Meine Nachbarschaft: Große Eschenheimer Straße
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Vorlagen
Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern in der Schillerstraße schaffen
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2619 entstanden aus Vorlage: OF 366/1 vom 12.10.2013 Betreff: Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern in der Schillerstraße schaffen Der Magistrat wird aufgefordert, in der Schillerstraße im Bereich zwischen der Rahmhofstraße und dem Eschenheimer Turm an mindestens zwei geeigneten Stellen Möglichkeiten zum Anschließen von jeweils sechs bis acht Fahrrädern zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 184 Aktenzeichen: 66 2
Parksituation für Innenstadtbewohner erträglich gestalten und weite Wege für alle vermeiden
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2012, OM 1743 entstanden aus Vorlage: OF 240/1 vom 11.11.2012 Betreff: Parksituation für Innenstadtbewohner erträglich gestalten und weite Wege für alle vermeiden Die seit Jahrzehnten etablierte Regelung, Bewohnerinnen und Bewohner der Innenstadt zu zwingen, Parkhäuser zu benutzen und im Gegenzug Pendlern das Parken in den innerstädtischen Wohnstraßen zuzugestehen, führt immer wieder zu großem Unmut in der innerstädtischen Bevölkerung. Das Festhalten des Magistrats an einem Relikt aus der Zeit der "autofreundlichen Innenstadt" ist umso unverständlicher, da es zu Nachteilen für alle Seiten führt. Die Parkhäuser sind von den Wohngebieten weit entfernt und die Wohngebiete liegen selten in unmittelbarer Nähe der Arbeits- und Einkaufsstätten. Während die Parkhausplätze für Anwohner hoch subventioniert werden müssen, können Pendler für wenig Geld in den innerstädtischen Wohnstraßen parken. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, das sogenannte Anwohnerparken im sogenannten Fischerfeldviertel, im bewohnten Bereich der Bleichstraße, in der unteren Fahrgasse (und Nebenstraßen) sowie im Allerheiligenviertel einzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2013, ST 403 Aktenzeichen: 61 1
Fußgängerüberweg über die Bleichstraße im Bereich Krögerstraße/Katzenpforte
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1661 entstanden aus Vorlage: OF 226/1 vom 13.10.2012 Betreff: Fußgängerüberweg über die Bleichstraße im Bereich Krögerstraße/Katzenpforte Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich Krögerstraße/Katzenpforte eine Querungshilfe für Fußgängerinnen und Fußgänger über die Bleichstraße einzurichten. Dies kann in zweifacher Weise geschehen: 1. Einrichtung einer "Insel" in der Mitte der Bleichstraße mit ausreichend großer Aufstellfläche für Fußgängerinnen und Fußgänger und Errichtung eines sogenannten Zebrastreifens über beide Fahrbahnen. Vorteil dieser Lösung wäre neben dem Kostenargument, dass durch die Verengung der Fahrbahnen die Geschwindigkeit in der bewohnten und mit Kindereinrichtungen versehenen Bleichstraße erheblich reduziert werden könnte. 2. Errichtung eines signalgesteuerten Fußgängerüberweges. Begründung: Die Klagen über schlechte Wegeverbindungen, Lärm, Raserei und Verkehrsgefährdungen beschäftigen den Ortsbeirat seit Jahrzehnten. Geschehen ist viel zu wenig, obwohl die Straße außerordentlich stark bewohnt ist und sich dort zahlreiche Kinder- und Jugendeinrichtungen befinden. Der vorgeschlagene - durch eine Mittelinsel getrennte - Zebrastreifen verbessert nicht nur die Wegebeziehungen der Bewohnerinnen und Bewohner, sondern trägt wesentlich zur Tempo- und Lärmreduzierung bei. Ein signalgesteuerter Überweg unter Beibehaltung der jetzigen Fahrbahnbreiten wäre nicht nur teurer, sondern würde auch weitaus weniger Anwohnern helfen, da sich Lärm und Tempo dadurch nicht reduzieren würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 152 Aktenzeichen: 66 2
Vorplanung „Umgestaltung der Schäfergasse“ Vortrag des Magistrats vom 31.08.2012, M 187
Anregung vom 18.09.2012, OA 244 entstanden aus Vorlage: OF 221/1 vom 18.09.2012 Betreff: Vorplanung "Umgestaltung der Schäfergasse" Vortrag des Magistrats vom 31.08.2012, M 187 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 187 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. eine nachhaltige und dauerhafte Lebensdauer der Pflasterung gewährleistet wird; 2. nicht nur die "notwendigen" (M 187, S. 3), sondern, soweit wie möglich, die benötigten Fahrradständer eingeplant werden; 3. eine gastronomische Nutzung (Sommergarten) im bisherigen Umfang auch im Bereich der Liegenschaften Schäfergasse 20 und 22 möglich ist; 4. die Planung in Zusammenarbeit mit den Organisationen von sehbehinderten und mobilitätseingeschränkten Menschen optimiert wird. Begründung: zu 1: Leider hat der Ortsbeirat bei kleinteiligen Pflasterungen in der Stiftstraße negative Erfahrungen sammeln