Meine Nachbarschaft: Fontanestraße
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Vorlagen
Aufpflasterung der Fontanestraße zur Geschwindigkeitsreduzierung
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 841/9 Betreff: Aufpflasterung der Fontanestraße zur Geschwindigkeitsreduzierung AnwohnerInnen beobachten regelmäßig Pkw's, die mit überhöhter Geschwindigkeit in der Tempo 30 Zone unterwegs sind. Die Fontanestraße wird neben dem normalen Anliegerverkehr ebenfalls gerne zur Abkürzung von der Hügelstraße in Richtung Schwalbenschwanz als Durchfahrtsstraße genutzt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit den beteiligten Ämtern und Anwohnerinnen und Anwohnern einen Ortstermin zu organisieren, um über geeignete Maßnahmen (u.a.Aufpflasterung) zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Fontanestraße zu beraten. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 841/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenÄnderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4415 entstanden aus Vorlage: OF 571/9 vom 30.08.2023 Betreff: Änderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a. Der Magistrat wird gebeten, folgende Änderungen der Verkehrsführung vorzunehmen: 1. Änderung der Fahrtrichtung in der Fontanestraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Gottfried-Keller-Straße; 2. Änderung der Fahrtrichtung in der Gottfried-Keller-Straße; 3. durchgehende Einbahnstraßenregelung in der Chamissostraße zwischen Hügelstraße und Am Schwalbenschwanz. Begründung: Die Fontanestraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Chamissostraße dient derzeit sowohl den Anliegern der Gottfried-Keller-Straße sowie der Fontanestraße bis zur Chamissostraße zur Erschließung, wird aber auch vom Durchgangsverkehr genutzt. Insbesondere der hintere Teil der Fontanestraße ist jedoch sehr eng und für den Durchgangsverkehr zum nördlichen Bereich des Wohnquartiers ungeeignet. Diesem Umstand wurde insoweit Rechnung getragen, als dass am Anfang der Fontanestraße ein Durchfahrtsverbot für Lastwagen und Busse eingerichtet wurde. Dieses hat sich jedoch als wirkungslos erwiesen. Die Straße wird immer wieder auch vom Schwerlastverkehr genutzt, um Staus auf der nur noch einspurigen Hügelstraße zu umfahren. Die Fahrzeuge fahren sich fest und stellen außerdem eine Gefahr für die vielen in diesem Bereich wohnenden Kinder dar. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind geeignet, den genannten Straßenbereich von diesem Durchgangsverkehr frei zu halten. Die Chamissostraße wiederum ist deutlich breiter und daher in der Lage, einen Zweirichtungsverkehr aufzunehmen. Ein solcher trägt auch dazu bei, die Geschwindigkeit innerhalb des gewünschten Limits von 30 km/h zu halten. Die Maßnahmen erfordern nur einen geringen finanziellen Aufwand. Anlage 1 (ca. 435 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 48 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1546 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Die mittlere straßenbegleitende Grünfläche auf der Hügelstraße zwischen der Fontanestraße und Chamissostraße mit Findlingen schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3863 entstanden aus Vorlage: OF 501/9 vom 16.04.2023 Betreff: Die mittlere straßenbegleitende Grünfläche auf der Hügelstraße zwischen der Fontanestraße und Chamissostraße mit Findlingen schützen Der Magistrat wird gebeten, die straßenbegleitende Grünfläche in der Mitte der Hügelstraße in den Bereichen zwischen der Fontanestraße und Chamissostraße mit Findlingen zu schützen, um das Überfahren bzw. das Parken von Autos auf der Grünfläche zu verhindern. Begründung: Autofahrerinnen und Autofahrer parken inzwischen regelmäßig auf den mittleren Grünstreifen. Dies führt dazu, dass der Rasen beschädigt wird und nicht mehr schön aussieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1716 Aktenzeichen: 67-0
Fontanestraße: Beachtung Tempo-30-Zone?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3141 entstanden aus Vorlage: OF 361/9 vom 30.10.2022 Betreff: Fontanestraße: Beachtung Tempo-30-Zone? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung der Tempo-30-Zone in der Fontanestraße durchgängig beachtet wird, und ggf. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Beachtung durchzusetzen. Insbesondere wird er um Prüfung und Berichterstattung gebeten , ob die gesamte Straße oder Teilstücke in eine Spielstraße umgewandelt werden kann. Begründung: Anwohner beobachten, dass nach dem ersten Teilstück, in dem die Geschwindigkeit aufgrund des Zebrastreifens noch relativ gering ist, die Durchfahrgeschwindigkeit sukzessive zunimmt. Da die Straße nur die unmittelbar angrenzenden Häuser erschließt, also keine Durchgangsstraße ist, und aufgrund der hohen Kinderzahl in dem Bereich kommt zur dauerhaften Beruhigung des Verkehrs auch die Umwidmung der gesamten Straße oder von Teilstücken in eine Spielstraße in Betracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 592 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradabstellplätze in der Fontanestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2512 entstanden aus Vorlage: OF 290/9 vom 20.06.2022 Betreff: Fahrradabstellplätze in der Fontanestraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob in der Fontanestraße z. B. an der Hausnummer 47 Abstellplätze für Fahrräder und Scooter geschaffen werden können. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beklagen eine Behinderung der Fußgängerinnen und Fußgänger durch auf dem Fußweg abgestellte Roller und Fahrräder und fehlende Abstellmöglichkeiten für selbige. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2563 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 2
Blumenwiese Hügelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1253 entstanden aus Vorlage: OF 147/9 vom 17.11.2021 Betreff: Blumenwiese Hügelstraße Der Magistrat wird um Auskunft zu dem Ergebnis des Tests einer Wildblumenwiese auf dem Mittelstreifen der Hügelstraße auf Höhe der Einmündung der Fontanestraße Richtung Westen gebeten. Sollte das Ergebnis derzeit noch nicht vorliegen, wann ist damit zu rechnen? An dieser Stelle wurde vor zwei Jahren der Versuch gestartet, eine Wildblumenwiese anzusiedeln. Bei entsprechend positiven Ergebnissen sollte das Konzept auf weitere Bereiche des grünen Mittelstreifens entlang der Hügelstraße ausgedehnt werden. Begründung: Bei positivem Ergebnis begrüßt der Ortsbeirat die Aussaat weiterer Wildblumenwiesen in dem genannten Bereich. Bereits mit dem Antrag vom 17.10.2019, OF 699/9, war das Thema vom Ortsbeirat aufgegriffen worden, aber aufgrund der Zusage einer Testphase seinerzeit zurückgezogen worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 418 Aktenzeichen: 67 0
Sperrung wegen Baumwurzel in der Fontanestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3564 entstanden aus Vorlage: OF 504/9 vom 16.08.2018 Betreff: Sperrung wegen Baumwurzel in der Fontanestraße In der Fontanestraße zwischen den Hausnummern 49 und 51 ragt eine Baumwurzel aus dem Boden. Da diese eine erhebliche Behinderung darstellt, wurde sie von der Stadt mit rot-weißen Zäunen abgesperrt und für Fußgänger ein Schild aufgestellt, das dazu auffordert, die Straßenseite zu wechseln. Diese Absperrung steht dort nun schon seit über einem Jahr. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzbarkeit des Gehwegs unverzüglich wiederhergestellt wird und die Absperrung entfernt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2217
Schutz und Entwicklung des Erbes von Ernst May im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.11.2014, OM 3624 entstanden aus Vorlage: OF 842/9 vom 22.10.2014 Betreff: Schutz und Entwicklung des Erbes von Ernst May im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die verschiedenen Siedlungen und Einzelhäuser aus der Epoche des "Neuen Frankfurts" (1926 bis 1929) im Ortsbezirk 9 in ihrem Charakter erhalten und gleichzeitig modernen Wohnverhältnissen angepasst werden können. Insbesondere sollen folgende Möglichkeiten in Betracht gezogen werden: - Systematische Bestandsaufnahme; - Aufstellung von Erhaltungssatzungen und/oder Gestaltungssatzungen für nicht unter Schutz stehende Siedlungen; - qualifizierte Energie- und Sanierungsberatung mit Schwerpunkt auf den Besonderheiten dieses Bestandes, insbesondere der Flachdächer; - städtisches Sanierungsprogramm mit verbundener Beratungsleistung; - Erstellung einer Broschüre über Geschichte, kulturellen Wert, historische Details wie städtebauliche Idee, Fenster- und Türgestaltung, Farbgebung, Grundrissbesonderheiten, mit Sanierungstipps, insbesondere zur Farbgestaltung, Fenster und Türen, Einfriedungen und energetischen Sanierung von Außenhaut und Dach, die bei neuen Erbbauverträgen oder Verkäufen an die neuen Eigentümer als Geschenk gegeben wird; - Veranstaltung eines Designwettbewerbs für neue Türen, Fenster und Küchen im Sinne des "Neuen Frankfurts" (Serienproduktion, Formgebung), Fertigung und Bezugsmöglichkeiten serieller Fenster, Türen und Küchen für Eigentümer und Mieter. Begründung: Im Ortsbezirk 9 gibt es eine Reihe von Siedlungen und Einzelhäuser des "Neuen Frankfurts", die nur teilweise (gemäß Wissens des Ortsbeirates ausschließlich Siedlung Höhenblick und Siedlung Lindenbaum sowie ehemalige Wohnhäuser May und Elsässer) unter Denkmalschutz stehen. Ohne Vollständigkeitsgarantie sind dies neben den erwähnten Siedlungen und Häusern nach Augenschein: - Sogenannter "Komba-Block" beziehungsweise "Wohnhausgruppe Hügelstraße" (Fontanestraße 8 bis 64, Bereiche um die Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße, Jacob-Schiff-Straße, Bereich um Heinrich-Bleicher-Straße etc.); - Wohnhausgruppe Raimundstraße; - Wohnhausgruppe Marbachweg; - Haus Am Kirchberg 27 - Haus Landgraf-Phillipp-Straße 47; - viele weitere Einzelhäuser (vergleiche auch Heike Risse "Frühe Moderne in Frankfurt