Meine Nachbarschaft: Eschenheimer Anlage
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Vorlagen
Verlängerung des Radweges auf der Nibelungenallee vor der Nationalbibliothek
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6079 entstanden aus Vorlage: OF 778/3 vom 19.09.2024 Betreff: Verlängerung des Radweges auf der Nibelungenallee vor der Nationalbibliothek Vorgang: OM 4041/18 OBR 3; ST 466/19 Der Magistrat wird gebeten, einen Fahrradweg auf der Nibelungenallee auf Höhe der Deutschen Nationalbibliothek von West nach Ost auf dem Bürgersteig einzurichten. Begründung: Der Fahrradweg auf der Nibelungenallee, welcher von West nach Ost führt, befindet sich auf dem Bürgersteig. Er endet plötzlich auf Höhe der Nationalbibliothek. Dies führt dazu, dass sich auf dem an dieser Stelle sehr breiten Bürgersteig zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende in die Quere kommen. Ab der Kreuzung Nibelungenallee/Eckenheimer Landstraße beginnt der Fahrradweg auf dem Bürgersteig wieder. Für alle beteiligten Verkehrsteilnehmer wäre die Einrichtung des Fahrradweges an dieser Stelle sinnvoll. Mit der Vorlage OM 4041 wurde der Magistrat bereits gebeten, auf dem Bürgersteig eine Markierung anzubringen, die auf den dort verlaufenden Fahrradweg hinweist. Mit der Stellungnahme ST 466 wurde mitgeteilt, dass dem durch das Aufbringen von Fahrradpiktogrammen entsprochen wird. Dies ist auch an zwei Stellen geschehen, allerdings sind die Piktogramme leicht zu übersehen und von zu Fuß Gehenden werden diese überhaupt nicht wahrgenommen. Nur die Einrichtung eines deutlich erkennbaren Fahrradweges, beispielsweise durch einen anderen Bodenbelag und/oder eine Abgrenzung zwischen Fahrrad- und Fußweg würde das Problem lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4041 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 466 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 432 Beratung im Ortsbeirat: 3
Ersatzhaltestelle „Paul-Hindemith-Anlage“ barrierefrei gestalten
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6078 entstanden aus Vorlage: OF 777/3 vom 24.10.2024 Betreff: Ersatzhaltestelle "Paul-Hindemith-Anlage" barrierefrei gestalten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, die Ersatzhaltestelle "Paul-Hindemith-Anlage" der Buslinie M36 zeitnah barrierefrei zu gestalten. Begründung: Im Rahmen der Baustelle auf dem Oeder Weg wurde die Haltestelle "Paul-Hindemith-Anlage" der Buslinie M36 an eine andere Stelle verlegt. Angesichts der langen Sperrzeit des Oeder Wegs und der somit lang bestehenden Ersatzhaltestelle, muss an dieser Stelle nachgebessert werden. Wie im Bild zu sehen, ist die Ersatzhaltestelle direkt am provisorischen Umleitungsschild und vor einer Pollerreihe angelegt. Ein ungehinderter Zugang zum Bus ist somit nicht möglich. Ein Mitglied der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG) wies darauf hin und stellte die Bilder zur Verfügung. Es wird darum gebeten, bei der Planung von Ersatzhaltestellen zukünftig frühzeitig auf Barrierefreiheit zu achten. Dazu zählt auch, dass eine Anfahrt an einen Kantstein möglich ist. Fotos: mit freundlicher Genehmigung von Hannes Heil Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 115 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1368
Lärmbelästigung durch Deckel auf der Straßenbahnlinie im Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6076 entstanden aus Vorlage: OF 772/3 vom 23.10.2024 Betreff: Lärmbelästigung durch Deckel auf der Straßenbahnlinie im Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße Der Magistrat wird gebeten, im Gespräch mit der VGF darauf hinzuwirken, dass die Lärmbelästigung an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße durch einen klappernden Deckel (eventuell Abdeckung des Weichenstellers) im Bereich der Straßenbahnschiene beim Überfahren durch geeignete Maßnahmen dauerhaft unterbunden wird. Begründung: Die Geräusche, insbesondere in den Nachtstunden, bringen Anwohnende teilweise um den Schlaf. An dieser Stelle könnte sicherlich mit einfachen Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 434 Beratung im Ortsbeirat: 3
Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für ältere Kinder und Jugendliche im Nordend
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6077 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 09.10.2024 Betreff: Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für ältere Kinder und Jugendliche im Nordend In den letzten Jahren wurden viele Spielplätze im Nordend neu und attraktiver gestaltet. Allerdings sind diese Spielplätze in ihrer Struktur für Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit attraktiv und generell nur für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren zugelassen. Kinder über zwölf Jahren brauchen jedoch auch wohnortnahe Bewegungsräume und geeignete Spielangebote, um sich zu entfalten. Jugendliche wollen ebenfalls wohnortnahe Räume, um sich zu treffen. Leider wurde auch bei neuen Planungen, wie der Erweiterung des Günthersburgparks, diese Gruppe zu wenig bedacht. Bislang weniger genutzte Flächen im Stadtteil sollten deshalb nochmals auf den Prüfstand gestellt werden, ob sie so gestaltet werden können, dass sie insbesondere von Jugendlichen als Treffpunkt genutzt werden können. Zugleich müssen natürlich auch die Interessen der Anlieger berücksichtigt werden. Das gilt für öffentliche Plätze, aber auch für Grünanlagen. Wünschenswert wäre die Beteiligung der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen bei Umgestaltungsmaßnahmen, etwa durch Anfragen bei Schulen, dem Jugendhaus Heideplatz, Kirchengemeinden und sonstigen Institutionen mit Jugendgruppen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, auf den Grünflächen - in der Klettenbergstraße; - in der Eysseneckstraße (z. B. unterer Teil zwischen Holzhausenstraße und Cronstettenstraße und/oder oberer Teil zwischen Cronstettenstraße und Adickesallee); - in der Hallgartenstraße; - im Oeder Weg zwischen Lersnerstraße und Fürstenbergerstraße Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für Kinder im Alter von über zwölf Jahren zu schaffen. Diese könnten u. a. Folgende sein: - Tischtennisplatten; - Trampoline (siehe Hafenpark); - sonstige Fitnessgeräte; - ein Riesenschach (soweit Patenschaft für Figuren durch Kiosk oder Ähnliches möglich, z. B. Eysseneckstraße unterer Teil). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 726 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gefahr erkannt, Unfall gebannt! Die Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sichern
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6052 entstanden aus Vorlage: OF 902/10 vom 21.10.2024 Betreff: Gefahr erkannt, Unfall gebannt! Die Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, die Einmündung von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße (Richtung Stadtmitte) so zu sichern, dass alle Verkehrsbeteiligten in diesem Bereich sicher fahren können (Beispiel siehe Anlage). Begründung: Die verstärkte Zunahme des Autoverkehrs in diesem Bereich zeigt recht deutlich, wie gefährlich ein Einbiegen auf die Friedberger Landstraße ist. Auch ist in diesem Zusammenhang der Radverkehr zu berücksichtigen. Anlage 1 (ca. 86 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 411 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Platz an der Friedberger Warte aufwerten
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6021 entstanden aus Vorlage: OF 444/4 vom 09.10.2024 Betreff: Platz an der Friedberger Warte aufwerten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Platz an der Friedberger Warte durch Grünpflanzen aufgewertet werden könnte. Vorstellbar wären Büsche bzw. eine Hecke auf dem Platz entlang der Friedberger Landstraße, um den Platz optisch vom Durchgangsverkehr ebendieser Straße abzuschirmen. Begründung: Mehrere Anlieger beschäftigen sich derzeit mit möglichen Aktivitäten und (Um)Gestaltungen des Platzes, mit dem Ziel der Belebung und Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Eine Begrünung des Platzes entlang der Friedberger Landstraße könnte für einen entsprechenden Rahmen sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 271 Beratung im Ortsbeirat: 4
Lade-/Lieferzone Alte Gasse einrichten
