Ohne Juridicum zu einem kompakten Campus für die HfMDK
Stadtverordnetenversammlung
44
6. November 2025
6. November 2025
Antragsteller
CDU
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die verpflichtende Kennzeichnung von Baustellen im öffentlichen Raum mit gut sichtbaren Informationstafeln, um die Transparenz und das Verständnis der Bürger zu erhöhen. Dies soll insbesondere bei Einschränkungen im Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr geschehen. Ziel ist es, die Verantwortlichkeit und Dauer der Maßnahmen klar zu kommunizieren.
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Beschluss
1. Die Vorlage NR 1348 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass künftig alle privaten, gewerblichen oder durch Dritte (z. B. Versorger, Baufirmen, Bauträger) verursachten Baustellen im öffentlichen Raum - insbesondere mit Auswirkungen auf den Fuß-, Rad- oder Kfz-Verkehr - verpflichtend mit gut sichtbaren Informationstafeln gekennzeichnet werden. Dazu · sind die rechtlichen, organisatorischen und vertraglichen Voraussetzungen zu schaffen, um eine solche Kennzeichnungspflicht verbindlich umzusetzen; · ist ein einheitliches Layout oder Format für die Informationstafeln stadtweit vorzugeben und · die Pflicht zur Aufstellung solcher Tafeln verbindlich in Genehmigungsverfahren und Sondernutzungserlaubnissen zu verankern. Ziel ist, dass bei jeder baulichen Maßnahme mit Einschränkungen im öffentlichen Verkehrsraum deutlich sichtbar folgende Informationen kommuniziert werden: · Auftraggeber bzw. Verantwortlicher der Maßnahme; · Zweck bzw. Art der Maßnahme (z. B. Leitungsarbeiten, Gebäudesanierung); · voraussichtliche Dauer der Einschränkungen; · Kontaktmöglichkeit bei Rückfragen." 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Nagel, Eberz, Luxen und Papke sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis.