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Fahrradschutzstreifen in der Liederbacher Straße in Höchst

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1513 entstanden aus Vorlage: OF 356/6 vom 31.03.2017 Betreff: Fahrradschutzstreifen in der Liederbacher Straße in Höchst Der Magistrat wird gebeten, in der Liederbacher Straße in Richtung Unterliederbach zwischen der Einmündung der Adolf-Haeuser-Straße und dem Beginn des Radwegs nach der Gebeschusstraße einen Fahrradschutzstreifen zu markieren. Die besonderen Belange zur Schulwegsicherung sind zu beachten. Begründung: Der Bereich der Liederbacher Straße zwischen der Adolf-Haeuser-Straße und der Gebeschusstraße ist durch die Brücke beengt. Häufig stehen dort auch Linksabbieger, die in die Silostraße einfahren wollen. Ein Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn erhöht die Sicherheit für Radfahrende in Richtung Unterliederbach. Auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße können Radfahrer seit dem Anbringen der Schutzgitter unter der Brücke Fußgängern nicht mehr durch Wechseln auf die Fahrbahn ausweichen. Ein Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn ermöglicht es Radfahrern jedoch, ohne Absteigen Richtung Unterliederbach zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1472 Aktenzeichen: 32 1