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Meine Nachbarschaft: Hans-Eick-Weg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Bockenheim attraktiver machen! Straßenkreuzung Konrad-Broßwitz-Straße/Florastraße neu gestalten - Teil 2

10.10.2022 · Aktualisiert: 15.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2943 entstanden aus Vorlage: OF 484/2 vom 19.09.2022 Betreff: Bockenheim attraktiver machen! Straßenkreuzung Konrad-Broßwitz-Straße/Florastraße neu gestalten - Teil 2 Vorgang: V 325/22 OBR 2; ST 1309/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie hoch die Kosten für die in der Stellungnahme vom 03.06.2022, ST 1309, genannten Umbaumaßnahmen (Gehwegnasen auf der derzeitigen Sperrfläche und Prüfung einer Baumpflanzung und Umsetzung weiterer Begrünung) an der betreffenden Kreuzung in etwa wären; 2. diese Kosten im Etat 2023 einzuplanen. Begründung: Siehe Auskunftsersuchen vom 14.02.2022, V 325. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2022, V 325 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1309 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 332 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Situation am Urban Gardening Projekt „Rote Beete“ stärken

10.10.2022 · Aktualisiert: 18.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2942 entstanden aus Vorlage: OF 482/2 vom 19.09.2022 Betreff: Situation am Urban Gardening Projekt "Rote Beete" stärken Vorgang: EA 131/22 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Müllgarage auf dem Platz zwischen Appelsgasse und Grempstraße beim Urban Gardening Projekt "Rote Beete" anzubringen (siehe Foto 2); 2. die Intervalle, die Müllgarage bzw. den Mülleimer dort zu leeren sowie den Platz zu reinigen, zu erhöhen. Begründung: Es gab Beschwerden aus der Nachbarschaft und von Initiatoren des Urban Gardening Projekts "Rote Beete". Auf Einladung des Stadtteilbüros fand am 19. September 2022 ein Treffen im Stadteilbüro zur aktuellen Situation auf dem Platz zwischen Appelsgasse und Grempstraße beim Urban Gardening Projekt "Rote Beete" mit anschließendem Ortstermin statt. Daran teilgenommen haben u. a. Anwohnerinnen und Anwohner, Initiatorinnen und Initiatoren des Urban Gardening Projekts "Rote Beete", Vertreterinnen und Vertreter des Stadtteilbüros und des Sozialrathaus Bockenheim, das IFZ Lichtblick als zuständige Sozialeinrichtung für aufsuchende Jugendarbeit in Bockenheim und Mitglieder des Ortsbeirats mit Vertreterinnen und Vertretern der CDU, FDP, LINKEN. und GRÜNEN. Den Platz sowie die Sitzgelegenheiten in der dortigen "Ruine" nutzen u. a. unterschiedliche Jugendgruppen, die sich dort nach Angaben der Anwohnerinnen und Anwohner häufig bis spät in die Nacht treffen. Die Ruine wird auch von Wohnsitzlosen genutzt, was nach Auskunft der Teilnehmenden kein Problem darstelle, sondern als hilfreich angesehen werde, da durch sie regelmäßig das Areal gereinigt werde. Aufgrund der im letzten Jahr - auch durch Corona - angestiegenen Zahl von Besucherinnen und Besuchern an dem Platz komme es zu deutlich mehr Müll u. a. durch Pizzaschachteln, Getränke, Dönerschachteln, Scherben und Zigaretten. Dabei gäbe es immer wieder Spannungen zwischen Besucherinnen und Besuchern mit teilweise kleinen Kindern sowie den Unterstützerinnen und Unterstützern des Urban Gardening Projekts "Rote Beete", den Wohnsitzlosen und Jugendlichen. Anlass hierfür seien u. a. Konflikte aufgrund des herumliegenden Mülls, für den die derzeit vorhandenen Mülleimer zu klein seien. Die Anwohnerinnen und Anwohner waren sich einig, dass Jugendliche und Wohnsitzlose auf dem Platz willkommen seien, aber die Situation einer weiteren Klärung mit Unterstützung des IFZ Lichtblick bedarf mit dem Ziel, eine zufriedenstellende dauerhafte Lösung für Anwohner, Wohnsitzlose und Jugendliche zu entwickeln. Dabei waren alle Anwesenden der Auffassung, dass eine Müllgarage mit größerer Kapazität als die vorhandenen kleinen Mülleimer hierzu ein erster wichtiger Schritt sei, um mehr Ordnung und Ruhe reinzubringen und die Gesamtsituation zu entspannen, indem das Konfliktpotenzial hinsichtlich des Mülls reduziert werde. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Ziel und bittet den Magistrat, den vorhandenen Mülleimer (siehe Foto 1) durch eine größere Müllgarage zu ersetzen und den vorhandenen Mülleimer aus Foto 1 dichter bei den sich dort aufhaltenden Personen, z. B. in der Ruine, anzubringen (siehe Foto 2), entsprechend dem Wunsch von Betroffenen an o. g. Ortstermin. Die Kapazitäten der vorhandenen Mülleimer sind aufgrund der gestiegenen Zahl von Nutzern des Platzes nicht groß genug (Ziffer 1.). Außerdem wird gebeten, die Intervalle, die Müllgarage/-eimer zu leeren, deutlich zu erhöhen, indem sie z. B. gemeinsam mit den Mülleimern in der Leipziger Straße geleert werden. Ebenso sollte der Platz öfter gereinigt werden (Ziffer 2.). Quelle: Google Maps Foto 1 als möglicher Standort für eine Müllgarage (statt dem Mülleimer) Foto 2 als neuer Standort für den vorhandenen Mülleimer von Foto 1 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 113 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein Kleinstbiotop für den Kurfürstenplatz

10.10.2022 · Aktualisiert: 25.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2944 entstanden aus Vorlage: OF 485/2 vom 19.09.2022 Betreff: Ein Kleinstbiotop für den Kurfürstenplatz Vorgang: V 102/21 OBR 2; ST 724/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wann die Container der ehemals dort ausgelagerten Kita abschließend geräumt und abgebaut werden und dieses Viertel des Platzes wieder "frei" wird; 2. ob es bereits konkrete Planungen für die Sanierung/Umgestaltung des Platzes einschließlich weiterer Baumpflanzungen gibt, hier soll insbesondere auf das frei werdende Viertel sowie die bald nicht mehr als widerrechtliche Parkplätze genutzten Randflächen entlang der Großen Seestraße eingegangen werden; 3. ob sich die frei werdende Fläche für die Einrichtung eines Kleinstbiotops eignen würde und welche Kosten für die Einrichtung wahrscheinlich in etwa zu erwarten wären. Begründung: Das betreffende Viertel des Platzes wird nun nach Jahren der Zwischennutzung endlich wieder frei. Der Boden unter den derzeitig dort noch stehenden Container dürfte in einem entsprechend schlechten Zustand sein und ohnehin einer - wie auch immer gearteten - Generalsanierung bedürfen. Hier bietet sich eine Neuerung in Form der Einrichtung eines Kleinstbiotops an. Dies hätte zwar zur Folge, dass das betreffende Viertel auch weiterhin nicht für die Nutzung durch die Anwohnerinnen und Anwohner als Liegefläche o. Ä. nutzbar wäre, das ist allerdings bereits seit den Jahren der Auslagerung der Fall und der übrige Teil des Platzes bzw. der Rasenflächen zeigt keine Anzeichen einer Übernutzung auf, sodass dies als vertretbar erscheint. Demgegenüber würde die Einrichtung eines Kleinstbiotops einen sehr wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Stärkung der Biodiversität und der Klimaanpassung (Regenwasserversickerung, Kaltluftentstehung durch Verdunstung) leisten. Der Magistrat hat in der Stellungnahme vom 21.03.2022, ST 724, die Möglichkeit einer denkmalgerechten Erneuerung für 2023 signalisiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 102 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 724 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 310 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Zugang für den Autoverkehr von der Adalbertstraße auf die Leipziger Straße sperren - Einrichtung einer Sackgasse Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße

15.09.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

Antrag vom 15.09.2022, OF 479/2 Betreff: Zugang für den Autoverkehr von der Adalbertstraße auf die Leipziger Straße sperren - Einrichtung einer Sackgasse Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine dauerhafte Sperrung des Zugangs für den Autoverkehr von der Adalbertstraße auf die Leipziger Straße umsetzbar ist und die Einrichtung einer Sackgasse (Verkehrszeichen 357 "Sackgasse" mit Zusatzzeichen Nr. 2024 "keine Wendemöglichkeit") für den entsprechenden Straßenabschnitt der Leipziger Straße ab der Kreuzung Landgrafenstraße/ Wildunger Straße veranlasst werden kann, die dann in diesem Bereich grundsätzlich in beide Fahrrichtungen befahrbar wäre, um die Frequenz des Autoverkehrs auf der Leipziger Straße zu Gunsten insbesondere des Fußgänger- und Fahrradverkehrs zu senken. Begründung: Die Leipziger Straße ist eine insbesondere von Fußgängern hochfrequentierte Einkaufsstraße, denen in verschiedenen Abschnitten allerdings nur vergleichsweise schmale Fußgängerwege zur Verfügung stehen. Durch starken Auto- und Fahrradverkehr sind auch Querungsmöglichkeiten der Leipziger Straße für Fußgänger oft schwierig. Während einer Baumaßnahme um den Jahreswechsel 2021/2022 auf Höhe der Ladengalerie war die Leipziger Straße wie beantragt geregelt. In der Folge nahm die Frequenz des Autoverkehrs auf der Leipziger Straße auch im weiteren Verlauf spürbar ab und führte im Übrigen im -nunmehr als Sackgasse geregelten Bereich- keinesfalls zu einem "Verkehrschaos". Die zu prüfende Maßnahme wäre schnell und kostengünstig umsetzbar und würde insbesondere den Anlieger- und Lieferverkehr auf der Leipzigerstraße weiter ermöglichen. In der Folge der Umsetzung der beantragten Maßnahme, die z.B. ein Jahr zur Probe umgesetzt werden kann, könnten weitere Überlegungen, wie die Einrichtung von Lieferzonen und weiteren Umgestaltungen folgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 479/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 479/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen SPD, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Bauruine Leipziger Straße 32 HH - Sachstand

12.09.2022 · Aktualisiert: 27.09.2022

Antrag vom 12.09.2022, OF 466/2 Betreff: Bauruine Leipziger Straße 32 HH - Sachstand Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: - Welchen Sachstand gibt hinsichtlich der Bauruine Leipziger Straße 32 Hinterhaus? - Gibt es aktuell noch eine bauliche Planung (Markthalle/ Wohnungen), wie sie Mitte der 90er Jahre angeblich vom Eigentümer verfolgt wurde? - Wenn nein, welche Ziele verfolgt der Eigentümer aktuell? Bauantrag? - Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, den Eigentümer zur Vollendung des Baus oder zum Abbruch der Ruine zu bewegen? - Wäre ein Instandsetzungsgebot in diesem Fall ein adäquates Instrument? Begründung: Die Bauruine in der Leipziger Straße 32 HH ist in Bockenheim seit fast 20 Jahren ein Ärgernis. Sie blockiert eine attraktive Nutzung (z.B. durch die Gastronomie im Vorderhaus) sowie die Möglichkeiten, den Hinterhof klimawandelgerecht zu gestalten und zu begrünen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.06.2022, OF 417/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 492 2022 1. Die Vorlage OF 417/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 466/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Parkplätze schaffen - Grempstraße und Metzstraße