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5993 entstanden aus Vorlage: OF 1397/1 vom 08.10.2024 Betreff: Lade-/Lieferzone Alte Gasse einrichten Der Magistrat wird gebeten, im Bereich nördlich der Alten Gasse 71 eine Lade-/ Lieferzone für zwei Fahrzeuge in den bestehenden Parkbuchten einzurichten und diese entsprechend markieren und beschildern zu lassen. Begründung: Die Nachfrage nach einer ausgewiesenen Lade-/Lieferzone für Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistende in der Alten Gasse ist erheblich. Aktuell parken Lieferdienste und Speditionen oft in zweiter Reihe oder auf Gehwegen, was den Fußverkehr behindert und den fließenden Straßenverkehr beeinträchtigt. Eine markierte und beschilderte Lade-/Lieferzone würde diese Probleme nachhaltig lösen und den Verkehrsfluss verbessern. Foto: privat Luftbild: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radweg auf der Eschersheimer Landstraße rückbauen
Antrag vom 28.10.2024, OF 828/9 Betreff: Radweg auf der Eschersheimer Landstraße rückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich den in den Herbstferien eingerichteten Radweg auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Humserstraße und Hügelstraße in Teilen rückzubauen und insbesondere die baulichen Elemente (Sperren Poller, Omega-Bügel) zu entfernen und die weggefallenen KFZ-Parkplätze wiederherzustellen. Trotz Ferienzeit zeigt sich schon jetzt, dass der Verkehrsfluss massiv behindert wird und es vermehrt zu Staus kommt. Nach Ende der Ferien ist somit eine nicht hinnehmbare Fahrtzeitverlängerung vorprogrammiert. Die Positionierung der Sperrelemente erschwert zudem das Rechtsabbiegen. Die bereits eingetretenen negativen wirtschaftlichen Folgen für die ansässigen Gewerbetreibenden tun insoweit ihr Übriges. Idealerweise wird der Radweg, wie auf der anderen Seite der Eschersheimer Landstraße, auch im oben bezeichneten Abschnitt durch parallel verlaufende Straßen (Bertramstraße, Mierendorffstraße, etc) geführt. Sollte der Magistrat den Radweg auf der Eschersheimer Landstraße belassen wollen, so ist der Radweg in der Breite und sonstigen Ausgestaltung an den Radweg im nördlichen Abschnitt der Eschersheimer Landstraße (ab der Kreuzung Hügelstraße) anzugleichen und entsprechend schmaler und ohne bauliche Trennelemente umzusetzen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 828/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Neuordnung der Abbiegespur Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts
Antrag vom 28.10.2024, OF 831/9 Betreff: Neuordnung der Abbiegespur Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt fest, dass der Magistrat den Ortsbeirat zu der Neuordnung der Fahrspuren vor der Kreuzung EL/Hügelstraße stadteinwärts (Einteilung in nur geradeaus-Spur links bzw. nur-Abbiegespur rechts) vorab weder informiert noch angehört und damit den Ortsbeirat in seinen Rechten aus § 3 Abs. 4 S. 2, 6. Spiegelstrich GOOBR verletzt hat. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 831/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Umsetzung der Pläne für einen Radweg auf der Eschersheimer Landstraße
Antrag vom 26.10.2024, OF 830/9 Betreff: Umsetzung der Pläne für einen Radweg auf der Eschersheimer Landstraße Unabhängig von der Einrichtung des neuen Radwegs auf der Ostseite der Eschersheimer Landstraße haben Eingriffe auf den Parkraum stattgefunden oder werden noch umgesetzt. Diese Maßnahmen stehen nicht im direkten Zusammenhang mit dem neuen Radweg, sondern sind im Grunde genommen als "Beifang" anzusehen. Von Süden nach Norden laufend ist zuerst geplant vor dem Geschäft Pelze am Dornbusch die Schrägparkplätze so zu verkürzen, dass die abgestellten Fahrzeuge dann mit ihrem Heck direkt am Fahrradweg stehen, dies wäre eine Gefahr für die Fahrradfahrer, da der ausparkende Autofahrer den Fahrradfahrer erst im letzten Moment und deshalb zu spät sieht. Außerdem erlaubt der jetzige Zustand der Parkbuchten das kurzfristige Anhalten von Lieferdiensten in zweiter Reihe, ohne dass der Verkehr auf der Eschersheimer Landstraße behindert wird. Eine ganze Reihe von weiteren Maßnahmen beseitigen Haltemöglichkeiten für PKW's, ohne dass dies einen direkten Vorteil für Radfahrer auf dem Fahrradweg hat. Diese Eingriffe haben schon jetzt zu Umsatzeinbußen bei den Geschäften geführt. Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat die Stadt auf, auf folgende Umgestaltungsmaßnahmen zu verzichten: 1. Die Schrägparkplätze südlich der Einmündung Eduard-Rüppell-Straße bleiben vollumfänglich in der bestehenden Länge erhalten. 2. Die Parkstände im Eingangsbereich der o.a. Straße werden nicht gesperrt. 3. Die Omegabügel vor der Metzgerei Gallo werden an einer anderen passenden Stelle aufgestellt, damit ein zusätzlicher Halteplatz für Autofahrer eingerichtet werden kann. 4. Der Zufahrtsbereich zur Getränkeoase an der Einmündung Eduard-Rüppell-Straße sind so umzugestalten, dass die LKWs der Lieferanten den Getränkemarkt wieder problemlos anfahren können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 830/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Vorstellung der Pläne zu Radweg auf der Eschersheimer Landstraße
Antrag vom 26.10.2024, OF 829/9 Betreff: Vorstellung der Pläne zu Radweg auf der Eschersheimer Landstraße Vorgang: V 715/23 OBR 9; ST 2238/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat die Verkehrszählungen, Modellberechnungen, Verkehrssimulationen vorzustellen. Begründung: Die Vorstellung wurde dem Ortsbeirat 9 in der ST 2238 vom 23.10.2023 angeboten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.07.2023, V 715 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2238 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 829/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 829/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 829/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Annahme)
Ortstermin Eschersheimer Landstraße/Ecke Finkenhofstraße
Antrag vom 24.10.2024, OF 770/3 Betreff: Ortstermin Eschersheimer Landstraße/Ecke Finkenhofstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um einen Ortstermin gebeten, um Verbesserungsmöglichkeiten für die Situation an der Eschersheimer Landstraße Ecke Finkenhofstraße abzuwägen. Begründung: Der Platz auf der östlichen Straßenseite ist sehr begrenzt, da der Gehweg durch einen stark frequentierten Radweg zweigeteilt ist, auf dem Radfahrende der Einfachheit halber auch mal in Gegenrichtung unterwegs sind und auf die breitere Seite des Gehwegs ausweichen. Wer mit dem Fahrrad dort aufs Überqueren wartet, hat nur drei Möglichkeiten: Entweder steht man vorne längs zu Fahrbahn und lässt kaum Stehplatz für Zufußgehende. Oder man steht rechtwinklig zur Fahrbahn, so dass das Hinterrad in den Radweg ragt. Oder man wartet auf der etwas breiteren Seite des Gehwegs, nimmt aber Fußgängern den Platz zum Passieren. Auf der breiteren Seite stehen in der wärmeren Jahreszeit dort jedoch nicht nur die Tischchen einer Pizzeria und des Eiscafés Michielin sondern auch kleine Schlangen von Eishungrigen (Kindern). Der Radweg setzt sich besonders in der dunkleren Jahreszeit kaum erkennbar vom Fußweg ab. Im Jahr 2019 gab es bereits auf der Ideenplattform der Stadt Frankfurt "Frankfurt fragt mich" eine Initiative zu den Grünphasen für Fußgänger auf dem unteren Abschnitt der Eschersheimer Landstraße, die mehr als 200 Unterschriften fand. Bei einer längeren Grünphase koennten Überquerende auf der breiteren Seite des Gehwegs warten. So wäre die Querungszeit inklusive Räumungsphase lang genug, um die Fahrbahn plus den Radweg zu überqueren. Geändert hat sich leider nichts, es gilt weiterhin: Erst das Auto, dann die Räder - und zuletzt diejenigen, die allein auf ihre Füße angewiesen sind, um sich fortzubewegen. Das muss geändert werden. Wir regen daher eine Ortsbegehung nach Einbruch der Dunkelheit an, um gemeinsam nach Lösungen für eine Verbesserung dieser Gefahrenzone zu suchen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 770/3 wurde zurückgezogen.
Einrichtung einer Ladezone in der Alten Gasse
Antrag vom 15.10.2024, OF 1452/1 Betreff: Einrichtung einer Ladezone in der Alten Gasse Der Magistrat wird darum gebeten, in der Alten Gasse im Einmündungsbereich zur Bleichstraße auf der westlichen Straßenseite die bestehende Parkbucht, angefangen vom nördlichen Ende bis zur Höhe der Kante des Gebäudes Alte Gasse 71, unter Beibehaltung des eingeschränkten Haltverbots eine Ladezone (Zusatzzeichen "Ladezone" und "werktags 10-17 h") einzurichten. Begründung: Es besteht in diesem Bereich ein Bedarf für eine Ladezone, insbesondere für Lieferanten und Kunden des Möbelgeschäfts "balans", aber auch für die Belieferung der anliegenden Gastronomiebetriebe. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1452/1 wurde zurückgezogen.
