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Meine Nachbarschaft: Friedrich-Stampfer-Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Bodenwelle unter dem Zebrastreifen auf der Galgenstraße

21.10.2025 · Aktualisiert: 29.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7549 entstanden aus Vorlage: OF 1126/10 vom 03.10.2025 Betreff: Bodenwelle unter dem Zebrastreifen auf der Galgenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man unter dem Zebrastreifen auf der Galgenstraße eine breite Bodenwelle analog der Eingänge zum Ben-Gurion-Ring herstellen kann. Begründung: Sehr viele Schüler kommen über den Zebrastreifen auf der Galgenstraße in Richtung Ampel zur Schule. Die abbiegenden Autofahrenden schauen hauptsächlich nach links, da von dort die Autos kommen, und schauen nicht nach rechts auf den Zebrastreifen. Wenn eine mehrere Meter breite Aufpflasterung, wenn möglich auch noch eingefärbt, unter dem Zebrastreifen angebracht wird, erhöht das die Sicherheit der Schulkinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach

12.10.2025 · Aktualisiert: 14.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2025, OF 391/15 Betreff: Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach Laut Zeitungsberichten wird sich die Sanierung von 26 Frankfurter "Industrie-Straßen" zeitlich noch sehr lange hinziehen. Lediglich nur eine Straße wird zurzeit saniert. Die restlichen Straßen sind in drei "Pakete" eingeteilt, die sich noch nicht in der Planung befinden beziehungsweise für die noch keine Kostenschätzung vorliegt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: - Gehört die Berner-Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach zu einem dieser drei "Pakete"? - Für wann ist eine Sanierung der Berner Straße vorgesehen beziehungsweise ist damit zu rechnen? - Gehört die Genfer Straße als Nebenstraße mit zum Sanierungsbereich? Begründung: Die Berner Straße ist (zumindest vom Kreisel bis zur Einmündung in den Ben-Gurion-Ring ) ist seit Jahren in desolatem Zustand. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 10

Fußgängerüberwege anstatt nur „farbliche Markierung“ Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80

20.05.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.05.2025, OA 556 entstanden aus Vorlage: OF 1063/10 vom 15.05.2025 Betreff: Fußgängerüberwege anstatt nur "farbliche Markierung" Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80 Der Magistrat teilt in seinem Vortrag M 80 mit, dass "die Ergebnisse der Beteiligungen vollständig in die Planung eingearbeitet wurden". Dieser Auffassung schließt sich der Ortsbeirat 10 nicht an. Während des Planergespräches am 17.09.2024 wurde vom Ortsbeirat bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Fußgängerüberwege (im Bestand) 1. in der Höhe des Ben-Gurion-Rings 52 (ersetzt durch Fahrbahnanhebung mit Einfärbung, s. 1.2); 2. in der Höhe der Hausnummer 90 (nicht im Plan enthalten); 3. in der Höhe der Hausnummer 124 (nicht im Plan enthalten); 4. in der Höhe der Hausnummer 128 (entfällt, s. 1.1.2); 5. in der Höhe der Hausnummer 156 (ersetzt durch Fahrbahnanhebung mit Einfärbung, s. 1.7.1) alle Bestandteil des aktuell gültigen Schulwegplans sind. Es liegen umfangreiche Erfahrungen und Erkenntnisse vor, dass Fußgängerüberwege auch auf Fahrbahnanhebungen selbst in Tempo-30-Zonen zunehmend durch Fahrzeugführende nicht StVO-konform, dafür aber gefährdend befahren werden. Eine in ihrer Funktion unbekannte nur rote Einfärbung wird nicht als sichere, rechtswirksame Querungshilfe wahrgenommen! Kinder sowie Jugendliche müssen auf ihren Schulwegen größtmöglichen Schutz erhalten. Gleiches gilt für sich oftmals nur langsam fortbewegende ältere und/oder bewegungseinge-schränkte Menschen. Deshalb kann nicht auf das Verkehrszeichen 293 und das Verkehrsschild 350 (Fußgängerüberweg) verzichtet werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. im Teilraum 1.1.2 Süd-Ost auf der neuen Fahrbahnanhebung mit Anrampung das Verkehrszeichen 293 aufgebracht und beidseitig das Verkehrsschild 350 aufgestellt wird; 2. im Teilraum 1.2 Nord-Ost, Ladenzeile, auf der neuen Fahrbahnanhebung anstelle der Einfärbung das Verkehrszeichen 293 aufgebracht und beidseitig das Verkehrsschild 350 aufgestellt wird; 3. im Teilraum 1.7.1 Süd I auf der neuen Fahrbahnanhebung anstelle der Einfärbung das Verkehrszeichen 293 aufgebracht und beidseitig das Verkehrsschild 350 aufgestellt wird; 4. sichergestellt wird, dass insbesondere auch mit Blick auf das angrenzende Kinderzentrum 71 das bestehende Verkehrszeichen 293 sowie beidseitig das Verkehrsschild 350 in Höhe des Ben-Gurion-Rings 90 wenigstens erhalten bleiben oder der Fußgängerüberweg ggf . durch eine Fahrbahnanhebung aufgewertet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1815 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.05.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 80 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 556 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 80 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 556 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 80 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 80 und OA 556 = Annahme) FRAKTION (M 80 = Annahme, OA 556 = Ablehnung) Gartenpartei (M 80 = Ablehnung, OA 556 = Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 80 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6273, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Kinderbücherschrank in Bonames zu: Planergespräch mit den Ortsbeiräten 10 und 15 vom 17.09.2024 nebst Präsentation

14.01.2025 · Aktualisiert: 21.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6307 entstanden aus Vorlage: OF 947/10 vom 16.12.2024 Betreff: Kinderbücherschrank in Bonames zu: Planergespräch mit den Ortsbeiräten 10 und 15 vom 17.09.2024 nebst Präsentation Vorgang: OIB 520/21 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, aufgrund neu aufgekommener Lösungsansätze zu prüfen und zu berichten, ob der seit Langem erhoffte Kinderbücherschrank nun doch noch im Bereich der Kita, zum Beispiel neben dem Eingang, ggf. auch auf oder vor dem Kita-Gelände, in der Theodor-Thomas-Straße in Bonames realisiert werden kann. Dazu empfiehlt sich dringend eine zeitnahe Begehung mit den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 und den beteiligten Stellen. Gegebenenfalls ist mit den beteiligten Stellen eine Nutzungs- und/oder besser noch eine einmalige Überlassungsvereinbarung für den Standort mit dem ASE (Amt für Straßenbau und Erschließung) zu treffen. Denkbar ist dabei, dass zur Vereinfachung einmalig ein Quadratmeter der Fläche für den Kinderbücherschrank in die Zuständigkeit des ASE übertragen wird, um vermeidbare stadtinterne Bürokratie bzw. regelmäßigen Pflege- und Erhaltungsaufwand weitgehend zu vermeiden bzw. in die Zuständigkeit des für Bücherschränke zuständigen ASE zu bringen. Begründung: Offenbar wurden bisher final nicht alle geeigneten Standorte geprüft. Der südöstlich der Kita gelegene Bereich in Bonames weist entsprechenden Bedarf für einen Kinderbücherschrank auf. Die bisherige Beschlussfassung bzw. der bisherige Wunsch des Ortsbeirates 10 soll bitte beachtet und berücksichtigt werden. Der zuletzt geplante und im Ortsbezirk 15 liegende Standort am Quartierseingang "Nordost Ladenzeile" wird insbesondere auch als alleinige Maßnahme des Ortsbeirates 10 kritisch gesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.02.2021, OIB 520 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 947 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Freizeit-/Aufenthaltsangebot „Unterstand“ für Jugendliche

