Meine Nachbarschaft: Flaschenburgstraße
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Vorlagen
Installation dynamischer Fahrgastanzeigen im östlichen Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7211 entstanden aus Vorlage: OF 1442/5 vom 10.06.2025 Betreff: Installation dynamischer Fahrgastanzeigen im östlichen Oberrad Der Magistrat wird gebeten, an den Straßenbahnhaltestellen im östlichen Oberrad ("Flaschenburgstraße", "Wiener Straße" und "Stadtgrenze") dynamische Fahrgastanzeigen zu installieren. Begründung: An den drei Straßenbahnhaltestellen sind bislang keine dynamischen Fahrgastanzeigen angebracht. Die Installation derselben ist zeitnah umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Messung mittels Viacount-Geräten hier: Wasserhofstraße (III)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6859 entstanden aus Vorlage: OF 1370/5 vom 01.04.2025 Betreff: Messung mittels Viacount-Geräten hier: Wasserhofstraße (III) Der Magistrat wird gebeten, in der Wasserhofstraße Messungen mittels Viacount-G eräten durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Wasserhofstraße zwischen Gräfendeichstraße und Wehrstraße beschweren sich erneut über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1490 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wegeverbindung zwischen Gräfendeichstraße und Philippine-Schulz-Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6693 entstanden aus Vorlage: OF 1364/5 vom 18.03.2025 Betreff: Wegeverbindung zwischen Gräfendeichstraße und Philippine-Schulz-Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zwischen Gräfendeichstraße und Philippine-Schulz-Weg eine barrierefreie Erschließung hergestellt werden kann. Der bestehende Schotterweg östlich des Regenrückhaltebeckens ist zu asphaltieren. Daran anschließend ist eine Rampe zur Überwindung des Höhenunterschieds zum Wendeplatz des Philippine-Schulz-Wegs zu erstellen. Es ist ferner zu prüfen, ob ergänzend in die Böschung des Wendeplatzes eine Treppe integriert werden kann. Begründung: Nördlich des Philippine-Schulz-Wegs wurde ein Regenrückhaltebecken gebaut und zwischen diesem Becken und dem angrenzenden Obstgarten ein Revisionsweg eingerichtet. Dieser Weg ist augenblicklich nur mit grobem Schotter bedeckt. Der Weg endet an dem etwa einen Meter höher gelegenen Wendeplatz des Philippine-Schulz-Wegs. Sportliche Fußgänger überwinden diesen Höhenunterschied an einer kurzen, steilen gepflasterten Rampe, die offenbar erstellt wurde, um bei Starkregenereignissen das Wasser in das Regenrückhaltebecken abzuleiten. Eine ordentliche Zuwegung zum Philippine-Schulz-Weg wurde leider noch nicht gebaut. Daher sind eine Treppe und eine barrierefreie Verbindung zu errichten. Südlich des Regenrückhaltebeckens befindet sich Brachland, das zu diesem Zweck genutzt werden kann - siehe Foto. Der angrenzende Obstgarten würde durch diese Maßnahme nicht beeinträchtigt. Besonders im Freizeitverkehr wird der Weg trotz des schwierig zu überwindenden Höhenunterschieds intensiv genutzt, weil es dort praktisch keinen Autoverkehr gibt. Mit vergleichsweise geringem Aufwand könnte eine bequeme Zuwegung zu den Freizeitflächen im nördlichen Oberrad eingerichtet werden. Vorgeschlagene Wegeverbindung Philippine-Schulz-Weg Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1328
Absicherung der Fläche vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6704 entstanden aus Vorlage: OF 1347/5 vom 01.03.2025 Betreff: Absicherung der Fläche vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Möglichkeiten - beispielsweise durch Abpollern - zu ergreifen, um das ordnungswidrige Parken vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7 zu unterbinden. Begründung: Den Ortsbeirat 5 erreichten Beschwerden, dass es beim ordnungswidrigen Parken vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7 dazu kommt, dass größere Fahrzeuge, wie beispielsweise die Müllabfuhr oder Rettungswagen, nicht von der Brunnenstraße in Richtung Norden nach links in die Gräfendeichstraße abbiegen können, da dort Fahrzeuge abgestellt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 856 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1881
Anbringen eines Straßenschildes „Gräfendeichstraße“ am Beginn der Gräfendeichstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2024, OF 1259/5 Betreff: Anbringen eines Straßenschildes "Gräfendeichstraße" am Beginn der Gräfendeichstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Beginn der Gräfendeichstraße an der Einmündung in die Wasserhofstraße ein Straßenschild mit der Aufschrift "Gräfendeichstraße an dem bereits existierenden Pfosten anzubringen. Begründung: Am Beginn der Gräfendeichstraße an der Einmünnung in die Wasserhofstraße existiert kein Straßenschild mit der Aufschrift "Gräfendeichstraße". Dies führt dazu, dass Ortsunkundige nicht wissen, wo, die Gräfendeichstraße beginnt. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1259/5 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenKreuzung Gräfendeichstraße/Ecke Wasserhofstraße absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4427 entstanden aus Vorlage: OF 869/5 vom 07.07.2023 Betreff: Kreuzung Gräfendeichstraße/Ecke Wasserhofstraße absichern Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich Gräfendeichstraße/Ecke Wasserhofstraße durch ein oder zwei Poller abzusichern. Begründung: Im Bereich der Kreuzung Gräfendeichstraße/Ecke Wasserhofstraße kommt es immer wieder zu Unfällen, wenn Fahrzeuge von der Gräfendeichstraße rechts in die Wasserhofstraße einbiegen. Dabei wurden nun zum wiederholten Mal Straßenschilder (Verkehrsberuhigter Bereich - sogenannte "Spielstraße") und Zäune der Anwohnerinnen und Anwohner beschädigt. Durch ein oder zwei Poller kann der Kreuzungsbereich abgesichert werden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2377 Aktenzeichen: 32-1
Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Gräfendeichstraße zwischen Einmündung Wasserhofstraße und Brunnenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4112 entstanden aus Vorlage: OF 815/5 vom 28.05.2023 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Gräfendeichstraße zwischen Einmündung Wasserhofstraße und Brunnenstraße Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Gräfendeichstraße zwischen Einmündung Wasserhofstraße und Brunnenstraße 1. vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7 einen Parkplatz zu verfügen und 2. im Kreuzungsbereich Gräfendeichstraße/Bachflussweg eine Bremsschwelle anzubringen. Begründung: Die Gräfendeichstraße ist zwischen Einmündung Wasserhofstraße und Brunnenstraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgezeichnet (Zeichen 325.1 StVO). Auch wenn hier die Verkehrsregeln nach Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO gelten und somit dem Schutz der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dienen, sieht sich der Ortsbeirat aufgrund der aktuellen Situation gezwungen, Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Gräfendeichstraße zwischen Einmündung Wasserhofstraße und Brunnenstraße zu fordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2016 Aktenzeichen: 32-1
Auf zu schmalem Fußweg kein Platz für parkende Fahrzeuge in Oberrad, Gräfendeichstraße 55, zwei vorhandene Poller vor dem Haus sind verkehrsgerecht wieder einzubetonieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2021, OM 7184 entstanden aus Vorlage: OF 1878/5 vom 06.01.2021 Betreff: Auf zu schmalem Fußweg kein Platz für parkende Fahrzeuge in Oberrad, Gräfendeichstraße 55, zwei vorhandene Poller vor dem Haus sind verkehrsgerecht wieder einzubetonieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit der Fußgängerweg vor der Gräfendeichstraße 55 mittels weniger Poller vor parkenden Fahrzeugen geschützt werden kann. Die vor dem Haus befindlichen beiden Poller, seitlich auf der vorhandenen Straßenschwelle, wurden angefahren und müssen wieder gerichtet bzw. neu einbetoniert werden. Begründung: Der Parkdruck durch die neu errichteten ABG-Wohnungen, die nur 20 Tiefgaragenplätze für 40 Mieter aufweisen, ist stark erhöht. Fahrzeuge parken u. a. direkt vor dem Haus Nummer 55. Hier wird meist mit ganzer Fahrzeugbreite auf dem Bürgersteig geparkt, sodass Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Da der Bürgersteig aus Sicht des Ortsbeirates ohnehin zu schmal ist, ist es erforderlich, die zu Fuß gehenden Bürger zu schützen. Selbst wenn Fahrzeuge nur zur Hälfte auf dem Bürgersteig parken, bleibt kein Platz mehr für Fußgänger übrig, und erst recht nicht für Behinderte oder Menschen mit Rollator, Gehhilfe und Kinderwagen. Es ist erforderlich, hier Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1179 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1179) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Wasserhofstraße (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6377 entstanden aus Vorlage: OF 1690/5 vom 01.08.2020 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Wasserhofstraße (II) Der Magistrat wird gebeten, in der Wasserhofstraße Messungen mittels Via Count-Geräten durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Wasserhofstraße zwischen Gräfendeichstraße und Wehrstraße beschweren sich erneut über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1841 Aktenzeichen: 32 4
Beleuchtung auf dem Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4099 entstanden aus Vorlage: OF 1126/5 vom 03.01.2019 Betreff: Beleuchtung auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, endlich dafür Sorge zu tragen, dass alle Lampen an der Pergola auf dem Buchrainplatz in einen funktionsfähigen Zustand versetzt werden. Begründung: Bei dem Weihnachtsmarkt 2018 des Vereinsrings Oberrad auf dem Buchrainplatz sind die Mängel, die seit dem Umbau des Platzes hinsichtlich der Beleuchtung herrschen, wieder offensichtlich geworden. Die mittleren drei Lampen an der Pergola leuchten, alle anderen nicht. Die ersten beiden Lampen in Richtung Offenbacher Landstraße profitieren noch von dieser Straßenbeleuchtung und von der Sparkasse gegenüber. Dagegen führt an den beiden letzten Beleuchtungskörpern eine Treppe zur Kreuzung Gräfendeichstraße/Wasserhofstraße. Diese liegt immer noch im Dunklen, was nicht ungefährlich ist. Genau auf diesen Tatbestand wurde schon im November 2013 in einer Anregung hingewiesen und es wurde versichert, dass dieser Tatbestand geändert worden sei. Dies scheint aber bis heute nicht der Fall zu sein. Fünf Jahre nach Eröffnung des Buchrainplatzes sollte es doch möglich sein, diesen auch ausreichend zu beleuchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 641 Aktenzeichen: 91 53
Freigabe der Wasserhofstraße für das Fahren gegen die Einbahnstraße hier: zwischen Wehrstraße und Gräfendeichstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3753 entstanden aus Vorlage: OF 962/5 vom 26.08.2018 Betreff: Freigabe der Wasserhofstraße für das Fahren gegen die Einbahnstraße hier: zwischen Wehrstraße und Gräfendeichstraße Der Magistrat wird gebeten, die Wasserhofstraße zwischen den Einmündungen in die Wehrstraße und in die Gräfendeichstraße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße freizu geben. Begründung: Die Wasserhofstraße ist zwischen der Einmündung in die Wehrstraße und der Einmündung in die Gräfendeichstraße nur in süd-nördliche Richtung freigegeben. Die Beschaffenheit der Straße sowie der Straßenquerschnitt erlauben durchaus das Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße. Da dies derzeit vereinzelt auch schon praktiziert wird, bittet der Ortsbeirat nun auch um die offizielle Freigabe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2311
Aufhebung der Einbahnstraßenregelung an der Kreuzung Gräfendeichstraße/Wasserhofstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2017, OF 665/5 Betreff: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung an der Kreuzung Gräfendeichstraße/Wasserhofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Einbahnstraßenregelung an der Kreuzung Gräfendeichstraße / Wasserhofstraße aufzuheben. Begründung: Im Augenblick erfolgt der Baustellenverkehr für einige Bauvorhaben in der Gräfendeichstraße vorwiegend über die Flaschenburgstraße und schon dort gibt es Probleme beim Einbiegen von der Offenbacher Landstraße. Bei der Verwirklichung des Bauvorhabens "Im Wiener" mit der Ludwig-Gallmeyer-Straße als neuer Straße wird der Baustellenverkehr massiv zunehmen. Dann wird die Anfahrt auch über die Erbacher Straße erfolgen, was zu zusätzlichen Schwierigkeiten führt - ähnlich dem Baustellenverkehr in der Flaschenburgstraße. Eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung zwischen Gräfendeichstraße und Wasserhofstraße würde die Situation entspannen. Die Einbahnstraßenregelung kann nach Beendigung der Bauarbeiten wieder hergestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 665/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsknotenpunkt Gräfendeichstraße/Flaschenburgstraße hier: Verbesserung der Verkehrssituation
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2319 entstanden aus Vorlage: OF 583/5 vom 13.10.2017 Betreff: Verkehrsknotenpunkt Gräfendeichstraße/Flaschenburgstraße hier: Verbesserung der Verkehrssituation Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation am Verkehrsknotenpunkt Gräfendeichstraße/Flaschenburgstraße so zu verbessern, dass 1. das Halteverbotsschild auf der nördlichen Seite der Gräfendeichstraße in westliche Richtung verschoben wird; 2. das Parkverbo t ggf. a) mittels Verfügung einer Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 Absatz 1 StVO) oder b) mittels Setzen von Pollern durchgesetzt wird und 3. der ruhende Verkehr überwacht wird. Begründung: In der Gräfendeichstraße werden derzeit mehrere Bauprojekte verwirklicht. Die Baustellen werden derzeit u. a. über den Verkehrsknotenpunkt Gräfendeichstraße/Flaschenburgstraße angefahren. Bedauerlicherweise ist dieser Verkehrsknotenpunkt derart zugeparkt, dass es für die Baustellenfahrzeuge mitunter unmöglich ist, zur Baustelle zu gelangen. Was in diesem Falle für die Baustellenfahrzeuge gilt, gilt dann auch für die Müllabfuhr, die Feuerwehr und die Krankenfahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 382 Aktenzeichen: 32 1
Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2162 entstanden aus Vorlage: OF 579/5 vom 15.09.2017 Betreff: Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vorgang: M 172/13; OA 460/14 OBR 5; M 138/16 1. Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass gemäß Vortrag des Magistrats vom 08.07.2016, M 138, zwischen Wehrstraße und Wellengasse ein Zweirichtungsradweg auf der nördlichen Seite der Offenbacher Landstraße realisiert werden wird. 2. Der Ortsbeirat nimmt weiter zur Kenntnis, dass die in der Anregung vom 24.01.2014, OA 460, geforderte Radverkehrsverbindung zwischen Kochstraße und Gräfendeichstraße damit eingerichtet werden wird. 3. Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172, zu. 4 . Der Magistrat wird gebeten, den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 wie in seinem Vortrag vom 20.09.2013, M 172, dargelegt umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 Anregung vom 24.01.2014, OA 460 Vortrag des Magistrats vom 08.07.2016, M 138 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 123 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 23 11
Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 466/5 Betreff: Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob der Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig geschlossen werden kann. Begründung: Dieser Wirtschaftsweg ist für den Autoverkehr gesperrt, mit Ausnahme für ausschließlich landwirtschaftlichen Verkehr. Diese Straßenverkehrsregelung wird täglich hundertfach missachtet. Im Bärengarten ansässige Unternehmen nutzen diese illegale Route teilweise als regulären Zu- und Abgang zur ihren Unternehmen. Ein Abrissunternehmen mitunter auch mit schwerem Gerät. Des Weiteren nutzen viele Pendler diese Route täglich. Teilweise wird mit unangemessen hoher Geschwindigkeit gefahren und Fußgänger, Radfahrer, Inlineskater und andere legale Nutzer mit nicht hinreichendem Abstand passiert oder sie müssen gar abseits der Straße warten bis das Auto oder der LKW sie passiert hat. Es wurden von mir bis heute keine Polizeikontrollen registriert. Dieser Weg ist mit gutem Grunde für den Autoverkehr gesperrt, leider ist dies jedoch wirkungslos, wenn nicht überwacht wird, oder bestenfalls mittels einer Absperrung die Zufahrt verhindert wird. In einer Stadt, die vom Autoverkehr dominiert wird, wo alternative mobilitätsformen ständig dem Autoverkehr unterworfen sind, braucht es Rückzugsräume für Fußgänger und Radfahrer. Straßen, wo es ihnen garantiert ist, dass sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Des Weiteren ist die Koexistenz auf diesem Wirtschaftsweg mit einem hohen Unfallrisiko verbunden, insbesondere in den Kurven am Oberräder Bahnhof und bei der Einmündung in den Bärengarten. Da dieser Wirtschaftsweg beleuchtet ist wäre er auch ideal für Kinder, um in der dunklen Jahreszeit Inlineskater oder Skateboard zu fahren. Leider ist dies wegen des hohen Verkehrsaufkommens kaum Möglich oder wird ständig durch durchfahrende Autos unterbrochen. Dieses Jahr wird die Offenbacher Landstraße in Oberrad saniert. Es ist davon auszugehen, dass der illegale Verkehr über den Bärengarten dramatisch zunehmen wird, so lange keine Gegenmaßnahmen vorgenommen werden. Es steht zu befürchten, dass täglich tausende Autofahrer diese Route nehmen werden. Der Verkehr setzt sich fort bis zur Seehofstraße, wobei auch der Bärengarten illegal durchfahren wird, da diese Straße nur für Anwohner frei ist. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass aufgrund der verschlechterten Verkehrsanbindung Oberrads der Anteil an Fahrradfahrer zunehmen wird, unter anderem von Schülern der weiterführendenden Schulen in Sachsenhausen. Der Wirtschaftsweg vom Oberräder Bahnhof über den Bärengarten ist die meistgenutzte Radstrecke zwischen Oberrad und Sachsenhausen. Durch Arbeiten auf der Offenbacher Landstraße entsteht hier ein Konflikt, der nur durch die vollständige Sperrung des Wirtschaftsweges für den Autoverkehr gelöst werden kann. Die Alternativroute für den Autoverkehr muss über die Gerbermühlstraße erfolgen und es muss ein Fokus darauf gerichtet werden, wie der Autoverkehr im Ganzen, nicht nur während der Sperrung der Offenbacher Landstraße reduziert werden kann. Derzeit ist bereits zu beobachten, wie Autofahrer wegen der teilweisen Sperrung der Gräfendeichstraße, den östlichen Teil über die Felder anfahren anstatt über die Offenbacher Landstraße. Die Zugänglichkeit für die Gärtner zu Ihren Feldern kann über ein Schrankensystem gewährleistet werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2017, OF 543/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 589 2017 1. Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 543/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen SPD und BFF (= Ablehnung) 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme)
Partei: LINKE.
Weiter lesenMessung mittels ViaCount-Geräten hier: Wasserhofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 297 entstanden aus Vorlage: OF 99/5 vom 13.06.2016 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Wasserhofstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Wasserhofstraße zwischen Einmündung Gräfendeichstraße und Wehrstraße Messungen mittels ViaCount-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Wasserhofstraße zwischen der Gräfendeichstraße und der Wehrstraße beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1345 Aktenzeichen: 32 4
Benennung einer Straße im Stadtteil Oberrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2016, OF 272/5 Betreff: Benennung einer Straße im Stadtteil Oberrad Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gem. § 3 (3) 2 1 GOOBR auf, die ost-westliche parallel zur Offenbacher Landstraße und zur Gräfendeichstraße zwischen Flaschenburgstraße und Erbacher Straße liegende Verbindung in Ludwig-Gallmeyer-Straße zu benennen. Begründung: Durch eine Neuordnung des Gebietes zwischen Erbacher Straße, Gräfendeichstraße, Flaschenburgstraße und Offenbacher Landstraße wird eine zusätzliche Straße zur Erschließung des Gebietes benötigt. Der Ortsbeirat hält Ludwig-Gallmeyer für eine geeignete Persönlichkeit. Antragsteller: CDU SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Initiative OI 6 2017 Die Vorlage OF 272/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, LINKE.
