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Meine Nachbarschaft: Fahrtor

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichtbarkeit aller Mobilitätsangebote an der Galluswarte

21.02.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3576 entstanden aus Vorlage: OF 734/1 vom 31.01.2023 Betreff: Sichtbarkeit aller Mobilitätsangebote an der Galluswarte Der Magistrat wird gebeten, die Haltestellen der Buslinie 52 im Bereich der Galluswarte ("Galluswarte" und "Haus Gallus") mit elektronischen Abfahrtanzeigen ausstatten zu lassen. Im Bereich des Zugangs zur S-Bahn-Haltestelle sollen die bereits vorhandenen Abfahrtmonitore, die sich seitlich der Zugänge zwischen den Werbetafeln befinden, so versetzt werden, dass sie gut sichtbar sind. Alternativ können weitere Abfahrtmonitore installiert werden. Zudem soll außer auf Bus und Bahn auch auf weitere Mobilitätsangebote in der Umgebung wie Leihfahrräder, Lastenräder, Taxi oder Cars haring hingewiesen werden. Begründung: Für die Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV spielt es keine Rolle, wer Betreiber der Verkehrsmittel ist. Die Deutsche Bahn hat elektronische Abfahrtmonitore in Schaukästen seitlich der Zugänge zum S-Bahnhof installiert, die niemand beachtet. Die VGF betreibt elektronische Anzeigen, jedoch nur an Tramhaltestellen. Das Angebot der RMV-App zur Ermittlung der Abfahrtszeiten wird zwar von vielen Menschen genutzt, jedoch meist nicht von älteren oder ortsunkundigen Personen. Ein so stark frequentierter Umsteigepunkt wie die "Galluswarte" muss zügig in eine Mobilitätsstation weiterentwickelt und barrierefrei ausgestattet werden. Ein gutes Beispiel ist die Station Offenbach "Marktplatz", die zu einem sogenannten Zukunftsbahnhof umgestaltet wurde. Auch dort wurden Monitore angebracht, die die Abfahrten aller dort verkehrenden Bahnen und Busse anzeigen sowie auf Angebote und Standorte von Leihrädern, Carsharing oder E-Scootern hinweisen. Die Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz/Stoltzestraße" wurde bereits im Rahmen eines Pilotprojektes mit einer ähnlichen, digitalen Anzeige ausgestattet, jedoch steigen dort sehr viel weniger Fahrgäste ein und aus. Selbst in den ICE-Zügen der Deutschen Bahn werden bereits alle Mobilitätsangebote an Aus- und Umsteigebahnhöfen angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1598 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umweltschutz im Ortsbezirk 1: Mehrwegpflicht in Frankfurt umsetzen - Pilotbezirk Bahnhofsviertel mit Kaisermarkt und Hauptbahnhof

21.02.2023 · Aktualisiert: 01.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3577 entstanden aus Vorlage: OF 735/1 vom 31.01.2023 Betreff: Umweltschutz im Ortsbezirk 1: Mehrwegpflicht in Frankfurt umsetzen - Pilotbezirk Bahnhofsviertel mit Kaisermarkt und Hauptbahnhof Der Magistrat wird gebeten, eine Übersicht über die in Frankfurt gängigen Mehrwegsysteme zu erstellen, auf eine Begrenzung der verschiedenen Anbieter hinzuwirken, sich für ein Verbot von Einwegverpackungen einzusetzen sowie in der Übergangszeit den Preis für Einwegverpackungen anzuheben. Im Ortsbezirk 1 soll das Bahnhofsviertel als Pilotbezirk ausgewiesen werden. Dabei sollen das Bahnhofsviertel mit dem Kaisermarkt und dem Hauptbahnhof die Rolle eines Vorreiters und Botschafters für ganz Frankfurt einnehmen, da es durch die Vermüllung des öffentlichen Raumes in besonderer Weise betroffen ist. Begründung: Die Müllberge im Bahnhofsviertel, häufig verursacht durch Verpackungsmaterial, werden von den Menschen als unzumutbar wahrgenommen und sind nur durch ein vernünftiges und einfach verständliches Mehrwegsystem in den Griff zu bekommen. Seit dem 1. Januar 2023 gilt eine Mehrwegpflicht in Deutschland. Gastronominnen und Gastronomen müssen Mehrweg-Alternativen zu Einwegverpackungen anbieten, um den Verpackungsmüll zu reduzieren. Derzeit besteht eine sehr unübersichtliche Marktsituation und die Ausleihbedingungen sind unübersichtlich und vielfältig. Mal kostet die Ausleihe für Kundinnen und Kunden eine Grundgebühr, mal nicht. Mal haben Kundinnen und Kunden sieben Tage bis zur Rückgabe, mal 14 Tage. Mal müssen Gastronominnen und Gastronomen die Behälter kaufen, mal zahlt der Betrieb nichts. Außerdem sind Kundinnen und Kunden nicht daran gebunden und dürfen Einwegverpackungen verlangen. Ziel muss sein, das Angebot zu standardisieren und die Anbieter auf eine möglichst kleine Anzahl zu begrenzen, um die Übersichtlichkeit zu steigern und Kundinnen und Kunden den "Umstieg" zu erleichtern. Darüber hinaus müssen die Verkaufspreise von Speisen in Mehrwegverpackungen günstiger sein als in Einwegverpackungen, sodass sie sukzessive "aussterben". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1036 Aktenzeichen: 79

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Elektro-/Wasserstoffbusse auf Linie M43

14.02.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3542 entstanden aus Vorlage: OF 159/16 vom 18.01.2023 Betreff: Elektro-/Wasserstoffbusse auf Linie M43 Vorgang: OM 533/21 OBR 16; ST 707/22 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Busl inie M43 eine hohe Priorität bei dem Austausch von Bussen mit Verbrennungsmotoren zu alternativen Antrieben erhält. Begründung: Der M43 zeichnet sich als Metrolinie durch viele hunderte Fahrten am Tag aus und diese Entwicklung der Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs sieht der Ortsbeirat 16 sehr positiv. Allerdings bedeutet dies auch eine erhöhte Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner; insbesondere in den Streckenabschnitten der Bergen-Enkheimer Marktstraße und der Seckbacher Wilhelmshöher Straße. In diesen Straßen besteht die Besonderheit, dass die Bebauung an vielen Stellen nur ein bis zwei Meter von der Straße entfernt liegt. Zudem ist die Strecke insgesamt von vielen Steigungen geprägt, was zu einem erhöhten Schadstoffausstoß der aktuellen Dieselantriebe führt. Alternative Antriebe würden hier für eine substanzielle Verbesserung sorgen. Der Ortsbeirat bittet dies bei der Priorisierung und bei den Untersuchungen (siehe Stellungnahme ST 707) zu beachten, obgleich die Strecke nicht durch innenstadtnahe Stadtteile führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 533 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 707 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1215 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe und Gastronomie in Bockenheim und anderen Stadtteilen

23.01.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3432 entstanden aus Vorlage: OF 568/2 vom 02.01.2023 Betreff: Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe und Gastronomie in Bockenheim und anderen Stadtteilen Vorgang: V 390/22 OBR 2; ST 1931/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Möglichkeiten gesehen werden - analog des zwischenzeitlich erfolgreich umgesetzten Masterplans Industrie -, eine strategische Initiative zum erweiterten Schutz und der Weiterentwicklung des Stadtteilgewerbes/der Stadtteilgastronomie in Frankfurt zu entwickeln und umzusetzen; 2. welche Möglichkeit dabei für die Entwicklung einer Gewerbestrategie speziell für Bockenheim sowie einer Kampagne für mehr Gewerbeschutz vor Verdrängung durch steigende Mieten im Stadtteil Bockenheim gesehen wird; 3. ob die Möglichkeit gesehen wird, in Bockenheim eine Bestandsaufnahme von Kleingewerbe- und Gastronomienutzungen zu machen und so die Bedeutung der Bockenheimer Mischung breit zu kommunizieren, um mehr Bewusstsein und Wertschätzung durch Hauseigentümerinnen bzw. Hauseigentümer und Bevölkerung zu erreichen; 4. wie seitens des Magistrats die Unterstützung für eine umfassende Strategie "Stadtteilgewerbe" durch Gewerbevereine, IHK, Handwerkskammer etc. gewertet wird; 5. wie in diesem Zusammenhang die Erfolge der Runden Tische in verschiedenen Stadtteilen (u. a. Bockenheim) gewertet werden; 6.welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, die Nutzungsmischungen im Bestand der Stadtteile durch die verfügbaren planungs- und bauordnungsrechtlichen Instrumente zu sichern; 7. welche Möglichkeiten gesehen werden, bei Geschäftsaufgaben gewerbliche Nachnutzungen im Bestand zu sichern und keine Genehmigung für die Umwandlung von gewerblich genutzten Erdgeschossflächen in Wohnraum zu erteilen; 8. ob der Magistrat hinsichtlich einer Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO) aktiv wird, die für die Umwandlung von Erdgeschoss-Gewerbe in Wohnen derzeit weder eine Begründung noch den Nachweis verlangt, dass gewerbliche Nutzer gesucht wurden (Stellungnahme vom 29.08.2022, ST 1931); 9. welche Möglichkeiten der Magistrat für eine Verbesserung der Beratungsstrukturen und der aufsuchenden Gewerbeberatung im Rahmen der Wirtschaftsförderung Frankfurt, u. a. durch bessere Personalausstattung und den Einsatz von "Stadtteil-Kümmerern" sieht; 10. welche Möglichkeiten ggf. durch eine Förderinitiative kleingewerbliche und gastronomische Strukturen im Stadtteilzusammenhang zu unterstützen gesehen werden; 11. welche Möglichkeiten werden gesehen, Anbieterinnen und Anbietern von Immobilien, insbesondere von Erdgeschossflächen, und potenz ielle kleingewerbliche Nutzerinnen und Nutzern einfacher zu vernetzen, z. B. durch digitale Angebote - ergänzend zu den erfolgreichen Aktivitäten der Agentur RADAR für kreative Räume/Nutzungen; 12. welche Aktivitäten der Magistrat ergreift, um in eigenen Immobilien (z. B. Jordanstraße 3 - Bockenheim/ehemals Gaststätte Pielok) gewerbliche bzw. gastronomische Nachmieterinnen bzw. Nachmieter zu angemessenen Mieten zu finden; 13. ob der Magistrat die Initiative ergreift, über das Land Hessen und den Deutschen Städtetag auf Bundesebene das Gewerbemietrecht deutlich zu verbessern (inklusive verbindliche Gewerbemietspiegel, verbesserter Kündigungsschutz und Mietsteigerungsobergrenzen) und 14. ob der Magistrat zusammen mit anderen Großstädten sowie über das Land Hessen die Initiative ergreift, auf Bundesebene das Instrument der Erhaltungsatzung/Milieuschutzsatzung im BauGB (§172) so weiterzuentwickeln, dass es auch auf wohnortnahe kleingewerbliche, gastronomische und sozial-kulturelle Strukturen ausgeweitet werden kann. Begründung: Anlässlich des Anstiegs der Immobilienpreise und Mieten in Großstädten wie Frankfurt wird vorrangig über das Wohnungsmietrecht diskutiert, die Situation der kleingewerblichen und gastronomischen Mieter wird jedoch kaum berücksichtigt. Fachleute halten das deutsche Gewerbemietrecht europaweit für eines der mieterunfreundlichsten, da es kleine Gewerbebetriebe und Gastronomie, aber auch soziale und kulturelle Betriebe nicht als schutzwürdig ansieht. Inhabergeführte Läden in den Stadtteilen (Gewerbe, Handwerk, Gastronomie, Kultur- und Sozialeinrichtungen) werden nicht geschützt, sondern verdrängt. So wie das Gewerbemietrecht derzeit unzureichend geeignet ist, diese Entwicklung zu bremsen, sind auch die geltenden Erhaltungs-/Milieuschutzsatzungen nicht darauf ausgelegt, die Mietentwicklung in den Stadtteilen und die Entstehung unerwünschter Monostrukturen (z. B. Gastronomie-Ketten, Handy-Läden, Shisha-Bars) aufzuhalten. Qualität und Vielfalt in der Versorgung der Stadtteile werden zerstört, weil keine Steuerung erfolgt und der Markt dies allein nicht regelt. Das Beispiel des Traditionslokals Heck Meck in Bockenheim hat deutlich gemacht, dass gewachsene kleingewerbliche Strukturen und inhabergeführte Gastronomie angesichts der Spekulation mit Immobilienwertsteigerungen massiv gefährdet sind. Insbesondere in randstädtischen Stadtteilen, aber auch in einigen innerstädtischen Stadtteilen ist das Gewerbe- und Gastronomieangebot schon so ausgedünnt, dass jede weitere Schließung für die Versorgung der Quartiere fatal ist und verhindert werden sollte. Die reduzierte Versorgung trägt zudem dazu bei, dass wieder mehr Verkehr entsteht, weil entferntere Ziele angesteuert werden müssen. Einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) von 2019 entsprechend, verschwinden immer mehr Betriebe des Bäcker-, Fleischer-, Schuster- oder Schneiderhandwerks aus innenstadtnahen Quartieren, weil sie sich die Mieten der Geschäftsräume nicht mehr leisten können. Der Magistrat muss die Möglichkeiten die er hat, um der schleichenden Entmischung in den gewachsenen Stadtteilen entgegenzuwirken, offensiv nutzen. Es gilt, eine eigene Strategie mit Maßnahmen für den besseren Schutz des Stadtteilgewerbes zu entwickeln, zu kommunizieren und umzusetzen. Einige Empfehlungen für eine derartige Strategie finden sich bereits im "Räumlichfunktionalen Entwicklungskonzept Gewerbe Frankfurt am Main" von 2015. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.05.2022, V 390 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1931 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1348 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 789 Auskunftsersuchen vom 09.09.2024, V 1013 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 181 Antrag vom 03.03.2025, OF 1092/2 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6735 Antrag vom 01.04.2025, OF 1001/9 Anregung vom 24.04.2025, OA 545 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main (II)