müssen. Das sieht auf den Plänen erst einmal schön aus. Die tägliche Realität der Kehrmaschinen macht über die Jahre hinweg aus einem festen Verbund eine Ansammlung von losen Pflastersteinen. zu 2: Dies scheint insbesondere im südlichen Bereich sinnvoll zu sein. Eine weitere Ausweitung von Fahrradständern südlich der im Plan bezeichneten "Baugrenze" sollte bereits jetzt in die Planungen einfließen. Der Gesamtverkehrsplan geht von einer prognostizierten und auch erwünschten Steigerung des Radverkehrs aus. Dies erfordert nicht nur neue Wege, sondern auch in den Zentren, wie der Zeil, erweiterte Abstellmöglichkeiten. Sicherlich kann die Schäfergasse aufgrund der räumlichen Rahmenbedingungen hierzu nur einen marginalen Anteil beitragen. Die Beschränkung auf die "notwendigen Fahrradständer" ist allerdings nicht ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.08.2012, M 187 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 424 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 19.09.2012 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.10.2012, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 244 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. SPD und Piraten gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, die Gesamtkosten deutlich zu verringern) und RÖMER (= Annahme im Rahmen OA 244); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD, LINKE., Piraten und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 187 = Annahme mit der Maßgabe, dass die weitere Detailplanung streng unter dem Kriterium der Kostenreduzierung erfolgt, OA 244 = Annahme) FREIE WÄHLER (M 187 und OA 244 = Annahme) 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.10.2012, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 187 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 244 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.10.2012, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 187 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 244 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2012, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 187 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass zu prüfen und zu berichten ist, ob der Straßenraum zur Gewährleistung von Barrierefreiheit sowohl für Blinde und Sehbehinderte als auch für Rollstuhlfahrer wie folgt gestaltet werden kann: - Die Hochborde werden auf der Seite, auf der kein Multifunktionsstreifen geplant ist, beibehalten. - Der Übergang von Fahrbahn zu Multifunktionsstreifen wird mit niedrigen Rundborden gestaltet, für den Übergang von Multifunktionsstreifen und Gehweg wird ein Niveauunterschied von drei bis vier Zentimetern ausgebildet. - Bei den Übergängen zwischen Fahrbahn und Gehwegen sind Doppelquerungen einzurichten. 2. Die Vorlage NR 430 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 244 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, die Gesamtkosten deutlich zu verringern), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die weitere Detailplanung streng unter dem Kriterium der Kostenreduzierung erfolgt) sowie RÖMER (= Annahme im Rahmen OA 244) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 187 und OA 244 = Ablehnung, NR 430 = Annahme) NPD (M 187, NR 430 und OA 244 = Enthaltung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 187 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass zu prüfen und zu berichten ist, ob der Straßenraum zur Gewährleistung von Barrierefreiheit sowohl für Blinde und Sehbehinderte als auch für Rollstuhlfahrer wie folgt gestaltet werden kann: • Die Hochborde werden auf der Seite, auf der kein Multifunktionsstreifen geplant ist, beibehalten. • Der Übergang von Fahrbahn zu Multifunktionsstreifen wird mit niedrigen Rundborden gestaltet, für den Übergang von Multifunktionsstreifen und Gehweg wird ein Niveauunterschied von drei bis vier Zentimetern ausgebildet. • Bei den Übergängen zwischen Fahrbahn und Gehwegen sind Doppelquerungen einzurichten. 2. Die Vorlage NR 430 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 244 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, die Gesamtkosten deutlich zu verringern), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die weitere Detailplanung streng unter dem Kriterium der Kostenreduzierung erfolgt) sowie RÖMER (= Annahme im Rahmen OA 244) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD, LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 187, NR 430 und OA 244= Enthaltung) 19. Sitzung des OBR 1 am 12.03.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2215, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.10.2012 § 2385, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 60 10
Rettung des Florentinischen Renaissance-Brunnens am Nebbienschen Gartenhaus!
Antrag vom 10.06.2012, OF 194/1 Betreff: Rettung des Florentinischen Renaissance-Brunnens am Nebbienschen Gartenhaus! Bis zum Jahr 2011 befand sich ein wunderschöner und hochwertiger Florentiner Renaissance-Brunnen aus dem 16. Jahrhundert am Nebbienschen Gartenhaus zwischen der Alten Oper und dem Eschenheimer Tor und neben dem Hilton-Hotel an der Bockenheimer Anlage (siehe Abbildung 1 und 2 auf der nächsten Seite). Anfang 2010 wurde er trocken gelegt, da das Pumpwerk erneuert werden musste und auch ansonsten einige Reparaturarbeiten am Brunnen selbst erforderlich wurden. Allerdings hatte die Stadt Frankfurt damals erklärt, der Brunnen werde in naher Zukunft wieder repariert und in-Stand-gesetzt. Dieser Brunnen bildet ein historisches Ensemble mit dem "Nebbienschen Gartenhaus" und beide Bauwerke stehen mitsamt dem Grundstück, auf dem sie sich befinden, im Eigentum der Stadt Frankfurt bzw. dem zuständigen Grünflächenamt. Zuständig für den Betrieb des Brunnens ist das Kulturamt der Stadt Frankfurt, das auch die laufenden Kosten trägt. Im Nebbienschen Gartenhaus veranstaltet der Frankfurter Künstlerclub e.V. seit den 1950er Jahren eine Fülle an Musikkonzerten, Bilderausstellungen und Lesungen, die nicht nur in der Frankfurter Kultur- und Künstlerszene, sondern auch bei anderen Frankfurter Bürgern einen sehr guten Ruf genießen. Das Nebbiensche Gartenhaus wird jährlich von rund 10.000 Personen besucht und in der Vergangenheit lief ein reger Fußgängerverkehr am Florentiner Brunnen vor, der sowohl für das Nebbiensche Gartenhaus als auch für die Bürger in der Innenstadt eine echte "Kulturoase" und ein Erholungspunkt war. Nachdem die Stadt sich über zwei Jahre aus Kostengründen geweigert hat, den Brunnen zu reparieren und Instand-zu-setzen, wurde der Brunnen im Winter 2011 sicherheitshalber in eine Werkstatt verbracht, die seither auf einen Reparaturauftrag durch die Stadt Frankfurt wartet. Die Kosten für die Reparatur des Brunnens werden von der Werkstatt (Firma Graf in Frankfurt-Nied) auf ca. 15.000,- EUR geschätzt, die Kosten für die Wieder-Instandsetzung auf rund 60.000,- EUR. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat - nach Rücksprache mit den zuständigen Fachämtern - die folgenden Fragen zu beantworten: Wann ist der Magistrat bereit und imstande, den Florentinischen Brunnen wieder reparieren und in-Stand-zu-setzen bzw. wann wird ein Reparaturauftrag erteilt? Welche Haushaltsmittel stehen zur Verfügung? Ließe sich der Verwaltungsvorgang beschleunigen, wenn der Ortsbeirat die Reparaturkosten bis zu einem Betrag iHv. maximal 15.000,- EUR als Verschönerungsmaßnahme im Sinne von § 3 Abs. 3, Satz 2 Ziff. 3 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aus seinem Budget zur Verfügung stellen würde? Welche Maßnahmen hat der Magistrat bislang ergriffen, um ggf. interessierte Sponsoren (wie etwa das Hilton-Hotel oder Mäzene) zu werben, die einen Teil der Instandhaltungskosten beisteuern könnten? Begründung: Der Florentinische Brunnen wäre für den Ortsbezirk 1 eine echte Bereicherung. Es wäre ein Jammer, wäre die Stadt Frankfurt nicht in der Lage, dieses kulturelle Highlight in der Frankfurter Innenstadt wiederzubeleben und dadurch nicht zuletzt die Lebensqualität der Bürger im Ortsbezirk zu verbessern! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 12.06.2012, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 416 2012 Die Vorlage OF 194/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die dritte Frage gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Arkade für das neue Hako-Haus
Anregung vom 24.04.2012, OA 188 entstanden aus Vorlage: OF 169/1 vom 09.04.2012 Betreff: Arkade für das neue Hako-Haus An der Hauptwache soll das ehemalige Hako-Haus (Zeil 123) abgerissen werden. Der Neubau soll weiter als das bisherige Gebäude vorgerückt werden und bekommt eine Nase, die bis auf 8,4 Meter an den Treppenabgang zur B-Ebene heranreicht. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Neubau Zeil 123 nur mit der Auflage zu genehmigen, dass das Erdgeschoss nicht weiter vorgebaut wird als das Erdgeschoss des bisherigen Gebäudes, sodass eine überdachte Arkade entsteht. Die Stadt soll nicht auf das als Dienstbarkeit eingetragene Wegerecht verzichten. Begründung: Wenn der Neubau des ehemaligen Hako-Hauses so, wie geplant, gebaut wird, entsteht ein Engpass vor dem Treppenabgang, wo sich zwei starke Fußgängerströme kreuzen. Um dies zu vermeiden, sollte die bisherige Arkade erhalten bleiben. Das bisherige Erdgeschoss greift die Fluchtlinie des benachbarten Gebäudes Zeil 121 auf, sodass sich die Zeil trichterförmig Richtung Hauptwache öffnet. Die Wegebeziehung Richtung Katharinenkirche und die Sichtachse zur Hauptwache sollten nicht zugebaut werden. Die Arkade wertet auch die anliegenden neuen Läden auf und bietet den Passanten Schutz bei Regenwetter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 02.05.2012 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.05.2012, TO I, TOP 60 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 188 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. (= Annahme) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) Stv. Ochs (= Prüfung und Berichterstattung) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2012, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OA 188 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) sowie Piraten und Stv. Ochs (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1755, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012 Aktenzeichen: 63 1
Anlage 5 zur M 21 .Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011. vom 13.01.2012
