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PAR_5670_2025 § 5670 IM RAHMEN

Gutes Schulessen für Frankfurt

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

37

Beschlussdatum

30. Januar 2025

Gremiensitzung

30. Januar 2025

Antragsteller

CDU

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine nachhaltige Verbesserung des Schulessens an Frankfurter Schulen durch die Einführung eines Feedbacksystems, die Überprüfung der Caterer und die Offenlegung von Qualitätsstandards. Ziel ist es, die Qualität der Schulverpflegung zu erhöhen und den Bedürfnissen der Schüler gerecht zu werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

I. Der Vorlage NR 1064 wird im Rahmen der Vorlage NR 1094 zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, 1. Transparenz zu den mit den Caterern geschlossenen Verträgen zu schaffen. Dabei soll insbesondere mitgeteilt werden, a) welche Kostenstruktur sich hinter dem Gesamtpreis mit den jeweiligen Lieferanten verbirgt, b) welche konkreten Leistungen im Einzelfall vertraglich beschlossen wurden (z. B. in Form einer Summary), c) an welchen Stellen die Vorgaben in der Ausschreibung ggf. unterschritten werden, d) inwieweit der vereinbarte Preis die jüngsten Preissteigerungen am Lebensmittelmarkt angemessen berücksichtigt bzw. welcher Mechanismus vorgesehen ist, um Preisschwankungen beim Materialeinkauf zu berücksichtigen, e) inwiefern auch kleinere Lieferanten/Caterer bei den Vergaben Berücksichtigung finden. 2. eine bessere Rückkopplung zwischen Schüler*innen, Eltern bzw. Schulen und der Auftraggeberin, dem Stadtschulamt, zu etablieren. Diese soll erfolgen a) über einen Austausch mit den Schulgemeinden, b) durch eine standardisierte und verbindliche Evaluation für Schulkantinen. Dabei soll ein Verfahren entwickelt werden, das Kennzahlen standardisiert abfragt (Qualität, Quantität, Übereinstimmung von Speiseplan und ausgegebenen Essen, Wartezeiten, Berücksichtigung individueller Ernährungsbedürfnisse etc.). Ziel soll eine digitale Abfrage sein, die eine Auswertung ohne großen Aufwand ermöglicht und dabei Vergleichbarkeit herstellt. Die Ergebnisse sollen neben dem Caterer auch der Schulgemeinde sowie dem Stadtschulamt zur Verfügung gestellt werden. Dabei sind Möglichkeiten der Bewertung durch die Schüler*innen und Lehrer*innen zu berücksichtigen, die vor Ort einfach zugänglich (z. B. mit Essenschip in der Mensa) sowie online (Homepage des Caterers o. a.) nutzbar sind. 3. das Vergabeverfahren insofern anzupassen, dass es um ein Sonderkündigungsrecht bei wiederholter nicht-vertragsgemäßer Leistung ergänzt wird. (NR 1094) III. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Wollkopf, Schnitzler, Frank, Steinhardt, Pauli und Kunze dienen zur Kenntnis.

Verknüpftes Dokument

NR_1064_2024