Meine Nachbarschaft: Haeberlinstraße
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Baumschutz bei Neubauvorhaben
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 423/3 Betreff: Baumschutz bei Neubauvorhaben In den letzten Monaten kam es immer wieder zu Anfragen aus der Bürgerschaft zur Fällung von Bäumen im Rahmen von Baumaßnahmen. Aktuell beschäftigen den Ortsbeirat ein Neubauprojekt in der Leimenrode bei dem eine ganze Reihe von Bäumen an der Nachbarschaftsgrenze des Baugrundstücks gefällt wurden und die Neubauplanung auf dem Grundstück Eschersheimer Landstraße 26-28, auf dem sich auch einige größere Bäume befinden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Wird bei Einreichung eines Bauantrages der aktuelle Baumbestand auf dem Grundstück erhoben? Wenn ja, in welcher Form? Luftbild, vor Ort Termin, Gutachten b) Welche Kriterien werden herangezogen wenn ein Fällantrag in Zusammenhang mit einem Neubauvorhaben eingereicht wird? c) Besteht die Möglichkeit bei Bauanträgen mit Baumbestand im Bereich von Nachbarschaftsgrenzen die Abstandsflächen zu vergrößern um den Baumbestand zu schützen? d) Gibt es aktuell im Nordend Anfragen zur Fällung von Bäumen, die die Standsicherheit von Häusern gefährden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 564 2022 Die Vorlage OF 423/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenErhöhtes Verkehrsaufkommen in der Finkenhofstraße durch die Sperrung im südlichen Oeder Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3115 entstanden aus Vorlage: OF 105/3 vom 07.10.2021 Betreff: Erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Finkenhofstraße durch die Sperrung im südlichen Oeder Weg Die Anwohnerinnen in der Finkenhofstraße berichten über ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in ihrer Straße, seitdem die südliche Einfahrt in den Oeder Weg aus Richtung Innenstadt kommend gesperrt wurde. Der Bürgersteig ist in dieser Straße sehr schmal, deshalb müssen Maßnahmen zum Schutz der Fußgänger und zur Sicherung des Gehwegs gegen das Befahren getroffen werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob der südliche Gehweg der Finkenhofstraße mit einer durchgängigen Pollerreihe gesichert werden kann; - alternativ dazu, ob die Parkanordnung in der Finkenhofs traße wechselweise auf der südlichen und der nördlichen Seite angeordnet werden kann; - wie der Zebrastreifen an der Einmündung der Eschersheimer Landstraße besser gesichert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 498 Aktenzeichen: 32 1
Anbringung des Verkehrszeichens 315 in der Kleinen Höllbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3144 entstanden aus Vorlage: OF 365/9 vom 31.10.2022 Betreff: Anbringung des Verkehrszeichens 315 in der Kleinen Höllbergstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kleinen Höllbergstraße, in Fahrtrichtung rechts, das Gehwegparken mit Verkehrszeichen 315 zu erlauben. In der Vergangenheit wurde das auch ohne entsprechendes Schild ohne Beanstandungen praktiziert. Begründung: Die Kleine Höllbergstraße ist eine kleine, hauptsächlich von Anwohnern frequentierte Einbahnstraße, auf der die Fahrzeuge in Fahrtrichtung rechts seit vielen Jahren beanstandungslos halbseitig auf dem Bürgersteig parkten. In dem benachbarten Lindenring ist das bereits so geregelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2345 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 105 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Buslinie 69 - Einsatz von Minibussen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3153 entstanden aus Vorlage: OF 377/9 vom 30.10.2022 Betreff: Buslinie 69 - Einsatz von Minibussen Vorgang: OM 1911/22 OBR 9; ST 1585/22 Der Magistrat wird gebeten, den Betreiber der Buslinie 69, Transdev GmbH, aufzufordern, nur noch Minibusse einzusetzen. Die Fahrgastzahlen sind sehr niedrig, die derzeit eingesetzten Midibusse aber so groß, dass sie im Begegnungsverkehr auf der Kurhessenstraße immer wieder entweder selbst auf die Gehwege ausweichen müssen oder aber den entgegenkommenden Verkehr dazu zwingen. Dadurch kommt es nicht nur zu Gefährdungen von Fußgängern, sondern auch zu Beschädigungen der Gehwege, die auf diese Belastungen nicht ausgerichtet sind. Begründung: Ausweislich der Stellungnahme vom 08.07.2022, ST 1585, haben in der Spitze 24 Fahrgäste das im Dezember 2021 neu eingerichtete Angebot auf der Strecke zwischen dem Platz "Weißer Stein" und dem "Markus-Krankenhaus" genutzt. Auf der alten Strecke zwischen Hügelstraße und dem Platz "Weißer Stein" waren es 36, insbesondere im morgendlichen Schülerverkehr. Im Durchschnitt fahren auf dem neuen Streckenabschnitt 4,1 Personen mit, auf dem alten 6,2. Demgegenüber steht ein Platzangebot in den laut Transdev GmbH eingesetzten Typen von Midibussen von 27 + 1 Sitz- und 60 Stehplätzen. Diese Busse sind demzufolge völlig überdimensioniert, unwirtschaftlich und auf der fraglichen Strecke nur unter Inkaufnahme der Gefährdung von Fußgängern und der Beschädigung von öffentlicher Infrastruktur zu betreiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1911 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1585 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 802 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 20
Radweg und Radfahrende im Marbachweg schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3145 entstanden aus Vorlage: OF 366/9 vom 16.10.2022 Betreff: Radweg und Radfahrende im Marbachweg schützen Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Planung für die Schließung der Radwegelücke auf der Eschersheimer Landstraße und der im Bereich der Haltestelle "Dornbusch" vorgesehenen Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen auch eine bauliche Trennung des ersten Abschnitts des Radwegs am Marbachweg (von der Eschersheimer Landstraße in Richtung Eckenheimer Landstraße, siehe Foto auf Seite 2 mit Markierung) in den Bereichen, in denen keine Parkplätze oder Einfahrten dahinter liegen, einzuplanen und umzusetzen. Hier kommt es zu sehr häufigen und gefährlichen Parkverstößen durch Pkw- und Lieferverkehr. Einer der bestehenden Parkplätze sollte in diesem Zuge für den Lieferverkehr reserviert werden, um hier eine legale Abhilfe zu schaffen. Ferner wird der Magistrat darum gebeten, auf der Sperrfläche in Höhe des Marbachwegs 361 Radbügel zu installieren, die zusätzliche Abstellmöglichkeiten für R äder unter anderem für die Kundschaft des umliegenden Gewerbes bieten würden. Begründung: Im Zuge der Planung und Umsetzung des neuen Radwegs auf der Eschersheimer Landstraße sollte auch diese leicht und ohne Nachteile für andere Verkehrsteilnehmende umsetzbare Maßnahme berücksichtigt werden, um die Sicherheit der Radfahrenden zu erhöhen - zumal durch den Ausbau des Radwegs hier auch mit einem erhöhten Aufkommen von Radfahrenden zu rechnen ist und sich der Radweg im Schulwegeplan befindet. Denkbar sind hier zum Beispiel KlickFix-Module. Zur Illustration der Häufigkeit der Parkverstöße sei auch auf das Luftbild aus dem Geoportal der Stadt Frankfurt auf Seite 2 verwiesen, in dem sich zwei Fahrzeuge auf dem Radstreifen befinden und zwei weitere die Sperrfläche als Parkplatz nutzen. Quelle: Geoportal.frankfurt.de (Luftbilder 2021) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 596 Aktenzeichen: 32 1