Messung von Luftschadstoffen im Stadtteil Sachsenhausen aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5944 entstanden aus Vorlage: OF 1204/5 vom 24.08.2024 Betreff: Messung von Luftschadstoffen im Stadtteil Sachsenhausen aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung Vorgang: OM 5471/24 OBR 5, ST 1391/24 Der Magistrat wird gebeten, Folgendes darzulegen: 1. Wie können die Messungen an mittlerweile verkehrsberuhigten Straßen, die in der ST 1391 genannten Modellrechnung, auf Straßen übertragen werden, in die der Verkehr seither verdrängt wird? Inwiefern sind Werte von verkehrsberuhigten Straßen mit den Werten von Straßenbereichen vergleichbar, in die der Verkehr umgeleitet wird? 2. Aus welchem Grund haben im Frankfurter Süden bislang keine Schadstoffmessungen im Sinne des Luftreinhalteplans stattgefunden? 3. Aus welchem Grund am autofreien Römerberg und am verkehrsberuhigten Mainkai Schadstoffe gemessen werden - nicht aber an zunehmend hoch belasteten Straßen auf der gegenüberliegenden Mainseite: am Schaumainkai, der Schweizer Straße, der Gartenstraße oder der Mörfelder Landstraße? Als Auftraggeber hat die Stadt Frankfurt durchaus Einfluss auf die Standorte von Schadstoffmessungen durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie. Begründung: Im Rahmen der Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Frankfurt wurden in verschiedenen Stadtteilen, insbesondere im nördlichen Bereich, Luftschadstoffmessungen durchgeführt. Diese Messungen führten u. a. zur Einführung von Tempolimits und zum Rückbau von Straßen, was zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität in diesen Bereichen beigetragen hat. Die Verkehrsberuhigung im nördlichen Teil Frankfurts hat dazu geführt, dass der Autoverkehr in andere Stadtteile, insbesondere nach Sachsenhausen, verdrängt wurde. Trotz der gestiegenen Verkehrsbelastung in Sachsenhausen wurden hier jedoch bislang keine entsprechenden Messungen der Luftschadstoffe durchgeführt. Den Antrag des Ortsbeirats zu Schadstoffmessungen durch Autoverkehr an besonders belasteten Standorten in Sachsenhausen, OM 5471, hat die Stadt mit der ST 1391 abgelehnt. In der ST 1391 heißt es: "...Im Zuge dieser Modellierung wurden NO2-Belastungsschwerpunkte in Höchst, im Riederwald, sowie an verschiedenen Stellen in der Innenstadt ermittelt - nicht jedoch im Frankfurter Süden bzw. in Sachsenhausen. Die Modellierungen ergaben damals in den Bereichen Schweizer Straße, Gartenstraße und am Schaumainkai NO2-Belastungen unterhalb des Grenzwertes in Höhe von 40 μg/m3 im Jahresmittel. Seit der Modellierung ist die Belastung durch Stickstoffdioxid so deutlich zurückgegangen, dass bis heute weder Fahrverbote notwendig geworden sind, noch der Bedarf einer dichten Überwachung besteht. Selbst an den hochbelasteten Stellen werden sämtliche Grenzwerte inzwischen stadtweit deutlich und sicher eingehalten. So hat sich die NO2-Belastung beispielsweise an der Friedberger Landstraße seit 2016 (52 μg/m3) bis heute halbiert (2023: 25,8 μg/m3)." Diese Argumentation ist aus Sicht des Ortsbeirats nicht nachvollziehbar: Es ist schön, dass sich an der inzwischen verkehrsberuhigten, zweispurigen Friedberger Landstraße die Schadstoffbelastung halbiert hat. Dies aber nun auf Straßen im Süden zu übertragen, die weder zurückgebaut und verkehrsberuhigt wurden, sondern - im Gegenteil - einer zunehmenden Verkehrsbelastung ausgesetzt sind, ist zumindest klärungsbedürftig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5471 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1391 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 33 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79-0
Begehung mit Einzelhändlern des Oeder Weges vor endgültiger Umgestaltung
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5912 entstanden aus Vorlage: OF 723/3 vom 19.06.2024 Betreff: Begehung mit Einzelhändlern des Oeder Weges vor endgültiger Umgestaltung Der Magistrat wird gebeten, vor Umsetzung von Umgestaltungsmaßnahmen, die insbesondere die Einzelhändler betreffen (Aufenthaltsqualität, Ladezonen), gemeinsam mit den betroffenen Einzelhändlern und dem Ortsbeirat zu sprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 89 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2
Erhöhung der Aufenthaltsqualität untere Eckenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5919 entstanden aus Vorlage: OF 748/3 vom 29.08.2024 Betreff: Erhöhung der Aufenthaltsqualität untere Eckenheimer Landstraße Vorgang: OM 4925/23 OBR 3; ST 1296/24 Der Magistrat wird gebeten, auf der Grundlage der Stellungnahme ST 1296 einen Plan vorzulegen, wie die Anpflanzung von klein- und schmalkronigen Bäumen im unteren Teil der Eckenheimer Landstraße umgesetzt werden kann. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.06.2024, ST 1296, wird mitgeteilt, dass sich Baumpflanzungen aufgrund der beengten Situation als problematisch darstellen, jedoch die Bepflanzung mit klein- und schmalkronigen Bäumen geprüft werden könnte. Da es im unteren Teil der Eckenheimer Landstraße keine Bepflanzung gibt, die Straße aber sehr eng ist und durch die an der Ampel wartenden Autos stark belastet wird, sollte jede Möglichkeit geprüft werden, wie die Aufenthaltsqualität durch Begrünung und Verschattung verbessert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4925 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1296 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 34 Aktenzeichen: 67-0
Lärmschutz auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5921 entstanden aus Vorlage: OF 755/3 vom 29.08.2024 Betreff: Lärmschutz auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 1564/23; V 814/23 OBR 3; ST 649/24 Der Magistrat wird dringend gebeten, eine Antwort auf die Anregung OM 2758 aus dem Jahr 2022 zu geben und die vom Ortsbeirat angeregte Maßnahme zeitnah umzusetzen. Begründung: Lärm macht krank. Diese Feststellung nimmt die hessische Lärmaktionsplanung ernst und erstellt deswegen Lärmkarten, sodass die Kommunen Maßnahmen gegen diesen Lärm ergreifen können. Trotz langanhaltender Überschreitung der Grenzwerte verzögert der Magistrat der Stadt Frankfurt jedoch eine Lärmbegrenzung auf der Eschersheimer Landstraße seit nunmehr zwei Jahren. Um die Anwohnenden vor weiterer Lärmbelastung zu schützen, wird der Magistrat um dringende Umsetzung des Tempos 30 im o. g. Bereich der Eschersheimer Landstraße gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1564 Auskunftsersuchen vom 07.12.2023, V 814 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 649 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 854 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Digitale Abstellorte für E-Scooter
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5910 entstanden aus Vorlage: OF 885/10 vom 20.08.2024 Betreff: Digitale Abstellorte für E-Scooter Der Magistrat wird gebeten, das in der Innenstadt erprobte Konzept zur Abstellung von E-Scootern auf das ganze Stadtgebiet zu übertragen, insbesondere auf den Ortsbezirk 10. Zu prüfen sind unter anderem (ohne Anspruch auf Vollständigkeiten) die folgenden Plätze: Gravensteiner-Platz, Endhaltestelle der Linie U5, REWE-Markt am Frankfurter Berg, Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße (vor dem ehemaligen Postgiroamt), Nähe Bushaltestelle "Berkersheim-Mitte", Bonames Am Wendelsgarten. Begründung: Durch kontrollierte Parkflächen wird das Parken in allen anderen störenden Zusammenhängen verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 247 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Große Abfallbehälter (Müllgaragen) am Eingang des Sinaiparks anbringen
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5850 entstanden aus Vorlage: OF 804/9 vom 25.08.2024 Betreff: Große Abfallbehälter (Müllgaragen) am Eingang des Sinaiparks anbringen Der Sinaipark erfreut sich großer Beliebtheit und die NutzerInnen hinterlassen entsprechend viel Müll. Dazu kommt, dass der Begrenzungsstreifen zur Eschersheimer Landstraße regelmäßig vermüllt wird. Große Abfallbehälter an den Eingängen könnten die nötige Abhilfe schaffen. PassantInnen hätten die Möglichkeit, ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen und ParkbesucherInnen könnten beim Verlassen des Sinaiparks ihren Müll ebenfalls loswerden. Der Magistrat wird gebeten, an den Eingängen zum Sinaipark große Abfallbehälter (Müllgaragen) aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1974 Aktenzeichen: 67-0
Abpollern des Gehwegs in der Petersstraße zur Verhinderung illegalen Parkens
Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5821 entstanden aus Vorlage: OF 1335/1 vom 13.08.2024 Betreff: Abpollern des Gehwegs in der Petersstraße zur Verhinderung illegalen Parkens Vorgang: OM 4004/23 OBR 1; ST 2058/23; OM 5086/24 OBR 1; ST 903/24; ST 905/24 Der Gehweg in der Petersstraße ist umgehend abzupollern. Der Magistrat wird daher gebeten, umgehend den Gehweg in der Petersstraße gemäß der Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4044, vollständig mit Pollern abzusichern, um das weiterhin unvermindert stattfindende illegale Gehwegparken effektiv zu unterbinden. Begründung: Der Magistrat hat auf die Anregungen des Ortsbeirats mit den Stellungnahmen vom 06.05.2024, ST 903 und ST 905, nur unzureichend reagiert, indem lediglich die Verkehrszeichen 315 StVO "Parken auf Gehwegen" entfernt wurden. Diese Maßnahme hat sich als völlig wirkungslos erwiesen, da das Parkverhalten sich dadurch nicht verändert hat. Weiterhin parken zahlreiche Pkws, oft großvolumige Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen, auf diesem Schulweg und gefährden somit die Sicherheit der zu Fuß Gehenden, insbesondere der Kinder. Es ist äußerst frustrierend, dass der Ortsbeirat trotz mehrfacher Anträge seit dem 16. Mai 2023 erneut intervenieren muss, um die notwendige Sicherheit auf diesem Schulweg zu gewährleisten. Die nur zögerliche und unzureichende Umsetzungskraft des Magistrats bei der Durchsetzung dieser Maßnahmen ist inakzeptabel und erfordert nun eine klare und endgültige Lösung durch die vollständige Abpollerung des Gehwegs. Der Ortsbeirat erwartet, dass diese Maßnahme ohne weitere Verzögerungen umgesetzt wird, um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich endlich sicherzustellen. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4044 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2058 Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5086 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 903 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 905 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 688 Anregung vom 29.04.2025, OA 555 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einmündung der Hofhausstraße in die Friedberger Landstraße sicher gestalten
Antrag vom 27.08.2024, OF 872/10 Betreff: Einmündung der Hofhausstraße in die Friedberger Landstraße sicher gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zuständigen Ämter anzuweisen und Prüfen und Berichten ob es möglich ist die Einfahrt der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße mit einer Anforderungsampel zur Sicherung des fließenden Verkehrs und der Radfahrer auszustatten. Begründung: Es ist festzustellen, dass die Hofhausstraße seit einiger Zeit immer mehr von Autofahrern genutzt wird. An der Einmündung auf die Friedberger Landstraße ist es nur erschwert möglich den fließenden Verkehr einzusehen, da der Radverkehr ebenfalls diesen Punkt kreuzt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 872/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 872/10 wurde zurückgezogen.
