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PAR_4726_2024 § 4726 GEBETEN

Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücksnrn. 807/2, 807/4 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach-Lohrberg, Klingenweg

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

31

Beschlussdatum

2. Mai 2024

Gremiensitzung

2. Mai 2024

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 11 schlägt vor, das Grundstück in Seckbach, das derzeit im Außenbereich liegt, in den unbeplanten Innenbereich umzuwidmen. Dies wird mit der Tatsache begründet, dass das Grundstück von Bebauung umgeben ist und eine Nutzung für Wohnbau im regionalen Flächennutzungsplan vorgesehen ist. Das erwartete Ergebnis ist eine positive Entscheidung zur Herausnahme aus dem Außenbereich.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob das Grundstück Seckbach, Gemarkung 0512, Flur 21, Flurstücksnrn. 807/2, 807/4 und 807/5, zum unbeplanten Innenbereich gehört und umgewidmet werden muss.

Verknüpftes Dokument

OA_446_2024