14.01.2025 · Aktualisiert: 21.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6309 entstanden aus Vorlage: OF 950/10 vom 16.12.2024 Betreff: Freizeit-/Aufenthaltsangebot "Unterstand" für Jugendliche Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Grünanlage zwischen Ben-Gurion-Ring und Oberer Kalbacher Weg, westlich der U-Bahn-Trasse ein Unterstand (analog des Unterstands am Bolzplatz Im Klingenfeld) errichtet werden kann. Die entsprechende Anzahl von Sitzbänken und Abfallbehältern wäre dabei ebenfalls vorzusehen. Begründung: Jugendliche und Heranwachsende bevorzugen Treffpunkte, die etwas abseits liegen und idealerweise noch einen gewissen Wetterschutz besitzen. Das führt bei fehlenden bedürfnisorientierten Angeboten leider oftmals dazu, dass dafür bei entsprechender Lage und Ausstattung Spielplätze genutzt werden, mit der Folge von nicht gewünschten Hinterlassenschaften auf, in bzw. neben den Spielgeräten sowie dort untersagten Verhaltensweisen. Auch Schäden an der Ausstattung treten vermehrt auf. Leider werden aber auch Schulen bzw. Schulgelände so nicht gewollt und nicht gestattet genutzt (siehe Problemlage an der Steffi-Jones-Schule). Die Erfahrungen am Frankfurter Berg und in Berkersheim haben gezeigt, dass ein entsprechendes Angebot, welches die Bedürfnisse von Jugendlichen und Heranwachsenden im Blick hat, zu einer drastischen Verbesserung führt, auch weil dort ein adäquater Abstand zu Anwohnern zu einer allseitigen Akzeptanz beiträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 485 Antrag vom 05.05.2025, OF 1052/10 Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6963 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Leer stehende städtische Gebäude, unter anderem in Bonames

03.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6214 entstanden aus Vorlage: OF 927/10 vom 18.11.2024 Betreff: Leer stehende städtische Gebäude, unter anderem in Bonames Vorgang: OM 5265/24 OBR 10; ST 1643/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob, entgegen der Stellungnahme vom 09.09.24, ST 1643, nicht auch zumindest im südlichen Teil des Ben-Gurion-Rings in Bonames städtische Gebäude seit Jahren ganz oder teilweise leer stehen; 2. wo weitere städtische Gebäude im Ortsbezirk 10 seit Jahren ganz oder teilweise leer stehen; 3. warum diese Gebäude leer stehen; 4. sofern auch teilweise eine (Zwischen-)Nutzung gefunden wurde, mit welcher Idee, zu welchen Zweck und mit welcher Maßgabe dies der Fall ist; 5. bis wann eine solche Zwischennutzung geplant ist und insbesondere bis wann sie getroffen wurde; 6. wann mit einem Ende des Leerstandes zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5265 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1643 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße in Bonames

10.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5890 entstanden aus Vorlage: OF 836/10 vom 21.05.2024 Betreff: Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße in Bonames Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der GWH zu prüfen und zu berichten , 1. wie das Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße künftig auch für Fahrzeughalter akzeptabel geregelt werden kann; 2. an welchen Stellen im Bereich der Garagen oder der Verkehrsinsel durch platzsparende Maßnahmen Stellplätze in der Hugo-Sinzheimer-Straße künftig ausgewiesen werden können. Begründung: Die betroffenen Menschen fühlen sich weder verstanden noch gut behandelt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch in Bonames Menschen künftig auf das Auto angewiesen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 56 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und FriedrichStampferStraße

10.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5907 entstanden aus Vorlage: OF 879/10 vom 26.08.2024 Betreff: Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und Friedrich-Stampfer-Straße Vorgang: OM 37/01 OBR 10; ST 179/02; OM 3282/09 OBR 10; ST 1122/09; OM 4626/10 OBR 10; ST 337/11 Um gegebenenfalls den Zielkonflikt zwischen dem realen Parkraumbedarf, der StVO, keiner weiteren Nachverdichtung von Böden, der Vorgarten- sowie Stellplatzsatzung und den nur begrenzt verfügbaren legalen Stellplätzen begegnen zu können, bedarf es mitunter pragmatischer bzw. innovativer Lösungen. Oftmals sind auch rechtliche Vorgaben oder Regeln schwammig bzw. interpretierbar (siehe auch: https://frankfurt.de/themen/sicherheit-und-ordnung/wissensecke/was-ist-eigentlic h-eine-scharfe-kurve-enge-stelle). In der Tempo-30-Zone der Hugo-Sinzheimer-Straße, der Theodor-Thomas-Straße sowie der Friedrich-Stampfer-Straße befinden sich nach Auffassung des Ortsbeirats Wendekreisel, die aktuell bereits selbst Großfahrzeugen von Feuerwehr, Müllabfuhr und Lieferdiensten den Zugang vor Ort wie aber auch das Wenden problemlos ermöglichen. Es sind keine Verkehrszeichen 205 aufgestellt worden. Die jeweils einzige in die Kreisel einführende Straße ist gleichzeitig auch die ausführende Straße, weshalb der Ortsbeirat ausdrücklich annimmt, dass kein Kreisverkehr im Sinne der StVO vorliegt, in dem dessen besondere Regeln zu beachten sind. Die aufgestellten Verkehrszeichen 222 machen die jeweiligen Fahrbahnen quasi zu Einbahnstraßen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Teilt der Magistrat ebenfalls die Auffassung, dass es sich bei den vorgenannten Kreiseln um keine Kreisverkehre im Sinne der StVO handelt? 2. Ist eine jeweilige Umfahrbarkeit von 360 Grad tatsächlich notwendig bzw. geboten? 3. Auf welchen Grundlagen sollen/müssen Ordnungskräfte Park- oder Halteverstöße im Rahmen von Kontrollen aktuell in diesen Bereichen verfolgen? 4. Sofern eine jeweilige Umfahrbarkeit von 360 Grad nicht notwendig bzw. geboten ist: Können auf dem jeweiligen kurzen südlichen Fahrbahnabschnitt wenigstens drei, idealerweise vier legale Stellplätze ausgewiesen werden? 5. Jeweils daran angrenzend befinden sich kleine Pseudoverkehrsinseln mit aufgestellten Verkehrszeichen 222. Diese werden nach Wahrnehmung des Ortsbeirates nicht als Querungshilfen genutzt. Sofern bislang das linksseitige Parken in Fahrtrichtung, neben den Pseudoverkehrsinseln, mutmaßlich deshalb nicht zulässig war: Kann dieser kurze Fahrbahnbereich innovativ zum Parken legalisiert und freigegeben werden? 6. Sofern bislang das linksseitige Parken in Fahrtrichtung (der Quasieinbahnstraße) innerhalb der restlichen Wendekreise mutmaßlich z. B. unter der Anwendung Wendekehre oder scharfe Kurve nicht zulässig war: Kann dieser Fahrbahnbereich (auch mit Blick auf OLG Brandenburg, 03.11.2003 -1 Ss (OWi) 218 Z/03 sowie einer Fahrbahnrestbreite von rund vier Metern) linksseitig innovativ zum Parken legalisiert und freigegeben werden? Beispielhaft: Friedrich-Stampfer-Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2001, OM 37 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2002, ST 179 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2009, OM 3282 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1122 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4626 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 337 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 124 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichtbehinderung durch Altkleidercontainer

08.03.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5237 entstanden aus Vorlage: OF 287/15 vom 01.02.2024 Betreff: Sichtbehinderung durch Altkleidercontainer Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Altkleidercontainer einer Privatfirma am Straßenrand des Ben-Gurion-Rings vor der Ladenzeile/Ärztehaus, Hausnummer 52 (Tedi-Markt), entfernt wird. Begründung: An dieser Stelle macht der Ben-Gurion-Ring einen Knick und es befindet sich auf der Innenseite eine Einfahrt zu Kunden-/Arztparkplätzen. Der Container steht sichtbehindernd für den Straßenverkehr sowie für ausfahrende Parkplatzbenutzer direkt am Fahrbahnrand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1280 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße in Bonames

26.02.2024 · Aktualisiert: 17.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 770/10 Betreff: Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie das Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße künftig auch für Fahrzeughalter akzeptabel geregelt werden kann? Begründung: Die teils sehr betroffenen Menschen fühlen sich weder verstanden noch gut behandelt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2024, OF 836/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 770/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 770/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 770/10 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 836/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schul- und Sportstandort im Ben-Gurion-Ring