Kein Ausbau der A 5 auf zehn Spuren, Lärmschutzwall für Bonames jetzt errichten und alle betroffenen Ortsbeiräte zu einer Informationsveranstaltung einladen
Antrag vom 20.08.2024, OF 874/10 Betreff: Kein Ausbau der A 5 auf zehn Spuren, Lärmschutzwall für Bonames jetzt errichten und alle betroffenen Ortsbeiräte zu einer Informationsveranstaltung einladen Nach Durchsicht der Machbarkeitsstudie der Autobahn GmbH ( https://www.autobahn.de/planen-bauen/projekt/machbarkeitsstudie-zum-ausbau-vom-f rankfurter-kreuz-bis-anschlussstelle-friedberg ) wird besonders die Lärmbelastung von Bonames zunehmen. Eine zusätzliche Lärmschutzwand wird bei aktueller Rechtslage wohl nicht so gebaut werden, dass Bonames entlastet wird. Zusätzlich bedeutet mehr Verkehr auf der A5, dass an den Abfahrten der A661: Friedberger Landstraße // Nieder-Eschbach/Bonames/Kalbach // Preungesheim / Eckenheim, mit einer erheblichen Zunahme an Verkehr, und damit an Abgasen und Lärm zu rechnen ist. Dies vorausgesetzt wird der Magistrat gebeten, sämtliche betroffenen Ortsbeiräte zu einem Informationsgespräch mit kompetenten Institutionen, auch vom Land Hessen, einzuladen, welche vom 10-spurigen Ausbau der A5 betroffen sind. Unabhängig von einem etwaigen Ausbau der A5 wird der Magistrat gebeten, sich angesichts einer etwaigen Erweiterung nur auf der Westseite der für den Baubeginn des planfestgestellten Lärmschutzwalls im Bereich Nieder-Eschbach - Kalbach-Riedberg / Bonames (in Sichtweite, und damit Hörweite) einzusetzen. Begründung: Die Studie zeigt deutlich, dass der finanzielle, logistischen und CO2-intensiver Aufwand für eine kurzfristige Verbesserung des Verkehrsflusses nicht lohnt. Grundlegende Verkehrsprobleme werden nicht gelöst. Aus den Verkehrswissenschaften gilt es als gesichert, dass mehr Angebote an Fahrspuren mehr Verkehr bedeutet. Die Studie selbst geht schon bei einem Ausbau im nördlichen Bereich auf acht Spuren von 12 % zusätzlichem Verkehr durch den Ausbau aus. Bei 10 Fahrspuren sind es knapp 20 %, je nach Berechnungsmethode sogar mehr. Um die Klimakrise müssen wir die CO2-Belastung drastisch reduzieren, und nicht um erheblich steigern. Dies ist weder mit dem völkerrechtlich verbindlichen Staatsvertrag vom Pariser Klimaschutzabkommen, einschlägigen Urteilen zum Klimaschutz vom EU-Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht noch mit dem Grundgesetz §2 und §20a vereinbar. Selbst wenn wir eine flächendeckende Elektromobilität annehmen, sinkt dadurch weder die Lärmbelastung noch die Belastung durch Feinstaub, da beides vom Reifenabrieb abhängt, der wiederum unabhängig vom Antrieb ist. Der "Regionale Flächennutzungsplan FrankfurtRheinMain" stellt einen Großteil der landwirtschaftlichen Nutzflächen im mittleren Streckenabschnitt der A 5 als Vorranggebiet für die Landwirtschaft dar. Der Landesentwicklungsplan kennzeichnet dieses Gebiet als überregional bedeutsamer agrarischer Vorzugsraum. Hier kommen besonders fruchtbare Parabraunerden aus Löß, teilweise sogar tiefgründige Schwarzerden vor. Im Falle eines Ausbaus der A 5 würden nicht nur für die zusätzlichen Fahrstreifen wertvolle Böden versiegelt, sondern ggf. auch für Kompensationsmaßnahmen überplant (z.B. Aufforstung). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.10.2024, OF 893/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 874/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 874/10 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 893/10 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und AfD gegen GRÜNE, Linke und FDP (= Annahme) zu 2. CDU, SPD und AfD gegen GRÜNE, Linke und FDP (= Annahme)
Umsetzung Parkraumbewirtschaftung im gesamten Nordend
Anregung vom 04.07.2024, OA 480 entstanden aus Vorlage: OF 716/3 vom 11.04.2024 Betreff: Umsetzung Parkraumbewirtschaftung im gesamten Nordend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum Ende des Jahres einen verbindlichen Zeitplan für die Umsetzung der restlichen Parkraumbewirtschaftungszonen in Nordend-Ost vorzulegen. Begründung: Die Einrichtung der Zonen mit Parkraumbewirtschaftung endet aktuell an der Friedberger Landstraße. Das führt zu massiven Verschiebungen des Parksuchverkehrs aus dem schon "bewirtschafteten" in das "unbewirtschaftete" Nordend. Zugesagt war die Umstellung der Gebiete Nordend-Ost I und Nordend-Ost II bereits für das Jahr 2022. Nun wurde bekannt, dass die Umsetzung in dieser Wahlperiode (bis 2026) nicht mehr abgeschlossen werden kann. Das ist mehr als unbefriedigend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 235 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 10.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 09.09.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 480 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, Linke und FRAKTION (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5083, 29. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 09.09.2024 Aktenzeichen: 32-1
Umwidmung des Behindertenparkplatzes vor dem ehemaligen Altenpflegeheim St. Konradheim
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5718 entstanden aus Vorlage: OF 591/3 vom 05.10.2023 Betreff: Umwidmung des Behindertenparkplatzes vor dem ehemaligen Altenpflegeheim St. Konradheim Nach der Schließung des Altenpflegeheims St. Konradheim in der Schleidenstraße 14 ist der Behindertenparkplatz vor dem Gebäude noch nicht wieder umgewidmet worden. Der Magistrat wird gebeten, die Umwidmung umgehend umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1713 Aktenzeichen: 32-1
Verstetigung der Umgestaltung des Oeder Wegs
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5717 entstanden aus Vorlage: OF 712/3 vom 05.05.2024 Betreff: Verstetigung der Umgestaltung des Oeder Wegs Vorgang: OM 5168/24 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des Oeder Wegs gemäß den Empfehlungen des Abschlussberichts zur Umgestaltung des Oeder Wegs der Frankfurt University of Applied Sciences (FUAS) und in Absprache mit dem Ortsbeirat zu verstetigen. Insbesondere folgende Punkte sollen Berücksichtigung finden: - Bauliche Verstetigung und Anpassung bzw. Neuerrichtung von Gehwegnasen; - weitere Umnutzung von Kfz-Parkplätzen für Lieferparkplätze (groß genug auch für größere Lastwagen) und Multifunktionsstreifen in Absprache mit den Gewerbetreibenden; - Herstellung der Barrierefreiheit durch Nullabsenkung von Querungsbereichen sowie Orientierungshilfen für Sehbehinderte; - Absicherung von Zebrastreifen durch Poller oder Fahrradbügel wo nötig; - Verbreiterung von Gehwegen, insbesondere im südlichen Bereich; - Pflanzung von Bäumen und Sträuchern, wo immer es möglich ist; - Abbau der Ampelanlagen, wo immer es möglich ist, und Ersetzen durch Zebrastreifen. Sollten Ampelanlagen zur Schulwegsicherung gebraucht werden, ist zu prüfen, ob diese durch Bedarfsampeln ersetzt werden können; - Erstellung und Umsetzung eines Superblockkonzepts, um Durchfahrtsverkehr auch von angrenzenden Straßen auf die Hauptstraßen zu verschieben. Um die Aufenthaltsqualität auch über eine Abwesenheit des Autoverkehrs hinaus zu steigern, sind dabei die Perspektiven der Bürger*innen einzubinden, um kreative Nutzungen des gewonnenen Verkehrsraums einzuführen; - bis zur Einführung eines Superblockkonzepts, das mehr umfasst als die Verschiebung des Durchfahrtsverkehrs, sind angrenzende Straßen z. B. durch die Errichtung weiterer Modalfilter zu beruhigen - um die auch bereits durch die Anregung OM 5168 des Ortsbeirats 3 an der Ecke Schwarzburgstraße und Humboldtstraße gebeten wurde; - Prüfung, auf welche weiteren Straßen sich in absehbarer Zeit das "Oeder Weg-Konzept" anwenden lässt. Hier sind vor allem vornehmlich "Einkaufsstraßen" mit hoher Fußgängerdichte, wie die untere Berger Straße im Nordend, zu prüfen, um auch hier durch die Reduktion des Autoverkehrs und eine Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger eine deutliche Steigerung der Aufenthaltsqualität zu erreichen. Begründung: Die wissenschaftliche Begleituntersuchung der FUAS hat deutlich gemacht, dass der Umbau des Oeder Wegs positive bis sehr positive Effekte im Hinblick auf die Fahrradfreundlichkeit, die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs, die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Verbesserung der Aufenthalts- und Wohnqualität aufweist. Damit kann der Umbau der ersten der geplanten 18 "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" des Radentscheids als Erfolg betrachtet werden und als Blaupause für zukünftige Umbaumaßnahmen dienen. Da viele der Maßnahmen während der Pilotphase nur provisorisch und rückbaubar gestaltet wurden, ist nun die Zeit gekommen, diese Maßnahmen zu verstetigen und weitere Maßnahmen umzusetzen, die die Vorteile dieses Verkehrsprojektes verstetigen und die Aufenthaltsqualität weiter erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5168 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2125 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Oberirdische Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße: Planungen wieder aufnehmen
