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Buslinie 29 beschleunigen
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6089 entstanden aus Vorlage: OF 555/12 vom 28.10.2024 Betreff: Buslinie 29 beschleunigen Vorgang: OM 333/21 OBR 12; ST 1598/21 Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der internen Prüfungen zur Beschleunigung der Buslinie 29 - wie in Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1598, angekündigt - zu berichten und bei positivem Ergebnis die Beschleunigung umzusetzen. Konkret bietet sich die Beschleunigung an folgenden Kreuzungen an: - Einmündung Am Weißkirchener Berg in die L 3019 in Richtung Riedberg; - Einmündung Altenhöferallee in die L 3019 (beide Richtungen); - Einmündung der Carl-Hermann-Rudloff-Allee in die Riedbergallee (Richtung NWZ); - Einmündung Zur Kalbacher Höhe in die Marie-Curie-Straße (beide Richtungen); - Einmündung Marie-Curie-Straße in die Lurgiallee (beide Richtungen). Begründung: Die Buslinie 29 hat seit ihrer Führung über den Westflügel einen sehr langen Laufweg und ist dadurch als Zubringer zur U-Bahn und für innerörtliche Verbindungen nicht so attraktiv, wie sie sein könnte. An der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee zeigt die Funksteuerung durch Busse aus der Graf-von-Stauffenberg-Allee deutlich die Vorzüge solch einer Beschleunigung. In der Vorlage OM 333 wurde unter Ziffer 5. die Beschleunigung der Buslinie angeregt. Dies wurde in obiger Stellungnahme auch als sinnvoll beurteilt. Es folgten aber keine weiteren Fortschritte in dieser Sache. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 333 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1598 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 738 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11
Rekultivierung: Die Baum-/Sträucher-Ecke entlang der U-BahnGleise zu einem „Tiny Forest“ für Niederursel/Heddernheim kultivieren
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6130 entstanden aus Vorlage: OF 487/8 vom 21.09.2024 Betreff: Rekultivierung: Die Baum-/Sträucher-Ecke entlang der U-Bahn-Gleise zu einem "Tiny Forest" für Niederursel/Heddernheim kultivieren Der Magistrat wird aufgefordert, den naturwüchsigen Pflanzenbestand neben den U-Bahn-Gleisen der U3 auf zehn Meter Breite zu erweitern und zu verlängern. Auf dem erweiterten Streifen sollen pro Quadratmeter mindestens drei verschiedene Baum-Sträucher-Setzlinge eingepflanzt werden. Die bereits bewachsene Fläche soll ebenso verdichtet werden und von Dorngehölzen befreit werden. Angestrebt wird zwischen dem eingezäunten Bolzplatz unter der Rosa-Luxemburg-Brücke und der Haltestelle "Wiesenau" die Bedingungen für einen "Tiny Forest" herzustellen. Begründung: Der kleine verdichtete Wald soll an dieser Stelle die Aufnahme von Feinstaub, Ruß und Stickstoff der Rosa-Luxemburg-Straße, der Marie-Curie-Straße und des MHKW Nordweststadt ermöglichen, das Regenwasser der angrenzenden Wiesen aufnehmen und speichern und die Luftqualität in den nahen Wohnquartieren durch Abgabe von Sauerstoff verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 340 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 806 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 67-0
Fahrradweg auf „Steinstraße“ nutzbar machen oder zurückbauen
Antrag vom 21.10.2024, OF 485/8 Betreff: Fahrradweg auf "Steinstraße" nutzbar machen oder zurückbauen Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat aufzufordern, den ausgewiesenen Fahrradweg auf dem Niederurseler Hang zwischen Marie-Curie-Straße/Rosa-Luxemburg-Straße und den Bio-Instituten der Goethe-Universität (ungefähr Verlauf Steinstraße 50,1692061, 8,6284119 -50,1706776, 8,6276056 ) in einen nutzbaren Zustand zu versetzen. Stand Juli 2024 war der Weg beidseitig von dichten Brombeersträuchern gesäumt, daraus wuchsen an mehreren Stellen kräftige Zweige auf Augenhöhe in den Weg hinein, was zu Verletzungen führen könnte. Der Belag ist so schwer beschädigt, dass nur Besitzern von Gravelbikes daran Freude haben und der jetzige Zustand ein Unfallrisiko für andere Radfahrende darstellt. Der Weg ist so schmal, dass zwei Fahrräder bei Begegnung nicht ausweichen können. Aus diesen Gründen soll der Weg ertüchtigt werden, in dem - Der Bewuchs beidseitig zurückgeschnitten wird - Der Belag idealerweise mit wasserdurchlässigem Material erneuert wird - er entsprechend der aktuellen Standards und Normen verbreitert wird. Sollte das nicht möglich sein, so ist der Weg zurückzubauen und die Beschilderung zu entfernen, um Radfahrende nicht zu verwirren oder einer Gefährdung auszusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 485/8 wurde zurückgezogen.
Straßenbenennungen in Heddernheim bzw. im Mertonviertel
Antrag vom 21.10.2024, OF 473/8 Betreff: Straßenbenennungen in Heddernheim bzw. im Mertonviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Beschluss des Ortsbeirates § 3367 vom 29.11.2018 wird aufgehoben. 2. Die im amtlichen Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt als Nr. 3755 verzeichnete Straße "Am Heddernheimer Gaswerk" im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" wird in "Gebrüder-Heitefuß-Straße" umbenannt. 3. Der Name des Ehepaars Anna und Heinrich Landsberg wird in das Verzeichnis der vorgeschlagenen Straßennamen aufgenommen mit der Auflage, eine Straße, einen Platz oder eine Grünanlage in dem zukünftigen Wohnquartier "Mertonviertel/Nördlich Lurgiallee" (Bebauungsplan Nr. 922) entsprechend zu benennen (z.B. "Anna- und Heinrich Landsberg-Platz"). Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat hierzu rechtzeitig einen Vorschlag zuzuleiten. Begründung: Eine voraussichtliche Mehrheit im Ortsbeirat möchte den 2018 mit einstimmigem Beschluss festgelegten Straßennamen "Am Heddernheimer Gaswerk" ändern. Dieser sollte an das erste Frankfurter Gaswerk zur Energieversorgung weiter Teil der Stadt erinnern, das 1904 anstelle der Ende des 19. Jahrhunderts geschlossenen "Sandelmühle" errichtet worden war. Das Neubaugebiet "An der Sandelmühle" befindet sich recht genau dort, wo das bis zum Abbruch in den 1960er Jahren weithin sichtbare und auf zeitgenössischen Heddernheim-Ansichtskarten gerne gezeigte Gasometer stand. Ist die Umbenennung unvermeidlich, erscheint es zweckmäßig, aus Orientierungsgründen erneut einen ortsüblichen Straßennamen im Zusammenhang mit der Heddernheimer Industriegeschichte zu wählen. Zugleich bietet sich mit der aktuellen Debatte die Chance, im Vorgriff auf das zukünftige Wohngebiet "Nördlich Lurgiallee" erste Ideen für Straßenbenennungen dem Magistrat vorzutragen. Die Gebrüder Conrad (1786-1838) und Friedrich Heitefuß (1788-1853) zählen zu den Pionieren der Industrialisierung im Taunusvorland (vgl. Pülm, 1996, S. 72-79; Schneider, 2024, S. 351-359). Sie stammten ursprünglich aus dem Harz. Conrad erlangte 1811 das Frankfurter Bürgerrecht und gehörte seit 1831 auch der Gesetzgebenden Versammlung der Freien Stadt an (Lengemann 1996, S. 172f). Auch Friedrich muss ein geachteter Frankfurter Bürger gewesen sein, denn er war u.a. Senior der Verwaltungskommission der städtischen "Hülfs-Kasse" (Frankfurter Staatshandbuch 1853, S. 109). In der im frühen 19. Jahrhundert üblichen Weise verband die Familie ihr Handelsgeschäft für Metall- und Bergbauprodukte mit eigener industrieller Betätigung. So verkaufte sie auch alle Arten von gehämmertem Kupfer aus ihren Betrieben in den damals nassauischen Gemeinden Oberursel und Heddernheim. Das Kupfer stammte hauptsächlich aus den hessischen Gruben von Richelsdorf bei Sontra und aus den Hütten von Thalitter in der Nähe des Edersees. Spezialisiert waren die Gebrüder Heitefuß u.a. auf die Herstellung von Schrötlingen für Kupfermünzen, die sie in viele Staaten des Deutschen Bundes lieferten. Mit Beginn des Eisenbahnzeitalters kam das Geschäft mit kupfernen Feuerbüchsen für Lokomotivfabriken hinzu. In Heddernheim verfügten sie mit den zwei benachbarten Wasserkraftanlagen der "Kaltemühle" (ab 1829) und der "Sandelmühle" (vermutlich ab 1841) über sehr gute Bedingungen für die Produktion, in der 1844 insgesamt 36 Arbeiter tätig waren. Die zum Areal der Mühlen gehörenden Äcker und Wiesen wurden landwirtschaftlich genutzt, u.a. für den häuslichen Bedarf der Inhaber- und Arbeiterfamilien. Ein Kupfer-, Walz- und Hammerwerk sowie eine Messinggießerei, eine Münzschneidemaschine, eine hydraulische Presse zur Fabrikation von Bleirohren und eine "Pappendeckel-Fabrik" für Kartonage und Dachpappen standen 1853 in der Genehmigung des herzoglich-nassauischen Kreisamtes zum "Fortbetrieb" des Kupferhammers, den die Familie F. A. Hesse Söhne aus Olpe/Westfalen zuvor für 42.000 Goldgulden von den Erben der Gebrüder Heitefuß erworben hatte. Aus diesem Grundstock wurden in den folgenden Jahrzehnten die "Heddernheimer Kupferwerke" ausgebaut. Die Papierproduktion an der Sandelmühle hingegen übernahm die Firma Hänlein. Nach einem Umbau fertigte sie auch "Schwärze" zur Herstellung von Kunstdrucken und Banknoten, die für ihre Qualität 1855 auf der Pariser