Meine Nachbarschaft: Europabrücke
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Vorlagen
Klimaschutz im Ortsbezirk 1 hier: Den Wiesenhüttenplatz erweitern und begrünen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1353 entstanden aus Vorlage: OF 256/1 vom 11.10.2021 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1 hier: Den Wiesenhüttenplatz erweitern und begrünen Der Magistrat wird gebeten, den gepflasterten Fahrbahnbereich über den Wiesenhüttenplatz, der als U-Turn genutzt und als Parkplatz missbraucht wird, in einem ersten Schritt abpollern sowie mittelfristig entsiegeln und begrünen zu lassen. Begründung: Der gepflasterte Fahrbahnbereich über den Wiesenhüttenplatz war als Wendemöglichkeit gedacht, da ein Linksabbiegen in die Gutleutstraße nicht möglich ist. Diese Fläche wird jedoch regelmäßig verkehrswidrig zugeparkt und steht dem fließenden Verkehr oder gar Einsatzkräften nicht in benötigtem Umfang zur Verfügung. Feuerwehr und Einsatzkräfte dürfen im Notfall jedoch Einbahnstraßen auch entgegen der Fahrtrichtung befahren und benötigen den U-Turn nicht. Das Abpollern dieser Fläche zu beiden Fahrbahnseiten hin verhindert kurzfristig zuverlässig das verbotene Abstellen von Pkw und fördert den Schutz der zu Fuß Gehenden. Mittelfristig sollen der gepflasterte Fahrbahnbereich und ein Teil des überbreiten Gehwegbereiches an der Gutleutstraße jedoch entsiegelt, begrünt und den zu Fuß Gehenden zugänglich gemacht werden. Die Fläche leistet somit einen Beitrag zur Versickerung von Regenwasser und gegen die sommerliche Überhitzung der Stadt. Foto: Petra Thomson Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 934 Aktenzeichen: 66 0
Das lange versprochene Toilettenkonzept endlich vorlegen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1355 entstanden aus Vorlage: OF 259/1 vom 11.10.2021 Betreff: Das lange versprochene Toilettenkonzept endlich vorlegen! Vorgang: OM 1349/07 OBR 1; ST 348/07; OM 1778/17 OBR 1; ST 1931/17; OM 3705/18 OBR 1; ST 3/19; OM 5154/19 OBR 1; ST 232/20; OM 6008/20 OBR 1; ST 1379/20; OM 676/21 OBR 1; OM 894/21 OBR 1; Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich den aktuellen Sachstand zum lange angekündigten Toilettenkonzept für Frankfurt und einen konkreten Zeitplan zur Realisierung zu nennen, sodass der Zeitraum für schnelle, provisorische Lösungen an den neuralgischen Stellen besser abgeschätzt werden kann (siehe Vorlage OM 854 ). Der Magistrat wird zudem gebeten, folgende Fragen zeitnah zu beantworten: 1. Ist die Erstellung des Toilettenkonzepts abgeschlossen? 2. Welche Planungen bestehen bereits? 3. Wann ist frühestens mit einer Realisierung zu rechnen? 4. Wann beabsichtigt der Magistrat, das Toilettenkonzept in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen? 5. Welche konkreten Standorte kann der Magistrat im Ortsbezirk 1 heute schon benennen? Begründung: Die Liste der Anregungen ist lang, in denen Toiletten im öffentlichen Raum Frankfurts gefordert werden, alleine im Jahr 2021 gab es dazu neun Vorlagen im Ortsbeirat 1, u. a. die Vorlage OM 676 "Öffentliche Toilette in der Niddastraße bereitstellen". Im Folgenden eine Auswahl aus vergangenen Zeiten: Vorlage OM 1349 aus 2007 "Dringend erforderlich ein Pissoir in der unteren Gutleutstraße" Vorlage OM 1778 aus 2017 "Öffentliche Toiletten im Bahnhofsviertel" Vorlage OM 3705 aus 2018 "Urinale für die Elbestraße" Vorlage OM 5154 aus 2019 "Dringend benötigte Pissoirs im Bahnhofsviertel" Vorlage OM 6008 aus 2020 "Uritrottoirs III" Es grenzt schon an Unverfrorenheit und absolute Ignoranz, mit der alle Anregungen bisher abgebügelt wurden, immer mit dem Hinweis, dass ein allumfassendes Konzept in Arbeit sei. Dieses Konzept hat sich wohl inzwischen in Luft aufgelöst, während der Magistrat weiterhin beharrlich schweigt und die Anwohnenden im Bahnhofsviertel, aber auch in der Innenstadt bald Amok laufen ob der Zustände des Wildpinkelns und öffentlichen Defäkierens. Andere Städte sind da bereits weiter. Hier sei das Beispiel Köln genannt: SessionNet | Evaluierungsbericht zum Strategiepapier für ein ganzheitliches Toilettenkonzept in Köln (stadt- koeln.de) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2007, ST 348 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2007, OM 1349 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1778 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1931 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3705 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 3 Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5154 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 232 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6008 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1379 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 676 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2465 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 748 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1406 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Lichtsignalanlage Hafenstraße/Ecke Gutleutstraße für Fahrradfahrende sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1131 entstanden aus Vorlage: OF 237/1 vom 02.11.2021 Betreff: Lichtsignalanlage Hafenstraße/Ecke Gutleutstraße für Fahrradfahrende sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Hafenstraße/Ecke Gutleutstraße für Fahrradfahrende sicherer zu gestalten. Zu diesem Zweck sollen vor allem in nördlicher und südlicher Richtung vorgezogene Haltlinien markiert werden, sodass sich Menschen mit Fahrrädern vor den Autos positionieren können. Des Weiteren müssen in nördlicher und südlicher Richtung sinnvolle und sichere Möglichkeiten zum Linksabbiegen geschaffen und die entsprechenden Fahrradwege früher auf die Straße verschwenkt werden. Begründung: Die Kreuzung ist, insbesondere von nördlicher und südlicher Fahrtrichtung und beim Linksabbiegen, für Fahrradfahrende sehr unübersichtlich und gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 889 Antrag vom 24.08.2024, OF 1380/1 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5818 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1085 entstanden aus Vorlage: OF 225/6 vom 07.11.2021 Betreff: Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße Gäste des relativ neuen Imbisses "Schwanheimer Grill Station", Rheinlandstraße 3, parken ihre Pkw, Transporter und teilweise sogar Lkw mit einem Teil des Fahrzeugs auf einem Grünstreifen und mit dem anderen Teil auf der Fahrbahn. Der ehemalige Grünstreifen ist durch diese permanente Fehlnutzung bereits bis zur Unkenntlichkeit zerstört, die Wurzeln der Bäume beschädigt und der Boden verdichtet. Ebenso sind Bordsteine und Einfassungen beschädigt. Die Situation befindet sich am östlichen Zubringer zur Schnellstraße Schwanheimer Ufer. Die Fahrspuren sind mit Zeichen 297 StVO (Richtungspfeile) markiert (siehe Foto unten). Diese Markierung impliziert ein absolutes Halteverbot. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen umzusetzen, um das Parken und die damit verbundenen Beschädigungen an Grünfläche und Bäumen zu unterbinden. Dies kann durch Poller oder Findlinge geschehen, ggf. auch durch Baumschutzbügel, wobei diese womöglich die Bäume, jedoch nicht die Fläche schützen würden. Geeignete Flächen- und Baumpflegemaßnahmen sind anschließend durchzuführen. Begründung: Das permanente Parken auf dieser Fläche hat diese sowie die Bäume bereits stark geschädigt. Um die Bäume retten zu können, sind o. g. Maßnahmen erforderlich. Des Weiteren besteht an dieser Stelle absolutes Halteverbot, das widerrechtliche Parken führt zu gefährlichen Verkehrssituationen beim Auffahren auf die Schnellstraße durch Ausweichmanöver in die linke Fahrspur. Quelle: privat Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 619 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5
Sauberkeit im Ortsbezirk 1 hier: Mobile Toiletten für das Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 894 entstanden aus Vorlage: OF 174/1 vom 11.10.2021 Betreff: Sauberkeit im Ortsbezirk 1 hier: Mobile Toiletten für das Bahnhofsviertel Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig provisorische, umweltfreundliche, chemiefreie Toilettenanlagen und Urinale an neuralgischen Stellen im Bahnhofsviertel aufstellen zu lassen wie z. B. an der Gutleutstraße/Moselstraße, Wiesenhüttenplatz, Karlsplatz, Niddastraße/Elbestraße, Niddastraße/Weserstraße, Kaisersack und auf der südlichen Seite des Bahnhofsvorplatzes, bis das versprochene Toilettenkonzept realisiert wird. Begründung: Der an manchen Stellen unerträgliche Gestank und die Verunreinigung nehmen im Zuge der Wiederbelebung der Straßen und Gehwege in Post-Coronazeiten extrem zu. Die Beschwerden entnervter Anwohnender und Gewerbetreibender werden auch immer häufiger. Das einzige Urinal in der Moselstraße stellt auch nicht die Lösung des Problems dar - schon gar nicht für Frauen. Die Menschen glauben schon nicht mehr daran, dass der Magistrat jemals ein umfassendes Toilettenkonzept vorlegen wird. Über die jahrelange Ankündigung eines Konzepts wird nur noch gespottet. Saisonale mobile Anlagen, stationäre Container wie beispielsweise am Mainufer oder Mieturinale können an Stelle einiger Pkw-Stellplätze aufgestellt werden. Sie wären leistungsfähig, weithin sichtbar und müssen so aufgestellt werden, dass sie mit Trinkwasser versorgt und das Abwasser direkt in Gullys entsorgt werden kann. Umweltfreundliche chemiefreie Systeme sind dabei unbedingt zu nutzen. Städte wie Freiburg oder Basel haben nachhaltige Systeme ohne Chemie wie z. B. von der Firma Kompotoi schon seit Jahren im Einsatz. Link: https://www.kompotoi.ch/plnung/ecosec/ Bild: Kompotoi Ecosec Pica mit Solar/Dachbegrünung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.01.2022, OF 323/1 Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1593
Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 870 entstanden aus Vorlage: OF 190/6 vom 04.10.2021 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer) Der Magistrat wird aufgefordert, sich für einen besseren Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner in Schwanheim einzusetzen, indem 1. die Bundesstraße B 807 (Schwanheimer Ufer) nach Süden mit einer Lärmschutzwand versehen wird, 2. zusätzlich ein für den innerörtlichen Verkehr übliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h eingerichtet wird, 3. die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wirksam überwacht wird. Begründung: Die Straße Schwanheimer Ufer ist auch und insbesondere in dem Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Geisenheimer Straße sehr laut. Tagsüber herrscht hier ein hohes Verkehrsaufkommen und die Fahrzeuge beschleunigen in diesem Bereich, wodurch es neben den Abrollgeräuschen zu starkem Motorenlärm kommt. Das Schwanheimer Ufer ist nächtlich als Vorfahrtsstraße eingerichtet, sodass es aufgrund der Abrollgeräusche der mit hohem Tempo vorbeifahrenden Fahrzeugen zu einer durchgängigen Lärmbelastung kommt. Hinzu kommen Motorräder, die gerade nachts hier häufig stark beschleunigen, sodass es auch nachts und vor allem an den Wochenenden zu sehr starkem Motorenlärm kommt. Der Lärmschutz soll so ausgeführt werden, wie er an der B 807 bereits in Goldstein eingerichtet wurde. Hier wurde fast durchgängig zwischen der Einmündung Rheinlandstraße bis zum Abzweig Goldstein eine lichtdurchlässige Lärmschutzwand errichtet. Nur in den Bereichen, wo die Wohnhäuser entweder durch Kleingärten oder die Feuerwache und durch einen erdenen Lärmschutzwall abgeschirmt werden, fehlt es an einer Lärmschutzwand. Nach den gleichen Maßstäben muss die gesamte Straße Schwanheimer Ufer südlich nach Schwanheim gegen Lärm abgeschirmt werden. Das als Anlage beigefügte Bildmaterial vergleicht die Situation in Goldstein (Bild 1) mit der Situation in Schwanheim (Bilder 2 und 3). Die Abbildungen verdeutlichen, dass der Abstand zur Straße gleich bzw. in Schwanheim zum Teil geringer ist und gleichwohl hier keine Lärmschutzeinrichtungen errichtet sind. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h ist zusätzlich in Erwägung zu ziehen, zum einen weil circa 150 Meter hinter der Kreuzung Geisenheimer Straße/Uferstraße sich seit circa zwei Monaten ein Überweg befindet, sodass eine Tempolimitierung auf 70 km/h als nicht angemessen erscheint. Zum anderen, weil in diesem Bereich die Fahrzeuge beschleunigen. Insbesondere der von Motorrädern ausgehende Lärm ist bis zum Schwanheimer Forst zu hören. Die B 807 ist in den 1970er-Jahren errichtet worden, als Lärmschutzerwägungen noch keine oder eine untergeordnete Rolle spielten. Die Fehler von damals müssen endlich korrigiert werden. Es ist nicht zu erwarten, dass von den zu errichtenden Lärmschutzwänden eine störende Wirkung auf die Wohnbebauung in Griesheim ausgeht. Auf der gegenüberliegenden Mainseite ist keine Wohnbebauung und zwischen dem Schwanheimer und dem Griesheimer Ufer eine üppige Vegetation (siehe hierzu die Kartenübersicht Bild 4). Im Übrigen ist nicht zu beobachten, dass von den in Goldstein errichteten Lärmschutzwänden an der B 807 eine störende Wirkung für Griesheim ausging. Bild 1 - Situation in Goldstein Quelle: Google Maps Bild 2 - Schwanheim - Am Weidenwörth Quelle: Google Maps Bild 3 - Schwanheim bei der Martinuskirche Quelle: Google Maps Bild 4 - Übersicht Quelle: Google Maps rot = Schematische Darstellung der neu zu errichtenden Lärmschutzwand blau = Schematische Darstellung der bestehenden Lärmschutzwand Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 615 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1960 Antrag vom 03.10.2022, OF 597/6 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2988 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 79 3
Sperrfläche in der Hafenstraße sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2021, OF 194/1 Betreff: Sperrfläche in der Hafenstraße sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Sperrfläche im Bereich der Hafenstraße 21, kurz vor der Kreuzung mit der Gutleutstraße, derart mit Pollern, Radbügeln o.Ä. zu sichern, dass Autos dort nicht länger illegal parken können. Begründung: Der Sperrflächenbereich ist sichtbar aufgemalt, wird jedoch regelmäßig von Autos zum (längeren) Parken genutzt und macht die Verkehrssituation v.a. für Radfahrerinnen und Radfahrer, die aus dem Norden kommen, unübersichtlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 194/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 194/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenFußgängerüberweg am Baseler Platz gegen missbräuchliche Nutzung sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 702 entstanden aus Vorlage: OF 154/1 vom 22.08.2021 Betreff: Fußgängerüberweg am Baseler Platz gegen missbräuchliche Nutzung sichern An der nordöstlichen Ecke des Baseler Platzes, an der Ampelanlage, die entlang der Baseler Straße über die Gutleutstraße führt, ist die ehemals linke Fahrbahn der Gutleutstraße durch Trennelemente abgesperrt. Das dadurch entstandene "Niemandsland" wird als Abstellfläche insbesondere für Pkw missbraucht, die bei der Ein- und Ausfahrt über die Fußgängerfurt der Ampelanlage fahren und dabei Passantinnen und Passanten behindern und gefährden. Im Gutleutviertel sind Freiflächen rar. Der Klimawandel stellt die Stadtgesellschaft vor Herausforderungen, die auch durch eine Begrünung der Stadt angegangen werden müssen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die asphaltierte Fläche links neben den Trennelementen entweder zu entsiegeln, zu begrünen und baulich gegen parkende Fahrzeuge zu schützen oder zumindest Blumenkübel beziehungsweise Hochbeete dort aufzustellen, um die Fläche einer sinnvolleren Nutzung zuzuführen und die entstehenden Gefahrensituationen, insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger, zu verhindern. Begründung: Wie auf der Abbildung ersichtlich, nutzen Pkw den freien Parkraum und gelangen dorthin, indem sie den Fußgängerüberweg missbrauchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 54 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1677 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0
Griesheim/Goldstein: Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung durch die BAB 5 für die Wohnbereiche um die Europabrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 649 entstanden aus Vorlage: OF 132/6 vom 22.07.2021 Betreff: Griesheim/Goldstein: Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung durch die BAB 5 für die Wohnbereiche um die Europabrücke 1. Der Magistrat wird gebeten, sich bei den zuständigen Bundes- und Landesbehörden dafür einzusetzen, dass die Lärmbelästigung durch den Autolärm im Bereich der Europabrücke deutlich reduziert wird. Als Maßnahmen werden vorgeschlagen: 2. Einführung eines Tempolimits von 80 km/h; 3. Prüfung einer Einhausung des betreffenden Bereiches als Alternative; 4. Ersetzen des Straßenbelages durch lärmmindernde Fahrbahnbeläge und Modernisierung der Lärmschutzwände. Begründung: Seit mehr als 15 Jahren gibt es immer wieder Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern, die sich durch den Verkehrslärm im Bereich der Europabrücke belästigt fühlen, bis hin zum Auftreten von Krankheitssymptomen wie Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Bluthochdruck. Aus diesem Grund wurden Anwohnerinnen und Anwohner bereits 2010 initiativ und sammelten Unterschriften gegen die Lärmbelästigung. Der Magistrat bestätigte daraufhin mit Schreiben vom 12.04.2010, Aktenzeichen 79.32 Mu, die Berechtigung dieses Anliegens wie folgt: "Die Stadt Frankfurt fordert eine permanente Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100/80 km/h sowie die Erneuerung des Straßenbelags mit modernem lärmminderndem Material." Bis heute wurden jedoch keine Schritte zur Behebung des untragbaren und für viele Anwohnerinnen und Anwohner unerträglichen Zustandes unternommen. Es kann nicht sein und ist kaum zu glauben, dass es in über 15 Jahren den zuständigen Behörden nicht gelungen ist, mit vergleichsweise kleinem Aufwand eines örtlich begrenzten Tempolimits und einem geeigneten Straßenbelag Abhilfe zu schaffen. Das existierende Geschwindigkeitsleitsystem könnte hier sofort völlig kostenneutral genutzt werden. Es wird Zeit, dass der Magistrat endlich Maßnahmen unterstützt, die im Sinn seiner eigenen Feststellung vom April 2010 wirksame Lärmschutzmaßnahmen erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 22 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 61 12
Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Endlich Sicherheit und Komfort für Radfahrende am Hauptbahnhof
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.09.2021, OA 66 entstanden aus Vorlage: OF 121/1 vom 23.08.2021 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Endlich Sicherheit und Komfort für Radfahrende am Hauptbahnhof Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich im Bereich der Straße Am Hauptbahnhof zwischen Niddastraße und Gutleutstraße sowie der Baseler Straße in Richtung Süden den rechten Fahrstreifen als Radweg rot markieren und beschildern zu lassen. Im Bereich des Hauptbahnhofsvorplatzes wird der Radweg entlang der westlichen Fahrspur geführt. Zu- und Abfahrten für Bus und Taxi sind zu berücksichtigen. Begründung: Seit vielen Jahren fordern die Bürgerinnen und Bürger einen sicheren Radweg entlang des Hauptbahnhofs zwischen Platz der Republik und der Friedensbrücke. Genauso lange wurden die Radfahrenden vertröstet. Begründet wurde die Verzögerung mit baulichen Maßnahmen, unklaren Zuständigkeiten, noch nicht vorliegenden Planungen, z. B. der Neugestaltung des Vorplatzes, und vielem mehr. In der Zwischenzeit hat der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr deutlich zugenommen und immer mehr Radfahrende wagen die gefährliche Fahrt entlang des Hauptbahnhofs. Seit wenigen Wochen wurde nun ein Fahrstreifen der nördlichen Fahrbahn vom Baseler Platz bis Am Hauptbahnhof als Radweg ausgewiesen und rot markiert, wodurch nur noch ein Fahrstreifen und eine Abbiegespur für motorisierte Fahrzeuge zur Verfügung steht. Begründet wurde das unter anderem wegen der Baustelle am Baseler Platz. Eine Zunahme der Verkehrsstaus ist seitdem nicht zu beobachten. Die westliche Fahrbahn in Richtung Süden weist sogar noch einen Fahrstreifen mehr auf und fächert sich vor dem Hauptbahnhofsvorplatz auf. Es steht also mehr Platz zur Verfügung als auf der östlichen Fahrbahnseite in Richtung Norden. Zwar schränkt die Baustellenfläche den Taxistand räumlich ein, aber die Markierung eines Radwegs auf einer Fahrspur ist problemlos möglich. Lageplan Am Hauptbahnhof mit Markierung der Radwegeführung (Foto: Google Maps) Straße Am Hauptbahnhof Blick nach Norden, Bestand (links) und Visualisierung (rechts) . Straße Am Hauptbahnhof Blick nach Süden, Bestand (links) und Visualisierung (rechts) Fotos und Visualisierung: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 40 Bericht des Magistrats vom 08.08.2022, B 309 Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 32 Bericht des Magistrats vom 30.06.2023, B 282 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 8 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 66 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Ablehnung), ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass am Ende des ersten Satzes die Worte "und baulich abzusichern" ergänzt werden) sowie FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 751, 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.11.2021 Aktenzeichen: 66-2
Kinderfreundliche Gestaltung des Sommerhoffparks
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 703 entstanden aus Vorlage: OF 155/1 vom 22.08.2021 Betreff: Kinderfreundliche Gestaltung des Sommerhoffparks Der Magistrat wird gebeten, 1. den Spielplatz im Sommerhoffpark attraktiver zu gestalten, indem a) eine der beiden vorhandenen Brettschaukeln durch eine Kleinkind-/Babyschaukel ersetzt wird; b) das auf dem Schönplatz abmontierte "Zebra" auf diesem Spielplatz aufgestellt wird. Begründung: Der Sommerhoffpark im westlichen Gutleutviertel erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Für die Bewohnerinnen und Bewohner des Johanna-Kirchner-Altenhilfezentrums (JoKi), aber auch für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft auf der dem JoKi gegenüberliegenden Straßenseite der Gutleutstraße ist er ein willkommener Ort der Erholung. Insbesondere an Wochenenden füllt sich der Park auch mit Kindern, Enkeln und Urenkeln der Bewohnerinnen und Bewohner des JoKi. Deshalb ist es wichtig, den Spielplatz attraktiver zu gestalten. Dies kann zum Teil bereits mit vorhandenem Material erreicht werden: 1. Auf dem Rottweiler Platz gibt es zwei Schaukeln mit Kleinkind-/Babyschaukelsitz und keine für größere Kinder geeignete Schaukel mit Brettsitz. Tauschte man zwei Sitze aus, könnten auf beiden Spielplätzen größere und kleinere Kinder gleichzeitig schaukeln. 2. Das "Zebra" auf dem Schönplatz erfreute sich bei den Kindern dort sehr großer Beliebtheit. Nachdem die Verankerung beschädigt war, wurde es dort ab- und nicht mehr aufgebaut, weil es auf dem sogenannten Erwachsenenteil des Platzes stand und auf dem "Kinderteil" kein ausreichender Platz war. Im Sommerhoffpark gibt es genügend Platz: das Zebra würde die Beliebtheit des Spielplatzes erheblich steigern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.11.2021, ST 2022
