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Vorlagen
Ortstermin zur Ermittlung zusätzlicher geeigneter Flächen für Fahrradstellplätze auf dem Riedbergplatz und im Umfeld der U-Bahn-Station „Uni Campus Riedberg“ anberaumen
Antrag vom 18.10.2021, OF 102/12 Betreff: Ortstermin zur Ermittlung zusätzlicher geeigneter Flächen für Fahrradstellplätze auf dem Riedbergplatz und im Umfeld der U-Bahn-Station "Uni Campus Riedberg" anberaumen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin mit den beteiligten Ämtern und den betroffenen Grundstückseigentümern, soweit keine öffentlichen Flächen betroffen sind, mit dem Ziel anzuberaumen, auf dem Riedbergplatz und im Umfeld der U-Bahn-Station "Uni Campus Riedberg" Flächen für weitere geeignete Fahrradabstellplätze zu ermitteln. Begründung: Im Bereich des Riedbergplatzes und im Umfeld der U-Bahn Station "Uni-Campus Riedberg" ist immer wieder festzustellen, dass keine ausreichende Anzahl von Fahrradabstellplätzen besteht. Daher sollten im Rahmen eines Ortstermins weitere geeignet Flächen ermittelt werde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 102/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Umfeld der U-Bahn-Station "Uni Campus Riedberg" gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Runder Tisch zur zweiten Sportanlage östlich der Altenhöferallee (Sportanlage Riedberg II)
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 744 entstanden aus Vorlage: OF 95/12 vom 10.09.2021 Betreff: Runder Tisch zur zweiten Sportanlage östlich der Altenhöferallee (Sportanlage Riedberg II) Am 30.08.2021 fand auf Einladung des Sportamtes ein Runder Tisch zur Sportanlage Riedberg II (neuer Arbeitsbegriff) statt. An diesem nahmen viele Vereinsvertreterinnen und -vertreter, Sportfunktionäre, Schulen, Ortsbeiratsvertreterinnen und Ortsbeiratsvertreter sowie das Sportamt und das Grünflächenamt teil. Es wurde nicht abschließend über die vonseiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewünschten Sportmöglichkeiten entschieden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat 1. - hier das Sportamt - gebeten, bis zum 7. Oktober 2021 einen letzten Runden Tisch mit demselben Teilnehmerkreis einzuladen, damit abschließend über die zu verteilenden Sportflächen vonseiten der Nutzerinnen und Nutzer mehrheitlich Einigkeit erzielt wird; 2. zeitgleich gebeten, die Baufelduntersuchung abzuschließen, die Baufeldfreimachung zu beginnen, evtl. den Kampfmittelräumdienst zu beauftragen, damit nach elf Jahren Planung nun mit dem Spatenstich und damit dem Bau der Anlage begonnen werden kann; 3. gebeten, parallel den Baukörper der Dreifeldhalle bis November 2021 dem obigen Teilnehmerkreis vorzustellen, damit öffentlich bekannt wird, wie die Halle von Boden bis Decke und Wände inkl. aller technischer Anlagen (von Dach-, Fassadenbegrünung, PV, Solarthermie, Wärmegewinnung etc.) ausgeführt wird; 4. gebeten, den Bau der Dreifeldhalle vorzuziehen, wenn dadurch weder der Bau der gesamten Sportanlage sich verzögert noch dies Einfluss auf die sonstigen Sportflächen inkl. Leitathletikbahnen hat. Begründung: In der Online-Veranstaltung am 30.08.2021 wurden keine neuen Erkenntnisse oder ein neuer Planungs-/Baufortschritt vorgetragen, die zumindest den Mitgliedern des Ortsbeirates nicht bereits bekannt waren. Lediglich in kleinen Nuancen gab es vonseiten der Vereine Anmerkungen hinsichtlich der Nutzung. Da kein weiterer Zeitplan vonseiten des Sportamtes in Aussicht gestellt wurde, lediglich auf einen Dezernentenwechsel verwiesen wurde, ist nunmehr nach einem konkreten Zeitfenster zu fragen und die Errichtung der Sportanlage Riedberg II voranzutreiben. Da es sich bei der Dreifeldhalle mit Tiefbaumaßnahmen um eine andere Art der Baudurchführung handelt, sollte das Sportamt zur Beschleunigung der Realisierung der Sportanlage einen früheren Baubeginn prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2266 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1485 Aktenzeichen: 52 2
Zukunft der Leichtathletikhalle Am Martinszehnten
Antrag vom 21.08.2021, OF 91/12 Betreff: Zukunft der Leichtathletikhalle Am Martinszehnten In der Ortsbeiratssitzung am 10. Mai 2019 hat der damalige Sportdezernent Markus Frank zur Sanierung der Leichtathletikhalle Kalbach erklärt, dass die diesbezüglichen Planungen dem Ortsbeirat vorgelegt werden. Dies ist bis heute nicht erfolgt. Nun erfahren die Öffentlichkeit, die Vereine sowie die Mitglieder des Ortsbeirates dank eines ausführlichen Presseartikels der Frankfurter Rundschau vom 24.07.2021, dass die Leichtathletikhalle abgerissen werden soll. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. warum die angekündigte Sanierung nicht mehr erfolgen soll, 2. mitzuteilen, welche Planungen mit welchem zeitlichen Horizont für die Leichtathletikhalle "Am Martinszehnten" vorliegen, 3. welche Ausweichmöglichkeiten bei Abriss zur Verfügung stehen, 4. wo - das Gebiet "Am Martinszehnten" hat neben dem Sport- und Freizeitzentrum angrenzend weitere freie Flächen verfügbar und 5. wann ein Ersatz für diese Leichtathletikhalle mit den vorhandenen Funktionen (Laufbahnen: Rundlaufbahn 200 m (4 Bahnen), Sprintgerade 60 m / 100 m / 130 m, Sprunganlagen: Weitsprunganlage (2 Anlagen) Dreisprunganlage, Hochsprunganlagen: Hochspr unganlage (2 Anlagen) Stabhochsprunganlage: (2 Anlagen), Wurfanlagen: Kugelstoßen Diskuswurf und Speerwurf) vorhanden sein wird, 6. welches Einfluss der Abriss auf die Trainingsmöglichkeiten der Sportlerinnen und Sportler, der Schulen, der Vereine, auf den Bundes- und Landesstützpunkt Leichtathletik haben werden, 7. wie die Finanzierung gesichert ist und 8. wann mit der Inbetriebnahme einer neuen Halle zu rechnen ist. Begründung: Der Frankfurter Norden leidet seit geraumer Zeit unter dem Mangel von Sportflächen. Seit nunmehr fast 12 Jahren wird die 2. Sportanlage östlich der Altenhöferallee geplant und ein Spatenstich ist nicht in Sicht. In dieser Zeit ist die Einwohnerzahl Frankfurts von 664.000 (2009) auf fast 750.000 (aktuell) gestiegen ohne dass ein zeitgleicher Ausbau von Sportstätten um 1/6 erfolgt ist. Die Planungen von Multifunktionshallen etc. sind - wie an dem oben genannten Beispiel erkennbar - ohne Bauaktivitäten geblieben. Daher ist es gerade im Leichtathletikbereich wichtig, dass eine 400 m Bahn endlich gebaut wird. Auch unterstützt der Ortsbeirat 12 eine adäquate Sportstätte, die internationale Standards erfüllt. Vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen muss erst an einem neuen Standort eine Halle stehen, die dann den Sportlerinnen und Sportlern zur Verfügung steht. Das räumliche Argument kann hierbei keine Rolle spielen, da Sportlerinnen und Sportler über das ganze Stadtgebiet verteilt wohnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 154 2021 Die Vorlage OF 91/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ladezone am Riedbergzentrum
Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 591 entstanden aus Vorlage: OF 55/12 vom 28.06.2021 Betreff: Ladezone am Riedbergzentrum Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Ladezone, die der Anlieferung für Geschäfte im Riedbergzentrum und den Paketzustellerinnen und Paketzustellern vorbehalten ist, sich positiv auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Radfahrenden, auswirkt. Die Ladezone soll an der Altenhöferallee direkt vor dem Riedbergzentrum sein und Kleinlastwagen Platz bieten. Für private Pkw soll ein Halteverbot in der Ladezone gelten, z. B. durch das Verkehrszeichen "Halteverbot" mit Ergänzungsschild "Lieferverkehr frei". Begründung: Aktuell gibt es keine Parkplätze für Kleinlastwagen am Riedbergzentrum. Zulieferer für Geschäfte und Paketzustellerinnen und Paketzusteller müssen auf der Altenhöferallee stehen. Häufig wird dadurch der Radweg oder die Fahrbahn blockiert. Insbesondere Radfahrende werden dadurch gefährdet, dass sie auf die Straße ausweichen müssen oder Waren aus Lkw über den Radweg ausgeladen werden. Eine exklusive Ladezone kann die Zulieferung erleichtern und gefährliche Situationen auf der Altenhöferallee verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1984 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Sichere Querung der Altenhöferallee in Höhe der Bushaltestellen „Paul-Apel-Straße“ schaffen
Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 590 entstanden aus Vorlage: OF 54/12 vom 22.06.2021 Betreff: Sichere Querung der Altenhöferallee in Höhe der Bushaltestellen "Paul-Apel-Straße" schaffen Der Magistrat wird gebeten, die Errichtung eines Fußgängerüberwegs in Höhe der beiden Bushaltestellen "Paul-Apel-Straße" zur sicheren Überquerung der Altenhöferallee integriert in die Mittelinsel analog der beiden Fußgängerüberwege im Bereich der Graf-von Stauffenberg-Allee in Höhe der Marie-Curie-Schule zu veranlassen. Begründung: Der SC Riedberg erfreut sich sehr vieler Mitglieder, zum großen Teil sind dies Kinder. Immer mehr dieser Kinder kommen selbstständig mit dem Bus oder zu Fuß aus den nahe gelegenen Wohngebieten zur Sportanlage. Durch den fehlenden Fußgängerüberweg ist eine sichere Querung der Altenhöferallee in der unmittelbaren Nähe der Bushaltestellen "Paul-Apel-Straße", die direkt neben dem Sportgelände liegen, für diese Kinder nicht möglich. Die (auf 100 Meter) Tempo-30-Strecke bietet keinen ausreichenden Schutz bei dem immer weiter ansteigenden Verkehr auf der Altenhöferallee, sowohl stadtauswärts als auch stadteinwärts. Auch im Hinblick auf die zukünftige neue Sportanlage, die automatisch immer mehr Sportler und Besucher mit sich bringen wird, muss eine sichere Querung der Altenhöferallee geschaffen werden. Als gutes Beispiel dienen hierfür die beiden in eine Mittelinsel integrierten Fußgängerüberwege in Höhe der Marie-Curie-Schule (Fotos: privat). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2163 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Erinnerung: Tempo 30 auf der Altenhöferallee
Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 586 entstanden aus Vorlage: OF 50/12 vom 23.06.2021 Betreff: Erinnerung: Tempo 30 auf der Altenhöferallee Vorgang: OM 6457/20 OBR 12; ST 2005/20 In der Stellungnahme vom 23.11.2020, ST 2005, bestätigt der Magistrat, dass ausgehend vom Kreisel Altenhöferallee/Riedbergallee auf der Altenhöferallee Tempo 30 angeordnet wird. Dieser Abschnitt soll das Alten- und Pflegeheim beinhalten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dieses Vorhaben nun auch umzusetzen. Der Bereich soll idealerweise bis zum nächsten Kreisel am Gymnasium Riedberg ausgeweitet werden. Begründung: Es wird auf die ursprüngliche Anregung (OM 6457) verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6457 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2005 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1986 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten
Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 589 entstanden aus Vorlage: OF 53/12 vom 23.06.2021 Betreff: Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten Vorgang: OM 336/21 OBR 12 In der Anregung OM 336 des Jahres 2021 wird der Magistrat gebeten, einen möglichen zukünftigen Schulweg entlang der Alten Riedbergstraße zu beleuchten. Ein Blick auf den Stadtplan offenbart, dass ein Großteil des Einzugsbereichs der IGS aus Kalbach nördlich und nordwestlich der IGS kommen wird und somit der W eg über die Alte Riedbergstraße einen erheblichen Umweg bedeuten würde. Es ist zu befürchten, dass dieser Weg nicht angenommen wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Fußweg in der Verlängerung der Straße Am Schlittenberg Richtung Feldweg bis zum Kätcheslachweiher und von dort zur Ecke Alte Riedbergstraße/Riedbergallee bis zur U-Bahn zu beleuchten. Negative Beeinträchtigungen der Insekten- und Tierwelt durch Lichtverschmutzung sollen minimiert werden. Dies kann durch adaptiv geschaltete Lampen gesehen, eine Beschränkung der Leuchtdauer auf die entsprechenden Zeiten, in denen Kinder den Schulweg nutzen und/oder entsprechend tierfreundliche Beleuchtung. Hier bietet sich zum Beispiel die vom BUND empfohlene langwellige Beleuchtung an, die möglichst niedrig angebracht wird. Durch eine entsprechende Richtcharakteristik kann die Beleuchtung auf den Weg als solchen reduziert werden. Begründung: Der Weg entlang des Schlittenbergs entspricht der kürzesten Wegebeziehung und somit auch dem vermutlich faktischen Schulweg in der Zukunft. In vollem Bewusstsein, dass dieser Weg durch ein Landschaftsschutzgebiet verläuft, sorgt dieser Weg jedoch dafür, dass die kürzeste Strecke mit Lampen versehen werden muss. Auch wenn die Beleuchtung der Alten Riedbergstraße sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung wäre, werden hierdurch große Teile Kalbachs von einem kurzen und sicheren Schulweg abgeschnitten. Gleichzeitig verläuft der Weg entlang eines zukünftigen Vogelschutzgebiet, welches durch die Lampen beeinträchtigt werden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 336 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2162 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52
Aufstellung fehlender Abfallbehälter entlang der Altenhöferallee
Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 601 entstanden aus Vorlage: OF 70/12 vom 22.06.2021 Betreff: Aufstellung fehlender Abfallbehälter entlang der Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter mit Haube in dem Abschnitt der Altenhöferallee zwischen der Friedrich-Dessauer-Straße und der Graf-von-Stauffenberg-Allee zu veranlassen. Begründung: Auf dem gesamten Teilstück der Altenhöferallee zwischen der Friedrich-Dessauer-Straße und der Graf-von-Stauffenberg-Allee befinden sich weder stadteinwärts noch stadtauswärts Abfallbehälter entlang der Bürgersteige. Die Fußgängerinnen und Fußgänger haben daher keine Möglichkeit, ihren Müll, z. B. Behälter von to-go-Getränken, Taschentücher oder Tüten mit Hundekot, entlang dieses Teilstückes ordentlich zu entsorgen. Dies führt dazu, dass der Müll wahllos in die Natur geworfen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1618 Aktenzeichen: 79 4
Verlegung der Altglascontainer Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 330 entstanden aus Vorlage: OF 27/12 vom 03.05.2021 Betreff: Verlegung der Altglascontainer Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße Der Magistrat wird unter Einbindung des Ortsbeirates 8 gebeten, die Altglascontainer in Absprache mit der FES und der Firma Remondis von dem Standort Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße (vor der Apotheke - als Ziffer 3 gekennzeichnet) in diesem Bereich wenige Meter um die Ecke auf einen Parkplatz - als Ziffer 1 auf dem anliegenden Auszug aus dem Stadtplan GeoInfo der Stadt Frankfurt gekennzeichnet - in die Ferdinand-Braun-Straße unter Montage von zwei Sperrposten an der Altenhöferallee zu verlegen. Quelle: GeoInfo Begründung: Die oben genannten Altglascontainer sind zur Sicherheit von Fußgängerinnen bzw. Fußgängern und der Radfahrerinnen bzw. Radfahrer zu verlegen, um die Querung der Altenhöferallee aufgrund des abgesenkten Bürgersteigs künftig zu ermöglichen. Auch verhindert eine Verlegung in die Ferdinand-Braun-Straße das häufige widerrechtliche Halten von Fahrzeugen zur Entsorgung von Altglas in die Container auf dem Fahrradstreifen und sorgt dafür, dass Radfahrerinnen bzw. Radfahrer künftig nicht mehr ausweichen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1679 Antrag vom 27.01.2022, OF 112/8 Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1691 Aktenzeichen: 66 5
Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 333 entstanden aus Vorlage: OF 33/12 vom 28.05.2021 Betreff: Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Busangebots zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Die Buslinie 29 erhält den Metrobusstandard. Kalbach und Riedberg sollen künftig tagsüber im Zehn-Minuten-Takt und auch nachts miteinander verbunden sein. 2. Zwischen dem Riedberg und dem Frankfurter Hauptbahnhof wird eine Expressbuslinie als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-D-Strecke eingesetzt. Die Buslinie soll überwiegend über die Rosa-Luxemburg-Straße mit wenigen Zwischenhalten fahren. Ein möglicher Linienverlauf wäre Uni Campus Riedberg, Nordwestzentrum, Botanischer Garten, Bockenheimer Warte, Festhalle/Messe, Hauptbahnhof. Am Riedberg soll die Buslinie durch kurze Umsteigezeiten mit den bestehenden ÖPNV-Linien, insbesondere der Buslinie 28 (neuer Linienverlauf ab 2023), verknüpft werden. 3. Die Buslinie 251 im Streckenabschnitt zwischen Nordwestzentrum und Weißkirchen/Steinbach wird in der Haupt- und Nebenverkehrszeit mindestens in einem 30-Minuten-Takt betrieben. In Weißkirchen-Ost soll eine kurze Umsteigezeit zur U 3 nach Oberursel bestehen. 4. Zwischen Kalbach und Oberursel wird eine neue Buslinie eingesetzt. Die Busse sollen von der U-Bahn-Station "Kalbach" aus durch Kalbach nach Weißkirchen- Ost fahren. Dort soll entweder direkter Anschluss an die U 3 von und nach Oberursel bestehen, oder die neue Buslinie soll bis nach Oberursel Bahnhof fahren. Es soll ebenfalls eine schnelle Verbindung zur S-Bahn in Weißkirchen/Steinbach möglich sein, mit Anschluss an die S 5 und in Zukunft an die Regionaltangente West (RTW). 5. Die Buslinien in Kalbach-Riedberg sollen beschleunigt werden. An den Ortseingängen und entlang der Riedbergallee können die Ampeln z. B. durch Vorrangschaltungen sofort auf Grün schalten, wenn ein Bus kommt, analog der neuen Ampel Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee. In den engen Straßen in Kalbach soll untersucht werden, ob gezielte Parkverbote das Entgegenkommen zweier Busse erleichtern können. 6. Der Magistrat wird gebeten, sich beim RMV für eine Anpassung des Tarifsystems des ÖPNV durch folgenden Maßnahmen einzusetzen: a) Das Ticket für Fahrten von Kalbach-Riedberg nach Oberursel darf nicht teurer sein als ein äquivalentes Ticket für die Tarifzone Frankfurt. Dafür sollen in Kalbach-Riedberg zukünftig sowohl Tickets der Tarifzone 5000 (Frankfurt) als auch der Tarifzone 5100 (Hochtaunus) gültig und erhältlich sein. b) Die möglichen Ziele mit einem Kurzstreckenticket werden nicht mehr durch die zurückgelegte Fahrstrecke, sondern durch die Distanz in Luftlinie bestimmt. Zu allen Stationen, die sich in einem Radius von zwei Kilometern zur Ausgangsstation befinden, ist die Fahrt im Kurzstreckentarif möglich. Begründung: Zum Erreichen der Pariser Klimaziele muss insbesondere im Verkehrssektor sehr viel CO2 eingespart werden. Bürgerinnen bzw. Bürger müssen weniger Auto fahren und vermehrt auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Das kann nicht nur mit Verboten bewirkt werden, sondern es braucht Anreize und attraktive Alternativen zum Auto. Im Frankfurter Norden bietet sich hierfür ein deutlich besseres Busangebot mit mehr Direktverbindungen, kürzeren Fahrzeiten und günstigeren Preisen an. Im Vergleich zu U- oder Straßenbahnen lassen sich Busse kurzfristig und flexibel einsetzen und bieten folglich viel Potenzial für schnellen Klimaschutz. Zu Ziffer 1.: Die Buslinie 29 stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar. Damit der Bus künftig die erste Wahl ist, wenn man von einem Stadtbezirk zum anderen will, braucht die Buslinie einen dichteren Takt. Dem Fahrgast soll garantiert sein, dass er/sie nie länger als zehn Minuten auf den nächsten Bus warten muss. Der dichtere Takt schafft auch die benötigte Kapazitätssteigerung. Ziffer 2.: Der Expressbus zum Hauptbahnhof soll die Stadtbahn-A-Strecke entlasten. Aktuell befindet sich die A-Strecke am Kapazitätslimit und kann nur schwer noch mehr Fahrgäste aus dem Norden aufnehmen. Zusätzlich sind die S-Bahn-Stammstrecke und die Stadtbahn-B-Strecke, in die man auf einer Fahrt zum Hauptbahnhof umsteigt, ebenfalls ausgelastet. Anstatt mit der U-Bahn sollen die Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden am Riedberg oder im Nordwestzentrum in den neuen Expressbus steigen. Die Buslinien (M)29, M60, M72/M73, 251 und U 9 sind hierfür als Zubringer geeignet. Der Expressbus wäre auch ein deutlich attraktiveres Angebot als die U-Bahn aktuell. Bei einer geschätzten Fahrzeit von 20 Minuten vom Riedberg zum Hauptbahnhof wäre der Expressbus circa 25 Prozent schneller als eine Fahrt mit U 8 und Umstieg am Willy-Brandt-Platz (27 Minuten). Auch für Fahrgäste mit Gepäck ist eine Direktverbindung und ein ebenerdiger Weg am Hauptbahnhof zu den Fernbahnsteigen deutlich komfortabler. ICE-Reisende, die aktuell das Auto nehmen, hätten dann eine klimafreundliche Alternative. Als Nebeneffekt wäre auch das Senckenbergmuseum, der Palmengarten und die Festhalle vom Frankfurter Norden aus besser zu erreichen. Ziffern 3., 4. und 6.: Viele Bewohnerinnen bzw. Bewohner aus Kalbach-Riedberg fahren aktuell mit dem Auto nach Oberursel, um dort einzukaufen oder Kulturangebote wahrzunehmen. Die ÖPNV-Verbindung ist mit nur einer Buslinie im Stundentakt sehr unattraktiv, und durch die hohen Ticketpreise ist das Auto auf dieser Strecke wirtschaftlicher. Eine Anpassung der Tarifzonen soll vermeiden, dass man trotz der kurzen Strecken von Kalbach-Riedberg nach Oberursel einen sehr hohen Preis zahlt, weil man eine Tarifgrenze überschreitet. In Nieder-Erlenbach ist das z. B. schon so; dort sind sowohl Tickets aus Frankfurt als auch Tickets aus dem Wetteraukreis gültig. Eine konkurrenzfähige ÖPNV-Verbindung zwischen Kalbach-Riedberg und Oberursel kann vielen Autofahrerinnen bzw. Autofahrern ermöglichen, zukünftig mit dem Bus zu fahren. Ein zusätzliches gutes Angebot kann auf dieser Verbindung eine deutlich höhere Nachfrage anregen. Eine direkte Anbindung von Kalbach-Riedberg an die S-Bahn-Station "Weißkirchen/Steinbach" ermöglicht schnelle Verbindungen mit der S 5 nach Rödelheim, Frankfurt West und Bad Homburg. In Zukunft kann Kalbach-Riedberg über diesen Weg an die Regionaltangente West (RTW) angebunden werden und schnelle Verbindungen nach Höchst und zum Flughafen ohne Durchqueren der Innenstadt möglich sein. Ziffer 5.: Je kürzer die Fahrtzeit, desto attraktiver ist das Verkehrsmittel. Aktuell verlieren Busse in Kalbach-Riedberg viel Zeit. Das ist langem Warten an den Ampeln oder schwierigem Manövrieren in den engen zugeparkten Straßen in Kalbach geschuldet. Die verfügbaren Maßnahmen zur Beschleunigung sollen ausgeschöpft werden, damit Busse auch in Sachen Fahrzeit konkurrenzfähig zum Auto sind. Ziffer 7.: In der aktuellen Form ist das Kurzstreckenticket für viele nicht nutzbar. Dadurch, dass die Buslinie 29 sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die zwei Kilometer für Kurzstreckentickets. Fahrgäste werden durch längere Fahrzeiten und dadurch, dass sie eine teurere Einzelfahrt bezahlen müssen, doppelt bestraft. Wird das Kriterium auf den Radius in Luftlinie geändert, werden viele wichtige Verbindungen innerhalb von Kalbach-Riedberg möglich, etwa eine Verbindung der Ortskerne vom Rathaus Kalbach nach Uni Campus Riedberg. Das hat die Folge, dass z. B. Kalbacherinnen bzw. Kalbacher zum Einkaufen auf dem Riedberg vom Auto zum Bus wechseln können. So wird der ÖPNV für Strecken innerhalb des Stadtteils das attraktivste Verkehrsmittel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1598 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6089 Aktenzeichen: 92 13
Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 entstanden aus Vorlage: OF 8/12 vom 26.04.2021 Betreff: Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST 1248/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. das Verkehrskonzept für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben, und aus dem hervorgeht, welches die Haupterschließungsstraßen für Kalbach-Riedberg sind, offenzulegen und 2. belastbare Kriterien des Verkehrskonzepts aufzuzeigen, welche die Altenhöferallee, die Graf-von-Stauffenberg-Allee, die Riedbergallee und die Carl-Hermann-Rudloff-Allee als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Begründung: Mit Anregung des Ortsbeirates vom 13.03.2020 (OM 5933) wurde der Magistrat gebeten zu prüfen, ob und in welchen Bereichen für die Straßen Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden kann. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248, wurde auf das Verkehrskonzept für den Riedberg verwiesen, dass Straßen "wie z. B. Graf-von-Stauffenberg-Allee, Riedbergallee etc." als Haupterschließungsstraßen mit Anbindung an die Hauptverkehrsstraßen Rosa-Luxemburg-Straße, Marie-Curie-Straße und Am Weißkirchener Berg dienen. Anhand der Verweise ist nicht hinreichend nachvollziehbar, dass die genannten Straßen im Verkehrskonzept als Haupterschließungsstraßen ausgewiesen sind und welche belastbaren Kriterien sie als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1346 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 970 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 für Teile der Riedbergallee