Weltausstellung einen Preis erhielt. Zu Heinrich Landsberg (1860-1941) vermerkt das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA) in Darmstadt in einer Übersicht zum Bestand 182 "Heddernheimer Kupferwerke": "Unter der Leitung der neuen Direktoren Heinrich Landsberg und Hubert Hesse jr. wurden seit 1901 die Werksanlagen umgebaut: Eine neu errichtete Kraftzentrale ersetzte die zahlreichen Dampfmaschinen, das Warmwalzwerk wurde durch ein Plattenwalzwerk modernisiert sowie eine neue Kaltwalzenstraße, eine Blockwalzenstraße, eine Rohrzieherei sowie ein Bandwalzwerk errichtet. Parallel dazu wurde auch die technische und kaufmännische Organisation neu gestaltet. Nachdem das Unternehmen 1905 die Aktienmehrheit an der Süddeutschen Metall-Industrie GmbH in Nürnberg erworben hatte, fusionierte es im Jahr 1909 mit den Süddeutschen Kabelwerken in Mannheim mit Werken in Mannheim-Industriehafen und Mannheim Neckarau zur "Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutschen Kabelwerke AG"." Es erscheint zweifellos, dass die Kupferwerke unter der Direktion von Heinrich Landsberg einen wichtigen Aufschwung nahmen und die Grundlagen geschaffen wurden für den späteren Großbetrieb, der ab 1930 Teil der Vereinigten Deutschen Metallwerke AG (VDM) war. Im Frankfurter "Buch der Stadt" von 1927, das Landsberg mit einer Fotographie als "Generaldirektor a.D." vorstellt, sind Ämter aufgezählt, die er zu diesem Zeitpunkt noch ausübte: "Mitglied des Geschäftsführer-Kollegiums der Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutsche Kabelwerke G.m.b.H., Mitglied des Präsidiums des Verbandes Mitteldeutscher Industrieller e.V. Sitz Frankfurt a. M., Mitglied des Hauptausschusses des Reichsverbandes der deutschen Industrie." (a.a.O., S. 296). Aus der Stellungnahme des Instituts für Stadtgeschichte an das Stadtvermessungsamt vom 10.09.2024 geht hervor, dass Heinrich Landsberg als Opfer der NS-Rassengesetze angesehen werden muss. Im HWA gibt es zudem eine Akte (Best. 118 Nr. 1490), die belegt, dass die VDM Landsbergs Pension kürzte und ihn "aufgrund seiner jüdischen Herkunft" noch wenige Wochen vor seinem Tode aus seiner Wohnung im Stadtteil Bockenheim drängen wollte. Die Ehefrau von Heinrich Landsberg, Anna Landsberg geb. Reiss (1868-1925), erwarb sich der o.a. Stellungnahme des ISG zufolge in Frankfurt hohe Verdienste um die freie Wohlfahrtspflege. Mit weiteren Mitstreiterinnen gründete sie 1905 das "Wöchnerinnen- und Säuglingsheim Battonnstraße" und leitete den Trägerverein als 1. Vorsitzende bis zu ihrem frühen Lebensende. Zusätzlich stand sie an der Spitze der "Freien Arbeitsgemeinschaft für private Jugendpflege und Jugendfürsorge", die 1921 den bis dahin vom "Verein Kinderschutz und Jugendhilfe" unterhaltenen Kindergarten und Hort im Heddernheimer evangelischen Gemeindehaus von St. Thomas übernahm. Die Kindertageseinrichtung überstand die Inflation 1923 vor allem durch Spenden aus den Heddernheimer Kupferwerken. Wegen Eigenbedarfs der Kirchengemeinde musste die Einrichtung 1924 dennoch verlegt werden, und es gelang der Arbeitsgemeinschaft, dafür die heute noch als Kinderhort genutzten Räume im Heddernheimer Schloss von der Stadt zu erhalten. Die Einrichtung ist zu einem leider unbekannten Zeitpunkt, aber sehr wahrscheinlich recht bald nach dem Tode der engagierten Frau, als "Anna-Landsberg-Heim" benannt worden. Sehr bemerkenswert ist überdies, dass Anna Landsberg 1919 mit der Einführung des Frauenwahlrechts als eine von elf Frauen in die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung gewählt wurde. Sie gehörte der rechtsliberalen Deutschen Volkspartei (DVP) an und wurde bei den Kommunalwahlen 1924 wiedergewählt. Die Benennung der Erschließungsstraße im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" nach den an Ort und Stelle einst tätigen Gebrüdern Heitefuß ist aus geschichtlichen Gründen sehr naheliegend. Die bereits vorhandenen biographischen Angaben zu Anna und Heinrich Landsberg sind aus Sicht des Ortsbeirates ebenfalls ausreichend, um eine gemeinsame Aufnahme der beiden Namen in das Verzeichnis der vorgeschlagenen Straßennamen zu begründen. Bis zur konkreten Benennung einer Straße, eines Platzes, einer Grünfläche im Neubaugebiet "Nördlich Lurgiallee", also lokal gesehen ebenfalls dort, wo bis 1982 die Heddernheimer Kupferwerke produzierten, sollten weitere biographische Fakten zu dem verdienstvollen Ehepaar erhoben und bekannt gemacht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.08.2024, OF 471/8 Nebenvorlage: Antrag vom 05.12.2024, OF 505/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 10 Unterbrechung der Sitzung von 22:40 Uhr bis 22:45 Uhr. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 471/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 472/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 473/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Initiative OI 84 2024 1. Die Vorlage OF 473/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 505/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass "Landsbergstraße" ohne Bindestrich geschrieben wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Baumscheiben in der Konrad-Zuse-Straße bepflanzen
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5926 entstanden aus Vorlage: OF 540/12 vom 22.08.2024 Betreff: Baumscheiben in der Konrad-Zuse-Straße bepflanzen Der Magistrat wird gebeten, die versiegelten Baumscheiben beidseitig der Konrad-Zuse-Straße in Richtung der ehemaligen Baustelleneinfahrt zu bepflanzen. Begründung: Im Rahmen der Baustellentätigkeit wurde die Bepflanzung an diesen Stellen zurückgehalten, da mit Beschädigungen zu rechnen war. Nach dem Abschluss der Bautätigkeiten können somit in der kommenden Pflanzperiode die Straßenbäume gepflanzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2018 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1282
Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der OttoSchottStraße 8 herstellen
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5927 entstanden aus Vorlage: OF 542/12 vom 02.09.2024 Betreff: Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen Der Magistrat wird gebeten, vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der Otto-Schott-Straße 8 Flächen zum regulären Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen zu schaffen. Dies kann zum Beispiel durch die Einrichtung einer Kurzparkzone oder gegebenenfalls Kennzeichnung einer Fläche mit dem Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) geschehen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die beiden als Fußgängerüberwege gekennzeichneten Flächen erhalten bleiben. Begründung: Die Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8, die auch weitere Dienstleistungen wie Änderungsschneiderei, Schusterei und einen Paketabholdienst anbietet, gehört zu den wichtigen Einrichtungen der Nahversorgung am Frankfurter Riedberg. Da an dieser Stelle ein regelmäßiger Autoverkehr mit Paketdiensten, Wäschereiwagen sowie zahlreichen Kundinnen und Kunden, die größere Wäschemengen oder Pakete transportieren müssen, erfolgt, bedarf es auch einer Möglichkeit, direkt vor dieser Einrichtung mit einem Kraftfahrzeug zum Be- und Entladen zu halten. Die aktuelle Parksituation führt dazu, dass Kraftfahrzeuge auf der Straße halten, wodurch es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer kommt. Die zahlreichen Fahrradabstellplätze, die ein reguläres Halten für Kraftfahrzeuge verhindern, bleiben hingegen nahezu ungenutzt. Die Verkehrspolitik muss auch die berechtigten Interessen von älteren Menschen, Menschen mit Handicap oder Familien mit kleinen Kindern berücksichtigen. Für diese Gruppen ist der Transport schwerer bzw. großer Lasten etwa vom Parkhaus des Riedbergzentrums unzumutbar. Parkplätze in unmittelbarer Nähe der Textilreinigung sind zu den meisten Tageszeiten nicht verfügbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 71 Antrag vom 17.03.2025, OF 596/12 Antrag vom 11.04.2025, OF 597/12 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6883 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1
Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288
