen zur Begrünung, sommerlichen Verschattung und gestalterischen Optimierung. 7. Nutzung von Solarenergie auf den extensiv begrünten Dachflächen der Wohnbebauung zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. Alternativ könnten Solarmodule auch in Fassadenbereichen oder auf leichten Bedachungen vorgesehen werden. 8. Sicherstellung der fußläufigen Verbindung über das Grundstück zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 57 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2296, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße ebenfalls sicherer machen

28.06.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2430 entstanden aus Vorlage: OF 518/1 vom 27.06.2022 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße ebenfalls sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, vor der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße von der Hafenstraße Richtung Mainzer Landstraße kommend, im Bereich der Baustelle folgende Verbesserungen vorzunehmen: 1. Für zu Fuß Gehende von der Hafenstraße kommend ist bereits an der Kreuzung Hafenstraße/Ecke Niddastraße/Ecke Adam-Riese-Straße eine entsprechende Umleitung auszuschildern. Ebenso umgekehrt von der Mainzer Landstraße aus kommend. 2. Für Radfahrende ist ein Schutzstreifen am rechten Rand der Geradeausspur einzurichten. 3. Für Radfahrende ist mit entsprechenden Fahrrad-Piktogrammen eine separate Haltelinie vor der Ampel einzurichten, welche sich vor der Haltelinie für Kraftfahrzeuge befindet. Begründung: Aktuell laufen zu Fuß Gehende neben dem Bauzaun auf der Fahrbahn entlang, wo der Gehweg entfallen ist. Dies gefährdet sowohl zu Fuß Gehende wie Kraftfahrzeuge. Da ebenso der Radweg entfallen ist, sind Radfahrende irritiert und fahren vor bis zur Sichtlinie der Kreuzung vor. Da es jedoch kein separates Lichtsignal für Radfahrende gibt, fahren Radfahrende teils über die Kreuzung, während der Querverkehr - inklusive Straßenbahn - auf der Mainzer Landstraße Grün hat. Dies gefährdet ebenfalls Radfahrende und anderer Verkehrsteilnehmer. Der Ortsbeirat musste bereits mehrfach bei der Verkehrssicherheit von Baustelleneinrichtungen nachjustieren. Man fragt sich, warum die Stadt hier nicht sorgsamer vorgeht. Keine Umleitung für Fußgehende, kein Schutzstreifen für Radfahrende Der Radweg ist entfallen. Eine separate Haltelinie für Radfahrende existiert nicht mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2480 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Westen: Grüne Gleise für Straßenbahnen

28.06.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2373 entstanden aus Vorlage: OF 521/6 vom 02.06.2022 Betreff: Frankfurter Westen: Grüne Gleise für Straßenbahnen Der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um das Gleisbett der Straßenbahnen im Frankfurter Westen mit Sedum- oder Rasengleisen begrünen zu lassen. Grüne Gleise ermöglichen eine durchschnittliche Wasserrückhaltung der jährlichen Gesamtniederschlagsmenge, die auf ein grünes Gleis treffen, in Höhe von 50 Prozent bei Sedumgleisen und 70 Prozent bei Rasengleisen. Neben der Entsiegelung und der damit verbundenen Wasseraufnahme dient die Begrünung der Gleise gleichzeitig der Reduzierung der Lärmbelastung in den jeweiligen Wohngebieten, da es sich bei beiden Gleistypen um schallabsorbierende Oberflächen handelt. Zusätzlich binden die grünen Gleise vorhandenen Feinstaub, verhindern dessen Aufwirbelung und reduzieren damit die Feinstaubbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere auf der Mainzer Landstraße. Abschnitte, die nicht ausschließlich von Straßenbahnen befahren werden, sollen davon ausgenommen sein. Begründung: Die Sinnhaftigkeit der Begrünung der Straßenbahngleise liegt auf der Hand. Sie wirkt sich kühlend auf die Umgebung aus, die grünen Gleise wirken als Wasserspeicher, Feinstaub wird gebunden und Lärm reduziert. Ganz nebenbei sind Rasengleise auch ein schöner Anblick und werten den Frankfurter Westen auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2498 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gustav`s Lounge - Fahrradbügel für die Gustavsburgstraße