Weiter lesenSetzen von Bänken hier: Im nordöstlichen Bereich von Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.02.2016, OM 4966 entstanden aus Vorlage: OF 1210/5 vom 24.01.2016 Betreff: Setzen von Bänken hier: Im nordöstlichen Bereich von Oberrad Der Magistrat wird gebeten, im nordöstlichen Bereich von Oberrad Bänke aufzustellen. Als Standorte werden die östliche Gräfendeichstraße sowie die beiden nördlich verlaufenden Parallelstraßen/Parallelwege vorgeschlagen. Begründung: Die Oberräder Felder sind ein beliebtes Naherholungsziel für die Bevölkerung im Ortsbezirk 5. Um das Verweilen angenehmer zu gestalten, bittet der Ortsbeirat um das Aufstellen der Bänke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 745 Aktenzeichen: 67 0
Aufstellen von Mülleimern im Stadtteil Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4748 entstanden aus Vorlage: OF 1177/5 vom 09.11.2015 Betreff: Aufstellen von Mülleimern im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den folgenden Standorten im Stadtteil Oberrad zusätzliche Mülleimer aufgestellt werden können: 1. Gräfendeichstraße/nördliche Verlängerung der Erbacher Straße; 2. Gräfendeichstraße/"Bachflußweg" ; 3. Wiener Straße/südliche Verlängerung des Nonnenpfades. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben an den Ortsbeirat 5 den Wunsch herangetragen, dass man an den o. g. Standorten zusätzliche Mülleimer aufstellen solle. Dies würde zum einen zur Sauberkeit der entsprechenden Gebiete beitragen und zum anderen würde es Hundehaltern die Möglichkeit bieten, die Hundekotbeutel direkt zu entsorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 361
Überprüfung der Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4623 entstanden aus Vorlage: OF 1152/5 vom 23.09.2015 Betreff: Überprüfung der Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Oberrad auf den brachliegenden Feldern, die sich in der Nähe von Wohngebieten befinden, Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt werden, die gesundheitsschädlich sind. Es sollte auch die Verwendung von Glyphosat geprüft werden. Von diesem Stoff wird vermutet, dass er gesundheitsschädlich ist, vor allem, wenn der Stoff ins Trinkwasser gelangt. Begründung: Die Felder für den Gemüseanbau befinden sich nicht nur nördlich der Gräfendeichstraße und der Kochstraße zum Main hin und südlich der Wiener Straße und dem Goldbergweg zum Wald hin, sondern auch mitten im Oberräder Wohngebiet. So gibt es zum Beispiel zwischen der Bleiweißstraße und dem Wildgäßchen Felder, auf denen nichts angebaut wird. Auf diesen Feldern wächst aber auch gar nichts, was auf die Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln schließen lässt. Schädliche Pestizide landen dann auf den Balkonen der anliegenden Wohnungen sowie insgesamt im Grundwasser. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 62 Aktenzeichen: 79 2
Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2015, OM 3902 entstanden aus Vorlage: OF 1028/5 vom 03.02.2015 Betreff: Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße Vorgang: OA 460/14 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße dazu zu nutzen, auf der nördlichen Straßenseite zwischen Wellengasse und Wehrstraße angemessene Angebote für Fußgänger und Radfahrer herzustellen, indem auf diesem Abschnitt der Gehweg verbreitert und ein baulicher Radweg angelegt wird. Begründung: Zurzeit läuft das Planfeststellungsverfahren zur Erneuerung der Gleisanlagen in der Offenbacher Landstraße westlich der Wehrstraße. In diesem Rahmen sind umfangreiche Veränderungen des Straßenraumes in Oberrad vorgesehen, jedoch nicht im hier benannten Abschnitt, obwohl sich gerade dort eklatante Defizite für den Fuß- und Radverkehr bündeln. Der Gehweg hat in diesem Bereich eine für die intensive Geschäftsnutzung völlig unzureichende Breite von nur eineinhalb Metern. Für den Radverkehr reicht gemäß vorliegender Planung die Breite nicht einmal für die Anlage von Radfahrerschutzstreifen aus. Der geplante Mischverkehr Kfz/Tram/Rad ist zwar für routinierte Radfahrende geeignet, für Ungeübte steht in diesem Abschnitt aber nicht einmal eine verkehrsarme Parallelverbindung zur Verfügung. Mit der Anlage eines baulichen Radweges könnte einerseits ein sicheres Angebot für den Radverkehr im Zuge der Offenbacher Landstraße geschaffen werden und außerdem die Nordparallele Kochstraße - Wellengasse - Gräfendeichstraße geschlossen werden. Der Ortsbeirat hatte mit seiner Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 24.01.2014, OA 460, eine solche Nahmobilitätsverbindung im Rahmen der Neubebauung des Grundstücks Offenbacher Landstraße/Wehrstraße angeregt. Dessen Realisierung ist jedoch derzeit nicht absehbar, sodass die hier vorgeschlagene Erschließung wünschenswert erscheint. Anlage 1 (ca. 89 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.01.2014, OA 460 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2015, ST 777 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 242 Aktenzeichen: 32 1
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.01.2014, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 773/5 vom 24.01.2014 Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 Vorgang: OM 715/11 OBR 5 Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172, in der vorgelegten Form nicht zu. Dem Verkauf wird nur für die östliche Fläche in dem Ausmaß zugestimmt, die für die angestrebte Bebauung des Grundstücks notwendig ist (östliches Teilstück Nr. 485, nördlich des Grundstücks Nr. 482, Offenbacher Landstraße Nr. 339). Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, inwiefern die vorgesehenen Eigentums- und Nutzungsänderungen die Chance bieten, eine Radverkehrsverbindung zwischen Kochstraße und Gräfendeichstraße einzurichten, indem a) entweder ein Zweirichtungsradweg auf der Nordseite der Offenbacher Landstraße zwischen Wehrstraße und Wellengasse angelegt oder b) eine Fußgänger- und Radverkehrsverbindung über die Grundstücke Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 482 und Nr. 485, in der Form realisiert wird, dass ein circa drei bis vier Meter breiter Geh- und Radweg am Westrand des Grundstücks Nr. 482 von einer Bebauung freigehalten wird; 2. den in der Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715, unter Ziffer 2. aufgeführten Punkt, dass bei einem möglichen Verkauf der Fläche an den privaten Investor eine Kompensationsfläche zugunsten der öffentlichen Fläche auf der Offenbacher Landstraße zu betreiben ist, weiterhin zu berücksichtigen und gegebenenfalls um das unter 1. a) dargestellte Geh- und Fahrrecht am Westrand des Flurstückes Nr. 482 zu erweitern. Begründung: Der Ortsbeirat hat bereits in der Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715, deutlich gemacht, wie er sich die Entwicklung des Bereiches vorstellt, findet allerdings den unter Ziffer 2. unterbreiteten Punkt bislang ebenso wenig wie die schon lange angestrebte Nahmobilitätsverbindung berücksichtigt. Daher bittet der Ortsbeirat, zusätzlich zur geplanten Verbesserung der Radfahrbedingungen auf der Offenbacher Landstraße die beiden genannten Alternativen zu prüfen und zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715 Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 775 Antrag vom 03.02.2015, OF 1028/5 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2015, OM 3902 Antrag vom 15.09.2017, OF 579/5 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2162 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 29.