Meine Nachbarschaft: Geißspitzweg
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Unterliederbach - Kanalarbeiten in und um die Liederbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6291 entstanden aus Vorlage: OF 1127/6 vom 08.12.2024 Betreff: Unterliederbach - Kanalarbeiten in und um die Liederbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass zu den vor einiger Zeit in der Presse angekündigten und weiterhin ausstehenden Kanalarbeiten in der Liederbacher Straße - der Ortsbeirat ausführlich und rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert wird; - die einzelnen Bauabschnitte/Gewerke benannt werden; - zeitliche Abhängigkeiten erläutert werden; - bei Verzögerungen oder Baustopps der Ortsbeirat auch über die Auswirkungen informiert wird; - die Anwohner und die von den Sperrungen betroffenen Nachbarschaften, auch die der Nebenstraßen, rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden, auch darüber, dass Arbeiten am Kanal stattfinden und daher von außen nicht sichtbar sind, ggf. aber bei Missachtung der Sperrungen die Kanalarbeiter gefährdet werden; - alle betroffenen Busunternehmen, deren Buslinien zur beziehungsweise durch die Liederbacher Straße führen, rechtzeitig informiert werden, damit die Fahrerinnen und Fahrer über Umleitungen informiert werden können; - VGF und traffiQ rechtzeitig vor den Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden und an den Haltestellen Informationen zu den Ersatzhaltestellen angebracht werden; - die Polizei über die geänderten Verkehrsführungen informiert wird. Begründung: Die Kommunikation zur Sperrung der Liederbacher Straße im letzten Jahr war so unzureichend, dass u. a. Polizei und Ortsbeiratsmitglieder viele erboste und verstörte Anfragen von Bürgern erhalten haben. Es entstand einiges an Verkehrschaos, da Busse an den gesperrten Straßen standen, Sperren eigenmächtig zur Seite gestellt wurden und niemandem der Sinn der Sperrungen klar war. Eine ausführliche und rechtzeitige Information zu den noch ausstehenden weiteren Baumaßnahmen ist dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Unterliederbach: Dauerbaustelle Liederbacher Straße und Peter-Bied-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 1052/6 Betreff: Unterliederbach: Dauerbaustelle Liederbacher Straße und Peter-Bied-Straße Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, folgende Fragen zu beantworten: - Warum wird mit der Sperrung der Liederbacher Straße und der Peter-Bied-Straße einschließlich Nebenstraßen ein ganzes Stadtviertel wochenlang durch eine Vollsperrung der zentralen Verkehrsanbindung von der Außenwelt angeschnitten, obwohl der Baufortschritt eine abschnittsweise Sperrung mit lokalen Umfahrungen erlaubt? - Warum werden mögliche Zu- und Ausfahrten nicht kenntlich gemacht? - Warum werden Sperrungen nicht von der Polizei überwacht? - Wann ist mit einer Aufhebung der Sperrungen zu rechnen? Begründung: Der angesprochene Bereich, etwa die Liederbacher Straße zwischen Wasgaustrasse und Gebeschussstrasse, ist seit Wochen gesperrt; weitgehend ohne dass erkennbare Aktivitäten stattfinden. Angekündigt waren sechs bis acht Wochen für Kanalsanierungen, diese sind mittlerweile um. Das Stadtviertel zwischen Liederbach, Bahn und Hunsrückstrasse hat eine Einfahrt über Hunsrückstrasse/Heimchenweg und eine Ausfahrt über Heimchenweg/ Gebeschussstrasse. Beschilderungen und Hinweise fehlen. Die Folgen sind erheblich: Die Sperrungen an der Kreuzung Peter-Bied/Liederbacher werden umfahren. Dabei reicht der Platz auf dem Bürgersteig zwischen Ampelpfosten, Straßenschildern und Hauswand aus, um mit einem SUV der obersten Gewichtsklasse durchzufahren. Schmalere Fahrzeuge schaffen das mit mehr als Schrittgeschwindigkeit. Einbahnstraßen (Privatstrasse Heimchenweg) werden gegen die Fahrtrichtung befahren. Sperren werden regelmäßig von der Straße auf die Bürgersteige verschoben, so dass die abgesenkten Bürgersteige vollständig blockiert werden. Die Situation wird zunehmend gefährlich für Fußgänger, insbesondere Kinder und Hilfsbedürftige. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 977 2024 Die Vorlage OF 1052/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUnterliederbach: Instandsetzung Astronomenweg gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5519 entstanden aus Vorlage: OF 1024/6 vom 12.05.2024 Betreff: Unterliederbach: Instandsetzung Astronomenweg gewährleisten An mehreren Stellen ist der Astronomenweg entlang des Liederbaches so stark erodiert bzw. beschädigt, dass zwei Personen oder Radfahrer aufgrund der Verengung nicht mehr aneinander vorbeikommen können. Als aktuelles Beispiel dafür zeigt das Foto ein aus der Verankerung gerissenes Metallgitter. Es sind weitere Schäden auf dem Astronomenweg zu beobachten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Abschnitt des Astronomenwegs entlang des Liederbachs zwischen der Hunsrückstraße und der Hans-Böckler-Straße schnellstmöglich wieder instand zu setzen. Da immer wieder Schäden auf dem Weg auftreten , möge der Magistrat prüfen, welche Möglichkeiten sinnvoll sind, den Weg dauerhaft zu befestigen, um zukünftige Schäden zu reduzieren. Begründung: Da der Astronomenweg von zahlreichen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen frequentiert wird, sollte dieser nach Überschwemmungen u. Ä. auch schnell wieder befahrbar sein. Foto: Mehmet Agatay Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2084 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Unterliederbach: Tempo-30-Piktogramm auf der Liederbacher Straße markieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5199 entstanden aus Vorlage: OF 937/6 vom 18.02.2024 Betreff: Unterliederbach: Tempo-30-Piktogramm auf der Liederbacher Straße markieren Vorgang: OM 2367/22 OBR 6; ST 2499/22 Der Magistrat wird gebeten, das in der Stellungnahme ST 2499 unter Ziffer 1. zugesagte Tempo-30-Piktogramm im Einmündungsbereich Liederbacher Straße/Geißspitzweg (nördlich des Marktplatzes) zu markieren. Begründung: Bereits im Jahr 2022 wurde zugesagt, das o. g. Piktogramm zu markieren, da die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Es erschließt sich nicht, warum diese doch schnell und einfach durchzuführende Maßnahme noch immer nicht umgesetzt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2367 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2499 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 981 Aktenzeichen: 32-1
Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5067 entstanden aus Vorlage: OF 922/6 vom 20.01.2024 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen der Adolf-Haeuser-Straße und der Gebeschusstraße sicherer zu gestalten: 1. (Wieder-)Anbringen des Verkehrszeichens 532-20 (Einengungstafel) an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße/Liederbacher Straße in Richtung Unterliederbach; 2. Anbringen des Verkehrszeichens 138-10 (Radverkehr) an der Stelle, wo der Radverkehr von der Leunastraße kommend auf den Schutzstreifen der Fahrbahn geleitet wird; 3. Anbringen des Verkehrszeichens 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) jeweils auf beiden Seiten der Liederbacher Straße vor der Eisenbahnbrücke sowie, falls erforderlich, Anbringen des Verkehrszeichens 281.1 (Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) jeweils entsprechend nach der Eisenbahnbrücke; 4. die rechte Fahrspur der Leunastraße in Richtung Unterliederbach ab der Raugasse oder vorher für Rechtsabbieger bzw. als Busspur ausweisen, damit das Drängeln in eine Fahrspur nicht erst im Kreuzungsbereich der Adolf-Haeuser-Straße und dem anschließenden engen Gehweg erfolgt. Begründung: Der o. g. Bereich ist Teil des Schulwegs für den Fuß- und Radverkehr gemäß Schulwegeplan der Stadt Frankfurt am Main. Für den Radverkehr gibt es dort allerdings keine