Anregung vom 02.09.2024, OA 486 entstanden aus Vorlage: OF 651/11 vom 30.08.2024 Betreff: Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 Vorgang: EA 23/24 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 288 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat die Prioritätenliste dahin gehend ändert, dass die Umgestaltung des Atzelbergplatzes, nach der Umgestaltung des Paul-Arnsberg-Platzes und des Riedbergplatzes, an dritter Stelle der Prioritätenliste platziert wird. Begründung: Zur Umsetzung der Maßnahme wurde der Etatanregung des Ortsbeirats 11, EA 23, mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Doppelhaushalt 2024/2025 insgesamt 30.000 Euro an Planungsmitteln und zusätzlich Sachmittel in Höhe von 108.000 Euro bereit gestellt werden. Die Etatanregung wurde am 11.07.2024 im Rahmen der Haushaltsdebatte der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Die Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen hat am 06.07.2023 im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz zugesagt, den Atzelbergplatz an dritter Stelle, hinter dem Paul-Arnsberg-Platz und dem Riedbergplatz, in die Prioritätenliste der klimaangepassten Stadtplatzgestaltung aufzunehmen. Im Bericht B 288 ist der Atzelbergplatz unter dringlich, also auf Platz zehn der aufgelisteten Plätze, priorisiert. Der Bericht B 288 entspricht demnach nicht dem jetzigen Sachstand und müsste daher geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 23 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 11.09.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 31.10.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 288 (Zwischenbericht) dient mit folgender Maßgabe zur Kenntnis: Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die schlechte Nutzbarkeit des Atzelbergplatzes hingewiesen und um Schattenelemente und (temporäre) Begrünung gebeten. Dem ist der Magistrat gefolgt und hat über die Sommerzeit mehrere Grüne Zimmer sowie Sonnenschirme aufgestellt. Da der Atzelbergplatz in der Vorbereitung weiter fortgeschritten ist als andere großflächige Plätze der Prioritätenliste, wird nach dem Riedbergplatz der Atzelbergplatz als nächster großflächiger Platz beplant und entsiegelt werden. 2. Der Vorlage OA 486 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und FRAKTION (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (B 288 = Kenntnis ohne Zusatz, OA 486 = Annahme) Gartenpartei (B 288 = Zurückweisung, OA 486 = Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.11.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 288 (Zwischenbericht) dient mit folgender Maßgabe zur Kenntnis: Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die schlechte Nutzbarkeit des Atzelbergplatzes hingewiesen und um Schattenelemente und (temporäre) Begrünung gebeten. Dem ist der Magistrat gefolgt und hat über die Sommerzeit mehrere Grüne Zimmer sowie Sonnenschirme aufgestellt. Da der Atzelbergplatz in der Vorbereitung weiter fortgeschritten ist als andere großflächige Plätze der Prioritätenliste, wird nach dem Riedbergplatz der Atzelbergplatz als nächster großflächiger Platz beplant und entsiegelt werden. . 2. Der Vorlage OA 486 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 288 = Kenntnis ohne Zusatz, OA 486 = Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 61 Beschluss: 1. Die Vorlage B 288 (Zwischenbericht) dient mit folgender Maßgabe zur Kenntnis: Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf die schlechte Nutzbarkeit des Atzelbergplatzes hingewiesen und um Schattenelemente und (temporäre) Begrünung gebeten. Dem ist der Magistrat gefolgt und hat über die Sommerzeit mehrere Grüne Zimmer sowie Sonnenschirme aufgestellt. Da der Atzelbergplatz in der Vorbereitung weiter fortgeschritten ist als andere großflächige Plätze der Prioritätenliste, wird nach dem Riedbergplatz der Atzelbergplatz als nächster großflächiger Platz beplant und entsiegelt werden. 2. Der Vorlage OA 486 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5436, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 66-2
Weihnachtsbeleuchtung Riedbergplatz
Antrag vom 01.09.2024, OF 536/12 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Riedbergplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 12 begrüßt eine weihnachtliche Beleuchtung auf dem Riedberg Platz und seiner umliegenden Straßen während der Weihnachtszeit gemäß den Vorgaben der Stadt Frankfurt. Der OBR unterstützt Initiativen durch Bürger, Vereine und Gewerbetreibende, die sich für die Organisation und Finanzierung einer Weihnachtsbeleuchtung einsetzen wollen. Für etwaige Abstimmungsgespräche steht der Ortsbeirat gerne zur Verfügung. Begründung: Interessenten aus der Bürgerschaft vom Riedberg sind in der Sommerpause an die Mitglieder des Ortsbeirates herangetreten, um eine Unterstützung für eine Weihnachtsbeleuchtung gemäß den Vorgabe der Stadt Frankfurt zu erhalten. Eine Befürwortung durch den OBR ist zwingend notwendig, damit die Stadtverwaltung ihre Zustimmung erteilen kann. Unter der Maßgabe, dass die Initiatoren die Finanzierung und Organisation in Abstimmung mit den städtischen Vorgaben durchführt, sieht der Ortsbeirat hierin eine Aufwertung der Attraktivität des Riedbergplatzes während der Weihnachtszeit und begrüßt diese Maßnahme. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 536/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Der Schmuck des Weihnachtsbaumes auf dem Riedberg wird von Kitas und Schulen erstellt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einrichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch auf dem Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5759 entstanden aus Vorlage: OF 532/12 vom 23.06.2024 Betreff: Einrichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen zur Einrichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf dem Riedberg möglich sind. Insbesondere: - Welche Möglichkeiten der Realisierung gibt es in Zusammenarbeit mit Mainova AG? - Sind Ladesäulen im Rahmen der Planung der neuen Sportanlage, östlich der Altenhöferallee, berücksichtigt? - Welche Ansätze gibt es, einschlägige Investoren direkt anzusprechen und bei der Standortsuche und Bedarfsermittlung zu unterstützen? - Vorschläge des Ortsbeirates sind: a) Riedbergzentrum b) SC Riedberg c) zweite Sportanlage Altenhöferallee d) Campus Riedberg (in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8) Begründung: Auf dem jungen Riedberg gibt es für ca. 6.000 Wohneinheiten auch nach mehreren Jahren der Diskussion immer noch keine öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Dies stellt ein erhebliches Defizit dar, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen und dem Ziel, die Elektromobilität auch in Frankfurt zu fördern. Der Bedarf wird von den Bürgern immer wieder angesprochen und sie sehen verständlicherweise die Stadt in der Pflicht, hier nun endlich Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1771 Aktenzeichen: 10
Grundschulbau im Mertonviertel
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5697 entstanden aus Vorlage: OF 442/8 vom 16.06.2024 Betreff: Grundschulbau im Mertonviertel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der bislang für den westlichen Quartiersrand des Neubaugebietes "Nördlich Lurgiallee" geplante Bau einer Grundschule mit Spiel- und Sportflächen auf dem unmittelbar benachbarten brachliegenden Grundstück Lurgiallee 3/3 a beschleunigt zur Deckung des Schulplatzbedarfs im Frankfurter Nordwesten realisiert werden kann. Ein Erwerb des Grundstücks durch die Stadt Frankfurt ist ggf. in Betracht zu ziehen. Begründung: Das früher von T-Systems genutzte Areal mit dem 2021 abgerissenen Rechenzentrum steht immer noch leer. Es weist die geeignete Größe für eine städtische Bildungseinrichtung auf, für die es auch unmittelbar Baurecht geben dürfte, da für diese Fläche vom geltenden Bauplanungsrecht aus dem Jahr 1986 Kerngebietsnutzung vorgesehen und das Grundstück nicht vom Plangebiet des neuen Bebauungsplanes Nr. 922 tangiert ist. Im Ortsbezirk 8 fehlen weiterhin Grundschulplätze und besonders die Schulbezirke der Heinrich-Kromer-Schule und der Robert-Schumann-Schule könnten durch eine neue Grundschule im Mertonviertel entlastet werden. Für das Neubaugebiet "Nördlich Lurgiallee" würden umgekehrt zusätzliche Wohnbau- und Grünflächen frei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 204 Antrag vom 03.03.2025, OF 537/8 Antrag vom 04.03.2025, OF 538/8 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6748 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6749 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-31
Schutzstreifen für Fahrradfahrende in der Olof-Palme-Straße, Hessestraße und Lurgiallee
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5703 entstanden aus Vorlage: OF 452/8 vom 18.06.2024 Betreff: Schutzstreifen für Fahrradfahrende in der Olof-Palme-Straße, Hessestraße und Lurgiallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Olof-Palme-Straße und der Hessestraße bis zur Dillenburger Straße ein (schmaler) Schutzstreifen für Fahrradfahrende aufgebracht werden kann. Ferner soll geprüft werden, welche Art von Radweg (Fahrrad- oder Schutzstreifen) in der Lurgiallee möglich ist. Begründung: Die genannten Straßen werden sowohl von Auto- wie auch von Fahrradfahrern stark befahren. Besonders in der Olof-Palme-Straße fühlen sich Radfahrende unsicher, da die Autos oft zu schnell fahren. Daher weichen sie teilweise auf den Gehweg aus, was zu Konflikten mit Fußgänger:innen führt. Ein Schutzstreifen würde die Sicherheit des Radverkehrs erhöhen und den Autoverkehr verlangsamen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1988 Antrag vom 05.02.2025, OF 533/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Baubeginn der zweiten Sportanlage Riedberg östlich der Straße Altenhöferallee durch eine Zwischennutzung gefährdet?
