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Meine Nachbarschaft: Erlenbacher Stadtweg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufnahme einer Solardachempfehlung in die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne für NiederEschbach

17.02.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2023, OM 3575 entstanden aus Vorlage: OF 213/15 vom 01.02.2023 Betreff: Aufnahme einer Solardachempfehlung in die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne für Nieder-Eschbach Der Magistrat wird aufgefordert, die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne des Stadtteils Nieder-Eschbach (917 - Nieder-Eschbach Süd, 920 - Am Hollerbusch, 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, 516 - Am Eschbachtal/-Harheimer Weg) um eine Solardachempfehlung möglichst für sämtliche, zumindest aber für die öffentlich zu errichtenden Gebäude zu ergänzen. Begründung: Der derzeit im Landtag in Beratung befindliche Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes sieht eine Solardachempfehlung nur für landeseigene Gebäude vor. Bereits heute ist jedoch absehbar, dass zur Deckung des zukünftigen Bedarfs an erneuerbarem Strom (Elektromobilität, Wärmepumpen) in absehbarer Zeit alle geeigneten Dachflächen mit Fotovoltaikmodulen belegt werden müssen. Die nachträgliche Anbringung von Fotovoltaikanlagen auf Bestandsimmobilien ist deutlich teurer als deren Anbringung im Rahmen des Neubaus (Dachgerüst bereits vorhanden, Leitungen können zusammen mit den sowieso erforderlichen Elektroinstallationen geplant und verlegt werden). Daher ist die sofortige Einführung einer Solardachempfehlung für Neubauten im Vorgriff auf eine in einigen Jahren vermutlich ohnehin landes- oder bundesgesetzlich kommende allgemeine Solardachempfehlung nicht nur ökologisch, sondern insbesondere auch ökonomisch sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1296 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dialog-Display in Alt-Harheim

13.02.2023 · Aktualisiert: 11.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3524 entstanden aus Vorlage: OF 126/14 vom 28.01.2023 Betreff: Dialog-Display in Alt-Harheim Der Magistrat wird gebeten, ein Dialog-Display (zur Einhaltung von Tempo 30) im Bereich zwischen Maßbornstraße 2 und Alt-Harheim 29 zu installieren. Begründung: Durch die Installierung eines Dialog-Displays können Fahrzeugführer auf die Einhaltung der in diesem Bereich angeordneten Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 hingewiesen werden. Diese Maßnahme trägt zu einer erhöhten Sicherheit der Grundschulkinder, die den ausgewiesenen Schulweg ohne Eltern meistern sollen, bei. Eine Schulwegbegehung mit der Leitung der Grundschule Harheim, der Kinderbeauftragten im Ortsbezirk 14, des Elternbeirats der Grundschule Harheim, des Stadtschulamts, des Straßenverkehrsamts, des Amts für Straßenbau und Erschließung und des Ortsbeirats 14 führte zu dem Ergebnis, dass die Verkehrsteilnehmer mit einer derartigen "Geschwindigkeitsmessung" entsprechend sensibilisiert werden können. Schließlich sind die in diesem Bereich vorgesehenen "Gehwege" sehr schmal und darüber hinaus mehrmals in der Woche durch Mülltonnen und häufig durch Anlieferungen dermaßen versperrt, dass Fußgänger auf die befahrene Straße ausweichen müssen. Die sich daraus ergebenen Gefahren gelten für Kinder gleichermaßen wie auch für ältere Menschen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1211 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 14 am 05.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 14 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Glascontainer Nieder-Erlenbach

03.01.2023 · Aktualisiert: 03.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 107/13 Betreff: Glascontainer Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird aufgefordert die FES anzuweisen für ausreichend Glascontainer im Stadtteil Nieder-Erlenbach zu sorgen. Insbesondere am Bürgerhaus wurde ein im Laufe des Jahres 2022 zerstörter Container noch immer nicht ersetzt. Auch in anderen Bereichen des Stadtteils, etwa am Erlenbacher Stadtweg, wurden Container im Rahmen von Erschließungsmaßnahmen entfernt und niemals ersetzt. Begründung: Die Bürger sind gehalten Altglas ordnungsgemäß dem Recycling zu zuführen. Hierfür sind ausreichend Glascontainer in hinreichender Nähe zur Wohnung notwendig. In Nieder-Erlenbach wird das Recyclingsystem immer weiter ausgedünnt und die Anzahl der Container bei steigender Einwohnerzahl immer weiter reduziert. Um auch in Zukunft eine hohe Recyclingquote sicher zu stellen ist es dringend notwendig, endlich gegen zu steuern und mehr Container aufzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 13 am 17.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 107/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 13 am 14.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 107/13 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 13 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 107/13 wird bis zur Sitzung am 02.07.2024 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 13 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 107/13 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Einzelhandel in Harheim

05.12.2022 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2022, OA 291 entstanden aus Vorlage: OF 118/14 vom 19.11.2022 Betreff: Einzelhandel in Harheim Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 17.05.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf den Flächen Grundbuchbezirk Harheim, Flurstück 96, Flur 2 (2.599 Quadratmeter), und Flurstück 97, Flur 2 (5.392 Quadratmeter), Baurecht für die Errichtung von Einzelhandelsflächen zu schaffen. Es ist beabsichtigt, einen Supermarkt mit regionalen Akzenten mit einer Verkaufsfläche von rund 1.400 Quadratmetern und einen Drogeriemarkt mit rund 700 Quadratmetern zu realisieren. Begründung: In Harheim beschränken sich die Einkaufsmöglichkeiten für Dinge des täglichen Bedarfs auf einen kleinen Discountmarkt, eine Bäckerei und zwei Metzgereien mit eingeschränkten Öffnungszeiten. Der Ortsbeirat ist daher der Meinung, dass es bei der Struktur des Einzelhandels im Stadtteil erheblichen Nachholbedarf gibt. Für o. g. Fläche besteht Interesse namhafter Unternehmen des Einzelhandels, das vom Ortsbeirat vorgeschlagene Vorhaben auf dem Wege der vorhabenbezogenen Projektentwicklung möglichst schnell umzusetzen. Die Fläche eignet sich sehr gut für den vorgeschlagenen Zweck. Sie ist zu Fuß, per Individualverkehr und mit ÖPNV sehr gut erreichbar. Durch die Lage am Ortsrand und direkt an der Umgehungsstraße ist eine zusätzliche Verkehrsbelastung des Ortskerns und angrenzender Wohngebiete nicht zu erwarten. Aus den Analysen der interessierten Einzelhandelsunternehmen ergibt sich ein sehr gutes Potenzial für den Handel mit Gütern des täglichen Bedarfs. Der Ortsbeirat wünscht sich einen Lebensmittelmarkt, der das bestehende Angebot des Discountmarkts ergänzt, sowie einen Drogeriemarkt, der wegen des mangelnden lokalen Angebots besonders dringend gebraucht wird. Nach bereits vorliegenden Entwürfen ist beides realisierbar. Weitere im Stadtteil bisher fehlende Infrastruktur wie öffentliche E-Ladesäulen und ein Service-Point für Bankdienstleistungen könnten sich im Zuge des Vorhabens ebenfalls realisieren lassen. Ebenso könnte die Bushaltestelle "Tempelhof", deren Lage auf der östlichen Seite der Maßbornstraße ein Sicherheitsrisiko darstellt, verlegt und mit einem Wartehäuschen ausgestattet werden. Dem Ortsbeirat ist es wichtig, dass durch die Neubauten für die Märkte an dieser städtebaulich markanten Stelle ein architektonisch ansprechender, dem Ortsbild angepasster Ortseingang entsteht. Auf hohe Entwurfsqualität ist daher ebenso zu achten wie auf einen möglichst geringen Flächenbedarf und eine an den Kriterien des nachhaltigen Bauens ausgerichtete Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3643 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 385 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 291 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 291 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Ablehnung) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 291 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 2887, 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.02.2023 § 3546, 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.07.2023 Aktenzeichen: 61-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60

