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Meine Nachbarschaft: Hanauer Landstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Beschleunigte Fertigstellung und Übergabe der Kleingartenanlagen auf dem Riedberg

27.01.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 11.04.2025, OF 604/12 Betreff: Beschleunigte Fertigstellung und Übergabe der Kleingartenanlagen auf dem Riedberg Der Magistrat möge beschließen: 1. Fertigstellung der baulichen Maßnahmen Die zuständigen Behörden und beteiligten Unternehmen werden aufgefordert, die verbleibenden Bauarbeiten der Kleingartenanlagen auf dem Riedberg unverzüglich und ohne weitere Verzögerungen abzuschließen. Besonderes Augenmerk soll auf die Einhaltung der geplanten Leistungen und Standards gelegt werden. 2. Ausarbeitung und Finalisierung der Vertragswerke Die für die Kleingartenanlagen vorgesehenen Vertragswerke sollen unverzüglich fertiggestellt und dem KGV Riedberg e.V. zur Prüfung und Unterzeichnung übergeben werden. Falls offene Punkte bestehen, können vorübergehend Platzhalter eingesetzt werden, um Verzögerungen zu vermeiden. 3. Transparenz und Kommunikation Die zuständigen Ämter werden angewiesen, ihre Kommunikation zu verbessern und regelmäßig über den Fortschritt des Projekts zu berichten. Dies umfasst klare Begründungen für Sonderauflagen sowie die regelmäßige und verbindliche Nennung von Fertigstellungsterminen. 4. Prüfung und Optimierung des Projektmanagements Im Nachgang zur Fertigstellung des Projekts soll eine Analyse durchgeführt werden, um die Kompetenzen, Kommunikationswege und Zielsetzungen innerhalb der beteiligten Ämter zu prüfen. Ziel ist es, künftige Projekte effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Begründung: Das Projekt der Kleingartenanlagen auf dem Riedberg wird seit Jahren durch Verzögerungen, Einschränkungen und Sonderauflagen belastet, was bei den beteiligten Bürgerinnen und Bürgern Unverständnis und Frustration hervorgerufen hat. Eine zügige Fertigstellung ist notwendig, um die Gartensaison nicht erneut zu verlieren und den langjährigen Einsatz der Ehrenamtlichen sowie die Wünsche der zukünftigen Pächter zu würdigen. Die Analyse des Projektverlaufs soll sicherstellen, dass ähnliche Probleme in der Zukunft vermieden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 604/12 wird bis zur Sitzung am 27.06.2025 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 604/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11

23.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6613 entstanden aus Vorlage: OF 705/11 vom 23.02.2025 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat beschreibt, dass es bereits eine breite Datenbasis zu Kfz- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen, um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgten Verkehrsüberwachungen zu informieren. Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger:innen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Konstanzer Straße, Adam-Opel-Straße, Carl-Benz-Straße, Hanauer Landstraße u. a.); 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyerstraße u. a.); 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläckerstraße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u. a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt, transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringend notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht, sich einfach Informationen über Verkehrsmengen von Kfz und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet zu informieren. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden, nur wird es nicht genutzt. An dieser Stelle sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen Kfz geoportal.frankfurt.de) Die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke, z. B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1154

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Grünschnitt in der Burgstraße 56

23.01.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 27.08.2025, OF 917/3 Betreff: Grünschnitt in der Burgstraße 56 In Hessen, wie im gesamten Bundesgebiet, gilt vom 1. März bis 30. September ein Verbot für das Schneiden oder Entfernen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies vorausgeschickt, fragt der OBR3 den Magistrat (Grünflächenamt), ob ihm bekannt ist, dass dieser Tage im Hinterhof des Hauses Burgstraße 56 alle Hecken, Gebüsche und andere Gehölze restlos entfernt wurden, bittet um Auskunft darüber, was er gegen diesen brutalen Kahlschlag nebst der Zerstörung von Lebensraum für Vögel, Insekten etc. zu tun gedenkt. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1274 2025 Die Vorlage OF 917/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Geschwindigkeitsmessungen im Bereich Schichaustraße, Howaldtstraße, Ostendstraße und Windeckstraße

21.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6523 entstanden aus Vorlage: OF 477/4 vom 27.01.2025 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen im Bereich Schichaustraße, Howaldtstraße, Ostendstraße und Windeckstraße Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Tempo-30-Zone in der Schichaustraße, Howaldtstraße, Ostendstraße und Windeckstraße in die Liste der regelmäßig auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu kontrollierenden Straßen im Ortsbezirk 4 aufzunehmen. Im Zuge der jährlichen Auswertung der Kontrollen sollte auch über diesen Bereich dem Ortsbeirat berichtet werden. Begründung: Die benannte Zone bietet Autofahrer*innen die Möglichkeit, von Norden kommend zwei Ampeln zu umgehen, und Anwohner*innen berichten, dass es zu häufigen Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt. Zudem befindet sich in der Ostendstraße mit dem Internationalen Familienzentrum eine Kita, sodass viele Familien dort unterwegs sind. Die Überprüfung der Geschwindigkeit scheint daher dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1026 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Das Bank-Projekt „Sonnenstunden“ im Ostend

26.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6169 entstanden aus Vorlage: OF 450/4 vom 01.11.2024 Betreff: Das Bank-Projekt "Sonnenstunden" im Ostend Der Magistrat wird gebeten, die im Rahmen des Kulturfestivals Rush Hour installierten drei Sitzbänke in der Ostendstraße wieder aufzustellen und für die vierte Bank zusammen mit der Künstlerin einen geeigneten Standort zu identifizieren und diese dort zu montieren. Begründung: Das Projekt "Sonnenstunden" im Rahmen des Kulturfestivals Rush Hour - unter der Schirmherrschaft der Kulturdezernentin und des Planungsdezernenten - sah eine dauerhafte Installation der oben genannten Sitzbänke vor. Ziel war es, den Passanten mehr Miteinander und zeitliche Entschlackung zu ermöglichen. Für die Dauer des Vorhandenseins der Bänke ist dieses Angebot vielfach begrüßt und angenommen worden. Kosten entstehen nicht, die Bänke wurden gestiftet. Zum Nachlesen: https://heussenstamm.de/veranstaltungen/rush-hour Quelle: Ausschnitt aus dem Projekt-Flyer Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 344

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Grünstreifen in der Oskar-von-Miller-Straße mit hochwachsenden Bäumen ausstatten

26.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6170 entstanden aus Vorlage: OF 451/4 vom 11.11.2024 Betreff: Grünstreifen in der Oskar-von-Miller-Straße mit hochwachsenden Bäumen ausstatten Der Magistrat wird gebeten, den Grünstreifen in der Mitte der Oskar-von-Miller-Straße, im Abschnitt zwischen Obermainanlage und der Uhlandstraße/Martin-Elsässer- Platz, mit der größtmöglichen Zahl hochwachsender Bäume zu versehen. Begründung: Die Klimakrise erfordert auch in Frankfurt alle erdenkliche Maßnahmen, um deren Folgen zu mindern. Baumpflanzungen sind bekanntermaßen in diesem Zusammenhang ein geeignetes Mittel. Die Bäume könnten außerdem den genannten Straßenraum etwas ökologisch und ästhetisch aufwerten. Nachdem es im weiteren Straßenverlauf in der Sonnenmannstraße gelungen ist, die Baumpflanzungen zu ergänzen, sollte dieses auch in der Oskar-von-Miller-Straße gelingen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 627 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Was wird aus der früheren Seilbahn am Spielplatz Friedberger Anlage?

17.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Antrag vom 17.11.2024, OF 1451/1 Betreff: Was wird aus der früheren Seilbahn am Spielplatz Friedberger Anlage? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten, ob und wann die demontierte Seilbahn am Spielplatz Friedberger Anlage im Rahmen der Neugestaltung wieder montiert wird. Begründung: Leider gibt es derzeit keinen Hinweis, ob die Seilbahn im Rahmen der Neugestaltung wieder montiert wird. Bei Abbau von Spielgeräten sollte das Grünflächenamt die Bürgerinnen und Bürger über den geplanten Ersatz informieren. Dies ist bisher nicht erfolgt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1076 2024 Die Vorlage OF 1451/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Neubau einer Eisenbahnbrücke neben der Deutschherrnbrücke

05.11.2024 · Aktualisiert: 16.12.2024

Antrag vom 05.11.2024, OF 454/4 Betreff: Neubau einer Eisenbahnbrücke neben der Deutschherrnbrücke Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, in welchem genauen Bereich die parallel zur Deutschherrnbrücke geplante neue Eisenbahnbrücke errichtet werden soll und welche Beeinträchtigungen für den Hafenpark sowie angrenzende Straßen wie die Eytelweinstraße oder die Hanauer Landstraße dauerhaft oder auch nur zeitweise zu erwarten sind. Begründung: Wie der Presse und der Internetseite (https://www.frmplus.de/home.html ) der Deutschen Bahn entnommen werden kann, soll östlich der Deutschherrnbrücke ab 2029 ein paralleler Neubau erfolgen. Die neu zu planende Brücke soll demnach mit drei Feldern den Main auf 275 m überspannen und der gesamte neu zu errichtende Brückenzug (aus sechs Brückenbauwerken) sich vom südlichen Mainufer bis zum Ostbahnhof erstrecken. Angesicht dieser vorliegenden Informationen stellen sich bereits heute Fragen über den absehbaren Raumbedarf (z.B. hinsichtlich einer Verbreiterung des Bahndamms an der Eytelweinstraße) und die zu erwartenden Auswirkungen der Maßnahme auf die unmittelbare Umgebung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 4 am 26.11.2024, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1060 2024 Die Vorlage OF 454/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuordnung der Verkehrsströme auf der Hanauer Landstraße/Omegabrücke - Untersuchung der Verkehrsströme während der Sanierung der Omegabrücke