Sonderwege wie von der Fahrbahn abgetrennte Radwege (lediglich einen für den Radverkehr freigegebenen viel zu engen Fußweg) oder Radfahrstreifen, lediglich Schutzstreifen auf der Fahrbahn sind vorhanden. Die Enge der Straße an dieser Stelle gefährdet Radfahrerinnen und Radfahrer ebenso wie Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Fußweg an der Liederbacher Straße/Leunastraße außerhalb des Eisenbahntunnels. Die im Folgenden näher begründeten Maßnahmen sollen insbesondere zur Sicherheit des Schulwegs beitragen. Zu 1.: Vermutlich war dieses Verkehrszeichen an der mittlerweile abgerissenen Fußgängerbrücke über dem Leunakreisel angebracht. Wie dem auch sei, es fehlt jedenfalls der Hinweis darauf, dass die zweispurige Leunastraße in die einspurige Liederbacher Straße mündet. Das führt zu Situationen, die für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gefährlich werden können. Zu 2.: Die Einmündung des Radwegs auf den Schutzstreifen kommt für den Autofahrer überraschend und stellt daher eine Gefahr dar, auf die durch das entsprechende Verkehrszeichen aufmerksam gemacht wird. Zu 3.: Da das Überholen der Radfahrenden auf den jeweiligen Schutzstreifen ohne deren Gefährdung, d. h. unter Einhaltung eines Überholabstands von 1,50 Metern, aufgrund der Enge unter der Eisenbahnbrücke nicht möglich ist, sollte dies auch durch das entsprechende Verkehrszeichen unterbunden werden. Zu 4.: Beim Übergang von der Zwei- zur Einspurigkeit der Leunastraße wird unter den Autofahrenden erheblich gedrängelt. Zurzeit wird in dem beschriebenen engen Bereich gedrängelt, wo die Radspur dazukommt. Diese gefährliche Situation kann durch eine frühere Einspurigkeit für den Verkehr, der geradeaus fährt, spätestens ab der Raugasse, und eine Abbiegespur für Rechtsabbieger vermieden werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1034 Antrag vom 16.03.2025, OF 1182/6 Auskunftsersuchen vom 18.03.2025, V 1143 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 718 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Unterliederbach: Leerstand im Parkside-Hotel - Ist eine Nutzung durch die Stadt Frankfurt möglich?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4762 entstanden aus Vorlage: OF 895/6 vom 26.11.2023 Betreff: Unterliederbach: Leerstand im Parkside-Hotel - Ist eine Nutzung durch die Stadt Frankfurt möglich? Das Parkside-Hotel mit 96 Zimmern steht schon seit 2021 leer und scheint zu verkommen. Maßnahmen zum Erhalt oder zur Sanierung seitens des Besitzers sind nicht zu beobachten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, - ob der Eigentümer des Parkside-Hotels in der Liederbacher Straße 34 bis 36 kurzfristig eine Wiedereröffnung plant oder ein Verkauf oder Vermietung geplant ist; - ob der Eigentümer an einer Nutzung durch die Stadt Frankfurt interessiert ist; - ob sich die Liegenschaft als Wohnraum für Auszubildende, Studenten, Geflüchtete, Obdachlose und andere auf dem Wohnungsmarkt benachteiligten Gruppen eignet; - ob die Stadt Frankfurt diese Immobilie ggf. erwerben könnte. Begründung: In Zeiten großer Raum- und Wohnungsnot ist ein Leerstand mitten im Stadtteil besonders unangemessen und sollte möglichst bald behoben werden. Andere Nutzungen, ggf. ein Umbau zu Wohnungen und Unterkünften oder als Auszubildenden- und Studentenwohnheim, wären denkbar und sind bei der angespannten Wohnraumsituation dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 828 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3
Unterliederbach: Leerstand im ParksideHotel - ist eine Nutzung der Stadt Frankfurt möglich?
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2023, OF 872/6 Betreff: Unterliederbach: Leerstand im Parkside-Hotel - ist eine Nutzung der Stadt Frankfurt möglich? der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, - ob der Eigentümer des Parkside Hotels in der Liederbacher Straße 34-3, kurzfristig eine Wiedereröffnung plant oder ein Verkauf oder Vermietung geplant ist. - Ob der Eigentümer an einer Nutzung durch die Stadt Frankfurt interessiert ist - Ob sich die Liegenschaft für die Stadt Frankfurt als Auszubildenden -und Studentenwohnheim oder zum Umbau in Wohnungen eignet - Ob die Stadt Frankfurt diese Immobilie ggf. erwerben könnte Begründung: Das Parkside Hotel mit 96 Zimmern steht schon seit 2021 leer und scheint zu verkommen. Andere Nutzungen, ggf. mit Umbau zu Wohnungen oder als Auszubildenden -und Studentenwohnheim wären denkbar und sind bei der angespannten Wohnraumsituation dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 872/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 895/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenUnterliederbach: Barrierefreier Zugang zum Sportplatz des VfB Unterliederbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4012 entstanden aus Vorlage: OF 781/6 vom 20.05.2023 Betreff: Unterliederbach: Barrierefreier Zugang zum Sportplatz des VfB Unterliederbach Der Magistrat wird gebeten, den Aufgang zum Kassenhäuschen am Eingang zum Sportplatz des VfB Unterliederbach in der Hans-Böckler-Straße in Unterliederbach barrierefrei zu gestalten, sodass auch Menschen mit Rollstühlen oder Rollatoren ungehindert an die Kasse gelangen können, um Eintrittskarten für Fußballspiele zu erwerben und den Fußballplatz zu erreichen. Begründung: Zum Kassenhäuschen am Sportplatz führen zwei Treppen, eine mit normalen Stufen und eine mit langgezogenen Stufen, hinauf. Menschen mit Rollstühlen oder Rollatoren können hierüber den Sportplatz nicht betreten, sie müssen separat durch ein verschlossenes Tor circa 50 Meter entfernt hineingelassen werden. Auch hier ist der Boden nicht eben. Dies wird einem modernen Inklusionsgedanken nicht gerecht. Teilhabe muss barrierefrei gewährleistet werden. Quelle: Eigene Aufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1608
Höchst/Unterliederbach: Sicherung der Bäume auf der Liederbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3833 entstanden aus Vorlage: OF 741/6 vom 31.03.2023 Betreff: Höchst/Unterliederbach: Sicherung der Bäume auf der Liederbacher Straße Der Magistrat wird gebeten , auf der Liederbacher Straße auch südlich der Peter-Bied-Straße die Bäume mit Bügeln zu schützen. Begründung: Südlich der Peter-Bied-Straße wird sehr nah an den Bäumen geparkt, was zur Verdichtung des Bodens beiträgt und gerade vor dem Hintergrund zunehmender Trockenheit ein Risiko für diese Bäume darstellt (1. Foto). Daher empfiehlt sich, auf der gesamten Straße die Bäume so wie im Abschnitt nördlich der Peter-Bied-Straße zu schützen (2. Foto). Fotos: Frank Wiebe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1563
Unterliederbach: Verkehrssicherheit und Parkplatzsituation in der Hunsrückstraße verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3667 entstanden aus Vorlage: OF 694/6 vom 23.02.2023 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssicherheit und Parkplatzsituation in der Hunsrückstraße verbessern Mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit und die Parkplatzsituation in der Hunsrückstraße (im Abschnitt zwischen Wartburgstraße und Ecke Schmalkaldener Straße) zu verbessern, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern und dem Ortsbeirat zu initiieren. Im Rahmen dieses Ortstermins soll geprüft werden, - ob, und wenn ja, welche Möglichkeiten es gibt, die Verkehrsführung zu optimieren; - welche Möglichkeiten bestehen, um Parkmöglichkeiten zu ordnen, zu schaffen bzw. zu legalisieren (beispielsweise "Parken auf dem Gehweg"). Begründung: Da Parken auf dem Gehweg in der Hunsrückstraße nicht ausdrücklich erlaubt ist, werden die Autos auf der Fahrbahn geparkt. Dies führt allerdings zu Problemen dahin gehend, dass Kraftfahrzeuge nicht mehr am Gegenverkehr vorbeikommen. Anwohner berichten, dass dies zunehmend zu Problemen und auch gefährlichen Situationen führt. Insbesondere morgens und abends gibt es Hupkonzerte und lautstarke Auseinandersetzungen. Außerdem haben Rettungsfahrzeuge und ebenso Fahrzeuge der FES Probleme, die Straße zu passieren. Gleichzeitig ist der Parkdruck in Unterliederbach, ähnlich wie in vielen Stadtteilen Frankfurts, nach wie vor sehr hoch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1241 Antrag vom 11.09.2023, OF 851/6 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4377 Aktenzeichen: 66-0
