Meine Nachbarschaft: Am Auerborn
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Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Frankfurter Westen: Mainfähre Höchst durch (touristisches) Konzept fördern und sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2025, OF 1343/6 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Frankfurter Westen: Mainfähre Höchst durch (touristisches) Konzept fördern und sichern Die Höchster Fähre ist eine jahrhundertealte Einrichtung und ist fest mit dem Höchster Erscheinungsbild verbunden und bei der Bevölkerung beliebt. Sie verbindet Höchst mit dem Schwanheimer Ufer. Die Fähre hat kulturhistorische Bedeutung und einen hohen Wert für die Naherholung. Mit dem Nidda-Ufer, den hier renaturierten Bereichen, dem Mainufer sowie dem Naturschutzgebiet Schwanheimer Düne, den Wiesen und dem Stadtwald existieren wichtige Naherholungszüge im westlichen Teil des Grüngürtels. Die aktuelle Finanzierung der Höchster Mainfähre ist offensichtlich nicht ausreichend, da immer wieder Forderungen an die Stadt gestellt werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Mittel in Höhe von € 20.000 für ein Konzept zur langfristigen Verbesserung der finanziellen Situation der Mainfähre Höchst in den Haushalt 2026 einzustellen. Ziel hierbei soll es sein, die Fahrgeldeinnahmen durch Erhöhung der Passagierzahlen zu verbessern, statt regelmäßig weitere Zuschüsse zu zahlen. Ein möglicher Weg wäre die integrierte Betrachtung von Sehenswürdigkeiten, Naherholungs- und Aufenthaltsflächen beidseits des Mains. Das Konzept soll dabei folgende Aspekte berücksichtigen: Überregionale Kommunikation stellt die Fähre in den Mittelpunkt, als gefährdetes Kulturgut selbst, und als Verbindung zu historischen Attraktionen in der Höchster Altstadt. Hochwertige Wander- und Radwege sowie Aufenthaltsflächen und Bewirtschaftungs-Lösungen steigern die Attraktivität der Schwanheimer Seite (Schwanheimer Düne) und geben langfristig Auftrieb durch neue Besucher*innen. Hier kann und soll eine Einbeziehung des Grüngürtels erfolgen. Es soll überlegt werden, ob die Stadt Frankfurt direkt mit Freifahrten die Fähre fördern kann. Begründung: Das hier zu finanzierende Konzept soll eine langfristige Bestandssicherung der Fähre durch mehr Einnahmen, statt Zuschüssen zum Ziel haben. Dabei können und sollen auch verschiedene Themenbereiche einbezogen werden, beispielsweise die Möglichkeit einer Kleingastronomie auf Schwanheimer Seite oder mögliche Finanzierungsvorteile durch das Erheben der Fähre zum Kulturgut. Die Fähre mit ihrer im Vergleich zur Leuna-Brücke deutlich besseren zentralen Lage ermöglicht auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen den direkten Weg zu den Naherholungsgebieten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchwanheim: Wilde Müllablagerung unter der Schwanheimer Brücke, Südseite
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2025, OF 1362/6 Betreff: Schwanheim: Wilde Müllablagerung unter der Schwanheimer Brücke, Südseite Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert wilde Müllablagerungen unter der Schwanheimer Brücke Südseite zu verhindern. Der vordere Teil des Geländes zur Schwanheimer Uferstraße/Höchster Weg ist zwar teilweise eingezäunt und mit einem großen zweiflügligen Tor versehen, das aber immer offensteht. Unbeobachtet kann man auf das Gelände fahren um seinen Sperrmüll abzuladen. Mittlerweile liegen hier zwei Fuhren Müll. Begründung: Damit nicht auch hier eine Situation wie unter der Brücke in Nied entsteht, müssen hier dringend die Flächen vor wilden Müllablagerungen verhindert und gesichert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: CDU
Weiter lesenSchwanheim: Rückbau der Parkbuchten am Schwanheimer Ufer zu Grünfläche - gegen Verunreinigung und Fehlnutzung durch Junkfood- und Drogenkonsum im Auto
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1323/6 Betreff: Schwanheim: Rückbau der Parkbuchten am Schwanheimer Ufer zu Grünfläche - gegen Verunreinigung und Fehlnutzung durch Junkfood- und Drogenkonsum im Auto Am Ende des Schwanheimer Ufers im Übergang zum Höchster Weg werden die vorhandenen Parkbuchten wiederholt und gezielt zu späterer Stunde für den Verzehr von Fast Food im Fahrzeug genutzt. Dabei kommt es zu massiven Verunreinigungen durch unsachgemäß entsorgte Verpackungen der Systemgastronomie, Getränkebehältnisse, Zigarettenreste sowie illegal entsorgte Lachgasflaschen (Drogenutensilien). Die Verschmutzung hat ein Ausmaß erreicht, das eine tägliche Reinigung erfordern würde - was personell und finanziell nicht leistbar ist. Die aktuelle Situation führt zu einer erheblichen Belastung des öffentlichen Raums, einer Beeinträchtigung des Stadtbilds und einer Zunahme von Umweltverschmutzung. Zudem besteht die Gefahr, dass die Parkbuchten durch die beschriebene Fehlnutzung langfristig als Müllabladeplatz wahrgenommen werden, was weitere Verschmutzung begünstigt. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die regelmäßige Fehlnutzung der Parkbuchten zu unterbinden, indem die Flächen rückgebaut und in Grünflächen umgewandelt werden. Dies soll die Attraktivität der Parkbuchten für die beschriebene Nutzung nachhaltig reduzieren und gleichzeitig eine Aufwertung des öffentlichen Raums bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1323/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchwanheim: Bessere Beschilderung und mehr Verkehrssicherheit an der Straße Zur Frankenfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6818 entstanden aus Vorlage: OF 1199/6 vom 06.04.2025 Betreff: Schwanheim: Bessere Beschilderung und mehr Verkehrssicherheit an der Straße Zur Frankenfurt Der Magistrat wird gebeten, eine bessere Beschilderung für Radfahrende in Richtung Stadtmitte auf der Straße Zur Frankenfurt vorzunehmen. Der Ortsbeirat schlägt vor, dass an den Einmündungen der Straßen Am Auerborn und Am Ruhestein den Radfahrenden mittels Verkehrszeichen 301 der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Vorfahrt gewährt wird, um so mehr Klarheit und eine höhere Verkehrssicherheit zu schaffen. Begründung: Die bisherige Beschilderung ist verwirrend, denn an der Einmündung zur Straße Am Auerborn wird eine generelle Vorfahrtstraße (Verkehrszeichen 306 StVO) ausgewiesen, also eine längere Strecke mit Vorfahrt für Radfahrende angekündigt. Schon bei der nächsten Einmündung wird aber mit einem relativ kleinen Schild (Verkehrszeichen 205 StVO) die Vorfahrt wieder genommen, ohne dass mit dem korrekten Verkehrszeichen (Verkehrszeichen 307 StVO) die generelle Vorfahrtstraße zuvor beendet wurde. An der nächsten Kreuzung folgt dann noch ein Stoppschild. Während Radfahrende zunächst in den Glauben versetzt werden, freie Fahrt zu haben, wird ihnen dies gleich anschließend mit zwei unterschiedlichen Schildern wieder genommen. Das dient nicht der Verkehrssicherheit (siehe Fotos). (Fotos: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1298
Schwanheim: Kürzere Wartezeiten an Fußgängerampel auf der Höhe des REWEMarkts
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2024, OF 1117/6 Betreff: Schwanheim: Kürzere Wartezeiten an Fußgängerampel auf der Höhe des REWE-Markts Auf Höhe des Rewe-Marktes in Verlängerung der Hänggasse in Schwanheim befindet sich ein mit Ampel geregelter Fußgängerübergang über die Straße "Schwanheimer Ufer". Die Wartezeit bis zum Grün kann sehr lang sein. Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern zu prüfen, ob diese mit kürzeren Intervallen geschaltet werden kann. Begründung: Die Grünschaltung dort erfolgt jeweils mit so langer Verzögerung, dass viele Fußgehenden bei Rot gehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1058 2024 Die Vorlage OF 1117/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchwanheim: Antrag zur Sicherung der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4005 entstanden aus Vorlage: OF 773/6 vom 21.05.2023 Betreff: Schwanheim: Antrag zur Sicherung der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung Süd Vorgang: OM 147/21 OBR 6; ST 2622/22 Bezug nehmend auf die Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2622, ist die Situation für zu Fuß Gehende und Radfahrende im westlichen Teil der Straße Schwanheimer Ufer/Auffahrt zur B 40 in Fahrtrichtung Süd nicht entschärft. Der Magistrat wird daher gebeten, Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen und darüber zu berichten. Dazu werden drei Vorschläge unterbreitet: 1. Das Aufheben der Vorfahrtsstraße in einem der Auffahrt zur B 40 in einiger Entfernung vorgelagerten Bereich. Dadurch entfällt die abknickende Vorfahrt und das Auffahren wird zum normalen Linksabbiegen. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit der Ergänzung des fehlenden Fußgängerüberwegs. Darüber hinaus werden die hohen Geschwindigkeiten beim Auffahren verringert. 2. Das Verlegen des Übergangs um eine kurze Distanz in Richtung Süden und damit außerhalb des unmittelbaren Kreuzungsbereichs. Außerhalb der abknickenden Vorfahrt ergäbe sich die Option eines Fußgängerüberwegs. Allerdings bedeutet diese Variante einen kleinen Umweg für zu Fuß Gehende und Radfahrende mit der Gefahr des wilden Übergangs an bisheriger Stelle. 3. Vollständige Herstellung einer Überquerung für Fußgängerinnen und Fußgänger im Bereich des Höchster Wegs, wo gegenwärtig nur auf der Abbiegespur ein Zebrastreifen angelegt ist. Begründung: Entsprechend § 9 StVO sind Fahrzeuge beim Abbiegen gegenüber dem durchgehenden Fußverkehr wartepflichtig, diese Regelung gilt unabhängig einer möglichen Regelung zur abknickenden Vorfahrt. Grundsätzlich haben hier also Fuß- und auch Radverkehr auf dem Radweg Vorrang. Unwissen und optischer Eindruck (fehlender Fußgängerüberweg) führen jedoch dazu, dass diese Regelung fortlaufend missachtet wird und eine potenzielle Unfallgefahr darstellt; dies auch vor dem Hintergrund des (gewünschten) zunehmenden Fuß- und Radverkehrs generell und insbesondere ins Naherholungsgebiet Schwanheimer Düne. Dem Fachverband Fußverkehr Deutschland e. V. ist dieses Problem bekannt, ebenso wie dessen Lösungsoptionen, die durch gesetzliche Regelungen stark eingeschränkt sind. Er empfiehlt als einzige sinnvolle Lösung den Verzicht auf abknickende Vorfahrtsregelungen, da diese Unfallschwerpunkte mit zu Fuß Gehenden und Radfahrenden darstellen. Quelle: Google Maps mit Bearbeitungen Erläuterung: Rot: Gefahrenbereich Gelb: Abknickende Vorfahrtsregelung (Aufhebung in Option 1) Hellgrün: Heutiger Fuß- und Radweg Dunkelgrün: Verlegung der Fuß- und Radverkehrsführung (entsprechend Option 2) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 147 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2622 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2108 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Wegbenennung am ehemaligen Flugplatz des Flugpioniers August Euler
