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Meine Nachbarschaft: Goldsteinstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querungsmöglichkeiten in der Lyoner Straße

07.05.2021 · Aktualisiert: 08.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 115 entstanden aus Vorlage: OF 14/5 vom 19.04.2021 Betreff: Querungsmöglichkeiten in der Lyoner Straße Vorgang: V 1677/20 OBR 5; ST 1571/20 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der geplanten Errichtung einer neuen Straßenbahnhaltestelle und Umgestaltung der Lyoner Straße zwischen den Haltestellen "Niederrad Bahnhof" und "Bürostadt Niederrad" zusätzliche Querungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger über die Lyoner Straße geschaffen werden können. Begründung: Auf das Auskunftsersuchen vom 19.06.2020, V 1677, teilte der Magistrat mit, dass die Planungen für die Umgestaltung der Lyoner Straße angelaufen sind und die Errichtung einer zusätzlichen Haltestelle geplant ist. Laut Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1571, ist beabsichtigt, im Mai 2021 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Haltestelle zu stellen. In dem oben genannten Abschnitt gibt es derzeit leider keine geeigneten Querungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger. Die Wohn- und Sportanlagen südlich der Lyoner Straße sind so nur schwer zu erreichen. Außerdem kommen Anwohnerinnen und Anwohner aus diesem Bereich nur schwerlich auf die nördliche Straßenseite, um dort Einkäufe für den täglichen Bedarf vorzunehmen. Die Schaffung von Querungsmöglichkeiten bietet sich zusammen mit der Errichtung der Haltestelle und der Umgestaltung der Lyoner Straße an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.06.2020, V 1677 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1413 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abpollerungen an der Kreuzung Kelsterbacher Straße/Im Mainfeld/Kniebisstraße in Niederrad

19.02.2021 · Aktualisiert: 06.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7328 entstanden aus Vorlage: OF 1781/5 vom 16.10.2020 Betreff: Abpollerungen an der Kreuzung Kelsterbacher Straße/Im Mainfeld/Kniebisstraße in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Kelsterbacher Straße/Im Mainfeld/Kniebisstraße in jeder Kurve Poller zu setzen. Diese Maßnahme dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Kindern, die durch Falschparker in den Kurven erheblich behindert werden. Begründung: An der oben genannten Kreuzung wird in den Kurven häufig geparkt, um beispielsweise zum Kiosk zu gehen. Dies führt dazu, dass die vorhandenen Zebrastreifen zugeparkt sind. Kinder können herannahende Fahrzeuge nicht sehen und auch Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer haben kaum Sicht in die Straßen. Da das generell geltende Halteverbot in Kurven von Kreuzungen an dieser Stelle ständig missachtet wird, hilft nur das Setzen von Pollern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1171 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2242 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung der Straße/des Weges zwischen Lyoner Straße und Golfstraße in Niederrad

19.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7348 entstanden aus Vorlage: OF 1914/5 vom 05.02.2021 Betreff: Sanierung der Straße/des Weges zwischen Lyoner Straße und Golfstraße in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, die Straße/den Weg zwischen Lyoner Straße und Golfstraße zu sanieren. Die Straße führt entlang der Neubauten Lyoner Straße 50 und 54 und entlang der Reitanlage und bildet zusammen mit dem anschließenden Fußweg wieder die direkte Verbindung aus dem Lyoner Quartier zum Wald bzw. der Golfstraße. Straße und Weg sind in einem miserablen Zustand durch Löcher im Asphalt, Laub und Erde. Begründung: Der befestigte Weg entlang der auf dem ehemaligen Woolworth-Gelände entstandenen Häuser Lyoner Straße 50 und 54, der zugleich die Zufahrt zur dortigen Tiefgarage für die gesamte Anlage bildet, ist ein öffentlicher Weg der Stadt Frankfurt am Main. Nachdem die Bauzäune dort entfernt sind, bildet er zusammen mit dem anschließenden Fußweg wieder den direkten Weg von der Lyoner Straße zum Wald bzw. zur Golfstraße. Allerdings ist der Weg in einem miserablen Zustand (zum Teil löchrig asphaltiert, zum Teil von Laub und Erde bedeckt). Der Weg wird von Spaziergängern aus dem Lyoner Quartier genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1096 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auskunftsersuchen zu den in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschriebenen und beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen

19.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7341 entstanden aus Vorlage: OF 1907/5 vom 03.02.2021 Betreff: Auskunftsersuchen zu den in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschriebenen und beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wann nach dem derzeitigen Planungsstand damit zu rechnen ist, dass die in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen, realisiert sein werden . Begründung: Mit der Vorlage NR 895 wurden 2019 durch die Stadtverordnetenversammlung u. a. auch für den Ortsbezirk 5 zahlreiche sinnvolle Maßnahmen beschlossen, die den Fuß- und Fahrradverkehr in den Bereichen Schwarzwaldstraße/Rennbahnstraße, Schweizer Straße, Mörfelder Landstraße und Offenbacher Landstraße, Gutzkowstraße, Oberräder Fußweg und Brückenstraße sicherer machen sollen. Für die Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 5 ist es äußerst wünschenswert, dass die vorgesehenen Maßnahmen sich nicht verzögern. Damit möglichst frühzeitig Verzögerungen entgegengewirkt werden kann, ist es sinnvoll, nachdem nun mehr als 18 Monate seit Beschlussfassung verstrichen sind, zu überprüfen, ob der ursprünglich ins Auge gefasste Zeitplan voraussichtlich eingehalten werden kann oder ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, damit die vorgesehenen Maßnahmen ohne Verzögerung realisiert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1235 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Verkehrssituation in der Belchenstraße/Ecke Bruchfeldstraße

19.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7347 entstanden aus Vorlage: OF 1913/5 vom 05.02.2021 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation in der Belchenstraße/Ecke Bruchfeldstraße Der Magistrat wird gebeten, den Pflanzenkübel auf dem Bürgersteig an der Belchenstraße/Ecke Bruchfeldstraße auf die schraffierte Fläche auf der Fahrbahn (Bruchfeldstraße) zu stellen, um Falschparken gänzlich zu verhindern. Damit soll das Linksabbiegen aus der Belchenstraße in die Bruchfeldstraße erleichtert werden. Begründung: Das Linksabbiegen aus der Belchenstraße in die Bruchfeldstraße wird häufig durch Falschparker auf der schraffierten Fläche behindert. Auf dem Bürgersteig befindet sich ein Pflanzenkübel. Ein Versetzen dessen auf die schraffierte Fläche auf der Bruchfeldstraße würde das Falschparken ein für alle Mal verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1165 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 203

19.02.2021 · Aktualisiert: 05.10.2021

Anregung vom 19.02.2021, OA 682 entstanden aus Vorlage: OF 1895/5 vom 01.02.2021 Betreff: Einzelhandels- und Zentrenkonzept Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 203 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.05.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept gemäß der Vorlage M 203 um Entwicklungsmöglichkeiten für das Lyoner Quartier zu ergänzen. Das Gebiet ist in die Anlage 6 "Gebiete, für die Bebauungspläne zur Einzelhandelssteuerung aufgestellt werden sollen" aufzunehmen. Es sind Möglichkeiten zu suchen, die Erdgeschossflächen in der Lyoner Straße für ein attraktives Einzelhandelsangebot zu entwickeln. Begründung: Teile des Lyoner Quartiers, z. B. in der Goldsteinstraße, sind nur durch sehr alte Bebauungspläne erfasst, die eine gezielte Einzelhandelsentwicklung nicht ermöglichen. Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat unter Ziffer XIV. seiner Vorlage die Errichtung einer Betreibergesellschaft für eine koordinierte Bewirtschaftung von Erdgeschossflächen in Einkaufsstraßen prüft. Der Ortsbeirat hält es für erforderlich, dass der Magistrat Wege findet, besonders in der Lyoner Straße die Erdgeschossflächen in attraktive Einzelhandelslagen zu verwandeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.12.2020, M 203 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.06.2021, B 257 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.02.2021 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 203 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1366 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 682 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.02.2021, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1366 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage OA 682 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 203 und OA 682 = Zurückstellung bis Widerruf, NR 1366 = Ablehnung) FRAKTION (M 203 und OA 682 = Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau, NR 1366 = Ablehnung) FRANKFURTER (M 203 = Annahme, NR 1366 = Ablehnung) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1366 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 682 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 203 = Annahme und OA 682, NR 1366 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 203 und NR 1366 = Ablehnung, OA 682 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1366 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 682 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRANKFURTER gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7287, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnprojekt „Knoten Frankfurt-Stadion“