Unterliederbach: Radfahren gegen die Einbahnstraße in die Idarwaldstraße und den Heimchenweg (Nord)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3183 entstanden aus Vorlage: OF 629/6 vom 13.11.2022 Betreff: Unterliederbach: Radfahren gegen die Einbahnstraße in die Idarwaldstraße und den Heimchenweg (Nord) Der Magistrat wird gebeten, in der Idarwaldstraße und ab da im Heimchenweg (circa Hausnummer 1 bis 11) bis zur Wartburgstraße Radfahren gegen die Einbahnstraße zuzulassen. Begründung: Die Freigabe zum Fahren gegen die Einbahnstraße in den beiden Straßenabschnitten erleichtert Radfahrerinnen und Radfahrern das Erreichen der Häuser, wenn sie von Süden kommen, ohne Umweg über die Hunsrückstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 759 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Sicherung des Radverkehrs Richtung Leunabrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3186 entstanden aus Vorlage: OF 634/6 vom 09.11.2022 Betreff: Höchst: Sicherung des Radverkehrs Richtung Leunabrücke Vorgang: OM 2171/22 OBR 6; ST 2029/22 Der Magistrat wird aufgefordert, den sicheren Radverkehr bei der Anfahrt der Leunabrücke von Höchst aus zu ermöglichen. Dazu sollte ein Schild vor dem Bunker statt des Streckenabschnitts geradeaus explizit den Abzweig nach rechts auf die Umgehung entlang des Industriegeländes als Radweg ausweisen. Der Abschnitt geradeaus sollte durch eine Markierung auf dem Boden als nicht fahrradtauglich gekennzeichnet werden. Von der Umgehung aus sollte dann an geeigneter Stelle (erstes Foto) die Rückführung zum Radweg entlang der Straße ausgeschildert und durch die Beschilderung "Radfahrer erlaubt" auch freigegeben werden. Der Wegweiser vor dem Bunker (zweites Foto) sollte entsprechend vorgezogen werden und auf die Umgehung verweisen. Ferner sollte an der Kreuzung Liederbacher Straße/Ecke Hoechster-Farben-Straße das kaum noch erkennbare Piktogramm (drittes Foto) auf der Fahrspur aus Richtung Liederbacher Straße in Richtung Leunabrücke erneuert werden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits mit der Anregung vom 24.05.2022, OM 2171, darauf hingewiesen, dass der Radweg jetzt direkt und ohne Vorwarnung in einen abschüssigen Tunnel mit Stufen in der Fahrbahn führt, was offensichtlich eine Gefährdung darstellt und auch dazu führt, dass eine Abkürzung über die Wiese (viertes Foto) direkt in den Autoverkehr hinein genutzt wird, was ebenfalls gefährlich ist. Der Magistrat hat mit Stellungnahme ST 2029 daraufhin mitgeteilt, eine Änderung der Situation sei erst in Zusammenhang mit dem Bau der Regionaltangente West möglich, was eine Verlängerung des heutigen Zustands auf Jahre hinaus bedeuten würde. Tatsächlich ist eine Situation, in der Radfahrende an einer unübersichtlichen Stelle durch einen nicht befahrbaren Tunnel geschickt werden, was dann zu Ausweichmanövern führt, nicht verantwortbar. Der Magistrat hat auf seine Pläne für Radwege auf der anderen Straßenseite hingewiesen, die durchaus zu begrüßen sind, aber für den Radverkehr von Höchst auf die andere Mainseite keine Lösung sind, sondern nur für den in umgekehrter Richtung. Der Magistrat hat dann auch auf die "vorhandenen Wege entlang des Industriegeländes" verwiesen. Dieser Weg ist aber nicht ausgeschildert, sondern der Weg in den Tunnel. Die Erneuerung des Piktogramms ist entscheidend, um klarzustellen, das Radfahrende auch die Straße zur Leunabrücke nutzen können. Unabhängig davon sollte die Umgehung aber ausgeschildert werden, um eine zwar umständlichere, aber sicherere Option zu bieten, weil die Straße relativ viel befahren ist und für die Geradeausfahrt ein Spurwechsel durch den Rechtsabbiegerverkehr nötig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2171 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2029 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 715 Aktenzeichen: 66 2
Unterliederbach: Fahrradbügel in den Einmündungen der Liederbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3185 entstanden aus Vorlage: OF 631/6 vom 13.11.2022 Betreff: Unterliederbach: Fahrradbügel in den Einmündungen der Liederbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Ostseite der Liederbacher Straße auf den Gehwegen an den südlichen Einmündungen folgender Straßen - Seebachstraße - de-Ridder-Weg - Eptingweg - Homolkaweg - Wilhelm-Roser-Weg Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Auf der Ostseite der Liederbacher Straße wird immer wieder auf dem Gehweg geparkt. Das ist nicht nur verboten, es behindert auch die Sicht beim Einfahren in die Einmündung an den genannten Straßen. Zum anderen ermöglicht die Anregung das sichere Abstellen und Festmachen von Fahrrädern, da in den engen Seitenstraßen sonst wenig Raum ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 714 Aktenzeichen: 66 2
Unterliederbach: Radfahrsymbole auf dem Heimchenweg markieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2993 entstanden aus Vorlage: OF 605/6 vom 15.10.2022 Betreff: Unterliederbach: Radfahrsymbole auf dem Heimchenweg markieren Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Heimchenwegs zwischen den Hausnummern 26 (an der Kurve in die Hermann-Waibel-Allee) und 42 (Einmündungen Stieglitzenw eg und Seebachstraße) Piktogramme mit Radfahrsymbolen zu markieren. Begründung: In diesem reinen Wohngebiet sind viele Menschen mit dem Rad unterwegs. Aufgrund der engen Straßenverhältnisse kann es bei Gegenverkehr von Autos leicht zu Gefährdungen für die Radfahrer kommen. Radfahrsymbole auf der Straße (wie z. B. unter der Eisenbahnbrücke in der Liederbacher Straße) können dazu beitragen, die Aufmerksamkeit für den Radverkehr zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 416 Aktenzeichen: 66 7
Unterliederbach: Zebrastreifen über Liederbacher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2022, OF 606/6 Betreff: Unterliederbach: Zebrastreifen über Liederbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, über die Liederbacher Straße auf Höhe der Hunsrückstraße einen Zebrastreifen einrichten zu lassen. Begründung: Viele Bewohnerinnen und Bewohner, Kindergartenkinder der Kita Wartburg und Schülerinnen und Schüler der Ludwig-Erhard-Schule & Karl-von-Ibell-Schule nehmen in der Regel keinen Umweg über den existierenden Zebrastreifen in Richtung Wagengasse, sondern queren die Straße direkt an der Liederbacher Straße /Ecke Hunsrückstraße. Ein weiterer Fußgängerüberweg macht den Weg der Kitakinder, Schülerinnen und Schüler und Bewohnerinnen und Bewohner sicherer und komfortabler. Abbildung 1: https://geoportal.frankfurt.de/karte/; Abgerufen am 15.10.2022 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 606/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUnterliederbach: Marktplatz Unterliederbach aufwerten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2369 entstanden aus Vorlage: OF 525/6 vom 27.06.2022 Betreff: Unterliederbach: Marktplatz Unterliederbach aufwerten Vorgang: OM 2368/22 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, den Marktplatz durch folgende erste Maßnahmen aufzuwerten: 1. Bepflanzen der leeren Baumscheibe an der Liederbacher Straße zwischen den Bänken; 2. Pflanzen eines weiteren Baumes am südöstlichen Rand des Marktplatzes (Heugasse); 3. Aufstellen von Bänken oder einer Sitzgruppe an der südlichen Seite des Marktplatzes so, dass sie bei Veranstaltungen nicht stören oder demontiert werden können; 4. weitere Maßnahmen sind mit dem Vereinsring abzustimmen und dürfen z. B. Fahrbetriebe (Autoscooter) und Stände, die bei der Kerb und anderen Veranstaltungen aufgestellt werden, nicht behindern. Begründung: Der Marktplatz in Unterliederbach dient als Ortsmittelpunkt umgeben von Fachwerkhäusern den Unterliederbacherinnen und Unterliederbachern als Festplatz und Treffpunkt, ist aber recht trist. Er kann durch mehr Bäume, die gegen die Überhitzung helfen, und mehr Sitzgelegenheiten aufgewertet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2368 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2194 Aktenzeichen: 67 0