Baulandbeschluss in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2022, OF 418/3 Betreff: Baulandbeschluss in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, ob und wie sichergestellt ist, dass bei der Neubebauung des Grundstücks Eschersheimer Landstraße 28 der § 34 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baulandbeschluss der Stadt Frankfurt vom 23.1.2020 eingehalten werden. Begründung: Wie zu beobachten ist und gemäß Aussagen von Anliegern wird die oben genannte Adresse neu bebaut. Gemäß der Website des Bauträgers Swiss Life uf diesem 2.073 qm großen Grundstück hochwertiger Wohn- und Gewerberaum in bester Innenstadtlage entstehen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.09.2022, OF 385/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 544 2022 1. Die Vorlage OF 385/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 418/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 418/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenWeiterführung des Grünen Ypsilons im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2022, OF 463/10 Betreff: Weiterführung des Grünen Ypsilons im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die zuständigen Ämter einzuladen, im Ortsbeirat 10 die Fortführung des Grünen Ypsilons im Ortsbezirk 10 vorzustellen. Begründung: Mit der anstehenden Fertigstellung der Querung der Eschersheimer Landstraße wird der Sinai-Park an das Grüne Ypsilon angeschlossen, wodurch dieses das Gebiet des Ortsbezirks 10 erreicht. Insofern ist eine Vorstellung des Gesamtkonzepts auch für den Ortsbezirk 10 geboten, über dessen Gebiet der vorgesehene Anschluss an den Lohrberg und seine Parks erfolgen soll. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 463/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenEnsembleschutz für die Häuserzeile südliche Höllbergstraße zwischen Kurhessenstraße und Landgraf-Philipp-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2910 entstanden aus Vorlage: OF 338/9 vom 28.09.2022 Betreff: Ensembleschutz für die Häuserzeile südliche Höllbergstraße zwischen Kurhessenstraße und Landgraf-Philipp-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Häuserzeile auf der südlichen Höllbergstraße zwischen Kurhessenstraße und Landgraf-Philipp-Straße unter Ensembleschutz gestellt werden kann. Begründung: Bei der genannten Häuserzeile handelt es sich um die letzte noch vollständig und weitgehend unverändert erhaltene Bebauung aus der Zeit vor dem 1. Weltkrieg. In der Umgebung sind zwar noch weitere Beispiele dieses für das Viertel typischen Baustils vorhanden, jedoch ist die genannte Zeile die letzte noch vollständig erhaltene. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 747 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64-3
Anbringung des Verkehrszeichens 315 im Lindenring zwischen Kurhessenstraße und Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2913 entstanden aus Vorlage: OF 341/9 vom 28.09.2022 Betreff: Anbringung des Verkehrszeichens 315 im Lindenring zwischen Kurhessenstraße und Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, im Lindenring, zwischen Kurhessenstraße und Eschersheimer Landstraße in Fahrtrichtung Eschersheimer Landstraße, das Verkehrszeichen 315 anzubringen. Begründung: Anpassung an die Rechtssituation in den umliegenden Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 358 Aktenzeichen: 66 7
Gefährliche Verkehrssituation an der Kreuzung Kurhessenstraße/Am Weißen Stein durch Wendemanöver
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2922 entstanden aus Vorlage: OF 353/9 vom 28.09.2022 Betreff: Gefährliche Verkehrssituation an der Kreuzung Kurhessenstraße/Am Weißen Stein durch Wendemanöver Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wie es möglich ist, zu verhindern, dass Pkw-Fahrer Wendemanöver auch auf Fahrradstreifen und Bürgersteigen trotz durchgezogener Straßenmarkierung in Kreuzungsnähe durchführen. Bei den Maßnahmen ist zu beachten, dass die Zufahrt zu den angrenzenden Häusern möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 355 Aktenzeichen: 32 4
Umgestaltung der Fußgängerüberwege Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2965 entstanden aus Vorlage: OF 365/3 vom 17.08.2022 Betreff: Umgestaltung der Fußgängerüberwege Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerüberwege an der Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße so umzugestalten, dass zu Fuß Gehenden ausreichend Platz zum Warten bzw. ausreichend Zeit zum Überqueren der Straße inklusive der Fahrradwege eingeräumt wird. Begründung: Der Wartebereich an der Fußgängerampel an der nordöstlichen Ecke ist so knapp bemessen, dass er eine Gefahr für zu Fuß Gehende darstellt. An beiden Fußgängerüberwegen sind zu Fuß Gehende oft gezwungen, auf den schlecht erkennbaren Fahrradwegen zu warten, zumal ein rückwärtiges Ausweichen aufgrund der Außengastronomie nicht möglich ist. Foto: Andrea Pilz, 10.08.2022 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 263 Aktenzeichen: 32 1
Illegales Wenden auf der Eschersheimer Landstraße und Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2973 entstanden aus Vorlage: OF 381/3 vom 18.08.2022 Betreff: Illegales Wenden auf der Eschersheimer Landstraße und Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen das illegale Wenden auf der Eschersheimer Landstraße, hier insbesondere im Bereich der Kreuzung mit der Fichardstraße, und auf der Friedberger Landstraße, hier insbesondere im Bereich Nibelungenplatz stadteinwärts, sowie in den Kreuzungsbereichen mit der Münzenberger Straße/Rat-Beil-Straße sowie der Dortelweiler Straße, jeweils stadteinwärts und -auswärts, verhindert werden kann. Begründung: Verbotene Wendemanöver führen immer wieder zu gefährlichen Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere mit zu Fuß Gehenden. An der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße kam es Anfang August wieder zu einem schweren Unfall, bei dem eine Fußgängerin schwer verletzt wurde. Die Fußgängerin hatte die Ampel bei Grün überquert und war von dem wendenden Pkw erfasst worden. Schwere Verkehrsunfälle durch illegales Wenden sind leider keine Seltenheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 346 Aktenzeichen: 32 1
Eschersheimer Landstraße: Radwege erweitern und verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2972 entstanden aus Vorlage: OF 380/3 vom 10.09.2022 Betreff: Eschersheimer Landstraße: Radwege erweitern und verbessern Vorgang: OM 1683/22 OBR 9; ST 1616/22 Mit der Stellungnahme ST 1616 stellt der Magistrat einen Lückenschluss für die wichtige Radverkehrsverbindung über die Eschersheimer Landstraße in Aussicht. Auch im Nordend fehlen noch Radwege auf der Eschersheimer Landstraße und insbesondere an der Einmündung Humserstraße und vor dem Motel Frankfurt lassen sich völlig aus der Zeit gefallene Verkehrssituationen beobachten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die mit der Stellungnahme ST 1616 in Aussicht gestellte Planung für einen durchgängigen Radweg auf der Eschersheimer Landstraße zügig voranzubringen und die Lücken im Bereich des Frankfurter Nordends (Humserstraße bis Eberhard-Beckmann-Anlage) zügig zu schließen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch die bestehenden Radwege auf der Eschersheimer Landstraße innerhalb des Alleenrings zu überprüfen und eine zeitgemäße Planung mit baulich von den Gehwegen getrennten Radwegen zu erstellen. Dazu wird er gebeten, sich auch mit dem Ortsbeirat 2 in das Benehmen zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 342 Aktenzeichen: 32 1
Milieuschutz in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2022, OF 385/3 Betreff: Milieuschutz in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, ob und wie sichergestellt ist, dass bei der Neubebauung des Grundstücks Eschersheimer Landstraße 26 - 28 die Milieuschutzsatzung eingehalten wird. Begründung: Wie zu beobachten ist und gemäß Aussagen von Anliegern wird die oben genannte Adresse neu bebaut. Gemäß der Website des Bauträgers Swiss life soll hier hochwertiger Wohnraum in bester Innenstadtlage entstehen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.11.2022, OF 418/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 385/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 544 2022 1. Die Vorlage OF 385/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 418/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 418/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenBestehende Kurzzeitparkplätze vor den Geschäften südlich des Dornbusches erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2706 entstanden aus Vorlage: OF 303/9 vom 05.09.2022 Betreff: Bestehende Kurzzeitparkplätze vor den Geschäften südlich des Dornbusches erhalten Am 14.06.2022 fand ein gemeinsamer Ortstermin zu dem im Betreff genannten Thema statt, bei dem auch der Geschäftsring Dornbusch und die betroffenen Geschäftsleute geladen waren. Fragestellung war der Erhalt der für den örtlichen Einzelhandel lebensnotwendigen Kurzzeitparkplätze südlich der Dornbuschkreuzung vor den Hausnummern 242 absteigend. Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Planung der Radverkehrsanlagen im Bereich der Eschersheimer Landstraße ab Höhe der Hausnummern 242 bis zum nördlichen Bahnsteigende der U-Bahn-Station neben der bestehenden Fahrbahn und den geplanten Radverkehrsanlagen auch möglichst viele Kurzzeitparkplätze zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 203 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Raser-/Tunerszene in der unteren Eschersheimer Landstraße stärker bekämpfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2768 entstanden aus Vorlage: OF 340/3 vom 23.06.2022 Betreff: Raser-/Tunerszene in der unteren Eschersheimer Landstraße stärker bekämpfen Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen wie vermehrte Geschwindigkeits- und Lärmmessungen die Belästigungen durch die Raser-/Tunerszene in der unteren Eschersheimer Landstraße stärker zu bekämpfen. Begründung: Es gibt aus der Bürgerschaft Beschwerden über Belästigungen durch die lautstarke Raser-/Tunerszene (extreme Lärmbelästigung durch starkes Gasgebern, Bremsmanöver oder Aufheulen der Motoren). Dies ist in einer dicht besiedelten, urbanen Umgebung nicht hinnehmbar und sollte mit geeigneten Maßnahmen unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 15 Aktenzeichen: 32 3