12.09.2022 · Aktualisiert: 07.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2740 entstanden aus Vorlage: OF 431/2 vom 25.05.2022 Betreff: Mehr Parkplätze schaffen - Grempstraße und Metzstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße mittels Fahrradbügeln zusätzliche Parkplätze für Fahrräder zu schaffen. Hierfür kann im Bedarfsfalle ein Pkw -Stellplatz umgewidmet werden; 2. den Baum vor der Grempstraße 23 durch einen Baumring zu schützen; 3. in der Metzstraße mittels Fahrradbügeln mindestens zehn Parkplätze für Fahrräder zu schaffen. Hierfür können im Bedarfsfalle bis zu zwei Pkw-Stellplätze umgewidmet werden. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnenden. An der Kreuzung Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße in Bockenheim befinden sich zwei Cafés, deren Kundschaft bisher zu wenige Parkmöglichkeiten vorfinden. Es gibt an dieser Kreuzung nur zwei, im Regelfall stets voll belegte, Fahrradständer. Es gibt hier auch einen Baum, der dringend eines Schutzringes bedarf (siehe Foto). Auch in der Metzstraße mangelt es an Parkraum für Fahrräder. Hier gibt es derzeit nicht eine einzige Abstellmöglichkeit außer den Laternen. So können Anwohnende teilweise ihre Fahrräder überhaupt nicht diebstahlsicher parken. Hier ist auch im Hinblick auf verstärkte Fahrraddiebstähle durch schlichtes Wegtragen dringend Abhilfe zu schaffen. (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 44 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerfreundlichkeit für die Leipziger Straße durch mehr Zebrastreifen

12.09.2022 · Aktualisiert: 09.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2733 entstanden aus Vorlage: OF 415/2 vom 19.06.2022 Betreff: Fußgängerfreundlichkeit für die Leipziger Straße durch mehr Zebrastreifen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Zebrastreifen, die aufgrund einer Bautätigkeit auf der Leipziger Straße von 2020 bis 2021 eingerichtet waren, dauerhaft an den jeweiligen oder anderen geeigneten Stellen in dem Bereich der Leipziger Straße zwischen dem Gebäude des ehemaligen Kaufhofes und der Ecke zur Landgrafenstraße eingerichtet werden können. Namentlich geht es um einzurichtende Zebrastreifen über die Leipziger Straße 1. auf Höhe des Hauses mit der Nr. 30 (Reformhaus) und Nr. 25 (Handyladen der Telekom) auf der Leipziger Straße, in unmittelbarer Nähe der Ecke zur Landgrafenstraße und Wildunger Straße, sowie 2. auf Höhe des Hauses mit der Nr. 48 (Frankfurter Volksbank) und Nr. 41 (DM-Drogerie) auf der Leipziger Straße, in unmittelbarer Nähe der Ecke zur Straße Am Weingarten . Begründung: Die zwischenzeitlich eingerichteten Zebrastreifen kamen an den genannten Stellen gut bei den Bürgerinnen und Bürgern an. Zumal durch den hohen Rad- und Autoverkehr auch in diesem Bereich der Leipziger Straße der Bedarf für Fußgängerinnen und Fußgänger an sicheren Querungsmöglichkeiten hoch ist. An ähnlichen Stellen der Leipziger Straße gibt es zurecht Zebrastreifen, sodass an dieser vergleichsweise engen und hochfrequentieren Passage der Leipziger Straße entsprechender Handlungsbedarf besteht. Bei dem letztgenannten Standort ist gewiss die gegenwärtige Bautätigkeit am Gebäude der Frankfurter Volksbank beachtlich und vor Umsetzung abzuwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 41 Antrag vom 26.05.2023, OF 677/2 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4501 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bitte mehr Mülleimer für die Leipziger Straße

12.09.2022 · Aktualisiert: 01.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2734 entstanden aus Vorlage: OF 416/2 vom 19.06.2022 Betreff: Bitte mehr Mülleimer für die Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Leipziger Straße zwischen Höhe der Ecke zur Straße Am Weingarten und der Höhe der Ecke zur Landgrafenstraße und Wildunger Straße mindestens zwei weitere Mülleimer an geeigneter Stelle zu installieren. Begründung: Durch den hohen Publikumsverkehr besteht auf der Leipziger Straße der Bedarf einer sehr hohen Dichte an Mülleimern. An der beschriebenen Stelle Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße wurde ein Mülleimer entfernt, der dort benötigt wird. Auf der beschriebenen Strecke zwischen Am Weingarten und Landgrafenstraße sind aus Sicht des Ortsbeirats zu wenig Mülleimer gesetzt, was jeweils auch Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils anmerkten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2681 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Bürgersteig in der Mühlgasse ist kein Parkplatz

12.09.2022 · Aktualisiert: 07.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2741 entstanden aus Vorlage: OF 432/2 vom 09.06.2022 Betreff: Der Bürgersteig in der Mühlgasse ist kein Parkplatz Der Magistrat wird gebeten, geeignete (bauliche) Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken von Pkw auf dem Bürgersteig in der Mühlgasse (siehe Aufnahmen) zu unterbinden, sodass der Gehweg in seiner vollen Breite (für Fußgängerinnen und Fußgänger, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen etc.) zur Verfügung steht und auch die Überwege nicht von parkenden Pkw (siehe Foto 1) versperrt werden. Begründung: Es gab Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern. Die weiße Linie auf den Aufnahmen zeigt die Fluchtlinie der Gehwegbegrenzung. Es ist zu erkennen, dass fast alle Pkw zum Teil auf dem Gehweg parken. Foto 1: privat Foto 2: privat Foto 3: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 45 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umbau des Woolworth-Gebäudes und des Parkplatzes

12.09.2022 · Aktualisiert: 15.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2745 entstanden aus Vorlage: OF 438/2 vom 02.06.2022 Betreff: Umbau des Woolworth-Gebäudes und des Parkplatzes Vorgang: V 37/21 OBR 2; ST 1461/21; B 158/22 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1.1 welche neuen Erkenntnisse dem Magistrat bezüglich des zum Woolworth-Areal gehörenden Parkplatzes (Juliusstraße 17) seit der Stellungnahme vom 23.08.2021, ST 1461, und über den Bericht vom 19.04.2022, B 158, hinaus vorliegen; 1.2 ob sich das Gebäude und Grundstück Leipziger Straße 88 (Woolworth-Gebäude) und der Parkplatz Juliusstraße 17 in gleicher Eigentümerinnen- und Eigentümerschaft befinden; 1.3 ob das Gebäude Leipziger Straße 88 derzeit oberhalb der Geschäftsflächen bewohnt ist; 1.4 inwiefern aus dem Bauantrag für die Leipziger Straße 88 hervorgeht, ob und wie der Umbau klimaangepasst erfolgt (Fassaden- und Dachbegrünung, F otovoltaik/Solarthermie auf dem Dach, Nutzung von Geothermie, nachhaltige Bau- und Dämmmaterialien, Baustoffrecycling etc.); 1.5 in welchem Umfang die Umsetzung von Elementen aus Punkt 1.4 auf die Bauberatung durch den Magistrat zurückgehen; 1.6 ob durch die Neuerrichtung von insgesamt 121 Pkw-Stellplätzen (laut Bericht B 158), Flächen auf dem Parkplatz Juliusstraße 17 frei und entsiegelt werden und ob in den umliegenden Straßen bisherige Parkplätze obsolet und damit anderen Nutzungen (Parklets, Außengastronomie, Baumpflanzungen etc.) zugeführt werden können und 1.7 wie bei der Neuerrichtung von acht Wohneinheiten die Erhaltungssatzung E47 berücksichtigt wird. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, sich gegenüber der Bauherrin dafür zu verwenden, 2.1 zeitnah gemeinsam mit der Bauherrin das Bauvorhaben in der Bürgerinnen- und Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 detailliert vorzustellen; 2.2 einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat 2, dem Magistrat und der Bauherrin noch in diesem Kalenderjahr zu realisieren. Begründung: Es besteht Informationsbedarf. Aufgrund der zentralen Lage in Bockenheim und der Größe des Areals ergibt sich ein Interesse an öffentlicher Vorstellung des Bauvorhabens sowie die Sinnhaftigkeit eines Ortstermins, um dieses auch seitens des Ortsbeirates konstruktiv begleiten zu können. Eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats bleibt dessen ungeachtet für künftige Bezugnahmen notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.06.2021, V 37 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1461 Bericht des Magistrats vom 19.04.2022, B 158 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 418 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zukunft der Sophienschule als Franckeschule und IGS JohannaTeschSchule bis 2029 in Bockenheim?

12.09.2022 · Aktualisiert: 07.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2746 entstanden aus Vorlage: OF 439/2 vom 12.07.2022 Betreff: Zukunft der Sophienschule als Franckeschule und IGS Johanna-Tesch-Schule bis 2029 in Bockenheim? Vorgang: OM 6761/20 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob die Räumlichkeiten für die Johanna-Tesch-Schule in Frankfurt Bockenheim bis zum geplanten Umzug zum Schuljahr 2029/2030 (vgl. Schulentwicklungsplan) ausreichend sein werden und ob beabsichtigt ist, den Ausweichstandort am Knöterichweg bis zu diesem Zeitpunkt aufrecht zu erhalten, 2. zu informieren, wann mit der Planung des Standorts des nach dem neuen Schulentwicklungsplans vorgesehenen neuen IGS für die Bildungsregion Mitte begonnen wird und sodann gegebenenfalls den zuständigen Ortsbeirat 2, falls ein Standort im Ortsbezirk 2 als Teil der Bildungsregion Mitte einzubeziehen und 3. den Ortsbeirat 2 und die zuständige Kinderbeauftragte in die Planung der Grundschulbezirke einzubeziehen, die sich daraus ergeben, dass in der ehemaligen Sophienschule nun doch keine eigenständige Grundschule eingerichtet wird. Begründung: Zu 1.: Der Ortsbeirat begrüßt es sehr, dass die Stadt Frankfurt durch Neugründungen auf den gestiegenen Bedarf an Schulplätzen reagiert. Auch befürwortet der Ortsbeirat, einmal geschaffene Ausweichstandorte, wie am Knöterichweg, weiter zu nutzen, bis die dauerhaften Standorte errichtet worden sind, um unnötige Mehrkosten durch Auf- und Abbauten von Ausweichstandorten zu vermeiden. Da jedoch bereits jetzt die ehemalige Sophienschule nicht mehr ausreichend Räumlichkeiten für die IGS bietet, bittet der Ortsbeirat um Informationen hinsichtlich etwaiger möglicher zusätzlicher Erweiterungen des vorläufigen Schulstandorts der Johanna-Tesch-Schule. Zu 2.: Schließlich begrüßt der Ortsbeirat das Vorhaben, dem gestiegenen Bedarf durch Neugründung einer IGS in der Bildungsregion Mitte gerecht werden zu wollen. Maßnahmen im Bereich der Schulgründungen der letzten Jahre zeigen jedoch, dass es sich mitunter als nicht ganz einfach herausstellt, geeignete Schulstandorte zu finden, weshalb der Ortsbeirat eine frühzeitige Information auch der Bürger vor Ort wünscht, insbesondere sofern abermals eine Interimslösung, wie bei Gründung der Johanna-Tesch-Schule geschehen, erwogen werden sollte. Zu 3.: Leider ist die Anregung vom Magistrat vom 26.10.2020, OM 6761, unbeantwortet geblieben. Der Ortsbeirat begrüßt die dem Schulentwicklungsplan zu entnehmende Antwort, dass die Sophienschule keine separate Grundschule sondern ein Ergänzungsstandort der bestehenden Franckeschule werden soll. Der Ortsbeirat würde eine enge Abstimmung bezüglich der Grundschulbezirke unter Einbeziehung der Kinderbeauftragten und Horteinrichtungen, eventuell verbunden mit einem Ortstermin an der neuen Grundschule an der Kaufunger Straße, begrüßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6761 Antrag vom 10.10.2022, OF 498/2 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2948 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 664 Antrag vom 24.05.2023, OF 681/2 Anregung an den Magistrat vom 12.06.2023, OM 4073 Antrag vom 17.12.2023, OF 813/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5132 Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5432 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreie öffentliche Toiletten JETZT!