19.02.2021 · Aktualisiert: 07.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7343 entstanden aus Vorlage: OF 1909/5 vom 05.02.2021 Betreff: Bahnprojekt "Knoten Frankfurt-Stadion" Der Magistrat wird bezüglich des Bahnprojekts "Knoten Frankfurt-Stadion" (www.knoten-stadion.de) gebeten, Folgendes im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens einzubringen: 1. Einrichtung einer unverzüglich entscheidungsfähigen Projektleitung aus Bahn, Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat für die Projekt- und Bauzeit; 2. Erstellung eines Verkehrskonzepts, das den Bauverkehr einschließt, u. a. wegen der vorgesehenen längerfristigen Teilsperrung der Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße. Gleichzeitige Sperrungen der Überführungen Golfstraße, Adolf-Miersch-Straße, Goldsteinstraße und Uferstraße sind nicht nur zu vermeiden, wie es im Erläuterungsbericht des Projekts auf Seite 116 heißt, sondern verbindlich auszuschließen. Gleichzeitig darf nur eine Unterführung gesperrt werden; 3. Erstellung eines umfassenden, detaillierten Baulärmkonzepts; 4. regelmäßige, genaue und elektronische Informationen über die einzelnen Bau- und Sperrmaßnahmen; 5. durchgehende Lärmschutzwände auf beiden Seiten der Trassen während der gesamten Bauzeit und danach. Dies ist besonders wichtig, weil alle sechs Trassen auf einem Damm verlaufen, was die Ausbreitung des Lärms begünstigt; 6. Anzahl- und Tageszeitbegrenzungen für Güterzüge, Geschwindigkeitsbegrenzungen für Güter- und Personenzüge; 7. Begrenzungen und teilweise Verbote für Gefahrguttransporte z. B. mit Chlorverbindungen wegen Gesundheits- und Trinkwassergefährdungen vor allem im Bereich Bahnhof "Stadion"; 8. Lärmsanierung der alten Mainbrücke, die für Güterzüge vorgesehen ist. Güterzüge sind besonders laut und werden vermehrt nachts fahren. Begründung: Während die Planfeststellung noch nicht abgeschlossen ist, beginnen wesentliche Bauphasen für das Bahnprojekt "Knoten Frankfurt-Stadion". Die Bevölkerung verdient umfassende und ständige Aufklärung über anstehende Bauphasen und damit verbundene zu erwartende Beeinträchtigungen. Die kommunale Politik soll gemeinsam mit der Deutschen Bahn im rechtlich verbindlichen Austausch sein und für Transparenz sorgen. Ein umfassendes Verkehrskonzept, das Belastungen während der Bauzeit verbindlich begrenzt, ist genauso wichtig wie umfassender Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner. Zumal das Vertrauen in die Bahn stark gelitten hat, z. B. bei Großbaustellen wie Stuttgart 21 oder Rastatt (Haverie und siebenwöchige Sperrung der Rheintalstrecke) oder die kürzliche Entgleisung der S 6 durch Dammrutschung während der Bauarbeiten und unzumutbare Baustellenverkehre in Berkersheim trotz jahrelangem Planungsvorlauf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1234 Antrag vom 12.11.2021, OF 266/5 Auskunftsersuchen vom 26.11.2021, V 251 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Situation an der Kreuzung Kelsterbacher Straße und Kniebisstraße in Niederrad

19.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7329 entstanden aus Vorlage: OF 1859/5 vom 08.01.2021 Betreff: Verbesserung der Situation an der Kreuzung Kelsterbacher Straße und Kniebisstraße in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Situation an der Kreuzung Kelsterbacher Straße und Kniebisstraße in Niederrad durch Einrichten eines Parkverbots auf der westlichen Seite der Kniebisstraße, mindestens auf Höhe des Kiosk 49, verbessert werden kann. Es soll erreicht werden, dass Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aus beiden Richtungen der Kelsterbacher Straße eine bessere Einsicht in die Kniebisstraße erhalten, um Gegenverkehr zu erkennen und nicht zurücksetzen zu müssen. Begründung: Die Kniebisstraße ist zwischen Schwanheimer Straße und Kelsterbacher Straße seit Einführung des Quartiersbusses keine Einbahnstraße mehr. Dies führt dazu, dass Abbiegerinnen und Abbieger aus beiden Richtungen der Kelsterbacher Straße häufig mit Gegenverkehr konfrontiert sind. Durch die parkenden Autos auf der westlichen Seite der Kniebisstraße wird die Einsicht in diese sehr erschwert und es kommt häufig dazu, dass der abbiegende Verkehr zurücksetzen muss, um den Gegenverkehr durchzulassen, da man diesen zu spät sieht. Ein Parkverbot, mindestens auf Höhe des Kiosk 49, könnte dem entgegenwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1024 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Goldstein: Bänke am Verbindungsweg von Boseweg und der Straße Zur Waldau wieder aufstellen

19.01.2021 · Aktualisiert: 20.07.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7117 entstanden aus Vorlage: OF 1447/6 vom 28.12.2020 Betreff: Goldstein: Bänke am Verbindungsweg von Boseweg und der Straße Zur Waldau wieder aufstellen Der Magistrat wird aufgefordert, die vor einigen Wochen abgebauten Bänke am unbenannten o. g. öffentlichen Verbindungsweg, entlang bzw. durch die Kleingartenanlage des KGV Schwarzbach e. V., wieder aufzustellen. Begründung: Bürger haben sich über den Sozialbezirksvorsteher in Goldstein zu Recht mit der Frage an ein Mitglied des Ortsbeirats gewandt, weshalb diese Bänke entfernt wurden. Eine entsprechende Anfrage per E-Mail am 06.11.2020 an das Grünflächenamt blieb leider unbeantwortet. Da auch vor Ort kein Grund ersichtlich ist, sollten die Bänke wieder aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 923 Aktenzeichen: 67 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Längsparken in der Haardtwaldstraße

27.11.2020 · Aktualisiert: 06.08.2021

Anregung vom 27.11.2020, OA 644 entstanden aus Vorlage: OF 1785/5 vom 13.10.2020 Betreff: Längsparken in der Haardtwaldstraße Vorgang: OA 224/18 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Haardtwaldstraße zwischen Bruchfeldstraße und Schwanheimer Straße auf der östlichen Seite wieder wie früher das Längsparken anzuordnen. Begründung: Der Magistrat ist dem Tenor der Ortsbeiratsanregung aus dem Jahr 2018 nicht gefolgt, sondern hat auf dem Gehweg einen Strich gezogen, den die parkenden Fahrzeuge nicht überfahren sollen, um dem Fußverkehr genügend Raum zu sichern. Diese Maßnahme hat die Situation noch weiter verschlechtert: Der Strich wird von vielen Autofahrern als Empfehlung betrachtet, der nach Gusto überfahren werden darf. Für den Fußverkehr besteht daher weiterhin kein Durchkommen. Etliche Autofahrer beachten tatsächlich den Strich und ragen nun sehr weit in die Fahrbahn hinein. Leider parken dort auch regelmäßig verbotswidrig Lieferwagen mit für das Gehwegparken zu hoher zulässiger Gesamtmasse. Auch diese Fahrzeuge ragen wegen ihrer besonderen Länge zu weit in die Fahrbahn hinein. Diese Arten des Falschparkens werden regelmäßig nicht von den Ordnungskräften sanktioniert, sodass es zwecklos ist, durch Ordnungsmaßnahmen eine Verbesserung zu erreichen. Grundsätzlich ist die Fahrbahn trotz der geschilderten Beeinträchtigungen breit genug, um Autoverkehr und in Gegenrichtung Radverkehr abwickeln zu können. Für viele Autofahrer ist die Geometrie der schräg parkenden Fahrzeuge offenbar schwer abzuschätzen. Sie halten daher einen deutlich größeren Sicherheitsabstand, als sie es gegenüber der regelmäßigen Front von längs parkenden Fahrzeugen tun würden. Wenn Radfahrer entgegenkommen, müssen Autofahrer in solchen Fällen anhalten und den bevorrechtigten Radverkehr durchlassen. Es kommt leider immer wieder vor, dass Kraftfahrer die Gefährlichkeit ihres Fahrzeuges skrupellos ausnutzen, um sich freie Bahn zu verschaffen, wie eine Radfahrerin dem Ortsbeirat schilderte: "Mein Weg führte mich u. a. gegen die Einbahnstraße durch die Haardtwaldstraße (vom Main kommend in Richtung Haardtwaldplatz). Dort erfuhr ich ein Nahtoderlebnis. Ein Pkw-Fahrer hielt direkt auf mich drauf. Offensichtlich empört, dass ich ihm entgegenfuhr in einer Einbahnstraße. Ich konnte mich auf den Gehweg retten." Wer selbst mit dem Fahrrad in Frankfurt unterwegs ist, wird zustimmen, dass solche Erlebnisse keine Einzelfälle sind. Den Kraftfahrzeugen ist in der Haardtwaldstraße großzügig der ohnehin zu schmale Gehweg für Parkzwecke zugeschlagen worden. Diese Großzügigkeit wird von etlichen Kraftfahrern keineswegs durch eine angemessene Fahrweise in beengten Straßen honoriert. Der Magistrat hat durch seine untaugliche Maßnahme keinen nennenswerten Fortschritt für den Fußverkehr erreicht, aber gleichzeitig die Gefährdung des Radverkehrs erhöht. Der Wunsch, den Kraftfahrzeugen mehr Parkfläche zur Verfügung zu stellen, ist daran gescheitert, dass die dafür erforderliche erhöhte Umsicht des Kraftfahrzeugverkehrs nicht nur im Großen und Ganzen, sondern lückenlos sichergestellt werden müsste. Bei den zu Gebote stehenden ordnungspolitischen Maßnahmen war dies von vornherein nicht zu erwarten. Der Magistrat muss daher sein Experiment in der Haardtwaldstraße beenden und wieder zur alten Parkordnung zurückkehren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.02.2018, OA 224 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 942 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 185 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 644 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 97 Beschluss: Die Vorlage OA 644 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7057, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Drängelgitter entlang der Schrägparkplätze in der Haardtwaldstraße in Niederrad