17.01.2023 · Aktualisiert: 14.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3357 entstanden aus Vorlage: OF 153/16 vom 02.01.2023 Betreff: Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main (II) Vorgang: OM 1956/22 OBR 16; ST 2181/22; M 174/22 1. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zu berichten, um welche Toilettenanlage es sich bei der mit der ID_ABI 16/241 Berger Markt/Bergen-Enkheim, Status "geöffnet" bezeichneten Anlage, angeführt auf Seite 92 des mit der Vorlage M 174 vorgelegten Ergebnisberichtes "Öffentliche Toiletten in Frankfurt am Main" (Zusammenstellung neuer und bestehender Toilettenanlagen), genau handelt. 2. Der Magistrat wird gebeten, die als geöffnet bezeichneten Anlagen an geeigneten Stellen auszuschildern und auch in die öffentlich zugängliche App aufzunehmen. Begründung: Bereits in seiner Stellungnahme vom 26.09.2022, ST 2181, verweist der Magistrat auf eine Toilettenanlage am Berger Markt, hier jedoch mit der ID_ABI 16/247 und nicht wie im mit der Vorlage M 174 vorgelegten Ergebnisbericht mit der ID_ABI 16/241. Da es für den Ortsbeirat nicht eindeutig nachvollziehbar ist, um welche Anlage es sich hier handelt, zumal mit dem Status "geöffnet", wird der Magistrat um Aufklärung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1956 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2181 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2172 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 16 am 11.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 16 am 17.10.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-22

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Sicherheit vor dem REWE-Markt in der Thudichumstraße in Rödelheim

17.01.2023 · Aktualisiert: 13.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3356 entstanden aus Vorlage: OF 246/7 vom 11.01.2023 Betreff: Sicherheit vor dem REWE-Markt in der Thudichumstraße in Rödelheim Vorgang: OM 2336/22 OBR 7; ST 2504/22 Der Magistrat wird aufgefordert, eine Lösung für die verkehrliche Gefahrensituation vor dem neuen REWE-Markt in der Thudichumstraße zu finden und dem Ortsbeirat vorzuschlagen. Gegebenenfalls kann dies bei einem Ortstermin geschehen. Vor dem REWE-Markt gibt es ein Problem zwischen Menschen, die in den REWE-Markt gehen und aus dem REWE-Markt kommen und denen, die mit dem Fahrrad oder Auto vorbeifahren. Falsch parkende Autos verschärfen die hochkomplexe Lage zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrenden und dem Kundinnen- und Kundenverkehr zusätzlich. Auf dem Bordstein und dem leeren Erdbereich zwischen Fahrradständern und Bäumen ist dies regelmäßig zu beobachten. Kollisionen mit schwächeren Verkehrsteilnehmenden müssen vermieden werden. Dazu gehören neben den o. g. Personengruppen auch Kinder und Seniorinnen bzw. Senioren, die es zu schützen gilt. Gespräche mit Mitarbeitern von REWE haben gezeigt, dass eine Bereitschaft zur Begrünung der Fläche besteht. Falls ein Teil der privaten Fläche in Anspruch genommen werden muss, wäre dies weiterzuverfolgen und der Eigentümer zu involvieren. Begründung: Bereits in mehreren Anträgen hat der Ortsbeirat die unübersichtliche Situation am o. g. REWE-Markt dargelegt und Lösungsvorschläge unterbreitet. Erfreulicherweise wurden seitdem großflächig Fahrradpiktogramme auf der Thudichumstraße angebracht, aber die oben beschriebene Problematik wird damit nicht gelöst. Die Anregung auf Frankfurter Hüte wurde vom Magistrat abgelehnt (Stellungnahme ST 2504). Daher fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, andere Vorschläge gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu entwickeln, damit die Gefahrenlage entschärft werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2504 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1106 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ostbahnhofstraße: Autos besser ins Parkhaus als auf den Bürgersteig

17.01.2023 · Aktualisiert: 31.05.2023

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3377 entstanden aus Vorlage: OF 263/4 vom 03.01.2023 Betreff: Ostbahnhofstraße: Autos besser ins Parkhaus als auf den Bürgersteig Der Magistrat wird gebeten, in der Ostbahnhofstraße auf dem Bürgersteig an der Einfahrt zum Parkhaus "The East" Poller so zu setzen, dass geparkte Autos nicht mehr neben der Einfahrt den Bürgersteig samt Radweg blockieren. Begründung: Hier schreibt eine Beobachterin: "Es ist so, dass regelmäßig auf beiden Seiten neben der Zufahrt zum Parkhaus "The East" der Bürgersteig zugeparkt wird und so das Durchkommen mit Kinderwagen, Rollator etc. behindert. Oft auch zwei Fahrzeuge nebeneinander. Und das, obwohl das Parkhaus für Kunden vom REWE- und DM-Markt usw. kostenfrei ist." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1126 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Uhr am Gravensteiner-Platz

10.01.2023 · Aktualisiert: 21.02.2025

Anregung an den Magistrat vom 10.01.2023, OM 3330 entstanden aus Vorlage: OF 490/10 vom 19.12.2022 Betreff: Uhr am Gravensteiner-Platz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine öffentliche Uhr (idealerweise Würfelformat) am Gravensteiner-Platz installiert werden kann. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, hierfür geeignete, zentrale Örtlichkeiten mitzuteilen. Begründung: Der Gravensteiner-Platz ist ein wichtiger Treffpunkt in dem Stadtteil Preungesheim. Hier fahren die Busse und die Endstation der Linie 18 befindet sich dort. Der Freitags-Markt und andere Veranstaltungen finden ebenfalls auf dem Platz statt. Viele Anwohner verschiedener Herkunft haben diese Notwendigkeit beziehungsweise diesen Wunsch nach einer großen Uhr geäußert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2250 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 859 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1403 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Drei Bäume für den Römerberg

06.12.2022 · Aktualisiert: 08.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3247 entstanden aus Vorlage: OF 679/1 vom 15.11.2022 Betreff: Drei Bäume für den Römerberg Vorgang: OM 2403/22 OBR 1; ST 2263/22 In der Stellungnahme vom 30.09.2022, ST 2263, hat der Magistrat begründet, warum er der Anregung des Ortsbeirats 1 nicht folgen möchte, den Goethe-Ginkgo vor der Alten Nikolaikirche wieder aufleben zu lassen. Zudem hat der Magistrat einen Vorschlag zur Schaffung nachhaltiger Baumstandorte unterbreitet, ohne jedoch einen geeigneten Ort dafür zu nennen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, seiner eigenen Anregung zu folgen und drei Bäume (Ginkgo oder alternativ klimaresiliente Baumarten) mit je drei mal drei Meter entsiegelter Fläche bei mindestens eineinhalb Meter Tiefe, Bepflanzung des Baumbeetes und Beeteinfassung vor den Gebäuden Römerberg 9 bis 13 pflanzen zu lassen. Außerdem sollen drei weitere Bänke aufgestellt werden. Begründung: Eine Gruppe von drei Bäumen mit entsprechender ausreichend großer entsiegelter Fläche und Unterpflanzung gedeiht gut, speist sich durch natürlich anfallendes Regenwasser, spendet dringend benötigten Schatten und erhöht die Aufenthaltsqualität in der Altstadt. Eine Beeteinfassung stellt sowohl einen Rammschutz für Fahrzeuge als auch eine Barriere für zu Fuß Gehende dar und schützt Baum und Unterpflanzung. Da dort bereits einmal ein Baum stand, ist nicht davon auszugehen, dass Leitungstrassen im Weg sind. Die Feuerwehrzufahrten sind dadurch nicht eingeschränkt. Der Weihnachtsmarkt hat ausreichend Fläche auf dem Römerberg, in der Altstadt und auf dem Mainkai. Bilder: Geoportal Frankfurt - Luftbild mit Baumkataster, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2403 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2263 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 565 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Fahrradständer im Bereich Schillerstraße/An der Hauptwache/Biebergasse und Einrichtung einer Zone für E-Scooter

06.12.2022 · Aktualisiert: 08.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3252 entstanden aus Vorlage: OF 685/1 vom 11.11.2022 Betreff: Weitere Fahrradständer im Bereich Schillerstraße/An der Hauptwache/Biebergasse und Einrichtung einer Zone für E-Scooter Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradständer im Bereich Schillerstraße/An der Hauptwache/Biebergasse zu installieren, bevorzugt in der Nähe der Abgänge zur U-Bahn und S-Bahn. Des Weiteren soll geprüft werden, ob in dem Bereich eine Zone für E-Scooter in der Nähe errichtet werden kann. Begründung: Die Fahrradständer direkt am Abgang an der Kreuzung von Schillerstraße und An der Hauptwache werden gut genutzt, an Markttagen sind sie hoffnungslos überfüllt. Unachtsam aufgestellte E-Scooter verschlimmern die Situation. Daher braucht der Bereich mehr sichere Abstell- und Abschließmöglichkeiten. Fotos (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 875 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Quartiersplatz „Am Ohlenstück“ benutzerfreundlicher gestalten

29.11.2022 · Aktualisiert: 05.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3175 entstanden aus Vorlage: OF 102/13 vom 29.11.2022 Betreff: Quartiersplatz "Am Ohlenstück" benutzerfreundlicher gestalten Das Neubaugebiet "Am Ohlenstück" ist fast fertig bezogen. Die neuen Familien leben sich gerade in Nieder-Erlenbach ein. Um eine gute Integration der Neubürger zu fördern, wurde im Neubaugebiet ein Quartiersplatz mit Aufenthaltsmöglichkeiten, Bänken, Tischen und einzelnen Spielgeräten geschaffen. Der Gedanke eines aufenthaltsfördernden Quartierplatzes ist sehr gut, leider ist die Ausführung mangelhaft. Dies vorrausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die Kombination aus Tisch und Bank steht ungünstig auf der Grasfläche. Das Erscheinungsbild eines Teils der Pflasterung, rund um die Grasfläche, hebt sich von der restlichen Pflasterung ab. Dies wäre der ideale Standort, um die Kombination aus Tisch und Bank aufzustellen. Der Magistrat wird daher gebeten, die Tisch-Bank-Kombination auf die genannte Pflasterfläche umzustellen. 2. Es wurden drei Wackelgeräte aufgestellt, welche für Kinder sehr unattraktiv sind. Daher wird der Magistrat gebeten, ein Spielhaus aufzustellen, sodass vor allen Dingen auch jüngere Kinder Beschäftigung haben. Beispielbilder sind unten zu finden. 3. Die Fläche um die Spielgeräte ist nicht befestigt. Dies ist gut so, denn die naturnahe Fläche sollte nicht versiegelt werden. Allerdings wird dadurch das Spielen im Herbst bzw. nach Regenwetter unangenehm. Daher wird der Magistrat gebeten, rund um die Spielgeräte Rindenmulch auszulegen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Platz ein Wochenmarkt veranstaltet werden kann, an welchem einmal in der Woche Marktbeschicker ihre Waren anbieten und der Platz dann auch zu einem Treffpunkt für den gesamten Stadtteil werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 493 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1621 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5872 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Aufstellen eines Containers im Bereich des Oberräder Marktplatzes