Antrag vom 02.03.2012, OF 242/5 Betreff: Anlage 5 zur M 21 "Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011" vom 13.01.2012 Der Magistrat wird gebeten Anlage 5 zur M 21 für Oberrad überarbeiten zu lassen, da die Situationsbeschreibung gravierende Fehler aufweist und die Handlungsempfehlungen folglich weitgehend falsch sind. Begründung: Die Vorlage des Magistrats M 21 vom 13.01.2012 behandelt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011. Laut Anlage 1, Seite 1 "(ist) die Steuerung des Einzelhandels nach räumlich-funktionalen Kriterien die oberste Handlungsmaxime". Lt. Anlage 1, Seite 3, dieser Vorlage verfügt das Konzept der Stadt "über detaillierte Situationsbeschreibungen und Profile für alle aktuell insgesamt 55 Versor-gungszentren . .", die in Anlage 5 unter dem Titel "Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenstruktur Frankfurt am Main 2010" auf über 260 Seiten enthalten sind. Zwar wird Anlage 5 nicht zur Abstimmung gestellt, doch sind die Angaben dieser Studie natürlich wesentlich für die Entscheidungen von Investoren und Stadtplanungsamt sowie im Falle von Baugenehmigungen für die Bauaufsicht - insbesondere in Kapitel IV "Empfehlungen zur Weiter-entwicklung des Einzelhandelsstandortes Frankfurt am Main", S. 50 ff. Für den Stadtteil Frankfurt-Oberrad maßgeblich sind die Seiten 53 bis 55 ("Branchenkonzept/Standortempfehlungen" und "Vergleich der Verkaufsflächenpotenziale mit den Einzelhandelsplanungen" sowie die Seiten 129 bis 131 ("Zentraler Versorgungsbereich Oberrad") Ein Vergleich der dortigen Angaben über die Einzelhandelssituation, die Entwicklungsflächen sowie die "Entwicklungsperspektiven" ergibt, dass die Angaben der Studie zur Einzelhandelssituation in Oberrad äußerst fehlerhaft sind und deshalb auf Seite 53, 54 und 130 weitgehend falsche Empfehlungen enthält. 1. Im Bereich "Nahversorgung" sieht die Studie für Lebensmittelanbieter "noch umfangreiche Potenziale für zusätzliche Verkaufsfläche" u.a. auch in Oberrad: Kein Wunder, denn der lt. Geschäftsführer 1.000 qm große Rewe-Supermarkt in zentraler Lage am Buchrainplatz wird in der Karte für Oberrad auf Seite 131 mit nur "unter 100 qm" angegeben - ein massiver Fehler! Ferner besteht zentral ein Rewe-Getränkemarkt mit einem Mindestangebot billiger Lebensmittel (Offenbacher Landstraße 309), ein kurdisches Lebensmittelgeschäft (Offenbacher Landstraße 302) mit einem Angebot an Obst, Gemüse, Fisch, Fleisch und Lebensmitteln bis hin zu Großpackungen., ein circa 600 qm großer Getränke-Discounter (Offenbacher Landstraße 339/341) sowie als sog. solitärer Ergänzungsstandort ein nahkauf (Wiener Straße 57) mit rund 500 qm sowie dezentral drei Kiosk-Geschäfte, (Offenbacher Landstraße 238, Goldbergweg 3, Wiener Straße 57) und der Hofladen im Teller sowie der Bio-Laden der Werkstatt Frankfurt für Gemüse (Im Bärengarten). Nach Meinung vieler Einwohner und des Gewerbevereins könne in Oberrad nur noch ein Lebensmittel-Billiganbieter mit einer Größe unter 800 qm ohne Non-Food-Sortiment angesiedelt werden, um eine Verdrängung der inhabergeführten Einzelhandels-geschäfte in Oberrad zu vermeiden. Die Studie gibt fälschlicherweise noch die Existenz eines PENNY-Marktes an. Im Angebotsbereich Blumen, Pflanzen. verlangt die Studie auf Seite 53 zwar keinen Ausbau in Oberrad, verlangt jedoch im Stadtteilbereicht auf Seite 130 eine "Angebotsergänzung" für Oberrad, ein schwerwiegender Fehler, denn in Oberrad gibt es mehrere Gärtnereien mit Blumen- und Pflanzenzucht und entsprechendem Verkauf (Gräfendeichstraße, Im Bärengarten, Burgenlandweg, Im Teller) sowie zwei Blumengeschäfte (zentral: Offenbacher Landstraße 285, dezentral: Burgenlandweg) sowie ein Blumen - und Pflanzenangebot im Supermarkt am Buchrainplatz und im nahkauf in der Wiener Straße. 2. Für den mittelfristigen Bedarf ist lt. Studie "die Erweiterung des Schreib- und Spielwaren-sortiments und bei Büchern/Zeitschriften . . wirtschaftlich tragfähig und versorgungsstrukturell sinnvoll" (S. 53 und S. 130). Zudem werden "begrenzte rechnerische Entwicklungspotenziale für Bekleidung, Schuhe und Sport" gesehen, u.a. auch für Oberrad. Dies entspricht überhaupt nicht der Realität im Stadtteil. Schreibwaren und Zeitschriften (und Zeitungen) werden zentral mit großem Angebot in den zwei Schreibwarenläden Offenbacher Landstraße 329/331 mit Poststelle und Bleiweißstraße/Ecke Offenbacher Landstraße und im Supermarkt am Buchrainplatz angeboten sowie in den drei dezentralen Kiosk-Geschäften und im nahkauf (Wiener Straße 57). Zeitungen gibt es auch in einer Bäckerei/Cafe auf der Offenbacher Landstraße 305. Es gibt zentral ein Schuh-Geschäft (Offenbacher Landstraße 306). Eine vorhandene Stadtteilbibliothek wurde in der letzten Legislaturperiode geschlossen (29.02.2004). Je ein Geschäft für Herren- und Damen-Bekleidung wurde nicht fortgeführt. 3. Für den Bereich des langfristigen Bedarfs werden auf Seite 53 u.a. für Oberrad "Entwicklungsflächen für die zentrenrelevanten Sortimente Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik und Heimtextilien und Optik" auf S. 54 empfohlen, allerdings nicht im Oberrad-Teil auf Seite 130. Die Realität sieht völlig anders aus. Bei Heimtextilien wurden seitens der Studie u.a. stadtweit bekannte Geschäfte übersehen: Tilo Ramm (Offenbacher Landstraße 301) mit Dependance in der Hochstraße im Stadtzentrum, Genthes & Heinz (Offenbacher Landstraße 237) und ein Raumausstattungsgeschäft am Buchrainplatz (de Neufville-Straße 1). Ein Optiker (Offenbacher Landstraße 335) und ein Haushaltswarengeschäft (Offenbacher Landstraße 325) sind vorhanden. Soweit Sortimente ausgedünnt wurden, ist dies den vielen Einzelhandelszentren und der Bau- und Großmarktkonkurrenz in Frankfurt geschuldet (s. auch Seite 54/55 der Studie!) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 307 2012 1. Der Vorlage M 21 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 241/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 242/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme)
In der Bockenheimer Anlage werden keine Bäume für den Hotelbau gefällt!
