Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücksnrn. 807/2, 807/4 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach-Lohrberg, Klingenweg
Stadtverordnetenversammlung
31
2. Mai 2024
2. Mai 2024
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 11 schlägt vor, das Grundstück in Seckbach, das derzeit im Außenbereich liegt, in den unbeplanten Innenbereich umzuwidmen. Dies wird mit der Tatsache begründet, dass das Grundstück von Bebauung umgeben ist und eine Nutzung für Wohnbau im regionalen Flächennutzungsplan vorgesehen ist. Das erwartete Ergebnis ist eine positive Entscheidung zur Herausnahme aus dem Außenbereich.
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Beschluss
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob das Grundstück Seckbach, Gemarkung 0512, Flur 21, Flurstücksnrn. 807/2, 807/4 und 807/5, zum unbeplanten Innenbereich gehört und umgewidmet werden muss.