05.12.2022 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2022, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 121/14 vom 05.12.2022 Betreff: Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 17.05.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf der o. g. derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche von ca. 8.000 Quadratmetern besteht die Absicht, einen Verbrauchermarkt einzurichten. Der Magistrat wird aufgefordert, das Bauprojekt unter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen zu realisieren: Flächenversiegelung Ackerboden ist ein unersetzlicher Produktionsfaktor für die landwirtschaftlichen Betriebe, damit Grundlage einer sicheren Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung und zusätzlich - etwa durch die Kaltluftentstehung - ein unverzichtbares Element zu klimaneutralem Wohnen in urbanen Wohnsiedlungen. Daher muss die Flächenversiegelung so gering wie möglich gehalten werden. Die Versiegelung der genutzten Ackerflächen muss durch geeignete Maßnahmen an anderer Stelle im gleichen Ortsbezirk durch Entsiegelung von Flächen vergleichbarer zusammenhängender Größe vollständig ausgeglichen werden. Positiv in Ansatz gebracht werden kann auch die Umwandlung von Ackerland in ökologisch hochwertigeres extensiv bewirtschaftetes Grünland in Form von Wildwiese, Blumenwiese oder dergleichen. Parkplatz- und Verkehrsflächen werden mit geeigneten Belägen mit maximaler Wasserdurchlässigkeit versehen. Gebäude werden mit Dach- und Fassadenbegrünung und mit halbtransparenten PV-Anlagen ausgerüstet. Die Gebäude müssen CO2-neutral und energietechnisch autark sein. Niederschlag und Regenwasser Regenniederschlag wird auf Gebäuden aufgefangen und verwendet. Eine reguläre Entwässerung über die Kanalisation ist nicht vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3643 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 384 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 292 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Ablehnung) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 2888, 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.02.2023 § 3547, 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.07.2023 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Quartiersplatz „Am Ohlenstück“ benutzerfreundlicher gestalten

29.11.2022 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3175 entstanden aus Vorlage: OF 102/13 vom 29.11.2022 Betreff: Quartiersplatz "Am Ohlenstück" benutzerfreundlicher gestalten Das Neubaugebiet "Am Ohlenstück" ist fast fertig bezogen. Die neuen Familien leben sich gerade in Nieder-Erlenbach ein. Um eine gute Integration der Neubürger zu fördern, wurde im Neubaugebiet ein Quartiersplatz mit Aufenthaltsmöglichkeiten, Bänken, Tischen und einzelnen Spielgeräten geschaffen. Der Gedanke eines aufenthaltsfördernden Quartierplatzes ist sehr gut, leider ist die Ausführung mangelhaft. Dies vorrausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die Kombination aus Tisch und Bank steht ungünstig auf der Grasfläche. Das Erscheinungsbild eines Teils der Pflasterung, rund um die Grasfläche, hebt sich von der restlichen Pflasterung ab. Dies wäre der ideale Standort, um die Kombination aus Tisch und Bank aufzustellen. Der Magistrat wird daher gebeten, die Tisch-Bank-Kombination auf die genannte Pflasterfläche umzustellen. 2. Es wurden drei Wackelgeräte aufgestellt, welche für Kinder sehr unattraktiv sind. Daher wird der Magistrat gebeten, ein Spielhaus aufzustellen, sodass vor allen Dingen auch jüngere Kinder Beschäftigung haben. Beispielbilder sind unten zu finden. 3. Die Fläche um die Spielgeräte ist nicht befestigt. Dies ist gut so, denn die naturnahe Fläche sollte nicht versiegelt werden. Allerdings wird dadurch das Spielen im Herbst bzw. nach Regenwetter unangenehm. Daher wird der Magistrat gebeten, rund um die Spielgeräte Rindenmulch auszulegen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Platz ein Wochenmarkt veranstaltet werden kann, an welchem einmal in der Woche Marktbeschicker ihre Waren anbieten und der Platz dann auch zu einem Treffpunkt für den gesamten Stadtteil werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 493 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1621 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5872 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim

07.11.2022 · Aktualisiert: 14.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3063 entstanden aus Vorlage: OF 111/14 vom 20.10.2022 Betreff: Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim Der Magistrat wird gebeten, blinden- und sehbehindertengerechte Straßenüberquerungen und Fußgängerwege in Harheim zu ermöglichen und insbesondere an folgenden Orten zu veranlassen: 1. Maßbornstraße a) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 1 und 2 sowie zwischen den Abbiegungen Bürgerstraße und In den Aspen b) Fußgängerampel zwischen den Hausnummern 43 und 44 2. Korffstraße a) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 12 und 14 b) Bushaltestelle Spitzenstraße c) Fußgängerampelanlage und Zebrastreifen zum Niedereschbacher Stadtweg 3. Harheimer Stadtweg a) Überquerungsmöglichkeit in der Nähe der Fußgängerbrücke b) Taktile Bodenmarkierung zur Fußgängerbrücke über den Eschbach (beidseitig) zur Straße An der Pfarrwiese Begründung: In Harheim wurde das barrierefreie, insbesondere das blinden- und sehbehindertengerechte Überqueren von stark befahrenen Straßen, wie der Maßbornstraße oder der Korffstraße bisher vernachlässigt. Dies gilt auch für Bodenmarkierungen zur haptischen Ankündigung von Bushaltestellen und Brücken sowie Querungsmöglichkeiten zum Beispiel im Harheimer Stadtweg, der durch den Ausbau der Linie S 6 stark von Baufahrzeugen in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus gibt es in der Straße In den Schafgärten mit seiner dort beheimateten Grundschule und Kindertagesstätte dringenden Handlungsbedarf, da der für Fußgänger notwendige mehrmalige Straßenseitenwechsel eine sichere Nutzung für sehbehinderte Menschen bis jetzt nahezu unmöglich macht. Aufgrund der fehlenden akustischen und taktilen Signale, stellen vor allem die benannten Fußgängerwege und Überquerungsorte für blinde und sehbehinderte Menschen eine große Herausforderung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 434

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigte Zone in der Hermannspforte

07.11.2022 · Aktualisiert: 14.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3065 entstanden aus Vorlage: OF 113/14 vom 23.10.2022 Betreff: Verkehrsberuhigte Zone in der Hermannspforte In der Hermannspforte zwischen Kreuzung Philipp-Schnell-Straße und Hermannspforte Hausnummer 3 ist der nur einseitig vorhandene Gehweg, der auch Schulweg ist, für einen sicheren und barrierefreien Fußgängerverkehr zu schmal. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auch dieser Abschnitt als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden kann. Begründung: Der Gehweg ist an dieser Stelle zwischen 50 Zentimeter und 105 Zentimeter breit. Das ist für Fußgängerbegegnungsverkehr, aber auch für Menschen mit Gehilfen bzw. Rollstuhl zu schmal. Alternative Fußwege zwischen Korffstraße und Haintalstraße sowie Am Auweg und Im Niederfeld sind für Fußgänger mit teilweise erheblichen Umwegen verbunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 431 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Mike Josef