27.11.2020 · Aktualisiert: 22.06.2021

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6958 entstanden aus Vorlage: OF 1852/5 vom 13.11.2020 Betreff: Drängelgitter entlang der Schrägparkplätze in der Haardtwaldstraße in Niederrad Vorgang: OA 224/18 OBR 5; ST 1007/18 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Haardtwaldstraße in Niederrad entlang der Schrägparkplätze auf dem Bürgersteig Drängelgitter installiert werden. Diese sollen dafür sorgen, dass künftig für Fußgängerinnen und Fußgänger eine Mindestgehwegbreite von 1,5 Metern auf dem Bürgersteig vorhanden ist. Es soll zudem ein Parkverbot für Lieferfahrzeuge eingerichtet werden, damit künftig verhindert wird, dass abgestellte Fahrzeuge zu weit in die Straße ragen. Begründung: Die aktuelle Situation ist für Fußgängerinnen und Fußgänger sehr unbefriedigend. Fahrzeuge fahren weiterhin sehr weit auf den Bürgersteig hinauf. Die 2018 installierte weiße Linie wird übersehen oder ignoriert. Drängelgitter sollen daher künftig verhindern, dass der Bürgersteig zu eng wird. Damit längere Fahrzeuge dadurch nicht zu weit in die Fahrbahn ragen, soll für diese zudem ein Parkverbot eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.02.2018, OA 224 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1007 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 678 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Fütterung von Tauben auf der Bruchfeldstraße - Schutz der Gesundheit!

30.10.2020 · Aktualisiert: 06.08.2021

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6837 entstanden aus Vorlage: OF 1789/5 vom 14.10.2020 Betreff: Keine Fütterung von Tauben auf der Bruchfeldstraße - Schutz der Gesundheit! Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das Füttern von Tauben stadteinwärts an der Bus- und der Straßenbahnhaltestelle der Linie 15 auf der Bruchfeldstraße/Ecke Schwarzwaldstraße schnellstmöglichst unterbunden wird. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Aufstellung eines entsprechenden Verbotsschildes; 2. Befreiung des Fußweges von Taubenkot; 3. Entfernung von Taubenkot und Federn an den Gebäudewänden über der Futterstelle; 4. Säuberung der Bank; 5. die Vergrämung der Tauben sicherstellen; 6. die Wirksamkeit der Maßnahmen fallweise überprüfen. Begründung: An der o. g. Haltestelle steht eine Bank zum Ausruhen und zur Überbrückung von Wartezeiten. Sie wird von Bürgern unterschiedlicher Altersstrukturen rege in Anspruch genommen. Von hier aus werden aber auch bequem Tauben zu unterschiedlichen Uhrzeiten gefüttert. Dadurch belasten umherfliegende Federn und Schuppen der Tiere Atemwege von Passanten. Kontinuierlich vorhandene Ratten und Mäuse, gerade in diesen Bereichen der Bruchfeldstraße, werden durch die Fütterungen weiter angelockt und ernährt. Bäckereien, Metzgerei, Lebensmittelgeschäfte, Restaurants und Fastfoodanbieter dürfen durch die Sorglosigkeit einiger weniger Bürger nicht zusätzlich belastet werden, denn Sauberkeit und Hygiene sind oberstes Gebot und bedürfen - gerade in diesen "Corona-Zeiten" - der Unterstützung durch die Stadt Frankfurt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 972 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 9214

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwegverbindung zum Stadion

30.10.2020 · Aktualisiert: 21.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6831 entstanden aus Vorlage: OF 1743/5 vom 01.09.2020 Betreff: Radwegverbindung zum Stadion Der Magistrat wird gebeten, die Radwegverbindung zum Stadion an folgenden Punkten zu verbessern: Rad- und Fußverkehr erhalten an der Kreuzung Kennedyallee/Niederräder Landstraße bei der Querung der Niederräder Landstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts das Grünsignal ohne Anforderung mit dem Geradeausverkehr der Kraftfahrzeuge. Das gesonderte Rechtsabbiegesignal für den Kraftfahrzeugverkehr entfällt. Nach rechts abbiegende Fahrzeuge nutzen dann das allgemeine Grünsignal und müssen dem querenden Fuß- und Radverkehr Vorrang einräumen, was der Standardsituation an Kreuzungen entspricht. Im weiteren Verlauf ist ab der Schwarzwaldstraße bis zur Flughafenstraße eine von den vier Fahrspuren des stadtauswärts geführten Kraftfahrzeugverkehrs für den Radverkehr umzuwidmen. Die Zufahrt zu der Tankstelle ist indirekt über die Schwarzwaldstraße oder in anderer geeigneter Weise zu führen, um die Gefährdung des Radverkehrs auszuschließen. Begründung: Die kürzeste Verbindung zum Stadion und zu vielen anderen Zielen im Süden Frankfurts führt über die Kennedyallee. Die Stadt hat eine Millionensumme verbaut, um den Radverkehr direkt am Stadion zu verbessern. Der BikePoint am Stadion bleibt aber ein Marketing-Gag. Eine halbwegs sichere Zuwegung dorthin ist nur Geübten und Eingeweihten möglich. Die viel verwendete Internetplattform Google Maps (siehe Karte) führt den Radverkehr zum Stadion genau an die Kreuzung Kennedyallee/Niederräder Landstraße. Radfahrende machen dann die demütigende Erfahrung, dass sie überhaupt kein Grünsignal erhalten, solange sie es sich nicht an der Drückampel erbetteln und müssen dann noch sehr lange auf ihr Signal warten. Solche Schaltungen unterminieren die Sicherheit des Radverkehrs ganz außerordentlich, weil sie als unangemessene Benachteiligung wahrgenommen werden müssen. In Reaktion darauf billigen leider viele Radfahrende Lichtsignalanlagen allgemein nur empfehlenden Charakter zu. Diese Schaltung ist daher schnellstmöglich zu beseitigen. Nach Ansicht von Google Maps sollen Radfahrende an der Einmündung Schwarzwaldstraße ihr Rad auf die Fahrbahn schieben und ihren Weg dort bis zur Flughafenstraße fortsetzen. Das ist zweifellos der kürzeste Weg und auch zulässig, aber lebensgefährlich. Es ist daher dringend ein Radstreifen abzumarkieren. Nach Ansicht des Ortsbeirats müsste für diese Maßnahme nicht noch einmal eine Millionensumme wie am Stadion investiert werden. Eine schnelle Umsetzung sollte möglich sein. Mit dem Rad zum Stadion, Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 456 Antrag vom 26.05.2021, OF 48/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113

18.09.2020 · Aktualisiert: 15.03.2021

Anregung vom 18.09.2020, OA 613 entstanden aus Vorlage: OF 1778/5 vom 16.09.2020 Betreff: Eisenbahnüberführung Goldsteinstraße Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.12.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. detaillierte Untersuchungen anzustellen, ob die Straßenbahnstrecke der Linie 15 in das Lyoner Quartier in den jeweiligen Alternativen realisierbar ist, und welche wirtschaftlichen Auswirkungen dies zum Beispiel in Bezug auf die Förderfähigkeit der Streckenverlängerung hat; 2. zu klären, in welchem Rahmen die Führung des Radverkehrs auf 1,5 Meter schmalen Schutzstreifen überhaupt Gegenstand von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sein kann. In jedem Fall wird der Magistrat gebeten, die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen detailliert und nachvollziehbar darzustellen, die vorschriftsmäßig dimensionierte Radverkehrsanlagen ausschließen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob für die Stadt kostensparend zunächst das neu zu erstellende östliche Brückenbauwerk gemäß Alternative drei ausreichend dimensioniert werden kann und das westliche Bauwerk erst, wenn die Erneuerung durch die Deutsche Bahn veranlasst wird. Begründung: Für den Ortsbeirat ist nicht ersichtlich, dass die weitreichenden Konsequenzen eines unterdimensionierten Brückenbauwerks in der erforderlichen Tiefe geprüft worden sind. Die naheliegende Verlängerung der Straßenbahnstrecke in das Lyoner Quartier oder auch weiter bis Goldstein wurde gar nicht in Erwägung gezogen. Wenn erst auf den neuen Gesamtverkehrsplan gewartet wird, ist es dafür zu spät. Die Ausweisung von 1,5 Meter schmalen Radschutzstreifen entspricht nicht den Vorgaben für Radverkehrsanlagen. Radfahrende dürfen dort von Kraftfahrzeugen nicht überholt werden, es sei denn sie wechseln dazu auf die Gegenfahrbahn. Es ist Alltagserfahrung, dass Radfahrende mit Tempo 50 und mehr dennoch verbotswidrig überholt werden und dadurch extrem belästigt und gefährdet werden. Der Magistrat weiß, dass es keine ordnungspolitische Möglichkeiten gibt, diese Gefährdung zu unterbinden. Solche Schutzstreifen können daher nur eine Notlösung sein, die höchstens so lange hingenommen wird, bis im Zuge von Neubaumaßnahmen für eine ausreichende Dimensionierung gesorgt wird. Der Ortsbeirat akzeptiert nicht, dass die Unwirtschaftlichkeit lapidar behauptet wird. Es ist Praxis, dass Überführungen auch auf künftigen Bedarf hin aufgeweitet werden. Die Stadt hat zum Beispiel vor vielen Jahren in die Eisenbahnüberführung Seehofstraße Millionensummen investiert, obwohl für die Umgestaltung der Seehofstraße noch immer nicht viel mehr als Skizzen existieren. Für den Ortsbeirat erscheint es daher nicht abwegig, wenn zunächst kostensparend das östliche Bauwerk aufgeweitet wird, und dann im Zuge der irgendwann fälligen Sanierung der westlichen Bauwerke diese ebenfalls aufgeweitet werden. Auch hier ist die lapidare Behauptung, dass das nicht möglich sein soll, für den Ortsbeirat nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 113 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.02.2021, B 44 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.09.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 113 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 613 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.09.2020, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 613 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 613) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 113 = Ablehnung, OA 613 = Annahme) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 19 Beschluss: 1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 613 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 613) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 44) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6445, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer Odenwaldstraße/Blauenstraße

