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PAR_6407_2025 § 6407 UEBERWIESEN

Bildungscampus Griesheim: FIAT-Areal endlich entwickeln

Gremium

Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau

Sitzung

38

Beschlussdatum

9. September 2025

Gremiensitzung

9. September 2025

Antragsteller

CDU

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Entwicklung des ehemaligen FIAT-Areals in Griesheim zu einem Bildungscampus mit Neubauten für zwei Schulen und einer Kita. Dies ist notwendig, um den dringenden Platzbedarf der Schulen zu decken und mehr Betreuungsplätze im Frankfurter Westen zu schaffen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage NR 1326 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, das 3,3 Hektar große Plangebiet des ehemaligen FIAT‐Areals an der Mainzer Landstraße 575-581 im Stadtteil Griesheim (Bebauungsplan Nr. 931) endlich für die vorgesehene Nutzung als Standort für eine Kita, einen Neubau für die Berthold ‐Otto‐Schule und einen Neubau für die Georg‐August-Zinn-Schule mit einer neuen, sechszügigen gymnasialen Oberstufe zu entwickeln. Dazu ist Folgendes umzusetzen: 1. Der dafür benötigte Bebauungsplanentwurf wird unverzüglich der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. 2. Der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat wird in einem Bericht dargelegt, a) wann endlich die zuständigen Ämter mit den Planungen beauftragt werden; b) wie hoch die benötigten Planungsmittel sind und wann und aus welchem Budget sie bereitgestellt werden; c) wie lange die Bodensanierung des kontaminierten Bodens dauern wird und wie viel sie voraussichtlich kostet; d) welcher konkrete zeitliche Ablauf für die Entwicklung des Areals als Bildungsstandort vorgesehen ist; e) zu welchem Schuljahr die geplanten Neubauten (Stand jetzt) voraussichtlich fertiggestellt sind und ob die beiden Schulgemeinden der Berthold-Otto-Schule und der Georg-August-Zinn-Schule so lange in ihren bisherigen, stark sanierungsbedürftigen Gebäuden bleiben können; f) wo und wie an diesem Standort entsprechende Sporthallenkapazitäten für den Schulsport der zwei Schulen bereitgestellt werden können."

Verknüpftes Dokument

NR_1326_2025