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Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2023, OA 311 entstanden aus Vorlage: OF 443/9 vom 19.01.2023 Betreff: Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim Vorgang: OM 6653/20 OBR 9; ST 2179/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum Neubau des S-Bahn-Haltepunkts Ginnheim folgende Änderungen zu beschließen: 1. Das Zuwegungskonzept für den Bau des neuen Haltepunkts ist dahin gehend zu überarbeiten, dass in der Verlängerung des westlichen Endstücks der Ginnheimer Waldgasse unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße eine bis zur Ginnheimer Landstraße reichende Baustraße errichtet wird. Diese ist im Zusammenwirken mit der Stadt Frankfurt so auszugestalten, dass sie danach als Verbindungsweg zur U-Bahn-Station "Ginnheim" genutzt werden kann. 2. In diesem Zuge ist auf der östlichen Seite eine barrierefreie Zuwegung zu dem geplanten Bahnsteig einzuplanen und herzustellen. Die Möglichkeit eines Grundstückserwerbs, soweit erforderlich, ist zu prüfen. Mindestens sind die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einem direkten Zugang zu schaffen. Begründung: Zu 1.: Das bisherige Zuwegungskonzept ist veraltet. Mittlerweile befindet sich auf dem Areal zwischen Ginnheimer Waldgasse und der Straße Auf der Schloßhecke eine Schule bzw. direkt daneben eine Kita. Die Entscheidung der Auslagerung der Diesterwegschule, mitgeteilt mit Stellungnahme vom 14.12.2020, ST 2179, kam wohl zu spät, um sie noch in die Genehmigungsplanung für das BE-Konzept vom 31.03.2021 einfließen zu lassen. Jede Baustraße hat den Bereich rund um die Schule zu meiden. Zu 2.: Die in Ziffer 5.4 des Erläuterungsberichts (Seite 15) vorgetragenen Argumente sind letztlich nicht überzeugend. Eine mögliche Lärmbeeinträchtigung der Kleingartenanlage durch die Nutzer fällt im Verhältnis zu den ohnehin vorhandenen Lärmquellen Schienenstrecke 3684, Stadtbahnlinie U 4 und Rosa-Luxemburg-Straße nicht ins Gewicht. Eventuell anfallende Zusatzkosten erscheinen im Vergleich zu dem Nutzen für die Bürger des Stadtteils vertretbar. Ein eventuell erforderlicher Grundstückserwerb sollte daher geprüft werden. Die Entscheidung für die Variante 1 (Bahnsteigzugang von der Haltestelle "Niddapark" und Freizeitanlage Ginnheimer Wäldchen) ohne Zuwegung von der östlichen Seite ist vor mehr als zehn Jahren (Stadtverordnetenbeschluss vom 06.09.2012) gefallen und veraltet. Ein direkter, barrierefreier Zugang zum Stadtteil Ginnheim würde Attraktivität und Akzeptanz des Haltepunkts steigern. Da der Bahnsteig ohnehin auf der östlichen Gleisseite angeordnet ist, böte sich die Verknüpfung mit einem Verbindungsweg in den Stadtteil hinein an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6653 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2179 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 224 Antrag vom 06.07.2023, OF 567/9 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4233 Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 340 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 311 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2895, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023 Aktenzeichen: 9-1
Entsiegelung Wendehammer der Zufahrtsstraßen zum Nordwestzentrum
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2023, OF 246/8 Betreff: Entsiegelung Wendehammer der Zufahrtsstraßen zum Nordwestzentrum Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat, insbesondere die Dezernate für Verkehr, Bauen und Umwelt werden aufgefordert, in den vier Stichstraßen zum Nordwestzentrum den Wendebereich zu entsiegeln, mit Erde aufzufüllen und mit wasserspeichernden Niedrigsträuchern zu bepflanzen. Dies betrifft die Titusstraße, die Bernadottestraße, die Ernst Kahn Straße und den Hammarskjöldring. Begründung: Der Wendebereich wird heute äußerst selten genutzt und entstand im Rahmen der Verkehrsplanung der 1960ger Jahre. Durch eine niedrige Grünbepflanzung wird den in den Erich Ollenhauer Ring einbiegenden Autofahrern und Autofahrerinnen die Sicht nicht genommen. Mit der Entsiegelung wird die Aufnahme des Regenwassers ermöglicht und die Auffüllung unterirdischer Wasservorräte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 246/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrssicherheit vor der Judith-Kerr-Schule erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.12.2022, OM 3288 entstanden aus Vorlage: OF 324/12 vom 31.10.2022 Betreff: Verkehrssicherheit vor der Judith-Kerr-Schule erhöhen Der Magistrat wird gebeten, vor der Judith-Kerr-Schule mittels Bodenmarkierungen deutlich auf die Tempo-30-Zone hinzuweisen und vor spielenden Kindern zu warnen. Dies sollte nicht nur in der Carl-Hermann-Rudloff-Allee an beiden Enden der Tempo-30-Zone geschehen, sondern auch in der Graf-von-Stauffenberg-Allee für die von der Rosa-Luxemburg-Straße herannahenden und nach rechts abbiegenden Fahrzeuge. Zudem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Judith-Kerr-Schule beispielsweise mittels einer Verkehrsinsel (aufgepflastertes Blumenbeet) möglich ist - analog zu der Lösung, die in der Straße Zur Kalbacher Höhe gefunden und umgesetzt wurde -, ohne dabei auf die bestehenden Fahrradschutzstreifen zu verzichten. Quelle: Google Begründung: Immer wieder kann beobachtet werden, dass Fahrzeuge im Bereich der Schule deutlich schneller als mit den erlaubten 30 km/h unterwegs sind. In der dunklen Jahreszeit sind die dort aufgestellten Tempo-30-Straßenschilder nicht sonderlich gut zu sehen, insbesondere, wenn man von der Graf-von-Stauffenberg-Allee kommend rechts in die Carl-Hermann-Rudloff-Allee einbiegt. Eine Fahrbahnmarkierung könnte hier kurzfristig zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen, während längerfristig eine Verkehrsinsel die erforderliche Verkehrsberuhigung sicherstellen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 801 Aktenzeichen: 32 1
Sanierung der Ernst-MaySiedlungWest: Wege und Grünflächen in die Sanierung aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3270 entstanden aus Vorlage: OF 232/8 vom 23.11.2022 Betreff: Sanierung der Ernst-May-Siedlung-West: Wege und Grünflächen in die Sanierung aufnehmen Der Magistrat wird aufgefordert, in die Pläne zur Sanierung der Ernst-May-Siedlung westlich der Rosa-Luxemburg-Straße auch die Wege, die Grünflächen und Mauern zwischen den Häuserzeilen (Im Burgfeld, Mithrasstraße, In der Römerstadt) aufzunehmen, geeignete Maßnahmen zu erarbeiten und die Kosten zu ermitteln, - wie die Wege unabhängig von der Witterung gut begehbar erhalten werden können; - wie die nicht privat genutzten Grünflächen für Kinder, Spaziergänger und Erholungssuchende einladend gestaltet werden können; - wie die Trennmauern, Treppen und Stützmauern restauriert werden können, um den praktischen Nutzen und das originäre Konzept des Erbauers wiederherzustellen. Begründung: Es ist nicht nur offensichtlich, dass die bauliche Substanz dieser Ernst-May-Siedlung renovierungsbedürftig ist, sondern auch dass die von May geplanten offenen Flächen und Wege zwischen den Grundstücken an vielen Stellen verbessert werden müssten, wenn eine Bewerbung als UNESCO-Weltkulturerbe angestrebt wird. So stehen auf den Grünflächen, z. B. hinter der Blockbebauung In der Römerstadt viele alte (Wäsche-) Pfosten, obwohl hier schon lange keine Wäsche mehr getrocknet wird. Der "Gartenweg", der von der Hadrianstraße bis zur Straße Im Burgfeld führt, ist bei Regenwetter kaum begehbar. Von den Gärten, die nicht unmittelbar am Haus sind, sondern eine Mittellage haben, werden viele nicht genutzt, sie könnten eine neue Bedeutung bekommen. Treppen- und kleinere Stützmauern vom Weg zu den Hausgärten sind oft überwuchert und nicht mehr erkennbar. Auch die großen, mehr als ein Meter hohen Stützmauern in der Siedlung und um die Siedlung herum sind rissig, brüchig und unansehnlich, gleichwohl sie doch ein wichtiges architektonisches Element darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1392 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Integrierte Stadtplanung und städtebauliche Verbesserung statt vieler Einzelbaustellen in Ginnheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.12.2022, OA 295 entstanden aus Vorlage: OF 408/9 vom 04.12.2022 Betreff: Integrierte Stadtplanung und städtebauliche Verbesserung statt vieler Einzelbaustellen in Ginnheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu gewährleisten, dass die Einzelplanungen für die Strecke und die neue Station der U 4 im Bereich des U-Bahnhofs "Ginnheim" und bis zum U-Bahnhof "Niddapark" in eine integrierte Stadtplanung eingebettet werden, die auch den Bau der S-Bahn-Station "Ginnheim" und etwaige andere Planungen und Projekte berücksichtigt. In diesem Rahmen sollen insbesondere die städtebaulichen Probleme im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße herausgearbeitet sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Situation erarbeitet und möglichst in die jeweiligen Einzelplanungen integriert oder zumindest langfristig vorbereitet werden. Begründung: Der Ausbau der genannten Bahnhöfe und Strecken soll nicht zu einer Verschlechterung der ohnehin äußerst beklagenswerten städtebaulichen Situation führen und daher in eine übergreifende Rahmenplanung eingebettet werden, die sicherstellt, dass die Einzelmaßnahmen nicht das Ziel einer verbesserten städtebaulichen Qualität konterkarieren, sondern jeweils auch zu einer Verbesserung der Situation beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1091 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 4 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 295 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 295 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2729, 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.01.2023 Aktenzeichen: 66-0
Monitoring zu (leider) prominenten Leerständen im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 224/8 Betreff: Monitoring zu (leider) prominenten Leerständen im Ortsbezirk 8 Vorgang: V 940/18 OBR 8; V 1306/19 OBR 8; ST 1800/19; ST 2046/19; V 1757/20 OBR 8; V 1758/20 OBR 8; ST 2111/20; V 1925/21 OBR 8; ST 877/21; V 171/21 OBR 8; V 256/21 OBR 8; ST 426/22; ST 434/22; ST 1937/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Leerständen im Ortsbezirk 8 erneut einen aktuellen Sachstand mitzuteilen, was der Magistrat zwischenzeitlich unternommen hat, um momentane Absichten der Eigentümer in Erfahrung zu bringen und/oder diese Liegenschaften einer angemessenen Nutzung zuzuführen: - Bernadottestraße 57 (Bauruine, zuletzt ST 426-22) - Weißkirchener Weg 34 (Altgerätehandel, zuletzt ST 426-22) - Hessestraße/Ecke Dillenburger Straße (ehemalige Diskothek "Ebos", zuletzt ST 2046-19) - Habelstraße 23 (ehemalige Trinkhalle, zuletzt ST 2046-19) - Hadrianstraße 48 (ehemalige "Römerschänke", zuletzt ST 877-21) - Alt-Niederursel 18 (ehemalige Hofreite, zuletzt ST 1800-19) - An den Schießgärten (ehemaliger Parkplatz, zuletzt ST 1937-22) - In der Römerstadt 170a (ehemaliger Getränkemarkt, zuletzt ST 2111-21) - In der Römerstadt 225 (ehemaliges Blumenlädchen, zuletzt ST 434-22) Begründung: Einige Gebäude / Liegenschaften stehen seit Jahren leer oder verfallen. Der Ortsbeirat hat immer wieder Anfragen gestellt und bittet um aktuelle Informationen. Zugleich ist er der Auffassung, dass der Magistrat u.a. durch proaktive Bauberatungen eine Nutzung der fraglichen Liegenschaften herbeiführen sollte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.08.2018, V 940 Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1306 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1800 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2046 Auskunftsersuchen vom 17.09.2020, V 1757 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2111 Auskunftsersuchen vom 21.01.2021, V 1925 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 877 Auskunftsersuchen vom 16.09.2021, V 171 Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 256 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 426 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 434 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1937 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 565 2022 Die Vorlage OF 224/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenRadwegmarkierung zwischen U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße und Spielplatz Erich-Ollenhauer-Ring