Teilstück Gutleutstraße für Pkw-Verkehr sperren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 700 entstanden aus Vorlage: OF 152/1 vom 23.08.2021 Betreff: Teilstück Gutleutstraße für Pkw-Verkehr sperren Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn entlang der südlichen Seite der Zufahrt zum Theatertunnel zwischen Mainluststraße und Untermainanlage für den motorisierten Verkehr sperren zu lassen. Die Zufahrt für Lieferverkehr und Anwohnende ist über die Untermainanlage zu gewährleisten. Zugleich soll eine Möglichkeit zum Linksabbiegen aus der Mainluststraße in die Gutleutstraße geschaffen werden, um Umwegverkehre zu vermeiden und eine Abflussmöglichkeit für den Verkehr bei gesperrtem Tunnel zu schaffen. Begründung: Dieses Straßen-Teilstück wird praktisch nur genutzt, um am Ende der Tunnelzufahrt zu wenden und in die Gutleutstraße in Richtung Baseler Platz zu gelangen. Die meisten dort angetroffenen Fahrzeuge werden von Ortsunkundigen gesteuert, die sich verfahren haben, oder werden von Posern genutzt. Das Straßenteilstück stellt einen Außengastronomiestandort dar, dessen Kundinnen und Kunden von den unmittelbar daran vorbeifahrenden Fahrzeugen belästigt und gefährdet werden. Zudem ist derzeit wegen einer Baustelle der Fußweg zwischen Willy-Brandt-Platz und Mainluststraße auf dieser Straßenseite gesperrt, die Pkw-Zufahrt aber weiterhin erlaubt, was zu gefährlichen Begegnungen zwischen Pkw und zu Fuß Gehenden führt. Visualisierung: Alexander Mitsch (Luftbild Geoportal Frankfurt) Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 51 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1675 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 611 Beratung im Ortsbeirat: 1
Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Bordsteinabsenkung in der Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 698 entstanden aus Vorlage: OF 150/1 vom 23.08.2021 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Bordsteinabsenkung in der Gutleutstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Gutleutstraße im Bereich der Fußgängerinnen- und Fußgänger furt und Bushaltestelle zwischen Am Elektrizitätswerk und Camberger Straße auf beiden Fahrbahnseiten den Bordstein abzusenken, um Radfahrenden, zu Fuß Gehenden und mobilitätseingeschränkten Menschen die Überquerung der Straße zu erleichtern. Begründung: Da der Magistrat hartnäckig eine Ampelanlage an der genannten Stelle verweigert, sollen wenigstens die Barrieren in Form der Bordsteine fallen. Außerdem queren an dieser Stelle sehr viele Radfahrende aus dem Westhafen und aus Niederrad diesen Straßenabschnitt in Richtung Gutleut und Gallus. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2234 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1485
Klimaschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 1 hier: Theatertunnel-Brüstung begrünen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 670 entstanden aus Vorlage: OF 111/1 vom 23.08.2021 Betreff: Klimaschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 1 hier: Theatertunnel-Brüstung begrünen Der Magistrat wird gebeten, die Brüstung entlang der südlichen Seite der Zufahrt zum Theatertunnel auf einem circa 50 Meter langen Teilstück mit einer Rankbegrünung bepflanzen zu lassen, um einen Sicht- und Schallschutz für den Gastronomiestandort und die Anwohnenden zu schaffen. Begründung: Der Gastronomiestandort in der Gutleutstraße entlang der Theatertunnelrampe hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt und ergänzt das fehlende Angebot auf dem Willy-Brandt-Platz. Den dort befindlichen Straßenbereich befahren lediglich noch Ortsunkundige und die Außengastronomie wird gut angenommen. Der Pkw- und Lkw-Verkehr durch den Theatertunnel ist jedoch nach wie vor hoch, laut und stinkt. Eine Rankbegrünung entlang der Brüstung schafft einen Sichtschutz und ein wenig Linderung gegen Lärm und Abgase. Die Pflanztröge werden entlang der Brüstung aufgestellt und mit dem Boden bzw. der Brüstung sicher verbunden. Schnell wachsende Rankgewächse wie z. B. Wilder Wein klettern an winddurchlässigen Spalieren hoch und bilden vor allem von Frühjahr bis Herbst eine blickdichte und insektenfreundliche Blätterwand. Gutleutstraße/Zufahrt Theatertunnel mit Blickrichtung Willy-Brandt-Platz Fotos: Alexander Mitsch . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 37 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2
Sachstand: Sanierung und Radwege Camberger Brücke?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 685 entstanden aus Vorlage: OF 136/1 vom 18.06.2021 Betreff: Sachstand: Sanierung und Radwege Camberger Brücke? Vorgang: OM 2994/18 OBR 1; ST 1281/18 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu berichten, wann nun die Sanierung der nördlichen beiden Brückenbauwerke und der Straßenrampe zur Galluswarte vorgesehen ist (laut Stellungnahme ST 1281 frühestens in 2020...?); 2. auf der gesamten Länge der Camberger Brücke eine ordentliche Markierung des Radweges anzulegen und im zu sanierenden Teil zumindest die Piktogramme zu erneuern. Begründung: Die südlichen drei Brückenbauwerke in der Camberger Straße sowie die südliche Rampe hinunter in die Gutleutstraße wurden bereits saniert, der restliche Teil verzögert sich, laut der Stellungnahme ST 1281 wegen Absprachen mit der Bahn. Doch wollen Pendler, die die Camberger Brücke mit Autos, Fahrrädern, zu Fuß etc. benutzen, zu Recht wissen, wie es weitergeht und - wenn auch nur provisorisch - eine klare Abgrenzung bzw. Markierung der Räume für die einzelnen Verkehrsteilnehmer. Entsprechende Piktogramme sind teilweise abgenutzt oder werden von anderen Markierungen, welche während der Bauarbeiten vorgenommen wurden, verdeckt. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2994 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1281 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2237 Aktenzeichen: 66 2
Grünphase für zu Fuß Gehende an der LSA Gutleutstraße/Moselstraße verdoppeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 390 entstanden aus Vorlage: OF 74/1 vom 08.06.2021 Betreff: Grünphase für zu Fuß Gehende an der LSA Gutleutstraße/Moselstraße verdoppeln Der Magistrat wird gebeten, die sehr kurze Grünphase für zu Fuß G ehende (unter sechs Sekunden) an der LSA Gutleutstraße/Moselstraße mindestens zu verdoppeln und für eine angemessene Räumzeit zu sorgen, um allen Menschen die Überquerung der Straße gefahrlos zu ermöglichen, insbesondere älteren und mobilitätseingeschränkten Personen und Eltern mit Kinderwagen. Begründung: Die Grünphase zur Querung der Gutleutstraße (Kreuzung Moselstraße) beträgt für zu Fuß Gehende werktags sage und schreibe nur 5,67 Sekunden. Im normalen Schritttempo ist es kaum möglich, in dieser Zeit die jeweils andere Straßenseite zu erreichen. Wie sollen Menschen, die nicht gut zu Fuß sind, das schaffen? Die Grünphase für Pkw hingegen beträgt 17,68 Sekunden (also mehr als dreimal so lange). Fotos: Petra Thomsen; Karte: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2053 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Aufenthaltsqualität in der Zanderstraße/Ecke Gutleutstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 410 entstanden aus Vorlage: OF 97/1 vom 08.06.2021 Betreff: Aufenthaltsqualität in der Zanderstraße/Ecke Gutleutstraße erhöhen Der breite Gehwegbereich vor dem Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung in der Zanderstraße/Ecke Gutleutstraße soll Schatten spendende Bäume, Bänke und Abfallbehälter erhalten, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Außerdem soll die stark verschmutzte Fassade des Gebäudes gereinigt werden, um das Gesamtbild aufzuwerten. Begründung: In diesem Bereich der Zanderstraße fehlen Bäume und eine adäquate Stadtmöblierung trotz einer benachbarten Bushaltestelle und einer hohen Zu-Fuß-Gehenden-Frequenz. Insbesondere die Nebenstraßen der Gutleutstraße übernehmen eine Zubringerfunktion für zu Fuß Gehende vom Westhafen zur Buslinie 37. Die Menschen im Gutleutviertel wünschen sich außerdem eine gestalterische Aufwertung von Straßen, Plätzen und Gebäuden sowie die Verbesserung der Sauberkeit im Gutleutviertel. Fotos: Geoportal Frankfurt/Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1818 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 861 Aktenzeichen: 67 0
Abfluss kohlehaltiger Abwässer vom Heizkraftwerk West auf die Gutleutstraße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 409 entstanden aus Vorlage: OF 96/1 vom 08.06.2021 Betreff: Abfluss kohlehaltiger Abwässer vom Heizkraftwerk West auf die Gutleutstraße verhindern Bei Starkregen bilden sich auf dem Betriebsgrundstück Gutleutstraße 222 der Mainova regelmäßig breite, schwarze, steinkohlehaltige Abwasserfluten, die sich über das abschüssige Gelände und den Geh- und Radweg auf die Gutleutstraße ergießen und diese unter Wasser setzen, bevor sie in die Kanalisation strömen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür zu sorgen, dass keine kohlehaltigen oder gefährdenden Substanzen vom Betriebsgelände der Mainova abfließen und Substanzen dort sachgerecht und vorschriftsgemäß gelagert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1748 Aktenzeichen: 91 51
Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 147 entstanden aus Vorlage: OF 50/6 vom 15.05.2021 Betreff: Schwanheim: Ein Zebrastreifen fehlt! Der Magistrat wird gebeten, bis zum Beginn der Sommerferien einen fehlenden Zebrastreifen im Bereich der Auffahrt Schwanheim zur B 40 (stadtauswärts) zu ergänzen und eine Beschilderung anzubringen, die darauf hinweist, dass sich nach der Kurve ein Zebrastreifen befindet. Desweiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor der Kurve ein Tempolimit auf 30 km/h eingeführt und die Abbiegervorfahrt aufgehoben werden kann, um zu gewährleisten, dass mit größerer Umsicht gefahren wird. Begründung: In dem unten gekennzeichneten Bereich sind alle Spuren der Ausfahrt Schwanheim von der B 40 durch Zebrastreifen gesichert. Nur die Fahrspur, die auf die B 40 führt, ist nicht entsprechend gesichert. Das ist nicht nachvollziehbar, weil die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer durch vorhandenen Zebrastreifen sicher auf eine Verkehrsinsel geführt werden, von der es dann kein sicheres Weiterkommen gibt. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich dieser Überweg nach einer Kurve befindet und die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer hier besonderen Gefahren ausgesetzt sind, nicht nachvollziehbar, daher muss durch eine Beschilderung darauf hingewiesen werden, dass sich nach der Kurve ein Zebrastreifen befindet. Es ist in Betracht zu ziehen, vor der Kurve ein Tempolimit auf 30 km/h einzuführen. Außerdem ist zu erwägen, ob nicht die Abbiegervorfahrt aufgehoben werden sollte, um zu gewährleisten, dass mit größerer Umsicht gefahren wird. Dieser Bereich wird intensiv durch Ausflüglerinnen und Ausflügler mit Kindern am Wochenende genutzt, weil der Überweg in das beliebte Schwanheimer Unterfeld führt. Es besteht mithin dringender Handlungsbedarf. Luftaufnahme des Kreuzungsbereiches Schwanheimer Ufer/Höchster Weg/Auffahrt B 40 - Der rote Kreis kennzeichnet das Fehlen eines Zebrastreifens. Quelle: Google Maps Vor der Kurve sind folgende Schilder zu montieren: Zeichen 101-11 Zusatzzeichen 1000-11 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1859 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1022 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2622 Antrag vom 21.05.2023, OF 773/6 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4005 Aktenzeichen: 32 1