Unterliederbach: Verkehrssicherheit auf der Liederbacher Straße im Bereich zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2367 entstanden aus Vorlage: OF 511/6 vom 04.06.2022 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssicherheit auf der Liederbacher Straße im Bereich zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg erhöhen Der Magistrat wird gebeten, auf der Liederbacher Straße ab der Hunsrückstraße bis zum Geißspitzweg folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Aufbringen von Tempo-30-Piktogrammen an der Einmündung aus dem Geißspitzweg sowie auf Höhe des Marktplatzes; 2. regelmäßige Kontrollen bezüglich Tempolimit; 3. nachhaltige Instandsetzung des Straßenbelags auf der Liederbacher Straße zwischen den Hausnummern 117 und 127. Begründung: Für Verkehrsteilnehmer, die aus dem Geißspitzweg kommen, ist es schwer ersichtlich, dass sie sich weiterhin in einer Tempo-30-Zone befinden (siehe Foto). Hier können Piktogramme an den genannten Stellen unterstützen. Der damals innovative Straßenbelag zwischen den Hausnummern 117 und 127 hat sich nicht bewährt, auch immer wieder stattfindende Ausbesserungen bewirken wenig: Es gibt deutliche Fahrrinnen und die Steine sind locker, was zu Verkehrsgefährdungen und zu Lärmbelästigung führt. Eine nachhaltige Instandsetzung ist dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2499 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Unterliederbach: Wann ist endlich mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage HermannWaibel-Allee/Liederbacher Straße zu rechnen?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1544 entstanden aus Vorlage: OF 327/6 vom 18.01.2022 Betreff: Unterliederbach: Wann ist endlich mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage Hermann-Waibel-Allee/Liederbacher Straße zu rechnen? Vorgang: OM 4648/15 OBR 6; ST 1059/16 Der Magistrat wird gebeten, die mit Anregung OM 4648 geforderte und vom Magistrat mit Stellungnahme ST 1059 zugesagte Errichtung der Ampelanlage entsprechend (nach über fünf Jahren Wartezeit) zu realisieren. Begründung: Bereits mit oben bezeichneter Anregung und der kausal zusammenhängenden Stellungnahme ST 1059 wurde seitens des Magistrats ausgeführt, dass die Errichtung einer entsprechenden Ampelanlage vorgesehen ist. Binnen der letzten fünf Jahre wurde die Errichtung nicht realisiert. Es wäre daher wünschenswert, eine zeitnahe Installation der Ampelanlage zu verwirklichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1059 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1324 Antrag vom 23.12.2023, OF 906/6 Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 824 Aktenzeichen: 32 1
Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Ecke Seebachstraße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1087 entstanden aus Vorlage: OF 231/6 vom 02.11.2021 Betreff: Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Ecke Seebachstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, mit denen das Parken in der Einmündung von der Liederbacher Straße in die Seebachstraße (aus Richtung Höchst kommend östlich) verhindert wird. Begründung: In der Einmündung von der Liederbacher Straße in die Seebachstraße ist zwar sogar ein Parkwinkel markiert (siehe Foto 1), der Platz davor zur Einmündung hin wird dennoch ständig zum Parken genutzt (siehe Foto 2). Die Seebachstraße ist eine Einbahnstraße, kann aber von Radfahrerinnen und Radfahrern auch in der Gegenrichtung benutzt werden. Von der Liederbacher Straße hineinfahrende Verkehrsteilnehmer (Autofahrer ebenso wie Fahrradfahrer) haben aber, wenn dort widerrechtlich ein Pkw steht, keinen Einblick mehr in die Straße. Um die Situation zu verbessern bzw. zu entschärfen, sollten hier Maßnahmen ergriffen werden, um das widerrechtliche Parken zu verhindern, z. B. das Aufbringen einer zusätzlichen Markierung (schraffierte Fläche) und/oder das Aufstellen eines Pollers oder Fahrradbügels. Foto 1: Foto 2: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 620 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2
Unterliederbach: Zugang Graubnerpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 154 entstanden aus Vorlage: OF 59/6 vom 15.05.2021 Betreff: Unterliederbach: Zugang Graubnerpark Vorgang: OM 2584/18 OBR 6; ST 717/18 Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteinkante im Bereich des Zugangs zum Graubnerpark von der Wartburgstraße aus abzusenken. Zusätzlich sollte die Bordsteinabsenkung auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor regelwidrig parkenden Fahrzeugen geschützt werden. Zurzeit befindet sich hier nur eine Markierung auf der Fahrbahn, welche jedoch leider nicht beachtet wird. Eine Sicherung mit Hilfe von Pollern ist erforderlich. Begründung: Laut Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 717, war die Umsetzung für Sommer 2018 zugesagt, ist aber nicht erfolgt. Ausgangspunkt war die Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2584. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2584 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 717 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1575 Aktenzeichen: 67 0
Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 23 entstanden aus Vorlage: OF 3/6 vom 16.04.2021 Betreff: Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie weit die folgenden Maßnahmen für die erforderliche Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule sind: 1. Eintritt der Karl-von-Ibell-Schule in den Pakt für den Nachmittag; 2. Prüfung und Zeitplan für eine Ertüchtigung einer ehemaligen Betreuungseinrichtung in der Johannesallee 41; 3. zeitweise Platzierung einer Containeranlage zur Betreuung auf einer Wiese an der Liederbacher Straße zur Überbrückung bis eine dauerhafte Lösung eingerichtet wird; 4. Untersuchung des ABI auf eine weitere Erweiterung der Raumkapazität an der Karl-von-Ibell-Schule; 5. neu:(vorübergehende) Erweiterung des KiZ Gotenstraße in den Räumen der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule bis zum dortigen Umbau bzw. zur Schaffung anderer dauerhafter Einrichtungen. Begründung: Die Schulgemeinde der Karl-von-Ibell-Schule wächst und die erforderliche Betreuung der Grundschulkinder ist immer noch nicht abgedeckt. Die langfristigen Planungen zum Schulausbau stehen für das kommende Schuljahr noch nicht zur Verfügung. Die Eltern sind sehr besorgt, wegen fehlender fester Zusagen keine ausreichende Betreuung ihrer Kinder für das nächste Schuljahr zu haben und ihren Arbeitsplatz deswegen aufgeben zu müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1821 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 6 am 08.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40