04.11.2022 · Aktualisiert: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3043 entstanden aus Vorlage: OF 193/15 vom 19.10.2022 Betreff: Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Mike Josef Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der für Planen zuständige Stadtrat, Herr Mike Josef, im ersten Quartal 2023 eine Sitzung des Ortsbeirates 15 besucht und sich dort den Fragen der Ortsbeiratsmitglieder sowie der Bürgerinnen und Bürger stellt. Im Falle einer Verhinderung des Dezernenten mag der Termin durch einen instruierten und mit den Planungsvorhaben in Nieder-Eschbach vertrauten Vertreter wahrgenommen werden. Begründung: Der Stadtteil Nieder-Eschbach ist von mehreren Bebauungsplanverfahren, unter anderem Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße; Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg; Bebauungsplan Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch; Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd; betroffen. In allen vorgenannten Planungsgebieten soll unter anderem Wohnraum entstehen. Es stellen sich um die Planungsgebiete Fragen zu zahlreichen Themen wie bspw.: - Planungsstand der Verfahren; - Bauweise; - Anzahl der Wohneinheiten; - Anzahl der Mehr- und Einfamilienhäuser; - Zuschnitt der Grundstücke; - vorgesehene Grünflächen, auch für Erholungsfreiräume und Spielplätze etc.; - Parkräume für Pkw, Motorräder, Fahrräder; - Räume respektive Einrichtungen für soziale und kulturelle Begegnungen jeglicher Art (Bürgerveranstaltungen, private Feierlichkeiten, Bildungsangebote etc.); - Räume respektive Einrichtungen für Sportangebote für Jung und Alt auch innerhalb der Zeiten, in denen die Schulen keine Räume zur Verfügung stellen können; - Lehrschwimmbecken Gymnasium; - Verkehrskonzept - zumindest eine Vorstellung davon, wie der Verkehr geführt werden soll (sofern dezernatsfremd mag eine Abstimmung mit dem für Verkehrsplanung zuständigen Dezernat vorgenommen werden); - Flächen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen; - Flächen für weitere Kinderbetreuungseinrichtungen; - geplante Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB, wie bspw. Brauchwassernutzung, Abwasser; Dachneigungswinkel für Fotovoltaikanlagen, Ausrichtung Gebäude, Tiefgaragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 965 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken in der Straße Alt-Erlenbach

01.11.2022 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2984 entstanden aus Vorlage: OF 93/13 vom 16.10.2022 Betreff: Parken in der Straße Alt-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, das Parken mit zwei Reifen auf dem Gehweg in der Straße Alt-Erlenbach auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern in Fahrtrichtung zu erlauben. Dazu soll das Verkehrsschild Nr. 315 mit entsprechenden Markierungen auf dem Gehweg aufgestellt werden. Die Fläche soll vor Hausnummer 75 beginnen und bis zum Kreuzungsbereich Neue Fahrt gelten und dort mit dem entsprechenden Verkehrsschild Nr. 315 beendet werden. Gleichwohl soll auf der gegenüberliegenden Straßenseite (gerade Hausnummern) geprüft werden, ob dort, wo es möglich ist, das Parken mit zwei Reifen auf dem Gehweg erlaubt werden kann. Begründung: Der Parkdruck wird auch in Nieder-Erlenbach immer höher. Mittlerweile gibt es Privatpersonen, die sich hinsichtlich der Parksituation ans Ordnungsamt wenden. Um für alle Beteiligten Klarheit zu schaffen, jedoch nicht alle Parkplätze streichen zu müssen, was ein Dilemma für die Gewerbetreibenden wäre, würde ein Schild und ausgewiesene Parkplätze in diesem Bereich für Klarheit sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 408 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Quartiersplatz „Am Ohlenstück“ bewohnerfreundlicher gestalten

11.10.2022 · Aktualisiert: 27.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2872 entstanden aus Vorlage: OF 88/13 vom 25.09.2022 Betreff: Quartiersplatz "Am Ohlenstück" bewohnerfreundlicher gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, den Investor anzuweisen, den Quartiersplatz "Am Ohlenstück" bürgerfreundlicher herzurichten, oder dies selbst zu veranlassen. Es gibt schon jetzt vermehrt Beschwerden neuer und alter Bewohner des Neubaugebiets und seiner angrenzenden Altbebauung, die man mit einigen, zum Teil einfachen Mitteln aus der Welt schaffen könnte. Diese wären unter anderem: 1. Aufstellen eines Schildes: Spielplatz für Kinder bis 14 Jahren, Hunde verboten und Nachtruhe ab 22:00 Uhr, damit die Fläche um die Spielgeräte nicht als Hundeklosett benutzt und nach 22:00 Uhr Nachtruhe für die Anlieger eingefordert wird. 2. Aufstellen größerer Mülleimer und eines Pizzakartonsammlers, damit die Müllbehälter nicht gleich verstopft sind und es nicht so aussieht wie die letzten Wochen, wo die aufgestellten Müllbehälter dauernd übergequollen sind und Vögel den Müll rausgezogen haben. 3. Aufnehmen der Mülleimer in die routinemäßige Leerung der FES. 4. Beleuchtung auf dem dunklen Platz, besonders an den Bänken vor der Hecke, damit man die Menschen, die dort sitzen, sieht und man sich nicht in der Dunkelheit verstecken kann. Außerdem gibt Licht mehr Sicherheit für alle, die den Fußweg über den Platz nutzen, wenn sie z. B. vom REWE-Markt kommen und dann dort entlang gehen. Begründung: Vermehrt haben den Ortsbeirat die Anlieger der Straßen Feldbergblick, Neue Fahrt, Egerländer Straße sowie Am Ohlenstück angesprochen und auf das Problem mit dem Quartiersplatz hingewiesen. Auch sind einige Anlieger schon selbst tätig geworden und haben Menschen auf dem Platz auf die Nachtruhe angesprochen, haben dort Müll gesammelt und dann ordnungsgemäß entsorgt. Das bürgerliche Engagement ist vorhanden, jedoch führt dies immer nur zu einer kurzzeitigen Verbesserung des Zustandes. Deshalb ist jetzt die Hilfe und das Eingreifen des Magistrats erforderlich, damit die Situation für alle Anlieger des Neubaugebiets sowie die Altanlieger wieder erträglich wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 137 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken in der Straße Neue Fahrt

11.10.2022 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2873 entstanden aus Vorlage: OF 90/13 vom 25.09.2022 Betreff: Parken in der Straße Neue Fahrt Der Magistrat wird aufgefordert, das Parken in der Straße Neue Fahrt auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern in Fahrtrichtung zu erlauben. Dazu soll das Verkehrszeichen Nr. 315 mit entsprechenden Markierungen auf dem Gehweg aufgestellt werden. Die Fläche soll vor Hausnummer 7 beginnen und bis zum Kreuzungsbereich Bornweg gelten und dort mit dem entsprechenden Verkehrszeichen Nr. 315 beendet werden. Begründung: Es hat sich seit vielen Jahren eingebürgert, dass die Anwohner dort die Pkw mit zwei Rädern auf dem Gehweg parken. Um das illegale Parken zu legalisieren und damit Rechtssicherheit für alle zu schaffen, wäre das Aufstellen der Verkehrszeichen und das Einzeichnen der Parkplätze nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 376 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kinderbetreuung in Nieder-Erlenbach für U3- und Ü3-Kinder sofort verbessern

11.10.2022 · Aktualisiert: 27.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2875 entstanden aus Vorlage: OF 92/13 vom 25.09.2022 Betreff: Kinderbetreuung in Nieder-Erlenbach für U3- und Ü3-Kinder sofort verbessern Der Magistrat wird aufgefordert, die Betreuungssituation für Familien mit U3- und Ü3-Kindern schnellstens zu verbessern und die zugesagte Containeranlage im Neubaugebiet "Am Ohlenstück" endlich zu realisieren. Begründung: Aussitzen ist für die Stadt in diesem Falle eine einfache Lösung, da die Kinder älter werden und sich das Problem dadurch eventuell von selbst löst. Dies kann der Ortsbeirat so nicht hinnehmen, da es viele junge Familien trifft, die gerade zur jetzigen Zeit auf Betreuungsplätze angewiesen sind, damit beide Elternteile arbeiten gehen können. Alles wird immer teurer und ist mit einem Verdienst nicht mehr zu bewältigen. Gerade die Familien aus dem Neubaugebiet, denen man bei Abschluss des Kaufvertrages auch eine Kita versprochen hat, haben zum größten Teil noch keinen Betreuungsplatz im Ort, und wenn sie irgendwo einen haben, müssen sie kilometerweite Strecken zurücklegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 11 Aktenzeichen: 40 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einzelhandel in Harheim