25.11.2022 · Aktualisiert: 15.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3164 entstanden aus Vorlage: OF 599/5 vom 07.11.2022 Betreff: Aufstellen eines Containers im Bereich des Oberräder Marktplatzes Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es im Bereich des Oberräder Buchrainplatzes möglich ist, eine Containerbox zur Lagerung von beispielsweise Bierzeltgarnituren und Stehtischen aufzustellen. Begründung: Auf dem Oberräder Marktplatz findet nicht nur samstags der Oberräder Wochenmarkt statt. Dort werden auch der Oberräder Weihnachtsmarkt und verschiedene Aktivitäten durchgeführt. Die dafür benötigten Bierzeltgarnituren und Stehtische müssen jedes Mal angedient werden. Es wäre wünschenswert, wenn beispielsweise ein Teil der Bierzeltgarnituren und Stehtische in unmittelbarer Nähe des Oberräder Marktplatzes gelagert werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 708 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 91-20

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Kreuzungsbereiche und Einmündungen im Wohngebiet zwischen Haingasse und Landgraben/Nordring und Markstraße sicherer gestalten

20.11.2022 · Aktualisiert: 07.12.2022

Antrag vom 20.11.2022, OF 145/16 Betreff: Kreuzungsbereiche und Einmündungen im Wohngebiet zwischen Haingasse und Landgraben/Nordring und Markstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung damit zu beauftragen, in dem oben genannten Wohngebiet zur Sichtbarmachung des 5 m-Parkverbotsbereiches in den betroffenen Einmündungs- bzw. Kreuzungsbereichen Parkwinkel zur Kenntlichmachung der zulässigen Parkflächen auf die Fahrbahnen aufzutragen. Begründung: Gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten. Gegen diese Regelung der StVO wird jedoch in dem Wohngebiet zwischen Haingasse und Landgraben / Nordring und Marktstraße regelmäßig verstoßen. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, in denen keine Kontrollen durch das Ordnungsamt erfolgen, werden die Kreuzungs- und Einmündungsbereiche permanent verbotswidrig zugeparkt. Somit ist an diesen Stellen für Pkw kein gefahrloses Abbiegen möglich, da die hierfür notwendige Übersicht in den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen nicht gegeben ist. Für größere Fahrzeuge wie Transporter und Lkw wird das Abbiegen zudem teilweise massiv erschwert bzw. unmöglich gemacht, was insbesondere bei Notfalleinsätzen von Blaulichtkräften zu nicht hinnehmbaren Verzögerungen bei der Anfahrt führen kann. Zudem dient der 5 m-Parkverbotsbereich dem Schutz von querenden Fußgängern in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen. Durch das Auftragen von Bodenmarkierungen wird der 5 m-Parkverbotsbereich an den betreffenden Kreuzungen und Einmündungen eindeutig sichtbar gemacht und die Hemmschwelle, dort verbotswidrig zu parken, deutlich erhöht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 145/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, 2 GRÜNE, FDP und LINKE gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung 2 Grüne und SPD

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Voraussetzungen für Entsiegelung auf dem Platz Im Geeren 90/92 prüfen

10.11.2022 · Aktualisiert: 06.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3143 entstanden aus Vorlage: OF 364/9 vom 25.10.2022 Betreff: Voraussetzungen für Entsiegelung auf dem Platz Im Geeren 90/92 prüfen Der Magistrat wird gebeten, vor dem Hintergrund einer möglichen Bewerbung für den "Green it up"-Wettbewerb zeitnah zu prüfen und zu berichten, inwiefern und in welcher Form auf dem Platz vor Im Geeren 90 bzw. 92 eine Entsiegelung und Begrünung vorgenommen werden könnte oder an welcher Stelle innerhalb der Stadtverwaltung Nutzungsansprüche oder Leitungen bekannt sind, die dem auf einem Teil der Fläche im Wege stehen könnten. Weiter wird der Magistrat gebeten, Flächen, auf denen eine Entsiegelung technisch machbar wäre, auf einer Karte zu markieren. Die Nutzung für den Bücherbus soll weiterhin möglich sein, ein dafür benötigter Korridor auf der östlichen Seite soll ebenfalls eingezeichnet werden. Vor einer tatsächlichen Umgestaltung sollen die Anwohnerinnen und Anwohner natürlich ebenfalls die Möglichkeit erhalten, sich einzubringen und sind dazu aufgerufen, möglichst genaue Pläne einzureichen. Eine erste Idee wäre, den Platz zu 30 bis 50 Prozent im Umfeld der Baumstandorte zu begrünen. Begründung: Eine Nutzungsidee für einen Marktplatz hat sich an diesem Standort nicht durchgesetzt, er ist ein Relikt einer überholten Planungspolitik, in der Plätze als Betonwüsten gestaltet wurden. Die als Einfassung des Platzes gepflanzten Bäume sind in großen Teilen eingegangen. Ohne zusätzliche Entsiegelung wird neuen Bäumen das gleiche Schicksal ereilen. Bei den Anwohnerinnen und Anwohnern ist der Wunsch nach mehr Grün vorhanden und auch andere Nutzungsmöglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität des Platzes sind in der Diskussion. Aus diesem Grund sollen vor dem Hintergrund einer möglichen finanziellen Förderung an den Entsiegelungsmaßnahmen schnellstmöglich die Rahmenbedingungen geklärt werden, unter denen dies möglich ist. Quelle: Geoportal Frankfurt Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 192 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1707 Antrag vom 12.01.2025, OF 894/9 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6397 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Information und Präsentation zur Parkraumanalyse Höchster Markt

01.11.2022 · Aktualisiert: 05.12.2023

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3003 entstanden aus Vorlage: OF 617/6 vom 14.10.2022 Betreff: Höchst: Information und Präsentation zur Parkraumanalyse Höchster Markt Die integrierte Nahmobilitäts- und Parkraumanalyse Innenstadt Frankfurt-Höchst wurde vom Stadtplanungsamt im Zuge des Förderprojekts "Stadtteilmanagement Innenstadt Höchst" an ein externes Unternehmen (Planersocietät) vergeben. Während die Gesamtstudie im Frühjahr 2023 vorliegen soll, wurde der Projektbestandteil "Parkraumanalyse Höchster Markt" vorgezogen und liegt vollendet vor. Die Ergebnisse wurden auf Schautafeln bereits während der Stadtteilwerkstatt am 21.05.2022 gezeigt, jedoch bisher nicht veröffentlicht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, über den Status des Projektbestandteils "Parkraumanalyse Höchster Markt" zeitnah zu informieren und die Ergebnisse dem Ortsbeirat durch das Stadtplanungsamt präsentieren zu lassen. Begründung: Das Vorziehen der Teilanalyse begründet sich damit, dass das ebenfalls in Regie des Stadtteilmanagements laufende Projekt "Attraktivierung Höchster Markt" möglichst noch innerhalb der Förderlaufzeit bearbeitet werden soll. Die Teilanalyse wurde als wichtiger Baustein dafür definiert. Um ein zügiges Vorankommen zu gewährleisten, sollten die Teilanalyse und die aus ihr resultierenden Erkenntnisse und Empfehlungen schnellstmöglich als Arbeitsgrundlage präsentiert und zur Verfügung gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 1009 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Fußverkehr im Ortsbeirat 1: Am Leonhardstor/Ecke Mainkai: Ampel durch Fußgängerüberweg ersetzen

12.10.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

Antrag vom 12.10.2022, OF 656/1 Betreff: Fußverkehr im Ortsbeirat 1: Am Leonhardstor/Ecke Mainkai: Ampel durch Fußgängerüberweg ersetzen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die beiden vorhandenen signalgesteuerten Querungshilfen (Ampeln) über den Mainkai rechts und links der Einmündung "Am Leonhardstor" abschalten zu lassen und durch einen einzigen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) mittig zur Straße "Am Leonhardstor" ersetzen zu lassen. Begründung: Ampeln haben einen hohen Stromverbrauch, sind im Unterhalt teuer und sollten daher nur dort zur Anwendung kommen, wo sie unbedingt benötigt werden. Nach Reduzierung der Fahrspuren auf dem Mainkai hat sich die Geschwindigkeit der Autofahrenden deutlich reduziert und nach Umwandlung der Straße "Am Leonhardstor" zur Fußgängerzone und Entfall der Einmündung werden zwei ampelgesteuerte Überwege nicht mehr benötigt. Die Lichtsignalanlage ist in diesem von Fußgehenden eher schwach frequentierten Bereich überflüssig. Es ist ausreichend, wenn eine Querungshilfe über den Mainkai eingerichtet wird, die sich in Höhe der Straßenmitte der Straße "Am Leonhardstor" befindet. Damit werden Energie- und Unterhaltskosten eingespart und der Verkehr läuft flüssiger. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 656/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Quartiersplatz „Am Ohlenstück“ bewohnerfreundlicher gestalten

11.10.2022 · Aktualisiert: 27.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2872 entstanden aus Vorlage: OF 88/13 vom 25.09.2022 Betreff: Quartiersplatz "Am Ohlenstück" bewohnerfreundlicher gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, den Investor anzuweisen, den Quartiersplatz "Am Ohlenstück" bürgerfreundlicher herzurichten, oder dies selbst zu veranlassen. Es gibt schon jetzt vermehrt Beschwerden neuer und alter Bewohner des Neubaugebiets und seiner angrenzenden Altbebauung, die man mit einigen, zum Teil einfachen Mitteln aus der Welt schaffen könnte. Diese wären unter anderem: 1. Aufstellen eines Schildes: Spielplatz für Kinder bis 14 Jahren, Hunde verboten und Nachtruhe ab 22:00 Uhr, damit die Fläche um die Spielgeräte nicht als Hundeklosett benutzt und nach 22:00 Uhr Nachtruhe für die Anlieger eingefordert wird. 2. Aufstellen größerer Mülleimer und eines Pizzakartonsammlers, damit die Müllbehälter nicht gleich verstopft sind und es nicht so aussieht wie die letzten Wochen, wo die aufgestellten Müllbehälter dauernd übergequollen sind und Vögel den Müll rausgezogen haben. 3. Aufnehmen der Mülleimer in die routinemäßige Leerung der FES. 4. Beleuchtung auf dem dunklen Platz, besonders an den Bänken vor der Hecke, damit man die Menschen, die dort sitzen, sieht und man sich nicht in der Dunkelheit verstecken kann. Außerdem gibt Licht mehr Sicherheit für alle, die den Fußweg über den Platz nutzen, wenn sie z. B. vom REWE-Markt kommen und dann dort entlang gehen. Begründung: Vermehrt haben den Ortsbeirat die Anlieger der Straßen Feldbergblick, Neue Fahrt, Egerländer Straße sowie Am Ohlenstück angesprochen und auf das Problem mit dem Quartiersplatz hingewiesen. Auch sind einige Anlieger schon selbst tätig geworden und haben Menschen auf dem Platz auf die Nachtruhe angesprochen, haben dort Müll gesammelt und dann ordnungsgemäß entsorgt. Das bürgerliche Engagement ist vorhanden, jedoch führt dies immer nur zu einer kurzzeitigen Verbesserung des Zustandes. Deshalb ist jetzt die Hilfe und das Eingreifen des Magistrats erforderlich, damit die Situation für alle Anlieger des Neubaugebiets sowie die Altanlieger wieder erträglich wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 137 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Sicherungsmarkierung rund um den Gravensteiner-Platz sanieren

11.10.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2893 entstanden aus Vorlage: OF 419/10 vom 27.09.2022 Betreff: Die Sicherungsmarkierung rund um den Gravensteiner-Platz sanieren Der Magistrat wird gebeten, zeitnah noch im Herbst dieses Jahres das gelb-reflektierende Sicherheitsband am Kantenbereich der Marktfläche auf dem Gravensteiner- Platz zu sanieren. Begründung: Das seinerzeit angebrachte gelb-reflektierende Sicherheitsband ist besonders im Bereich der Bushaltestelle massiv geschädigt, sodass gerade jetzt mit der beginnenden dunklen Jahreszeit diese Gefahrenstelle nicht mehr optimal erkennbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 372 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationsbasiertes Carsharing in Harheim