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2023, OF 745/6 Betreff: Wegbenennung am ehemaligen Flugplatz des Flugpioniers August Euler Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, den letzten Teil des Tränkweges -zwischen Schwanheimer Ufer und Jakobsweg- in "Am Euler-Flugplatz" umzubenennen. Begründung: Um auch im Straßenverzeichnis der Stadt auf die Wirkstätte des Flugpioniers hinzuweisen und Ortsfremden deren Auffinden zu erleichtern, erscheint es sinnvoll, nahe der geplanten Informationstafel zum neugestalteten Schwanheimer Ufer, auch mit der Wegbezeichnung der Geschichtsträchtigkeit gerecht zu werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 745/6 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenSchwanheim: Hänggasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3522 entstanden aus Vorlage: OF 685/6 vom 23.01.2023 Betreff: Schwanheim: Hänggasse Der Magistrat wird gebeten, die Straße Hänggasse, die sich unmittelbar zum neuen Fußgänger- und Radfahrerübergang zum Schwanheimer Ufer befindet, in einen Zustand zu versetzen, dass Fußgänger und Radfahrer gefahrlos die Hänggasse benutzen können. Da die Gasse beidseitig über keine ordnungsgemäße Bürgersteige verfügt und die Straßenseiten permanent zugeparkt sind, müssen die Fußgänger und Radfahrer notgedrungen die Fahrbahnmitte benutzen. Begründung: Da der Übergang zum Main sehr gerne von Spaziergängern, Radfahrern, Schülern der KGS Niederrad sowie den Schulen von Sachsenhausen genutzt wird, wird die Straße häufiger benutzt als in früheren Jahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1239 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0
Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2788 entstanden aus Vorlage: OF 580/6 vom 19.09.2022 Betreff: Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, den löcherigen, ausgefahrenen und zugewachsenen Teil des Pflugsweges (Gemarkung 0511, Flur 18, Flurstück 8611/2) im Schwanheimer Feld dem restlichen Wegausbau mit wassergebundener Decke und Wegbreite anzupassen. Begründung: Der Pflugsweg ist für Fußgänger und Radfahrer die direkte Verbindung zwischen der Straße Schwanheimer Ufer und der Leunabrücke. Aufgrund des maroden Teils des gut frequentierten Pflugsweges besteht hier Sturzgefahr und ein Platzproblem für beide Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 198 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 369 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Verkehrskonzept Goldstein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2354 entstanden aus Vorlage: OF 494/6 vom 07.06.2022 Betreff: Verkehrskonzept Goldstein Vorgang: B 91/22 Der Ortsbeirat bedankt sich für den Sachstandsbericht des Magistrats vom 04.03.2022 (Vorlage B 91) und begrüßt die Bereitschaft, kurzfristig Minikreisverkehre an den Knotenpunkten Tannenkopfweg/Ecke Zur Frankenfurt und Tannenkopfweg/Ecke Schüttenhelmweg einzurichten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wann die Arbeiten zur Errichtung der o. g. Kreisverkehre aufgenommen werden; 2. ob mit der fundierten Planung des Kreisverkehrs am Knotenpunkt Tannenkopfweg/Ecke Straßburger Straße begonnen wurde und ggf. welche Hindernisse der Aufnahme der Planung entgegenstehen; 3. ob die Beseitigung der Einengungen bei den Knotenpunkten Libellenweg/Ecke Tannenkopfweg und Sonnenweg/Ecke Tannenkopfweg in Betracht kommt und wann die Planungs- und Bauarbeiten umgesetzt werden können; 4. warum der durch die Sperrung der Straße Zur Waldung verursachte Verkehrsdruck auf der Straße Am Wiesenhof aufrechterhalten wird, obwohl diese Straße das Gelände der Goldsteinschule von einem Spielplatz trennt und hier häufig unbegleitet Grundschülerinnen und Grundschüler unterwegs sind, wodurch die Situation mindestens ebenso problematisch ist wie an der Straße Zur Waldau; 5. ob eine Aufhebung der flächendeckenden Einbahnstraßenregelung in Goldstein nicht insgesamt zu einer Verkehrsberuhigung führen könnte; 6. ob eine Stichstraße zwischen der Goldsteinstraße und der Straße Schwanheimer Ufer östlich der Autobahn A 5 in Betracht kommt, um Goldstein vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Darüber hinaus wird der Magistrat um einen Ortstermin zur Erörterung der oben angesprochenen Fragen gebeten. Begründung: In dem Sachstandsbericht, B 91, bittet der Magistrat um weitere Anregungen aus dem Ortsbeirat zur Beruhigung der Verkehrssituation in Goldstein. Damit verschiebt der Magistrat Aufgaben der Exekutiven auf ein lediglich beratendes Gremium. Gleichwohl nimmt der Ortsbeirat diese Bitte gerne auf und unterbreitet die aus der Anregung ersichtlichen Vorschläge (Ziffern 3. bis 6.), verbunden mit der Aufforderung, Straßen ihrem Widmungszweck entsprechend zu nutzen (Ziffer 4.), um so den Verkehrsdruck in ganz Goldstein zu minimieren. Ungeachtet dessen, kann auf eine Erörterung vor Ort nicht verzichtet werden, um möglichst effektiv ein verbessertes Verkehrskonzept für den Stadtteil zu erreichen, ohne auf Anträge und Stellungnahmen angewiesen zu sein. Daher bleibt eine nähere Erörterung der vorgeschlagenen Maßnahmen diesem Ortstermin vorbehalten. Eventuell hierdurch geweckte Erwartungen der Goldsteinerinnen und Goldsteiner könnten bereits an dem Ortstermin besprochen und - soweit erforderlich - gedämpft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 91 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2793 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1464 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4766 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Goldstein: Kreuzung Schwanheimer Ufer/Tannenkopfweg für Fußgängerinnen und Fußgänger ausbauen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1977 entstanden aus Vorlage: OF 429/6 vom 27.03.2022 Betreff: Goldstein: Kreuzung Schwanheimer Ufer/Tannenkopfweg für Fußgängerinnen und Fußgänger ausbauen Der Magistrat wird aufgefordert, die Kreuzung Schwanheimer Ufer/Tannenkopfweg so auszugestalten, dass auch Fußgängerinnen und Fußgänger insbesondere die Landstraße K 807, die parallel zum Main verläuft, überqueren können. Begründung: Die oben genannte Kreuzung ist mit einer Ampelanlage ausgestattet. Diese Ampelanlage regelt allerdings nur den motorisierten Verkehr (Fahrradfahrer weichen auf den am Mainufer gelegenen Fahrradweg aus). Fußgängerinnen und Fußgänger können das als Naherholungsgebiet wertvolle Ufer nur über eine Fußgängerbrücke erreichen, was insbesondere Gehbehinderte von einem Zugang zum Main aus Goldstein ausschließt. Die Kreuzungsanlage ist offensichtlich in den 1970er-Jahren geplant worden, als eine "autogerechte" Kreuzungsanlage noch erstrebenswert erschien. Diese Zeiten sind vorbei, weshalb es auch an der Zeit ist, Fußgängerinnen und Fußgänger als Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen und ihren Bedürfnissen zu entsprechen. Daher muss ein Fußgängerüberweg geplant und umgesetzt werden. Dieser würde auch den Anschluss für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer (mit Kindern) erheblich verbessern. Es ist unmöglich, die bestehenden Überwege mit einem Fahrrad mit einem Kind im Kindersitz zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2028 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 750 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Schwanheim/Goldstein: Hundewiesen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1548 entstanden aus Vorlage: OF 332/6 vom 23.01.2022 Betreff: Schwanheim/Goldstein: Hundewiesen Der Magistrat wird aufgefordert, die in dem Frankfurter Westen ausgewiesenen Hundewiesen so zu umfrieden, dass sie auch entsprechend ihrem Zweck genutzt werden können, es nicht zu Kollisionen mit dem benachbarten Fahrrad- oder Autoverkehr kommt und im Sommer Nutzungskonflikte mit Erholungssuchenden vermieden werden. Begründung: Hunde dürfen nur auf eigens hierfür gekennzeichneten Flächen unangeleint laufen. So steht es auf der Homepage der Stadt Frankfurt, aber abgesehen von einer Hundewiese im Grüneburgpark sind die Hundewiesen nach Kenntnis eines Mitgliedes des Ortsbeirates nicht umzäunt. Im Gegensatz zu der Hundewiese im Grüneburgpark sind die im Westen Frankfurts ausgewiesenen Hundewiesen aber teilweise in unmittelbarer Nachbarschaft zu stark befahrenden Straßen. Das gilt insbesondere für die Hundewiese - in Goldstein, die unmittelbar an die stark befahrene Kreuzung Zur Frankenfurt/Ecke Tannenkopfweg angrenzt, und - östlich des Schwanheimer Kerbeplatzes, die unmittelbar an die Straße Schwanheimer Ufer grenzt, wo die Fahrzeuge mit 70 km/h und mehr passieren. Die Hundewiese ist hier lediglich durch eine Leitplanke von der Straße getrennt und es ist bereits zu Unfällen gekommen. Zum viel befahrenden Fahrradweg, der ebenfalls eine wichtige Verkehrsschlagader darstellt, gibt es abgesehen von circa 15 Zentimeter hohen Rohren (Stolperfalle) keine Abgrenzung (siehe Fotos). Seit dem Ausbruch der SARS-CoV-2-Pandemie haben sich viele Menschen Hunde angeschafft, sodass sich verschärft die Frage stellt, wo die Hunde einen artgerechten Auslauf erhalten, ohne dass es zu Gefahren oder Nutzungskonflikten kommt. Eine Einzäunung der Hundewiesen erscheint alternativlos. Zumindest stellt sich die Frage, warum im Westend andere Regeln gelten als im Frankfurter Westen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 977 Aktenzeichen: 67 0
Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1085 entstanden aus Vorlage: OF 225/6 vom 07.11.2021 Betreff: Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße Gäste des relativ neuen Imbisses "Schwanheimer Grill Station", Rheinlandstraße 3, parken ihre Pkw, Transporter und teilweise sogar Lkw mit einem Teil des Fahrzeugs auf einem Grünstreifen und mit dem anderen Teil auf der Fahrbahn. Der ehemalige Grünstreifen ist durch diese permanente Fehlnutzung bereits bis zur Unkenntlichkeit zerstört, die Wurzeln der Bäume beschädigt und der Boden verdichtet. Ebenso sind Bordsteine und Einfassungen beschädigt. Die Situation befindet sich am östlichen Zubringer zur Schnellstraße Schwanheimer Ufer. Die Fahrspuren sind mit Zeichen 297 StVO (Richtungspfeile) markiert (siehe Foto unten). Diese Markierung impliziert ein absolutes Halteverbot. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen umzusetzen, um das Parken und die damit verbundenen Beschädigungen an Grünfläche und Bäumen zu unterbinden. Dies kann durch Poller oder Findlinge geschehen, ggf. auch durch Baumschutzbügel, wobei diese womöglich die Bäume, jedoch nicht die Fläche schützen würden. Geeignete Flächen- und Baumpflegemaßnahmen sind anschließend durchzuführen. Begründung: Das permanente Parken auf dieser Fläche hat diese sowie die Bäume bereits stark geschädigt. Um die Bäume retten zu können, sind o. g. Maßnahmen erforderlich. Des Weiteren besteht an dieser Stelle absolutes Halteverbot, das widerrechtliche Parken führt zu gefährlichen Verkehrssituationen beim Auffahren auf die Schnellstraße durch Ausweichmanöver in die linke Fahrspur. Quelle: privat Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 619 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5
Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 870 entstanden aus Vorlage: OF 190/6 vom 04.10.2021 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer) Der Magistrat wird aufgefordert, sich für einen besseren Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner in Schwanheim einzusetzen, indem 1. die Bundesstraße B 807 (Schwanheimer Ufer) nach Süden mit einer Lärmschutzwand versehen wird, 2. zusätzlich ein für den innerörtlichen Verkehr übliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h eingerichtet wird, 3. die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wirksam überwacht wird. Begründung: Die Straße Schwanheimer Ufer ist auch und insbesondere in dem Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Geisenheimer Straße sehr laut. Tagsüber herrscht hier ein hohes Verkehrsaufkommen und die Fahrzeuge beschleunigen in diesem Bereich, wodurch es neben den Abrollgeräuschen zu starkem Motorenlärm kommt. Das Schwanheimer Ufer ist nächtlich als Vorfahrtsstraße eingerichtet, sodass es aufgrund der Abrollgeräusche der mit hohem Tempo vorbeifahrenden Fahrzeugen zu einer durchgängigen Lärmbelastung kommt. Hinzu kommen Motorräder, die gerade nachts hier häufig stark beschleunigen, sodass es auch nachts und vor allem an den Wochenenden zu sehr starkem Motorenlärm kommt. Der Lärmschutz soll so ausgeführt werden, wie er an der B 807 bereits in Goldstein eingerichtet wurde. Hier wurde fast durchgängig zwischen der Einmündung Rheinlandstraße bis zum Abzweig Goldstein eine lichtdurchlässige Lärmschutzwand errichtet. Nur in den Bereichen, wo die Wohnhäuser entweder durch Kleingärten oder die Feuerwache und durch einen erdenen Lärmschutzwall abgeschirmt werden, fehlt es an einer Lärmschutzwand. Nach den gleichen Maßstäben muss die gesamte Straße Schwanheimer Ufer südlich nach Schwanheim gegen Lärm abgeschirmt werden. Das als Anlage beigefügte Bildmaterial vergleicht die Situation in Goldstein (Bild 1) mit der Situation in Schwanheim (Bilder 2 und 3). Die Abbildungen verdeutlichen, dass der Abstand zur Straße gleich bzw. in Schwanheim zum Teil geringer ist und gleichwohl hier keine Lärmschutzeinrichtungen errichtet sind. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h ist zusätzlich in Erwägung zu ziehen, zum einen weil circa 150 Meter hinter der Kreuzung Geisenheimer Straße/Uferstraße sich seit circa zwei Monaten ein Überweg befindet, sodass eine Tempolimitierung auf 70 km/h als nicht angemessen erscheint. Zum anderen, weil in diesem Bereich die Fahrzeuge beschleunigen. Insbesondere der von Motorrädern ausgehende Lärm ist bis zum Schwanheimer Forst zu hören. Die B 807 ist in den 1970er-Jahren errichtet worden, als Lärmschutzerwägungen noch keine oder eine untergeordnete Rolle spielten. Die Fehler von damals müssen endlich korrigiert werden. Es ist nicht zu erwarten, dass von den zu errichtenden Lärmschutzwänden eine störende Wirkung auf die Wohnbebauung in Griesheim ausgeht. Auf der gegenüberliegenden Mainseite ist keine Wohnbebauung und zwischen dem Schwanheimer und dem Griesheimer Ufer eine üppige Vegetation (siehe hierzu die Kartenübersicht Bild 4). Im Übrigen ist nicht zu beobachten, dass von den in Goldstein errichteten Lärmschutzwänden an der B 807 eine störende Wirkung für Griesheim ausging. Bild 1 - Situation in Goldstein Quelle: Google Maps Bild 2 - Schwanheim - Am Weidenwörth Quelle: Google Maps Bild 3 - Schwanheim bei der Martinuskirche Quelle: Google Maps Bild 4 - Übersicht Quelle: Google Maps rot = Schematische Darstellung der neu zu errichtenden Lärmschutzwand blau = Schematische Darstellung der bestehenden Lärmschutzwand Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 615 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1960 Antrag vom 03.10.2022, OF 597/6 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2988 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 79 3
Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 147 entstanden aus Vorlage: OF 50/6 vom 15.05.2021 Betreff: Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt! Der Magistrat wird gebeten, bis zum Beginn der Sommerferien einen fehlenden Zebrastreifen im Bereich der Auffahrt Schwanheim zur B 40 (stadtauswärts) zu ergänzen und eine Beschilderung anzubringen, die darauf hinweist, dass sich nach der Kurve ein Zebrastreifen befindet. Desweiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor der Kurve ein Tempolimit auf 30 km/h eingeführt und die Abbiegervorfahrt aufgehoben werden kann, um zu gewährleisten, dass mit größerer Umsicht gefahren wird. Begründung: In dem unten gekennzeichneten Bereich sind alle Spuren der Ausfahrt Schwanheim von der B 40 durch Zebrastreifen gesichert. Nur die Fahrspur, die auf die B 40 führt, ist nicht entsprechend gesichert. Das ist nicht nachvollziehbar, weil die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer durch vorhandenen Zebrastreifen sicher auf eine Verkehrsinsel geführt werden, von der es dann kein sicheres Weiterkommen gibt. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich dieser Überweg nach einer Kurve befindet und die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer hier besonderen Gefahren ausgesetzt sind, nicht nachvollziehbar, daher muss durch eine Beschilderung darauf hingewiesen werden, dass sich nach der Kurve ein Zebrastreifen befindet. Es ist in Betracht zu ziehen, vor der Kurve ein Tempolimit auf 30 km/h einzuführen. Außerdem ist zu erwägen, ob nicht die Abbiegervorfahrt aufgehoben werden sollte, um zu gewährleisten, dass mit größerer Umsicht gefahren wird. Dieser Bereich wird intensiv durch Ausflüglerinnen und Ausflügler mit Kindern am Wochenende genutzt, weil der Überweg in das beliebte Schwanheimer Unterfeld führt. Es besteht mithin dringender Handlungsbedarf. Luftaufnahme des Kreuzungsbereiches Schwanheimer Ufer/Höchster Weg/Auffahrt B 40 - Der rote Kreis kennzeichnet das Fehlen eines Zebrastreifens. Quelle: Google Maps Vor der Kurve sind folgende Schilder zu montieren: Zeichen 101-11 Zusatzzeichen 1000-11 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1859 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1022 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2622 Antrag vom 21.05.2023, OF 773/6 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4005 Aktenzeichen: 32 1
Goldstein: zusätzlicher Müllbehälter am Treppenaufgang Am Auerborn
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6482 entstanden aus Vorlage: OF 1361/6 vom 23.08.2020 Betreff: Goldstein: zusätzlicher Müllbehälter am Treppenaufgang Am Auerborn Der Magistrat wird gebeten, einen zusätzlichen Müllbehälter am Treppenaufgang der Grünanlage zur Straße Am Auerborn (siehe Bilder) aufzustellen. Begründung: Der bereits um die Ecke liegende, vorhandene Müllbehälter wird häufig übersehen und Verpackungen landen in der Grünfläche. Anwohner berichten, dass es hilfreich sein könnte, einen weiteren Müllbehälter am o. g. Treppenaufgang zu platzieren, da die Treppenstufen bspw. Jugendliche zum Verweilen einladen. Damit nicht zusätzlich zum Lärm auch noch Müll überall herumliegt, soll ein weiterer Müllbehälter aufgestellt werden. Aufgrund der Nähe zum bisherigen Standort ist von keinen großen zusätzlichen Leerungskosten auszugehen. Der bisherige Müllbehälter soll im Übrigen an seinem bisherige Standort verbleiben. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 256 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79 4