Antrag vom 12.06.2024, OF 534/12 Betreff: Baubeginn der zweiten Sportanlage Riedberg östlich der Straße Altenhöferallee durch eine Zwischennutzung gefährdet? Im Frühjahr 2024 wurde durch eine beauftragte Baufirma der Rückbau der Bodenbefestigung, die Planierung des Mutterbodens und eine Bauvorbereitung der eingezäunten Fläche vorgenommen. Die im Juni 2024 aufgenommenen Bauaktivitäten dienen möglicherweise als Stell- und Lagerplatz für eine andere Baumaßnahme. Dies löst im Stadtteil Irritationen wegen einer möglichen Verzögerung des Baubeginns aus. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu den Aktivitäten die seit Anfang Juni 2024 auf dem eingezäunten Gelände der geplanten 2. Sportanlage stattfinden folgende Fragen zu beantworten: 1. Stehen die derzeitigen Befestigungsmaßnahmen des Baugrundstückes in Zusammenhang mit der geplanten 2. Sportanlage 2. oder wird für eine andere Zwischennutzung als Lager- und Stellplatz für ein anderes Bauvorhaben vorbereitet. Falls doch das aktuelle Baugeschehen doch einer fremden vorbereitenden Zwischennutzung dient, stellt sich die Frage, 3. ob und wer der mögliche Nutzer ist und ob er auf dem Riedberg als Bauträger oder Investor aktiv ist. 4. Wird durch eine mögliche Zwischennutzung der Baufläche mit einer weiteren Verzögerung des Baubeginns der Sportanlage zu rechnen sein? 5. Ist die Genehmigung als mögliche Zwischennutzung zeitlich begrenzt und wenn ja 6. bis wann? Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg hat grundsätzlich mit seinen stetig wachsenden Einwohnerzahlen einen großen Bedarf an einer 2. Sportanlage, auch für den Frankfurter Norden insgesamt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 995 2024 Die Vorlage OF 534/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Wasserspiele am Riedbergplatz - Trinkwasser oder nicht?
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5458 entstanden aus Vorlage: OF 522/12 vom 08.04.2024 Betreff: Wasserspiele am Riedbergplatz - Trinkwasser oder nicht? Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob die Wasserspiele auf dem Riedbergplatz Trinkwasserqualität aufweisen. Des Weiteren wird er gebeten, an der Anlage ein Hinweisschild zur Wasserqualität (Trinkwasser/Kein Trinkwasser) anzubringen. Begründung: Diese Wasseranlage wird in der warmen Jahreszeit auch gerne von Kleinkindern als "Wasserspielplatz" genutzt, ohne dass bekannt ist, von welcher Qualität das Wasser ist. Um für Klarheit zu sorgen und eine gefahrlose Nutzung dieser beliebten Wasserspielanlage zu gewährleisten, erscheint es angebracht, diese mit einem Hinweisschild zur Wasserqualität auszustatten. Foto: www.frankfurt-baut.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2024, ST 1615 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1740 Aktenzeichen: 41
Verkehrszählung im Bereich Hessestraße, Olof-Palme-Straße und Lurgiallee
Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5427 entstanden aus Vorlage: OF 427/8 vom 01.04.2024 Betreff: Verkehrszählung im Bereich Hessestraße, Olof-Palme-Straße und Lurgiallee Der Magistrat wird gebeten, eine (gegebenenfalls elektronische) Verkehrszählung im Bereich der Hessestraße, Olof-Palme-Straße und Lurgiallee durchzuführen, mit der Zielsetzung, im Bereich der U-Bahn-Station "Riedwiese/Mertonviertel" eine geeignete Querungsmöglichkeit zu den Bürogebäuden in der Olof-Palme-Straße 13 bis 17 für Fußgänger:innen einzurichten. Begründung: Zu den Bürogebäuden in der Olof-Palme-Straße 13 bis 17 gibt es viel Publikumsverkehr. Neben den ansässigen Firmen finden dort Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen statt, die gut besucht werden. Die Olof-Palme-Straße hat nur auf einer Seite einen Fußweg, ein Fußweg auf der Seite der U-Bahn-Gleise und der U-Bahn-Haltestelle fehlt. Die kürzeste fußläufige Verbindung zur Haltestelle "Riedwiese/Mertonviertel" führt vom Bürgersteig vor den Bürogebäuden über die abbiegende Lurgiallee auf die Grünfläche vor dem Trafohäuschen, was durch den dort entstandenen Trampelpfad deutlich belegt wird. Leider ist dieser Weg über die abbiegende Lurgiallee bisher ohne Sicherung für Fußgänger:innen und aus diesem Grund sehr gefährlich. Die Fußgänger:innen benutzen diesen kürzesten Weg, anstatt den Umweg von zweimal 100 Metern zu dem Zebrastreifen vor dem Eingang des ehemaligen Lurgigebäudes zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1566 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Mittel für die Umgestaltung des Riedbergplatzes bereitstellen
Antrag vom 15.04.2024, OF 504/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Mittel für die Umgestaltung des Riedbergplatzes bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Umgestaltung des Riedbergplatzes werden die notwendigen Mittel i. H. v. rund 500.000 EUR in das Investitionsprogramm 2024 - 2027 eingestellt. Begründung: Für die Umgestaltung des Riedbergplatzes liegt eine Planung vor und ein Zugriff auf Fördermittel des Bundes ist ebenfalls möglich. Der stadtseitig zu finanzierende Teil von vermutlich ca. 500.000 € ist im Investitionsprogramm für den Ortsbezirk bislang aber noch nicht abgebildet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 160 2024 Die Vorlage OF 504/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wann endlich erfolgt die Umgestaltung des Riedbergplatzes?
Antrag vom 08.04.2024, OF 521/12 Betreff: Wann endlich erfolgt die Umgestaltung des Riedbergplatzes? Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat darüber Auskunft zu geben, wann endlich mit der klimafreundlichen Umgestaltung des Riedbergplatzes begonnen wird und welcher Terminablauf für diese Maßnahme geplant ist. Begründung: Seit Vorstellung der Planungen zur klimafreundlichen Umgestaltung des Riedbergplatzes in der Sitzung des Ortsbeirats 12 vom November 2021 wurde der Baubeginn immer wieder verschoben. Nun ist auch das Jahr 2023 verstrichen, ohne dass die Maßnahme wie angekündigt begonnen wurde. Auch ein neuer Termin für deren Realisierung ist nicht bekannt. Der Magistrat wird daher gebeten, Klarheit zu schaffen und den Ortsbeirat entsprechend zu informieren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 521/12 wurde zurückgezogen.