18.09.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6588 entstanden aus Vorlage: OF 1770/5 vom 01.09.2020 Betreff: Fahrradständer Odenwaldstraße/Blauenstraße Der Magistrat wird gebeten, im nordöstlichen Bereich der Kreuzung Odenwaldstraße/Blauenstraße Fahrradbügel zu montieren und damit gleichzeitig das verbotswidrige Parken zu unterbinden. Auf der Fahrbahn ist ggf . eine Sperrfläche zu markieren, damit die Bügel weit genug in den Kreuzungsbereich angebracht werden können. Begründung: An den Ortsbeirat ist der Wunsch nach sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der Odenwaldstraße herangetragen worden. Gleichzeitig ärgern sich Fußgänger, dass sie wegen der verbotswidrig geparkten Fahrzeuge die Kreuzung nicht sicher überqueren können. Zugeparkte Kreuzung Odenwaldstraße, Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 295 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel in der Schwarzwaldstraße in Niederrad

18.09.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6585 entstanden aus Vorlage: OF 1765/5 vom 04.09.2020 Betreff: Fahrradbügel in der Schwarzwaldstraße in Niederrad Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass vor der Baumscheibe an der Einfahrt zum Wohnhaus in der Schwarzwaldstraße 7 in Niederrad Fahrradbügel aufgestellt werden, um Falschparken zu unterbinden. Begründung: Vor dem Wohnhaus in der Schwarzwaldstraße 7 in Niederrad befindet sich eine Baumscheibe. Es kommt häufig vor, dass vor der Baumscheibe fälschlicherweise geparkt wird, teilweise fahren die Autofahrerinnen und Autofahrer mit den Vorderrädern auf die Baumscheibe auf. Fahrradbügel könnten dies verhindern und hätten zusätzlich den Mehrwert, dass Gäste der Apfelweinwirtschaft "Gass", die mit dem Fahrrad kommen, diese dort abstellen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 291 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Optimierungen im absoluten Halteverbot in der Otzbergstraße in Niederrad

18.09.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6587 entstanden aus Vorlage: OF 1768/5 vom 04.09.2020 Betreff: Optimierungen im absoluten Halteverbot in der Otzbergstraße in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. im abgepollerten absoluten Halteverbot in der Kurve in der Otzbergstraße in Niederrad ein weiterer Poller installiert werden kann, um Halten und Parken dauerhaft zu unterbinden; 2. von der Melibocusstraße her kommend vor der Ausfahrt vor der genannten Kurve der Poller entfernt werden und das Verkehrsschild (absolutes Halteverbot) dorthin versetzt werden kann. So könnte ein zusätzlicher Parkplatz entstehen. Begründung: In der Kurve in der Otzbergstraße wird durch den fehlenden Poller häufig geparkt. Diese Fahrzeuge blockieren die Straße. Ein zusätzlicher Parkplatz könnte entstehen, wenn wie oben beschrieben ein Poller entfernt und das Verkehrsschild verschoben wird. Durch beide Maßnahmen könnte sich die Situation erheblich verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 292 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Goldstein: Einrichtung von Behindertenparkplätzen

15.09.2020 · Aktualisiert: 02.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6481 entstanden aus Vorlage: OF 1360/6 vom 26.08.2020 Betreff: Goldstein: Einrichtung von Behindertenparkplätzen Der Magistrat wird gebeten, in der Zufahrtsstraße zur Kleingartenanlage Zur Waldau und zu dem Restaurant "Zur Waldau" zwei Behindertenparkplätze und einen Lieferantenparkplatz einzurichten. Begründung: Mit der Einrichtung der beschriebenen Parkplätze können Menschen mit Gehbehinderung die Kleingartenanlage und das Restaurant besuchen, da der fußläufige Weg von den Parkplätzen über die Straße Zur Waldau für diese Personengruppe zu weit ist. Der Parkplatz für die Lieferanten ist für die Belieferung der Gaststätte notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2066 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheimer Ufer zwischen Lyoner Straße und Niederräder Brücke für den Radverkehr geeignet umgestalten

21.08.2020 · Aktualisiert: 26.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6394 entstanden aus Vorlage: OF 1719/5 vom 03.08.2020 Betreff: Schwanheimer Ufer zwischen Lyoner Straße und Niederräder Brücke für den Radverkehr geeignet umgestalten Der Magistrat wird gebeten, zeitgleich mit der Errichtung des barrierefreien Überwegs vom Mainufer zur Lyoner Straße auch das Schwanheimer Ufer stadteinwärts bis zur Niederräder Brücke so umzugestalten, dass Radfahrende die etwa 150 Meter lange Strecke vom künftigen Überweg bis zur Niederräder Brücke gefahrlos benutzen können. Begründung: Eigentlich darf der Radverkehr schon jetzt, zumindest stadteinwärts, auf dem Schwanheimer und Niederräder Ufer die Fahrbahn benutzen. Das tut sich aber fast niemand an, weil die Belästigung und Gefährdung durch den Kraftfahrzeugverkehr unerträglich wäre. Wenn jedoch der barrierefreie Überweg geschaffen wird, ist es für Radfahrende attraktiv, die Strecke bis zur Niederräder Brücke oder zur Weiterfahrt in die Schwanheimer Straße auf dem Schwanheimer Ufer zurückzulegen. Ein Umbau erscheint nicht erforderlich. Die Fahrbahn ist breit genug und müsste nur geeignet ummarkiert werden. An der Auffahrt zur Niederräder Brücke ist der Bordstein abzusenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2127 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Schildern gegen Hundekot auf der Wiese an der Melibocusstraße/Ecke Bruchfeldstraße und Breubergstraße

21.08.2020 · Aktualisiert: 18.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6391 entstanden aus Vorlage: OF 1715/5 vom 07.08.2020 Betreff: Aufstellen von Schildern gegen Hundekot auf der Wiese an der Melibocusstraße/Ecke Bruchfeldstraße und Breubergstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Wiese an der Melibocusstraße/Ecke Bruchfeldstraße und Breubergstraße Schilder gegen Hundekot aufzustellen, um der immensen Verschmutzung Einhalt zu gewähren. Begründung: Die Verschmutzung durch Hundekot auf der Wiese im oben genannten Bereich stellt insbesondere für Kinder eine nicht hinzunehmende Rücksichtslosigkeit seitens der Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer dar. Das Aufstellen von Schildern gegen Hundekot würde die Aufmerksamkeit der Tierhalterinnen und Tierhalter erhöhen und im besten Fall zur Verbesserung der Situation beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1881 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Auskunftsersuchen zum aktuellen Stand der Planungen einer weiteren Straßenbahnhaltestelle in Niederrad

05.06.2020 · Aktualisiert: 29.06.2020

Antrag vom 05.06.2020, OF 1673/5 Betreff: Auskunftsersuchen zum aktuellen Stand der Planungen einer weiteren Straßenbahnhaltestelle in Niederrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zum aktuellen Stand der Planungen einer Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße in Niederrad. Begründung: Seit einigen Jahren ist bekannt, dass auf der Lyoner Straße auf Höhe der Hahnstraße eine weitere Haltestelle der Linie 12 geplant ist. Allerdings ist zum aktuellen Stand der Planungen nichts bekannt. Die Haltestelle wird dringend benötigt. Die Situation an der dortigen Wendemöglichkeit, die auch von Fußgänger*innen genutzt wird, ist weiterhin angespannt. Laut den bisherigen Antworten aus dem Magistrat auf Anfragen des Ortsbeirates löst nur die geplante Haltestelle die Lage an dieser Stelle. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1677 2020 Die Vorlage OF 1673/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Freigabe der Rhonestraße für den Radverkehr in beiden Richtungen