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5708 entstanden aus Vorlage: OF 774/9 vom 19.06.2024 Betreff: Oberirdische Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße: Planungen wieder aufnehmen In der Sitzung des Ortsbeirates 9 am 22.02.2024 wurden erneut die Pläne zum Bau einer oberirdischen Kreuzungsmöglichkeit der Eschersheimer Landstraße im Kreuzungsbereich Hügelstraße vorgestellt. Auch wenn sich die Rahmenbedingungen und Verkehrsflüsse mittlerweile verändert haben, besteht das Bedürfnis an einer oberirdischen Kreuzungsmöglichkeit an dieser Stelle nach wie vor. Der Ortsbeirat spricht sich für eine Realisierung einer oberirdischen Querungsmöglichkeit aus, auch wenn diese eine Schließung der Unterführungen an der Kreuzung bedingen würde. Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Planung wieder aufzunehmen und dem Ortsbeirat eine aktualisierte Planung vorzulegen sowie ein entsprechendes Budget im Haushalt der Stadt Frankfurt einzustellen. Da diese Maßnahme erheblich zu einer barrierefreien Querung der Eschersheimer Landstraße beitragen würde, wird darüber hinaus gebeten, die Förderfähigkeit der Maßnahme aufgrund der Herstellung der Barrierefreiheit an dieser Stelle zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1795 Aktenzeichen: 66-3
Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U5 in den Tunnel
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5719 entstanden aus Vorlage: OF 717/3 vom 13.05.2024 Betreff: Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U5 in den Tunnel Der Magistrat wird gebeten, am Anlagenring im Abschnitt zwischen der Einfahrt der U-Bahn- Linie U5 in den Tunnel und bis hinter den Fußgängerüberweg die innere Autospur dauerhaft abzusperren. Dies dient der Sicherheit der querenden Fußgänger und Radfahrer durch den verringerten Straßenquerschnitt (Räumungsdauer) und der besseren Einsehbarkeit im durch Büsche unübersichtlichen Kurvenbereich. Zusätzlich soll ein großer Gelbblinker zur Sicherheit der Fußgänger installiert werden. Mit der Einrichtung der geplanten Fahrradspuren auf dem Anlagenring an dieser Stelle kann die Maßnahme wieder entfallen. Begründung: Anlässlich wiederholter Baustellen auf dem Anlagenring an der Einfahrt der U-Bahn-Linie U5 in den Tunnel wurde die innere Fahrspur abgesperrt. Dies erfolgte kurz vor der U-Bahn-Einfahrt bis hinter den Fußgängerüberweg zwischen Grünanlage und Verkehrsinsel am unteren Ende der Eckenheimer Landstraße. Die Absperrungen hatten keine negativen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss (es blieben ja drei Fahrspuren übrig), brachten aber eine deutliche Verbesserung für den die Straße überquerenden Fußgängerverkehr. Der Querschnitt des breiten Anlagenrings war durch die gesperrte Spur reduziert und der Kurvenbereich war viel besser einzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2107 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Freihaltung der Rosenbergerstraße für alle zu Fuß Gehenden und Rollstuhlnutzenden
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5726 entstanden aus Vorlage: OF 1292/1 vom 11.06.2024 Betreff: Freihaltung der Rosenbergerstraße für alle zu Fuß Gehenden und Rollstuhlnutzenden Der Magistrat wird gebeten, die Bestuhlung der Außengastronomie sowie die Abstellpraxis von Fahrzeugen in der Rosenbergerstraße regelmäßig zu überwachen und durchzusetzen, sodass die Durchgängigkeit für alle Verkehrsteilnehmende, insbesondere für Menschen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen, stets gewährleistet ist. Begründung: Die Rosenbergerstraße ist durch die Ausdehnung der Gastronomie und das häufige illegale Parken derzeit kaum passierbar, was die Mobilität von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und von Familien erheblich beeinträchtigt. Der alternative Weg über die Vilbeler Straße oder Bleichstraße stellt für diese Gruppen einen unzumutbaren Umweg dar. Eine konsequente Überwachung und Durchsetzung der Bestimmungen würde die Zugänglichkeit der Rosenbergerstraße verbessern und die Lebensqualität für alle Bürger*innen erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2129 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
KissanddropZonen an der Eschersheimer Landstraße und an der Holzhausenstraße
Antrag vom 19.06.2024, OF 724/3 Betreff: Kiss-and-drop-Zonen an der Eschersheimer Landstraße und an der Holzhausenstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Elisabethenschule an der Eschersheimer Landstraße und im Bereich der Einmündung der Justianstraße an der Holzhausenstraße "Kiss and drop Zonen eingerichtet werden können. Begründung: Im Quartier zwischen Wolfsgang und Holzhausstraße befinden sich vier Schulstandorte, zwei mit überörtlicher Schülerschaft. Zur Entzerrung der Hol- und Bringsituation sollte es Zonen geben, in denen Schülerinnen und Schüler, gefahrlos für sich und andere Verkehrsteilnehmer, abgesetzt werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.02.2024, OF 669/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 669/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 720/3 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 724/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Grüneburgweg: Lebensgefährliche Verkehrsinsel beseitigen
Antrag vom 16.06.2024, OF 956/2 Betreff: Grüneburgweg: Lebensgefährliche Verkehrsinsel beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die Verkehrsinsel im Grüneburgweg unmittelbar hinter der Einfahrt aus der Eschersheimer Landstraße umgehend zu entfernen, da sie eine erhebliche Gefahr für Radfahrer darstellt. Begründung: Hier wird er KfZ-Verkehr direkt schräg in den Radweg eingeleitet. Da der Autofahrer an dieser Stelle ohnehin auf kreuzende Fußgänger und irregulär querfahrende Rad- und Rollerfahrer achten muß, kann er die von hinten (aus der Fichardstraße) mit meist erhöhter Geschwindigkeit herankommenden Radfahrer nicht bemerken. Niemand kann gleichzeitig in vier verschiedenen Richtungen gleich aufmerksam sein. Insbesondere dürfte im Fall eines Unfalles, der durch diese Verkehrsinsel verursacht wird, die Stadt haftbar sein. Evtl. sind auch die für die Anlage verantwortlichen städtischen Mitarbeiter persönlich haftbar. Nachstehend das Foto der Situation: (Foto vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 956/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Grüneburgweg: Einbahnstraßenregelung aufheben
Antrag vom 16.06.2024, OF 959/2 Betreff: Grüneburgweg: Einbahnstraßenregelung aufheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die Einbahnstraßen-Regelung auf dem Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Im Trutz aufzuheben und wieder - wie westlich davon - zum Zweirichtungsverkehr zurückzukehren, weil die derzeitige Situation unerträgliche Nachteile und Gefahren generiert. Begründung: Die alltäglichen Verkehrsbedürfnisse der Menschen zwingen sie zu Umwegfahrten, die mehr Treibstoff verbrauchen, daher mehr Abgas emittieren, mehr Verkehrslärm in den Wohnvierteln verursachen, mehr Passanten in den einstmals ruhigen und sicheren Wohnvierteln gefährden. So müssen Einwohner aus Gärtnerweg und Sachsenlager, die zur Eschersheimer Landstraße wollen, statt auf dem kurzen Weg nun über Grüneburgweg - Körnerstraße - Auf der Körnerwiese - Hansaallee fahren: durch meist reine Wohnstraßen. Weshalb viele doch schnell entgegen der Einbahnregelung den gewohnten kurzen Weg nehmen. Wer aus der Emil-Claar-Straße zur Eschersheimer Landstraße will, fährt statt über ein kurzes Stück Reuterweg und dann den Grüneburgweg entlang nunmehr die lange Strecke durch Reuterweg - Wolfsgangstraße, letztere ebenfalls reine Wohnstraße. Zudem kann man täglich sehen, daß viele Autofahrer gegen die Einbahnstraße durchfahren, weil die Neuregelung keinem vernünftigen Menschen einsichtig ist. Und viele tun es aus reiner Verzweiflung, weil sie unerwartet mit einer absurden Regelung konfrontiert werden, so wie ich schon zahlreiche - besonders Lieferwagen- und LKW-Fahrer - gesehen habe, die lange am Trutz die Straße blockieren (und, weil abgelenkt, Fußgänger und Radfahrer gefährden), weil sie plötzlich vor einem Sperrschild der neuen Einbahnstraße stehen. Manche fahren dann in den Trutz und besagte weite Wege durch die Wohnviertel. Und manche fahren einfach geradeaus weiter, weil die Straße ja auch im weiteren Abschnitt unverändert breit genug ist und das Ziel Eschersheimer Landstraße schon voraus zu sehen ist. Es ist kein Zeichen politischer Intelligenz, unter dem Vorwand, umweltfreundliche Verkehrssituationen zu schaffen, mehr Umweltschäden zu verursachen. Und nein, Menschen sind keine Reiz-Reaktions-Automaten, denen man nur eine neue Regel aufzwingen muß, damit sie sich so verhalten, wie sich der Planer das vorgestellt hat. Menschen entwickeln Ausweichverhalten, die den ursprünglichen Plan nicht nur in diesem Fall konterkarieren. Auch Verkehrspolitik sollte nach rationalen Kriterien arbeiten, statt nach ideologischen Scheuklappen-Vorgaben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 959/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Grüneburgweg: Pollerwald lichten an Fahrradständern