28.06.2022 · Aktualisiert: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2419 entstanden aus Vorlage: OF 498/1 vom 07.06.2022 Betreff: Gustav`s Lounge - Fahrradbügel für die Gustavsburgstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Gustavsburgstraße Fahrradbügel an folgenden Stellen aufstellen zu lassen: 1. Mainzer Landstraße/Ecke Gustavsburgstraße 6 bis 8 Fahrradbügel; 2. Gustavsburgplatz/Ecke Gustavsburgstraße 6 bis 8 Fahrradbügel. Das Quartiersmanagement soll in die Standortfrage einbezogen werden. Begründung: Der Ortsbeirat hat bereits im März 2022 die Initiative "Gustav`s Lounge" des Jugendmigrationsdienstes im Quartier/IB sowie des Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft/Caritas im Gallus unterstützt. Das Projekt startet bereits in diesem Sommer mit der Umsetzung. Ergänzt soll dies noch durch Urban Gardening werden. Die Zielgruppe besteht überwiegend aus Jugendlichen und Anwohnenden, die meist mit dem Fahrrad unterwegs sind. Sie sollen ihre Fahrräder sicher abstellen können. In wenigen Jahren wird sich die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer durch weitere Wohnungsbaumaßnahmen in der nahen Umgebung noch erhöhen. Lageplan Gustav`s Lounge Quelle: Geoportal Frankfurt, Planung Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2490 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung der Mainzer Landstraße

28.06.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2429 entstanden aus Vorlage: OF 517/1 vom 28.06.2022 Betreff: Sanierung der Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn des rechten Fahrstreifens der Mainzer Landstraße in Richtung Platz der Republik zwischen Hafenstraße und Düsseldorfer Straße zu sanieren und dabei insbesondere Unebenheiten und Beschädigungen zu beseitigen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten , im Rahmen der Sanierung eine adäquate Radinfrastruktur auf dem Teilstück zwischen Ludwigstraße und Düsseldorfer Straße zu schaffen, zum Beispiel indem der Rechtsabbiegestreifen in einen Radfahrstreifen umgewandelt wird. Begründung: Die Fahrbahn der Mainzer Landstraße weist in dem vorbezeichneten Bereich erhebliche Unebenheiten und Beschädigungen auf, die für Zweiradfahrer gefährlich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2491 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis. b) Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die schriftliche Stellungnahme des Magistrats noch auf dem üblichen Verwaltungsweg zugeleitet wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit in der Kölner Straße

28.06.2022 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2423 entstanden aus Vorlage: OF 503/1 vom 09.05.2022 Betreff: Verkehrssicherheit in der Kölner Straße Der Magistrat wird gebeten, die geltende Vorfahrtsregel im Bereich der Einmündung Warschauer Straße in die Kölner Straße stärker durchzusetzen, um dadurch die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Insbesondere sollen dabei Maßnahmen zur Verhinderung des Parkens auf der Kölner Straße im Einmündungsbereich geprüft werden. Begründung: Die Kölner Straße ist beginnend von der Frankenallee als Einbahnstraße in westlicher Fahrtrichtung ausgestaltet. Von der nördlichen Seite her (von der Europa-Allee) trifft die Warschauer Straße auf die Kölner Straße. Beide Straßen sind Teil einer ausgewiesenen Tempo-30-Zone. Es gilt die Rechts-vor-links-Regel. Diese wird allerdings häufig nicht beachtet, weil die bauliche Situation dem Verkehr auf der Kölner Straße suggeriert, sich auf einer Vorfahrtstraße zu befinden. Eine Beschilderung existiert nicht, und der Blick in die Einmündung wird regelmäßig durch parkende Fahrzeuge versperrt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2550 Antrag vom 17.06.2024, OF 1325/1 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5750 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fuß- und Radweg entlang der Straße Am Römerhof II

28.06.2022 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2424 entstanden aus Vorlage: OF 504/1 vom 13.06.2022 Betreff: Fuß- und Radweg entlang der Straße Am Römerhof II Der Magistrat wird gebeten, den Belag des als "gemeinsamer Fuß- und Radweg" (Verkehrszeichen 240) gekennzeichneten Weges entlang der Straße Am Römerhof zwischen Schmidtstraße und der Straße der Nationen zu erneuern. Der erneuerte Weg soll zudem nur noch als Gehweg (Verkehrszeichen 239) gekennzeichnet werden. Um den Belangen des Radverkehrs Rechnung zu tragen, soll zwischen Europa-Allee und Straße der Nationen der rechte Fahrstreifen in einen Fahrradweg umgewandelt werden. Begründung: Entlang der stark befahrenen Straße gibt es aus Richtung Gallus kommend in Richtung Rebstock/Kuhwaldsiedlung nur einen sehr schmalen Weg, den sich zurzeit Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer teilen müssen. Der Abschnitt ist zudem Teil des Schulwegeplans, von einem sicheren Schulweg kann hier allerdings nicht die Rede sein. Es bedarf entsprechend einer Umverteilung der Verkehrsflächen, um für Rad- und Fußverkehr ausreichend Platz zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2813 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2126 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterflur-Glascontainer für die Pariser Straße