20.02.2024 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5114 entstanden aus Vorlage: OF 759/10 vom 05.02.2024 Betreff: Schul- und Sportstandort im Ben-Gurion-Ring Vorgang: OM 177/21 OBR 10; ST 2369/23 Der Magistrat wird gemäß seiner vorläufigen Stellungnahme vom 24.11.2023, ST 2369, auch um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wann und mit wie viel öffentlichen Mitteln die Immobilie im südlichen Ben-Gurion-Ring gekauft wurde; 2. warum der Schulstandort bereits seit Jahren ungenutzt leer steht; 3. welche Leerstandsk osten bisher angefallen sind bzw. noch anfallen werden; 4. wann mit Inbetriebnahme der Schule zu rechnen ist; 5. ab wann, wie und wo dazu gedeckte und ungedeckte Flächen für Schul- und Vereinssport ermöglicht werden und ob dies zeitgleich mit dem Schulgebäude erfolgt. Begründung: Auch diese städtische Investition darf nicht auch künftig makelbehaftet bleiben! Zu viele städtisch erworbene Immobilien für Frankfurter Schulstandorte stehen viele Jahre und zudem ungenutzt leer. Schulsportflächen sind meist nicht oder nicht auskömmlich vorgesehen. Sportmöglichkeiten sind für die vor Ort lebenden und arbeitenden Menschen sehr wichtig. Deshalb sollen Schulstandorte im Ortsbezirk 10 aus gegebenem Anlass und bitte ab sofort zudem nicht mehr ohne auskömmlich nutzbare sowie auch ohne zur Verfügung stehende Sportflächen in Betrieb gehen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 177 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2369 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umbau der Straße Homburger Hohl

10.02.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2024, OF 769/10 Betreff: Umbau der Straße Homburger Hohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, im Rahmen des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" die baureife Planung der Straße Homburger Hohl zu erstellen und umzusetzen. Das ASE hat der Vorplanung zugestimmt. Begründung: Die Investitionskosten für die Neugestaltung des Straßenraums Homburger Hohl werden aus dem Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" voraussichtlich vollständig getragen. Somit entfallen die Kosten für die Stadt Frankfurt und diese Möglichkeit sollte nicht ungenutzt bleiben. Die Vorplanung ist vorhanden und im ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) beschrieben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.01.2024, OF 734/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 734/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 769/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 734/10 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 769/10 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Auskunft über die Einstellung der im Wahlkampf versprochenen Mittel in den Haushalt

03.01.2024 · Aktualisiert: 30.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2024, OF 280/15 Betreff: Auskunft über die Einstellung der im Wahlkampf versprochenen Mittel in den Haushalt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Auskunft darüber zu geben, ob die vom Oberbürgermeister Mike Josef im Wahlkampf zur Oberbürgermeisterwahl zusätzlich versprochenen eine Milliarde Euro als zusätzliche Investition in Schulen und Kitas in den nächsten sechs Jahren, jedenfalls teilweise, in den Haushalt 2024 eingestellt wurden. Begründung: Mike Josef hat das Thema Schulen in seinem Wahlkampf zu einem seiner Topthemen gemacht. Der Oberbürgermeister hatte angekündigt, dass die Stadt in den nächsten sechs Jahren eine Milliarde Euro zusätzlich in Schulen und Kitas investieren werde. Jetzt ist es an der Zeit, diesem Versprechen auch Taten folgen zu lassen. Die Michael-Grzimek-Schule platzt aus allen Nähten und ist haltlos überbelegt. Schwere Mängel am Schulgebäude runden den desolaten Zustand ab. Die Neubauten des Gymnasiums Nord wie auch der neuen Grundschule im Stadtteil lassen auf sich warten, da immer noch nicht alle Grundstücke erworben werden konnten. Die Prüfung eines weiteren Schulstandorts für eine Grundschule am Ben-Gurion-Ring wird scheinbar nicht weiterverfolgt, obwohl diese dringend benötigt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 280/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 832 2024 Die Vorlage OF 280/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Umbau der Straße Homburger Hohl

02.01.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 734/10 Betreff: Umbau der Straße Homburger Hohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) aufzufordern, im Rahmen des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" den Umbau der Straße Homburger Hohl umzusetzen, welcher den Anwohnern der besagten Straße bei einer Info-Veranstaltung des BGR Quartiersmanagements mit Beteiligung des Stadtplanungsamtes vorgestellt worden ist. Begründung: Die Investitionskosten für die Neugestaltung des Straßenraums Homburger Hohl werden aus dem Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" voraussichtlich vollständig getragen. Somit entfallen die Kosten für die Stadt Frankfurt und diese Möglichkeit sollte nicht ungenutzt bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.02.2024, OF 769/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 734/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 734/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 734/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 769/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 734/10 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 769/10 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung Umgestaltung Müllplätze der Wohnsiedlung BenGurionRing im Ortsbeirat 15

01.12.2023 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2023, OM 4857 entstanden aus Vorlage: OF 272/15 vom 17.11.2023 Betreff: Vorstellung Umgestaltung Müllplätze der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring im Ortsbeirat 15 Vorgang: OM 292/21 OBR 15; ST 1510/21 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wann die geplante Umgestaltung der Müllplätze der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring im Sinne der Stellungnahme vom 30.08.2021, ST 1510, im Ortsbeirat 15 vorgestellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 292 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2021, ST 1510 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 249 Aktenzeichen: 79-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auskunft zur Fertigstellung Kita Ben-Gurion-Ring 50b

15.09.2023 · Aktualisiert: 30.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4454 entstanden aus Vorlage: OF 253/15 vom 30.08.2023 Betreff: Auskunft zur Fertigstellung Kita Ben-Gurion-Ring 50b Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wann endlich mit der Inbetriebnahme der Kita Ben-Gurion-Ring 50b zu rechnen ist. Begründung: Kitaplätze sind bekanntlich knapp und die Eröffnung der Kita wird von den Eltern und Kindern herbeigesehnt. Deshalb ist es von großem Interesse zu erfahren, wann endlich mit der Fertigstellung und der Inbetriebnahme zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2371 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1845 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach

16.06.2023 · Aktualisiert: 29.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4129 entstanden aus Vorlage: OF 241/15 vom 21.05.2023 Betreff: Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit zur Aufstellung zweier Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach besteht. Zweckmäßig wäre die Platzierung eines Brunnens in der Nähe der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach, etwa an der Bushaltestelle der Linie 29, sowie eines weiteren im Ben-Gurion-Ring, in der Nähe der Grünanlage an passender Stelle. Begründung: Durch absehbar zunehmende Hitzewellen in den kommenden Sommern aufgrund des Klimawandels haben der DStGB und das Bundesumweltministerium die Notwendigkeit kommunaler Hitzeaktionspläne betont. Ein wichtiger Bestandteil davon sind Trinkwasserbrunnen. Zudem hat das 2022 verabschiedete Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt, dass zur öffentlichen Wasserversorgung auch das Angebot von Trinkwasser an allgemein zugänglichen Orten gehört. Deshalb kann die Einrichtung von Trinkwasserbrunnen den gestellten Anforderungen sowie den gesetzlichen Bestimmungen genügen. Da an den genannten Standorten bekanntermaßen stets viele Menschen unterwegs sind, dürften die Trinkbrunnen insbesondere im Sommer und bei großer Hitze gern genutzt werden. Gleichzeitig wird so der gewünschten intakten Trinkwasserinfrastruktur nachgekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1775

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufnahme der Nordweststadt ins Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“