28.10.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5955 entstanden aus Vorlage: OF 654/11 vom 10.10.2024 Betreff: Neuordnung der Verkehrsströme auf der Hanauer Landstraße/Omegabrücke - Untersuchung der Verkehrsströme während der Sanierung der Omegabrücke 1. Der Magistrat wird gebeten, während den Sanierungsarbeiten an der Omegabrücke in Fechenheim im Bereich Hanauer Landstraße/An der Mainkur die Verkehrsströme und deren Veränderungen zu beobachten und auszuwerten. Die Auswertung sollte Basis einer Überprüfung sein, ob die Straßenführung auf der Hanauer Landstraße in Richtung Frankfurter Innenstadt auch nach der Beendigung der Sanierung der Omegabrücke mit einer Verringerung von zwei Fahrspuren auf eine Fahrspur nach Frankfurt stadteinwärts beibehalten werden kann, um die rechte Fahrspur in diesem Fall als Verlängerung der Abfahrt der Omegabrücke in Richtung Hanauer Landstraße und Fechenheim/Offenbach zu nutzen (siehe Foto). Ein Einfädeln des Verkehrs der Omegabrücke auf die Hanauer Landstraße wäre dann nicht mehr notwendig und könnte entfallen. 2. Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf diese Veränderung der Verkehrsführung zu überprüfen, ob so eine pünktlichere und staufreiere Befahrung der Brücke durch den ÖPNV möglich wird (Buslinien 44 und 551). Eine Auswertung der veränderten Verkehrssituation und des veränderten Verkehrs sollte die Beurteilung einer sichereren Zusammenführung des Autoverkehrs aus Richtung Osten und aus Richtung Bergen-Enkheim/Fechenheim-Nord begleiten. Außerdem sollte überprüft werden, ob mit der Verengung der Hanauer Landstraße an der Omegabrücke und der dadurch entstandenen Pförtnersituation eine Entzerrung der Verkehrssituation auf der Hanauer Landstraße einhergeht. Begründung: In und auch außerhalb der Hauptverkehrszeiten ist der Kreuzungsbereich An der Mainkur der größte Verkehrsmoloch im Frankfurter Osten, mit großem Gefahrenpotenzial für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie den Radverkehr. Geschwindigkeitsüberschreitungen und teilweise große Raserei gehen mit einem enormen Lärmaufkommen einher. Maßnahmen, die dazu führen könnten, an diesem Verkehrsknotenpunkt das Tempo zu reduzieren und so die Chance auf eine größere Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer:innen untereinander bieten, sollten in Betracht gezogen und überprüft werden. Dies ist auch unter dem Blickwinkel zu betrachten, dass es sich hierbei um das östliche große Eingangstor nach Frankfurt handelt. Weiterer positiver Nebeneffekt wäre die Möglichkeit eines durchgehenden Gehwegs bis zur Omegabrücke auf der nördlichen Seite der Hanauer Landstraße. (Geoportal Frankfurt - alternative Verkehrsführung Abfahrt von der Omegabrücke in westlicher Richtung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 250 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Wie lange verzögert sich noch die Revitalisierung der Schwedlerbrücke?

13.10.2024 · Aktualisiert: 08.11.2024

Antrag vom 13.10.2024, OF 434/4 Betreff: Wie lange verzögert sich noch die Revitalisierung der Schwedlerbrücke? Vorgang: V 751/23 OBR 4; ST 209/24 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, für wann die Revitalisierung der Schwedlerbrücke inzwischen eingeplant wird und welche Probleme die mehrfach vorgesehene Sanierung verzögern. Von Interesse ist dabei insbesondere, wann die letzte Ausschreibung der Bauleistung erfolgte und ob von städtischer Seite irgendwelche Aspekte (wie beispielsweise die Haushaltsplanung) zur Verzögerung beitragen. Begründung: Die Fußgängerbrücke zwischen Ostparkstraße und Schwedlerstraße/Ferdinand-Happ-Straße ist seit 2011 gesperrt und damit die Wegeverbindung zwischen dem nördlichem Ostend und der mittleren Hanauer Landstraße/Osthafen für Fußgänger und Fahrradfahrer erheblich beeinträchtigt. Die schon lange erhoffte Sanierung (Teilneubau) der Schwedlerbrücke sollte eigentlich bereits in 2022 baulich vorangetrieben werden. Im Januar 2021 wurde einigen Mitgliedern des alten Ortsbeirats in einem Ortstermin die Situation und Neugestaltung dargelegt und im Sommer 2022 die Bau- und Finanzierungsvorlage beschlossen. In der ST 209 vom 26.01.2024 wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass nach zwei gescheiterten Verfahren in Kürze eine erneute Ausschreibung der Bauleistung erfolgen würde und ein Baubeginn im Herbst 2024 angedacht sei. Dies ist jedoch nicht erkennbar. Eine Aktualisierung der Informationen an den Ortsbeirat erscheint daher geboten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.09.2023, V 751 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 209 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 4 am 29.10.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1045 2024 Die Vorlage OF 434/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes

03.09.2024 · Aktualisiert: 23.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5816 entstanden aus Vorlage: OF 426/4 vom 18.08.2024 Betreff: Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes Vorgang: OM 662/16 OBR 4; ST 47/17; OM 6680/20 OBR 4; OM 522/21 OBR 4; ST 1857/21; ST 327/22; OM 1781/22 OBR 4; ST 1600/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern der Ernst-Achilles-Platz mit einer Ergänzung des Baumbestands, einer weiterhin weitestgehend entsiegelten Fläche und mit einem deutlichen thematischen Bezug auf den Namensgeber des Platzes, den Brandrat Ernst Achilles, gestaltet werden kann. Begründung: Im Zuge der Realisierung der Nordmainischen S-Bahn und der Veränderungen am Danziger Platz und am Ostbahnhof sowie des Verkehrsknotenpunkts Hanauer Landstraße/Ostbahnhofstraße (Stellungnahmen des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327, und vom 09.01.2017, ST 47) ist der Ernst-Achilles-Platz in die Planungen mit einbezogen. Dabei sollte neben der Erhöhung des Baumbestands der Namensgeber des Platzes bei einer künftigen Platzgestaltung im Vordergrund stehen. Ein Brunnen beispielsweise, der neben Schatten spendender Begrünung und einer entsiegelten Fläche zur Verbesserung des Stadtklimas beiträgt, kann thematisch auf den Namensgeber Bezug nehmen. Auch kann eine Infotafel mit Verweis auf das Wirken und die Person des ehemaligen Direktors der Branddirektion und Leiters der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main, Ernst Achilles (1929 bis 1999), dem entsprechen. Dieser hat als international anerkannter Experte in Brandschutzfragen für die Arbeit der Feuerwehren und den Brandschutz wesentliche innovative Impulse gegeben und neue Standards gesetzt. Die Etablierung der Tätigkeit von Ernst Achilles im öffentlichen Gedächtnis kann helfen, die wichtige gesellschaftliche Aufgabe von Feuerwehr und Rettungskräften zu unterstreichen; bestand einer seiner Verdienste doch darin, federführend am Umbau der Feuerwehr in eine Feuer- und Rettungswehr beteiligt zu sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 662 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 47 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6680 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 522 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1857 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1781 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1600 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1958 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1227

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Barrierefreies Überqueren der Ferdinand-Happ-Straße im Kreuzungsbereich mit der Launhardtstraße ermöglichen

03.09.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5812 entstanden aus Vorlage: OF 422/4 vom 17.07.2024 Betreff: Barrierefreies Überqueren der Ferdinand-Happ-Straße im Kreuzungsbereich mit der Launhardtstraße ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass im Kreuzungsbereich der Ferdinand-Happ-Straße/Launhardtstraße/Gref-Völsing-Straße die Fußgängerüberquerung barrierefrei möglich wird. Zudem sollte durch Markierungen den Pkw- und Lkw-Fahrern signalisiert werden, dass an dieser Stelle Fußgänger queren können. Begründung: Bisher gibt es leider nur an der Einmündung der Gref-Völsing-Straße in die Ferdinand-Happ-Straße abgesenkte Bordsteine sowie an der westlichen Ecke der Launhardstraße/Ferdinand-Happ-Straße. Diese beiden Stellen korrespondieren für den Fußgängerverkehr jedoch jeweils mit der östlichen Ecke der Launhardstraße/Ferdinand-Happ-Straße, welche bisher nicht entsprechend gestaltet ist. Angesicht der erfolgten Wohnbebauung in den letzten Jahren mit der entsprechenden zahlreichen Bevölkerung sowie den neu angesiedelten Einrichtungen sollte diese Gefahrenquelle möglichst bald behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2162 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2115

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorbereitung kritischer Punkte für Starkregenereignisse

03.09.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5815 entstanden aus Vorlage: OF 425/4 vom 27.07.2024 Betreff: Vorbereitung kritischer Punkte für Starkregenereignisse Der Magistrat wird gebeten, über die Stadtentwässerung dahin gehend vorbereitend tätig zu werden , dass in Straßenabschnitten, welche gemäß der aktuellen Starkregenkarte auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt deutliche Gefahren von Überflutungen erwarten lassen, die Straßengullys mehrmals im Jahr hinsichtlich unnötiger Verstopfungen kontrolliert werden. Dies gilt im Ortsbezirk beispielsweise für die Ostendstraße (insbesondere zwischen Uhlandstraße und Rückertstraße), welche mit zu erwartenden Überflutungshöhen von 50 Zentimetern bis über einem Meter ausgewiesen wird und in diesem Bereich zudem Abgänge in den S-Bahn-Tunnel aufweist. Begründung: Die Wahrscheinlichkeit von Starkregenereignissen hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Als kritisch identifizierte Bereiche sollten daher regelmäßig hinsichtlich der aktuellen Entwässerungssituation überprüft werden. Verstopfungen von Gullys, beispielsweise durch Blätter, sollten frühzeitig erkannt und behoben werden. (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt, Starkregenkarte 1:2.000) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 361 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit im Ortsbezirk 1: Tempo 30 vor Kinderhaus Battonnstraße