12.09.2022 · Aktualisiert: 13.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2751 entstanden aus Vorlage: OF 446/2 vom 21.08.2022 Betreff: Barrierefreie öffentliche Toiletten JETZT! Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und bei positiver Prüfung umzusetzen: 1. eine barrierefreie öffentliche Toilettenanlage an einem geeigneten Standort in der Leipziger Straße bereitzustellen, falls eine bauliche Maßnahme kurzfristig nicht umsetzbar ist, sollte übergangsweise auf eine provisorische Mietlösung zurückgegriffen werden (Beispiele siehe unten); 2. die Toilettenanlagen in der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" wieder vollumfänglich in Betrieb zu setzen und einen barrierefreien Zugang sowie ein lückenlos barrierefreies Leitsystem zu den Toilettenanlagen einzurichten. Begründung: Mobilitätseingeschränkte Menschen, die einen Rollstuhl oder einen Rollator nutzen müssen, sind darauf angewiesen, dass ausreichend barrierefreie öffentliche Toiletten zur Verfügung stehen. Während Personen ohne Einschränkungen in Notsituationen auf private Toiletten in Restaurants oder Cafés ausweichen können, besteht diese Möglichkeit für Menschen mit Behinderungen überwiegend nicht. Nach Schilderungen von Betroffenen führt der Mangel an barrierefreien Toiletten dazu, dass ein längerer Aufenthalt in der Leipziger Straße unmöglich ist. Das gilt vor allem für die zunehmend heißen Sommertage. Eine erhöhte Flüssigkeitszufuhr führt zu einem verstärkten Harndrang. Wenn Betroffene den öffentlichen Raum nutzen wollen, verzichten sie deshalb häufig darauf (ausreichend) zu trinken. Damit stellt der Mangel an barrierefreien öffentlichen Toiletten auch ein Gesundheitsrisiko dar. Foto: privat Quelle: www.erento.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 623 Antrag vom 16.04.2023, OF 663/2 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4497 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhaltungssatzung statt Mietsteigerungspotenzial

04.07.2022 · Aktualisiert: 10.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2440 entstanden aus Vorlage: OF 403/2 vom 20.06.2022 Betreff: Erhaltungssatzung statt Mietsteigerungspotenzial Der Magistrat wird gebeten, 1. darauf zu achten, dass nach dem Verkauf des Mietshauses Appelsgasse 6 die Erhaltungssatzung E 47 streng eingehalten wird und kein "erhebliches Mietsteigerungspotenzial nach Sanierung" ausgenutzt wird, um derzeitige Mieterinnen und Mieter zu verdrängen; 2. hierzu gegenüber den bisherigen Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Maklern die Durchsetzung der Erhaltungssatzung E 47 klarzustellen; 3. bei erfolgtem Verkauf der Immobilie eine Abwendungserklärung seitens der Käuferin zu erwirken, die eine erhebliche Mietsteigerung bzw. die Verdrängung der derzeitigen Mieterinnen und Mieter ausschließt; 4. sollte eine solche Abwendungserklärung nicht erfolgen, vom städtischen Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Begründung: Besagte Immobilie wird von der Firma Colliers in der aktuellen Ausgabe "PRIVATES EIGENTUM" von Haus und Grund beworben (Seite 5). Die Immobilie wird trotz "sanierungsbedürftigem Zustand" für 1,4 Millionen Euro angeboten. Der Hinweis auf "erhebliches Mietsteigerungspotenzal nach Sanierung" lässt vermuten, dass hier nach dem Kauf eine erheblich mietsteigernde Sanierung erfolgen könnte, mit den im Stadtgebiet inzwischen bekannten Folgen für die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Quartier. Genau diese zu schützen, ist Ziel der Erhaltungssatzung und mithin Aufgabe der Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 653 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-21

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bockenheim attraktiver gestalten! Öffentlicher Raum Leipziger Straße/Ladengalerie/Delkeskampsches Haus

04.07.2022 · Aktualisiert: 24.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2447 entstanden aus Vorlage: OF 414/2 vom 16.06.2022 Betreff: Bockenheim attraktiver gestalten! Öffentlicher Raum Leipziger Straße/Ladengalerie/Delkeskampsches Haus Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, 1. dass die Ummauerung des Baumes am westlichen Eingang zur Ladengalerie (Tedi-Nutzung) erneuert wird bzw. so gestaltet wird, dass der Baum ausreichend Wurzelraum hat (siehe Fotos); 2. dass die Fassaden des Delkeskampschen Hauses von Verschmutzungen gereinigt werden; 3. dass der öffentliche Raum um das Delkeskampsche Haus (insbesondere im Bereich der Sitzbänke) häufiger und besser gereinigt wird sowie dort Müllgaragen aufgestellt werden; 4. dass der immer wieder vagabundierende Fahrradständer (ursprünglich am östlichen Eingang der Ladengalerie befestigt, jetzt direkt an der Leipziger Straße den Weg versperrend) direkt am Delkeskampschen Haus so befestigt wird, dass er nicht mehr verschoben werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2424 Antrag vom 02.01.2023, OF 569/2 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3433 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhaltungssatzung und Kleingewerbe/Gastronomie

04.07.2022 · Aktualisiert: 29.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2441 entstanden aus Vorlage: OF 404/2 vom 16.06.2022 Betreff: Erhaltungssatzung und Kleingewerbe/Gastronomie Vorgang: V 390/22 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten : 1. Gehören nach Einschätzung des Magistrats bestehende Gewerbestrukturen zu den genannten Schutzzwecken einer Erhaltungssatzung und zur "städtebaulichen Eigenart eines Gebietes" - eine Interpretation, die sich z. B. der Berliner Senat zu eigen gemacht hat? Ist also Gewerbeschutz über § 172 BauGB möglich? 2. Teilt der Magistrat die Einschätzung, dass auch die Erdgeschosszonen in einem Straßenzug das Ortsbild prägen und damit zu einer erhaltenswerten "städtebaulichen Eigenart" beitragen? 3. Inwiefern werden Kleingewerbe- und Gastronomienutzungen als Teil der "städtebaulichen Eigenart" Bockenheims gewertet und vor Umnutzungen (z. B. in Wohnungen) geschützt und welche Maßnahmen wurden und werden seitens der Verwaltung/Bauaufsicht ergriffen? 4. Sollte der Magistrat die vorhergehenden Fragen negativ beantworten, wird er gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche sonstigen Möglichkeiten gesehen werden, im Erhaltungssatzungsgebiet, aber auch außerhalb, kleingewerbliche Strukturen zu erhalten und damit die "Bockenheimer Mischung" zu stabilisieren. 5. Sieht der Magistrat die Möglichkeit zum Erlass einer kommunalen "Kleingewerbeerhaltungssatzung" und ihrer Überwachung? 6. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Ergebnisse öffentlich dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: In Bockenheim wird zunehmend festgestellt, dass in den Erdgeschosszonen auch im Erhaltungssatzungsgebiet (z. B. Hessenplatz/Konrad-Broßwitz-Straße/Florastraße) Gastronomie und Ladenlokale verschwinden. Sie werden zugemauert und meist in Wohnungen umgenutzt. Oftmals sind sicher coronabedingte Leerstände der Hintergrund, manchmal aber auch die höheren Renditeerwartungen der Eigentümerinnen und Eigentümer aufgrund einer Wohnnutzung. Andernorts (z. B. Homburger Straße) finden sich langjährige Leerstände, offenbar aufgrund zu hoher Mieten. Aus Sicht des Ortsbeirats sollte dem Trend auf jeden Fall vorgebeugt werden. Nachteile müssen sowohl für das Ortsbild, die gewerbliche Mischung und die Nahversorgung vermieden werden. Verwiesen wird zur weiteren Begründung auf das Auskunftsersuchen vom 02.05.2022, V 390, und entsprechende Fotos: "Bockenheimer Mischung schützen - Gewerbenutzung in den Erdgeschosszonen erhalten." Es dient zur Kenntnis, dass gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB die Gemeinde durch eine Satzung Gebiete bezeichnen kann, in denen der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen genehmigungspflichtig ist. Der Erlass einer solchen Erhaltungssatzung ist möglich - zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund einer städtebaulichen Gestalt (Satz 1); - zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Satz 2); - bei städtebaulichen Umstrukturierungen (Satz 3). In Bockenheim sind der Ortskern Alt-Bockenheim, das nördliche Gründerzeitgebiet und das südliche Gründerzeitgebiet durch eine Erhaltungs- und Milieuschutzsatzung geschützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.05.2022, V 390 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 507 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2161 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot (§ 177 BauGB) für die seit circa 25 Jahren leer stehende Bauruine Leipziger Straße 32HH

19.06.2022 · Aktualisiert: 27.09.2022

Antrag vom 19.06.2022, OF 417/2 Betreff: Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot (§ 177 BauGB) für die seit circa 25 Jahren leer stehende Bauruine Leipziger Straße 32HH Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistrat wird beauftragt, durch Erlass eines Modernisierungs- und Instandsetzungesgebots nach § 177 BauGB, dafür Sorge tragen, das die seit ca 25 Jahren leerstehende Bauruine im Hinterhof der Leipziger Straße 32 endlich einer sinnvollen Nutzung zugeführt wird. Begründung: Im Hinterhof des Geländes Leipziger Straße 32 wurde Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts mit dem Bau einer sogenannten Kleinmarkthalle begonnen, um das jahr 2007 wurde von der Stadt genehmigt, das Auf der Bauruine Wohnungen gebaut werden können. Dieser Bau wurde bic heute nicht beendet, und steht als Bauruine da. In Zeiten des Wohnungsmangels, ist es dringend notwendig durchBeschluß eines Bau und Instandsetzungsgebotes nach § 177BauGB, dafür zu sorgen das die Wohnungen fertigegestellt werden Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.09.2022, OF 466/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 417/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 492 2022 1. Die Vorlage OF 417/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 466/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geplante Straßen- und Kanalbaumaßnahmen im Bereich Schäfers Gärten/ Ginnheimer Mühlgasse/Ginnheimer Hang