15.05.2020 · Aktualisiert: 23.12.2020

Anregung vom 15.05.2020, OA 553 entstanden aus Vorlage: OF 1647/5 vom 29.04.2020 Betreff: Freigabe der Rhonestraße für den Radverkehr in beiden Richtungen Vorgang: OM 5395/19 OBR 5; ST 597/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Rhonestraße die Parkplätze für die Kfz von der linken auf die rechte Straßenseite zu verlagern, um analog zur Herriotstraße (Bild) das Fahren gegen die Einbahnstraße für den Radverkehr auf einem Radfahrstreifen zu ermöglichen. Alternativ kann die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt und das Radfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt werden. Begründung: Die Rhonestraße im Lyoner Quartier ist wie die Herriotstraße eine Einbahnstraße, die die nördliche mit der südlichen Lyoner Straße verbindet und wenig Durchgangsverkehr hat, da sie nur die dortigen Liegenschaften erschließt. Radfahrende sollen sich in Wohngebieten darauf verlassen können, dass Einbahnstraßen für sie durchlässig sind. Das fördert erheblich die Bereitschaft, auf kurzen Strecken das Fahrrad als Verkehrsmittel zu verwenden. Der Vorschlag des Ortsbeirates kann ohne Umbaumaßnahmen lediglich durch Umschilderung und mit ein wenig Farbe realisiert werden. Der Ortsbeirat hat sich mit dem Vorschlag bereits an den Magistrat gewandt, aber eine abschlägige Antwort erhalten - ST 597. Die vorgebrachten Begründungen erscheinen nicht praxisgerecht. So wird die Verlegung der Parkflächen auf die andere Straßenseite abgelehnt, weil dann die Beifahrerinnen an einigen Stellen wegen des Baumbestands nicht aussteigen könnten. Das problemlose Aussteigen aller Insassen eines Kraftwagens ist zwar wünschenswert, aber angesichts zahlloser im ganzen Stadtgebiet eingerichteter Parkplätze, die diese Bedingung nicht erfüllen, ein Luxusproblem. Es ist allenthalben etabliert, dass Beifahrer vor dem Einparken aussteigen. Ebenso abwegig erscheint der begrenzte Blick auf die Unfallzahlen, um Geschwindigkeitsbegrenzungen auszuschließen. Das hieße ja im Umkehrschluss, dass erst etwas passieren muss, um das Radfahren gegen die Einbahnstraße zu erlauben. In den einschlägigen Vorschriften ist nicht von Unfallzahlen, sondern von Gefährdung die Rede. Die kann auch abstrakt sein. Ganz selbstverständlich wird in Straßen ohne getrennte Fußwege Tempo 30 angeordnet, ohne dass erst eine Fußgängerin umgefahren werden muss. Eine ähnliche abstrakte Gefährdung liegt für den Radverkehr vor, der sich gegen die Einbahnstraße bewegt. Das Lyoner Quartier ist ein Konversionsgebiet. Es ist wichtig, mit geeigneten Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass das Gebiet als Wohnquartier wahrgenommen wird. Durch die Gewerbebauten hat das Quartier noch immer die Anmutung eines Gewerbegebietes. Das führt dazu, dass sich der Kraftverkehr dort noch nicht mit der für Wohngebiete erforderlichen Umsicht bewegt. Diesem Missstand könnte abgeholfen werden, wenn das für Wohngebiete typische Fahren gegen die Einbahnstraße erlaubt würde. Radfahrstreifen in der Herriotstraße als Vorbild für die Rhonestraße, Quelle: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5395 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 597 Bericht des Magistrats vom 11.09.2020, B 466 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.05.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 553 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5961, 39. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.06.2020 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Umsetzung der ebenerdigen Querung vom Mainuferweg über die Uferstraße zur Lyoner Straße

14.02.2020 · Aktualisiert: 20.08.2020

Anregung vom 14.02.2020, OA 530 entstanden aus Vorlage: OF 1562/5 vom 28.01.2020 Betreff: Umsetzung der ebenerdigen Querung vom Mainuferweg über die Uferstraße zur Lyoner Straße Vorgang: EA 50/10 OBR 5; ST 833/11; OM 3357/14 OBR 5; ST 69/15; V 258/16 OBR 5; ST 519/17; V 1059/18 OBR 5; ST 474/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die vor fast zehn Jahren in Aussicht genommene barrierefreie Querung von der Lyoner Straße zum Mainufer kurzfristig, möglichst in den Sommerferien 2020, umzusetzen. Begründung: In einem jahrelangen Prozess ist es dem Magistrat gelungen, die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen und in die Ausführungsplanung einzusteigen. Zuletzt hat der Magistrat in der Stellungnahme ST 474 den Beginn der Umsetzung nach dem Frühjahr 2019 terminiert, dem erwarteten Zeitpunkt des Zugangs des Zuwendungsbescheids aus dem Finanzausgleichsgesetz. Der müsste nun vorliegen und eine endgültige Beschlussvorlage sollte kurzfristig erstellt werden können. Inzwischen hat sich die ehemalige Bürostadt zu einem attraktiven Wohn- und Gewerbegebiet entwickelt. Dennoch gibt es in diesem Stadtteil immer noch keinen ebenerdigen, geschweige denn einen barrierefreien Zugang zum Mainuferweg und damit eine Verbindung nach Sachsenhausen und zur Innenstadt. Da die Querung laut der Stellungnahme ST 474 nur in den Schulferien gebaut werden kann, sollte die Stadtverordnetenversammlung mit dem nötigen Nachdruck die Umsetzung einfordern, damit in den Sommerferien dieses Jahres die Querung fertiggestellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.01.2010, EA 50 Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2011, ST 833 Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 69 Auskunftsersuchen vom 25.11.2016, V 258 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 519 Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1059 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 474 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1339 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 19.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 74 Beschluss: Die Vorlage OA 530 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5512, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Taktung der Tramlinien 12 und 21 zwischen Triftstraße und Hauptbahnhof

14.02.2020 · Aktualisiert: 08.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5768 entstanden aus Vorlage: OF 1561/5 vom 31.01.2020 Betreff: Taktung der Tramlinien 12 und 21 zwischen Triftstraße und Hauptbahnhof Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Taktung der Tramlinien 12 und 21 zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2020 so angepasst wird, dass zwischen den Haltestellen "Triftstraße" und "Hauptbahnhof" nicht mehr direkt aufeinander folgend abgefahren wird. Dies betrifft beide Richtungen. Begründung: Die Tramlinien 12 und 21 verkehren zwischen den Haltestellen "Triftstraße" und "Hauptbahnhof" auf der gleichen Strecke. Vor allem in den Morgenstunden ist die Taktung so, dass die Straßenbahnen direkt nacheinander fahren. Werden beide Straßenbahnen verpasst, gibt es eine Wartezeit von zehn Minuten bis die nächsten Bahnen fahren. Es ist daher sinnvoll, die Fahrpläne beider Linien zum Fahrplanwechsel im kommenden Dezember zu überarbeiten und anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 644 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Rennbahnstraße linke Straßenseite ab Kreuzung Niederräder Landstraße Richtung Triftstraße, Absenkung der Bordsteine in den Parkbereichen

30.01.2020 · Aktualisiert: 20.05.2020

Antrag vom 30.01.2020, OF 1563/5 Betreff: Rennbahnstraße linke Straßenseite ab Kreuzung Niederräder Landstraße Richtung Triftstraße, Absenkung der Bordsteine in den Parkbereichen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im o.g. Bereich die Bordsteine so abgesenkt werden, dass sich keine Fahrzeuge mehr beschädigen. Begründung: Im genannten Areal kommt es immer wieder vor, dass Fahrzeuge beschädigt werden beim Einfahren in einen Abstellplatz, weil die Bordsteine zu hoch sind. Dies kann durch eine Absenkung vermieden werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1563/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1563/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1563/5 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Schwarzwaldstraße von der Kennedyallee bis zur Rennbahnstraße

03.01.2020 · Aktualisiert: 29.01.2020

Antrag vom 03.01.2020, OF 1498/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Schwarzwaldstraße von der Kennedyallee bis zur Rennbahnstraße Vorgang: B 300/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2020/2021 werden ausreichend Mittel für die Sanierung der Schwarzwaldstraße von der Kennedyallee bis zur Rennbahnstraße eingestellt. Begründung: In den letzten Jahren wurde die Sanierung der Schwarzwaldstraße immer wieder diskutiert. Es ist nun an der Zeit, die dringend notwendige Sanierung endlich anzugehen, der Bau der DFB-Akademie ist weit vorangeschritten. Damit geht einher, dass der Verkehr auf der Schwarzwaldstraße bald zunehmen wird. Die Schwarzwaldstraße ist der Eingang nach Frankfurt am Main und in dem jetzigen Zustand kein freundliches Entree. Laut Bericht 300 vom 17.09.2018 sollte dem Ortsbeirat eine Vorplanungsvorlage vorgelegt werden. Das ist nicht erfolgt. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.09.2018, B 300 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 28 2020 Die Vorlage OF 1498/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE BFF fraktionslos
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Goldstein: Zur Frankenfurt