Kostenlose Toiletten am Baseler Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 43 entstanden aus Vorlage: OF 7/1 vom 15.04.2021 Betreff: Kostenlose Toiletten am Baseler Platz Anwohnende des Baseler Platzes im Bereich der Gutleutstraße beklagen seit Jahren Kot und Urin in ihren Vorgärten, verursacht durch sogenannte Wildpinkler, die mangels Toiletten ihr "Geschäft" in den dortigen Vorgärten verrichten. Auch das Roden von Hecken, die als Sichtschutz dienten, brachte keine Verbesserung der Situation. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, umgehend eine mobile Toilettenanlage auf dem Baseler Platz aufstellen und betreiben zu lassen. Begründung: Im gesamten Stadtgebiet fehlen Toilettenanlagen, vor allem an stark frequentierten Orten und sozialen Brennpunkten. Insbesondere rund um den Baseler Platz halten sich obdachlose Menschen auf, die keine Möglichkeit haben, in würdevoller Weise ihre Notdurft zu verrichten oder sich zu waschen. Ein mobiler Toilettencontainer mit getrennten WC-Bereichen und Waschtischen schafft schnell und vor Ort Abhilfe. Langfristig sollte eine stationäre Toilettenanlage vorgesehen werden. Beispielbild: TOI TOI & DIXI Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1320 Aktenzeichen: 91 22
Mit der Straßenbahn ins Gutleutviertel
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.01.2021, OA 655 entstanden aus Vorlage: OF 1511/1 vom 08.11.2020 Betreff: Mit der Straßenbahn ins Gutleutviertel Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XVIII. Wahlperiode) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, gemäß dem neuen Nahverkehrsplan in "Planungsphase 2" eine Straßenbahn in das Gutleutviertel fahren zu lassen. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt, dass eine Umsetzung endlich in Aussicht gestellt wird und hofft auf baldige Umsetzung. Zudem wird der Magistrat gebeten, hierzu wie folgt zu prüfen und zu berichten: 1. Kann der Betriebshof Gutleut dann auf ein geeignetes Areal in der hinteren Gutleutstraße verlegt werden? 2. In welcher Weise könnte das Areal des heutigen Betriebshofes - trotz der Seveso-Richtlinie - für Wohnungsbau genutzt werden, bzw. ist eine Kombination aus Betriebshof mit Überbauung mit Wohnungen durchführbar? 3. In welcher Weise kann das Kraftwerk umgerüstet werden, damit Wohnungen auf dem Betriebshofareal Seveso-Richtlinien-konform errichtet werden können? 4. Wäre es möglich, an der Endstation eine P+R-Möglichkeit zu bieten (beispielsweise ein P+R-Parkhaus), damit die vielen Pkw nicht mehr durch die gesamte Gutleutstraße fahren müssen, sondern per Straßenbahn in die Innenstadt kommen? Begründung: Wenn eine Straßenbahn in die Gutleutstraße hineingelegt wird, um die extrem ausgelastete Buslinie zu ersetzen, könnte auch der Betriebshof der Straßenbahn modernisiert und verlegt werden. Der citynah und sehr verkehrsgünstig gelegene Bereich des heutigen Betriebshofes könnte und sollte dem Wohnungsbau zugeführt werden. Hier wäre der Bau von Wohnungen für preiswertes, autofreies Wohnen ohne Weiteres möglich. Als Argument gegen den Wohnungsbau in diesem Bereich wird immer wieder das nebenan liegende Kohlekraftwerk angeführt. Die Verbrennung fossiler Energien läuft aus, und dieser Prozess sollte auch vom Frankfurter Magistrat beschleunigt werden. Das Kraftwerk steht nicht nur dem Klimaschutz im Wege, sondern auch dem Wohnungsbau. Der Magistrat muss dringend Wege aufzeigen, wie Wohnungsbau im Bereich des Betriebshofes ermöglicht werden kann, und nicht regelmäßig erläutern, warum das nicht geht. Link: Presseartikel zum neuen Nahverkehrsplan https://www.fnp.de/frankfurt/die-strassenbahn-soll-zur ueck-auf-die-frankfurter-hauptwache-90081396.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.01.2021 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 655 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Aktenzeichen: 61 11
Bebauungsplan Nr. 934 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße; hier: Aufstellungsbeschluss
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2020, OF 1541/1 Betreff: Bebauungsplan Nr. 934 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße; hier: Aufstellungsbeschluss Dem vorbezeichneten Magistratsvortrag vom 27. November 2020 wird der Maßgabe zugestimmt, dass auf die Umsetzung der Ziele des Baulandbeschlusses verzichtet wird. Begründung: Die Ziele des Baulandbeschlusses führen zu erheblich höheren Kosten für Bauwillige und damit zu höheren Preisen im freifinanzierten Wohnungsbau. Zudem wird durch die überzogenen Anforderungen des Baulandbeschlusses dringend benötigter Wohnungsbau verhindert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 192 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: 1. Der Vorlage M 192 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1541/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenVerbesserung der Parksituation im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2020, OF 1520/1 Betreff: Verbesserung der Parksituation im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Parksituation im Bahnhofsviertel durch folgende Maßnahmen zu verbessern: - 24 Stunden/7 Tage striktes Anwohnerparken in der Gutleutstraße (im Abschnitt zwischen Gutleutstrasse Nr. 1 und Baseler Platz) und Windmühlstraße (dort in den Bereichen die aktuell ohnehin kostenfrei sind) - Zusätzliches Anwohnerparken auf den aktuell zeitweise (8-17 Uhr) gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Mainluststraße und der Weserstraße Begründung: Das ausufernde Parkplatzproblem des Bahnhofsviertels ist altbekannt und verringert die Lebens- und Aufenthaltsqualität für Bewohner, Gewerbetreibende und Gäste gleichermaßen. Anwohner des Bahnhofsviertels leiden insbesondere darunter, in ihrem Stadtteil nur unter sehr mühseligen Bedingungen noch parken zu können: Schon früh am Morgen sind alle Parkplätze durch Pendler belegt. Diese fahren teilweise Runden um sich einen kostenlosen Parkplatz zu ergattern. Am Wochenende sind es vor allem die Auswärtigen, die zum Shoppen in die Stadt fahren. Es scheint, als wäre die Gutleutstraße/Mainluststraße sowas wie ein Geheimtipp zum kostenlosen Parken am Wochenende mutiert, da bereits am Vormittag alle Parkplätze dicht sind und sich das bis in den späten Abend hinein auch nicht mehr ändert. Anwohner müssen dann teilweise in anderen Stadtteilen (z. B. Sachsenhausen) parken und mit der Bahn reinfahren. Besonders im Sommer, wo alle umliegenden Gastronomien ihre Terrassen aufgebaut haben, ist die Situation besonders angespannt. In Städten wie Köln, München oder Heidelberg gilt im Innenstadtbereich grundsätzlich Anwohnerparken, sodass Auswärtige nicht um ein Parkhaus oder eben die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln herumkommen. In Frankfurt dagegen hat man als Anwohner bestimmter Bereiche das Nachsehen und fühlt sich schlechter gestellt als der Tourist oder Pendler, weil man mit Einkäufen oder Kindern teilweise sehr lange nach einem Parkplatz suchen muss oder eben ausserhalb parkt und dann schier endlose Wege auf sich nimmt. Insbesondere für das Bahnhofsviertel mit seiner hohen Zahl an auswärtigen Besuchern auf engstem Raum muss ein neues System her, um der Anwohnerstruktur, die sich in den vergangenen Jahren erheblich geändert hat, gerecht zu werden. Verbesserungen: - Entlastung der Anwohner - Reduzierung des Durchgangsverkehrs - Reduzierung der Belastung durch Abgase, weil lange Parkplatzsuchen entfallen - Lärmreduzierung - Mehreinnahmen für die Stadt durch Anwohnerparkausweise und die Erhöhung der gebührenpflichtigen Zeit auf 24 Stunden/7Tage All diese Maßnahmen nur ein Teil dessen, was langfristig unternommen werden kann, um den innerstädtischen Autoverkehr zu reduzieren. Für das Bahnhofsviertel wäre es aber ein erster wichtiger Anfang. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.11.2020, OF 1483/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1412/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1483/1 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 1520/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenErhöhung der Sicherheit für Radfahrende in der Hafenstraße ab Schönstraße bis zur Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6907 entstanden aus Vorlage: OF 1480/1 vom 16.10.2020 Betreff: Erhöhung der Sicherheit für Radfahrende in der Hafenstraße ab Schönstraße bis zur Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße Der Magistrat wird gebeten, den Radweg in der Hafenstraße von der Ausfahrt aus dem Hafentunnel bis zur Gutleutstraße sicherer gestalten zu lassen. Hierzu soll der Radweg ab Höhe der Schönstraße bis zur Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße im Bereich der Pkw-Stellplätze geführt und baulich von der Straße abgetrennt werden. Vor der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße soll ein rot markierter Fahrradaufstellstreifen auf beiden Fahrspuren, insbesondere für die links abbiegenden Radfahrenden, mit vorgezogener Haltelinie für Pkw markiert werden. Des Weiteren sollen die Fahrradstreifen über die Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße rot markiert werden. Foto 1: Alexander Mitsch Begründung: Der Bestandsradweg zwischen Schönstraße und der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße befindet sich auf dem Gehweg, ist schlecht sichtbar markiert und durch parkende Fahrräder, anliefernde Pkw, gelagerten Sperrmüll und zu Fuß Gehende nur stark eingeschränkt befahrbar. Insgesamt ist die Rad- und Gehwegbreite zu schmal. Wiederholt kam es zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden. Das Ende des gehwegseitigen Radweges befindet sich unmittelbar vor der Kreuzung Hafenstraße/Gutleutstraße. Radfahrende können nicht gefahrlos links in die Gutleutstraße abbiegen. Viele Radfahrende verlassen daher bereits vor der Schönstraße den Radweg oder queren die Fahrbahn im schlecht einsehbaren Kreuzungsbereich, wobei es auch schon öfter gefährliche Situationen gab. Auf der Gegenfahrbahn soll die Schutzstreifenmarkierung vervollständigt werden. Überall in der Stadt werden nach und nach, vor allem an gefährlichen Kreuzungen und unübersichtlichen Straßenführungen, Fahrradstreifen mit roter Einfärbung deutlich markiert. Diese - inzwischen sehr beliebte - Markierung schafft sowohl für die Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer als auch für Autofahrerinnen bzw. Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer eine bessere Erkennbarkeit der Fahrradwege und erhöht damit die Verkehrssicherheit. Eine solche Markierung wäre auch an der genannten Stelle sinnvoll und wird von vielen gewünscht. Visualisierung 1: Google Maps und Alexander Mitsch Visualisierung 2: Google Maps und Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 663 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung der Parksituation im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 1483/1 Betreff: Verbesserung der Parksituation im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Parksituation im Bahnhofsviertel durch folgende Maßnahmen zu verbessern: - 24 Stunden/7 Tage striktes Anwohnerparken in der Gutleutstraße und Windmühlstraße (zumindest auf den Bereichen die aktuell ohnehin kostenfrei sind) - Zusätzliches Anwohnerparken auf den aktuell zeitweise (8-17 Uhr) gebührenpflichtigen Parkplätzen, wie in der Mainluststraße oder Weserstraße - Änderung der gebührenpflichtigen Parkplätze auf 24 Stunden/Tag und 7 Tage/Woche Begründung: Das ausufernde Parkplatzproblem des Bahnhofsviertels ist altbekannt und verringert die Lebens- und Aufenthaltsqualität für Bewohner, Gewerbetreibende und Gäste gleichermaßen. Anwohner des Bahnhofsviertels leiden insbesondere darunter, in ihrem Stadtteil nur unter sehr mühseligen Bedingungen noch parken zu können: Schon früh am Morgen sind alle Parkplätze durch Pendler belegt. Diese fahren teilweise Runden um sich einen kostenlosen Parkplatz zu ergattern. Am Wochenende sind es vor allem die Auswärtigen, die zum Shoppen in die Stadt fahren. Es scheint, als wäre die Gutleutstraße/Mainluststraße sowas wie ein Geheimtipp zum kostenlosen Parken am Wochenende mutiert, da bereits am Vormittag alle Parkplätze dicht sind und sich das bis in den späten Abend hinein auch nicht mehr ändert. Anwohner müssen dann teilweise in anderen Stadtteilen (z. B. Sachsenhausen) parken und mit der Bahn reinfahren. Besonders im Sommer, wo alle umliegenden Gastronomien ihre Terrassen aufgebaut haben, ist die Situation besonders angespannt. In Städten wie Köln, München oder Heidelberg gilt im Innenstadtbereich grundsätzlich Anwohnerparken, sodass Auswärtige nicht um ein Parkhaus oder eben die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln herumkommen. In Frankfurt dagegen hat man als Anwohner bestimmter Bereiche das Nachsehen und fühlt sich schlechter gestellt als der Tourist oder Pendler, weil man mit Einkäufen oder Kindern teilweise sehr lange nach einem Parkplatz suchen muss oder eben ausserhalb parkt und dann schier endlose Wege auf sich nimmt. Insbesondere für das Bahnhofsviertel mit seiner hohen Zahl an auswärtigen Besuchern auf engstem Raum muss ein neues System her, um der Anwohnerstruktur, die sich in den vergangenen Jahren erheblich geändert hat, gerecht zu werden. Verbesserungen: - Entlastung der Anwohner - Reduzierung des Durchgangsverkehrs - Reduzierung der Belastung durch Abgase, weil lange Parkplatzsuchen entfallen - Lärmreduzierung - Mehreinnahmen für die Stadt durch Anwohnerparkausweise und die Erhöhung der gebührenpflichtigen Zeit auf 24 Stunden/7Tage All diese Maßnahmen nur ein Teil dessen, was langfristig unternommen werden kann, um den innerstädtischen Autoverkehr zu reduzieren. Für das Bahnhofsviertel wäre es aber ein erster wichtiger Anfang. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.08.2020, OF 1412/1 Nebenvorlage: Antrag vom 24.11.2020, OF 1520/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1412/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1483/1 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 1520/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenFahrradständer Ecke Gutleutstraße/Karlsruher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6692 entstanden aus Vorlage: OF 1447/1 vom 30.09.2020 Betreff: Fahrradständer Ecke Gutleutstraße/Karlsruher Straße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Gutleutstraße/Karlsruher Straße Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: Wie das nachfolgende Foto zeigt, gibt es an dieser Stelle einen Bedarf für Fahrradständer. Gleichzeitig ist ausreichend Raum dafür vorhanden, und die Fahrradständer stünden mit keiner anderen Nutzung im Konflikt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 140 Aktenzeichen: 66 2
Tempo 30 auf der Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6691 entstanden aus Vorlage: OF 1446/1 vom 30.09.2020 Betreff: Tempo 30 auf der Gutleutstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt der Gutleutstraße zwischen der Camberger Brücke und der Erntestraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, in der Gutleutstraße regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen, am besten durch eine fest installierte Messanlage, durchzuführen. Begründung: Die Gutleutstraße, insbesondere stadtauswärts, wird von nicht wenigen Autofahrern als Rennstrecke missbraucht. Trotz der maximalen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sind hier Geschwindigkeiten weit darüber hinaus (oft sogar über 100 km/h) an der Tagesordnung. Auch wenn die Gutleutstraße eine sogenannte "Grundnetzstraße" ist, hat der Magistrat dennoch die Möglichkeit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in dem genannten Bereich auf 30 km/h zu beschränken, da sich hier drei Schulen (Werner-von-Siemens-Schule, Schule am Sommerhoffpark, Hermann-Herzog-Schule) und eine Kindertagesstätte (Kita 82) befinden (dazu kommen noch ein Altenwohnheim und eine Flüchtlingsunterkunft, in der Familien mit kleinen Kindern untergebracht sind). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 122 Aktenzeichen: 32 1
Neue Radbügel nahe der Kreuzung Zanderstraße/Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6693 entstanden aus Vorlage: OF 1448/1 vom 04.10.2020 Betreff: Neue Radbügel nahe der Kreuzung Zanderstraße/Gutleutstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Zanderstraße, idealerweise vor dem Zollamt, insgesamt fünf Radbügel aufstellen zu lassen (nicht unmittelbar vor dem Eingang und links von dem auf der Abbildung 2 zu sehenden Pfeil). Begründung: Im Nahbereich der Kreuzung Zanderstraße/ Gutleutstraße fehlen Radständer, obwohl ein Bedarf besteht. Abbildung 1: Bildquelle OpenStreetMap Abbildung 2: Möglicher Standort für Radständer Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 139 Aktenzeichen: 66 2
Abgestorbene Bäume und vertrocknete Pflanzen im Park am Behördenzentrum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6512 entstanden aus Vorlage: OF 1413/1 vom 22.08.2020 Betreff: Abgestorbene Bäume und vertrocknete Pflanzen im Park am Behördenzentrum Der Magistrat wird gebeten, für eine bessere Bewässerung der Bäume und Pflanzen im Park am Behördenzentrum zwischen Mannheimer Straße und Gutleutstraße sorgen zu lassen. Begründung: Nach Rückmeldungen aus der Bürgerschaft sind dort in den letzten Jahren eine Reihe von Bäumen abgestorben, und in der Tat macht der Bereich keinen vitalen Eindruck mehr. Der Park gehört zu den wenigen Grün- und Freiflächen im Viertel und muss daher dringend erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2141 Aktenzeichen: 67 0
Schulweg für die Hermann-Herzog-Schule sichern mit blindengerechten Ampeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6520 entstanden aus Vorlage: OF 1427/1 vom 14.09.2020 Betreff: Schulweg für die Hermann-Herzog-Schule sichern mit blindengerechten Ampeln Der Magistrat wird gebeten, den Schulweg für die Hermann-Herzog-Schule mit blindengerechten Ampeln zu sichern, hierbei insbesondere die Fußgängerampel auf Höhe der Camberger Brücke (Gutleutstraße) mit einem akustischen Signal auszustatten, die Fußgängerampel auf Höhe der Bushaltestelle "Johanna-Kirchner-AHZ" (Buslinie 37) nachzurüsten (mit einem stärkeren akustischen Signal) und eine blindengerechte Fußgängerampel auf Höhe der Bushaltestelle "Camberger Straße" (Buslinie 37) zu errichten. Es soll schnellstmöglich eine Schulwegbegehung mit der Schulwegkommission durchgeführt werden. Begründung: Die Hermann-Herzog-Schule (Förderschule Schwerpunkt Sehen) ist in den Sommerferien in das neu gebaute Schulhaus am Sommerhoffpark (Gutleutstraße 295-301) umgezogen. Bedauerlicherweise ist der Schulweg für die Schüler und Lehrer, die zum Teil blind oder schwer sehbehindert sind, zu gefährlich, da die Fußgängerampeln vor und in der Nähe der Schule, insbesondere die o. g. Fußgängerampeln, über keine oder nicht hinreichend funktionierende akustische Signale verfügen. Für viele Schüler und Lehrer wäre es besonders zielführend, wenn an der Bushaltestelle "Camberger Straße" überhaupt eine blindengerechte Fußgängerampel errichtet würde. Der Magistrat muss hier umgehend Abhilfe schaffen, um den Schulweg zu sichern und Gefahren abzuwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 228 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6344 Aktenzeichen: 32 1
Sicherheit für Radfahrende - Fahrradschutzstreifen Baseler Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6514 entstanden aus Vorlage: OF 1417/1 vom 26.08.2020 Betreff: Sicherheit für Radfahrende - Fahrradschutzstreifen Baseler Platz Der Magistrat wird gebeten, auf der Stuttgarter Straße und folgend auf der südlich des Baseler Platzes gelegenen Straße Baseler Platz umgehend einen noch fehlenden Schutzstreifen für Radfahrende in Richtung Wilhelm-Leuschner-Straße und Friedensbrücke einrichten, rot markieren und mit Piktogrammen "Fahrrad" versehen zu lassen. Des Weiteren sind Reparaturen an der Fahrbahndecke der rechten Fahrspur in Richtung Friedensbrücke durchführen zu lassen. Begründung: Der vorhandene Schutzstreifen für Radfahrende auf der Gutleutstraße in Richtung Baseler Platz/Innenstadt endet vor der Ampel am Baseler Platz. Unmittelbar dahinter folgt eine scharfe Rechtskurve, in der sich die Stuttgarter Straße auf kurzer Strecke in vier Fahrspuren verbreitert. Radfahrende, die in Richtung Wilhelm-Leuschner-Straße abbiegen möchten, müssen zwei Fahrspuren queren, der nachfolgende schnellere Pkw-Verkehr sieht die Radfahrenden zu spät und gefährdet diese subjektiv und objektiv. Bis zur folgenden Ampel existiert kein Radweg. Erst in der Wilhelm-Leuschner-Straße ist der Radweg wieder markiert. Skizze: Google/privat Radfahrende in Richtung Friedensbrücke befahren derzeit die rechte Fahrbahn, die jedoch erhebliche Schäden und Schlaglöcher aufweist, weshalb viele Radfahrende auf die linke Fahrspur ausweichen und in Konflikt mit dem Pkw-Verkehr geraten. Bis zur folgenden Ampel existiert kein Radweg. Erst vor der Friedensbrücke ist der Radweg wieder markiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 225 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung der Parksituation im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 1412/1 Betreff: Verbesserung der Parksituation im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Parksituation im Bahnhofsviertel durch folgende Maßnahmen zu verbessern: · 24 Stunden/7 Tage striktes Anwohnerparken in der Gutleutstraße und Windmühlstraße (zumindest auf den Bereichen die aktuell ohnehin kostenfrei sind) · Zusätzliches Anwohnerparken auf den aktuell zeitweise (8-17 Uhr) gebührenpflichtigen Parkplätzen, wie in der Mainluststraße oder Weserstraße · Änderung der gebührenpflichtigen Parkplätze auf 24 Stunden/Tag und 7 Tage/Woche · Längerfristig smarte digitale Parklösungen (Reservierung von Parkplätzen per App) Begründung: Das ausufernde Parkplatzproblem des Bahnhofsviertels ist altbekannt und verringert die Lebens- und Aufenthaltsqualität für Bewohner, Gewerbetreibende und Gäste gleichermaßen. Anwohner des Bahnhofsviertels leiden insbesondere darunter, in ihrem Stadtteil nur unter sehr mühseligen Bedingungen noch parken zu können: Schon früh am Morgen sind alle Parkplätze durch Pendler belegt. Diese fahren teilweise Runden um sich einen kostenlosen Parkplatz zu ergattern. Am Wochenende sind es vor allem die Auswärtigen, die zum Shoppen in die Stadt fahren. Es scheint, als wäre die Gutleutstraße/Mainluststraße sowas wie ein Geheimtipp zum kostenlosen Parken am Wochenende mutiert, da bereits am Vormittag alle Parkplätze dicht sind und sich das bis in den späten Abend hinein auch nicht mehr ändert. Anwohner müssen dann teilweise in anderen Stadtteilen (z. B. Sachsenhausen) parken und mit der Bahn reinfahren. Besonders im Sommer, wo alle umliegenden Gastronomien ihre Terrassen aufgebaut haben, ist die Situation besonders angespannt. In Städten wie Köln, München oder Heidelberg gilt im Innenstadtbereich grundsätzlich Anwohnerparken, sodass Auswärtige nicht um ein Parkhaus oder eben die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln herumkommen. In Frankfurt dagegen hat man als Anwohner bestimmter Bereiche das Nachsehen und fühlt sich schlechter gestellt als der Tourist oder Pendler, weil man mit Einkäufen oder Kindern teilweise sehr lange nach einem Parkplatz suchen muss oder eben ausserhalb parkt und dann schier endlose Wege auf sich nimmt. Insbesondere für das Bahnhofsviertel mit seiner hohen Zahl an auswärtigen Besuchern auf engstem Raum muss ein neues System her, um der Anwohnerstruktur, die sich in den vergangenen Jahren erheblich geändert hat, gerecht zu werden. Verbesserungen: · Entlastung der Anwohner · Reduzierung des Durchgangsverkehrs · Reduzierung der Belastung durch Abgase, weil lange Parkplatzsuchen entfallen · Lärmreduzierung · Mehreinnahmen für die Stadt durch Anwohnerparkausweise und die Erhöhung der gebührenpflichtigen Zeit auf 24 Stunden/7Tage All diese Maßnahmen nur ein Teil dessen, was langfristig unternommen werden kann, um den innerstädtischen Autoverkehr zu reduzieren. Für das Bahnhofsviertel wäre es aber ein erster wichtiger Anfang. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.11.2020, OF 1483/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1412/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1412/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1412/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1483/1 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 1520/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenSchwanheimer Ufer zwischen Lyoner Straße und Niederräder Brücke für den Radverkehr geeignet umgestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6394 entstanden aus Vorlage: OF 1719/5 vom 03.08.2020 Betreff: Schwanheimer Ufer zwischen Lyoner Straße und Niederräder Brücke für den Radverkehr geeignet umgestalten Der Magistrat wird gebeten, zeitgleich mit der Errichtung des barrierefreien Überwegs vom Mainufer zur Lyoner Straße auch das Schwanheimer Ufer stadteinwärts bis zur Niederräder Brücke so umzugestalten, dass Radfahrende die etwa 150 Meter lange Strecke vom künftigen Überweg bis zur Niederräder Brücke gefahrlos benutzen können. Begründung: Eigentlich darf der Radverkehr schon jetzt, zumindest stadteinwärts, auf dem Schwanheimer und Niederräder Ufer die Fahrbahn benutzen. Das tut sich aber fast niemand an, weil die Belästigung und Gefährdung durch den Kraftfahrzeugverkehr unerträglich wäre. Wenn jedoch der barrierefreie Überweg geschaffen wird, ist es für Radfahrende attraktiv, die Strecke bis zur Niederräder Brücke oder zur Weiterfahrt in die Schwanheimer Straße auf dem Schwanheimer Ufer zurückzulegen. Ein Umbau erscheint nicht erforderlich. Die Fahrbahn ist breit genug und müsste nur geeignet ummarkiert werden. An der Auffahrt zur Niederräder Brücke ist der Bordstein abzusenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2127 Aktenzeichen: 66 5
Bäume im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2020, OF 1316/1 Betreff: Bäume im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wo im Bahnhofsviertels neue Bäume gepflanzt werden können, d.h. wo bspw. unterirdische Leitungen oder andere wichtige Gründe dies nicht unmöglich machen würden. Die Antwort möge der Magistrat nach Straßenabschnitten aufschlüsseln. Folgende Straßen sollen begutachtet werden: Niddastraße, Taunusstraße, Moselstraße, Elbestraße, Weserstraße, Münchner Straße, Gutleutstraße. Begründung: Das Bahnhofsviertel ist ein dicht besiedeltes urbanes Gebiet, das sich gerade in heißen Sommern extrem aufheizt. Außer der Kaiserstraße ist fast kein Grün, keine Bäume vorhanden. Um das Mikroklima zu verbessern, sollte das Viertel mehr Grün bekommen. In den oben genannten Straßen gibt es so gut wie keine Bäume. Neupflanzungen würden dem Klima und dem Stadtbild sehr gut tun. . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1667 2020 Die Vorlage OF 1316/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenNeues Verkehrszeichen „Grünpfeil nur für Radfahrer“ im Ortsbezirk einsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6023 entstanden aus Vorlage: OF 1293/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neues Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" im Ortsbezirk einsetzen 1. Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen "Grünpfeil" (VZ 721, vormals VZ 720 mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr") an folgenden Kreuzungen aufzustellen, um Radfahrenden das Rechtsabbiegen bei "Rot" zu ermöglichen: - Junghofstraße beim Abbiegen auf den Roßmarkt - Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt aus sämtlichen vier Richtungen - Kornmarkt nach Süden beim Abbiegen in die Bethmannstraße - Fahrgasse nach Süden beim Abbiegen in die Berliner Straße - Gutleutstraße Richtung Innenstadt in die Zanderstraße - Kreuzung Alte Brücke/Mainkai/Schöne Aussicht/Kurt-Schumacher-Straße aus sämtlichen vier Richtungen - Schöne Aussicht beim Abbiegen auf die Ignatz-Bubis-Brücke - Lange Straße beim Abbiegen in die Schöne Aussicht - Untermainbrücke beim Abbiegen auf den Untermainkai - Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf den Güterplatz, in die Heinrichstraße und in die Günderrodestraße - Kleyerstraße beim Abbiegen auf die Mainzer Landstraße - Kreuzung Europa-Allee/Lissabonner Straße, kommend von der Emser Brücke, beim Abbiegen in die Europa-Allee - Europa-Allee stadtauswärts beim Abbiegen in die Lissabonner Straße - Europa-Allee stadteinwärts beim Abbiegen in die Stephensonstraße - Osloer Straße beim Abbiegen auf den Platz der Einheit 2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, auch alle anderen Ampelkreuzungen mit bereits vorhandenen Radfahrstreifen auf die neue Abbiegeregel zu prüfen. Eine ebensolche Prüfung ist bei jeder Errichtung neuer Radweganlagen unaufgefordert durchzuführen. Begründung: Das mit der StVO-Novelle mit Wirkung ab dem 28.04.2020 neu eingeführte Zeichen zum Rechtsabbiegen für Radfahrende ist ein Grünpfeil (VZ 721) mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr". Mit dem neuen Zeichen ist nach § 37 Absatz 2 Nummer 1 Satz 11 das Rechtsabbiegen für Radfahrende unter folgender Maßgabe möglich: "Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Radfahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen." Der bisherige Grünpfeil für alle Verkehrsteilnehmer war häufig in der Kritik. Für Autofahrer brachte er im Stadtverkehr meistens keinen Mehrwert, weil man an der folgenden Ampel sowieso wieder halten musste, um auf eine grüne Welle zu warten. Zudem waren die Unfallzahlen höher als bei normalen Abbiegesituationen. Der neue Grünpfeil für Radfahrende ist dagegen eine erhebliche Verbesserung. Er wurde Anfang 2019 in neun Städten getestet und ist mit der StVO-Novelle nun bundesweit nutzbar. Links: StVO-Novelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl1 20s0814.pdf%27%5D__1588316642745 https://www.fr.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-dies e-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html https://www.fnp.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-die se-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1917 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Baseler Platz: Lange Wartezeiten, zu kurze Grünphasen, unnötige Umwege für zu Fuß Gehende
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2020, OA 558 entstanden aus Vorlage: OF 1284/1 vom 28.04.2020 Betreff: Baseler Platz: Lange Wartezeiten, zu kurze Grünphasen, unnötige Umwege für zu Fuß Gehende Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für deutlich bessere Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende rund um den Baseler Platz sorgen zu lassen. Dafür sind die Wartezeiten an den Signalanlagen der Überwege deutlich zu reduzieren und die Grünphasen für den Fußverkehr zu verlängern. Dies betrifft die signalgesteuerten Überwege in den Straßen rund um den Baseler Platz (im Uhrzeigersinn): - Wilhelm-Leuschner-Straße, - Baseler Platz, - Stuttgarter Straße, Baseler Platz, - Stuttgarter Straße, Esslinger Straße, - Gutleutstraße, westlich der Stuttgarter Straße, - Stuttgarter Straße, nördlich der Gutleutstraße. Begründung: Die teilweise ungewöhnlich langen Wartezeiten für zu Fuß Gehende sind weder zeitgemäß noch zumutbar. Um die Akzeptanz von signalgesteuerten Querungshilfen (auf Deutsch: Fußgängerampel) zu erhöhen, müssen die Wartezeiten nicht nur zumutbar, sondern auch erträglich sein. Im Gutleut wohnen viele ältere Menschen, denen das Laufen teilweise schwer fällt. Die Räumzeiten an den Überwegen sind knapp bemessen, und leider zeigt der Autoverkehr nicht in allen Fällen die nötige Rücksicht, wenn die Querung von zu Fuß Gehenden länger dauert. Längere Grünphasen für den Fußverkehr bedeuten auch, dass sich Wartezeiten verkürzen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1800 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 558 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5962, 39. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.06.2020 Aktenzeichen: 32 1
Blindengerechte Ampel in der Gutleutstraße - Priorisieren!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6020 entstanden aus Vorlage: OF 1286/1 vom 03.05.2020 Betreff: Blindengerechte Ampel in der Gutleutstraße - Priorisieren! Vorgang: OM 5456/19 OBR 1; ST 444/20 Der Magistrat wird gebeten, die in der Ortsbeiratsanregung OM 5456 genannte Ampelanlage im Gutleutviertel in der Prioritätenliste der Umbaumaßnahmen der Lichtsignalanlagen ganz nach oben zu setzen. Laut Stellungnahme ST 444 vom 06.03.2020 muss die Lichtsignalanlage komplett umgebaut und saniert werden. Dies sollte zeitnah in Angriff genommen werden, denn im Gutleutviertel leben erblindete Menschen, die diese Ampel regelmäßig nutzen. Es ist also dringend erforderlich, dass die Umbaumaßnahme eine hohe Priorität bekommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5456 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 444 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1699 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Höchster Finanzamt