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 123 entstanden aus Vorlage: OF 10/12 vom 26.04.2021 Betreff: Tempo 30 für Teile der Riedbergallee Der Magistrat wird gebeten, auf der Riedbergallee zwischen dem Kreisel Altenhöferallee und der Kreuzung Robert-Koch-Allee die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. In Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8 soll dies ebenfalls analog für die Gegenrichtung zwischen der Einmündung Ruth-Moufang-Straße und dem Kreisel Altenhöferallee gelten. (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 04.2021, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung Begründung: In beiden Richtungen der Riedbergallee gibt es eine ganze Reihe von Gefahrenpunkten, die in Summe eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erfordern: - Ein- und ausparkende Fahrzeuge auf Höhe des Riedbergplatzes; - plötzlich bremsende Fahrzeuge an der Einmündung der Otto-Schott-Straße; - auf fast ganzer Länge der U-Bahn-Station "Uni Campus Riedberg" zahlreiche querende Fußgänger, darunter viele Schülerinnen und Schüler und Studentinnen und Studenten; - ein- und ausparkende Fahrzeuge vor dem Edeka-Markt; - plötzliche Zusammenführung mit dem Radweg direkt vor dem Kreisel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1423 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Aktenzeichen: 32 1
Baufeldfreimachung östlich der Altenhöferallee
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 118 entstanden aus Vorlage: OF 1/12 vom 26.04.2021 Betreff: Baufeldfreimachung östlich der Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten, unter Berücksichtigung der Brut- und Setzzeit auf der Fläche der ehemaligen provisorischen Kita Altkönigblick am Nordostende der Altenhöferallee die Freimachung des Baufeldes für die künftige Sportanlage mit Sporthalle vorzuziehen und somit die bisher dort befindlichen Pflasterungen, Ablaufrinnen und Punktfundamente zu entfernen. Zusätzlich ist der Bauzaun wieder aufzustellen, um Gefährdungen zu vermeiden. Begründung: Bis zum Baubeginn der neuen Sportanlage mit Turnhalle vergeht mehr Zeit als erwartet. In dieser Zeit soll einer Verwahrlosung der genannten Fläche entgegengewirkt werden. Diese Maßnahme ist im Zuge der kommenden Baumaßnahmen ohnehin notwendig, hängt aber nicht von den Planungen ab und kann somit vorgezogen werden. Dabei ist die Brut- und Setzzeit zu berücksichtigen. Durch den Rückbau wird auch sichergestellt, dass ein fehlender Rückbau nicht noch weitere unnötige Verzögerungen für den Baubeginn der dringend benötigten Sportanlage verursacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6439 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2010 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2021, ST 1497 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 312 Aktenzeichen: 52 0
Etwaige weitere verfügbare Flächen im Ortsbezirk 12 für Gemeinbedarfe und deren Voraussetzungen prüfen
Antrag vom 26.04.2021, OF 7/12 Betreff: Etwaige weitere verfügbare Flächen im Ortsbezirk 12 für Gemeinbedarfe und deren Voraussetzungen prüfen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der nachstehend beschriebenen und in dem beigefügten Kartenausschnitt markierten Flächen zu prüfen und zu berichten, ob überhaupt und wenn ja unter welchen planungsrechtlichen Voraussetzungen diese Flächen oder Teile davon zusätzlich beplant und als Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen werden können mit dem Ziel, bestehende oder zukünftige Bedarfe unter moderater Erweiterung der bebauten Flächen zu befriedigen. Dabei soll der Magistrat insbesondere berichten, ob und inwieweit bei den angeführten Flächen, soweit sie bereits als Ausgleichsflächen für andere Bebauungen errichtet oder vorgesehen sind, eine Verlagerung der Ausgleichsfläche auf andere Flächen möglich ist. a) Südlich Carl-Herrmann-Rudloff-Allee und westlich Westflügel-Bebauung b) Nördlich Riedbergallee und östlich derzeitiger Bebauungsgrenze c) Nördlich L 3019 bis zur BAB 5 Begründung: Der Riedberg hat eine umfassende bauplanungsrechtliche Regelung in einer Vielzahl von Bebauungsplänen gefunden. Gleichwohl hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt, dass die Beplanung im Hinblick auf die notwendige Bereitstellung von Flächen für Gemeinbedarfe (z.B. Schulen, Kitas, seniorengerechtes Wohnen, um einige Beispiele zu nennen) nicht hinreichend gewesen ist. Dies zeigt sich beispielsweise an der Notwendigkeit einer dritten Grundschule und der Bereitstellung ausreichender Flächen unter Einschluss der Erforderlichkeit eines angemessen großen Schulhofes. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es in Folge der intensiven Beplanung des Riedbergs einschließlich der notwendig von Ausgleichsflächen natürlich herausfordernd ist, weitere Flächen zu aktivieren und dabei gleichzeitig möglichst wenig zusätzliche Versiegelung zu schaffen. Gleichwohl ist festzustellen, dass immer wieder solche Bedarfe entstehen können. Aus dem Blickwinkel des Ortsbeirates wäre es jedoch wünschenswert und geboten, insbesondere zu den im Tenor genannten Flächen, ein klares bauplanungsrechtliches Bild zu haben, damit bei zukünftig auftretenden weiteren Bedarfen die Möglichkeiten etwaiger Nutzungen besser bekannt sind und umfassende Einzelfallprüfungen dann unterbleiben können. Geobasisdaten: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand mm.jjjj, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2021, OF 44/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 7/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 72 2021 1. Die Vorlage OF 7/12 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 44/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Gemeinsamer Termin mit dem Ortsbeirat 8 wegen etwaiger Veränderungen der Grenze zwischen den Ortsbezirken 8 und 12 bezüglich der Fläche zwischen Ferdinand-Braun-Straße und Alfred-Wegener-Straße
Antrag vom 26.04.2021, OF 16/12 Betreff: Gemeinsamer Termin mit dem Ortsbeirat 8 wegen etwaiger Veränderungen der Grenze zwischen den Ortsbezirken 8 und 12 bezüglich der Fläche zwischen Ferdinand-Braun-Straße und Alfred-Wegener-Straße Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: (vertagen) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, mit dem Ortsbeirat 8 zwecks Vereinbarung eines gemeinsamen Termins zur Besprechung etwaiger Veränderungen der Grenze zwischen den Ortsbezirken 8 und 12 bezüglich der Fläche zwischen Ferdinand-Braun-Straße und Alfred-Wegener-Straße Kontakt aufzunehmen. Zu diesem Termin sollen auch die Anwohner/-innen eingeladen werden. Begründung: Im Vorfeld der Kommunalwahl am 14.03.2021 haben sich Anwohner/-innen des Gebietes Ferdinand-Braun-Straße und Alfred-Wegener-Straße an den Ortsbeirat 12 gewandt, weil sie keine Wahlbenachrichtigung für den Ortsbeirat 12 erhalten hätten, obwohl man doch auf dem Riedberg wohne. Langjährigen Einwohner/-innen ist die lebhafte Diskussion um die Zuordnung des Riedbergs noch bekannt, die am Ende zu einer "Grenzziehung" zwischen Wohnbebauung und Universität führte. Die zwischenzeitlich fertige Wohnbebauung zwischen Ferdinand-Braun-Straße und Alfred-Wegener-Straße überschreitet diese "Grenze" und führte zu der eingangs beschriebenen Verwunderung. Aus Sicht des Ortsbeirates 12 wäre es weiterhin sinnvoll, auch da alle Gemeinbedarfsflächen innerhalb des Ortsbezirkes 12 liege, die Wohnbebauung auf dem Riedberg vollständig dem Ortsbezirk 12 zuzuordnen. Dem Ortsbeirat 12 ist es jedoch vor dem Hintergrund der langjährigen Diskussionen um die Zuordnung der Flächen des Riedbergs zu den einzelnen Ortsbezirken wichtig, etwaige Veränderungen der Grenzen zwischen den Ortsbezirken von vorneherein mit den Anwohner/-innen und dem Ortsbeirat 8 zu diskutieren und eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 16/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 16/12 wurde zurückgezogen.