Schwanheimer Ufer zwischen Lyoner Straße und Niederräder Brücke für den Radverkehr geeignet umgestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6394 entstanden aus Vorlage: OF 1719/5 vom 03.08.2020 Betreff: Schwanheimer Ufer zwischen Lyoner Straße und Niederräder Brücke für den Radverkehr geeignet umgestalten Der Magistrat wird gebeten, zeitgleich mit der Errichtung des barrierefreien Überwegs vom Mainufer zur Lyoner Straße auch das Schwanheimer Ufer stadteinwärts bis zur Niederräder Brücke so umzugestalten, dass Radfahrende die etwa 150 Meter lange Strecke vom künftigen Überweg bis zur Niederräder Brücke gefahrlos benutzen können. Begründung: Eigentlich darf der Radverkehr schon jetzt, zumindest stadteinwärts, auf dem Schwanheimer und Niederräder Ufer die Fahrbahn benutzen. Das tut sich aber fast niemand an, weil die Belästigung und Gefährdung durch den Kraftfahrzeugverkehr unerträglich wäre. Wenn jedoch der barrierefreie Überweg geschaffen wird, ist es für Radfahrende attraktiv, die Strecke bis zur Niederräder Brücke oder zur Weiterfahrt in die Schwanheimer Straße auf dem Schwanheimer Ufer zurückzulegen. Ein Umbau erscheint nicht erforderlich. Die Fahrbahn ist breit genug und müsste nur geeignet ummarkiert werden. An der Auffahrt zur Niederräder Brücke ist der Bordstein abzusenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2127 Aktenzeichen: 66 5
Goldstein: Am Auerborn - Zufahrt zur Hausnummer 15a bis 15d
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5966 entstanden aus Vorlage: OF 1283/6 vom 25.03.2020 Betreff: Goldstein: Am Auerborn - Zufahrt zur Hausnummer 15a bis 15d Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. weshalb die ausgeschilderte Feuerwehreinfahrt kein Siegel der Branddirektion trägt; 2. ob die Zufahrt mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr sowie für Notärzte, Krankenwagen und der FES derzeit möglich ist; 3. ob der Parkplatz gegenüber der genannten Einfahrt erhalten und wenn nicht ggf. versetzt werden kann. Begründung: Anwohner berichten, dass es derzeit zu Problemen komme, wenn der legale Parkplatz gegenüber der Einfahrt (siehe Bild) zu den genannten Hausnummern genutzt wird. (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1770 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Goldstein: Fläche für jungen Auwald am Mainufer vergrößern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5688 entstanden aus Vorlage: OF 1196/6 vom 05.01.2020 Betreff: Goldstein: Fläche für jungen Auwald am Mainufer vergrößern Zwischen Main und Schwanheimer Uferstraße erstreckt sich von der Autobahnbrücke bis zur Staustufe eine große Wiese. Ein Streifen dieser Wiese wurde vor zwei Jahren bereits mit Bäumen bepflanzt. Es handelt sich um eine Ausgleichsmaßnahme für einen an anderer Stelle entstandenen Schaden an der Natur. Bei der Pflanzung handelt es sich um Bäume, die typisch sind für einen Auwald. Damit werden besonders viele "Ausgleichspunkte" erzielt, weil so ein selten gewordener Lebensraum neu geschaffen werden soll. Angesichts der Klimakrise und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, im Rahmen einer "Klimaallianz" nun verstärkt Maßnahmen gegen den Klimawandel zu unternehmen, bietet sich hier die Möglichkeit, durch das Pflanzen weiterer Bäume auf dieser Wiese sowohl etwas für die CO2-Bilanz zu unternehmen als auch das Stadtklima im Sommer zu verbessern, denn Bäume kühlen immer besser als eine im Sommer oft trockene Wiese. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Auwaldstreifen entlang der Schwanheimer Uferstraße durch Pflanzung weiterer Bäume deutlich zu verbreitern. Begründung: Bäume speichern Kohlenstoff und ziehen damit Kohlendioxid aus der Luft. Ökologisch wäre ein breiterer Auwald in diesem Bereich allemal sinnvoller als der bisher gepflanzte schmale Streifen. Längerfristig würde für die Anwohnerinnen und Anwohner aus Goldstein wie auch aus Griesheim ein neues Erholungsgebiet entstehen, wo man auch im Sommer im Schatten laufen kann. Das wird in Zukunft immer wichtiger werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 713 Antrag vom 03.08.2020, OF 1332/6 Antrag vom 03.08.2020, OF 1333/6 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6351 Auskunftsersuchen vom 18.08.2020, V 1718 Aktenzeichen: 79 1
Tempo 50 am Niederräder Ufer
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2019, OF 1424/5 Betreff: Tempo 50 am Niederräder Ufer Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, am Niederräder Ufer und bestenfalls am Schwanheimer Ufer bis mindestens zur Autobahnauffahrt der A5 die Höchstgeschwindigkeit für Verkehrsteilnehmer*innen auf 50 km/h herabzusetzen. Begründung: Die Straße Niederräder Ufer trennt den Stadtteil Niederrad von den Erholungsflächen, Rad- und Fußgängerwegen am Main. Entsprechend häufig wird die genannte Straße von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zum Überqueren genutzt. Zusätzlich biegen sowohl von den Vereinen und Kleingärten am Main und aus Niederrad und dem Lyoner Quartier (Bürostadt) Kraftfahrer*innen auf die hoch frequentierte Uferstraße ein. Das Unfallrisiko ist entsprechend hoch. Das Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h, wie im Koalitionsvertrag für Hauptverkehrsstraßen generell vorgesehen, würde die Situation deutlich entschärfen. Zusätzlich wird durch die geringere Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer*innen die Umwelt entlastet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1424/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenSchwanheim: Mülleimer im Bereich des Schwanheimer Friedhofs aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5043 entstanden aus Vorlage: OF 1097/6 vom 24.08.2019 Betreff: Schwanheim: Mülleimer im Bereich des Schwanheimer Friedhofs aufstellen Der Magistrat wird gebeten, am Schwanheimer Ufer an den markierten Stellen (siehe rote Pfeile auf dem u. a. Bild) Mülleimer aufzustellen. Begründung: Der Abschnitt wird stark von Fußgängern und insbesondere auch Hundebesitzern in Richtung Schwanheimer Düne frequentiert. Diese Bürger beklagen dort fehlende Mülleimer. Bis auf die in der u. a. Abbildung grün markierten Mülleimer an den Bushaltestellen gibt es in diesem Bereich tatsächlich keine Möglichkeit, seinen Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Ohne auf kurzem Wege erreichbare Mülleimer neigen leider viele Menschen dazu, ihren Müll direkt im Gebüsch zu entsorgen, dem sollte mit mehr Angeboten an Mülleimern begegnet werden. Auch Hundekotbeutel können auf diesem Abschnitt nicht entsorgt werden. Da es sich hier um eine Hauptstraße handelt, sollte es kein Problem darstellen, die Leerung der Mülleimer sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2343 Aktenzeichen: 67 4
Bewertung des Flora- und Fauna-Gutachtens zum Innovationsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2018, OF 427/3 Betreff: Bewertung des Flora- und Fauna-Gutachtens zum Innovationsviertel Nach der Vorstellung und Erläuterung des Flora- und Fauna-Gutachtens zum Innovationsviertel im Ortsbeirat 3 wird der Magistrat, vertreten durch das Planungsamt, gebeten folgende Fragen zu beantworten: - Schließen die Ergebnisse des Gutachtens eine Bebauung des Innovationsviertels in Gänze oder in Teilen aus? - Wenn nein, welcher zusätzliche Aufwand für die Entwicklung des Gebietes wird wegen des Gutachtens erforderlich werden. - Wer trägt den Aufwand, die Stadt oder der Investor? - In welchem Umfang sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich? - Können diese Ausgleichsmaßnahmen im Nordend erfolgen oder zumindest in der Nähe? Begründung: Das Gutachten stellt fest, dass es ich um ein schützenswerten Bereich handelt. Die Auswertung zeigt ein starkes Stück Natur, dass Lebensraum für viele und zum Teil seltene Tier- und Pflanzenarten bietet. Das Gutachten verweist auf einen hohen Strukturreichtum: "Bemerkenswert ist auch die große Zahl an alten Bäumen." und: "Bemerkenswert ist das große, zusammenhängende Gartengebiet im Norden mit seinem hohen Baumanteil." Selbst wenn in der Bewertung daraus kein absoluter Schutz resultiert, drängt sich die Frage auf, ob dieser Naturraum in der Summe seiner Einzelaspekte nicht doch in Gänze erhalten bleiben soll. Eine Entwicklung und Bebauung des Gebietes wird aber nach der Rechtslage in jedem Fall eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen erforderlich machen. Diese sind so früh wie möglich zu benennen und in den offenen Planungsprozess einzubringen. Ausgleiche, die beispielsweise am Schwanheimer Ufer oder in Fechenheim stattfinden, wären ein ungenügender Ersatz für Flächen, die im stark verdichteten Nordend verloren gehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 427/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 829 2018 Die Vorlage OF 427/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die fünfte Frage wie folgt geändert wird: "Wo werden die Ausgleichsmaßnahmen im Nordend erfolgen?" Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchwanheim: Treppenabgang neben Schwanheimer Brückenhäuschen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2765 entstanden aus Vorlage: OF 596/6 vom 06.02.2018 Betreff: Schwanheim: Treppenabgang neben Schwanheimer Brückenhäuschen Der Magistrat wird gebeten, den Treppenabgang vom alten Brückenhäuschen am Ende der Eifelstraße zum darunterliegenden Fuß- und Radweg zu sanieren. Begründung: Der Treppenabgang, der aus Sandstein- und Basaltsteinpflaster besteht, ist in einem maroden Zustand. Dieser Abgang wird häufig von Fußgängern genutzt, um auf den südlich der Straße Schwanheimer Ufer gelegenen Fuß- und Radweg zu gelangen. Dabei kam es schon zu Stürzen, die bisher noch glimpflich verliefen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1034 Aktenzeichen: 66 0
Auwald am Goldsteiner und Schwanheimer Mainufer - Gründe für die neuerliche Verzögerung?