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2022, OF 223/8 Betreff: Radwegmarkierung zwischen U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße und Spielplatz Erich-Ollenhauer-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg beginnend ab der Unterführung an der U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße und endend am Spielplatz Erich-Ollenhauer-Ring (siehe Abbildung 1) durch eine deutlichere Bodenmarkierung und Fahrrad-Piktogrammen besser zu kennzeichnen (wie in Abbildung 2). Begründung: Der Radweg unterscheidet sich nur durch seine grau gefärbten Pflastersteine vom Gehweg. Vielen Bürger*innen ist die Bedeutung der Farbkennzeichnung nicht bewusst, weswegen sie sich oft auf dem falschen Weg fortbewegen. Dies führte in der Vergangenheit vereinzelt zu Unfällen. Dementsprechend fordern wir eine genauere Trennung dieser Wege durch Bodenmarkierungen. Ein Beispiel wären die Markierungen auf der Niederurseler Landstraße (Abbildung 2). Abbildung 1 Quelle: Google Maps Abbildung 2 Quelle: Google Maps Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 223/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 223/8 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenVerkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der Roßkopfstraße Hinweis: Die Vorlage OM 2958 wird durch die Vorlage OM 2983 ersetzt.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2958 entstanden aus Vorlage: OF 206/8 vom 23.09.2022 Betreff: Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der Roßkopfstraße Hinweis: Die Vorlage OM 2958 wird durch die Vorlage OM 2983 ersetzt. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Einrichtung von Tempo 30 auch in der Roßkopfstraße, um die Verkehrssicherheit insbesondere bei Querungen am Zebrastreifen zu erhöhen. 2. Der Fußgängerüberweg im Kurvenbereich Hammarskjöldring/Roßkopfstraße ist durch Fahrbahnerhöhung zu sichern. Begründung: In der o. g. langgezogenen Rechtskurve biegen motorisierte Fahrzeuge aus Richtung Nordwestzentrum/Hammarskjöldring kommend mit erlaubtem Tempo 50 in die Roßkopfstraße ein. Der Bereich ist durch die seitlich am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge zudem nicht gut einsehbar. Das Überqueren der Roßkopfstraße am Zebrastreifen ist für zu Fuß Gehende und gerade für Kinder und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen schwierig bis gefährlich, weil die bei der derzeitig erlaubten Höchstgeschwindigkeit in die Roßkopfstraße einbiegenden Fahrzeuge erst in letzter Sekunde bemerkt werden können. Umgekehrt können die Fahrzeuge bei dem derzeit erlaubten Tempo 50 unmöglich am Zebrastreifen rechtzeitig bremsen. Tempo 30 trägt außerdem insgesamt zur Verkehrsberuhigung und zu weniger Lärmbelästigung im gesamten Wohngebiet bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2983 Aktenzeichen: 32-1
Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der Roßkopfstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2983 entstanden aus Vorlage: OF 206/8 vom 23.09.2022 Betreff: Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der Roßkopfstraße Vorgang: OM 2958/22 OBR 8 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OM 2958 durch die Vorlage OM 2983 ersetzt wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen: a) Es ist eine Tempo-30-Zone im Hammarskjöldring ab Höhe Hausnummer 140 bis Praunheimer Weg sowie im Praunheimer Weg bis Kreuzung Am Stockborn einzurichten. Mit nur wenigen Schildern löst sich der ganze derzeit bestehende Flickenteppich aus Tempo-30-Zonen/Tempo-50-Zonen für das gesamte Quartier. b) Einrichtung von Tempo 30 auch in der Roßkopfstraße, um die Verkehrssicherheit insbesondere bei Querungen am Zebrastreifen zu erhöhen. c) Der Zebrastreifen im Kurvenbereich Hammarskjöldring/Roßkopfstraße ist durch Fahrbahnerhöhung zu sichern. Begründung: In der o. g. langgezogenen Rechtskurve biegen motorisierte Fahrzeuge aus Richtung Nordwestzentrum/ Hammarskjöldring kommend mit erlaubtem Tempo 50 in die Roßkopfstraße ein. Der Bereich ist durch die seitlich am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge zudem nicht gut einsehbar. Das Überqueren der Roßkopfstraße am Zebrastreifen ist für zu Fuß Gehende und gerade für Kinder und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen schwierig bis gefährlich, weil die bei der derzeitig erlaubten Höchstgeschwindigkeit in die Roßkopfstraße einbiegenden Fahrzeuge erst in letzter Sekunde bemerkt werden können. Umgekehrt können die Fahrzeuge bei dem derzeit erlaubten Tempo 50 unmöglich am Zebrastreifen rechtzeitig bremsen. Tempo 30 trägt außerdem insgesamt zur Verkehrsberuhigung und zu weniger Lärmbelästigung im gesamten Wohngebiet bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2958 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1060 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 79 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
UNESCO-Welterbe und Zustände unter den Hochbrücken an der Hadrianstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.10.2022, OA 263 entstanden aus Vorlage: OF 200/8 vom 28.09.2022 Betreff: UNESCO-Welterbe und Zustände unter den Hochbrücken an der Hadrianstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf eine erfolgreiche UNESCO-Weltkulturerbe-Bewerbung der Siedlung Römerstadt für eine Beordnung des Areals am ehemaligen Luftschutzbunker unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zu sorgen. Insbesondere ist 1. der Müllablageplatz in der Nische an der Hadrianstraße 20 endlich baulich so zu gestalten, dass die Verunreinigungen durch wilden Sperrmüll verhindert werden; 2. die eingezäunte Fläche unterhalb der Hochbrücke einer regelmäßigen Pflege zuzuführen, damit das Gelände, wenn es schon nicht für eine Parkplatznutzung geeignet ist, wenigstens ordentlich aussieht; 3. der Zugangsbereich zur U-Bahn-Station "Römerstadt" im Bereich Hadrianstraße, der sich in der Verwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung befindet, zu sanieren und die Außenmauern künstlerisch zu gestalten; 4. die grundhafte Instandsetzung der Hochbrücken im Bereich Hadrianstraße vorzuziehen und damit dafür zu sorgen, dass endlich die ranzigen und provisorisch befestigten Spritzwasserschutzwände entlang der Schnellstraße durch lärmschützende und optisch "schönere" Befestigungen ersetzt werden. Begründung: Die Rosa-Luxemburg-Straße stellt ohnehin bereits einen massiven Eingriff in die städtebauliche Gesamtanlage der Römerstadt-Siedlung dar. Erscheint das Areal unter den Hochbrücken ungepflegt, könnten Begehungen durch Beiräte der UNESCO zum Nachteil der Bewerbung verlaufen. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang die bauliche Instandsetzung der U-Bahn-Station "Römerstadt", die aber nicht vollständig ist, weil der untere Zugangsbereich direkt an der Hadrianstraße nicht zur VGF, sondern zum Amt für Straßenbau und Erschließung gehört. Die vom Magistrat angekündigte Erneuerung der Schutzwände entlang der Schnellstraße im Zuge der grundhaften Erneuerung der Hochbrücken sollte im Interesse der Welterbe-Bewerbung vorgezogen werden. Sie war für 2022 angekündigt, passiert ist aber bisher nichts. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 644 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2234 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1031 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 263 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2473, 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 07.11.2022 Aktenzeichen: 66-6
Verkehrssicherheit in der Heddernheimer Landstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2704 entstanden aus Vorlage: OF 197/8 vom 31.08.2022 Betreff: Verkehrssicherheit in der Heddernheimer Landstraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen für die Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" umzusetzen: 1. Eingezeichnete Nummer 1: Anbringung von je einem Fahrradpiktogramm in beiden Verkehrsrichtungen; 2. Eingezeichnete Nummer 2: Aufbringung einer Fahrradspur auf der Fahrbahn in der Fahrtrichtung Niederurseler Landstraße in Höhe Hausnummer 148, einbiegend in die Heddernheimer Landstraße, Lidl bis Wendekreisel und zurück zu den Heddernheimer Höfen; 3. Eingezeichnete Nummer 3: Haltelinie und "Vorfahrt achten" oder "Stopp"-Schild beim Einschwenken von der Rosa-Luxemburg-Straße in die Heddernheimer Landstraße. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 152/23 ) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Spielplatz Tacitusstraße mit Beteiligungsprojekt aufwerten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2705 entstanden aus Vorlage: OF 189/8 vom 24.08.2022 Betreff: Spielplatz Tacitusstraße mit Beteiligungsprojekt aufwerten Der Magistrat wird beauftragt, die Spielflächen entlang der Grünanlage Tacitusstraße aufzuwerten und mit Schülerinnen und Schülern, Anwohnerinnen und Anwohnern, der zuständigen Kinderbeauftragten sowie einem Landschaftsarchitekturbüro eine Neuanlage als ökologisches Projekt durchzuführen. Dabei ist der Bolzplatz als solcher zu erhalten. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Auf dieser großzügigen Grünfläche, deren Spielareale vor allem für die Bewohnerinnen und Bewohner zwischen Heddernheimer Landstraße und Rosa-Luxemburg-Straße gedacht sind, gibt es einen Bolzplatz, Tischtennisplatten und einen Sandkasten. Die Fußballtore und die Tischtennisplatten sind in die Jahre gekommen, aber noch gebrauchsfähig, während der Sandkasten dringend erneuert werden muss. Die Anlage ist großzügig für kleine Spaziergänge und eignet sich im nördlichen Bereich als Erholungs- und Aktivfläche. Das gemeinsam und unter Federführung der Stadt erarbeitete Konzept soll Vorschläge für insektenfreundliche Anpflanzungen, Wegführungen und möglichst inklusive Spielgeräte enthalten und dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Eine projektbezogene Zusammenarbeit etwa mit dem Hochhaus Tacitusstraße 90 und den anderen direkten Anliegern sowie mit jungen Menschen und der Kinderbeauftragten könnte den Bürgerinnen und Bürgern deutlich machen, dass der Magistrat die zusätzlich bewilligten Haushaltsmittel für die Neuanlage von Spielplätzen auch in Heddernheim einsetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 37 Etatanregung vom 04.05.2023, EA 112 Auskunftsersuchen vom 04.05.2023, V 669 Aktenzeichen: 67 2
Kreative Gestaltung Treppenturm Heddernheimer Steg