Unterliederbach: Sportplatz Hans-Böckler-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7280 entstanden aus Vorlage: OF 1480/6 vom 06.02.2021 Betreff: Unterliederbach: Sportplatz Hans-Böckler-Straße Der Magistrat wird gebeten, für das Funktionsgebäude auf dem Sportplatz Hans-Böckler-Straße eine Planung zu erstellen, die eine Modernisierung und eine Erweiterung enthält. Sofern sich dies bei der Planung als unwirtschaftlich erweist, wird der Magistrat gebeten, ein neues, zeitgemäßes Funktionsgebäude zu planen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, eine Planung zu erstellen, die die bestehende Laufbahn in eine Tartanbahn umwandelt, sowie Einrichtungen für Leichtathletikdisziplinen (Hoch- und Weitsprung sowie Kugelstoßen) mitzuplanen. Bei den Planungen sind der VfB Unterliederbach und die TG Unterliederbach zu beteiligen. Begründung: Das jetzige Funktionsgebäude ist bereits über 30 Jahre alt und war damals für eine viel geringere Nutzung vorgesehen. Sowohl die Anforderungen an technischer Ausstattung als auch die verfügbaren Räume sind nicht mehr ausreichend und gefährden den laufenden Betrieb. Bereits heute wird das Sportgelände von umliegenden Schulen mitgenutzt, und dies wird mit der Realisierung des Bildungscampus an der Hermann-Waibel-Allee noch zunehmen. Die Beschaffenheit der veralteten Aschenbahn führt zu Verunreinigungen des lang erkämpften Kunstrasenplatzes, verringert damit die Lebensdauer und erhöht die Folgekosten, auch ist der harte Boden für den Trainingsbetrieb ungeeignet, daher ist eine Planung für eine Erweiterung oder, falls notwendig, einen Neubau des Funktionsgebäudes notwendig. Auch die Planung für die Anlage einer Tartanbahn sowie die Schaffung von Leichtathletikeinrichtungen wäre zukunftsweisend für den Spielbetrieb, den Vereins- und den Schulsport. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1229 Antrag vom 02.04.2022, OF 428/6 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1976 Aktenzeichen: 52 2
Unterliederbach: Verkehrssituation Hans-Böckler-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6897 entstanden aus Vorlage: OF 1405/6 vom 09.11.2020 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssituation Hans-Böckler-Straße Der Magistrat wird gebeten, sich die Verkehrssituation an der Hans-Böckler-Straße/Ecke Geißspitzweg unter folgenden Aspekten anzusehen, und dem Ortsbeirat zu berichten, ob die u. a. geschilderte Problembeschreibung zutreffend ist, und ob der Magistrat gegebenenfalls Lösungsmöglichkeiten sieht. Es geht um Folgendes: Ein Anwohner aus dem Geißspitzweg beklagt, dass man nicht aus dem Geißspitzweg kommend nach links in die Hans-Böckler-Straße einfahren könne, weil auf der rechten Fahrbahnseite in der Hans-Böckler-Straße (bei den geraden Hausnummern) auf der Fahrbahn geparkt werde, bis hin zum Geißspitzweg. Dadurch werde die Fahrbahn so schmal, dass Begegnungsverkehr nicht möglich sei. Auf dem Parkstreifen auf der linken Seite in der Hans-Böckler-Straße werde gegen die Fahrtrichtung geparkt. Dadurch entstehe der Eindruck, dass es sich um eine Einbahnstraße handele. Dem ist aber nicht so. Wenn man aus dem Geißspitzweg kommend nach links in die Hans-Böckler-Straße einbiege, könne man oft nicht weiterfahren, weil immer wieder Fahrzeuge aus Richtung der Königsteiner Straße den Weg versperren. Es komme zum Streit, weil viele derer, die aus der Richtung der Königsteiner Straße kommen, glauben, sie befänden sich auf einer Einbahnstraße und man käme ihnen aus Richtung des Geißspitzweges regelwidrig entgegen. Im Notfall könne es zu Problemen für Rettungsdienste kommen, wenn sich Fahrzeuge in der Hans-Böckler-Straße blockierend gegenüberstehen, da man auch nicht immer zurücksetzen und ausweichen könne. Es wird gefragt, ob nicht die Möglichkeit bestehe, auf der Hans-Böckler-Straße auf der Seite der geraden Hausnummern, bis hin zum Geißspitzweg, in der Engstelle ein Parkverbot einzurichten. Vielleicht gibt es aber auch andere Lösungsmöglichkeiten. Begründung: Natürlich könnte man zu dem Problem einen Ortstermin einberufen. Aufgrund der Corona-Problematik und auch um die Zahl an Ortsterminen im Ortsbeirat 6 etwas zu reduzieren, könnte man aber auch einmal versuchen, dass sich die Ämter die Situation erst einmal alleine anschauen und berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 733 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster Bahnhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6474 entstanden aus Vorlage: OF 1352/6 vom 06.08.2020 Betreff: Höchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster Bahnhof Der Magistrat wird gebeten, das Linksabbiegen von der Liederbacher Straße in die Adolf-Haeuser-Straße zum Höchster Bahnhof für Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich zu markieren und a) entweder über die Linksabbiegerbusspur oder b) über die Auffahrt auf den Bürgersteig und die Ampelanlage auf dänische Weise mit dem von rechts kommenden Verkehr zu führen. Begründung: Wenn Radfahrerinnen und Radfahrer von Unterliederbach die Liederbacher Straße entlangfahren und an der Kreuzung Farbenstraße/Adolf-Haeuser-Straße zum Höchster Bahnhof abbiegen wollen, ist keine Wegeführung erkenntlich, nur Eingeweihte wissen, dass ein Radweg auf dem rechten Bürgersteig ohne Markierung der Auffahrt kurz vor der Kreuzung beginnt und über die ampelgeregelte Kreuzung nach links die Einfahrt in die Adolf-Haeuser-Straße ermöglicht. Bis man das beim Fahren erkennt, ist man schon vorbeigefahren. Eine optimale Radabbiegemöglichkeit wäre allerdings eine Führung über die Linksabbiegebusspur. Bis zur Umgestaltung der Kreuzung im Zusammenhang mit der Regionaltangente West lohnt es sich, die Markierung anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 257 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Unterliederbach: Zebrastreifen in Höhe der Wartburgstraße 1 gegen Falschparker schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5429 entstanden aus Vorlage: OF 1157/6 vom 08.11.2019 Betreff: Unterliederbach: Zebrastreifen in Höhe der Wartburgstraße 1 gegen Falschparker schützen Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen in Höhe der Wartburgstraße 1 in Unterliederbach besser gegen Falschparker zu schützen (z. B. Sperrflächen mit Pollern oder Fahrradbügel). Begründung: Der Zebrastreifen wird seitlich immer wieder zugeparkt. Wartende Fußgänger sind dadurch für die Autofahrer schlecht oder zu spät erkennbar. Außerdem befindet sich der Zebrastreifen unmittelbar an einem Kindergarten und ist Teil des Schulwegplans zur Karl-von-Ibell-Schule. Gerade Kinder werden hier durch die Falschparker komplett verdeckt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 516 Aktenzeichen: 32 1
Liederbacher Straße/Wagengasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5251 entstanden aus Vorlage: OF 1127/6 vom 30.09.2019 Betreff: Liederbacher Straße/Wagengasse Der Magistrat wird gebeten, die Ecke Liederbacher Straße/Wagengasse gegen illegales Parken durch geeignete Maßnahmen (z. B. durch Findlinge oder Poller) abzusichern. Begründung: Wie auf den beigefügten Bildern zu sehen, wird die Ecke immer wieder zugeparkt, sodass die Verkehrsteilnehmer Probleme haben, die Liederbacher Straße einzusehen. Ebenso haben landwirtschaftliche Fahrzeuge Probleme, aus der Wagengasse in die Liederbacher Straße bzw. von der Liederbacher Straße in die Wagengasse einzubiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 208 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5