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 460 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO II, TOP 17 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 460 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 172 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Kompensation für den städtischen Verzicht auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485 folgendermaßen erfolgt: a) (Teilfläche blau): Das Grundstück wird mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. b) (Teilfläche rot): Die Stadt Frankfurt am Main verzichtet auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485. Im Gegenzug wird entweder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 482 oder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 483 an seinem Westrand auf mindestens 3,00 m Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Ebenfalls werden die im Eigentum des Käufers befindlichen Grundstücke 482 und 483 an ihrem Südrand mit einem auf mindestens 2,00 m Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Das bisherige Grundstück 485 wird insoweit abschnittsweise mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt, als die für die Wegeverbindung zwischen Wellengasse und den mit Wegerechten belegten Flächen des Grundstücks 482 bzw. 483 erforderlich ist. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER und REP (M 172 und OA 460 = Annahme) NPD (M 172 und OA 460 = Enthaltung) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2014, TO II, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 172 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Kompensation für den städtischen Verzicht auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485 folgendermaßen erfolgt: a) (Teilfläche blau): Das Grundstück wird mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. b) (Teilfläche rot): Die Stadt Frankfurt am Main verzichtet auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485. Im Gegenzug wird entweder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 482 oder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 483 an seinem Westrand auf mindestens drei Meter Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Ebenfalls werden die im Eigentum des Käufers befindlichen Grundstücke 482 und 483 an ihrem Südrand auf mindestens zwei Meter Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Das bisherige Grundstück 485 wird insoweit abschnittsweise mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt, als dies für die Wegeverbindung zwischen Wellengasse und den mit Wegerechten belegten Flächen des Grundstücks 482 bzw. 483 erforderlich ist. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4164, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 § 4301, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2014 Aktenzeichen: 23 11
Weitere Gestaltung des Buchrainplatzes hier: Begrünung der Pergola
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2013, OF 691/5 Betreff: Weitere Gestaltung des Buchrainplatzes hier: Begrünung der Pergola Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Pergola auf dem Buchrainplatz begrünt werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies allerdings nicht möglich, da unter den bereits zum großen Teil verlegten Betonplatten sich gleichfalls Betonuntergrund befindet, der eine Bepflanzung der Säulen der Pergola nicht ermöglicht. Hier gibt es - abgestuft -drei Lösungsmöglichkeiten 1. Optimal wäre das Aufstemmen des Betonuntergrundes an jeder der 16 Säulen, um eine Bepflanzung mit Kletterpflanzen zu ermöglichen. 2. Sollte dies generell oder nur an bestimmten Flächen nicht möglich sein, wäre eine Detailpflanzung, vorzugsweise der südlichen Säulenreihe, anzustreben. 3. Als dritte Möglichkeit käme eine Bepflanzung der nördlichen Säulenreihe in Betracht, die aus dem tiefer liegenden Gehwegbereich der Gräfendeichstraße erfolgen könnte. Begründung: Der Buchrainplatz ist am 09.07.2013 nach dreijähriger Bauzeit endlich eingeweiht worden. Seitens der Bürgerinnen und Bürger sind noch Wünsche für die weitere Gestaltung an den Ortsbeirat herangetragen worden. Der Ortsbeirat erachtet die Begrünung der bislang betongrauen Pergola als gutes Mittel, den Buchrainplatz freundlicher zu gestalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 27.09.2013, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 691/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5 am 01.11.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 691/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 691/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenAufstellung einer Bank an der Gräfendeichstraße (II)
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2013, OF 642/5 Betreff: Aufstellung einer Bank an der Gräfendeichstraße (II) Vorgang: ST 1034/12 Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die an der östlichen Verbindungsstraße zwischen Gräfendeichstraße und nördlichem Ersten Wirtschaftsweg aufgestellte Bank reparieren zu lassen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro. Begründung: Der gem. Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1034 aufgestellten Bank fehlt die Rückenlehne. Da die Bank ansonsten noch brauchbar ist, soll die Lehne ersetzt werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FAG FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1034 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 29.08.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 182 2013 Die Vorlage OF 642/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FAG, FDP