10.10.2022 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2904 entstanden aus Vorlage: OF 105/14 vom 24.09.2022 Betreff: Einzelhandel in Harheim Der Magistrat wird gebeten, auf den Flächen "Vor der Wasserlach" im Grundbuchbezirk Harheim, Flurstück 96, Flur 2 (2.599 Quadratmeter), und Flurstück 97, Flur 2 (5.392 Quadratmeter), Baurecht für die Errichtung von Einzelhandelsflächen zu schaffen. Es sollen ein Supermarkt mit einer Verkaufsfläche von rund 1.400 Quadratmetern und ein Drogeriemarkt mit rund 700 Quadratmetern realisiert werden. Begründung: In Harheim beschränken sich die Einkaufsmöglichkeiten für Dinge des täglichen Bedarfs auf einen kleinen Discountmarkt, eine Bäckerei und zwei Metzgereien mit eingeschränkten Öffnungszeiten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit des Einkaufs in umliegenden Stadtteilen und Gemeinden. Der Ortsbeirat ist daher der Meinung, dass es bei der Struktur des Einzelhandels im Stadtteil erheblichen Nachholbedarf gibt. Für o. g. Fläche besteht Interesse namhafter Unternehmen des Einzelhandels, das vom Ortsbeirat vorgeschlagene Vorhaben möglichst schnell umzusetzen. Die Fläche eignet sich sehr gut für den vorgeschlagenen Zweck. Sie ist zu Fuß, per Individualverkehr und mit dem ÖPNV sehr gut erreichbar. Durch die Lage am Ortsrand und direkt an der Umgehungsstraße ist eine zusätzliche Verkehrsbelastung des Ortskerns und angrenzender Wohngebiete nicht zu erwarten. Aus den Analysen der interessierten Einzelhandelsunternehmen ergibt sich ein sehr gutes Potenzial für den Handel mit Gütern des täglichen Bedarfs. Der Ortsbeirat wünscht sich einen Lebensmittelmarkt, der das bestehende Angebot des Discountmarkts ergänzt, sowie einen Drogeriemarkt, der wegen des mangelnden lokalen Angebots besonders dringend gebraucht wird. Nach bereits vorliegenden Entwürfen ist beides realisierbar. Weitere im Stadtteil bisher fehlende Infrastruktur, wie öffentliche E-Ladesäulen und ein Service-Point für Bankdienstleistungen, könnten sich im Zuge des Vorhabens ebenfalls realisieren lassen. Ebenso könnte die Bushaltestelle "Tempelhof", deren Lage auf der östlichen Seite der Maßbornstraße ein Sicherheitsrisiko darstellt, verlegt und mit einem Wartehäuschen ausgestattet werden. Dem Ortsbeirat ist es wichtig, dass durch die Neubauten für die Märkte an dieser städtebaulich markanten Stelle ein architektonisch ansprechender, dem Ortsbild angepasster Ortseingang entsteht. Auf hohe Entwurfsqualität ist daher ebenso zu achten wie auf einen möglichst geringen Flächenbedarf und eine an den Kriterien des nachhaltigen Bauens ausgerichtete Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2309 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 14 am 13.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 14 am 24.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 14 am 05.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 14 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60

10.10.2022 · Aktualisiert: 20.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2905 entstanden aus Vorlage: OF 106/14 vom 25.09.2022 Betreff: Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60 Auf der o. g. derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche von rund 10.000 Quadratmetern besteht die Absicht, einen Verbrauchermarkt einzurichten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Bauprojekt unter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen zu prüfen: Flächenversiegelung Ackerboden ist ein unersetzlicher Produktionsfaktor für die landwirtschaftlichen Betriebe, damit Grundlage einer sicheren Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung und zusätzlich - etwa durch die Kaltluftentstehung - ein unverzichtbares Element zu klimaneutralem Wohnen in urbanen Wohnsiedlungen. Daher muss die Flächenversiegelung so gering wie möglich gehalten werden. Die Versiegelung der genutzten Ackerflächen muss durch geeignete Maßnahmen an anderer Stelle im gleichen Ortsbezirk, durch Entsiegelung von Flächen vergleichbarer zusammenhängender Größe, vollständig ausgeglichen werden. Positiv in Ansatz gebracht werden kann auch die Umwandlung von Ackerland in ökologisch hochwertigeres extensiv bewirtschaftetes Grünland in Form von Wildwiese, Blumenwiese oder dergleichen. Parkplatz- und Verkehrsflächen werden mit geeigneten Belägen mit maximaler Wasserdurchlässigkeit versehen. Gebäude werden mit Dach- und Fassadenbegrünung und mit halbtransparenten PV-Anlagen ausgerüstet. Die Gebäude müssen CO2-neutral und energietechnisch autark sein. Niederschlag und Regenwasser Regenniederschlag wird auf Gebäuden aufgefangen und verwendet. Eine reguläre Entwässerung über die Kanalisation ist nicht vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 607 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3643 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 14 am 13.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationsbasiertes Carsharing in Harheim

10.10.2022 · Aktualisiert: 27.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2908 entstanden aus Vorlage: OF 110/14 vom 26.09.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Harheim Vorgang: NR 343/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von stationsbasiertem Carsharing auf Basis der Vorlage vom 06.04.2022, NR 343, folgende Stellplätze vorzuschlagen: - Parkplatz Zur Untermühle - Maßbornstraße 60, Nähe Netto-Markt Begründung: Die genannten Standorte im Stadtteil sind einfach erreichbar und ermöglichen einen stärkeren und attraktiveren Mobilitätsmix. Gerade in den Stadtteilen am Stadtrand, die weniger mit dem ÖPNV vernetzt sind, bietet Carsharing eine ideale Alternative zum nur selten benötigten individuellen Pkw. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 72 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am Ohlenstück

13.09.2022 · Aktualisiert: 29.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2662 entstanden aus Vorlage: OF 83/13 vom 28.08.2022 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am Ohlenstück Vorgang: OM 1917/22 OBR 13; ST 1720/22 Der Magistrat wird gebeten, Bezug nehmend auf die Stellungnahme vom 22.07.2022, ST 1720, geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Straße Am Ohlenstück zu ergreifen. Da es, wie in der Stellungnahme zu lesen ist, an dem niveaugleichen Ausbau hapert, warum kein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden kann, der Magistrat jedoch andere Mittel hat, um für eine Verkehrsberuhigung zu sorgen, wird er gebeten, diese wahrzunehmen. Auch in diesem Bereich wird es viele Kinder geben, auf die besondere Rücksicht im Straßenverkehr zu nehmen ist. Begründung: Nicht nachvollziehbar ist, warum es im oberen Teil des Neubaugebiets in der Straße Am Ohlenstück vom Quartiersplatz/Kindergarten aus Richtung REWE-Markt keinen verkehrsberuhigten Bereich geben soll. Es kann nicht sein, dass es nur am niveaugleichen Ausbau liegt, denn auch Richtung der Straße Erlenbacher Stadtweg gibt es einen separaten Fußweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1917 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1720 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 210 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1587 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 66-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Buslinie 29 neben Hilgenfeld auch zur S-Bahn-Station „Frankfurter Berg“

