Kein Mensch ist illegal: Familie Kapoor schnellstmöglich nach Frankfurt zurückholen
Stadtverordnetenversammlung
40
8. Mai 2025
8. Mai 2025
Antragsteller
ÖkoLinX-ELF
Zusammenfassung
Der Antrag fordert ein Verbot der faschistischen Partei AfD und die Verpflichtung zur Ausgrenzung ihrer Mitglieder in verschiedenen Bereichen. Dies geschieht 80 Jahre nach der Niederlage des Nationalsozialismus, um die demokratischen Werte zu schützen. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Antrag abgelehnt.
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Beschluss
1. Die Vorlagen NR 1224, NR 1240 und NR 1241 werden abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1238 wird im Rahmen der Vorlage NR 1239 abgelehnt. 3. "Wir wollen die Gefahren für die Demokratie gemeinsam bekämpfen: Rechtsextremismus, Antisemitismus, religiöser und politischer Extremismus, Antiziganismus, Frauenhass sowie Homo- und Transfeindlichkeit. Die Stadt Frankfurt muss aktiver werden, damit Einzelne in Eigenverantwortung ihr persönliches Lebenskonzept verwirklichen können. Wir bekennen uns zum aktiven Miteinander der unterschiedlichen Kulturen in unserer Stadt auf Grundlage unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und treten jedweden Versuchen zur Spaltung der Gesellschaft entschieden entgegen." (Koalitionsvertrag Z. 2258-2265). Wer Menschen herabwürdigt und diskriminiert, die Demokratie abschaffen will und sich nur an demokratischen Verfahren und Abläufen beteiligt, um diese von innen heraus zu diskreditieren und zu zerstören, kann keinen Platz in demokratischen Institutionen beanspruchen. Aufgrund der deutschen Vergangenheit sollten Parteiverbote nicht leichtfertig gefordert werden. Sie können jedoch gerechtfertigt und unabdingbar sein, um die Demokratie selbst zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht definiert das politische System in Deutschland als "streitbare, wehrhafte Demokratie", die zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet ist. Diese Grundordnung kann nicht legal aufgehoben werden und es ist gegen verfassungsfeindliche Personen oder Gruppen präventiv vorzugehen, sofern diese versuchen, besagte Grundordnung funktionsunfähig zu machen und zu beseitigen. Die Stadtverordnetenversammlung verteidigt die Grundsätze einer wachsamen und kämpferischen Demokratie, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung und damit unser aller persönliche Freiheit schützt. Sie appelliert an alle verfassungstreuen Parteien und die Gesellschaft, hierbei mitzuwirken. (NR 1239) 4. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Ditfurth, Pauli, Ritter, Bakakis, Yildiz, Huber, Schwander, Shehata und Fuchs dienen zur Kenntnis. 5. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pfeiffer, Christann und Ditfurth zur Geschäftsordnung dienen zur Kenntnis.