02.07.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5753 entstanden aus Vorlage: OF 1329/1 vom 24.06.2024 Betreff: Sicherheit im Ortsbezirk 1: Tempo 30 vor Kinderhaus Battonnstraße Der Magistrat wird gebeten, vor und hinter dem Kinderhaus "Innenstadt" in der Battonnstraße 4 bis 8 - möglichst zwischen den Straßen Breite Gasse und Lange Straße - zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Kinder Tempo 30 anzuordnen und dies mit dem Zusatzschild "Kindergarten" beschildern zu lassen. Nach Einrichtung der Geschwindigkeitsreduzierung soll die Einhaltung der Geschwindigkeit mit Enforcement Trailern überwacht werden. Falls vorhanden und bei Bedarf soll die Linienwegbeeinflussung der Straßenbahn und die Grünanforderung der folgenden Lichtsignalanzeige (LSA) umprogrammiert werden, damit der ÖPNV beschleunigt wird. Begründung: Anwohnende berichten, dass Pkw-Poser und Raser trotz der geltenden Tempo-40-Beschilderung durch die Battonnstraße rasen. Das gefährdet und verunsichert vor allem schwächere Verkehrsteilnehmende und führt zu Lärmspitzen. Tempo 30 im Bereich des straßenseitigen Zugangs der Kita schützt nicht nur die Kinder, sondern verbessert das Miteinander von Pkw, Radverkehr, Straßenbahn und zu Fuß Gehenden in diesem Engpass zwischen Berliner Straße und Allerheiligentor. Eine Verlangsamung des Straßenbahnverkehrs oder gar eine Beeinträchtigung des Fahrplans wird durch eine Einrichtung bzw. Anpassung der Grünanforderung an der LSA Lange Straße/Allerheiligenstraße vermieden. Bisherige Wartezeiten können sogar verkürzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2134 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit An der Mainkur/Hanauer Landstraße, Ampelregelung in Richtung Hanau

24.06.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5638 entstanden aus Vorlage: OF 632/11 vom 09.06.2024 Betreff: Verkehrssicherheit An der Mainkur/Hanauer Landstraße, Ampelregelung in Richtung Hanau Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Autoverkehr auf der Hanauer Landstraße in Richtung Osten (Hanau, Foto Position 1) bei der Blockierung der Weiterfahrt durch den Abbiegeverkehr Richtung Norden (Foto Position 2) nicht wieder die Fahrt Richtung Osten aufnimmt, wenn die Blockierung aufgelöst ist und gleichzeitig der Fußverkehr am Übergang der Ampelanlage in Nord-Süd-Richtung über die Hanauer Landstraße östlich der Mainkur (Foto Position 3) bereits Grün hat. Dies kann z. B. durch weitere Signalleuchten für den Autoverkehr in Richtung Osten direkt am Fußgängerüberweg erreicht werden. Diese Maßnahme ist aus Sicherheitsgründen zeitnah umzusetzen. Begründung: Der Autoverkehr Richtung Osten, blockiert durch Linksabbieger für die Überquerung der östlichen Mainkurkreuzung, ignoriert häufig, dass für den ampelgeregelten Fußweg östlich der Kreuzung längst die Grünphase begonnen hat. Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie den Radverkehr ergeben sich daraus immer wieder sehr gefährliche, nicht zu akzeptierende Situationen, zumal diese Kreuzung auch Teil des Schulwegeplanes ist. (Google Kartendaten 2024) (Teil des Schulwegeplans Mainkur) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2015 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen

24.06.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5639 entstanden aus Vorlage: OF 633/11 vom 09.06.2024 Betreff: Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen Vorgang: OM 3346/23 OBR 11; ST 1119/23 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in der Stellungnahme vom 26.05.2023, ST 1119, vom Magistrat selbst beschriebenen Umsetzungsschritte zu einer sichereren Kreuzung An der Mainkur umgehend initiiert werden. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zu erläutern, wann die Umsetzung startet und wann mit einer Fertigstellung der Maßnahme zu rechnen ist. Begründung: Die Situation An der Mainkur im Bereich des gesicherten Überwegs in der nach Süden von der Hanauer Landstraße abbiegenden Straße Alt-Fechenheim ist für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radverkehr unverändert gefährlich. Die Umsetzung der Maßnahmen aus der Stellungnahme ST 1119 ist unerlässlich, um dort eine sicherere Situation zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3346 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1119 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2016 Antrag vom 04.05.2025, OF 737/11 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6946 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 11

Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Schießhüttenstraße Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74

24.06.2024 · Aktualisiert: 21.12.2025

Anregung vom 24.06.2024, OA 470 entstanden aus Vorlage: OF 641/11 vom 23.06.2024 Betreff: Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Schießhüttenstraße Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74 Vorgang: M 163/20; OA 674/21 OBR 11; V 267/22 OBR 11; ST 823/22 Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.09.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in der Stellungnahme ST 823 vom Magistrat bestätigte Maßnahme - "Straßenbahnlinie 12 nach Fechenheim bis zu ihrer neuen Endhaltestelle Fechenheim Schießhüttenstraße", statt wie derzeit bis zur Hugo-Junkers-Straße - entsprechend dem Wortlaut bis zum Dezember 2025 umgesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Anregung vom 25.01.2021, OA 674 Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 442 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 122 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage OA 470 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt; Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Enthaltung) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 470 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke und AfD (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 74 = Ablehnung, OA 470 = Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 470 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 470 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 5023, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 § 5359, 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.11.2024 Aktenzeichen: 10-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Beschleunigung der Straßenbahn in Frankfurt: Ende des Schneckentempos

28.05.2024 · Aktualisiert: 20.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5539 entstanden aus Vorlage: OF 1278/1 vom 07.05.2024 Betreff: Beschleunigung der Straßenbahn in Frankfurt: Ende des Schneckentempos Während in anderen Städten Deutschlands "echte" Beschleunigungsprogramme für Straßenbahnen umgesetzt wurden und diese ermöglichen, dass Straßenbahnen meist ohne Zwischenhalt von Haltestelle zu Haltestelle fahren können, trödeln die Bahnen in Frankfurt weiterhin von Haltesignal zu Haltesignal, da diese nicht rechtzeitig freigeschaltet werden. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die Lichtsignalanlagen für Straßenbahnen, Busse und den motorisierten Individualverkehr (MIV) so zu optimieren, dass Straßenbahnen und Busse frühzeitiger als bisher ein Fahrsignal erhalten. Dadurch sollen unnötige Bremsvorgänge und Halte vermieden werden. Wo notwendig, sind im Sinne der Bevorrechtigung und Beschleunigung der Straßenbahn Zeiten für andere Verkehrsarten zu reduzieren. Im Ortsbezirk 1 sind folgende Strecken in beide Richtungen betroffen: - Konrad-Adenauer-Straße bis Börneplatz; - Allerheiligentor/Lange Straße bis Börneplatz; - Börneplatz bis Hauptbahnhof; - Hauptbahnhof bis Gallus; - Hauptbahnhof bis Gutleut/Baseler Platz. Begründung: Die aktuelle Einstellung der Lichtsignalanlagen führt dazu, dass Straßenbahnen häufig bremsen oder anhalten müssen, was der Intention einer Beschleunigung zuwiderläuft und den Energieverbrauch unnötig steigert. Im Vergleich zu erfolgreichen Beschleunigungsprogrammen in anderen deutschen Städten, wo Straßenbahnen weitgehend störungsfrei zwischen den Haltestellen verkehren, hinkt Frankfurt hinterher. Gesetzliche Grundlagen: Trotz der bundesweit geltenden Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab), die eine solche Optimierung ermöglicht und unterstützt, wird diese in Frankfurt nur selten angewandt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Benennung des Platzes an dem Fanhaus des FSV Frankfurt 1899 e. V. vor dem Ostpark (Ratsweg 15) nach Alfred J. Meyers

14.05.2024 · Aktualisiert: 06.06.2024

Antrag vom 14.05.2024, OF 407/4 Betreff: Benennung des Platzes an dem Fanhaus des FSV Frankfurt 1899 e. V. vor dem Ostpark (Ratsweg 15) nach Alfred J. Meyers Der Ortsberat 4 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte das Areal am FSV Fanhaus vor nordwestlichen Eingangsbereich zum Ostpark (aktuell Ratsweg 15) in "Alfred-J.-Meyers-Anlage" oder "Alfred-J.-Meyers-Platz" zu benennen. Begründung: Als Vereinspräsident knüpfte Alfred J. Meyers nahtlos an die Errungenschaften und Modernisierungen seines Vorgängers Dr. David Rothschild an. Unter der Führung der beiden Präsidenten wurde der FSV Frankfurt modernisiert und auf professionelle Beine gestellt. Unter der Präsidentschaft von Alfred Meyers wurde das Stadion am Bornheimer Hang errichtet und 1931 eingeweiht. Es galt zu damaliger Zeit als eine der modernsten Sportstätten in Europa. Der weithin - insbesonders auf dem Weg von Bornheim kommend - sichtbare Eingangsbereich zum Ostpark ist eine überaus geeignete Stelle für die Benennung nach Mayers, da hier sowohl die räumliche Nähe zu seiner ehemaligen Wirkungsstädte gegeben ist. Ebenso wird durch die Namensgebung ein deutlich sichtbares Zeichen gegen Antisemitismus gesetzt. Im Jahre 2022 wurde auf Initiative von jugendlichen Fans des FSV Frankfurt gemeinsam mit dem sozialpädagogischen Fanprojekt ihrem Präsidenten Alfred J. Meyers eine Gedächtniswand errichtet. Sie steht auch für die vielen unbekannten jüdischen Vereinsmitglieder und Sportler des Sportvereins, die den Verein unter dem Naziregime verlassen mussten. https://www.fsv-fanprojekt.de/alfred-j-meyers/ Weiterhin beginnt an der Gedächtniswand am FSV Fanhaus ein interaktiver Lernpfad gegen Antisemitismus, der auf einer Strecke von ca.4,5 km in einer spielerischen, modernen Art der Schitzeljagd durch die jüdischen Kapitel der Geschichte und Gegenwart des FSV Frankfurt führt. Man muß man Orte finden, Aufgaben lösen, Quiz-Fragen beantworten und wird rund um das FSV Fanprojekt, das Stadion am Bornheimer Hang und den Frankfurter Ostpark geführt. https://www.fsv-fanprojekt.de/lernpfad-gegen-antisemit ismus/ Anlagen zur Verdeutlichung von Lage und Raumbezug des Benennungsvorschlags Blick von oben auf den Bereich & Fanhaus Blick aus Richtung Bornheim kommend Blick aus Richtung der Ostendstraße Blick aus Richtung Ratsweg & Fanhaus Fotos: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 4 am 28.05.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 56 2024 Die Vorlage OF 407/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung AltFechenheim