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zur Flutlichtanlage
Antrag vom 05.04.2024, OF 502/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zur Flutlichtanlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Errichtung einer Flutlichtanlage auf der Sportanlage des SC Riedbergs westlich der Altenhöferallee sind 30.000,00 € als notwendige Mittel ab 2024 in den Haushalt einzustellen, die nicht den laufenden Mitteln entnommen werden. Begründung: Da der SC Riedberg mit div. Firmen für Planung und Bau der Flutlichtanlage auf eigene Kosten im Gespräch ist, kann die Stadt Frankfurt mit einer geringen Eigenbeteiligung eine Aufwertung der städtischen Fläche erreichen. Denn den Großteil der Kosten von rund 100.000,00 € trägt der Verein selbst. Inzwischen sind erste Abstimmungen zwischen Verein, Sportamt und Mainova erfolgt, die Genehmigung und Bewilligung zum Bau liegt vor, so dass nach Bewilligung des o. g. Zuschusses mit einem zügigen Baubeginn der Flutlichtanlage zu rechnen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 159 2024 Die Vorlage OF 502/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Ablehnung des Bebauungsvorschlages „nördlich Lurgi-Allee“ Nr. 922
Antrag vom 31.03.2024, OF 423/8 Betreff: Ablehnung des Bebauungsvorschlages "nördlich Lurgi-Allee" Nr. 922 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Siegerentwurf zur Entwicklung des ehemaligen Lurgi-Areals wird abgelehnt. Die Ablehnung gilt dem Entwurf, der dem Ortsbeirat als Bebauungsplan Nr. 922 - "nördlich Lurgieallee" vom Stadtplanungsamt am 19.10.2023 vorgestellt wurde. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die städtebauliche und Freiraum-Planung des ehemaligen Lurgi-Areals mit eigenen Mitteln neu zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: 1. Der vorgestellte Entwurf berücksichtigt nicht die geographische Lage des ehemaligen Lurgi-Geländes, die hier wirksamen Klimafaktoren werden völlig außer Acht gelassen: Das Lurgi-Gelände liegt zwischen dem Naturschutzgebiet Riedwiese im Osten, wo durch Vegetation und Feuchtigkeit Verdunstungskälte entsteht. Im Süden grenzt das Gebiet an die Lurgiallee, die im Sommer durch direkte Sonneneinstrahlung stark erhitzt wird, im Norden steigt der Riedberg/die Kalbacher Höhe an und verhindert den Abtransport der aufsteigenden Warmluft. 2. Die geplanten Gebäuderiegel der klassischen Frankfurter Blockrandbebauung entlang der Straßen verhindern die Durchlüftung des Wohngebietes, den Abzug heißer Luft und eine Abkühlung:Die lang gestreckte Blockrandbebauung an der Olof-Palme-Straße wäre eine Barriere für feuchte und kältere Luftströme, die aus dem Naturschutzgebiet kommen. Die lang gestreckte Blockrandbebauung entlang der Lurgiallee wäre der südlichen Sonneneinstrahlung ungeschützt ausgesetzt, wodurch sich die Gebäude stark aufheizen. 3. In der Mitte des neuen Stadtviertels wird eine "Stadtplatz" vorgesehen, umgeben von Wohn- und Geschäftshäusern: Dieser Platz wäre durch die umliegenden Gebäuderiegel von Luftströmungen abgeschirmt und der vollen Sonneneinstrahlung ausgesetzt. An heißen Tagen droht eine Überhitzung, die durch Begrünung nicht ausreichend abgeschirmt werden kann. Von daher wäre die Nutzung des Platzes als Aufenthaltsort mit Cafés und Geschäften stark eingeschränkt. 4. Die für das gesamte Neubaugebiet geplanten Tiefgaragen verhindern eine positive Regeneration des Unter- und Oberbodens in diesem sensiblen Gebiet der ehemaligen VDM. Der langsame unterirdische Grundwasserstrom mit Zustrom aus dem Riedberg wird durch Tiefbau behindert. Der Grundwasserstrom verwandelt die nach der Bodensanierung verbliebenen restlichen Giftstoffe, er durchfließt und befeuchtet das Naturschutzgebiet trägt Versorgung mit Trinkwasser bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 423/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Tempo 30 in der Lurgiallee
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5301 entstanden aus Vorlage: OF 402/8 vom 03.01.2024 Betreff: Tempo 30 in der Lurgiallee Der Magistrat wird gebeten, Tempo 30 in der Lurgiallee anzuordnen. Begründung: Mit der Wohnbebauung auf dem ehemaligen Lurgi-Komplex werden vermehrt Fußgänger:innen die Lurgiallee Richtung Merton's Passage überqueren. Tempo 30 erleichtert ihnen das Überqueren der Straße und reduziert das Unfallrisiko. Da in der Olof-Palme-Straße durchgängig Tempo 30 erlaubt ist, sollte diese Geschwindigkeit auch in der Lurgiallee beibehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1500 Aktenzeichen: 32-1
Fußgänger:innen-Überweg zu den Bürogebäuden im Mertonviertel
Antrag vom 12.03.2024, OF 407/8 Betreff: Fußgänger:innen-Überweg zu den Bürogebäuden im Mertonviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Planung für einen Fußgänger:innen-Überweg von der U-Bahn Haltestelle Riedwiese/Mertonviertel zu den gegenüber liegende Büros in der Olof-Palme-Straße Nr. 13-17 zu erarbeiten. Dabei sollte die Anlage eines Fußweges auf dem von den Gleisen abgetrennten Rasenstreifen bis zum Trafogebäude geprüft werden, ebenso wie die Installation einer Bedarfs- sowie einer vorgeschalteten Warnampel. Begründung: Zu den Bürohäusern in der Olof-Palme-Straße Nr. 13-17 gibt es viel Publikumsverkehr. Neben den ansässigen Firmen finden dort Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen statt, die gut besucht werden. Die Olof-Palme Straße hat nur auf einer Seite einen Fußweg, ein Fußweg fehlt auf der Seite der U-Bahn Gleise und der U-Bahn Haltestelle. Die kürzeste fußläufige Verbindung zur Haltestelle "Riedwiese" führt vom Bürgersteig vor den Bürogebäuden über die abbiegende Lurgiallee auf die Grünfläche vor dem Trafohäuschen, was durch den dort entstandenen Trampelfahrt deutlich belegt wird. Leider ist dieser Weg über die abbiegende Lurgiallee bisher ohne Sicherung für Fußgänger:innen und aus diesem Grund sehr gefährlich. Die Fußgänger:innen benutzen diesen kürzesten Weg, anstatt den Umweg von zweimal 100 m zu dem Zebrastreifen vor dem ehemaligen Lurgi-Tor. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.01.2024, OF 395/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 395/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 407/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 407/8 wurde zurückgezogen.
Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee
Antrag vom 01.03.2024, OF 491/12 Betreff: Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee Die Realisierung scheint erneut erheblich verzögert zu sein. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie dazu der Sachstand ist und auf welche neuen Zeitpläne sich Bürger und Vereine im Stadtteil nun einstellen müssen. Begründung: Gem. ST 2143 vom 16.09.2022 sowie ST 2698 vom 09.12.2022 war es geplant, die Bau- und Finanzierungsvorlage bis Ende Dezember 2022 zu erstellen. Mit Zustimmung aller notwendigen Gremien war der Baubeginn für die Halle in der 2. Jahreshälfte 2023 angestrebt. Bisher fehlt noch die Magistratsvorlage für einen Beschluss durch die Stadtverordneten und damit auch die EU-weite Ausschreibung. Die untragbare Situation ist bekannt. Im Dezember 2021 hatten die Sportvereine im Norden gemeinsam mit dem Sportkreis mittels einer vielbeachteten Petition auf die untragbare Situation und deren Konsequenzen hingewiesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 914 2024 Die Vorlage OF 491/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
75 Jahre Grundgesetz - ein Grund zum Feiern!
Antrag vom 29.02.2024, OF 488/12 Betreff: 75 Jahre Grundgesetz - ein Grund zum Feiern! Am 23. Mai 2023 wird das Grundgesetz 75 Jahre alt. Menschen in ganz Frankfurt organisieren in ihrem Viertel eigene Feiern anlässlich des 75. Geburtstags unserer Verfassung. So wollen wir die offiziellen Veranstaltungen zum Jubiläum in Bonn und Berlin um lokale Feste in Frankfurt ergänzen. Auch wir wollen hier mit Nachbarn, Schulen und Kindergärten, Institutionen und allen ortsansässigen Vereinen und Gruppierungen unsere Demokratie feiern. Vorstellbar sind auch Aktionen der ortsansässigen Schulen oder Vereinen, die zu dem Thema Grundgesetz und Demokratie beitragen. So könnten wir als Ortsbeirat 12 eine Ortsbeiratssitzung auf dem Riedbergplatz fingieren. Daher schlagen wir vor: Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten 1. für die Demokratiefeier im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg auf dem Riedbergplatz in der Zeit von 17-19 Uhr die offizielle Genehmigung einzuholen, 2. die Anregung dieses Demokratiefestes über den Verteiler des Stadtteilarbeitskreises in die Institutionen und Vereine zu tragen und 3. über die Presse, soziale Medien das Anliegen in die Öffentlichkeit zu bringen. Begründung: Auch im Stadtteil Kalbach-Riedberg sollte auf die Bedeutung des Grundgesetzes und dessen Einwirkung auf die Lebenswirklichkeit hingewiesen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 488/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 488/12 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zebrastreifen markieren an der Ecke Lurgiallee/OlofPalmeStraße
Antrag vom 30.01.2024, OF 395/8 Betreff: Zebrastreifen markieren an der Ecke Lurgiallee/Olof-Palme-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der o.g. Kreuzung, direkt an der Abbiegung Lurgi-Allee (Haus der Industriegewerkschaft) von der Olof-Palme-Straße einen Zebrastreifen einzurichten. Begründung: Zwischen der (südlichen) Olof-Palme-Straße und der U-Bahn Haltestelle Riedwiese/Mertonviertel ist die stark befahrene Kreuzung (Abzweigung) Olof-Palme-Straße/Lurgiallee. Es gibt dort keinen gesicherten Übergang, um den direkten Weg von oder zur U-Bahn-Haltestelle nehmen zu können. Die Querung muss durch einen Zebrastreifen direkt an der Abzweigung der Lurgiallee für die Mitarbeitenden und Besucher:innen der Gewerbeimmobilien entlang der Olof-Palme-Straße und für die Bewohner:innen des angrenzenden Hildegard-von-Bingen-Weges sicherer werden. Der nächste Zebrastreifen ist erst vor der Ausfahrt des ehemaligen Lurgi-Geländes markiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.03.2024, OF 407/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 395/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 407/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Gullydeckel Ecke Konrad-Zuse-Straße/Altenhöferallee