Mehr Sicherheit für Radfahrende am Gymnasium Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7221 entstanden aus Vorlage: OF 687/12 vom 04.01.2021 Betreff: Mehr Sicherheit für Radfahrende am Gymnasium Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die mit dem Rad ankommenden Schülerinnen und Schüler auf der Westseite der Altenhöferallee auf Höhe des Gymnasiums Riedberg besser vor dem Autoverkehr zu schützen. Hierzu ist zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Die vier Parkplätze entlang der Altenhöferallee an dieser Stelle entfallen (rote Kreuze im Bild). Stattdessen sollen dort weitere Fahrradstellplätze oder alternativ Grünflächen geschaffen werden. 2. Der Radweg soll weitergeführt werden und erst hinter den entfallenden Parkplätzen enden. Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr am Zebrastreifen sollen durch eine Abzweigung, die über den letzten entfallenen Parkplatz direkt zu den Fahrradstellplätzen auf dem Gelände des Gymnasium Riedberg führt, entfallen. 3. Durch bauliche Maßnahmen soll verhindert werden, dass Autofahrende auf dem Radweg anhalten oder geöffnete Türen die Radfahrenden gefährden ("Dooring"). Zwischen Radweg und Fahrbahn können Poller, ein Zaun oder ein schmaler Grünstreifen errichtet werden, die verhindern, dass Türen von Autos auf der Fahrbahn auf der Beifahrerinnen- und Beifahrerseite auf den Radweg geöffnet werden. 4. Es soll verstärkt Kontrollen in der Zeit kurz vor Schulbeginn geben. Falschparken und Behindern von Radfahrenden soll konsequent geahndet werden. Luftbilder: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 03.2020, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung Begründung: Morgens kurz vor acht Uhr kommen über 1.000 Schülerinnen und Schüler nahezu gleichzeitig an der Schule an. Gerade auf der Altenhöferallee und am dortigen Kreisel gibt es viele Konflikte zwischen den Verkehrswegen von Radfahrenden, zu Fuß Gehenden und Schülerinnen und Schüler, die mit dem Auto gebracht werden, und führen zu teils chaotischen Zuständen. Auslöser der meisten Probleme sind Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto bringen und auf dem Radweg, auf dem Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweg oder sogar im Kreisel anhalten. Das verursacht einen Rückstau, der vor allem in den kälteren Monaten über die Einmündung der Friedrich-Karl-Klausing-Straße hinaus reicht. Von den Autos, die in diesem Rückstau stehen, werden die Türen rücksichtslos auf den Radweg geöffnet und Schülerinnen und Schüler steigen auf den Radweg aus. Dies ist eine enorme Gefährdung für die Radfahrenden. Die Parkplätze vor dem Gymnasium verschärfen das Problem. Autos fahren oft rücksichtslos über den Radweg, um ein- oder auszuparken. Um die Fahrradstellplätze vor der Schule, die durch die Nähe zum A-Trakt überwiegend von Fünft- und Sechstklässlern genutzt werden, sicher zu erreichen, weichen viele Radfahrende auf die Gehwege und Fußgängerinnen- und Fußgängerüberwege aus. Das gefährdet wiederum Fußgängerinnen und Fußgänger. Es besteht dringend Handlungsbedarf. Die sinnvollste Lösung ist es, die Verkehrswege zu trennen, die Radfahrenden auf dem Radweg durch bauliche Maßnahmen vor Autotüren zu schützen und ihnen einen sicheren alternativen Weg zu den Fahrradstellplätzen anzubieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1224 Antrag vom 09.09.2022, OF 282/12 Auskunftsersuchen vom 09.09.2022, V 474 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6088 Aktenzeichen: 32 1
Lastenradparkplätze für das Riedbergzentrum
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7236 entstanden aus Vorlage: OF 730/12 vom 19.02.2021 Betreff: Lastenradparkplätze für das Riedbergzentrum Vorgang: OM 1455/17 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Pilotprojekts für Lastenradparkplätze dedizierte Lastenradparkplätze in unmittelbarer Umgebung des Riedbergzentrums einzurichten. Hierfür sollen insbesondere diese vier Standorte geprüft und bei Machbarkeit umgesetzt werden: A: Der letzte Parkplatz auf der linken Seite am östlichen Ende der Ernst-Abbe-Straße kann wie im Beispiel aus Berlin mit drei schräg geparkten Lastenrädern umgesetzt werden. B: Ungenutzte Pflasterfläche an der Südseite der Einmündung Ernst-Abbe-Straße/Altenhöferallee. An dieser Stelle würde es sich anbieten, den Bordstein des kleinen Stichwegs zur Altenhöferallee abzusenken. C: Ungenutzte Pflasterfläche ca. in der Mitte des Riedbergzentrums zur Altenhöferallee. An dieser Stelle existiert bereits ein abgesenkter Bordstein als Zufahrt (früher verlief dort der Radweg). D: Östlichster Abschnitt der Fahrradständer Richtung Riedbergallee, direkt hinter dem Bücherschrank - dies nur in Abstimmung mit den Begrünungsplänen für den Riedbergplatz. Bild: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 03.2020, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung Begründung: Der Ortsbeirat 12 begrüßt das Pilotprojekt des Straßenverkehrsamts und schlägt die oben genannten Standorte für Lastenräder vor. Lastenräder bieten eine hervorragende Möglichkeit, mittelgroße Einkäufe gut und komfortabel auch ohne Auto durchzuführen und reduzieren dadurch den innerörtlichen Autoverkehr. Durch die Platzierung in Straßennähe geraten die etwas sperrigeren Lastenräder nicht in Konflikt mit Fußgängerinnen und Fußgängern. Im Fall von Vorschlag A wird zusätzlich die Sicht am Fußgängerüberweg über die Ernst-Abbe-Straße verbessert (siehe OM 1455 von 2017). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1455 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1160 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2196 Aktenzeichen: 66 0
Fotovoltaik auf den Sporthallen in Kalbach-Riedberg installieren
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7231 entstanden aus Vorlage: OF 721/12 vom 08.02.2021 Betreff: Fotovoltaik auf den Sporthallen in Kalbach-Riedberg installieren Vorgang: OM 6454/20 OBR 12; ST 2054/20 Der Magistrat wird gebeten, gemäß seiner Stellungnahme vom 27.11.2020, ST 2054, sowohl bei der Sanierung der Sporthallen im Sportzentrum am Martinszehnten als auch bei der neu geplanten Sporthalle an der Altenhöferallee auf den großen Dachflächen Fotovoltaikanlagen zu errichten. Begründung: Nach wissenschaftlichen Aussagen ist der jährliche Ausbau der Fotovoltaikanlagen erheblich zu beschleunigen, um die auf EU-Ebene festgelegten Klimaziele zu erreichen. Die großflächigen Dächer von Sporthallen sind für Fotovoltaikanlagen prädestiniert und sollten von der Stadt entsprechend genutzt oder zur Verfügung gestellt werden. Die 1989 auf der Sporthalle am Martinszehnten errichtete kleine Fotovoltaikanlage ist wohl nicht mehr in Betrieb und kann auch durch ihre geringe Größe nicht ertragreich sein. Daher sind bei den anstehenden umfangreichen Sanierungsarbeiten auf den Dachflächen der Hallen großflächige Fotovoltaikanlagen zu installieren. Bei der Neuerrichtung der Sporthalle an der Altenhöferallee ist auf dem geplanten Flachdach der Halle ebenfalls eine großflächige Fotovoltaikanlage einzuplanen. Die vorgesehene begrünte Dachausführung schließt Fotovoltaikanlagen nicht aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6454 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2054 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1185 Aktenzeichen: 65 1
Tempo 30 auf dem Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7064 entstanden aus Vorlage: OF 703/12 vom 17.12.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST1248/20 Seit nunmehr rund 24 Jahren hat Kalbach Tempo 30, was allseits bekannt ist und sich bewährt hat. Mit der Umsetzung von Tempo 30 haben sich die Verkehrsschilder stark reduziert. Der Rad- und Fußgängerverkehr wurde deutlich sicherer, Personenschäden traten nicht mehr ein. Die Kalbacher Hauptstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihres Ausbaustandards entgegen der Stellungnahme des Magistrats zum Riedberg (ST 1248 vom 26.06.2020) mit regelmäßig verkehrenden Buslinien eine Tempo-30-Straße. Auch Kalbach-Riedberg leidet wie weite Bereiche von Frankfurt unter Feinstaub, da sich eine A 661 mit 80.000 und einer A 5 mit 150.000 täglichen Fahrzeugbewegungen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadtteil befinden. Daher müssen alle Möglichkeiten der Reduzierung in Betracht gezogen werden. Daher sollte der Magistrat nicht verkehrspolitische Aspekte über gesundheitliche Risiken stellen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Riedbergallee, die Graf-von-Staufenberg-Allee sowie die Altenhöferallee künftig mit Tempo-30- Streckenanordnungen zu versehen. Begründung: Mit großer Mühe gelingt es der Stadt Frankfurt nur durch ein Tempolimit von 40 km/h, die Umweltbelastungen durch Feinstaub zu reduzieren. Daher sollte in einem hauptsächlich zum Wohnen und Leben bestimmten Ortsbezirk Tempo 30 flächendeckend gelten. Nach § 45 Absatz 1 c StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30 im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigungen und Schadstoffbelastungen. Die Entscheidung obliegt dann den Straßenverkehrsbehörden aufgrund der eigenen Ermessensgrundlage nach § 45 StVO (bes. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 und 5). Anders als in der Stellungnahme ST 1248 erwähnt, besteht durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO die Möglichkeit von Verkehrsbeschränkungen, wenn diese dem Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen dienen. Dabei muss eine Zustimmung der obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 980 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit L 3019 - Am Weißkirchener Berg
Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7047 entstanden aus Vorlage: OF 680/12 vom 04.01.2021 Betreff: Verkehrssicherheit L 3019 - Am Weißkirchener Berg Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit auf der L 3019 - Am Weißkirchener Berg zwischen der Einmündung der Altenhöferallee und der Kreuzung Am Weißkirchener Berg/L 3019 (erste Einmündung nach Kalbach) durch eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h zu verbessern. Begründung: Am 24.09.2020 ereignete sich ein Verkehrsunfall mit Todesfolge zwischen einem (die Straße querenden) Motorroller und einem aus Richtung Kalbach kommenden Auto. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit an dieser schlecht einsehbaren Stelle kann das Risiko künftiger Unfälle deutlich senken. Aktuell besteht in diesem Bereich eine Mischung von Geschwindigkeitsbegrenzungen von teils 60 km/h, teils 70 km/h. Eine einheitliche Regelung reduziert die Verwirrung und kann die Akzeptanz steigern. Da der genannte Straßenabschnitt gleichzeitig die primäre Autoverbindung zwischen den beiden Teilen Kalbach und Riedberg des Ortsbezirks 12 ist, liegt eine stärkere Anlehnung an innerörtliche Geschwindigkeiten ebenfalls nahe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 986 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Pfandringe für Kalbach-Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6738 entstanden aus Vorlage: OF 660/12 vom 06.10.2020 Betreff: Pfandringe für Kalbach-Riedberg Im Sommer dieses Jahres hat das Umweltdezernat einen halbjährigen Test von Pfandringen in der Innenstadt begonnen. Bis Ende dieses Jahre s soll entschieden werden, ob die Pfandringe auch in anderen Stadtteilen montiert werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, sofern der Versuch erfolgreich verläuft, Pfandringe auch in Kalbach-Riedberg zu montieren. Mögliche Standorte könnten Müllbehälter unter anderem in der Nähe der U-Bahn-Haltestellen sowie auf dem Riedbergplatz sein. Begründung: Durch das Anbringen von Pfandringen sollen Pfandflaschen zurück in den Recyclingkreislauf gebracht werden. Aktuell landen jährlich 23 Millionen Pfandflaschen im Müll. Darüber hinaus unterstützen sie Pfandflaschensammlerinnen und Pfandflaschensammler, sodass sie nicht im Müll suchen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 99 Antrag vom 26.04.2021, OF 24/12 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 74 Aktenzeichen: 79 1
Tote und stark geschädigte Bäume ersetzen im Altkönigblick
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6733 entstanden aus Vorlage: OF 653/12 vom 12.10.2020 Betreff: Tote und stark geschädigte Bäume ersetzen im Altkönigblick Der Magistrat wird gebeten, in der Pflanzsaison Winter 2020/2021 die im Folgenden aufgeführten Bäume und Pflanzen auf ihre Schäden zu prüfen und - soweit nötig - durch Neupflanzungen zu ersetzen und durch dauerhafte Bestandspflege (Bewässerung) sicherzustellen. Cäsar-von-Hofacker-Straße 8: Drei Bäume mit sehr schwachem Wuchs und Blattwerk (Vergleich: Bäume im Bildhintergrund), ein Baum tot und Baumkrone abgebrochen. Graf-von-Stauffenberg-Allee 16: Ein Baum mit sehr schwachem Wuchs und geringem Blattwerk, ein Baum mutmaßlich abgestorben. Fabian-von-Schlabrendorff-Straße 21: Fabian-von-Schlabrendorff-Straße 14: Schwacher Wuchs, geringes Blattwerk. Baum fehlt (abgesägt). Henning-von-Tresckow-Straße 20: Baum möglicherweise mit Schädling, Laub war einen Monat vor allen anderen Bäumen braun. Martin-Niemöller-Straße: Drei Bäume mit schwachem Wuchs und geringem Blattwerk. Nördliche Altenhöferallee: Vom Gymnasium Riedberg bis Graf-von-Stauffenberg-Allee und zwischen Paul-Apel-Straße und Ortsausgang/L 3019 fehlt praktisch auf der gesamten Strecke in einem Streifen von teils über einem Meter Breite das Straßenbegleitgrün. Bildquelle für alle Bilder: Ronald Bieber Begründung: Die genannten Bäume und Pflanzen fehlen, sind abgestorben oder weisen deutliche Wachstumsdefizite gegenüber anderen Bäumen gleicher Art in unmittelbarer Nachbarschaft auf. Der kommende Winter bietet sich für notwendige Ersatzpflanzungen an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 101 Aktenzeichen: 67 0
Gestaltung des Riedbergplatzes öffentlich vorstellen und diskutieren
Antrag vom 06.10.2020, OF 654/12 Betreff: Gestaltung des Riedbergplatzes öffentlich vorstellen und diskutieren Seit 2009 u. a. mit der OF 298/12 wird in unzähligen Anträgen die Begrünung des Riedbergplatzes gefordert. Nun hat sich weiterhin eine Klimaschutzinitiative gebildet, die dieses Anliegen ausdrücklich unterstützt. Daher ist nicht nachvollziehbar, dass zu diesem viele Menschen betreffenden Thema nur eine Sitzung im Amt stattfinden soll. Auf Grund Corona kann jede Fraktion und evtl. die Klimaschutzinitiative nur jeweils eine/n Vertreter*in entsenden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen gesonderten Tagesordnungspunkt auf die kommende Ortsbeiratssitzung am 27.11. zu nehmen, damit das Grünflächenamt die aktuelle Planung für die Begrünung des Riedbergplatzes - siehe Einladung vom 28.09.2020 - vorstellen kann. Begründung: Eine Vorstellung im Ortsbeirat befriedigt das berechtige Interesse der Bürger*innen des Ortsbezirks. Und darüber hinaus wird im Ortsbezirk Transparenz und Akzeptanz durch die mögliche Teilnahme der Öffentlichkeit sowie der Presse erreicht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 23.10.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 654/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Öffentlicher Trinkbrunnen im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6602 entstanden aus Vorlage: OF 632/12 vom 05.09.2020 Betreff: Öffentlicher Trinkbrunnen im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Vorgang: M 199/19 Angesichts der heißen, trockenen Sommer der vergangenen Jahre mit ihren Hitzerekorden ist die Möglichkeit, im öffentlichen Raum jederzeit eine Erfrischung an öffentlichen Trinkbrunnen zu sich nehmen zu können, notwendig und dient der Gesundheit. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, im Zuge der geplanten Begrünung des Riedbergplatzes eine Trinkbrunnenanlage an einem gut zugänglichen Standort ähnlich des Standortes Liebfrauenstraße/Ecke Zeil auf dem Riedbergplatz zu errichten. Begründung: Der Riedbergplatz ist gerade in den Sommermonaten ein stark frequentierter öffentlicher Raum, der von Studenten, Schülerinnen und Schülern, ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzern und auch Besucherinnen und Besuchern des Einkaufzentrums genutzt wird. Der Magistrat hat mit der Vorlage M 199 - Klimaallianz als eine der Maßnahmen ausdrücklich vorgesehen, dass im Rahmen der Trinkbrunneninitiative im öffentlichen Raum Trinkwasser kostenlos, sicher und jederzeit zur Verfügung gestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.11.2019, M 199 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 35 Auskunftsersuchen vom 01.07.2022, V 438 Beratung im Ortsbeirat: 12
E-Auto-Ladestationen in Kalbach-Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6445 entstanden aus Vorlage: OF 607/12 vom 17.08.2020 Betreff: E-Auto-Ladestationen in Kalbach-Riedberg Nach dem Rückzug der Firma Allego aus dem Projekt zum Bau Hunderter E-Auto-Ladestationen in Frankfurt wird der Magistrat gebeten, seinerseits durch geeignete Partner oder über stadteigene Unternehmen wie der Mainova dafür zu sorgen, dass auch in Kalbach und Riedberg zahlreiche geeignete öffentliche Ladestationen für E-Autos errichtet und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Hierbei sollen insbesondere auch folgende mögliche Standorte geprüft werden: - Park-and-ride-Parkplatz an der U-Bahn-Station "Kalbach"; - rund um das Riedbergzentrum (Altenhöferallee/Ernst-Abbe-Straße/Otto-Schott-Straße); - an den Sportplätzen (Nordende Altenhöferallee, Am Hopfenbrunnen, Sport- und Freizeitzentrum Kalbach); - am Uni-Campus Riedberg (Ortsbezirk 8). Begründung: Die Nachfrage nach E-Autos steigt derzeit stark an, sodass die Autohersteller nun auch Großserienfahrzeuge anbieten. Die Ladeinfrastruktur stößt dabei zunehmend an ihre Grenzen und muss dringend erweitert werden, um die Dekarbonisierung im Sinne des Klimaschutzes zu unterstützen. Mit der Mainova hat die Stadt Frankfurt einen geeigneten Partner, um ein solches Projekt für Frankfurt voranzutreiben. Nach einer Investitionsphase kann dies letztlich auch zu einer nachhaltigen Einnahmequelle für die Stadt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2162 Anregung vom 19.02.2021, OA 680 Antrag vom 28.05.2021, OF 34/12 Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 334 Aktenzeichen: 91 50
Modellgebäude für „Frankfurt frischt auf“ im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg - Nachhaltiges Bauen
Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6444 entstanden aus Vorlage: OF 605/12 vom 04.08.2020 Betreff: Modellgebäude für "Frankfurt frischt auf" im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg - Nachhaltiges Bauen Vorgang: B 315/20 Im Bericht des Magistrats vom 06.07.2020, B 315, teilt der Baudezernent mit, dass derzeit kein Stadtteil über ein Modellgebäude verfügt, das alle Facetten des Förderprogramms abbildet. Der Stadtteil Kalbach-Riedberg eignet sich mit seinen öffentlichen Gebäuden ideal für eine Aufnahme in das Modellprojekt. Darüber hinaus besitzt die Aufnahme öffentlicher Gebäude Demonstrativcharakter für derartige Maßnahmen im privaten und auch gewerblichen Bereich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, für den Ortsbezirk 12 eines der folgenden städtischen Gebäude, die zeitnah modernisiert oder gebaut werden, mit in das Modellprojekt aufzunehmen. Darunter fällt unter anderem das zeitnah zu sanierende Sport- und Freizeitzentrum "Am Martinszehnten" sowie der in Planung befindliche Sportpark östlich der Altenhöferallee. Andere öffentliche Gebäude, wie die zahlreichen Kitas, Schulen und Sportplätze, sollten bei der Planung berücksichtigt werden. Begründung: Seit Dezember 2019 war es dem Dezernat nicht möglich, einen geeigneten Standort für ein mögliches Modellgebäude festzulegen. Darüber hinaus bietet das Modellprojekt die Möglichkeit, innovative, zukunftsorientierte und ressourcenschonende Baumaßnahmen durchzuführen und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.07.2020, B 315 Stellungnahme des Magistrats vom 13.11.2020, ST 1975 Aktenzeichen: 65 0
Multifunktionsfeld Sportanlage östlich der Altenhöferallee
Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6443 entstanden aus Vorlage: OF 602/12 vom 12.08.2020 Betreff: Multifunktionsfeld Sportanlage östlich der Altenhöferallee Nach aktuellen Informationen wird auf der Sportanlage östlich der Altenhöferallee statt dem ursprünglich vorgestellten Multifunktionsfeld eine kleine Skateanlage geplant. Diese Änderung wurde leider nicht mit den Sportvereinen abgesprochen und wäre auch nicht im Sinne der Sportvereine oder dem Schulsport. Auch ist eine solch kleine eingezäunte Skateanlage zwar eine gut gemeinte Geste, aber vermutlich nicht das, was sich die Jugendlichen am Riedberg vorstellen. Da die aktuelle Planung leider noch nicht offiziell vorgestellt wurde, ist diese Anregung immer vorbehaltlich der Richtigkeit der Informationen zu verstehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den aktuellen Planungsstand der Sportanlage östlich der Altenhöferallee mit dem Bedarf der lokalen Vereine abzugleichen und vorzustellen. Hier ist insbesondere der Stand bezüglich des Multifunktionsfeldes zu klären. Begründung: Da die lokalen Sportvereine aktuell sprichwörtlich aus allen Nähten platzen, ist es essenziell, auf der neu geplanten Sportanlage möglichst viel Platz für den Vereins- und Schulsport zu schaffen. Die Realisierung der Skateanlage auf diesem Gelände ist sicherlich gut gemeint, aber führt zu erheblichen Engpässen an anderer Stelle. Hier sollte möglichst schnell mit den Vereinen und Schulen gesprochen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2164 Aktenzeichen: 52 2
Skateranlage auf der Sportanlage östlich der Altenhöferallee
Antrag vom 28.08.2020, OF 614/12 Betreff: Skateranlage auf der Sportanlage östlich der Altenhöferallee Gerüchteweise gibt es Planungen, auf dem Sportgelände östlich der Altenhöferallee an Stelle eines Multifunktionsfeldes eine Skateranlage zu errichten. In der Annahme, dass diese Information zutrifft, wird der Magistrat gebeten, eine Skateranlage im Zusammenhang mit der Sportanlage östlich der Altenhöferallee nur dann einzurichten, wenn diese (in Abstimmung mit den Vereinen) nicht zu Lasten des Mul tifunktionsfeldes geht, sondern ggf. an Stelle des Trendsportgeländes (siehe Entwurf vom Mai 2019) gebaut werden kann. Die Skateranlage soll auch außerhalb des Trainingsbetriebes öffentlich zugänglich sein. Begründung: Der Magistrat hat in ST 2432-2019 in Aussicht gestellt, im Juni 2020 die Ergebnisse der Prüfung möglicher Standorte vorzustellen. Für die schon lange geplante und benötigte Sportanlage wäre ein Verlust des Multifunktionsfeldes ein schwerer Schlag für die Vereine. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 614/12 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 CDU, 2 SPD und FDP gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU
Tempo 30
Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6457 entstanden aus Vorlage: OF 608/12 vom 12.08.2020 Betreff: Tempo 30 Der Magistrat wird gebeten, in der Altenhöferallee zwischen den beiden Kreiseln an der Riedbergallee und der Friedrich-Dessauer-Straße eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 einzurichten. Begründung: Auf diesem Streckenabschnitt kommt es immer wieder zu teils waghalsigen Manövern auf der Straße. Oftmals überqueren hier auch ältere und gehbehinderte Bewohnerinnen und Bewohner aus den angrenzenden Senioren- und Pflegeheimen die Straße und werden durch schnell fahrende Fahrzeuge gefährdet. Da Tempo 30 auf dem ganzen Riedberg nicht möglich scheint, wird eine Temporeduktion an dieser Stelle vorgeschlagen, um die Situation für alle Beteiligten zumindest an dieser Stelle zu entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2005 Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 586 Aktenzeichen: 32 1
Sachstand Planung und zeitlicher Bauablauf der Sportanlage östlich der Altenhöferallee, Vorstellung der Machbarkeitsstudie
Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6455 entstanden aus Vorlage: OF 581/12 vom 01.06.2020 Betreff: Sachstand Planung und zeitlicher Bauablauf der Sportanlage östlich der Altenhöferallee, Vorstellung der Machbarkeitsstudie Vorgang: OM 4748/19 OBR 12; OM 4749/19 OBR 12; ST 1865/19; ST 1691/19 Mit zwei Anregungen hat der Ortsbeirat 12 bereits Mitte Juni 2019 den Magistrat gebeten, sowohl mitzuteilen, in welchem zeitlichen Rahmen Planung, Ausschreibungen und Bau eines Sportparks östlich der Altenhöferallee bis zur Fertigstellung erfolgen (OM 4748), als auch einen Runden Tisch einzuberufen (OM 4749). Da nun ein weiteres Jahr vergangen ist, ohne dass vonseiten des Magistrats außer den knappen Stellungnahmen ST 1865 und ST 1691 eine genaue Antwort vorliegt noch der Bau der Dreifeldhalle abschließend schriftlich bestätigt wurde noch die in der Sitzung der Sportkommission von November 2019 angekündigte beauftragte Machbarkeitsstudie vorliegt, wird der Magistrat gebeten, 1. den Bau der Dreifeldhalle auf dieser Sportanlage östlich der Altenhöferallee im Grundsatz - über die Stellungnahme ST 1691 hinaus, die die Planungen diesbezüglich noch nicht abgeschlossen hat - zu bestätigen; 2. zu den beiden Vorlagen OM 4748 und 4749 vom 14.06.2019 abschießende Stellungnahme abzugeben; 3. die Machbarkeitsstudie (den aktuellen Stand hierzu) auch dem Ortsbeirat und damit der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Begründung: Es muss nicht erneut betont werden, dass die Sportkapazitäten auf dem Riedberg für u. a. Vereine und Schulen äußerst begrenzt sind. Dazu liegen zahlreiche Vorlagen aus dem Ortsbeirat 12 vor. Doch ist seit den Anregungen im Juni 2019 und dem Besuch des Sportdezernenten Frank im Ortsbeirat 12 am 10. Mai 2019 über ein Jahr vergangen. Zwischenzeitlich liegt sicherlich eine konkretere und abgeschlossene Planung vor, die den Akteuren des Runden Tisches vorgestellt werden kann. Weiterhin wurde in der Sitzung der Sportkommission am 19.11.2019 berichtet, dass das Ergebnis im Frühsommer 2020 vorgestellt werden könne. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.06.2019, OM 4748 Anregung an den Magistrat vom 14.06.2019, OM 4749 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1691 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1865 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 317 Antrag vom 24.04.2021, OF 5/12 Auskunftsersuchen vom 07.05.2021, V 17 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis. b) Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die schriftliche Stellungnahme des Magistrats noch auf dem üblichen Verwaltungsweg zugeleitet wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52 1
Taktile Bodenleitsysteme für Blinde und Sehbehinderte auf dem Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6452 entstanden aus Vorlage: OF 585/12 vom 05.06.2020 Betreff: Taktile Bodenleitsysteme für Blinde und Sehbehinderte auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum im Bereich der nachstehenden Kreuzungen bzw. Einmündungen im Quartier "Mitte" des Riedbergs keine bzw. nicht an allen Übergängen sog. taktile Bodenleitsysteme für Blinde und Sehbehinderte vorhanden sind sowie - sofern für das Fehlen der Markierungen keine Sachgründe bestehen - entsprechende taktile Markierungen anzubringen: 1. Einmündung Robert-Koch-Allee in Riedbergallee; 2. Kreuzung Robert-Koch-Allee/Hans-Bethe-Straße (hier fehlt die entsprechende Markierung an einer von vier Ecken); 3. Einmündung Joseph-von-Fraunhofer-Straße in Robert-Koch-Allee (hier fehlt die Markierung auf einer der beiden Seiten); 4. Ecke Friedrich-Dessauer-Straße/Robert-Koch-Allee; 5. Übergang über die Otto-Schott-Straße am Ende der Joseph-von-Fraunhofer-Straße; 6. Übergang über die Ernst-Abbe-Straße am Ende der Otto-Schott-Straße. Begründung: Taktile Markierungen bzw. Bodenleitsysteme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, sich insbesondere im öffentlichen Raum und an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel sicherer und leichter zu bewegen. Entsprechende Markierungen sind in weiteren Bereichen des Riedbergs vorhanden. An den oben genannten Stellen fehlen diese, ohne dass ohne Weiteres ersichtlich wäre, warum diese dort fehlen. Daher wird der Magistrat um entsprechende Prüfung und Berichterstattung bzw. um Ergänzung der entsprechenden Markierungen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 304 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Verlegung der Poller in der Straße Kreuzerhohl vom Riedberg Richtung Niederursel