Antrag vom 09.02.2012, OF 131/1 Betreff: In der Bockenheimer Anlage werden keine Bäume für den Hotelbau gefällt! Der Magistrat wird aufgefordert gemäß § 3 Abs. 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, der Beschluss vom 02.02.2012 zur M 3 /2012 wird aufgehoben. Auch frühere Beschlüsse zur Fällung von Bäumen wegen des Hotelbaus Opernplatz 14 und Hochstraße 44 - 46 werden aufgehoben. Es finden somit keine Baumfällungen wegen des Hotel- und Geschäftshauses Opernplatz 14 und Hochstraße 44 - 46 statt. Die Baumaschinen und die Zufahrten zum Baugrundstück sind nur innerhalb des genehmigten Baugrundstücks unterzubringen. Die Wallanlagen und die Bäume werden durch eine von der Stadt veranlaßte Absperrung gegen die Baustelle gesichert und regelmäßig kontrolliert. Begründung: Die Wallanlagen sind als Parkanlagen mit dem Bestand an Bäumen, Büschen, Wegen, Grün- und Wiesenflächen durch die Wallservitut geschützt. Alle Bäume in der Liesel-Christ-Anlage haben einen extrem hohen Wert. Durch das Umspannwerk der Mainova wurde die Wallanlage bereits ab dem Jahr 2007 stark zerstört, acht riesige Platanen vernichtet. Diese wertvollen Bäume wurden bisher an der Hochstraße - außer 2 Bäumen Anfang Januar 2012 - nicht nachgepflanzt. Die schriftliche Magistratszusage war Nachpflanzung von acht Platanen bis November 2011 (siehe B 319/ 2010). Ein Anwohner hat in der zweiten Februarwoche 2012 bei Gericht eine einstweilige Anordnung gegen die Baumfällungen gestellt (siehe FAZ 7.2.2012 "Klage gegen Baumfällungen in der Anlage"). Bäume und Wallanlagen sind ein hohes öffentliches Gut für die Umwelt, die Tierwelt, das Klima und die Naherholung. Ein privater Investor und die Stadt haben dem Rechnung zu tragen. Es gibt kein öffentliches Interesse an einem privaten Hotelkomplex, der sich mit Tiefgarage und Terrasse wie ein Krake in eine öffentliche Grünanlage hineinfressen will. Ersatzstandorte und Ersatzflächen stehen nachweislich für die Artenvielfalt der Bäume nicht zur Verfügung. Das Baugrundstück ist sehr groß, so daß die Baumaschinen, Container, und die Ab- und Anfuhr auf dem Baugrundstück erfolgen kann. Die öffentliche Parkfläche bleibt während der gesamten Bauzeit für die Öffentlichkeit zugänglich und wird durch eine entsprechende Absperrung zum Baugrundstück klar geregelt. Bereits die 3-jährige Bauzeit (2007 - 2011) des Mainova-Umspannwerks war eine Zumutung insofern, daß der Rundweg um den See und große Teile der Liesel-Christ-Anlage von einem schäbigen Bauzaun versperrt waren. Der Ortsbeirat 1 hatte die Magistratsvorlage M 3 /2012 einstimmig abgelehnt. Das war der Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung von CDU, SPD, Grünen, FDP egal, indem sie den Beschluß des zuständigen Ortsbeirats 1 ignorierten. Der Ortsbeirat 2, der die AnwohnerInnen des Westends bei dem Naherholungsgebiet Wallanlagen (Bockenheimer Anlage inclusive Liesel-Christ-Anlage) zu vertreten hätte, wurde mit der M 3 / 2012 überhaupt nicht befaßt. Die Initiativgruppe "Rettet die Wallanlagen - Rettet die Bäume" hat mit Pressearbeit, Ortsterminen und Unterschriftensammlung die Öffentlichkeit auf die vom Magistrat beschlossene Baumvernichtung aufmerksam gemacht. Bürgerbeteiligung seitens der Stadt fand keine statt - sie war unerwünscht, um StadtGrün rigoros vernichten zu können. Anlage 1 (ca. 89 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 14.02.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 131/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE
Lärmschutz im Ginnheimer Stadtweg 158
Antrag vom 23.11.2011, OF 237/9 Betreff: Lärmschutz im Ginnheimer Stadtweg 158 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat ob eine Lärmschutzmauer gegenüber der Zufahrt Hügelstraße zur Auffahrt auf die Ginnheimer Landstraße errichtet werden kann, die die Anwohner im Ginnheimer Stadtweg vor dem durch die Zufahrt angestiegenen Lärm schützt. Bis zum Nachbargrundstück des Ginnheimer Stadtweg 158 besteht bereits eine begrünte Lärmschutzmauer von etwa 2m Höhe, die ggf. zu diesem Zweck verlängert werden könnte. Begründung: Durch das gestiegene Verkehrsaufkommen der letzte Jahre aus Richtung Hügelstraße in Richtung der Auffahrt auf die Hochstraße Rosa-Luxembourg, ist auch die Lärm- und damit auch die Staubbelastung exponentiell hoch angestiegen. Eine Mauer die den Lärm abhält besteht zwar bereits in der Gegend, schließt aber mit dem anliegenden Grundstück Hesselbach ab. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2011, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 203 2011 Die Vorlage OF 237/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor für das Wort "Ginnheimer Landstraße" die Worte "Platenstraße/Rosa-Luxemburg-Straße eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Mehr Sitzgelegenheiten am Liebfrauenbrunnen schaffen!