10.10.2022 · Aktualisiert: 27.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2908 entstanden aus Vorlage: OF 110/14 vom 26.09.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Harheim Vorgang: NR 343/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von stationsbasiertem Carsharing auf Basis der Vorlage vom 06.04.2022, NR 343, folgende Stellplätze vorzuschlagen: - Parkplatz Zur Untermühle - Maßbornstraße 60, Nähe Netto-Markt Begründung: Die genannten Standorte im Stadtteil sind einfach erreichbar und ermöglichen einen stärkeren und attraktiveren Mobilitätsmix. Gerade in den Stadtteilen am Stadtrand, die weniger mit dem ÖPNV vernetzt sind, bietet Carsharing eine ideale Alternative zum nur selten benötigten individuellen Pkw. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 72 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Domstraße und Radverkehr in Gegenrichtung freigeben

04.10.2022 · Aktualisiert: 24.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2817 entstanden aus Vorlage: OF 618/1 vom 16.09.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Domstraße und Radverkehr in Gegenrichtung freigeben Vorgang: OM 41/21 OBR 1; ST 1408/21 Der Magistrat wird gebeten, die Domstraße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20 ausweisen und eine entsprechende Beschilderung aufstellen zu lassen. Zudem soll in diesem Zuge der Abschnitt der Domstraße zwischen Braubachstraße und Berliner Straße für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße in Richtung Innenstadt freigegeben werden, wie in der Stellungnahme vom 09.08.2021, ST 1408, vom Magistrat in Aussicht gestellt. Die Lichtsignalanlage und die Markierungen an der Kreuzung Berliner Straße/Ecke Hasengasse sind entsprechend anpassen und ergänzen zu lassen. Begründung: Die Domstraße ist eine geschäftige und von vielen Radfahrenden genutzte Verbindung vom Main in die Innenstadt. Sie erfüllt die Voraussetzungen, um in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich umgewandelt zu werden. Tempo 20 erhöht signifikant die Sicherheit für Radfahrende, da diese nicht mehr von Pkw überholt werden müssen. Der Abschnitt der Domstraße zwischen Domplatz und Braubachstraße ist bereits für Radfahrende frei gegeben. Lediglich der Abschnitt zwischen Braubachstraße und Berliner Straße fehlt noch, um zügig vom Main zur Kleinmarkthalle oder Stadtbücherei gelangen zu können. Viele Radfahrende nutzen das Teilstück derzeit verbotswidrig, um keine großen Umwege in Kauf nehmen zu müssen. Außerdem ist es erklärtes Ziel des Magistrats, die Innen- und Altstadt mit dem Main besser für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu verknüpfen. Luftbild: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 41 Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1408 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 261 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Schillerstraße konsequent verkehrsberuhigen - Erweiterung der Fußgängerzone bis Eschenheimer Turm

04.10.2022 · Aktualisiert: 21.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2815 entstanden aus Vorlage: OF 616/1 vom 13.09.2022 Betreff: Die Schillerstraße konsequent verkehrsberuhigen - Erweiterung der Fußgängerzone bis Eschenheimer Turm Der Magistrat wird gebeten, in der Schillerstraße im verkehrsberuhigten Bereich zwischen Rahmhofstraße und Eschenheimer Turm folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: 1. Erweiterung der Fußgängerzone ab Rahmhofstraße bis Eschenheimer Turm und Änderung der bestehenden Beschilderung. 2. Anlieferzeiten für das Gewerbe zu den gleichen Zeiten wie im bereits bestehenden Abschnitt der Fußgängerzone Richtung Hauptwache. 3. Damit einhergehender Entfall der Parkplätze rechts und links der Fahrspur. Die bestehende Beschilderung wird entfernt. 4. Entsiegelung von mindestens vier Bereichen seitlich der Bänke im mittleren Abschnitt dieses Bereiches und intensive Begrünung, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, im Sommer zu kühlen und Regenversickerung zu ermöglichen. 5. Ergänzung einer großen Anzahl an Fahrradbügeln insbesondere im Bereich Eschenheimer Tor und Rahmhofstraße, damit Rad fahrende Kundinnen und Kunden des Wochenmarktes und der Geschäfte ihr Fahrrad sicher und bequem parken und abschließen können. Das Anschließen von Lastenrädern soll ermöglicht werden. Begründung: Der verkehrsberuhigte Bereich, umgangssprachlich "Spielstraße" genannt, zeichnet sich derzeit vor allem durch besonders viel ruhenden und fahrenden Pkw-Verkehr aus. Parken und Halten ist nahezu überall rechts und links des Fahrstreifens möglich. Ein verwirrender Schilderwald soll den Verkehr während Tag- und Nachtzeiten sowie an Markttagen regeln; tatsächlich ist jedoch alles ständig zugeparkt. Polizei und Ordnungsdienst sind unterbesetzt und überfordert von der Masse des Pkw-Verkehrs. Eine Fußgängerzone kommt dem Markt und dem Gewerbe zugute, sie erhöht die Verkehrssicherheit und schafft eine deutlich bessere Aufenthaltsqualität. Sommergärten an Stelle der bisherigen Parkplätze werden möglich. Foto: Google Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 318 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2125 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1524 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am Ohlenstück

13.09.2022 · Aktualisiert: 29.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2662 entstanden aus Vorlage: OF 83/13 vom 28.08.2022 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am Ohlenstück Vorgang: OM 1917/22 OBR 13; ST 1720/22 Der Magistrat wird gebeten, Bezug nehmend auf die Stellungnahme vom 22.07.2022, ST 1720, geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Straße Am Ohlenstück zu ergreifen. Da es, wie in der Stellungnahme zu lesen ist, an dem niveaugleichen Ausbau hapert, warum kein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden kann, der Magistrat jedoch andere Mittel hat, um für eine Verkehrsberuhigung zu sorgen, wird er gebeten, diese wahrzunehmen. Auch in diesem Bereich wird es viele Kinder geben, auf die besondere Rücksicht im Straßenverkehr zu nehmen ist. Begründung: Nicht nachvollziehbar ist, warum es im oberen Teil des Neubaugebiets in der Straße Am Ohlenstück vom Quartiersplatz/Kindergarten aus Richtung REWE-Markt keinen verkehrsberuhigten Bereich geben soll. Es kann nicht sein, dass es nur am niveaugleichen Ausbau liegt, denn auch Richtung der Straße Erlenbacher Stadtweg gibt es einen separaten Fußweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1917 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1720 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 210 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1587 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ist der Altkleidercontainer in der Weilbrunnstraße legal aufgestellt?

13.09.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2693 entstanden aus Vorlage: OF 383/10 vom 30.08.2022 Betreff: Ist der Altkleidercontainer in der Weilbrunnstraße legal aufgestellt? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Altkleidercontainer in der Weilbrunnstraße vor dem Parkplatz des Netto-Marktes legal aufgestellt ist. Begründung: Die äußerliche Gestaltung lässt eine Zuordnung eines legalen Aufstellers nicht erkennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2580 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Bauruine Leipziger Straße 32 HH - Sachstand

12.09.2022 · Aktualisiert: 27.09.2022

Antrag vom 12.09.2022, OF 466/2 Betreff: Bauruine Leipziger Straße 32 HH - Sachstand Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: - Welchen Sachstand gibt hinsichtlich der Bauruine Leipziger Straße 32 Hinterhaus? - Gibt es aktuell noch eine bauliche Planung (Markthalle/ Wohnungen), wie sie Mitte der 90er Jahre angeblich vom Eigentümer verfolgt wurde? - Wenn nein, welche Ziele verfolgt der Eigentümer aktuell? Bauantrag? - Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, den Eigentümer zur Vollendung des Baus oder zum Abbruch der Ruine zu bewegen? - Wäre ein Instandsetzungsgebot in diesem Fall ein adäquates Instrument? Begründung: Die Bauruine in der Leipziger Straße 32 HH ist in Bockenheim seit fast 20 Jahren ein Ärgernis. Sie blockiert eine attraktive Nutzung (z.B. durch die Gastronomie im Vorderhaus) sowie die Möglichkeiten, den Hinterhof klimawandelgerecht zu gestalten und zu begrünen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.06.2022, OF 417/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 492 2022 1. Die Vorlage OF 417/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 466/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ladestation für BEV (Elektroautos)

09.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2653 entstanden aus Vorlage: OF 265/12 vom 27.08.2022 Betreff: Ladestation für BEV (Elektroautos) Der Magistrat wird gebeten, auf das Frankfurter Unternehmen Mainova einzuwirken und auf schnelle Installation der Ladestation für Elektroautos auf dem Parkplatz des REWE -Marktes in Kalbach zu dringen. Begründung: Da erfreulicherweise immer mehr Pkw mit Elektroantrieb gefahren werden, ist es unerlässlich, auch in Frankfurt-Kalbach die erforderliche Anzahl von Ladestationen zu installieren. Auf dem Parkplatz des REWE-Marktes in Kalbach ist genügend Raum für eine solche Anlage vorhanden. Eine Genehmigung zur Einrichtung einer Ladestation an diesem Ort liegt, nach Aussage des Filialleiters, von der Geschäftsleitung des REWE-Unternehmens bereits vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 35 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 91 50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Transparenz der kommunalen Versorger Mainova und Süwag über geplante Preisanpassungen von Gas, Strom und Fernwärme

09.09.2022 · Aktualisiert: 05.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2656 entstanden aus Vorlage: OF 272/12 vom 28.08.2022 Betreff: Transparenz der kommunalen Versorger Mainova und Süwag über geplante Preisanpassungen von Gas, Strom und Fernwärme Vorgang: NR 433/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, die kommunalen Versorger Mainova und Süwag aufzufordern, kurzfristig Auskunft darüber zu erteilen, wann und wie sich die Preise für Gas, Strom und Fernwärme für die Endverbraucherinnen und Endverbraucher in Kalbach-Riedberg verändern werden. Welche Anpassungen sind nach Inkraft treten des Energiesicherungsgesetzes (Aufhebung der Preisgarantien/Durchreichen der Einkaufskosten von Gas) ab Oktober vorgesehen? Wie wirken sich die veränderten Marktpreise auf Bestands- und Neuverträge aus? Folgende Aspekte sollen zudem aufgezeigt werden: - Vergleichszeitpunkte Anfang 2022, 2023, 2024; - Preisentwicklung und Prognose von Gas, Strom und Fernwärme; - Anteile des Gases bei der Erzeugung von Strom und Fernwärme; - fachliche Erläuterung der Komponenten der Preisformeln für die Fernwärme und der prozentualen Zusammensetzung der einzelnen Faktoren; - Erläuterung, welche Bestandteile im "Vorbezugselement" bei der Ermittlung des Arbeitspreises für Fernwärme enthalten sind. Begründung: Viele Bürger von Kalbach-Riedberg beziehen Gas, Strom und Fernwärme von der Mainova oder der Süwag. Ab Oktober ist es den Versorgern aufgrund des Energiesicherungsgesetzes gestattet, die Einkaufskosten bis zu 90 Prozent durchzureichen (von Gas). Die Versorger könnten gezwungen sein, das Gas zu Tagespreisen an den Börsen zu beschaffen. Die Preise für Gas und Strom haben sich dort in den letzten Monaten vervielfacht. Zusätzlich wird eine Gasumlage erhoben. Abhängig vom Anteil des Gases bei der Strom- und Fernwärmeerzeugung ist eine Veränderung dieser Preise ebenfalls absehbar. Die Bürgerinnen und Bürger (Privathaushalte, Gewerbe, Landwirtschaftsbetriebe) müssen frühzeitig Transparenz über die geplanten Preisanpassungen der Versorger erhalten, um die Auswirkungen auf ihre individuelle finanzielle Situation prüfen und rechtzeitig Vorsorge treffen zu können. Je nach Einkommenssituation der Haushalte und Betriebe sind weitere Unterstützungen erforderlich. Diese müssen auch von kommunaler Ebene vorangetrieben werden (siehe NR 433 vom 08.07.2022). Der Verunsicherung in der Bevölkerung muss durch eine transparente Kommunikation der Preisentwicklung bzw. Prognose entgegengewirkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.07.2022, NR 433 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 481 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 27.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 12 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Ortsbeirat verzichtet auf eine Stellungnahme des Magistrats, da die Angelegenheit sich inzwischen erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen

06.09.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lastenräder-Stellplätze für die Braubachstraße