am Main 1920-1933"). Die Siedlungen gehören heute mit der Weißenhofsiedlung in Stuttgart und dem Bauhaus in Dessau "zu den international beachteten Beispielen der frühen Moderne in Deutschland" (Zitat Denkmalamt FFM). Aktuell werden viele Häuser und Siedlungen durch Umbaumaßnahmen stark verändert, insbesondere durch Energieeinsparmaßnahmen und die Zunahme von Einzeleigentum. Es soll ein Weg gefunden werden, die Bewohner und Eigentümer im Zuge ihrer Sanierungsaktivitäten zu animieren, die Häuser im Sinne ihres historischen Stils zu gestalten. Außerdem wäre es schön, sich somit langsam auf das hundertjährige Bestehen der Häuser und Siedlungen 2026 vorzubereiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 301 Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1229 Aktenzeichen: 41
Straßenreinigung im Ringelnatzgässchen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2229 entstanden aus Vorlage: OF 607/9 vom 02.05.2013 Betreff: Straßenreinigung im Ringelnatzgässchen Anwohner berichten, dass das Ringelnatzgässchen, das unter dem Stichwort Gehweg Eschersheimer Landstraße 463 zur Fontanestraße im Straßenverzeichnis zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main in Reinigungsklasse I eingestuft ist, regelmäßig nicht gekehrt wird. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. die regelmäßige Reinigung des Ringelnatzgässchens sicherzustellen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob vor dem Beginn des Ringelnatzgässchens in der Fontanestraße ein Mülleimer aufgestellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1254 Aktenzeichen: 79 4
Grünfläche auf der Hügelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2011, OM 274 entstanden aus Vorlage: OF 89/9 vom 07.08.2011 Betreff: Grünfläche auf der Hügelstraße Vorgang: OM 1894/03 OBR 9; ST 831/03; EA 130/07 OBR 9; ST 790/08; OM 3104/09 OBR 9; ST 1615/09 Der Magistrat wird gebeten, das Überfahren der Begrenzungsbordsteine und der Grünflächen in der Hügelstraße zwischen Fontanestraße und Kurhessenstraße durch Findlinge zu verhindern. Begründung: Seit Jahren ist das Überfahren der Bordsteine in die Grünanlage ein Ärgernis und beschäftigt den Ortsbeirat und die Verwaltung. Obwohl der Magistrat bereits im Jahr 2003 die Ursache des Problems - die zu flach eingebauten Begrenzungsbordsteine - benannt hat, wurde dem Ortsbeirat bis heute noch nicht abschließend mitgeteilt, ob und wie der Magistrat das Problem lösen, beziehungsweise die Grünanlage vor dem Befahren durch Pkw und Lkw schützen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1408 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 6. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Abstimmung: zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Poller in der Fontanestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2010, OM 4222 entstanden aus Vorlage: OF 1193/9 vom 06.05.2010 Betreff: Poller in der Fontanestraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Sperrfläche in der Fontanestraße, die gegenüber des Weges zur Fontanestraße 74-84 liegt, zwei Poller zu errichten, damit diese Sperrfläche nicht länger zugeparkt werden kann. Begründung: Die Freihaltung der Sperrfläche ist wichtig, um Kindern und anderen Bürgern, die den Spielplatz in der benachbarten Fontaneanlage aufsuchen, das sichere Überqueren der Straße zu erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2010, ST 1035 Aktenzeichen: 66 7
Parkbänke für Bürger erhalten!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2010, OM 4230 entstanden aus Vorlage: OF 1208/9 vom 06.05.2010 Betreff: Parkbänke für Bürger erhalten! Immer häufiger wandten sich in letzter Zeit Bürger an den Ortsbeirat, mit dem Problem, dass Parkbänke für Lärmstörungen missbraucht würden. Dies betraf nachstehende Örtlichkeiten: Fritz-von-Unruh-Anlage sowie die Grünanlagen bei der Paquetstraße, der Chamissostraße und der Fontanestraße. Der Ortsbeirat ist nach intensiver Diskussion der Auffassung, dass die Entfernung von Parkbänken nur als letzte Maßnahme in Betracht zu ziehen ist, um Störungen der Nachtruhe oder sonstigen Belästigungen von Anwohnern entgegenzuwirken. Der Magistrat wird daher aufgefordert, bei Störungen durch Lärm oder Belästigungen von Passanten, die von den Anwohnern auf die Nutzung vorhandener Parkbänke zurückgeführt werden, zunächst mit dem Einsatz von ordnungspolizeilichen Maßnahmen, häufigere Bestreifung und Kontrollmaßnahmen des freiwilligen Polizeidienstes zu reagieren. Die Entfernung von Ruhebänken soll erst als letztes Mittel in Betracht gezogen werden. In diesem Fall ist dem Ortsbeirat zuvor Mitteilung zu machen, damit der Nutzungskonflikt zunächst im Ortsbeirat diskutiert werden kann. Die bereits ergriffenen Maßnahmen sind dabei aufzulisten und gegebenenfalls dem Ortsbeirat zu erläutern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2010, ST 1005 Aktenzeichen: 67 0
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