14.04.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

Antrag vom 14.04.2024, OF 604/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) in einem desolaten Zustand durch großflächige und tiefe Schlaglöcher. Das tägliche Verkehrsaufkommen auch durch den Schwerlastverkehr der Allessa Chemie macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist weiterhin eine wichtige Verbindungsstraße für Pendler. Eine Erneuerung ist längst überfällig und sollte vorrangig vor anderen Erneuerungen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 28 2024 Die Vorlage OF 604/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Hinweis auf den Namensgeber des Ernst-Achilles-Platzes am Straßenschild anbringen

27.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

Antrag vom 27.03.2024, OF 398/4 Betreff: Hinweis auf den Namensgeber des Ernst-Achilles-Platzes am Straßenschild anbringen Der Magistrat wird gebeten, am Straßenschild des Ernst-Achilles-Platzes eine ergänzende Hinweisbeschilderung auf den Namensgeber als Leiter der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main anzubringen. Begründung: Der Platz trägt den Namen von Ernst Achilles (1929-1999), der ab 1963 Brandrat, von 1966 bis 1989 als Direktor der Branddirektion Leiter der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main und ein international anerkannter Experte in Brandschutzfragen war. Es sollte über Achilles zumindest in Form einer Hinweisbeschilderung am Straßenschild informiert werden, zumal er für die Arbeit der Feuerwehren und den Brandschutz wesentliche innovative Impulse gegeben hat und neue Standards setzte. So gilt Achilles beispielsweise als Vorreiter der medizinischen Notfallrettung durch die Berufsfeuerwehren. Die Erinnerung an die Tätigkeit von Ernst Achilles, deren Etablierung im öffentlichen Gedächtnis kann in einer Zeit, in der Feuerwehr und Rettungskräfte vermehrt Angriffen ausgesetzt sind, deren wichtige gesellschaftliche Aufgabe unterstreichen helfen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 4 am 16.04.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 398/4 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448)

17.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

Antrag vom 17.03.2024, OF 587/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße zu realisieren. Das Projekt ist unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch motorisierten Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen - allein Siemens hat hier ca. 800 Parkplätze - und der besseren Anbindung der Wohngebiete im südlichen Fechenheim (Konstanzer Straße, Dieburger Straße, Starkenburger Straße, geplantes Wohngebiet Nördliche Dieburger Straße - Bebauungsplan Nr. 698 ) schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich jetzt entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 13 2024 Die Vorlage OF 587/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradwegmarkierung an Kreuzungssituation anpassen Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage

14.03.2024 · Aktualisiert: 21.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5305 entstanden aus Vorlage: OF 654/3 vom 08.02.2024 Betreff: Fahrradwegmarkierung an Kreuzungssituation anpassen Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage Der Magistrat wird gebeten, die Markierung der Fahrradwege an der Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage stadtauswärts so zu ändern, dass Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmer/innen verhindert werden. Ergänzend zum Verkehrsschild "Gemeinsamer Geh-und Radweg" an beiden Enden des Fahrrad-/Gehwegs sollen Fahrradsymbole auf den geteilten Weg aufgebracht werden. Zusätzlich soll geprüft werden, ob es möglich ist, auf dem rot markierten Fahrradweg eine Linksabbiegerspur einzurichten. Begründung: Der Fahrradweg an der Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage stadtauswärts ist so gestaltet, dass er der Kreuzungssituation nicht gerecht wird. Viele Fahrradfahrer/innen biegen links und rechts in den Anlagenring ab. Daher fahren viele an der Ampel in der Seilerstraße auf den gemeinsamen Geh- und Radweg, um dort geradeaus bis zur Friedberger Anlage zu fahren, um dann dort rechts in den Anlagenring Richtung Zoo abzubiegen. Allerdings kommt es häufig zu Konflikten mit Fußgänger/innen, denen nicht bewusst ist, dass neben dem roten Fahrradweg auf der Fahrbahn auch der Gehweg als "Rechtsabbieger-Fahrradweg" dient. Der Weg ist anhand von Schildern als gemeinsamer Weg ausgewiesen, was allerdings nicht wahrgenommen wird. Außerdem eignet sich der rote Fahrradstreifen am Friedberger Tor dazu, links in den Anlagenring einzubiegen, da man sich aufgrund der Bepflanzung bis zur Ampel nicht an der Ampel anstellen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1527 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zwischennutzung für die DondorfDruckerei

11.03.2024 · Aktualisiert: 18.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5274 entstanden aus Vorlage: OF 854/2 vom 25.02.2024 Betreff: Zwischennutzung für die Dondorf-Druckerei 1. Der Magistrat wird zur Vermeidung eines weiteren Leerstands aufgefordert, mit dem Land in Verhandlungen zur Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei zu treten. 2. Der Magistrat soll kurzfristig berichten, a) ob eine Zwischennutzung als Künstleratelier und Räume für Studierende der Hochschule für Bildende Künste-Städelschule und der Hochschule für Gestaltung (HFG) und/oder für die Kreativwirtschaft kurzfristig realisiert werden kann, ohne die baurechtlichen Anforderungen erfüllen zu müssen, wie sie von der Stadt Frankfurt für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik gefordert wurden; b) über die Erarbeitung eines Betreiberkonzeptes für die angestrebte Nutzung und für eine befristete Raumvergabe in Zusammenarbeit mit den genannten Hochschulen, mit erfahrenen Betreibern von Künstler- und Atelierhäusern, wie basis e. V. oder ATELIERFRANKFURT e. V., erfahrenen Beratungsunternehmen im Bereich Kultur, dem Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH sowie Vermittlern von Leerstandsflächen in Frankfurt wie Radar-Kreativräume für Frankfurt; c) welche baulichen Maßnahmen unter Bezifferung der Kosten für die angestrebte Zwischennutzung erforderlich wären; d) ob eine Raumvergabe für mindestens ein Viertel der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland umsetzbar ist. Begründung: Die Ansiedlung des Max-Planck-Instituts (MPI) wäre ein erster wichtiger Schritt in Richtung Kulturcampus gewesen. Das Land Hessen hatte hierfür vorgesehen, dass das Grundstück dem MPI im Wege der Erbpacht kostenfrei überlassen wird. Es ist sehr bedauerlich, dass das Max-Planck-Institut (MPI) für empirische Ästhetik die Pläne, die ehemalige Druckerei Dondorf als Institutssitz zu nutzen, aufgrund der Hausbesetzung endgültig aufgegeben hat. Hierdurch entsteht der fatale Eindruck, dass Aktivisten einer rechtswidrigen Besetzung ihre Ziele durchsetzen und staatliche, insbesondere kommunale, Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist. Ein weiterer Leerstand ist dringend zu vermeiden. Es droht jederzeit wieder eine Besetzung des Gebäudes durch Aktivisten. Der Bebauungsplan weist ein entsprechendes Baufeld im Sondergebiet Kultur/Wissenschaft aus. Die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main brachte im Gebäude das Institut für Kunstpädagogik, das Universitätsarchiv sowie Proberäume für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst unter, sodass eine Zwischennutzung als Künstlerateliers an die bisherige Nutzung anknüpft. Da das Land Hessen Eigentümer der Liegenschaft ist, muss bei einer Zwischennutzung durch die Stadt Frankfurt sichergestellt sein, dass eine Rückgabe der Liegenschaft nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses gewährleistet ist. Aktivisten, die ein Gebäude zur Durchsetzung ihrer Ziele besetzen, gewährleisten eine geordnete Rückgabe des Gebäudes nicht, außerdem ist die Gefahr einer Zweckentfremdung des Gebäudes aufgrund der Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Besetzung immanent. Deshalb ist es dringend geboten, ein Nutzungskonzept für die Zeit zu entwickeln, bis feststeht, was der derzeitige oder zukünftige Eigentümer mit der Liegenschaft und dem Grundstück beabsichtigt. Der Bebauungsplan sieht eine kulturelle und künstlerische Nutzung vor. Dabei kann die Stadt auch an die Erfahrungen von Betreibern von Künstlerateliers wie zum Beispiel basis e. V., die bereits Künstlerateliers in der Gutleutstraße 8 bis 12 in Frankfurt in einer Liegenschaft unterhalten, die vormals dem Land gehörte, anknüpfen. In Betracht kommen aber auch ATELIERFRANKFURT e. V. mit dem größten Frankfurter Atelierhaus in der Schwedlerstraße 1 bis 3 in Frankfurt oder Radar-Kreativräume für Frankfurt (Hevelke & Wechs raum.219 GbR, Gutleutstraße 8 bis 12). Die vorgeschlagene Zwischennutzung knüpft an die bisherige Nutzung der Dondorf-Druckerei durch das Kunstpädagogische Institut der Universität Frankfurt an. Damit sollten sich die baurechtlichen Auflagen für Atelierräume im Rahmen der bisherigen bewegen. Ateliers und Räume für Kreative werden in Frankfurt weiter händeringend gesucht. Viele Studenten der Städelschule und der HfG wandern deshalb nach Beendigung ihres Studiums ab. In Anbetracht der Internationalität Frankfurts soll in dem Konzept die befristete Raumvergabe für mindestens ein Viertel der Fläche an Künstler und Kreative aus dem Ausland vorgesehen werden (Ateliers für Stipendiaten, Künstler und Kreative aus Kriegs- oder Krisengebieten). Ferner wird die fachliche Kompetenz durch die Einbeziehung dieser Institutionen gewährleistet. Die Stadt sollte daher Dritte frühzeitig in die Planungen einbeziehen. Alternativ oder ergänzend ist auch eine Nutzung durch die erfolgreiche Kreativwirtschaft denkbar, die mittlerweile eine der größten Branchen ist. Die Stadt Frankfurt hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort für die Kreativwirtschaft weiter zu stärken, zum Beispiel durch das Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leer stehender Räume für Kreative. Über die zu erwartenden Kosten ist zu berichten, da noch die Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2024/25 ansteht. Diese Anregung ist im Wortlaut identisch mit dem Antrag der CDU-Fraktion im Römer, den die Stadtverordneten Dr. Dürbeck, Frau Akmazda, Herr Becker, Dr. Fabricius, Frau Friedrich, Herr Nagel, Dr. Kochsiek und Frau Serke verfasst und eingereicht hatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1351 Aktenzeichen: 00-40