06.09.2022 · Aktualisiert: 11.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2600 entstanden aus Vorlage: OF 527/1 vom 09.06.2022 Betreff: Lastenräder-Stellplätze für die Braubachstraße Der Magistrat wird gebeten , Stellplätze für Lastenräder in der Brauchbachstraße einzurichten. Begründung: Aktuell werden Lastenräder dort in der Nähe oftmals auf Gehwegen abgestellt, sodass zu Fuß Gehende teilweise behindert werden. Da es am Straßenrand noch ausreichend ungenutzte Flächen bzw. ausreichende Pkw-Stellplätze gibt, können dort Stellplätze für Lastenräder problemlos angelegt werden. Als Stellplätze eigenen sich z. B. die Bereiche vor den Hausnummern 29, 33a oder 18 bis 22. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 14 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur

06.09.2022 · Aktualisiert: 21.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2633 entstanden aus Vorlage: OF 579/1 vom 19.08.2022 Betreff: Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur Der Magistrat wird gebeten , die im Ortsbezirk 1 im öffentlichen Straßenraum bereits bestehenden Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge farblich zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung soll farblich und in der Wahl des Piktogramms analog zu den Markierungen der neu einzurichtenden Parkplätze erfolgen. Begründung: Im Ortsbezirk 1 gibt es einige der wenigen Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum, z. B. in der Bethmannstraße, am Eschenheimer Tor, in der Pariser Straße oder in der Brüsseler Straße. Bei der Vorstellung des Ausbaukonzepts für Ladeinfrastruktur wurde erwähnt, dass die Parkplätze an den neuen Ladesäulen zukünftig blau eingefärbt und mit einem Piktogramm versehen werden sollen. Hierdurch sollte auch unaufmerksamen Autofahrerinnen und Autofahrern eindeutig klar werden, dass diese Parkplätze für Elektrofahrzeuge (und Plug-In-Hybride) während des Ladevorgangs vorbehalten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2823

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied-Süd: Polizeipräsenz deutlich erhöhen und temporär Sozialarbeiter (Streetworker/Kiezhausmeister) einstellen/Erstellung eines Sozial- und Sicherheitskonzepts für NiedSüd

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2569 entstanden aus Vorlage: OF 546/6 vom 22.08.2022 Betreff: Nied-Süd: Polizeipräsenz deutlich erhöhen und temporär Sozialarbeiter (Streetworker/Kiezhausmeister) einstellen/Erstellung eines Sozial- und Sicherheitskonzepts für Nied-Süd In Nied-Süd kommt es insbesondere im Bereich des Nahkauf-Marktes zu erheblichen Missständen in Bezug auf Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung. Nach einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen Jugendlichen und der Polizei berichteten in der Presse etliche Bewohner von zahlreichen betrunkenen Menschen vor dem Nahkauf-Markt (Trinkermilieu), von Rauschgiftdealern, täglichen Ruhestörungen und Auseinandersetzungen von bestimmten Personen. Regionalrat, Präventionsrat, Quartiersmanagement Soziale Stadt sowie die Polizeibeamten des Nieder Polizeipostens arbeiten bereits an Lösungen, die aussagegemäß aber eher langfristiger Natur sind. Die Missstände in Nied-Süd sind allerdings so gravierend, dass nun kurzfristig auch von Seiten der Stadt sofort geholfen und unterstützt werden muss. Wenn nicht jetzt sofort geholfen wird, könnte es bald zu spät sein. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Nied-Süd im Bereich des Nahkauf-Marktes folgende Maßnahmen durchzusetzen, um gegen die dortigen Missstände unverzüglich vorzugehen: 1. massive Erhöhung der bisherigen Polizeistreifen und Polizeipräsenz, insbesondere in den Abendstunden, auch auf dem Kinderspielplatz; 2. gezieltes Vorgehen gegen die Rauschgiftdealer; 3. temporäre Einstellung von zwei Sozialarbeitern (Streetworkern/Kiezhausmeistern) als Pilotprojekt für sechs Monate, welche täglich in Nied-Süd unterwegs und permanent mit den Menschen in Kontakt und im Gespräch sind. Hier sollten auch die Personen auf dem Vorplatz des Nahkauf-Marktes intensiv betreut werden, welche dort ihren im Nahkauf-Markt gekauften Alkohol konsumieren (etabliertes Trinkermilieu). Nach sechs Monaten soll geprüft und berichtet werden, ob das Pilotprojekt erfolgreich gewesen ist, zu einer Verbesserung der Situation in Nied-Süd geführt hat und ggf. verlängert werden soll. 4. Unterstützung und Beratung des Nahkauf-Betreibers zum a) Umgang mit dem Trinkermilieu auf seinem privaten Vorplatz und b) Umgang mit dem regelmäßigen Hausfriedensbruch auf seinem hinter dem Nahkauf-Markt gelegenen Parkplatz durch Personen, die diesen Platz regelmäßig für eigene Aktivitäten nutzen und den Nahkauf-Betreiber anscheinend bedrohen, wenn er sie von seinem Privatgrundstück verweisen möchte; 5. ggf. Erstellung eines Sozial- und Sicherheitskonzepts unter Einbindung der o. a. Punkte in Zusammenarbeit mit Regionalrat, Präventionsrat, Quartiersmanagement Soziale Stadt und der Polizei. 6. Falls der Magistrat die unter den Punkten 1. bis 5. geforderten Maßnahmen ablehnt, wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, mit welchen Alternativen die Stadt die großen Missstände in Nied-Süd dann anderweitig kurzfristig lösen möchte. Begründung: Die Situation in Nied-Süd ist äußerst besorgniserregend. Laut Anwohnern wird die Lage vor Ort immer schlimmer. Die Probleme sind sehr stark mit dem Nahkauf-Markt verbunden, deren Betreiber auch Unterstützung von der Stadt bekommen muss und nicht mit den Problemen vor Ort allein gelassen werden darf. Er scheint, mit der Situation überfordert zu sein, und wird anscheinend von bestimmten Personen bedroht. Auch bereiten vor Ort lebende Personen Probleme, die bisher nicht in die Gesellschaft integriert sind und möglicherweise auch kein Interesse haben, sich zu integrieren. Selbst auf dem Spielplatz sind Familien mit Kindern sowie junge Frauen Pöbeleien ausgesetzt. Wird die Polizei gerufen, dann sind die pöbelnden Personen sehr schnell verschwunden und kommen wieder, wenn die Polizei weg ist. Sprechen Bürger das Fehlverhalten bei dem betreffenden Personenkreis an, werden sie verhöhnt, beschimpft und bedroht. Das Gewaltpotential ist hoch, wie die jüngste Auseinandersetzung mit Polizeibeamten gezeigt hat. Hinzukommen eine große Vermüllung und Verschandelung des Stadtteils an vielen Straßen, vor allem durch Sperrmüll, der auf die Straßen abgestellt wird und dort wochenlang liegt. Anträge des Ortsbeirates 6 auf die temporäre Einstellung von zwei Kiezhausmeistern (Sozialarbeitern) sowie eine temporäre Videoüberwachung wurden bisher vom Magistrat abgelehnt. Es besteht die Gefahr, dass sich Nied-Süd zu einem gettoähnlichen Ort entwickelt und die Kriminalität die Oberhand gewinnt. Es muss alles getan werden, damit sich die Menschen in Nied-Süd wieder sicher fühlen können. Die Missstände und ihre Ursachen sind bekannt. Die Stadt muss jetzt handeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2782 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Mülleimer entlang des Fußwegs zwischen Seckbacher Landstraße und Berger Straße

06.09.2022 · Aktualisiert: 05.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2587 entstanden aus Vorlage: OF 211/4 vom 22.08.2022 Betreff: Weitere Mülleimer entlang des Fußwegs zwischen Seckbacher Landstraße und Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, entlang des Fußwegs neben dem ALDI-Parkplatz und dem ALDI- Markt zwischen Seckbacher Landstraße (Höhe Sankt Katharinen-Krankenhaus) und Berger Straße mindestens zwei weitere Mülleimer aufstellen. Begründung: Aktuell gibt es entlang dieses Fußwegs nur einen einzigen Mülleimer kurz vor dem Eingang in den Supermarkt. Dieser Mülleimer ist meist überfüllt, weshalb Müll neben und auf dem Fußweg entsorgt wird. Mindestens zwei weitere Mülleimer würden hier Abhilfe schaffen und für ein saubereres Stadtbild sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2682

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Muss der REWE-Markt den Grüneburgweg verlassen?

28.08.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

Antrag vom 28.08.2022, OF 454/2 Betreff: Muss der REWE-Markt den Grüneburgweg verlassen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der REWE-Markt im Grüneburgweg erhalten werden kann, wenn durch die Diagonalsperre am Trutz eine Belieferung unmöglich wird. Begründung: Zur Belieferung des REWE-Marktes müssen LKW vom Grüneburgweg aus rückwärts in den nördlichen Trutz einschwenken, um mit der Ladefläche vor dem Anliefertor des Marktes stehen zu können. Die Diagonalsperre macht dies unmöglich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 454/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 454/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 454/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Studentisches Wohnen im Wohnkomplex Hausener Weg 120

08.08.2022 · Aktualisiert: 09.11.2022

Antrag vom 08.08.2022, OF 192/7 Betreff: Studentisches Wohnen im Wohnkomplex Hausener Weg 120 Den Medien war zu entnehmen, dass der Immobilienfonds Next Generation Invest den Wohnkomplex im Hausener Weg 120 erworben hat. Dort leben unter einem Dach Studierende und Flüchtlinge. Vor gut zwei Jahren war dieser Komplex in die Schlagzeilen geraten, nachdem die rund 24 Quadratmeter großen Mikro-Wohnungen für Studierende für fast 1000 Euro am Markt angeboten wurden und damit doppelt so teuer waren, als ursprünglich vom Vermieter angekündigt. Das hatte auch im Ortsbeirat für großen Ärger gesorgt. Der neue Eigentümer hat angekündigt die Preise für die 106 Studierenden-Apartments zu senken. Durch eine Neukonzeptionierung soll es zur Reduzierung der Mietpreise kommen und bezahlbarer Wohnraum entstehen. Gleichzeitig wird angekündigt, dass der neue Eigentümer verschiedene Anträge bei der Stadt gestellt hat. Durch die Unterbringung geflüchteter Menschen hat die Stadt Frankfurt in erheblichem Maß zur sicheren Finanzierung des Anlageobjekts beigetragen, gleichzeitig ist es dem Magistrat seinerzeit nicht gelungen den Investor dazu zu verpflichten Studierendenwohnungen zu moderaten Preisen anzubieten. Die vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Informationen liegen dem Magistrat über die Pläne des neuen Eigentümers vor? 2. Beinhalten die bei der Stadt Frankfurt gestellten Anträge auch den Wunsch nach einer Förderung des Wohnraums? 3. Hat der Magistrat die Möglichkeit, Preisobergrenzen für den angebotenen Wohnraum festzusetzen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 192/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 192/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 531 2022 Die Vorlage OF 192/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als Ziffer 4. die Worte "Ist das Studentenwerk eingebunden?" angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Höchst: Schandfleck Albanusstraße/Schleifergasse - Konstante Müllablagerungen und widerrechtlich abgestellte Mülltonnen