Antrag vom 20.01.2024, OF 483/12 Betreff: Gullydeckel Ecke Konrad-Zuse-Straße/Altenhöferallee Vorgang: OF 141/12 2021 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten unter Bezugnahme auf Ihre eigene Erinnerung vom 02.02.2023 an die obige Anregung zu erinnern. Begründung: Seit 31.10.2021 wurde die Gefahrenstelle nicht beseitigt und es besteht dringender Handlungsbedarf. Fotos: privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.11.2021, OF 141/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 483/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Erinnerung schriftlich erfolgen und ebenfalls noch an die Entfernung des Asphaltrestes am Bordstein in der ersten Parkbucht nördlich des Kreisels erinnert werden soll. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Hinweisschilder Bonifatiusbrunnen
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4982 entstanden aus Vorlage: OF 466/12 vom 03.01.2024 Betreff: Hinweisschilder Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, die Ausschilderung zum Bonifatiusbrunnen zu verbessern. Begründung: Der Bonifatiusbrunnen an der Straße Zur Kalbacher Höhe ist eine Wallfahrtsstätte, die Pilger aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet anlockt. Auf einer Gedenktafel der Gemeinde Kalbach steht zur Geschichte dieses Ortes u. a.: "Hier ruhten im Jahr 754 n. Chr. während der Überführung von Mainz nach Fulda die Gebeine des heiligen Bonifatius." In der Talstraße gibt es ein Hinweisschild "Zum Bonifatiusbrunnen" in Richtung Riedbergallee, dann findet man kein weiteres Hinweisschild mehr. Zum Brunnen des "Deutschen Apostels" sollte eine ausreichende Beschilderung angebracht sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 583 Aktenzeichen: 60-2
Mahnwache für die Ukraine
Antrag vom 19.01.2024, OF 477/12 Betreff: Mahnwache für die Ukraine Der Ortsbeirat möge beschließen, für den 24. Februar zu einer öffentlichen Mahnwache auf dem Riedbergplatz anlässlich des zweiten Jahrestages des Krieges Russlands gegen die Ukraine einzuladen. Vereine und Gemeinden des Ortsbezirks können sich hieran ausdrücklich beteiligen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Durchführung zu koordinieren. Begründung: Leider findet der Krieg gegen die Ukraine auch nach zwei Jahren kein Ende. Der traurige Jahrestag soll uns allen Anlass sein, nicht zu vergessen, dass nur 1500 km von uns Menschen in Angst leben, täglich etliche von Ihnen sterben und noch mehr verletzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 477/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff wie folgt ergänzt wird: "und gegen die Kriege in der Welt" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4899 entstanden aus Vorlage: OF 448/12 vom 26.11.2023 Betreff: Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820 Aufgrund des fehlenden Anschlusses des Lärmschutzwalls im Bereich der Anschlussstelle Marie-Curie-Straße/BAB 661 an das nordwestliche Widerlager der U-Bahn-Brücke (siehe nachfolgender Google Maps-Kartenausschnitt) wird die Schallschutzfunktion des Lärmschutzwalls, vor allem für den östlichen Bereich des Bonifatiusviertels, merklich abgeschwächt. Verstärkt wird dieser Effekt von den die Autobahn querenden U-Bahn- und Fußgängerbrücken, an deren Unterseiten der Schall reflektiert und dadurch zusätzlich verstärkt wird. Seit dem nachträglichen Einbau von zwei Gabionen-Stützwänden am Fuß des Lärmschutzwalls und gegenüber an der Brückenböschung trat eine nochmalige Intensivierung des Verkehrslärms ein, weil offensichtlich nun der Schall nochmals zielgerichteter auf den östlichen Rand der Siedlung gelenkt wird. Nach aktueller Lärmkartierung 2022 (Lärmviewer Hessen, https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html, siehe nachfolgender Lärmkartenausschnitt) werden im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels Schallpegelwerte in der Nacht von 60 bis 64 dB(A) erreicht. Damit sind nicht nur die Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) von 45 dB(A) nachts und die Grenzwerte der 16. BImSchV von 49 dB(A) nachts weit überschritten, sondern auch die Schwelle zu möglichen Gesundheitsgefährdungen erreicht. Im Vergleich der zur Verfügung stehenden Lärmkartierung seit 2007 wird auch eine Zunahme der Lärmbetroffenheit deutlich. Die Lärmaktionsplanung empfiehlt, dass bei Überschreitung dieser Werte prioritär und möglichst kurzfristig Maßnahmen zur Verringerung der Gesundheitsgefährdung ergriffen werden sollen. Ergänzender Hinweis: Bei der Lärmkartierung handelt es sich um eine Computermodellrechnung, die zwar topografische Erhebungen (z. B. bestehender Lärmschutzwall) berücksichtigt, allerdings schallverstärkende Besonderheiten (z. B. sich unter Brücken reflektierender/verstärkender Schall oder Gabionen-Stützwände, die den Schall verstärkend in eine bestimmte Richtung lenken) nicht mit einbezieht. Folglich bedeutet dies, dass die im Computermodell aufgezeigten Nachtwerte von 60 bis 64 dB(A) in der Realität einen deutlich höheren Wert aufweisen und das Problem somit noch weiter intensivieren. Diesen Sachverhalt vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. In welchem Umfang könnten die Verkehrslärmbelastungen insbesondere im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels reduziert werden, wenn der Lärmschutzwall bis an das gegenüberliegende Brückenwiderlager verlängert würde? 2. Welche Möglichkeiten gäbe es, die Lärmschutzlücke zu schließen und trotzdem die heutige Führung des Fuß- und Radweges beizubehalten (z. B. durch die Überlappung von zwei Lärmschutzwänden)? 3. Könnte durch eine separate Lärmschutzmaßnahme (z. B. Lärmschutzwand) in der öffentlichen Grünfläche (ÖM2 gemäß Bebauungsplan Nr. 820) auf der westlichen Seite des Fuß- und Radweges eine wesentliche Reduzierung des Schalleintrags erreicht werden? Google Maps-Kartenausschnitt Foto: privat Lärmkartenausschnitt nach aktueller Lärmkartierung 2022 Begründung: Da bisher alle Bemühungen des Ortsbeirates 12 zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der BAB 661 erfolglos geblieben sind, der Lärmaktionsplan der 4. Runde (aktueller Lärmkartierung 2022 s. o.) auch keine Konsequenzen zur Lärmreduzierung beigetragen hat, sind nunmehr weitere Maßnahmen zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 493 Antrag vom 13.04.2024, OF 512/12 Anregung vom 26.04.2024, OA 458 Aktenzeichen: 79-3
Tempomessung an der Konrad-Zuse-Straße
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4900 entstanden aus Vorlage: OF 449/12 vom 27.11.2023 Betreff: Tempomessung an der Konrad-Zuse-Straße Vorgang: OM 3471/23 OBR 12; ST 1204/23 Der Magistrat wird gebeten, über die Ergebnisse der in der Stellungnahme ST 1204 angekündigten Geschwindigkeitsmessungen im Verlauf der Konrad-Zuse-Straße zu berichten oder ersatzweise neue Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen (d. h. über einen Zeitraum von z. B. einer Woche, rund um die Uhr) und die Ergebnisse dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Anwohner berichten immer wieder von deutlichen Geschwindigkeitsübertretungen, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden. Um etwaige Folgemaßnahmen qualifiziert beurteilen zu können, soll eine Geschwindigkeitserfassung über einige Tage am Stück für die notwendige Transparenz sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3471 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1204 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 643 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1
10.000BäumeProgramm auch für Kalbach-Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4902 entstanden aus Vorlage: OF 452/12 vom 27.11.2023 Betreff: 10.000-Bäume-Programm auch für Kalbach-Riedberg Vorgang: NR 662/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Programms "10.000 Bäume für Frankfurt" (NR 662) auch in Kalbach-Riedberg zusätzliche Bäume zu pflanzen und zu pflegen. Hierfür bieten sich im Ortsbezirk 12 folgende Standorte an, um insgesamt rund 50 neue Bäume zu ergänzen: - in der Kätcheslach unterhalb des Kätcheslachweihers: bis zu 18 neue Bäume; - in der Kätcheslach oberhalb des Kätcheslachweihers: bis zu sieben neue Bäume; - zwischen der Seniorenfitnessanlage und dem Feld: bis zu elf neue Bäume; - entlang des Grabens vom Johann-Beyer-Weg schräg hinunter zum Kätcheslachweiher: bis zu 13 neue Bäume. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen: Weiß: vorhandene Bäume, Rot: Möglichkeit für neue Bäume Begründung: Für das Programm zur Ergänzung von 10.000 Bäumen im Stadtgebiet sucht das Grünflächenamt nach geeigneten Standorten für weitere Bäume. Hierfür bieten sich die genannten Wege und Flächen an, um die Begrünung des Stadtgebiets voranzutreiben, für zusätzlichen Schatten und Kühlung im Sommer zu sorgen und zusätzliches CO2 zu binden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 440 Aktenzeichen: 67-0
Überdachte Bushaltestellen Riedberg: Erinnerung
