Verpackungssteuer für Frankfurt
Stadtverordnetenversammlung
44
6. November 2025
6. November 2025
Beschluss
I. Die Vorlage NR 1128 wird abgelehnt. II. Seit der Coronapandemie konsumieren mehr Menschen Essen und Trinken außerhalb der Gastronomie im öffentlichen Raum. Dies führt aktuell zu einem erhöhten Aufkommen von Einweggeschirr im städtischen Raum. Die Stadt reagiert mit größeren Mülleimern und an Hotspots mit erhöhten Reinigungsintervallen. Leider nutzen jedoch nicht alle Menschen die vorhandenen Mülleimer. Um die Verantwortung, die jede*r Einzelne für die Sauberkeit im öffentlichen Raum trägt, noch stärker ins Bewusstsein zu holen, startete der Magistrat eine neue Kampagne von cleanffm. Neben der Frage, dass der entstehende Müll sachgerecht entsorgt wird und nicht in unseren Parks, Grünanlagen und Straßen landet, stellt sich auch die Frage, wie man gleichzeitig das Problem am anderen Ende angeht: bei der Entstehung des Mülls. Der Magistrat wird beauftragt, im Austausch mit betroffenen Betrieben und Gastronomen und deren Interessensvertretungen ein Konzept für die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen vorzubereiten. Diese soll von Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck erhoben werden, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben werden, den Verpackungsmüll in der Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen, zu reduzieren. Die Steuereinnahmen sollen wiederum für die Sauberkeit der Stadt eingesetzt werden. Eine genaue juristische und finanzielle Ausarbeitung des Konzepts soll der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt werden. Der Magistrat wird gebeten, sich hierzu mit anderen Städten und Kommunen, die ebenfalls die Einführung einer Verpackungssteuer planen, auszutauschen und zu koordinieren. Außerdem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Steuer und die dazugehörige Steuererklärung einfach und effizient umgesetzt werden kann; 2. wie Informationsveranstaltungen zu Verpackungsalternativen und den verschiedenen Mehrwegsystemen erfolgen können; 3. wie kleine Betriebe generell bei der Einführung von Mehrwegsystemen unterstützt werden können; 4. wie die Einnahmen aus der Verpackungssteuer für die Sauberkeit der Stadt eingesetzt werden können. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie bei der Verpackungssteuer eine Ausnahmeregelung für kleine Betriebe, die nicht der Mehrwegangebotspflicht gemäß § 33 VerpackG unterliegen und die gleichzeitig ein Pfandsystem für Einwegverpackungen einführen, sinnvoll umzusetzen ist. Ausnahmeregelungen für nichtkommerzielle Veranstaltungen und Feste, die nicht von der Stadt organisiert werden, soll zudem die Steuer erlassen werden können, wenn entsprechende Konzepte für die Müllentsorgung, wie zum Beispiel Pfand- oder dezentrale Poolsysteme, vorgelegt und umgesetzt werden. Der Magistrat soll Frankfurter Vereine und Fest-Veranstalter bei der Entwicklung entsprechend bezahl- und handhabbarer Alternativen unterstützen. (NR 1357)