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2011, OM 149 entstanden aus Vorlage: OF 20/1 vom 23.05.2011 Betreff: Mehr Sitzgelegenheiten am Liebfrauenbrunnen schaffen! Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, am Liebfrauenberg um den Liebfrauenbrunnen herum Sitzmöglichkeiten zu schaffen. Begründung: Der Liebfrauenberg liegt im Mittelpunkt der nördlichen Altstadt. Er ist nach dem Römerberg der zweitgrößte Platz und gilt außerdem als einer der schönsten Plätze von Frankfurt. Der Liebfrauenberg stellt ein Bindeglied in einer der drei Nord-Süd-Achsen der Altstadt dar. Außerdem befindet er sich in unmittelbarer Nähe zur Kleinmarkthalle und liegt auf dem Fußgängerweg Liebfrauenstraße/Neue Kräme, welcher die Zeil mit dem Paulsplatz und dem Römerberg verbindet. Daher ist er als ein zentraler "Knotenpunkt" in der Altstadt ein beliebter Verweil- und Aufenthaltsort für Fußgänger aus allen Richtungen. Gerade der in seinem Zentrum befindliche Liebfrauenbrunnen bildet insbesondere im Sommer einen Anziehungs- und Treffpunkt für flanierende Touristen und Einheimische. Es besteht somit ein großes Bedürfnis für Sitzgelegenheiten um den Liebfrauenbrunnen herum, zumal gerade auch ältere Mitbürger schon mehrfach um mehr Sitzgelegenheiten am Liebfrauenbrunnen gebeten haben, damit sie sich dort treffen und ausruhen können. Bislang gibt es dort nur Sitzgelegenheiten in Cafés und Restaurants. Mit der Schaffung von mehr ("kostenlosen") Sitzgelegenheiten würde man daher den Bedürfnissen der Seniorinnen und Senioren sowohl aus der Altstadt als auch aus benachbarten Stadtteilen entsprechen und die Aufenthaltsqualität für alle verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2011, ST 837 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 187 Aktenzeichen: 67 0
Linksabbieger von der Stiftstraße in die Große Eschenheimer Straße einrichten!
Anregung an den Magistrat vom 15.02.2011, OM 5009 entstanden aus Vorlage: OF 735/1 vom 23.01.2011 Betreff: Linksabbieger von der Stiftstraße in die Große Eschenheimer Straße einrichten! Der Magistrat wird aufgefordert, einen Linksabbieger von der Stiftstraße in die Große Eschenheimer Straße einzurichten. Begründung: Nach der momentanen Straßenführung ist ein Linksabbiegen von der Stiftstraße in die Große Eschenheimer Straße nicht möglich. Vor allem Taxen, aber auch andere Verkehrsteilnehmer biegen illegal nach links ab. Es besteht also an dieser Stelle ein Bedarf, die Verkehrsführung zu ändern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2011, ST 700 Aktenzeichen: 66 0
Blindengerechte Wegeführung von der U-Bahn-Station Eschenheimer Tor zur Bushaltestelle Oeder Weg der stadtauswärts fahrenden Buslinie 36
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2010, OM 4694 entstanden aus Vorlage: OF 1054/3 vom 28.09.2010 Betreff: Blindengerechte Wegeführung von der U-Bahn-Station Eschenheimer Tor zur Bushaltestelle Oeder Weg der stadtauswärts fahrenden Buslinie 36 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass für blinde und sehbehinderte Menschen auf ihrem Weg vom Nordausgang der U-Bahn-Station Eschenheimer Tor (vor dem Kino Metropolis) zur Haltestelle Oeder Weg der stadtauswärts fahrenden Buslinie 36 schnellstmöglich eine blindengerechte Wegeführung mit Bodenindikatoren (Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfeld) eingerichtet wird. Die Haltestelle selbst sollte bevorzugt barrierefrei umgebaut werden. Begründung: Am 18. September 2010 wurde im Rahmen der Europäischen Woche der Mobilität bei einem Informationsspaziergang zum Blindenleitsystem rund um den Eschenheimer Turm festgestellt, dass es auf dem Weg zur obigen Haltestelle noch keine blindengerechte Wegeführung gibt. Diese beinhaltet rutschfeste Bodenindikatoren, die vom Platz vor dem Kino Metropolis auf die östliche Seite des Oeder Weges führen sollen. Die Bushaltestelle ist noch nicht barrierefrei umgebaut. Da sich im Nordend sowohl in der Eschersheimer Landstraße als auch in der Adlerflychtstraße Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen befinden, wird um Abhilfe gebeten. Es sollten möglichst schon bei Planung dieser Maßnahmen Betroffene mit eingeschaltet werden, um von Anfang an eventuelle Fehler zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 324 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerquerung Eschenheimer Anlage/Eckenheimer Landstraße angemessen und benutzerfreundlicher schalten