Unterliederbach: Container in der Hans-Böckler-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2019, OF 1067/6 Betreff: Unterliederbach: Container in der Hans-Böckler-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu berichten, 1. warum (Baustoff-) Container einer Privatfirma auf den öffentlichen Parkplätzen in der Hans-Böckler-Straße stehen (hierbei ist nicht die Rede vom Altglas- und Altkleidercontainer, siehe Punkt 2). 2. Gleichzeitig bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob es sinnvoll wäre, sowohl den Altglas- als auch den Altkleidercontainer (beide befinden sich zwischen der Sport- und Kulturhalle und dem Beginn des Geländes des VfB Unterliederbachs) auf eine Ausbuchtung auf der Fahrbahn zu stellen, welche dann als Hindernis umfahren werden müsste. Dies könnte eine Möglichkeit sein, die Geschwindigkeit an dieser recht breiten Stelle der Straße zu reduzieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1067/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenLärmschutzwandsanierung in Unterliederbach (A 66)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4537 entstanden aus Vorlage: OF 1000/6 vom 15.04.2019 Betreff: Lärmschutzwandsanierung in Unterliederbach (A 66) Der Presse war zu entnehmen, dass in Unterliederbach eine Lärmschutzwandsanierung in der Zeit von Juni bis Dezember 2019 anstehen soll. Ist daher die Annahme richtig, dass im Zuge der Lärmschutzmaßnahmen auch die zu hohe Lärmbelastung entlang der ungeschützten Autobahnabfahrt Frankfurt-Höchst (BAB 66 von Wiesbaden kommend) berücksichtigt wird und folglich die im oberen Bereich der Abfahrt zu niedrige und komplett abgesenkte Lärmschutzwand entsprechend erhöht und entlang der Abfahrt bis zur Signalanlage an der Königsteiner Straße verlängert wird, um somit den erforderlichen Lückenschluss zur Verhinderung des zurzeit bestehenden offenen Lärmkorridors herzustellen? 1. Die Frage vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mitzuteilen oder - wenn nötig - mit Hessen Mobil in Kontakt zu treten und zu klären, ob die obige Annahme richtig ist. 2. Sollte die Beseitigung der bestehenden Lärmbelastung für die Wohnbebauung im Bereich der ungeschützten Autobahnabfahrt Frankfurt-Höchst (BAB 66 von Wiesbaden kommend) nicht enthalten sein, soll diese Lärmproblematik dennoch gelöst werden. Insoweit wird der Magistrat gebeten, darauf hinwirken, dass Hessen Mobil sich um das Problem kümmert. 3. Sofern mit der aktuellen Lärmschutzwandsanierung keine Lösung der genannten Problematik erreicht wird, wird der Magistrat weiterhin gebeten, Hessen Mobil als verantwortlichen Straßenbaulastenträger zudem aufzufordern, Stellung zu nehmen, um zu klären, was die Behörde unternehmen will, um die Anwohner im Bereich der zuvor genannten Autobahnabfahrt vor überhöhter Lärmbelästigung zu schützen. Begründung: Mit den nach RLS-90 ermittelten Belastungswerten von über 60/70 dB (A) in der Nacht/am Tag werden im Bereich der Autobahnabfahrt Frankfurt-Höchst (BAB 66 von Wiesbaden kommend) u. a. an den Gebäuden der Wohnhäuser in der Königsteiner Straße 175, 177 und 179 sowie in der Hans-Böckler-Straße 1 bis 7 nicht nur die Lärmrichtwerte der "Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes" (VLärmSchR97) überschritten, sondern auch die für die verantwortliche Straßenverkehrsbehörde geltende Eingriffsschwelle. Somit ist ein Tätigwerden der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1606 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 61 12
Wartburgstraße/Rennsteig
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2961 entstanden aus Vorlage: OF 655/6 vom 20.03.2018 Betreff: Wartburgstraße/Rennsteig Der Magistrat wird gebeten, den Kurvenbereich Wartburgstraße/Rennsteig mittels Pollern besser gegen Falschparker abzusichern. Begründung: Eltern der nahen Karl-von-Ibell-Schule haben sich beim Ortsbeirat darüber beklagt, dass ihre Kinder durch falsch im Kurvenbereich Wartburgstraße/Rennsteig abgestellte Fahrzeuge diesen Bereich nicht sicher passieren können. Hier könnten Poller die Sicherheit der Kinder auf dem Weg zur Schule erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1238 Aktenzeichen: 66 0
Lichtsignalanlage Hermann-Waibel-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2960 entstanden aus Vorlage: OF 654/6 vom 21.03.2018 Betreff: Lichtsignalanlage Hermann-Waibel-Allee Vorgang: OM 4648/15 OBR 6; ST 1059/16 Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage in der Liederbacher Straße in Höhe der Hermann-Waibel-Allee zeitnah zu installieren (vgl. ST 1059) und mitzuteilen, wann die Umsetzung erfolgt. Begründung: Über ein Jahr warten nun die Eltern der Schulkinder aus der Karl-von-Ibell-Schule, welche östlich der Liederbacher Straße wohnen, auf die angekündigte Lichtsignalanlage. Der Ortsbeirat wird in letzter Zeit vermehrt auf die Anlage angesprochen, daher ist es wichtig, einen Termin für die Umsetzung der Maßnahme zu erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1059 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1567 Antrag vom 23.12.2023, OF 906/6 Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 824 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Hunsrückstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2766 entstanden aus Vorlage: OF 601/6 vom 04.02.2018 Betreff: Hunsrückstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass durch das Anbringen von Pollern das illegale Parken auf den Sperrflächen in der Hunsrückstraße zwischen Liederbacher Straße und Heimchenweg unterbunden wird. Begründung: Anwohner haben sich über illegal auf den Sperrflächen abgestellte Autos beklagt, wodurch sie zum Teil Probleme haben, aus ihren Ausfahrten zu kommen. Das Aufstellen von Pollern könnte dieses Problem beheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 935 Aktenzeichen: 66 5
Unterliederbach: Zugang zum Graubnerpark barrierefrei gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 567/6 vom 28.12.2017 Betreff: Unterliederbach: Zugang zum Graubnerpark barrierefrei gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteinkante im Bereich des Zugangs zum Graubnerpark von der Wartburgstraße aus abzusenken. Zusätzlich sollte die Bordsteinabse nkung auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor regelwidrig parkenden Fahrzeugen geschützt werden. Zurzeit befindet sich hier nur eine Markierung auf der Fahrbahn, welche jedoch leider nicht beachtet wird. Eine Sicherung mit Hilfe von Pollern ist erforderlich. Begründung: Anwohner berichten von Rollstuhlfahrern und Menschen mit Rollatoren, welche die Straße nicht queren können, da die Bordsteinabsenkung zugeparkt ist. Radfahrer sowie bewegungseingeschränkte Menschen benötigen eine Bordsteinabsenkung auf der Straßenseite am Park, um diesen gefahrlos zu erreichen. Der Graubnerpark stellt eine wichtige Pkw-freie Verbindung zwischen Wartburgstraße und Liederbacher Straße dar und könnte so mit einfachen Mitteln für alle Menschen besser zugänglich gemacht werden. Quelle: GoogleMaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 717 Antrag vom 15.05.2021, OF 59/6 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 154 Aktenzeichen: 67 0
Unterliederbach: Beleuchtung des Fußwegs von der Schmalkaldener Straße zur Wartburgstraße zwischen Gewerbepark Löw und ALDI
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2546 entstanden aus Vorlage: OF 535/6 vom 20.11.2017 Betreff: Unterliederbach: Beleuchtung des Fußwegs von der Schmalkaldener Straße zur Wartburgstraße zwischen Gewerbepark Löw und ALDI Vorgang: OM 157/06 OBR 6; ST 876/06 Der Magistrat wird gebeten, den Eigentümer des Fußwegs, der zwischen dem Gewerbepark Löw und dem ALDI-Markt von der Schmalkaldener Straße zur Wartburgstraße führt, zu kontaktieren (laut Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 876, ist das der Eigentümer des angrenzenden ALDI-Markts), um eine Lösung dafür zu finden, dass der Weg auf dem Abschnitt zwischen der Schmalkaldener Straße und dem Eingang zur Karl-von-Ibell-Schule ausreichend beleuchtet wird. Begründung: Der oben genannte Wegeabschnitt befindet sich zwar im Eigentum des Besitzers des angrenzenden ALDI-Markts und wird durch den Parkplatz während der Öffnungszeiten (von Montag bis Samstag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 21:00 Uhr) beleuchtet. Zu den anderen Zeiten liegt er allerdings völlig im Dunkeln. Der gesamte Weg wird unter anderem dazu genutzt, um vom Bahnhof Unterliederbach (die Züge kommen dort von morgens 04:51 Uhr bis nachts 01:01 Uhr an) direkt zur Wartburgstraße sowie von der Schmalkaldener Straße zum Eingang der Karl-von-Ibell-Schule zu gelangen. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn sich der Magistrat beim Eigentümer darum bemüht, dass auch außerhalb der Öffnungszeiten des ALDI-Markts eine ausreichende Beleuchtung des genannten Abschnitts gewährleistet ist. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2006, OM 157 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 876 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 320 Aktenzeichen: 91 52