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Konzept zum Schutz des fußläufigen Publikums und der Radfahrer im städtischen (Straßen)Raum der Straße AltFechenheim

04.03.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5194 entstanden aus Vorlage: OF 563/11 vom 18.02.2024 Betreff: Konzept zum Schutz des fußläufigen Publikums und der Radfahrer im städtischen (Straßen-)Raum der Straße Alt-Fechenheim Vorgang: OM 4341/23 OBR 11; ST 60/24 Die Straße Alt-Fechenheim zwischen Pfortenstraße und Kleestraße ist die Haupteinkaufsstraße des Stadtteils Fechenheim. Neben Ladengeschäften, Friseuren, Gaststätten, Eisdiele, Bank und Apotheke befinden sich auf den ca. 350 Metern, die Gegenstand dieser Anregung sind, das Büro des Quartiersmanagements, eine Begegnungsstätte nicht nur für Senioren, eine Kindertagesstätte und das Bürgeramt des Stadtteils. Dies stellt in seiner Gesamtheit in diesem Straßenabschnitt ein Maximum an Aufenthaltsfunktionen dar. Des Weiteren wird die Straße Alt-Fechenheim von mehreren Tausend Pkw durchfahren, außergewöhnlich viele mit den Kennzeichen MKK und OF, meist entgegen der Ausweisung der Straße als "Anlieger frei" und oft zu schnell. Aus den oben beschriebenen Gründen und seiner Ablehnung der Anregung OM 4341, auf dem Streckenabschnitt Tempo 20 auszuweisen, wird der Magistrat gebeten, ein Konzept für die Straße Alt-Fechenheim im oben beschriebenen Abschnitt in enger Absprache mit dem Ortsbeirat zu erarbeiten und umzusetzen, das - eine Einhaltung der Geschwindigkeit im Straßenabschnitt gewährleistet; - ein sicheres Überqueren der Fahrbahn im gesamten Straßenabschnitt gewährleistet; - gewährleistet, dass Pkw in diesem Bereich Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer nicht überholen, da kein ausreichender Sicherheitsabstand möglich ist. Anmerkung: Bei einer Temporeduzierung von 30 km/h auf 20 km/h im beschriebenen 350 Meter langen Straßenabschnitt benötigt der ÖPNV eine um 21 Sekunden verlängerte Fahrzeit. Begründung: (Google Streetview) Hanau Innenstadt: Hier funktioniert der ÖPNV und der verkehrsberuhigte Bereich, Tempo 20 und Fußgängerzone mit ÖPNV hervorragend. (Google Streetview) Hier funktioniert das Überholen Pkw - Fahrrad mit Sicherheitsabstand nicht, aber bei Tempo 30 wird es immer wieder versucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4341 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 60 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1110 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller zum Schutz der Radfahrer und Fußgänger auf der Straße Alt-Fechenheim

04.03.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5196 entstanden aus Vorlage: OF 565/11 vom 18.02.2024 Betreff: Poller zum Schutz der Radfahrer und Fußgänger auf der Straße Alt-Fechenheim Vorgang: OM 1531/22 OBR 11; ST 1150/22 Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße Alt-Fechenheim in Höhe der Hausnummer 68 einen Poller so anzubringen, dass ein Halten von Kraftfahrzeugen auf dem Radweg, direkt vor dem Kiosk, nicht mehr möglich ist. Begründung: In der Stellungnahme ST 1150 aus dem Jahr 2022 teilte der Magistrat mit, dass der Anregung entsprochen wird und der Radweg mit einem Poller vor widerrechtlichem Parken abgesichert wird. Die Maßnahme sollte voraussichtlich im dritten Quartal 2022 ausgeführt werden und ist bis heute (Stand März 2024) noch nicht umgesetzt. Da die Situation nach wie vor eine Gefährdung für Radfahrende und Fußgänger darstellt, ist die Maßnahme innerhalb kürzester Zeit auszuführen. Quelle: (S. Neubauer) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1150 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 970 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme erneuern rund um das Kleedreieck in Fechenheim-Süd

04.03.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5193 entstanden aus Vorlage: OF 562/11 vom 18.02.2024 Betreff: Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme erneuern rund um das Kleedreieck in Fechenheim-Süd Der Magistrat wird gebeten, die Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme rund um das Kleedreieck in Fechenheim zu erneuern und falls möglich zu verbessern. Konkret genannt sind die folgenden Standorte: - Der Zebrastreifen Alt-Fechenheim/Lappengasse ist nur noch zur Hälfte sichtbar; - Alt-Fechenheim/Kleestraße - Radführung vom Radweg auf die Fahrbahn; - Zebrastreifen Willmannstraße/Kleestraße durch Straßenbau "überpflastert", der Zebrastreifen ist nur in Teilen vorhanden; - Zebrastreifen Willmannstraße in Richtung der Jakobsbrunnenstraße - die Radwegeführung ist gegen die Einbahnstraße an einer gefährlichen Stelle teilweise nur schlecht erkennbar. Offensichtlich sind von den genannten Markierungen einige durch Baumaßnahmen zerstört worden. So sollte der Magistrat, falls er nicht selbst Bauausführender war, die Bauausführenden darauf hinweisen, dass nicht nur der Fahrbahnbelag, sondern auch die sich darauf befindlichen Markierungen wiederhergestellt werden müssen. Zumindest ist in diesen Fällen den Behörden mitzuteilen, dass diese wiederhergestellt werden müssen. Begründung: "Markierungen dienen dazu, den Verkehr zu regeln, optisch zu führen oder Verkehrsteilnehmer zu warnen." (RMS, Richtlinien für die Markierung auf Fahrbahnen) Leider dienen in einigen Teilen des Ortsbezirks 11 Markierungen im Straßenraum nicht mehr dieser Aufgabe, da sie nur noch schwer zu erkennen sind, zumal bei Regen und Dunkelheit, also dann, wenn ihr Vorhandensein eine besondere Wichtigkeit einnimmt. An dieser Stelle muss dringend und zeitnah Abhilfe geschaffen werden, um auch weiterhin im Straßenraum der Stadtteile des Ortsbezirks 11 ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Es muss an den beschriebenen Stellen mangels vorhandener Geschwindigkeitsüberwachung oft mit nicht regelkonformer Geschwindigkeit der motorisierten Verkehrsteilnehmer gerechnet werden. So fällt gut sichtbaren Markierungen eine besonders wichtige Rolle zu. (Google maps) Willmannstraße (Google maps) Willmannstraße, Kleestraße, Baumertstraße (Google maps) Alt-Fechenheim/Lappengasse Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1274 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg an der Ecke Ostbahnhofstraße/Danziger Platz

20.02.2024 · Aktualisiert: 04.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5103 entstanden aus Vorlage: OF 374/4 vom 01.02.2024 Betreff: Fußgängerüberweg an der Ecke Ostbahnhofstraße/Danziger Platz Vorgang: OM 1069/21 OBR 4; ST 611/21 Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich im Übergangsbereich von der Ostbahnhofstraße in den Danziger Platz wieder einen benutzbaren Fußgängerüberweg herzustellen. Für die ganze Bevölkerung nördlich der östlichen Ostbahnhofstraße und insbesondere rund um die Dörnigheimer Straße gibt es aktuell keine sichere Querungsmöglichkeit, um zu dem Abgang zur U-Bahn-Station "Ostbahnhof" oder den Einkaufsmöglichkeiten der Louis-Appia-Passage zu kommen. Begründung: Bis vor wenigen Jahren gab es eine Ampelanlage, welche von der Adresse Danziger Platz 1 zur Platzmitte überleitete (wo sich über einige Jahre auch der Frankfurter Garten befand). Von der Mitte konnte über einen Zebrastreifen der südliche Bereich von Ostbahnhofstraße und Danziger Platz erreicht werden, wo sich auch der U-Bahn-Abgang befindet. Nachdem wegen einer Verschmälerung der Straße erst die Ampelanlage abgebaut wurde, ist Ende 2023 im Zuge der Kennzeichnung von Fahrradwegen in der Ostbahnhofstraße und einer Einrichtung von E-Auto-Ladestationen und eines E-Scooter-Abstellplatzes (vor der Adresse Danziger Platz 2) der bisherige Zebrastreifen (siehe bitte Foto) komplett entfernt worden. Es ist für niemanden eine akzeptable Lösung, auf eine Ampelanlage in 170 Metern Entfernung an der Bärenstraße/dem Ernst-Achilles-Platz verwiesen zu werden, wie in der Stellungnahme des Magistrats, ST 611, aufgeführt, nur um von einem U-Bahn-Ausgang sicher über eine angrenzende Straße zu kommen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 611 Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1069 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1066

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Bäume pflanzen?

