Fahrradschutzstreifen in der Liederbacher Straße in Höchst
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM
1513 entstanden aus Vorlage:
OF 356/6 vom
31.03.2017 Betreff: Fahrradschutzstreifen in der Liederbacher
Straße in Höchst Der Magistrat wird gebeten, in der Liederbacher
Straße in Richtung Unterliederbach zwischen der Einmündung der Adolf-Haeuser-Straße und dem Beginn des Radwegs nach der
Gebeschusstraße einen Fahrradschutzstreifen zu markieren. Die besonderen
Belange zur Schulwegsicherung sind zu beachten. Begründung: Der Bereich der Liederbacher Straße zwischen der
Adolf-Haeuser-Straße und der Gebeschusstraße ist durch die Brücke beengt.
Häufig stehen dort auch Linksabbieger, die in die Silostraße einfahren wollen.
Ein Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn erhöht die Sicherheit für
Radfahrende in Richtung Unterliederbach. Auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg
zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße können Radfahrer seit dem
Anbringen der Schutzgitter unter der Brücke Fußgängern nicht mehr durch
Wechseln auf die Fahrbahn ausweichen. Ein Fahrradschutzstreifen auf der
Fahrbahn ermöglicht es Radfahrern jedoch, ohne Absteigen Richtung
Unterliederbach zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1472
Aktenzeichen: 32 1