Antrag vom 16.06.2024, OF 954/2 Betreff: Grüneburgweg: Pollerwald lichten an Fahrradständern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, im Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg die nachfolgend aufgelisteten rot-weißen Poller von Fahrrad-Abstellpositionen zu entfernen, da sie nicht erforderlich sind: GBW 12 vor Trutz GBW 12 GBW 14 nach Trutz GBW 17 GBW 19 & 21 GBW 37 GBW 56 Ecke Leerbachstraße 67 GBW 60 Begründung: Die genannten Positionen sind mit Fahrradbügeln versehen und stellen damit keine Freiflächen dar, die irrtümlich als Parkplätze mißbraucht werden könnten. Nachstehend die Fotos der genannten Positionen (in der Reihenfolge der Liste): (alle Fotos vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 954/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 Linke
Grüneburgweg: Pollerwald lichten an Parkscheinautomaten
Antrag vom 16.06.2024, OF 953/2 Betreff: Grüneburgweg: Pollerwald lichten an Parkscheinautomaten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, im Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg die nachfolgend aufgelisteten rot-weißen Poller neben Parkscheinautomaten zu entfernen, da sie nicht erforderlich sind: GBW 14 GBW 16 Begründung: Die genannten Positionen sind sowohl durch Parkscheinautomaten belegt, als auch viel zu kurz, als daß sie irrtümlich als Parkplätze mißbraucht werden könnten. Nachstehend die Fotos der genannten Positionen (in der Reihenfolge der Liste): (alle Fotos vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 953/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme) bei Abwesenheit 1 Linke
Grüneburgweg: Pollerwald lichten auf Sperrflächen
Antrag vom 16.06.2024, OF 952/2 Betreff: Grüneburgweg: Pollerwald lichten auf Sperrflächen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, im Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg die nachfolgend aufgelisteten rot-weißen Poller von Sperrflächen zu entfernen, da sie eine nicht erforderliche, in ihrer Vielzahl störende redundante Markierung darstellen: GBW 5 Ecke Sachsenlager Sachsenlager Ecke GBW 5 GBW 7 Ecke Sachsenlager GBW 8 Ecke Körnerstraße Körnerstraße Ecke GBW 12 GBW 12 Ecke Körnerstraße GBW 12 Ecke Trutz GBW 14 Ecke Trutz GBW 16 Ecke Leerbachstraße GBW 17 Ecke Trutz 48 GBW 19 Ecke Trutz 51 GBW 33 Ecke Leerbachstraße 63 GBW 56 Ecke Leerbachstraße Begründung: Die markierten Sperrflächen erkennt jeder Autofahrer, der seine Führerscheinprüfung bestanden hat, als freizuhaltende Flächen, auf denen nicht geparkt oder abgestellt werden darf. Die zusätzlichen Poller sind daher signaltechnisch sinnlos. Sie stellen außerdem eine unnütze Gefahr dar, wie die in den vergangenen Wochen erfolgten Karambolagen mit Lieferwagen zeigen. Antragsteller war selbst Zeuge, als ein Lieferwagen aus dem Trutz in den Grüneburgweg einbog und an einem Poller hängen blieb, den der Fahrer nicht gesehen hatte, weil ihm erstens die Kühlerhaube die Sicht versperrte und er zweitens notwendigerweise auf Fußgänger und Radfahrer achten mußte, die die Straße kreuzten. Vor dem Grüneburgweg 41 ist eine Sperrfläche pollerfrei geblieben - und sie bleibt tatsächlich zuverlässig frei, beweist also die Sinnlosigkeit der exzessiven Verpollerung. Nachstehend die Fotos der genannten Positionen (in der Reihenfolge der Liste): zum Vergleich die freigebliebene Sperrfläche: (alle Fotos vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 952/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und BFF (= Annahme)
Kinderhaus Vogtstraße 41 - Ortsbegehung
Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5494 entstanden aus Vorlage: OF 938/2 vom 13.05.2024 Betreff: Kinderhaus Vogtstraße 41 - Ortsbegehung Vorgang: OM 4716/23 OBR 2; ST 648/24 Der Magistrat wird gebeten, eine Ortsbegehung mit den beteiligten Ämtern und dem Ortsbeirat durchzuführen, da die oben genannte Stellungnahme in einigen Punkten unklare Lösungsvorschläge enthält. Begründung: Der Zebrastreifen Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße ist, so wie er heute angeordnet ist, verkehrswidrig. Autofahrer, die von der Vogtstraße auf die Eschersheimer Landstraße abbiegen wollen, müssen zwangsläufig auf dem Zebrastreifen halten, um die Eschersheimer Landstraße einsehen zu können. Autofahrern ist es aber verboten, auf Zebrastreifen anzuhalten. Daher muss der Zebrastreifen in die Vogtstraße versetzt werden. Vogtstraße Luftbild (Quelle: Geoportal Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4716 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 648 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2121 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-31
Unterstützung des Gewerbes am Oeder Weg durch kostenloses Parken im Contipark Parkhaus Turmcenter
Antrag vom 22.05.2024, OF 715/3 Betreff: Unterstützung des Gewerbes am Oeder Weg durch kostenloses Parken im Contipark Parkhaus Turmcenter Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Gespräche mit den Betreibern des Contipark Parkhaus Turmcenter zu führen und eine Vereinbarung zu treffen, die es Besuchern des Gewerbes im Oeder Weg ermöglicht, für eine Stunde kostenlos im Parkhaus zu parken. Diese Maßnahme soll zur Unterstützung des lokalen Gewerbes nach den Umbaumaßnahmen im Oeder Weg beitragen und gleichzeitig die Attraktivität des Einkaufsstandortes erhöhen. Durch die Kooperation mit dem Parkhausbetreiber und die Einführung der kostenlosen Parkstunde soll eine positive Wirkung auf die wirtschaftliche Lage der Geschäfte am Oeder Weg erzielt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 715/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 715/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und Volt (= Annahme)
Umgestaltung Oeder Weg
Antrag vom 22.05.2024, OF 713/3 Betreff: Umgestaltung Oeder Weg Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Die provisorischen Umgestaltungsmaßnahmen sollen angepasst und verstetigt werden. Oberstes Ziel aller Maßnahmen soll die Reduzierung der Geschwindigkeit aller Fahrzeuge incl. Fahrräder sein und die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Alle, die den Oeder Weg nutzen. Gleichzeitig soll der Oeder Weg als Einkaufsstraße, auch für Geschäfte mit überörtlichem Kundenstamm attraktiv bleiben. Eine einseitige Konzentration auf Gastronomie soll verhindert werden. Aufenthaltsflächen sollen die Straße beleben, aber keine Belastung darstellen für die Anwohnenden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten der Magistrat aufzufordern folgende Maßnahmen des provisorisch umgestalteten Oeder Wegs umzusetzen und die aktuelle Gestaltung entsprechend anzupassen: - Die Lieferzonen werden in Liefer- und Kurzzeitparkzonen werktags zwischen 7:00 - 20:00 Uhr umgewandelt. Somit können sie auch von Kunden der Geschäfte genutzt werden. - es werden zusätzliche sichere, barrierefreie Querungsmöglichkeiten im Bereich, Hermannstraße und Fichardstraße eingerichtet. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob die Fahrspuren im Bereich einer oder mehrerer Querungen auf eine Fahrspur verengt werden können - die Kreuzungsbereiche an der Wolfsgangstraße und im Bereich Bornwiesenweg werden z.B. durch zusätzliche Aufpflasterungen des gesamten Kreuzungsbereiches sicherer gestaltet - die Querungsmöglichkeiten im Bereich des Bornwiesenwegs werden verbessert - alle Kreuzungsbereiche werden barrierefrei umgestaltet - Auf den jetzigen Flächen der Begrünungsmaßnahmen mit Pflanzgefäßen wird geprüft, ob dort stattdessen Bäume direkt in die Erde gepflanzt werden können und entsprechend gepflanzt - Die jetzigen Pflanzgefäße werden durch begrünte Beete in der Erde ersetzt. - In geeigneter Beteiligungsform werden die aktuellen Aufenthaltsbereiche in Lage und Gestaltung gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern überprüft und ggfls. angepasst. - die Zufahrtssperren am südlichen und nördlichen Ende des Oeder Wegs werden aufgehoben - die Anlieger frei - Verkehrszeichen werden entfernt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 713/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 713/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung)
Kita im ehemaligen Drosselbart?