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4665 entstanden aus Vorlage: OF 706/1 vom 11.10.2010 Betreff: Fußgängerquerung Eschenheimer Anlage/Eckenheimer Landstraße angemessen und benutzerfreundlicher schalten Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Wartezeiten für Fußgänger an der lichtsignalgesteuerten Querung von der Eschenheimer Anlage zur Fußgängerinsel Eckenheimer Landstraße verkürzt werden. Begründung: Es hat sich gezeigt, dass die Grünphase für den in Richtung Eschenheimer Tor fließenden Kfz-Verkehr nicht mehr gänzlich ausgenutzt wird, das heißt, es fließt weniger Verkehr als ursprünglich berechnet. Diese unnötige Wartezeit könnte den Fußgängerinnen und Fußgängern in diesem Bereich sowie der U-Bahn zugeteilt werden. Die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer des Überweges und der U-Bahn übertrifft in diesem Bereich die Anzahl der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer im Kfz bei weitem. Dem sollte bei den Wartezeiten auch Rechnung getragen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 348 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Umbau der Haltestelle Rohrbachstraße/Friedberger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.09.2010, OM 4599 entstanden aus Vorlage: OF 1021/3 vom 06.09.2010 Betreff: Umbau der Haltestelle Rohrbachstraße/Friedberger Landstraße In der Ortsbeiratssitzung am 26.08.2010 stellte das Straßenverkehrsamt Detailplanungen für die neue Haltestelle Rohrbachstraße/Friedberger Landstraße vor. In den vergangenen Jahren hat der Ortsbeirat in verschiedenen Anträgen Forderungen im Rahmen der Eröffnung einer neuen Straßenbahnlinie und des Umbaus der Friedberger Landstraße zwischen Nibelungenallee und Hessendenkmal gestellt. Damit diese Forderungen bei der Umgestaltung berücksichtigt werden, wird der Magistrat aufgefordert, die nachfolgenden Punkte bei der Planung zu berücksichtigen: - Busse und Straßenbahnen erhalten eine eigene Fahrspur zwischen Nibelungenallee und Hessendenkmal, die dann unmittelbar in die Fahrspur zum Börneplatz einmündet; - Busse und Straßenbahnen erhalten eine Vorrangschaltung an den Kreuzungsampeln (Rohrbachstraße, Friedberger Platz, Scheffelstraße, Eschenheimer Anlage, Bleichstraße); - Beim Einfahren in die Haltestellen schalten die Ampeln für den Autoverkehr auf Rot. Sie schalten erst auf Grün, wenn Busse bzw. Straßenbahnen die Haltestelle verlassen (Anmelden/Abmelden). Begründung: Eine eigene Fahrspur für Busse und Straßenbahnen macht diese unabhängig von den oft auftretenden Staus und damit werden sie als alternative, umweltfreundliche Verkehrsmittel attraktiver. Zur Attraktivität des ÖPNV trägt auch eine Vorrangschaltung für Busse und Straßenbahnen bei. Außerdem wäre eine Vorrangschaltung besser zu koordinieren, wenn vor Überquerung des Alleenrings - bei Einspurigkeit - Busse und Straßenbahnen auf einer eigenen Spur geführt werden könnten. Die An- und Abmeldung der Straßenbahnen an den Haltestellen würde zur Sicherheit der Fahrgäste beitragen, da die Autos erst dann weiterfahren dürften, wenn alle Fahrgäste ein- und ausgestiegen sind. Vorprogrammierte Zeitvorgaben können evtl. Verzögerungen durch Autostaus o. Ä. nicht berücksichtigen. In einer Veranstaltung am 27. August 2010 kündigte die Umweltdezernentin, Frau Dr. Manuela Rottmann (Grüne), an, dass zukünftig die Frankfurter "Landstraßen" stadtaus- und stadteinwärts nur eine Fahrspur führen sollen. Dies soll bei der anstehenden Neugestaltung der Friedberger Landstraße umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 52 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 92 13
Mehr Sicherheit für Kinder in der Bleichstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2010, OM 4460 entstanden aus Vorlage: OF 678/1 vom 08.08.2010 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder in der Bleichstraße Vorgang: ST 769/10 Der Magistrat wird aufgefordert, zusätzlich zu den in der Stellungnahme ST 769/10 beschriebenen Maßnahmen (zwei statt bisher drei Fahrspuren, Schild "Achtung Kinder") folgende zusätzliche Maßnahmen umsetzen zu lassen: • Eine Rad- und Busspur. • Ausweitung der Grünphasen für Fußgängerinnen und Fußgänger. Begründung: Der Ortsbeirat hat bereits in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts erkannt und beschlossen, dass mehrspurige Straßen in Wohngebieten zu beruhigen und zu entschleunigen sind. Auch die Bleichstraße war in das damals erarbeitete Konzept einbezogen. Die Konzentration von Wohnnutzungen, Kindereinrichtungen, Schulwegen sowie der Jugend-Kultur-Kirche St. Peter in der Bleichstraße erfordert die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in diesem Bereich. Ein erster Schritt dahin wäre die lange fällige Reduzierung auf eine Fahrspur. Denn: Anwohner haben Vorrang vor Durchgangsverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 172 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 1 am 18.01.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 1 am 15.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Ehemaliger Campus Bockenheim: Umspannwerk versenken
Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4279 entstanden aus Vorlage: OF 472/2 vom 23.04.2010 Betreff: Ehemaliger Campus Bockenheim: Umspannwerk versenken Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der laufenden Planung für die Zukunft des Gebietes des ehemaligen Campus der Universität in Bockenheim und des westlichen Westends das Umspannwerk an der Ecke Gräfstraße/Sophienstraße unter die Erde verlegt werden kann. Damit gewinnt man wertvolles Baugelände. Begründung: An der Hochstraße wurde ein Umspannwerk aus einem Hochbau unter die Erde verlegt - weil ein Hotel es so wollte. Dabei wurden wertvolle alte Bäume in der Wallanlage geopfert. Hier, am nördlichen Teil des Plangebietes "Ehemaliger Campus", ließe sich das Umspannwerk sehr viel leichter (und damit auch billiger) unter die Erde verlegen - in der Nachbarschaft gibt es nur als Parkplatz genutztes Brachland. Dafür erhielte man eine attraktive Zusatzfläche für die Planung. Für die Anwohner der Sophienstraße würde damit auch eine hässliche Umweltsituation endlich behoben: statt der kahlen, toten Wände des Umspannwerkes könnten sie in Zukunft auf die - hoffentlich - viel angenehmere Ansicht eines lebendigen, belebten Gebäudes hoffen - ob Wohnungen oder Büros, der Anblick wäre allemal besser als heute. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2010, ST 1228 Aktenzeichen: 91 51
Mehr Sicherheit für Kinder in der Bleichstraße
Anregung an den Magistrat vom 09.02.2010, OM 3927 entstanden aus Vorlage: OF 604/1 vom 04.02.2010 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder in der Bleichstraße Der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der Sicherheit für Kinder im Bereich der Bleichstraße, im Rahmen der Schulwegsicherung, zu überprüfen, welche zusätzlichen Maßnahmen zu treffen sind, um eine optimale Sicherheit für Kinder zu gewährleisten. Dabei sollte überprüft werden, ob folgende Maßnahmen zielführend sein könnten: 1. "Achtung Kinder" - Schilder am Straßenrand. 2. Verlängerung der Ampelphasen für Fußgänger. 3. Längerfristige und häufigere Verkehrsüberwachung zur Gefahrenabwehr. 4. Durch Wegnahme einer Fahrspur gegebenenfalls eine Verkehrsberuhigung erreichen. Begründung: Wiederholte Hinweise aus der Bevölkerung und hier federführend die Spielplatzinitiative Roter Platz und Drachenburg, Stadtteilarbeitskreis Innenstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2010, ST 769 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 15.06.2010, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Verwaiste Telefone
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2009, OM 3677 entstanden aus Vorlage: OF 557/1 vom 06.09.2009 Betreff: Verwaiste Telefone Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die im Bereich des Ortsbezirks 1 nicht mehr benutzbaren öffentlichen Münztelefone (z. B. Mainstraße/Fischerfeldstraße; Zeil/Breite Gasse; Schillerstraße/Hauptwache) auf Kosten der Aufsteller entweder repariert oder beseitigt werden. Begründung: Ein Teil der im öffentlichen Straßenraum aufgestellten Münztelefone wurde von den Betreibern offensichtlich aufgegeben, jedoch nicht deinstalliert. Die Geräte sind teilweise verrostet oder mit Müll vollgestopft und stehen im Weg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2010, ST 228 Stellungnahme des Magistrats vom 12.07.2010, ST 963 Aktenzeichen: 66 5
Behindertengerechte Ampeln im Nordend
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2009, OM 3071 entstanden aus Vorlage: OF 655/3 vom 26.02.2009 Betreff: Behindertengerechte Ampeln im Nordend Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob folgende Ampeln im Nordend mit akustischen Signalen ausgestattet werden können: - Glauburgstraße/Oeder Weg - Eckenheimer Landstraße/Anlagenring - Oeder Weg/Eschenheimer Tor Begründung: Im Rahmen eines virtuellen Planungsspaziergangs von Blinden und Sehbehinderten des Nordends wurde u. a. festgestellt, dass an obigen Ampeln keine akustischen Signale vorhanden sind. Da diese Straßenquerungen häufig von Blinden und Sehbehinderten benutzt werden, wäre eine Ausstattung mit akustischen Signalen wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2009, ST 746 Aktenzeichen: 32 1
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