23.03.2023 · Aktualisiert: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3811 entstanden aus Vorlage: OF 273/8 vom 23.03.2023 Betreff: Aufnahme der Nordweststadt ins Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" 2020 wurden die Verwaltungsvereinbarungen zu Programmen der Städtebauförderung neu strukturiert. Aus "Soziale Stadt" wurde "Sozialer Zusammenhalt". Dieses Bund-Länder-Förderprogramm verfolgt die Ziele, die Wohn- und Lebensqualität zu erhöhen sowie die sozialräumlichen Infrastrukturen in den Quartieren zu verbessern, um somit die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Aus dem "Monitoring 2021 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main", das dem Ortsbeirat im Herbst 2022 vorgestellt wurde, geht hervor, dass die Stadtbezirke 432 und 482, in denen die Nordweststadt zu größten Teilen liegt, deutlich hinter dem gesamtstädtischen Durchschnitt zurückbleiben. Vor allem die Kinder- und Altersarmut sowie die Arbeitslosendichte sind hier beinahe doppelt so hoch wie im gesamtstädtischen Vergleich. Verschärfend kommt nun die seit Herbst letzten Jahres hohe Inflationsrate und der starke Anstieg von Lebensmittel- und Energiepreisen hinzu, die im Monitoring aus dem Jahr 2021 noch gar nicht mit eingeflossen sind und die wirtschaftlich prekäre Situation einer großen Anzahl an Menschen in der Nordweststadt (auch laut Informationen der sozialen Organisationen) deutlich verschärft haben. Darüber hinaus ist die Bausubstanz der Großsiedlung, die größtenteils aus den frühen 1960er-Jahren stammt, vielerorts in die Jahre gekommen und macht auch aus energetischen und barrierefreien Gesichtspunkten eine Aufwertung nötig, bei der die Bewohnerinnen und Bewohner möglichst vor einem Anstieg der Mietkosten geschützt werden müssen. Die Grün- und Freiräume sind zwar quantitativ hervorragend, lassen jedoch Qualität vermissen und bieten keine ergänzenden Nutzungsmöglichkeiten an. Zudem ist das Angebot kleinräumiger Versorgungsinfrastrukturen mangelhaft. Der integrative Ansatz des Förderprogramms kann die in die Jahre gekommene Siedlung gemeinsam mit ihren Bewohnerinnen und Bewohner zu einem lebenswerten Quartier mit positiver Ausstrahlung nach innen und außen transformieren. Der Ortsbeirat sieht neben der langfristigen Sicherung des geförderten Wohnraumbestands großes städtebauliches Potenzial für die Qualifizierung und Aufwertung der Grün- und Freiflächen zu hochwertigen Begegnungsräumen mit vielfältigen klimaschützenden Funktionen. Zudem können die Menschen in ihren Nachbarschaften sozial gestärkt sowie die lokale Identität und die Integration gefördert werden. Als gutes Frankfurter Vergleichsprojekt für die Wirkung des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" kann der Ben-Gurion-Ring in Bonames genannt werden, der bereits Ende 2015 in das Programm aufgenommen wurde und bei dem seitdem ein positiver Wandel deutlich erkennbar ist. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Kommt die Nordweststadt oder signifikante Teilbereiche für eine Aufnahme in das Bund-Länder-Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" in naher Zukunft infrage? 2. Wie und wann könnten die nötigen Schritte für die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm sowie die räumliche Festlegung als Maßnahmengebiet nach § 171e Abs. 3 BauGB, als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB oder als Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB eingeleitet werden? 3. Wird die Einschätzung des Ortsbeirats geteilt, dass eine Bandbreite an Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität sowie der sozialräumlichen Infrastrukturen in den Quartieren durch das Förderprogramm und die damit verbundenen Verfügungsfonds realisiert werden können? Maßnahmen wären: Neugestaltung und Sanierung bestehender Spielplätze, Neugestaltung und Aktivierung von Freiflächen der Wohnungsbaugesellschaften, Anlage neuer Spiel-, Sport- und Freizeitflächen, Anlage von Mieterinnen- Mieter- und Gemeinschaftsgärten, energetische Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden ohne Anstieg der Mietkosten, Verlängerung der Mietpreisbindung öffentlich geförderter Wohnungen, barrierefreier Umbau von Wohngebäuden, Durchführung von Stadtteilfesten und -events, Erarbeitung eines integrierten Freiraumkonzepts sowie Nahmobilitäts-, Verkehrs- und Parkraumkonzepts, Verbesserung der Abfallentsorgung und Neugestaltung der privaten Müllsammelplätze, Ansiedlung neuer Kindertagesstätten, Schaffung von Quartiersplätzen, Einrichtung öffentlicher sozialer Treffpunkte für alle Jahreszeiten, Förderung bestehender sozialer Einrichtungen und gemeinnütziger Vereine etc. 4. Besteht bei der Aufnahme in das Förderprogramm die Möglichkeit, an das bestehende Quartiersmanagement aus dem Programm "Aktive Nachbarschaft", angegliedert beim Dezernat für Soziales, Jugend, Familie sowie Senior:innen, anzuknüpfen bzw. mit dem bestehenden Quartiersmanagement parallel zusammenzuarbeiten? 5. Wie würde die frühzeitige und konstante Einbindung des Ortbeirats sowie anderer Akteurinnen und Akteure sowie der Bewohnerinnen- und Bewohnerschaft der Nordweststadt sichergestellt werden? 6. Können die in Punkt 3. aufgezählten Maßnahmen zeitnah mit anderen Mitteln umgesetzt werden? 7. Welche sofortigen Hilfsmaßnahmen schlägt der Magistrat unabhängig von der Aufnahme in das Förderprogramm als Reaktion auf den im stadtweiten Vergleich sehr hohen Benachteiligungsindex (siehe "Monitoring 2021 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main") der Stadtbezirke 432 und 482, in denen die Nordweststadt zu größten Teilen liegt, sowie auf die sich seit Herbst 2022 verschärfende Situation aufgrund der hohen Inflationsrate und dem starken Anstieg von Lebensmittel- und Energiepreisen vor, um den Menschen vor Ort zu helfen und das Quartiersmanagement des Programms "Aktive Nachbarschaft" zu unterstützen (insbesondere bezogen auf die Themen Arbeitslosigkeit, Kinderarmut, Altersarmut, Unterstützung für alleinerziehende Eltern und Sicherung des geförderten Wohnraumbestands)? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1373

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerampel BenGurionRing, Einmündung Berner Straße

17.03.2023 · Aktualisiert: 11.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3704 entstanden aus Vorlage: OF 223/15 vom 16.03.2023 Betreff: Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße Vorgang: OM 4930/19 OBR 15; ST 2336/19; ST 875/20 Diese Woche wurde die technische Erneuerung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße vorgenommen. Dabei wurde zwar die zusätzliche Installation eines akustischen Signals ("Klick") für Blinde und Sehbehinderte vorgesehen, aber wegen fehlender Gelder nicht umgesetzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die notwendigen Gelder für die Installation des akustischen Signals bereitzustellen und die notwendigen Arbeiten in die Wege zu leiten. Begründung: Auf Anregung des Ortsbeirates 15 sollte mit der bereits 2019 vorgesehen technischen Erneuerung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße auch die Installation eines akustischen Signals für Blinde und Sehbehinderte einhergehen (siehe OM 4930 und ST 875). Viele Blinde und Sehbehinderte nutzen genau diese Ampel, um die Supermärkte Lidl und Aldi sowie die Firmen IKEA, Sunflower und auch McDonalds zu erreichen oder arbeiten im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach. Eine gefahrenfreie Querung der Straße Ben-Gurion-Ring an dieser oder anderer Stelle ist nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4930 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 875 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1462 Beratung im Ortsbeirat: 15

OF (Antrag Ortsbeirat)

Raumnot an der Michael-Grzimek-Schule endlich beenden, Kindern Raum zum Lernen geben

28.02.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 216/15 Betreff: Raumnot an der Michael-Grzimek-Schule endlich beenden, Kindern Raum zum Lernen geben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. was bislang unternommen wurde, um der Raumnot der örtlichen Grundschule entgegenzuwirken; 2. welche, anlässlich des Besuchs von Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber in der Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 am 04.11.2022 angekündigten Versprechungen zur Linderung der Raumnot, bislang umgesetzt wurden. Begründung: Anlässlich des Besuchs von Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber in der Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 am 04.11.2022, wurde in der Bürgerfragestunde intensiv über die Raumnot an der Michael-Grzimek-Schule berichtet. Die eigentlich 3-zügige Schule ist mittlerweile vier bis fünf-zügig. Die Fachräume sind zu Klassenräumen umgewandelt worden, was den Kindern Raum zum Lernen und den Lehrerinnen und Lehrern Raum zum Lehren nimmt. Frau Weber hatte anlässlich ihres Besuchs in Aussicht gestellt zu prüfen, ob in dem kleineren der beiden angemieteten Gebäude am Ben-Gurion-Ring eine zweite Grundschule eingerichtet werden kann. Frau Weber führte aus, dass dies besser sei, als die Michael-Grzimek-Grundschule irgendwann in der Zukunft mit weiteren Containern aufzustocken. Dem stimmen wir zu! Jetzt ist es an der Zeit den Versprechungen Taten folgen zu lassen. Denn der nächste fünf-zügige Jahrgang steht für das kommende Schuljahr schon in den Startlöchern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 639 2023 Die Vorlage OF 216/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umsetzung Schulentwicklungsplan im Ortsbezirk 10