09.09.2022 · Aktualisiert: 26.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2022, OA 237 entstanden aus Vorlage: OF 242/12 vom 17.05.2022 Betreff: Buslinie 29 neben Hilgenfeld auch zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" Vorgang: OM 1735/22 OBR 12; B 97/22; ST 1565/22 Zwischenbescheid des Magistrats vom 03.01.2023 Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die ursprünglich für den Dezember 2021 vorgesehene Veränderung der Linienführungen der Buslinien 28 und 29 wurde zeitlich auf frühestens Dezember 2023 geschoben. Aufgrund der Stellungnahme vom 04.07.2022, ST 1565, wurde die Einrichtung einer dauerhaften Endhaltestelle oder Wendeschleife abgelehnt. Mit der Anregung vom 18.02.2022, OM 1735, wurde jedoch nur eine Verlängerung bis zum Frankfurter Berg beantragt. Daher ist es jetzt erst recht notwendig, über die Buslinien 29 oder 24 eine Verbindung von Kalbach zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" einzurichten. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ eine weitere Haltestelle zwischen Hilgenfeld und "Eschersheim Bahnhof" am Frankfurter Berg unter Bezugnahme auf den Bericht B 97 einzurichten. Begründung: Da im Zuge des vierspurigen Gleisausbaus der S-Bahn Richtung Friedberg eine neue Bushaltestelle errichtet wurde, die von beiden Richtungen gut erreichbar ist, kann dort mit einem kleinen Schwenk vom Hilgenfeld zum Eschersheimer Bahnhof ohne große zeitliche Verzögerungen ein attraktiver Anschluss auch für Kalbach an den ÖPNV Richtung Hauptbahnhof und u. a. Friedberg erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1735 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 97 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1565 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 221 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 237 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 14. Sitzung des OBR 10 am 11.10.2022, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage OA 237 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 237 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Fristverlängerung um 48 Monate) Beschlussausfertigung(en): § 2303, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022 § 2927, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023 Aktenzeichen: 92-10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zusätzliche Beschilderung „In den Schafgärten“ zur Einhaltung der Einbahnstraße

20.08.2022 · Aktualisiert: 15.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2022, OF 103/14 Betreff: Zusätzliche Beschilderung "In den Schafgärten" zur Einhaltung der Einbahnstraße Wir bitten den Magistrat, in der Straße "In den Schafgärten" auf Höhe des Eingangsbereichs zum Bürgerhaus Harheim entsprechend eine Beschilderung mit Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) vorzunehmen, um die Einhaltung der neuerlich errichteten Einbahnstraße sicherzustellen. Begründung: Die im Jahre 2019 neu eingerichtete Einbahnstraße von der Maßbornstraße in Fahrtrichtung zu "In den Schafgärten" wird nach Informationen einiger Anlieger leider noch nicht von jedem Verkehrsteilnehmer befolgt. Aus diesem Grund möchten wir die Einbahnstraßensituation und das Verbot der Einfahrt besonders in die Engstelle in Richtung Maßbornstraße nochmal deutlich machen, in dem wir um eine zusätzliche und eindeutige Beschilderung mittels Verkehrszeichen 267 bitten. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 14 am 05.09.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 103/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 103/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 103/14 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufbringen des Piktogramms „Achtung Kinder“ auf der Straße Am Ohlenstück

05.07.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2455 entstanden aus Vorlage: OF 79/13 vom 19.06.2022 Betreff: Aufbringen des Piktogramms "Achtung Kinder" auf der Straße Am Ohlenstück Der Magistrat wird gebeten, zeitnah an allen drei Zufahrten zur Straße Am Ohlenstück das Piktogramm "Achtung Kinder" auf den Asphalt aufzubringen. An allen drei Kreuzungen Erlenbacher Stadtweg, Neue Fahrt und Niedereschbacher Straße wechselt Tempo 30 in den verkehrsberuhigten Bereich. Um das allen Verkehrsteilnehmern deutlicher zu machen, ist das Aufbringen des Piktogramms "Achtung Kinder" unbedingt erforderlich. Des Weiteren sollte der aus Harheim kommende Radweg an der Kreuzung Am Ohlenstück/Erlenbacher Stadtweg durch rote Farbe kenntlich gemacht werden. Begründung: Die Straße Am Ohlenstück führt durch das komplette Neubaugebiet Westrand. Aufgrund der Bauweise ist es ein verkehrsberuhigter Bereich geworden, was sehr zu begrüßen ist. Da in ganz Nieder-Erlenbach sonst fast durchgängig Tempo 30 gilt, ist das zusätzliche Piktogramm wichtig, um alle Verkehrsteilnehmer auf die Veränderung aufmerksam zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2569 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung des Fuß- und Radweges Harheim - Nieder-Erlenbach

27.06.2022 · Aktualisiert: 27.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2343 entstanden aus Vorlage: OF 88/14 vom 10.06.2022 Betreff: Beleuchtung des Fuß- und Radweges Harheim - Nieder-Erlenbach Vorgang: OM 1297/22 OBR 14; ST 905/22; V 137/21; OBR 14; ST 1048/22 Der Magistrat wird gebeten, seine Stellungnahme vom 19.04.2022, ST 905, zu überdenken und der mit der Vorlage vom 10.01.2022, OM 1297, vorgetragenen Anregung des Ortsbeirates zu entsprechen und dabei insektenfreundliche Beleuchtung einzusetzen, da es sich auf dem Teilstück zwischen dem Erlenbacher Stadtweg 90 und dem Ortseingang Nieder-Erlenbach um einen ausgewiesenen Schulweg handelt. Begründung: Die Begründung des Magistrats gemäß seiner Stellungnahme vom 19.04.2022, ST 905, diesen Schulweg unbeleuchtet zu lassen, konterkariert die Ausführungen des Magistrats in seiner Stellungnahme vom 29.04.2022, ST 1048, ein Stück Wirtschaftsweg als Schulweg zum geplanten Neubau des Gymnasiums Nord zu beleuchten, damit alle Schülerinnen und Schüler sicher und selbstständig die Schule erreichen können. Der Fuß- und Radweg zwischen den Stadtteilen Harheim und Nieder-Erlenbach wird intensiv genutzt und ist unter anderem als Schulweg ausgewiesen. Eine energieeffiziente und naturverträgliche Beleuchtung des oben bezeichneten Streckenabschnitts, idealerweise mittels insektenfreundlicher Solarstraßenleuchten, würde der Nutzung als ausgewiesener Schulweg gerecht werden und das Sicherheitsgefühl sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer bei Dunkelheit enorm erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.09.2021, V 137 Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1297 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 905 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2022, ST 1048 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2323 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 767

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sichere Schulwege zur Grundschule Harheim

10.06.2022 · Aktualisiert: 17.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2022, OF 92/14 Betreff: Sichere Schulwege zur Grundschule Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die ausgewiesenen Schulwege im Stadtteil Harheim sicherer zu gestalten und gegebenenfalls zu überarbeiten. Dabei sollten unter anderem die folgenden Gesichtspunkte Beachtung finden: 1. Das verkehrswidrige Parken auf dem Gehweg gegenüber von der Liegenschaft "Alt-Harheim 20" bis zur Straßenmündung "Zur Untermühle" muss unterbunden und weitere Stahlabweiser installiert werden. Die vom Magistrat am 23.08.2019 (ST 1591) beschlossenen und mittlerweile umgesetzten zwei Stahlabweiser reichen nicht aus. 2. Entlang der Maßbornstraße fehlt zur Überquerung der Straße "Harheimer Stadtweg" ein Zebrastreifen, mindestens jedoch eine Querungshilfe bzw. Straßenschraffierung. 3. Die folgenden Abschnitte wurden für ausgewiesene Schulwege bisher nicht berücksichtigt und bedürfen einer Aktualisierung: a) zwischen "Urnbergweg", "Im Kalk" und "Eckstraße", b) "An der Pfarrwiese" und "In den Biegen" sowie c) große Teile von "Am Römerbrunnen" und "Bürgerstraße". Begründung: Die Einschulung zahlreicher Schulanfänger Anfang September kommt mit großen Schritten auf Harheim zu. Dies beinhaltet für viele Kinder, den Schulweg nach einer Eingewöhnungszeit in Eigeninitiative (ohne Eltern) zu meistern. Da die ausgewiesenen Schulwege in Harheim vereinzelte Gefahrenpunkte bzw. Schwachstellen aufweisen, müssen diese dringend noch vor dem Einschulungstermin in diesem Jahr behoben werden. zu 1.: Der Einsatz von zusätzlichen Stahlabweisern verhindert, dass Fahrzeuge, deren Halter das Café besuchen oder ein Paket abgeben, verkehrswidrig abgestellt werden. Kinder müssen häufig auf die Straße ausweichen, um den teilweise komplett zugeparkten Gehweg zu umgehen. zu 2.: Der "Harheimer Stadtweg" wird durch die Großbaustelle zum Ausbau der S6 bis zum Berkersheimer Bahnhof permanent von Lastkraftwagen und Besuchern der Sportvereine genutzt. Das Überqueren der Straße ist mit Schwierigkeiten verbunden, da Kinder dazu mit Fahrzeugen aus drei Richtungen, nämlich Abbieger aus der "Maßbornstraße" sowie Fahrzeuge aus dem "Harheimer Stadtweg", rechnen müssen. Ein Zebrastreifen oder eine andere Straßenbelagsschraffierung könnte an dieser Stelle zu einer erhöhten Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer führen und den ausgewiesenen Schulweg deutlich gefahrenloser gestalten. zu 3.: Die Sichtung der offiziell ausgewiesenen Schulwege haben Lücken offenbart, die dringend zu überprüfen sind. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 14 am 27.06.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 14 am 05.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 14 am 09.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 92/14 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wasserleitungen Korffstraße/Wasserrohrbruch