Kurzzeitparkplätze am Dornbusch erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2707 entstanden aus Vorlage: OF 304/9 vom 19.08.2022 Betreff: Kurzzeitparkplätze am Dornbusch erhalten Vorgang: OM 1683/22 OBR 9; ST 1616/22 Der Ortsbeirat begrüßt die Planungen zu einer Radverkehrsanlage auf der Eschersheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Humserstraße und Hügelstraße. Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Kurzzeitparkplätze im Abschnitt Eschersheimer Landstraße 238 bis 244 so in die Planungen einzubeziehen, dass diese soweit möglich erhalten werden können und in geeigneter Weise als Kurzzeitparkoptionen gekennzeichnet werden. Begründung: Die dort befindlichen Kurzzeitparkplätze sind für die ansässigen Gewerbetreibenden von großer Bedeutung. Da gerade im Straßenabschnitt Eschersheimer Landstraße 238 bis 244 eine ausreichende Fahrbahnbreite gegeben ist, sollten die dort befindlichen Parkplätze erhalten werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 204 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Planungen Radweg Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2709 entstanden aus Vorlage: OF 306/9 vom 19.08.2022 Betreff: Planungen Radweg Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 1683/22 OBR 9; ST 1616/22 Der Magistrat wird gebeten, die Planungen für eine Radverkehrsanlage auf der Eschersheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Am Grünhof bzw. Humserstraße zügig voranzutreiben und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Um die Verkehrssituation im o. g. Abschnitt für alle Verkehrsteilnehmenden zu verbessern, begrüßt der Ortsbeirat eine schnelle Umsetzung einer sicheren Verkehrsführung auch für Radfahrende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 201 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 61 10
Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 entstanden aus Vorlage: OF 301/3 vom 18.05.2022 Betreff: Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch Vorgang: OM 1271/21 OBR 3; ST 784/22 Der Magistrat wird beauftragt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Tor und Dornbusch auf 30 km/h abzusenken. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 784, argumentiert der Magistrat, "selbst bei äußerst wohlwollender Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens" seien die Maßgaben zur Einschränkung der bundesrechtlich festgelegten Höchstgeschwindigkeit nicht zu erfüllen. Um dem Magistrat bei der Argumentation für eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit Hilfestellung zu leisten, bezieht sich der Ortsbeirat auf die hessische Lärmaktionsplanung (https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/laerm/umgebungslaermrichtlinie/votraeg e/Laermaktionsplan_Strassenverkehr_RP_Darmstadt.pdf). Hessen hat für die Lärmaktionsplanung Auslösewerte von 65 dB tagsüber und 55 dB nachts festgelegt. Diese Werte entsprechen denen des Umweltbundesamtes zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren. Es sei erwähnt, dass die WHO bereits Werte von 53 dB bzw. 45 dB ansetzt. Handlungsbedarf besteht laut hessischem Lärmaktionsplan dann, wenn die Immissionswerte der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm überschritten werden. Die Richtwerte liegen in Wohngebieten bei 70 dB tagsüber und 60 dB nachts. Wie der beiliegenden Karte oder auch direkt der Lärmaktionskarte unter https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de zu entnehmen ist, liegen die Immissionswerte auf dem genannten Teilstück der Eschersheimer Landstraße durchweg über 70 dB. Quelle: Lärmkarte Hessen (https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/ index.html?lang=de) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1271 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 784 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 131 Antrag vom 01.06.2023, OF 539/3 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4149 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1564 Auskunftsersuchen vom 07.12.2023, V 814 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 164 Antrag vom 29.08.2024, OF 755/3 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5921 Antrag vom 10.05.2025, OF 1029/9 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6997 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 872 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2752 entstanden aus Vorlage: OF 447/2 vom 25.08.2022 Betreff: Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße erhöhen Vorgang: OM 5857/20 OBR 3; ST 1029/20 1. Der Magistrat wird gebeten, über folgende Fragen zu berichten: a) Wie lange sind die Grünphasen der Ampeln für Fußgänger an der Eschersheimer Landstraße am Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße, auch im Vergleich zu anderen Ampeln für Fußgänger an den Kreuzungen der Eschersheimer Landstraße mit der Fürstenberger Straße, Holzhausenstraße und Hügelstraße, und entsprechen sie den Vorgaben des Magistrats in der Stellungnahme vom 25.05.2020, ST 1029? b) Welche andere Maßnahme kommt in Betracht, um ein verkehrswidriges Wenden von Autos an der Ecke Grüneburgweg/Fichardstraße/Eschersheimer Landstraße zu unterbinden und so Fußgänger besser zu schützen? 2. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, das Verhalten von Autofahrern, insbesondere mit Blick auf ein verkehrswidriges Wenden im Bereich Eschersheimer Landstraße/Grüneburgweg und dort berichtete Autorennen (siehe Bild-Artikel unten) an der Eschersheimer Landstraße, mehrfach im Monat polizeilich zu kontrollieren und über die geplanten Kontrollen zu berichten, falls keine Maßnahmen nach Ziffer 1. b) getroffen werden. Begründung: Hintergrund zu dieser Anregung ist der schwere Unfall an der Fichardstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße Anfang August 2022. Dabei wurde laut Bild-Zeitung vom 4. August 2022 (https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/unfallopfer-klagt-an-d iese-ecke-ist-lebensgefaehrlich-80907366.bild.html) eine 56-jährige Frau von einem Pkw schwer verletzt, der auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts an dieser Stelle verkehrswidrig gewendet hatte. Um Fußgänger und Menschen mit Bewegungseinschränkungen an dieser wichtigen Kreuzung, die viele Fußgänger auf dem Weg in den Grüneburgweg als bedeutsame Einkaufsstraße im Westend sowie als Verbindungsweg zum Nordend nutzen, besser zu schützen und solche Unfälle möglichst zu verhindern, ist die Klärung der o. g. Frage (Ziffer 1. a) und Prüfung anderer Maßnahmen (Ziffern 1. b) und 2.) wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5857 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1029 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 49 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Nord-Süd-Radwegeverbindung