02.06.2022 · Aktualisiert: 22.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2297 entstanden aus Vorlage: OF 268/9 vom 17.05.2022 Betreff: Geplante Straßen- und Kanalbaumaßnahmen im Bereich Schäfers Gärten/ Ginnheimer Mühlgasse/Ginnheimer Hang Vorgang: Werksmitteilung Nr. 21/13 vom 19.07.21 Der Magistrat wird gebeten, die Anwohner und den Ortsbeirat umgehend über die im oberen Bereich Schäfers Gärten/Ginnheimer Mühlgasse/Ginnheimer Hang geplanten Straßen- und Kanalbaumaßnahmen umfassend zu informieren. Neben dem zeitlichen Ablauf sind vor allen Dingen Fragen zum Thema Erreichbarkeit der Häuser während der Bauzeit, Erreichbarkeit der Grundstücke mit dem eigenen Pkw, Müllabfuhr, Krankenwagen und Feuerwehr etc. von Interesse. Wie ist die schnelle Erreichbarkeit im Falle eines Notfalleinsatzes gewährleistet? Durch die Arbeiten an der Main-Weser-Bahn-Strecke ist eine schnelle Erreichbarkeit von der Woogstraße oder Niedwiesenstraße nicht gegeben. Der Durchgang vom Spielplatz Am Höhenblick hinunter zum Bolzplatz ist zurzeit nicht für den dauerhaften Autoverkehr ausgelegt. Werden die Anwohner der Straße Am Niddablick ebenfalls an den Kanal angeschlossen, oder müssen diese nach wie vor die vorhandenen Sickergruben benutzen? Einige Grundstücke der Straße Am Niddablick sind mit den höhergelegenen Häusern der Straße Am Weimarfloß verbunden. Bleibt dies so, oder ist auch hier eine Trennung und ein Anschluss an den neuen Kanal vorgesehen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2287 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Spielplatz Kaufunger Straße

07.05.2022 · Aktualisiert: 09.06.2022

Antrag vom 07.05.2022, OF 370/2 Betreff: Spielplatz Kaufunger Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es zeitnah möglich ist, den Spielplatz in der Kaufunger Straße zu sanieren und deutlich aufzuwerten. Ebenso bittet der Ortsbeirat um eine Kostenschätzung. Begründung: Der kleine Spielplatz zwischen der Kaufunger Straße wirkt sehr trostlos und ungepflegt. Es liegen Unmengen an Kronkorken, Essensverpackungen und anderer Müll herum. Es fehlt an einer angemessenen Abfallinfrastruktur. Wegen der geringen Einsehbarkeit und fehlender öffentlicher Toiletten in der näheren Umgebung, wird der Spielplatz regelmäßig für wildes Urinieren genutzt. Auch Drogenhandel (polizeibekannt) findet hier statt. Wenn der Spielplatz attraktiver und dadurch stärker von Kindern und Eltern frequentiert wäre, würden einige dieser Probleme verschwinden oder verringert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO II, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 422 2022 Die Vorlage OF 370/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wie groß kann das Gebäude für ein soziales Zentrum auf dem Gelände der RotKreuzBaracke in der Kaufunger Straße 9 werden?

02.05.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2088 entstanden aus Vorlage: OF 351/2 vom 11.04.2022 Betreff: Wie groß kann das Gebäude für ein soziales Zentrum auf dem Gelände der Rot-Kreuz-Baracke in der Kaufunger Straße 9 werden? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie groß ein Gebäude für ein soziales Zentrum als Ersatz für den Bürgertreff Schwälmer Straße werden kann. Dabei sind die Fluchtlinien im Fluchtlinienplan F1631 vom 22.06.1953 sowie § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich ohne qualifizierten Bebauungsplan) zu berücksichtigen. Begründung: Für das Gelände der Rot-Kreuz-Baracke in der Kaufunger Straße 9 legt der gültige Fluchtlinienplan F1631 vom 22.06.1953 eine Bebauung entlang der Fluchtlinie entlang des Gehweges der Kaufunger Straße fest. Dies würde bedeuten, das theoretisch eine Blockrandbebauung von der Hausnummer 7 bis zum Gebäude der Kaufunger Schule möglich wäre. Berücksichtigt man den § 34 Baugesetzbuch, der im Innenbereich bei dem Fehlen von qualifizierten Bebauungsplänen gilt, welche die Art und das Maß der Bebauung auf den Grundstücken festlegen, so kann hier eine Bebauung wie in der Nachbarschaft stattfinden. Dies würde bedeuten, dass auf dem Gelände der Rot-Kreuz-Baracke in der Kaufunger Straße 9 ein Gebäude mit vier Geschossen bis zum Rand des Gehweges gebaut werden kann. Die Gebäude Kaufunger Straße 7 und die Kaufunger Schule, Kaufunger Straße 11, sind jeweils viergeschossig. Außerdem war auf dem Gelände Kaufunger Straße 9 vor dem Zweiten Weltkrieg ein mehrgeschossiges zerstörtes Gebäude vorhanden, wie aus dem Fluchtlinienplan F1631 vom 22.06.1953 hervorgeht. Anlage 1 (ca. 330 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2281 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2281) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 63 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten

02.05.2022 · Aktualisiert: 21.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2085 entstanden aus Vorlage: OF 346/2 vom 07.04.2022 Betreff: Aufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der öffentliche Raum im Ortsbezirk 2 derart gestaltet wird, dass die Aufenthaltsqualität - möglichst für alle Lebewesen - auch im Dunkeln erhalten bleibt bzw. gesteigert wird. In diesem Sinne wird der Magistrat gebeten, 1. mindestens an folgenden Orten im Ortsbezirk 2 mit nachhaltigen Beleuchtungslösungen und ggf. zusätzlichen Maßnahmen (z. B. Notrufsäulen) dafür zu sorgen, dass diese Orte auch für mobilitätseingeschränkte Fußgängerinnen und Fußgänger im Dunkeln bequem benutzbar sind und möglichen Angstgefühlen von Bürgerinnen und Bürgern entgegengewirkt wird: - Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger unter dem Katharinenkreisel, v. a. stadteinwärts, - Brücke City West-Kuhwaldsiedlung über Theodor-Heuss-Allee, - Ginnheimer Straße, - Markgrafenstraße, - Parrotweg; 2. zu prüfen und zu berichten, wann der Austausch von Gaslaternen im Ortsbezirk 2 abgeschlossen sein wird; 3. zu prüfen und zu berichten, wo ein Einsatz von smarter Beleuchtung im Ortsbezirk 2 geplant ist und mit welchen Sensoren diese Systeme ausgestattet werden können; 4. zu prüfen und zu berichten, wie schädliche und unzweckmäßige Beleuchtung im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 2 (z. B. Schaukästen, Hotels) im Sinne des Artenschutzes und der Aufenthaltsqualität aller Lebewesen reduziert werden kann und welche derartigen Maßnahmen bereits geplant sind. Begründung: Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern auf die mangelhafte Beleuchtungssituation an oben genannten Orten, die einer barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums hier im Wege stehen und bei einigen Bürgerinnen und Bürgern auch ein Gefühl der Unsicherheit wecken. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832, beinhaltet den weitgehenden Ersatz der veralteten Gasbeleuchtung durch neue, effizientere, elektrische LED-Leuchten im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Dieser Umbau ging in den letzten Jahren leider zu langsam voran und sollte von der neuen Stadtregierung jetzt zügiger vorangetrieben werden. Denn jede alte Gasleuchte schadet dem Klima, sorgt in der Regel nicht für eine ausreichende Beleuchtung und sorgt für unnötige Belastungen des städtischen Haushalts. Die zuletzt von der Koalition in Aussicht gestellten intelligenten Beleuchtungslösungen bietet großes Potenzial für eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität auch nach Sonnenuntergang. Es besteht Informationsbedarf über entsprechende Planungen für den Ortsbezirk 2, damit sich der Ortsbeirat frühzeitig einbringen und das Projekt auf lokaler Ebene begleiten kann. Übermäßige und vor allem falsch gerichtete, schlecht gesteuerte Beleuchtung in kalten Lichtfarben führt zu einer Aufhellung des Himmels. Diese Lichtglocke beeinträchtigt nachweislich das Leben vieler nachtaktiver Arten, stört Pflanzen und belastet auch die menschliche Gesundheit. Best-Practice-Beispiele, wie die "Sternenstadt" Fulda, zeigen, wie man durch einen standort- und bedarfsgerechten Einsatz von künstlicher Beleuchtung Lichtverschmutzung vermeiden und dadurch das Wohlbefinden aller Lebewesen steigern kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1882 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 677 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1952 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Bockenheimer Mischung schützen - Gewerbenutzung in den Erdgeschosszonen erhalten

11.04.2022 · Aktualisiert: 16.05.2022

Antrag vom 11.04.2022, OF 350/2 Betreff: Bockenheimer Mischung schützen - Gewerbenutzung in den Erdgeschosszonen erhalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Immer häufiger kann in Bockenheim beobachtet werden, dass in Erdgeschosszonen Gastronomie und Ladenlokale zugemauert werden und gewerbliche Nutzungen verschwinden. Angestrebt wird meist die Umnutzung in Wohnungen. Jüngste Beispiele (Fotos) sind die Ecke Florastraße/ Konrad-Broßwitz-Straße (zuletzt italienische Gastronomie) sowie die Ecke Marburger Straße / Hessenplatz (zuletzt Änderungsschneiderei). Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Sind dem Magistrat weitere Umnutzungsanträge von Erdgeschosszonen bekannt? 2. Sind die Umnutzungen überhaupt genehmigungspflichtig? 3. Wenn ja, wie werden die Umnutzungsanträge begründet? 4. Werden die Begründungen seitens der Bauaufsicht überprüft? 5. Wird seitens der Bauaufsicht geprüft, ob gewerbliche Mieter*innen gesucht wurden? 6. Welche langfristige Strategie verfolgt der Magistrat, um die Umnutzung der Erdgeschosszonen im Sinne der Erhaltung von Vielfalt und Nahversorgung im Stadtteil zu verhindern? Begründung: Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat dafür gesorgt, dass kleine gewerbliche Nutzungen und Gastronomie im Stadtteil aufgeben mussten. Eigentümer scheinen die Chance zu nutzen, hier lukrativere Verwertungen zu suchen und betreiben die Umwandlung in Wohnraum. Im Einzelfall ist dagegen nichts einzuwenden, inzwischen scheinen sich die "Einzelfälle" allerdings zu häufen - zum Nachteil der Nahversorgung im Quartier. Anlage: (Quelle: Aufnahme der Antragstellerin) (Quelle: Aufnahme der Antragstellerin) (Quelle: Aufnahme der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 390 2022 Die Vorlage OF 350/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Müllgaragen für den Ortsbezirk 2

02.03.2022 · Aktualisiert: 30.03.2022

Antrag vom 02.03.2022, OF 320/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Müllgaragen für den Ortsbezirk 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, 1. im Haushalt 2022 werden zusätzliche 54.000 € bereit gestellt, um 30 Müllgaragen mit 120 L Fassungsvermögen auf besonders müllbelasteten öffentlichen Plätzen und Flächen im Ortsbezirk zu installieren. 2. der Magistrat möge die Standorte im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat und der FES festlegen. Begründung: Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Veraltete Abfallbehälter, die zu klein und oftmals nicht krähensicher sind, machen eine ordentliche Entsorgung unmöglich. Wilder Müll landet in der Umwelt, in unseren Parks und auf unseren Straßen und provoziert zahlreiche Beschwerden von Bürger*innen. Wo alte Abfalleimer durch moderne und größere Müllgaragen ersetzt oder durch diese ergänzt wurden, wie z.B. auf dem Kurfürstenplatz, hat dies die Abfallproblematik deutlich entspannt. Es braucht deshalb zusätzliche Müllgaragen, die auch an anderen müllbelasteten Flächen im Ortsbezirk Abhilfe schaffen. Zu diesen Flächen gehören u.a. der Celsiusplatz sowie die zwei benachbarten Plätze in der City West, der Rebstockpark, der Hülya-Platz sowie das Umfeld stark frequentierter Restaurants, beispielsweise in der Adalbertstraße oder der Leipziger Straße. In seinen Stellungnahmen hatte der Magistrat zuletzt das Aufstellen der Müllgaragen grundsätzlich als gute Lösung begrüßt, gleichzeitig aber festgestellt, dass dem Grünflächenamt für eine Beschaffung zusätzlicher Müllgaragen (in ausreichender Menge) aktuell keine Mittel für die angeregte Maßnahme zur Verfügung stehen. Die Kosten einer Müllgarage belaufen sich auf 1.800 €. Mit den zusätzlichen Haushaltsmitteln könnten damit 30 weitere Müllgaragen beschafft werden. Dies würde zu einer merklichen Verbesserung der Abfallsituation und damit zu einer signifikanten Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk beitragen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 131 2022 Die Vorlage OF 320/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE SPD LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potenzial von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen

23.02.2022 · Aktualisiert: 30.03.2022

Antrag vom 23.02.2022, OF 313/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potenzial von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Frankfurt muss angesichts des Klimawandels massiv den Baumbestand erhöhen, sowohl als Anpassung als auch als Maßnahme des Gegensteuerns. Langfristig sollen alle Straßen in Frankfurt begrünt und möglichst alle Straßen mit Bäumen versehen sein. Der Magistrat wird dementsprechend gebeten, ein stadtweit angelegtes systematisches Baumpflanzungsprogramm zu initiieren. Dazu wird im Haushalt 2022 im Investitionsprogramm 2022 bis 2025 für das Produkt 5.007519 "Neue Baumstandorte im Straßenraum" jährlich 100 T€ für die die Jahre 2022 - 2025 eingestellt. Hierdurch sollen sowohl umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen durchgeführt werden, um das derzeitige Potential und Aufwand für Baumneupflanzungen systematisch zu erfassen, als auch weitere Baumpflanzungen im Straßenbereich vorgenommen werden. Im Ortsbezirk 2 soll 2022 ein Pilotprojekt durchgeführt werden. - Hierfür sind im Ortsbezirk 2 im Bereich, der von der Sophienstraße, Gräfstraße, Hamburger Allee, Kasseler Straße, Salvador-Allende-Straße, Fritzlarer Straße, Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße umschlossen wird (siehe Abbildung), zunächst sämtliche Straßen zu erfassen, in denen zurzeit keine Bäume im öffentlichen Raum vorhanden sind. Diese Straßen sollen im städtischen Baumkataster entsprechend markiert werden. - Für diese Straßen ist dann einzeln zu prüfen, in welchem Umfang Baumpflanzungen im öffentlichen Raum (im Bereich der Gehwege, bisherigen Parkplatzflächen, etc.) derzeit möglich sind und welche Kosten damit einhergehen würden. Potentielle Baumstandorte sollen ebenfalls im Baumkataster als solche ausgewiesen werden. - Sollten Kanäle, Leitungen etc. Baumpflanzungen im Wege stehen, werden diese erfasst und kartiert. Es soll für diese Straßen ein Konzept entwickelt werden, wie diese Hindernisse für Baumpflanzungen bei Erneuerung der Fahrbahn oder der Gehwege so verlegt werden, dass Baumpflanzungen hinterher möglich sind. Diese Straßen sollen im Baumkataster als perspektivische Baumstandorte ausgewiesen werden. - Nur falls selbst bei einer Veränderung der Leitungen keine Baumpflanzung in bestimmten Straßen möglich sein sollten (aufgrund zu nah darunter verlaufender U-Bahn-Anlagen, Fernwärmeleitungen o.ä.), sind diese Straßen als ungeeignete Baumstandorte im Baumkataster auszuweisen. Nur für diese Straßen ist ein alternatives Begrünungskonzept mit Baum- und Pflanzkübeln, Hecken, Rankvorrichtungen etc. zu entwickeln. Im Rahmen dieses Projektes sollen Erkenntnisse gewonnen werden, die später auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden können. Um den zusätzlichen Arbeitsaufwand abzudecken wird im Stellenplan in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen eine weitere Stelle (Arbeitnehmer) geschaffen, sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 457,23 Stellen aufweist. Begründung: Dass sich die Stadt als Folge des Klimawandel und zunehmender Verdichtung und Versiegelung immer weiter aufheizt ist unstrittig - dass dies eine Belastung und Verringerung der Lebensqualität der Bewohner*innen darstellt, ebenso. Abhilfe hierfür schaffen am besten Bäume. Das Ziel einer an den Klimawandel angepassten Stadt muss es also sein, dass in allen Straßen Bäume für Verschattung, Kühlung und eine Verbesserung der Luftqualität sorgen. Leider stellt sich an vielen Standorten, wo derzeit keine Bäume stehen, das Problem, dass unklar ist, ob hier die infrastrukturellen Bedingungen erfüllt sind. Oft bedarf es zunächst einer langwierigen Prüfung der Leitungstrassen, oft genug zudem mit negativem Ergebnis. Daher ist als erster Schritt die systematische Erfassung aller Hindernisse für Baumpflanzungen notwendig, damit diese beseitigt werden können. Die angestrebte Budgetierung entspricht einer Verdopplung des derzeit anvisierten Investitionsvolumens im genannte Produkt. Lediglich 100.000 € pro Jahr in Baumpflanzungen zu investieren ist vor dem Hintergrund einer sich rasant aufheizenden und weiter verdichtenden Stadt nicht angemessen. Ebenso unangemessen ist es im Hinblick auf die absolut notwendige weitere Begrünung der Stadt, in dem Bereich Stellen zu kürzen der dafür zuständig ist. Daher sollte der Produktbereich 22.09 wenigstens konstant bei den 457,23 Stellen bleiben. Quelle: Open Street Maps, eigene Bearbeitung Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.02.2022, OF 325/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 125 2022 1. Die Vorlage OF 313/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 325/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Parteien: GRÜNE SPD LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Verkehr, 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen, 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potential von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen

23.02.2022 · Aktualisiert: 30.03.2022

Antrag vom 23.02.2022, OF 325/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Verkehr, 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen, 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potential von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Frankfurt muss angesichts des Klimawandels massiv den Baumbestand erhöhen, sowohl als Anpassung als auch als Maßnahme des Gegensteuerns. Langfristig sollen alle Straßen in Frankfurt begrünt und möglichst alle Straßen mit Bäumen versehen sein. Der Magistrat wird dementsprechend gebeten, ein stadtweit angelegtes systematisches Baumpflanzungsprogramm zu initiieren. Dazu wird im Haushalt 2022 im Investitionsprogramm 2022 bis 2025 ein neues Produkt "Potenzial für Baumpflanzungen im Straßenraum" in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen mit jährlich 100 T€ für die die Jahre 2022 - 2025 eingestellt. Hierdurch sollen durch das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE, Amt 66) in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt (Amt 67) sowohl umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen durchgeführt werden, um das derzeitige Potential und Aufwand für Baumneupflanzungen systematisch zu erfassen, als auch weitere Baumpflanzungen im Straßenbereich vorgenommen werden. Im Ortsbezirk 2 soll 2022 ein Pilotprojekt durchgeführt werden. - Hierfür sind im Ortsbezirk 2 im Bereich, der von der Sophienstraße, Gräfstraße, Hamburger Allee, Kasseler Straße, Salvador-Allende-Straße, Fritzlarer Straße, Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße umschlossen wird (siehe Abbildung), zunächst sämtliche Straßen zu erfassen, in denen zurzeit keine Bäume im öffentlichen Raum vorhanden sind. Diese Straßen sollen im städtischen Baumkataster entsprechend markiert werden. - Für diese Straßen ist dann einzeln zu prüfen, in welchem Umfang Baumpflanzungen im öffentlichen Raum (im Bereich der Gehwege, bisherigen Parkplatzflächen, etc.) derzeit möglich sind und welche Kosten damit einhergehen würden. Potentielle Baumstandorte sollen ebenfalls im Baumkataster als solche ausgewiesen werden. - Sollten Kanäle, Leitungen etc. Baumpflanzungen im Wege stehen, werden diese erfasst und kartiert. Es soll für diese Straßen ein Konzept entwickelt werden, wie diese Hindernisse für Baumpflanzungen bei Erneuerung der Fahrbahn oder der Gehwege so verlegt werden, dass Baumpflanzungen hinterher möglich sind. Diese Straßen sollen im Baumkataster als perspektivische Baumstandorte ausgewiesen werden. - Nur falls selbst bei einer Veränderung der Leitungen keine Baumpflanzung in bestimmten Straßen möglich sein sollten (aufgrund zu nah darunter verlaufender U-Bahn-Anlagen, Fernwärmeleitungen o.ä.), sind diese Straßen als ungeeignete Baumstandorte im Baumkataster auszuweisen. Nur für diese Straßen ist ein alternatives Begrünungskonzept mit Baum- und Pflanzkübeln, Hecken, Rankvorrichtungen etc. zu entwickeln. Im Rahmen dieses Projektes sollen Erkenntnisse gewonnen werden, die später auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden können. Um den zusätzlichen Arbeitsaufwand in den beteiligten Ämtern abzudecken wird im Stellenplan - in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen eine weitere Stelle (Arbeitnehmer), sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 457,23 Stellen aufweist, - und in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen ebenfalls eine weitere Stelle geschaffen, sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 194 Stellen aufweist. Begründung: Dass sich die Stadt als Folge des Klimawandel und zunehmender Verdichtung und Versiegelung immer weiter aufheizt ist unstrittig - dass dies eine Belastung und Verringerung der Lebensqualität der Bewohner*innen darstellt, ebenso. Abhilfe hierfür schaffen am besten Bäume. Das Ziel einer an den Klimawandel angepassten Stadt muss es also sein, dass in allen Straßen Bäume für Verschattung, Kühlung und eine Verbesserung der Luftqualität sorgen. Leider stellt sich an vielen Standorten, wo derzeit keine Bäume stehen, das Problem, dass unklar ist, ob hier die infrastrukturellen Bedingungen erfüllt sind. Oft bedarf es zunächst einer langwierigen Prüfung der Leitungstrassen, oft genug zudem mit negativem Ergebnis. Daher ist als erster Schritt die systematische Erfassung aller Hindernisse für Baumpflanzungen notwendig, damit diese beseitigt werden können. Bisher werden für Baumpflanzungen im Straßenraum lediglich 100.000 € pro Jahr beim Grünflächenamt (Produktgruppe 22.09) zur Verfügung gestellt. Hierbei geht es zudem um kleinere Maßnahmen und nicht die flächendeckende Ausstattung von Straßen mit Bäumen. Das ist vor dem Hintergrund einer sich rasant aufheizenden und weiter verdichtenden Stadt im Investitionsvolumen und der Zielrichtung ein richtiger Baustein aber allein nicht ausreichend. Ebenso wenig ausreichend ist es im Hinblick auf die absolut notwendige weitere Begrünung der Stadt, in dem Bereich Stellen zu kürzen der dafür zuständig ist. Daher sollte der Produktbereich 22.09 wenigstens konstant bei den 457,23 Stellen bleiben. So zielen beide Änderungen des Stellenplans nicht einer Erhöhung sondern einer Beibehaltung der Stellenzahl. Da die technischen Arbeiten insbesondere die Trassenuntersuchungen vom Amt für Straßenbau und Erschließung durchgeführt bzw. beauftragt werden, ist die systematische Potentialanalyse für Baumpflanzungen hier anzusiedeln, nicht im Grünflächenamt. Die Bäume im Straßenraum sind im Eigentum und Zuständigkeitsbereich des Amtes für Straßenbau und Erschließung. Das Grünflächenamt ist hier eher Dienstleister für das Amt für Straßenbau und Erschließung bei der Planung und der Pflege der Bäume. Quelle: Open Street Maps, eigene Bearbeitung Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.02.2022, OF 313/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 125 2022 1. Die Vorlage OF 313/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 325/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Parteien: GRÜNE SPD LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Frühzeitige Einbeziehung des Ortsbeirates und der Kinderbeauftragten bezüglich der Kinderbetreuung an der neuen Grundschule/Schloßstraße (Bockenheim)