Antrag vom 19.05.2024, OF 756/9 Betreff: Kita im ehemaligen Drosselbart? Vorgang: V 545/22 OBR 9; ST 1987/22; ST 454/23; ST 2256/23 In der o.g. ST 2256/2023 bestätigt der Magistrat, dass im Neubau auf dem ehemaligen Gelände der Gaststätte Drosselbart, Eschersheimer Landstraße 605-607, eine Kindertagesstätte vorgesehen ist. Angesichts des Wegfalls der Betreuungseinrichtung Im Mellsig in Escherheim, durch die rund 70 Betreuungsplätze verloren gehen, fragen wir den Magistrat: 1. Wie viele Betreuungsplätze in der neuen Kita zur Verfügung stehen werden? 2. Wann mit einer Eröffnung der Kita zu rechnen ist? 3. Ob und wie sich die Eröffnung der Kita auf die angespannte Betreuungssituation in Eschersheim auswirkt und ob der Verlust der Betreuungsplätze Im Mellsig dadurch ausgeglichen wird? 4. Wo und in welchem Umfang ein Außengeländer für die Kita zur Verfügung stehen wird. Begründung: Der Bau ist nun weitgehend fertig gestellt und die Vermarktung der Wohnungen hat bereits begonnen. Durch die Schließung der Kita Im Mellsig hat sich die Betreuungssituation im Ortsbezirk verschärft und es besteht ein dringender Bedarf an einer zeitnahen Eröffnung der angekündigten Kita. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 1987 Auskunftsersuchen vom 10.11.2022, V 545 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 454 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2256 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 971 2024 Die Vorlage OF 756/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kosten und Ausschreibungen der temporären Umgestaltungsmaßnahmen bei den fahrradfreundlichen Nebenstraßen
Antrag vom 12.05.2024, OF 931/2 Betreff: Kosten und Ausschreibungen der temporären Umgestaltungsmaßnahmen bei den fahrradfreundlichen Nebenstraßen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die in der temporären Projektphase "Fahrradfreundliche Nebenstrassen" befindlichen Bereiche im Ortsbezirk 2 zu prüfen und zu berichten: - Was haben die temporären Umgestaltungsmassnahmen bisher gekostet? - Wie setzen sich die Kosten für die Umgestaltungsmaßnahmen genau zusammen - wie verteilen sich die Kosten auf den Grüneburgweg und den Kettenhofweg? - Was war das ursprünglich geplante Budget und liegen die Kosten der Umgestaltungsmaßnahmen bisher im Rahmen des Budgets? - Was hat die wissenschaftliche Begleitung durch die Frankfurt University of Applied Sciences für die einzelnen umgestalteten Strassen bisher gekostet? Welche Kosten sind bis zum Abschluß des Projektes je Strasse (Grüneburgweg, Kettenhofweg und Oeder Weg) noch zu erwarten? - Gab es eine Ausschreibung der Wissenschaftlichen Begleitung, an der sich mehrere Unisversitäten in Deutschland beteiligen konnten? Begründung: Die obigen Fragen kamen von Anwohnern, die sich angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage Frankfurts zunehmend Sorgen machen, ob die Kosten eines temporären Umbau-Experimentes den etwaigen Nutzen rechtfertigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 931/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Zusätzliche Fahrradbügel auf der Eschersheimer Landstraße in der Höhe der Hausnummern 462 bis 464
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5435 entstanden aus Vorlage: OF 725/9 vom 14.04.2024 Betreff: Zusätzliche Fahrradbügel auf der Eschersheimer Landstraße in der Höhe der Hausnummern 462 bis 464 Kurz vor und nach der Einmündung der Grommetstraße ist der Bereich auf dem Fußweg mit Pollern zum Schutz vor parkenden Autos versehen. Möglichkeiten, ein Fahrrad ordnungsgemäß abzustellen, sind nicht vorhanden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Poller durch Fahrradbügel zu ersetzen. An der U-Bahn-Station "Lindenbaum" besteht ein großer Bedarf an Fahrradabstellplätzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1404 Aktenzeichen: 32-1
Sitzbank Ecke Eschersheimer Landstraße/Auf der Lindenhöhe erneuern
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5436 entstanden aus Vorlage: OF 726/9 vom 14.04.2024 Betreff: Sitzbank Ecke Eschersheimer Landstraße/Auf der Lindenhöhe erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Sitzbank an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Auf der Lindenhöhe, die sich in einem schlechten Zustand befindet, durch eine neue Bank zu ersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1397 Aktenzeichen: 67-0
Umgestaltung Weißer Stein
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5433 entstanden aus Vorlage: OF 720/9 vom 13.04.2024 Betreff: Umgestaltung Weißer Stein Die im Rahmen eines Ortstermins des Ortsbeirates 9 am 24.01.2024 vorgestellte Machbarkeitsstudie (Schüßler-Plan, im Auftrag des ASE Frankfurt, BÜ102, Kompensation Lachweg, Weißer Stein, Skizzierung Umgestaltung, SPI, Stand 15.11.2023) bietet eine fundierte Diskussionsgrundlage für den Ortsbeirat. Im Nachgang hat er dazu diskutiert und gemeinsam Anregungen und Fragen entwickelt. Der Magistrat wird gebeten, diese zu berücksichtigen bzw. zu beantworten. Zu Grünflächen und Baumstandorten: - Der Schutz der bestehenden Grünflächen und Bäume und der Erhalt und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie die Begrünung haben neben einer ästhetischen Gestaltung für den Ortsbeirat Priorität und sind entscheidend, um Einvernehmen zu den Plänen herzustellen. - Bei der weiteren Planung und späteren Ausführung muss alles unternommen werden, um Bäume und ihr Wurzelwerk zu erhalten und zusätzliche Baumstandorte tatsächlich zu realisieren. - Eine besondere Qualität der vorgestellten Planung sind die erheblichen Zugewinne von Baumstandorten. Es stellt sich jedoch die Frage, ob bereits alle zusätzlichen Baumstandorte, gerade im Hinblick auf Leitungen, auf ihre Umsetzbarkeit geprüft wurden. Falls nicht, bittet der Ortsbeirat darum, dies nun nachzuholen, da es sich um ein wesentliches Entscheidungskriterium handelt. Zur Gestaltung und Aufenthaltsqualität: - Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die an der derzeitigen Bushaltestelle stehenden Steinelemente/Steinbänke bei der Umgestaltung wiederverwendet werden können. Sie sind ein wichtiger Teil der ästhetischen Gestaltung des Platzes. - An den Grenzen der Grünflächen des Platzes zu den beiden Hauptverkehrsachsen (Eschersheimer Landstraße und Am Weißen Stein) ist eine Abgrenzung durch mindestens 1,20 Meter hohe Büsche und Bäume vorzunehmen (verdichtete Nach- bzw. Neubepflanzung). Zur geplanten Bushaltestelle "Am Weißen Stein" sollte dabei ein Durchgang für Fußgänger berücksichtigt werden. - Mit Blick auf die heutige Situation kann festgestellt werden, dass viele Menschen im Bereich der Bushaltestelle warten und dabei auch gerne den Sonnenschutz durch die begrünte Pergola entlang der Eschersheimer Landstraße in Anspruch nehmen. Der vorgesehene neue Zugang zu den Bussen am Rande der Eschersheimer Landstraße sieht nur einen sehr schmalen Gehweg ohne erkennbare Aufenthaltsmöglichkeiten vor. Der Magistrat wird daher gebeten zu prüfen, ob der angrenzende vorgesehene Radweg zwischen den beiden Gehwegen entlang der Grünfläche bzw. der Bushaltestelle nicht direkt an die Grünfläche rücken kann, sodass durch die Zusammenlegung der beiden schmalen Gehwegflächen ein deutlich breiterer Gehweg im Bereich direkt vor den Bussen entstehen kann, auf dem auch zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten und Verschattungselemente bzw. begrünte Trennwände Platz finden könnten und somit Konflikte bei der Querung des Radwegs minimiert werden können. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit und dem weiteren Verfahren: - Vor Aufnahme vertiefter Planungen ist mit der Öffentlichkeit in den Dialog zu treten, um den Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Hinweise und Ideen abzugeben, bevor die Ausführungsplanung erstellt wurde. Insbesondere über die zukünftige Gestaltung der Grünflächen soll es eine öffentliche Diskussion geben. - Unbeschadet dieser konkreten Verbesserungsvorschläge der Machbarkeitsstudie der Verwaltung kann der vom Ortsbeirat angeregte städtebauliche Ideenwettbewerb weiterverfolgt werden. Die überarbeitete Machbarkeitsstudie ist den Teilnehmern des Wettbewerbs zur Kenntnis zu geben. - Der Magistrat wird gebeten, die überarbeiteten Pläne erneut dem Ortsbeirat zu präsentieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Begründung: Der Ausbau der S 6 und die Schließung des BÜ Lachweg haben zu einer veränderten Verkehrsführung geführt. Vor diesem Hintergrund übernimmt die Bahn die Finanzierung von Maßnahmen, die die daraus entstandenen Belastungen reduzieren. Der Magistrat hat eine Planung für den Umbau der Straßen und Haltestellen im Bereich des Weißen Steins vorgestellt, die dieses Ziel verfolgen. Auf Basis der Rückmeldungen zu der im Juni 2023 dem Ortsbeirat vorgestellten Entwürfe hat der Magistrat überarbeitete Entwürfe vorgestellt, die nun wesentlich mehr Grünflächen und Bäume erhalten und vorsehen sowie respektvoller mit dem bestehenden Platz umgehen. Die vorgesehene Verlegung der U-Bahn-Haltestelle in Richtung Maybachbrücke würde in diesem Zuge auch eine Erleichterung für die Umsteigenden aus der und in die S-Bahn bedeuten und für die neuen Radwege eine deutliche Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs. Vor diesem Hintergrund ist der Ortsbeirat zu dem Schluss gekommen, dass die Planung, die sich im Moment auf der Ebene einer Machbarkeitsstudie befindet, weiterverfolgt und verbessert werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1850 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Park-and-ride-Anlage bei Umbau der Autobahnzufahrt Friedberger Landstraße mitplanen