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2022, OF 305/9 Betreff: Nord-Süd-Radwegeverbindung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - die Mierendorffstraße sowie die Bertramstraße zwischen Marbachweg und der südlichen Ortsbezirksgrenze als Fahrradstraße umzuwidmen, - sich mit den südlich angrenzenden Ortsbeiräten 2 und 3 ins Benehmen zu setzen, um eine Fortsetzung der Ausgestaltung der Bertramstraße als Fahrradstraße bis zum Alleenring zu erreichen. Dabei sollte die Möglichkeit einer weiteren Radwegeverbindung südlich des Alleenrings in das östliche Westend/Nordend hinein betrachtet werden, - eine Anbindung an in nördlicher Richtung durch den Sinaipark zu prüfen. Begründung: Fahrradstraßen sind geeignet, sowohl eine Bündelung des Radverkehrs als auch einen besseren Fluss desselben zu erreichen. Mierendorffstraße und Bertramstraße sind für den Kfz-Verkehr Nebenstraßen, erschließen aber auf direktem Wege wichtige Stätten der sozialen Infrastruktur (Schulen, Sportstätten) und große Arbeitgeber jenseits der Ortsbezirksgrenzen (Polizeipräsidium, HR), die bereits jetzt von vielen Radlern angefahren werden. Dagegen bildet die Eschersheimer Landstraße auf der Höhe der Haltestelle Dornbusch verkehrstechnisch ein Nadelöhr, das baulich nicht befriedigend so gelöst werden kann, dass sowohl Autoverkehr als auch Radverkehr sicher und zügig hindurchgeleitet werden können, als auch den wirtschaftlichen Interessen der dort ansässigen Gewerbetreibenden, die für ihren Fortbestand auf Parkplätze angewiesen sind, angemessen Rechnung getragen werden kann. Eine Umwidmung von Mierendorff- und Bertramstraße zur Fahrradstraße böte eine hervorragende Möglichkeit, den Radverkehr sicher und zügig durch den Stadtteil hindurchzuleiten. Darüber hinaus besteht Potential für einen Anschluss sowohl in nördlicher Richtung als auch an die südlicher gelegenen Stadtteile. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 13 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich gebeten, im Sinne der Vorlage einen gemeinsamen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirates und des Fahrradbüros zu organisieren. Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenMehrjährige Blumenbepflanzung auf dem Grünstreifen entlang der Hügelstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2022, OF 322/9 Betreff: Mehrjährige Blumenbepflanzung auf dem Grünstreifen entlang der Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob zwecks Aufwertung des Stadtbildes auf dem Grünstreifen entlang der Hügelstraße zwischen der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße und der Eschersheimer Landstraße. Eine mehrjährige Bepflanzung mit Blumen möglich ist. Begründung: Eine attraktive Bepflanzung des Grünstreifens würde das Stadtbild an der hochfrequentierten Hügelstraße deutlich verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 322/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenNamensgebung für die öffentlichen Bücherschränke im Ortsbezirk 9 Liste der Bücherschränke im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2022, OF 329/9 Betreff: Namensgebung für die öffentlichen Bücherschränke im Ortsbezirk 9 Liste der Bücherschränke im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Namensgebung der öffentlichen Bücherschränke zu beschließen und hierfür eine Arbeitsgruppe aus den Reihen der Mitglieder*innen des Ortsbeirates zu bestellen, um entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Im Ortsbezirk stehen bis jetzt zehn Bücherschränke, von denen ein Bücherschrank am Dornbusch den Namen "Anne Frank" trägt: 1. Offener Bücherschrank Dornbusch, Eschersheimer Landstraße (Bücherschrank "Anne Frank") 2. Offener Bücherschrank Dornbusch, Albert-Schweitzer-Siedlung, Grafenstraße/Reinhardtstraße 3. Offener Bücherschrank Dornbusch, Platenstraße 75 4. Offener Bücherschrank Dornbusch, Jean-Paul-Straße 5. Offener Bücherschrank Dornbusch, im Sinai Park 6. Offener Bücherschrank Eschersheim, Im Geeren 7. Offener Bücherschrank Eschersheim, Niedwiesenstraße 50 8. Offener Bücherschrank Eschersheim, Am Weißen Stein 9. Offener Bücherschrank Ginnheim, Ginnheimer Hohl 2/Ginnheimer Kirchplatz 10. Offener Bücherschrank Ginnheim, Höhenblick 2 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 329/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 329/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenSparkasse am Reuterweg muss bleiben!
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 455/2 Betreff: Sparkasse am Reuterweg muss bleiben! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Frankfurter Sparkasse 1822 einzuwirken, um die Filiale Reuterweg / Ecke Grüneburgweg zu erhalten. Begründung: Die Bevölkerung des umliegenden Wohngebietes weist einen hohen Anteil an älteren Menschen auf - und darunter zahlreiche Gehbehinderte -, denen weite Wege zur Bankfiliale schwer fallen. Nachdem bereits die Commerzbank auf der Eschersheimer Landstraße und die Deutsche Bank im Grüneburgweg ihre Filialen geschlossen haben, wäre ein Wegfall nun auch der Sparkassenfiliale mit unannehmbaren Beschwernissen für große Teile der Bürgerschaft des östlichen Westends verbunden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 455/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 455/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 455/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenEinheitliche Geschwindigkeit auf der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Kurhessenstraße in beiden Richtungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2511 entstanden aus Vorlage: OF 289/9 vom 23.06.2022 Betreff: Einheitliche Geschwindigkeit auf der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Kurhessenstraße in beiden Richtungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße in beiden Richtungen durchgehend eine einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h durchgeführt werden kann. Begründung: In oben genanntem Straßenabschnitt gibt es zurzeit unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen (50 km/h und 30 km/h), wobei die Geschwindigkeitsbegrenzungen bei drei Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) 50 km/h beträgt. Durch die einheitliche Einführung von 30 km/h im gesamten Bereich würde die Sicherheit der querenden Fußgänger und Schulkinder in diesem Bereich größer werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2562 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2525 entstanden aus Vorlage: OF 312/3 vom 23.06.2022 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, die Anforderungsampeln für den Fußverkehr im Nordend so zu programmieren, dass gängelnde Wartezeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger zeitnah abgeschafft werden, wo dies möglich ist. Hierzu zählen z. B. folgende Lichtsignalanlagen: 1. Eckenheimer Landstraße rund um die U-Bahn-Stationen "Hauptfriedhof" und "Glauburgstraße"; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Nordendstraße und Schwarzburgstraße; 3. Eckenheimer Landstraße rund um den Beginn des Oeder Wegs; 4. Eckenheimer Landstraße Höhe Hausnummer 13; 5. Glauburgstraße/Ecke Lenaustraße; 6. Comeniusstraße; 7. Rohrbachstraße/ Ecke Günthersburgallee und Martin-Luther-Straße. Gleichzeitig ist es für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger dringend erforderlich, die Ampelschaltung an Fußgängerüberwegen so einzurichten, dass die Grünphase (einschließlich Räumungsphase) für Fußgängerinnen und Fußgänger zumindest so lange dauert, bis die Fahrbahn in normaler Schrittgeschwindigkeit überquert werden kann. Dies ist insbesondere für Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung auf der viel befahrenen, vierspurigen Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Turm und Polizeimeister-Kaspar-Straße nicht der Fall. Begründung: Im Sinne der autogerechten Stadt wurden Ampelschaltungen bisher mit Vorrang für den motorisierten Individualverkehr (MIV) programmiert. Im Sinne einer sozialökologischen Verkehrswende ist es an der Zeit, die Belange des Umweltverbundes und damit auch der Fußgängerinnen und Fußgänger stärker zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Ampelschaltungen, die zu einer zeitlichen Verkürzung von Fußwegen beitragen und Fußgängerinnen und Fußgängern - insbesondere Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen - eine sichere Überquerung von Fahrbahnen ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2612 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Feinstaubmessung Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2535 entstanden aus Vorlage: OF 329/3 vom 18.06.2022 Betreff: Feinstaubmessung Eckenheimer Landstraße Laut BUND ist der lokale Kraftfahrzeugverkehr der größte Verursacher von Stickoxidemissionen (NOX) in Innenstädten. Maßnahmen zur Minderung der innerstädtischen NO2-Konzentrationen müssen daher hauptsächlich beim Kraftfahrzeugverkehr ansetzen. Bei den Kraftfahrzeugen sind die Diesel-Pkw mit 67 Prozent mit Abstand die größten Verschmutzer. Nutzfahrzeuge (Lkw) erzeugen etwa ein Fünftel, Busse fünf Prozent und Mopeds zwei Prozent. Weitere Pkw (Benziner und Hybrid) verursachen vier Prozent des NO2-Ausstoßes. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat nach mehr als 15 Jahren im September 2021 neue Leitlinien zur Luftqualität veröffentlicht. Sie enthalten Empfehlungen für neue Richtwerte bei verschiedenen Schadstoffen. Vor allem die Belastungen mit Feinstaub und Stickstoffdioxid (NO2) müssten demnach deutlich gesenkt werden. Eine der nur vier Messstationen in Frankfurt am Main befindet sich in der Friedberger Landstraße - hier handelt es sich um eine verkehrsbezogene Messstation, die die Luftbelastung in einer Straßenschlucht mit hoher Verkehrsbelastung und dichter Bebauung ermittelt. Hier werden selbst die Grenzwerte der EU für Feinstaubbelastung, die weit über denen der WHO liegen (siehe nächste Seite), fast überschritten, die gemessenen Werte bewegen sie sich häufig an der oberen Grenze. Aufgrund der Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs hat die Verkehrsbelastung der Parallelstraßen - vor allem Eschersheimer Landstraße und Eckenheimer Landstraße - enorm zugenommen. Bei Letzterer handelt es sich auch um eine Straßenschlucht mit mittlerweile hoher Verkehrsbelastung, dichter Bebauung, wenig Begrünung und Baumbestand. Verschärft wird das Problem des zunehmenden Verkehrs noch durch die oberirdisch fahrenden Bahnen der Linie U 5, die an zwei Haltestellen auf der Eckenheimer Landstraße ("Glauburgstraße" und "Musterschule") hält und langsam die Straße hinunterfährt. Aufgrund der vielen Ampeln, aber auch der oberirdisch fahrenden U-Bahn ist die Eckenheimer Landstraße sehr stauanfällig, sodass sich in der recht engen Straße die Kraftfahrzeuge und Lkw im Durchgangsverkehr stark stauen. Die Belastung der Luft ist hier noch einmal ein besonderes Problem, weil sich direkt an der Eckenheimer Landstraße zwei Schulen sowie zwei Krabbelstuben befinden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, an der Eckenheimer Landstraße eine weitere Messstation für verkehrsbezogene Feinstaubmessung, die die Luftbelastung in einer Straßenschlucht mit hoher Verkehrsbelastung und dichter Bebauung ermittelt, einzurichten. Diese Erkenntnisse sollen auch in die Auswertung der Folgen der Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs mit einfließen. Quelle: Tagesschau, 22.09.2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2380 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 905 Aktenzeichen: 79-3
Schulbushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2541 entstanden aus Vorlage: OF 341/3 vom 07.07.2022 Betreff: Schulbushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule Vorgang: OM 1275/21 OBR 3; ST 788/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Erwägungen und Gründe dazu geführt haben, dass gegenüber der Privaten Kant-Schule eine Schulbushaltestelle eingerichtet wurde. Des Weiteren wird darum gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum Alternativvorschläge nicht in die Entscheidungsfindung mit eingeflossen sind. 1. Wer hat über die Widmung der Bushaltestelle an diesem Standort entschieden? 2. Wurden alle Instanzen, die gewöhnlich für eine Entscheidungsvorbereitung eingebunden sind, in diesem konkreten Fall involviert? 3. Welche Schulbusse dürfen auf der Schulbushaltestelle von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr für den Ein- und Ausstieg der Schüler halten? 4. Wird die Schulbushaltestelle auch für Schulbusse der Phorms-Schule, der Elisabethenschule und der Fürstenbergerschule zur Verfügung stehen? 5. Gibt es für Fahrzeuge eine Größenlimitierung für die Nutzung der Schulbushaltestelle(Aktuell ragen die Busse regelmäßig in die Einfahrt zur Garage der Anwohner der Liegenschaft Hammanstraße 12, weil sie Rangierabstand zum Vordermann lassen.)? 6. Wieso hat der Magistrat einen gemeinsam nutzbaren Busparkplatz für drei Schulen (mit der Elisabethens chule und der Fürstenbergerschule) auf der Eschersheimer Landstraße außerhalb eines Innenstadtwohngebietes an einer breiten Ausfallstraße, nicht bedacht bzw. nicht weiter verfolgt? Begründung: Mit den Ortsterminen am 21.03.2014, 29.03.2016 und der Anregung OM 1275 für einen Ortstermin bzw. eine Schulwegbegehung sollte eine über Jahre bestehende Gefahrensituation an der Hammanstraße/Ecke Fürstenbergerstraße, Spielstraße Holzhausenpark und Eingangsbereich Holzhausenpark entschärft werden. Schulkinder von sechs Schulen (Elisabethenschule, Fürstenbergerschule, Private Kant-Schule, Phorms-Schule, Engelbert-Humperdinck-Schule und Lessing Gymnasium) sowie Parknutzer kreuzen diesen neuralgischen Verkehrsknotenpunkt. Ziel der zahlreichen Initiativen des Ortsbeirates 3 war eine Entzerrung des Busbetriebes und der Elterntaxis vor der Privaten Kant-Schule an einer engen und unübersichtlichen Verkehrskreuzung mit überdurchschnittlich hohem Parteienverkehr. Gleichzeitig sollte die ungehinderte Zufahrt von Einsatz-, Kranken- oder Müllfahrzeugen gewährleistet sein. Seit dem 06.04.2022 ist auf einer öffentlichen Fläche eine Schulbushaltestelle für einen großen Schulbus direkt gegenüber der Privaten Kant-Schule eingerichtet. Die Einrichtung erfolgte laut dem Schulleiter der Privaten Kant-Schule auf Zusage des Verkehrsdezernats. Diese erfolgte allerdings ohne Abstimmung mit dem Ortsbeirat 3, dem Kinderbeauftragten, dem Stadtschulamt-Schulwegsicherung oder dem Fahrradbüro. Die Private Kant-Schule betreibt in Maintal eine Außenstelle und unterhält dazu eine Busflotte von aktuell vier Bussen. Der Großraumbus verunfallte am 08.10.2021, sodass dieser Bus aktuell nicht in Betrieb ist. Schüler, die an der neu eingerichteten Haltestelle aus dem Bus aussteigen, müssen die Hammanstraße überqueren, um die Private Kant-Schule zu erreichen. Ein hoher Bus verhindert die frühzeitige Sicht des Verkehrs auf querende Schulkinder. Die Standortwahl der Bushaltestelle stellt aus Sicht des Ortsbeirates nicht eine Entschärfung, sondern eine deutliche Erhöhung des Gefahrenpotenzials der ohnehin überlasteten Kreuzung dar. Rangierbetrieb der Busse der Privaten Kant-Schule, der Fußgänger bzw. Radfahrer gefährdet, findet trotz Haltestelle weiterhin mit aktuell drei Bussen statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1275 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 788 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2644 Antrag vom 10.02.2023, OF 474/3 Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3800 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1
Auskunft zu Straßensperrungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2438 entstanden aus Vorlage: OF 397/2 vom 12.05.2022 Betreff: Auskunft zu Straßensperrungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es neben Mainziel Frankfurt am Main andere Internetseiten oder Hotlines gibt, über die Bürger eine Übersicht zu Straßensperrungen im Ortsbezirk 2 erhalten können; 2. welche Straßensperrungen auf der o. g. Internetseite von Mainziel unter > Verkehr > Sperrungen abgerufen werden können, insbesondere ob darin, neben Sperrungen aufgrund von Baustellen, auch Sperrungen infolge von Sportveranstaltungen und anderen angemeldeten Veranstaltungen eingestellt werden und mit welchem zeitlichen Vorlauf dies erfolgt; 3. ob und wenn ja, wo und wie die Stadt zu Straßensperrungen bei kurzfristig angekündigten Veranstaltungen z. B. Demonstrationen informiert. Begründung: Es gab Anregungen von Bewohnerinnen und Bewohnern aus dem Westend. Der Ortsbezirk ist sehr lebendig und es ist erfreulich, dass dort immer wieder Sportveranstaltungen, wie z. B. das traditionelle Radrennen am 1. Mai oder der JP Morgan Corporate Challenge, stattfinden und politische Themen, wie z. B. zur Ukraine oder Corona, diskutiert werden. Solche Veranstaltungen finden aktuell nahezu jedes Wochenende statt. Dabei kommt es häufig zu Straßensperrungen, u. a. an der Bockenheimer Landstraße, der Eschersheimer Landstraße, dem Reuterweg und dem Grüneburgweg. Immer wieder sind Anwohnerinnen und Anwohner hiervon überrascht. Es kommt für sie zu Unannehmlichkeiten, wenn sie z. B. ihr Auto aufgrund von Sperrungen nicht nutzen können, oder nicht klar ist, wie gesperrte Bereiche umfahren werden können. Ziel ist, durch die o. g. Anregung entsprechende Anfragen von Bewohnerinnen und Bewohnern des Ortsbezirks direkt beantworten zu können und die entsprechenden städtischen Stellen hiervon zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2538 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 2