14.02.2022 · Aktualisiert: 30.03.2022

Antrag vom 14.02.2022, OF 289/2 Betreff: Frühzeitige Einbeziehung des Ortsbeirates und der Kinderbeauftragten bezüglich der Kinderbetreuung an der neuen Grundschule/Schloßstraße (Bockenheim) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie viele Hortplätze neben den Betreuungsplätzen an der Schule selbst benötigt werden, 2. zu prüfen und zu berichten, welche der umliegenden Horte künftig Schülerinnen und Schüler der neu zu gründenden Grundschule aufnehmen sollten, 3. zu prüfen und zu berichten, welche Verkehrsmaßnahmen zu treffen sind, damit diese Einrichtungen auch gut erreichbar sind und 4. sich anschließend mit dem Ortsbeirat ggfs. im Rahmen von Ortsterminen oder einer Sitzung darüber auszutauschen, welche Maßnahmen bzgl. 1-3 zu ergreifen sind. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben, in dem ehemaligen DIPF-Gebäude eine Grundschule einzurichten. Gerade in zentral gelegenen Stadtteilen wie Bockenheim sind die meisten Familien auf eine Mittagsbetreuung ihrer Grundschulkinder angewiesen. Es ist daher davon auszugehen, dass auch in diesem neu entstehenden Grundschulbezirk ein hoher Bedarf an Betreuungsplätzen entstehen wird. Im Rahmen der Vorstellung der Planungen zur neuen Grundschule 24.11.2021 im Ortsbeirat legte die Dezernentin da, dass zwar betreuungsplätze in der Schule selbst, vss. im Rahmen einer sogenannten "Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB)" entstehen werden, diese aber nicht den Bedarf vollständig abdecken werden. Im Umfeld liegen diverse Horte (Mädchenhort, Friesengasse 14; Kita Werrastraße 39), die bisher von Schülerinnen und Schüler der Franckeschule bzw. der Bonifatiusschule besucht werden und die sich anböten, künftig durch Schülerinnen und Schüler der neu einzurichtenden Grundschule im DIPF-Gebäude besucht zu werden. Um Familien Planungssicherheit zu gewährleisten und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich rechtzeitig im Zuge der Schulanmeldung über Betreuungsangebote zu informieren, sollte zeitnah ein entsprechender Bericht zu den oben gestellten Fragen vorgelegt und der Ortsbeirat sowie die Kinderbeauftragte in die Beratung desselben einbezogen werden. Schließlich wäre anzuraten, dass die Planung der außerschulischen Betreuungsangebote mit der Planung der Schulwege abgestimmt wird. Die Schülerinnen und Schüler legen regelmäßig den Weg mittags von der Schule zur Horteinrichtung selbständig zurück, weshalb entsprechende Vorkehrungen, beispielsweise die Einrichtung entsprechender Fußgängerüberwege, zu treffen sein werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Anmeldefrist im städtisch betriebenen "kindernet.de" zur Anmeldung Frankfurter Kinder für die Vergabe regulärer Betreuungsplätze zum 01.02. eines jeden Jahres erfolgt sein muss, wenn nach den Sommerferien desselben Jahres die gewünschte Betreuung starten soll. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO II, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 353 2022 Die Vorlage OF 289/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Parkraum im Bereich Diemelstraße schaffen

14.02.2022 · Aktualisiert: 19.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1614 entstanden aus Vorlage: OF 282/2 vom 07.02.2022 Betreff: Mehr Parkraum im Bereich Diemelstraße schaffen Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Friesengasse (etwa in Höhe Hausnummer 17), auf der Fläche gegenüber dem Mädchenhort bzw. -treff (siehe Foto 1), einen Bügel für Lastenräder und 2. in der Kaufunger Straße, im Straßenbereich vor der Baracke des Deutschen Roten Kreuzes (siehe Foto 2), drei Lastenfahrradbügel aufzustellen. 3. Sollten in dem unter Ziffer 2. vorgeschlagenen Bereich nur zwei Lastenradbügel aufstellbar sein, so soll in der Diemelstraße an geeigneter Stelle mindestens ein weiterer Bügel für Lastenräder installiert werden. Begründung: Anregung von einer Vielzahl von Anwohnenden, die über einen gravierenden Mangel an sicheren und wohnortnahen Abstellplätzen für Lastenfahrräder klagen. Die dortigen Straßen verfügen bislang über keine Bügel für Lastenräder. Mit der Maßnahme würden daher erstmalig Stellplätze für Lastenräder geschaffen und der vorhandene Parkraum vergrößert. Darüber hinaus würde das verbotswidrige Parken wie auf Foto 2 ersichtlich unterbunden. Foto 1 (privat) Foto 2 (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1300 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkmöglichkeiten für Biomarktbesucherinnen und -besucher

14.02.2022 · Aktualisiert: 04.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1625 entstanden aus Vorlage: OF 278/2 vom 31.01.2022 Betreff: Parkmöglichkeiten für Biomarktbesucherinnen und -besucher Der Magistrat wird gebeten, auf einem Pkw-Stellplatz vor der Leipziger Straße 17 weitere vier Fahrradbügel zu installieren. Dies sollte idealerweise in Viererpaketen mit Lücken zwischen den neuen Bügeln und Lücken zu den bereits vorhandenen Bügeln geschehen. Der erste Radbügel sollte, genau wie bei der Hofeinfahrt, mit einem Poller mit etwas Abstand abgesichert sein. Begründung: Diese Anregung erfolgt auf Anregung eines Bürgers. Vor dem Alnatura in der Leipziger Straße 19 sind regelmäßig alle vier Radbügel (d. h. Stellplätze für acht Fahrräder) belegt. Meistens sind zwei Stellplätze zudem durch das Leihlastenrad von Alnatura belegt, sodass nur noch sechs Stellplätze bleiben. Weitere Räder werden dann auf dem benachbarten Parkplatz, vor der Hofeinfahrt oder auf dem Gehweg abgestellt. Die angehängten Fotos stammen aus dem kalten Januar - in den warmen Jahreszeiten mag die Stellplatzknappheit entsprechend noch deutlicher ausfallen. Die ohnehin schmalen Gehwege auf der Leipziger Straße sollten nicht durch Fahrräder zugestellt sein, Fußgängerinnen und Fußgänger müssen die Leipziger Straße passieren können. Es liegt auf der Hand, dass viele Kundinnen und Kunden des Biosupermarkts Alnatura mit dem Fahrrad anreisen. Entsprechend sind an dieser Stelle zusätzliche Fahrradstellplätze erforderlich. Die angeregte Aufstellung der Radbügel mit Abständen dient dazu, dass Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße überqueren können und auch Lastenräder Platz finden. Die Absicherung des ersten Radbügels durch einen Poller dient dazu, dass parkende Autos nicht zu nah heranfahren und der Radbügel entsprechend nicht mehr benutzbar ist. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1304 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße

14.02.2022 · Aktualisiert: 16.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616 entstanden aus Vorlage: OF 254/2 vom 31.01.2022 Betreff: Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße Der Ortsbeirat regt die folgenden Veränderungen an, damit der Verkehr für zu Fuß Gehende und Radfahrende auf der Sophienstraße sicherer geführt werden kann. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass er auf Hauptstraßen wie der Sophienstraße lediglich Anregungen geben kann und die endgültige Entscheidung dem Magistrat bzw. den zuständigen Ämtern obliegt. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die folgenden Punkte zu prüfen und - sofern sie von den zuständigen Ämtern bzw. vom Magistrat als durchführbar eingestuft werden - umzusetzen: 1. Die Breite der Sicherheitszone scheint auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße nicht auf beiden Fahrbahnseiten den heutigen Standards zu entsprechen. Insbesondere auf der Fahrbahnseite Richtung Ginnheimer Straße wirkt sie sehr schmal. Der Magistrat wird gebeten, dies zu prüfen und die Sicherheitszone entsprechend dem Prüfungsergebnis ggf. breiter abzumarkieren. 2. Die Anordnung der Pkw-Stellplätze soll auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee so erfolgen wie auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße (Querparken stadteinwärts, Längsparken stadtauswärts). Entsprechend soll die Markierung des Radweges auf beiden Fahrbahnseiten vom Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße auf den Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee verlängert werden (zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee ist derzeit kein Radweg markiert). 3. Die Markierung des Radweges auf der Fahrbahn soll auf der gesamten Länge der Sophienstraße in gut sichtbarer durchgängig roter Farbe erfolgen (bislang ist die Markierung weiß). 4. Die Außengastronomie auf Höhe der Straße Am Weingarten soll weiterhin Platz haben, jedoch müssen zu Fuß Gehende und radelnde Kinder gut daran vorbeikommen können. Zu diesem Zweck soll dem dort befindlichen Restaurant, zumindest in den Sommermonaten, ein Pkw-Stellplatz (in der Straße Am Weingarten) zur Sondernutzung für die Außengastronomie angeboten werden. 5. Auf der Fahrbahnseite stadteinwärts zwischen Juliusstraße und Am Weingarten befinden sich aktuell Halteverbotszonen und Pkw-Stellplätze (davon ein Großteil nur nachts und wochenends als solche ausgewiesen). Diese sollen entfernt und auf diesem Abschnitt ein baulich getrennter rot markierter Radweg auf der Fahrbahn geschaffen werden. Dies soll lediglich auf der Fahrbahnseite stadteinwärts passieren. Der Radweg soll nur auf diesem Abschnitt baulich getrennt sein, auf den restlichen Abschnitten der Sophienstraße nicht (damit die Parkplätze auf den anderen Abschnitten zugänglich bleiben). 6. Auf dem Abschnitt zwischen Am Weingarten und Zeppelinallee hat die Sophienstraße in Richtung stadteinwärts zwei Fahrspuren. Eine dieser Fahrspuren soll in einen durchgängig rot markierten Radweg umgewandelt werden. Die Sicherheitszone zu den rechts daneben liegenden Pkw-Parkplätzen, die durchgehend in Längsparken umgewandelt werden sollten, soll hinreichend breit abmarkiert werden. In Bereichen, in denen das Parken auf dem Gehsteig erlaubt ist, sind deutliche Markierungen vorzunehmen, um dem Zuparken des Gehwegs vorzubeugen. 7. Auf der Fahrbahnseite stadtauswärts soll der Radweg zwischen Zeppelinallee und Blanchardstraße/Am Weingarten auf der Fahrbahn in roter Farbe markiert werden. Sofern möglich, soll hierzu eine Fahrspur in einen Radweg umgewandelt werden - dies könnte beispielsweise auf dem Abschnitt zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße möglich sein. An der Kreuzung Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße sollte vorne ein Haltebereich für Radfahrende eingezeichnet werden, gegebenenfalls wäre dann der weitere Verlauf des Radwegs am Rande des Gehwegs deutlich zu markieren. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und Am Weingarten so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrenden vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrende noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Nach Aussage eines Vertreters der Stadt ist es nach heutigem Standard nicht mehr üblich, Radwege auf dem Gehweg zu führen. Daher sollen die Radspuren auf der Fahrbahn erweitert und die Breite der Sicherheitszonen überprüft werden. Diese Anregung erfolgt in Teilen auf Anregung eines Anwohners. Die Sophienstraße ist aktuell für den Fuß- und Radverkehr schwierig und in Teilen gefährlich zu nutzen. Insbesondere sind die Gehwege auf vielen Abschnitten durch quer parkende Pkw sehr stark verengt, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diese kaum passieren können - auch weil an den meisten Tagen noch große Mülltonnen auf den Gehwegen stehen. Dies ist insbesondere durch das Ausweisen von Querparkplätzen zwischen Am Weingarten und Wildunger Straße der Fall. Autofahrende Anwohnende empfinden das Ausparken auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee als schwierig und gefährlich, da die Fahrbahn durch das beidseitige Querparken stark verengt ist und sie die mit Tempo 50 ankommenden Pkw und Radfahrende beim Ausparken erst viel zu spät sehen und diese aufgrund der verengten Fahrbahn kaum ausweichen können. Die Radwegführung ist auf der Sophienstraße lückenhaft. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind gerade Familien mit Kindern und auch junge Menschen auf ihrem Schulweg gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies führt zu eigentlich vermeidbaren Konflikten zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Die Anregung zielt auf eine ganzheitliche Lösung, d. h. Straßenbahn- und Pkw-Fahrspuren und Stellplätze sowie breite, passierbare Fußwege und einen durchgängigen, lückenlosen Radweg über die gesamte Länge der Sophienstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2774 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 674 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5878 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6228 Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7146 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Bockenheim attraktiver machen! Straßenkreuzung Konrad-Broßwitz-Straße/Florastraße neu gestalten