Antrag vom 22.04.2024, OF 703/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Park-and-ride-Anlage bei Umbau der Autobahnzufahrt Friedberger Landstraße mitplanen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert in o.g. Produktgruppe Mittel für die Planung einer Park+Ride-Anlage im Bereich der Autobahnzufahrt an der Friedberger Landstraße einzustellen Begründung: Der Umbau der Autobahnzufahrt mit dem neuen Verflechtungsstreifen wird in absehbarer Zeit erfolgen. In diesem Zuge sollte eine Park + Ride-Anlage mitgeplant werden. Sie könnte durchaus auch eine Lärmschutzfunktion übernehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 147 2024 Die Vorlage OF 703/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro Eckenheim
Antrag vom 08.04.2024, OF 787/10 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Doppelhaushalt 2024/2025 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit des Quartiersmanagements im Nachbarschaftsbüro Eckenheim, Eckenheimer Landstraße 326, sicherstellen zu können. Die letztlich pro Jahr hierfür zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur zweckgebunden für dieses Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Begründung: Gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 100 2024 Die Vorlage OF 787/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wartehäuschen für alle Bushaltestellen in der Holzhausenstraße
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5307 entstanden aus Vorlage: OF 656/3 vom 21.02.2024 Betreff: Wartehäuschen für alle Bushaltestellen in der Holzhausenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle in der Holzhausenstraße zwischen Eysseneckstraße und Eschersheimer Landstraße in Richtung Goethe-Universität mit einem kleinem Wartehäuschen auszustatten. Begründung: Die Wetterverhältnisse, Starkregen und Stürme, machen es notwendig, überall ein Wartehäuschen aufzustellen. Für einen servicefreundlichen ÖPNV sollte das selbstverständlich sein. Falls Leitungen im Weg sind, kann dort ein kleineres Wartehäuschen aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1680 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Fahrradwegmarkierung an Kreuzungssituation anpassen Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5305 entstanden aus Vorlage: OF 654/3 vom 08.02.2024 Betreff: Fahrradwegmarkierung an Kreuzungssituation anpassen Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage Der Magistrat wird gebeten, die Markierung der Fahrradwege an der Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage stadtauswärts so zu ändern, dass Konflikte zwischen Verkehrsteilnehmer/innen verhindert werden. Ergänzend zum Verkehrsschild "Gemeinsamer Geh-und Radweg" an beiden Enden des Fahrrad-/Gehwegs sollen Fahrradsymbole auf den geteilten Weg aufgebracht werden. Zusätzlich soll geprüft werden, ob es möglich ist, auf dem rot markierten Fahrradweg eine Linksabbiegerspur einzurichten. Begründung: Der Fahrradweg an der Kreuzung Friedberger Tor und Friedberger Anlage stadtauswärts ist so gestaltet, dass er der Kreuzungssituation nicht gerecht wird. Viele Fahrradfahrer/innen biegen links und rechts in den Anlagenring ab. Daher fahren viele an der Ampel in der Seilerstraße auf den gemeinsamen Geh- und Radweg, um dort geradeaus bis zur Friedberger Anlage zu fahren, um dann dort rechts in den Anlagenring Richtung Zoo abzubiegen. Allerdings kommt es häufig zu Konflikten mit Fußgänger/innen, denen nicht bewusst ist, dass neben dem roten Fahrradweg auf der Fahrbahn auch der Gehweg als "Rechtsabbieger-Fahrradweg" dient. Der Weg ist anhand von Schildern als gemeinsamer Weg ausgewiesen, was allerdings nicht wahrgenommen wird. Außerdem eignet sich der rote Fahrradstreifen am Friedberger Tor dazu, links in den Anlagenring einzubiegen, da man sich aufgrund der Bepflanzung bis zur Ampel nicht an der Ampel anstellen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1527 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mittelstreifen auf der Hügelstraße bepflanzen
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5288 entstanden aus Vorlage: OF 703/9 vom 04.03.2024 Betreff: Mittelstreifen auf der Hügelstraße bepflanzen In Höhe des Hauses Aja Textor-Goethe ist der Mittelstreifen auf der Hügelstraße sehr ungepflegt und ähnelt einer braunen Einöde. Diese ist auch immer wieder Zwischenstation für Personen, die die Hügelstraße an dieser Stelle überqueren, statt die Ampeln zu nutzen. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Der Magistrat wird gebeten, den Mittelstreifen mit Bäumen zu bepflanzen, die mit einer gut ausgeführten Baumgrube an dieser Stelle gut stehen können. Wenn dies nicht möglich ist, sollte eine Hecke - ähnlich der auf dem Eckenheimer Teil der Hügelstraße - gepflanzt werden. Des Weiteren sind zahlreiche ehemalige Baumstandorte auf der Südseite der Hügelstraße im Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet-Straße heute gar nicht oder nur mit Büschen bepflanzt. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche dieser bereits bestehenden Baumscheiben wieder mit Bäumen bepflanzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1321 Aktenzeichen: 66-0
Sofortiger Lückenschluss auf 200 Metern für Fahrradfahrer*innen auf der Friedberger Landstraße Schluss mit der gefährlichen Situation, es reicht!
Anregung vom 14.03.2024, OA 448 entstanden aus Vorlage: OF 657/3 vom 21.02.2024 Betreff: Sofortiger Lückenschluss auf 200 Metern für Fahrradfahrer*innen auf der Friedberger Landstraße Schluss mit der gefährlichen Situation, es reicht! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. eine Autofahrspur in jede Richtung vom Friedberger Platz bis zur Vogelsbergstraße als Fahrradweg umzuwidmen und - als Sofortmaßnahme - rot zu kennzeichnen; 2. auf der gemeinsamen Fahrspur für Straßenbahnen und Autos auf circa 200 Metern der Straßenbahn durch die Ampelschaltung an den jeweiligen Haltestellen oberhalb und unterhalb dieser Strecke Vorrang zu gewähren; 3. alle weiteren Maßnahmen, wie Änderung des Parkens und Umbauten der Haltestellen, anschließend zu planen. Begründung: Es liegt in diesem Bereich eine gefährliche Situation für Fahrradfahrer*innen vor, die bereits seit 2021 beseitigt werden sollte. Zu den Hauptverkehrszeiten fahren inzwischen so große Fahrradpulks die Friedberger Landstraße entlang, dass eine von zwei Fahrspuren auf diesen 200 Metern oftmals nicht mehr von Autos genutzt werden kann. Trotzdem sind keine relevanten Auswirkungen auf den Verkehrsfluss festzustellen, da große Teile der Friedberger Landstraße bereits nur über eine Spur für den Kfz-Verkehr verfügen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1786 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.04.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke und FRAKTION (= Beratung) 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 448 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4776, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024 Aktenzeichen: 32-1
Fahrradpiktogramme auf der Bornheimer Landstraße erneuern
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5312 entstanden aus Vorlage: OF 664/3 vom 29.02.2024 Betreff: Fahrradpiktogramme auf der Bornheimer Landstraße erneuern Der Magistrat wird gebeten, auf der Bornheimer Landstraße vor der Einmündung in die Friedberger Landstraße die Fahrradpiktogramme und die Markierung der Aufstellfläche zu erneuern. Begründung: Die genannten Markierungen sind deutlich abgenutzt und kaum noch zu erkennen. Demnach werden sie als nicht vorhanden gewertet und der Autoverkehr fährt auf seinen Spuren ohne Rücksicht auf die Radfahrenden. Auf den Missstand wurde der Ortsbeirat von Bürgern hingewiesen. Es soll zu gefährlichen Situationen kommen. Insbesondere kommt es immer wieder zu Konflikten unter den Fahrradfahrern an der Aufstellfläche für Radfahrerende. Mehrfache Meldungen an den Mängelmelder führten zu keiner Reaktion. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1232 Aktenzeichen: 66-2
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