09.05.2022 · Aktualisiert: 01.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2022, OF 84/14 Betreff: Wasserleitungen Korffstraße/Wasserrohrbruch Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu berichten: Was war Ursache für den Wasserrohrbruch in der Korffstraße in der KW 18? Ist angesichts der einzelnen Probleme, die der Mainova laut der ST 863 vom 8.5.2017 bekannt sind, nicht doch das Vorziehen der Erneuerung der Wasserleitungen in der gesamten Korffstraße ratsam? Begründung: Der Wasserrohrbruch vom 4. Mai 2022 hat insbesondere viele Benutzer der Buslinien vor unübersehbare Schwierigkeiten gestellt, da mehrere Tage für Busse keine Umleitung möglich war? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 14 am 23.05.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 407 2022 Die Vorlage OF 84/14 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wasserleitung Korffstraße

09.05.2022 · Aktualisiert: 01.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2022, OF 86/14 Betreff: Wasserleitung Korffstraße Der Ortsbeirat fragt unter Bezugnahme auf die Ortsbeiratsanfrage 46/14 vom 16.12.2016 und die darauf erfolgte Stellungnahme ST863 vom 8.5.2017, ob der Magistrat die Wasserleitung in der Korffstraße weiterhin als "nicht auffällig" einstuft. Begründung: Die Nachfrage erfolgt, weil die Korffstraße im Mai 2022 mehrere Tage aufgrund eines Wasserrohrbruchs gesperrt werden musste, was zu erheblichen Einschränkungen des Verkehrs, insbesondere der Buslinie 28 geführt hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 14 am 23.05.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 86/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/14 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Änderung der Verkehrsführung Ecke Am Ohlenstück/Erlenbacher Stadtweg

03.05.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2059 entstanden aus Vorlage: OF 68/13 vom 19.04.2022 Betreff: Änderung der Verkehrsführung Ecke Am Ohlenstück/Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, für die Verkehrsführung an der Ecke Am Ohlenstück/Erlenbacher Stadtweg in einer Ortsbegehung gemeinsam mit dem Ortsbeirat eine alternative Lösung zu entwickeln. Die Situation, wie sie sich im aktuellen Bauzustand darstellt, stellt einen Gefahrenpunkt für die schwächeren Verkehrsteilnehmer dar, da Konflikte zwischen Fußgängern, Autofahrern und Radfahrern vorprogrammiert sind. Begründung: - Die derzeitige Ecklösung zwingt Fußgänger auf die Straße, bevor sie wieder den Bürgersteig des Erlenbacher Stadtwegs erreichen. Die hohe Bordsteinkante ist für Menschen mit Rollator schwierig. Die kleine Kante vom Bordstein zum Pflanzbeet ist außerdem kaum sichtbar und kann, besonders nachts, zur Stolperfalle werden, wenn jemand über das Pflanzbeet abkürzen will. Die in den letzten Wochen neu verlegten großen Natursteine behindern insbesondere für Kinder zusätzlich die Sicht auf einbiegenden Autoverkehr. - Das Schild "Spielstraße" steht so weit vorne, dass es von einbiegenden Autofahrern eigentlich kaum wahrgenommen werden kann. - Fußgänger werden gezwungen, die Straße zu benutzen. Autofahrern wird jedoch gerade durch die Eckbepflanzung die Sicht auf die Fußgänger eingeschränkt. - Radfahrer, die aus Harheim kommen, die Straße in Richtung Hohe Brück queren wollen, müssen nun bis zur Straße Am Ohlenstück fahren und dann wieder schräg zurück über den Erlenbacher Stadtweg (die frühere Bordsteinabsenkung gegenüber der Hohe Brück wurde zurückgebaut). Die Autofahrer, kommend aus der Straße Am Ohlenstück, sehen die Radfahrer durch die Krümmung der Straße nach links und die Lärmschutzwand rechts zu spät. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1916 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs auf das komplette Baugebiet Westrand

22.03.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1917 entstanden aus Vorlage: OF 65/13 vom 07.03.2022 Betreff: Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs auf das komplette Baugebiet Westrand Der Magistrat wird gebeten, im Baugebiet Westrand den verkehrsberuhigten Bereich auf das komplette Wohngebiet zu erweitern. Zurzeit ist der verkehrsberuhigte Bereich nur zwischen dem Erlenbacher Stadtweg und dem Quartiersplatz vorgesehen. Er sollte jedoch auch vom Quartiersplatz bis zur Tennishalle gelten, da es den Autofahrern und Anwohnern nur schwer vermittelbar ist, warum in einem Wohngebiet verschiedene Regelungen gelten. Begründung: Im neuen Wohngebiet liegen einige Häuser vom Quartiersplatz bis zur Tennishalle gleich an der Straße und nicht - so wie im unteren Teil des Wohngebiets - in Stichstraßen. Gerade auch aus diesem Grund ist es nicht ersichtlich, warum im oberen Teil kein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wurde. Zum Schutz der Fußgänger, und hier besonders der Kinder, ist die Umsetzung zwingend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1720 Antrag vom 28.08.2022, OF 83/13 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2662 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsbegrenzung im Harheimer Stadtweg

07.03.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.03.2022, OM 1773 entstanden aus Vorlage: OF 77/14 vom 07.03.2022 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung im Harheimer Stadtweg Der Magistrat wird dringend gebeten, im Harheimer Stadtweg von der Einmündung Maßbornstraße bis zur südlichen Seite der Niddabrücke die Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen festzusetzen. Diese Regelung ist mit sofortiger Wirkung zu veranlassen und soll bis zum Ende der Bauarbeiten des S 6-Ausbaus gültig bleiben. Zusätzlich ist das bestehende Halteverbot von der Fußgängerbrücke bis zur Maßbornstraße zu verlängern. Begründung: Der Transport von Erde und Schotter für die S-Bahn-Baustelle läuft seit einigen Tagen über den Harheimer Stadtweg und ist nach Angaben der DB Netz AG noch mehrere Monate erforderlich. Aufgrund der Enge der Straße ist die Maßnahme unbedingt angezeigt, um das Gefahrenpotenzial, welches von den schweren Fahrzeugen ausgeht, zu minimieren. Der Harheimer Stadtweg wird als Rad- und Fußweg zur S-Bahn, zur Spielstraße und zur Bezirkssportanlage stark frequentiert. Der geringe Zeitverlust der Baufahrzeuge auf der nur wenige Hundert Meter langen Strecke ist aus Sicht des Ortsbeirats gegenüber dem Sicherheitsgewinn zu vernachlässigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1473 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Herrn Mike Josef