Unterliederbach: Verkehrssituation in der Liederbacher Straße zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2017, OF 486/6 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssituation in der Liederbacher Straße zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen und gegebenenfalls in einem Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern Lösungen zu erarbeiten: 1. Ist es möglich, das Parken auf dem Gehweg in Höhe der Liederbacher Str. 84-86 in Richtung Geißspitzweg bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Abstand zur Querungshilfe zu verlängern? 2. Besteht die Möglichkeit, gegenüber der Einmündung der Wagengasse in die Liederbacher Straße einen Verkehrsspiegel anzubringen? 3. Welche Möglichkeiten werden gesehen, die Parksituation sowie die ausufernde und daher unklare Beschilderung (absolute und eingeschränkte Halteverbote) im Bereich der Liederbacher Straße zwischen Hunsrückstraße und Geißspitzweg zu verbessern? 4. Mit welchen Maßnahmen kann zur Erhöhung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Kinder aus dem nahegelegenen Kindergarten bzw. der nahegelegenen Schule, beigetragen werden? Begründung: Die Verkehrssituation im Bereich der Liederbacher Straße zwischen Hunsrückstraße und Geißspitzweg ist sehr unübersichtlich. Mehrere Bürger sind auf uns zugekommen und haben verschiedene Probleme vorgetragen. Das Gebiet in der Liederbacher Straße vor und nach dem Unterliederbacher Markt bedarf einer grundsätzlichen Prüfung bezüglich der Verkehrssituation, die mit den hier gestellten Fragen an den Magistrat angestoßen werden soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 639 2017 Die Vorlage OF 486/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUnterliederbach - Fahrbahnquerung Schmalkaldener Straße in Höhe Ibellstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1917 entstanden aus Vorlage: OF 444/6 vom 21.07.2017 Betreff: Unterliederbach - Fahrbahnquerung Schmalkaldener Straße in Höhe Ibellstraße Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Querungshilfe so auszubauen, dass die Verkehrsteilnehmer diese besser wahrnehmen können, oder einen Fußgängerüberweg einzurichten. Fußgänger und Radfahrer nehmen die vorhandene, nur gekennzeichnete Lösung nicht an, da die Querungshilfe bei der Verkehrsmenge zu unsicher erscheint. Eine Aufpflasterung o. Ä. würde eine weitere Überfahrung durch den landwirtschaftlichen Verkehr ermöglichen und den Querenden ein sicheres Gefühl vermitteln. Begründung: Aus dem Wohngebiet kommende Menschen nutzen die Felder auf der anderen Straßenseite als Naherholungsgebiet und Ort für sportliche Aktivitäten (Skaten, Radfahren, Joggen). Zudem ist es die direkte straßenferne Verbindung zwischen Unterliederbach, Sindlingen und Zeilsheim. Die Radwegführung sieht an diesem Punkt (sog. "Lücke 16") einen Radweg vor, der aus Richtung Höchst kommend auf der rechten Seite vor der Einmündung mit der Ibellstraße endet. Die Radfahrer müssen an dieser Stelle die Straßenseite wechseln, um auf der anderen Seite den Zweirichtungsradweg nutzen zu können. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 253 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Unterliederbach: Fußgängersicherheit im Astronomenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1741 entstanden aus Vorlage: OF 420/6 vom 28.05.2017 Betreff: Unterliederbach: Fußgängersicherheit im Astronomenweg Der Magistrat wird gebeten, im Astronomenweg zwischen Pfälzer Straße und Wasgaustraße die Sicherheit für Fußgänger durch folgende Maßnahmen zu verbessern: 1. Ergänzung der Straßenbeleuchtung; 2. Ersetzen bzw. Reparatur des Geländers an der Böschung zum Liederbach. Begründung: Es handelt sich hier um den nach der Fertigstellung der Neubauten in der Pfälzer Straße vor circa einem Jahr wieder eröffneten Abschnitt des Astronomenwegs. Die bestehenden Mängel sollten dringend beseitigt werden. Zu 1.: Die Zahl der vorhandenen Laternen ist für die Beleuchtung dieses Bereichs nicht ausreichend. Zwischen der zweiten und der dritten Laterne befindet sich nach der Pfälzer Straße eine Strecke von circa 60 Metern, die zudem noch eine Biegung aufweist. Gerade in der dunklen Jahreszeit ist es dort sehr schwer, Gefahren durch Stolperfallen oder Ähnlichem rechtzeitig zu erkennen. Zu 2.: Das Geländer am Liederbach ist in diesem Bereich nicht wie an anderen Stellen erneuert worden und hat über eine Länge von mehreren Metern nur noch eine Höhe von circa 65 Zentimetern, da hier der untere Teil des Geländers komplett fehlt bzw. in der Asphaltierung verschwunden ist. Die normale Höhe eines Geländers beträgt circa 95 Zentimeter. Foto 1 Foto 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1897 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 716 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradschutzstreifen in der Liederbacher Straße in Höchst
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1513 entstanden aus Vorlage: OF 356/6 vom 31.03.2017 Betreff: Fahrradschutzstreifen in der Liederbacher Straße in Höchst Der Magistrat wird gebeten, in der Liederbacher Straße in Richtung Unterliederbach zwischen der Einmündung der Adolf-Haeuser-Straße und dem Beginn des Radwegs nach der Gebeschusstraße einen Fahrradschutzstreifen zu markieren. Die besonderen Belange zur Schulwegsicherung sind zu beachten. Begründung: Der Bereich der Liederbacher Straße zwischen der Adolf-Haeuser-Straße und der Gebeschusstraße ist durch die Brücke beengt. Häufig stehen dort auch Linksabbieger, die in die Silostraße einfahren wollen. Ein Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn erhöht die Sicherheit für Radfahrende in Richtung Unterliederbach. Auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße können Radfahrer seit dem Anbringen der Schutzgitter unter der Brücke Fußgängern nicht mehr durch Wechseln auf die Fahrbahn ausweichen. Ein Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn ermöglicht es Radfahrern jedoch, ohne Absteigen Richtung Unterliederbach zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1472 Aktenzeichen: 32 1