31.01.2022 · Aktualisiert: 22.02.2022

Antrag vom 31.01.2022, OF 276/2 Betreff: Bockenheim attraktiver machen! Straßenkreuzung Konrad-Broßwitz-Straße/Florastraße neu gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Möglichkeiten werden gesehen, den westlichen Kreuzungsbereich Konrad-Broßwitz-Straße/ Florastraße so zu gestalten, dass keine Abstellflächen für Sperrmüll mehr vorhanden sind? 2. Wird die Möglichkeit gesehen, die abmarkierte und abgepollerte Fläche zu reduzieren, ohne erneut Parkmöglichkeiten zu schaffen? 3. Welche Möglichkeiten bestehen für einen grundsätzlichen Umbau und eine Aufpflasterung als Teil des Gehwegs? 4. Welche Möglichkeiten werden gesehen, auch im westlichen Teil zur Florastraße hin Fahrradbügel zu installieren? 5. Inwieweit besteht die Möglichkeit, die Fläche durch Begrünungsmaßnahmen (ggf. Kübel) zu verkleinern, zu verschönern und zu pflegen? Begründung: Die besagte Fläche gegenüber der Weinstube Schampus wurde vor einigen Jahren großflächig abmarkiert und abgepollert, um die Sichtverhältnisse für Fußgänger*innen zu verbessern und einen Unfallschwerpunkt zu entschärfen. Die Fläche ist seitdem leider zu einem ständigen Ablagerplatz von Sperrmüll geworden (siehe Fotos anbei). Eine neue Lösung sollte zwingend gefunden werden, denn die derzeitige Abmarkierung, Schraffierung und Abpollerung wird leider als Müllabladefläche genutzt. Eine Begehung mit dem Vertreter der FES hat bereits stattgefunden. Quelle: Aufnahme der Antragstellerin Quelle: Aufnahme der Antragstellerin Quelle: Aufnahme der Antragstellerin Quelle: Aufnahme der Antragstellerin Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 325 2022 Die Vorlage OF 276/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leipziger Straße als Einkaufserlebnis weiter stärken

17.01.2022 · Aktualisiert: 14.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1397 entstanden aus Vorlage: OF 229/2 vom 12.12.2021 Betreff: Leipziger Straße als Einkaufserlebnis weiter stärken Vorgang: OM 7241/21 OBR 2; ST 1208/21 Der Magistrat wird gebeten, Vertreter aller Fraktionen im Ortsbeirat 2, des Gewerbevereins Bockenheim, der Wirtschafsförderung Frankfurt und der Stadtplanung zu einem gemeinsamen Besprechungstermin einzuladen, um das mögliche weitere Vorgehen nach der o. g. letzten Stellungnahme des Magistrats zu besprechen. Begründung: Der Ortsbeirat hatte sich in der zurückliegenden Wahlperiode für eine versuchsweise und zeitlich befristete tageweise Sperrung der Leipziger Straße für den Autoverkehr ausgesprochen. Die Maßnahme sollte im Frühjahr und/oder Sommer, wenn mit Blick auf die Coronapandemie ein "normales Einkaufsverhalten" möglich ist, an ausgewählten Samstagen und gegebenenfalls verkaufsoffenen Sonntagen umgesetzt und anschließend unter Einbeziehung aller betroffenen Gruppen (Einzelhandel und Unternehmen, Bewohner, Passanten und Kunden) wissenschaftlich evaluiert werden. Primäres Ziel der Ortsbeiratsinitiative war nicht die Förderung bestimmter Verkehrsmittel wie zuletzt im Rahmen der Diskussionen zum Radentscheid, sondern die aufrichtige Frage, ob die Leipziger Straße als Einkaufserlebnis gestärkt werden kann, wenn die Geschäfte die Bürgersteige für den Außenverkauf und die Warenauslage oder künstlerisches Programm nutzen können und die Fußgänger und der Radverkehr (soweit er noch möglich ist) entsprechend auf die Fahrbahn verlagert werden. Der Ortsbeirat versteht die Ausführungen des Magistrats, dass die Umsetzung des Projekts mit Aufwand verbunden ist und einer sorgfältigen Vorbereitung und Kommunikation bedarf. Aus Sicht des Ortsbeirates sollte die laufende Wahlperiode gleichwohl für einen Test genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7241 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1115 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unerlaubtes Parken am Kurfürstenplatz

17.01.2022 · Aktualisiert: 17.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1401 entstanden aus Vorlage: OF 236/2 vom 27.12.2021 Betreff: Unerlaubtes Parken am Kurfürstenplatz Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der unbefestigten Grünflächen am Rand des Kurfürstenplatzes, wo Parken nicht erlaubt ist, die unbefestigten Randflächen gegen das unerlaubte Parken physisch zu schützen. In diesem Zuge wird der Magistrat auch gebeten, die Grünfläche des Platzes zu den Randzonen hin auszuweiten. Der Magistrat wird zudem gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Fahrbahn der Großen Seestraße entlang des Platzes Längsparken so möglich ist, dass der Verkehr (Pkw und Fahrräder) sowie die Querung der Großen Seestraße nicht negativ beeinflusst werden. Begründung: Momentan ist das Parken nicht erlaubt und damit illegal. Für die Bäume bedeutet das Parken auf den unbefestigten Flächen eine zusätzliche Belastung insbesondere für den Wurzelbereich. Aufgrund des voranschreitenden Klimawandels insbesondere in hochverdichteten Stadtgebieten müssen solche Schädigungen an Bäumen dringend beendet werden. Jeder einzelne Baum leistet hier einen unverzichtbaren Beitrag, um die Luft- und Lebensqualität zumindest noch teilweise zu erhalten. Daher muss die derzeitige Praxis, wie am Kurfürstenplatz geparkt wird, beendet werden - erst recht, wenn sie ohnehin nicht erlaubt ist. Gleichwohl wird der enorme Parkdruck in diesem Quartier zur Kenntnis genommen. Daher sollte die Möglichkeit des Längsparkens auf der Fahrbahn geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1413 Antrag vom 10.06.2024, OF 966/2 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5693 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserte Einsehbarkeit Zebrastreifen Markgrafenstraße/Schulweg Franckeschule

17.01.2022 · Aktualisiert: 11.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1407 entstanden aus Vorlage: OF 230/2 vom 09.11.2021 Betreff: Verbesserte Einsehbarkeit Zebrastreifen Markgrafenstraße/Schulweg Franckeschule Der Magistrat wird gebeten, die Einsehbarkeit für Autofahrer und Fußgänger beim Überqueren des Zebrastreifens in der Markgrafenstraße durch geeignete Maßnahmen zu verbessern, z. B. durch die Installation von Fahrradbügeln (ggf. für Lastenfahrräder) auf dem ersten Parkplatz hinter dem Zebrastreifen. Begründung: In der Markgrafenstraße/Richtung Leipziger Straße befindet sich ein Zebrastreifen in unmittelbarer Nähe zur Franckeschule. Durch parkende Autos ist es Kindern oftmals nicht möglich, die Straße einzusehen und sicher zu überqueren. Umgekehrt können die Autofahrer auch die Kinder erst spät sehen. Die Kinder müssen teilweise auf die Straße treten, um die Straße einsehen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1000 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Eine städtebauliche Chance nutzen - Die Kurfürstenstraße als zentrale Achse zwischen Westbahnhof und Leipziger Straße für den Fußverkehr erlebbar machen

03.11.2021 · Aktualisiert: 26.09.2022

Anregung vom 03.11.2021, OA 98 entstanden aus Vorlage: OF 167/2 vom 18.10.2021 Betreff: Eine städtebauliche Chance nutzen - Die Kurfürstenstraße als zentrale Achse zwischen Westbahnhof und Leipziger Straße für den Fußverkehr erlebbar machen Vorgang: OM 5520/19 OBR 2; ST 1028/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen, um die Kurfürstenstraße vom Westbahnhof über den Kurfürstenplatz bis zur Leipziger Straße als städtebauliche Achse für den Fußverkehr attraktiv zu gestalten: 1. Bei der Erneuerung des Westbahnhofs soll die Funktion des Bahnhofs als Tor nach Bockenheim bedacht und die Kurfürstenstraße als zentrale Achse im Zentrum betont werden. 2. Beim Umbau der Schloßstraße soll die Achse Kurfürstenstraße mit bedacht und offen gehalten werden (möglichst keine Haltestelle in der Achse). Eine attraktive und sichere Querungsmöglichkeit ist für zu Fuß Gehende in der Achse zu schaffen. 3. Die gesamte Achse soll attraktiver für den Fußverkehr gestaltet werden: u. a. barrierefreie verkehrsberuhigte Zone, breite Gehwege (kein Gehwegparken), bei allen die Achse querenden Straßen gute und sichere Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr, Verweilmöglichkeiten (Bänke), Begrünung (im Idealfall Baumpflanzungen), Beschilderung (Gehwegzeit bis zur Einkaufsstraße Leipziger Straße bzw. zum Westbahnhof). 4. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Markgrafenstraße - mit der Markuskirche in der Blickachse - so gestaltet werden kann, dass ein attraktiver Quartiersplatz am Ende der Achse Westbahnhof/Leipziger Straße und in der Mitte der Leipziger Straße entsteht. 5. Die Bürgerinnen und Bürger im Quartier sollen bei der Gestaltung mit einbezogen werden. Ggf. eignet sich diese städtebauliche Chance auch für einen studentischen Ideenwettbewerb. 6. Die Radverkehrsanbindung zum Westbahnhof soll, wie in der Stellungnahme ST 1028 versprochen, in diesem Zusammenhang beachtet und weiterverfolgt werden. Begründung: Die Kurfürstenstraße mit dem Park auf dem Kurfürstenplatz bildet eine städtebauliche Achse vom Westbahnhof bis zur Quartiersstraße Leipziger Straße. Aktuell ist der Blick auf diese Achse durch unattraktive Querungsmöglichkeiten und fehlende Betonung verstellt. Gerade im Zuge der Aufwertung des Westbahnhofs durch den Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt 2025+ und durch die geplante Renovierung des Westbahnhofes sowie die anstehende Umgestaltung der Schloßstraße bietet sich die große Chance, diese städtebauliche Achse wieder zu betonen und eine attraktive Verbindung für den Fußverkehr vom Westbahnhof zur Einkaufsstraße zu schaffen. Neben der Förderung des Fußverkehrs unterstützt eine attraktive fußläufige Verbindung vom Knotenpunkt Westbahnhof zur Leipziger Straße den Einzelhandel auf der Quartiersstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5520 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1028 Bericht des Magistrats vom 19.04.2022, B 166 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 10.11.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 98 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 30.11.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 98 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 166 vom 19.04.2022) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 948, 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 29.11.2021 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Scheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/Rohmerstraße

