Grünfläche auf der Hügelstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2011, OM
274 entstanden aus
Vorlage: OF 89/9 vom 07.08.2011
Betreff: Grünfläche auf der Hügelstraße Vorgang:
OM 1894/03 OBR
9; ST 831/03; EA 130/07 OBR 9; ST 790/08; OM 3104/09 OBR 9; ST
1615/09 Der Magistrat wird gebeten, das
Überfahren der Begrenzungsbordsteine und der Grünflächen in der Hügelstraße
zwischen Fontanestraße und Kurhessenstraße durch Findlinge zu verhindern.
Begründung: Seit Jahren ist das Überfahren der Bordsteine in die
Grünanlage ein Ärgernis und beschäftigt den Ortsbeirat und die Verwaltung.
Obwohl der Magistrat bereits im Jahr 2003 die Ursache des Problems - die zu
flach eingebauten Begrenzungsbordsteine - benannt hat, wurde dem Ortsbeirat bis
heute noch nicht abschließend mitgeteilt, ob und wie der Magistrat das Problem
lösen, beziehungsweise die Grünanlage vor dem Befahren durch Pkw und Lkw
schützen möchte. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.12.2011, ST 1408
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9
am 08.12.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
5. a) Es dient
zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht
vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO
OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
6. a) Es dient
zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht
vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO
OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
7. Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Abstimmung:
zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0