06.02.2024 · Aktualisiert: 26.02.2024

Antrag vom 06.02.2024, OF 378/4 Betreff: Bäume pflanzen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu erteilen, ob an den folgenden Stellen Bäume gepflanzt werden können: A_ehemaliger Baumstandort an der Haltestelle "Saalburgstrasse" der Linie 12 in Richtung Fechenheim. B_ehemaliger Baumstandort in der Löwengasse 30. Der Bereich liegt hinter einem Zaun auf einem Grundstück, dass eventuell zu der Schule gehört. C_zwei ehemalige Baumstandorte in der Wittelsbacherallee 171 und 185. D_zwei ehemalige oder angelegte Baumstandorte in der Heidelbachstraße zwischen der Ettlingerstraße und der Litfaßsäule. E_angelegter oder ehemaliger Baumstandort in der Ferdinand-Happ-Straße zwischen der Hausnummer 49 und 51. Begründung: Bäume verbessern das Stadtklima und bieten allerhand weitere Vorteile auf dem Weg in eine lebenswertere Stadt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 856 2024 Die Vorlage OF 378/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung dFfm

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrplanänderung Straßenbahnlinie 12 sofort rückgängig machen!

05.02.2024 · Aktualisiert: 04.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5066 entstanden aus Vorlage: OF 550/11 vom 30.01.2024 Betreff: Fahrplanänderung Straßenbahnlinie 12 sofort rückgängig machen! Der Magistrat wird gebeten, die wichtige Straßenbahnverbindung der Straßenbahnlinie 12 wieder im Zehn-Minuten-Takt zur Hugo-Junkers-Straße fahren zu lassen. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, wird mit dem Fahrplanwechsel zum 27.01.2024 montags bis samstags jede zweite Fahrt aus der Innenstadt bereits an der Eissporthalle enden. Das Mobilitätsdezernat nennt als Grund den anhaltenden Mangel an Personal. Eine solche Maßnahme (Ausdünnung der Takte) ist eventuell in der Innenstadt mit einem breiten Mobilitätsangebot tragbar, aber nicht für einen Stadtteil wie Fechenheim-Süd, der ohnehin schon unter einer miserablen öffentlichen Verkehrsanbindung leidet. Die Fahrgäste, welche nun gezwungenermaßen an der Eissporthalle aussteigen müssen, haben nur folgende Optionen: unverhältnismäßig lange warten, zur Hanauer Landstraße laufen oder mit der U-Bahn zurück Richtung Ostbahnhof fahren, um dort in die Straßenbahnlinie 11 zu steigen. Diese Optionen tragen sicherlich nicht zu einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV bei und auch nicht zu einer verkehrlichen Entlastung des Frankfurter Ostens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 888 Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwammstadt Frankfurt: Rasengleise in der Lange Straße

16.01.2024 · Aktualisiert: 07.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4966 entstanden aus Vorlage: OF 1097/1 vom 17.12.2023 Betreff: Schwammstadt Frankfurt: Rasengleise in der Lange Straße Der Magistrat wird aufgefordert, an die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) heranzutreten mit dem Ziel, die Gleise der Straßenbahn in der Langen Straße im Abschnitt zwischen Allerheiligentor und Schöne Aussicht in Rasengleise umwandeln zu lassen. Begründung: Die Lange Straße schließt die östliche Altstadt ab. Mit Ausnahme des Bereichs um den Rechneigraben-Weiher sind die Straßenränder von Betonbauten gesäumt, die bis an den Straßenraum heranreichen. Diese Bebauung führt zu einer Hitzebelastung und Enge, die sich auch auf die Gesundheit der wenigen vorhandenen Bäume und die Lebensqualität der Menschen auswirkt. Um dem entgegenzuwirken und das Mikroklima zu verbessern, schlägt der Ortsbeirat vor, die Einführung von Rasengleisen zu prüfen. Begrünte und entsiegelte Gleise tragen dazu bei, dass Wasser besser versickert und verdunstet, was zu einer Abkühlung der Umgebung führt. Dies wiederum hat positive Auswirkungen auf das Stadtklima und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner. Die Implementierung von Rasengleisen bringt nicht nur ökologische Vorteile mit sich, sondern wertet auch das städtische Umfeld auf und macht es attraktiver und lebenswerter. Bereits umgesetzte Beispiele in Niederrad belegen dies eindrücklich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 908 Beratung im Ortsbeirat: 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Benennung der Straßen „Am Städelshof“ und Lola-Montez-Gasse“ im Allerheiligenviertel

31.12.2023 · Aktualisiert: 24.01.2024

Antrag vom 31.12.2023, OF 1094/1 Betreff: Benennung der Straßen "Am Städelshof" und Lola-Montez-Gasse" im Allerheiligenviertel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, folgende Straßenbenennungen im Allerheiligenviertel vorzunehmen: 1. Die neu geplante Straße zwischen der Kreuzung Lange Straße / Allerheiligentor und Breite Gasse / Albusstraße auf den Grundstücken des Bauprojektes "MainYard" erhält den Namen "Am Städelshof". 2. Die bestehende Gasse zwischen Breite Gasse und Lange Straße, die bisher den Namen "Am Städelshof" trug, erhält den Namen "Lola-Montez-Gasse". Begründung: Im Rahmen des Bauprojektes "MainYard" wird eine neue Fußwegeverbindung geschaffen zwischen der Kreuzung Lange Straße / Allerheiligentor und Breite Gasse / Albusstraße, die den bisherigen Arbeitstitel "Grüne Gasse" trägt. Die bisher namenlose Gasse soll laut Bauträger öffentlich zugänglich werden, Geschäfte und Gastronomie beinhalten, eine hohe Aufenthaltsqualität bieten und zur Ausstellung von Kunst im öffentlichen Raum genutzt werden. Sie stellt eine Abkürzung für Fußgehende zwischen dem Allerheiligentor und der Konstablerwache dar und wird voraussichtlich rege genutzt werden. Die bestehende Gasse "Am Städelshof" liegt versteckt zwischen bestehenden Gebäuden und durchquert eine Hauseinfahrt und einen Hinterhof. Die neu geschaffene Fußwegeverbindung soll den repräsentativen Namen "Am Städelshof" erhalten, der sowohl an den historischen einst dort befindlichen Städelshof erinnert als auch einen Bezug zum Museum "Städel" herstellt. Die bestehende, kleinere Gasse soll den Namen "Lola-Montez-Gasse" erhalten, der sowohl an den dort bis vor Kurzem ansässigen Kunstverein Lola Montez als auch an die Künstlerin und Tänzerin Elizabeth Rosanna Gilbert erinnern, die unter dem Namen Lola Montez zu Weltruhm gelangte. Mit der Benennung und Umbenennung wird die Erinnerung an den historischen Städelshof als auch an den Kunstverein Lola Montez im Allerheiligenviertel bewahrt und zugleich ein würdiger Rahmen geschaffen, um Kunst im öffentlichen Raum ausstellen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 1094/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Initiative OI 45 2024 Die Vorlage OF 1094/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV!

27.11.2023 · Aktualisiert: 03.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 entstanden aus Vorlage: OF 521/11 vom 07.11.2023 Betreff: Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV! Vorgang: OM 1982/17 OBR 11; ST 2108/17; ST 808/18 Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Am Gansbühel/Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer Straße die Zufahrt für Busse in die Straße Am Gansbühel mit versenkbaren Pollern oder anderen technischen Anlagen, wie zum Beispiel einer Schranke, zu versehen. Dies soll der Verhinderung des massiv zugenommen Schleichverkehrs dienen und dem ÖPNV die vorrangige Nutzung der Busspur ermöglichen. Begründung: Die Hanauer Landstraße wird durchschnittlich von 58.000 Fahrzeuge pro Tag befahren. Im abendlichen Berufsverkehr stadtauswärts kommt es zu langen Staus, die die Verkehrssteilnehmer nach Ausweichrouten suchen lassen. Eine dieser Ausweichstrecken führt über die Hugo-Junkers-Straße oder Ernst-Heinkel-Straße auf die Jakobsbrunnenstraße und letztendlich über die Busspur Am Gansbühel. Das dort vor Jahren angebrachte Verkehrszeichen 260 der StVO mit Zusatzzeichen zur Verhinderung des Schleichverkehrs entfaltet nicht die gewünschte Wirkung. Seit Schließung des 7. Polizeireviers fanden dort keine Kontrollen mehr statt und aktuell ignorieren mehrere Hundert Autofahrer am Tag das Durchfahrtsverbot. Dabei rasen viele mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Straße, bei Gegenverkehr wird der schmale Bürgersteig als Ausweichfläche genutzt. Nicht selten staut es sich in der Straße Am Gansbühel zur Kreuzung Alt-Fechenheim zurück und der Bus wird an der Durchfahrt gehindert. Verspätungen sind die Folge. Die geforderten und vom Magistrat beschlossenen Maßnahmen in der Stellungnahme ST 808 wurden bis heute nicht umgesetzt. Wiederholte Beschwerden genervter und gefährdeter Anwohner lassen nur noch eins zu: Um das Durchfahrtsverbot langfristig und nachhaltig durchzusetzen, bedarf es endlich der Anbringung von versenkbaren Pollern oder einer Schranke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 808 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Antrag vom 23.01.2025, OF 681/11 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehr auf dem Danziger Platz während den Bauarbeiten zur Nordmainischen SBahn

