Lärmschutzwandsanierung in Unterliederbach (A 66)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM
4537 entstanden aus Vorlage:
OF 1000/6 vom
15.04.2019 Betreff: Lärmschutzwandsanierung in Unterliederbach
(A 66) Der Presse war zu entnehmen, dass in Unterliederbach
eine Lärmschutzwandsanierung in der Zeit von Juni bis Dezember 2019 anstehen
soll. Ist daher die Annahme richtig, dass
im Zuge der Lärmschutzmaßnahmen auch die zu hohe Lärmbelastung entlang der
ungeschützten Autobahnabfahrt Frankfurt-Höchst (BAB 66 von Wiesbaden kommend)
berücksichtigt wird und folglich die im oberen Bereich der Abfahrt zu niedrige
und komplett abgesenkte Lärmschutzwand entsprechend erhöht und entlang der
Abfahrt bis zur Signalanlage an der Königsteiner Straße verlängert wird, um
somit den erforderlichen Lückenschluss zur Verhinderung des zurzeit bestehenden
offenen Lärmkorridors herzustellen? 1. Die Frage vorausgeschickt, wird der Magistrat
gebeten, mitzuteilen oder - wenn nötig - mit Hessen Mobil in Kontakt zu treten
und zu klären, ob die obige Annahme richtig ist. 2. Sollte die Beseitigung der bestehenden
Lärmbelastung für die Wohnbebauung im Bereich der ungeschützten Autobahnabfahrt
Frankfurt-Höchst (BAB 66 von Wiesbaden kommend) nicht enthalten sein, soll
diese Lärmproblematik dennoch gelöst werden. Insoweit wird der Magistrat
gebeten, darauf hinwirken, dass Hessen Mobil sich um das Problem kümmert.
3. Sofern mit der aktuellen Lärmschutzwandsanierung
keine Lösung der genannten Problematik erreicht wird, wird der Magistrat
weiterhin gebeten, Hessen Mobil als verantwortlichen Straßenbaulastenträger
zudem aufzufordern, Stellung zu nehmen, um zu klären, was die Behörde
unternehmen will, um die Anwohner im Bereich der zuvor genannten
Autobahnabfahrt vor überhöhter Lärmbelästigung zu schützen. Begründung: Mit den nach RLS-90 ermittelten Belastungswerten von
über 60/70 dB (A) in der Nacht/am Tag werden im Bereich der Autobahnabfahrt
Frankfurt-Höchst (BAB 66 von Wiesbaden kommend) u. a. an den Gebäuden der
Wohnhäuser in der Königsteiner Straße 175, 177 und 179 sowie in der
Hans-Böckler-Straße 1 bis 7 nicht nur die Lärmrichtwerte der "Richtlinien
für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes"
(VLärmSchR97) überschritten, sondern auch die für die verantwortliche
Straßenverkehrsbehörde geltende Eingriffsschwelle. Somit ist ein Tätigwerden
der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1606
Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 61 12