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6220 entstanden aus Vorlage: OF 588/12 vom 19.06.2020 Betreff: Verlegung der Poller in der Straße Kreuzerhohl vom Riedberg Richtung Niederursel Im Januar 2020 hat das Grünflächenamt die Planung für die neue Kleingartenanlage an der Kreuzerhohl im Rahmen der Bürgerfragestunde vorgestellt. Insgesamt wurde die Planung als gelungen von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern sowie den Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirates 12 bezeichnet. Lediglich die Verkehrsanbindung für Kraftfahrzeuge, die nach dem aktuellen Stand ausschließlich über Niederursel durch die Kreuzerhohl erfolgen soll, wurde kritisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Poller, die sich aktuell am Ende der Max-von-Laue-Straße befinden, so zu versetzen, dass die Anbindung der neuen Kleingartenanlage einschließlich der Nutzung der vorgesehenen Parkplätze ausschließlich über die Max-von-Laue-Straße vom Campus Riedberg möglich ist; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Verlängerung der Max-von-Laue-Straße zur Riedbergallee einen Wendehammer in Absprache mit dem Straßenverkehrsamt erhalten soll; 3. nach Fertigstellung der Planung diese in den Ortsbeiräten 8 und 12 vorzustellen. Begründung: 1. Um einen permanenten Kraftfahrzeugverkehr vom Riedberg durch ganz Niederursel über die Straße Kreuzerhohl zu den Kleingärten zu vermeiden, sind die vorhandenen Poller um wenige Meter Richtung Niederursel zu versetzen. Nach heutigem Stand sind zukünftige Pächterinnen und Pächter der neuen Anlage fast ausschließlich auf dem Riedberg wohnhaft. 2. Da zahlreiche Kinder zur Kita Kairos mit dem Auto gebracht werden, dient es allen voran den Kindern, die bauliche Situation zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1793 Aktenzeichen: 66 0
Zufahrt Kleingartenanlage Kreuzerhohl vom Uni Campus aus
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6219 entstanden aus Vorlage: OF 550/12 vom 02.03.2020 Betreff: Zufahrt Kleingartenanlage Kreuzerhohl vom Uni Campus aus Vorgang: OM 5671/20 OBR 8 Zur Umsetzung der Anregung vom 23.01.2020, OM 5671, wird der Magistrat gebeten, schon im Zuge der Errichtung der Kleingartenanlage Kreuzerhohl die Zufahrt von der Max-von-Laue-Straße aus anstelle der jetzigen Zufahrt über den alten Kern von Niederursel und die Kreuzerhohl zu ermöglichen. Dies kann vermutlich am e infachsten durch eine Versetzung der jetzigen Poller und Pfosten vom Ende der Max-von-Laue-Straße um ca. 40 Meter nach Westen erreicht werden. Eine Einfahrt in den Weg "Steinstraße" soll weiterhin nicht vom Uni Campus Riedberg aus möglich sein. Begründung: Da damit zu rechnen ist, dass der deutlich überwiegende Teil der Kleingartenpächter des Kleingartenvereins Riedberg e. V. für die Anlage an der Kreuzerhohl vom Riedberg kommt, sollte eine Anfahrt mit Kraftfahrzeugen zu den geplanten vier Parkplätzen nicht dazu führen, dass Niederursel hierdurch mit zusätzlichem Verkehr belastet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5671 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1792 Aktenzeichen: 66 5
Tempo 30 in der Carl-Herrmann-Rudloff-Allee - aber nur in eine Richtung. Ist das gewollt?
Antrag vom 05.06.2020, OF 583/12 Betreff: Tempo 30 in der Carl-Herrmann-Rudloff-Allee - aber nur in eine Richtung. Ist das gewollt? Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die an der Carl-Herrmann-Rudloff-Allee in Richtung Riedbergallee kurz vor dem Bereich der IGS Kalbach-Riedberg angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 nach der IGS Kalbach-Riedberg nicht wieder aufgehoben bzw. nicht nur für eine bestimmte Strecke angeordnet wird (wie etwa im Bereich der Marie-Curie-Schule), während in der Gegenrichtung (Richtung Graf-von-Stauffenberg-Allee ) die entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung erst kurz vor der IGS angeordnet wird. Begründung: Aus Sicht der Verkehrsteilnehmer kann die Tatsache, dass die entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung in der Carl-Herrmann-Rudloff-Allee nach der Beschilderung in einer Fahrtrichtung nur im Bereich der IGS Kalbach-Riedberg, in der anderen Fahrtrichtung jedoch scheinbar für die gesamte Straße bis hin zur Riedbergallee angeordnet scheint, zu Missverständnissen führen. Der Magistrat wird daher gebeten, den Sachverhalt zu prüfen und ggf. die Beschilderung so anzupassen, dass in beide Fahrrichtungen die identischen Regelungen gelten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 583/12 wurde zurückgezogen.
Fußgängerfreundliche Ampelschaltung für den Kreuzungsbereich MarieCurieStraße/Altenhöferallee/Lurgiallee
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6081 entstanden aus Vorlage: OF 534/8 vom 29.02.2020 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltung für den Kreuzungsbereich Marie-Curie-Straße/Altenhöferallee/Lurgiallee Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Lurgiallee/Marie-Curie-Straße/Altenhöferallee fußgängerfreundlicher zu gestalten. Begründung: Wenn man von der Lurgiallee Richtung Altenhöferallee läuft, um die Marie-Curie-Straße zu überqueren, muss man als Fußgänger sehr lange warten. Das gilt ebenfalls für die Gegenrichtung. Es ist nicht möglich, die Straße bis zur Mitte zu überqueren, da die Fußgängerampel erst Grün wird, wenn der Autoverkehr in beide Richtungen auf der Marie-Curie-Straße Rot hat. Das Überqueren lediglich bis zur Mitte ist von der Ampelschaltung nicht vorgesehen. Da dies ein Schulweg zum Gymnasium Riedberg ist und sich im Umkreis einige Bürogebäude befinden und derzeit an einem Studentenwohnheim gebaut wird, ist dort besonders zu den Stoßzeiten sehr viel Verkehr, sowohl Fahrzeuge als auch Fußgänger. Zur Entzerrung und zum besseren Fließen des Fußgängerverkehrs wird deshalb um eine für Fußgänger freundliche Ampelschaltung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1414 Aktenzeichen: 32 1
Umkleiden des FC Kalbach zügig fertigstellen
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5934 entstanden aus Vorlage: OF 541/12 vom 02.03.2020 Betreff: Umkleiden des FC Kalbach zügig fertigstellen Der Magistrat wird gebeten, die Grundsanierung der Umkleiden des FC Kalbach zügig, spätestens bis Ende des 2. Quartals 2020 abzuschließen. Hierbei soll die Vereinsführung eng eingebunden werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, angesichts der noch mindestens weitere drei Jahre dauernden Mehrfachnutzung der Anlage durch vor allem den FC Kalbach und den Riedberger SV mit dem FC Kalbach zu erörtern, wie weitere Umkleide- und Sportkapazitäten auf dem Gelände geschaffen werden können. Begründung: Die Umkleiden des FC Kalbach sollten in den Sommerferien 2019 (Juni-August) kernsaniert und mit einem höheren und größeren Dach versehen werden. Stand Mitte Februar 2020 befinden sich diese aber noch immer im Rohbauzustand, das Dach ist lediglich mit einer Plane unvollständig abgedeckt. Auch erste Fortschritte im Februar 2020 wecken noch nicht das Vertrauen in den zeitnahen Abschluss. Der FC Kalbach bietet vor allem dem Riedberger SV freundlicherweise seine knappen Kapazitäten an, da Letzterer auch weiterhin die bisher seit über 10 Jahren nur geplante Sportfläche östlich der Altenhöferallee nicht nutzen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1084 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6736 Aktenzeichen: 52 2
Tempo 30 auf dem Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 entstanden aus Vorlage: OF 539/12 vom 30.01.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob und wenn ja, in welchen Bereichen auf den inneren Erschließungsstraßen des Riedbergs, der Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Ergebnisse der Prüfungen in einer Sitzung des Ortsbeirates öffentlich vorzustellen, um im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern die Einführung etwaiger zusätzlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen zu erörtern. Begründung: Das Baugebiet Riedberg ist mit vier Straßenanbindungen an das überörtliche Straßennetz angebunden und bietet keine Anreize für die Durchfahrung, sofern das Fahrziel nicht im Wohngebiet selbst liegt. Bereits jetzt ist die Straße Zur Kalbacher Höhe auf Tempo 30 begrenzt, ebenso ein Teilbereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Altenhöferallee. Um den Fahrzeugverkehr ruhiger und disziplinierter zu gestalten, dem Radverkehr einen sicheren Verkehrsraum zu bieten und auch den Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den zahlreichen Kindern, und Querungen der Fahrbahn zu erleichtern, sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Damit würde auch die Lärmbelastung der dicht bebauten inneren Erschließungsstraßen, insbesondere in den Nachtstunden, deutlich gemildert. Die auf dem Riedberg verkehrenden Buslinien werden durch eine Tempo-30-Regelung nicht behindert, da diese Buslinien bereits heute durch Fahrbahnverengungen und zahlreiche Haltestellen Tempo 30 in der Regel nicht überschreiten können. Die vor Jahren für Kalbach eingerichtete Tempo-30-Zone hat sich trotz anfänglicher Bedenken überaus positiv entwickelt. Die gesamte Verkehrssituation in Kalbach hat sich entspannt, sodass Tempo 30 inzwischen von allen Anwohnern befürwortet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7064 Antrag vom 26.04.2021, OF 8/12 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Aktenzeichen: 32 1
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