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PAR_3588_2023 § 3588 ABGELEHNT

Mitsprache der Tageseltern sicherstellen und institutionalisieren

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

24

Beschlussdatum

20. Juli 2023

Gremiensitzung

20. Juli 2023

Antragsteller

CDU

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Mitspracherechte der Tageseltern in Frankfurt zu institutionalisieren, indem Vertreter in relevante Ausschüsse aufgenommen werden. Dies soll die Gleichbehandlung der Kindertagespflege im Vergleich zu anderen Betreuungsformen sicherstellen. Der Antrag wurde jedoch in mehreren Sitzungen abgelehnt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

I. Die Vorlage NR 702 wird abgelehnt. II. Der Magistrat wird gebeten: 1. Der Stadtverordnetenversammlung zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Satzung "Tagesfamilien Frankfurt" zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Für das Inkrafttreten der Satzung "Tagesfamilien Frankfurt" spätestens das anvisierte Datum vom 01.01.2024 einzuhalten. 3. Der Stadtverordnetenversammlung bei Nichteinhaltung unaufgefordert einen Zwischenbericht sowie ein neues Datum vorzulegen. 4. Die degressive Berechnung von Tagesfamilien bei mehr als drei gleichzeitig anwesenden Kindern noch vor dem 01.01.2024, spätestens zum Oktober 2023 abzuschaffen. Dabei ist für den Fall, dass die eigentliche Satzung nicht rechtzeitig beschlossen werden kann, zu prüfen, ob die vorgezogene Abschaffung der Degression durch einen vorgezogenen Magistratsbeschluss oder durch eine Rückwirkung des Satzungsbeschlusses realisiert werden kann. 5. Zusätzlich soll in der Satzung "Tagesfamilien Frankfurt" eine Regelung verankert werden, dass sich die Förderleistungen der Tagesfamilien zukünftig analog zur Tariferhöhung von Erzieher*innen gemäß TVöD prozentual erhöht. 6. Es ist zudem zu prüfen und zu berichten, welche Mehrkosten für die Kindertagespflege bei Einführung einer Förderleistung von mindestens 7,50 € pro Kind und Stunde entstehen und wie hoch die Vergütung im Vergleich zur Vergütung in anderen hessischen Kommunen/Landkreisen bzw. zu angestellten Kita-Fachkräften wäre. 7. Für die Betreuung auch nach 20 Uhr weiterhin die regulären Förderleistungen zu zahlen. Somit soll die Aufnahme von Kindern im Schichtbetrieb arbeitender Personen gefördert werden. 8. Die im Hinblick auf die hohe Inflation sowie gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten angekündigten niedrigschwelligen kurzfristigen Einmalzahlungen und Hilfefonds für Tagesfamilien bereitzustellen. 9. Zu prüfen und zu berichten, inwiefern eine angepasste Sachkostenpauschale umgesetzt werden kann. Dabei soll auch in Zukunft der Grundsatz einheitlicher Elternentgelte bei der Verpflegungspauschale gewahrt werden. In 2023 soll die erhöhte Betriebsausgabenpauschale als Sachkosten an die Tagesfamilien weitergegeben werden. 10. Zu prüfen und zu berichten, inwiefern zwei zusätzliche Regenerationstage jährlich analog zu Beschäftigten der TVöD-Entgeltordnung Teil B Abschnitt XXIV Anlage 1 auch für Tagesfamilien implementiert werden können. 11. Zu prüfen und zu berichten, wie viele Tagesfamilien innerhalb der letzten fünf Jahre ihre Tätigkeit beendet haben, wie viele Tagesfamilien im selben Zeitraum die Tätigkeit neu aufgenommen haben und wie viele Plätze pro Jahr bei Tagesfamilien zur Verfügung standen. 12. Es ist zu prüfen und zu berichten, wie eine bessere Auffindbarkeit und ein transparenter Anmeldeprozess für Tagesfamilien im Kindernet umgesetzt werden kann.

Verknüpftes Dokument

NR_702_2023