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PAR_5512_2024 § 5512 ABGELEHNT

Neubau Schauspielhaus Städtische Bühnen Frankfurt hier: Standort Schauspielhaus, Rahmenvereinbarung und weitere Planungsschritte

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

36

Beschlussdatum

12. Dezember 2024

Gremiensitzung

12. Dezember 2024

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt den Neubau des Schauspielhauses an der Neuen Mainzer Straße vor, um die Städtischen Bühnen zukunftsfähig zu machen und die städtebauliche Aufwertung des Innenstadtbereichs zu fördern. Die Rahmenvereinbarung mit der Frankfurter Sparkasse und der Helaba soll die langfristige Nutzung des Grundstücks sichern.

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Beschluss

I. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. II. Die Vorlagen NR 1068 und NR 1069 werden abgelehnt. III. Die Vorlage OA 515 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Drucksache lautet: "Dem Vortrag des Magistrats vom 22.11.2024, M 177, wird unter Berücksichtigung der folgenden Punkte zugestimmt: 1. In Punkt VI. sollen neben den Möglichkeiten für den Bühnenbereich, Freiraum und Planungsrecht auch die Möglichkeiten für die öffentliche Nutzung der Gebäude außerhalb von Aufführungen dargestellt und geprüft werden. 2. Zu Punkt VII. soll eine Kostenobergrenze auch für den Betrieb (für die ca. 199 Jahre) verbindlich festgelegt und vorgegeben werden, nicht nur für den Bau der Gebäude. Diese Kostenobergrenze für den Betrieb soll in Kostengruppen unterteilt werden. Nur so können die Gebäude in Bezug auf Nachhaltigkeit ihre Ziele auch tatsächlich definieren und nur so kann ein Monitoring der Kosten erfolgen. 3. Zu Punkt VIII. soll erläutert werden, was mit dem ‚Realisierungsmodell' konkret gemeint ist. 4. Die Darlegung von Kosten in Punkt IX. - wie auch unter dem Abschnitt Haushaltsplanung - sollen nach Aufgaben getrennt ausgewiesen werden. Insbesondere sollen Planung, Abriss, Wettbewerbe, Bürger*innenbeteiligung und Neubau jeweils getrennt ausgewiesen werden. 5. Eine Bürger*innenbeteiligung zur Außengestaltung von Oper und Schauspielhaus soll effizient, schnell und kostengünstig durchgeführt werden. 6. Die Maßnahmen zum Denkmalschutz der Villen auf dem Grundstück sollen auch Kostengesichtspunkte berücksichtigen. 7. Bezüglich der Interim-Spielstätte kann auf einen Wettbewerb nach den üblichen Richtlinien verzichtet werden, wenn Vorschläge in einem konkurrierenden Verfahren gegeneinander abgewogen werden und dem Ortsbeirat sowie den Bürger*innen im Gutleutviertel vorgestellt und besprochen werden. Hierzu gehört auch ein Mobilitätskonzept für die Interim‐Spielstätte im Gutleut. 8. Das Land Hessen soll in die Finanzierung von Oper und Schauspielhaus möglichst mit einbezogen werden. 9. Dem Ortsbeirat sollen die Gutachten zur Höhe der Pacht vertraulich zur Verfügung gestellt und erläutert werden. " IV. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Klingelhöfer, Ditfurth, Pfeiffer, Wollkopf, Paulsen, Müller, Becker, Papke und Eberz sowie von Stadträtin Dr. Hartwig dienen zur Kenntnis.

Verknüpftes Dokument

M_177_2024