03.03.2022 · Aktualisiert: 31.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 121/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdezernent Herrn Mike Josef Der Ortsbeirat möge beschließen: der Ortsvorsteher wird gebeten, den für Planen zuständigen Stadtrat Herrn Mike Josef in die Sitzung des Ortsbeirates 15 zur Bürgerfragestunde am 20.05.2022, ersatzweise am 08.07.2022, einzuladen. Im Fall der Verhinderung des Dezernenten mag der Termin durch einen instruierten und mit den Planungsvorhaben in Nieder-Eschbach vertrauten Vertreter wahrgenommen werden. Begründung: Der Stadtteil Nieder-Eschbach ist von mehreren Bebauungsplanverfahren, unter anderen: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, Bebauungsplan Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch, Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd, betroffen. In allen vorgenannten Planungsgebieten soll unter anderem Wohnraum entstehen. Es stellen sich um die Planungsgebiete Fragen zu zahlreichen Themen wie bspw.: - Planungsstand der Verfahren, - Bauweise, - Anzahl der Wohneinheiten, - Anzahl der Mehr- und Einfamilienhäuser, - Zuschnitt der Grundstücke - vorgesehene Grünflächen, auch für Erholungsfreiräume und Spielpätze, etc. - Parkräume für Pkw, Motorräder, Fahrräder - Räume respektive Einrichtungen für soziale und kulturelle Begegnungen jeglicher Art (Bürgerveranstaltungen, private Feierlichkeiten, Bildungsangebote, etc.) - Räume respektive Einrichtungen für Sportangebote für Jung und Alt auch innerhalb der Zeiten, in denen die Schulen keine Räume zur Verfügung stellen können, - Verkehrskonzept - zumindest eine Vorstellung davon, wie der Verkehr geführt werden soll (sofern dezernatsfremd mag eine Abstimmung mit dem für Verkehrsplanung zuständigen Dezernat vorgenommen werden) - Flächen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen Die Sitzungstermine 18.03.2022 und 29.04.2022 sind bereits der Bildungsdezernentin Frau Weber vorbehalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 121/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden

07.02.2022 · Aktualisiert: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1523 entstanden aus Vorlage: OF 62/14 vom 21.01.2022 Betreff: Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden Der Magistrat wird gebeten, den am 13. Januar 2022 von Stadträtin Rosemarie Heilig und Stadtrat Stefan Majer vorgestellten erweiterten Winterdienst auf Fahrradwegen in Frankfurt am Main auf den Frankfurter Norden auszuweiten und sicheres Fahrradfahren auf den Verbindungsstraßen zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach (1), Harheim und Nieder-E schbach (2) sowie Harheim und Bonames (3) zu ermöglichen. Begründung: Zwischen den Stadtteilen findet eine intensive Nutzung der Fuß- und Fahrradwege statt. Die Relevanz dieser Verbindungswege ist in den letzten Jahren - im Vergleich zu anderen Verbindungsstrecken zwischen den Frankfurter Stadtteilen - überdurchschnittlich gestiegen. Als Gründe dafür sind die permanent steigende Einwohnerzahl und die damit verbundene höhere Frequentierung der Schul-, Hort- und Einkaufswege sowie die Nutzung von Fahrrädern als Alternative zum Pkw insbesondere zu Uhrzeiten, in denen der öffentliche Nahverkehr ruht, zu nennen. Zur Schonung von Pflanzen und Tieren wäre die "Streuung" mit einem "Salz-Wasser-Gemisch", wie sie auch auf den fünf vorgestellten Strecken genutzt wird, wünschenswert. Da die vorgesehenen Streufahrzeuge auch zu Kehrfahrzeugen umgerüstet werden können, wären diese ein weiterer Beitrag für ein ganzjährig sicheres Fahrradfahren zwischen den Stadtteilen im Frankfurter Norden. Quelle: OpenStreetMap Planskizze Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden Erklärung zur Planskizze: 1. Erlenbacher Stadtweg (Harheim - Nieder-Erlenbach) 2. Niedereschbacher Stadtweg (Harheim - Nieder-Eschbach) 3. Harheimer Weg (Harheim - Bonames) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1198 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verhinderung des Parkens auf dem Durchgang im Bereich des Parkplatzes Harheimer Stadtweg/Ecke Maßbornstraße

23.01.2022 · Aktualisiert: 11.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 61/14 Betreff: Verhinderung des Parkens auf dem Durchgang im Bereich des Parkplatzes Harheimer Stadtweg/Ecke Maßbornstraße Wir bitten den Magistrat, die Fläche im Bereich des (durch Unterbrechung der Hecke) angelegten Durchgangs zwischen den parkenden KFZ an der Ecke Harheimer Stadtweg / Maßbornstraße entsprechend auszuweisen bzw. zu schraffieren, so dass dieser für Fußgänger passierbar bleibt. Begründung: In dem oben genannten Bereich halten und parken regelmäßig Fahrzeuge und verhindern so den hier angedachten Durchgang für Fußgänger als Abkürzung von und zu dem Fußgängerüberweg über die Maßbornstraße. (siehe Foto und Lagebeschreibung auf der Rückseite) Quelle: Eigene Aufnahme Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 14 am 07.02.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 61/14 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gefährdung Hausanschlüsse durch Straßenbäume

22.01.2022 · Aktualisiert: 11.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 57/14 Betreff: Gefährdung Hausanschlüsse durch Straßenbäume Der Magistrat soll berichten, ob bei der Neubepflanzung mit Straßenbäumen der Schutz der Hausanschlüsse (Kanal, Wasser, Strom) ausreichend berücksichtigt wurde. Der Ortsbeirat bittet um Erläuterung der Zuständigkeit für die Regulierung im Fall von Beschädigung der o.g. Einrichtungen durch Baumwurzeln aus dem öffentlichen Raum. Begründung: Dem Ortsbeirat ist ein Fall in der Maßbornstraße bekannt, in dem der Abwasseranschluss schon mehrfach durch die Baumwurzeln beschädigt und verstopft wurde. Die Kosten der Reinigung mussten jeweils von der Stadt Frankfurt, bzw. ihrer Versicherung, übernommen werden. Im Sinne des Schutzes der Hauseigentümer vor weiterem Ärger und der Stadt Frankfurt vor weiteren Kosten, wird um grundsätzliche Erläuterung gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 14 am 07.02.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 305 2022 Die Vorlage OF 57/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße

18.01.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1456 entstanden aus Vorlage: OF 203/10 vom 03.01.2022 Betreff: Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit den zuständigen Stellen - gegebenenfalls auch mit der Wirtschaftsförderung - zu prüfen und zu berichten, wie der Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße, insbesondere in Höhe des kleinen Blumenladens, sicherer gestaltet werden kann, ohne den Handel vor Ort zu belasten. Begründung: Kürzlich aufgestellte Poller vor dem Blumenlädchen führen dazu, dass leider auch Schulwegnutzende aus Platzgründen um die Poller herumlaufen und in eine gefährliche Situation geraten, weil sie auf die viel befahrene Straße ausweichen. Möglicherweise kann durch Setzen von Pollern und eventuell zusätzliche Markierungen der Straßenraum leicht verengt werden, um so die Sicherheit zu erhöhen, ohne den Blumenladen zu belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1039 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung des Fuß- und Radweges Harheim - Nieder-Erlenbach