Unterliederbach: Bushaltestelle „Wasgaustraße“ in der Liederbacher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2017, OF 383/6 Betreff: Unterliederbach: Bushaltestelle "Wasgaustraße" in der Liederbacher Straße Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat der Stadt möge prüfen und berichten, ob die Bushaltestelle "Wasgaustraße", für die aus Höchst kommenden Busse, ein Stück versetzt werden kann. Begründung: Die an den haltenden Bussen vorbeifahrenden Fahrzeugführer rechnen nicht mit dem aus der Idarwaldstraße kommenden, plötzlich auftauchenden Gegenverkehr. Dieser unerwartete Gegenverkehr sind die Rechtsabbieger aus der Idarwaldstraße, welche primär auf den von links kommenden Verkehr auf der Liederbacher Straße achten. Somit kommt es an dieser Stelle, besonders zu Hauptverkehrszeiten, zu gefährlichen Begegnungen und Beinah-Unfällen. Durch ein Verlegen der Bushaltestelle könnte diese Gefahrenquelle wesentlich entschärft werden. Da es sich bei diesem Haltepunkt um eine noch nicht modernisierte Bushaltestelle handelt, könnte eine Verlegung im Rahmen der baulichen Maßnahmen kostenneutral umgesetzt werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.04.2017, OF 358/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 428 2017 1. Die Vorlage OF 358/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 383/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 383/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenHöchst: Bushaltestelle „Wasgaustraße“ in der Liederbacher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2017, OF 358/6 Betreff: Höchst: Bushaltestelle "Wasgaustraße" in der Liederbacher Straße Der OBR 6 möge beschließen, der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen, ob die östliche Bushaltestelle "Wasgaustraße" auf der Liederbacher Straße verlegt werden kann. Begründung: Auf der Liederbacher Straße gibt es im Bereich des Flurstückes 63/15 die Bushaltestelle "Wasgaustraße". Im weiteren Verlauf der Liederbacher Straße mündet, unmittelbar nach der Bushaltestelle, von links die Idarwaldstraße ein. Die Idarwaldstraße ist der Verbindungsweg von der Schmalkaldener Straße auf die Liederbacher Straße. Beim rechts Einbiegen von der Idarwaldstraße auf die Liederbacher Straße achten die Verkehrsteilnehmer vornehmlich auf den von links kommenden Verkehr auf der Liederbacher Straße. Vom Verkehrsfluss kann von rechts kein Fahrzeug kommen, da an dieser Stelle die Liederbacher Straße zwei Fahrspuren hat. Nun befindet sich aktuell die Bushaltestelle Wasgaustraße nahe dieser Einmündung. Fahrzeuge, die die haltenden Busse passieren, weichen auf die Gegenfahrbahn aus. In der Folge kommt es durch die aus der Idarwaldstraße einfahrenden Fahrzeuge, häufig zu gefährlichen Fahrzeug-Begegnungen und "Beinaheunfällen". Um diesen Gefahrenschwerpunkt zu entschärfen bzw. der gegebene Unfallgefahr entgegen zu wirken, wäre zu prüfen, ob eine Verlegung der Bushaltestelle, in Richtung Liederbacher Straße 38 bzw. 36B, möglich wäre. Da es sich um eine noch nicht modernisierte Bushaltestelle handelt, wäre eine Umsetzung im Rahmen einer anstehenden baulichen Modernisierung kostenneutral realisierbar. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.04.2017, OF 383/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 428 2017 1. Die Vorlage OF 358/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 383/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 383/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenKreuzung Leunastraße/Hoechster-Farben-Straße - Fahrradampel durchgängig ausführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1243 entstanden aus Vorlage: OF 310/6 vom 29.01.2017 Betreff: Kreuzung Leunastraße/Hoechster-Farben-Straße - Fahrradampel durchgängig ausführen Der Magistrat wird gebeten, durch Austausch der Sinnbilder in den Leuchtfeldern an der zweiten Ampel in Richtung Sindl ingen sicherzustellen, dass von Höchst in Richtung Sindlingen fahrende Radlerinnen und Radler auch die zweite Ampel nach der Mittelinsel benutzen dürfen. Begründung: Fußgängerinnen und Fußgänger haben die Möglichkeit, die Fahrbahn zu überqueren bzw. die Kreuzung zu betreten, bevor der nach rechts in Richtung Liederbacher Straße abbiegende Kraftverkehr Einfahrt in die Kreuzung erhält. Auch die Radfahrerinnen und Radfahrer erhalten durch eine Fußgänger-/Radfahrerampel Grün, dürften dann allerdings nicht weiterfahren, weil das darauffolgende Signal nur für Fußgänger gilt. Hier ist die Situation nicht klar und könnte zu Unsicherheiten bei regeltreuen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 841 Aktenzeichen: 32 1
Unterliederbach: Parkbänke und Abfallkörbe im Astronomenweg und Philosophenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 612 entstanden aus Vorlage: OF 181/6 vom 16.09.2016 Betreff: Unterliederbach: Parkbänke und Abfallkörbe im Astronomenweg und Philosophenweg Der Magistrat wird gebeten, a) die defekten und nicht mehr zum Sitzen geeigneten Parkbänke im Astronomenweg und im Philosophenweg auszutauschen sowie b) die vorhandenen offenen Abfallbehälter durch geschlossene, "vogelsichere" Exemplare zu ersetzen. Begründung: Bürger haben den schlechten Zustand der vorhandenen Bänke moniert, die in der Tat nicht mehr zum entspannten Sitzen einladen. Die zurzeit montierten Abfallbehälter herkömmlicher Bauart werden regelmäßig von Vögeln geleert, die den Unrat weiträumig verteilen. Es macht deshalb Sinn, diese Behälter durch Abfallkörbe mit Verschlussdeckeln zu ersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 24 Aktenzeichen: 67 0
Leuchthinweis in der Königsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 42 entstanden aus Vorlage: OF 34/6 vom 28.04.2016 Betreff: Leuchthinweis in der Königsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Königsteiner Straße von der B 8 kommend in Richtung Höchst (d. h. stadteinwärts) kurz nach Beginn des Tempo 30-Abschnitts und noch vor der Einmündung mit der Hans-Böckler-Straße (z. B. an der Stange mit dem Vorfahrtschild) ein Leuchthinweis zu installieren. Dieser Leuchthinweis soll, genauso wie der in der Gotenstraße kurz nach dem Krankenhaus installierte, die Geschwindigkeit messen und mittels eines visuellen Zeichens auf eine erhöhte Geschwindigkeit (rote Schrift) bzw. auf Einhaltung von Tempo 30 (grüne Schrift) hinweisen. Begründung: Die Einführung von Tempo 30 in der Königsteiner Straße zeigt erste positive Ergebnisse. Da ein dauerhaftes Überwachen des Tempolimits nicht möglich ist, bietet sich der Leuchthinweis an, um diese positiven Ergebnisse zu verstetigen und zu erreichen, dass Tempo 30 eingehalten und somit auch der Verkehrslärm gemindert wird. Auf der Gotenstraße hat sich diese Einrichtung sehr gut bewährt. Nach Hinweis der zuständigen Fachämter könnte ein Leuchthinweis aufgestellt werden, wenn dies der Ortsbeirat mit einem Beschluss beantragt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 976 Aktenzeichen: 32 1
Tempo-30-Zone überwachen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5007 entstanden aus Vorlage: OF 1579/6 vom 20.01.2016 Betreff: Tempo-30-Zone überwachen Der Magistrat wird gebeten, das Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in der Hans-Böckler-Straße häufiger zu kontrollieren. Begründung: Die vorgegebene Geschwindigkeit von Tempo 30 wird grundsätzlich nicht beachtet. Dadurch entsteht ein Gefahrenschwerpunkt, der durch vermehrte Kontrollen eingedämmt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 715 Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Zebrastreifen gefordert
An der Hans-Böckler-Straße vorne Ecke Königsteiner Straße in Höchst stehen die Autos meistens lange vorne um irgendwann auf die Hauptstraße fahren zu können. Die wartenden Autos versperren dafür meistens die Ecke, so dass es für Fußgänger schwierig ist die Straße dort zu überqueren, besonders für eingeschränkte Passanten mit Rollstuhl/Rollator/Kinderwagen. Ein Zebrastreifen an der Ecke oder in unmittelbarer Nähe wäre sehr hilfreich. Dies ist ein direkter Weg um von dieser Straßenseite aus zum Main-Taunus-Zentrum zu gehen.
Überquerung der Schmalkaldener Straße für Radfahrer in Höhe Ibellstraße
Aus Richtung Zeilsheim kommend ist es für Radfahrer auf diesem ausgewiesenen Radweg schwierig die Ausfallstraße Schmalkaldener Straße zu überqueren, um in die Ibellstraße einfahren zu können. Diese Straße führt zum Main Taunus Zentrum bzw. in Richtung Höchst. Ein Zebrastreifen bzw. Ampelanlage könnte vor allem in Berufsverkehrszeiten Abhilfe schaffen.
Vogelsichere Mülleimer
Die Mülleimer am Liederbach am Philisophen- und Astronomenweg wegen täglich von Krähen ausgeleert, der Müll dadurch in der Umwelt verteilt. Zur Förderung der Gesundheit der Vögel und Müllvermeidung sollten entsprechende Mülleimer aufgestellt werden, die durch Vögel nicht geplündert werden können.
Tempo 30 auf der Liederbacher Strasse
Auf der Liederbacher Straße soll Tempo 30 eingeführt werden, um die Anwohner vor Autolärm zu schützen .