06.12.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3225 entstanden aus Vorlage: OF 462/10 vom 25.10.2022 Betreff: Umsetzung Schulentwicklungsplan im Ortsbezirk 10 Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans weist wichtige und dringliche Schulentwicklungsprojekte für den Ortsbezirk 10 aus, etwa die Übersiedlung des Gymnasiums Nord in den Ortsbezirk, die Schaffung einer weiteren Gesamtschule und einer weiteren Grundschule für Bonames. Gleichzeitig steht am Ben-Gurion-Ring eine von der Stadt für den Schulbetrieb beschaffte Liegenschaft seit geraumer Zeit zu hohen Kosten leer. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der genaue Zeitplan der Umsetzung zur Deckung dieser Schulbedarfe im Ortsbezirk 10 in Umsetzung des Schulentwicklungsplans aussieht. Begründung: Der Ortsbezirk 10 weist mit der Carlo-Mierendorff-Schule gerade eine weiterführende Schule auf und ist durch seine vielen Neubaugebiete ein Ortsbezirk mit besonders vielen zu beschulenden Kindern. Deshalb ist ein genauer Zeitplan für die Umsetzung des Schulentwicklungsplans für den Ortsbezirk 10 besonders wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 631 Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überdachung für die Haltestelle „Ben-Gurion-Ring West“

04.11.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3045 entstanden aus Vorlage: OF 195/15 vom 19.10.2022 Betreff: Überdachung für die Haltestelle "Ben-Gurion-Ring West" Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Bushaltestelle "Ben-Gurion-Ring West" der Buslinie 29 in Richtung Nordwestzentrum überdacht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 717 Beratung im Ortsbeirat: 15

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskreisel Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten

07.10.2022 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2852 entstanden aus Vorlage: OF 182/15 vom 22.09.2022 Betreff: Verkehrskreisel Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Sachstandsbericht zum Verkehrskreisel Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten dem Ortsbeirat 15 vorzulegen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Mittel aus dem Programm "Sozialer Zusammenhalt" herangezogen werden können, wenn keine Finanzmittel aus dem allgemeinen Haushalt bereitsehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 276 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1760 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spiel- und Bolzplatz Gladiolenstraße erneuern, attraktiver gestalten und aufwerten

16.09.2022 · Aktualisiert: 29.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2725 entstanden aus Vorlage: OF 164/15 vom 29.08.2022 Betreff: Spiel- und Bolzplatz Gladiolenstraße erneuern, attraktiver gestalten und aufwerten Der Magistrat wird gebeten, eine konzeptionelle Planung hinsichtlich einer Erneuerung und attraktiveren Gestaltung von Spielgeräten für Kinder von sechs bis vierzehn Jahren, unter Einbeziehung der Kinderbeauftragten, erstellen zu lassen und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Ziel des Konzeptes soll eine Aufwertung und altersgerechte Gestaltung mit attraktiven Spielanlagen des vorhandenen Spielplatzes an der Gladiolenstraße, unweit der bebauten Fläche der Kita Gladiolenstraße, sein. Nach Verabschiedung des Konzeptes, sind ausreichend Mittel zur Umsetzung aus dem laufenden Haushalt bereit zu stellen. Begründung: Eine umfassende Aufwertung der veralteten und defekten Spielgeräte des Spielplatzes Gladiolenstraße ist nötig. Die Spielgräte sollen auch für Kinder im Alter von sechs bis vierzehn Jahren attraktiver werden, denn es gibt dort kaum altersgerechte und nutzbare Spielgeräte. Für diese Altersgruppe gibt es zudem wenige wohnortnahe Spielplätze, die zum Verweilen einladen. Der Ortsbeirat hat mit der Erstellung von Gestaltungskonzepten mit späterer Ausführung, zuletzt für den Spielplatz am See innerhalb der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring, sehr gute Erfahrungen gemacht. Dies soll jetzt auch für diesen Standort durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 24 Antrag vom 12.04.2023, OF 226/15 Etatanregung vom 28.04.2023, EA 76 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen an der Haltestelle „Kalbach“

13.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2690 entstanden aus Vorlage: OF 374/10 vom 30.08.2022 Betreff: Zebrastreifen an der Haltestelle "Kalbach" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch das Anbringen eines Zebrastreifens am Oberen Kalbacher Weg von der Grünanlage zur Haltestelle "Kalbach" (siehe Screenshot) der Weg für zu Fuß Gehende sicherer wird. (Quelle: Geoportal) Begründung: Durch die Einmündung des Weges aus dem Grünzug nördlich des Ben-Gurion-Rings entsteht sehr viel Fußgängerverkehr zur Haltestelle "Kalbach", welcher keinen geregelten Übergang hat. Ein Zebrastreifen würde Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 158 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Buslinie 29 neben Hilgenfeld auch zur S-Bahn-Station „Frankfurter Berg“

09.09.2022 · Aktualisiert: 26.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2022, OA 237 entstanden aus Vorlage: OF 242/12 vom 17.05.2022 Betreff: Buslinie 29 neben Hilgenfeld auch zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" Vorgang: OM 1735/22 OBR 12; B 97/22; ST 1565/22 Zwischenbescheid des Magistrats vom 03.01.2023 Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die ursprünglich für den Dezember 2021 vorgesehene Veränderung der Linienführungen der Buslinien 28 und 29 wurde zeitlich auf frühestens Dezember 2023 geschoben. Aufgrund der Stellungnahme vom 04.07.2022, ST 1565, wurde die Einrichtung einer dauerhaften Endhaltestelle oder Wendeschleife abgelehnt. Mit der Anregung vom 18.02.2022, OM 1735, wurde jedoch nur eine Verlängerung bis zum Frankfurter Berg beantragt. Daher ist es jetzt erst recht notwendig, über die Buslinien 29 oder 24 eine Verbindung von Kalbach zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" einzurichten. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ eine weitere Haltestelle zwischen Hilgenfeld und "Eschersheim Bahnhof" am Frankfurter Berg unter Bezugnahme auf den Bericht B 97 einzurichten. Begründung: Da im Zuge des vierspurigen Gleisausbaus der S-Bahn Richtung Friedberg eine neue Bushaltestelle errichtet wurde, die von beiden Richtungen gut erreichbar ist, kann dort mit einem kleinen Schwenk vom Hilgenfeld zum Eschersheimer Bahnhof ohne große zeitliche Verzögerungen ein attraktiver Anschluss auch für Kalbach an den ÖPNV Richtung Hauptbahnhof und u. a. Friedberg erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1735 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 97 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1565 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 221 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 237 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 14. Sitzung des OBR 10 am 11.10.2022, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage OA 237 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 237 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Fristverlängerung um 48 Monate) Beschlussausfertigung(en): § 2303, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022 § 2927, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023 Aktenzeichen: 92-10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Nieder-Eschbach: Begrünung Gewerbegebiet Berner Straße und Genfer Straße

18.08.2022 · Aktualisiert: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 161/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Begrünung Gewerbegebiet Berner Straße und Genfer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob in den Straßen Berner Straße und Genfer Straße eine Begrünung des öffentlichen Raums möglich ist und ggf. eingeplant und umgesetzt werden kann. Begründung: Das Gewerbegebiet um die Berner Straße und Genfer Straße ist nahezu vollständig versiegelt. Die Flächen sind überwiegend nicht begrünt. Durch die versiegelten Flächen (insbesondere durch Beton und Asphalt) entsteht gerade im Sommer eine die allgemeine Tagestemperatur übersteigende Wärme, die der Wind aus südlicher/südwestlicher Richtung (die im Sommer vorherrschende Windrichtung) in das Wohngebiet um den Ben-Gurion-Ring und die Homburger Landstraße herum und in den alten Ortskern nach Nieder-Eschbach trägt. Eine Begrünung des öffentlichen Raums würde dazu beitragen, die Wärmeabstrahlung des Gewerbegebietes zu verringern. Die Finanzierung mag mit Hilfe der aktuell aufgestockten Fördergelder für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte um weitere 5,4 Millionen Euro (laut Pressemitteilung des Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 18.08.2022) gestemmt werden. Besonders bei der Berner Straße ist eine Grünplanung im Rahmen der vorgesehenen Grundsanierung zeitnah und kostengünstig umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 161/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, 1 BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 2 SPD und 1 BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung von zwei größeren Mülltonnen am Spielplatz Ben-Gurion-Ring Nord

