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PAR_6404_2025 § 6404 UEBERWIESEN

Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule sichern

Gremium

Ausschuss für Bildung und Schulbau

Sitzung

38

Beschlussdatum

8. September 2025

Gremiensitzung

8. September 2025

Antragsteller

CDU

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Sicherung des Schulbetriebs der Heinrich-Hoffmann-Schule, die aufgrund des Wegfalls ihres bisherigen Standorts in der Marienburgstraße 4 bis spätestens Oktober 2026 eine neue Unterkunft benötigt. Die Maßnahmen sollen eine nachhaltige Perspektive für die Schulgemeinschaft bieten und die Anbindung an die Uniklinik Frankfurt gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage NR 1307 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, den durch den Wegfall des bisherigen Schulgebäudes in der Marienburgstraße 4 drohenden Verlust des Schulstandorts der Heinrich-Hoffmann-Schule zu verhindern und der Schulgemeinschaft eine verlässliche, den Anforderungen der Schule entsprechende Perspektive zu bieten. Dazu werden folgende Maßnahmen ergriffen: 1. Die derzeit in Prüfung befindlichen Liegenschaften werden unter Einbindung der Schulleitung sowie der beteiligten Kliniken zeitnah auf ihre Eignung als Standort für die Heinrich-Hoffmann-Schule und die Umsetzbarkeit bzgl. eines Umzugs bis Oktober 2026 geprüft. Der favorisierte Standort ist prioritär zu sichern, die zweite Liegenschaft ist als Rückfalloption oder möglicher Standort für andere schulische Bedarfe weiterzuverfolgen. 2. Spätestens bis Oktober 2026 - wenn möglich bereits zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 - wird der Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule vollständig an einen geeigneten neuen Standort verlagert, der eine unmittelbare Anbindung an die Uniklinik Frankfurt gewährleistet. 3. Der Umzug erfolgt in ein Gebäude, das sich an den besonderen räumlichen und funktionalen Bedürfnissen der Heinrich-Hoffmann-Schule orientiert - insbesondere im Hinblick auf Unterrichts-, Verwaltungs- und Beratungsräume sowie die Nähe zur Kinder- und Jugendpsychiatrie. 4. Sollte sich keiner der beiden derzeit in Prüfung befindlichen Standorte als realisierbar erweisen, sind kurzfristig folgende Alternativen zu prüfen: a) die Anmietung oder der Ankauf eines geeigneten Büro- oder Klinikgebäudes in räumlicher Nähe zur Universitätsklinik und dessen Anpassung an die schulischen Anforderungen oder b) die Errichtung eines provisorischen Schulgebäudes als Interimsstandort auf einem geeigneten städtischen Grundstück im Umfeld der Klinik. 5. Für die zügige Planung und Umsetzung wird eine Taskforce unter Beteiligung des Bildungsdezernats, des Amts für Bau und Immobilien, der Uniklinik sowie der Schulgemeinschaft eingerichtet. 6. Sollten am gewählten Standort umfassendere Sanierungs- oder Umbauarbeiten notwendig sein, wird geprüft, ob eine Projektsteuerung durch die ABG Zeit sparen kann. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung binnen drei Monaten, welche der geprüften Liegenschaften als Standort vorgesehen ist, und legt dar, wie die weiteren Planungsschritte und der zeitliche Ablauf bis zur Fertigstellung aussehen."

Verknüpftes Dokument

NR_1307_2025