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2022, OF 190/8 Betreff: Kreative Gestaltung Treppenturm Heddernheimer Steg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Künstler John Christie zu beauftragen den Treppenturm zu gestalten. Begründung: Um den lokalen Bezug sicherzustellen, wurde bewusst der Kontakt mit einem Künstler in Heddernheim gesucht. Herr Christie gestaltet seit Jahren die Umzugswagen der Heddernheimer Fastnacht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 8 am 15.09.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 190/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 190/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Hammarskjöldring und mit Tempo 30 in die Roßkopfstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2022, OF 194/8 Betreff: Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Hammarskjöldring und mit Tempo 30 in die Roßkopfstraße Der Ortsbeirat möge beschließen der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Eine Tempo-30-Zone von Hammarskjöldring Höhe Hausnummer 170 bis Praunheimer Weg Kreuzung Am Stockborn einzurichten. Mit nur vier Schildern löst sich der ganze derzeit bestehende Flickenteppich aus Tempo 30/50 Zonen für das gesamte Quartier. 2. Tempo 30 auch vor dem Zebrasteifen Hammarskjöldring/ Roßkopfstraße und in der gesamten in der Roßkopfstrasse einzurichten, um die Verkehrssicherheit insbesondere bei Querungen am Zebrastreifen zu erhöhen. 3. Den Zebrastreifen im Kurvenbereich Hammarskjöldring/ Roßkopfstraße durch Fahrbahnherhöhung zu sichern. Begründung: In der o.g. langgezogenen Rechtskurve biegen motorisierte Fahrzeuge aus Richtung Nordwestzentrum/ Hammarskjöldring kommend mit erlaubtem Tempo 50 in die Roßkopfstraße ein. Der Bereich ist durch die seitlich parkenden Fahrzeuge zudem nicht gut einsehbar. Das Überqueren der Roßkopfstraße am Zebrastreifen ist für zu Fuß gehende und gerade für Kinder und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen schwierig bis gefährlich, weil die bei der derzeitig erlaubten Höchstgeschwindigkeit in die Roßkopfstraße einbiegenden Fahrzeuge erst in letzter Sekunde bemerkt werden können. Umgekehrt können die Fahrzeuge bei dem derzeit erlaubten Tempo 50 unmöglich am Zebrastreifen rechtzeitig bremsen. Tempo 30 trägt außerdem insgesamt zur Verkehrsberuhigung und zu weniger Lärmbelästigung in diesem Wohngebiet bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 8 am 15.09.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 194/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 194/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNeuplanung der Diagonalsperre Titusstraße/Kaltmühlstraße/Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2502 entstanden aus Vorlage: OF 181/8 vom 22.06.2022 Betreff: Neuplanung der Diagonalsperre Titusstraße/Kaltmühlstraße/Heddernheimer Landstraße Der Magistrat wird beauftragt, die Diagonalsperre Titusstraße/Kaltmühlstraße/Heddernheimer Landstraße neu zu planen mit dem Ziel, die Kreuzung für Schulkinder, Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahrer übersichtlicher und sicherer zu machen. Beabsichtigt ist eine langfristige bauliche Umgestaltung, wenn möglich, als Kreisverkehr oder Kreuzung mit aufgepflasterter Fahrbahn und engen Kurvenradien. Um den Straßenraum aufzuwerten, sind - soweit machbar - Grünpflanzungen am Straßenrand vorzunehmen und Sitzgelegenheiten anzubringen. Der Baum in der Mitte der Kreuzung ist nach Möglichkeit zu erhalten. Die Planungen sind dem Ortsbeirat in einer seiner Sitzungen vorzustellen. Begründung: Die zur Reduzierung der Geschwindigkeit in der Tempo-30-Zone 1994 eingerichtete Diagonalsperre hat die Erwartungen nur teilweise erfüllt. Oft biegen Pkw und Radfahrende zu schnell von der Titusstraße in die Heddernheimer Landstraße Richtung Hessestraße ab oder links Richtung Dillenburger Straße. Das gefährdet den Gegenverkehr und querende Fußgängerinnen und Fußgänger. Zugleich versteht kaum jemand die bestehende Verkehrsführung: Wer hier eigentlich Vorfahrt hat und dass es sich bei der Konstruktion nicht um einen Kreisverkehr handelt, ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Sehr unklar ist, wo Fahrräder fahren müssen, um von der Titusstraße in die Kaltmühlstraße zu kommen. Zwei Ortstermine (2021 und 2022) des Ortsbeirates mit den zuständigen Ämtern haben zu keiner Lösung geführt. Alle anwesenden Ämter waren einhellig der Meinung, dass im baulichen Bestand keine Verbesserungen möglich sind. Daher hilft hier im Interesse der Verkehrsberuhigung und -sicherheit nur eine komplette Neuplanung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2022, ST 2649 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 61 0
Titusstraße - Verkehrssicherheit am Zebrastreifen und im Kreuzungsbereich Habelstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2503 entstanden aus Vorlage: OF 182/8 vom 22.06.2022 Betreff: Titusstraße - Verkehrssicherheit am Zebrastreifen und im Kreuzungsbereich Habelstraße erhöhen Der Magistrat wird beauftragt, 1. an der Kreuzung Titusstraße/Habelstraße die Abbiegespur für die aus der Habelstraße links abbiegenden Radfahrenden farblich rot zu markieren; 2. auf der Titusstraße in Höhe der Hausnummer 35 mittig eine demontierbare Verkehrsinsel (siehe Abb. 1) oder eine ähnliche geeignete Maßnahme einzurichten, um in diesem weiträumigen Straßenabschnitt riskante Überholmanöver zu unterbinden. Eine zusätzliche demontierbare Leitbake oder Ähnliches würde zudem als räumliche Trennung der Fahrbahnen dienen und waghalsige Überholmanöver in diesem Bereich unterbinden (s. u.); 3. am Zebrastreifen eine Fahrbahnerhöhung vorzunehmen, um die Querung auch für Schulkinder sicherer zu gestalten, da die Titusstraße zum Rasen und gar Überholen unter Nutzung der Gegenfahrbahn einlädt. Abbildung 1 Vorschlag neue Markierung auf dem Kreuzungsbereich. Quelle: Google Maps, Veränderung: VR Begründung: Die Titusstraße ist eine sehr breit angelegte, maßgebliche Verbindungsstraße zum Nordwestzentrum und in Abschnitten auch Schulweg zur Grundschule Heddernheim. Der o. g. weiträumige Kreuzungsbereich auf dieser stark frequentierten Strecke ist für abbiegende Radfahrende sowie für Autofahrende, die hier die Rechts-vor-Links-Regelung beachten müssen, sehr unübersichtlich und zu wenig strukturiert. Besonders für Radfahrende, die aus der Habelstraße links abbiegen, ist zudem unsicher, wo entlang sie genau fahren müssen. Durch Farbauftrag, der die Radspur auf der Fahrbahn sichtbar macht, wird die Verkehrsführung insgesamt verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht. Besonders im Straßenabschnitt der Titusstraße auf Höhe der Hausnummer 35 weitet sich die Fahrbahn und lädt etliche Autofahrende ein, mit überhöhter Geschwindigkeit und sogar äußerst riskante Überholmanöver zu fahren. Hier ist eine geeignete Maßnahme, die dies unterbindet, dringend erforderlich. Überholt wird teilweise sogar am Zebrastreifen, indem trotz Verkehrsinsel auf die Gegenfahrbahn gewechselt wird. Auch hier ermöglicht der Straßenverlauf, dass häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird. Der einzige Zebrastreifen in der Titusstraße ist u. a. Schulweg. Nur eine Fahrbahnerhöhung kann die Problematik hier verhindern (Der Ortsbeirat schlägt eine Aufpolsterung der Fahrbahnquerung vor, wie sie bspw. in Frankfurt-Eschersheim/Dornbusch auf der Kirchhainer Straße 2 in Höhe der Kindertagesstätte vorhanden ist). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2589 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Umgestaltung der Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2501 entstanden aus Vorlage: OF 180/8 vom 22.06.2022 Betreff: Umgestaltung der Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße neu zu planen mit dem Ziel, sie für Schulkinder, Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer übersichtlicher und besser benutzbar zu machen. Die Signalsteuerung ist beizubehalten, ebenso die Vorrangstrecke Roßkopfstraße Richtung Alt-Niederursel. Ziel ist eine langfristige bauliche Umgestaltung, die schulwegsicher ist, den Radverkehr verbessert, den Busverkehr nicht verlangsamt und Bepflanzungen vorsieht. Zu Beginn der Planung soll ein öffentlicher Ämterortstermin mit dem Ortsbeirat stattfinden, zu dem die Ortsvorsteherin einlädt. Begründung: Der Zuschnitt der Kreuzung und die baulichen Anlagen sind nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere der Radverkehr auf der Strecke Hammarskjöldring/Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße (Richtung Alt-Niederursel) wird an der Kreuzung abrupt und unverhältnismäßig gestoppt. Für Letzteren fehlt eine klare Verkehrsführung. Die Gestaltung des Straßenraumes im Kreuzungsbereich muss aufgewertet und zum Beispiel schöner begrünt werden. Allerdings soll die flüssige, signalgesteuerte Verkehrsführung für den Busverkehr beibehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2658 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 0
Update für Tempo 30-Zonen im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 179/8 Betreff: Update für Tempo 30-Zonen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, ab Herbst 2022 in regelmäßigen Abständen Begehungen von Tempo 30-Zonen in Wohngebieten mit Ämtern anzusetzen mit dem Ziel von Nachbesserungen für mehr Verkehrssicherheit, zum Beispiel: bessere Sicht an Kreuzungen und Überwegen, mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger bei der Straßenüberquerung, Beseitigung von Straßenschäden, Möglichkeiten der Begrünung, Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Barrierefreiheit, Optimierung der Parkplatzsituation. Die Begehungen sollen insbesondere in diesen zusammenhängen Straßenzügen durchgeführt werden: - Zone Alt-Heddernheim - Zone Gerhart-Hauptmann-Ring - Zone Oberfeldstraße - Zone Alt-Niederursel - Zone Titusstraße - Zone Römerstadt/Hadrianstraße - Zone Mertonviertel/Riedwiese - Zone Niederurseler Landstraße Die Ergebnisse der Begehungen werden von den Fraktionen zu Anträgen verschriftlicht und als Ortsbeiratsinitiativen (OI) dem Magistrat zur Umsetzung aufgegeben. Begründung: Nach Einführung der Tempo-30-Zonen zu Beginn der 90er Jahre in der Zuständigkeit der Frankfurter Ortsbeiräte haben sich Wohnqualität und Verkehrsfluss in den betreffenden Straßenzügen verbessert. Aber viele Verkehrsführungen, Verkehrszeichen und Piktogramme sind in die Jahre gekommen. Auch unterscheiden sich die Zonen in ihrer baulichen Ausgestaltung. Im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring gibt es zum Beispiel so gut wie keine Elemente, die innerhalb dieses großflächigen verkehrsberuhigten Bereichs auf die bestehende Geschwindigkeitsregelung hinweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 179/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenNeuplanung der Diagonalsperre Titusstraße/Kaltmühlstraße/Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 181/8 Betreff: Neuplanung der Diagonalsperre Titusstraße/Kaltmühlstraße/Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Diagonalsperre Titus-/Kaltmühl-/Heddernheimer Landstraße neu zu planen mit dem Ziel, die Kreuzung für Schulkinder, Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahrer übersichtlicher und sicherer zu machen. Beabsichtigt ist eine langfristige bauliche Umgestaltung, wenn möglich, als Kreisverkehr oder Kreuzung mit aufgepflasterter Fahrbahn und engen Kurvenradien. Um den Straßenraum aufzuwerten, sind - soweit machbar - Grünpflanzungen am Straßenrand vorzunehmen und Sitzgelegenheiten anzubringen. Der Baum in der Mitte der Kreuzung ist nach Möglichkeit zu erhalten. Die Planungen sind dem Ortsbeirat in einer seiner Sitzungen vorzustellen. Begründung: Die zur Reduzierung der Geschwindigkeit in der Tempo 30-Zone 1994 eingerichtete Diagonalsperre hat die Erwartungen nur teilweise erfüllt. Oft biegen Pkw und Radfahrende zu schnell von der Titusstraße in die Heddernheimer Landstraße Richtung Hessestraße ab oder links Richtung Dillenburger Straße. Das gefährdet den Gegenverkehr und querende Fußgängerinnen und Fußgänger. Zugleich versteht kaum jemand die bestehende Verkehrsführung: Wer hier eigentlich Vorfahrt hat und dass es sich bei der Konstruktion nicht um einen Kreisverkehr handelt, ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Sehr unklar ist, wo Fahrräder fahren müssen, um von der Titusstraße in die Kaltmühlstraße zu kommen. Zwei Ortstermine (2021 und 2022) des Ortsbeirates mit den zuständigen Ämtern haben zu keiner Lösung geführt. Alle anwesenden Ämter waren einhellig der Meinung, daß im baulichen Bestand keine Verbesserungen möglich sind. Daher hilft hier im Interesse der Verkehrsberuhigung und -sicherheit nur eine komplette Neuplanung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: CDU