26.11.2019 · Aktualisiert: 08.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5431 entstanden aus Vorlage: OF 1160/6 vom 30.10.2019 Betreff: Goldstein: Zur Frankenfurt Der Magistrat wird gebeten, dass der Straßenbelag der Straße Zur Frankenfurt erneuert sowie die Ausbesserung des Bürgersteigs nach Fertigstellung der Maßnahme der SEF (Erstellung einer neuen, zweiten Abwasserdruckleitung) direkt im Anschluss - wie geplant - erfolgen wird. Ggf. ist die Markierung der erneuerten Asphaltdecke bis zur endgültigen Entscheidung über die Einrichtung eines Kreisels an der Kreuzung Zur Frankenfurt/Tannenkopfweg zurückzustellen. Ist dies nicht möglich, sind andere Alternativen zu prüfen (leicht entfernbare Farbe zur vorläufigen Kreuzungsmarkierung o. Ä.). Eine Zurückstellung der Neuasphaltierung und Ausbesserung der Bürgersteige darf nicht erfolgen. Begründung: Schon vor Beginn der Baumaßnahmen der SEF im Straßenverlauf der Straße Zur Frankenfurt wurde durch den ehemaligen Leiter des Straßenbaubezirks West mehrfach im Ortsbeirat auf Anfrage berichtet, dass man eine Baumaßnahme der SEF abwarte und sodann ggf. auch eine grundhafte Erneuerung plane. Hintergrund war der schlechte Zustand der Asphaltdecke. Die Baumaßnahme hat darüber hinaus zu Absenkungen der Bürgersteige an verschiedenen Stellen geführt. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass keine grundhafte Erneuerung der Straße nötig ist, da der Untergrund, anders als beispielsweise in der Straße Morgenzeile, in Ordnung ist. Leider dauert die Baumaßnahme in der Straße Zur Frankenfurt nun schon mehrere Jahre (mittlerweile hat der dritte Marathon stattgefunden und die Baustelle der SEF ist immer noch da). Die Bürger und vor allem die Anwohner erwarten, dass die Maßnahme Zur Frankenfurt sich nicht noch weitere Jahre hinzieht, da ggf. ein Kreisel an der Kreuzung Zur Frankenfurt/Tannenkopfweg mit Farbe markiert werden soll. Die Neuasphaltierung und die damit verbundene Ausbesserung des Bürgersteigs der circa 1.800 Meter langen Straße an verschiedenen Stellen - im Anschluss an die Baumaßnahme der SEF - durch das Straßenbauamt war immer als eine verbundene Maßnahme vorgestellt worden und so soll sie jetzt auch abgeschlossen werden. Ein Zuwarten ist keinesfalls zu befürworten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 517 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absenkung der Bordsteine an allen vier Fußgängerüberwegen an der Kreuzung Melibocusstraße/Bruchfeldstraße

22.11.2019 · Aktualisiert: 09.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5394 entstanden aus Vorlage: OF 1451/5 vom 08.11.2019 Betreff: Absenkung der Bordsteine an allen vier Fußgängerüberwegen an der Kreuzung Melibocusstraße/Bruchfeldstraße Der Magistrat wird gebeten, an allen vier Fußgängerüberwegen an der Kreuzung Melibocusstraße/Bruchfeldstraße die Bordsteine zwischen den jeweiligen Markierungen abzusenken. Die Situation soll dadurch für Menschen mit Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwa gen verbessert werden. Begründung: Aktuell ist die Situation so, dass an keinem der vier Fußgängerüberwege an der genannten Kreuzung die Bordsteine zwischen den Markierungen abgesenkt sind, sondern ausschließlich in den jeweiligen Kurven. Menschen mit Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwagen bleibt nichts anderes übrig, als die Kreuzung jeweils außerhalb der markierten Fußgängerüberwege zu queren. Ein Absenken der Bordsteine in den eigentlich für die Straßenüberquerungen vorgesehenen Bereichen ist daher sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 398 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weiteren Eingang zum Bürgerpark Süd planen

22.11.2019 · Aktualisiert: 13.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5403 entstanden aus Vorlage: OF 1462/5 vom 08.11.2019 Betreff: Weiteren Eingang zum Bürgerpark Süd planen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass für den Bürgerpark Süd ein weiterer Eingang, nördlich des Hotels Diaoyutai Mansion, geplant wird. Daraus ergeben sich weitere Wege auf dem Gelände. Ziel soll sein, eine bessere Nutzung für die Bewohnerinnen und Bewohner des südlichen Niederrads zu ermöglichen. Begründung: In der Frankfurter Neuen Presse vom 13.09.2019, Seite 10, war in einer Grafik das Strukturkonzept zum geplanten Bürgerpark Süd auf der ehemaligen Galopprennbahn abgebildet. Erkennbar waren die bisher geplanten Eingänge zum Park. Laut dieses Plans müssen die Bewohnerinnen und Bewohner des südlichen Niederrads bis zur Ecke Triftstraße/Rennbahnstraße kommen, um in den Park zu gelangen. Ein weiterer Eingang direkt neben dem Hotel Diaoyutei Mansion wäre daher sinnvoll und damit auch weitere Wege auf dem Gelände. Sollte der DFB dieses Gelände irgendwann benötigen, ist ein Rückbau des Eingangs und der Wege ohne großen Aufwand möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 365 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freigabe der Rhonestraße für den Radverkehr in beide Richtungen

22.11.2019 · Aktualisiert: 22.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5395 entstanden aus Vorlage: OF 1453/5 vom 03.11.2019 Betreff: Freigabe der Rhonestraße für den Radverkehr in beide Richtungen Der Magistrat wird gebeten, in der Rhonestraße die Parkplätze für die Kfzs von der linken auf die rechte Straßenseite zu verlagern, um analog zur Herriotstraße (siehe Foto) das Fahren gegen die Einbahnstraße für den Radverkehr auf einem Radfahrstreifen zu ermöglichen. Begründung: Die Rhonestraße im Lyoner Quartier ist wie die Herriotstraße eine Einbahnstraße, die die nördliche mit der südlichen Lyoner Straße verbindet und wenig Durchgangsverkehr hat, da sie nur die dortigen Liegenschaften erschließt. Radfahrende sollen sich in Wohngebieten darauf verlassen können, dass Einbahnstraßen für sie durchlässig sind. Das fördert erheblich die Bereitschaft, auf kurzen Strecken das Fahrrad als Verkehrsmittel zu verwenden. Der Vorschlag des Ortsbeirates kann ohne Umbaumaßnahmen, lediglich durch Umschilderung und mit ein wenig Farbe realisiert werden. Radfahrstreifen in der Herriotstraße als Vorbild für die Rhonestraße Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 597 Antrag vom 29.04.2020, OF 1647/5 Anregung vom 15.05.2020, OA 553 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße

22.11.2019 · Aktualisiert: 31.08.2020

Anregung vom 22.11.2019, OA 501 entstanden aus Vorlage: OF 1452/5 vom 03.11.2019 Betreff: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße Vorgang: OM 3037/14 OBR 5; B 108/14; OM 1459/17 OBR 5; ST 1770/17; OM 4715/19 OBR 5; ST 1717/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die etwa 60 Meter lange Strecke der Schwanheimer Straße zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße für den Radverkehr freizugeben, wie dies im Bericht B 108 - Fortschreibung Radverkehrsnetz vorgesehen ist. Begründung: Der Ortsbeirat hat mit seinen Anregungen OM 3037, OM 1459 und OM 4715 den Magistrat gebeten, die Schwanheimer Straße für den Radverkehr an der oben genannten Stelle durchlässig zu machen. Der Vorschlag des Ortsbeirates hat den Charme, dass er ohne bauliche Maßnahmen und ohne anderen Verkehrsteilnehmern etwas wegzunehmen, umzusetzen wäre: Auf dem kurzen Teilstück der Schwanheimer Straße, wo ohnehin nicht schneller als 30 km/h gefahren wird, wird Tempo 30 angeordnet und die Einbahnstraße wird für den Radverkehr freigegeben. Der Vorschlag des Ortsbeirates wird von der Verwaltung nicht goutiert, wie den Stellungnahmen ST 1770 und ST 1717 zu entnehmen ist. Erkennbar ist die Verwaltung nicht an einer Lösung interessiert. Vielmehr trägt sie detailreich vor, was alles nicht geht. Hier wiehert der Amtsschimmel. Der Magistrat wird verstehen, dass der Ortsbeirat nicht hinnimmt, dass die Umsetzung dieses kurzen, aber wichtigen Lückenschlusses im Verwaltungs-Klein-Klein vertrödelt wird. Der Ortsbeirat besteht nicht auf seinem Lösungsvorschlag, aber die Verwaltung muss jetzt zügig den Lückenschluss umsetzen. Schwanheimer Straße - 60 Meter Lücke im Radwegnetz Quelle: Antragstellerin Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3037 Bericht des Magistrats vom 07.04.2014, B 108 Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1459 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1770 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4715 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1717 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 874 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 501 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren) FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5089, 36. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.01.2020 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neustrukturierung des nordwestlichen Einmündungsbereiches der Apostelstraße in die Adolfstraße