21.07.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

Antrag vom 21.07.2022, OF 544/6 Betreff: Höchst: Schandfleck Albanusstraße/Schleifergasse - Konstante Müllablagerungen und widerrechtlich abgestellte Mülltonnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich mit den für obigen Vorgang zuständigen Stellen (Stadtpolizei Frankfurt Umwelt- und Abfallrecht, Straßenbauamt) in Verbindung zu setzen und dem Ortsbeirat nach erfolgter Information folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Maßnahmen wurden seit dem gemeinsamen Ortstermin Albanusstraße/Schleifergasse in Höchst am 06.04.2022, an dem Vertreter:innen der Stadtpolizei Frankfurt - Umwelt und Abfallrecht, der FES, der Bürgervereinigung der Höchster Altstadt sowie ein Mitglied des Ortsbeirates 6 teilnahmen, zur Beseitigung der im Betreff genannten Müllablagerung und widerrechtlich abgestellten Mülltonnen unternommen? 2. Wann wurde der Tatbestand von der Stadtpolizei Frankfurt Umwelt- und Abfallrecht, wie beim gemeinsamen Ortstermin zugesagt, an das Straßenbauamt, Abteilung Sondernutzung, gesandt? 3. Wie lautet die Antwort des Straßenbauamtes bzw. was für Maßnahmen sind von dieser Stelle geplant? 4. Wurde zwischenzeitlich die von der Stadtpolizei Frankfurt - Umwelt- und Abfallrecht am 04.07.2022 per Mail zugesagte Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsvefahrens gegen die Hausbesitzer der Mülltonnen eingeleitet? 5. Welche Frist wird den Hausbesitzern eingeräumt, die Mülltonnen an die dafür vorgesehenen Stellen zu stellen? 6. Bis zu konkret welchem Zeitpunkt können Anwohner:innen und Höchster Bürger.innen damit rechnen, dass die Mülltonnen dauerhaft von der besagten Stelle entfernt sind und dadurch auch weniger Wildmüll abgelagert wird? Begründung: Schon seit etlichen Jahren sind die widerrechtlich abgestellten Mülltonnen und der damit in Verbindung stehende permanent an der Ecke Albanusstraße / Schleifergasse in Höchst abgelegte Wildmüll ein Ärgernis für Anwohner:innen, Höchster Bürger:innen, Marktbesucher:innen und v. m., die oft kopfschüttelnd an dieser hässlichen Stelle vorbeigehen. Eine Initiative Höchster Bürger:innen um die Bürgervereinigung der Höchster Altstadt wollte diesen Zustand beenden und nahm Kontakt mit den zuständigen Stellen bei der Stadt, bei der Stadtpolizei Frankfurt - Umwelt und Abfallrecht, auf. Am 06.04.2022 fand eine Ortsbegehung statt, an der neben Vertretern der Stadtpolizei und der FES die Vors. der Bürgervereinigung der Höchster Altstadt und ein Mitglied des Ortsbeirates 6 teilnahmen. Es bestand schnell Einigkeit, dass dieser katastrophale Zustand schnell beseitigt werden muss. Dreh- und Angelpunkt spielen dabei die widerrechtlich abgestellten Mülltonnen, die den Wildmüll geradezu anziehen. Durch die Mülltonnenansammlung werden zudem die sich an dieser Ecke befindlichen Fahrradbügel verdeckt und verstellt, so dass Radfahrer:innen die Bügel entweder nicht wahrnehmen bzw. sind diese schlicht nicht zugänglich und nutzbar. Dies stellt klar eine Behinderung des ruhenden Radverkehrs dar. Dies ist umso ärgerlicher, da neben den Anwohner.innen zahlreiche weitere Einrichtungen und Treffpunkte nicht in den Genuss der Fahrradbügel kommen können: Die Tafel und das Frühstückscafe der kath. Kirche an der Schleifergasse, das Cafe Frau Grau, Alte Schlosserei, zahlreiche Schüler:innen, um nur einige zu nennen. Die Verantwortlichen der Stadtpolizei sagten an diesem Treffen am 06.04.2022 zu, das Straßenbauamt, Abteilung Sondernutzung zu informieren und umgehend die Hausbesitzer der Mülltonnen mittels Fristsetzung (3-4 Wochen) aufzufordern, ihre Mülltonnen zu entfernen. Andernfalls werde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. 2 1/2 Monate lang ist leider nichts passiert. Eine daraufhin erfolgte nochmalige Nachfrage bei der Stadtpolizei Umwelt- und Abfallrecht, was Stand der Sache ist, ergab, dass die Angelegenheit zwar an das zuständige Straßenbauamt weitergeleitet, sonst aber nicht gehandelt wurde. Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gegen die Hausbesitzer wurde von der Stadtpolizei daraufhin mit Mail vom 04.07.2022 angekündigt. Vom Straßenbauamt gab es bisher noch keine Information. Anwohner:innen und Höchster Bürger:innen haben keine Geduld und kein Verständnis mehr für weitere Verzögerungen, Zuständigkeitsgerangel zwischen den Ämtern oder andere Ausreden. Es ist höchste Zeit, an diesem Zustand zügig etwas zu ändern. Es besteht dringender Handlungsbedarf! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 464 2022 Die Vorlage OF 544/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Versetztes Parken in der Straße Feldbergblick

05.07.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2457 entstanden aus Vorlage: OF 81/13 vom 19.06.2022 Betreff: Versetztes Parken in der Straße Feldbergblick Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Feldbergblick das versetzte Parken anzuordnen und entsprechende Markierungen auf der Straße aufzubringen. Immer wieder, zu allen unterschiedlichen Uhrzeiten ist zu beobachten, dass in der Straße Feldbergblick die erlaubten 30 km/h überschritten werden. In der gerade verlaufenden Straße wird auf einer Seite geparkt, was andere Verkehrsteilnehmer dazu verführt, mit erhöhter Geschwindigkeit die Straße lang zu fahren. Durch das versetzte Parken würde auf natürliche Weise die Geschwindigkeit herabgesenkt. Dies wird in vielen anderen Straßen in Nieder-Erlenbach schon erfolgreich umgesetzt. Begründung: Aufgrund der einseitigen Parksituation für Autos in der Straße Feldbergblick und dem hohen Verkehrsaufkommens wegen des REWE-Marktes muss die Straße so verändert werden, dass ein Durchrasen nicht mehr möglich ist. Dies gelingt mit einem versetzten Parken einfach und unkompliziert. In den meisten Straßen wird dies ohnehin praktiziert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2414 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplätze in Bergen-Enkheim II

05.07.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2493 entstanden aus Vorlage: OF 128/16 vom 13.06.2022 Betreff: Spielplätze in Bergen-Enkheim II Vorgang: OM 993/21 OBR 16; ST 412/22 1. Die Stellungnahme des Magistrats, ST 412, beantwortet bei Weitem nicht die Fragen aus der Anregung des Ortsbeirates. Deshalb wird der Magistrat aufgefordert, folgende fehlende Informationen nachzureichen. Zu Ziffer 1. der Anregung OM 993: Der Ortsbeirat wollte eine Gesamtübersicht für den Stadtteil, wann welche Spielgeräte abgebaut wurden und wann sie ersetzt werden. Der Magistrat teilte aber lediglich mit, dass er eine Aufstellung von Spielgeräten, die ersetzt werden sollen, zur Verfügung stellen könne, ohne diese anzufügen. Auf die anderen Wünsche wird nicht eingegangen, wenn man davon absieht, dass Aussagen über den Zeitpunkt des Aufbaus von Ersatzspielgeräten nicht vorgenommen werden können. Zu Ziffer 2. der Anregung OM 993: Auf diese Fragen wurde in der Stellungnahme überhaupt nicht eingegangen. Im Gegenteil musste der Ortsbeirat feststellen, dass mit der bisherigen Praxis fortgefahren wurde. Spielgeräte in Bergen-Enkheim verschwinden und keiner weiß Bescheid, nicht einmal die Kinderbeauftragte wird informiert. Zu Ziffer 4. der Anregung OM 993: Der Magistrat teilt mit, dass die Spielplätze Röhrborngasse/Schule am Hang und Berger Marktplatz weiterhin im Investitionsprogramm stehen, aber was ist mit dem Spielplatz Heinrich-Bingemer-Weg? 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob Spielplätze im Bereich des Baugebietes Leuchte vorgesehen sind und wie aktuell die öffentlichen Spielplätze in Bergen-Enkheim ausgestattet sind. Begründung: Zu Ziffer 1. der Anregung OM 993 Sieht es der Magistrat als notwendig an, dass Informationen mehrfach angefordert werden müssen, um nachzuweisen, dass ein echtes Interesse besteht? In diesem Fall bekräftigt der Ortsbeirat seinen Wunsch nach den erbetenen Informationen. Diese betreffen nicht nur die Liste, welche Spielgeräte aufgestellt werden, sondern alle Fragen der Ziffer 1. Bei allem Verständnis für die Situation im Grünflächenamt, ist es nicht hinnehmbar, dass der Magistrat die Kinderbeauftragten nicht in Entscheidungen einbindet oder den Ortsbeirat informiert. Es muss doch möglich sein, die Ortsbeiräte ebenso über die geplanten Maßnahmen auf Spielplätzen zu informieren, wie es bereits bei Baustellen oder zu fällenden Bäumen geschieht. Denkbar wäre auch ein regelmäßiger Besuch des zuständigen Mitarbeiters, der die im Ortsbezirk geplanten Maßnahmen vorträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 993 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 412 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2453 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Den Gravensteiner-Platz attraktiver gestalten

05.07.2022 · Aktualisiert: 01.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2459 entstanden aus Vorlage: OF 324/10 vom 17.05.2022 Betreff: Den Gravensteiner-Platz attraktiver gestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Gravensteiner- Platz mit der Errichtung einer schattenspendenden Pergola im Bereich der mittigen Sitzfläche attraktiver gestaltet werden kann. Diese Gestaltung kann auch mit einer robusten und dauerhaften insektenfreundlichen Bepflanzung ergänzt werden und somit die Gesamtfläche verschönern. Begründung: Der Gravensteiner-Platz wird verstärkt von den Bürgern des Frankfurter Bogens als zentraler Treffpunkt genutzt. Der Charme dieser Fläche ist vergleichbar mit den schlichten unpersönlichen südeuropäischen Marktplätzen, die besonders in den Sommermonaten erbarmungslos der Sonne ausgesetzt sind. Eine solche Gestaltung würde die Attraktivität des Platzes erhöhen und somit die Aufenthaltsqualität deutlich verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2196 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsmessung an der Kreuzung Feldbergstraße/Myliusstraße

04.07.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2442 entstanden aus Vorlage: OF 408/2 vom 16.06.2022 Betreff: Geschwindigkeitsmessung an der Kreuzung Feldbergstraße/Myliusstraße Der Magistrat wird gebeten, vor der Kreuzung Feldbergstraße/Myliusstraße eine Geschwindigkeitsmessung durchzuführen. Begründung: Hierbei handelt es sich um eine Anregung von Anwohnern: Der untere Abschnitt der Feldbergstraße mit seiner lebendigen (Außen-) Gastronomie hat sich in den letzten Jahren zu einer Art "Mini-Marktplatz" für das Stadtviertel entwickelt, der v. a. von jungen Familien mit Kindern frequentiert wird. Diese spielen u. a. auf den teilweise breiten Gehwegflächen oder sind mit Rad, Roller, Rollschuhen unterwegs. Auch ist die Feldbergstraße ein rege frequentierter Schulweg. Die von der Siesmayerstraße in die Feldbergstraße einbiegenden Kraftfahrer kommen oft mit viel Schwung in die Feldbergstraße und beachten Geschwindigkeitsbegrenzungen erst später. Um die Sicherheit und Attraktivität zu erhöhen, regen die Anwohner daher an, vor der Kreuzung einen temporären Blitzer und bei häufigen Verstößen dann eine Straßenschwelle zu errichten. Foto zur Illustration: In rot wurde die etwaige Lage des Blitzers oder der Straßenschwelle markiert: Screenshot von Carl Schulte Ladbeck/Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2543 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Verkehrssicherheit auf der Liederbacher Straße im Bereich zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg erhöhen

28.06.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2367 entstanden aus Vorlage: OF 511/6 vom 04.06.2022 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssicherheit auf der Liederbacher Straße im Bereich zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg erhöhen Der Magistrat wird gebeten, auf der Liederbacher Straße ab der Hunsrückstraße bis zum Geißspitzweg folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Aufbringen von Tempo-30-Piktogrammen an der Einmündung aus dem Geißspitzweg sowie auf Höhe des Marktplatzes; 2. regelmäßige Kontrollen bezüglich Tempolimit; 3. nachhaltige Instandsetzung des Straßenbelags auf der Liederbacher Straße zwischen den Hausnummern 117 und 127. Begründung: Für Verkehrsteilnehmer, die aus dem Geißspitzweg kommen, ist es schwer ersichtlich, dass sie sich weiterhin in einer Tempo-30-Zone befinden (siehe Foto). Hier können Piktogramme an den genannten Stellen unterstützen. Der damals innovative Straßenbelag zwischen den Hausnummern 117 und 127 hat sich nicht bewährt, auch immer wieder stattfindende Ausbesserungen bewirken wenig: Es gibt deutliche Fahrrinnen und die Steine sind locker, was zu Verkehrsgefährdungen und zu Lärmbelästigung führt. Eine nachhaltige Instandsetzung ist dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2499 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Marktplatz für alle attraktiver gestalten