Weiter lesenGrünflächen und Sitzgelegenheiten an der Titusstraße - Verbesserung des Mikroklimas, höhere Aufenthaltsqualität
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2022, OF 170/8 Betreff: Grünflächen und Sitzgelegenheiten an der Titusstraße - Verbesserung des Mikroklimas, höhere Aufenthaltsqualität Der Ortsbeirat möge beschließen der Magistrat wird gebeten: 1. Sitzbänke beidseitig an der Kreuzung Titusstraße/ Cohausenstraße, beispielsweise auf den breiten "Nasen", aufzustellen. 2. Die Grünfläche am Heddernheimer Steg/ vor der Brücke aufzuwerten und die Sitzgelegenheiten zu erneuern oder auszutauschen. 3. Die Grünfläche an der Ecke Titusstraße/ Habelstraße aufzuwerten und Sitzgelegenheiten zu schaffen. 4. Zu prüfen und zu berichten, ob entlang der Titusstraße weitere neue Grünflächen, Baumpflanzungen und Sitzelemente integriert werden können, um zur Verbesserung des Mikroklimas und einer höheren Aufenthaltsqualität beizutragen. Begründung: Die Titusstraße ist eine sehr breit angelegte, maßgebliche Verbindungsstraße zum Nordwestzentrum. Erfreulicherweise gibt es hier auch viel Rad- und Fußverkehr. Selbstverständlich wünschen sich Verkehrsteilnehmer:innen ein sicheres und angenehmes Fortbewegen, zu dem auch Sitzgelegenheiten zum Pausieren gehören. Die Aufwertung der bestehenden Grünflächen sowie Integration neuer Grünflächen, Baumpflanzungen und Sitzelemente tragen zur Verbesserung des Mikroklimas, der Abkühlung und einer höheren Aufenthaltsqualität bei. Abbildungen google maps 02.03.2022 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.03.2022, OF 148/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 148/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 170/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 148/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 170/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWann kommt die Ausfahrt Richtung Westen für das 14. Polizeirevier
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2131 entstanden aus Vorlage: OF 224/12 vom 31.03.2022 Betreff: Wann kommt die Ausfahrt Richtung Westen für das 14. Polizeirevier Der Magistrat wird gebeten, endlich den Mittelstreifen auf der Marie-Curie-Straße umzubauen und zu öffnen, damit es den Fahrern der Polizei-Einsatzfahrzeuge und -Streifenwagen ermöglicht wird, direkt Richtung Rosa-Luxemburg-Straße zu fahren. Dies wurde schon vor vielen Jahren angekündigt. Gibt es inzwischen einen Zeitplan, ab wann ein direktes Fahren Richtung Westen möglich ist? Begründung: Schon kurz nachdem das 14. Polizeirevier in die Marie-Curie-Straße 32 zog, sollte der Mittelstreifen entsprechend umgebaut werden. Nun befindet sich auch die Dienststelle des Verkehrsdienstes in der Marie-Curie-Straße 30. Im Alarmfall müssen die Fahrer der Einsatzfahrzeuge nach Osten fahren und an der Kreuzung Zur Kalbacher Höhe/Olof-Palme-Straße wenden. Dabei geht, insbesondere im Berufsverkehr, viel wertvolle Zeit verloren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2007 Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4327 Antrag vom 19.08.2024, OF 460/8 Auskunftsersuchen vom 05.09.2024, V 1009 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 4
Bäume auf den Grünstreifen an der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2121 entstanden aus Vorlage: OF 255/9 vom 22.04.2022 Betreff: Bäume auf den Grünstreifen an der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Grünstreifen der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße (Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße) weitere Bäume zu pflanzen. Hier befinden sich auf einer größeren Fläche schon Bäume, aber auch der Grünstreifen bis herunter zur Ampel ist breit genug, um weitere Bäume zu pflanzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2030 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 67 0
Titusstraße - eine maßgebliche, weiträumige Verbindung zur Nordweststadt: Einbindung in das Radverkehrsnetz, mehr Sicherheit durch Fahrradwege, Verbesserung des Mikroklimas, höhere Aufenthaltsqualität
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 148/8 Betreff: Titusstraße - eine maßgebliche, weiträumige Verbindung zur Nordweststadt: Einbindung in das Radverkehrsnetz, mehr Sicherheit durch Fahrradwege, Verbesserung des Mikroklimas, höhere Aufenthaltsqualität Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Fahrradwege oder Schutzstreifen in der Titusstraße zu realisieren und damit eine bessere Einbindung in das Radverkehrsnetz vorzunehmen, so dass sich alle Verkehrsteilnehmenden sicher und gleichberechtigt fortbewegen können, egal welche Mobilitätsform gewählt wird. Hierzu kann geprüft werden, ob die vorhandenen Radwege auf dem Bürgersteig teilweise wieder nutzbar gemacht werden können. 2. Fahrbahnmarkierungen in der üblichen roten Farbe auf der Titusstraße an der Ecke Habelstraße aufzutragen, um besonders auch die aus der Habelstraße links abbiegenden Radfahrenden besser zu sichern. 3. Sitzbänke beidseitig auf den breiten "Nasen" an der Kreuzung Titusstraße/ Cohausenstraße aufzustellen. 4. Die Grünflächen am Heddernheimer Steg/ vor der Brücke sowie an der Ecke Titusstraße/ Habelstraße aufzuwerten und Sitzgelegenheiten hier zu erneuern bzw. zu schaffen. 5. Zu prüfen und zu berichten, ob entlang der Titusstraße weitere neue Grünflächen, Baumpflanzungen und Sitzelemente integriert werden können, um zur Verbesserung des Mikroklimas und einer höheren Aufenthaltsqualität beizutragen. Begründung: Die Titusstraße ist eine sehr breit angelegte, maßgebliche Verbindungsstraße zum Nordwestzentrum. Erfreulicherweise gibt es hier auch viel Rad- und Fußverkehr. Selbstverständlich wünschen sich Verkehrsteilnehmer:innen ein sicheres und angenehmes Fortbewegen wie auch Sitzgelegenheiten. Um eine verbesserte Einbindung des Nordwestzentrums in das Radverkehrsnetz vorzunehmen (Zielsetzung ST 70, 09.01.2012) und die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen, sollten Schutzstreifen oder Fahrradwege auf dieser stark frequentierten Strecke zur Nordweststadt realisiert werden. Beidseitig bestehen auf dem Bürgersteig noch die ursprünglichen Radwege neben den Gehwegen. Sie sind mittlerweile durch Schrägparkplätze im Wechsel mit Längsparkplätzen nicht mehr benutzbar für den Radverkehr. Nachteil des Schrägparkens hier ist neben dem Wegfall der Fahrradwege auf beiden Seiten natürlich auch die dadurch resultierende Verengung der Fahrbahn. Dies stellt zusätzlich eine Gefährdung für Radfahrende dar und erhöht hier die Dringlichkeit. In den Abschnitten der Längsparkplätze sind auf beiden Seiten der Straße die bestehenden Radwege streckenweise durchaus noch frei und könnten wenigstens teilweise wieder nutzbar gemacht werden. Eventuell kann der Gehweg im letzten Abschnitt der Habelstraße als Ausgleich für wegfallende Parkplätze oder Sitzelemente dienen, da er kaum genutzt wird. Die Aufwertung der bestehenden Grünflächen sowie Integration neuer Grünflächen, Baumpflanzungen und Sitzelemente tragen zur Verbesserung des Mikroklimas und einer höheren Aufenthaltsqualität bei. Dies ist gut für alle Menschen. Abbildungen google maps 02.03.2022 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.05.2022, OF 170/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 148/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 8 am 05.05.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 148/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 148/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 170/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 148/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 170/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Investitionsprogramm 2022 bis 2025 Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2022, OF 142/8 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Investitionsprogramm 2022 bis 2025 Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In das Industriestraßenprogramm (IPG 5.007922) wird die Sanierung der Heddernheimer Landstraße zwischen U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße aufgenommen. Priorität hat dabei die grundhafte Erneuerung des Kreuzungsbereiches Heddernheimer Landstraße/Dillenburger Straße in Höhe der Abfallverbrennungsanlage (AVA). Begründung: Die Heddernheimer Landstraße ist in ihrem Abschnitt zwischen Stadtbahnstation "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße eine stark befahrene Gewerbestraße, insbesondere durch die Fahrzeuge der FES und den von der AVA abfahrenden Schwerlastverkehr Richtung Rosa-Luxemburg-Straße oder Eschersheimer Landstraße. Vor allem der Straßenbelag der Aufstellflächen im Kreuzungsbereich in Höhe der AVA ist in sehr schlechtem Zustand, was für die Verkehrssicherheit abträglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 171 2022 Die Vorlage OF 142/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Investitionsprogramm 2022 bis 2025 Fahrbahnerneuerung In der Römerstadt/Heddernheimer Kirchstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2022, OF 143/8 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Investitionsprogramm 2022 bis 2025 Fahrbahnerneuerung In der Römerstadt/Heddernheimer Kirchstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aus den Mitteln für Fahrbahnerneuerungen (IPG 5.001244) erhalten die Straßen In der Römerstadt (Abschnitt von der Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße bis zum Bunker) und die Heddernheimer Kirchstraße auf ihren schadhaften Abschnitten eine neue Fahrbahndecke. Begründung: Die Fahrbahndecken des Teilabschnitts der Römerstadtstraße sowie der anschließenden Heddernheimer Kirchstraße - Grundnetzstraßen - sind an sehr vielen Stellen schadhaft. Die Heddernheimer Kirchstraße, die keinen Radweg hat, ist voller "Hubbel" und für Radfahrerinnen und Radfahrer schlecht befahrbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 172 2022 Die Vorlage OF 143/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenBeiträge zur Entsiegelung im Ortsbezirk: Neue Verkehrsführung Titusstraße, Erich-Ollenhauer-Ring und Zebrastreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1696 entstanden aus Vorlage: OF 125/8 vom 23.01.2022 Betreff: Beiträge zur Entsiegelung im Ortsbezirk: Neue Verkehrsführung Titusstraße, Erich-Ollenhauer-Ring und Zebrastreifen Der Magistrat wird gebeten, an der Titusstraße/Ecke Konstantinstraße eine Linksabbiege-Möglichkeit für den Auto- und Fahrradverkehr einzuführen, eine dann ungenutzte Wendespur zu entfernen und zu entsiegeln sowie Fußgängerquerungen einzurichten. Begründung: Erstens fahren zahlreiche Autos ohnehin schon an dieser Stelle in die Konstantinstraße ein, auch wenn die Verkehrsführung das nicht vorsieht. Es scheint aber durchaus sinnvoll zu sein. Zweitens könnte mit dieser Maßnahme im Zusammenhang mit der Fläche zum Wenden - an der Einmündung in den Erich-Ollenhauer-Ring - ein Bereich entsiegelt werden und so einen kleinen Beitrag zur sukzessiven Weiterentwicklung der Stadt Frankfurt zur sog. "Schwammstadt" leisten (siehe Beitrag von der hessenschau vom 21.11.2021: https://www.hessenschau.de/ politik/anpassung-an-klimafolgen-wie-hessische-staedte-zu-schwaemmen-werden-woll en,schwammstadt-102.html (23.01.2022). Drittens könnte dadurch die in Abb. 2 schraffierte Fläche entsiegelt werden. Viertens wäre es hilfreich, an den eingezeichneten Flächen (Abb. 2) zwei neue Zebrastreifen anzubringen, da immer wieder Fußgängerinnen und Fußgänger diese Straße queren, allerdings aufgrund der nicht vorhandenen Verkehrszeichen viel Irritation besteht. Abbildung 1 Foto der entsprechenden Kreuzung. (Quelle: GoogleMaps, verändert V.R.) Abbildung 2 Der schraffierte Bereich könnte somit in der Gänze als zusammenhängende Grünfläche funktionieren. (Quelle: GoogleMaps, verändert V.R.) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1331 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2784 Aktenzeichen: 32 1