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2017, OF 372/6 Betreff: Auwald am Goldsteiner und Schwanheimer Mainufer - Gründe für die neuerliche Verzögerung? Vorgang: V 103/16 OBR 6; ST 1630/16 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei den zuständigen Stellen (u.a. Hessen Mobil) in Erfahrung zu bringen, warum in der Herbstpflanzungssaison 2016/2017 immer noch nicht damit begonnen wurde, den Auwald am Schwanheimer und Goldsteiner Mainufer anzupflanzen, welche Gründe für die Verzögerung verantwortlich sind und wann die Pflanzung nun erfolgen wird. Begründung: 20.000 Bäume und 4.500 Sträucher sollen am Schwanheimer Ufer gepflanzt werden. Der dadurch entstehende Auwald soll ein Ausgleich für Grünflächen sein, die durch den Bau des Riederwaldtunnels wegfallen. Die Bepflanzung war ursprünglich bereits für den Winter 2015/2016 angekündigt. Auf Nachfrage des Antragstellers antwortete der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1630 vom 25.11.2016: "Die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern erfolgt nunmehr in der Herbstpflanzungssaison 2016/2017." Diese Periode ist nun auch wieder verstrichen, ohne dass von Anpflanzungen etwas zu sehen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 103 Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1630 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 431 2017 Die Vorlage OF 372/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAuwald am Goldsteiner und Schwanheimer Mainufer - Wann wird er gepflanzt?
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 122/6 Betreff: Auwald am Goldsteiner und Schwanheimer Mainufer - Wann wird er gepflanzt? Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: 1. Wieso wurde im Winter 2015/2016 entgegen der ursprünglichen Ankündigung nicht damit begonnen, Bäume und Sträucher für einen Auwald am Goldsteiner Mainufer zu pflanzen? 2. Wird die Anpflanzung nun im Winter 2016/2017 komplett vollendet, oder verzögert sich der Zeitplan? 3. Welche Gehölze werden gepflanzt (Baumarten, Straucharten)? Begründung: "20.000 Bäume und 4.500 Sträucher sollen am Schwanheimer Ufer gepflanzt werden. Der dadurch entstehende Auwald soll ein Ausgleich für Grünflächen sein, die durch den Bau des Riederwaldtunnels wegfallen... Im Winter, noch vor dem Frost, werde ein Teil der Bäume und Büsche gepflanzt. Nach dem der nicht mehr genutzte Brunnen zurückgebaut worden sei, würden die verbleibenden Bäume gepflanzt, wieder vor dem Frost, im Winter des kommenden Jahres." Dies war am 16. Oktober 2015 der Frankfurter Rundschau zu entnehmen. Wie bei einer Ortsbesichtigung festgestellt werden musste, ist aber im Winter 2015/2016 entgegen der Ankündigung keine Anpflanzung erfolgt. Es stellt sich daher die Frage, wie es weiter geht und ob im kommenden Winter nun mit einer Anpflanzung zu rechnen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 103 2016 Die Vorlage OF 122/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTempo 50 am Niederräder und Schwanheimer Ufer
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2016, OF 96/5 Betreff: Tempo 50 am Niederräder und Schwanheimer Ufer Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, am Niederräder und Schwanheimer Ufer bis mindestens zur Autobahnauffahrt der A5, die Höchstgeschwindigkeit für Verkehrsteilnehmer*innen auf 50 km/h herabzusetzen. Begründung: Die Straßen Niederräder und Schwanheimer Ufer trennen Niederrad inkl. Bürostadt von den Erholungsflächen, Rad- und Fußgängerwegen am Main. Entsprechend häufig werden die genannten Straßen von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zum Überqueren genutzt. Zusätzlich biegen sowohl von den Vereinen und Kleingärten am Main und aus Niederrad und der Bürostadt Kraftfahrer*innen auf die hoch frequentierte Uferstraße ein. Das Unfallrisiko ist entsprechend hoch. Das Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h, wie im neuen Koalitionsvertrag für Hauptverkehrsstraßen generell vorgesehen, würde die Situation deutlich entschärfen. Zusätzlich wird durch die geringere Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer*innen die Umwelt entlastet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 96/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsüberwachung am Schwanheimer Ufer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4248 entstanden aus Vorlage: OF 1103/5 vom 07.06.2015 Betreff: Verkehrsüberwachung am Schwanheimer Ufer Der Magistrat wird gebeten, am Schwanheimer Ufer die Lichtzeichenanlage in Höhe der Autobahnauffahrt mit einer kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auszustatten. Begründung: Bedauerlicherweise ist das Schwanheimer Ufer häufig der Ort für Verkehrsunfälle aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. In den letzten acht Jahren waren drei Verkehrstote zu beklagen. Der Ortsbeirat erhofft sich eine verbesserte Verkehrsdisziplin durch die Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1469 Aktenzeichen: 32 4
Tempo 50 am Niederräder Ufer
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2015, OF 1106/5 Betreff: Tempo 50 am Niederräder Ufer 1. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dafür Sorge zu tragen, dass von der Unterführung der A 5 bis zur Deutschordensstraße die Höchstgeschwindigkeit auf 50 Km/h festgesetzt wird. 2. Überdies bitten wir zu prüfen und zu berichten an welchen Einmündungen es sinnvoll ist, Ampelanlagen zu errichten. Begründung: Das Schwanheimer Ufer ist eine der am stärksten frequentierten Straßen Frankfurts. Das Unfallrisiko der Zu-und Abfahrten der Autobahn und der einmündenden Straßen ist hoch. Vor kurzem war ein Todesopfer auf der Höhe der A5 zu beklagen. Auffahrunfälle in diesem Bereich sind nicht selten. Eine Tempo 50-Zone wird das Sicherheitsrisiko entschärfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 26.06.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1106/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Herr Kehrmann gegen SPD und Frau Hofmann (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenGeeignete Maßnahmen zur Verhinderung weiterer schwerer Verkehrsunfälle am Schwanheimer Ufer sowie an den Auffahrten und an der Abfahrt von der Bundesautobahn A.5
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2015, OF 1380/6 Betreff: Geeignete Maßnahmen zur Verhinderung weiterer schwerer Verkehrsunfälle am Schwanheimer Ufer sowie an den Auffahrten und an der Abfahrt von der Bundesautobahn A 5 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgrund der aktuellen Ereignisse gebeten, unter Beteiligung des teilweise zuständigen Ortsbeirats 5 zu prüfen und zu berichten durch welche Maßnahmen an o. g. Kreuzungen (s. Anlage) mehr Sicherheit geschaffen werden kann. Folgende Vorschläge sind in die Prüfung einzubeziehen und zu bewerten. 1. die Aufstellung von festinstallierten Blitzanlagen in alle Richtungen, 2. der Kontrolle von Rotphasen der Ampelanlagen durch diese Blitzanlagen, 3. Überprüfung der Ampelschaltung und besonders der Umschaltphasen der Ampelanlagen, 4. den Umbau der Kreuzung in einen Kreisverkehr. Begründung: In den letzten Jahren kam es immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen an den o. g. Kreuzungen. Immer wieder wurde und wird zu schnell gefahren und bzw. oder die Rotphase einer Ampelanlage missachtet. Die bisher getroffenen Maßnahmen haben leider nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt, sodass härtere und effektivere Maßnahmen ergriffen müssen, um die Verkehrssünder und besonders etwaige unbeteiligte Dritte zu schützen. Anlage: (Quelle:https://www.google.de/maps/ place/Schwanheimer+Ufer,+Frankfurt+am+Main/@50.0882746,8.6179249,278m/data=!3m1 ! 1e3!4m2!3m1!1s0x47bd0a4982d55083:0x9815194d37daf6a1) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 54 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1357 2015 Die Vorlage OF 1380/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBlendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe der Bürostadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2015, OM 4085 entstanden aus Vorlage: OF 1063/5 vom 07.04.2015 Betreff: Blendschutz auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe der Bürostadt Vorgang: ST 738/12 Der Magistrat wird gebeten, am Niederräder Mainufer in Höhe der Bürostadt zwischen der Autobahnbrücke und der Einmündung in die Lyoner Straße auf dem Fuß- und Radweg einen Blendschutz zu installieren. Begründung: Entlang des Niederräder Ufers, zwischen der Autobahnbrücke und der Einmündung in die Lyoner Straße, fahren Radfahrerinnen und Radfahrer und laufen Fußgängerinnen und Fußgänger in beiden Richtungen auf der nördlichen Seite des Schwanheimer Ufers. Wer stadteinwärts unterwegs ist, wird insbesondere während der dunklen Jahreszeiten durch entgegenkommende, stadtauswärts fahrende Kraftfahrzeuge geblendet. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Einen Blendschutz sieht der Ortsbeirat als dringend geboten an. In seiner Stellungnahme vom 21.05.2012, ST 738, spricht sich der Magistrat gegen einen besonderen Blendschutz aus, da es sich vor Ort um keine Besonderheit handele. Der Ortsbeirat ist hier anderer Meinung. Gerade hier handelt es sich um eine besondere Verkehrssituation, denn Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sind gezwungen, den linksseitigen Weg in beide Richtungen zu nutzen und sind somit der Blendwirkung des stadtauswärts fahrenden Kraftverkehrs in besonderer Weise ausgesetzt. Der Magistrat ist darüber hinaus der Ansicht, die Leitplanke sowie die Hecke würden einen ausreichenden Blendschutz bieten. Auch hier ist der Ortsbeirat anderer Meinung. Radfahrende sind, wenn sie auf dem Sattel sitzen, in der Regel zu hoch positioniert, um vom Blendschutz der Leitplanke und der Hecke zu profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 738 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1078 Aktenzeichen: 66 2
Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2014, OA 576 entstanden aus Vorlage: OF 977/5 vom 12.11.2014 Betreff: Stadtteil- und Stadtbezirksgrenze Niederrad - Schwanheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Stadtteilgrenze und die Stadtbezirksgrenze zwischen Niederrad und Goldstein beziehungsweise Schwanheim nach Westen auf die Linie der Autobahn A 5 zu verschieben, sodass diese mit der Ortsbezirksgrenze zusammenfallen. Begründung: Es gibt in der Bevölkerung immer wieder Verwunderung und Anfragen, weil in den entsprechenden Karten und Stadtplänen die Stadtteilgrenze von Niederrad quer durch die Bürostadt verläuft. Auch die Stadtteilschilder an den Ost-West-Straßenverbindungen stehen beispielsweise am Schwanheimer Ufer in Höhe der Eisenbahnbrücke und in der Goldsteinstraße in Höhe der Hahnstraße. In Anbetracht dessen, dass in naher Zukunft in größerem Maße Wohnbevölkerung in diesem Gebiet ansässig sein wird, ist eine andere und nachvollziehbare Grenzziehung wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 13.01.2015, OA 586 Antrag vom 11.12.2014, OF 1235/6 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2015, B 179 Antrag vom 15.10.2016, OF 221/5 Auskunftsersuchen vom 04.11.2016, V 245 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 03.12.2014 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung OA 586 2015 1. Die Vorlage OA 576 wird unter Hinweis auf OA 586 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1235/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.01.2015, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 576 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 586 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER und REP (OA 576 und OA 586 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (OA 576 = Ablehnung, OA 586 = Annahme) NPD (OA 576 und OA 586 = vereinfachtes Verfahren) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2015, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 576 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage OA 586 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER und REP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, RÖMER und REP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 576 = Ablehnung, OA 586 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5560, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 Aktenzeichen: 32 0
Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld (II) hier: zusätzlicher Lärmschutz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3362 entstanden aus Vorlage: OF 882/5 vom 27.06.2014 Betreff: Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld (II) hier: zusätzlicher Lärmschutz Vorgang: OM 1451/12 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, bei den weiteren Planungen der Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld den Lärmschutz für die dort lebende Bevölkerung noch stärker zu berücksichtigen, indem 1. vor der Bauphase westlich und östlich der Bahntrasse vom Schwanheimer Ufer bis zur Goldsteinstraße eine Lärmschutzwand mit einer Mindesthöhe von 5,5 Metern und 2. nach der Bauphase westlich und östlich der Bahntrasse vom Schwanheimer Ufer bis zur Goldsteinstraße eine Lärmschutzwand mit einer Mindesthöhe von 5,5 Metern errichtet wird. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am Freitag, dem 11.05.2012, wurden die Umbaumaßnahmen am Knoten Sportfeld vorgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger bemängelten, dass in einigen Punkten dem Lärmschutz nicht genügend Rechnung getragen worden sei. Der Ortsbeirat begrüßt die bisherigen Bemühungen der Stadt Frankfurt am Main, ist aber der Meinung, dass der Schutz der Bevölkerung noch optimiert werden kann. Zum Schutz der Bevölkerung bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den bislang eingeplanten Schallschutz nochmals auf Optimierungsmöglichkeiten hin zu überprüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1451 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1532 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69
B 40: Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung rückgängig machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2889 entstanden aus Vorlage: OF 936/6 vom 30.01.2014 Betreff: B 40: Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung rückgängig machen Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 40 rückgängig gemacht wird . Begründung: Der aus dem Amt geschiedene hessische Verkehrsminister Florian Rentsch (FDP) hat vor der Übergabe seiner Amtsgeschäfte noch schnell die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf mehreren Teilabschnitten von Autobahnen und Bundesstraßen aufheben lassen. Unter anderem ist hier auch der Abschnitt der B 40 vom Schwanheimer Knoten bis zum Schwanheimer Ufer betroffen. Die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung hat sich an dieser Stelle bewährt. Daher gibt es keinen Grund, diese aufzuheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 690 Aktenzeichen: 32 1
Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Verkehrsinseln Schwanheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2013, OF 777/6 Betreff: Verkehrsinseln Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bis zu 10.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Umgestaltung der drei Verkehrsinseln, die sich im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer befinden, zu verwenden. Im Rahmen dieser Umgestaltungsarbeiten sollen die Verkehrsinseln neu begrünt und bepflanzt (entsprechend dem Ortseingang von Goldstein) werden, so dass der Ortseingang zu Schwanheim aufgewertet wird. Die derzeit dort befindlichen Gräser sollen entfernt werden. Begründung: Der oben genannte Kreuzungsbereich ist die Zufahrt von der Schwanheimer Uferstraße nach Schwanheim und hat somit eine große Bedeutung für die Attraktivität des Stadtteils. Es ist deshalb wünschenswert, wenn dieser Bereich durch entsprechende Maßnahmen aufgewertet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 175 2013 Die Vorlage OF 777/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
Weiter lesenSchwanheimer Ufer/Friedhof Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2272 entstanden aus Vorlage: OF 756/6 vom 18.06.2013 Betreff: Schwanheimer Ufer/Friedhof Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen, die im Rahmen des Ortstermins am 13. Mai 2013 in Schwanheim mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamtes besprochen wurden, bei der Umgestaltung der Straße Schwanheimer Ufer im Bereich der Schwanheimer Brücke zu berücksichtigen und umzusetzen: Die Verschränkung auf eine Fahrspur sollte bereits nach dem Fußgängerüberweg in Höhe des Schwanheimer Friedhofs erfolgen und nicht, wie in den aktuellen Plänen vorgesehen, unter der Schwanheimer Brücke. Dadurch wäre es möglich, im Bereich des Schwanheimer Friedhofs den Bürgersteig bis zur Einmündung zum Friedhof zu verlängern (diese Einmündung soll erhalten bleiben). Ferner könnten weitere Parkplätze für den Friedhof und für das Gewerbegebiet entstehen. Begründung: Im Rahmen der Erschließung des neuen Gewerbegebiets in Schwanheim ist beabsichtigt, die Fahrbahn im Bereich der Schwanheimer Brücke auf eine Fahrspur zu reduzieren. Um nun eine Verlängerung des Fußweges zu ermöglichen, müsste ein Teil der Fahrbahn benutzt werden, sodass nach dem Fußgängerüberweg am Schwanheimer Friedhof bereits mit der Verschränkung auf eine Fahrspur begonnen werden müsste, was aus Sicht der Ämter auch möglich ist. Mit dieser Maßnahme könnte der Weg verlängert werden, sodass Fußgänger ohne Hindernis zum Haupteingang des Friedhofs und zum Main gelangen könnten. Ferner könnten weitere Parkplätze für die Friedhofsbesucher und für das Gewerbegebiet entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1435 Aktenzeichen: 66 0
Geisenheimer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2012, OF 379/6 Betreff: Geisenheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt bis zu Euro 5.000,- aus dem Budget des Ortsbeirats 6 für die Neugestaltung von drei Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Mauritiusstraße (z.B. Bepflanzung mit Rosen), zu verwenden (Markierte Flächen in der Anlage). Begründung: Der vorgenannte Kreuzungsbereich ist ein als Ortseingang von Schwanheim von zentraler Bedeutung. Um diesen Eingang entsprechend aufzuwerten, beabsichtigt der Ortsbeirat die in der Anlage markierten Grünflächen neu zu gestalten, z.B. durch Pflanzung von Rosen oder ähnlichen Blumen. Die Grünflächen im Kreuzungsbereich Geisenheimer Straße und Schwanheimer Ufer wurden bereits vom Grünflächenamt neu angelegt, so dass hinsichtlich einer weiteren Neugestaltung in diesem Bereich derzeit nicht nachgedacht werden muss. Hier ist erst die Entwicklung abzuwarten. Anlage 1 (ca. 384 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 90 2012 Die Vorlage OF 379/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSicherheit auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2012, OM 923 entstanden aus Vorlage: OF 196/5 vom 02.01.2012 Betreff: Sicherheit auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass zur Erhöhung der Sicherheit bei Dunkelheit für die Fußgänger und Radfahrer auf dem gemeinsamen Mainuferweg im Bereich Bürostadt, zwischen Einmündung Lyoner Straße und Autobahnbrücke, folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Installierung von Sichtblenden an den Leitplanken, zum Beispiel in Form von Lamellen; 2. Markierung von reflektierenden Begrenzungsstreifen. Begründung: Der gemeinsame Fuß- und Radweg ist in dem im Antragstenor genannten Bereich relativ schlecht beleuchtet und befindet sich auf gleichem Höhenniveau mit dem stark befahrenen Schwanheimer Ufer. Aufgrund dessen werden die sich auf diesem Weg befindlichen Verkehrsteilnehmer sehr stark vom Autoverkehr geblendet. Es besteht ein hohes Unfallrisiko, da Fußgänger (und Radfahrer ohne Licht) von entgegenkommenden Radfahrern erst sehr spät gesehen werden. Durch die Installation eines Blendschutzes wie zum Beispiel Lamellen, wie an Autobahnen üblich, würde der abrupte Wechsel der Hell- und Dunkelphasen gemindert. Ergänzend können zwei weiße Begrenzungslinien kostengünstig weiteren Sicherheitsgewinn bewirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 738 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrssituation Rheinlandstraße/Zur Frankenfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 95 entstanden aus Vorlage: OF 40/6 vom 14.05.2011 Betreff: Verkehrssituation Rheinlandstraße/Zur Frankenfurt Der Magistrat wird gebeten, die im Kreuzungsbereich Rheinlandstraße/Zur Frankenfurt befindliche Auffahrtsmöglichkeit für Fahrradfahrer in Richtung Schwanheimer Ufer so zu versetzen, dass Radfahrer möglichst gerade auf den westlichen Fahrradweg (Rheinlandstraße Richtung Kreisel) auffahren können. Begründung: Derzeit befindet sich die Auffahrtsmöglichkeit auf den westlichen Fahrradweg auf Höhe der in der Fahrbahnmitte ausgewiesenen Parkplätze und zwar in Richtung Kreisel, sodass die Fahrradfahrer, die aus der Straße "Zur Frankenfurt" kommen und an der Rheinlandstraße links Richtung Kreisel abbiegen wollen, erst links in die Rheinlandstraße abbiegen müssen, um dann scharf rechts auf den Fahrradweg zu gelangen, wobei sofort wieder links bzw. rechts eingelenkt werden muss. Besonders für ältere Fahrradfahrer ist der gesamte Abbiegevorgang aufgrund der engen Kurven sehr schwierig. Es bietet sich deshalb an, diese Auffahrtsmöglichkeit in Richtung Schwanheimer Ufer zu versetzen, damit Fahrradfahrer auf den Fahrradweg geführt werden, ohne im Kreuzungsbereich erst nach links abbiegen zu müssen. Dies würde die Gefahrenlage beim Linksabbiegen für Fahrradfahrer und Autofahrer erheblich entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2011, ST 899 Aktenzeichen: 66 0