Parkplätze für behinderte Menschen und die Belieferung des Einzelhandels schaffen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2022, OF 280/9 Betreff: Parkplätze für behinderte Menschen und die Belieferung des Einzelhandels schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Planung der Radverkehrsanlagen im Bereich der Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Hausnummern 236 - 242 neben der bestehenden Fahrbahn und den geplanten Radverkehrsanlagen auch möglichst viele Parkplätze für behinderte Menschen und die Belieferung des Einzelhandels zu schaffen. Begründung: Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass mit der Schaffung von sicheren Radverkehrsanlagen auf der Eschersheimer Landstraße auf Höhe der Hausnummern 228 - 234 aufgrund des vorhandenen Fahrbahnquerschnittes von ca. 6 Metern lediglich ausreichend Platz für einen einzigen Fahrstreifen mit ca. 3,5 Metern Breite und eine ausreichend breite und geschützte Radverkehrsanlage mit ca. 2,5 Metern ist. Für zusätzliche Parkplätze ist auf dieser Höhe der Eschersheimer Landstraße schlicht nicht der notwendige Platz. Auf Höhe der Hausnummern 236 - 242 hingegen beträgt der Fahrbahnquerschnitt ca. 9 Meter, so dass hier die Möglichkeit zur Schaffung weiterer Parkplätze bestünde. Wenngleich der Ortsbeirat sichere Geh- und Radwege befürwortet, ist auch die Förderung des Einzelhandels ein wichtiges Anliegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 280/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 280/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenParkplatzsituation an der Eschersheimer Landstraße südlich des Marbachwegs
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 279/9 Betreff: Parkplatzsituation an der Eschersheimer Landstraße südlich des Marbachwegs Am 14.6. 22 fand ein gemeinsamer Ortstermin zu diesem Thema statt, bei dem auch der Geschäftsring Dornbusch und die betroffenen Geschäftsleute geladen waren. Anlass des Ortstermins war die beabsichtigte Einrichtung von Fahrradwegen entlang der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und dem südlichen Ende des Ortsbezirks an der Eberhard-Beckmann-Anlage. Nach Aussage eines anwesenden Vertreters des Straßenverkehrsamts würden bei der Umsetzung eines solchen Plans die derzeit bestehenden Kurzzeitparkplätze zwischen der Dornbuschkreuzung und der Eduard-Rüppel-Straße komplett wegfallen. Konservativ gerechnet wären dies 10 Parkmöglichkeiten. Die bei Ortstermin anwesenden Geschäftsleute und der Vertreter des Geschäftsrings lehnten dies ab, da der Wegfall der Kurzzeithalteplätze die meistens noch eigentümergeführten Ge- schäfte wirtschaftlich hart treffen würde. Auch der Ortsbeirat lehnt eine solche Radikale Lösung ab, es muss eine allseitig auskömmliche Lösung gefunden werden. Die Stadt wird deshalb aufgefordert, falls es weiterhin Absicht ist die Fahrradroute an der Eschersheimer Landstraße zu führen, eine Lösung zu finden, die den Erhalt der Kurzzeitparkplätze ermöglicht, notfalls durch die Einrichtung einer kombinierten Fahrrad-Autofahrerspur ähnlich wie in der Bockenheimer Schlossstraße. Die Planung ist auf jedem Fall vor ihrer Umsetzung dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 279/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 279/9 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenErhalt eines Lebensmittelmarktes auf dem Gelände der DNB
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2275 entstanden aus Vorlage: OF 277/3 vom 21.04.2022 Betreff: Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf dem Gelände der DNB Vorgang: OM 720/21 OBR 3; ST 279/22 Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) zu bitten, den Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf dem Erweiterungsgelände der DNB auch nach 2035 zu sichern. Sollte die DNB dies ablehnen und auch keine Möglichkeit sehen, auf dem Gelände einen Lebensmittelmarkt zu integrieren, wird der Magistrat gebeten, einen alternativen Standort für ein Lebensmittelgeschäft in unmittelbarer Nähe zu finden. Begründung: In der Stellungnahme vom 04.02.2022, ST 279, teilte der Magistrat mit, dass die Entscheidung über den Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf ihrem Gelände ab 2035 allein der DNB obliegt. Grundlage hierfür seien die zwischen der Stadt Frankfurt und der DNB geschlossenen Verträge. Im gesamten Bereich zwischen Eckenheim und der Glauburgstraße sowie zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Friedberger Landstraße ist kein weiterer Lebensmittelmarkt vorhanden. Daher ist es für die Anwohnerinnen und Anwohner von großer Bedeutung, hier einen Lebensmittelmarkt zu erhalten. Wenn der Verkehr in einer "Stadt der kurzen Wege" reduziert werden soll, ist es geboten, die Infrastruktur des täglichen Lebens in Wohngebieten aufrechtzuerhalten und zu fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 720 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 279 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2214 Aktenzeichen: 92 31
Nußzeil für das Radfahren gegen die Einbahnstraße öffnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2296 entstanden aus Vorlage: OF 266/9 vom 10.05.2022 Betreff: Nußzeil für das Radfahren gegen die Einbahnstraße öffnen Der Magistrat wird gebeten, die Nußzeil im Abschnitt zwischen der Straße Im Wörth und Zehnmorgenstraße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße freizugeben und entsprechend zu beschildern. Begründung: Die Nußzeil wird in diesem Abschnitt als Einbahnstraße einspurig geführt, ist aber in dem Bereich sehr breit und gut zu überblicken. Es ist nicht ersichtlich, warum hier für Radfahrende kein Fahren gegen die Einbahnstraße gestattet ist, was die Wege für diese Richtung Süden erheblich verkürzen und Verkehrskonflikte im Bereich Zehnmorgenstraße/Eschersheimer Landstraße/Im Wörth erheblich reduzieren würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2114 Antrag vom 11.10.2022, OF 362/9 Antrag vom 27.04.2023, OF 528/9 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3855 Antrag vom 02.03.2025, OF 971/9 Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1146 Aktenzeichen: 32 1
Übergang zwischen REWE- und DM-Markt an der Eschersheimer Landstraße fußgängerinnen- bzw. fußgängerfreundlicher und fahrradfreundlicher sowie sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2254 entstanden aus Vorlage: OF 383/2 vom 04.05.2022 Betreff: Übergang zwischen REWE- und DM-Markt an der Eschersheimer Landstraße fußgängerinnen- bzw. fußgängerfreundlicher und fahrradfreundlicher sowie sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Punkte zu prüfen und zu berichten und bei positiver Prüfung umzusetzen: 1. Inwieweit das Konzept der gesamten Ampelschaltung an der Eschersheimer Landstraße/Ecke Polizeimeister-Kaspar-Straße im Sinne aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Fußgängerinnen und Fußgängern, verbessert werden kann. 2. Ob eine Absenkung der Bordsteinkanten an dem gleichen Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerübergang beim Aufgang von der Straße zum REWE-Markt umgesetzt werden kann. 3. Ob es angebracht ist, ein Schild für rechts abbiegende Fahrzeuge, welche in die REWE-Tiefgarage einfahren, aufzustellen, welches auf den passierenden Fuß- und Fahrradverkehr vor der Tiefgarageneinfahrt aufmerksam macht. 