Weiter lesenOrtsumfahrung Oberrad ausschildern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2147 entstanden aus Vorlage: OF 564/5 vom 02.04.2013 Betreff: Ortsumfahrung Oberrad ausschildern Seit der Fertigstellung der fehlenden Wegeverbindung zwischen Offenbacher Landstraße und Gräfendeichstraße östlich der Hausnummer 507 können Radfahrer Oberrad umfahren und den Weg durch die Felder einschlagen. Dies erfordert aber gute Ortskenntnisse. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Ortsumfahrung auszuschildern. Der Ortsbeirat 5 schlägt vor, stadteinwärts die Ziele Sachsenhausen und S-Bahn-Station "Mühlberg" auszuschildern. An der Kreuzung Speckweg/Im Bärengarten soll die Alternative "Mühlberg" versus Sachsenhausen ausgewiesen werden, wobei der Weg zum Mühlberg am Grüne-Soße-Denkmal vorbei und den "Oberräder Fußweg" entlang geführt werden soll, während die Richtung Sachsenhausen durch die Straße Im Bärengarten und den Strahlenberger Weg führen soll. In der Gegenrichtung soll Radfahrern aus der Seehofstraße der Weg nach Offenbach durch den Strahlenberger Weg gewiesen werden. Der Radverkehr aus Richtung Wendelsplatz soll über die Wendestelle an der Straßenbahnhaltestelle "Mühlberg" und anschließend ein kurzes Stück weiter östlich im Zweirichtungsverkehr auf dem Radweg bis zum "Oberräder Fußweg" geführt werden. Begründung: Die fehlende Wegeverbindung zwischen Offenbacher Landstraße und Gräfendeichstraße östlich der Hausnummer 507 wurde jetzt fertiggestellt. Dadurch eröffnet sich eine durchgängige Umfahrung von Oberrad auf angenehmen Feldwegen, die aber nicht ohne Weiteres zu finden ist, sodass eine gute Ausschilderung erforderlich wird. Eine akzeptable Verkehrsführung für den Radverkehr aus Richtung Wendelsplatz bereitet einige Schwierigkeiten. Zwar könnte der Weg vorschriftsmäßig an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Seehofstraße über zwei Fußgängerampeln zum westlichen Ende des Strahlenberger Weges geführt werden, dies würde aber voraussichtlich nicht angenommen werden, da schon jetzt ortskundige Radfahrer wie oben beschrieben den "Oberräder Fußweg" ansteuern und das kurze Stück Radweg auf der Offenbacher Landstraße verbotswidrig in die Gegenrichtung benutzen. Wer eine legale Alternative sucht, wird eher die Offenbacher Landstraße bis zum Ortseingang Oberrad benutzen und in die Balduinstraße einbiegen oder vorher in das östliche Ende des Strahlenberger Weges. Diese Alternativen erscheinen nicht sicherer, da zum Abbiegen der Radweg verlassen werden muss und die Kraftfahrzeuge am Strahlenberger Weg in den seltensten Fällen die Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten. Dagegen fahren am Mühlberg sowohl Straßenbahnen als auch Kraftfahrzeuge mit niedrigen Geschwindigkeiten und alle Verkehrsteilnehmer beobachten das Geschehen schon wegen des Personenverkehrs an der Straßenbahnhaltestelle mit erhöhter Aufmerksamkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST 1091 Aktenzeichen: 66 7
Aufstellen einer Bank an der Haltestelle „Flaschenburgstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2013, OM 1993 entstanden aus Vorlage: OF 515/5 vom 02.02.2013 Betreff: Aufstellen einer Bank an der Haltestelle "Flaschenburgstraße" Der Magistrat wird gebeten, an der Straßenbahn- und Bushaltestelle "Flaschenburgstraße" in Richtung Sachsenhausen eine Bank aufzustellen. Begründung: An der Haltestelle "Flaschenburgstraße" steigen viele Mitbürgerinnen und Mitbürger ein, um mit den Straßenbahnlinien 15, 16 oder 18 bzw. mit den Buslinien n62, n63 oder 82 zu fahren. Derzeit gibt es keine Möglichkeit, sich dort hinzusetzen und auszuruhen. Vor allem ältere oder gehbehinderte Bürgerinnen und Bürger sind auf eine Bank angewiesen, wenn sie auf die öffentlichen Verkehrsmittel warten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 567 Aktenzeichen: 92 13
Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2012, OF 450/5 Betreff: Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße derart neu programmiert werden kann, dass die bisherigen 3 Ampelphasen auf 4 Ampelphasen folgendermaßen ausgeweitet werden: 1. Ampelphase: Individualverkehr auf der Offenbacher Landstraße aus Richtung Offenbach stadteinwärts in die Wehrstraße in Richtung Gerbermühlstraße in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße 2. Ampelphase: Individualverkehr aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Offenbach stadtauswärts in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße in die Wehrstraße in Richtung Gerbermühlstraße Individualverkehr aus der Wehrstraße aus Richtung Gerbermühlstraße - in die Offenbacher Landstraße stadteinwärts (als Grüner Pfeil) ÖPNV aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Frankfurt am Main - in die Haltestelle in Richtung Offenbach 3. Ampelphase: Individualverkehr aus der Wehrstraße aus Richtung Gerbermühlstraße - in die Wasserhofstraße in Richtung Gräfendeichstraße - in die Offenbacher Landstraße in Richtung Offenbach - in die Offenbacher Landstraße stadteinwärts 4. Ampelphase: ÖPNV aus der Haltestelle "Buchrainplatz" - in die Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen Die Fußgängerampeln sind entsprechend anzupassen. Begründung: Mit dem Umbau des Buchrainplatzes ist auch die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße neu programmiert worden. Dabei ist der bisherige Grüne Pfeil (OA 224 2006) entfallen und die Programmierung fußt auf drei Ampelphasen. Problematisch hierbei ist, dass die Straßenbahnen in der gleichen Ampelphase fahren dürfen. Hierdurch werden diejenigen Verkehrsteilnehmer am Weiterfahren gehindert, die aus der Offenbacher Landstraße aus Richtung Sachsenhausen in die Wasserhofstraße und in die Wehrstraße fahren wollen. Wenn hinter diesen Fahrzeugen eine Straßenbahn steht, wird diese dann an der Weiterfahrt gehindert. Durch diese Programmierung ist zwangsläufig der Grüne Pfeil weggefallen, der eine zusätzliche Abbiegemöglichkeit von der Wehrstraße in die Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen dargestellt hat, weggefallen. Das Rechtabbiegen ist jetzt nur noch möglich, wenn gleichzeitig die Fußgänger die Offenbacher Landstraße queren. Dies hat zur Folge, dass während der Hauptverkehrszeiten nur drei Fahrzeuge diese Möglichkeit nutzen können. Für den Ortsbeirat wäre es wünschenswert, wenn die Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt wie vorgeschlagen programmiert wird. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 30.11.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 581 2012 Die Vorlage OF 450/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD
Weiter lesenNeuregelung des Verkehrs in der Gräfendeichstraße im Abschnitt Wasserhofstraße/Wehrstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2012, OF 432/5 Betreff: Neuregelung des Verkehrs in der Gräfendeichstraße im Abschnitt Wasserhofstraße/Wehrstraße Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Autoverkehr in der Gräfendeichstraße im Abschnitt zwischen Wasserhofstraße und Wehrstraße dahin gehend zu regeln, dass in beide Fahrtrichtungen gefahren werden kann und die Einbahnstraße aufgehoben wird. Begründung: Die jetzige Einbahnstraßenregelung führt zu unnötigem Autoverkehr. Autofahrer, die aus dem östlichen Bereich der Gräfendeichstraße kommen und in die Offenbacher Landstraße einfahren wollen, müssen dies über den Umweg Wasserhofstraße/Wehrstraße tun. Dies führt für die dortigen Anwohner zu einer erheblichen Lärm- und Verkehrsbelastung. Vor diesem Hintergrund wäre es sinnvoll, den vorbezeichneten kurzen Abschnitt für beide Fahrtrichtungen zuzulassen. Der hierfür erforderliche Platz kann durch entsprechende Halteverbote an den Fahrbahnrändern geschaffen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2012, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 432/5 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenAufstellung einer Bank an der Gräfendeichstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2012, OF 307/5 Betreff: Aufstellung einer Bank an der Gräfendeichstraße Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, an der östlichen Verbindungsstraße zwischen Gräfendeichstraße und nördlichem Ersten Wirtschaftweg eine Bank aufstellen zu lassen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro. Begründung: Der oben erwähnte Weg ist Teil der Verbindung von Oberrad zur S-Bahn-Station Kaiserlei. Hier laufen aber nicht nur die Oberräderinnen und Oberräder entlang, die diese Abkürzung zur S-Bahn-Station Kaiserlei nehmen möchten, sondern auch viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, die in den Gärten spazieren gehen. Vor allem ältere oder gehbehinderte Bürgerinnen und Bürger sind auf eine Bank angewiesen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 5 am 11.05.