10.01.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1297 entstanden aus Vorlage: OF 53/14 vom 11.12.2021 Betreff: Beleuchtung des Fuß- und Radweges Harheim - Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, das Teilstück zwischen Erlenbacher Stadtweg 90 bis zum Ortseingang Nieder-Erlenbach mit Beleuchtung zu versehen. Wenn möglich sollen mit Solarenergie betriebene Leuchten eingesetzt werden. Begründung: Der Fuß- und Radweg zwischen den Stadtteilen wird intensiv genutzt. Er dient u. a. als Schulweg, als Weg zu diversen Einkaufsmärkten sowie generell als Verbindungsweg zwischen den benachbarten Stadtteilen. Eine Beleuchtung des o. a. Abschnitts würde das Sicherheitsgefühl erhöhen und damit noch mehr Menschen ermutigen, auch bei Dunkelheit das Fahrrad zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 905 Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2343 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbäume Harheimer Weg

25.10.2021 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 835 entstanden aus Vorlage: OF 38/14 vom 09.10.2021 Betreff: Straßenbäume Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Randstreifen an der Nordseite des Harheimer Wegs zwischen den Straßen Im Niederfeld und Korffstraße mit geeigneten Bäumen zu bepflanzen. Bei der vorgeschlagenen Fläche handelt sich um den Grünstreifen zwischen der Kreisstraße und dem parallel verlaufenden Wirtschaftsweg. Begründung: Der genannte Straßenabschnitt eignet sich aus Sicht des Ortsbeirats dafür, die zahlreichen positiven Aspekte der Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen im Stadtgebiet auszunutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 194 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1726 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 487 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2097 Aktenzeichen: 66-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Fahrradschutzstreifen Harheimer Weg II

06.09.2021 · Aktualisiert: 05.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2021, OA 64 entstanden aus Vorlage: OF 9/14 vom 25.05.2021 Betreff: Fahrradschutzstreifen Harheimer Weg II Vorgang: OM 6288/20 OBR 14; ST 2047/20 Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2047, zurück und bittet, dies vorausgeschickt, die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den mit der Anregung vom 17.08.2020, OM 6288, beantragten Radschutzstreifen im Harheimer Weg, auf der nördlichen Seite zwischen dem Ende des bestehenden Radwegs und der Einmündung Friedrichsdorfer Straße, wie beantragt weiterzuführen. Begründung: Die Behauptung in der o. g. Stellungnahme des Magistrats, "für einen Schutzstreifen reicht der Platz nicht aus", trifft nicht zu. Der Platz auf der Fahrbahn reicht nur deshalb nicht aus, weil er - wie in der Stellungnahme explizit ausgeführt - zum Parken von Kfz genutzt wird, was mit dem Anlegen des Schutzstreifens hinfällig ist. Der Ortsbeirat wertet die Sicherheit der Radfahrer höher als die Möglichkeit, die Fahrbahn zum Abstellen von Kfz zu nutzen. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, sich dieser Einschätzung anzuschließen und dies der zuständigen Behörde deutlich zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6288 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2047 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 99 Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 336 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OA 64 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Kenntnis) 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 64 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 941, 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 29.11.2021 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichten von Parkplätzen am Alten Friedhof

06.07.2021 · Aktualisiert: 18.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 553 entstanden aus Vorlage: OF 25/13 vom 20.06.2021 Betreff: Einrichten von Parkplätzen am Alten Friedhof Der Magistrat wird gebeten, in der Kaspersburgstraße in Höhe des Alten Friedhofes zusätzlich zum bestehenden Behindertenparkplatz zwei weitere Parkplätze für Friedhofsbesucher einzurichten. Des Weiteren sind auch in der Straße Neue Fahrt zwei Parkplätze für Friedhofsbesucher einzurichten. Die Parkdauer ist auf die Dauer von zwei Stunden zu begrenzen. Die Anordnung der Parkplätze ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Da die Straßen auch am Tag zugeparkt sind, haben die Friedhofsbesucher gerade in der Pflanzzeit keine Möglichkeit, nahe am Friedhof zu parken, um Gräber zu pflegen, neu zu bepflanzen, etc. Um unnötige weite Wege mit Erde und Pflanzen zu vermeiden und bei Trauerfeiern wenigstens ein paar Parkplätze zur Verfügung zu stellen, sind die Parkplätze schnellstmöglich einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2156 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entsorgungsinfrastruktur Neubaugebiet „Südlich des Riedstegs“

06.07.2021 · Aktualisiert: 18.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 550 entstanden aus Vorlage: OF 22/13 vom 22.06.2021 Betreff: Entsorgungsinfrastruktur Neubaugebiet "Südlich des Riedstegs" Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Planungen des Neubaugebiets "Südlich Am Riedsteg" sicherzu stellen, dass auch Stellplätze für Niederflurglascontainer vorgeschrieben werden. Bei steigender Anzahl von Haushalten muss auch die notwendige Entsorgungsinfrastruktur an Ort und Stelle erweitert werden. Begründung: In der Vergangenheit ist es bei verschiedenen Bauvorhaben stets zum ersatzlosen Entfall von Glascontainern gekommen: Beim Bau der Häuser am Ende der Märkerstraße und Bornweg entfiel ein Container am Bornweg ersatzlos. Im Kurmarkviertel wurde ein Quartiersplatz gebaut, aber auch hier gibt es keine Glascontainer. Mit Beginn des Neubaugebietes am Westrand entfielen Container am Erlenbacher Stadtweg. Auch Neubaugebiete müssen ihren Beitrag an gemeinsamer Entsorgungsinfrastruktur leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1835 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Halteverbot im Kurvenbereich „Im Niederfeld“

16.06.2021 · Aktualisiert: 02.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 15/14 Betreff: Halteverbot im Kurvenbereich "Im Niederfeld" Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Im Niederfeld" im Bereich der Hausnummern 20-26 ein absolutes Halteverbot einzurichten (siehe Planskizze). Begründung: Durch regelmäßig abgestellte Fahrzeuge im Bereich "Im Niederfeld 20-26", unmittelbar vor der Kurve, kommt es insbesondere morgens und nachmittags zu gefährlichen Verkehrssituationen. Aus diesem Grund ist ein Fahrer, der sich Richtung "Harheimer Weg" bewegt, zu einem Ausweichmanöver auf die Gegenfahrbahn gezwungen. Durch die Schärfe der Kurve ist jedoch der entgegenkommende Verkehr weder für den stadteinwärts noch für den stadtauswärts fahrenden Fahrrad- und Motorradfahrer, PKW und LKW einsehbar. Diese Situation ist nur durch eine entsprechende Beschilderung - in diesem Fall ein absolutes Halteverbot - zu lösen. Planskizze "Im Niederfeld", Quelle: Google Maps Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 15/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 14 am 06.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 15/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 14 am 25.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 15/14 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreisverkehr im Bereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg

07.06.2021 · Aktualisiert: 25.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 210 entstanden aus Vorlage: OF 8/14 vom 24.05.2021 Betreff: Kreisverkehr im Bereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des derzeit ampelgesteuerten Kreuzungsbereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg und Korffstraße/Niedereschbacher Stadtweg in einen Kreisverkehr, unter Gewährleistung der Fußgänger- und Radfahrsicherheit, zu prüfen. Begründung: Der im Zusammenhang mit der Entwicklung des Neubaugebiets Harheim-Süd entstandene Kreisverkehr am Harheimer Weg hat sich bestens bewährt und sorgt für einen durchweg fließenden Verkehr. Aus diesem Grund erscheint es folgerichtig, insbesondere aufgrund eines nicht zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommens der genannten ampelgesteuerten Kreuzung, auch diese Kreuzung in einen Kreisverkehr umzuwandeln, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Ferner sollte ein Kreisverkehr an dieser Stelle deutlich weniger Fläche in Anspruch nehmen, sodass ein Teil der bisher versiegelten Fläche entsiegelt und begrünt werden könnte, was das Entree von Harheim deutlich aufwerten würde. Weiterhin würden auch die Unterhaltungs- und Wartungskosten für die Ampelanlage entfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1538 Aktenzeichen: 32 1

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