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PAR_6403_2025 § 6403 UEBERWIESEN

Keine Sperrung des Mainkais für Autos

Gremium

Ausschuss für Mobilität und Smart-City

Sitzung

38

Beschlussdatum

8. September 2025

Gremiensitzung

8. September 2025

Antragsteller

CDU

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Erstellung einer Umsetzungsagenda für das Logistikkonzept der Stadt Frankfurt am Main, um die urbane Logistik nachhaltig zu gestalten. Die Agenda soll konkrete Maßnahmen und Pilotprojekte beinhalten, um die Theorie in die Praxis umzusetzen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage NR 1301 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig eine konkrete Umsetzungsagenda für das im März 2025 beschlossene Logistikkonzept der Stadt Frankfurt am Main vorzulegen und mit der Umsetzung erster Maßnahmen zu beginnen. Diese Agenda soll insbesondere folgende Punkte beinhalten: 1. Entwicklung eines Flächenmanagements für Mikrodepots und Paketstationen im Stadtgebiet einschließlich einer rechtlichen Klärung zur Nutzung bestehender Infrastrukturen (z. B. Parkhäuser, Erdgeschosse, öffentliche Flächen). 2. Identifikation und Umsetzung konkreter Pilotprojekte an realen Standorten - keine reinen Machbarkeitsstudien, sondern Modellprojekte mit messbaren Ergebnissen. 3. Ausbau und Stärkung der städtischen Koordinierungsstelle für urbane Logistik, um die ressortübergreifende Steuerung und Umsetzung zu gewährleisten. 4. Digitalisierung von Ladezonen, inklusive intelligenter Regelung von Lieferzeiten im öffentlichen Raum (z. B. durch digitale Lieferzeitfenster oder Buchungssysteme). 5. Entwicklung und Umsetzung einer Kommunikationsstrategie, die sowohl die Bevölkerung als auch die lokale Wirtschaft in den Wandel der urbanen Logistik aktiv einbindet. Die Umsetzungsagenda ist mit einem verbindlichen Zeitplan, klaren Zuständigkeiten und einer Abschätzung der finanziellen und personellen Ressourcen zu versehen. Sie soll der Stadtverordnetenversammlung spätestens in sechs Monaten zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden."

Verknüpftes Dokument

NR_1301_2025