Mülldetektive/Überwachung der kleinen Grünanlage am westlich Ende der Schwanheimer Uferstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2010, OM 4388 entstanden aus Vorlage: OF 1530/6 vom 30.07.2010 Betreff: Mülldetektive/Überwachung der kleinen Grünanlage am westlich Ende der Schwanheimer Uferstraße Der Magistrat wird gebeten, am westlichen Ende der Schwanheimer Uferstraße Mülldetektive einzusetzen oder eine andere Form der Überwachung zum Schutz der Grünfläche vor Vermüllung durchzuführen. Begründung: Vor einigen Jahren wurde am westlichen Ende der Straße Schwanheimer Ufer (Zugang zum Schwanheimer Unterfeld) aus einer unansehnlichen Fläche eine attraktive Grünfläche hergerichtet. Viele Bürgerinnen und Bürger waren erfreut über diese Änderung. Leider liegt die Grünanlage besonders nach den Wochenenden voller Abfälle und Sperrmüll. Hier ist ein richtiger Schwerpunkt illegaler Müllentsorgung entstanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2010, ST 1439 Aktenzeichen: 67 0
Beschilderung des Kobelt-Zoos in Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4305 entstanden aus Vorlage: OF 1491/6 vom 31.05.2010 Betreff: Beschilderung des Kobelt-Zoos in Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, 1. nach Rücksprache mit dem Ortsbeirat an den Zufahrtsstraßen nach Schwanheim (Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Bahnstraße) an geeigneten Stellen Hinweisschilder zum Kobelt-Zoo aufzustellen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob dem Grundstück, auf dem sich der Zoo befindet, eine Hausnummer zugeordnet werden kann. Begründung: Der Kobelt-Zoo in Schwanheim ist ein beliebter Ausflugsort für Familien mit Kindern bis weit über die Stadtgrenzen von Frankfurt hinaus. Es ist von den Besuchern immer wieder zu hören, dass man den Zoo sehr schlecht findet, da keine Beschilderung vorhanden ist. Auch per Navigationsgerät ist der Zoo nicht zu finden, da das Grundstück keine eigene Hausnummer hat. Gibt man nun als Auswärtiger die Bahnstraße an, so ist das Ziel auch bereits in der Nähe des Frankfurter Flughafens erreicht. Der Kobelt-Zoo wird auf den Internetseiten der Stadt Frankfurt als Ausflugsziel vorgestellt, kann aber nur durch Ortskundige gefunden werden, denn selbst wenn man den Hinweisen auf der Homepage der Stadt Frankfurt folgt, wird man nicht unbedingt den Eingang finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1158 Aktenzeichen: 66 7
Rampen am Schwanheimer Ufer und der Auffahrt zur Bundesautobahn A 5 Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.06.2010, OA 1133 entstanden aus Vorlage: OF 1083/5 vom 08.06.2010 Betreff: Rampen am Schwanheimer Ufer und der Auffahrt zur Bundesautobahn A 5 Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Bauwerke mit den laufenden Nummern 55 und 56 (interne Bw-Nr. 43 n und 43 o) in der Weise zu sanieren, dass sie nach Möglichkeit barrierefrei gestaltet werden. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, sollte die Gestaltung auf jeden Fall stufenlos erfolgen, auch wenn die Steigung mehr als 6 Prozent betragen sollte. Begründung: In den oben genannten Rampenbauwerken sind momentan einzelne Stufen integriert, die allen Passanten, die Gegenstände mit sich führen, ob Fahrräder, Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl, die Nutzung der Brücken erheblich erschweren oder gar unmöglich machen. Eine barrierefreie Gestaltung mittels Rampen mit 6 Prozent Steigung ist auf jeden Fall anzustreben. Sollte dies aus technischen Gründen (verfügbare Fläche) nicht möglich sein, sollte dennoch eine stufenlose Rampe realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 16.06.2010 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.06.2010, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 46 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1817 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1832 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1856 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1860 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1861 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1868 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1116 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1117 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 11. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1130 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 12. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1132 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 13. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 14. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1135 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 15. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 1136 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 13. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 14. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 15. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2010, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 46 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1911, OA 1115, OA 1130 und OA 1133 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1817 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1832 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1856 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1860 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1861 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1868 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage NR 1911 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 9. Der Vorlage OA 1115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 10. Die Vorlage OA 1116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 11. Die Vorlage OA 1117 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 12. Der Vorlage OA 1130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 1132 wird abgelehnt. 14. Der Vorlage OA 1133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 15. Die Vorlage OA 1135 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage OA 1136 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage OA 1153 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) b) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 9. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 12. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 13. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) zu 15. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 16. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 17. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 46, OA 1117, OA 1130 und OA 1153 = Ablehnung, NR 1817, NR 1832, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1132, OA 1133, OA 1135 und OA 1136 = Annahme, OA 1115 und OA 1116 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 46, NR 1911, OA 1116, OA 1130 und OA 1153 = Ablehnung, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1132, OA 1135 und OA 1136 = Annahme, OA 1115, OA 1117 und OA 1133 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1817 und NR 1832 = Enthaltung) Stv. Holtz (M 46 und OA 1132 = Annahme, NR 1817, NR 1832, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1117, OA 1135 und OA 1136 = Ablehnung, OA 1115, OA 1116 und OA 1130 = Prüfung und Berichterstattung, OA 1133 = vereinfachtes Verfahren) Stv. Schenk (M 46 = Annahme, NR 1817, NR 1832, NR 1856, NR 1860, NR 1861, NR 1868, OA 1117, OA 1132, OA 1135 und OA 1136 = Ablehnung, NR 1911, OA 1115, OA 1116, OA 1130 und OA 1153 = Prüfung und Berichterstattung, OA 1133 = vereinfachtes Verfahren) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.07.