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 1256/6 Betreff: Höchster Finanzamt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, 1. ob Informationen zutreffen, dass das Finanzamt in Frankfurt-Höchst, Hospitalstraße, aufgelöst wird und in das Behördenzentrum in der Gutleutstraße umzieht. 2. Wenn dies zutrifft, was plant das Land Hessen mit der Liegenschaft bzw. hat der Magistrat eigene Überlegungen für die Verwendung? 3. Kann für eine Übergangszeit am bisherigen Standort in der Hospitalstraße ein "Servicepunkt" des Finanzamtes eingerichtet werden? Begründung: Laut einem Bericht in der FAZ vom 04.02.2020 soll im Rahmen einer Umstrukturierung der hessischen Finanzämter die Verwaltungsstelle Höchst in der Hospitalstraße aufgelöst und in das Behördenzentrum in der Gutleutstraße umziehen. Damit würde die bisherige Liegenschaft an zentraler Stelle im Stadtteil Höchst frei. Es ist für den Ortsbeirat wichtig zu wissen, was das Land Hessen mit dem Gebäude bzw. Grundstück plant, oder ob es beim Magistrat Planungen für diese Liegenschaft gibt. Auch sollte die Möglichkeit geprüft werden, ob für eine Übergangszeit ein "Servicepunkt" für die bisherigen Kunden der Außenstelle Höchst eingerichtet werden kann, an dem beispielsweise noch Aufträge angenommen und weitergeleitet werden und auf die zukünftigen Ansprechpartner im Behördenzentrum hingewiesen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 12.05.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1606 2020 Die Vorlage OF 1256/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKreuzung Platz der Republik nach niederländischem Konzept gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2020, OF 1227/1 Betreff: Kreuzung Platz der Republik nach niederländischem Konzept gestalten Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Kreuzung Mainzer Landstraße/Düsseldorfer Straße nach niederländischem Konzept fahrradfahrerfreundlich gestaltet werden kann. Insbesondere sollen hierzu Schutzinseln aufgemalt werden. Begründung: Neue Designkonzepte der sicheren Verkehrsplanung wurden in den Niederlanden erfolgreich getestet. Diese haben vor allem zur Sicherheit von Fahrradfahrenden beigetragen. Als Testkreuzung für Frankfurt eignet sich vor allem die Kreuzung Mainzer Landstraße/Düsseldorfer Straße. Video: https://bit.ly/37SuI5h Kreuzung heute: Quelle: geoinfo.frankfurt.de Schematische Darstellung: Quelle: BicycleDutch, youtube.com Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1597 2020 Die Vorlage OF 1227/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass auch zur Kreuzung Gutleutstraße/Hafenstraße geprüft und berichtet werden soll. Abstimmung: SPD, 2 CDU, GRÜNE, FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen 2 CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenKindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2020, OF 1236/1 Betreff: Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der AWO-Kreisverband Frankfurt steht unter dem Verdacht, die Stadt Frankfurt am Main unterschiedlichen Bereichen der Kooperation getäuscht zu haben, um in der Summe hohe unrechtmäßige Zahlungen zu erlangen. In der 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main berichtete die Dezernentin für Soziales, Senioren, Jugend und Recht darüber, im Dezember 2019 das Dezernat für Integration und Bildung sowie den Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main über den Verdacht einer substantiellen Schädigung der Stadt Frankfurt durch den AWO-Kreisverband Frankfurt informiert zu haben. Die AWO betreibt in Frankfurt am Main derzeit 18 Kindertagesstätten, davon haben 4 Einrichtungen ihre Standorte im Bezirk des Ortsbeirates 1. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wurden die Abrechnungen der AWO-Kita Adlerwerke, Kleyerstraße überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? 2. Wurden die Abrechnungen der AWO-Kita Europagarten, Hattersheimer Straße überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? 3. Wurden die Abrechnungen der AWO-Lahn'sche Höfe, Rebstöcker Straße überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? 4. Wurden die Abrechnungen der AWO-Kita Gutleutviertel, Gutleutstraße 32 überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1598 2020 Die Vorlage OF 1236/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Die PARTEI gegen U.B. (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGoldstein: Fläche für jungen Auwald am Mainufer vergrößern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5688 entstanden aus Vorlage: OF 1196/6 vom 05.01.2020 Betreff: Goldstein: Fläche für jungen Auwald am Mainufer vergrößern Zwischen Main und Schwanheimer Uferstraße erstreckt sich von der Autobahnbrücke bis zur Staustufe eine große Wiese. Ein Streifen dieser Wiese wurde vor zwei Jahren bereits mit Bäumen bepflanzt. Es handelt sich um eine Ausgleichsmaßnahme für einen an anderer Stelle entstandenen Schaden an der Natur. Bei der Pflanzung handelt es sich um Bäume, die typisch sind für einen Auwald. Damit werden besonders viele "Ausgleichspunkte" erzielt, weil so ein selten gewordener Lebensraum neu geschaffen werden soll. Angesichts der Klimakrise und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, im Rahmen einer "Klimaallianz" nun verstärkt Maßnahmen gegen den Klimawandel zu unternehmen, bietet sich hier die Möglichkeit, durch das Pflanzen weiterer Bäume auf dieser Wiese sowohl etwas für die CO2-Bilanz zu unternehmen als auch das Stadtklima im Sommer zu verbessern, denn Bäume kühlen immer besser als eine im Sommer oft trockene Wiese. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Auwaldstreifen entlang der Schwanheimer Uferstraße durch Pflanzung weiterer Bäume deutlich zu verbreitern. Begründung: Bäume speichern Kohlenstoff und ziehen damit Kohlendioxid aus der Luft. Ökologisch wäre ein breiterer Auwald in diesem Bereich allemal sinnvoller als der bisher gepflanzte schmale Streifen. Längerfristig würde für die Anwohnerinnen und Anwohner aus Goldstein wie auch aus Griesheim ein neues Erholungsgebiet entstehen, wo man auch im Sommer im Schatten laufen kann. Das wird in Zukunft immer wichtiger werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 713 Antrag vom 03.08.2020, OF 1332/6 Antrag vom 03.08.2020, OF 1333/6 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6351 Auskunftsersuchen vom 18.08.2020, V 1718 Aktenzeichen: 79 1
Umzug der Teestube Jona in eine dauerhafte, besser geeignete Liegenschaft, um eine konfliktfreie Unterbringung des Jugendzentrums Gutleut (JUZ) und der Schülerhilfe des JUZ Gutleut zu ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5572 entstanden aus Vorlage: OF 1156/1 vom 14.12.2019 Betreff: Umzug der Teestube Jona in eine dauerhafte, besser geeignete Liegenschaft, um eine konfliktfreie Unterbringung des Jugendzentrums Gutleut (JUZ) und der Schülerhilfe des JUZ Gutleut zu ermöglichen Der Magistrat wird aufgefordert, der Teestube Jona in enger Absprache mit den dortigen Verantwortlichen nun eine neue, dauerhafte und besser geeignete Unterkunft im Bahnhofsviertel oder in der unmittelbaren Nähe des Bahnhofsviertels zu vermitteln. Die neue Unterkunft muss zu den Anforderungen dieser Einrichtung passen: Sie muss 250 Quadratmeter groß sein, die Räumlichkeiten müssen sich im Erdgeschoss befinden und Duschen sowie eine Küche beinhalten. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, die beiden Einrichtungen auch finanziell zu unterstützen, um die Übergangszeit so gestalten zu können, dass Kinder und Jugendliche geschützt sowie Konflikte zwischen den Besuchern vermied en werden. Begründung: Der derzeitige Standort in der Gutleutstraße 121 war als Übergangslösung geplant und ist spätestens nach Fertigstellung der Räumlichkeiten für das Jugendzentrum und die Schülerhilfe 2020 nicht mehr ideal. Die 1985 vom Verein "Projektgruppe Bahnhofsviertel" gegründete Teestube Jona zählt zu den ältesten Einrichtungen für wohnungslose Menschen im Frankfurter Bahnhofsviertel und leistet damit einen wichtigen Beitrag für unsere Stadt. Bis April 2018 war die Teestube Jona in der Pforzheimer Straße 7 untergebracht. Dann musste eine neue Bleibe gefunden werden, weil der neue Eigentümer dieser Liegenschaft den Mietvertrag kündigte und im Winter 2017/2018 Wasser, Strom und Heizung abstellte, sodass eine weitere Nutzung für die Teestube nicht mehr möglich war. Die Suche nach einer geeigneten neuen Bleibe gestaltete sich schwierig. Eine Unterbringung in der Moselstraße wurde verworfen. Schließlich entschied sich das Sozialdezernat für eine vorläufige Unterbringung der Teestube Jona in den jetzigen Räumen in der Gutleutstraße 121. In diesen Räumen war zuletzt die Kaffeestube der Evangelischen Hoffnungsgemeinde untergebracht, bevor sie in die Gutleutstraße 131 umzog. Zum im selben Gebäude untergebrachten Jugendzentrum des Internationalen Bundes IB Südwest gGmbH: Das Jugendzentrum Gutleut (JUZ), eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit, bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, hier ihre Freizeit zu verbringen, sich mit Freunden zu treffen, zu spielen, zu kochen und Sport zu treiben. Da auch der Bedarf der Jugendlichen in den zurzeit zur Verfügung stehenden Räumen nicht gedeckt werden kann und die Schülerhilfe des JUZ Gutleut aus der Schönstraße in die Gutleutstraße 121 verlegt werden soll, wird zurzeit die im selben Haus befindliche ehemalige Gutleutkirche der Hoffnungsgemeinde umgebaut. Die Öffnungszeiten von Teestube und JUZ sind weitgehend identisch, das führt zu Nutzungskonflikten: a) Der Konsum von Alkohol und Zigaretten wird durch die Besucherinnen und Besucher der Teestube teilweise auf die Straße vor den Eingang des gemeinsam genutzten Hauses verlegt. b) Jugendliche, die durch diese Gruppen hindurch gehen müssen, fühlen sich jedoch zum Teil nicht sicher und weichen deshalb auf die Straße aus, was bei dem hohen Verkehrsaufkommen gefährlich sein kann. c) Sobald außerdem die Schülerhilfe aus der Schönstraße 3 nach Fertigstellung des Umbaus in die neuen Räume einzieht, sind von diesem Zustand nicht nur Jugendliche und junge Erwachsene, sondern auch Schülerinnen und Schüler der ersten bis sechsten Klasse, also sechs- bis zwölfjährige Kinder betroffen. Daher ist eine Trennung dieser wichtigen Organisationen wünschenswert. Das JUZ und die Schülerhilfe sind seit 1986 im Gutleutviertel ansässig. Sie waren zunächst in der Gutleutstraße 110 untergebracht. Nach ihrer Kündigung zogen die Schülerhilfe in die Schönstraße 3 und das JUZ in die Schönstraße 6 um. Dort wurde dem JUZ wiederum gekündigt (heute Hotel Mini Himalaya). Vor circa acht Jahren wurde dem IB das Hinterhaus in der Gutleutstraße 121 für das JUZ mit der Zusage angeboten, dass es - zusammen mit der Schülerhilfe - nach einer Sanierung in die ehemalige Gutleutkirche der Hoffnungsgemeinde im selben Gebäude umziehen könne. Die Sanierung und der Umzug verzögerten sich. Nach der Kündigung der Teestube Jona in der Pforzheimer Straße und ihrer Unterbringung in den Räumen der Kaffeestube der Hoffnungsgemeinde war allen Beteiligten klar, dass diese Unterbringung also nur eine vorläufige Lösung sein kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 920 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 51
Lkw-Verbot in Straßen der Wurzelsiedlung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5570 entstanden aus Vorlage: OF 1154/1 vom 14.12.2019 Betreff: Lkw-Verbot in Straßen der Wurzelsiedlung Der Magistrat wird aufgefordert, ein Durchfahrtsverbot für Lkw in der Garbenstraße, Ährenstraße und Halmstraße zu erlassen und die Einfahrt zu diesen Straßen auch entsprechend zu beschildern. Es ist zu prüfen, ob die vorhandenen Schilder, welche die angegebenen Straßen als verkehrsberuhigten Bereich ausweisen, größer und auf der gegenüberliegenden Straßenseite angebracht werden können. Begründung: Bereits jetzt handelt es sich bei den genannten Straßen um verkehrsberuhigte Bereiche (auch Spielstraße genannt), und sie sind auch entsprechend gekennzeichnet. In einem verkehrsberuhigten Bereich ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben, Fußgänger dürfen die gesamte Breite der Straße nutzen und Kinder auch auf der Straße spielen. Die Durchfahrt von Lkw ist aber nicht grundsätzlich untersagt. Und tatsächlich kommt es regelmäßig vor, dass Lkw, welche zu einem der Gewerbebetriebe in der Wurzelstraße gehören oder diese beliefern, durch diese Straßen fahren, um zur Gutleutstraße zu gelangen. Dies stellt sowohl eine Gefährdung für dort spielende Kinder als auch eine Lärmbelästigung der Anwohner dar. Dabei ist eine Durchfahrt durch diese drei kleinen Straßen gar nicht notwendig, denn eine Durchfahrt durch Garbenstraße, Ährenstraße oder Halmstraße stellt für die Lkw-Fahrer nur eine sehr kurze Abkürzung von wenigen Metern dar. Der Lkw-Verkehr von und zur Gutleutstraße kann problemlos über die Wurzelstraße und die Erntestraße abgewickelt werden. Anwohner klagen auch darüber, dass die vorhandenen Schilder, welche diese Straßen als Spielstraße ausweisen, oft übersehen würden. Mit einer Aufstellung auf der gegenüberliegenden Seite würden diese von Autofahrern und Lkw-Fahrern leichter wahrgenommen werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 635 Aktenzeichen: 32 1