Hundekottütenspender in der Titusstraße/Ecke Habelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1462 entstanden aus Vorlage: OF 96/8 vom 01.01.2022 Betreff: Hundekottütenspender in der Titusstraße/Ecke Habelstraße Der Magistrat wird gebeten, an der kleinen Grünanlage Titusstraße/Ecke Habelstraße einen Hundekottütenspender aufzustellen. Eine Patin ist bereits gefunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 877 Aktenzeichen: 67 0
Rad- und Gehwegmarkierung sowie Spiegel für Tunnelabschnitt am südlichen Teil des Erich-Ollenhauer-Rings
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1244 entstanden aus Vorlage: OF 80/8 vom 17.11.2021 Betreff: Rad- und Gehwegmarkierung sowie Spiegel für Tunnelabschnitt am südlichen Teil des Erich-Ollenhauer-Rings Der Magistrat wird aufgefordert, eindeutige Fahrbahnmarkierungen für den Rad- bzw. Gehweg in dem Tunnelabschnitt am Erich-Ollenhauer-Ring (zwischen Feuerwache und Römerstadt-Steg) und einen Spiegel im Tunnel anzubringen. Begründung: Die Stelle im Tunnel ist nach der Sanierung zwar sehr gut befahrbar, jedoch fehlen die Markierungen, um die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer so um die Kurve zu lotsen, dass ein Zusammenstoß vermieden wird. Klare Richtungspfeile und eine Trennung von Rad- und Gehweg wären hilfreich, ebenso wie ein Spiegel, um den hinter der Kurve herannahenden Verkehr frühzeitig zu erkennen. Abbildung 1 Entsprechender Abschnitt markiert. (Quelle: Geoportal der Stadt FFM) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 673 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 7
Bänke, Mülleimer und Mülltüten für die Hundewiese an der Bernadottestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1294 entstanden aus Vorlage: OF 68/8 vom 18.10.2021 Betreff: Bänke, Mülleimer und Mülltüten für die Hundewiese an der Bernadottestraße Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Hundewiese an der Bernadottestraße (neben der Ernst-Reuter-Schule) Bänke und Mülleimer anzubringen; 2. auf der Hundewiese an der Bernadottestraße Hundekotbeutelspender anzubringen; 3. die Anzahl der Hundekotbeutelspender im Ortsbezirk 8 zu erhöhen; 4. auf die Frage einzugehen, wie viele Hundekotbeutels pender es derzeit im Ortsbezirk 8 gibt. Begründung: Die Hundewiese ist ein Ort des Zusammentreffens für viele Hunde, Hundehalterinnen und Hundehalter sowie weitere Interessensgruppen in der Umgebung. Nichtsdestotrotz gibt es keine direkten Sitzbänke und Mülleimer auf der Wiese. Da unter den Hundebesitzern viele ältere Menschen sind, wären Sitzbänke zum Ausruhen notwendig. Oftmals ist die Wiese durch Müll beschmutzt. Dies würde durch das Anbringen einiger Mülltonnen stark reduziert werden. Die Anbringung von Hundekotbeutelspendern ist an einem Ort, wo so viele Hunde wie an der Hundewiese an der Bernadottestraße sind, essenziell für die Hygiene und weitere Sauberkeit der Wiese. (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 435 Aktenzeichen: 67 0
Ampelanlage am Erich-Ollenhauer-Ring dauerhaft erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1026 entstanden aus Vorlage: OF 63/8 vom 20.10.2021 Betreff: Ampelanlage am Erich-Ollenhauer-Ring dauerhaft erhalten Der Magistrat wird beauftragt, dass die vorübergehend für die Bauzeit des Heddernheimer Stegs installierte Ampelanlage auch nach der Fertigstellung des Stegs und der Inbetriebnahme des Aufzugs als zusätzliches Angebot, das Nordwestzentrum zu erreichen, erhalten wird. Anstelle der vorhandenen provisorischen wird die Querung mittels einer fest verbauten Ampelanlage ermöglicht. Begründung: Bei den Vorstellungen des Neubaus für den Heddernheimer Steg wurde vonseiten des Ortsbeirats immer wieder auf die Aufzugsausfallzeiten hingewiesen. Vor Beginn der Bauarbeiten stand der Aufzug für mehrere Wochen wegen größerer Bau- und Wartungsarbeiten still. Für mobilitätseingeschränkte Menschen war es sehr problematisch, das Nordwestzentrum zu erreichen! Da vonseiten des Bauamts abgelehnt wurde, für Räder, Rollatoren und Kinderwagen einen ähnlichen Aufgang wie vorhanden zu schaffen, stehen nur Schienen zur Verfügung, die oftmals (z. B. für Pedelecs) schwer zu bewältigen sind. Hier sollte eine dauerhafte Alternative zum Aufzug geschaffen werden! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 533 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2106 Aktenzeichen: 32 1
Stadtteilzentrum Ginnheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1058 entstanden aus Vorlage: OF 92/9 vom 24.08.2021 Betreff: Stadtteilzentrum Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Kosten die Fläche unter der Rosa-Luxemburg-Straße an der Platenstraße/Ecke Ginnheimer Landstraße (REWE -Parkplatz) umgestaltet werden kann, um ein neues Stadtteilzentrum in Ginnheim zu schaffen. Ziel soll dabei ein Ort sein, an dem Gastronomie, Wochenmärkte sowie Freizeitaktivitäten betrieben werden können, um die Attraktivität dieses zentral im Stadtteil gelegenen Ortes zu steigern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 260 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1938 Aktenzeichen: 61 0
Verkehrssituation auf der Straße „In der Römerstadt“ Höhe Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße/Kinderzentrum In der Römerstadt 117
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 57/8 Betreff: Verkehrssituation auf der Straße "In der Römerstadt" Höhe Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße/Kinderzentrum In der Römerstadt 117 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Sperrflächen an der Straße In der Römerstadt in Höhe Verkehrsinsel an der Westseite der Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße mit Pollern o.ä. besser gesichert werden können und ein Zebrastreifen bei dieser Verkehrsinsel eingerichtet werden kann, der gleichzeitig eine Geschwindigkeitsberuhigung hinsichtlich der Bushaltestellen auf der Brücke und dem Kinderzentrum (In der Römerstadt 117) mit sich brächte. 2. ob am Zebrastreifen Ecke "Am Forum/In der Römerstadt" auf Höhe des Kinderzentrums In der Römerstadt 117 das Zuparken der Sicht durch Fahrzeuge, die verbotswidrig zu nah am oder auf dem Zebrastreifen parken durch einen Poller unterbunden werden kann. Begründung: Die kleine Verkehrsinsel auf der Brücke der Straße "In der Römerstadt" über die Rosa-Luxemburg-Straße wird von Fußgängern rege genutzt, die von Norden auf dem Fußgängerweg zwischen Jüdischem Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße kommend die Straße "In der Römerstadt" überqueren wollen. Insbesondere bei Überquerung in der umgekehrten Richtung (Überquerung von Süd nach Nord) sind von links/Westen kommende Fahrzeuge nur sehr schlecht erkennbar, v.a. da ständig PKWs auf der markierten Sperrfläche parken. Am Kinderzentrum wird sehr oft der Sicherheitsabstand parkender Fahrzeuge nicht eingehalten, was zu einem erhöhten Risiko einer Überquerung des Zebrastreifens von Ost nach West durch insbesondere Kinder führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 215 2021 Die Vorlage OF 57/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBrückensanierung Ernst-Kahn-Straße hier: Schließung des Mittelstreifens in der Ernst-Kahn-Straße und anstehende weitere Brückenbaumaßnahmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2021, OM 810 entstanden aus Vorlage: OF 44/8 vom 31.08.2021 Betreff: Brückensanierung Ernst-Kahn-Straße hier: Schließung des Mittelstreifens in der Ernst-Kahn-Straße und anstehende weitere Brückenbaumaßnahmen Der Magistrat wird beauftragt, 1. endlich den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße wieder komplett in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen und durchgängig als "Insektenwiese" zu begrünen; 2. mitzuteilen, welche Fuß- und Radwegebrücken in der Nordweststadt gemäß "Brückenbauprogramm 2017-21" als nächste saniert werden und warum es im Hinblick auf die Fuß- und Radwegebrücken in der Nordweststadt zu Verzögerungen bei der Umsetzung des Brückenbauprogramms gekommen ist. Begründung: Seit der Sanierung der Fuß- und Radwegebrücke in der Ernst-Kahn-Straße (Sommer 2019 bis Frühjahr 2020) ist der für die Baustelleneinrichtung genutzte Mittelstreifen an zwei Stellen offen und befahrbar. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Manövern: Pkw wenden mitten in der Ernst-Kahn-Straße, stehen quer zur Fahrbahn und bremsen in dieser Warteposition den Bus aus, Radfahrerinnen und Radfahrer wechseln die Fahrbahnseite, weil der durchbrochene Mittelstreifen dazu einlädt. Als schwächere Verkehrsteilnehmer werden Radfahrende dadurch gefährdet. Hinzu kommt die Nähe zur Römerstadtschule: Wege und Strecken sollten in ihrem Umfeld sicher sein. Auch die stadträumliche Optik ist in der Ernst-Kahn-Straße dadurch derzeit nicht ansprechend. Wie im Hammarskjöldring auch sollten Blühwiesen das Erscheinungsbild prägen. Nach Abschluss der Sanierung von erst einmal drei Brücken im Frühjahr 2020 hat der Magistrat mitgeteilt, innerhalb der nächsten drei Jahre würden weitere zwölf Brücken in der Nordweststadt grundhaft instand gesetzt. Bislang ist jedoch keine weitere Baustelle begonnen worden, obwohl für die ausstehenden Fuß- und Radwegebrücken laut Brückenbauprogramm bereits ein Baubeginn 2019 oder 2020 vorgesehen war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 236 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1847 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1061 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66-6