17.10.2023 · Aktualisiert: 09.04.2024

Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4617 entstanden aus Vorlage: OF 342/4 vom 29.09.2023 Betreff: Verkehr auf dem Danziger Platz während den Bauarbeiten zur Nordmainischen S-Bahn Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass während der Bauarbeiten zur Nordmainischen S-Bahn auf dem Danziger Platz dieser weiter für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer benutzbar ist. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei dem Fahrradverkehr von und zur Unterführung des Ostbahnhofs sowie dem Fußverkehr zu den Regionalbahnen gelten. Begründung: Der Danziger Platz ist eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen westlichem und östlichem Ostend. Der Durchgang unter den Gleisen vom Danziger Platz zur Ferdinand-Happ-Straße sowie etwas weiter südlich die Hanauer Landstraße sind in relativ weitem Umkreis die einzigen Möglichkeiten, um die Eisenbahnstrecke zu passieren. Die nächste Möglichkeit bietet sich aktuell ansonsten erst wieder am Main bzw. an der Ratswegbrücke. Gerade der Weg zu den verschiedenen Gewerben rund um die Hanauer Landstraße führt für viele Bewohnerinnen und Bewohner des Ostends und von Bornheim über den Danziger Platz. Zudem ist dieser Bereich auch als Schulweg von Bedeutung. Insofern ist es in der erwarteten, vermutlich längeren Bauphase für die Nordmainische S-Bahn wichtig, dass dieser Verkehrsknotenpunkt weiterhin benutzbar bleibt und die Wegeführung sicher angeordnet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 703 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 20 in der Straße AltFechenheim

11.09.2023 · Aktualisiert: 31.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4341 entstanden aus Vorlage: OF 484/11 vom 26.08.2023 Betreff: Tempo 20 in der Straße Alt-Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, die Straße Alt-Fechenheim zwischen den Hausnummern 69 und 123 gemäß § 45 Abs. 1d StVO als Tempo-20-Zone "Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" auszuweisen, um die Aufenthaltsqualität und Sicherheit in diesem Straßenabschnitt zu erhöhen. Begründung: Wie in der StVO vorgesehen, sollte die Straße Alt-Fechenheim als Straße mit vielen Läden und vorwiegend Geschäftsbereichen, hohem Fußgängeraufkommen und einer hohen Aufenthaltsfunktion mit einer Tempo-20-Zone in Form eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs ausgewiesen werden. Die Straße ist schmal, wird für die Zulieferung für die Läden in dieser Straße verwendet und wird von einer hohen Zahl von Besucherinnen und Besuchern sowie Einkäuferinnen und Einkäufern aufgesucht und häufig überquert. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer nutzen die Straße in hohem Maße und würden von der erhöhten Sicherheit des geringeren Tempos des Autoverkehrs stark profitieren. Das enge "Vorbeiquetschen" von Autofahrern am Fahrradverkehr würde damit deutlich eingeschränkt werden, da das Tempo von Fahrradverkehr und motorisiertem Verkehr angeglichen werden würde. Die Aufenthaltsqualität und auch die Verringerung des Autolärms werden zu einer positiven Entwicklung dieser Straße führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 60 Antrag vom 18.02.2024, OF 563/11 Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5194 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32-1

Ideen

Idee
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Verlängerung der Linie U6 Richtung Osten

11.11.2014

Für die Verlängerung der Linie U6 sollte die C4b-Strecke (die Streckenastbezeichnung zwischen Zoo und Fechenheim) vom Ostbahnhof aus, um zwei Stationen unter der fünfspurigen Hanauer Landstraße und unter dem Ratswegkreisel hindurch eingetunnelt werden. Die Tunnelausfahrt wäre östlich vom Ratswegkreisel auf der vorhandenen Schwellengleistrasse nähe Haltestelle Daimlerstraße, ungefähr vor dem Citroen-Haus / Schwab's-Baby-Center. Ab hier sollte die Schwellengleisstrecke im Hochbahnniveau auf Stelzen bzw. Deich verlaufen, ggf. bis Endstation Fechenheim, ggf. weiter bis Offenbach. Um die Sache schnellstmöglich zu realisieren sollte die Einfachste Methode angewendet werden, ebenso nach dem Dortmunder Vorbild, wie es demnächst mit der U5 Eckenheimer Landstraße passieren wird: Entweder man verlängert den U-Bahntunnel nur auf dem halben Weg zur folgenden Haltestelle Osthafenplatz und setzt anschließend die Rampe an. Ob die Haltestelle Osthafenplatz noch im Tunnel- oder schon in der Tunnelrampe angelegt werden könnte, dass wird sich herausstellen, wie es am besten wäre. Oder was am sinnvollsten wäre, man setzt die Tunnelrampe an jener Stelle an, wo der vorhandene Tunnel aufhört. Der Rampenverlauf endet im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Osthafenplatz. Diese Haltestelle Osthafenplatz könnte man direkt an der endenden Tunnelrampe ansetzen. Anschließend verläuft die C4b-Strecke im Straßenbahnniveau auf Straßenbündigen Gleisen weiter bis Ratswegkreisel. Hier verläuft diese weiterhin auf der vorhandenen Straßenbahnstrecke über den Kreisel hinweg, auf die vorhandene Schwellengleisstrecke. Diese fortlaufende Strecke bleibt ebenso weiterhin in dem Zustand, wie sie heuer so ist; sie soll bitteschön weder gedeicht, gebrückt noch getunnelt werden. Nur das Anlegen von Hochbahnsteigen wäre das A&O.

Idee
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Verlängerung der Linie U6 Richtung Osten

11.11.2014

Für die Verlängerung der Linie U6 sollte die C4b-Strecke (die Streckenastbezeichnung zwischen Zoo und Fechenheim) vom Ostbahnhof aus, um zwei Stationen unter der fünfspurigen Hanauer Landstraße und unter dem Ratswegkreisel hindurch eingetunnelt werden. Die Tunnelausfahrt wäre östlich vom Ratswegkreisel auf der vorhandenen Schwellengleistrasse nähe Haltestelle Daimlerstraße, ungefähr vor dem Citroen-Haus / Schwab's-Baby-Center. Ab hier sollte die Schwellengleisstrecke im Hochbahnniveau auf Stelzen bzw. Deich verlaufen, ggf. bis Endstation Fechenheim, ggf. weiter bis Offenbach. Um die Sache schnellstmöglich zu realisieren sollte die Einfachste Methode angewendet werden, ebenso nach dem Dortmunder Vorbild, wie es demnächst mit der U5 Eckenheimer Landstraße passieren wird: Entweder man verlängert den U-Bahntunnel nur auf dem halben Weg zur folgenden Haltestelle Osthafenplatz und setzt anschließend die Rampe an. Ob die Haltestelle Osthafenplatz noch im Tunnel- oder schon in der Tunnelrampe angelegt werden könnte, dass wird sich herausstellen, wie es am besten wäre. Oder was am sinnvollsten wäre, man setzt die Tunnelrampe an jener Stelle an, wo der vorhandene Tunnel aufhört. Der Rampenverlauf endet im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Osthafenplatz. Diese Haltestelle Osthafenplatz könnte man direkt an der endenden Tunnelrampe ansetzen. Anschließend verläuft die C4b-Strecke im Straßenbahnniveau auf Straßenbündigen Gleisen weiter bis Ratswegkreisel. Hier verläuft diese weiterhin auf der vorhandenen Straßenbahnstrecke über den Kreisel hinweg, auf die vorhandene Schwellengleisstrecke. Diese fortlaufende Strecke bleibt ebenso weiterhin in dem Zustand, wie sie heuer so ist; sie soll bitteschön weder gedeicht, gebrückt noch getunnelt werden. Nur das Anlegen von Hochbahnsteigen wäre das A&O.

Idee
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Ampelkreuzung durch Kreis ersetzen

30.10.2014

Kreuzung/Einmündung Ernst-Heinkel-Straße / Adam Opel Straße Für einen Kreisverkehr an dieser Stelle sprechen mehrere Punkte: 1. Es ist genügend Platz für einen Kreisverkehr vorhanden 2. Wie ich schon mehrfach selbst erlebt habe, wenden Busse am Ende der Ernst-Heinkel, was aber nicht in einem Zug möglich ist, sondern nur mit zurücksetzen und damit Blockierung der Kreuzung. Als nachfolgender Linksabbieger steht man dann ggf nochmal bis zur nächsten Grünphase, welche trotz ausbleibenden Querverkehr auch immer dauert 3. Wird Stadtauswärts immer wieder bei roter Ampel für Linksabbieger, erst geradeaus gefahren und dann unmittelbar nach der Kreuzung verkehrswidrig gewendet, wobei es auch immer wieder zu Gefährdungen kommt. 4. Gegenüber der Ernst-Heinkel befindet sich ein Parkplatz, dessen Zufahrt direkt an der Kreuzung liegt, aber keine Ampel besitzt. Hier fahren immer wieder auch LKW heraus, die Mangels Ampel nicht selten in die Kreuzung fahren, während der Querverkehr auf der Adam-Opel "Grün" hat. Wieder Gefährdungpotenzial. 5. und letztens, auch wenn die Errichtung eines Kreisverkehres höhere Baukosten mit sich bringt, langfristig spart man sich die Energie und Wartungskosten der Ampelanlage. Einziger "Knackpunkt" hierbei ist allerdings, die vielen linksabbiegenden LKW (speziell Sattelzüge) auf der Adam-Opel-Straße statdauswärts in die Ernst-Heinkel-Straße hinein. Für mich als Laien sollte aber auch hierfür ausreichend Platz vorhanden sein. Nebenbei dient der Kreisl dann auch als "Bremse" für die leider ebenfalls vorhanden Geradausfahrer auf der Adam-Opel-Straße, welche die Kreuzung mit oft überhöhter Geschwindigkeit passieren. Das relativiert sich schon dadurch, weil man nicht mehr "auf's Gas treten" muss, um die "Grünphase" noch zu erwischen.