22.11.2019 · Aktualisiert: 06.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5424 entstanden aus Vorlage: OF 1494/5 vom 02.10.2019 Betreff: Neustrukturierung des nordwestlichen Einmündungsbereiches der Apostelstraße in die Adolfstraße Der Magistrat wird gebeten, I. die Anpassung der Parkordnung in der Apostelstraße gemäß der Skizze des Straßenverkehrsamtes vom 07.02.2019 umzusetzen und dabei II. zu prüfen und zu berichten, a) ob anstelle einer der drei Parkplätze ein Baum gepflanzt werden kann und b) ob im Bereich der sch raffierten Flächen Fahrradständer installiert werden können. Begründung: Der Ortsbeirat hatte sich dazu entschieden, die drei Pflanzkübel an dem o. g. Ort zu belassen, wenn diese durch einen Paten gepflegt werden. Nach Beanstandungen im Sommer 2019 wurde sich mit den Paten in Verbindung gesetzt. Leider funktioniert das Patenschaftsmodell nicht. Die Pflanzen seien aus den Kübeln geklaut und die Kübel in Brand gesetzt worden. Des Weiteren wird konstatiert, dass der Pate sich damit in Gefahr befinde. Der Ortsbeirat bedauert die Situation und ist interessiert, die Fläche einer sinnvollen Nutzung zuzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 453 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Tag der offenen Tür der Freiwilligen Feuerwehr Niederrad

04.11.2019 · Aktualisiert: 10.12.2019

Antrag vom 04.11.2019, OF 1447/5 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Tag der offenen Tür der Freiwilligen Feuerwehr Niederrad Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, den Tag der offenen Tür 2020 der Freiwilligen Feuerwehr Niederrad zu unterstützen, indem die Kosten für die Umleitung des Ringbusses übernommen werden. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 900,00 Euro. Begründung: Im Stadtteil Niederrad wird eine Ringbuslinie eingerichtet. Dieser fährt auch durch die Kniebisstraße. Für den Tag der offenen Tür der Freiwilligen Feuerwehr im Juni 2020 muss diese zwischen Schwanheimer Straße und Kelsterbacher Straße gesperrt werden. Nach Aussage Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH kostet eine Umleitung der Buslinie ~ 900,00 €. Sollte bis zu der Ausrichtung des Tags der offenen Tür kein anderer Kompromiss gefunden werden, übernimmt der Ortsbeirat die anfallenden Kosten. Der Tag der offenen Tür 2020 der Freiwilligen Feuerwehr könnte sonst nicht stattfinden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 359 2019 Die Vorlage OF 1447/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE BFF fraktionslos
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Ecke Kandelstraße/Goldsteinstraße in Niederrad

25.10.2019 · Aktualisiert: 09.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5291 entstanden aus Vorlage: OF 1425/5 vom 11.10.2019 Betreff: Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Ecke Kandelstraße/Goldsteinstraße in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ecke Kandelstraße/Goldsteinstraße ein Verkehrsspiegel, der früher dort schon installiert war, zur besseren Übersicht wieder angebracht werden kann. Diese Maßnahme soll dazu dienen, dass für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf der Goldsteinstraße die Einsicht in die Gerauer Straße verbessert wird. Gleiches gilt für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf der Gerauer Straße mit dann besserer Einsicht in die Goldsteinstraße. Begründung: Anwohnerinnen uns Anwohner berichten, dass es früher, angebracht am Haus an der Ecke Kandelstraße/Goldsteinstraße, einen Verkehrsspiegel gab, der die Einsicht vor allem in die Gerauer Straße aus der Goldsteinstraße heraus deutlich verbessert hat. Mit der Sanierung dieses Hauses wurde der Verkehrsspiegel entfernt und nicht wieder angebracht. Anwohnerinnen und Anwohner wünschen sich, dass die Verkehrsübersicht wieder verbessert wird, vor allem, da durch parkende Autos am Kiosk an der Ecke Goldsteinstraße/Gerauer Straße die Einsicht in die Gerauer Straße deutlich erschwert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 300 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verfügung von drei Kurzzeitparkplätzen vor der Liegenschaft Goldsteinstraße 157 - 5KApotheke im Lidl in Niederrad

25.10.2019 · Aktualisiert: 09.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5288 entstanden aus Vorlage: OF 1420/5 vom 03.10.2019 Betreff: Verfügung von drei Kurzzeitparkplätzen vor der Liegenschaft Goldsteinstraße 157 - 5K-Apotheke im Lidl in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, vor der Liegenschaft Goldsteinstraße 157, 5K-Apotheke im Lidl in Niederrad, zwei Kurzzeitparkplätze zu verfügen. Begründung: In der Liegenschaft Goldsteinstraße 157 befindet sich ein Lidl und eine Apotheke. Die Apotheke ist auch Anlaufpunkt für Notfallpatienten. Daher ist es notwendig, dass dort auch Kurzzeitparkplätze vorgehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 297 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Niederrad: Parkplätze in der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße

13.09.2019 · Aktualisiert: 05.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5168 entstanden aus Vorlage: OF 1366/5 vom 27.08.2019 Betreff: Niederrad: Parkplätze in der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Lyoner Straße zwischen Hahnstraße und der Einmündung der verlängerten Saonestraße das Parken am rechten Fahrbahnrand zu erlauben. Begründung: Auf dem genannten Straßenabschnitt besteht Halteverbot von der Einmündung Hahnstraße bis kurz hinter der verlängerten Saonestraße. Leider wird das Verbot nicht eingehalten, sondern verbotenerweise auf dem Grünstreifen geparkt (siehe Foto). Da im weiteren Straßenverlauf legal auf der Straße geparkt werden darf, ist nicht einsichtig, warum das im genannten Abschnitt verboten sein soll. Durch die Maßnahme könnten Parkplätze geschaffen und der Grünstreifen vor Falschparkern geschützt werden. Künftig könnte der Grünstreifen durch eine geeignete Bepflanzung aufgewertet werden. Illegales Parken auf dem Grünstreifen der Lyoner Straße - Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2302 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Ausfahrt der Werferhalle und der Kleingärten der Bahn-Landwirtschaft Frankfurt-Niederrad an der Lyoner Straße

01.09.2019 · Aktualisiert: 27.09.2019

Antrag vom 01.09.2019, OF 1364/5 Betreff: Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Ausfahrt der Werferhalle und der Kleingärten der Bahn-Landwirtschaft Frankfurt-Niederrad an der Lyoner Straße Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, an der Ausfahrt der Werferhalle und der Kleingärten der Bahn-Landwirtschaft Frankfurt-Niederrad an der Lyoner Straße einen Verkehrsspiegel anbringen zu lassen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 650 Euro. Begründung: Der Ortsbeirat hat in der OF 835/5 vom 30.03.2018 um Prüfung und Bericht gebeten, an der oben genannten Stelle einen Verkehrsspiegel anbringen zu lassen. Aus den Stellungnahmen 1266 vom 23.07.2018 und 192 vom 25.01.2019 geht hervor, dass ein Verkehrsspiegel sinnvoll sei. Da es sich um eine private Ausfahrt handelt trägt der Ortsbeirat 5 die Kosten. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 348 2019 Die Vorlage OF 1364/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD FDP LINKE BFF fraktionslos
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Lichtinstallation unter der S-Bahn-Brücke Niederrad

27.08.2019 · Aktualisiert: 29.01.2020

Antrag vom 27.08.2019, OF 1368/5 Betreff: Lichtinstallation unter der S-Bahn-Brücke Niederrad Vorgang: NR 1271/15, § 6433 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die im o.g. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung geforderte Lichtinstallation bald möglich umzusetzen. Begründung: Die BewohnerInnen und BahnnutzerInnen berichten, dass die S-Bahn-Unterführung in der Lyoner Straße, besonders in den Abendstunden, beängstigend und beunruhigend wirkt. Durch die geplante Lichtinstallation würde dem entgegen gewirkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.09.2015, NR 1271 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1368/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1368/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1368/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1368/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Konzept für die Straßenbahnhaltestellen in der Bruchfeldstraße

07.06.2019 · Aktualisiert: 19.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4696 entstanden aus Vorlage: OF 1238/5 vom 23.04.2019 Betreff: Konzept für die Straßenbahnhaltestellen in der Bruchfeldstraße Vorgang: OM 3929/18 OBR 5; ST 370/19 Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Neukonzeptionierung der Haltestellen in der Bruchfeldstraße die Verlegung der beiden Haltestellen "Schwarzwaldstraße" nach Westen in Höhe des Drogeriemarktes Rossmann und des Gemeindezentrums in die Planung aufzunehmen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Planung, die Haltestelle "Frauenhofstraße" auch in Fahrtrichtung stadteinwärts einzurichten. Aufgrund der Haltestellenabstände ist es ebenso zu begrüßen, dass die Haltestellen westlich der Kreuzung angelegt werden sollen. In der Folge sollten aber auch die Haltestellen "Schwarzwaldstraße" nach Westen verlagert werden. Dies gilt besonders, weil der Fußweg an der heutigen Haltestelle vor dem REWE-Markt durch Warenauslagen und das hohe Fußgängeraufkommen zu schmal ist. In Höhe des Bruchfeldplatzes ist der Bürgersteig deutlich breiter. Das würde die Konflikte zwischen den verschiedenen Verkehrsarten entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3929 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 370 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1946 Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Auskunftsersuchen zum integrierten Schulentwicklungsplan