Alter jüdischer Friedhof Heddernheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2021, OF 45/8 Betreff: Alter jüdischer Friedhof Heddernheim Die jüdische Gemeinde Heddernheim hat um 1840 außerhalb des alten Ortskerns eine neue Begräbnisstätte angelegt, die sich damals auf der höchsten Erhebung der Landstraße zwischen Heddernheim und Praunheim befand, etwa im östlichen Drittel der damals im Boden noch sichtbaren Stadtgrenzen der Römerstadt NIDA. Seit 1872 befindet auf der gegenüberliegenden Straßenseite auch der neue christliche Friedhof. Die letzte Beisetzung auf dem jüdischen Friedhof fand 1937 statt; seit 1942 befindet sich das Grundstück als Folge von Zwangsverkauf in städtischem Besitz. Der christliche Friedhof gegenüber wird heute als städtischer Friedhof weiterhin genutzt. Bei dem alten jüdischen Friedhof Heddernheim handelt sich um ein Kulturdenkmal im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgesetzes. Der Ortsbeirat hat 2015 aus seinen Budgetmitteln eine Gedenktafel an der Friedhofsmauer anbringen lassen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wer ist für die Friedhofsverwaltung zuständig? 2. Gibt es eine wissenschaftliche Dokumentation zu den Gräbern bzw. den Inschriften auf den Grabsteinen sowie den Personen, die hier beigesetzt wurden? 3. Werden die Grabsteine auf Kosten der Stadt gesäubert und erhalten? 4. Gab es in den vergangenen Jahren Vandalismus und Beschädigungen? 5. Ist der Friedhof im Rahmen einer Führung für die Öffentlichkeit zugänglich? 6. Gab es vor Anlage der beiden Friedhöfe archäologische Grabungen, wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Offensichtlich hat es Ende des 19. Jahrhunderts und zu Beginn der 20er Jahre des vorigen Jahrhunderts archäologische Grabungen auf und an den beiden Friedhöfen gegeben: Können die hierzu publizierten Berichte von Fritz Quilling und Friedrich Gündel dem Ortsbeirat in Kopie zur Verfügung gestellt werden? [i] Wie bewertet die Archäologie heute diese Untersuchungen? 8. Welche archäologischen Grabungen sind an den Friedhofsgrenzen beim Bau der Rosa-Luxemburg-Straße durchgeführt worden und zu welchen Ergebnissen führten sie? 9. Da sich weitere Grabungen durch die Totenruhe verbieten: Welche Siedlungsspuren der Römerstadt NIDA vermutet die Archäologie dort heute? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 16.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 170 2021 Die Vorlage OF 45/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: CDU
Weiter lesenE-Ladestationen um und im Nordwestzentrum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 544 entstanden aus Vorlage: OF 38/8 vom 24.06.2021 Betreff: E-Ladestationen um und im Nordwestzentrum Der Magistrat wird aufgefordert, die während des Neubaus der Fußgängerbrücke Heddernheimer Steg zum Nordwestzentrum entfallenen E-Ladestationen wiederherzustellen und zu erweitern. Zwei Lademöglichkeiten werden in absehbarer Zeit nicht ausreichen. An den Ladestationen für Elektroautos sollen auch Ladestationen für E-Bikes eingerichtet werden. Zusätzlich soll geprüft werden, ob in Zusammenarbeit mit den Betreibern des Nordwestzentrums, der PBG und der Mainova oder eines anderen Partners auch Lademöglichkeiten (E-Autos und E-Bikes) im Parkbereich des Nordwestzentrums eingerichtet werden können und ob die Ladestationen durch eine noch einzurichtende Fotovoltaika nlage auf den Dächern des Nordwestzentrums zusätzlich mit Strom versorgt werden können. Begründung: Im Ortsbezirk 8 sind Ladesäulen Mangelware. Durch den durch die Bauarbeiten bedingen Ausfall der oben genannten Ladestationen sind öffentliche Lademöglichkeiten im Ortsbezirk entfallen. Gleichzeitig wird Elektromobilität gefördert, Elektromobile werden erschwinglich, daher sind im Ortsbezirk 8 immer häufiger Elektromobile zu sehen. Auch durch die überregionale Bedeutung des Einkaufszentrums bietet sich dieses als Standort für zahlreiche Ladesäulen an, schon allein durch die Möglichkeit, sein Elektrofahrzeug während des Einkaufs zu laden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1947 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92 31
Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 540 Betreff: Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unter Bezugnahme auf das bestehende öffentliche Interesse an einer dauerhaften Sicherung der letzten, an Ort und Stelle noch befindlichen Bodendenkmäler zu NIDA-Heddernheim die ABG Frankfurt Holding GmbH anzuweisen, die Planungen für eine Bebauung des Areals In der Römerstadt 126 bis 134 sofort und bis auf Weiteres zu stoppen. Dies beinhaltet auch einen Stopp der möglicherweise bereits geplanten Abrissarbeiten (bezogen auf die städtischen Schutzhütten für Grabungsbefunde betreut vom Archäologischen Museum Frankfurt mit Kellern, Fundamenten und einem Töpferofen) und Baumfällungen, die das Grundstück freimachen sollen; eine mögliche Aufgabe und damit ein Ausbau und Abtransport der am originalen Standort vorhandenen Bodendenkmäler ohne belastbare Planung für eine spätere Wiederaufstellung ist damit auszusetzen; 2. auf den noch nicht untersuchten Flächen des Ausgrabungsgeländes In der Römerstadt 126 bis 134 unverzüglich mit archäologischen Grabungen zu beginnen. Die Grabungen sollen auf den Flächen durchgeführt werden, wo Denkmalschutz und Wissenschaft weitere Funde und Fundamente der Römerstadt NIDA vermuten, also zum Beispiel unter den noch vorhandenen Baracken der früheren US-Streitkräfte; 3. für den an Ort und Stelle geplanten Wohnungsbau keine Baugenehmigung zu erteilen, solange a) die Grabungen nicht abgeschlossen sind, b) eine vollständige wissenschaftliche sowie denkmalschutzrechtliche Bewertung dieser letzten größeren Freifläche mit Überresten von NIDA nicht vorliegt und c) eine vorläufige Planung der ABG zur Bebauung des Areals den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung nicht vorgestellt wurde; 4. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5044, zu überwachen und einen aktuellen Magistratsbericht über den bisherigen Stand des Bauprojekts vorzulegen inkl. der bereits erstellten architektonischen Planung, des Tiefgaragenplans und des Baumfällungsplans; 5. die Fläche In der Römerstadt 126 bis 134 zunächst befristet zum Grabungsschutzgebiet gemäß § 22 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz zu erklären, weil sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung birgt; 6. die auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 vorhandenen Überreste im Boden als Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz zu halten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechend pfleglich zu behandeln; 7. nach Abschluss der Grabungen sowie der wissenschaftlichen Dokumentation und Bewertung des gesamten Areals In der Römerstadt 126 bis 134 eine Planungswerkstatt einzuberufen, die die Aufgabe hat, eine Integration der Fundamente, der Funde und der antiken Straßenführung von NIDA in das Bauprojekt der ABG zu erarbeiten. Sie soll außerdem Vorschläge machen, wie diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine angemessene Außenstelle des Archäologischen Museums für Workshops und Vorträge ist dabei einzuplanen. Der Planungswerkstatt sollen angehören: Die ABG, das Archäologische Museum Frankfurt, das Frankfurter Denkmalamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Bau und Immobilien, der Ortsbeirat 8, der Bürgerverein Heddernheim, die Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt und das Archäologische Forum NIDA-Heddernheim. Eine Beteiligung des Landesdenkmalamtes an der Planungswerkstatt soll angefragt werden; 8. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Areal In der Römerstadt 126 bis 134 eine Baumfällvorlage zur Beschlussfassung zuzuleiten. Begründung: "Vor Frankfurt war NIDA" - Auf dem mittlerweile vollständig in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126 bis134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der provinzialrömischen Stadt NIDA (circa 70 bis nach 260 n. Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. NIDA war als dem Rhein und der Provinzhauptstadt Mainz vorgelagertes administratives und wirtschaftliches Zentrum im Hinterland der römischen Reichsgrenze von erheblicher, auch strategischer Bedeutung für die Nordwestprovinzen bis zur Limesgrenze. Dazu war NIDA ein Hotspot der Kulturen, denn hier dienten nicht nur Auxiliar-Truppen aus Italien, sondern in den Kastellen der Region lagerten auch Soldaten aus verschiedenen Teilen des Römischen Reichs (z. B. Naher Osten, Nordafrika, iberische Halbinsel, britische Inseln, Donauländer) in Garnison. Die direkten Belege für die Anwesenheit von Angehörigen der im nahen Friedberg stationierten Eliteeinheit berittener syrischer Bogenschützen weisen auf die Wichtigkeit dieses römischen Vorpostens jenseits von Rhein und Main hin, der auch als Wirtschaftsstandort, ziviles Verwaltungszentrum ("Civitas Taunensium") und als ein regionaler Mittelpunkt des rätselhaften Mithraskultes bedeutsam war. Die Forschung hat sich ab dem 19. Jahrhundert mit NIDA befasst (Habel, Wolff, Riese). Durch den Bau der Römerstadtsiedlung und der Nordweststadt sind die noch vorhandenen Überreste von Kastell und "Vicus" leider zu schnell überbaut worden. Der weitaus größte Teil NIDAs gilt heute als zerstört. "Wir beklagen den Verlust der größten archäologischen Fundstätte in Hessen", sagte 1962 der damalige Leiter des Grabungsteams, Prof. Dr. Ulrich Fischer, der Presse. Er war später Leiter des Museums für Vor- und Frühgeschichte und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Archäologen des 20. Jahrhunderts. Heute gibt es an Ort und Stelle nur noch sehr wenige steinerne Zeugen dieser antiken Stadt, die zusammenhangslos im Stadtteil liegen: Zwei restaurierte Töpferofen am Erich-Ollenhauer-Ring, ein Brunnen am Rand der Siedlung Römerstadt, eine römische Türschwelle am Wenzelweg, Teile der Ostumwehrung an der Straße "Am Forum". NIDA muss heute vorwiegend im Museum bestaunt werden. Erfreulicherweise hat das Archäologische Museum Frankfurt im Heddernheimer Schloss einen kleinen Raum mit Fundstücken eingerichtet. Die Faszination von öffentlich zugänglichen, fast 2000 Jahre alten Originalbaubefunden im Boden kann dies jedoch in keiner Weise ersetzen. Der Ortsbeirat 8 setzt sich seit fast 30 Jahren für eine ansprechende Präsentation der Überreste von NIDA im Stadtteil Heddernheim ein. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren und in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen (vgl. z. B. EU-geförderte Programme zur Inwertsetzung von archäologischen Denkmälern). Gute Beispiele zum Umgang mit römischem Erbe gibt es entlang der ganzen "Deutschen Limesstraße": Römermuseen, Römerhäuser, Römerhallen und Freilichtanlagen mit Schutzbauten und Rekonstruktionen wie in Xanten, Aalen, Güglingen, Weißenburg, Kempten und Bad Homburg (Saalburg). Ganz in der Nähe Frankfurts kann seit 2017 auch das in einem Neubaugebiet von Münzenberg-Gambach in der Wetterau erhaltene Bodendenkmal eines großen römischen Gutshofs in der zentralen öffentlichen Grünanlage des Wohngebiets besichtigt werden. Ausgerechnet in Frankfurt gibt es so etwas nicht. Dabei gehört NIDA, das "deutsche Pompeji", für Archäologiestudierende bereits im ersten Semester - und zwar nicht nur in Frankfurt oder Mainz - zwingend zum Lehrstoff. Dieser Schatz im Boden und in unserem Archäologischen Museum muss zukünftig im Interesse der Stadt Frankfurt noch besser präsentiert werden. Was im Falle des Archäologischen Gartens in der Stadtmitte (römische Siedlungsreste auf dem Domhügel, Kaiserpfalz etc.) gelungen ist: Erhalt und dezentrale museale Präsenz - das soll jetzt in Heddernheim in angemessener Form ebenfalls möglich sein. Mit der ABG ist eine städtische Gesellschaft mit dem Wohnungsbau beauftragt, die schon andernorts Feingefühl für kulturelle Umfeldnutzungen bewiesen hat (z. B. Erhalt des Feldbahnmuseums beim Bauprojekt Römerhof). Nach Abschluss der letzten, jetzt anstehenden großen Grabungen ist deshalb mit ihr als Bauherrin eine Planungswerkstatt vom Magistrat einzuberufen, die ein gutes Konzept für einen Wohn- und Römerpark NIDA erarbeitet. So lange müssen das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt zurückgestellt und die Planungen und Genehmigungsverfahren dafür gestoppt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 1995 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 60 3
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, fraktionslos
Weiter lesenLetzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten!