28.06.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2426 entstanden aus Vorlage: OF 506/1 vom 07.06.2022 Betreff: Unterflur-Glascontainer für die Pariser Straße Der Magistrat wird gebeten , die vorhandenen Altglascontainer in der Pariser Straße, jeweils in der westlichen und (insbesondere) östlichen Kurve, durch Unterflurcontainer mit größerem Volumen zu ersetzen. Begründung: Entweder reichen die vorhandenen Container nicht aus oder der Leerungsrhythmus ist nicht optimal eingestellt. Zudem hat die zuständige Firma immer wieder Probleme bei der fristgerechten Entleerung. Da die Glascontainer auf einem stark frequentierten Bürgersteig stehen, auf dem auch viele Kinder unterwegs sind, stellen die Glasflaschen eine große Gefahrenquelle dar. In der Frankenallee wurden bereits Unterflurcontainer aufgestellt. Unterflurcontainer verfügen über ein größeres Volumen, erzeugen weniger Lärm und fügen sich optisch gut in die Umgebung ein. Aktuelle Situation (Fotos privat) Unterflurcontainer Frankenallee Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2394 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kürzere Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger - Verkehrsführung an der Baustelle Spardabank-Tower soll Belange aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer berücksichtigen

28.06.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2428 entstanden aus Vorlage: OF 510/1 vom 07.06.2022 Betreff: Kürzere Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger - Verkehrsführung an der Baustelle Spardabank-Tower soll Belange aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer berücksichtigen Der Magistrat wird gebeten, die Belange von Fußgängerinnen und Fußgänger bei der Einrichtung von Baustellen zu beachten. Bei der Baustelle für den Spardabank-Tower an der Europa-Allee soll der rechte Fahrstreifen für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger freigegeben werden. Zudem sollen die vorderen Frankfurter Hütchen demontiert und der nun kombinierte Fuß-/Radweg ohne Stolperfallen eingerichtet werden. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Baustellenzufahrt auch über die Straße der Nationen und das Messegelände eingerichtet werden kann, sodass Fuß- und Radweg an der Europa-Allee uneingeschränkt genutzt werden können. Begründung: Die Anlieferung der Baustelle für den Spardabank-Tower erfolgt zurzeit über die Europa-Allee, die Fahrzeuge fahren unterhalb der Emser Brücke auf das Gelände. Zu diesem Zweck wurde der Fußweg gesperrt und der Radweg auf die rechte Fahrspur stadtauswärts verlegt. Fußgängerinnen und Fußgänger müssen nun vor der Brücke die Europa-Allee queren und können auf Höhe Parigot/Deutsche Bahn die Europa-Allee erneut queren. Für Menschen, die nicht so gut zu Fuß sind, erhöht sich die Gehzeit stark, da bis zu fünf Ampelphasen statt der bisherigen einen Ampelphase für die beiden zusätzlichen Querungen benötigt werden können. Die bisherige Trennung des Radstreifens durch Frankfurter Hütchen kann vor allem bei Dunkelheit zu einer Gefährdung führen, da sie schlecht zu sehen sind. Auch die Warnbaken und Absperrgitter stehen teilweise auf dem Weg und verengen diesen unnötig. Quelle: eigene Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2479 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

OF (Antrag Ortsbeirat)

Mehr Sichtbarkeit für den Schaukasten Gleisfeldpark

06.06.2022 · Aktualisiert: 18.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2022, OF 509/1 Betreff: Mehr Sichtbarkeit für den Schaukasten Gleisfeldpark Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Schaukasten Gleisfeldpark auf den Tel-Aviv-Platz umzusetzen. Begründung: Der Schaukasten des Ortsbezirks 1, welcher derzeit am Gleisfeldpark steht, konnte anfangs nicht auf dem zentralen Tel-Aviv-Platz des Europaviertels West aufgestellt werden, da die Baumaßnahmen noch nicht abgeschlossen waren. Mit Fertigstellung des Tel-Aviv-Platzes ändert sich die Situation endlich, sodass der Schaukasten an seinem endgültigen und zentralen Bestimmungsort aufgestellt werden kann (ca. 60 m weiter südöstlich). Der Tel-Aviv-Platz verfügt aufgrund der zentralen Lage sowie aufgrund der Nahversorgungsmöglichkeiten über eine deutlich höhere Frequentierung von Anwohnenden des Ortsbezirks 1, als die Randlage zum Gleisfeldpark vor der Kuhwaldsiedlung (Ortsbezirk 2). Erschwerend kommt hinzu, dass der Gehweg von Westen kommend aufgrund der Baustelle (Flurstück 18) für die nächsten Jahre nicht mehr passierbar ist, weshalb die ohnehin schon geringe Sichtbarkeit des Schaukastens weiter abnimmt. Ein geeigneter Aufstellort wäre z.B. vor der östlichen Fassadenseite von Flurstück 22 (Europa-Allee 120), mit dem Rücken zur Fassade und Glasseite Richtung Osten. Mit der Rückseite zur Fassade würde man ebenso die ständigen Graffiti sowie nicht genehmigte Werbung verhindern. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 509/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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