14.10.2021 · Aktualisiert: 15.11.2021

Antrag vom 14.10.2021, OF 194/2 Betreff: Scheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/Rohmerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die in Anlage 1 erkennbare Grünfläche in städtischem Besitz ist und hier ein Bepflanzungskonzept vorliegt. Sollte die Fläche durch die Stadt bewirtschaftet werden, zudem zu prüfen, ob die Möglichkeit von Baumpflanzungen oder der Entwicklung eines Blühstreifens besteht. Begründung: Informationsbedarf. Anlage 1 (Foto: Tim Hoppe) Foto: Tim Hoppe Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 222 2021 Die Vorlage OF 194/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der Markgrafenstraße

13.09.2021 · Aktualisiert: 29.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 813 entstanden aus Vorlage: OF 124/2 vom 19.08.2021 Betreff: Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der Markgrafenstraße A. Der Magistrat wird gebeten, auf Höhe der Hausnummern Markgrafenstraße 3 und 5 im derzeitigen Pkw-Parkraum (längsseitig zum Gehweg) jeweils versetzt im Abstand jeweils zwei Fahrradbügel zu installieren, um - selbstredend - Fahrradfahrern an dieser Stelle eine Abstellmöglichkeit zu bieten und um dem - eigentlich permanenten - an dieser Stelle falschen Querparken von Pkw entgegenzuwirken. B. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie grundsätzlich auf dem hochfrequentierten Gehweg in der Markgrafenstraße auf der linken Seite in Gehrichtung Falkstraße, der teilweise weniger als 1,5 Meter breit ist (siehe Foto) die Situation für die Fußgängerinnen und Fußgänger verbessert werden kann. Der Ortsbeirat bittet auch um Vorschläge des Magistrats; 2. wie mit milden Mitteln verhindert werden kann, dass die parkenden Autos noch in den Gehweg hineinragen und so den Gehweg noch schmaler machen (siehe Foto). Wie beurteilt der Magistrat das auf dem Foto sichtbare Hineinragen auf den Gehweg?; 3. mit welchen Mitteln eine bauliche Verbreiterung des Gehweges auf mindestens 2,2 Meter in der Markgrafenstraße umsetzbar ist. Wäre Parken von Autos quer zum Gehweg nach einer baulichen Verbreiterung des Gehweges noch denkbar?; 4. wie am Anfang der Markgrafenstraße, an der linken Seite in Gehrichtung Falkstraße, auf der Höhe des "Bockenheimer Früchtekorbes" direkt nach dem Zebrastreifen das sehr regelmäßige, verbotswidrige Halten von Pkw ggf. durch bauliche Maßnahmen effektiv unterbunden werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat dankt zunächst dem Ortsvorsteher, durch dessen richtigen Hinweis, dass auf Höhe der Hausnummern 3 und 5 nur längs zum Gehweg das Pkw-Parken erlaubt ist, Anregungsteil A. ergänzt wurde! Ansonsten: Die Markgrafenstraße liegt in einem dichtbesiedelten Quartier unweit der belebten Leipziger Straße und dient auch als Schulweg und ist dementsprechend von Fußgängerinnen und Fußgängern hoch frequentiert. Der Dachverband Fußverkehr Deutschland, Fuss e. V., empfiehlt eine regelmäßige Gehwegbreite von 2,5 Metern. Aufgrund der lokalen Gegebenheiten im Quartier erscheint eine Gehwegbreite in der Markgrafenstraße von mindestens 2,2 Metern für den Fußverkehr angemessen. Foto: Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 229 Antrag vom 16.06.2022, OF 420/2 Antrag vom 16.07.2022, OF 430/2 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2737 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bockenheim attraktiver und klimagerecht gestalten! Öffentlicher Raum Mühlgasse/Leipziger Straße

13.09.2021 · Aktualisiert: 01.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 819 entstanden aus Vorlage: OF 137/2 vom 30.08.2021 Betreff: Bockenheim attraktiver und klimagerecht gestalten! Öffentlicher Raum Mühlgasse/Leipziger Straße 1. Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer der Liegenschaften Leipziger Straße 85 und 87 zuzugehen und die Möglichkeiten einer anspruchsvolleren und ansprechenden Gestaltung der Hinterhofflächen zur Mühlgasse auszuloten. Dabei sollen die Parkplatzflächen möglichst reduziert und wasserdurchlässig gestaltet werden. Gleichzeitig sollten die Abfallcontainer, wenn sie in diesem Umfang benötigt werden, derart eingehaust werden, dass die Fläche nicht regelmäßig der wilden Sperrmüllablagerung dient. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten zu prüfen, ob und wann die entlang der Mühlgasse gefällten drei Bäume durch neu zu pflanzende Bäume ersetzt werden können. Das sollte ohne die noch vorhandenen gemauerten Einfassungen erfolgen. Gleichzeitig soll für eine saubere Grundstücksbegrenzung (Hecke) und einen ausreichend breiten Fußweg gesorgt werden. Hierzu sollten auch die Standorte der derzeitigen "Möblierung" (Schaltkasten, Papierkorb, Schilder etc.) überprüft werden. Begründung: Die Mühlgasse ist eine ruhige Seitenstraße der Leipziger Straße und liegt in diesem Abschnitt noch im Erhaltungssatzungsgebiet Bockenheim. Mit einigen attraktiven kleinen Geschäften und Erdgeschossnutzungen sowie einem Restaurant an der Ecke zur Leipziger Straße kann die Gasse einen wesentlichen Beitrag zur Aufenthaltsqualität für die Bürgerinnen und Bürger im Quartier leisten. Die Nutzung und Vernachlässigung des Hinterhofs der besagten Liegenschaften stellt an dieser Stelle ein Ärgernis dar und führt zudem zu einer regelmäßigen Vermüllung durch Sperrmüllablagerungen (Fotos). Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2269 Aktenzeichen: 79 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Landgrafenstraße

13.09.2021 · Aktualisiert: 01.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 826 entstanden aus Vorlage: OF 152/2 vom 27.08.2021 Betreff: Landgrafenstraße 1. Der Magistrat wird gebeten, die derzeit auf Höhe der Hausnummer 13 endende Ladezone auf der Landgrafenstraße bis zur Hausnummer 11 bzw. der dort montierten Fahrradbügel zu verlängern und die entsprechenden Parkverbote in Halteverbote, ausgenommen Lieferverkehr, zu ändern und Verstöße verstärkt zu ahnden. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Landgrafenstraße von Großer Seestraße bis Leipziger Straße zur Einbahnstraße gemacht werden könnte und wie der Verkehr in den umliegenden Straßen entsprechend, evtl. weitere Einbahnstraßen, geregelt werden könnte. Begründung: Insbesondere morgens circa 08:00 Uhr kommt es auf der Landgrafenstraße zu teilweise chaotischen Verkehrssituationen. Zu dieser Zeit wird regelmäßig der Supermarkt Alnatura beliefert und zugleich werden viele Kindergartenkinder mit dem Auto zu ihren Einrichtungen (Markuskindergarten, Landgrafenstraße 22, und Spielraum im Stadtteil im Hinterhof zwischen Leipziger Straße und Landgrafenstraße) gebracht. Zahlreiche Eltern missachten das Parkverbot und nutzen die Entladezonen zum Parken, während sie ihre Kinder in die Einrichtungen bringen. Zwar dauert dies jeweils tatsächlich nur wenige Minuten, aber der Vorgang wiederholt sich mehrfach, sodass die Entladezonen für den Lieferverkehr nicht nutzbar ist. In zweiter Reihe parkende Lastwagen gefährden nicht zuletzt Kinder, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zum Kindergarten gebracht werden in unzumutbarer Weise. Die Straße wird für Fußgänger, insbesondere Kinder, uneinsehbar. Neben diesen zeitnah umzusetzenden Maßnahmen ist eine Einbahnstraßenregelung zu prüfen. Die Straße würde für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher, wenn nicht neben dem Lieferverkehr (teilweise große Lastwagen wegen des Supermarkts) auch noch Pkw in beide Richtungen die Straße befahren dürften. Von Fahrradfahrern könnte die Straße weiterhin in beide Richtungen befahren werden, wie es bereits in anderen Einbahnstraßen in Bockenheim üblich ist. Derzeitiger Beginn der Parkverbotszone. Derzeitiges Ende der Entladezone mit Hofeinfahrt Richtung Leipziger Straße/Adalbertstraße und Kindergarten Spielraum im Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 169 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwegbreite auf den Gehwegen der Leipziger Straße

13.09.2021 · Aktualisiert: 01.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 825 entstanden aus Vorlage: OF 151/2 vom 27.08.2021 Betreff: Gehwegbreite auf den Gehwegen der Leipziger Straße Vorgang: OM 137/21 OBR 2; ST 1282/21 Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass auf der Leipziger Straße die nutzbare Gehwegbreite mehr als zwei Meter beträgt. Begründung: Der Ortsbeirat 2 hat sich in der Anregung OM 137 vom 10.05.2021 an den Magistrat mit der Aufforderung gewandt: "Der Magistrat wird gebeten, Pkw-Parkräume auf der Leipziger Straße während der weiteren Coronapandemie mindestens zu den Geschäftszeiten temporär zu sperren. Den auf Einlass wartenden Menschen vor Ladengeschäften insbesondere an den Engstellen der Leipziger Straße ist Raum zu geben, damit diese nicht auf dem schmalen Bürgersteig dicht gedrängt in der Schlange stehen müssen. Parkplätze für behinderte Menschen sollen bestehen bleiben." Daraufhin kam in der Stellungnahme des Magistrats ST 1282 vom 25.06.2021 die Antwort: "Zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen." Diese lapidare Äußerung lässt erkennen, dass der Magistrat kein Problem darin sieht, den Fußgängern weiterhin das Slalomgehen auf den Fußwegen zuzumuten, für Personen mit Kinderwagen, für Fußgängerinnen und Fußgängern mit Rollator und für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern das gefährliche Ausweichen auf die Fahrbahn als zumutbar zu betrachten. Wenn der Magistrat der Auffassung ist, "zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen", hat der Magistrat auf der Leipziger Straße auch Sorge dafür zu tragen, dass auf der Leipziger Straße die volle Breite von zwei Metern den Fußgängern ohne Beeinträchtigung zur Verfügung gestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 137 Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1282 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 107 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

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