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 86 2012 Die Vorlage OF 307/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
Weiter lesenAnlage 5 zur M 21 .Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011. vom 13.01.2012
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2012, OF 242/5 Betreff: Anlage 5 zur M 21 "Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011" vom 13.01.2012 Der Magistrat wird gebeten Anlage 5 zur M 21 für Oberrad überarbeiten zu lassen, da die Situationsbeschreibung gravierende Fehler aufweist und die Handlungsempfehlungen folglich weitgehend falsch sind. Begründung: Die Vorlage des Magistrats M 21 vom 13.01.2012 behandelt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011. Laut Anlage 1, Seite 1 "(ist) die Steuerung des Einzelhandels nach räumlich-funktionalen Kriterien die oberste Handlungsmaxime". Lt. Anlage 1, Seite 3, dieser Vorlage verfügt das Konzept der Stadt "über detaillierte Situationsbeschreibungen und Profile für alle aktuell insgesamt 55 Versor-gungszentren . .", die in Anlage 5 unter dem Titel "Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenstruktur Frankfurt am Main 2010" auf über 260 Seiten enthalten sind. Zwar wird Anlage 5 nicht zur Abstimmung gestellt, doch sind die Angaben dieser Studie natürlich wesentlich für die Entscheidungen von Investoren und Stadtplanungsamt sowie im Falle von Baugenehmigungen für die Bauaufsicht - insbesondere in Kapitel IV "Empfehlungen zur Weiter-entwicklung des Einzelhandelsstandortes Frankfurt am Main", S. 50 ff. Für den Stadtteil Frankfurt-Oberrad maßgeblich sind die Seiten 53 bis 55 ("Branchenkonzept/Standortempfehlungen" und "Vergleich der Verkaufsflächenpotenziale mit den Einzelhandelsplanungen" sowie die Seiten 129 bis 131 ("Zentraler Versorgungsbereich Oberrad") Ein Vergleich der dortigen Angaben über die Einzelhandelssituation, die Entwicklungsflächen sowie die "Entwicklungsperspektiven" ergibt, dass die Angaben der Studie zur Einzelhandelssituation in Oberrad äußerst fehlerhaft sind und deshalb auf Seite 53, 54 und 130 weitgehend falsche Empfehlungen enthält. 1. Im Bereich "Nahversorgung" sieht die Studie für Lebensmittelanbieter "noch umfangreiche Potenziale für zusätzliche Verkaufsfläche" u.a. auch in Oberrad: Kein Wunder, denn der lt. Geschäftsführer 1.000 qm große Rewe-Supermarkt in zentraler Lage am Buchrainplatz wird in der Karte für Oberrad auf Seite 131 mit nur "unter 100 qm" angegeben - ein massiver Fehler! Ferner besteht zentral ein Rewe-Getränkemarkt mit einem Mindestangebot billiger Lebensmittel (Offenbacher Landstraße 309), ein kurdisches Lebensmittelgeschäft (Offenbacher Landstraße 302) mit einem Angebot an Obst, Gemüse, Fisch, Fleisch und Lebensmitteln bis hin zu Großpackungen., ein circa 600 qm großer Getränke-Discounter (Offenbacher Landstraße 339/341) sowie als sog. solitärer Ergänzungsstandort ein nahkauf (Wiener Straße 57) mit rund 500 qm sowie dezentral drei Kiosk-Geschäfte, (Offenbacher Landstraße 238, Goldbergweg 3, Wiener Straße 57) und der Hofladen im Teller sowie der Bio-Laden der Werkstatt Frankfurt für Gemüse (Im Bärengarten). Nach Meinung vieler Einwohner und des Gewerbevereins könne in Oberrad nur noch ein Lebensmittel-Billiganbieter mit einer Größe unter 800 qm ohne Non-Food-Sortiment angesiedelt werden, um eine Verdrängung der inhabergeführten Einzelhandels-geschäfte in Oberrad zu vermeiden. Die Studie gibt fälschlicherweise noch die Existenz eines PENNY-Marktes an. Im Angebotsbereich Blumen, Pflanzen. verlangt die Studie auf Seite 53 zwar keinen Ausbau in Oberrad, verlangt jedoch im Stadtteilbereicht auf Seite 130 eine "Angebotsergänzung" für Oberrad, ein schwerwiegender Fehler, denn in Oberrad gibt es mehrere Gärtnereien mit Blumen- und Pflanzenzucht und entsprechendem Verkauf (Gräfendeichstraße, Im Bärengarten, Burgenlandweg, Im Teller) sowie zwei Blumengeschäfte (zentral: Offenbacher Landstraße 285, dezentral: Burgenlandweg) sowie ein Blumen - und Pflanzenangebot im Supermarkt am Buchrainplatz und im nahkauf in der Wiener Straße. 2. Für den mittelfristigen Bedarf ist lt. Studie "die Erweiterung des Schreib- und Spielwaren-sortiments und bei Büchern/Zeitschriften . . wirtschaftlich tragfähig und versorgungsstrukturell sinnvoll" (S. 53 und S. 130). Zudem werden "begrenzte rechnerische Entwicklungspotenziale für Bekleidung, Schuhe und Sport" gesehen, u.a. auch für Oberrad. Dies entspricht überhaupt nicht der Realität im Stadtteil. Schreibwaren und Zeitschriften (und Zeitungen) werden zentral mit großem Angebot in den zwei Schreibwarenläden Offenbacher Landstraße 329/331 mit Poststelle und Bleiweißstraße/Ecke Offenbacher Landstraße und im Supermarkt am Buchrainplatz angeboten sowie in den drei dezentralen Kiosk-Geschäften und im nahkauf (Wiener Straße 57). Zeitungen gibt es auch in einer Bäckerei/Cafe auf der Offenbacher Landstraße 305. Es gibt zentral ein Schuh-Geschäft (Offenbacher Landstraße 306). Eine vorhandene Stadtteilbibliothek wurde in der letzten Legislaturperiode geschlossen (29.02.2004). Je ein Geschäft für Herren- und Damen-Bekleidung wurde nicht fortgeführt. 3. Für den Bereich des langfristigen Bedarfs werden auf Seite 53 u.a. für Oberrad "Entwicklungsflächen für die zentrenrelevanten Sortimente Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik und Heimtextilien und Optik" auf S. 54 empfohlen, allerdings nicht im Oberrad-Teil auf Seite 130. Die Realität sieht völlig anders aus. Bei Heimtextilien wurden seitens der Studie u.a. stadtweit bekannte Geschäfte übersehen: Tilo Ramm (Offenbacher Landstraße 301) mit Dependance in der Hochstraße im Stadtzentrum, Genthes & Heinz (Offenbacher Landstraße 237) und ein Raumausstattungsgeschäft am Buchrainplatz (de Neufville-Straße 1). Ein Optiker (Offenbacher Landstraße 335) und ein Haushaltswarengeschäft (Offenbacher Landstraße 325) sind vorhanden. Soweit Sortimente ausgedünnt wurden, ist dies den vielen Einzelhandelszentren und der Bau- und Großmarktkonkurrenz in Frankfurt geschuldet (s. auch Seite 54/55 der Studie!) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 307 2012 1. Der Vorlage M 21 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 241/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 242/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenLückenschluss des Radweges von der Offenbacher Landstraße zur Gräfendeichstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2012, OF 259/5 Betreff: Lückenschluss des Radweges von der Offenbacher Landstraße zur Gräfendeichstraße Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, ausreichend Haushaltsmittel einzustellen für den Bau eines Radweges von der Offenbacher Landstraße östlich der Liegenschaft 507 zur Gräfendeichstraße. Begründung: Derzeit wird die Verbindung teilweise über privates Gelände auf einem Schotterweg geführt, der sich in einem schlechten Zustand befindet. Versuche, die fehlende Fläche zu erwerben, sind gescheitert. Daher muss das kurze Wegstück östlich des bestehenden Weges neu gebaut werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 259/5 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2012, OM 925 entstanden aus Vorlage: OF 221/5 vom 03.02.2012 Betreff: Lückenschluss des Radweges von der Offenbacher Landstraße zur Gräfendeichstraße Der Magistrat wird gebeten, den Lückenschluss des Radweges von der Offenbacher Landstraße östlich der Liegenschaft Nr. 507 zur Gräfendeichstraße zu erstellen (siehe Kartenskizze). Begründung: Derzeit wird die Verbindung teilweise über privates Gelände auf einem Schotterweg geführt, der sich in einem desolaten Zustand befindet. Versuche, die fehlende Fläche zu erwerben, sind gescheitert. Daher muss das kurze Wegstück östlich des bestehenden Weges gebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 654 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1724 Aktenzeichen: 66 2
Gräfendeichstraße keine Umfahrung für den Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2011, OF 109/5 Betreff: Gräfendeichstraße keine Umfahrung für den Buchrainplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, wie sichergestellt werden kann, dass die Gräfendeichstraße im Berufsverkehr nicht als Abkürzung für den Weg von der Offenbacher Landstraße über den Buchrainplatz zum Sachsenhäuser Ufer missbraucht wird und welche Folgen eine geänderte Verkehrsführung für diesen Bereich hätte. Der Ortsbeirat schlägt vor, die Gräfendeichstraße zwischen Wasserhofstraße und Brunnenstraße in Richtung Osten als Einbahnstraße einzurichten. Begründung: Im Stadtteil Oberrad gilt es, nach wie vor, die Verkehrsberuhigung voranzutreiben. AnwohnerInnen werden erheblich durch Berufsverkehr, auch kommend aus Offenbach am Main, belastet. Besonders in den Morgenstunden zwischen 6 Uhr und 8 Uhr werden immer wieder Schleichwege genutzt, um der Verkehrsberuhigung am Buchrainplatz zu entgehen. Autofahrer, kommend aus östlicher Richtung, fahren entweder durch die Flaschenburgstraße oder die Erbacher Straße in die Gräfendeichstraße in Richtung Westen, biegen dann Richtung Norden in die Wasserhofstraße und gelangen so schneller an die Uferstraße. Dies bringt eine erhebliche Verkehrsbelastung für die AnwohnerInnen in den umliegenden Wohnstraßen mit sich, die durch die o.g. Maßnahme leicht und kostengünstig minimiert werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 16.09.2011, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 109/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 5 am 28.10.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 156 2011 Die Vorlage OF 109/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FAG, FDP, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerbesserung der Situation .Im Wiener.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2011, OF 105/5 Betreff: Verbesserung der Situation "Im Wiener" Vorgang: ST 34/04 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob es mittlerweile gelungen ist, alle Flächen südliche der Gräfendeichstraße (Gewannbezeichnung "Im Wiener") zu erwerben, wenn nein; warum nicht, ob es mittlerweile gelungen ist, eine Neuordnung der angrenzenden Grundstücksflächen durchzuführen, wenn nein; warum nicht, ob mittlerweile ein Umlegungsverfahren eingeleitet worden ist, wenn nein; warum nicht und wie die weiteren Planungsschritte bezüglich der Fläche "Im Wiener" aussehen werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich im Rahmen der letzten Bürgersprechstunde des Ortsbeirates 5 am Freitag, dem 19.08.2011 nach dem Stand der Planungen für die Fläche südlich der Gräfendeichstraße (Gewannbezeichnung "Im Wiener") erkundigt. Da dem Ortsbeirat keine aktuellen Planungen vorliegen, möchte er die Frage an den Magistrat weiterleiten und um Beantwortung der Fragen bitten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 16.09.2011, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 126 2011 Die Vorlage OF 105/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKraftfahrzeugverkehr im Grüngürtel Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2008, OM 2612 entstanden aus Vorlage: OF 610/5 vom 27.08.2008 Betreff: Kraftfahrzeugverkehr im Grüngürtel Oberrad Der Magistrat wird gebeten, im Naherholungsgebiet nördlich von Oberrad sicherzustellen, dass die Wege nur von Fußgängern, Radfahrern und im Übrigen nur von landwirtschaftlichem Verkehr genutzt werden. Der Ortsbeirat schlägt vor, im Gebiet östlich der Wehrstraße und nördlich der Gräfendeichstraße einheitlich die Beschilderung "Gesperrt für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatzschild "Landwirtschaftlicher Verkehr und Fahrräder frei" zu installieren, wie das an der Wehrstraße bereits der Fall ist. In der Gräfendeichstraße sind gegebenenfalls die Schilder einige Meter zu versetzen, um die Zuwegung der Anlieger dieser Straße sicherzustellen. Die Straße Im Bärengarten ist schon ab Speckweg mit dieser Beschilderung zu versehen. Nach diesen Veränderungen ist das Gebiet intensiv zu kontrollieren, um die Autofahrer auf die Veränderungen aufmerksam zu machen. Begründung: Im genannten Bereich kommt es fast täglich, besonders sonntags, zu gefährlichen Begegnungen mit Autofahrern, die sich anscheinend als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gegenüber Fußgängern und Radfahrern wähnen und diesen Weg entsprechend offensiv nutzen. Offensichtlich ist inzwischen allgemein bekannt, dass das Schild "Anlieger frei" faktisch nur Empfehlungscharakter hat. Durch die einheitliche Beschränkung auf den landwirtschaftlichen Verkehr erhofft sich der Ortsbeirat die bessere Durchsetzbarkeit von Bußgeldern gegen die Benutzung verbotener Wege und somit eine höhere abschreckende Wirkung. Anlage 1 (ca. 67 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.11.2008, ST 1628 Aktenzeichen: 32 4
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