Skip to main content Skip to navigation Skip to footer
PAR_6950_2025 § 6950

Partizipation stärken - ein Kinder- und Jugendparlament für Frankfurt

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

45

Beschlussdatum

11. Dezember 2025

Gremiensitzung

11. Dezember 2025

Antragsteller

GRÜNE, SPD, Volt

Zusammenfassung

Der Antrag schlägt die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments in Frankfurt vor, um die politische Partizipation von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Dies soll eine Plattform bieten, auf der junge Menschen ihre Interessen und Anliegen in die Stadtpolitik einbringen können. Das erwartete Ergebnis ist eine nachhaltige und inklusive Beteiligung der Jugend an kommunalen Entscheidungsprozessen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

1. Der Magistrat wird beauftragt, für die Stadt Frankfurt ein Kinder- und Jugendparlament sowie lokale Kinder- und Jugendräte in den Ortsbezirken einzurichten. Das Kinder- und Jugendparlament ist eine von allen Frankfurter Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 17 Jahren gewählte repräsentative Vertretung ihrer Interessen in der Frankfurter Stadtpolitik. Das Kinder- und Jugendparlament ist als eine bei der Stadt angesiedelte Vertretung (verbands-)unabhängig, überparteilich und überkonfessionell, seine Mitglieder werden in Personenwahl gewählt. Das Kinder- und Jugendparlament ist in der Wahl seiner stadtpolitischen Themen und Beschlüsse frei. Dem Kinder- und Jugendparlament gehören 80 Mitglieder an, die sich aus 15 Kinder- und Jugendräten auf Ortsbezirksebene zusammensetzen. Das Parlament wird inklusiv und barrierefrei gestaltet sein, damit alle jungen Menschen unabhängig von ihrem sozialen Status die Möglichkeit zur politischen Teilhabe erhalten. Die Wahl der Mitglieder erfolgt alle zwei Jahre von den 10- bis 17-jährigen Einwohner*innen unserer Stadt. Ab dem Alter von 12 Jahren kann man sich selbst zur Wahl aufstellen lassen. Zentrale Aspekte bei der Konzeption des Kinder- und Jugendparlaments sind das Recht, Anfragen und Anträge an die Stadtverordnetenversammlung zu stellen, sowie das Recht, in den Ausschüssen und auf Antrag im Plenum der Stadtverordnetenversammlung zu kinder- und jugendpolitisch relevanten Vorlagen angehört zu werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen zu kinder- und jugendpolitisch relevanten Vorlagen des Magistrats abgegeben werden. Diese Rechte sind entsprechend den gewährten Rechten der Ortsbeiräte und der KAV in die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung aufzunehmen. Dem Jugendhilfeausschuss wird empfohlen, zwei beratende Mitglieder des Kinder- und Jugendparlamentes aufzunehmen. Im Zuge der Etablierung des Kinder- und Jugendparlamentes wird die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung entsprechend angepasst. Alle grundsätzlichen Regelungen für das Kinder- und Jugendparlament sollen in einer von der Verwaltung noch zu erarbeitenden Satzung festgehalten werden (Details dazu in Anlage 1 "Umsetzungsempfehlung"). Diese wird der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt und Festlegungen u. a. zu folgenden Punkten beinhalten: · Zweck und Aufgaben, Rechte und Pflichten · Strukturen · Zusammensetzung und Mitglieder · Wahlen · Organisation und Aufgaben der Geschäftsstelle Kinder- und Jugendparlament sowie der verwaltungs- und fachlichen Begleitung · Budget, Richtlinien für Budgetverwendung und deren Nachweise · Aufwandsentschädigungen · Sitzungen (Ort, Frequenz, Anwesenheit), Konstituierende Sitzung · Presse- und Öffentlichkeitsarbeit · Geschäftsgang Darüber hinaus gibt sich das erste gewählte Kinder- und Jugendparlament, nach Beratung durch und in

Verknüpftes Dokument

NR_1426_2025