08.07.2022 · Aktualisiert: 02.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2022, OM 2519 entstanden aus Vorlage: OF 150/15 vom 27.05.2022 Betreff: Anbringung von zwei größeren Mülltonnen am Spielplatz Ben-Gurion-Ring Nord Der Magistrat wird gebeten, in Nieder-Eschbach am Spielplatz Ben-Gurion-Ring Nord, gegenüber dem Bügelsee, zwei größere und vor Krähen sichere Mülltonnen anzubringen (siehe Bild 1). Bild 1 Bild 2 Bild 3 (Bilder: Sabine Klopp) Begründung: Die Anwohnerinnen und Anwohner sind bemüht, ihren Abfall zu entsorgen, doch leider sind die Kapazitäten der aktuellen Mülltonnen nicht ausreichend (siehe Bilder 2 und 3). Ferner entleeren Vögel die Mülltonnen auf der Suche nach Nahrung und verteilen den Müll auf dem Rasen (aktuell Krähen und Wildgänse). Es handelt sich bei dem angegebenen Ort um einen beliebten Treffpunkt für Jung und Alt. Die Coronapandemie hat uns bewiesen, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene einen Treffpunkt an der frischen Luft brauchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2324 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 722 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Illegale Abladung von Müll im Bereich der Siedlung Ben-Gurion-Ring vor den Hausnummern 2, 14, 36 und 88 verhindern

08.07.2022 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2022, OM 2520 entstanden aus Vorlage: OF 153/15 vom 15.06.2022 Betreff: Illegale Abladung von Müll im Bereich der Siedlung Ben-Gurion-Ring vor den Hausnummern 2, 14, 36 und 88 verhindern Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der GWH Wohnungsbaugesellschaft mbH Hessen und der Vonovia Immobilien Treuhand GmbH den oben genannten Hausanschriften einen festgelegten, umzäunten oder ummauerten Müllplatz zuzuweisen, der ausschließlich von den berechtigten Mietern genutzt werden kann. Begründung: Die illegale Abladung von Müll durch Ortsfremde ist im Bereich der Siedlung Ben-Gurion-Ring vor den Hausnummern 2, 14, 36 und 88 zunehmend ein Problem. Immer wieder wird von Anwohnern beobachtet, dass ortsfremde Fahrer von Kleinlastern die Müllcontainer mit ihren Abfällen füllen. Dies führt zum Ärger der Mieter dazu, dass diese bereits nach kurzer Zeit überfüllt sind, sodass die eigentlich Berechtigten ihren Müll nicht mehr loswerden können. Die Nebenkosten in der Siedlung sind im Verhältnis zur Miete sehr hoch. Es ist den Mietern auf Dauer nicht zu vermitteln, dass sie für etwas zahlen sollen, was sie nicht nutzen können. Abhilfe kann dadurch geschaffen werden, dass die Müllcontainer umzäunt und nur den Berechtigten zugänglich gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2456 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 955 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2023, ST 2327 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 250 Aktenzeichen: 79-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterflurbehälter für Altglas

18.03.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1849 entstanden aus Vorlage: OF 131/15 vom 22.02.2022 Betreff: Unterflurbehälter für Altglas Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Ortskern und am Bügel Unterflurbehälter für Altglas aufgestellt werden können. Als Standort wird der Bereich in unmittelbarer Nähe der Supermärkte angeregt. Der Standort ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Im Bereich der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring sind bereits solche Unterflurbehälter im Rahmen des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" geplant. Hierbei stimmt der Magistrat nur solchen Standorten zu, bei denen kein öffentlicher Parkplatz verloren geht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1492 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel Berner Straße/Ben-Gurion-Ring

18.03.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1847 entstanden aus Vorlage: OF 128/15 vom 22.02.2022 Betreff: Verkehrsspiegel Berner Straße/Ben-Gurion-Ring Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Berner Straße/Ben-Gurion Ring (siehe Standort unten) einen Verkehrsspiegel für Linksabbieger anzubringen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1498 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Buslinie 24

18.02.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1735 entstanden aus Vorlage: OF 169/12 vom 28.01.2022 Betreff: Verlängerung der Buslinie 24 Vorgang: M 163/20 Nach Vorstellung der neuen Nahverkehrsplanung der Stadt Frankfurt am Main 2025+ auf der Grundlage der Vorlage vom 23.10.2020, M 163, mit der Änderung einer veränderten Linienführung der Buslinie 29 zum Hilgenfeld am 02.12.2020 ist festzustellen, dass im Hinblick auf die dort fehlende Bebauung die Buslinie 29 unverändert verkehrt. Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit traffiQ zu prüfen und zu berichten, ob die Buslinie 24, die von der U-Bahn-Station "Kalbach" das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" bedient, bis zur S-Bahn-Haltestelle "Frankfurter Berg" verlängert werden kann. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, dass die Buslinie 29 auch nach dem Linientausch die S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" als Zwischenhalt bedient. Begründung: Aktuell besteht keine Verbindung von Kalbach bzw. dem Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" zur S-Bahn. Einzig mit längerem Fußweg ist von Kalbach kommend ein Umstieg in die Buslinie 27 zur S-Bahn möglich. Da die Buslinie 24 an der U-Bahn-Station endet, könnte dort ein Umstieg sowohl aus Kalbach oder in einigen Bereichen von Bonames/Nieder-Eschbach (Ben-Gurion-Ring) über die Buslinie 29 zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" die Nutzung des ÖPNV attraktiver machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1565 Anregung vom 09.09.2022, OA 237 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ziegelsteingabionen, bestehend aus Ziegelsteinen der alten Ziegelei in Nieder-Eschbach, im Freiraumkonzept Ben-Gurion-Ring berücksichtigen

11.02.2022 · Aktualisiert: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1606 entstanden aus Vorlage: OF 104/15 vom 26.01.2022 Betreff: Ziegelsteingabionen, bestehend aus Ziegelsteinen der alten Ziegelei in Nieder-Eschbach, im Freiraumkonzept Ben-Gurion-Ring berücksichtigen Wenn in diesem Jahr das 1250-jährige Jubiläum von Nieder-Eschbach gefeiert wird, gehört zur Geschichte des Ortes auch die alte Ziegelei. Erst 2019 wurden an der Straße An der Alten Ziegelei die Überreste eines Ringofens freigelegt. Alte Ziegelsteine wurden sichergestellt. Daher wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die gefundenen Ziegelsteine der alten Ziegelei in Gabionen gefasst im Freiraumkonzept des Ben-Gurion-Rings in Seenähe berücksichtigt und mit einer Informationstafel zur Geschichte der alten Ziegelei versehen werden. Begründung: Nieder-Eschbach feiert in diesem Jahr sein 1250-jähriges Jubiläum. Zur Geschichte des Stadtteils gehört auch die alte Ziegelei. Die Vorrichtung zum Brennen von Ziegeln stammt aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Am 19.01.2022 wurde den interessierten Vertretern des Ortsbeirates das Freiraumkonzept für den Ben-Gurion-Ring vorgestellt. Das Konzept ist aus Sicht der CDU-Fraktion gelungen, sollte jedoch mit dem geschichtlichen Element der Ziegelsteingabionen mit Informationstafel angereichert werden. Es wäre im Jahr des 1250-jährigen Jubiläums Nieder-Eschbach passend, wenn der Magistrat die Berücksichtigung veranlassen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1082 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren

11.02.2022 · Aktualisiert: 07.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1609 entstanden aus Vorlage: OF 107/15 vom 26.01.2022 Betreff: Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren Vorgang: V 57/21 OBR 15; ST 74/22 1. Der Magistrat wird gebeten, die den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule in den vergangenen Tagen und Wochen erneut zugegangenen Ablehnungsbescheide zur Übernahme der Fahrtkosten erneut zurückzunehmen und den Beförderungszuschuss zu gewähren und bis zur abschließenden Klärung der Angelegenheit keine neuen Ablehnungsbescheide zu erlassen. 2. Zeitnah wird der Magistrat um Auskunft zu den folgenden, die Stellungnahme ST 74 betreffenden Fragen gebeten: a) Welche Schulleitung der Michael-Grzimek-Schule hat wann und auf welche Art und Weise in dem Schulwegplan den Weg Homburger Landstraße zwischen Bonames und Nieder-Eschbach als sicher benannt? b) Zu 1. wird um Erläuterung gebeten, wie der "sichere Schulweg" im Schulwegplan von 2015 nachzulesen sein soll. Die "lila" markierten Strecken sind im Schulwegplan in der Legende als "Fußweg" bezeichnet, während alle anderen möglichen Wege als "empfohlene Radwege" ausgewiesen sind. Allerdings ist nicht ersichtlich, dass der Fußweg keine Kriterien eines "gefährlichen Schulweges" erkennen lässt. Irgendeinen Weg müssen die Kinder ja nehmen. Dies sagt jedoch nichts über die Gefährlichkeit aus. c) Zu 2. und 3. wird um Erläuterung gebeten, welche Bebauungen nach 2015 auf dem Weg Homburger Landstraße vorgenommen wurden. Nach Kenntnis des Ortsbeirate s hat sich nach 2015 keine derartige bauliche Veränderung ergeben, die die Einstufung nach dem Gesetz als "nicht mehr gefährlich" rechtfertigen würde. d) Zu 3.: Welche Kriterien/Merkmale sind bei der Schulwegbegehung zugrunde gelegt worden? Mit welchen Schulwegen sind die Vergleiche angestellt worden? e) Zu 5 a): Warum sind bei einem derart wichtigen Thema zur Schulwegsicherheit anstelle einer Praktikantin nicht der Ortsbeirat, die Kinderbeauftragte und Vertreter der Schulen eingeladen worden? f) Zu 5 b): Was ist in der Stellungnahme mit der Aussage: "... auch im Hinblick auf das Gesamtbild ‚Stadt Frankfurt', um eine Ungleichbehandlung auszuschließen." konkret gemeint? g) Um welche Verwaltungsgerichtsentscheidung (mit Datum und Aktenzeichen) zur Maßgeblichkeit des Schulwegplans handelt es sich konkret? h) Warum sind die Ablehnungsbescheide erstmals 2020 erlassen worden, obwohl laut Stellungnahme bereits seit 2015 keine Gefährdung mehr vorliegt? 3. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, eine Ortsbegehung zur Schulwegsicherheit gemeinsam mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten und Vertretern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule durchzuführen. Begründung: In den vergangenen Tagen und Wochen sind den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule erneut Ablehnungsbescheide zugestellt worden. Ihnen ist zu entnehmen, dass ein Anspruch auf Schülerfahrtkosten gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz nicht mehr bestehe, da der Weg nicht mehr gefährlich nach dem Gesetz sei. Insbesondere sei durch Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße, festgestellt worden, dass keine Gefährlichkeit mehr bestehe. Die Entscheidung des Fachamtes ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. An der "Gefährlichkeit" des Schulwegs für die Kinder aus diesem Bereich hat sich seit 2015 nichts geändert. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg zu Fuß unzumutbar. Die Homburger Landstraße ist, insbesondere in den Stoßzeiten, hoch frequentiert. Die stetigen Bemühungen, auf diesem Straßenabschnitt Tempo 30 einzuführen, wurden bislang von der Stadt abschlägig beschieden. Hinzu kommt, dass die Schulen schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Kinder zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Dies gefährdet wiederum diejenigen, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Der Verkehr vor der Schule ist morgens ohnehin schon katastrophal. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 57 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 74 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1202 Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Impfen, wo die Menschen leben: Impfkampagne und Impfangebote im Frankfurter Norden verbessern

11.02.2022 · Aktualisiert: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1608 entstanden aus Vorlage: OF 106/15 vom 26.01.2022 Betreff: Impfen, wo die Menschen leben: Impfkampagne und Impfangebote im Frankfurter Norden verbessern Mit dem Ziel, die Impfquote zu erhöhen, um die Coronapandemie zu bekämpfen, wird der Magistrat gebeten, die Impfkampagne in den nördlichen Stadtteilen deutlich zu intensivieren und in Ergänzung zu den bestehenden Impfangeboten folgenden Maßnahmen umzusetzen: 1. Mehr mobile Impfteams einsetzen, insbesondere für Menschen in den (dicht besiedelten) Wohnsiedlungen (bspw. auch in Zusammenarbeit mit Quartiersmanagement, Beiräten, Vereinen und Institutionen vor Ort). 2. Die nördlichen Stadtteile stärker bei (niedrigschwelligen) Sonderaktionen berücksichtigen (bspw. den Impf-Express). 3. Einrichtung eines (längerfristigen) Impfzentrums im Frankfurter Norden prüfen (bspw. in leer stehenden Ladenlokalen oder in Saalbauten). In Nieder-Eschbach würden hierfür die ehemalige Bäckerei an der Deuil-La-Barre-Straße und Gemeinschaftsräume in der Siedlung Ben-Gurion-Ring in Betracht kommen. 4. Informationsmaterial niedrigschwellig und mehrsprachig zur Verfügung stellen. Begründung: Unbestritten ist die Impfung ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung der Coronapandemie. Es ist also nach wie vor wichtig, dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen. Das betrifft die Erst- und Zweitimpfungen ebenso wie die sogenannte Boosterimpfung. Wichtig ist dabei, es den Menschen möglichst einfach zu machen, sich zu informieren und sich impfen zu lassen. Entsprechend muss die Stadt Frankfurt im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles unternehmen, um den Menschen schnelle und unkomplizierte Impfangebote zu machen und Informationsmaterial einfach und verständlich zur Verfügung zu stellen. In Frankfurt kann man sich derzeit im Impfzentrum an der Messe, bei Sonderimpfaktionen im gesamten Stadtgebiet und natürlich bei Haus- und Betriebsärzten impfen lassen. Doch nicht alle Menschen sind mobil und gerade in den nördlichen Stadtteilen ist nicht nur die Anbindung zur Messe bzw. nach Frankfurt nur eingeschränkt gegeben, auch die Versorgung mit Hausärzten ist teils unzureichend (insbesondere in den Wohnsiedlungen). Auch können die Hausärzte gar nicht alle Menschen erreichen. Die Berücksichtigung der nördlichen Stadtteile bei Sonderimpfaktionen ist noch ausbaufähig. Für Impfangebote sollte ein "Konzept der kurzen Wege" gelten. Impfangebote und Informationen müssen zu den Menschen und nicht nur in die Stadtteile, in denen es eine gute Anbindung und/oder eine ausreichende Versorgung durch Arztpraxen und einen guten Zugang zu Informationen gibt, gebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1200 Aktenzeichen: 53 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Straßenquerung der Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring

11.02.2022 · Aktualisiert: 07.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1613 entstanden aus Vorlage: OF 111/15 vom 28.01.2022 Betreff: Sichere Straßenquerung der Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring Vorgang: OM 5307/19 OBR 15; ST 1880/20 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring für eine sichere Fußgängerquerung an der abgesenkten Bordsteinkante in der Höhe Berner Straße 119 (Chinarestaurant) zu sorgen. Begründung: An genannter Einmündung sind Fußgänger stetig "auf der Flucht". Der abgesenkte Bürgersteig wird kaum als solcher erkannt, da er trotz des generellen Halteverbots zu 99 Prozent zugeparkt ist. Die Stelle wird u. a. von in der Nähe wohnenden älteren Menschen der gegenüber befindlichen Seniorenwohnanlage benutzt. Bewohner mit und ohne Behinderungen (Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen) benutzen diesen Übergang, um zu Restaurantbetrieben mit Mittagstisch und zu einem Gartenmarkt zu gelangen. Sie müssen oft gefährliche Umwege über die Fahrbahn in Kauf nehmen, bis sie eine Lücke zwischen den Falschparkern zum Gehweg nutzen können. Als Zufahrt zum Industriegebiet ist diese Einmündung stark von Lastkraftwagen und Linienbussen frequentiert und zudem unübersichtlich. In der Stellungnahme vom 19.10.2020, ST 1880, wird auf eine notwendige Verkehrszählung verwiesen, die sich aber durch die Pandemie verzögern könne (bis heute). Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass eine solche überflüssig ist, da die Anzahl gefährdeter Fußgänger keine Rolle spielen darf. Hier wird das absolute Halteverbot stetig missachtet und von der Verkehrsüberwachung anscheinend nicht geahndet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5307 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1880 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1279 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abgemeldete Fahrzeuge von öffentlichen Parkplätzen entfernen

03.09.2021 · Aktualisiert: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2021, OM 610 entstanden aus Vorlage: OF 61/15 vom 18.08.2021 Betreff: Abgemeldete Fahrzeuge von öffentlichen Parkplätzen entfernen Der Magistrat wird gebeten, den öffentlichen Parkraum im Bereich der Wohnsiedlung Ben-Gurion- Ring und im Bereich des Gewerbegebiets (Berner Straße/Genfer Straße) regelmäßig auf abgemeldete Fahrzeuge hin zu überprüfen und die Fahrzeuge nach Ablauf der entsprechenden Frist zu entfernen. Begründung: Bewohner und Bewohnerinnen aus der Siedlung Ben-Gurion-Ring und Gewerbetreibende beschweren sich zunehmend darüber, dass immer mehr abgemeldete Fahrzeuge in den oben genannten Bereichen abgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2246 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Spielgeräte für den Seespielplatz