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 46 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1911, OA 1115, OA 1130 und OA 1133 zugestimmt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 46: Stadtverordnete Ayyildiz Nein Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Baumgärtner Nein Stadtverordnete Becker Nein Stadtverordnete Dr. von Beckh Nein Stadtverordnete Bender Ja Stadtverordneter Brillante fehlt Stadtverordneter Bührmann Ja Stadtverordnete Burkert Ja Stadtverordnete Ursula Busch Nein Stadtverordneter Hans Busch Nein Stadtverordneter Cunitz Ja Stadtverordneter Daum Ja Stadtverordnete David fehlt Stadtverordnete Demaria Ja Stadtverordneter Diehl Ja Stadtverordnete Dörhöfer Ja Stadtverordneter Dürr fehlt Stadtverordnete Enzmann Nein Stadtverordneter Feldmann Nein Stadtverordnete Feldmayer Ja Stadtverordneter Fey Nein Stadtverordneter Dr. Galanos Ja Stadtverordnete Gauls Ja Stadtverordneter Gerhardt Ja Stadtverordnete Dr. Hambrock Ja Stadtverordnete Hanisch Ja Stadtverordnete Prinzessin von Hannover Ja Stadtverordnete auf der Heide Ja Stadtverordneter Heumann Ja Stadtverordneter Heuser Ja Stadtverordneter Holtz fehlt Stadtverordneter Hübner Nein Stadtverordneter Kirchner Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordnete Köremezli-Erkiner Nein Stadtverordnete Krauße Ja Stadtverordneter Krebs fehlt Stadtverordnete Lang Ja Stadtverordneter Lange Ja Stadtverordneter Langer fehlt Stadtverordnete Latsch Nein Stadtverordnete Dr. Lehr Ja Stadtverordneter zu Löwenstein Ja Stadtverordnete Loizides Ja Stadtverordneter Mack Nein Stadtverordneter Majer Ja Stadtverordnete Meister Ja Stadtverordneter Mertens Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Ochs fehlt Stadtverordneter Oesterling fehlt Stadtverordneter Paris Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pürsün Ja Stadtverordneter Quirin Ja Stadtverordneter Rätzke Ja Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn Nein Stadtverordnete Reifschneider-Groß Ja Stadtverordneter Reininger Nein Stadtverordnete Rinn Ja Stadtverordnete Sautner Nein Stadtverordneter Schenk Ja Stadtverordnete Scheurich Nein Stadtverordneter Schneeweis Ja Stadtverordneter Schneider Ja Stadtverordneter Scholz Ja Stadtverordnete Seitz Nein Stadtverordneter Dr. Seubert Ja Stadtverordneter Siegler Ja Stadtverordneter Stapf fehlt Stadtverordneter Stock Ja Stadtverordnete Streb-Hesse Nein Stadtverordnete Tafel-Stein Ja Stadtverordnete Dr. Teufel Ja Stadtverordnete Thiele Nein Stadtverordnete Triantafillidou Ja Stadtverordneter Trinklein fehlt Stadtverordneter Viehl Nein Stadtverordnete Volpp Nein Stadtverordneter Vowinckel Ja Stadtverordneter Wagner Ja Stadtverordneter Stefan Freiherr von Wangenheim Ja Stadtverordnete Sylvia Weber Nein Stadtverordneter Arnold Weber Nein Stadtverordnete Weil-Döpel Nein Stadtverordnete Weißbach Ja Stadtverordnete Dr. Weyland Ja Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Nein Stadtverordneter Yüksel Nein Stadtverordneter Zarcadas fehlt Stadtverordneter Zieran fehlt 2. Die Vorlage NR 1817 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1832 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1856 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1860 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1861 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1868 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage NR 1911 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 9. Der Vorlage OA 1115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 10. Die Vorlage OA 1116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 11. Die Vorlage OA 1117 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 12. Der Vorlage OA 1130 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 1132 wird abgelehnt. 14. Der Vorlage OA 1133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 15. Die Vorlage OA 1135 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage OA 1136 wird abgelehnt. 17. a) Die Vorlage OA 1153 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Ursula Busch, Majer, Rinn, Hübner, Fey, Reininger und zu Löwenstein sowie von Stadtkämmerer Becker dienen zur Kenntnis. 18. a) Die Vorlage NR 1879 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Ursula Busch, Majer, Rinn, Hübner, Fey, Reininger und zu Löwenstein sowie von Stadtkämmerer Becker dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) b) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und Stv. Schenk gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FAG (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen Stv. Schenk (= Ablehnung) zu 7. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) zu 9. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und Stv. Schenk (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 12. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) sowie Stv. Schenk (= Prüfung und Berichterstattung) zu 13. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren) zu 15. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 16. CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 17. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und Stv. Schenk gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 18. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FAG (= Annahme im Rahmen NR 1860); Stv. Schenk (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 8335, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010 Aktenzeichen: 61 10
Querungshilfe Schwanheimer Friedhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 3977 entstanden aus Vorlage: OF 1401/6 vom 17.02.2010 Betreff: Querungshilfe Schwanheimer Friedhof Der Magistrat wird gebeten, die bereits bestehende Querungshilfe (Fußgängerampel) auf der Straße "Schwanheimer Ufer" in Höhe des Schwanheimer Friedhofs um ein akustisches Signal zu erweitern. Begründung: Um zum Schwanheimer Friedhof zu gelangen, muss man die Schwanheimer Uferstraße überqueren. Es handelt sich dabei um eine vierspurige Fahrbahn mit entsprechender Breite. Gerade für ältere Menschen, die den Friedhof regelmäßig aufsuchen, kommt es bei der Überquerung öfters zu größeren Problemen. Da besonders ältere Menschen nicht mehr so gut sehen, reicht das Lichtsignal nicht mehr aus, um gefahrlos die Straße zu überqueren. Aus diesem Grund sollte an dieser Stelle die Lichtsignalanlage um ein akustisches Signal erweitert werden, damit auch Menschen mit eingeschränkter Sehkraft oder Sehbehinderung diese Straße gefahrlos überqueren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2010, ST 718 Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Überwachung der Bereichs unter der Europabrücke (Parkbucht Richtung Westen)
An und um die Parkbucht auf der Straße Schwanheimer Ufer, wird regelmäßig Müll abgeladen. Kaum ist dieser nach Meldung über diese Portal entfernt, sind wieder neue Müllablagerungen zu verzeichnen. Um den Verursachern nachzukommen, sollte der Bereich mit einer Videokamera ausgerüstet werden. Die Identifikation der Verursacher ist dann ggfs. über Autokennzeichen möglich. Bußgelder und Kostenübernahme der Entsorgung könnten mittelfristig Abhilfe schaffen, auch nach dem Motto: das spricht sich rum.
Fahrradständer am Schwanheimer Mainufer
Bürger der westlichen Stadtteile nutzen häufig den Main als Naherholungsgebiet. Wohnt man allerdings nicht in unmittelbarer Nähe des Mainufers kann es mit unter schwierig werden, dieses Naherholungsgebiet zu nutzen. Ein Beispiel: Bewohner des Stadtteils Zeilsheim müssen zunächst ca. 3-4 km zurücklegen um am Main joggen, spazieren, Inliner fahren, .... zu können. Diese Distanz legt man am schnellsten und flexibelsten mit dem Rad zurück (da auch Haltestellen des ÖPNV auf der südlichen Mainseite eher abgelegen liegen und man oft zwischen den Bussen umsteigen müsste). Leider fehlt es am Mainufer an sicheren Abstellplätzen für das Fahrrad. Ich würde mir also die Errichtung von einer oder mehreren (Bügel-)Stellplatzanlagen wünschen. Konkret schlage ich folgende Orte dafür vor: - unter der B40 Brücke über den Main (wo sich auch der PKW-Parkplatz für den Schwanheimer Friedhof befindet). Dieser Standort hätte den Vorteil, dass er witterungsgeschützt liegt. - bei den PKW Parkplätzen Höchster Weg Ecke Schwanheimer Ufer - oder bei der ersten Fußgängerbrücke die über die zweispurige Straße Schwanheimer Ufer führt (natürlich auf der Mainuferseite). Ich denke eine Fahrradabstellanlage wäre eine wirkliche Bereicherung für westliche Bürger die das Mainufer besonders vielseitig nutzen wollen.
Versiegelung des Wegs zu (einsamen) Bänken hinter dem Alten Schwanheimer Friedhof entfernen
Hinter dem Alten Schwanheimer Friedhof stehen zwei sehr abgelegene Bänke. Der Blick von dort ist gen Main/Mainufer. Der Weg vom Schwanheimer Uferweg dort hin ist mit Asphalt versiegelt. Die Versiegelung ist nicht im besten Zustand. Nach Entfernung der Versiegelung kann der Weg in der halben Breite mit Schotter ausgestaltet werden.
Entlastung/Ausbau des Tannenkopfweges in Frankfurt-Goldstein
Der Tannenkopfweg ist die Hauptverkehrsader in Frankfurt-Goldstein. Fast der komplette Verkehr in und aus Goldstein heraus verläuft über diese Straße, das Problem hierbei ist, dass diese Straße eine verkehrsberuhigte ist. Die künstliche Verengung der Straße, Schwellen und parkende Autos an einigen Stellen führen dazu, dass der Verkehr oft erheblich ins Stocken gerät. Dies macht das Autofahren auf dieser Straße oft zu einem Horror, insbesondere zu den Stoßzeiten, wenn die Leute zum Beispiel aus der Bürostadt Niederrad oder vom Schwanheimer Ufer durch Goldstein fahren. Gerade weil die Straße so hoch frequentiert befahren wird ist diese Beruhigung der Straße nicht sinnvoll, niemand würde zum Beispiel daran denken Schwellen auf einer Hauptstraße zu befestigen, dabei ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einmal das Problem. Für das sichere und entspannte Fahren durch Goldstein ist es, meiner Meinung nach, sinnvoll den Tannenkopfweg wieder durchgehend zweispurig zu machen, also die Verengungen und die Schwellen zu entfernen und vielleicht einen Parkausgleich für Anwohner zu schaffen um diese Straße sinnvoll zu entlasten, denn durch die Enge der Straße entsteht zusätzlich auch ein Sicherheitsrisiko. Entlastung des Tannenkopfweges für eine stressfreie Fahrt durch Goldstein! (Quelle: https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/541)
Entlastung/Ausbau des Tannenkopfweges in Frankfurt-Goldstein
Der Tannenkopfweg ist die Hauptverkehrsader in Frankfurt-Goldstein. Fast der komplette Verkehr in und aus Goldstein heraus verläuft über diese Straße, das Problem hierbei ist, dass diese Straße eine verkehrsberuhigte ist. Die künstliche Verengung der Straße, Schwellen und parkende Autos an einigen Stellen führen dazu, dass der Verkehr oft erheblich ins Stocken gerät. Dies macht das Autofahren auf dieser Straße oft zu einem Horror, insbesondere zu den Stoßzeiten, wenn die Leute zum Beispiel aus der Bürostadt Niederrad oder vom Schwanheimer Ufer durch Goldstein fahren. Gerade weil die Straße so hoch frequentiert befahren wird ist diese Beruhigung der Straße nicht sinnvoll, niemand würde zum Beispiel daran denken Schwellen auf einer Hauptstraße zu befestigen, dabei ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einmal das Problem. Für das sichere und entspannte Fahren durch Goldstein ist es, meiner Meinung nach, sinnvoll den Tannenkopfweg wieder durchgehend zweispurig zu machen, also die Verengungen und die Schwellen zu entfernen und vielleicht einen Parkausgleich für Anwohner zu schaffen um diese Straße sinnvoll zu entlasten, denn durch die Enge der Straße entsteht zusätzlich auch ein Sicherheitsrisiko. Entlastung des Tannenkopfweges für eine stressfreie Fahrt durch Goldstein!