Idee
9

EZB Graffitis im S-Bahnhof Ostendstrasse

28.10.2014

Jeder der die Bilder vom Bauzaun der EZB kennt wird sie im Moment vermissen. Wäre es nicht wundervoll, wenn die wunderschönen professionellen Graffitis zukünftig die Wände im S-Bahnhoftunnel Ostendstraße zu sehen wären? Leider sind die schönen Graffitis am Bauzaun nicht mehr vorhanden, aber statt der nicht ganz so schönen momentanen Graffitis im SBahnhof Ostenedstrasse, wäre es doch sehr kunstvoll und eine besondere S-Bahnstation, wenn dort die Künstler statt an den Bauzaun ihre Kunstwerke an die S-Bahnhofwände sprayen würden.

Idee
2

Entlastung der Hanauer Landstraße realisieren: Ferdinand-Happ-Str.

18.09.2014

Die Hanauer Landstraße ist stark mit Verkehr belastet. Stadteinwärts ist insbesondere vormittags zwischen Dieselstraße und dem Ratswegkreisel meist alles dicht. Hinzu kommt weiter stadteinwärts durch den Boom entlang der weiteren Hanauer Landstraße ein starker Anliegerverkehr, der zwischen Riederhöfen und Ostbahnhof immer wieder die Fahrspur blockiert, was auch Auswirkungen auf die Straßenbahn hat. Seit langem gibt es die Idee, die Ferdinand-Happ-Straße zwischen Ostbahnhof entlang der Gleise bis zur Höhe der Riederhöfe anschließend unter der Ratswegbrücke hindurch bis zur Dieselstraße zu verlängern. Es wäre sehr schön, wenn diese Option bald umgesetzt würde, denn: - der Riederwaldtunnel wird noch ca. 8 Jahre auf sich warten lassen, - selbst dann wird der Verkehr auf der Hanauer Landstraße nicht massiv zurückgehen, - der Ratswegkreisel würde durch eine (teilweise) Trennung der Verkehre in die Innenstadt (F.-Happ-Straße) und auf die Autobahn deutlich entlastet und - der ÖPNV käme über den Ratsweg besser durch und auch entlang der Hanauer Landstraße.

Idee
2

Entlastung der Hanauer Landstraße realisieren: Ferdinand-Happ-Str.

18.09.2014

Die Hanauer Landstraße ist stark mit Verkehr belastet. Stadteinwärts ist insbesondere vormittags zwischen Dieselstraße und dem Ratswegkreisel meist alles dicht. Hinzu kommt weiter stadteinwärts durch den Boom entlang der weiteren Hanauer Landstraße ein starker Anliegerverkehr, der zwischen Riederhöfen und Ostbahnhof immer wieder die Fahrspur blockiert, was auch Auswirkungen auf die Straßenbahn hat. Seit langem gibt es die Idee, die Ferdinand-Happ-Straße zwischen Ostbahnhof entlang der Gleise bis zur Höhe der Riederhöfe anschließend unter der Ratswegbrücke hindurch bis zur Dieselstraße zu verlängern. Es wäre sehr schön, wenn diese Option bald umgesetzt würde, denn: - der Riederwaldtunnel wird noch ca. 8 Jahre auf sich warten lassen, - selbst dann wird der Verkehr auf der Hanauer Landstraße nicht massiv zurückgehen, - der Ratswegkreisel würde durch eine (teilweise) Trennung der Verkehre in die Innenstadt (F.-Happ-Straße) und auf die Autobahn deutlich entlastet und - der ÖPNV käme über den Ratsweg besser durch und auch entlang der Hanauer Landstraße.

Idee
2

Sanierung der Carl-Benz-Straße und der Adam-Opel-Straße, nördliches Ende der Carl-Ulrich-Brücke

12.09.2014

Die Carl-Benz-Straße und die Adam-Opel-Straße sind Teil der L3001 und haben eine zentrale Erschließungsfunktion für den Verkehr von Offenbach (Kaiserstraße) zur Hanauer Landstraße. Sie sind die zentralen Verkehrsadern des Gewerbegebiets Fechenheim-Süd sowie des Osthafens (Oberhafens, um genau zu sein). Die Carl-Ulrich-Brücke wird zz. aufwendig erneuert, auf ihrer Südseite entsteht auf der Offenbacher Hafeninsel ein neues Wohn- und Geschäftsgebiet. Sowohl die Carl-Benz-Straße nordwestlich der Ferdinand-Porsche-Straße als auch die Adam-Opel-Straße sind seit Jahrzehnten (!) in einem bedauernswerten Zustand aus marodem Kopfsteinpflaster. Die Straßen sind stark zugeparkt und die Schlaglöcher so tief, dass insbesondere der (zz. durch die Baufälligkeit der Hanauer Landstraße) noch besonders starke Schwerlastverkehr kaum noch 30 km/h dort fahren kann. Das Straßensystem ist zu Verkehrsspitzenzeiten überlastet und wegen des schlechten Zustands fahren viele Pendler statt über durchs Industriegebiet eher durch das Fechenheimer Wohngebiet. Die nördliche Brückenauf- und -abfahrt der Carl-Ulrich-Brücke ist marode, uneben und eng; ein Fahrradweg kann aus Platzgründen nicht angelegt werden, obwohl dieser durch den Fechenheimer und Offenbacher Mainbogen als Erschließung des Naherholungsgebiets Grüngürtel besonders wünschenswert wäre. Sowohl der Zustand der Straßen als auch der Brückenauffahrt ist seit vielen Jahren bekannt - und dennoch tut sich nichts. Wer das Fechenheimer Gewerbegebiet gerade nach der Schließung von Neckermann für neue Investoren und Betriebe attraktiv machen will und gleichzeitig das Erholungspotenzial des Fechenheimer Mainbogens erschließen möchte, sollte den Straßenzug und die Brückenverbindung attraktiv gestalten.

Idee
6

Prüfung einer Verzweigung der U7 nach Fechenheim

12.09.2014

Die Anbindung des östlichsten Frankfurter Stadtteils Fechenheim an den öffentlichen Personennahverkehr ist verbesserungsfähig. Zwar hat man mit der Straßenbahnlinie 11 eine Anbindung an die Innenstadt und den Hauptbahnhof, aber Fahrtzeiten von über 25 Minuten zum Bahnhof machen die Bahn nicht gerade attraktiv. Die geplante nordmainische S-Bahn wird sicher auch nicht kurzfristig realisiert - und dann wird sie an einem Ort halten, der im Gewerbegebiet liegt und für die Menschen aus Fechenheim wie auch für Pendler nicht attraktiv ist (eine Busanbindung mit Umsteigezeiten und vielen Haltestellen macht die Verbindung wiederum nicht attraktiv). Der Ortsbeirat 11 hat - meines Wissens ohne eine detaillierte Antwort zu erhalten - zu Beginn des Jahres angefragt, ob eine Verzweigung der U4/U7 von der Strecke nach Enkheim durch die Wächtersbacher Straße, den künftigen S-Bahn-Halt nach Fechenheim (Süd-West) durch einen aktuellen Grundstücksverkauf behindert würde. Dies ist eine Option, die man einmal ernsthaft prüfen sollte. Im Westen Fechenheims ist die Neuordnung eines Grünzugs mittelfristig geplant - und bei dieser Gelegenheit könnte man die dort vorgesehene Trasse für den Nahverkehr zur Dieburger Straße realisieren. Eine derartige Lösung hätte mehrere Vorzüge: - Die Anbindung an die S-Bahn-Haltestelle erschließt diese durch eine schnelle Verbindung in die westlichen Wohngebiete von Fechenheim. - Die Fahrtzeiten in die Innenstadt (Hauptwache/Konstablerwache) verkürzen sich um ca. 8 Minuten gegenüber der Straßenbahn. - Wenn das ehemalige Neckermann-Gelände längerfristig nicht (voll) ausgenutzt wird, könnte man z.B. auf dem alten Neckermann-Parkplatz ein P&R-Parkhaus zur Entlastung des überfüllten Parkhauses an der Borsigallee mit attraktiver Anbindung an die Innenstadt schaffen. - Die südwestlichen Teile Fechenheims werden endlich besser an den ÖPNV angebunden. - Ein Haltepunkt in der Wächtersbacher Straße würde zumindest ein wenig Erschließungswirkung für Fechenheim-Nord entfalten. In diesem Fall genügt es nicht, z.B. auf die Auslastung der derzeitigen Buslinie 44 zu schauen und zu konstatieren, dass für eine derartige Verbindung kaum Bedarf existiert. Eine sorgfältige Prüfung sollte das ganze künftige Netz umfassen. Außerdem ist eine solche Linie nicht als Ersatz für die Straßenbahnlinie 11 gedacht, sondern als Ergänzung, denn eine Erschließung der Hanauer Landstraße ist ja weiterhin notwendig. Die Verlagerung von Verkehr (sowohl Straßenbahn als auch MIV durch Pendler auf der Hanauer Landstraße) auf die U-Bahn könnte die Hanauer Landstraße entsprechend entlasten.

Idee
5

Umgestaltung des Osthafenplatz

11.09.2014

Der Osthafenplatz vor dem Ostbahnhofgebäude sieht noch aus, wie nach dem Krieg 1945. Dieses Gelände liegt schon über 40 Jahre brach. Es könnte dort ein schöner Park mit Bäumen und Bänken entstehen, der den Ostpark verbindet.