PAR_2674_2022
§ 2674 ZUGESTIMMT
Umsatzsteuerpflicht der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (KFH) für die von der Stadt Frankfurt am Main im Wege der Personalgestellung zur Dienstleistung überlassenen Beschäftigten des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst (Eigenbetrieb)
Gremium
Stadtverordnetenversammlung
Sitzung
18
Beschlussdatum
15. Dezember 2022
Gremiensitzung
15. Dezember 2022
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Satzung des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst zu ändern, um die Gemeinnützigkeit herzustellen und die Umsatzsteuerlast ab dem 01.01.2023 zu senken. Dies soll durch die Personalgestellung an die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH erreicht werden.
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Beschluss
Der Vorlage M 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.