28.06.2022 · Aktualisiert: 15.11.2023

Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2368 entstanden aus Vorlage: OF 512/6 vom 06.06.2022 Betreff: Unterliederbach: Marktplatz für alle attraktiver gestalten Vorgang: OM 153/21 OBR 6; ST 1665/21; OM 2369/22 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, zur Umgestaltung des Marktplatzes in Unterliederbach folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Aufwertung der Grünfläche durch Aufstellen von Blumenkübeln (Pflege durch Patinnen/Paten); 2. Versetzen der vorhandenen Bänke an der Straßenseite auf die Grünfläche und Aufstellen einer Sitzgruppe; 3. Markieren von Kurzzeitparkplätzen (9 Uhr bis 17 Uhr, maximal drei Stunden, ab 17 Uhr bis 9 Uhr freies Parken ohne Beschränkung) und Sicherstellung der entsprechenden Kontrollen; 4. Entfernen der Poller an den zukünftigen Zufahrten und an der Stelle, wo dadurch die Rangiermöglichkeit der Liefer-Lkw für den Getränkemarkt wieder hergestellt wird; 5. Installation eines Strom- und Wasseranschlusses für "mobile" Gastronomie, z. B. Foodtrucks. Begründung: Der Marktplatz in Unterliederbach bildet die Ortsmitte, umgeben von Fachwerkhäusern und einem Kleinod, der alten Dorfkirche. Allerdings lädt dieser eher triste Platz nicht dazu ein, sich hier länger aufzuhalten (Foto 1). Ein erster Vorstoß zur Verbesserung dieser Situation wurde mit der Anregung OM 153 unternommen, die der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 17.09.2021, ST 1665, abschließend folgendermaßen beantwortet hat: "Gerne prüft der Magistrat Vorschläge des Ortsbeirats zu einer künftigen Nutzung des Marktplatzes." Im Rahmen einer Veranstaltung dazu haben Anwohnerinnen und Anwohner im Umfeld des Marktplatzes Vorschläge zu möglichen Nutzungen gemacht. Die bestehende Grünfläche kann, wenn sie gepflegt wird, zum Aufenthalt genutzt werden und die jetzt an der Straße stehenden Bänke dorthin versetzt und auch eine Sitzgruppe aufgestellt werden. Hier kann man sich dann im Schatten der Bäume aufhalten. Markierte und geordnete Kurzzeitparkplätze werden dringend benötigt (Gastronomie, Getränkehändler, Autowerkstatt, Besucher der Dorfkirche, Direktvertrieb für landwirtschaftliche Produkte). Die Poller an der Straße müssen teilweise entfernt werden, sodass die Zufahrt auf den Marktplatz möglich ist und die Rangiermöglichkeit der Lkw für die Lieferungen des Getränkemarkts wiederhergestellt wird. Die Möglichkeit der "mobilen" Gastronomie besteht darin, dass sich Anbieter "ausprobieren" können und somit feststellen, ob und was sich an diesem Platz anzubieten lohnt. Diese Vorschläge sind mit überschaubaren Kosten umsetzbar, sie verhindern keine traditionellen Veranstaltungen (Kerb, Jazz, Weihnachtsmarkt, Osterkrone), der Platz wird grüner und wird intensiver als bisher genutzt. Abbildung 2 verdeutlicht die Neugestaltung des Marktplatzes. Foto 1: Abbildung 2: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 153 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1665 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2369 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2577 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1165 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterliederbach: Marktplatz Unterliederbach aufwerten

28.06.2022 · Aktualisiert: 22.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2369 entstanden aus Vorlage: OF 525/6 vom 27.06.2022 Betreff: Unterliederbach: Marktplatz Unterliederbach aufwerten Vorgang: OM 2368/22 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, den Marktplatz durch folgende erste Maßnahmen aufzuwerten: 1. Bepflanzen der leeren Baumscheibe an der Liederbacher Straße zwischen den Bänken; 2. Pflanzen eines weiteren Baumes am südöstlichen Rand des Marktplatzes (Heugasse); 3. Aufstellen von Bänken oder einer Sitzgruppe an der südlichen Seite des Marktplatzes so, dass sie bei Veranstaltungen nicht stören oder demontiert werden können; 4. weitere Maßnahmen sind mit dem Vereinsring abzustimmen und dürfen z. B. Fahrbetriebe (Autoscooter) und Stände, die bei der Kerb und anderen Veranstaltungen aufgestellt werden, nicht behindern. Begründung: Der Marktplatz in Unterliederbach dient als Ortsmittelpunkt umgeben von Fachwerkhäusern den Unterliederbacherinnen und Unterliederbachern als Festplatz und Treffpunkt, ist aber recht trist. Er kann durch mehr Bäume, die gegen die Überhitzung helfen, und mehr Sitzgelegenheiten aufgewertet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2368 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2194 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Goethe-Ginkgo mit Sitzbank für den Römerberg

28.06.2022 · Aktualisiert: 22.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2403 entstanden aus Vorlage: OF 436/1 vom 03.05.2022 Betreff: Goethe-Ginkgo mit Sitzbank für den Römerberg Der Magistrat wird gebeten, auf dem Römerberg vor der Alten Nikolaikirche einen Ginkgobaum pflanzen zu lassen (den sogenannten Goethe-Ginkgo ) sowie eine umfassende, runde Sitzbank aufstellen zu lassen. Begründung: Der betreffende Baum samt der Sitzbank wurde seinerzeit entfernt, ohne für einen adäquaten Ersatz zu sorgen. Das "schattige Plätzchen" könnte zu einem beliebten Treffpunkt auf dem ansonsten baumfreien Römerberg werden. Fotos: privat/Quelle: Geoportal. Frankfurt.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2263 Antrag vom 15.11.2022, OF 679/1 Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3247

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erinnerung: Weitere Radbügel Bethmannstraße 3

28.06.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2407 entstanden aus Vorlage: OF 477/1 vom 01.06.2022 Betreff: Erinnerung: Weitere Radbügel Bethmannstraße 3 Vorgang: OM 890/21 OBR 1; ST 371/22 Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die zugesagten zusätzlichen Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich der Bethmannstraße 3 zu schaffen, wie in Stellungnahme vom 14.02.2022, ST 371, geplant. Begründung: Mit Beginn der schönen Jahreszeit zeigt sich, dass erfreulicherweise immer mehr Menschen, die im Römer arbeiten oder zu Sitzungen müssen, das Fahrrad nutzen. Findet ein Ausschuss im Römer statt, so ist zurzeit kaum ein Stellplatz für das Fahrrad am Eingang an der Bethmannstraße 3 zu finden. Die geplanten Abstellmöglichkeiten müssen daher umgehend kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 890 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 371 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2390 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Ampelanlagen in der Innenstadt

28.06.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2413 entstanden aus Vorlage: OF 485/1 vom 05.05.2022 Betreff: Akustische Ampelanlagen in der Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, folgende Ampelanlagen in der Innenstadt mit akustischem Signal (blindengerecht) auszustatten bzw. umzurüsten: - Kreuzung Hasengasse/Berliner Straße; - Neue Kräme (Übergang Berliner Straße). Außerdem wird der Magistrat gebeten zu berichten, wann mit den Umbaumaßen zu rechnen ist und wie lange diese dauern werden. Begründung: Die oben genannten Ampeln sind zentrale Querungen in der Innenstadt, die von zahllosen Bürgern und Touristen genutzt werden. Darunter befinden sich auch Sehbeeinträchtigte. Diese Menschen werden durch die fehlenden akustischen Signale in ihrem Bewegungsradius erheblich eingeschränkt und damit vom öffentlichen Stadtleben teilweise ausgeschlossen. Dies ist unsozial und widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Durch geringe Umbaumaßnahmen kann hier viel für die Freiheit sehbeeinträchtigter Menschen getan werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2483 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

OA (Anregung Ortsbeirat)

Pocketpark statt Müll und Parkplätze neben dem Römer

28.06.2022 · Aktualisiert: 09.04.2025

Anregung vom 28.06.2022, OA 205 entstanden aus Vorlage: OF 484/1 vom 07.06.2022 Betreff: Pocketpark statt Müll und Parkplätze neben dem Römer Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den jetzt durch Mülltonnen, Müllablagerungen und von Parkplätzen geprägten namenlosen Platz zwischen Limpurgergasse, Buchgasse und Alte Mainzer Gasse in eine öffentliche Grünfläche umzuwidmen und intensiv und artenreich begrünen sowie Unterflurglassammelbehälter einrichten zu lassen. Begründung: Das Abstellen von Mülltonnen im öffentlichen Raum ist per Satzung nicht gestattet. Hier sollte gerade der Magistrat mit gutem Beispiel vorangehen. Der Magistrat wirbt aufwendig für eine Belebung und Begrünung von Innenhöfen und fördert derartige Maßnahmen. Auch auf diesem Gebiet könnte und sollte der Magistrat als leuchtendes Vorbild agieren und eine Fläche schaffen, die zum Beispiel den schwer arbeitenden Mitarbeitenden des Magistrats als Ort der Erholung und des Ausruhens in den Pausenzeiten dienen könnte. Sind hohe Staatsgäste in Frankfurt zu Gast oder sind Sportereignisse zu feiern, werden staatliche Repräsentanten oder Pokalsieger regelmäßig über die Limpurgergasse an den Römer herangeführt. Der Platz ist in all seiner Tristesse und Fehlnutzung als Müll- und Parkplatz weder dem angrenzenden altehrwürdigen Rathaus noch den Staatsgästen und Fußballerinnen und Fußballern würdig. Im Übrigen sei noch erwähnt, dass mit dem Parkhaus Römer ausreichend Stellplätze für Pkw zur Verfügung stehen. Fotos: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.10.2024, OF 1392/1 Anregung vom 29.10.2024, OA 499 Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 416 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 55 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, TO II, TOP 71 Beschluss: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2251, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit vor dem REWEMarkt in der Thudichumstraße erhöhen

28.06.2022 · Aktualisiert: 19.07.2023

Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2336 entstanden aus Vorlage: OF 170/7 vom 13.06.2022 Betreff: Sicherheit vor dem REWE-Markt in der Thudichumstraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Geh-/Radweg der Thudichumstraße auf Höhe der Fassade des REWE-Marktes (nach der Tiefgarageneinfahrt bis zur Feuerwehrzufahrt zu Hausnummer 18 bis 22) Frankfurter Hüte anzubringen. Begründung: Erfreulicherweise wurden auf der Thudichumstraße nach Anregung des Ortsbeirats die Fahrradpiktogramme erneuert. Dies löst jedoch noch nicht die Problematik, dass Autos auf dem oben beschriebenen Abschnitt halten bzw. parken. Am REWE-Markt wurden bereits Schilder angebracht, dass auf der leeren Fläche neben dem Weg nicht geparkt werden darf. Frankfurter Hüte könnten falsch parkende Autos verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2504 Antrag vom 11.01.2023, OF 246/7 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3356 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alt-Rödelheim muss seine historische Gestaltung als Ortskern behalten

28.06.2022 · Aktualisiert: 02.04.2024

Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2334 entstanden aus Vorlage: OF 169/7 vom 13.06.2022 Betreff: Alt-Rödelheim muss seine historische Gestaltung als Ortskern behalten Vorgang: OM 3420/18 OBR 7; V 1338/19 OBR 7; OM 6113/20 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, auf die Gestaltungswünsche der Bauherrschaft dahin gehend Einfluss zu nehmen, dass sich eine Bebauung der Häuserzeile Alt-Rödelheim 14 bis 20 und Assenheimer Straße 1 gemäß der Erhaltungssatzung E 34 an den derzeitigen Traufhöhen orientiert, wie es durch Beschlüsse des Ortsbeirats bezüglich der Dokumentation Ideenwerkstatt (Vision Ortskern Rödelheim, veröffentlicht im "Dialog 12" des Stadtplanungsamtes) seit 2017 festgehalten ist (OM 3420, V 1338, OM 6113). Gleichzeitig sind auch die planungsrechtlichen Grundlagen aus dem derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 886 einzuhalten. Begründung: Alt-Rödelheim, früher Marktplatz, ist der eigentliche traditionelle Ortskern des Stadtteils. Die mögliche neue Bebauung sollte sich an der bisher vorhandenen orientieren und den historischen Charakter erhalten. Eine Neubebauung und Neuvermietung sollte durch soziale Kriterien gestaltet werden, damit nicht aus dem Projekt Alt-Rödelheim ein Gentrifizierungsprojekt wird, das die umliegenden Mietwohnungen verteuert und die Mieter aus ihren Wohnungen vertreibt. Das Fachwerkhaus Assenheimer Straße 1 stammt vermutlich aus dem frühen 19. oder sogar 18. Jahrhundert. Es war das Familienhaus der Eheleute Arthur Stern und Elli Capell, denen das Haus bis 1937 gehörte. Arthur Stern ist der Namensgeber des Bahnhofsplatzes Rödelheim West. Darüber hinaus wohnten auf und rund um den Platz zahlreiche jüdische Familien, deren Schicksal durch die zahlreichen Stolpersteine zu erkennen ist. Dieses Haus könnte daher ein Markstein für das ehemalige jüdische Leben in Rödelheim sein. Durch eine Begutachtung soll geprüft werden, welche Möglichkeiten der Gestaltung dem Bauherrn aufgezeigt werden, um der historischen Bedeutung gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3420 Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1338 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6113 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 222 Antrag vom 06.02.2024, OF 364/7 Auskunftsersuchen vom 20.02.2024, V 859 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für EMobilität entwickeln