4. Ob die Fahrradspur vor der Tiefgarage deutlicher abmarkiert und bis zur großen Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Adickesallee fortgeführt werden kann. 5. Ob die Fahrradspur im Bereich ab Überführung des Radweges auf die Eschersheimer Landstraße bis zur Kreuzung mit der Miquel-/Adickesallee breiter angelegt werden könnte. Begründung: Derzeit ist die Ampelschaltung so konzipiert, dass Fußgängerinnen bzw. Fußgänger vom REWE-Markt kommend nahezu direkt über die Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerinsel zum DM-Markt die Straßenseite wechseln können. Möchten die Fußgängerinnen bzw. Fußgänger wieder zurück, ist die Ampelschaltung für den zweiten Straßenabschnitt allerdings zu kurz konzipiert. Dadurch sind die zu Fuß Gehenden gezwungen, auf der Insel stehenzubleiben. Dies ist während eines hohen Verkehrsaufkommens unangenehm und auch unsicher. Es mindert ebenso das Einkaufserlebnis, da viele Kundinnen bzw. Kunden beide Märkte für ihren Einkauf nutzen und die Straße überqueren müssen. Es ist nicht ersichtlich, wieso die Ampelschaltung entsprechend konzipiert ist. Autos aus der Polizeimeister-Kaspar-Straße können trotz Querung der Fußgängerinnen bzw. Fußgänger problemlos rechts auf die Eschersheimer Landstraße abbiegen. Drei von vier Bordsteinkanten sind auf dem Fahrradweg abgeflacht, jedoch die Kante vor dem REWE-Markt nicht (siehe angehängtes Foto). Dies stellt eine Barriere für mobilitätseingeschränkte Personen (mit Rollstuhl, Rollatoren, Kinderwagen etc.) und auch für Radfahrende dar. Es besteht aktuell Unfallgefahr, denn abbiegende Fahrzeuge können nicht genügend auf den passierenden Fahrrad- und Fußgängerinnen- und Fußgängerverkehr achten. Durch ein Hinweisschild, oder eine deutlichere Markierung der Radfahrspur in roter Farbe würde der passierende Verkehr deutlicher hervorgehoben werden. Zudem verengt sich die Fahrradspur zur Kreuzung mit der Adickesallee hin deutlich, wodurch sich Gefahrensituationen ergeben können. Gerade kurz vor der Kreuzung, an der Autos ohne Ampel rechts abbiegen können, können Radfahrende leicht übersehen werden. Hier kann ein breiterer Radweg helfen. < img border=0 width=251 height=190 id="Grafik 2" src="/parlisobj/OM_2254_2022_image002.png" alt="https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/OF_383-2_2022_image002.png"> Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2090 Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 941 Aktenzeichen: 32-1
Anwohnerparken am Dornbusch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2114 entstanden aus Vorlage: OF 217/9 vom 08.03.2022 Betreff: Anwohnerparken am Dornbusch Im Stadtteil Dornbusch zwischen Eschersheimer Landstraße, Marbachweg, Eckenheimer Landstraße und Alleenring herrscht ein hoher Parkdruck. Dieser wird u. a. durch zahlreiche Pendler verursacht, die zu ihrer Arbeitsstätte am Hessischen Rundfunk oder dem Polizeipräsidium fahren. Um die Verkehrssituation für Radfahrende sicherer zu machen, sind zudem Parkplätze am Marbachweg entfallen. Der Magistrat wird daher gebeten, in dem zum Ortsbezirk 9 gehörenden Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße, Marbachweg, Eckenheimer Landstraße und Alleenring eine Anwohnerparkzone einzurichten sowie den Parkraum - auch an der Bertramswiese - zu bewirtschaften. Die sukzessive Ausweitung von Anwohnerparkzonen soll in diesem Gebiet zeitnah vorgezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1719 Aktenzeichen: 32 1
Nachbarschaftsstraßen im Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2115 entstanden aus Vorlage: OF 241/9 vom 09.09.2021 Betreff: Nachbarschaftsstraßen im Ortsbezirk Vorgang: NR 310/22 Die Stadtverordnetenversammlung hat am 31.0 3.2022 mit dem Antrag vom 01.03.2022, NR 310, angeregt, sogenannte Nachbarschaftsstraßen in den Ortsbezirken zu definieren, die in den Sommermonaten 2022 an den Sonntagnachmittagen gesperrt werden sollen, um eine nachbarschaftliche Nutzung zu ermöglichen. Der Magistrat wird nun gebeten zu prüfen, ob folgende Straßen im Ortsbezirk 9 als Nachbarschaftsstraßen definiert werden können: - Raimundstraße; - Franz-Werfel-Straße; - Kirchhainerstraße; - Kurhessenstraße; - Selma-Lagerlöf-Straße. Begründung: Der Ortsbeirat möchte die Anregung der Stadtverordnetenversammlung aufgreifen und sich entsprechend einbringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.03.2022, NR 310 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 461 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 2
Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße Höhe Querstraße einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2022, OF 271/3 Betreff: Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße Höhe Querstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts auf Höhe der Querstraße eine Linksabbiegespur eingerichtet werden kann. Begründung: Das Parkhaus in der Querstraße stellt nach dem Wegfall zahlreicher Parkplatzflächen entlang des Oeder Wegs die einzige Möglichkeit dar, mit dem Auto in die Nähe des Oeder Wegs zu gelangen. Zwar wurde die Einbahnstraßenregelung in der Querstraße zugunsten einer besseren Erreichbarkeit des Parkhauses von der Eschersheimer Landstraße aufgehoben, doch wer von Norden oder außerhalb kommt, muss nun, nach Errichtung der Diagonalsperre im Norden des Oeder Wegs, große Umwege in Kauf nehmen, um das Parkhaus überhaupt erreichen zu können. Wer von außerhalb kommt, muss entweder die Friedberger oder die Eckenheimer Landstraße bis zum Ende und dann über den Anlagenring fahren oder die gesamte Eschersheimer Landstraße bis zum Eschenheimer Turm nutzen, um über Bleichstraße und Petersstraße großzügig zu wenden. Auch ein Einbiegen in eine nördlich der Querstraße parallel verlaufende Straße - etwa die Holzhausenstraße - ist von Norden kommend nicht möglich, da Linksabbiegen nirgends vorgesehen ist. Diese Situation hat für den Oeder Weg entweder zur Folge, dass den Geschäften auf dem Oeder Weg Kunden verloren gehen, die auf eine Anfahrt mit dem Auto angewiesen sind, oder dass dieser Verkehr das Verkehrsaufkommen im Anlagenring sowie in der Eckenheimer Landstraße und den Straßen zwischen Oeder Weg und Eckenheimer Landstraße erhöht. Eine Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße würde Autofahrenden einen schnellen Zugang zu den Geschäften im Oeder Weg gewähren und Ausweichverkehr sowie unnötigen Schadstoffausstoß durch großräumige Umfahrungen vermeiden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 271/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 271/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenGespräch mit dem Gewerbering Dornbusch
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2022, OF 246/9 Betreff: Gespräch mit dem Gewerbering Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit dem Gewerbering Dornbusch und den zuständigen Ämtern zu organisieren, um die Parksituation auf der Eschersheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Eberhard-Beckmann-Anlage (stadtauswärts) und Marbachweg/Am Dornbusch zu besprechen und die besonderen Bedarfe der Gewerbetreibenden in diesem Abschnitt zu ermitteln. Vertreter*innen des Ortsbezirks 2, der für den entsprechenden Straßenabschnitt stadteinwärts zuständig ist, sollen ebenfalls hinzugeladen werden. Begründung: Die Gewerbetreibenden klagen über eine angespannte Parksituation vor Ort, die ihren Belangen nicht entgegenkommt. Zusätzlich handelt es sich um eine Engstelle in der Verkehrsführung, für die mittelfristig bessere Lösungen gefunden werden müssen. Um die Bedarfe der Gewerbetreibenden in diesem Abschnitt zu ermitteln, erscheint es sinnvoll, diese in den Prozess mit einzubeziehen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 28 Die Vorlage OF 246/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 246/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors nach dem Wort "Dornbusch" die Worte "und den ortsansässigen Gewerbetreibenden" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenBeachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBR
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1903 entstanden aus Vorlage: OF 213/9 vom 13.03.2022 Betreff: Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBR Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat umgehend die Maßnahmen zur Instandsetzung des öffentlichen Geh- und Fahrradwegs im Bereich des Marbachwegs zwischen Eschersheimer Landstraße und Bertramstraße gemäß seiner Rechte aus § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 Ziffer 7. GOOBR vorzulegen und alle weiteren und noch nicht vorgelegten Maßnahmen; 2. dem Ortsbeirat alle weiteren Maßnahmen in diesem Zusammenhang sowie zu ähnlich gelagerten Fällen so rechtzeitig und in der gebotenen Form vorzulegen, dass die ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte des Ortsbeirats gewährleistet ist. Begründung: Der Magistrat hat durch das Amt für Straßenbau und Erschließung im Bereich des Marbachwegs Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich des öffentlichen Fahrradwegs durchgeführt. Diese fallen in den Aufgabenbereich des Ortsbeirats gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 Ziffer 7. GOOBR. Der Magistrat hat diese Maßnahmen durchgeführt, ohne den Ortsbeirat zuvor in der gebotenen Form davon in Kenntnis zu setzen, sodass dieser seine Mitwirkungsrechte nicht wahrnehmen konnte. Der Magistrat hat insoweit gegen seine Pflichten verstoßen. Eine informatorische E-Mail kursorischer Art an den Ortsvorsteher, die nur auf dessen Nachfrage erfolgte und überdies nicht vollständig war, ist dafür nicht ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1711 Aktenzeichen: 66 0
Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in der Landgraf-Philipp-Straße/Haeberlinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1908 entstanden aus Vorlage: OF 219/9 vom 13.03.2022 Betreff: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in der Landgraf-Philipp-Straße/Haeberlinstraße Vorgang: OM 1257/21 OBR 9 Der Magistrat wird aufgefordert, der Anregung des Ortsbeirats vom 02.12.2021, OM 1257, nachzukommen oder aber zu erklären, welche Gründe einer Umsetzung entgegenstehen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung vom 02.12.2021 angeregt, die Einbahnstraßenregelung in der Landgraf-Philipp-Straße/Haeberlinstraße wieder aufzuheben. Bislang ist weder die Einbahnstraßenregelung aufgehoben worden, noch eine Stellungnahme dazu eingegangen, weshalb der Anregung nicht Rechnung getragen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1257 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1714 Aktenzeichen: 32 1
Umgestaltung Marbachweg in Richtung Eckenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1906 entstanden aus Vorlage: OF 216/9 vom 13.03.2022 Betreff: Umgestaltung Marbachweg in Richtung Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und inwieweit in dem in Richtung Eckenheim verlaufenden Abschnitt des Marbachwegs zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Bertramstraße Bäume gepflanzt werden können, wobei der Abstand zwischen den Bäumen so zu bemessen wäre, dass zwischen ihnen Kfz- Stellplätze eingerichtet werden können, die im Bedarfsfall auch als Behindertenparkplätze nutzbar sind; 2. ob und inwieweit dieses Konzept auch im Fall einer Sanierung des Marbachwegs in dessen weiteren Verlauf bis zur Eckenheimer Landstraße umgesetzt werden kann. Begründung: Das Ergebnis der Sanierungsmaßnahme im Bereich des Marbachwegs ist insgesamt unbefriedigend. Selbst bei Berücksichtigung der Bedürfnisse der Radfahrer ist nicht nachvollziehbar, weshalb ein überbreiter Radweg zur Verfügung gestellt werden soll, obwohl auf der anderen Straßenseite ein Radweg in der Gegenrichtung vorhanden ist. Nicht nur wurde die vorhandene Breite nicht optimal genutzt, sondern auch die Gelegenheit zur Schaffung von dem Mikroklima begünstigenden Flächen für die Pflanzung von Bäumen versäumt. Die in Ziffer 1. beschriebene Korrektur erscheint, auch wenn nicht alle vorher vorhandenen Stellplätze wieder eingerichtet werden könnten, den Bedürfnissen aller Beteiligten besser gerecht zu werden als die aktuelle Situation. Eine entsprechende Lösung auch für den weiteren Verlauf des Marbachwegs wäre zu begrüßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1713 Aktenzeichen: 66 0
Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1907 entstanden aus Vorlage: OF 218/9 vom 11.03.2022 Betreff: Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz Vorgang: OM 711/21 OBR 9; ST 161/22 Der Magistrat wird gebeten, beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) einen Schutzantrag auf Ensembleschutz nach § 2 Absatz 3 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) für das Bertramsviertel zwischen Spenerstraße, Eberhard-Beckmann-Anlage, Eschersheimer Landstraße und Bertramstraße zu stellen. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 161 verweist der Magistrat darauf, dass eine Anfrage auf Schutz nach § 2 Absatz 1 HDSchG (Einzelschutz als Kulturdenkmal) abschließend vom LfDH verneint wurde. Damit ist aber noch nicht geklärt, ob eine Unterschutzstellung als Ensemble gemäß § 2 Absatz 3 HDSchG nicht möglich ist. Anlage Anlage 1 (ca. 485 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 711 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 161 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1754 Aktenzeichen: 60 3
Verkehrssituation Hügelstraße/Kurhessenstraße/Ginnheimer Hohl
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2022, OF 225/9 Betreff: Verkehrssituation Hügelstraße/Kurhessenstraße/Ginnheimer Hohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Verkehrssituation im Bereich Hügelstraße/ Kurhessenstraße/ Ginnheimer Hohl wie folgt zu überprüfen und zu berichten: Im oben genannten Verkehrsabschnitt kommt es zunehmend zu Überschreitungen der zulässigen Höchsteschwindigkeit (50km/h) auf der Hügelstraße fortlaufend in südliche Richtung (zweispurig), welche auch zu einer Gefährdung der Fußgänger, Schulkinder (Schulweg zur Diesterwegschule) führt. Ebenso gefährdet sind Radfahrer, welche trotz Grünphase im Bereich Ginnheimer Hohl beim Überqueren der Straße durch rasch abbiegende Fahrzeuge betroffen sind. Aus diesem Grund bittet der Ortsbeirat um folgende Prüfungen und, bei positivem Bescheid, die kurzfristige Umsetzung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen: 1. Nach der Bushaltestelle "Kurhessenstrasse" (in südliche Richtung) Weiterführung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h bis hinter den Kreuzungsbereich (Ginnheimer Hohl). Anschließend gilt wieder die Begrenzung auf 50km/h. Die rechte Fahrbahn wird ausschließlich als Rechtsabbiegespur in die Kurhessenstraße eingerichtet (siehe Abbildung 1). 2. Zwischen der Kurhessenstraße und der Ginnheimer Hohl erfolgt die Einrichtung von vier Kurzzeit-Parkplätzen auf der aktuell rechten Fahrspur (von 8:00 Uhr - 19:00 Uhr, max. 1 Stunde mit Parkscheibe). (siehe Abbildung 2) 3. Von der Kurhessenstraße kommend wird die rechte Spur nur als Busspur eingerichtet. Der Bus benutzt zur Weiterfahrt (Abzweig in die Hügelstraße) dann die mittlere der drei Rechtsabbiege-Spuren (siehe Abbildung 3 - dort, wo das weiße Fahrzeug steht) Begründung: Die vorgenannten Maßnahmen sollen die Sicherheit der Fußgänger - vor allem der Schulkinder und der Radfahrer verbessern, zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit der KFZ beitragen und zudem die Parkplatzsituation für die Gewerbetreibenden verbessern, da durch die vorgesehene Errichtung eines Behinderten-Parkplatzes in der Parkbucht der Ginnheimer Hohl dort ein normaler Parkplatz entfallen wird. Abbildung 1, Quelle: Thomas Budenz . Abbildung 2, Quelle: Thomas Budenz . Abbildung 3, Quelle: Thomas Budenz Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 225/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen 3 CDU und BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Investitionsprogramm 2022 bis 2025 Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2022, OF 142/8 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Investitionsprogramm 2022 bis 2025 Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In das Industriestraßenprogramm (IPG 5.007922) wird die Sanierung der Heddernheimer Landstraße zwischen U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße aufgenommen. Priorität hat dabei die grundhafte Erneuerung des Kreuzungsbereiches Heddernheimer Landstraße/Dillenburger Straße in Höhe der Abfallverbrennungsanlage (AVA). Begründung: Die Heddernheimer Landstraße ist in ihrem Abschnitt zwischen Stadtbahnstation "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße eine stark befahrene Gewerbestraße, insbesondere durch die Fahrzeuge der FES und den von der AVA abfahrenden Schwerlastverkehr Richtung Rosa-Luxemburg-Straße oder Eschersheimer Landstraße. Vor allem der Straßenbelag der Aufstellflächen im Kreuzungsbereich in Höhe der AVA ist in sehr schlechtem Zustand, was für die Verkehrssicherheit abträglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 171 2022 Die Vorlage OF 142/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
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