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4908 entstanden aus Vorlage: OF 462/12 vom 26.11.2023 Betreff: Überdachte Bushaltestellen Riedberg: Erinnerung Vorgang: OM 1149/21 OBR 12; ST 634/22; B 157/23 Wieder ist ein Jahr vergangen und der Magistrat wird erneut gebeten, die Haltestellen entlang der Linie 29 endlich mit Witterungsschutz und Sitzmöglichkeiten auszustatten. Die Nachrüstung von Wartehallen der Haltestellen "Lucy-Hillebrand-Straße", "Ernst-Balser-Straße" sowie "Hans-Poelzig-Straße" waren bereits für Juli 2022 geplant. Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen "Ludwig-Fulda-Weg" inklusive Wartehalle ist Bestandteil des Programms E3-2016, die Haltestellen "Uni-Campus Riedberg" Bestandteil des Ausbauprogramms E3-2017. Für diese wurden bisher noch gar keine Termine genannt. Begründung: In der Vorlage B 157 vom 11.04.2023 hieß es, für die barrierefreien Bushaltestellen "Lucy-Hillebrand-Straße", "Ernst-Balser-Straße" sowie "Hans-Poelzig-Straße" seien Wartehallen aus dem Bestand vorgesehen, die von anderen, teils aufgelösten Haltestellen dorthin versetzt werden könnten. Entsprechende Anträge seien gestellt. Falls diese Wartehallen nicht infrage kämen, müssten fabrikneue Wartehallen bestellt werden, für die zuvor Förderanträge zu stellen seien. An den beiden Haltestellen "Hans-Leistikow-Straße" wurden im Dezember 2022 Wartehallen aufgestellt. Der erste Antrag dazu stammte aus dem Jahr 2016. Seinen Dank dafür verbindet der Ortsbeirat mit der Hoffnung, dass die anderen Wartehallen auch endlich zeitnah installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1149 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 634 Bericht des Magistrats vom 11.04.2023, B 157 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1112 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13
Verkehrsspiegel Am Weißkirchener Berg/Am Hopfenbrunnen
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4893 entstanden aus Vorlage: OF 305/12 vom 28.10.2022 Betreff: Verkehrsspiegel Am Weißkirchener Berg/Am Hopfenbrunnen Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung/Ausfahrt Am Weißkirchener Berg/ Am Hopfenbrunnen in Höhe des Hauses Am Weißkirchener Berg 21 (siehe Pfeil) einen Verkehrsspiegel anzubringen, um eine sichere Ausfahrt von der Straße Am Hopfenbrunnen in die Straße Am Weißkirchener Berg zu ermöglichen. Begründung: Durch parkende Autos und den Winkel der Ausfahrt sowie den kleinen Bogenverlauf der Straße Am Weißkirchener Berg ist der Blick auf den von Kalbach kommenden Verkehr stark eingeschränkt und erfordert jeweils das leichte Einfahren in die Straße Am Weißkirchener Berg. Dies stellt für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie entgegenkommende Fahrzeuge eine durch einen Verkehrsspiegel vermeidbare Gefährdungsstelle dar. Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 890 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Leihräder im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4897 entstanden aus Vorlage: OF 442/12 vom 25.09.2023 Betreff: Leihräder im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 2924/22 OBR 12; ST 1757/23 Der Magistrat wird gebeten, mit dem Leihfahrradunternehmen Next Bike Kontakt aufzunehmen, um an möglichen Standorten in Kalbach-Riedberg Leihräder aufzustellen. Konkrete Standorte sind aus örtlicher Kenntnis z. B.: - U-Bahn-Station "Riedberg" - Riedbergplatz - Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz - Graf-von-Stauffenberg-Allee nahe Nr. 46 b - Rudolf-Schwarz-Platz - Zur Kalbacher Höhe/Renoirallee - Sportplatz des SC Riedberg - Römische Straße/Riedbergallee - Buswendeschleife "Am Hopfenbrunnen" - Nahe dem FC Kalbach - Sportzentrum "Am Martinszehnten" - Am Kalbacher Rathaus oder "Lange Meile" - Kerbeplatz - Park-and-ride-Station "Kalbach" (unter Beteiligung des Ortsbeirats 10) Begründung: Mit der Stellungnahme vom 14.08.2023, ST 1757, teilt der Magistrat mit: "Generell bietet die Deutsche Bahn (DB) das Produkt ‚Call a Bike' nur noch in Stadtteilen an, bei denen die Vermietung voraussichtlich wirtschaftlich - also ohne Verluste - betrieben werden kann." Da jedoch der private Anbieter Next Bike in Frankfurt ebenfalls Leihräder zur Verfügung stellt, könnte hier mit Zustimmung zu rechnen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.10.2022, OM 2924 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1757 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 642 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-2
Mehr Verkehrssicherheit rund um die Grundschule Riedberg
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4898 entstanden aus Vorlage: OF 446/12 vom 27.11.2023 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit rund um die Grundschule Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich die Verkehrssituation rund um die Grundschule Riedberg nachhaltig dadurch verbessern lässt, dass sich die vorhandene Lichtzeichenanlage ("Ampel") über die Straße Zur Kalbacher Höhe in eine vollwertige Ampelkreuzung unter Einbeziehung der einmündenden Straßen Zum Stulen und Käthe-Kruse-Straße umwandeln lässt nebst Fußgängerampeln über beide einmündenden Straßen. Angelehnt an die aktuell als Bedarfsampel ausgeführte Lichtzeichenanlage bietet sich eine Ausführung mit bevorzugter Fahrtrichtung entlang der Straße Zur Kalbacher Höhe an mit Bedarfsauslösung durch Kontaktschleifen in den Nebenstraßen und auf Fußgängerwunsch. Begründung: Gerade zu Schulbeginn gibt es zahlreiche Probleme durch die trotz zahlreichen Ermahnungen nicht restlos zu vermeidenden Elterntaxis, besonders in der Straße Zum Stulen und an der Einmündung in die Straße Zur Kalbacher Höhe. Eine sichere Querung der Straße Zum Stulen ist nicht gewährleistet. Eine Sicherung der Überwege durch eine Ampel würde die Situation für die Schülerinnen und Schüler erheblich verbessern. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die sehr positiven Erfahrungen an der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee, wo seit der Errichtung der Ampel keinerlei Klagen über gefährliche Verkehrssituationen mehr aufgetreten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1441 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes bei vordringlicher Anbringung von Beschattungselementen, Entsiegelung und Begrünung Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 414
Anregung vom 27.11.2023, OA 415 entstanden aus Vorlage: OF 533/11 vom 23.11.2023 Betreff: Klimaangepasste Umgestaltung des Atzelbergplatzes bei vordringlicher Anbringung von Beschattungselementen, Entsiegelung und Begrünung Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 414 Vorgang: M 18/23; EA 29/23; OM 4162/23 OBR 11; ST 2041/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Atzelbergplatz an dritter Stelle in die Prioritätenliste der Klimaangepassten Stadtplatzgestaltung aufzunehmen. Begründung: Die Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen hat am 06.07.2023 im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz zugesagt, den Atzelbergplatz an dritter Stelle, hinter dem Paul-Arnsberg-Platz und dem Riedbergplatz, in die Prioritätenliste der Klimaangepassten Stadtplatzgestaltung aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 414 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 18 Etatanregung vom 24.04.2023, EA 29 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4162 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2041 Antrag vom 12.03.2024, OF 598/11 Etatanregung vom 15.04.2024, EA 23 Antrag vom 04.05.2024, OF 624/11 Anregung vom 27.05.2024, OA 464 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 243 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 57 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.01.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 415 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 24. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 415 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); AfD (= Enthaltung) 25. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 07.03.2024, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 415 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 414 = Kenntnis, OA 415 = Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024, TO II, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 415 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4569, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024 Aktenzeichen: 79-3
Entsiegelung des Riedbergplatzes
Antrag vom 20.11.2023, OF 456/12 Betreff: Entsiegelung des Riedbergplatzes Vorgang: V 438/22 OBR 12; ST 2197/22; B 427/23 Dem Magistratsbericht ist zu entnehmen, dass die klimaangepasste Umgestaltung des Luisenplatzes und des Paul-Arnsberg-Platzes nun erfolgt ist und der Riedbergplatz in Planung ist. Dies überrascht angesichts der jahrelangen Diskussion neben der öffentlich bekannten Planung der Umgestaltung mit Beteiligung von Interessierten wie z. B. der Klimaschutzinitiative Riedberg (KIR) und des Ortsbeirats, die seitens des Ortsbeirats 12 als abgeschlossen angesehen wird. Auch in der Presse wurde ausführlich über die Planungen berichtet. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. was im Detail noch notwendig ist, bevor der Spatenstich zur klimaangepassten Entsiegelung des Riedbergplatzes erfolgen kann und 2. wann damit zu rechnen ist. Begründung: Unstrittig ist der Riedbergplatz einer der heißesten Plätze Frankfurts. Daher ist nach Abschluss der Baummaßnahmen bzgl. zweier Plätze das Entsiegelungskonzept der B 427 zeitnah umzusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.07.2022, V 438 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2197 Bericht des Magistrats vom 06.11.2023, B 427 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 805 2023 Die Vorlage OF 456/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP
Eine neue Grundschule für den Stadtteil