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.07.2021, OA 47 entstanden aus Vorlage: OF 27/8 vom 23.06.2021 Betreff: Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unter Bezugnahme auf das bestehende öffentliche Interesse an einer dauerhaften Sicherung der letzten, an Ort und Stelle noch befindlichen Bodendenkmäler zu NIDA-Heddernheim die ABG Frankfurt Holding GmbH anzuweisen, die Planungen für eine Bebauung des Areals In der Römerstadt 126 bis 134 sofort und bis auf Weiteres zu stoppen. Dies beinhaltet auch einen Stopp der möglicherweise bereits geplanten Abrissarbeiten (bezogen auf die städtischen Schutzhütten für Grabungsbefunde betreut vom Archäologischen Museum Frankfurt mit Kellern, Fundamenten und einem Töpferofen) und Baumfällungen, die das Grundstück freimachen sollen; eine mögliche Aufgabe und damit ein Ausbau und Abtransport der am originalen Standort vorhandenen Bodendenkmäler ohne belastbare Planung für eine spätere Wiederaufstellung ist damit auszusetzen; 2. auf den noch nicht untersuchten Flächen des Ausgrabungsgeländes In der Römerstadt 126 bis 134 unverzüglich mit archäologischen Grabungen zu beginnen. Die Grabungen sollen auf den Flächen durchgeführt werden, wo Denkmalschutz und Wissenschaft weitere Funde und Fundamente der Römerstadt NIDA vermuten, also zum Beispiel unter den noch vorhandenen Baracken der früheren US-Streitkräfte; 3. für den an Ort und Stelle geplanten Wohnungsbau keine Baugenehmigung zu erteilen, solange a) die Grabungen nicht abgeschlossen sind, b) eine vollständige wissenschaftliche sowie denkmalschutzrechtliche Bewertung dieser letzten größeren Freifläche mit Überresten von NIDA nicht vorliegt und c) eine vorläufige Planung der ABG zur Bebauung des Areals den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung nicht vorgestellt wurde; 4. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5044, zu überwachen und einen aktuellen Magistratsbericht über den bisherigen Stand des Bauprojekts vorzulegen inkl. der bereits erstellten architektonischen Planung, des Tiefgaragenplans und des Baumfällungsplans; 5. die Fläche In der Römerstadt 126 bis 134 zunächst befristet zum Grabungsschutzgebiet gemäß § 22 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz zu erklären, weil sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung birgt; 6. die auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 vorhandenen Überreste im Boden als Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz zu halten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechend pfleglich zu behandeln; 7. nach Abschluss der Grabungen sowie der wissenschaftlichen Dokumentation und Bewertung des gesamten Areals In der Römerstadt 126 bis 134 eine Planungswerkstatt einzuberufen, die die Aufgabe hat, eine Integration der Fundamente, der Funde und der antiken Straßenführung von NIDA in das Bauprojekt der ABG zu erarbeiten. Sie soll außerdem Vorschläge machen, wie diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine angemessene Außenstelle des Archäologischen Museums für Workshops und Vorträge ist dabei einzuplanen. Der Planungswerkstatt sollen angehören: Die ABG, das Archäologische Museum Frankfurt, das Frankfurter Denkmalamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Bau und Immobilien, der Ortsbeirat 8, der Bürgerverein Heddernheim, die Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt und das Archäologische Forum NIDA-Heddernheim. Eine Beteiligung des Landesdenkmalamtes an der Planungswerkstatt soll angefragt werden; 8. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Areal In der Römerstadt 126 bis 134 eine Baumfällvorlage zur Beschlussfassung zuzuleiten. Begründung: "Vor Frankfurt war NIDA" - Auf dem mittlerweile vollständig in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126 bis134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der provinzialrömischen Stadt NIDA (circa 70 bis nach 260 n. Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. NIDA war als dem Rhein und der Provinzhauptstadt Mainz vorgelagertes administratives und wirtschaftliches Zentrum im Hinterland der römischen Reichsgrenze von erheblicher, auch strategischer Bedeutung für die Nordwestprovinzen bis zur Limesgrenze. Dazu war NIDA ein Hotspot der Kulturen, denn hier dienten nicht nur Auxiliar-Truppen aus Italien, sondern in den Kastellen der Region lagerten auch Soldaten aus verschiedenen Teilen des Römischen Reichs (z. B. Naher Osten, Nordafrika, iberische Halbinsel, britische Inseln, Donauländer) in Garnison. Die direkten Belege für die Anwesenheit von Angehörigen der im nahen Friedberg stationierten Eliteeinheit berittener syrischer Bogenschützen weisen auf die Wichtigkeit dieses römischen Vorpostens jenseits von Rhein und Main hin, der auch als Wirtschaftsstandort, ziviles Verwaltungszentrum ("Civitas Taunensium") und als ein regionaler Mittelpunkt des rätselhaften Mithraskultes bedeutsam war. Die Forschung hat sich ab dem 19. Jahrhundert mit NIDA befasst (Habel, Wolff, Riese). Durch den Bau der Römerstadtsiedlung und der Nordweststadt sind die noch vorhandenen Überreste von Kastell und "Vicus" leider zu schnell überbaut worden. Der weitaus größte Teil NIDAs gilt heute als zerstört. "Wir beklagen den Verlust der größten archäologischen Fundstätte in Hessen", sagte 1962 der damalige Leiter des Grabungsteams, Prof. Dr. Ulrich Fischer, der Presse. Er war später Leiter des Museums für Vor- und Frühgeschichte und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Archäologen des 20. Jahrhunderts. Heute gibt es an Ort und Stelle nur noch sehr wenige steinerne Zeugen dieser antiken Stadt, die zusammenhangslos im Stadtteil liegen: Zwei restaurierte Töpferofen am Erich-Ollenhauer-Ring, ein Brunnen am Rand der Siedlung Römerstadt, eine römische Türschwelle am Wenzelweg, Teile der Ostumwehrung an der Straße "Am Forum". NIDA muss heute vorwiegend im Museum bestaunt werden. Erfreulicherweise hat das Archäologische Museum Frankfurt im Heddernheimer Schloss einen kleinen Raum mit Fundstücken eingerichtet. Die Faszination von öffentlich zugänglichen, fast 2000 Jahre alten Originalbaubefunden im Boden kann dies jedoch in keiner Weise ersetzen. Der Ortsbeirat 8 setzt sich seit fast 30 Jahren für eine ansprechende Präsentation der Überreste von NIDA im Stadtteil Heddernheim ein. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren und in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen (vgl. z. B. EU-geförderte Programme zur Inwertsetzung von archäologischen Denkmälern). Gute Beispiele zum Umgang mit römischem Erbe gibt es entlang der ganzen "Deutschen Limesstraße": Römermuseen, Römerhäuser, Römerhallen und Freilichtanlagen mit Schutzbauten und Rekonstruktionen wie in Xanten, Aalen, Güglingen, Weißenburg, Kempten und Bad Homburg (Saalburg). Ganz in der Nähe Frankfurts kann seit 2017 auch das in einem Neubaugebiet von Münzenberg-Gambach in der Wetterau erhaltene Bodendenkmal eines großen römischen Gutshofs in der zentralen öffentlichen Grünanlage des Wohngebiets besichtigt werden. Ausgerechnet in Frankfurt gibt es so etwas nicht. Dabei gehört NIDA, das "deutsche Pompeji", für Archäologiestudierende bereits im ersten Semester - und zwar nicht nur in Frankfurt oder Mainz - zwingend zum Lehrstoff. Dieser Schatz im Boden und in unserem Archäologischen Museum muss zukünftig im Interesse der Stadt Frankfurt noch besser präsentiert werden. Was im Falle des Archäologischen Gartens in der Stadtmitte (römische Siedlungsreste auf dem Domhügel, Kaiserpfalz etc.) gelungen ist: Erhalt und dezentrale museale Präsenz - das soll jetzt in Heddernheim in angemessener Form ebenfalls möglich sein. Mit der ABG ist eine städtische Gesellschaft mit dem Wohnungsbau beauftragt, die schon andernorts Feingefühl für kulturelle Umfeldnutzungen bewiesen hat (z. B. Erhalt des Feldbahnmuseums beim Bauprojekt Römerhof). Nach Abschluss der letzten, jetzt anstehenden großen Grabungen ist deshalb mit ihr als Bauherrin eine Planungswerkstatt vom Magistrat einzuberufen, die ein gutes Konzept für einen Wohn- und Römerpark NIDA erarbeitet. So lange müssen das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt zurückgestellt und die Planungen und Genehmigungsverfahren dafür gestoppt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 70 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 47 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 16.09.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 47 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 70) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 486, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 Aktenzeichen: 60 3
Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 333 entstanden aus Vorlage: OF 33/12 vom 28.05.2021 Betreff: Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Busangebots zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Die Buslinie 29 erhält den Metrobusstandard. Kalbach und Riedberg sollen künftig tagsüber im Zehn-Minuten-Takt und auch nachts miteinander verbunden sein. 2. Zwischen dem Riedberg und dem Frankfurter Hauptbahnhof wird eine Expressbuslinie als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-D-Strecke eingesetzt. Die Buslinie soll überwiegend über die Rosa-Luxemburg-Straße mit wenigen Zwischenhalten fahren. Ein möglicher Linienverlauf wäre Uni Campus Riedberg, Nordwestzentrum, Botanischer Garten, Bockenheimer Warte, Festhalle/Messe, Hauptbahnhof. Am Riedberg soll die Buslinie durch kurze Umsteigezeiten mit den bestehenden ÖPNV-Linien, insbesondere der Buslinie 28 (neuer Linienverlauf ab 2023), verknüpft werden. 3. Die Buslinie 251 im Streckenabschnitt zwischen Nordwestzentrum und Weißkirchen/Steinbach wird in der Haupt- und Nebenverkehrszeit mindestens in einem 30-Minuten-Takt betrieben. In Weißkirchen-Ost soll eine kurze Umsteigezeit zur U 3 nach Oberursel bestehen. 4. Zwischen Kalbach und Oberursel wird eine neue Buslinie eingesetzt. Die Busse sollen von der U-Bahn-Station "Kalbach" aus durch Kalbach nach Weißkirchen- Ost fahren. Dort soll entweder direkter Anschluss an die U 3 von und nach Oberursel bestehen, oder die neue Buslinie soll bis nach Oberursel Bahnhof fahren. Es soll ebenfalls eine schnelle Verbindung zur S-Bahn in Weißkirchen/Steinbach möglich sein, mit Anschluss an die S 5 und in Zukunft an die Regionaltangente West (RTW). 5. Die Buslinien in Kalbach-Riedberg sollen beschleunigt werden. An den Ortseingängen und entlang der Riedbergallee können die Ampeln z. B. durch Vorrangschaltungen sofort auf Grün schalten, wenn ein Bus kommt, analog der neuen Ampel Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee. In den engen Straßen in Kalbach soll untersucht werden, ob gezielte Parkverbote das Entgegenkommen zweier Busse erleichtern können. 