27.06.2022 · Aktualisiert: 22.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2332 entstanden aus Vorlage: OF 297/11 vom 25.06.2022 Betreff: Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für E-Mobilität entwickeln Vorgang: OA 120/22 OBR 11; B 205/22 Der Magistrat wird gebeten, für die Freiflächen der Park-and-ride-Anlage Borsigallee umgehend ein Nutzungskonzept für elektromobile Schnellladeinfrastruktur mit Schnellladesäulen (>150kW) zu entwickeln. Die Mainova soll im Projekt nicht als CPO (ChargePointOperator) auftreten und nicht die fehlende Infrastruktur in Frankfurt ausbauen. Wenn möglich sollten dort aus marktwirtschaftlicher Sicht europaweit operierende Unternehmen (CPOs) die Ladeinfrastruktur betreiben. Die Parkhaus-Betriebsgesellschaft m.b.H. soll beauftragt werden, ein generelles Konzept für die kommenden fünf Jahre zu entwickeln, damit der Fortschritt der Mobilität in Frankfurt zukünftig gesichert werden kann. Die ABG soll mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt, Bereich Mobilität, gemeinsam für die ABG und deren Töchter notwendige Konzepte für den urbanen Raum in Frankfurt entwickeln. Begründung: Seit Jahren scheint die ABG und deren Tochter PBG die Entwicklung in Bezug auf die Elektromobilität in Frankfurt zu verdrängen oder nicht wahrzunehmen. Es gibt weder ein mehrjähriges nach "vorne schauendes" Konzept der ABG für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Bereich der eigenen Immobilien noch gibt es ein Konzept der PBG, sich um die Schnellladeinfrastruktur auf ihren Parkplätzen zu kümmern. Da sich der Markt der Fahrzeuge ändert, wird es zukünftig immer wichtiger, während der Standzeiten von Fahrzeugen diese an Steckdosen anschließen zu können, sei es z. B., um regenerative Energien tagsüber zu speichern oder um einfach nur mobil zu bleiben. In der Anregung vom 10.01.2022, OA 120, ging es darum, ungenutzte Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee und dem anliegenden Autobahnanschluss sinnvoll zu nutzen. Es gab mindestens zwei Interessenten an den Flächen, die von der ABG bzw. der PBG abgewiesen worden sind. Im Bericht wurde angeführt, man wolle den Betrieb von Elektroladeinfrastruktur in Parkgaragen prüfen. Das war nicht das Thema der Anregung. Es geht um einen Ladepark auf den Freiflächen um das Park-and-ride-Parkhaus herum. Ein Ladepark ist zum Laden für 10 bis 25 Minuten und zusätzlich durch die höhere Anzahl an Ladeplätzen mit einer sehr hohen Garantie, dort jederzeit einen freien Ladeplatz zu bekommen. Es scheint, als ob AC Ladepunkte (langsam) mit DC-Schnellladesäulen verwechselt wurden. Ein schnelles "Hin und Weg" ist wichtig. Keiner möchte dazu in Parkhäuser fahren, wenn nicht unbedingt notwendig. Im Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205, wird sich weiter zurückgezogen auf den Vorwand, "die Autobahnanschlüsse und die Ausgestaltung der Zu- und Abfahrt der Autobahn seien noch nicht final bestimmt" und Stromversorgungsinfrastruktur in diesem Bereich für Schnellladeinfrastruktur müsse ohnehin noch geprüft werden. Die Wahrheit sieht anders aus: Die Autobahnanschlüsse sind bereits im Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel vor mehr als zehn Jahren "betoniert" worden. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass die Autobahngesellschaft des Bundes jetzt auch nur das geringste Interesse hat, für die ABG eine neue und jetzt vierte Änderung im Planfeststellungsbeschluss des Riederwaldtunnels aufzulegen. Sollte es trotzdem möglich sein, die Ausfahrten der Autobahn und des Riederwaldtunnel jetzt noch zu verändern, sollte die ABG mit der PBG gerade jetzt "etwas in Schwung kommen" und die Planungen sofort in Angriff nehmen und nicht die letzte Möglichkeit einer Optimierung versäumen. Hätte man die Anregung, die zum Bericht geführt hat, genauer gelesen, wäre aufgefallen, dass es bereits für die nötigen Energiemengen eine positive Vorprüfung gegeben hat. Die nötigen Energiemengen liegen dort in der Tat vor. Die Rechenzentren haben sich dort im Umfeld gut sichtbar angesiedelt und die Stromversorgung ist an dem Standort nach Aussagen der NRM mit 2 MW bereits ad hoc umsetzbar. Ohne diese Information wären zwei der größten Betreiber an Schnellladepunkten in Europa nie auf die ABG/PBG zugekommen. Viele neue Starkstromleitungen sind in den letzten Jahren genau in diesem Bereich dazugekommen, um den Ausbau der Rechenzentren für mindestens die nächsten zwanzig Jahre zu gewährleisten. Eine Leitung von mindestens 50 kV geht sogar direkt am oder im Grundstück am Waldrand entlang. Der Bedarf einer E-Tankstelle an Strom wirkt ohnehin dahin gehend geradezu lächerlich, wenn man sieht, was im Vergleich dazu in unserem weltgrößten Cluster an Rechenzentren an Strom verbraucht wird. Die Rechenzentren in den Stadtteilen verbrauchen schon heute mehr Strom als der Frankfurter Flughafen und sind der größte Stromverbraucher in Frankfurt. Genau dort, zwischen den Rechenzentren, steht das Park-and-ride-Parkhaus, vor dem ein E-Ladepark eine wichtige Ergänzung für Frankfurts E-Mobilität wäre. Nochmals wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Frankfurt zu wenig Schnelllademöglichkeiten >150 kW an einem Ort hat. Keiner möchte zu einer Tankstelle fahren, an der nur eine oder zwei Ladesäulen sind. Die Gefahr, an dieser anstehen zu müssen, ist viel zu groß. Daher bauen die professionellen Anbieter von Ladepunkten (CPOs) viele Säulen an einem Ort zusammen. Wenn in zwölf Jahren (ab 01.01.2035) keine Verbrennerfahrzeuge mehr verkauft werden dürfen, wird bereits Jahre vorher kein Unternehmer, geschweige denn Privatpersonen, Verbrennerfahrzeuge kaufen wollen, da der Wertverlust enorm hoch sein wird und die Betriebskosten unverhältnis hoch sein werden. In Norwegen kann man nur noch für ein paar Jahre Verbrennerfahrzeuge kaufen. Unter den zwanzig meist verkauften Autos befinden sich inzwischen nur noch zwei Fahrzeuge mit konventionellen Motoren. Die Mainova soll kein ChargePointOperator werden. Der Mainova fehlt dazu die Internationalität. Die Mainova müsste in ganz Europa Ladeinfrastruktur anbieten, um damit erfolgreich zu sein. Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (Tochter der Mainova) wird mit dem Verkauf der Energie an die CPOs der Profiteur sein. Genauso wenig sollte die PBG Ladepunktanbieter werden. Die Flächen sollten Dritten zur Verfügung gestellt werde, um dort entsprechende Angebote in Eigenverantwortung aufzubauen. So sieht es der einstige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.01.2022, OA 120 Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2377 Antrag vom 09.01.2023, OF 376/11 Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 575 Aktenzeichen: 60 10

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Urban Gardening in Höchst, Ortsbezirk 6 besser unterstützen

07.06.2022 · Aktualisiert: 19.07.2022

Antrag vom 07.06.2022, OF 499/6 Betreff: Urban Gardening in Höchst, Ortsbezirk 6 besser unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten - das Genehmigungsverfahren für die i. R. des Urban Gardening Projektes beantragte Begrünung des Andreasplatzes in Höchst deutlich zu beschleunigen, - grundsätzlich sich für eine bessere und zügigere Koordination zwischen den Urban Gardening-Initiativen im Ortsbezirk 6 und den zuständigen Ämtern einzusetzen - die Grundversorgung mit Wasser für das Bewässern der Pflanzen sicherzustellen, zum Beispiel mittels der Bereitstellung von Standrohren und Regentonnen. Letztere könnten am Höchster Hallenbad und/oder an der Markthalle aufgestellt werden, - die Frage zu beantworten, welche Perspektiven für das Urban Gardening Projekt über das Jahr 2023 hinaus geplant sind Begründung: "Urban Gardening" ist seit geraumer Zeit ein im Zusammenhang mit dem Klimawandel geläufiger Begriff, der keiner weiteren Definition bedarf. Auch die Stadt Frankfurt und mit ihr das als Ansprechpartnerin fungierende Frankfurter Grünflächenamt haben sich klar für eine deutliche Begrünung der Stadt und damit dem an die Bürger:innen gewandten Angebot des "Urban Gardenings" verpflichtet. Die sich in diesem Zusammenhang im Ortsbezirk 6, insbesondere im Stadtteil Höchst 2019 gebildete Initiative "Höchst wachsen lassen", gegründet von Höchster Bürgerinnen, hatte und hat das klare Ziel vor Augen, städtische Grünflächen für die urbane Landwirtschaft zu nutzen und Menschen in Höchst damit Begegnung zwischen Kulturen und Generationen zu eröffnen. Zentrale Orte wurden definiert, neben anderen der Marktplatz und der Andreasplatz in Höchst Leider musste die Initiative hierbei etliche Hürden überwinden. Die Unterstützung durch die zuständigen Ämter, u.a. das Grünflächenamt, lief nicht immer reibungslos. Z. B. wurde der Genehmigungsantrag für die Begrünung des Andreasplatzes am 25.02.2021 von der Initiative eingereicht. Der Ortstermin, der das Projekt konkret ins Laufen bringen kann, fand dann gut über 1 Jahr später, am 17.05.22 unter Beteiligung des Grünflächenamtes, des Straßenbauamtes und des Stadtteilbüros statt. Zwar wird dieser Ortstermin von der Initiative als sehr positiv beschrieben. Trotzdem besteht nach den gemachten Erfahrungen die Unsicherheit, wie lange jetzt noch auf die endgültige Genehmigung gewartet werden muss. Eine zügige Genehmigung ist unabdingbar, da auch der Höchster Sommer irgendwann zu Ende geht. Positiv erwähnt werden muss andererseits, dass auf dem Höchster Marktplatz jetzt nun nach 2 1/2 Jahren drei Pflanzbeete an Baumscheiben umgesetzt wurden (siehe auch Artikel im Höchster Kreisblatt / Pfingsten 2022 "Stadtgärtnerinnen mit der wollen den Marktplaztz aufblühen lassen"). Ein großes Problem für die Umsetzung und vor allem Pflege der Beete und Kübel stellt die Grundversorgung mit Wasser dar .Auch wenn am Höchster Markt und auch schon für den Andreasplatz bereits Patenschaften mit Anwohner:innen und Kindertagesstätten (Andreasplatz: Kita t. Josef und Kita Alte Villa) gefunden wurden, kann es nicht so bleiben, dass die Pflanzen mit "Privat"wasser per Gießkannen begossen werden. Wasseranschlüsse und die erforderliche Technik müssen durch die städtisch verantwortlichen Stellen (Grünflächenamt) bereitgestellt werden. Hierfür eignen sich Standrohre oder auch Regentonnen. Auch gibt es bis heute keine Transparenz darüber, wie es mit dem Projekt nach 2023 weitergehen soll. Diese "Hürden" behindern die großartige Arbeit der Initiative, die sich dankenswerter Weise (noch) nicht hat beirren lassen und an dem Projekt festhält. Damit das so bleibt, ist eine bessere Koordination zwischen den zuständigen Ämtern und der Initiative wichtig. Konkret müssen zügig die technischen Voraussetzungen für das Bewässern der Pflanzen hergestellt sowie eine schnelle Genehmigung des "Urban Gardening" auf dem Andreasplatz erfolgen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 499/6 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE
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