Schmuddelecke am Theater
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5578 entstanden aus Vorlage: OF 1166/1 vom 10.12.2019 Betreff: Schmuddelecke am Theater Der Magistrat wird aufgefordert, den Bereich hinter dem Tunnelmund des Theatertunnels in der Gutleutstraße am Willy-Brandt-Platz aufwerten zu lassen, indem - moderne und gereinigte Behälter aufgestellt werden; - der Platz regelmäßig gereinigt wird; - ansprechendes, naturnahes und pflegeleichtes Grün gepflanzt wird. Begründung: Der Platz strahlt eine öde Hässlichkeit aus, die bis auf den Willy-Brandt-Platz ausstrahlt. Mit geringen Mitteln lässt sich das ändern. Foto: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 655 Aktenzeichen: 79 4
Endlich einen sicheren und bequemen Überweg von der Werftstraße zur Gutleutkaserne und der Grünfläche am Behördenzentrum („Gutleutpark“) schaffen
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.01.2020, OA 514 entstanden aus Vorlage: OF 1153/1 vom 10.12.2019 Betreff: Endlich einen sicheren und bequemen Überweg von der Werftstraße zur Gutleutkaserne und der Grünfläche am Behördenzentrum ("Gutleutpark") schaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, endlich eine sichere, gute und für zu Fuß Gehende bequeme Möglichkeit zur Querung der Gutleutstraße im Bereich der Werftstraße einrichten zu lassen. Begründung: Viele Bewohnerinnen und Bewohner des Gutleutviertels nutzen den Gutleutpark als Weg in Richtung Hauptbahnhof statt der Gehwege entlang der abgasbelasteten und lauten Gutleutstraße. Die aufgestellte Mittelinsel führte nicht zu einer wesentlichen Verbesserung. Auf dem Foto ist deutlich zu erkennen, dass nicht mal für Personen mit kleinen Kindern angehalten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1188 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 22.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 61 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 514 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5333, 37. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.02.2020 Aktenzeichen: 32 1
Dreckecke Moselstraße/Gutleutstraße dauerhaft beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5455 entstanden aus Vorlage: OF 1118/1 vom 07.11.2019 Betreff: Dreckecke Moselstraße/Gutleutstraße dauerhaft beseitigen Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Akteuren (Amt für Straßenbau und Erschließung, Aufstellern der Verteilerkästen, Eigentümer der Liegenschaft, Eigentümer der Grünfläche) dafür Sorge zu tragen, dass 1. der bauliche Zustand des Bereichs derart verändert wird, dass die Nutzung als Toilette und zur Ablagerung von Müll nicht mehr möglich ist oder zumindest stark erschwert wird; 2. der Altkleidersammelbehälter auf dem Foto gesehen hinter die Telefonzelle versetzt wird. Begründung: Der Bereich lädt zur Fehlnutzung geradezu ein, und folglich ist er auch ständig geruchsintensiv vermüllt. Dies stellt zunächst eine Zumutung für diejenigen dar, die dort arbeiten müssen (Reinigung, Wartungsarbeiten), aber auch Passantinnen und Passanten sowie die in der Liegenschaft Beschäftigten sind betroffen. Wie auch an anderen Stellen im Bahnhofsviertel kann durch abgestimmte, kleinteilige bauliche Maßnahmen eine Verbesserung erreicht werden. Der Container stellt insbesondere für sehbehinderte Menschen ein Hindernis dar und bietet außerdem ein zusätzliches Versteck für Wildpinkler. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 497 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1431 Aktenzeichen: 66 5
Mainkai - was der Magistrat längst hätte tun können
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5448 entstanden aus Vorlage: OF 1103/1 vom 09.11.2019 Betreff: Mainkai - was der Magistrat längst hätte tun können Der Magistrat wird aufgefordert, 1. nunmehr unverzüglich das bestehende Halteverbot in der Berliner Straße vor der Paulskirche durchzusetzen und dauerhaft beide Fahrspuren frei halten zu lassen; 2. den Flohmarkt an das Nordufer verlegen zu lassen. Hierbei ist darauf zu achten, dass a) genügend Toiletten für Kunden und Anbieter vorgehalten werden; b) Auf- und Abbau weitgehend lärmfrei durchgeführt werden; c) genügend Möglichkeiten für den Fußverkehr geschaffen werden, um das Mainufer erreichen/den Flohmarkt queren zu können; d) eine östliche Zufahrtskontrolle zum Flohmarkt (analog zur jetzigen Praxis in Sachsenhausen) an der Alten Brücke eingerichtet und die Ein- bzw. Durchfahrt Zum Pfarrturm/Weckmarkt geschlossen wird, um die reibungslose Ausfahrt aus dem Parkhaus Dom Römer sicherzustellen; e) möglichst viele Stände erhalten bleiben; 3. zu prüfen und zu berichten, ob am nördlichen Mainufer probeweise ein Nachtmarkt nach asiatischem Vorbild - jedoch mit regionalen Produkten - eingerichtet werden kann, dessen Stände zum besseren Lärmschutz in südliche Richtung ausgerichtet sind; 4. einen Linksabbieger für von der Untermainbrücke kommenden Verkehr zum Untermainkai einrichten zu lassen; 5. einen Linksabbieger für von der Schönen Aussicht kommenden Verkehr zur Alten Brücke einrichten zu lassen; 6. die Busspur in der Kurt-Schumacher-Straße in ganzer Länge in die Fahrbahnmitte zu verlegen und die Haltestellen entsprechend verlegen zu lassen; 7. die Ausfahrt für den von Zum Pfarrturm abfließenden Verkehr an der Kurt-Schumacher-Straße einspurig einzurichten und die Einfahrt über die restliche Breite der Straße wirksam zu sperren; 8. das Linksabbiegen des von der unteren Fahrgasse abfließenden Verkehrs in die Berliner Straße zu gestatten; 9. eine möglichst frühzeitige Ausweichmöglichkeit zum Theatertunnel für Fahrzeuge von der Gutleutstraße, der Hafenstraße sowie der Speicherstraße aus kommend zu schaffen und mit einem Hinweis "Umfahrung gesperrtes Mainufer" zu beschildern. Begründung: Zu Ziffer 1.: Der Stau an dieser Stelle entsteht ausschließlich durch falsch haltende/parkende Busse. Zu Ziffer 2.: Der Flohmarkt findet künftig in einem ruhigen, schöneren Bereich - aber immer noch am Main - statt. Begleitende Maßnahmen sind erforderlich, um Auswirkungen auf die Bewohnerschaft zu minimieren. Zu Ziffer 3.: Ein Nachtmarkt wäre eine große Bereicherung für die Einwohner und Gäste der Stadt. Damit würde vor allem ein Angebot für die arbeitende Bevölkerung geschaffen, die tagsüber aus Zeitgründen Wochenmärkte nicht besuchen kann und auf den Einkauf in Supermärkten angewiesen ist. Mit einem speziell ausgerichteten Nachtmarkt können regional Produzierende gefördert werden. Zu Ziffer 4.: Führt zur Entlastung der Bereiche Baseler Platz, Hauptbahnhof und Karlstraße. Zu Ziffer 5.: Führt zur Entlastung der Kurt-Schumacher-Straße. Zu Ziffer 6.: Der dort oft im Stau stehende Bus wird beschleunigt und leistungsfähiger. Zu Ziffer 7.: Täglich fahren Hunderte Fahrzeuge verbotenerweise in diesen Bereich hinein und verpesten die Wohnstraßen Weckmarkt und Fahrgasse. Die Duldung der illegalen Einfahrten untergräbt die allgemeine Verkehrsmoral. Zu Ziffer 8.: Der aus dem Parkhaus Dom Römer ausfahrende Verkehr wäre nicht mehr gezwungen, den Umweg über Kurt-Schumacher-Straße, Konrad-Adenauer-Straße und so weiter zu nehmen, sondern könnte über die Fahrgasse direkt in westliche Richtung in die Berliner Straße abfließen. Davon würde auch die stark von der Straßenbahn beanspruchte Braubachstraße profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5584 Antrag vom 16.01.2020, OF 1197/1 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 447 Aktenzeichen: 32 1
Blindengerechte Ampel in der Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5456 entstanden aus Vorlage: OF 1121/1 vom 10.11.2019 Betreff: Blindengerechte Ampel in der Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampel an der Kreuzung Gutleutstraße/Hafenstraße blindengerecht umzubauen, damit Blinde und Sehbehinderte die Straße gefahrenlos überqueren können. Besonders betrifft es den Fußgängerübergang von der südlichen zur nördlichen Seite der Gutleutstraße, d. h. wenn man die Hafenstraße entlanggehen möchte. Begründung: Im Gutleutviertel gibt es blinde Bewohner, die sich gerne selbstständig und frei im Viertel bewegen möchten. Die Querung der sehr stark befahrenen Gutleutstraße stellt jedoch eine Herausforderung dar, wenn an besagter Stelle weder ein akustisches noch ein taktiles Signal vorhanden ist. Blinde sind somit auf die Mithilfe von Passanten angewiesen, falls diese zufällig auch gerade an der Ampel warten. Der Umbau der gesamten Ampelanlage mag aufwendig sein, jedoch sollte die Freiheit der blinden Mitmenschen das wert sein. Möglicherweise kann auch zunächst nur die westliche Ampel (Querung der Gutleutstraße von Süden nach Norden) mit einem blindengerechten Signal ausgestattet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 444 Antrag vom 03.05.2020, OF 1286/1 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6020 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 50 am Niederräder Ufer
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2019, OF 1424/5 Betreff: Tempo 50 am Niederräder Ufer Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, am Niederräder Ufer und bestenfalls am Schwanheimer Ufer bis mindestens zur Autobahnauffahrt der A5 die Höchstgeschwindigkeit für Verkehrsteilnehmer*innen auf 50 km/h herabzusetzen. Begründung: Die Straße Niederräder Ufer trennt den Stadtteil Niederrad von den Erholungsflächen, Rad- und Fußgängerwegen am Main. Entsprechend häufig wird die genannte Straße von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zum Überqueren genutzt. Zusätzlich biegen sowohl von den Vereinen und Kleingärten am Main und aus Niederrad und dem Lyoner Quartier (Bürostadt) Kraftfahrer*innen auf die hoch frequentierte Uferstraße ein. Das Unfallrisiko ist entsprechend hoch. Das Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h, wie im Koalitionsvertrag für Hauptverkehrsstraßen generell vorgesehen, würde die Situation deutlich entschärfen. Zusätzlich wird durch die geringere Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer*innen die Umwelt entlastet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1424/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenMüllentsorgung für Reisebusparkplätze an der Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5152 entstanden aus Vorlage: OF 1051/1 vom 02.09.2019 Betreff: Müllentsorgung für Reisebusparkplätze an der Gutleutstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Problematik des durch die an der Gutleutstraße im Bereich zwischen Postverteilzentrum und der Autobahnauffahrt parkenden Reisebusse anfallenden Mülls gelöst und dessen ordnungsgemäße Entsorgung sichergestellt wird. Dies könnte zunächst durch das Aufstellen von für diesen Zweck vorgesehenen Mülltonnen geschehen, die in regelmäßigen Abständen durch die FES oder eine ihrer Tochtergesellschaften geleert werden. Mittelfristig muss - im Rahmen der ohnehin ab 01.01.2020 vorgesehenen Bewirtschaftung der Reisebusparkplätze in Frankfurt - eine dauerhafte Lösung gefunden werden. Begründung: Anlieger beschweren sich regelmäßig darüber, dass sich der von den Fahrern der Reisebusse in diesem Bereich wild abgelagerte Müll stellenweise knöchelhoch stapelt. Dies ist nicht nur umweltschädigend und unschön, sondern hierdurch werden - insbesondere bei den hochsommerlichen Temperaturen der letzten Wochen und Monate - neben Ratten und Mäusen auch andere Schädlinge angelockt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2396 Aktenzeichen: 79 4
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