6. Der Magistrat wird gebeten, sich beim RMV für eine Anpassung des Tarifsystems des ÖPNV durch folgenden Maßnahmen einzusetzen: a) Das Ticket für Fahrten von Kalbach-Riedberg nach Oberursel darf nicht teurer sein als ein äquivalentes Ticket für die Tarifzone Frankfurt. Dafür sollen in Kalbach-Riedberg zukünftig sowohl Tickets der Tarifzone 5000 (Frankfurt) als auch der Tarifzone 5100 (Hochtaunus) gültig und erhältlich sein. b) Die möglichen Ziele mit einem Kurzstreckenticket werden nicht mehr durch die zurückgelegte Fahrstrecke, sondern durch die Distanz in Luftlinie bestimmt. Zu allen Stationen, die sich in einem Radius von zwei Kilometern zur Ausgangsstation befinden, ist die Fahrt im Kurzstreckentarif möglich. Begründung: Zum Erreichen der Pariser Klimaziele muss insbesondere im Verkehrssektor sehr viel CO2 eingespart werden. Bürgerinnen bzw. Bürger müssen weniger Auto fahren und vermehrt auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Das kann nicht nur mit Verboten bewirkt werden, sondern es braucht Anreize und attraktive Alternativen zum Auto. Im Frankfurter Norden bietet sich hierfür ein deutlich besseres Busangebot mit mehr Direktverbindungen, kürzeren Fahrzeiten und günstigeren Preisen an. Im Vergleich zu U- oder Straßenbahnen lassen sich Busse kurzfristig und flexibel einsetzen und bieten folglich viel Potenzial für schnellen Klimaschutz. Zu Ziffer 1.: Die Buslinie 29 stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar. Damit der Bus künftig die erste Wahl ist, wenn man von einem Stadtbezirk zum anderen will, braucht die Buslinie einen dichteren Takt. Dem Fahrgast soll garantiert sein, dass er/sie nie länger als zehn Minuten auf den nächsten Bus warten muss. Der dichtere Takt schafft auch die benötigte Kapazitätssteigerung. Ziffer 2.: Der Expressbus zum Hauptbahnhof soll die Stadtbahn-A-Strecke entlasten. Aktuell befindet sich die A-Strecke am Kapazitätslimit und kann nur schwer noch mehr Fahrgäste aus dem Norden aufnehmen. Zusätzlich sind die S-Bahn-Stammstrecke und die Stadtbahn-B-Strecke, in die man auf einer Fahrt zum Hauptbahnhof umsteigt, ebenfalls ausgelastet. Anstatt mit der U-Bahn sollen die Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden am Riedberg oder im Nordwestzentrum in den neuen Expressbus steigen. Die Buslinien (M)29, M60, M72/M73, 251 und U 9 sind hierfür als Zubringer geeignet. Der Expressbus wäre auch ein deutlich attraktiveres Angebot als die U-Bahn aktuell. Bei einer geschätzten Fahrzeit von 20 Minuten vom Riedberg zum Hauptbahnhof wäre der Expressbus circa 25 Prozent schneller als eine Fahrt mit U 8 und Umstieg am Willy-Brandt-Platz (27 Minuten). Auch für Fahrgäste mit Gepäck ist eine Direktverbindung und ein ebenerdiger Weg am Hauptbahnhof zu den Fernbahnsteigen deutlich komfortabler. ICE-Reisende, die aktuell das Auto nehmen, hätten dann eine klimafreundliche Alternative. Als Nebeneffekt wäre auch das Senckenbergmuseum, der Palmengarten und die Festhalle vom Frankfurter Norden aus besser zu erreichen. Ziffern 3., 4. und 6.: Viele Bewohnerinnen bzw. Bewohner aus Kalbach-Riedberg fahren aktuell mit dem Auto nach Oberursel, um dort einzukaufen oder Kulturangebote wahrzunehmen. Die ÖPNV-Verbindung ist mit nur einer Buslinie im Stundentakt sehr unattraktiv, und durch die hohen Ticketpreise ist das Auto auf dieser Strecke wirtschaftlicher. Eine Anpassung der Tarifzonen soll vermeiden, dass man trotz der kurzen Strecken von Kalbach-Riedberg nach Oberursel einen sehr hohen Preis zahlt, weil man eine Tarifgrenze überschreitet. In Nieder-Erlenbach ist das z. B. schon so; dort sind sowohl Tickets aus Frankfurt als auch Tickets aus dem Wetteraukreis gültig. Eine konkurrenzfähige ÖPNV-Verbindung zwischen Kalbach-Riedberg und Oberursel kann vielen Autofahrerinnen bzw. Autofahrern ermöglichen, zukünftig mit dem Bus zu fahren. Ein zusätzliches gutes Angebot kann auf dieser Verbindung eine deutlich höhere Nachfrage anregen. Eine direkte Anbindung von Kalbach-Riedberg an die S-Bahn-Station "Weißkirchen/Steinbach" ermöglicht schnelle Verbindungen mit der S 5 nach Rödelheim, Frankfurt West und Bad Homburg. In Zukunft kann Kalbach-Riedberg über diesen Weg an die Regionaltangente West (RTW) angebunden werden und schnelle Verbindungen nach Höchst und zum Flughafen ohne Durchqueren der Innenstadt möglich sein. Ziffer 5.: Je kürzer die Fahrtzeit, desto attraktiver ist das Verkehrsmittel. Aktuell verlieren Busse in Kalbach-Riedberg viel Zeit. Das ist langem Warten an den Ampeln oder schwierigem Manövrieren in den engen zugeparkten Straßen in Kalbach geschuldet. Die verfügbaren Maßnahmen zur Beschleunigung sollen ausgeschöpft werden, damit Busse auch in Sachen Fahrzeit konkurrenzfähig zum Auto sind. Ziffer 7.: In der aktuellen Form ist das Kurzstreckenticket für viele nicht nutzbar. Dadurch, dass die Buslinie 29 sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die zwei Kilometer für Kurzstreckentickets. Fahrgäste werden durch längere Fahrzeiten und dadurch, dass sie eine teurere Einzelfahrt bezahlen müssen, doppelt bestraft. Wird das Kriterium auf den Radius in Luftlinie geändert, werden viele wichtige Verbindungen innerhalb von Kalbach-Riedberg möglich, etwa eine Verbindung der Ortskerne vom Rathaus Kalbach nach Uni Campus Riedberg. Das hat die Folge, dass z. B. Kalbacherinnen bzw. Kalbacher zum Einkaufen auf dem Riedberg vom Auto zum Bus wechseln können. So wird der ÖPNV für Strecken innerhalb des Stadtteils das attraktivste Verkehrsmittel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1598 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6089 Aktenzeichen: 92 13
Kirchplatz vor St. Matthias, Thomas-Mann-Straße - Mehr Sicherheit in der Fußgängerzone!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 254 entstanden aus Vorlage: OF 11/8 vom 25.05.2021 Betreff: Kirchplatz vor St. Matthias, Thomas-Mann-Straße - Mehr Sicherheit in der Fußgängerzone! Der Magistrat wird beauftragt: 1. mitzuteilen, welche Flächen der Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias, der kath. öffentlichen Bücherei und dem Kindergarten der Gemeinde städtisch sind und welche privat/kirchlich bzw. wo genau auf diesen Flächen ein Geh- und Wegerecht der Stadt besteht; 2. mit der kath. Kirchengemeinde zu klären, ob sie bereit ist, auf ihren eigenen Flächen abmarkierte Parkplätze einzurichten; 3. den bestehenden, nur in den Boden locker eingesteckten Poller am Zugang von der Stichstraße/Thomas-Mann-Straße (Höhe Praunheimer Weg 35) zum Kirchplatz durch einen leichteren Umschlagpoller zu ersetzen, abschließbar zu befestigen und den Schlüssel den zur Zufahrt Berechtigten auszuhändigen (Feuerwehr, FES, Kirchengemeinde und ggf. anderen); 4. am Zugang von der Stichstraße Thomas-Mann-Straße zum Kirchplatz in Höhe des FES-Mülleimers ein zweites gesiegeltes Schild "Feuerwehrzufahrt" anzubringen, an dieser Stelle ebenfalls abschließbar abzupollern wie unter Ziffer 3. und den Schlüssel den Berechtigten wie oben auszuhändigen; 5. vor dem Zugang zum Kirchplatz in der o. g. Stichstraße die Einrichtung einer "Kiss-and-go"- Zone zu prüfen; 6. das verbogene Schild "Fußgängerzone" am Zugang zum Kirchplatz instand zu setzen. Zu allen vorgeschlagenen Maßnahmen ist der Ortsbeirat gerne bereit, im Rahmen eines Ämter-Ortstermins sachdienlich mitzuwirken. Begründung: Die Fußgängerzone vor der Kirche St. Matthias wird regelmäßig von Autos befahren, teilweise zum Holen und Bringen von Kindergartenkindern der kath. Kindertagesstätte, teilweise von Kunden des Supermarktes und des Kleinen Zentrums. Tagsüber, aber auch nachts parken Fahrzeuge in diesem Bereich. Somit ist die Fußgängerzone faktisch zu einem Parkplatz geworden. Das widerspricht dem baulichen Charakter dieses Zentrumsbereiches der Nordweststadt. Die Fußgängerzone sollte wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt und daher besser gesichert werden, damit dort Kinder auch gefahrlos spielen können, Gottesdienstbesucher nicht behindert werden und die Feuerwehr im Notfall besser zufahren kann. Zudem sollte eine geordnete Parkierung für einzelne Pkws des Gemeindepersonals/Kitapersonals ermöglicht werden. Die Situation wird sich verschärfen, wenn ab 2022 der Kindergarten der Gemeinde St. Sebastian in der Ernst-Kahn-Straße (40 Plätze) aufgrund von Sanierungsmaßnahmen in das Gemeindehaus von St. Matthias ausgelagert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1866 Aktenzeichen: 66 2
Radweg/Fußweg: Markierungen erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 261 entstanden aus Vorlage: OF 24/8 vom 25.05.2021 Betreff: Radweg/Fußweg: Markierungen erneuern In der Hadrianstraße, im Bereich des Musik-Bunkers unter der Unterfahrung der Rosa-Luxemburg-Straße, sind die Markierungen, die den Fußgängerbereich von der Radwegführung trennen sollen, nicht mehr deutlich zu erkennen (siehe Foto). Der Magistrat wird beauftragt, dass die Markierungen in diesem Bereich wieder hergestellt werden. Nötigenfalls sind die Trennung der Verkehrsströme beziehungsweise die Verkehrsbeziehungen neu zu ordnen. Begründung: Die ursprünglichen Markierungen für die Trennung von Radverkehr und Fußverkehr sind nicht mehr deutlich zu erkennen und erzeugen Unsicherheit in der Nutzung der Wege sowohl bei Fußgängerinnen und Fußgängern als auch bei Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern. Dadurch entsteht auf dieser stark frequentierten Radroute eine erhöhte Unfallgefahr. Es scheint auch angeraten, bei dieser Gelegenheit das Radverkehrsbüro zu beteiligen, um nötigenfalls die Trennung der Verkehrsströme bzw. die Verkehrsbeziehungen neu zu ordnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1669 Aktenzeichen: 66 2
E-Scootern im Ortsbezirk feste Stellplätze zuweisen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 255 entstanden aus Vorlage: OF 13/8 vom 24.05.2021 Betreff: E-Scootern im Ortsbezirk feste Stellplätze zuweisen Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbezirk feste Ausleih- und Rückgabestationen für sogenannte E-Scooter zu planen und wildes Abstellen dieser Fahrzeuge außerhalb dieser Anlagen durch Festschreibung des GPS-gesteuerten Blockierens der Abstellfunktion an den Rollern durchzusetzen. Denkbare Standorte für Abstellanlagen sind zum Beispiel Oberurseler Weg, Hadrianstraße/Höhe U-Bahn-Station, Wendehammer an der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße", Walter-Möller-Platz und im Bereich der Nordweststadt. Begründung: Seitdem ein neuer Anbieter von E-Scootern auch Niederursel und Heddernheim mit seinem Angebot regelrecht überschwemmt hat, spitzt sich das Fehlverhalten bei der Nutzung von E-Scootern weiter zu: Die Geräte werden nach Nutzung wild abgestellt und blockieren die Bürgersteige, werden in Wiesen (etwa im Niddapark) geworfen oder versperren Spazierwege und Einfahrten. Durch feste Ausleih- und Rückgabestationen könnte im Wege einer ohnehin erforderlichen Sondernutzungssatzung mehr breite Akzeptanz für solche Elektrokleinstfahrzeuge geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1671 Aktenzeichen: 66 0
Anbringen eines Verkehrsspiegels
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 259 entstanden aus Vorlage: OF 20/8 vom 23.04.2021 Betreff: Anbringen eines Verkehrsspiegels Der Magistrat wird beauftragt, an der Einmündung des Eduard-Bernstein-Weges in den Hammarskjöldring einen Verkehrsspiegel anzubringen. Begründung: Die Einmündung des Eduard-Bernstein-Weges in den Hammarskjöldring endet mit einer starken Straßenbiegung nach links. Dies hat zur Folge, dass die Sicht aus einem einbiegenden Fahrzeug auf die vorfahrtberechtigten Fahrzeuge, insbesondere mit einem Transporter ohne Fenster, nur sehr schlecht gewährleistet ist bzw. unmöglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1865 Aktenzeichen: 66 7
Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 entstanden aus Vorlage: OF 8/12 vom 26.04.2021 Betreff: Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST 1248/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. das Verkehrskonzept für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben, und aus dem hervorgeht, welches die Haupterschließungsstraßen für Kalbach-Riedberg sind, offenzulegen und 2. belastbare Kriterien des Verkehrskonzepts aufzuzeigen, welche die Altenhöferallee, die Graf-von-Stauffenberg-Allee, die Riedbergallee und die Carl-Hermann-Rudloff-Allee als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Begründung: Mit Anregung des Ortsbeirates vom 13.03.2020 (OM 5933) wurde der Magistrat gebeten zu prüfen, ob und in welchen Bereichen für die Straßen Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden kann. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248, wurde auf das Verkehrskonzept für den Riedberg verwiesen, dass Straßen "wie z. B. Graf-von-Stauffenberg-Allee, Riedbergallee etc." als Haupterschließungsstraßen mit Anbindung an die Hauptverkehrsstraßen Rosa-Luxemburg-Straße, Marie-Curie-Straße und Am Weißkirchener Berg dienen. Anhand der Verweise ist nicht hinreichend nachvollziehbar, dass die genannten Straßen im Verkehrskonzept als Haupterschließungsstraßen ausgewiesen sind und welche belastbaren Kriterien sie als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1346 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 970 Aktenzeichen: 32 1
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