Antrag vom 20.11.2023, OF 377/8 Betreff: Eine neue Grundschule für den Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Ortsbezirk 8 wird eine weitere Grundschule gebaut. Dazu wird ein Teil des ehemaligen Lurgi-Geländes im Südosten, angrenzend an Lurgiallee und Olof-Palme-Straße von der Planung für eine Wohnbebauung ausgenommen. Begründung: Die Grundschulen im Ortsbezirk mit Einzugsbereich Heddernheim-Riedwiese, Heddernheim Ost und Niederursel Ost klagen über Raummangel bei steigenden Anmeldungen. Für die neuen Aufgaben der Schule ist die Raumausstattung unzureichend. Räume, die eigentlich für eine Bibliothek, für den Förderunterricht, Mittags- und Nachmittagsbetreuung oder Eltern-/Schülergespräche vorgesehen waren, werden längst als Klassenzimmer gebraucht. Mit den neu entstehenden Wohnungen und dem Zuzug junger Familien im Gebiet Sandelmühle und Lurgiallee kommen die räumlichen Kapazitäten der Grundschulen an Grenzen, die keine improvisierte Umnutzung mehr möglich machen. Dies betrifft vor allem die Heinrich-Kromer-Schule und die Robert-Schumann-Schule. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 377/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Flutlichtanlage SC Riedberg
Antrag vom 20.11.2023, OF 460/12 Betreff: Flutlichtanlage SC Riedberg Bereits 2016 war mit https://www.stvv.frankfurt.de/download/OF_58-12_2016.pdf der OF 58-12/2016 die Flutlichtanlage für den Rasenplatz Thema zur besseren Ausnutzung der dunklen Jahreszeit für das Training der zahlreichen Mannschaften. Da nun der Verein weiter gewachsen ist auf rund 1.600 Mitglieder sind entsprechend weitere Trainingsflächen notwendig. Nun hat der SC Riedberg einen Hinweis des Sportamtes vorliegen, dass erst eine abschließende Klärung der Stromversorgung zu erfolgen hat, um eine Flutlichtanlage auf eigene Kosten auf der städtischen Fläche der Sportanlage westlich der Altenhöferallee zu errichten. Der Verein geht von Gesamtkosten von 120.000 - 150.000,00 €. Der Landessportbund beteiligt sich nach Auskunft des Vereins mit 13.000,00 € und die beantragte Landeszuwendung beträgt 50.000,00 € - 80.000,00 €. Spenden liegen in Höhe von 7.000 € vor und Eigenmittel betragen 50.000,00 €. Davon ausgehend, dass über die Landeszuwendung lediglich 50.000,00 € ausgezahlt werden, besteht eine Differenz von 30.000,00 € Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wolle den SC Riedberg der nach einem Gespräch des Sportamtes mit der Mainova möglicherweise in Aussicht gestellten Genehmigung für die Errichtung einer Flutlichtanlage auf städtischer Gemarkung durch ebendieses Sportamt der Stadt Frankfurt am Main mit einem Betrag von bis zu 30.000,00 € unterstützen. Begründung: Da der SC Riedberg nun div. Firmen für Planung und Bau der Flutlichtanlage auf eigene Kosten beauftragt hat, kann die Stadt Frankfurt mit einer geringen Eigenbeteiligung eine Aufwertung der städtischen Fläche erreichen. Nach den schriftlichen Unterlagen sind erste Abstimmungen zwischen Verein und Sportamt erfolgt, so dass bei vorliegender Genehmigung und Bewilligung des o. g. Zuschusses mit einem zügigen Baubeginn der Flutlichtanlage zu rechnen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 460/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen 2 GRÜNE und SPD (= Annahme); 2 GRÜNE und BFF (= Enthaltung)
Briefkasten im Bereich Graf-von Stauffenberg-Allee/Römische Straße aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 13.10.2023, OM 4602 entstanden aus Vorlage: OF 440/12 vom 25.09.2023 Betreff: Briefkasten im Bereich Graf-von Stauffenberg-Allee/Römische Straße aufstellen Der Magistrat - vertreten durch seine Wirtschaftsförderung - wird gebeten, mit der Deutschen Post AG Kontakt aufzunehmen, um einen neuen Briefkasten in dem Bereich Graf-von-Stauffenberg-Allee/Römische Straße aufstellen zu lassen. Begründung: Nach den in der Regel angewendeten Vorgaben der Post-Universaldienstleistungsverordnung zur Aufstellung von Briefkästen der Deutschen Post AG gilt ein Abstandsradius von 1.000 Metern. Allerdings ist der Riedberg mit seinen rund 22.000 Einwohnerinnen und Einwohner und den bereits aufgestellten Briefkästen nicht überversorgt. In dem oben genannten Bereich befindet sich eine Seniorenanlage mit 64 Wohneinheiten, für die der Weg zu den vorhandenen Briefkästen zu weit und zu beschwerlich ist. Die Leerung würde auch keines zusätzlichen Umweges bedürfen, da von der Altenhöferallee über die Graf-von-Stauffenberg-Allee in die Carl-Hermann-Rudloff-Allee gefahren wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 759 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-30
Straßenbenennung „Zum Gickelhahn“
Antrag vom 29.09.2023, OF 441/12 Betreff: Straßenbenennung "Zum Gickelhahn" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Weg von der Kreuzung der L3019 mit der Straße "Am Weißkirchener Berg" zum Sportplatz des FC Kalbach den Namen Zum Gickelhahn zu geben, durch ein Straßenschild kenntlich zu machen, die üblichen Kartendienste zu informieren und für die dortigen Liegenschaften (insbesondere "Kleintierzüchterverein Kalbach" und "BeeFriends" Hausnummern zu vergeben. Das Vereinsgelände des FC Kalbach soll hingegen die Adresse "Am Hopfenbrunnen 51" behalten, um die Anfahrt zum dortigen Parkplatz nicht zu erschweren. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebung Begründung: Der genannte Weg ist bislang unbenannt, hat aber mehrere Anlieger, zu denen auch immer wieder Ortsfremde Personen gelangen wollen. Eine Adresse mit Straßenname und Hausnummer erleichtert die Navigation erheblich. Der Name "Gickelhahn" ist ein alter Flurname der Gemarkung Kalbach (nord-nordöstlich des Ortskerns), der auf diese Weise für die Zukunft gesichert wird. Auch wenn der Weg nicht genau in der alten Flur liegt, erscheint dieser Name passender als die Alternative "Bauwiesen", welche sonst zu Missverständnissen über etwaige Bauplanungen führen könnte. Auszug aus der "General-Karte von der consolidierten Gemarkung Kalbach", 1875 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Initiative OI 36 2023 Die Vorlage OF 441/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Vorstellung des Bauprojektes der Johann Wolfgang Goethe-Universität
Antrag vom 25.09.2023, OF 443/12 Betreff: Vorstellung des Bauprojektes der Johann Wolfgang Goethe-Universität Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten in Absprache mit der Ortsvorsteherin des 8 er Ortsbeirates, die für die Planung und den Neubau der Universität verantwortlichen Personen unter Beteiligung der Ortsbeiräte 8 und 12 zu einer Informationsveranstaltung einzuladen. Begründung: Das große Bauvorhaben der Universität an der Riedbergallee im Bereich des 8 er Ortsbeirates hat bei dem Bau auch Auswirkungen auf den Ortsbezirk 12 (Riedberg) durch Baustellenverkehr, Verschmutzung, wegfallenden Parkraum etc. Um rechtzeitig für das nötige Verständnis und Akzeptanz für den Bau zu werben, bedarf es einer umfassenden Information durch den Bauträger, die Johann Wolfgang Goethe-Universität. Dies dient auch gleichzeitig einer Öffnung der Uni zu den betroffenen Stadtteilen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 443/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radfahrer besser absichern am Beginn der Otto-Schott-Straße
Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4522 entstanden aus Vorlage: OF 422/12 vom 11.09.2023 Betreff: Radfahrer besser absichern am Beginn der Otto-Schott-Straße Der Magistrat wird gebeten, geradeaus fahrende Radfahrer auf der Riedbergallee am Südende der Otto-Schott-Straße besser gegenüber rechts abbiegenden Autofahrern zu schützen, z. B. durch eine durchgehende Rotfärbung des Radweges an dieser Stelle. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: An dieser Kreuzung biegen über die Hälfte der Kraftfahrzeuge rechts ab, um die Tiefgaragen der dichten Wohnbebauung und des Einkaufszentrums zu erreichen. Vorfahrtsberechtigte Radfahrer, die geradeaus fahren, geraten leicht in gefährliche Konflikte mit den rechts abbiegenden Fahrzeugen. Eine farbliche Hervorhebung des Radweges an dieser Stelle kann das Bewusstsein für diesen Konflikt schärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2400 Aktenzeichen: 32-1
Altglascontainer Ecke Altenhöferallee/Alfred-Wegener-Straße prüfen
Antrag vom 07.09.2023, OF 433/12 Betreff: Altglascontainer Ecke Altenhöferallee/Alfred-Wegener-Straße prüfen Der Magistrat wird gebeten, die FES zu beauftragen, den Stellplatz der Altglascontainer an der Ecke Altenhöferallee/Alfred-Wegener-Straße auf ihre Funktionalität und Akzeptanz zu überprüfen und diese in Absprache mit den Ortsbeiräten 12 und 8 zu ändern oder eine andere Lösung zu finden, damit die sechs Altglascontainer wieder so gut wie früher angenommen werden. Begründung: Viele Jahre standen sechs Container an der Altenhöferallee. Dann wurden drei Container davon an der Alfred-Wegener-Straße platziert. Diese werden aber nicht sehr gut angenommen, selbst wenn darin ist noch ausreichend Platz ist. Dafür ist zu beobachten, dass nun das Altglas einfach neben den Containern an der Altenhöferallee auf dem Gehweg abgestellt wird, obwohl die drei vom alten Standort kürzlich entfernten Container in Sichtweite auf zwei Parkplätzen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 433/12 tätig zu werden und in dieser Angelegenheit zu einem Ortstermin mit der FES und den Ortsbeiräten 8 und 12 einzuladen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradständer vor der Riedbergallee Nr. 15
Antrag vom 31.08.2023, OF 425/12 Betreff: Fahrradständer vor der Riedbergallee Nr. 15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an die Hausverwaltung der Riedbergallee 15 zu schreiben mit der Bitte die dortigen Fahrradständer zu ersetzen oder die defekten zu demontieren. Begründung: s. Anlage Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 425/12 wurde zurückgezogen.
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