07.06.2019 · Aktualisiert: 30.08.2019

Antrag vom 07.06.2019, OF 1308/5 Betreff: Auskunftsersuchen zum integrierten Schulentwicklungsplan Spätestens mit der Veröffentlichung der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Frankfurt am Main vom 30.09.2011 ist bekannt, dass das ursprünglich für eine Grundschule vorgesehene Gelände bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 872, Lyoner Straße, für einen Schulneubau im Lyoner Quartier, damals Bürostadt, nicht in Frage kommen kann, weil dieses Gelände in der Tagschutzzone 2 liegt. Im Versandpaket vom 19.05.2019 wird nun der Ortsbeirat 5 auf seine letzte Anfrage in dieser Sache mit dem Bericht 169/2019 folgendermaßen durch den Magistrat informiert: "Die Suche nach einem Standort für die Grundschule in Niederrad ist nach wie vor nicht abgeschlossen. Es konnte bislang kein geeignetes Grundstück abschließend definiert werden. Der Magistrat wird zu gegebener Zeit über die Ergebnisse berichten und der Stadtverordnetenversammlung notwendige Beschlussvorlagen zuleiten." Dieser Bericht ist für den Ortsbeirat nicht hinnehmbar. Daher wird der Magistrat und insbesondere das für den Erwerb von Grundstücken und dem Bau von Schulen zuständige Amt für Bau und Immobilien um folgende Auskunft gebeten: 1. Welche Gelände wurden seit dem 30.09.2011 im Lyoner Quartier, der ehemaligen Bürostadt, auf Eignung als Standort für eine Grundschule geprüft? Sollten Grundstücke geprüft worden sein, bittet der Ortsbeirat 5 um eine tabellarische Übersicht der Gelände und eine Begründung warum das jeweilige Gelände entweder nicht geeignet war oder warum es nicht zu einem Kauf kam. 2. Gab es in den vergangenen rund acht Jahren Projektentwickler/Investoren, die Konzepte für den Bau einer Grundschule an geeigneten Standorten für eine Grundschule in der Bürostadt geplant oder angeboten haben? Auch hier bittet der Ortsbeirat 5 um eine detaillierte Auflistung sowie der vom Amt unternommenen Anstrengungen zur Unterstützung solcher Projektentwickler/Investoren bzw. warum es eben diese nicht gab. 3. Was gedenkt das Amt für Bau und Immobilien zu unternehmen, um bis spätestens Ende 2019 endlich einen lärm- und schadstoffarmen Standort im Lyoner Quartier gefunden zu haben und zumindest mit der Bauplanung zu beginnen? Begründung: Seit vielen Jahren ist bekannt, dass die ehemalige Bürostadt Niederrad in ein gemischtes Quartier umgewandelt wird und mindestens 10.000 Menschen dorthin ziehen werden. Seit genauso vielen Jahren ist also bekannt, dass dort eine Grundschule benötigt wird. Der im B-Plan vorgesehene Standort ist nicht geeignet, auch dies ist seit vielen Jahren bekannt. Es ist nicht verständlich warum es nicht gelungen ist, einen geeigneten Standort für eine Grundschule zu finden. Die Zeit drängt. Der Bericht B 169/2019 ist nicht nur unbefriedigend sondern eine Frechheit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 169 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 55 Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 169 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 1308/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1395 2019 1. Die Vorlage B 169 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1308/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße

07.06.2019 · Aktualisiert: 02.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4715 entstanden aus Vorlage: OF 1301/5 vom 21.05.2019 Betreff: Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Schwanheimer Straße auf dem kurzen Teilstück zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße das Radfahren gegen die Einbahnstraße anzuordnen und 2. im gleichen Abschnitt eine Tempobegrenzung von 30 km/h wie auch in den Nachbarstraßen anzuordnen. Begründung: Zurzeit ist es für Radfahrende nicht möglich, die Schwanheimer Straße von West nach Ost durchgehend zu befahren, da im Bereich des Haardtwaldplatzes auf ca. 50 Metern die Straße nicht für den Zweirichtungsradverkehr freigegeben ist. Diese Route von der Niederräder Brücke oder der Hahnstraße bis zur Niederräder Landstraße ist für Radfahrende besonders attraktiv, weil sie wenig Verkehr und keine Ampeln hat. Die Fahrbahnbreite ist mit ca. sechs Metern ausreichend für eine Freigabe in beiden Richtungen. Die angrenzenden Straßen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße sowie die Schwanheimer Straße östlich und westlich des Haardtwaldplatzes haben bereits ein Tempolimit von 30 km/h. Daher kann die in diesem Abschnitt erlaubte höhere Geschwindigkeit gar nicht ausgenutzt werden. Die Anordnung der Begrenzung auf 30 km/h ist aber erforderlich, um die Freigabe der Einbahnstraße für den Fahrradverkehr zu gestatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1717 Antrag vom 03.11.2019, OF 1452/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 501 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Schwarzwaldstraße zwischen Rennbahnstraße und Triftstraße: Verkehrs- und Konfliktentlastung durch Gestaltung als Einbahnstraße, bei gleichzeitiger Reduzierung der Parkplatzprobleme

23.05.2019 · Aktualisiert: 17.06.2019

Antrag vom 23.05.2019, OF 1302/5 Betreff: Schwarzwaldstraße zwischen Rennbahnstraße und Triftstraße: Verkehrs- und Konfliktentlastung durch Gestaltung als Einbahnstraße, bei gleichzeitiger Reduzierung der Parkplatzprobleme Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Schwarzwaldstraße zwischen Rennbahnstraße und Triftstraße als Einbahnstraße konzipiert werden kann mit Ein- und Durchfahrtverbot von der Triftstraße aus. In diesem Zusammenhang soll gleichzeitig die Möglichkeit der Reduzierung der bestehenden Parkplatzprobleme durch Schrägparken geprüft werden. Begründung: Durch das Navi unterstützt (kürzeste Strecke angegeben) werden Fahrzeuge, die von der Autobahn und der Bürostadt kommen, direkt von der Triftstraße in die Schwarzwaldstraße geleitet. So handhaben es ebenfalls Fahrzeuge, die unterwegs in Richtung Autobahn sind (zur ARAL-Tankstelle, nach Neu Isenburg, etc.) Es handelt sich also um Durchgangsverkehr. Der 2-Richtungsverkehr verursacht regelmäßig Probleme: LKW kommen nur aneinander vorbei, unter Zuhilfenahme von Haus- und PKW-Einfahrten oder von Seitenstraßen, die dann für einige Zeit blockiert werden müssen. Selbst PKW können nur aneinander vorbeifahren durch sehr knappe Fahrmanöver d.h. "stopp and go". Bürger und Anwohner fühlen sich durch ständige Rangiermanöver der Fahrzeuge belästigt und behindert. Dieser 2-Richtungsverkehr und die dadurch vorhandenen Probleme können vermieden werden, indem die Einfahrt von der Triftstraße in die Schwarzwaldstr. mit einem Durchfahrtverbot versehen wird. Für die Fahrzeuge würde hierdurch kein Problem entstehen - im Gegenteil - es entstünde eine Verkehrsberuhigung und Konflikte würden vermieden werden. Die Fahrzeuge übersehen nämlich, dass sie nur ca. 200 mtr. an der Schwarzwaldstr. vorbei auf der Triftstraße weiterfahren müssen und dann - ohne jegliche Ampelschaltung - rechts direkt auf die Rennbahnstraße gelangen. Diese ist quasi die Parallelstr. zur Schwarzwaldstraße. Die Gefahr, dass der Verkehr auf der Schwarzwaldstr. durch einrichten als Einbahnstraße schneller wird, stellt sich gar nicht, da die Straße ohnehin schmal ist. Das Parkproblem in dem besagten Bereich könnte bei dieser Gelegenheit wesentlich reduziert werden, indem beidseitiges Schrägparken - nach erfolgter Prüfung - eingerichtet werden würde. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 1302/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr zwischen Saonestraße und Lyoner Straße auf dem Verbindungsweg ermöglichen

10.05.2019 · Aktualisiert: 19.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4611 entstanden aus Vorlage: OF 1239/5 vom 23.04.2019 Betreff: Radverkehr zwischen Saonestraße und Lyoner Straße auf dem Verbindungsweg ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, in der Saonestraße zwischen dem Wendehammer und der Lyoner Straße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Bordsteinabsenkung am Wendehammer am Ende der Straße nach Süden (Bild 1); 2. Bordsteinabsenkung und Pflasterung an der Einmündung der Saonestraße in die Lyoner Straße neben der Feuerwehr- und Tiefgaragenzufahrt (Bild 2) und 3. hier Aufstellung eines Straßenschildes. Begründung: Nicht jede Radfahrerin ist durch das Fahren neben dem schnellen Autoverkehr gestählt. Viele sind dankbar für Wege, auf denen es langsamer zugeht. Im Lyoner Quartier gilt durchgehend Tempo 50. Der Verbindungsweg von der Saonestraße vom Ende der Straße zur Lyoner Straße ist eine autofreie und somit sichere Alternative zur Hahnstraße und sollte daher aufgewertet werden. Links ist der Weg Richtung Süden, rechts eine Tiefgaragenzufahrt Für den Radverkehr fehlen Pflaster und Bordsteinabsenkung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1762 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2

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