02.07.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 423 entstanden aus Vorlage: OF 48/15 vom 16.06.2021 Betreff: Weitere Spielgeräte für den Seespielplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Seespielplatz in der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring neben der Seilbahn und neben der Reifenschaukel weitere, abwechslungsreiche Spielgeräte aufgestellt werden können. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für den Sandkasten sowie für die dazugehörigen Bänke ein Sonnenschutz in Form von Sonnenschirmen oder Sonnensegel installiert werden kann. Begründung: Der Seespielplatz am Weiher in der Wohnanlage ist gerade in den Sommermonaten sehr frequentiert und wird von immer mehr Kindern regelmäßig besucht. Die Kinder und die Eltern wünschen sich, dass das Spielplatzangebot dementsprechend auch erweitert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1868 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk

11.06.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 289 entstanden aus Vorlage: OF 34/15 vom 29.05.2021 Betreff: Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. 2. Hilfsweise erkennt der Magistrat als Schulträger die Notwendigkeit der Beförderung als soziale Hilfe oder aufgrund der besonders unzumutbaren Bedingungen des Schulwegs im Sinne des § 161 Abs. 7 HSchG an und gewährt den betroffenen Schülerinnen und Schülern weiterhin Fahrtkostenerstattungen als freiwillige Leistungen. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß § 161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schüler die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt worden, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach § 161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit Langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße zur Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmals verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1876 Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bolzplatz am Bügel

11.06.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 290 entstanden aus Vorlage: OF 26/15 vom 10.05.2021 Betreff: Bolzplatz am Bügel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welchen Standorten am Bügel - insbesondere im Bereich der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring - ein neuer Bolzplatz errichtet und ob dieser aus den allgemeinen städtischen Haushaltsmitteln finanziert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1620 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk

11.06.2021 · Aktualisiert: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. 2. Hilfsweise erkennt der Magistrat als Schulträger die Notwendigkeit der Beförderung als soziale Hilfe oder aufgrund der besonders unzumutbaren Bedingungen des Schulwegs im Sinne des §161 Abs. 7 HSchG an und gewährt den betroffenen Schülerinnen und Schülern weiterhin Fahrtkostenerstattungen als freiwillige Leistungen. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmal verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllsituation der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring

11.06.2021 · Aktualisiert: 16.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 292 entstanden aus Vorlage: OF 28/15 vom 10.05.2021 Betreff: Müllsituation der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit der Wohnungsbaugesellschaft und der FES gebeten, dafür zu sorgen, dass in der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring kleinere umzäunte Müllplätze eingerichtet werden, die nur den Mietern der jeweiligen Häuser zugänglich sind. Als Blaupause soll das Konzept der Heinrich-Lübke-Siedlung in Praunheim dienen. Begründung: Bewohner beobachten seit Langem, dass immer häufiger Fremde ihren Müll in der Siedlung entsorgen. Dies führt dazu, dass die Müllcontainer häufig überfüllt sind und sich der Müll durch den Wind in der Siedlung verteilt (siehe Foto). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2021, ST 1510 Antrag vom 17.11.2023, OF 272/15 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2023, OM 4857 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haltestelle für die Fahrbibliothek im Bereich der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring

11.06.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 291 entstanden aus Vorlage: OF 27/15 vom 10.05.2021 Betreff: Haltestelle für die Fahrbibliothek im Bereich der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring eine Haltestelle für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek einzurichten und ferner aktive Öffentlichkeitsarbeit für das Angebot zu organisieren. Als Standort wird der Platz gegenüber der Ladenzeile am Ärztehaus angeregt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1927 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 41 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung der genauen Planungen für einen Schulstandort am Ben-Gurion-Ring

01.06.2021 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 177 entstanden aus Vorlage: OF 38/10 vom 18.05.2021 Betreff: Vorstellung der genauen Planungen für einen Schulstandort am Ben-Gurion-Ring Der Magistrat möge veranlassen, dass die zuständige Dezernentin baldmöglichst die genauen Planungen für einen Schulstandort am Ben-Gurion-Ring in einer Sitzung des Ortsbeirates 10 vorstellt. Begründung: Es ist immer undurchsichtiger, was genau am Ben-Gurion-Ring als Schule geplant wird. Es war von einer Berufsschule, einer integrierten Gesamtschule, einem Ausweichquartier für eine Schule jeglicher Couleur und einer Grundschule die Rede. Genaues ist allerdings nicht zu erfahren. Da der Standort Ben-Gurion-Ring mit einer besonderen Sorgfalt zu betreuen ist, ist eine solch unklare Informationslage für ein in jedem Fall besonders bedeutendes Projekt für den Ortsbeirat 10 als den zuständigen Ortsbeirat nicht zumutbar. Der Ortsbeirat 10 ist gerne bereit, seine Erfahrungen zu den besonderen Anforderungen dieses Standorts in die erforderliche Diskussion einzubringen. Auch sollten die vielfältigen Überlegungen der Anwohner in einer Sitzung des Ortsbeirates als geeignetem Forum geäußert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1845 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 657 Antrag vom 22.11.2022, OF 467/10 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1336 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2369 Antrag vom 05.02.2024, OF 759/10 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5114 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 731 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1730 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 10 am 10.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 10 am 02.05.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk

27.05.2021 · Aktualisiert: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grizmek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, als der Fußweg für nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssten die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbeschiede übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schön länger die erhöhte Geschwindigkeit mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweichquartier IGS Kalbach-Riedberg

07.05.2021 · Aktualisiert: 06.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 119 entstanden aus Vorlage: OF 3/12 vom 26.04.2021 Betreff: Ausweichquartier IGS Kalbach-Riedberg Vorgang: M 37/21 Der Magistrat wird dringend gebeten, der IGS zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 geeignete Raumflächen zur Verfügung zu stellen, um den Zeitverzug bei der Errichtung des Neubaus zu kompensieren. Sofern nicht schon eine andere Fläche zur Verfügung steht, soll in Abstimmung mit der Schulleitung hierbei geprüft werden, ob hierfür Teilflächen der genau zu solchen Zwecken angemieteten Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 158 bis 164 genutzt werden können. Begründung: Aktuell gibt es offenbar noch keine Lösung zur Unterbringung eines weiteren Jahrgangs in der bereits vollständig belegten provisorischen IGS Kalbach-Riedberg. Die Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 158 bis 164 soll explizit dazu dienen, als Ausweichquartier für weiterführende Schulen zu dienen (siehe M 37). Auch wenn eine vollständige Herrichtung für diesen Zweck bereits zum Sommer womöglich nicht möglich ist, so ist zumindest eine provisorische Nutzung von Teilflächen für ein halbes Jahr vielleicht machbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 37 Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1365 Aktenzeichen: 40 4

Ideen

Idee
78

Erst Schulen und Kitas, dann neue Baugebiete

13.10.2014

Es fehlt dem städtischen Haushalt am nötigen Geld, um den jetzt schon bestehenden Bedarf an Schulen und Kitas zu decken. Selbst dort, wo die städtischen Bebauungspläne soziale und Bildungseinrichtungen vorsehen, verdienen zwar die Investoren, die Bürger aber gehen leer aus. Die Stadt bricht ihre Versprechungen, Schulen und Kitas zu bauen. Bestandsschulen platzen aus allen Nähten - ganz abgesehen vom dem desolaten Zustand, in dem sie sich teilweise befinden, weil es der Stadt nicht gelingt, den Sanierungsstau aufzulösen. Die Stadtplaner scheint das nicht zu interessieren; sie planen unbeeindruckt weiter, wollen auf Biegen und Brechen, dass die Stadt weiter wächst. Die Antwort auf die Frage, wo die Kinder der Neu-Bürger zur Schule gehen sollen, bleiben sie uns schuldig. Wo ist die Grundschule am Bügel / Ben-Gurion-Ring, die so dringend gebraucht wird und im Zuge der Hochhausbebauung versprochen wurde? In Bonames-Ost will die Stadt mindestens 1500 Wohneinheiten bauen - wie dort eine Grundschule oder vier Kitas finanziert werden sollen, ist nicht geklärt. Das Planerversprechen wird zur Utopie - die Gelackmeierten sind die Bürger. Das kann und darf so nicht weitergehen - deshalb: erst Schulen und Kitas bauen, dann neue Baugebiete planen!