Einführung eines Nachtrats zur Stärkung der Nachtökonomie und Nachtkultur
Stadtverordnetenversammlung
42
3. Juli 2025
3. Juli 2025
Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht die Einführung eines Nachtrats vor, um die Nachtökonomie und Nachtkultur in Frankfurt zu stärken. Ziel ist es, die vielfältigen Interessen der Nachtszene zu berücksichtigen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Durch die Schaffung eines Gremiums wird eine breitere Expertise und eine bessere Vertretung der Stadtgesellschaft angestrebt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Beschluss
Der Vorlage M 61 wird unter Berücksichtigung folgender Maßgaben zugestimmt: 1. Der Nachtrat formuliert im Rahmen seiner Organisation eine Geschäftsordnung. Darin werden die Besetzung und die genaue Zusammensetzung geregelt. Über die Geschäftsordnung - und somit auch über die Besetzung des Nachtrats - wird in der Stadtverordnetenversammlung abgestimmt. 2. Der Nachtrat besteht aus 15 ständigen Mitgliedern, die u. a. ihre Expertise in Bereichen wie Clubs und Vernetzung, Kultur, Konzert- und Veranstaltungsbereich, Jugend und weiteren relevanten Themen der Nachtökonomie einbringen. Die Mitglieder werden für eine Dauer von zwei Jahren berufen. Der Nachtrat soll möglichst paritätisch besetzt sein und die gesamte diverse Frankfurter Stadtgesellschaft widerspiegeln. Neben den ständigen Mitgliedern des Nachtrates können Bürger:innen und Ortsbeiräte, Vertreter:innen relevanter Verbände sowie weitere Fachleute eingebunden und angehört werden. 3. Das Gremium hat eine beratende Funktion gegenüber dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung. Der Frankfurter Nachtrat wird jährlich in den Fachausschüssen über seine Arbeit berichten. Neben diesen mündlichen Berichten wird es begleitende Berichte des Magistrats in Schriftform geben. 4. Der Frankfurter Nachtrat soll mittelfristig als dauerhafte Institution etabliert werden, die vierteljährlich zusammenkommt und flexibel auf neue Themen mit Impulsen reagieren kann. 5. Ein Jahr nach Gründung des Nachtrats findet eine Evaluation des Projektes statt, um zu überprüfen, ob dieses Modell die Vielfalt der Themen und Herausforderungen rund um die Nachtökonomie und Nachtkultur abdecken kann. Über die Verstetigung des Nachtrats stimmt die Stadtverordnetenversammlung im Anschluss ab. 6. Die Geschäftsstelle des Nachtrats ist organisatorisch in der Stabsstelle Stadtmarketing angesiedelt. Diese verwaltet die organisatorischen und Projekt-Mittel für den Nachtrat. Die Umsetzung von Ideen und Projekten erfolgt nach Beschluss des Nachtrates durch die Stabsstelle Stadtmarketing. Die Verwendung der Finanzen wird in den halbjährlichen Berichten an die Stadtverordnetenversammlung dargelegt. Die Kontrolle und Überwachung der Finanzen erfolgt durch das zuständige Dezernat. (NR 1295)